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Die Erfindung betrifft einen Lithotripter
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
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Aus der
DE 195 11 106 C1 ist ein
gattungsgemäßer Lithotripter
bekannt, der eine Basiseinheit mit daran gelagerter Röntgenvorrichtung
und Therapieeinrichtung aufweist. Die Röntgenvorrichtung und die Therapieeinrichtung
sind gemeinsam an einem in drei orthogonalen Richtungen bewegbaren
Element angeordnet. Hierdurch sind die Röntgenvorrichtung und die Therapieeinrichtung
gemeinsam in den drei orthogonalen Richtungen bewegbar. Zusätzlich ist ein
Tragarm der Röntgenvorrichtung
um eine vertikale Achse schwenkbar, so dass ein Teil der Röntgenvorrichtung
in eine Parkstellung seitlich der Basiseinheit drehbar ist.
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In der
DE 43 25 212 C2 wird ein Lithotripter mit
einer Basiseinheit, einer Röntgenvorrichtung
und einer Therapieeinrichtung beschrieben. Die Röntgenvorrichtung wird von einem
C-Bogen getragen, der an der Basiseinheit gelagert ist. Entlang
des Umfanges des C-Bogens, ist die Röntgenvorrichtung gegenüber der
Basiseinheit verfahrbar. Die Basiseinheit ist mit Hilfe einer Sockel-
und Schlitteneinheit gegenüber
dem Untergrund, auf dem der Lithotripter steht, verfahrbar.
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Damit sich ein Patient bequem auf
eine Patientenliege begeben kann, wird der C-Bogen, an dem die Röntgenvorrichtung angebracht
ist, zur Erreichung einer Aufstiegsposition von einer Aufstiegsseite
wegverschoben und/oder längs
seines Umfanges verstellt. Das Wegverschieben des C-Bogens von der
Aufstiegsseite erfolgt in baulicher Einheit mit der Basiseinheit
gegenüber
dem Untergrund. Die Therapieeinrichtung kann hierbei zusätzlich in
die Basiseinheit zurückgezogen
werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen gattungsgemäßen Lithotripter
dahingehend zu verbessern, dass er für die im Einsatz auftretenden räumlichen
Positionen möglichst
einfach einstellbar und vielseitig anwendbar ist.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem
Lithotripter mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Hiermit kann die Röntgenvorrichtung
auf einfache Weise in die Anwendungsposition oder die Parkposition
gebracht werden. Dies ist auch in einem besonders kleinen Raumbereich
und mit einfacher Handhabung möglich.
Durch das translatorische Verfahren ist die Röntgenvorrichtung einfach mit
der Therapieeinrichtung in isozentrische Übereinstimmung bringbar und
aus dieser herauslösbar.
Erstaunlicherweise kann man die dafür erforderliche Genauigkeit
auch mit einer Translatorik erreichen.
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Das von der Therapieeinrichtung unabhängige Verfahren
der Röntgenvorrichtung
erlaubt es, die Therapieeinrichtung in ihrer Stellung zu belassen,
in der sie beispielsweise auf ein in einen Patientenkörper befindliches
Konkrement ausgerichtet sein kann, während die Röntgenvorrichtung in ihre Parkposition verfahren
wird. Dies schafft einen größeren Freiraum für das Arbeiten
mit der Therapieeinrichtung. Umgekehrt kann auch die Röntgenvorrichtung
zu einer im Einsatz befindlichen Therapieeinrichtung durch Verfahren
in die Anwendungsposition hinzugezogen werden, beispielsweise um
einen Behandlungsfortschritt oder die Lage von Konkrementen zu bestimmen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Therapieeinrichtung zusätzlich zu ihrer isozentrischen
Einstellbarkeit und unabhängig
von der Röntgenvorrichtung
zwischen einer Ruhestellung und einer Behandlungsstellung translatorisch
bewegbar sein. Durch das Bewegen der Therapieeinrichtung in ihre
Ruhestellung, ist für
ein Arbeiten mit der Röntgenvorrichtung
ein größeres Platzangebot
zur Verfügung
stellbar. Dabei erlaubt es insbesondere das unabhängige Bewegen, dass
die Röntgenvorrichtung
in ihrer jeweiligen Position verbleiben kann, während die Therapieeinrichtung
ihre Stellung verändert.
So kann beispielsweise die Therapieeinrichtung hinzugezogen und
mit der Röntgenvorrichtung
in isozentrische Beziehung gebracht werden, nachdem ein Orten eines
in einem Körper
eines Patienten befindlichen Konkrementes mit Hilfe der Röntgenvorrichtung
erfolgt ist. Die isozentrische Beziehung der Röntgenvorrichtung und der Therapieeinrichtung
zu einander ist durch das translatorische Bewegen leicht und bedienungsfreundlich
herstellbar und auflösbar.
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Zweckmäßigerweise können die
Röntgenvorrichtung
und die Therapieeinrichtung etwa parallel, translatorisch zueinander
verfahrbar sein. Damit sind die Röntgenvorrichtung und die Therapieeinrichtung
aufeinander abgestimmt verfahrbar. Die Röntgenvorrichtung und die Therapieeinrichtung
sind durch einfaches Bedienen in isozentrische Übereinstimmung bringbar.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann die Therapieeinrichtung in einer Behandlungsstellung
wenigstens teilweise aus dem Wirkbereich der Röntgenvorrichtung herausbewegbar
sein. Dies ermöglicht
ein behinderungsfreieres Arbeiten mit der Röntgenvorrichtung.
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Vorzugsweise kann die Therapieeinrichtung durch
ein Schwenken aus dem Wirkbereich der Röntgenvorrichtung herausbewegbar
sein. Damit ist das Herausbewegen mit einer definierten Bewegung möglich, die
auch ein leichtes Wiedereinbringen der Therapieeinrichtung in den
Wirkbereich der Röntgenvorrichtung
gewährleistet.
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In einer besonders günstigen
Ausführungsform
der Erfindung kann die Röntgenvorrichtung
mit Hilfe eines Fahrschlittens translatorisch an der Basiseinheit
geführt
sein. Hierdurch ist die Röntgenvorrichtung
präzise
zwischen der Anwendungsposition und der Parkposition verfahrbar,
sowie in präzise
isozentrische Übereinstimmung
mit der Therapieeinrichtung bringbar.
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In einer günstigen Ausführungsform
der Erfindung kann der Fahrschlitten zum Führen der Röntgenvorrichtung an einem oberen
Bereich der Basiseinheit geführt
sein. Dies ermöglicht
ein gutes Einleiten von Kräften
in die Basiseinheit. Auch ist besonders einfach eine Bewegungsbahn
für den
Fahrschlitten an der Basiseinheit vorsehbar.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann die Therapieeinrichtung mit Hilfe eines Bewegungsschlittens
translatorisch an der Basiseinheit geführt sein. Dadurch ist die Therapieeinrichtung
mit hoher Genauigkeit in einer vorge gebenen Bahn entlang der Basiseinheit
führbar.
Dies ermöglicht
es auch, die Therapieeinrichtung mit hoher Genauigkeit in isozentrische Übereinstimmung mit
der Röntgenvorrichtung
zu bringen.
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Vorteilhafterweise kann der Bewegungsschlitten
zum Führen
der Therapieeinrichtung an einem oberen Bereich der Basiseinheit
geführt
sein. Hiermit sind von dem Bewegungsschlitten auf die Basiseinheit
zu übertragende
Lasten gut von dieser aufnehmbar. Auch kann ein für das Bewegen
von Bewegungsschlitten und Therapieeinrichtung erforderliches Raumprofil
gut in Übereinstimmung
mit der Basiseinheit gebracht werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung kann die Basiseinheit eine Aufnahmeausnehmung aufweisen,
in der wenigstens ein C-Bogen der Röntgenvorrichtung wenigstens
teilweise verfahrbar ist. Auf diese Weise kann der C-Bogen in der
Parkposition der Röntgenvorrichtung
zumindest teilweise in die Basiseinheit integriert sein. Hierdurch
ist der Überstand
der Röntgenvorrichtung
bezüglich
der Basiseinheit verringerbar.
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Zweckmäßigerweise kann ein C-Bogen
der Röntgenvorrichtung
orbital verfahrbar sein. Daraus ergeben sich für die Röntgenvorrichtungen verschiedene
Arbeitsstellungen im Raum, die teilweise auch unabhängig von
dem translatorischen Verfahren der Röntgenvorrichtung einnehmbar
sind. Durch das orbitale Verfahren ändert ein Teil der Röntgenvorrichtung
seine Lage im Raum gemäß einer
durch den C-Bogen vorgegebenen Kreisbahn.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Lithotripters in einer
ersten Grundkonfiguration,
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2 eine
Ansicht auf die linke Seite des Lithotripters gemäß 1,
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3 eine
Ansicht auf die obere Seite des Lithotripters gemäß 1,
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4 eine
Ansicht auf die rechte Seite des Lithotripters gemäß 1,
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5 eine
Ansicht auf die vordere Seite des Lithotripters gemäß 1,
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6 eine
Ansicht auf die hintere Seite des Lithotripters gemäß 1,
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7 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Lithotripters in einer
zweiten Grundkonfiguration,
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8 eine
Ansicht auf die linke Seite des Lithotripters gemäß 7,
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9 eine
Ansicht auf die obere Seite des Lithotripters gemäß 7,
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10 eine
perspektivische Ansicht auf den erfindungsgemäßen Lithotripter in einer dritten Grundkonfiguration,
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11 eine
Ansicht auf die linke Seite des Lithotripters gemäß 10,
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12 eine
Ansicht auf die obere Seite des Lithotripters gemäß 10,
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13 eine
perspektivische Ansicht auf den erfindungsgemäßen Lithotripter in einer vierten Grundkonfiguration,
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14 eine
Ansicht auf die linke Seite des Lithotripters gemäß 13 und
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15 eine
Ansicht auf die obere Seite des Lithotripters gemäß 13.
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In den Figuren werden für gleiche
Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet. Um Wiederholungen zu vermeiden,
wird auf dementsprechend jeweils korrespondierende Ausführungen
verwiesen.
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Angaben wie "vertikal" und "horizontal" beziehen sich stets auf einen nicht
gezeigten Boden, auf dem sich ein erfindungsgemäßer Lithotripter 1 befindet.
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Der Lithotripter 1 ist in
den 1 bis 6 in einer ersten Grundkonfiguration
gezeigt. Zur näheren Beschreibung
wird nachfolgend auf die 1 bis 3 Bezug genommen.
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Der Lithotripter weist eine Basiseinheit 2 auf. In
dieser Ausführungsform
der Erfindung sind an der Basiseinheit 2 Räder 39 angeordnet,
mit welchen der Lithotripter 1 gegenüber einem nicht gezeigten Untergrund
verfahrbar ist.
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In einer anderen Ausführungsform
der Erfindung kann der Lithotripter 1 auch fest auf dem
nicht gezeigten Untergrund angeordnet oder in diesen eingelassen
sein.
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An der Basiseinheit 2 sind
eine Röntgenvorrichtung 3 und
eine Therapieeinrichtung 4 gelagert. Die Röntgenvorrichtung 3 weist
einen C-Bogen 5 auf, der eine Bildaufnahmeeinheit 6 und
eine Röntgenquelle 7 trägt. Der
C-Bogen 5 ist über
einen Fahrschlitten 8 direkt an der Basiseinheit 2 gelagert.
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An dem Fahrschlitten 8 ist
der C-Bogen 5 gelenkig angebracht. Hierdurch ist die Röntgenvorrichtung 3 mit
dem C-Bogen 5 um eine etwa horizontale Achse 9 in
Pfeilrichtung 10 schwenkbar.
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Der C-Bogen 5 weist ferner
eine bogenförmige
Orbitalaufnahme 11 auf. An der Orbitalaufnahme 11 ist
der C-Bogen 5 entlang seines äußeren Umfanges verschiebbar
gelagert. Somit ermöglicht
die Orbitalaufnahme 11 ein orbitales Verstellen der Röntgenvorrichtung 3 um
eine Achse 12 in Pfeilrichtung 13, wobei die Achse 12 in
der gezeigten Schwenkstellung des C-Bogens 5 etwa horizontal
ist. Bei einem Schwenken des C-Bogens 5 um die etwa horizontale Achse 9 verändert die
Achse 13 ihre Lage entsprechend.
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An einem oberen Bereich 15 der
Basiseinheit 2 ist ein Schienenpaar 14 montiert,
wie aus 3 besonders
gut hervorgeht. Die Schienen 14 grenzen jeweils an eine Aufnahmeausnehmung 19 an.
Mit Hilfe des Schienenpaares 14 ist der Fahrschlitten 8 an
der Basiseinheit 2 in Pfeilrichtung 16 translatorisch
verfahrbar geführt.
Dementsprechend ist auch die Röntgenvorrichtung 3 gegenüber der
Basiseinheit 2 in Pfeilrichtung 16 translatorisch
und präzise
verfahrbar. Das Verfahren der Röntgenvorrichtung 3 erfolgt zwischen
einer Anwendungsposition 17 und einer Parkposition 18.
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In der Anwendungsposition 17 befindet
sich der Fahrschlitten 8 in einer vorderen Endstellung
gegenüber
der Basiseinheit 2. Ist die Röntgenvorrichtung in der Parkposition 18,
befindet sich der Fahrschlitten in einer hinteren Endposition gegenüber der Basiseinheit 2.
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Die Basiseinheit 2 weist
die Aufnahmeausnehmung 19 auf. In dieser Ausführungsform
ist die Aufnahmeausnehmung 19 etwa schachtartig in der Basiseinheit 2 ausgebildet.
In die Aufnahmeausnehmung 19 fährt die Röntgenvorrichtung 3 wenigstens teilweise
ein, wenn sich die Röntgenvorrichtung 3 von
der Behandlungsstellung 17 in die Parkposition 18 bewegt.
Hierdurch wird der Überstand
der Röntgenvorrichtung 3 über die
Basiseinheit 2 verringert. Die Röntgenvorrichtung 3 ist
in ihrer Parkposition 18 wenigstens teilweise mit dem C-Bogen 5 in
die Basiseinheit 2 integriert angeordnet.
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Die Aufnahmeausnehmung 19 ist
breiter als der C-Bogen 5 und ist tiefer in der Basiseinheit 2 ausgebildet,
als sich die Röntgenvorrichtung 3 dann, wenn
sie ihre Parkposition 18 einnimmt, im Innenbereich der
Basiseinheit 2 befindet.
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An dem Fahrschlitten 8 ist
ein Display 20 verstellbar angeordnet. Das Display 20 wird
in Zusammenhang mit der Bedienung des Lithotripters 1 oder wenigstens
einer seiner Komponenten verwendet.
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Die Therapieeinrichtung 4 weist
eine Verstellmechanik 21 auf. Mit Hilfe der Verstellmechanik 21 ist
ein Therapiekopf 22 mitsamt seinem Haltearm 23 und
mitsamt einem C-Halter 26 um eine Achse 24 in
Pfeilrichtung 25 bewegbar. In der ersten Grundkonfiguration
fällt die
etwa horizontale Achse 24 der Therapieeinrichtung 4 mit
der etwa horizontalen Achse 9 der Röntgenvorrichtung 3 zusammen.
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Der Haltearm 23 ist entlang
des inneren Umfanges des C-Halters 26 bewegbar am C-Halter 26 angeordnet.
Hierdurch sind der Haltearm 23 und der Therapiekopf 22 um
eine Achse 27 in Pfeilrichtung 28 bewegbar. In
der in den 1 bis 6 gezeigten Stellung der
Therapieeinrichtung 4 fallen die Achsen 27 und 12 zusammen.
Wird der C-Bogen 5 um die etwa horizontale Achse 9 geschwenkt
oder werden Haltearm 23 und Therapiekopf 22 um
die Achse 24 geschwenkt, verändern die Achsen 27 und 12 ihre
Lage relativ zueinander.
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Die Therapieeinrichtung 4 arbeitet
mit akustischen Stoßwellen.
Der Therapiekopf 22 ist mit Hilfe von akustischen Umlenkeinrichtungen
so ausgebildet, dass die von ihm erzeugten Stoßwellen in einem Fokus 29 gebündelt werden.
Durch den Fokus 29 verläuft
auch ein Hauptröntgenstrahl 30 der
Röntgenvorrichtung 3,
wenn sich der Lithotripter 1 in der ersten Grundkonfiguration
befindet. Ferner fallen hier auch die Schnittpunkte der Achsen 12, 27 und 9, 24 im
Fokus 29 zusammen.
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Die Therapieeinrichtung 4 weist
ein Gelenk 32 auf, mittels dessen sie an einem Bewegungsschlitten 31 angeordnet
ist. Das Gelenk 32 ermöglicht ein
Schwenken eines Teiles, der Therapieeinrichtung 4, der
auch die Verstellmechanik 21, den Haltearm 23 und
den Therapiekopf 22 umfasst, um eine Achse 33 in
Pfeilrichtung 34. Durch Bewegen in Pfeilrichtung 34 kann
der Teil der Therapieeinrichtung 4 wenigstens abschnittsweise
in den Wirkbereich der Röntgenvorrichtung 3 hineinbewegt
oder aus diesem hinausbewegt werden. Gemäß der ersten Grundkonfiguration
des Lithotripters 1 befindet sich der herausschwenkbare
Teil der Therapieeinrichtung 4 abschnittsweise im Wirkbereich
der Röntgenvorrichtung 3.
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Im oberen Bereich 15 der
Basiseinheit 2 ist ein weiteres Schienenpaar 35 angebracht.
Mit Hilfe des Schienenpaares 35 ist der Bewegungsschlitten 31 bezüglich der
Basiseinheit 2 in Pfeilrichtung 36 translatorisch
horizontal geführt
verfahrbar. Dementsprechend ist auch die Therapieeinrichtung 4 bezüglich der
Basiseinheit 2 in Pfeilrichtung 36 translatorisch
und genau verfahrbar. Das Verfahren der Therapieeinrichtung 4 kann
zwischen einer Behandlungsstellung 37 und einer Ruhestellung 38, 38' erfolgen. Befindet
sich die Therapieeinrichtung 4 in der Behandlungsstellung
37 befindet
sich der Bewegungsschlitten 31 in einer vorderen Endposition
bezüglich
der Basiseinheit 2. Wenn sich dagegen die Therapieeinrichtung 4 in
der Ruheposition 38, 38' befindet, befindet sich der Bewegungsschlitten 31 in
einer hinteren Endposition bezüglich
der Basiseinheit 2.
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Insbesondere 3 ist zu entnehmen, dass die Schienenpaare 14 und 35 parallel
zueinander verlaufen. Dementsprechend sind die Röntgenvorrichtung 3 und
die Therapieeinrichtung 4 parallel zueinander verfahrbar.
Entlang eines gemeinsamen Verfahrweges ist es dabei möglich, die
Röntgenvorrichtung 3 und
die Therapieeinrichtung 4 in isozentrischer Übereinstimmung
miteinander einzustellen, wobei der Hauptröntgenstrahl 30 durch
den Fokus 29 verläuft.
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Gemäß der in den 1 bis 6 gezeigten
ersten Grundkonfiguration des Lithotripters 1 befindet sich
die Röntgenvorrichtung
in ihrer Anwendungsposition 17 und die Therapieeinrichtung 4 in
ihrer Behandlungsstellung 37. Dabei befindet sich der schwenkbare
Teil der Therapieeinrichtung 4 wenigstens abschnittsweise
im Wirkbereich der Röntgenvorrichtung 3.
Außerdem
befinden sich die Röntgenvorrichtung 3 und
die Therapieeinrichtung 4 in isozentrischer Übereinstimmung,
wobei der Hauptröntgenstrahl 30 durch
den Fokus 29 verläuft.
Auch verläuft
die etwa horizontale Schwenkachse 9 der Röntgenvorrichtung 3 durch
den Fokus 29 des Therapiekopfes 22.
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Von dieser Position ausgehend, ist
die Therapieeinrichtung 4 durch Schwenken um die Achse 33 in
eine Position bringbar, in der der Fokus 29 und die Schwenkachse 9 der
Röntgenvorrichtung 3 eine voneinander
beabstandete Lage einnehmen. Entsprechend nehmen Achsen 12 und 27 sowie 9 und 24 voneinander
unterschiedliche Lagen im Raum ein. Von dieser Position aus ist
die Therapieeinrichtung 4 durch ein Verfahren des Bewegungsschlittens 31 in Pfeilrichtung 36 in
die hintere Endposition bezüglich der
Basiseinheit 2 in eine weiter unten beschriebene Ruheposition 38' bringbar.
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In 4 ist
der Lithotripter 1 in der ersten Stellung in einer Ansicht
auf die rechte Seite gezeigt. Hier ist insbesondere der in den 1 und 2 teilweise oder ganz verdeckte Fahrschlitten 8 der
Röntgenvorrichtung 3 in
einer Seitenansicht zu sehen. Ebenso ist die Orbitalaufnahme 11 der
Röntgenvorrichtung 3 von
der Seite gezeigt.
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Den 5 und 6 ist besonders gut der parallele
Verlauf der Schienenpaare 14 und 35 in einer parallelen
Richtung zu dem oberen Bereich der Basiseinheit 2 erkennbar.
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7 bis 9 zeigen den Lithotripter 1 in
seiner zweiten Grundstellung. Hier befindet sich die Röntgenvorrichtung 3 in
ihrer Parkposition 18 und die Therapieeinrichtung 4 befindet
sich ihrer Behandlungsstellung 37. In der Parkposition 18 ist
die Röntgenvorrichtung 3 teilweise
in die Basiseinheit 2 integriert, in dem sie sich in einem
in die Aufnahmeausnehmung 19 bereichsweise eingefahrenen
Zustand befindet. Die Therapieeinrichtung 4 befindet sich
wenigstens abschnittsweise außerhalb
des Wirkbereiches der Röntgenvorrichtung 3.
Der Hauptröntgenstrahl 30 und
der Fokus 29 haben eine voneinander beabstandete Lage.
Die etwa horizontale Achse 9 der Röntgenvorrichtung 3 und
die Achse 27 der Therapieeinrichtung 4 haben in
der in den 7 bis 9 gezeigten Stellung eine
parallele, voneinander beabstandete Lage zueinander.
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In den 10 bis 12 ist der Lithotripter 1 in seiner
dritten Grundkonfiguration gezeigt. Die Röntgenvorrichtung 3 befindet
sich in ihrer Parkposition 18 und die Therapieeinrichtung 4 befindet
sich in ihrer Ruhestellung 38. Die Relativlage der Röntgenvorrichtung 3 und
der Therapieeinrichtung 4 zueinander entspricht der in
den 1 bis 6 gezeigten Relativlage der
Röntgenvorrichtung 3 und
der Therapieeinrichtung 4 zueinander. Gegenüber der
ersten Grundkonfiguration befinden sich die Röntgenvorrichtung 3 und
die Therapieeinrichtung 4 jedoch in einer zum Inneren des
Lithotripters 1 hin translatorisch zurückversetzten Lage. Dabei sind
sowohl die Röntgenvorrichtung 3 als
auch die Therapieeinrichtung 4 abschnittsweise in die Aufnahmeausnehmung 19 verfahren.
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In den 13 bis 15 ist der Lithotripter 1 in seiner
vierten Grundkonfiguration gezeigt. Die Röntgenvorrichtung 3 befindet
sich in ihrer Anwendungsposition 17 und die Therapieeinrichtung 4 befindet sich
in ihrer Ruhestellung 38'.
Dabei befindet sich die Therapieeinrichtung 4 außerhalb
des Wirkbereiches der Röntgenvorrichtung 3.
Dementsprechend sind der Fokus 29 und der Hauptröntgenstrahl 30 voneinander
beabstandet. Außerdem
haben jeweils die Achse 27 der Therapieeinrichtung 4 und
die Achse 12 der Röntgenvorrichtung 3 sowie
die etwa horizontale Achse 25 der Therapieeinrichtung 4 und
die etwa horizontale Achse 9 der Röntgenvonichtung 3 eine voneinander
verschiedene Lage. In der in den 13 bis 15 gezeigten Stellung des
Lithotripters 1 verlaufen die Achse 27 und 12 sowie 9 und 25 jeweils parallel
zueinander.
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Im folgenden wird die Wirkungs- und
Funktionsweise der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Lithotripters
näher erläutert.
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Gemäß der in den 1 bis 6 dargestellten ersten
Grundkonfiguration des erfindungsgemäßen Lithotripters, sind die
Röntgenvorrichtung 3 und
die Therapieeinrichtung 4 um ein gemeinsames Isozentrum
verstellbar, das mit dem Fokus 29 zusammenfällt. Hierbei
kann die Röntgenvorrichtung 3 zur
Ortung von Konkrementen und Ähnlichem
im Körper
eines Patienten genutzt werden. Ferner kann mit Hilfe der Röntgenvorrichtung 3 der
mit der Therapieeinrichtung 4 erzielte Behandlungsfortschritt überwacht werden.
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Soll lediglich eine Behandlung mit
der Therapieeinrichtung 4 durchgeführt werden, kann der Lithotripter
1 vom Anwender in die in den 7 bis 9 gezeigte zweite Grundkonfiguration
des Lithotripters 1 gebracht werden. Dies kann beispielsweise
nach einer erfolgten Ortung und Positionierung eines Konkrementes
im Körper
eines Patienten bezüglich
des Fokus 29 erfolgen. Hierzu wird die Röntgenvorrichtung 3 mit
Hilfe des Fahrschlittens 8 in die Parkposition 18 verfahren.
Die Therapieeinrichtung 4 verbleibt in der Behandlungsstellung 37.
Dementsprechend steht dem Anwender ein größerer Arbeitsraum zum Arbeiten
mit der Therapieeinrichtung 4 zur Verfügung.
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Gemäß der Darstellung der 10 bis 12 befindet sich der Lithotripter 1 in
seiner dritten Grundkonfiguration, wobei sich die Röntgenvorrichtung 3 in ihrer
Parkposition 18 befindet und sich die Therapieeinrichtung 4 in
ihrer Ruhestellung 38 befindet. In der dritten Grundkonfiguration
sind die Außenabmessungen
des Lithotripters
1 minimiert. Hierdurch ist ein Transport
des Lithotripters 1 einfacher zu handhaben. Ferner ist
ein geringerer Stauraum zum Abstellen des Lithotripters 1 ausreichend.
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Ausgehend von der in den 1 bis 6 gezeigten ersten Grundkonfiguration
des Lithotripters 1, gelangt der Lithotripter 1 in
die dritte Grundkonfiguration, indem sowohl die Röntgenvorrichtung 3 von
der Anwendungsposition 17 in die Parkposition 18 als auch
die Therapieeinrichtung 4 von der Behandlungsstellung 37 in
die Ruhestellung 38 verfahren werden. Dabei kann das Verfahren
der Röntgenvorrichtung 3 und
der Therapieeinrichtung 4 gleichzeitig oder nacheinander
erfolgen. Erfolgt das Verfahren nacheinander wird zunächst die
Röntgenvorrichtung 3 in
Bewegung gesetzt und danach die Therapieeinrichtung 4.
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Die in 13 bis 15 gezeigte vierte Grundkonfiguration
des Lithotripters 1 ist besonders für Röntgenuntersuchungen geeignet.
Hierbei steht ein größerer Arbeitsraum
zum Arbeiten mit der Röntgenvorrichtung 3 zur
Verfügung.
Ausgehend von der in den 1 bis 6 dargestellten ersten Grundkonfiguration,
wird der Lithotripter 1 in die vierte Grundkonfiguration
gebracht, indem zunächst
die Therapieeinrichtung 4 mitsamt ihrer Verstellmechanik 21 um
die Achse 33 geschwenkt wird, wobei die Achse 25 der
Therapieeinrichtung 4 parallel zu dem Schienenpaar 35 ausgerichtet
wird. Der Fokus 29 und die Schwenkachse 9 der
Röntgenvorrichtung 3 haben
nun eine voneinander beabstandete Lage. Dann wird die Therapieeinrichtung 4 mit
Hilfe ihres Bewegungsschlittens 31 in die Ruhestellung 38' verfahren.