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Die Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine
für bruchempfindliche,
flächige
oder scheibenförmige
Gegenstände,
insbesondere tiefgefrorene Teigstücke, tiefgefrorene Nahrungsmittelstücke, Backwaren
und dergleichen.
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Aus der
EP 0 547 485 A1 ist eine
Verpackungsmaschine der hier betrachteten Art mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des anliegenden Patentanspruches 1 bekannt.
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Mittels einer Zufuhrvorrichtung werden
die zu verpackenden Gegenstände
im wesentlichen horizontal in einer Reihe auf eine Stapelvorrichtung
hin gefördert,
wobei in letzterer vertikale Stapel aus einer bestimmten Anzahl übereinandergelegter
Gegenstände
gebildet werden sollen. Zu diesem Zwecke wirft die Zufördervorrichtung
in Gestalt eines endlosen, über
Rollen geführten
Förderbandes
oder mehrerer endloser, über
Rollen geführter
Förderbänder die
zu stapelnden Gegenstände
in einen dem Umriß der
Gegenstände
im Querschnitt angepaßten,
mit einem Vertikalschlitz versehenen Stapelschacht auf jeweils eine
Stapelunterlage, die sich zu Beginn der Bildung eines Stapels ganz
oben im Stapelschacht befindet und mit fortschreitender Höhe des sich
bildenden Stapels im Stapelschacht nach abwärts bewegt wird, wobei die
jeweilige Stapelunterlage über
einen Auslegerarm mit einer Vertikalantriebsanordnung zum Abwärtsbewegen
einer Stapelunterlage innerhalb des Stapelschachtes über den
durch den Schlitz des Stapelschachtes reichenden Ausleger, und zum Aufwärtsbewegen
in einer Rückführbewegung
außerhalb
des Stapelschachtes verbunden ist.
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Der Stapelschacht ist derartig gestellfest
gehaltert, daß sein
oberes Ende für
das Einschwenken einer Stapelunterlage zwecks nachfolgender Abwärtsbewegung
frei zugänglich
ist, und weiter das untere Ende des Stapelschachtes für das Herausschwenken einer
Stapelunterlage nach Bildung des Stapels von Gegenständen ebenso
frei zugänglich ist.
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Die Vertikal-Antriebsanordnung der
bekannten Verpackungsmaschine sieht vor, daß an einer vertikal orientierten,
umlaufenden Kettentriebvorrichtung an dem einen Trum über einen
Ausleger eine erste Stapelunterlage und an dem anderen Trum eine
zweite Stapelunterlage angeordnet sind, wobei die gesamte Vertikal-Antriebsanordnung
bei der bekannten Maschine um eine vertikale Achse verdrehbar ist,
derart, daß dann,
wenn die eine Stapelunterlage im Stapelschacht, von dem Kettentrieb
angetrieben ganz nach abwärts
bewegt ist, diese Stapelunterlage unter dem Stapelschacht herausgeschwenkt werden
kann, während
die zwischenzeitlich an dem anderen Trum des Kettentriebes außerhalb
des Stapelschachtes ganz nach aufwärts bewegte Stapelunterlage
nun gleichzeitig oberhalb des Stapelschachtes in diesen eingeschwenkt
werden kann, um dann bei der nunmehr umgekehrten Förderrichtung
der Vertikal-Antriebsvorrichtung im Stapelschacht nach abwärts bewegt
zu werden und auf sich die zu stapelnden Gegenstände zu sammeln.
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Hat bei der bekannten Verpackungsmaschine
eine Stapelunterlage das untere Ende des Stapelschachtes erreicht
und wird vom unteren Stapelschachtende weggeschwenkt, so rutscht
der gebildete Stapel von Gegenständen
aus dem Stapelschacht nach abwärts
auf eine nach Übernahme
absenkbare Stapelabnahmevorrichtung, wobei zwischen der Stapelvorrichtung
und der Stapelabnahmevorrichtung eine Umhüllungsvorrichtung vorgesehen
ist, welche insbesondere kollabierte Beutel oder Tüten bereitstellt,
in welche die gebildeten Stapel von Gegenständen unter Auflage auf der
Stapelabnahmevorrichtung gestellt und unter Abwärtsbewegung der Abnahmevorrichtung
schließlich
Weiterförderungsmitteln
zugeführt
werden.
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Auf die Ausbildung der Stapelabnahmevorrichtung
und der Umhüllungsvorrichtung
sei hier nicht näher
eingegangen, da sie keinen Teil der vorliegenden Erfindung bildet.
Eine mögliche
Ausbildung dieser Teile der Verpackungsmaschine kann entsprechend
der vorgenannten
EP
0 547 485 A1 konstruiert sein, doch ergeben sich hier für den Fachmann
auch andere Möglichkeiten
der Ausbildung dieses Abschnittes der Verpackungsmaschine der hier
betrachteten Art.
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Bezüglich der Stapelvorrichtung
ist jedoch bei der bekannten Maschine nach der soeben genannten
Schrift festzustellen, daß wegen
der zwangsweisen Kopplung der Bewegung der Stapelunterlagen über den
gemeinsamen Kettentrieb die Arbeitsgeschwindigkeit begrenzt ist,
da das Herausschwenken der in die unterste Stellung gelangten Stapelunterlage
mit dem Einschwenken der in die oberste Stellung gelangten Stapelunterlage
in dem Zeitintervall zwischen der Anförderung aufeinanderfolgender
zu stapelnder Gegenstände
geschehen muß,
woraus sich ergibt, daß die
Folge der durch die Zufördervorrichtung
angeförderten
Gegenstände nicht
zu eng gewählt
werden darf. Ein weiterer Nachteil der bekannten Konstruktion besteht
darin, daß das
Erzeugen von Stapeln unterschiedlicher Höhe bzw. von Stapeln mit unterschiedlicher
Anzahl aufeinander zu stapelnder Gegenstände Schwierigkeiten bereitet.
Will man nämlich
bei zwangsläufig
in ihrer Bewegung gekoppelten Stapelunterlagen der bekannten Maschine
Stapel von Gegenständen
bilden, die beliebig wählbar
geringere Höhe
als der Stapelschacht besitzen, so müssen entweder die Gegenstände auf
der Zufördervorrichtung
in vorbereiteten, und jeweils beabstandeten Folgen angeliefert werden,
damit die Gegenstände
für die
Bildung eines Stapels immer dann auf die zugehörige Stapelunterlage abgeworfen
werden, wenn diese zu Beginn der Stapelbildung ganz oben im Stapelschacht
steht, oder es muß in
Kauf genommen werden, daß die
jeweilige Stapelbildung beginnt, wenn eine Stapelunterlage sich
bereits um ein bestimmtes Stück
im Stapelschacht abwärts
bewegt hat, derart, daß die
zu stapelnden Gegenstände
stets über
eine bestimmte Vertikalstrecke im Stapelschacht frei nach abwärts fallen,
was in vielen Fällen
bei sehr empfindlichen Gegenständen
unzuträglich
ist.
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Die Arbeitsgeschwindigkeit von Verpackungsmaschinen
der hier betrachteten Art muß im übrigen insbesondere
dann verhältnismäßig hoch eingestellt
werden, wenn tiefgefrorene Gegenstände verarbeitet und verpackt
werden sollen, da anderenfalls ein Auftauen der Gegenstände zu befürchten ist, so
daß diese
entweder nicht mehr handhabbar oder überhaupt nicht mehr verwertbar
und verwendbar sind.
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Durch die Erfindung soll die Aufgabe
gelöst werden,
eine Verpackungsmaschine mit den Merkmalen des Oberbegriffs von
Patentanspruch 1 so auszubilden, daß eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit erzielbar
ist, daß Stapel
beliebig einstellbarer Höhe gebildet
werden können
und daß die
zu handhabenden Gegenstände
schonend zu Stapeln aufeinandergelegt werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale von Patentanspruch 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen sind Gegenstand der dem Anspruch 1 nachgeordneten
Patentansprüche.
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Man erkennt, daß dann, wenn mindestens zwei
jeweils gesondert geschwindigkeitsveränderlich steuerbare, je einer
Stapelunterlage zugeordnete Antriebsvorrichtungen vorgesehen sind,
man gemäß einer
Ausführungsform
eine Stapelunterlage mittels einer ihr zugeordneten Antriebsvorrichtung
zunächst vom
oberen Ende des Stapelschachtes entsprechend dem Fortschritt der
Stapelbindung vergleichsweise langsam im Stapelschacht nach abwärts bewegen
und dann nach Vervollständigung
des Stapels rasch im Stapelschacht weiter nach abwärts senken, unter
Herausschwenken der Stapelunterlage unter dem Stapelschacht an die
Stapelabnahmevorrichtung übergeben
und rasch die frei gewordene Stapelunterlage außerhalb des Stapelschachtes
wieder nach oben führen
kann, während
die einer zweiten Antriebsvorrichtung zugeordnete zweite Stapelunterlage
diese Bewegungen in entsprechendem zeitlichen Versatz durchführt. Die
jeweilige Höhe
der gebildeten Stapel hängt
von einer entsprechenden Steuerung der gesondert geschwindigkeitsveränderlich
steuerbaren Antriebsvorrichtungen ab und kann in einer zentralen
Steuereinheit einprogrammiert werden.
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Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß drei Stapelunterlagen
und drei zugeordnete Antriebsvorrichtungen in einer zeitlichen Phasenverschiebung
von 120° arbeiten,
wobei bevorzugtermaßen auch
hier eine jeweils gesondert geschwindigkeitsverän derliche Steuerung für die einzelnen
den Stapelunterlagen zugeordneten Antriebsvorrichtungen vorgesehen
wird. Selbst dann, wenn bei einer Ausführungsform mit drei Stapelunterlagen
und drei zugehörigen
Antriebsvorrichtungen keine gesondert geschwindigkeitsveränderliche
Steuerbarkeit vorgesehen wird, ergibt sich doch bei einer solchen
vereinfachten Ausführungsform
eine starke Erhöhung
der Arbeitsgeschwindigkeit und eine schonende Handhabung der zu
stapelnden Gegenstände.
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Nachfolgend werden einige Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser stellen dar:
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l eine
schematische perspektivische Ansicht einer Verpackungsmaschine der
hier angegebenen Art gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 eine
schematische, unter Weglassung bestimmter Teile gezeigte Aufsicht
auf eine zweite Ausführungsform
einer Verpackungsmaschine nach dem hier angegebenen Konstruktionsgedanken;
und
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3 eine
perspektivische, schematische Teilansicht einer Verpackungsmaschine
gemäß einer dritten
Ausführungsform.
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Die in 1 unter
Weglassung bestimmter Teile zur Vereinfachung der Darstellung, sowie
in bestimmten Einzelheiten nur schematisch wiedergegebene Verpakkungsmaschine
enthält
eine Zufördervorrichtung
mit einem Abschnitt oder mehreren Abschnitten endlos umlaufender, über Rollen 1 geführter Förderbänder 2,
wobei eine der Rollen 1 mit einem nicht dargestellten,
intermittierend oder kontinuierlich betätigten Antrieb gekoppelt ist.
Auf dem Obertrum des Förderbandes 2 befinden
sich scheibenförmige
Gegenstände 3,
beispielsweise kreisscheibenförmige
tiefgefrorene Teigstücke,
tiefgefrorene Nahrungsmittelstücke,
Backwaren und dergleichen.
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Auf dem Weg des Obertrums des Förderbandes 2 befinden
sich eine Vermessungs- und Zählstation 4 und
eine Auswerfstation 5 zum Entfernen solcher Gegenstände
3 von
dem Band zur Seite weg in einen nicht dargestellten Abwurftrichter,
welche bestimmten Bedingungen insbesondere bezüglich ihrer Abmessungen, gemäß dem Meßergebnis
der Vermessungsstation 4 nicht genügen.
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Das Förderband 2 fördert die
Gegenstände 3 in
Richtung auf eine im vorliegenden Fall kreisförmige Abwurföffnung 6 in
einem horizontalen oberen Gehäusedeck 7 der
Verpackungsmaschine, wobei an den Rändern der Abwurföffnung 6 in 1 nicht dargestellte, trichterartige
Leitflächen
vorgesehen sein können,
um zu erreichen, daß von
dem Förderband 2 abgeworfene
Gegenstände 3 sicher
durch die Abwurföffnung 6 fallen.
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In bestimmten Abstand unterhalb des
horizontalen Gehäusedecks 7 befindet
sich ein unteres Gehäusedeck 8,
in welchem eine vertikal mit der Abwurföffnung 6 fluchtende Übergabeöffnung 9 vorgesehen
ist.
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Zwischen dem oberen Gehäusedeck 7 und dem
unteren Gehäusedeck 8 befindet
sich ein im wesentlichen zylindrischer, mit einem Vertikalschlitz 10 versehener,
beispielsweise aus einem Blech gebogener Stapelschacht 11,
der in seinem zylindrischen Teil eine axiale Länge besitzt, die etwas geringer
als der lichte Vertikalabstand zwischen den Gehäusedecks 7 und 8 ist. Über die
Stirnflächen
des zylindrischen Teils des Stapelschachtes 11 axial etwas
vorspringende Laschen 12 und 13, welche mit dem
Stapelschacht 11 einstückig
verbunden sein können,
dienen zur Befestigung des Stapelschachtes 11 in solcher
Weise zwischen den Gehäusedecks 7 und 8, daß zu einem
nachfolgend im einzelnen beschriebenen Zwecke das obere Ende und
das untere Ende des Stapelschachtes 11 von der Seite her
in den Umfangsbereichen außerhalb
den von den Laschen 12 und 13 eingenommenen Umfangsbereichen
frei zugänglich
sind.
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Der Querschnitt des Innenraumes des
Stapelschachtes 11 ist der Umrißgestalt der zu stapelnden
Gegenstände 3 angepaßt und ist
im vorliegenden Beispiel im wesentlichen kreisförmig.
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Zu beiden Seiten des geschlitzten
Stapelschachtes 11 befinden sich Antriebsvorrichtungen, die
jeweils einen sich zwischen den Gehäusedecks 7 und 8 vertikal
erstrekkenden Hub- und Senkantrieb 14 bzw. 15 und
die Hubantriebe 14 und 15 mit den Gehäusedecks 7 und 8 verbindende
Drehlagerungen 16 und 17 bzw. 18 und 19 enthalten.
Die Hub- und Senkantriebe 14 und 15 werden jeweils
von über
Rollen geführten
Zahnriemen 20 bzw. 21 gebildet, wobei die unteren
Rollen durch Antriebsmotoren 22 bzw. 23 entsprechend
bestimmten Steuerprogrammen gesondert geschwindigkeitsveränderlich
steuerbar sind. Die Energiezufuhr und Steuerleitungen zu den Antriebsmotoren 22 und 23 sind über flexible
Leitungsverbindungen geführt.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel
enthalten die jeweils unteren Drehlagerungen 16 und 18 außerdem einen
jeweiligen Drehantrieb zur steuerbaren Verschwenkung der Antriebsvorrichtungen 14 und 15 jeweils
um vertikale Achsen.
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An den endlosen Zahnriemen 20 und 21 der Antriebsvorrichtungen 14 und 15 sind
Halteblöcke 24 bzw. 25 befestigt,
an denen jeweils Auslegerarme 26 bzw. 27 verankert
sind. An ihren von den Halteblöcken 24 bzw. 25 entfernten
Enden sind die Auslegerarme 26 bzw. 27 abgekröpft und
mit diesen abgekröpften
Enden fest mit kreisscheibenförmigen
Stapelunterlagen 28 bzw. 29 verbunden. Die kreisscheibenförmigen Stapelunterlagen 28 und 29 sind
so gestaltet, daß sie
mit reichlichem Spiel innerhalb des Stapelschachtes 11 nach
abwärts
bewegbar sind.
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Der in 1 zur
Rechten des Kabelschachtes 11 zwischen den Gehäusedecks 7 und 8 drehbar gehaltene
Hub- und Senkantrieb 14 ist in der in 1 gezeigten Stellung soeben mit Bezug
auf eine Aufsicht im Uhrzeigersinn so verschwenkt worden, daß der zugehörige Auslegerarm 26 die
Stapelunterlage 28 am oberen Ende des Stapelschachtes 11 unter der
Abwurföffnung 6 eingeschwenkt
hat, so daß die Stapelunterlage 28 nunmehr
mittels des mit seiner Abkröpfung
durch den Schlitz 10 des Stapelschachtes 11 reichenden
Auslegerarmes 6 bei entsprechender In-Betrieb-Setzung des
Antriebs 22 nach abwärts geführt werden
kann, was mit einer der Anlieferungsgeschwindigkeit der Gegenstände 3 auf
dem Förderband 2 entsprechenden
Geschwindigkeit geschieht, so daß die einzelnen Gegenstände mit
nur ganz geringer Fallhöhe
auf die Stapelunterlage und dann jeweils auf den obersten Gegenstand
des sich bildenden Stapels fallen.
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Die an dem Ausleger 27 durch
den Schlitz 10 des Stapelschachtes 11 hindurch
gehaltene Stapelunterlage 29 befindet sich bei dem in 1 gezeigten Betriebszustand
schon nahe dem unteren Ende des Stapelschachtes 11 und
trägt einen
Stapel von Gegenständen 3 in
einer gewünschten
Anzahl bzw. in einer gewünschten
Höhe. Während die
Stapelunterlage 28 von der Antriebsvorrichtung bzw. dem Hub-
und Senkantrieb 14 während
des Aufbaus des Stapels verhältnismäßig langsam
nach abwärts
bewegt wird, bewegt sich die Stapelunterlage 29 mit dem
darauf bereits fertig gebildeten Stapel in dieser Betriebsphase
verhältnismäßig rasch
durch entsprechende Steuerung des Motors 23 auf einem Restweg nach
abwärts
und die Stapelunterlage 29, der Ausleger 27 und
die Antriebsvorrichtung 15 werden durch entsprechende Steuerung
des Drehantriebs am Orte der Drehlagerung 18 verhältnismäßig rasch
mit Bezug auf eine Aufsicht im Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß dann am
unteren Ende des Stapelschachtes 11 die Stapelunterlage 29 unter
dem Stapelschacht 11 und unter der Unterseite des gebildeten
fertigen Stabes herausgeschwenkt werden kann, wobei dann der fertige
Stapel durch die, Übergabeöffnung oder Durchtrittsöffnung 9 des
Gehäusedecks 8 in
einem Beutel oder eine Tüte
auf der Stapelabnahmevorrichtung fällt.
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Währenddessen
wird beispielsweise nach einer Verschwenkung der Antriebsvorrichtung 15 mit Bezug
auf die Aufsicht im Uhrzeigersinn um 90° der Antriebsmotor 23 umgesteuert
und der Befestigungsblock 25, der Ausleger 7 und
die Stapelunterlage wandern mit verhältnismäßig großer Geschwindigkeit nach aufwärts bis
in eine obere Grenzstellung, aus der die genannten Teile nach Rückverschwenkung
im Gegenuhrzeigersinn in eine Position gelangen, in welcher die
Stapelunterlage 29 oberhalb des oberen Endes des Stapelschachtes 11 unter
die Abwurföffnung 6 eingeschwenkt
wird.
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1 zeigt
keine Einzelheiten der Stapelabnahmevorrichtung, die sich zusammen
mit einer Umhüllungsvorrichtung
oder Eintütungsvorrichtung
in einem unter dem Ge häusedeck 8 befindlichen
Gehäuse 30 befindet.
Aus diesem werden mittels einer Abfördervorrichtung 31 die
umhüllten
oder verpackten Stapel herausgefördert.
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Die Antriebsvorrichtungen 14 und 15 und
die ihnen zugeordneten Hub- und Senkantriebe sowie die im Bereich
ihrer Drehlagerungen 16, 17, 18 und 19 vorgesehenen
Drehantriebe sind über
Steuerleitungen und Energiezuführungsleitungen
mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten zentralen Steuereinheit
verbunden, der auch Detektorsignale von Stellungsmeldern bezüglich des
jeweiligen Zustandes der Antriebsvorrichtungen und Detektorsignale bezüglich der
Geschwindigkeit der Zufördervorrichtung 2 und
ihrer Besetzung mit zu stapelnden Gegenständen 3, sowie Zählersignale
von die Zahl der gestapelten Gegenstände feststellenden Zähleinrichtungen
zugeführt
werden. Mittels der zentralen Steuereinheit kann die Steuerfolge
der einzelnen Teile der Verpakkungsmaschine optimiert werden, so
daß aufgrund
zunächst
langsamer Betätigung
der Antriebsvorrichtungen, dann rascher Betätigung und rascher Rückführung der
Antriebsvorrichtungen eine maximale Arbeitsgeschwindigkeit bei störungsfreiem
Betrieb erreicht werden kann.
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Die Drehantriebe innerhalb der Drehlagerungen 16, 17, 18 und 19 können ebenso
wie die Antriebsmotoren 22 und 23 für die Zahnriemen
der Hub- und Senkantriebe 20 und 21 als Schrittmotoren
ausgebildet sein, die in solcher Weise impulsbeaufschlagt werden,
daß sowohl
bezüglich
der Schwenkbewegungen der Antriebsvorrichtungen 14 und 15, als
auch bezüglich
der Auf- und Abbewegungen der Stapelunterlagen 28 und 29 sanfte
Beschleunigungs- bzw. Verzögerungs-Übergangsphasen
zwischen Bewegungsabschnitten stark unterschiedlicher Bewegungsgeschwindigkeit
vorgesehen werden. Dies bewirkt eine besonders schonende Handhabung
der zu stapelnden Gegenstände 3 und
einen störungsfreien Betrieb
auch bei vergleichsweise hohen Taktgeschwindigkeiten von bis zu
6000 gehandhabten Gegenständen
je Stunde.
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Während
bei der Ausführungsform
nach 1 einem Stapelschacht 11 zwei
Stapelunterlagen 28 und 29 sowie zugehörige Antriebsvorrichtungen 14 und 15 zugeordnet
sind, zeigt die Ausführungsform
nach 2 schematisch in
Aufsicht die Architektur einer entsprechenden Verpackungsmaschine
mit drei dem Stapelschacht 11 zugeordneten Stapelunterlagen 28a, 28b und 28c,
zugeordneten, um vertikale Drehachsen 32a bzw. 32b bzw. 32c verschwenkbaren
Hub- und Senkantrieben 14a bzw. 14b bzw. 14c sowie
Befestigungsblöcke
der Hub- und Senkantriebe mit den Stapelunterlagen verbindenden
Auslegern 26a bzw. 26b bzw. 26c. Die
Ausleger sind in der aus 2 ersichtlichen
Weise so geformt, daß dann,
wenn die Stapelunterlagen während des
Arbeitsspiels der einzelnen Antriebsvorrichtungen innerhalb des
Stapelschachtes 11 nach abwärts geführt werden, die Ausleger 26a, 26b und 26c von den
Antriebsorganen der Hub- und Senkantriebe durch den Schlitz 10 des
Stapelschachtes 11 hindurch zu den jeweils zugehörigen Stapelunterlagen reichen.
Weiter ist durch entsprechende radiale Bemessung der Auslegerarme
und durch Anordnung der Drehachsen 32a, 32b und 32c dafür Sorge
getragen, daß mit
Bezug auf die Aufsichtsdarstellung von 2 die Drehachsen und die sie umgebenden
Teile der Hub- und Senkantriebe 14a, 14b und 14c außerhalb
des durch strichpunktierte Linien Ka, Kb und Kc angedeuteten, kreisförmigen Weges
des Außenrandes
derjenigen beiden Stapelunterlagen bleibt, welche von den einem
bestimmten Hub- und Senkantrieb benachbarten beiden Hub- und Senkantrieben betätigt werden.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die einzelnen Stapelunterlagen 28a, 28b und 28c,
sowie die sie haltenden Auslegerarme weder bei der Schwenkbewegung über das
obere Ende des Stapelschachtes 11 nach einwärts, noch
bei der Schwenkbewegung unter der unteren Ende des Stapelschachtes
heraus, noch bei der vertikalen Rückführbewegung von der untersten
Stellung in die oberste Stellung kollidieren.
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Es sei hier noch angemerkt, daß in 2 zur Abbildungsvereinfachung
weder das untere Gehäusedeck
entsprechend dem Gehäusedeck 8 der
Ausführungsform
nach 1, noch Einzelheiten
des Rahmengestells oder Maschinengestells gezeigt sind. Lediglich
das obere Gehäusedeck 7 ist
durch strichpunktierte Linien angedeutet und hat bei dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
etwa kreuzförmige Gestalt.
Diese Form ist selbstverständlich
hier willkürlich
angegeben und kann beliebig abgewandelt werden.
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Die Ausführungsform nach 2 mit drei einem Stapelschacht 11 zugeordneten,
zeitlich um 120° phasenverschobene
Arbeitsspiele ausführenden
Stapelunterlagen 28a,
28b und 28c hat
den Vorteil einer weiteren Erhöhung
der Arbeitsgeschwindigkeit und einer noch schonenderen Handhabung
der zu stapelnden Gegenstände,
wobei in einem in Vertikalrichtung vergleichsweise langem Stapelschacht 11 während der
Bildung eines Stapels von Gegenständen am oberen Stapelschachtende
gleichzeitig ein fertig gebildeter Stapel von Gegenständen zur Übergabe
an die Stapelabnahmevorrichtung am unteren Stapelschachtende unterwegs
ist.
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Die 1 und 2 lassen erkennen, daß die Halterung
des mit einem Vertikalschlitz 10 versehenen Stapelschachtes 11 an
dem unteren Gehäusedeck 8 und/oder
dem oberen Gehäusedeck 7 so
vorgenommen werden muß,
daß das
obere Stapelschachtende und das untere Stapelschachtende für die Stapelunterlagen,
die in Aufsicht dem Querschnitt des Stapelschachtes etwa angepaßt sind,
frei zugänglich
bleiben. Diese Überlegung
bedingt eine gewisse Beschränkung
der Anordnung der um die vertikalen Drehachsen 32a, 32b und 32c verschwenkbaren
Antriebsvorrichtungen, wie dies anhand der Beschreibung der Ausführungsform
nach 2 aufgezeigt wurde.
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In bestimmten Fallen kann es zweckmaßig sein,
die Hub- und Senkantriebe für
die Stapelunterlagen nicht drehbar auszubilden, sondern mit Horizontalverschiebungsantrieben
auszurüsten,
wie dies nachfolgend unter Bezugnahme auf 3 erläutert wird.
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3 zeigt
eine Teilansicht einer einzelnen Antriebsvorrichtung mit Hub- und
Senkantrieb für eine
Stapelunterlage 28x, die über einen Auslegerarm 26x mit
dem Antriebsorgan 24x eines Hub- und Senkantriebs 14x in
Verbindung steht. Der Hub- und Senkantrieb 14x enthält, ähnlich wie
bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
gezeigt, einen über
obere und untere Rollen geführten
Zahnriemen 20x, wobei aber die Rollen, von denen eine wiederum
in einer in 3 nicht
gezeigten Art und Weise durch einen umsteuerbaren Motor angetrieben
wird, nicht etwa über
Drehlagerungen nach der Art der Drehlagerungen 16 bis 19 der
Ausführungsform
von 1 mit den Gehäusedecks 7 und 8 verbunden sind,
sondern an den Gehäusedecks über feste
Lagerböcke
starr gelagert sind, wie in 3 bei 35 bezüglich der
Lagerung der oberen Zahnriemenrolle an dem oberen Gehäusedeck 7 angedeutet
ist.
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Zum Zurückziehen der hier gezeigten
Stapelunterlage 28x aus dem Bereich unterhalb des Unterendes
des Stapelschachtes 11 und zum Vorschieben der Stapelunterlage 28x in
den Bereich oberhalb des Oberendes des Stapelschachtes 11 dient
bei der Ausführungsform
nach 3 ein Horizontalverschiebungsantrieb 36,
welcher innerhalb des Antriebsorganes 24x des Hub- und
Senkantriebes 14x untergebracht ist und der in 3 nur schematisch angegeben
ist, wobei hier ausdrücklich
betont sei, daß die Ausbildung
dieses Horizontalverschiebungsantriebs 36 im einzelnen
in vielerlei Art und Weise erfolgen kann und auch Scherentriebe
enthalten kann, die durch geeignete Antriebsmittel betätigt werden.
Vorliegend ist der Auslegerarm 26x in einem bestimmten Abschnitt
als Zahnstange ausgebildet, in welche ein Ritzel es Horizontalverschiebungsantriebs 36 eingreift.
Der Horizontalverschiebungsantrieb 36 wird über Metallisierungsbeläge 37 auf
der Außenfläche des
Zahnriemens 20x sowie über
Schleifkontakte mit Steuersignalen bzw. mit Energie versorgt.
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Bei einer entsprechend den Prinzipien
gemäß 3 aufgebauten Verpackungsmaschine
können, ähnlich wie
bei der Ausführungsform
nach 2 drei Stapelunterlagen
und zugehörige
Hub- und Senkantriebe mit jeweiligen Horizontalverschiebungsantrieben
einem Stapelschacht zugeordnet werden, wobei die im Zusammenhang
mit 2 erläuterten
Beschränkungen
bezüglich
der Anordnung der einzelnen Hub- und Senkantriebe bei der Ausführungsform
nach 3 nur in geringerem
Maße bestehen.
Es ist daher möglich,
bei Einsatz der Konstruktionsprinzipien nach 3 einem einzigen vertikal sehr langgestreckten
Stapelschacht auch mehr als drei Stapelunterlagen mit zugehörigen Hub-
und Senkantrieben zuzuordnen, wodurch dem Konstrukteur bezüglich der
Einstellbarkeit der Höhe
der einzelnen zu bildenden Stapel, bezüglich der Arbeitsgeschwindigkeit
und bezüglich
der Handhabung der zu stapelnden Gegenstände noch größerer Spielraum gegeben ist.