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Die Erfindung betrifft einen Türbeschlag
für Einsteckschlösser mit
Schließzylindern
mit einer eine untere Schlossöffnung
für den
Schließzylinder
und einen im Abstand dazu angeordneten Türknauf oder Türdrücker aufweisenden
Außenschild
und mit einem Innenschild, das neben der korrespondierenden Schlossöffnung eine
Bohrung für
die im vorgegebenen Abstand zur Schließzylinderachse angeordnete Drückerachse
aufweist und wobei das Außenschild mit
einer die Drückerachse
endseitig aufnehmenden Drückerbohrung
ausgerüstet
ist.
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Bekannt sind aus der
EP 0 495 361 B1 Beschläge für mit Einsteckschlössern und
Profilschließzylindern
ausgerüstete
Türen,
bei denen der Schließzylinder
sowohl in dem Außenschild
wie in dem Innenschild in Einsatzplatten ruht, die entsprechende Bohrungen
aufweisen und drehbar in den jeweiligen Schilden angeordnet werden
können.
Dadurch ist die Möglichkeit
gegeben, die in Deutschland vorgegebenen Abstände zwischen Zylinderachse
und Drückerachse
von einmal 92 und einmal 72 mm einzuhalten, ohne dass dafür gesonderte
Außenschilde
und Innenschilde mit den dazugehörigen
Einrichtungen notwendig wären.
Die eigentliche Drückerachse
und damit der Türdrücker ebenso
wie der Türknauf
beim Außenschild
sind fest angeordnet und können
in ihrer Position nicht geändert
werden. Die Drückerbohrung ist
dementsprechend auch dem Außenschild
zugeordnet und in ihrer Position genau vorgegeben. Bei dieser bekannten
Lösung
wird also nicht die Drückerachse
in ihrer Position verändert,
sondern vielmehr die Zylinderachse durch Drehen der entsprechenden Schildeinsätze. Nun
ist es bekannt, dass in den verschiedenen europäischen Lindern unterschiedliche Abstände zwischen
Zylinderachse und Drückerachse vorgeschrieben
sind. Bekannt sind neben den erwähnten
92 und 72 mm auch 110 mm, 88 mm, 85 mm, 70 mm und 55 mm. Für all diese
Abstände
müssen
mit Ausnahme der 92/72 mm Abstände
gesonderte Türbeschläge, d. h.
Außenschilde
und Innenschilde hergestellt und vorgehalten werden, um die unterschiedlichen
Vorschriften bzw. Wünsche
zu erfüllen.
Gerade in der heutigen, stark automatisierten Produktionswelt ist
dies nachteilig, weil letztendlich das Äußere oder die sonstigen Abmaße von Außenschild
und Innenschild in allen europäischen
Ländern gleich
gehalten werden könnten.
Lediglich die unterschiedlichen Achsabstände bringen die beschriebenen
Nachteile und den Herstellungsmehraufwand.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Türbeschlag
zu schaffen, der den verschiedenen europäischen Maßen entsprechend mit wenig
Aufwand angepasst einsetzbar ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch, dass die Drückerbohrung einer
Drückerstiftaufnahme
zugeordnet ist, die als auf der Innenseite des Außenschildes
in dessen Längsachse
begrenzt verschieblich angeordnete Lochplatte ausgebildet und mit
mehreren in der Längsachse
im Abstand zueinander angeordneten Drückerbohrungen versehen ist,
während
die Bohrung für
die Drückerachse
einer in das Innenschild einsetzbaren Schildeinsatzplatte zugeordnet
ist.
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Bei einem derart ausgebildeten Türbeschlag ist
es zum einen möglich,
immer die gleichen Außenschilde
zu verwenden, weil die Drückerbohrungen nicht
mehr im Außenschild
selbst ausgeführt
sind, sondern vielmehr in der als Lochplatte ausgebildeten Drückerstiftaufnahme.
Diese wird in der Längsachse verschoben,
sodass die unterschiedlichsten Abstände dadurch vorgegeben werden
können.
Da auf der anderen Seite, d. h. in dem Innenschild angepasst die
Bohrung in der Höhe
verändert
werden muss, ist dies ebenfalls ohne Änderung des Innenschildes möglich, weil
die notwendige Bohrung für
die Drückerachse
einer Schildeinsatzplatte also einem kleinen Bauteil zugeordnet
ist, das jeweils entweder gedreht oder ausgetauscht werden kann,
um den passenden Abstand zur Zylinderachse zu erreichen. Mit dieser besonderen
Ausbildung können
alle in Europa üblichen
Abstände
zwischen Drückerachse
und Schließzylinderachse
verwirklicht werden, ohne dass die Türbeschläge also das Innenschild und
das Außenschild
selbst verändert
werden müssen.
Damit ist die Möglichkeit
gegeben, europaweit mit den gleich bemessenen Innenschilden und
Außenschilden
also einem Einheitstürbeschlag
zu arbeiten, der lediglich bezüglich
der entsprechenden Lochplatten bzw. Schildeinsatzplatten den jeweiligen
Auflagen entsprechend zu verändern
ist. Damit ist ein wesentlicher Produktionsvorteil zu verwirklichen,
der sowohl von der Produktion wie auch vom Einsatz her sich sehr
vorteilhaft auswirkt.
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Nach einer zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung
ist vorgesehen, dass die als Lochplatte ausgebildete Drückerstiftaufnahme
an beiden Plattenenden über
im Außenschild
festlegbare Halteschrauben fixiert ist, die in die über einen
Schiebeschlitz gabelförmig
ausgebildeten Plattenenden eingreifend angeordnet sind. Damit ist
die Möglichkeit gegeben,
die Lochplatte mit den verschiedenen Drückerbohrungen ohne großen Aufwand
auf der Innenseite des Außenschildes
so zu verschieben, dass die jeweils gewünschte Drückerbohrung für die Drückerachse
bzw. für
das entsprechende Schraubende der Drückachse erreichbar ist. Bei
der entsprechenden Anwahl des vorgeschriebenen oder notwendigen
Abstandes zwischen Schließzylinderachse
und Drückerachse
ist es somit lediglich erforderlich, die Lochplatte in die entsprechende
Position zu verschieben und dann wieder festzulegen und gleichzeitig
die Schildeinsatzplatte mit der korrespondierenden Bohrung einzusetzen
bzw. zu verdrehen. Aufgrund der gabelförmigen Ausbildung der Plattenenden
ist es problemlos möglich,
die entsprechende Position der Lochplatte einzuhalten, zumal die
einzelnen Drückerbohrungen
zum Teil dicht beieinander liegen. Die gabelförmigen Plattenenden und die
entsprechend diese teilweise überlappenden
Halteschrauben ermöglichen
schon nach geringfügigem
Lösen der
Halteschrauben die Lochplatte entsprechend zu verschieben und in
die richtige Position zu bringen.
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Für
die in Europa üblichen
Abstände
zwischen Schließzylinderachse
und Drückerachse
reicht es, wenn in der Längsachse
des Außenschildes
bzw. der Lochplatte Drückerbohrungen
vorgesehen sind, die einen Abstand von 110, 88, 72 und 55 mm zur Schließzylinderachse
vorgebend in der Lochplatte ausgebildet sind. Durch geringfügiges Verschieben der
Lochplatte ist es dann möglich,
mit den 88iger auch den 92iger und 85iger Abstand zu verwirklichen,
während
die Drückerbohrung
für den
72iger Abstand gleichzeitig auch für den 70iger Abstand mit verwendet
werden kann, der in einzelnen europäischen Ländern vorgeschrieben ist. Obwohl
also nur vier derartige Drückerbohrungen
vorgesehen sind, ist dadurch eine Anpassung an insgesamt sieben
Abstände
zu verwirklichen. Die Schließzylinderachse bleibt
immer gleich, während
die Drückerachse
durch entsprechendes Einsetzen einer Schildeinsatzplatte und der
Vorgabe der zugehörigen
Drückerbohrung der
Abstand zwischen den beiden Achsen vergrößert oder verkleinert werden
kann. Es ist dazu wie schon mehrfach erwähnt nicht erforderlich, andere
Türbeschläge bzw.
Außenschild
oder Innenschild einzusetzen. Die Lochplatte kann entsprechend kurz
und stabil ausgebildet werden.
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Bei der Einstellung des Achsabstandes
zwischen Zylinderachse und Drückerachse
wird ja nicht nur die Lochplatte entsprechend eingestellt bzw. verschoben,
sondern gleichzeitig auch die entsprechend und notwendige Schildeinsatzplatte
in das Innenschild eingesetzt. Um dies zu erleichtern, sieht die
Erfindung vor, dass die Schildeinsatzplatte des Innenschildes leicht
auswechselbar ausgebildet und mit einer Bohrung oder zwei im Abstand
zu einander angeordneten Bohrungen ausgerüstet ist. Dort wo es möglich ist,
kann also die Schildeinsatzplatte gedreht werden, um die zugeordnete
Bohrung wirksam werden zu lassen, während eine zweite unberücksichtigt bleibt
oder aber es muss die gesamte Schildeinsatzplatte ausgetauscht werden,
um die entsprechende Bohrung zur Verfügung zu haben. Die Schildeinsatzplatte
hat auch dann nur eine Bohrung, wenn durch Drehen zwei Einsatzfälle verwirklicht
werden können, nur
dass eben durch das Drehen der Schildeinsatzplatte die entsprechende
Bohrung so wirksam wird, dass damit der gewünschte Abstand zwischen Schließzylinderachse
und Drückerachse
verwirklicht ist.
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Zweckmäßigerweise ist hierbei vorgesehen, dass
eine Schildeinsatzplatte mit den Abstand von 72 und 92 mm, eine
mit den Abstand von 110 und 55 mm und je eine mit den Abstand von
70, 85 und 88 mm vorgebenden Bohrungen vorgesehen ist. Insgesamt muss
also allenfalls ein derartiger Türbeschlag
mit fünf
Schildeinsatzplatten geliefert werden, wenn der genaue Einsatzbereich
noch nicht bekannt sein sollte. Da diese Schildeinsatzplatten kleine
Bauteile darstellen, ist der hierdurch praktizierte Mehraufwand ausgesprochen
gering.
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Die Lochplatte wird am Außenschild
und zwar auf der Innenseite des Außenschildes in die entsprechende
richtige Position geschoben. Dabei ist es am einfachsten, wenn die
Lochplatte auf dem Außenschild
verschieblich angeordnet ist. Es bedarf also keiner besonderen Vorkehrungen
sondern nur der Anordnung der Halteschrauben, die die Lochplatte
fixieren bzw. eine begrenzte Verschiebung ermöglichen. Ansonsten sind auf
dem Außenschild
bzw. auf dessen Innenseite keine Vorkehrungen erforderlich und damit
ist auch leicht erkennbar, wo die jeweilige „anzufahrende" Drückerbohrung
ist. Denkbar ist es theoretisch, im Außenschild innenseitig eine
Nut vorzugeben, in die der Drückerstift
mit dem Gewinde eingeschoben werden kann, um bei dünneren Lochplatten
dennoch einen sicheren Eingriff zu gewährleisten.
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Um Lochplatten größerer Stärke einsetzen zu können, ist
es zweckmäßig, dass
die Lochplatte in einer Ausnehmung in dem Außenschild verschieblich angeordnet
ist, sodass einmal die Lochplatte in den Innenbereich zwischen beide
Schilde nicht hineinragt und andererseits ausreichend Windungen
vorgegeben werden können,
um einen sicheren Sitz des Drückerstiftes
bzw. der Drückerachse
zu gewährleisten.
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Weiter vorne ist bereits darauf hingewiesen worden,
dass lediglich Bohrungen für
einen 110 mm, 88 mm, 72 mm und 55 mm Abstand in der Lochplatte vorgesehen
sind, während
der 70iger Abstand, wie auch der 85iger und 92iger Abstand durch
das Verschieben der Lochplatte eingestellt werden. Dazu ist vorgesehen,
dass die Schiebeschlitze an den Plattenenden der Lochplatte einen
Verschiebeweg von 5 bis 10 mm vorgebend bemessen sind. Dadurch können die
weiteren Achsabstände
70, 92 und 85 mm ebenfalls sicher eingestellt werden, ohne dass
es erforderlich ist, in der Lochplatte auch noch diese Bohrungen vorzusehen,
was wegen der engen Abstände auch
nicht immer möglich
wäre. Damit
ist eine recht stabile Lochplatte vorgegeben, die trotz der vier
Bohrungen, die über
ihre Länge
verteilt angeordnet sind, ausreichend stabil ist und für einen
immer sicheren Sitz der Drückerachse
Sorge trägt.
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Ebenso wie die Lochplatte sicher
angeordnet sein muss und sicher ausgebildet werden muss, gilt dies
auch für
die Schildeinsatzplatten, wobei die Erfindung vorsieht, dass die
die Schildeinsatzplatte aufnehmende Einsatzausnehmung als Langloch
ausgebildet ist und alle Schildeinsatzplatten die gleichen, mit
denen der Einsatzausnehmung korrespondierende Abmessungen aufweisen.
Dadurch können
die verschiedenen Schildeinsatzplatten problemlos und schnell eingesetzt
und auch wieder ausgebaut werden, wenn dies für den jeweiligen Einsatzfall
notwendig ist. In der Regel wird man die beiden Schilde des Türbeschlages
ausliefern und einen Satz der, von der Herstellung her recht preiswerten
Schildeinsatzplatten mitgeben, um auf diese Art und Weise den Einsatz
in allen notwendigen Bereichen von Europa möglich zu machen. Durch die
Ausbildung als Langloch ist eben die Möglichkeit gegeben, durch Drehen der
Schildeinsatzplatte zwei Einsatzmöglichkeiten vorzugeben, die
weiter vorne schon erwähnt
sind, während
die anderen Schildeinsatzplatten eben nur mit einer entsprechenden
Bohrung oder Ausnehmung versehen sind, die den Einsatz in dem Langloch
immer zulassen bzw. begünstigen.
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Dort, wo mehr oder weniger von vornherein der
vorgeschriebene Abstand zwischen der Schließzylinderachse und der Drückerachse
festliegt, kann es zweckmäßig sein,
eine vereinfachte Lochplatte einzusetzen, wobei die Erfindung hierzu
vorsieht, dass die Lochplatte mit jeweils nur einer Drückerbohrung
ausgerüstet
und an der Innenseite des Außenschildes
lösbar
und austauschbar und begrenzt in der Längsachse verschiebbar angeordnet
ist. Die begrenzte Verschiebbarkeit ist deshalb zweckmäßig, um
kleinere Unterschiede problemlos ausgleichen zu können, aber
dennoch einen sicheren Sitz und eine sichere Abstützung der
Drückerachse
zu gewährleisten.
Wird ein Türbeschlag
dann in einen anderen Vorschriftsbereich geliefert, so ist es lediglich
erforderlich, eine andere Lochplatte einzusetzen, nämlich die,
die den entsprechenden Abstand vorgibt. In aller Regel wird dies
aufwendiger sein, als die vorher beschriebene Ausführungsform,
doch kann es insbesondere bei großen Stückzahlen zweckmäßiger sein, entweder
die Lochplatte gleich nur mit einer Drückerbohrung zu liefern oder
aber eventuell sogar die Drückerbohrung
in dem Außenschild
vorzusehen, nämlich
genau in dem Abstand, der für
den jeweiligen Bereich gefordert wird.
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Die Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass ein Türbeschlag
geschaffen ist, der praktisch im gesamten europäischen Bereich eingesetzt werden kann,
weil mit geringen Veränderungen
immer die gleichen Türbeschläge eingesetzt
werden können, die
lediglich bezüglich
ihres „Innenlebens" variiert werden,
um den jeweiligen Vorschriften sicher genügen zu können. Die im Aufbau und in
der Herstellung einfache Lochplatte ist mit den notwendigen Drückerbohrungen
ausgerüstet
und kann jeweils in die Lage gebracht werden, die den Schließzylinderachsen
und Drückerachsenabstand
vorgibt. Die Herstellungskosten dafür sind ausgesprochen gering
und die Montage ist leicht und auch von Nichtfachleuten sicher zu bewerkstelligen,
wobei nur ein geringer Beschreibungsaufwand für den Hersteller bzw. Lieferanten
erforderlich wird. Vorteilhaft ist es somit erstmals möglich, mit
ein und demselben Türbeschlag,
der dann in sehr großen
Stückzahlen
hergestellt werden kann, ganz Europa zu versorgen und sogar nicht
nur für den
Bereich von Haus- und Etagentüren
sondern auch von Wohnzimmertüren
oder Türen
des übrigen Innenbereiches,
wobei es dann lediglich erforderlich ist, praktisch zwei Innenschilde
miteinander zu kombinieren. Ein sehr vielseitiges Produkt ist somit
geschaffen, das aufgrund der hohen Herstellungszahlen auch verhältnismäßig preisgünstig und
eben von der Qualität
und den sonstigen Vorgaben her sehr gleichmäßig ausgebildet werden kann.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile
des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
der zugehörigen
Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu
notwendigen Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 ein
aus Außenschild
und Innenschild bestehender Türbeschlag
teilweise im Schnitt,
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2 ein
Außenschild
von der Innenseite her gesehen und
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3 das
Außenschild
in Seitenansicht,
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4 eine
Innenansicht ähnlich 2, nur mit Lochplatte,
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5 die
Lochplatte in Einzelansicht,
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6 und
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7 ein
Innenschild mit drehbarer Schildeinsatzplatte von außen gesehen,
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8 und
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9 eine
Außenansicht
eines Innenschildes mit einer anderen Schildeinsatzplatte,
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10 bis
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12 Türinnenschilde
mit unterschiedlichen Schildeinsatzplatten.
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1 zeigt
einen Türbeschlag 1,
bestehend aus einem dickeren Außenschild 3 und
einem dünneren
Innenschild 10. Zwischen beiden ist das Einsteckschloss 2 wiedergegeben,
das über
den Türdrücker 14 beeinflusst
bzw. betätigt
werden kann.
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Auf der Außenseite 5 des Außenschildes 3 ist
ein feststehender Türknauf 4 wiedergegeben,
wobei dieser von der Innenseite 7 her festgesetzt wird.
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Mit 6 ist die Schlossöffnung für das Zylinderschloss
bezeichnet, wobei diese Schlossöffnung 6 nicht
der 1 sondern der 2 zu entnehmen ist.
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Auf der Innenseite 7 des
Außenschildes 3 ist eine
Drückerstiftaufnahme 23 mit
einer Drückerbohrung 8 erkennbar,
auf die weiter hinten noch näher eingegangen
wird. In dieser Drückerstiftaufnahme 23 in
Form der Lochplatte 25 sind weitere Drückerbohrungen 26, 27, 28 eingebracht,
um die Drückerachse 13 bzw.
den Drückerstift 19 mit
dem Gewinde aufzunehmen, wenn eine andere als in 1 gezeigte Position erforderlich ist.
Diese Position der Drückerachse 13 wird
je nach Einsatzort unterschiedlich sein, weshalb auch die Lage der
Drückerachse 13 und
damit des Türdrückers 14 unterschiedlich
sein kann. Gemeint ist der Abstand zwischen der Drückerachse 13 und
der Schließzylinderachse 12,
die in den 2 und 3 angezeigt ist. Die Drückerachse 13 bzw.
der Türdrücker 14 liegt übrigens
in einer entsprechenden Schildeinsatzplatte 17, die dazu
eine oder auch mehrere Bohrungen 16 aufweist und die ein
Verschwenken des Türdrückers 14 erlaubt,
weil dieser in einer Ausgleichshülse 15 entsprechend
sicher gelagert ist. Die Schlossöffnung 11,
die die Schließzylinderachse 12 vorgibt,
ist ebenfalls 2 und 3 zu entnehmen.
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Erkennbar ist darüber hinaus, dass die Schildeinsatzplatte 17 von
der Innenseite 18 her in das Innenschild 10 eingeschoben
wird, um eine sichere Position zu gewährleisten und zu vermeiden, dass
diese Schildeinsatzplatte 17 ihre vorgegebene Position
verlässt.
Man muss ja berücksichtigen,
dass im Abstand zwischen Außenschild 3 und
Innenschild 10 der eigentliche Türkörper angeordnet ist, wobei die
beiden Schilde 3 und 10 über die Verbindungsschrauben 20 an
zwei oder mehr Stellen miteinander verbunden sind. Die Außenseite 21 ist
nach dem Einsetzen der Schildeinsatzplatte 17 durchgehend
eben und auch die Verbindungsschraube 20 ist als Senkkopfschraube
ausgebildet, sodass die gleichmäßige Oberfläche der
Außenseite 21 gewährleistet
ist.
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Die dem Außenschild 3 zugeordnete
Drückerstiftaufnahme 23 in
Form der Lochplatte 25 kann in Längsachse 24 des Außenschildes 3 begrenzt
verschoben werden, um so unterschiedliche Drückerbohrungen 8, 25, 26, 27, 28 vorzugeben.
Mit dem Einsetzen der zugehörigen
Schildeinsatzplatte 17 bzw. weiterer Einsatzplatten, die
weiter hinten noch beschrieben werden, kann damit ein genauer Sitz
im vorgegebenem Achsabstand erreicht werden, ohne dass es eines
jeweils zugeschnittenen Türbeschlages 1 bedarf.
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Die 2 und 3 zeigen ein Außenschild 3 einmal
in Innenansicht und einmal in Seitenansicht, wobei der besondere
Sitz bzw. die besonders feste Anordnung des Türknaufes 4 erkennbar
ist. 2 zeigt weiter
den Sitz oder den Verschraubungspunkt der Verbindungsschraube 20, 20' sowie der Halteschrauben 34, 35,
die für
das Festlegen der Lochplatte 25 benötigt werden. Die Lochplatte 25 ist
hier nicht wiedergegeben. Sie ist auch in 3 nicht erkennbar, während die benötigten Schraubbohrungen
oder Schraubansätze
auch hier erkennbar sind.
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4 zeigt
nun die Innenansicht des Außenschildes 3 ähnlich 2, nur dass hier auf der
Innenseite 7 eine Drückerstiftaufnahme 23 in
Form der Lochplatte 25 vorgesehen ist. Diese Lochplatte 25 wird
durch Halteschrauben 34, 35 festgelegt die durch
die Schiebeschlitze 31 aufweisenden Plattenenden 29, 30 eingesetzt
sind. Bei entsprechender Lockerung sind sie auch in der Längsachse 24 zu verschieben,
um die mittleren Drückerbohrungen 8, 27 gleichzeitig
für mehrere
Achsabstände
einsetzen zu können.
Nach den internationalen Vorschriften ist nämlich nicht nur der Abstand
von 72 und 92 vorgesehen sondern auch von 70, 85, 88 und 110 mm.
Diese entsprechenden Vorgaben sind zu erfüllen, wenn man wie schon erwähnt die
Lochplatte 25 senkrecht in Richtung der Längsachse 24 verschiebt.
Mit 6 ist die Schlossöffnung
im Außenschild 3 bezeichnet
sowie auch mit 12 die Schließzylinderachse. Diese Schließzylinderachse 12 gibt
den einen Abstandswert wieder, während
die Drückerbohrungen 8, 26, 27, 28 den
anderen Wert vorgeben.
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Die Plattenenden 29, 30 sind
durch die Ausbildung der Gabelzinken 32, 33 als
Schiebeschlitz 31 verwendbar, indem die Lochplatte 25 praktisch
entlang der Halteschrauben 34, 35 verschoben werden kann,
um den jeweiligen Sitz der Lochplatte 25 genau vorzugeben.
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5 zeigt
die Lochplatte 25 in vergrößerter Wiedergabe, wobei auch
die an beiden Plattenenden 29, 30 ausgebildeten
Schiebeschlitze 31, 31' erkennbar sind. Erkennbar sind
weiter die über
die Länge der
Lochplatte 25 verteilten Drückerbohrungen 8, 26, 27, 28.
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Die 6, 7, 8 und 9 sind
praktisch identisch, nur dass in die Einsatzbohrung 51 unterschiedliche
Schildeinsatzplatten 17 bzw. 44 eingesetzt sind. Diese
Schildeinsatzplatten 17, 44 weisen Bohrungen 16, 42 auf,
die identisch sind, durch das Drehen der Einsatzplatte 17 aber
einen unterschiedlichen Abstand von Schließzylinderachse 12 und
Drückerachse 13 vorgeben. 6 gibt den Sitz der Schildeinsatzplatte 17 für den Achsabstand 92 und 7 für den Achsabstand 72 wieder.
Nur um es noch einmal zu verdeutlichen, die Bohrungen 16, 42 sind
dabei identisch und ergeben sich nur durch das Drehen der Schildeinsatzplatte 17 unterschiedliche
Achsabstände.
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Die Schildeinsatzplatte 17 wird
wie die anderen Schildeinsatzplatten von der Innenseite 18 des Innenschildes 10 her
eingeschoben und dann festgesetzt, weil ein Rand 48 ausgebildet
ist, der ein Durchschieben verhindert. Ein immer sicherer Sitz der Schildeinsatzplatte 17 und
der anderen Schildeinsatzplatten ist dabei gesichert, weil von der
Innenseite nach der Montage ja das Türinnenfutter ansteht, sodass
die Schildeinsatzplatte 17 nicht herausrutschen kann.
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Die 8 und 9 wiederum geben den unterschiedlichen
Sitz der Schildeinsatzplatte 44 wieder, wobei durch deren
Drehen entweder die Bohrung 39 bzw. die Bohrung 43 vorgegeben
ist. 39 gibt den Achsabstand 110 und 43 den
Achsabstand 55 wieder bzw. gibt diese Achsabstände vor.
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Weitere Anordnungen zeigen die 10, 11 und 12,
wobei hier mehrere Schildeinsatzplatten 45, 46, 47 wiedergegeben
sind, die einmal die Bohrung 40, dann die Bohrung 41 und
schließlich
die Bohrung 38 aufweisen. Die Bohrung 38 gibt
den Achsabstand 70, die Bohrung 40 den Achsabstand 88 und
die Bohrung 41 den Achsabstand 85 wieder. Hier
bringt das Drehen der Schildeinsatzplatte 45, 46, 47 nichts,
weil die einzelnen Bohrungen 38, 40, 41 zu
dicht beieinander liegen und durch Drehen keine unterschiedlichen
Positionen erreichbar sind.
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Während
nach 4 die Lochplatte 25 auf der
Innenseite 7 des Außenschildes 3 angeordnet
ist und geführt
durch die Halteschrauben 34, 35 in der Längsachse 24 verschoben
werden kann, sieht 1 vor,
dass diese Lochplatte 25 in einer Ausnehmung 50 im
Außenschild 3 angeordnet
ist. Sie steht dann, wie 1 verdeutlicht überhaupt
nicht vor, sodass bei Anschlagen des Türbeschlages 1 Probleme mit
dem Türblatt
nicht auftreten können.
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Alle genannten Merkmale, auch die
den Zeichnungen allein zu entnehmenden, werden allein und in Kombination
als erfindungswesentlich angesehen.