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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft sowie
eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens.
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Bekanntlich unterliegt das Einkaufsverhalten eines
Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft u. a. der dort vorzufindenden
Produktwerbung.
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Mehrere Arten von Produktwerbung
in Einzelhandelsgeschäften
sind hinreichend bekannt. So wird beispielsweise mit Hilfe von Durchsagen,
die auf aktuelle Warenangebote hinweisen, und/oder über großflächig angebrachte
Werbeplakate versucht, das Einkaufsverhalten von Kunden zu beeinflussen.
Diese Art der Produktwerbung erweist sich aufgrund des geringen
direkten Kaufanreizes als wenig effektiv, da in der Regel zwischen
Erfassen der Produktwerbung durch den Kunden und Erreichen der beworbenen Produkte
im Einzelhandelsgeschäft
geraume Zeit vergeht und somit das aktuelle Warenangebot in Vergessenheit
gerät.
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In dem Bemühen, aus einer Produktwerbung einen
direkteren Kaufanreiz für
einen Kunden zu schaffen, sind in zunehmendem Maße die unterschiedlichen Abteilungen,
wie beispielsweise Obst- und Gemüseabteilung,
Fleisch- und Wurstwarenabteilung oder dergleichen, eines Einzelhandelsgeschäfts jeweils
mit Sende-/Empfangseinrichtungen versehen. Entsprechend sind die
in diesen Einzelhan delsgeschäften
bereitgestellten Einkaufswagen mit korrespondierenden Empfangs-
und Sendeeinrichtungen sowie mit einer Ausgabeeinheit ausgestattet.
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Die Ausstattung der verschiedenen
Abteilungen eines Einzelhandelsgeschäfts und der Einkaufswagen mit
Sende- und Empfangsvorrichtungen
ermöglicht
nun eine kundenpositionsabhängige
Werbung, d. h., die Produktwerbung auf der Ausgabeeinheit beschränkt sich
auf solche Produkte, die sich in unmittelbarer Nähe zu der Position des Kunden
im Einzelhandelsgeschäft
befinden. So werden beispielsweise einem in der Obstabteilung befindlichen Kunden
ausschließlich
die aktuellen Angebote dieser Abteilung auf der Ausgabeeinheit angezeigt.
Aufgrund der nun nahezu zeitgleichen visuellen Wahrnehmung der beworbenen
Produkte wird ein stärkerer
Kaufanreiz bei dem Kunden geweckt. Ein derartiges System ist beispielsweise
in der
DE 38 55 178
T2 offenbart.
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Als Nachteil erweist sich hierbei,
dass die Werbung nicht personalisiert ist, d. h., dass jedem Kunden
an einem Standort die gleiche Werbebotschaft angezeigt wird. Ist
ein Kunde beispielsweise Vegetarier und fährt mit seinem Einkaufswagen durch
die Fleisch- und Wurstwarenabteilung, so werden auch diesem Kunden
auf der Ausgabeeinheit seines Einkaufswagens die aktuellen Angebote
aus der Fleisch- und Wurstwarenabteilung angezeigt, obwohl der Kunde
keinerlei Interesse und Verwendung an einem derartigen Produkt hat.
Diese undifferenzierte "Werbe-Berieselung" erweist sich häufig als kontraproduktiv,
da sie vom Kunden als störend
empfunden und daher nicht mehr bewusst wahrgenommen wird. Nachteilig
bei dieser kundenpositionsabhängigen
Werbung ist zudem das Erfordernis, dass der Kunde sich mit einem
Einkaufswagen durch das Einzelhandelsgeschäft bewegt. Häufig ist
es aber der Fall, dass Kunden den Einkaufswagen an einer Position
im Einzelhandelsgeschäft abstellen
und die verschiedenen Abteilungen im Einzelhandelsgeschäft ohne
den sperrigen Einkaufswagen aufsuchen. Diese Kunden, die sich ohne
Einkaufswagen durch das Einzelhandelsgeschäft bewegen, bleiben folglich
für diese
Art der Produktwerbung unerreicht.
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Der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe
zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen durch ein Verfahren zur Personalisierung
eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft, um unter Vermeidung der
genannten Nachteile eine effektivere Produktwerbung zu ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird für das Verfahren
durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und für die Vorrichtung durch den
Patentanspruch 25 gelöst.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass eine personifizierte Werbung das Einkaufsverhalten
eines Kunden stärker
beeinflusst und somit zu höheren
Verkaufszahlen und Umsatzzahlen im Einzelhandelsgeschäft führt, wobei
dies über
ein Telekommunikationsnetz ohne weiteres zu realisieren ist.
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Nach der Erfindung wird daher ein
Kunde nach Betreten des Einzelhandelsgeschäftes über erste Mittel identifiziert
und einer eindeutigen Kundennummer zugeordnet. Über zweite Mittel erfolgt die
Ermittlung von personifizierten Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen,
Wünsche
des Kunden. Diese personifizierten Kundendaten werden über ein
Telekommunikationsnetz in eine erste Datenbank – personifizierte Kundendatenbank – übertragen
und unter der Kundennummer gespeichert. Vorteilhaft dabei ist, dass
die auf einfache Art und Weise gewonnenen personifizierten Kundendaten
für eine
weitere Ver wendung, wie beispielsweise Erstellung einer personifizierten
Werbung, zur Verfügung
stehen.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung sind als Mittel zur Identifikation ein dem Kunden zugeordneter
Datenträger
sowie eine Lesevorrichtung vorgesehen. Die Identifikation mit Hilfe
der Kundenkarte erfolgt durch Auslesen der auf dem Datenträger befindlichen
Kundennummer.
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Vorzugsweise handelt es sich bei
dem Datenträger
um eine Kunden/Rabattkarte. Die Verwendung einer Kunden/Rabattkarte
für die
Identifizierung erweist sich als vorteilhaft, da diese Karten bereits weit
verbreitet und somit dem Kunden bestens bekannt sind. Zudem ist
eine Identifizierung eines Kunden über dessen Kunden/Rabattkarte
ohne zusätzlichen
technischen Aufwand leicht durchzuführen.
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Denkbar ist aber auch, dass der Datenträger einer
Münze/Chip
zur Öffnung
des Verschlussmechanismus am Einkaufswagen entspricht. Diese Art von
Münzen/Chips
sind für
den Kunden äußerst praktisch,
da sie neben der Kundenidentifikation auch ein bargeldloses Entleihen
eines Einkaufswagens ermöglichen. Über die
Leseeinrichtung wird daher ein Verschlussmechanismus am Einkaufswagen
betätigt.
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Vorzugsweise sind die Leseeinrichtungen
an den Einkaufswagen befestigt, um den Kunden nach Entleihe des
Einkaufswagen ohne Umwege ein einfaches Einführen des Datenträgers in
die Leseeinrichtung und somit Auslesen des Datenträgers zu
ermöglichen.
Aus Gründen
der Kompaktheit können die
Lesevorrichtung und der Verschlussmechanismus am Einkaufswagen eine
Baueinheit bilden.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung sind als Mittel zur Identifikation eine erste Eingabevorrichtung
vorgesehen und die Identifikation erfolgt durch manuelle Eingabe
der Kundennummer durch den Kunden. Hierdurch wird dem Kunden die
Möglichkeit
gegeben bei Kenntnis seiner Kundennummer, auch ohne entsprechenden
Datenträger, manuell
eine Identifikation im Einzelhandelsgeschäft durchzuführen.
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Die erste Eingabevorrichtung kann
hierbei sowohl an dem Einkaufswagen befestigt sein als auch wie
die Lesevorrichtung an mehreren Stellen dezentral im Einzelhandelsgeschäft vorgesehen sein.
Die dezentrale Anordnung mehrerer erster Eingabevorrichtungen und/oder
Leseeinrichtungen im Einzelhandelsgeschäft erweist sich als vorteilhaft,
da nunmehr auch solchen Kunden, die ohne vorherige Entleihe eines
Einkaufswagens ihre Einkäufe
im Einzelhandelsgeschäft
tätigen,
eine Möglichkeit
zur Identifikation zur Verfügung
gestellt wird.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung umfassen die Mittel zur Identifikation einen Sensor
zum Erfassen einer biometrischen Kennung, wie einen Fingerabdruck
des Kunden, und eine über das
Telekommunikationsnetz angebundene zweite Datenbank, in der die
zu einem Kunden gehörigen
biometrischen Kennungen unter dessen Kundennummer hinterlegt sind.
Die Identifikation erfolgt durch Abgleich der erfassten biometrischen
Kennung mit der in der zweiten Datenbank hinterlegten biometrischen
Kennung und Auslesen der zugehörigen
Kundennummer über
das Telekommunikationsnetz. Durch diese Identifizierungstechnik
ist eine eindeutige Identifikation sichergestellt. Eine denkbare
Fehlidentifikation, beispielsweise durch Ausleihen einer Rabattkarte
eines Kunden an einen anderen, ist hierdurch ausgeschlossen. Dies
erweist sich als vorteilhaft, da somit verhindert wird, dass die
personifizierte Kundendatenbank mit fal schen Informationen, also mit
Informationen über
einen anderen Kunden, versorgt wird.
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Um eine einfache und bequeme Identifikation
für den
Kunden zu gewährleisten,
ist der Sensor zum Erfassen einer biometrischen Kennung an einem
Einkaufswagen ausgebildet und angeordnet. Eine dezentrale Anordnung
der Sensoren zum Erfassen einer biometrischen Kennung im Einzelhandelsgeschäft ist ebenfalls
denkbar.
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In zunehmendem Maße ist es in Einzelhandelsgeschäften üblich, dass
die Aufenthaltsposition eines Kunden im Einzelhandelsgeschäft über mehrere
im Einzelhandelsgeschäft
dezentral eingebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen sowie an
den Einkaufswagen angebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen über das
Telekommunikationsnetz bestimmt wird.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung dient als Mittel zur Identifikation ein mit diesen
Empfängern
kommunizierendes mobiles Endgerät
des Kunden, wie beispielsweise Mobiltelefon und/oder PDA – Personal
Digital Assistant –,
das selbsttätig
eine dem mobilen Endgerät
zugeordnete Kennung aussendet, und eine über das Telekommunikationsnetz
angebundene dritte Datenbank, in der die Kennungen der einem Kunden
gehörigen
mobilen Endgeräte
unter dessen Kundennummer hinterlegt sind. Die Identifikation erfolgt
hierbei über
das Telekommunikationsnetz durch Abgleich der vom Empfänger empfangenen
Kennung mit den in der dritten Datenbank hinterlegten Kennungen
und Auslesen der zugehörigen
Kundennummer. Der Vorteil dieser Identifikation über ein dem Kunden gehöriges mobiles
Endgerät
liegt darin, dass der Kunde in der Regel diese Geräte immer
bei sich trägt.
Somit ist der Kunde auch ohne Einkaufswagen und ohne manuelle Eingabe
der Kundennummer identifizierbar.
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Als Mittel für die Erstellung der personifizierten
Kundendaten ist eine Auswerteeinheit vorgesehen, die aus dem Bewegungsprofil
des Kunden, insbesondere Aufenthaltsposition des Kunden, Laufwege
und Verweildauer des Kunden in bestimmten Abteilungen des Einzelhandelsgeschäfts die
personifizierten Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des
Kunden, erstellt. Diese Art der Erstellung der personifizierten
Kundendaten hat den Vorteil, dass auch ohne eigenes Zutun des Kunden
nach einiger Zeit ein komplexes Kundenprofil erstellt werden kann.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung ist als Mittel zur Erstellung der personifizierten
Kundendaten eine zweite Eingabevorrichtung vorgesehen, in die der
Kunde seine Interessen, Wünsche
oder dergleichen, eingeben kann. Die aktive Eingabe der personifizierten
Kundendaten durch den Kunden hat den Vorteil, dass nun der Kunde
in der Lage ist, spezielle, nicht alltägliche Einkaufswünsche, die
z. B. über
das passive Bewegungsprofil nicht erfasst werden, in die Datenbank
einzugeben.
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Um dem Kunden ein einfaches Eingeben
seiner Wünsche,
Interessen oder dergleichen in die personifizierte Datenbank zu
ermöglichen,
werden mehrere solcher zweiten Eingabevorrichtungen in das Einzelhandelsgeschäft eingebracht.
Denkbar ist auch, dass die zweiten Eingabevorrichtungen jeweils an
den Einkaufswagen befestigt werden. Somit ist jedem Kunden ein einfacher
Zugriff auf die zweiten Eingabevorrichtungen gewährleistet.
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In einem Einzelhandelsgeschäft, bei
dem Informationen wie Bezeichnung, Preis, über sämtliche in dem Einzelhandelsgeschäft angebotene
Artikel/Waren in einer über
das Telekommunikationsnetz abrufbaren vierten Datenbank – Angebotsdatenbank – hinterlegt
sind, erfolgt durch Abgleich der Angebotsdatenbank mit der personifizierten
Kundendatenbank die Erstellung von personifizierten Waren- und Artikelangeboten
für den
Kunden. Diese personifizierte Werbung hat für den Kunden den Vorteil, dass die
undifferenzierte "Werbe-Berieselung" unterbleibt. Stattdessen
wird der Kunde nur noch mit solchen Angeboten konfrontiert, die
seinen Interessen und Wünschen
entsprechen. Auf einfache Art und Weise ist nun sichergestellt,
dass beispielsweise einem vegetarischen Kunden bei Passieren der
Wurst- und Fleischabteilung keine für ihn uninteressanten Angebote dieser
Abteilung unterbreitet werden. Für
das Einzelhandelsgeschäft
ist hierdurch der Vorteil verbunden, dass die zielgerichtete, auf
die Bedürfnisse
der einzelnen Kunden zugeschnittene Werbung nicht als störend empfunden,
sondern vielmehr als eine bedürfnisorientierte
Empfehlung verstanden wird.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung werden die personifizierten Waren- und Artikelangebote
dem Kunden in dem Einzelhandelsgeschäft über das Telekommunikationsnetz
auf einer Ausgabeeinheit optisch und/oder akustisch ausgegeben.
Vorzugsweise werden hierbei auf der Ausgabeeinheit als personifizierte
Waren-/Artikelangebote nur die in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsbereich des
Kunden befindlichen Waren/Artikel ausgegeben. Dies ermöglicht eine
effektive und abkaufsstarke Werbung, da die personifizierten Warenangebote den
Kunden direkt vor der Warenplatzierung erreicht.
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Die Ausgabeeinheiten können hierbei
wahlweise an den Einkaufswagen befestigt und/oder dezentral an mehreren
Positionen im Einzelhandelsgeschäft
fest installiert werden.
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Denkbar ist aber auch, dass die personifizierten
Waren- und Artikelangebote
dem Kunden schriftlich zugestellt werden. Dadurch wird dem Kunden
die Möglichkeit
gegeben, zu Hause die für
ihn relevanten Angebote in aller Ruhe zu studieren und den nächsten Einkauf
zu planen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung werden in einer fünften
Datenbank zusätzliche
Informationen, wie Lagerbestandsinformationen, weiterführende Artikel-/Wareninformationen, Positionierungsinformationen
im Einzelhandelsgeschäft
hinterlegt. Über
die erste und/oder zweite Eingabevorrichtung ist es dem Kunden möglich diese zusätzlichen
Informationen über
das Telekommunikationsnetz abzurufen und auf der Ausgabeeinheit darstellen
zu lassen. Auch ohne eine vorherige Personalisierung stehen dem
Kunden nunmehr auf einfache Art und Weise mehrere komfortable Dienste zur
Verfügung.
So ist beispielsweise eine komfortable Produktsuche im Einzelhandelsgeschäft möglich. Findet
ein Kunde im Einzelhandelgeschäft
ein bestimmtes Produkt nicht, und ruft über die erste und/oder zweite
Eingabevorrichtung die Positionierungsinformation des gesuchten
Produktes im Einzelhandelsgeschäft
ab, so wird dem Kunden in Abhängigkeit
seiner derzeitigen Position im Einzelhandelsgeschäft eine
kurze Wegbeschreibung auf der Ausgabeeinheit ausgegeben. Aber auch
die Abfrage zusätzlicher
Informationen, wie beispielsweise den Produktpreis bei fehlender
Preisauszeichnung am Produkt, andere Artikel aus einer Produktgruppe, Verfügbarkeit,
wenn ein Artikel im Regal vergriffen, im Lager aber eventuell noch
vorrätig
ist, zusätzliche Produktinformationen,
zum Beispiel Internet-Links zu Testberichten, oder dergleichen,
sind nunmehr ohne weiteres durchführbar.
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Aus Gründen der Kompaktheit ist die
erste und die zweite Eingabevorrichtung als eine Baueinheit ausgebildet.
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Vorzugsweise bilden die erste Eingabevorrichtung,
die zweite Eingabevorrichtung und das mobile Endgerät eine Baueinheit.
Diese für
den Kunden komfortable Baueinheit hat den Vorteil, dass der Kunde
weder für
die Identifikation noch für
die Personalisierung oder Editierung seiner personalisierten Kundendatenbank
auf externe Mittel/Geräte
zurückgreifen
muss.
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Denkbar ist auch, dass die beiden
Eingabevorrichtungen, das mobile Endgerät als auch die Ausgabeeinheit
eine Baueinheit bilden. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde nur
noch ein einziges Kompaktes Gerät
benötigt.
Da der Kunde in der Regel diese Baueinheit ständig bei sich trägt ist er
nicht weiter auf im Einzelhandelsgeschäft eingebrachte Eingabevorrichtungen
und Ausgabeeinheiten angewiesen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung zur Personalisierung eines Kunden im
Einzelhandelsgeschäft
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit
dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand
des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
In der Beschreibung, in den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und
in der Zeichnung werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen
verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
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In der Zeichnung bedeutet:
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1 eine
schematische Darstellung für
die Durchführung
einer personalisierten Werbung in einem Einzelhandelsgeschäft; und
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2 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
für die
Durchführung
einer personalisierten Werbung in einem Einzelhandelsgeschäft.
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In 1 ist
ein Kommunikationsnetz 10, das ein öffentliches Telekommunikationsnetz
für Sprach- und/oder
Datendienste ist, eines Einzelhandelsgeschäftes schematisch dargestellt.
In das Einzelhandelsgeschäft
sind mehrere hier nicht weiter dargestellte Sende- und Empfangseinrichtungen
eingebracht, die über
ein Funknetz 12 miteinander kommunizieren. Zwischen Telekommunikationsnetz 10 und Funknetz 12 besteht
eine Verbindung 14.
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Als Mittel zur Identifikation eines
Kunden 16 dient ein mit den in das Einzelhandelsgeschäft eingebrachten
Sende- und Empfangseinrichtungen kommunizierendes mobiles, eine
Kennung aussendendes Endgerät 18 des
Kunden 16 und eine über
das Telekommunikationsnetz 10 abrufbare Datenbank 20.
In der Datenbank 20 sind sämtliche Kunden des Einzelhandelsgeschäfts sowie
die zugehörigen
Kennungen ihrer mobilen Endgeräte
unter einer eindeutigen Kundennummer erfasst. Die Identifizierung
des Kunden 16 erfolgt nun durch Abgleich der von den Empfängern empfangenen
Kennung mit den in der Datenbank 20 hinterlegten Kennungen
und Auslesen der zugehörigen
Kundennummer.
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Da eine Vielzahl von Sende- und Empfangseinrichtungen
im Einzelhandelsgeschäft
eingebracht sind, ist folglich auch der Standort des Kunden 16 im Einzelhandelsgeschäft bekannt.
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Über
das mobile Endgerät 18 des
Kunden 16 erfolgt auch gleichzeitig eine passive Personalisierung
des Kunden 16. Hierzu ist eine Auswerteeinheit 22 vorgesehen,
die aus den aus der Standortbestimmung gewonnenen Daten, beispielsweise
Weg des Kunden 16 durch das Einzelhan delsgeschäft, Verweildauer
in den einzelnen Abteilungen des Einzelhandelsgeschäfts etc.,
personalisierte Kundendaten erstellt. Diese personalisierten Kundendaten
werden in einer über
das Telekommunikationsnetz 10 abrufbaren Datenbank 24,
nachfolgend auch personifizierte Kundendatenbank 24 genannt,
unter der Kundennummer des Kunden 16 abgelegt. Neben dieser
passiven Personalisierung hat der Kunde 16 auch die Möglichkeit
einer aktiven Personalisierung. Hierfür gibt der Kunde beispielsweise über sein
mobiles Endgerät 18 oder über mehrere
im Einzelhandelsgeschäft
eingebrachte Eingabevorrichtungen seine Wünsche, Vorlieben ein, die entsprechend
unter seiner Kundennummer in der personifizierten Datenbank 24 gespeichert
werden. Weiterhin werden auch Informationen über von dem Kunden 16 bereits
gekaufte Artikel/Waren für
den Aufbau der personifizierten Datenbank 24 herangezogen.
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In einer weiteren über das
Telekommunikationsnetz 10 abrufbaren Datenbank 26,
nachfolgend auch Angebotsdatenbank 26 genannt, sind Informationen,
wie Bezeichnung, Preis, über
sämtliche
in dem Einzelhandelsgeschäft
angebotene Artikel/Waren hinterlegt.
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Möchte
sich nun beispielsweise der Kunde 16 einen neuen DVD-Player
kaufen und sich während
des Einkaufs über
die neuesten Angebote informieren lassen, so genügt es nun, dass der Kunde 16 eine
entsprechende Eingabe über
sein mobiles Endgerät 18 eingibt.
Als Folge davon werden nun dem Kunden 16 die Sonderangebote
aus der Elektronikabteilung, wie z. B. reduzierte DVD-Player, mitgeteilt. Die
Ausgabe dieser Information erfolgt hierbei optisch und/oder akustisch
auf seinem auch als Ausgabeeinheit 28 fungierenden mobilen
Endgerät 18.
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Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Mittel
zur Identifikation sowie die Ausgabe einheit 28 an einem
Einkaufswagen 30 befestigt. Die Mittel zur Identifikation
umfassen hierbei einen Datenträger 32 auf
dem die Kundennummer des Kunden 16 gespeichert ist und
eine Ausleseeinrichtung 34. Die Ausleseeinrichtung 34 fungiert gleichzeitig
als Sende- und Empfangsvorrichtung, sodass der Standort des Kunden 16 im
Einzelhandelsgeschäft
bekannt ist.
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Nähert
sich nun der Kunde 16 mit seinem Einkaufswagen 30 einer
bestimmten Abteilung 36 des Einzelhandelsgeschäfts, so
erfolgt auf der Anzeigeeinrichtung 28 eine Darstellung
von aktuellen, in dieser Abteilung erhältlichen Artikel/Waren nur
dann, wenn der vorher durchgeführte
Abgleich der Angebotsdatenbank mit der personifizierten Kundendatenbank
eine Übereinstimmung
liefert.
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- 10
- Kommunikationsnetz/Telekommunikationsnetz
- 12
- Funknetz
- 14
- Verbindung
- 16
- Kunde
- 18
- mobiles
Endgerät
- 20
- Datenbank
- 22
- Auswerteeinheit
- 24
- personifizierte
Kundendatenbank
- 26
- Angebotsdatenbank
- 28
- Ausgabeeinheit
- 30
- Einkaufswagen
- 32
- Datenträger
- 34
- Lesevorrichtung 34
- 36
- Abteilung
des Einzelhandelsgeschäft