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DE10304196A1 - Gürtel, insbesondere Gürtel für Kleidungsstücke - Google Patents

Gürtel, insbesondere Gürtel für Kleidungsstücke Download PDF

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DE10304196A1
DE10304196A1 DE2003104196 DE10304196A DE10304196A1 DE 10304196 A1 DE10304196 A1 DE 10304196A1 DE 2003104196 DE2003104196 DE 2003104196 DE 10304196 A DE10304196 A DE 10304196A DE 10304196 A1 DE10304196 A1 DE 10304196A1
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DE
Germany
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belt
closure
graphic element
belt according
light source
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Application number
DE2003104196
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English (en)
Inventor
Ilhami Tilki
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Original Assignee
Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41FGARMENT FASTENINGS; SUSPENDERS
    • A41F9/00Belts, girdles, or waistbands for trousers or skirts
    • A41F9/002Free belts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/01Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches with reflective or luminous safety means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Illuminated Signs And Luminous Advertising (AREA)

Abstract

Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Gürtel für Kleidungsstücke anzugeben, welcher ein Träger für Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafische Elemente ist, wobei diese insbesondere bei Dunkelheit gut wahrnehmbar sein sollen. Weiterhin soll ein einfacher Austausch von Werbelogos und anderen Schrift- und/oder grafischen Elementen möglich sein. DOLLAR A Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafische Elemente mit dem erfindungsgemäßen Gürtel bei Dunkelheit beziehungsweise geringem Umgebungslichtanteil besonders wirksam präsentiert werden können. Dazu weist der Gürtelverschluss (10) und/oder das Gürtelband (12) eine Lichtquelle (24) auf oder besteht zumindest teilweise aus lumineszierendem Material und weiterhin ist ein Schrift- und/oder grafisches Element (14) an der Vorderseite des Gürtelverschlusses (10) und/oder an der Außenseite des Gürtelbandes (12) oder innerhalb des Gürtelverschluss/Gürtelbandes anordbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Gürtel, insbesondere einen Gürtel für Kleidungsstücke mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
  • Gürtel dienen bei Kleidungsstücken dazu, zum Beispiel bei Hosen und Mänteln, das Kleidungsstück am Körper fest arretieren zu können und andererseits als modisches Accessoire. Dabei bestehen Gürtel in der Regel aus einem den Körper oder ein Körperteil umschließenden Gürtelband und einem Gürtelverschluss, der das Gürtelband fixiert.
  • Es ist allgemein bekannt, Kleidungsstücke als Träger für Werbebotschaften zu verwenden. Dabei werden Werbelogos und Schrift- und/oder grafische Elemente in der Regel auf die Kleidung aufgenäht, aufgedruckt oder aufgeklebt. Hierdurch wird eine Werbebotschaft teils irreversibel, teils reversibel auf dem Kleidungsstück angeordnet und kann dadurch für einen bestimmten Adressatenkreis sichtbar gemacht werden. Kleidung ist aufgrund seiner ständigen Präsenz ein beliebter Werbeträger. Dabei können Werbebotschaften und andere zur Verbreitung in der Öffentlichkeit vorgesehene Informationen (in Form von Schrift- und/oder grafischen Elementen) an einem Gürtelverschluss und/oder einem Gürtelband angeordnet sein.
  • Nachteilig an den bekannten, auf Gürteln verwendeten Werbelogos ist es jedoch, dass diese bei Dunkelheit bzw. einem geringen Umgebungslichtanteil weniger stark bzw. gar nicht wahrgenommen werden. Weiterhin nachteilig ist es, dass die bekannten Werbelogos irreversibel mit dem Gürtel verbunden sind und daher ein Austausch von Werbelogos bzw. anderen Schrift- und/oder grafischen Elementen nur aufwendig möglich ist.
  • Aus DE 40 37 475 A1 ist ein Gürtel bekannt, welcher außenseitig in beiderseitigem Abstand zur Längsmittelachse mindestens je eine als Signaleinrichtung dienende elektrische Lichtquelle fest aufweist und bei welchem die elektrischen Lichtquellen durch mindestens einen an der Gürtelaußenseite angeordneten Schalter gleichzeitig oder unabhängig voneinander einzeln an eine am Gürtel angeordnete oder an eine externe Stromquelle anlegbar sind. Dieser Gürtel, der insbesondere für Zweiradfahrer vorgesehen ist, ermöglicht zwar grundsätzlich eine erhöhte Wahrnehmbarkeit bei einem geringem Umgebungslichtanteil, jedoch können Schrift- und/oder grafische Elemente weder am Gürtel befestigt noch abgelöst oder besonders auffällig sichtbar gemacht werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Gürtel, insbesondere einen Gürtel für Kleidungsstücke anzugeben, welcher als Träger für Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafische Elemente fungieren kann, wobei diese Werbelogos/Schrift- und/oder grafischen Elemente insbesondere bei Dunkelheit gut wahrnehmbar sein sollen. Weiterhin soll ein einfacher Austausch von Werbelogos und anderen Schrift- und/oder grafischen Elementen möglich sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im Zusammenwirken mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafischen Elemente mit dem erfindungsgemäßen Gürtel bei Dunkelheit beziehungsweise geringem Umgebungslichtanteil besonders wirksam präsentiert werden können. Dazu weist der Gürtelverschluss und/oder das Gürtelband eine Lichtquelle auf oder besteht zumindest teilweise aus lumineszierendem Material und weiterhin ist ein Schrift- und/oder grafisches Element an der Vorderseite des Gürtelverschlusses und/oder an der Außenseite des Gürtelbandes oder innerhalb des Gürtelverschlusses und/oder des Gürtelbandes anordbar.
  • Hierdurch wird es erfindungsgemäß erreicht, dass an einem Gürtel Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafische Elemente dauerhaft, jedoch reversibel angeordnet werden können, welche mittels lumineszierendem Material oder einer Lichtquelle bei einem geringen Umgebungslichtanteil gut wahrgenommen werden können. Hierfür wird die Tatsache ausgenutzt, dass beleuchtete bzw. lumineszierende Werbelogos besser wahrgenommen werden und die jeweilige Werbebotschaft mehr Aufmerksamkeit erregt. Ferner ist es erfindungsgemäß auf einfachste Weise möglich, unterschiedliche Werbelogos am Gürtel anzuordnen und wieder zu entfernen. Das Verwenden unterschiedlicher Werbelogos kann unter Anderem für Promotionzwecke wünschenswert sein, bei den für unterschiedliche Auftraggeber unterschiedliche Werbelogos präsentiert werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist es vorgesehen, dass ein Schrift- und/oder grafisches Element an der Vorderseite des Gürtelverschlusses oder innerhalb des Gürtelverschlusses dauerhaft jedoch reversibel anordbar ist. Ferner ist das Schrift- und/oder grafische Element direkt vor der Lichtquelle des Gürtelverschlusses angeordnet. Durch die reversible Anordbarkeit des Schrift- und/oder grafischen Elementes ist es gewährleistet, einen einfachen Austausch von Schrift- und/oder grafischen Elementen, zum Beispiel von Werbelogos, zu realisieren.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante ist das Schrift- und/oder grafische Element zumindest teilweise lichtdurchlässig. Darüber hinaus kann es erfindungsgemäß vorgesehen sein, hinter der Lichtquelle des Gürtelverschlusses eine reflektierende Schicht anzuordnen. Hierdurch wird es vorteilhafterweise erreicht, dass das in den Gürtel abgestrahlte Licht der Lichtquelle durch die reflektierende Schicht nach vorne reflektiert wird und durch das zumindest teilweise lichtdurchlässige Werbelogo hindurchtritt und somit von außen wahrgenommen werden kann. Weiterhin soll der erfindungsgemäße Gürtel in einer bevorzugten Ausführungsvariante einen Ein-/Ausschalter aufweisen. Hierdurch kann der Träger des Gürtels entscheiden, wann er eine besonders auffällige, durch die Wirkung des Lichts realisierte Aufmerksamkeit mit seinem im oder am Gürtel angeordneten Schrift- oder Grafikzeichen erreichen möchte.
  • Die Lichtquelle kann eine Lampe, eine Leuchtdiode, eine Flüssigkristallanzeige und/oder eine OLED-Anzeige aufweisen. Weiterhin ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Gürtel eine Energieversorgung für die Lichtquelle oder eine Verbindungsleitung zu einer externen Energieversorgung aufweist. Die Energieversorgung kann eine Batterie, ein Akkumulator und/oder eine Solarenergiequelle sein.
  • Zur reversiblen Anordbarkeit von Werbelogos ist es in einer bevorzugten Ausführungsvariante erfindungsgemäß vorgesehen, dass der Gürtelverschluss mindestens eine Schiene zur Führung eines Werbelogos und/oder eines Schrift- und/oder grafischen Elementes aufweist. Hierdurch können zum Beispiel als Plättchen ausgeführte Werbelogos in den Gürtel eingeschoben bzw. aus dem Gürtel herausgezogen werden, wobei die Werbelogos innerhalb der Führungsschienen gehalten werden.
  • Die Erfindung soll nachstehend anhand von zumindest teilweise in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Gürtel,
  • 2 und 3 eine schematische Innenansicht eines erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gürtels mit einem Gürtelband 10 und einem Gürtelverschluss 12. Das Gürtelband 10 weist Gürtellöcher 16 auf, in welche zur Arretierung des Gürtels ein dem Gürtelverschluss 12 zugehöriger (hier nicht dargestellter) Gürteldorn eingeschoben werden kann. Der Gürtelverschluss 12 weist einen Rahmen 15 und an der Vorderseite eine lichtdurchlässige Schicht 17 auf. Weiterhin weist der Rahmen 15 an der rechten Seite einen Schlitz 13 auf, in welchen ein Werbelogo 14 einschiebbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird vorteilhafterweise erreicht, dass unterschiedlichste Werbelogos auf einfachste Art und Weise in den Gürtelverschluss 12 integriert und auch wieder ausgetauscht werden können. Durch eine (hier in 1 nicht dargestellte) Lichtquelle innerhalb des Gürtelverschlusses 12 kann das (lichtdurchlässige) Werbelogo bei einem niedrigen Umgebungslichtanteil besonders effektiv präsentiert werden. Viele neue Produkte werden durch Promotion-Aktionen am Markt eingeführt. Besonders bei Produkten für junge Leute ist es üblich, diese in Diskos, Cafés und ähnlichem Einrichtungen vorzustellen und beispielsweise zum Test anzubieten. Dabei ist die Kleidung der Promoter (so z.B. auch Gürtelschnallen) oft mit den Werbelogos des einzuführenden Produktes versehen. Jedoch können diese Werbelogos aufgrund des in den vorgenannten Lokalitäten üblicherweise geringen Umgebungslichtanteils nur relativ schlecht wahrgenommen werden. Beleuchtete Werbelogos, welche zur Steigerung der Aufmerksamkeit auch blinken können, werden dagegen besser wahrgenommen. Durch die Austauschbarkeit der Werbelogos kann für unterschiedliche Promotion-Aktionen Material eingespart und daher ein Kostenvorteil erzielt werden.
  • Eine Innenansicht des erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses 12 ist in 2 schematisch dargestellt. Aus Gründen der Übersicht ist in dieser Figur die lichtdurchlässige Schicht 17 sowie das Werbelogo 14 nicht dargestellt. Das (in 2 ebenfalls nicht dargestellte) Gürtelband 10 verläuft auf der Rückseite des Gürtelverschlusses 12. Der Gürtelverschluss 12 weist eine Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 sowie eine dahinter angeordnete reflektierende Schicht 26 auf. Vor dieser Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 wird das Werbelogo 14 angeordnet, so dass das Licht der Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 durch das Werbelogo 14 nach außen hindurchstrahlt. Die Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 ist über eine Stromleitung 22 mit einer externen Energieversorgung verbunden.
  • Ein Ein-/Ausschalter 28 gewährleistet für den Träger des Gürtels die Möglichkeit, die Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 einzuschalten bzw. auszuschalten. Über den Schlitz 13 kann (das hier nicht dargestellte) Werbelogo 14 eingeschoben werden beziehungsweise aus dem Gürtelverschluss 12 herausgezogen werden.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses ist in 3 schematisch dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Seitenfläche 32 des Rahmens 15 klappbar ausgeführt. Diese Ausklappbarkeit wird durch ein Scharnier 34 realisiert. Zum Auswechseln eines (hier nicht dargestellten) Werbelogos kann die Seitenfläche 32 aufgeklappt werden. Danach kann ein eventuell bereits im Gürtelverschluss befindliches Werbelogo entnommen und ein neues Werbelogo in die Führungsschienen 36 eingeschoben werden. Die Führungsschienen 36 gewährleisten dabei die exakte Positionierung und Fixierung des Werbelogos.
  • Die Erfindung ist nicht beschränkt auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele, vielmehr ist es möglich, durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merkmale weitere Ausführungsvarianten zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • 10
    Gürtelband
    12
    Gürtelverschluss
    13
    Schlitz
    14
    Werbelogo
    15
    Rahmen
    16
    Gürtelloch
    17
    lichtdurchlässige Schicht
    22
    Stromleitung
    24
    Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung
    26
    reflektierende Schicht
    28
    Ein-/Aus-Schalter
    32
    Seitenfläche
    34
    Scharnier
    36
    Führungsschiene

Claims (16)

  1. Gürtel mit einem Gürtelband (10) und einem Gürtelverschluss (12), dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtelverschluss (12) und/oder das Gürtelband (10) eine Lichtquelle (24) aufweisen oder zumindest teilweise aus lumineszierendem Material bestehen und dass ein Schrift- und/oder grafisches Element an der Vorderseite des Gürtelverschlusses (12) und/oder an der Außenseite des Gürtelbandes (10) und/oder innerhalb des Gürtelverschlusses (12)/Gürtelbandes (10) anordbar ist.
  2. Gürtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrift- und/oder grafisches Element an der Vorderseite des Gürtelverschlusses (12) oder innerhalb des Gürtelverschlusses (12) dauerhaft, jedoch reversibel anordbar ist.
  3. Gürtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrift- und/oder grafisches Element direkt vor der Lichtquelle (24) des Gürtelverschlusses (12) angeordnet ist.
  4. Gürtel nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrift- und/oder grafisches Element zumindest teilweise aus lichtdurchlässigem Material besteht.
  5. Gürtel nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schrift- und/oder grafisches Element ein Werbelogo (14) ist.
  6. Gürtel nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass hinter der Lichtquelle (24) eine reflektierende Schicht (26) angeordnet ist.
  7. Gürtel nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtel einen Ein-/Aus-Schalter (28) für die Lichtquelle (24) aufweist.
  8. Gürtel nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (24) eine Lampe, eine Leuchtdiode, eine Flüssigkristallanzeige und/oder eine OLED-Anzeige aufweist.
  9. Gürtel nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtel eine Energieversorgung aufweist.
  10. Gürtel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Energieversorgung eine Batterie, ein Akkumulator, und/oder eine Solarenergiequelle ist.
  11. Gürtel nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtel ein Stromleitung (22) zu einer externen Energieversorgung aufweist.
  12. Gürtel nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtelverschluss (12) mindestens eine Schiene (36) zur Führung eines Schrift- und/oder grafischen Elementes aufweist.
  13. Gürtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtelverschluss (12) zwei horizontal angeordnete Schienen (36) zur Führung eines Schrift- und/oder grafischen Elementes aufweist.
  14. Gürtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtelverschluss (12) zwei vertikal angeordnete Schienen (36) zur Führung eines Schrift- und/oder grafischen Elementes aufweist.
  15. Gürtel nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtelverschluss (12) aufklappbar ausgeführt ist.
  16. Gürtel nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite des Gürtelverschlusses (12) eine Ausnehmung aufweist und/oder lichtdurchlässig ausgeführt ist.
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