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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum lösbaren
Verbinden zumindest zweier Bauteile einer Dunstabzugshaube, insbesondere zweier
Verblendungsteile. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Kamin
für eine
Dunstabzugshaube, sowie eine Dunstabzugshaube.
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Dunstabzugshauben, die nicht in Einbauschränken integriert
sind, werden heutzutage mit einem Kamin versehen. In diesem Kamin
können
Abluftrohre, die zu einer Abluftöffnung
in der Wand oder der Decke führen,
aufgenommen sein und der Kamin kann somit als dekorative Verkleidung
dienen. Alternativ oder zusätzlich
kann der Kamin aber auch als Lüftungsschacht
dienen, um die aus einem Lüftungstutzen
des Geräts
der Dunstabzugshaube austretende Luft zu Auslassöffnungen zu führen, die
im oberen Bereich des Kamins vorgesehen sein können. Da der Kamin im Blickfeld
des Benutzers einer Dunstabzugshaube liegt, sind die Anforderungen
an sein äußeres Erscheinungsbild
hoch. Weiterhin muss ein ausreichender Halt des Kamins gewährleistet sein.
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Bei Dunstabzugshauben, die an der
Wand montiert werden, wird der Kamin in der Regel durch ein kastenförmiges Hohlteil
gebildet, dass an einer Längsseite
offen ist, um dieses über
gegebenenfalls vorgesehene Abluftrohre führen zu können. Solche Kamine werden
an der Wand befestigt, indem eine Halterung, beispielsweise in Form
einer Schiene, an die Wand angeschraubt wird. Durch weitere Schrauben
wird dann das kastenförmige
Hohlteil mit der Schiene verbunden. Bei dieser Art der Befestigung sind
zumindest zwei Schrauben an der Aussenseite des Kamins sichtbar.
Bei freihängenden
Dunstabzugshauben, die beispielsweise über Inselkochstellen verwendet
werden, besteht der Kamin in der Regel aus zwei Kaminhälften. Zum
Verbinden dieser beiden Kaminhälften
sind zwei Lösungen
bekannt. Gemäß einer
Lösung
werden die beiden Kaminhälften
zusammengeklebt. Dies kann unter Verwendung eines doppelseitigen
Klebebandes erfolgen, dass zwischen überlappende Bereiche der beiden
Kaminhälften
plaziert wird. Der Nachteil dieser Lösung ist, dass nach einmaliger
Montage eine Korrekturmöglichkeit
bezüglich
der relativen Position der beiden Kaminhälften zueinander nicht mehr
gegeben ist. Darüber
hinaus wird die Montage der gesamten Dunstabzugshaube hierdurch
erschwert, da das Gerät
und der Kamin gleichzeitig montiert werden müssen.
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Eine zweite Lösung zur Verbindung der Kaminhälften schlägt vor,
diese miteinander zu verschrauben. Bei dieser Verbindungsart sind
jedoch Schrauben oder zumindest Montageöffnungen auch nach der Montage
im Sichtbereich des Betrachters. Designvorgaben sind daher zumeist
nicht erfüllbar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, eine Möglichkeit
zu schaffen, Bauteile einer Dunstabzugshaube, insbesondere Kaminteile,
lösbar miteinander
verbinden zu können,
wobei eine einfache Montage der Bauteile und der gesamten Dunstabzugshaube
gewährleistet
sein soll. Weiterhin soll eine einfache Demontage der Bauteile ermöglicht werden
und ein gutes optisches Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube erzielbar
sein.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass die Aufgabe ideal gelöst werden kann, indem eine
Verbindungsvorrichtung verwendet wird, die auch nach der Erstmontage
eine Bewegung einzelner Bauteile der Dunstabzugshaube zulässt und
die ausschließlich
an den Oberflächen
der zu verbindenden Bauteile wirkt.
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Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird
die Aufgabe daher gelöst,
durch eine Vorrichtung zum lösbaren
Verbinden zumindest zweiter Teile einer Dunstabzugshaube, insbesondere
zumindest zweier Verblendungsteile, dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorrichtung zumindest einen Magneten oder eine Klettverbindungseinrichtung
umfasst.
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Diese Art der Verbindung bietet sich
insbesondere bei Verblendungsteilen der Dunstabzugshaube an, da
diese in der Flegel kein großes
Gewicht aufweisen und nicht zur Befestigung weiterer Bauteile der
Dunstabzugshaube dienen. Durch die Verwendung eines Magneten kann
die Verbindung bei Bedarf ohne großen Montageaufwand gelöst, werden. Auch
eine leichte Korrektur der Position der Bauteile ist bei einer Magnetverbindung
leicht realisierbar. Zudem ist eine weitere Bearbeitung der zu verbindenden
Bauteile, z. B. das Vorsehen von Schraublöchern oder Montageöffnungen, nicht
notwendig. Das Erscheinungsbild der Dunstabzugshaube kann daher verbessert
werden und eine Reinigung der Dunstabzugshaube wird erleichtert.
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Alternativ zur Magnetverbindung kann
auch eine Klettverbindungseinrichtung zum Verbinden der beiden Bauteile
insbesondere der Verblendungsbauteile verwendet werden.
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Gemäß einer Ausführungsform
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
so ausgelegt, dass die mindestens zwei Bauteile im Stumpfstoß miteinander verbunden
werden können.
Durch diese Verbindungsart können
Absätze,
wie diese beim Überlappen
zweier Bauteile auftreten, vermieden werden, wodurch das Aussehen
der Dunstabzugshaube verbessert werden kann und eine Ablagerung
von Verunreinigungen an Absätzen
vermieden werden kann. Weisen die beiden zu verbindenden Bauteile
zumindest in dem Bereich, in dem sie miteinander verbunden werden
sollen, die Form von Platten auf, so können diese im Stumpfstoß aneinander
geführt
werden, und ein Magnet an einer Seite der Platten angebracht werden.
Von der anderen Seite aus betrachtet, ist dann lediglich eine Trennfuge,
die durch Zusammenschieben der beiden Bauteile minimiert werden
kann, zu erkennen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann
die Vorrichtung zum lösbaren
Verbinden zumindest ein magnetisierbares Element umfassen, das mit
dem mindestens einen Magneten zusammenwirken kann. Das magnetisierbare
Element besteht vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus ferromagnetischem
Material Diese Ausführungsform
kann vorteilhaft zum Verbinden zweier Bauteile verwendet werden,
von denen zumindest eines aus einem nichtmagnetisierbaren bzw. unmagnetischen
Material besteht.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann
der Magnet bzw. die Klettverbindungseinrichtung über Mittel zum nichtlösbaren Verbinden
mit mindestens einem der Bauteile verbunden sein. Als Mittel für das nichtlösbare Verbinden
kann beispielsweise Klebemittel, z. B. in Form von Klebestreifen verwendet
werden. Über
diese Klebemittel kann der Magnet bzw. Teile der Klettverbindungseinrichtung beispielsweise
an einem unmagnetischen Bauteil befestigt werden. Es ist aber auch
möglich,
den Magneten an einem magnetisierbar ausgeführten Bauteil mittels eines
Klebers zu befestigen, um dessen Position an dem Bauteil über die
Magnetkraft hinaus zu fixieren.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform umfasst
die Vorrichtung mindestens zwei Magneten und mindestens ein magnetisierbares
Element, das mit den mindestens zwei Magneten zusammenwirken kann.
Diese Ausführungsform
ist insbesondere zum Verbinden zweier nichtmagnetischer Bauteile geeignet.
In diesem Fall erfolgt die Verbindung der beiden Bauteile mittelbar über einen
ersten Magneten, das magnetisierbare Element und den zweiten Magneten.
Zusätzlich
sind bei dieser Ausführungsform
die Magneten vorzugsweise unlösbar
mit den zu verbindenden Bauteilen verbunden, beispielsweise daran
angeklebt. Alternativ zu den zwei Magneten mit einem magnetisierbaren
Element können
gleichwirkend auch zwei Klettverbindungseinrichtungen verwendet
werden
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Gemäß einem weiteren Aspekt der
Erfindung wird die Aufgabe durch einen Kamin für eine Dunstabzugshaube gelöst, der
zumindest zwei Kaminteile umfasst, wobei die mindestens zwei Kaminteile über zumindest
eine Verbindungsvorrichtung, die zumindest einen Magneten oder eine
Klettverbindungseinrichtung umfasst, lösbar miteinander verbunden
sind.
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Als Kamin wird im Sinne dieser Erfindung
der Bestandteil bezeichnet, der bei einer Dunstabzugshaube oberhalb
des eigentlichen Gerätes
der Dunstabzugshaube, insbesondere über dem Schirm, angeordnet
ist. Der Kamin kann ausschließlich
aus einer Kaminverblendung bestehen. Es ist aber auch möglich, den
Kamin so auszugestalten, dass dieser einen Abluftschacht aufweist,
der durch eine Kaminverblendung verkleidet ist. Als Kaminteile werden
im Sinne dieser Erfindung Verblendungsteile, wie beispielsweise
Verblendungsschalen, ein Abluftschacht und/oder Befestigungsvorrichtungen
für den
Kamin bezeichnet. Aufgrund der Verwendung eines Magneten in der
Verbindungsvorrichtung können
die Kaminteile gegeneinander verschoben werden, wodurch eine Korrektur
der Platzierung der einzelnen Teile ermöglicht wird. Weiterhin kann
eine leichte Demontage zumindest eines Teils, wie beispielsweise
einer Verblendung, erfolgen.
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Gemäß einer Ausführungsform
ist der Kamin so ausgestaltet, dass die mindestens zwei Kaminteile im
Stumpfstoß miteinander
verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform
stellen die Kaminteile beispielsweise zwei Verblendungsteile dar,
wodurch ein dezenter Übergang
zwischen den Verblendungsteilen erzielt werden kann.
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In einer weiteren Ausführungsform
weist die Verbindungsvorrichtung weiterhin zumindest ein magnetisierbares
Element auf. In dieser Ausführungsform
kann zumindest ein Kaminteil aus unmagnetischem Material hergestellt
sein. Die Verbindung mit einem weiteren Kaminteil kann dann über den
mindestens einen Magneten sowie das magnetisierbare Element oder über wenigstens
eine Klettverbindungseinrichtung erfolgen.
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Gemäß einer Ausführungsform
stellt eines der Kaminteile eine Befestigungsvorrichtung dar. Diese
kann mit einem weiteren Kaminteil, das vorzugsweise eine Verblendung
darstellt, verbunden sein.
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In einer Ausführungsform umfasst der Kamin zwei
Kaminhälften,
die über
die Verbindungsvorrichtung lösbar
miteinander verbunden sind. Diese Ausführungsform bietet sich beispielsweise
für freihängende Dunstabzugshauben,
die über
Inselkochstellen verwendet werden, an.
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Bevorzugt ist die Verbindungsvorrichtung
in dem erfindungsgemäßen Kamin
im Inneren angeordnet. Durch diese Anordnung ist die Verbindungsvorrichtung
für den
Betrachter nicht sichtbar und kann somit das optische Empfinden
des Betrachters nicht stören.
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Gemäß einem letzten Aspekt der
Erfindung wird die Aufgabe durch eine Dunstabzugshaube gelöst, die
einen erfindungsgemäßen Kamin
umfasst. Der Vorteil einer solchen Dunstabzugshaube ist, dass das
Gerät der
Dunstabzugshaube nicht gleichzeitig mit dem Kamin montiert werden
muss.
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Die Merkmale und Vorteile, die bezüglich der erfindungsgemäßen Vorrichtung
beschrieben wurden, gelten entsprechend und soweit anwendbar auch
für den
erfindungsgemäßen Kamin
und die erfindungsgemäße Dunstabzugshaube
sowie umgekehrt.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand
von Ausführungsbeispielen,
die in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, genauer beschrieben:
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Es zeigen:
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1:
eine schematische Schnittansicht durch eine erste Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Kamins;
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1a:
eine Frontansicht der Ausführungsform
des Kamins nach 1;
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2:
eine schematische Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamins;
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2a:
eine Detailansicht der Verbindungsstelle an dem Kamin gemäß 2;
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3:
eine schematische Schnittansicht einer dritten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamins;
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3a:
eine Detailansicht der Verbindungsstelle an dem Kamin gemäß 3;
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4:
eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Kamins;
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4a:
eine Detailansicht der Verbindungsstelle an dem Kamin gemäß 4;
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5:
eine Detailansicht einer weiteren Verbindungsart an dem Kamin gemäß 4;
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In 1 ist
eine schematische Schnittansicht einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamins 1 an
einer Dunstabzugshaube 3, die an der Wand montiert ist,
dargestellt. Der Kamin 1 umfasst in dieser Ausführungsform
eine Kaminverblendung 11 sowie eine Halterungsschiene 12.
Die Halterungsschiene 12 kann die Form eines Längsstreifens
aufweisen, dessen beiden Enden umgebogen sind, sodass die Halterungsschiene 12 im
Wesentlichen eine U-Form mit zwei Schenkeln aufweist. Die Halterungsschiene 12 ist
in der dargestellten Ausführungsform
an dem Bereich, der zwischen den Schenkeln liegt, mit der Wand W
verschraubt. An den Schenkeln sind jeweils nach außen gerichtet
Magneten 2 angeordnet. Die Kaminverblendung 11 weist
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
eine Kastenform auf, wobei eine Seite des Kastens, die der Wand zugewandt
ist, offen ist. Die Kaminverblendung 11 kann somit über die
beiden Seitenwände
mit den Magneten 2 an der Innenseite der Kaminverblendung 11 in
Kontakt treten. Wie sich aus 1a ergibt,
können die
Magneten in dieser Ausführungsform
eine geringe Größe aufweisen
und lediglich im oberen Bereich der Kaminverblendung 11 mit
diesem in Kontakt treten.
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In 2 ist
eine schematische Schnittansicht einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Kamins 1 für eine freihängende Dunstabzugshaube
dargestellt. In dieser Ausführungsform
umfasst der Kamin 1 zwei Kaminhälften 13, 14.
Die Seitenwände
dieser Kaminhälften,
die jeweils im Wesentlichen eine U-Form aufweisen, liegen im Stumpfstoß an den
Seitenwänden
der jeweils anderen Kaminhälfte 14, 13 an.
Im Inneren des Kamins sind im Bereich der Berührungsstellen der Seitenwände der
beiden Kaminhälften 13, 14 jeweils
Magneten 2 vorgesehen.
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Wie sich aus der 2 und 2a ergibt,
sind die Magneten 2 an beiden Seiten des Kamins an der Innenseite
jeweils so angeordnet, dass sie sich über ihre Breite von einer Kaminhälfte 13 über den
Berührungspunkt
mit der zweiten Kaminhälfte 14 bis
zu dieser erstrecken. Die Länge
der Magneten 2 ist in dieser Ausführungsform vorzugsweise so
gewählt,
dass sie die gesamte Länge
der Fügestelle,
d. h. die gesamte Länge
der Kaminhälften 13 bzw. 14 abdecken. Die
Kaminhälften 13, 14 sind
in dieser Ausführungsform
aus einem magnetisierbaren Material hergestellt, sodass die Magneten 2 unmittelbar
mit ihnen zusammenwirken können.
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In 3 ist
eine weitere Ausführungsform des
Kamins 1 dargestellt, bei dem die Kaminhälften gegebenenfalls
auch unmagnetisch ausgestaltet sein können. Auch in dieser Ausführungsform
sind die Seitenwände
der Kaminhälften 13 und 14 aneinander angelegt.
Im Inneren des Kamins 1 ist an jeder der beiden Seitenwände jeder
der Kaminhälften 13 und 14 jeweils
ein Magnet 2 vorgesehen. Diese vier Magneten 2 sind
bei Kaminhälften 13, 14,
die unmagnetisch sind, an diesen angeklebt. An der Oberfläche der
Magneten 2, die der Fläche,
die mit den Kaminhälften 13, 14 in
Berührung
steht, abgewandt ist, wirken diese mit magnetisierbaren Elementen 4 zusammen.
Diese magnetisierbaren Elemente 4 können beispielsweise Metallstreifen
darstellen. Jedes der beiden vorgesehenen magnetisierbaren Elemente 4 wirkt
jeweils mit zwei der Magneten 2 zusammen, wobei jeweils
einer der Magneten 2 an einer Kaminhälfte 13 und der andere
Magnet 2 an der anderen Kaminhälfte 14 vorgesehen
ist. Das magnetisierbare Element 4 weist eine Breite auf,
die es erlaubt, dass dieses sowohl mit dem Magneten 2,
der an der Kaminhälfte 13 angebracht
ist, als auch mit den Magneten 2, der an der Kaminhälfte 14 angebracht
ist, zusammen zu wirken. Vorzugsweise ist die Breite des Metallstreifens 4 größer ausgelegt,
als der äußere Abstand
der Magneten 2, die an den aneinander anliegenden Seitenwände der
Kaminhälften 13 und 14 vorgesehen
sind.
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Wie sich aus 3a entnehmen lässt, sind auch in dieser Ausführungsform
vorzugsweise die Magneten 2 in Form von Streifen ausgeführt. Die
in der 3 dargestellte
Verbindungsvorrichtung 4, 2 kann auch bei Kaminhälften 13, 14 angewendet
werden, die aus einem magnetisierbaren Material bestehen. In diesem
Fall kann das Vorsehen eines Klebemittels zum Befestigen der Magneten 2 an
den Seitenwänden
der Kaminhälften 13, 14 entfallen.
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In 4 ist
eine weitere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Kamins 1 gezeigt.
In dieser Ausführungsform
besteht der Kamin 1 aus einem oberen Kaminteil 15 und
einem unteren Kaminteil 16. Die Abmessungen des oberen
Kaminteils 15 sind so gewählt, das dieses in das untere
Kaminteil 16 eingeführt
werden kann. Insbesondere ist die Breite des oberen Kaminteils 15 geringer
ausgelegt. Zwischen der äußeren Seite
des oberen Kaminteils 15 und der inneren Seite des unteren
Kaminteils 16 ist im Überlappungsbereich
dieser beiden Teile 15, 16 ein Magnetband 2 angeordnet.
Dieses erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform über die gesamte Breite des
oberen Kaminteils 15, sowie über die Tiefe des Kaminteils 15,
an dessen Seitenwände.
Durch diese Ausgestaltung des Kamins 1 kann dieser teleskopartig
ausgezogen bzw. zusammengeschoben werden. Besteht eines der Kaminteile 15, 16 aus
einem nichtmagnetisierbaren Material, so kann die in 5 gezeigte Ausführungsform
der Verbindungsvorrichtung gewählt
werden. Hierbei ist ein- magnetisierbares Element 4 unmittelbar
mit dem unmagnetischen Kaminteil 15 verbunden, beispielsweise
angeklebt. Dieses magnetisierbare Element 4 kann dann über den
Magneten 2 mit der Innenseite des magnetischen Kaminteils 16 zusammenwirken.
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Sind die beiden Kaminteile 15 und 16 von gleicher
Größe, d. h.
ist insbesondere deren Breite und Tiefe gleich, so kann auch zwischen
dem oberen Kaminteil 15 und dem unteren Kaminteil 16 eine
Verbindung erfolgen, wie diese in 2 und 3 angedeutet ist. Insbesondere
können
die Kaminteile 15 und 16 im Stumpfstoß unmittelbar über einen im
Inneren des Kamins 1 angeordneten Magneten 2 oder über zwei
Magneten 2 und ein magnetisierbares Element 4 verbunden
werden.
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt.
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Die Kaminverblendungen können im
Rahmen dieser Erfindung unterschiedliche Geometrien aufweisen. So
kann beispielsweise eine Verblendung, die eine Kastenform aufweist
und an einer Seite geöffnet
ist, mit einer weiteren Kaminverblendung, die als Platte ausgestaltet
ist, zusammenwirken. In diesem Fall können die Magneten 2 an
den Innenseiten der Schenkel des kastenförmigen Kaminteils vorgesehen
sein und über
die Seite, die der offenen Seite des kastenförmigen Kaminteils zugewandt
ist, mit den plattenförmigen
Kaminteil zusammenwirken.
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Die Form der für die Erfindung verwendeten Magneten
ist ebenfalls nicht auf die dargestellten Formen beschränkt. Im
Rahmen der Erfindung können
Magneten eingesetzt werden, die die Form von Scheiben aufweisen
können,
wobei diese rund oder viereckig ausgestaltet sein können. Bevorzugt
wird allerdings ein Magnetband verwendet werden. Die Dicke des Magneten
kann in weiten Bereichen variiert werden. Bei der Verwendung eines
Magneten in der Ausführungsform
gemäß 4 und 5, bei der die zu verbindenden Bauteile überlappen,
wird die Dicke des Magneten allerdings gering gehalten werden. Die
Verbindung der Magneten mit den einzelnen Kaminteilen kann wahlweise über die
magnetische Wirkung und/oder über
Klebemittel erfolgen. Abhängig von
der Länge
der Magneten können
auch mehrere entlang einer Verbindungsstelle vorgesehen sein.
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Auch die Positionen des Magneten
sind nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt. In der
Regel werden die Magneten so positioniert, dass diese in unmittelbarer
Nähe der
Verbindungsstelle vorgesehen sind. Es kann aber, insbesondere um eine
Wechselwirkung zwischen den Magneten zu vermeiden, auch vorgesehen
sein, einen Abstand zwischen den Magneten herzustellen. Dies kann
beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Magneten bei einer Ausführungsform,
wie diese in 3 gezeigt ist,
in einem gewissen Abstand von den Enden der Seitenwände angebracht
sind.
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Als Magneten können auch magnetische Klebebänder verwendet
werden. In diesem Fall kann ein gesondertes Vorsehen eines Klebebandes
zur Verbindung mit nichtmagnetisierbaren Materialien entfallen.
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Weiterhin ist es möglich, dass
mehr als ein magnetisierbares Element mit jeweils zwei Magneten zusammenwirkt.
Wird beispielsweise zur Verbindung zweier Kaminhälften ein Magnetband an jeder
der beiden Kaminhälften
verwendet, so können
mehrere magnetisierbare Elemente entlang der Länge des Magnetbandes angeordnet
sein.
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Alternativ kann auch ein magnetisierbares Element,
dass sich über
die gesamte Länge
der Fügestelle
der zu verbindenden Bauteile erstreckt, mit mehreren entlang der
Fügestelle
an den jeweiligen Bauteilen vorgesehenen Magneten zusammenwirken.
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Vorzugsweise wird die Anzahl der
Magneten und/oder der magnetisierbaren Elemente aber auf ein Minimum
beschränkt
werden, um die Montage zu erleichtern.
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Alternativ zu den vorstehend dargestellten Ausführungen
gemäß den 1 bis 3 kann anstatt des Magneten 2 auch
eine Klettverbindungseinrichtung verwendet werden. Die Klettverbindungseinrichtung
besteht üblicherweise
aus einem ersten Steifen, an dem eine Vielzahl von Haken ausgebildet
sind, und einem mit dem ersten Streifen zusammenwirkenden zweiten
Streifen, an dem eine Vielzahl von Ösen ausgebildet sind. Diese
Streifen werden bevorzugt mittels einer Klebeverbindung an den jeweiligen Bauteilen
angebracht.
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Durch die vorliegende Erfindung wird
eine Möglichkeit
geschaffen, eine flexible und einfache Montage eines geschlossenen
Kamins nach der Montage des Gerätes
zu gewährleisten.
Darüber
hinaus weist der erfindungsgemäße Kamin
eine hohe Servicefreundlichkeit auf, da einzelne Kaminteile einfach
demontiert werden können,
was insbesondere bei der Reparatur der Dunstabzugshaube notwendig sein
kann. Darüber
hinaus kann der erfindungsgemäße Kamin
auf einfache Weise hergestellt werden und auch Sonderlösungen,
beispielsweise Sonderformen oder Sondergrößen können einfach berücksichtigt werden.
Insgesamt bietet die vorliegende Erfindung damit eine ideale Kombination
eines ansprechenden Designsund einer hohen Montagefreundlichkeit.