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Mittel zum Entfernen von Nagellack mit einem Gehalt an Lacklösungsmitteln
Die Erfindung bezieht sich auf Verbesserungen an Mitteln zum Entfernen von -Nagellack
mit einem Geel halt an Lacklösungsmitteln.
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-Mittel zum Entfernen von Naigellackschichten sind in verschiedener
Zusammensetzung und Beschaffenheit bekannt; sie bestehen durchwegausLacklösungs-Initteln,
wie z. B. Äthylenglykolmonoäthyläther und Butylacetat. Bei Benutzung von flüssigen
Mitteln dieser Art benötigt man einen Watte- oder Zellstofftupfer, in welchen der
gelöste Lack unter Einfärbung des Tupfers übergeht und dessen Beseitigung nach Gebrauch
häufig Schwierigkeiten bereitet. Diese Mittel sind außerdem mit dem Nachteil behaftet,
daß bei ihrer Benutzung leicht Verschmierungen und Verschmutzungen benachbarter
oder mit dem Tupfer ungewollt in Berührung kommender Stellen der Haut und der Kleidung
auftreten. Außerdem besteht die Gefahr, daß Teile der von dem Tupfer aufgenommenen
gefärbten Flüssigkeit abtropfen und auch ihrerseits zu solchen Verschmierungen und
Verschmutzungen führen. Mehr oder minder pastöse Nagellackentferner, wie sie durch
Zusatz von Verfestigungsmitteln, z. B. Polywachsen und Seifen, erzielbar sind, machen
zwar den Gebrauch solcher Tupfer entbehrlich, sie sind aber wiederum mit dem Mangel
hehaftet, daß eine Behandlung mit solchen wesentlich zeitraubender ist als mit flüssigen
Mitteln und daß die an den Nagel angrenzenden, leicht vertieften Randseiten nur
schlecht zu säubern sind. Ferner bleiben dabei, wie auch bei Verwendung flüssiger
Nagellackentferner, dank der raschen Abdunstung der Lösungsmittel praktisch immer
Anfärbungen zurück, welche eine wiederholte Behandlung und bzw. oder ein nachträgliches
Waschen mit Wasser und Seife meist unerläßlich machen.
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Um diese Schwierigkeiten und Nachteile zu beseitigen oder wenigstens
zu mildern, wurde versucht, zu üblichen Nagellackentfernern der vorerwähnten Art,
d. h. solchen auf der Grundlage voll Lacklösungsmitteln auch noch einen Nichtlöser,
wie z. B. einen flüssigen Kohlenwasserstoff, als Verschnittmittel hinzuzusetzen.
um zu erreichen, daß nach Aufbringen eines solchen -'!\7agellackentferners der auf
dem Nagel befindliche Lack angequollen wird und dessen Begleitsubstanzen, wie Harze
und Weichmacher, gelöst werden, worauf dann der eigentliche Filmbildner des Lackes,
z. B. Nitrocellulose, stark voluminös zurückbleiben und unter Adsorption der feinverteilten
Farbstoffe ohne Verschmutzung des Nagels und seiner Umgebung mittels eines Tupfers
abgewischt werden soll.
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Versuche in dieser Richtung haben jedoch nur zu unbefriedigenden Ergebnissen
geführt und die eingangs genannten Schwierigkeiten und Nachteile nicht in befriedigender
Weise zu beheben vermocht, da hierbei eine verhältnismäßig lange Einwirkungszeit
zwischen dem Auftragen und dem Abwischen des Nagellackentferners notwendig ist,
deren Nichteinhaltung die beabsichtigte Wirkung von vornherein illusorisch macht
und damit eine Verschmutzungsgefahr für die Umgebung unverändert bestehenbleibt.
Ein weiterer grundsätzlicher Nachteil eines solchen Vorgehens besteht darin, daß
dasselbe nur für die Entfernung von Nagellacken in Betracht kommt, welche ausschließlich
Pigmentfarbstoffe enthalten, da lösliche Farbstoffe von den ausgefällten Filmbildnern
des Lackes nicht adsorbiert, sondern mit den Be# gleitsubstanzen gelöst werden und
in Lösung bleiben; es ist in diesem Falle also völlig gleichgültig, ob solche Verschnittmittel
in dem Nagellackentferner zugegen sind oder nicht.
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Gemäß der Erfindung gelingt es, alle diese Schwierigkeiten und Nachteile
zu beseitigen und zwar dadurch, daß dem Nagellackentferner auf der Grundlage von
Lacklösungsmitteln ein, vorzugsweise etwa 5 bis 25% der Gesamtgewichtsmenge
ausmachender, darin gelöster oder emulgierter Anteil an Verbindungen von schwefeliger
Säure mit anorganischen oder organischen Basen, z. B. Natriumsulfit, einverleibt
wird.
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Derart verbesserte Nagellackentferner bewirken, daß die sich in dessen
Lacklösemittel auflösenden Lack- bzw. Farbteilchen sofort praktisch entfärbt werden
oder eine wesentlich schwächere Färbung annehmen. So erfolgt z. B. der Umschlag
eines kräftig violettroten Lackes zu Hellgelb. Eine solche schwache Färbung entspricht
in der äußerst dünnen Schicht, die auf dem Nagel bzw. der Haut etwa noch zurückbleibt,
durchaus der Hautfarbe und ist dann praktisch nicht mehr sichtbar. Neben der Vermeidung
von Verschmutzungen bestehen weitere ganz wesentliche Vorteile solcher Nagellackentferner
der erfindungsgemäßen
Art darin, daß sie nur sehr geringe Mengen
an Nagellackentferner und Tupfermaterial erfordern, da auch diese praktisch kaum
angefärbt werden, daß keine Nachreinigung erforderlich ist, daß bei ihrem Gebrauch
keine angefärbten Hautpartien zurückbleiben, daß Lackreste am Nagelrand, die sonst
nur mühsam zu entfernen sind, praktisch von selbst verschwinden und daß sogar Einfärbungen
des Nagels, die durch lösliche Nagellackfarben hervorgerufen werden können, rasch
beseitigt werden.
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Versucht man dagegen, gleiche oder auch nur ähnliche Effekte mit Hilfe
normaler Bleichmittel, wie z. B. von Wasserstoffsuperoxyd, zu erreichen, so muß
man derart hohe Konzentrationen anwenden, daß dadurch die Haut und Nagelsubstanz
in untragbarer Weise beschädigt wird.
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Die erfindungsgemäßen Nagellackentferner können ebenso wie die bisher
verwendeten sowohl in flüssiger als auch in cremeartiger oder gegebenenfalls auch
noch weiter verfestigter Art Verwendung finden und die üblichen sonstigen Zusatzstoffe,
wie z. B. Duftstoffe, enthalten.
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je nach der Art der erfindungsgemäß zu verwendenden Zusatzmittel können
dieselben - wie oben bereits angedeutet - entweder einfach in dem
Nagellackentferner gelöst oder demselben in Form einer Emulsion zugesetzt werden.
Die Verbindungen der schwefeligen Säure mit organischen Basen sind besonders -vorteilhaft,
da die sich in üblichen Lacklösungsmitteln lösen und daher eine Emulgierung überflüssig
machen.
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In manchen Fällen ist es von besonderem Vorteil, wenn der erfindungsgemäße
Nagellackentferner, insbesondere im Falle einer Emulgierung der Zusatzmittel in
dem Lacklösungsmittel, einen zusätzlichen Anteil an einem Dispergiermittel enthält
und bzw. oder wenn der Nagellackentferner zusätzlich einen geringen Anteil von Wasser
enthält. In diesem Falle erfolgt dieEinwirkung dererfindungsgemäßenZusatzmittel
ganz besonders schnell und intensiv, Eine ganz besonders vorteilhafte Anwendung
finden die erfindungsgemäßen Nagellackentferner in Vorrichtungen zum Aufbringen
von Nagellackentferner auf Finger und Zehen gemäß Auslegeschrift
1013 396,
die
aus einem napfartigen, vorzugsweise elastischen, verschließbaren Behälter mit einem
saugfähigen, bei Druckeinwirkung mindestens einen Teil des aufgesaugten Nagellackentferners
abgebenden, gegebenenfalls mit Natur- und/oder Kunstborsten besetzten, ein- oder
mehrschichtigen Innenwandungsbelag, z. B. aus Filz, Schaumgummi, Schaumstoff od.
dgl., bestehen, welche mit dem Nagellackentferner beschickt ist. Findet der erfindungsgemäße
Nagellackentferner in solchen Vorrichtungen Anwendung, so läßt er deren saugfähigen
Innenwandungsbelag auch bei wiederholter Anwendung praktisch farblos bleiben und
erhöht damit deren Gebrauchsdauer und -fähigkeit ganz wesentlich.
| Beispiel 1 |
| Butylacetat .................. 70 Gewichtsteile |
| 101/oige wässerige Natrium- |
| sulfitlösung ........ . ....... 10 |
| Emulgatorgernisch von Fett- |
| alkoholen mit einem Gehalt |
| von etwa 101/o Fettalkohol- |
| sulfonaten ................. 20 |
Beispiel 2
13,8 Gewichtsteile Triäthanolamin werden in
180 Gewichtsteilen
Äthylenglykolrnonoäthyläther gelöst. Anschließend wird schwefelige Säure eingeleitet,
bis eine Gewichtszunahme von
3,2 Gewichtsteilen erreicht ist.