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Die
Erfindung betrifft einen Gürtel,
insbesondere einen Gürtel
für Kleidungsstücke mit
den im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Merkmalen.
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Gürtel dienen
bei Kleidungsstücken
dazu, zum Beispiel bei Hosen und Mänteln, das Kleidungsstück am Körper fest
arretieren zu können
und andererseits als modisches Accessoire. Dabei bestehen Gürtel in
der Regel aus einem den Körper
oder ein Körperteil
umschließenden
Gürtelband
und einem Gürtelverschluss,
der das Gürtelband
fixiert.
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Es
ist allgemein bekannt, Kleidungsstücke als Träger für Werbebotschaften zu verwenden.
Dabei werden Werbelogos und Schrift- und/oder grafische Elemente
in der Regel auf die Kleidung aufgenäht, aufgedruckt oder aufgeklebt.
Hierdurch wird eine Werbebotschaft teils irreversibel, teils reversibel auf
dem Kleidungsstück
angeordnet und kann dadurch für
einen bestimmten Adressatenkreis sichtbar gemacht werden. Kleidung
ist aufgrund seiner ständigen
Präsenz
ein beliebter Werbeträger.
Dabei können
Werbebotschaften und andere zur Verbreitung in der Öffentlichkeit
vorgesehene Informationen (in Form von Schrift- und/oder grafischen
Elementen) an einem Gürtelverschluss
und/oder einem Gürtelband angeordnet
sein.
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Nachteilig
an den bekannten, auf Gürteln verwendeten
Werbelogos ist es jedoch, dass diese bei Dunkelheit bzw. einem geringen
Umgebungslichtanteil weniger stark bzw. gar nicht wahrgenommen werden.
Weiterhin nachteilig ist es, dass die bekannten Werbelogos irreversibel
mit dem Gürtel
verbunden sind und daher ein Austausch von Werbelogos bzw. anderen
Schrift- und/oder grafischen Elementen nur aufwendig möglich ist.
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Aus
DE 40 37 475 A1 ist
ein Gürtel
bekannt, welcher außenseitig
in beiderseitigem Abstand zur Längsmittelachse
mindestens je eine als Signaleinrichtung dienende elektrische Lichtquelle
fest aufweist und bei welchem die elektrischen Lichtquellen durch
mindestens einen an der Gürtelaußenseite
angeordneten Schalter gleichzeitig oder unabhängig voneinander einzeln an
eine am Gürtel
angeordnete oder an eine externe Stromquelle anlegbar sind. Dieser
Gürtel,
der insbesondere für
Zweiradfahrer vorgesehen ist, ermöglicht zwar grundsätzlich eine
erhöhte
Wahrnehmbarkeit bei einem geringem Umgebungslichtanteil, jedoch
können
Schrift- und/oder grafische Elemente weder am Gürtel befestigt noch abgelöst oder
besonders auffällig
sichtbar gemacht werden.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Gürtel, insbesondere
einen Gürtel
für Kleidungsstücke anzugeben,
welcher als Träger
für Werbelogos
und andere Schrift- und/oder grafische Elemente fungieren kann,
wobei diese Werbelogos/Schrift- und/oder grafischen Elemente insbesondere
bei Dunkelheit gut wahrnehmbar sein sollen. Weiterhin soll ein einfacher
Austausch von Werbelogos und anderen Schrift- und/oder grafischen
Elementen möglich
sein.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 im Zusammenwirken
mit den Merkmalen im Oberbegriff. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
enthalten.
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Ein
besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass Werbelogos
und andere Schrift- und/oder grafischen Elemente mit dem erfindungsgemäßen Gürtel bei
Dunkelheit beziehungsweise geringem Umgebungslichtanteil besonders
wirksam präsentiert werden
können.
Dazu weist der Gürtelverschluss und/oder
das Gürtelband
eine Lichtquelle auf oder besteht zumindest teilweise aus lumineszierendem Material
und weiterhin ist ein Schrift- und/oder grafisches Element an der
Vorderseite des Gürtelverschlusses
und/oder an der Außenseite
des Gürtelbandes
oder innerhalb des Gürtelverschlusses und/oder
des Gürtelbandes
anordbar.
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Hierdurch
wird es erfindungsgemäß erreicht, dass
an einem Gürtel
Werbelogos und andere Schrift- und/oder grafische Elemente dauerhaft,
jedoch reversibel angeordnet werden können, welche mittels lumineszierendem
Material oder einer Lichtquelle bei einem geringen Umgebungslichtanteil
gut wahrgenommen werden können.
Hierfür
wird die Tatsache ausgenutzt, dass beleuchtete bzw. lumineszierende
Werbelogos besser wahrgenommen werden und die jeweilige Werbebotschaft
mehr Aufmerksamkeit erregt. Ferner ist es erfindungsgemäß auf einfachste
Weise möglich,
unterschiedliche Werbelogos am Gürtel
anzuordnen und wieder zu entfernen. Das Verwenden unterschiedlicher
Werbelogos kann unter Anderem für
Promotionzwecke wünschenswert
sein, bei den für
unterschiedliche Auftraggeber unterschiedliche Werbelogos präsentiert
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsvariante
ist es vorgesehen, dass ein Schrift- und/oder grafisches Element
an der Vorderseite des Gürtelverschlusses oder
innerhalb des Gürtelverschlusses
dauerhaft jedoch reversibel anordbar ist. Ferner ist das Schrift- und/oder
grafische Element direkt vor der Lichtquelle des Gürtelverschlusses
angeordnet. Durch die reversible Anordbarkeit des Schrift- und/oder grafischen Elementes
ist es gewährleistet,
einen einfachen Austausch von Schrift- und/oder grafischen Elementen, zum
Beispiel von Werbelogos, zu realisieren.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsvariante
ist das Schrift- und/oder grafische Element zumindest teilweise
lichtdurchlässig.
Darüber hinaus
kann es erfindungsgemäß vorgesehen
sein, hinter der Lichtquelle des Gürtelverschlusses eine reflektierende
Schicht anzuordnen. Hierdurch wird es vorteilhafterweise erreicht,
dass das in den Gürtel
abgestrahlte Licht der Lichtquelle durch die reflektierende Schicht
nach vorne reflektiert wird und durch das zumindest teilweise lichtdurchlässige Werbelogo
hindurchtritt und somit von außen
wahrgenommen werden kann. Weiterhin soll der erfindungsgemäße Gürtel in
einer bevorzugten Ausführungsvariante
einen Ein-/Ausschalter aufweisen. Hierdurch kann der Träger des
Gürtels
entscheiden, wann er eine besonders auffällige, durch die Wirkung des
Lichts realisierte Aufmerksamkeit mit seinem im oder am Gürtel angeordneten
Schrift- oder Grafikzeichen erreichen möchte.
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Die
Lichtquelle kann eine Lampe, eine Leuchtdiode, eine Flüssigkristallanzeige
und/oder eine OLED-Anzeige aufweisen. Weiterhin ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Gürtel
eine Energieversorgung für
die Lichtquelle oder eine Verbindungsleitung zu einer externen Energieversorgung aufweist.
Die Energieversorgung kann eine Batterie, ein Akkumulator und/oder
eine Solarenergiequelle sein.
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Zur
reversiblen Anordbarkeit von Werbelogos ist es in einer bevorzugten
Ausführungsvariante erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Gürtelverschluss
mindestens eine Schiene zur Führung
eines Werbelogos und/oder eines Schrift- und/oder grafischen Elementes
aufweist. Hierdurch können
zum Beispiel als Plättchen
ausgeführte
Werbelogos in den Gürtel
eingeschoben bzw. aus dem Gürtel
herausgezogen werden, wobei die Werbelogos innerhalb der Führungsschienen
gehalten werden.
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Die
Erfindung soll nachstehend anhand von zumindest teilweise in den
Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden.
Es zeigen:
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1 eine schematische Draufsicht
auf einen erfindungsgemäßen Gürtel,
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2 und 3 eine schematische Innenansicht eines
erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses.
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1 zeigt eine schematische
Darstellung eines erfindungsgemäßen Gürtels mit
einem Gürtelband 10 und
einem Gürtelverschluss 12.
Das Gürtelband 10 weist
Gürtellöcher 16 auf,
in welche zur Arretierung des Gürtels
ein dem Gürtelverschluss 12 zugehöriger (hier
nicht dargestellter) Gürteldorn
eingeschoben werden kann. Der Gürtelverschluss 12 weist
einen Rahmen 15 und an der Vorderseite eine lichtdurchlässige Schicht 17 auf.
Weiterhin weist der Rahmen 15 an der rechten Seite einen
Schlitz 13 auf, in welchen ein Werbelogo 14 einschiebbar
ist. Durch diese Ausgestaltung wird vorteilhafterweise erreicht, dass
unterschiedlichste Werbelogos auf einfachste Art und Weise in den
Gürtelverschluss 12 integriert und
auch wieder ausgetauscht werden können. Durch eine (hier in 1 nicht dargestellte) Lichtquelle
innerhalb des Gürtelverschlusses 12 kann
das (lichtdurchlässige)
Werbelogo bei einem niedrigen Umgebungslichtanteil besonders effektiv
präsentiert werden.
Viele neue Produkte werden durch Promotion-Aktionen am Markt eingeführt. Besonders
bei Produkten für
junge Leute ist es üblich,
diese in Diskos, Cafés
und ähnlichem
Einrichtungen vorzustellen und beispielsweise zum Test anzubieten.
Dabei ist die Kleidung der Promoter (so z.B. auch Gürtelschnallen)
oft mit den Werbelogos des einzuführenden Produktes versehen.
Jedoch können
diese Werbelogos aufgrund des in den vorgenannten Lokalitäten üblicherweise
geringen Umgebungslichtanteils nur relativ schlecht wahrgenommen
werden. Beleuchtete Werbelogos, welche zur Steigerung der Aufmerksamkeit
auch blinken können,
werden dagegen besser wahrgenommen. Durch die Austauschbarkeit der Werbelogos
kann für
unterschiedliche Promotion-Aktionen Material eingespart und daher
ein Kostenvorteil erzielt werden.
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Eine
Innenansicht des erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses 12 ist
in 2 schematisch dargestellt.
Aus Gründen
der Übersicht
ist in dieser Figur die lichtdurchlässige Schicht 17 sowie
das Werbelogo 14 nicht dargestellt. Das (in 2 ebenfalls nicht dargestellte)
Gürtelband 10 verläuft auf
der Rückseite
des Gürtelverschlusses 12.
Der Gürtelverschluss 12 weist
eine Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 sowie eine dahinter
angeordnete reflektierende Schicht 26 auf. Vor dieser Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 wird
das Werbelogo 14 angeordnet, so dass das Licht der Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 durch
das Werbelogo 14 nach außen hindurchstrahlt. Die Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 ist über eine
Stromleitung 22 mit einer externen Energieversorgung verbunden.
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Ein
Ein-/Ausschalter 28 gewährleistet
für den Träger des
Gürtels
die Möglichkeit,
die Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung 24 einzuschalten
bzw. auszuschalten. Über
den Schlitz 13 kann (das hier nicht dargestellte) Werbelogo 14 eingeschoben
werden beziehungsweise aus dem Gürtelverschluss 12 herausgezogen
werden.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Gürtelverschlusses
ist in 3 schematisch
dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel
ist die Seitenfläche 32 des
Rahmens 15 klappbar ausgeführt. Diese Ausklappbarkeit
wird durch ein Scharnier 34 realisiert. Zum Auswechseln
eines (hier nicht dargestellten) Werbelogos kann die Seitenfläche 32 aufgeklappt
werden. Danach kann ein eventuell bereits im Gürtelverschluss befindliches
Werbelogo entnommen und ein neues Werbelogo in die Führungsschienen 36 eingeschoben
werden. Die Führungsschienen 36 gewährleisten
dabei die exakte Positionierung und Fixierung des Werbelogos.
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Die
Erfindung ist nicht beschränkt
auf die hier dargestellten Ausführungsbeispiele,
vielmehr ist es möglich,
durch Kombination und Modifikation der genannten Mittel und Merkmale
weitere Ausführungsvarianten
zu realisieren, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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- 10
- Gürtelband
- 12
- Gürtelverschluss
- 13
- Schlitz
- 14
- Werbelogo
- 15
- Rahmen
- 16
- Gürtelloch
- 17
- lichtdurchlässige Schicht
- 22
- Stromleitung
- 24
- Lichtquelle/Hintergrundbeleuchtung
- 26
- reflektierende
Schicht
- 28
- Ein-/Aus-Schalter
- 32
- Seitenfläche
- 34
- Scharnier
- 36
- Führungsschiene