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DE10256766A1 - Verfahren zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft - Google Patents

Verfahren zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft Download PDF

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DE10256766A1
DE10256766A1 DE2002156766 DE10256766A DE10256766A1 DE 10256766 A1 DE10256766 A1 DE 10256766A1 DE 2002156766 DE2002156766 DE 2002156766 DE 10256766 A DE10256766 A DE 10256766A DE 10256766 A1 DE10256766 A1 DE 10256766A1
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DE
Germany
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customer
database
retail store
personalized
identification
Prior art date
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Ceased
Application number
DE2002156766
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English (en)
Inventor
Martin Dr. Bokler
Eva Saar
Joachim Dr. Schaaf
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Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Deutsche Telekom AG filed Critical Deutsche Telekom AG
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Publication of DE10256766A1 publication Critical patent/DE10256766A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q30/00Commerce
    • G06Q30/02Marketing; Price estimation or determination; Fundraising

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  • Strategic Management (AREA)
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  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Personalisierung eines Kunden (16) in einem Einzelhandelsgeschäft, bei dem der Kunde (16) nach Eintritt in das Einzelhandelsgeschäft über erste Mittel (18, 32, 34) identifiziert und einer eindeutigen Kundennummer zugeordnet wird und über zweite Mittel personifizierte Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des Kunden, ermittelt und diese Daten über ein Telekommunikationsnetz (10) in eine erste Datenbank (24) - personifizierte Kundendatenbank - übertragen und unter der Kundennummer gespeichert werden. Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass durch Abgleich der Angebotsdatenbank (26) mit der personifizierten Kundendatenbank (24) personifizierte Waren-/Artikelangebote für den Kunden (16) erstellt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Bekanntlich unterliegt das Einkaufsverhalten eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft u. a. der dort vorzufindenden Produktwerbung.
  • Mehrere Arten von Produktwerbung in Einzelhandelsgeschäften sind hinreichend bekannt. So wird beispielsweise mit Hilfe von Durchsagen, die auf aktuelle Warenangebote hinweisen, und/oder über großflächig angebrachte Werbeplakate versucht, das Einkaufsverhalten von Kunden zu beeinflussen. Diese Art der Produktwerbung erweist sich aufgrund des geringen direkten Kaufanreizes als wenig effektiv, da in der Regel zwischen Erfassen der Produktwerbung durch den Kunden und Erreichen der beworbenen Produkte im Einzelhandelsgeschäft geraume Zeit vergeht und somit das aktuelle Warenangebot in Vergessenheit gerät.
  • In dem Bemühen, aus einer Produktwerbung einen direkteren Kaufanreiz für einen Kunden zu schaffen, sind in zunehmendem Maße die unterschiedlichen Abteilungen, wie beispielsweise Obst- und Gemüseabteilung, Fleisch- und Wurstwarenabteilung oder dergleichen, eines Einzelhandelsgeschäfts jeweils mit Sende-/Empfangseinrichtungen versehen. Entsprechend sind die in diesen Einzelhan delsgeschäften bereitgestellten Einkaufswagen mit korrespondierenden Empfangs- und Sendeeinrichtungen sowie mit einer Ausgabeeinheit ausgestattet.
  • Die Ausstattung der verschiedenen Abteilungen eines Einzelhandelsgeschäfts und der Einkaufswagen mit Sende- und Empfangsvorrichtungen ermöglicht nun eine kundenpositionsabhängige Werbung, d. h., die Produktwerbung auf der Ausgabeeinheit beschränkt sich auf solche Produkte, die sich in unmittelbarer Nähe zu der Position des Kunden im Einzelhandelsgeschäft befinden. So werden beispielsweise einem in der Obstabteilung befindlichen Kunden ausschließlich die aktuellen Angebote dieser Abteilung auf der Ausgabeeinheit angezeigt. Aufgrund der nun nahezu zeitgleichen visuellen Wahrnehmung der beworbenen Produkte wird ein stärkerer Kaufanreiz bei dem Kunden geweckt. Ein derartiges System ist beispielsweise in der DE 38 55 178 T2 offenbart.
  • Als Nachteil erweist sich hierbei, dass die Werbung nicht personalisiert ist, d. h., dass jedem Kunden an einem Standort die gleiche Werbebotschaft angezeigt wird. Ist ein Kunde beispielsweise Vegetarier und fährt mit seinem Einkaufswagen durch die Fleisch- und Wurstwarenabteilung, so werden auch diesem Kunden auf der Ausgabeeinheit seines Einkaufswagens die aktuellen Angebote aus der Fleisch- und Wurstwarenabteilung angezeigt, obwohl der Kunde keinerlei Interesse und Verwendung an einem derartigen Produkt hat. Diese undifferenzierte "Werbe-Berieselung" erweist sich häufig als kontraproduktiv, da sie vom Kunden als störend empfunden und daher nicht mehr bewusst wahrgenommen wird. Nachteilig bei dieser kundenpositionsabhängigen Werbung ist zudem das Erfordernis, dass der Kunde sich mit einem Einkaufswagen durch das Einzelhandelsgeschäft bewegt. Häufig ist es aber der Fall, dass Kunden den Einkaufswagen an einer Position im Einzelhandelsgeschäft abstellen und die verschiedenen Abteilungen im Einzelhandelsgeschäft ohne den sperrigen Einkaufswagen aufsuchen. Diese Kunden, die sich ohne Einkaufswagen durch das Einzelhandelsgeschäft bewegen, bleiben folglich für diese Art der Produktwerbung unerreicht.
  • Der Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen durch ein Verfahren zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft, um unter Vermeidung der genannten Nachteile eine effektivere Produktwerbung zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird für das Verfahren durch die Merkmale des Patentanspruches 1 und für die Vorrichtung durch den Patentanspruch 25 gelöst.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine personifizierte Werbung das Einkaufsverhalten eines Kunden stärker beeinflusst und somit zu höheren Verkaufszahlen und Umsatzzahlen im Einzelhandelsgeschäft führt, wobei dies über ein Telekommunikationsnetz ohne weiteres zu realisieren ist.
  • Nach der Erfindung wird daher ein Kunde nach Betreten des Einzelhandelsgeschäftes über erste Mittel identifiziert und einer eindeutigen Kundennummer zugeordnet. Über zweite Mittel erfolgt die Ermittlung von personifizierten Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des Kunden. Diese personifizierten Kundendaten werden über ein Telekommunikationsnetz in eine erste Datenbank – personifizierte Kundendatenbank – übertragen und unter der Kundennummer gespeichert. Vorteilhaft dabei ist, dass die auf einfache Art und Weise gewonnenen personifizierten Kundendaten für eine weitere Ver wendung, wie beispielsweise Erstellung einer personifizierten Werbung, zur Verfügung stehen.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind als Mittel zur Identifikation ein dem Kunden zugeordneter Datenträger sowie eine Lesevorrichtung vorgesehen. Die Identifikation mit Hilfe der Kundenkarte erfolgt durch Auslesen der auf dem Datenträger befindlichen Kundennummer.
  • Vorzugsweise handelt es sich bei dem Datenträger um eine Kunden/Rabattkarte. Die Verwendung einer Kunden/Rabattkarte für die Identifizierung erweist sich als vorteilhaft, da diese Karten bereits weit verbreitet und somit dem Kunden bestens bekannt sind. Zudem ist eine Identifizierung eines Kunden über dessen Kunden/Rabattkarte ohne zusätzlichen technischen Aufwand leicht durchzuführen.
  • Denkbar ist aber auch, dass der Datenträger einer Münze/Chip zur Öffnung des Verschlussmechanismus am Einkaufswagen entspricht. Diese Art von Münzen/Chips sind für den Kunden äußerst praktisch, da sie neben der Kundenidentifikation auch ein bargeldloses Entleihen eines Einkaufswagens ermöglichen. Über die Leseeinrichtung wird daher ein Verschlussmechanismus am Einkaufswagen betätigt.
  • Vorzugsweise sind die Leseeinrichtungen an den Einkaufswagen befestigt, um den Kunden nach Entleihe des Einkaufswagen ohne Umwege ein einfaches Einführen des Datenträgers in die Leseeinrichtung und somit Auslesen des Datenträgers zu ermöglichen. Aus Gründen der Kompaktheit können die Lesevorrichtung und der Verschlussmechanismus am Einkaufswagen eine Baueinheit bilden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind als Mittel zur Identifikation eine erste Eingabevorrichtung vorgesehen und die Identifikation erfolgt durch manuelle Eingabe der Kundennummer durch den Kunden. Hierdurch wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben bei Kenntnis seiner Kundennummer, auch ohne entsprechenden Datenträger, manuell eine Identifikation im Einzelhandelsgeschäft durchzuführen.
  • Die erste Eingabevorrichtung kann hierbei sowohl an dem Einkaufswagen befestigt sein als auch wie die Lesevorrichtung an mehreren Stellen dezentral im Einzelhandelsgeschäft vorgesehen sein. Die dezentrale Anordnung mehrerer erster Eingabevorrichtungen und/oder Leseeinrichtungen im Einzelhandelsgeschäft erweist sich als vorteilhaft, da nunmehr auch solchen Kunden, die ohne vorherige Entleihe eines Einkaufswagens ihre Einkäufe im Einzelhandelsgeschäft tätigen, eine Möglichkeit zur Identifikation zur Verfügung gestellt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfassen die Mittel zur Identifikation einen Sensor zum Erfassen einer biometrischen Kennung, wie einen Fingerabdruck des Kunden, und eine über das Telekommunikationsnetz angebundene zweite Datenbank, in der die zu einem Kunden gehörigen biometrischen Kennungen unter dessen Kundennummer hinterlegt sind. Die Identifikation erfolgt durch Abgleich der erfassten biometrischen Kennung mit der in der zweiten Datenbank hinterlegten biometrischen Kennung und Auslesen der zugehörigen Kundennummer über das Telekommunikationsnetz. Durch diese Identifizierungstechnik ist eine eindeutige Identifikation sichergestellt. Eine denkbare Fehlidentifikation, beispielsweise durch Ausleihen einer Rabattkarte eines Kunden an einen anderen, ist hierdurch ausgeschlossen. Dies erweist sich als vorteilhaft, da somit verhindert wird, dass die personifizierte Kundendatenbank mit fal schen Informationen, also mit Informationen über einen anderen Kunden, versorgt wird.
  • Um eine einfache und bequeme Identifikation für den Kunden zu gewährleisten, ist der Sensor zum Erfassen einer biometrischen Kennung an einem Einkaufswagen ausgebildet und angeordnet. Eine dezentrale Anordnung der Sensoren zum Erfassen einer biometrischen Kennung im Einzelhandelsgeschäft ist ebenfalls denkbar.
  • In zunehmendem Maße ist es in Einzelhandelsgeschäften üblich, dass die Aufenthaltsposition eines Kunden im Einzelhandelsgeschäft über mehrere im Einzelhandelsgeschäft dezentral eingebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen sowie an den Einkaufswagen angebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen über das Telekommunikationsnetz bestimmt wird.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung dient als Mittel zur Identifikation ein mit diesen Empfängern kommunizierendes mobiles Endgerät des Kunden, wie beispielsweise Mobiltelefon und/oder PDA – Personal Digital Assistant –, das selbsttätig eine dem mobilen Endgerät zugeordnete Kennung aussendet, und eine über das Telekommunikationsnetz angebundene dritte Datenbank, in der die Kennungen der einem Kunden gehörigen mobilen Endgeräte unter dessen Kundennummer hinterlegt sind. Die Identifikation erfolgt hierbei über das Telekommunikationsnetz durch Abgleich der vom Empfänger empfangenen Kennung mit den in der dritten Datenbank hinterlegten Kennungen und Auslesen der zugehörigen Kundennummer. Der Vorteil dieser Identifikation über ein dem Kunden gehöriges mobiles Endgerät liegt darin, dass der Kunde in der Regel diese Geräte immer bei sich trägt. Somit ist der Kunde auch ohne Einkaufswagen und ohne manuelle Eingabe der Kundennummer identifizierbar.
  • Als Mittel für die Erstellung der personifizierten Kundendaten ist eine Auswerteeinheit vorgesehen, die aus dem Bewegungsprofil des Kunden, insbesondere Aufenthaltsposition des Kunden, Laufwege und Verweildauer des Kunden in bestimmten Abteilungen des Einzelhandelsgeschäfts die personifizierten Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des Kunden, erstellt. Diese Art der Erstellung der personifizierten Kundendaten hat den Vorteil, dass auch ohne eigenes Zutun des Kunden nach einiger Zeit ein komplexes Kundenprofil erstellt werden kann.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist als Mittel zur Erstellung der personifizierten Kundendaten eine zweite Eingabevorrichtung vorgesehen, in die der Kunde seine Interessen, Wünsche oder dergleichen, eingeben kann. Die aktive Eingabe der personifizierten Kundendaten durch den Kunden hat den Vorteil, dass nun der Kunde in der Lage ist, spezielle, nicht alltägliche Einkaufswünsche, die z. B. über das passive Bewegungsprofil nicht erfasst werden, in die Datenbank einzugeben.
  • Um dem Kunden ein einfaches Eingeben seiner Wünsche, Interessen oder dergleichen in die personifizierte Datenbank zu ermöglichen, werden mehrere solcher zweiten Eingabevorrichtungen in das Einzelhandelsgeschäft eingebracht. Denkbar ist auch, dass die zweiten Eingabevorrichtungen jeweils an den Einkaufswagen befestigt werden. Somit ist jedem Kunden ein einfacher Zugriff auf die zweiten Eingabevorrichtungen gewährleistet.
  • In einem Einzelhandelsgeschäft, bei dem Informationen wie Bezeichnung, Preis, über sämtliche in dem Einzelhandelsgeschäft angebotene Artikel/Waren in einer über das Telekommunikationsnetz abrufbaren vierten Datenbank – Angebotsdatenbank – hinterlegt sind, erfolgt durch Abgleich der Angebotsdatenbank mit der personifizierten Kundendatenbank die Erstellung von personifizierten Waren- und Artikelangeboten für den Kunden. Diese personifizierte Werbung hat für den Kunden den Vorteil, dass die undifferenzierte "Werbe-Berieselung" unterbleibt. Stattdessen wird der Kunde nur noch mit solchen Angeboten konfrontiert, die seinen Interessen und Wünschen entsprechen. Auf einfache Art und Weise ist nun sichergestellt, dass beispielsweise einem vegetarischen Kunden bei Passieren der Wurst- und Fleischabteilung keine für ihn uninteressanten Angebote dieser Abteilung unterbreitet werden. Für das Einzelhandelsgeschäft ist hierdurch der Vorteil verbunden, dass die zielgerichtete, auf die Bedürfnisse der einzelnen Kunden zugeschnittene Werbung nicht als störend empfunden, sondern vielmehr als eine bedürfnisorientierte Empfehlung verstanden wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung werden die personifizierten Waren- und Artikelangebote dem Kunden in dem Einzelhandelsgeschäft über das Telekommunikationsnetz auf einer Ausgabeeinheit optisch und/oder akustisch ausgegeben. Vorzugsweise werden hierbei auf der Ausgabeeinheit als personifizierte Waren-/Artikelangebote nur die in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsbereich des Kunden befindlichen Waren/Artikel ausgegeben. Dies ermöglicht eine effektive und abkaufsstarke Werbung, da die personifizierten Warenangebote den Kunden direkt vor der Warenplatzierung erreicht.
  • Die Ausgabeeinheiten können hierbei wahlweise an den Einkaufswagen befestigt und/oder dezentral an mehreren Positionen im Einzelhandelsgeschäft fest installiert werden.
  • Denkbar ist aber auch, dass die personifizierten Waren- und Artikelangebote dem Kunden schriftlich zugestellt werden. Dadurch wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, zu Hause die für ihn relevanten Angebote in aller Ruhe zu studieren und den nächsten Einkauf zu planen.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden in einer fünften Datenbank zusätzliche Informationen, wie Lagerbestandsinformationen, weiterführende Artikel-/Wareninformationen, Positionierungsinformationen im Einzelhandelsgeschäft hinterlegt. Über die erste und/oder zweite Eingabevorrichtung ist es dem Kunden möglich diese zusätzlichen Informationen über das Telekommunikationsnetz abzurufen und auf der Ausgabeeinheit darstellen zu lassen. Auch ohne eine vorherige Personalisierung stehen dem Kunden nunmehr auf einfache Art und Weise mehrere komfortable Dienste zur Verfügung. So ist beispielsweise eine komfortable Produktsuche im Einzelhandelsgeschäft möglich. Findet ein Kunde im Einzelhandelgeschäft ein bestimmtes Produkt nicht, und ruft über die erste und/oder zweite Eingabevorrichtung die Positionierungsinformation des gesuchten Produktes im Einzelhandelsgeschäft ab, so wird dem Kunden in Abhängigkeit seiner derzeitigen Position im Einzelhandelsgeschäft eine kurze Wegbeschreibung auf der Ausgabeeinheit ausgegeben. Aber auch die Abfrage zusätzlicher Informationen, wie beispielsweise den Produktpreis bei fehlender Preisauszeichnung am Produkt, andere Artikel aus einer Produktgruppe, Verfügbarkeit, wenn ein Artikel im Regal vergriffen, im Lager aber eventuell noch vorrätig ist, zusätzliche Produktinformationen, zum Beispiel Internet-Links zu Testberichten, oder dergleichen, sind nunmehr ohne weiteres durchführbar.
  • Aus Gründen der Kompaktheit ist die erste und die zweite Eingabevorrichtung als eine Baueinheit ausgebildet.
  • Vorzugsweise bilden die erste Eingabevorrichtung, die zweite Eingabevorrichtung und das mobile Endgerät eine Baueinheit. Diese für den Kunden komfortable Baueinheit hat den Vorteil, dass der Kunde weder für die Identifikation noch für die Personalisierung oder Editierung seiner personalisierten Kundendatenbank auf externe Mittel/Geräte zurückgreifen muss.
  • Denkbar ist auch, dass die beiden Eingabevorrichtungen, das mobile Endgerät als auch die Ausgabeeinheit eine Baueinheit bilden. Dies hat den Vorteil, dass der Kunde nur noch ein einziges Kompaktes Gerät benötigt. Da der Kunde in der Regel diese Baueinheit ständig bei sich trägt ist er nicht weiter auf im Einzelhandelsgeschäft eingebrachte Eingabevorrichtungen und Ausgabeeinheiten angewiesen.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung zur Personalisierung eines Kunden im Einzelhandelsgeschäft ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben. In der Beschreibung, in den Patentansprüchen, der Zusammenfassung und in der Zeichnung werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
  • In der Zeichnung bedeutet:
  • 1 eine schematische Darstellung für die Durchführung einer personalisierten Werbung in einem Einzelhandelsgeschäft; und
  • 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel für die Durchführung einer personalisierten Werbung in einem Einzelhandelsgeschäft.
  • In 1 ist ein Kommunikationsnetz 10, das ein öffentliches Telekommunikationsnetz für Sprach- und/oder Datendienste ist, eines Einzelhandelsgeschäftes schematisch dargestellt. In das Einzelhandelsgeschäft sind mehrere hier nicht weiter dargestellte Sende- und Empfangseinrichtungen eingebracht, die über ein Funknetz 12 miteinander kommunizieren. Zwischen Telekommunikationsnetz 10 und Funknetz 12 besteht eine Verbindung 14.
  • Als Mittel zur Identifikation eines Kunden 16 dient ein mit den in das Einzelhandelsgeschäft eingebrachten Sende- und Empfangseinrichtungen kommunizierendes mobiles, eine Kennung aussendendes Endgerät 18 des Kunden 16 und eine über das Telekommunikationsnetz 10 abrufbare Datenbank 20. In der Datenbank 20 sind sämtliche Kunden des Einzelhandelsgeschäfts sowie die zugehörigen Kennungen ihrer mobilen Endgeräte unter einer eindeutigen Kundennummer erfasst. Die Identifizierung des Kunden 16 erfolgt nun durch Abgleich der von den Empfängern empfangenen Kennung mit den in der Datenbank 20 hinterlegten Kennungen und Auslesen der zugehörigen Kundennummer.
  • Da eine Vielzahl von Sende- und Empfangseinrichtungen im Einzelhandelsgeschäft eingebracht sind, ist folglich auch der Standort des Kunden 16 im Einzelhandelsgeschäft bekannt.
  • Über das mobile Endgerät 18 des Kunden 16 erfolgt auch gleichzeitig eine passive Personalisierung des Kunden 16. Hierzu ist eine Auswerteeinheit 22 vorgesehen, die aus den aus der Standortbestimmung gewonnenen Daten, beispielsweise Weg des Kunden 16 durch das Einzelhan delsgeschäft, Verweildauer in den einzelnen Abteilungen des Einzelhandelsgeschäfts etc., personalisierte Kundendaten erstellt. Diese personalisierten Kundendaten werden in einer über das Telekommunikationsnetz 10 abrufbaren Datenbank 24, nachfolgend auch personifizierte Kundendatenbank 24 genannt, unter der Kundennummer des Kunden 16 abgelegt. Neben dieser passiven Personalisierung hat der Kunde 16 auch die Möglichkeit einer aktiven Personalisierung. Hierfür gibt der Kunde beispielsweise über sein mobiles Endgerät 18 oder über mehrere im Einzelhandelsgeschäft eingebrachte Eingabevorrichtungen seine Wünsche, Vorlieben ein, die entsprechend unter seiner Kundennummer in der personifizierten Datenbank 24 gespeichert werden. Weiterhin werden auch Informationen über von dem Kunden 16 bereits gekaufte Artikel/Waren für den Aufbau der personifizierten Datenbank 24 herangezogen.
  • In einer weiteren über das Telekommunikationsnetz 10 abrufbaren Datenbank 26, nachfolgend auch Angebotsdatenbank 26 genannt, sind Informationen, wie Bezeichnung, Preis, über sämtliche in dem Einzelhandelsgeschäft angebotene Artikel/Waren hinterlegt.
  • Möchte sich nun beispielsweise der Kunde 16 einen neuen DVD-Player kaufen und sich während des Einkaufs über die neuesten Angebote informieren lassen, so genügt es nun, dass der Kunde 16 eine entsprechende Eingabe über sein mobiles Endgerät 18 eingibt. Als Folge davon werden nun dem Kunden 16 die Sonderangebote aus der Elektronikabteilung, wie z. B. reduzierte DVD-Player, mitgeteilt. Die Ausgabe dieser Information erfolgt hierbei optisch und/oder akustisch auf seinem auch als Ausgabeeinheit 28 fungierenden mobilen Endgerät 18.
  • Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Mittel zur Identifikation sowie die Ausgabe einheit 28 an einem Einkaufswagen 30 befestigt. Die Mittel zur Identifikation umfassen hierbei einen Datenträger 32 auf dem die Kundennummer des Kunden 16 gespeichert ist und eine Ausleseeinrichtung 34. Die Ausleseeinrichtung 34 fungiert gleichzeitig als Sende- und Empfangsvorrichtung, sodass der Standort des Kunden 16 im Einzelhandelsgeschäft bekannt ist.
  • Nähert sich nun der Kunde 16 mit seinem Einkaufswagen 30 einer bestimmten Abteilung 36 des Einzelhandelsgeschäfts, so erfolgt auf der Anzeigeeinrichtung 28 eine Darstellung von aktuellen, in dieser Abteilung erhältlichen Artikel/Waren nur dann, wenn der vorher durchgeführte Abgleich der Angebotsdatenbank mit der personifizierten Kundendatenbank eine Übereinstimmung liefert.
  • 10
    Kommunikationsnetz/Telekommunikationsnetz
    12
    Funknetz
    14
    Verbindung
    16
    Kunde
    18
    mobiles Endgerät
    20
    Datenbank
    22
    Auswerteeinheit
    24
    personifizierte Kundendatenbank
    26
    Angebotsdatenbank
    28
    Ausgabeeinheit
    30
    Einkaufswagen
    32
    Datenträger
    34
    Lesevorrichtung 34
    36
    Abteilung des Einzelhandelsgeschäft

Claims (25)

  1. Verfahren zur Personalisierung eines Kunden (16) in einem Einzelhandelsgeschäft, bei dem der Kunde (16) nach Eintritt in das Einzelhandelsgeschäft über erste Mittel (18, 32, 34) identifiziert und einer eindeutigen Kundennummer zugeordnet wird und über zweite Mittel personifizierte Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des Kunden, ermittelt und diese Daten über ein Telekommunikationsnetz (10) in eine erste Datenbank (24) – personifizierte Kundendatenbank – übertragen und unter der Kundennummer gespeichert werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Identifikation einen dem Kunden (16) zugeordneten Datenträger (32) sowie eine Lesevorrichtung (34) umfassen und die Identifikation durch Auslesen der auf dem Datenträger (32) befindlichen Kundennummer erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger (32) durch eine Kundenkarte/Rabattkarte und/oder durch eine Münze/Chip zur Öffnung eines Verschlussmechanismus an einem Einkaufswagen gebildet wird.
  4. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Identifikation eine erste Eingabevorrichtung umfassen und die Identifikation durch manuelle Eingabe der Kundennummer erfolgt.
  5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Identifikation einen Sensor zum Erfassen einer biometrischen Kennung, wie einen Fingerabdruck des Kunden, und eine über das Telekommunikationsnetz angebundene zweite Datenbank, in der die zu einem Kunden gehörigen biometrischen Kennungen unter dessen Kundennummer hinterlegt sind, umfassen und die Identifikation über das Telekommunikationsnetz (10) durch Abgleich der erfassten biometrischen Kennung mit der in der zweiten Datenbank hinterlegten biometrischen Kennung und Auslesen der zugehörigen Kundennummer erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Lesevorrichtungen (34) und/oder erste Eingabevorrichtungen und/oder Sensoren zum Erfassen einer biometrischen Kennung dezentral in das Einzelhandelsgeschäft eingebracht sind.
  7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lesevorrichtungen (34) und/oder erste Eingabevorrichtungen und/oder Sensoren zum Erfassen einer biometrischen Kennung an den Einkaufswagen (30) angeordnet sind.
  8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche und insbesondere nach Anspruch 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass über die Leseeinrichtung (34) ein Verschlussmechanismus am Einkaufswagen (30) betätigt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Leseeinrichtung (34) und der Verschlussmechanismus eine Baueinheit bilden.
  10. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem die Aufenthaltsposition des Kunden (16) im Einzelhandelsgeschäft über mehrere im Einzelhandelsgeschäft dezentral eingebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen sowie an den Einkaufswagen (30) angebrachte Sende- und Empfangseinrichtungen über das Telekommunikationsnetz (10) bestimmt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Identifikation ein mit den im Einzelhandelsgeschäft eingebrachten Empfängern kommunizierendes und eine Kennung aussendendes mobiles Endgerät (18) des Kunden, insbesondere Mobiltelefon und/oder PDA, und eine über das Telekommunikationsnetz (10) angebundene dritte Datenbank (20), in der die Kennungen der einem Kunden (16) gehörigen mobilen Endgeräte (18) unter dessen Kundennummer hinterlegt sind, umfassen und die Identifikation über das Telekommunikationsnetz (10) durch Abgleich der vom Empfänger empfangenen Kennung mit den in der dritten Datenbank (20) hinterlegten Kennungen und Auslesen der zugehörigen Kundennummer erfolgt.
  11. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Erstellung der personifizierten Kundendaten eine Auswerteeinheit (22) umfassen, die aus dem Bewegungsprofil des Kunden (16), insbesondere Aufenthaltsposition des Kunden, Laufwege und Ver weildauer des Kunden in bestimmten Abteilungen (36) des Einzelhandelsgeschäfts die personifizierten Kundendaten, wie Vorlieben, Interessen, Wünsche des Kunden (16) erstellt.
  12. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Erstellung der personifizierten Kundendaten eine zweite Eingabevorrichtung umfassen, in die der Kunde (16) seine Interessen, Wünsche oder dergleichen eingibt.
  13. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere zweite Eingabevorrichtungen dezentral in das Einzelhandelsgeschäft eingebracht werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Eingabevorrichtungen an dem Einkaufswagen (30) befestigt werden.
  15. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei dem Informationen über sämtliche in dem Einzelhandelsgeschäft angebotenen Artikel/Waren, wie Bezeichnung, Preis, in einer über das Telekommunikationsnetz (10) abrufbaren vierten Datenbank (26) – Angebotsdatenbank – hinterlegt sind, dadurch gekennzeichnet, dass durch Abgleich der Angebotsdatenbank (26) mit der personifizierten Kundendatenbank (24) personifizierte Waren-/Artikelangebote für den Kunden (16) erstellt werden.
  16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die personifi zierten Waren-/Artikelangebote dem Kunden (16) schriftlich zugestellt werden.
  17. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die personifizierten Waren-/Artikelangebote dem Kunden (16) in dem Einzelhandelsgeschäft über das Telekommunikationsnetz (10) auf einer Ausgabeeinheit (28) optisch und/oder akustisch ausgeben werden.
  18. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Ausgabeeinheit (28) als personifizierte Waren-/Artikelangebote nur die in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsbereich des Kunden (16) befindliche Waren/Artikel ausgegeben werden.
  19. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit (28) am Einkaufswagen (30) befestigt wird.
  20. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Ausgabeeinheiten (28) dezentral in das Einzelhandelsgeschäft eingebracht werden.
  21. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von den im Einzelhandelsgeschäft angebotenen Artikel/Waren in einer fünften Datenbank zusätzliche Informationen, wie Inventurinformationen, weiterführende Artikel-/Wareninformationen, Positionierungsinformationen im Einzelhandelsgeschäft, hinterlegt werden und dass diese zusätzliche Informationen über das Telekommunikationsnetz (10) mittels der ersten und/oder zweiten Eingabevorrich tung abrufbar sind und auf der Ausgabeeinheit (28) dargestellt werden.
  22. Verfahren nach Anspruch 4 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und zweite Eingabevorrichtung eine Baueinheit bilden.
  23. Verfahren nach Anspruch 10 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinheit (28) und das mobile Endgerät (18) eine Baueinheit bilden.
  24. Verfahren nach Anspruch 22 und 23, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Eingabevorrichtungen, das mobile Endgerät (18), insbesondere Mobiltelefon, PDA, und die Ausgabeeinheit (28) eine Baueinheit bilden.
  25. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche.
DE2002156766 2002-12-05 2002-12-05 Verfahren zur Personalisierung eines Kunden in einem Einzelhandelsgeschäft Ceased DE10256766A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2021999B1 (de) * 2006-05-30 2013-12-11 Dell Products, L.P. Ortsspezifische lieferung von werbeinhalt an eine mobile verbrauchervorrichtung

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