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DE10260413A1 - Universaleinsatz für Türbeschläge - Google Patents

Universaleinsatz für Türbeschläge Download PDF

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Publication number
DE10260413A1
DE10260413A1 DE2002160413 DE10260413A DE10260413A1 DE 10260413 A1 DE10260413 A1 DE 10260413A1 DE 2002160413 DE2002160413 DE 2002160413 DE 10260413 A DE10260413 A DE 10260413A DE 10260413 A1 DE10260413 A1 DE 10260413A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plate
handle
axis
distance
door
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2002160413
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Setzer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FRIEDRICH KURZ GmbH
Kurt Spitzer & Co KG GmbH
METALLGIESEREI METALLSCHLEIFER
Metallgießerei Metallschleiferei JOKIEL
Original Assignee
FRIEDRICH KURZ GmbH
Kurt Spitzer & Co KG GmbH
METALLGIESEREI METALLSCHLEIFER
Metallgießerei Metallschleiferei JOKIEL
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by FRIEDRICH KURZ GmbH, Kurt Spitzer & Co KG GmbH, METALLGIESEREI METALLSCHLEIFER, Metallgießerei Metallschleiferei JOKIEL filed Critical FRIEDRICH KURZ GmbH
Priority to DE2002160413 priority Critical patent/DE10260413A1/de
Publication of DE10260413A1 publication Critical patent/DE10260413A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/02Striking-plates; Keepers; Bolt staples; Escutcheons
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0056Locks with adjustable or exchangeable lock parts

Landscapes

  • Hinges (AREA)

Abstract

Ein aus Außenschild 3 und Innenschild 10 bestehender Türbeschlag 1 mit einem Einsteckschloss 2 und einem Schließzylinder kann praktisch ohne große Änderungen in ganz Europa eingesetzt werden, weil die in den einzelnen Ländern vorgeschriebenen Abstände zwischen Drückerachse 13 und Schließzylinderachse 12 den jeweiligen Vorschriften entsprechend verändert werden können. Hierzu ist dem Außenschild 3 eine Lochplatte 25 mit unterschiedlichen Drückerbohrungen 8, 26, 27, 28 zugeordnet, während in dem Innenschild 10 Schildeinsatzplatten 17, 44, 45, 46, 47 mit unterschiedlichen Bohrungen 16, 38, 39, 40, 41, 42, 43 angeordnet werden können, die eine parallele Verschiebung der Drückerachse 13 in Richtung auf die feststehende Schließzylinderachse 12 möglich machen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Türbeschlag für Einsteckschlösser mit Schließzylindern mit einer eine untere Schlossöffnung für den Schließzylinder und einen im Abstand dazu angeordneten Türknauf oder Türdrücker aufweisenden Außenschild und mit einem Innenschild, das neben der korrespondierenden Schlossöffnung eine Bohrung für die im vorgegebenen Abstand zur Schließzylinderachse angeordnete Drückerachse aufweist und wobei das Außenschild mit einer die Drückerachse endseitig aufnehmenden Drückerbohrung ausgerüstet ist.
  • Bekannt sind aus der EP 0 495 361 B1 Beschläge für mit Einsteckschlössern und Profilschließzylindern ausgerüstete Türen, bei denen der Schließzylinder sowohl in dem Außenschild wie in dem Innenschild in Einsatzplatten ruht, die entsprechende Bohrungen aufweisen und drehbar in den jeweiligen Schilden angeordnet werden können. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die in Deutschland vorgegebenen Abstände zwischen Zylinderachse und Drückerachse von einmal 92 und einmal 72 mm einzuhalten, ohne dass dafür gesonderte Außenschilde und Innenschilde mit den dazugehörigen Einrichtungen notwendig wären. Die eigentliche Drückerachse und damit der Türdrücker ebenso wie der Türknauf beim Außenschild sind fest angeordnet und können in ihrer Position nicht geändert werden. Die Drückerbohrung ist dementsprechend auch dem Außenschild zugeordnet und in ihrer Position genau vorgegeben. Bei dieser bekannten Lösung wird also nicht die Drückerachse in ihrer Position verändert, sondern vielmehr die Zylinderachse durch Drehen der entsprechenden Schildeinsätze. Nun ist es bekannt, dass in den verschiedenen europäischen Lindern unterschiedliche Abstände zwischen Zylinderachse und Drückerachse vorgeschrieben sind. Bekannt sind neben den erwähnten 92 und 72 mm auch 110 mm, 88 mm, 85 mm, 70 mm und 55 mm. Für all diese Abstände müssen mit Ausnahme der 92/72 mm Abstände gesonderte Türbeschläge, d. h. Außenschilde und Innenschilde hergestellt und vorgehalten werden, um die unterschiedlichen Vorschriften bzw. Wünsche zu erfüllen. Gerade in der heutigen, stark automatisierten Produktionswelt ist dies nachteilig, weil letztendlich das Äußere oder die sonstigen Abmaße von Außenschild und Innenschild in allen europäischen Ländern gleich gehalten werden könnten. Lediglich die unterschiedlichen Achsabstände bringen die beschriebenen Nachteile und den Herstellungsmehraufwand.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Türbeschlag zu schaffen, der den verschiedenen europäischen Maßen entsprechend mit wenig Aufwand angepasst einsetzbar ist.
  • Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, dass die Drückerbohrung einer Drückerstiftaufnahme zugeordnet ist, die als auf der Innenseite des Außenschildes in dessen Längsachse begrenzt verschieblich angeordnete Lochplatte ausgebildet und mit mehreren in der Längsachse im Abstand zueinander angeordneten Drückerbohrungen versehen ist, während die Bohrung für die Drückerachse einer in das Innenschild einsetzbaren Schildeinsatzplatte zugeordnet ist.
  • Bei einem derart ausgebildeten Türbeschlag ist es zum einen möglich, immer die gleichen Außenschilde zu verwenden, weil die Drückerbohrungen nicht mehr im Außenschild selbst ausgeführt sind, sondern vielmehr in der als Lochplatte ausgebildeten Drückerstiftaufnahme. Diese wird in der Längsachse verschoben, sodass die unterschiedlichsten Abstände dadurch vorgegeben werden können. Da auf der anderen Seite, d. h. in dem Innenschild angepasst die Bohrung in der Höhe verändert werden muss, ist dies ebenfalls ohne Änderung des Innenschildes möglich, weil die notwendige Bohrung für die Drückerachse einer Schildeinsatzplatte also einem kleinen Bauteil zugeordnet ist, das jeweils entweder gedreht oder ausgetauscht werden kann, um den passenden Abstand zur Zylinderachse zu erreichen. Mit dieser besonderen Ausbildung können alle in Europa üblichen Abstände zwischen Drückerachse und Schließzylinderachse verwirklicht werden, ohne dass die Türbeschläge also das Innenschild und das Außenschild selbst verändert werden müssen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, europaweit mit den gleich bemessenen Innenschilden und Außenschilden also einem Einheitstürbeschlag zu arbeiten, der lediglich bezüglich der entsprechenden Lochplatten bzw. Schildeinsatzplatten den jeweiligen Auflagen entsprechend zu verändern ist. Damit ist ein wesentlicher Produktionsvorteil zu verwirklichen, der sowohl von der Produktion wie auch vom Einsatz her sich sehr vorteilhaft auswirkt.
  • Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die als Lochplatte ausgebildete Drückerstiftaufnahme an beiden Plattenenden über im Außenschild festlegbare Halteschrauben fixiert ist, die in die über einen Schiebeschlitz gabelförmig ausgebildeten Plattenenden eingreifend angeordnet sind. Damit ist die Möglichkeit gegeben, die Lochplatte mit den verschiedenen Drückerbohrungen ohne großen Aufwand auf der Innenseite des Außenschildes so zu verschieben, dass die jeweils gewünschte Drückerbohrung für die Drückerachse bzw. für das entsprechende Schraubende der Drückachse erreichbar ist. Bei der entsprechenden Anwahl des vorgeschriebenen oder notwendigen Abstandes zwischen Schließzylinderachse und Drückerachse ist es somit lediglich erforderlich, die Lochplatte in die entsprechende Position zu verschieben und dann wieder festzulegen und gleichzeitig die Schildeinsatzplatte mit der korrespondierenden Bohrung einzusetzen bzw. zu verdrehen. Aufgrund der gabelförmigen Ausbildung der Plattenenden ist es problemlos möglich, die entsprechende Position der Lochplatte einzuhalten, zumal die einzelnen Drückerbohrungen zum Teil dicht beieinander liegen. Die gabelförmigen Plattenenden und die entsprechend diese teilweise überlappenden Halteschrauben ermöglichen schon nach geringfügigem Lösen der Halteschrauben die Lochplatte entsprechend zu verschieben und in die richtige Position zu bringen.
  • Für die in Europa üblichen Abstände zwischen Schließzylinderachse und Drückerachse reicht es, wenn in der Längsachse des Außenschildes bzw. der Lochplatte Drückerbohrungen vorgesehen sind, die einen Abstand von 110, 88, 72 und 55 mm zur Schließzylinderachse vorgebend in der Lochplatte ausgebildet sind. Durch geringfügiges Verschieben der Lochplatte ist es dann möglich, mit den 88iger auch den 92iger und 85iger Abstand zu verwirklichen, während die Drückerbohrung für den 72iger Abstand gleichzeitig auch für den 70iger Abstand mit verwendet werden kann, der in einzelnen europäischen Ländern vorgeschrieben ist. Obwohl also nur vier derartige Drückerbohrungen vorgesehen sind, ist dadurch eine Anpassung an insgesamt sieben Abstände zu verwirklichen. Die Schließzylinderachse bleibt immer gleich, während die Drückerachse durch entsprechendes Einsetzen einer Schildeinsatzplatte und der Vorgabe der zugehörigen Drückerbohrung der Abstand zwischen den beiden Achsen vergrößert oder verkleinert werden kann. Es ist dazu wie schon mehrfach erwähnt nicht erforderlich, andere Türbeschläge bzw. Außenschild oder Innenschild einzusetzen. Die Lochplatte kann entsprechend kurz und stabil ausgebildet werden.
  • Bei der Einstellung des Achsabstandes zwischen Zylinderachse und Drückerachse wird ja nicht nur die Lochplatte entsprechend eingestellt bzw. verschoben, sondern gleichzeitig auch die entsprechend und notwendige Schildeinsatzplatte in das Innenschild eingesetzt. Um dies zu erleichtern, sieht die Erfindung vor, dass die Schildeinsatzplatte des Innenschildes leicht auswechselbar ausgebildet und mit einer Bohrung oder zwei im Abstand zu einander angeordneten Bohrungen ausgerüstet ist. Dort wo es möglich ist, kann also die Schildeinsatzplatte gedreht werden, um die zugeordnete Bohrung wirksam werden zu lassen, während eine zweite unberücksichtigt bleibt oder aber es muss die gesamte Schildeinsatzplatte ausgetauscht werden, um die entsprechende Bohrung zur Verfügung zu haben. Die Schildeinsatzplatte hat auch dann nur eine Bohrung, wenn durch Drehen zwei Einsatzfälle verwirklicht werden können, nur dass eben durch das Drehen der Schildeinsatzplatte die entsprechende Bohrung so wirksam wird, dass damit der gewünschte Abstand zwischen Schließzylinderachse und Drückerachse verwirklicht ist.
  • Zweckmäßigerweise ist hierbei vorgesehen, dass eine Schildeinsatzplatte mit den Abstand von 72 und 92 mm, eine mit den Abstand von 110 und 55 mm und je eine mit den Abstand von 70, 85 und 88 mm vorgebenden Bohrungen vorgesehen ist. Insgesamt muss also allenfalls ein derartiger Türbeschlag mit fünf Schildeinsatzplatten geliefert werden, wenn der genaue Einsatzbereich noch nicht bekannt sein sollte. Da diese Schildeinsatzplatten kleine Bauteile darstellen, ist der hierdurch praktizierte Mehraufwand ausgesprochen gering.
  • Die Lochplatte wird am Außenschild und zwar auf der Innenseite des Außenschildes in die entsprechende richtige Position geschoben. Dabei ist es am einfachsten, wenn die Lochplatte auf dem Außenschild verschieblich angeordnet ist. Es bedarf also keiner besonderen Vorkehrungen sondern nur der Anordnung der Halteschrauben, die die Lochplatte fixieren bzw. eine begrenzte Verschiebung ermöglichen. Ansonsten sind auf dem Außenschild bzw. auf dessen Innenseite keine Vorkehrungen erforderlich und damit ist auch leicht erkennbar, wo die jeweilige „anzufahrende" Drückerbohrung ist. Denkbar ist es theoretisch, im Außenschild innenseitig eine Nut vorzugeben, in die der Drückerstift mit dem Gewinde eingeschoben werden kann, um bei dünneren Lochplatten dennoch einen sicheren Eingriff zu gewährleisten.
  • Um Lochplatten größerer Stärke einsetzen zu können, ist es zweckmäßig, dass die Lochplatte in einer Ausnehmung in dem Außenschild verschieblich angeordnet ist, sodass einmal die Lochplatte in den Innenbereich zwischen beide Schilde nicht hineinragt und andererseits ausreichend Windungen vorgegeben werden können, um einen sicheren Sitz des Drückerstiftes bzw. der Drückerachse zu gewährleisten.
  • Weiter vorne ist bereits darauf hingewiesen worden, dass lediglich Bohrungen für einen 110 mm, 88 mm, 72 mm und 55 mm Abstand in der Lochplatte vorgesehen sind, während der 70iger Abstand, wie auch der 85iger und 92iger Abstand durch das Verschieben der Lochplatte eingestellt werden. Dazu ist vorgesehen, dass die Schiebeschlitze an den Plattenenden der Lochplatte einen Verschiebeweg von 5 bis 10 mm vorgebend bemessen sind. Dadurch können die weiteren Achsabstände 70, 92 und 85 mm ebenfalls sicher eingestellt werden, ohne dass es erforderlich ist, in der Lochplatte auch noch diese Bohrungen vorzusehen, was wegen der engen Abstände auch nicht immer möglich wäre. Damit ist eine recht stabile Lochplatte vorgegeben, die trotz der vier Bohrungen, die über ihre Länge verteilt angeordnet sind, ausreichend stabil ist und für einen immer sicheren Sitz der Drückerachse Sorge trägt.
  • Ebenso wie die Lochplatte sicher angeordnet sein muss und sicher ausgebildet werden muss, gilt dies auch für die Schildeinsatzplatten, wobei die Erfindung vorsieht, dass die die Schildeinsatzplatte aufnehmende Einsatzausnehmung als Langloch ausgebildet ist und alle Schildeinsatzplatten die gleichen, mit denen der Einsatzausnehmung korrespondierende Abmessungen aufweisen. Dadurch können die verschiedenen Schildeinsatzplatten problemlos und schnell eingesetzt und auch wieder ausgebaut werden, wenn dies für den jeweiligen Einsatzfall notwendig ist. In der Regel wird man die beiden Schilde des Türbeschlages ausliefern und einen Satz der, von der Herstellung her recht preiswerten Schildeinsatzplatten mitgeben, um auf diese Art und Weise den Einsatz in allen notwendigen Bereichen von Europa möglich zu machen. Durch die Ausbildung als Langloch ist eben die Möglichkeit gegeben, durch Drehen der Schildeinsatzplatte zwei Einsatzmöglichkeiten vorzugeben, die weiter vorne schon erwähnt sind, während die anderen Schildeinsatzplatten eben nur mit einer entsprechenden Bohrung oder Ausnehmung versehen sind, die den Einsatz in dem Langloch immer zulassen bzw. begünstigen.
  • Dort, wo mehr oder weniger von vornherein der vorgeschriebene Abstand zwischen der Schließzylinderachse und der Drückerachse festliegt, kann es zweckmäßig sein, eine vereinfachte Lochplatte einzusetzen, wobei die Erfindung hierzu vorsieht, dass die Lochplatte mit jeweils nur einer Drückerbohrung ausgerüstet und an der Innenseite des Außenschildes lösbar und austauschbar und begrenzt in der Längsachse verschiebbar angeordnet ist. Die begrenzte Verschiebbarkeit ist deshalb zweckmäßig, um kleinere Unterschiede problemlos ausgleichen zu können, aber dennoch einen sicheren Sitz und eine sichere Abstützung der Drückerachse zu gewährleisten. Wird ein Türbeschlag dann in einen anderen Vorschriftsbereich geliefert, so ist es lediglich erforderlich, eine andere Lochplatte einzusetzen, nämlich die, die den entsprechenden Abstand vorgibt. In aller Regel wird dies aufwendiger sein, als die vorher beschriebene Ausführungsform, doch kann es insbesondere bei großen Stückzahlen zweckmäßiger sein, entweder die Lochplatte gleich nur mit einer Drückerbohrung zu liefern oder aber eventuell sogar die Drückerbohrung in dem Außenschild vorzusehen, nämlich genau in dem Abstand, der für den jeweiligen Bereich gefordert wird.
  • Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Türbeschlag geschaffen ist, der praktisch im gesamten europäischen Bereich eingesetzt werden kann, weil mit geringen Veränderungen immer die gleichen Türbeschläge eingesetzt werden können, die lediglich bezüglich ihres „Innenlebens" variiert werden, um den jeweiligen Vorschriften sicher genügen zu können. Die im Aufbau und in der Herstellung einfache Lochplatte ist mit den notwendigen Drückerbohrungen ausgerüstet und kann jeweils in die Lage gebracht werden, die den Schließzylinderachsen und Drückerachsenabstand vorgibt. Die Herstellungskosten dafür sind ausgesprochen gering und die Montage ist leicht und auch von Nichtfachleuten sicher zu bewerkstelligen, wobei nur ein geringer Beschreibungsaufwand für den Hersteller bzw. Lieferanten erforderlich wird. Vorteilhaft ist es somit erstmals möglich, mit ein und demselben Türbeschlag, der dann in sehr großen Stückzahlen hergestellt werden kann, ganz Europa zu versorgen und sogar nicht nur für den Bereich von Haus- und Etagentüren sondern auch von Wohnzimmertüren oder Türen des übrigen Innenbereiches, wobei es dann lediglich erforderlich ist, praktisch zwei Innenschilde miteinander zu kombinieren. Ein sehr vielseitiges Produkt ist somit geschaffen, das aufgrund der hohen Herstellungszahlen auch verhältnismäßig preisgünstig und eben von der Qualität und den sonstigen Vorgaben her sehr gleichmäßig ausgebildet werden kann.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
  • 1 ein aus Außenschild und Innenschild bestehender Türbeschlag teilweise im Schnitt,
  • 2 ein Außenschild von der Innenseite her gesehen und
  • 3 das Außenschild in Seitenansicht,
  • 4 eine Innenansicht ähnlich 2, nur mit Lochplatte,
  • 5 die Lochplatte in Einzelansicht,
  • 6 und
  • 7 ein Innenschild mit drehbarer Schildeinsatzplatte von außen gesehen,
  • 8 und
  • 9 eine Außenansicht eines Innenschildes mit einer anderen Schildeinsatzplatte,
  • 10 bis
  • 12 Türinnenschilde mit unterschiedlichen Schildeinsatzplatten.
  • 1 zeigt einen Türbeschlag 1, bestehend aus einem dickeren Außenschild 3 und einem dünneren Innenschild 10. Zwischen beiden ist das Einsteckschloss 2 wiedergegeben, das über den Türdrücker 14 beeinflusst bzw. betätigt werden kann.
  • Auf der Außenseite 5 des Außenschildes 3 ist ein feststehender Türknauf 4 wiedergegeben, wobei dieser von der Innenseite 7 her festgesetzt wird.
  • Mit 6 ist die Schlossöffnung für das Zylinderschloss bezeichnet, wobei diese Schlossöffnung 6 nicht der 1 sondern der 2 zu entnehmen ist.
  • Auf der Innenseite 7 des Außenschildes 3 ist eine Drückerstiftaufnahme 23 mit einer Drückerbohrung 8 erkennbar, auf die weiter hinten noch näher eingegangen wird. In dieser Drückerstiftaufnahme 23 in Form der Lochplatte 25 sind weitere Drückerbohrungen 26, 27, 28 eingebracht, um die Drückerachse 13 bzw. den Drückerstift 19 mit dem Gewinde aufzunehmen, wenn eine andere als in 1 gezeigte Position erforderlich ist. Diese Position der Drückerachse 13 wird je nach Einsatzort unterschiedlich sein, weshalb auch die Lage der Drückerachse 13 und damit des Türdrückers 14 unterschiedlich sein kann. Gemeint ist der Abstand zwischen der Drückerachse 13 und der Schließzylinderachse 12, die in den 2 und 3 angezeigt ist. Die Drückerachse 13 bzw. der Türdrücker 14 liegt übrigens in einer entsprechenden Schildeinsatzplatte 17, die dazu eine oder auch mehrere Bohrungen 16 aufweist und die ein Verschwenken des Türdrückers 14 erlaubt, weil dieser in einer Ausgleichshülse 15 entsprechend sicher gelagert ist. Die Schlossöffnung 11, die die Schließzylinderachse 12 vorgibt, ist ebenfalls 2 und 3 zu entnehmen.
  • Erkennbar ist darüber hinaus, dass die Schildeinsatzplatte 17 von der Innenseite 18 her in das Innenschild 10 eingeschoben wird, um eine sichere Position zu gewährleisten und zu vermeiden, dass diese Schildeinsatzplatte 17 ihre vorgegebene Position verlässt. Man muss ja berücksichtigen, dass im Abstand zwischen Außenschild 3 und Innenschild 10 der eigentliche Türkörper angeordnet ist, wobei die beiden Schilde 3 und 10 über die Verbindungsschrauben 20 an zwei oder mehr Stellen miteinander verbunden sind. Die Außenseite 21 ist nach dem Einsetzen der Schildeinsatzplatte 17 durchgehend eben und auch die Verbindungsschraube 20 ist als Senkkopfschraube ausgebildet, sodass die gleichmäßige Oberfläche der Außenseite 21 gewährleistet ist.
  • Die dem Außenschild 3 zugeordnete Drückerstiftaufnahme 23 in Form der Lochplatte 25 kann in Längsachse 24 des Außenschildes 3 begrenzt verschoben werden, um so unterschiedliche Drückerbohrungen 8, 25, 26, 27, 28 vorzugeben. Mit dem Einsetzen der zugehörigen Schildeinsatzplatte 17 bzw. weiterer Einsatzplatten, die weiter hinten noch beschrieben werden, kann damit ein genauer Sitz im vorgegebenem Achsabstand erreicht werden, ohne dass es eines jeweils zugeschnittenen Türbeschlages 1 bedarf.
  • Die 2 und 3 zeigen ein Außenschild 3 einmal in Innenansicht und einmal in Seitenansicht, wobei der besondere Sitz bzw. die besonders feste Anordnung des Türknaufes 4 erkennbar ist. 2 zeigt weiter den Sitz oder den Verschraubungspunkt der Verbindungsschraube 20, 20' sowie der Halteschrauben 34, 35, die für das Festlegen der Lochplatte 25 benötigt werden. Die Lochplatte 25 ist hier nicht wiedergegeben. Sie ist auch in 3 nicht erkennbar, während die benötigten Schraubbohrungen oder Schraubansätze auch hier erkennbar sind.
  • 4 zeigt nun die Innenansicht des Außenschildes 3 ähnlich 2, nur dass hier auf der Innenseite 7 eine Drückerstiftaufnahme 23 in Form der Lochplatte 25 vorgesehen ist. Diese Lochplatte 25 wird durch Halteschrauben 34, 35 festgelegt die durch die Schiebeschlitze 31 aufweisenden Plattenenden 29, 30 eingesetzt sind. Bei entsprechender Lockerung sind sie auch in der Längsachse 24 zu verschieben, um die mittleren Drückerbohrungen 8, 27 gleichzeitig für mehrere Achsabstände einsetzen zu können. Nach den internationalen Vorschriften ist nämlich nicht nur der Abstand von 72 und 92 vorgesehen sondern auch von 70, 85, 88 und 110 mm. Diese entsprechenden Vorgaben sind zu erfüllen, wenn man wie schon erwähnt die Lochplatte 25 senkrecht in Richtung der Längsachse 24 verschiebt. Mit 6 ist die Schlossöffnung im Außenschild 3 bezeichnet sowie auch mit 12 die Schließzylinderachse. Diese Schließzylinderachse 12 gibt den einen Abstandswert wieder, während die Drückerbohrungen 8, 26, 27, 28 den anderen Wert vorgeben.
  • Die Plattenenden 29, 30 sind durch die Ausbildung der Gabelzinken 32, 33 als Schiebeschlitz 31 verwendbar, indem die Lochplatte 25 praktisch entlang der Halteschrauben 34, 35 verschoben werden kann, um den jeweiligen Sitz der Lochplatte 25 genau vorzugeben.
  • 5 zeigt die Lochplatte 25 in vergrößerter Wiedergabe, wobei auch die an beiden Plattenenden 29, 30 ausgebildeten Schiebeschlitze 31, 31' erkennbar sind. Erkennbar sind weiter die über die Länge der Lochplatte 25 verteilten Drückerbohrungen 8, 26, 27, 28.
  • Die 6, 7, 8 und 9 sind praktisch identisch, nur dass in die Einsatzbohrung 51 unterschiedliche Schildeinsatzplatten 17 bzw. 44 eingesetzt sind. Diese Schildeinsatzplatten 17, 44 weisen Bohrungen 16, 42 auf, die identisch sind, durch das Drehen der Einsatzplatte 17 aber einen unterschiedlichen Abstand von Schließzylinderachse 12 und Drückerachse 13 vorgeben. 6 gibt den Sitz der Schildeinsatzplatte 17 für den Achsabstand 92 und 7 für den Achsabstand 72 wieder. Nur um es noch einmal zu verdeutlichen, die Bohrungen 16, 42 sind dabei identisch und ergeben sich nur durch das Drehen der Schildeinsatzplatte 17 unterschiedliche Achsabstände.
  • Die Schildeinsatzplatte 17 wird wie die anderen Schildeinsatzplatten von der Innenseite 18 des Innenschildes 10 her eingeschoben und dann festgesetzt, weil ein Rand 48 ausgebildet ist, der ein Durchschieben verhindert. Ein immer sicherer Sitz der Schildeinsatzplatte 17 und der anderen Schildeinsatzplatten ist dabei gesichert, weil von der Innenseite nach der Montage ja das Türinnenfutter ansteht, sodass die Schildeinsatzplatte 17 nicht herausrutschen kann.
  • Die 8 und 9 wiederum geben den unterschiedlichen Sitz der Schildeinsatzplatte 44 wieder, wobei durch deren Drehen entweder die Bohrung 39 bzw. die Bohrung 43 vorgegeben ist. 39 gibt den Achsabstand 110 und 43 den Achsabstand 55 wieder bzw. gibt diese Achsabstände vor.
  • Weitere Anordnungen zeigen die 10, 11 und 12, wobei hier mehrere Schildeinsatzplatten 45, 46, 47 wiedergegeben sind, die einmal die Bohrung 40, dann die Bohrung 41 und schließlich die Bohrung 38 aufweisen. Die Bohrung 38 gibt den Achsabstand 70, die Bohrung 40 den Achsabstand 88 und die Bohrung 41 den Achsabstand 85 wieder. Hier bringt das Drehen der Schildeinsatzplatte 45, 46, 47 nichts, weil die einzelnen Bohrungen 38, 40, 41 zu dicht beieinander liegen und durch Drehen keine unterschiedlichen Positionen erreichbar sind.
  • Während nach 4 die Lochplatte 25 auf der Innenseite 7 des Außenschildes 3 angeordnet ist und geführt durch die Halteschrauben 34, 35 in der Längsachse 24 verschoben werden kann, sieht 1 vor, dass diese Lochplatte 25 in einer Ausnehmung 50 im Außenschild 3 angeordnet ist. Sie steht dann, wie 1 verdeutlicht überhaupt nicht vor, sodass bei Anschlagen des Türbeschlages 1 Probleme mit dem Türblatt nicht auftreten können.
  • Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (10)

  1. Türbeschlag für Einsteckschlösser (2) mit Schließzylindern mit einer eine untere Schlossöffnung (6) für den Schließzylinder und einen im Abstand dazu angeordneten Türknauf (4) oder Türdrücker aufweisenden Außenschild (3) und mit einem Innenschild (10), das neben der korrespondierenden Schlossöffnung (11) eine Bohrung (16) für die im vorgegebenen Abstand zur Schließzylinderachse (12) angeordnete Drückerachse (13) aufweist und wobei das Außenschild (3) mit einer die Drückerachse (13) endseitig aufnehmenden Drückerbohrung (8) ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Drückerbohrung (8) einer Drückerstiftaufnahme (23) zugeordnet ist, die als auf der Innenseite (7) des Außenschildes (3) in dessen Längsachse (24) begrenzt verschieblich angeordnete Lochplatte (25) ausgebildet und mit mehreren in der Längsachse (24) im Abstand zueinander angeordneten Drückerbohrungen (8, 26, 27, 28) versehen ist, während die Bohrung (16) für die Drückerachse (13) einer in das Innenschild (10) einsetzbaren Schildeinsatzplatte (17) zugeordnet ist.
  2. Türbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Lochplatte (25) ausgebildete Drückerstiftaufnahme (23) an beiden Plattenenden (29, 30) über im Außenschild (3) festlegbare Halteschrauben (34, 35) fixiert ist, die in die über einen Schiebeschlitz (31) gabelförmig ausgebildeten Plattenenden (29, 30) eingreifend angeordnet sind.
  3. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Längsachse (24) des Außenschildes (3) bzw. der Lochplatte (25) vier Drückerbohrungen (8, 26, 27, 28) vorgesehen sind, die einen Abstand von 110, 88, 72, und 55 mm zur Schließzylinderachse (12) vorgebend in der Lochplatte (25) ausgebildet sind.
  4. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schildeinsatzplatte (17) des Innenschildes (10) leicht auswechselbar ausgebildet und mit einer Bohrung (38, 40, 41) oder zwei im Abstand zu einander angeordneten Bohrungen (16, 24; 39, 43) ausgerüstet ist.
  5. Türbeschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schildeinsatzplatte (17) mit den Abstand von 72 und 92 mm, eine (44) mit den Abstand von 110 und 55 mm und je eine (45, 46, 47) mit den Abstand von 70, 85 und 88 mm vorgebenden Bohrungen (16, 38, 39, 40, 41, 42, 43) vorgesehen ist.
  6. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochplatte (25) auf dem Außenschild (3) verschieblich angeordnet ist.
  7. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, d adurch gekennzeichnet, dass die Lochplatte (25) in einer Ausnehmung (50) in dem Außenschild (3) verschieblich angeordnet ist.
  8. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeschlitze (31) an den Plattenenden (29, 30) der Lochplatte (25) einen Verschiebeweg von 5 bis 10 mm vorgebend bemessen sind.
  9. Türbeschlag nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die Schildeinsatzplatte (17, 44 bis 47) aufnehmende Einsatzausnehmung (51) als Langloch ausgebildet ist und alle Schildeinsatzplatten (17, 44 bis 47) die gleichen, mit denen der Einsatzausnehmung (51) korrespondierende Abmessungen aufweisen.
  10. Türbeschlag für Einsteckschlösser (2) mit Schließzylindern mit einer eine untere Schlossöffnung (6) für den Schließzylinder und einen im Abstand dazu angeordneten Türknauf (4) oder Türdrücker aufweisenden Außenschild (3) und mit einem Innenschild (10), das neben der korrespondierenden Schlossöffnung (11) eine Bohrung (16) für die im vorgegebenen Abstand zur Schließzylinderachse (12) angeordnete Drückerachse (13) aufweist und wobei das Außenschild (3) mit einer die Drückerachse (13) endseitig aufnehmenden Drückerbohrung (8) ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Drückerbohrung (8) einer als Lochplatte (25) ausgerüsteten Drückerstiftaufnahme (23) zugeordnet ist, die jeweils nur eine Drückerbohrung (8; 26; 27; 28) aufweist und an der Innenseite (7) des Außenschildes (3) lösbar und austauschbar und begrenzt in der Längsachse (24) verschiebbar angeordnet ist.
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