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DE10256630A1 - Steighilfe für Leitern - Google Patents

Steighilfe für Leitern Download PDF

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DE10256630A1
DE10256630A1 DE10256630A DE10256630A DE10256630A1 DE 10256630 A1 DE10256630 A1 DE 10256630A1 DE 10256630 A DE10256630 A DE 10256630A DE 10256630 A DE10256630 A DE 10256630A DE 10256630 A1 DE10256630 A1 DE 10256630A1
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DE
Germany
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climbing aid
aid according
traction
traction sheave
ladder
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10256630A
Other languages
English (en)
Inventor
Frank Blasek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tractel Greifzug GmbH
Original Assignee
Greifzug Hebezeugbau GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Greifzug Hebezeugbau GmbH filed Critical Greifzug Hebezeugbau GmbH
Priority to DE10256630A priority Critical patent/DE10256630A1/de
Publication of DE10256630A1 publication Critical patent/DE10256630A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06CLADDERS
    • E06C9/00Ladders characterised by being permanently attached to fixed structures, e.g. fire escapes
    • E06C9/02Ladders characterised by being permanently attached to fixed structures, e.g. fire escapes rigidly mounted
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06CLADDERS
    • E06C7/00Component parts, supporting parts, or accessories
    • E06C7/12Lifts or other hoisting devices on ladders
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06CLADDERS
    • E06C7/00Component parts, supporting parts, or accessories
    • E06C7/18Devices for preventing persons from falling
    • E06C7/186Rail or rope for guiding a safety attachment, e.g. a fall arrest system

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ladders (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Steighilfe für Leitern, Steigleitern, Steigeisengänge o. dgl., mit einem zwischen einer oberen Umlenkrolle und einer unteren Umlenkrolle umlaufenden, die Umlenkrollen teilweise umschlingenden, endlosen Zugmittel 13, an welchem sich eine Person mit einer Einhängevorrichtung 7 wahlweise anhängen kann, mit einer Antriebsvorrichtung für das Zugmittel und mit einer Zugkraftbegrenzungseinrichtung. Das endlose Zugmittel 13 wird mittels einer Treibscheibe (12), die eine der Umlenkrollen bildet, angetrieben, wobei der Treibscheibe 12 eine das Zugmittel 13 gegen die Treibscheibe 12 drückende Andruckrolle 51 zugeordnet ist. Die Zugkraftbegrenzungseinrichtung besteht vorzugsweise aus einer zwischen Antrieb 21 und Treibscheibe 12 angeordneten Rutschkupplung.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steighilfe für Leitern, Steigleitern, Steigeisengängen od.dgl., mit einem zwischen einer oberen Umlenkrolle und einer unteren Umlenkrolle umlaufenden, die Umlenkrollen teilweise umschlingenden, endlosen Zugmitteln, an welchem sich eine Person mit einer Einhängvorrichtung wahlweise anhängen kann, mit einer Antriebsvorrichtung für das Zugmittel und mit einer Zugkraftbegrenzungseinrichtung.
  • In zahlreichen Industriezweigen wie beispielsweise bei der Sanierung oder Instandsetzung von Brücken, hohen Gebäuden, Schornsteigen, Windenergieanlagen u.dgl. muß das Wartungspersonal eine Leiter oder einen Steigeisengang großer Höhe überwinden. Zur Absturzsicherung trägt das Personal häufig einen kombinierten Auffang- und Haltegurt mit mehreren Fang- und Halteösen, um den Gurt mit Führungsseilen, Fangseilen, Seilzugwinden u.dgl. zu verbinden. Es ist bekannt, daß das Hochsteigen an langen Leitern oder Steigeisengängen für das Personal zeit- und kraftraubend ist. In vielen Anwendungsfällen werden daher Aufzugsysteme installiert, mit denen das Personal insbesondere auch größere Höhen überwinden kann. Da derartige Aufzugssysteme kostenintensiv sind, existieren seit einiger Zeit als Alternativlösung Steighilfen, die mit dem von dem Personal getragenen Gurtsystem zusammenwirken und darauf ausgelegt sind, das Personal beim Überwinden der Höhenunterschiede zu unterstützen.
  • Bei einem im Markt angebotenen Steighilfesystem wird ein Zugseil parallel zur Leiter geführt, an einer oberen, vorzugsweise mit der Leiter verbundenen Umlenkrolle umgelenkt und mit einer Konstantzugwinde angetrieben, die z.B. am unteren Ende der Leiter oder auf dem Boden befestigt ist. Als Konstantzugwinden kommen Winden zum Einsatz, die für eine Zugkraft von etwa 500 N ausgelegt sind und die das Zugseil mit dieser Zugkraft einholen. Falls eine Person die Leiter unter Einsatz der Steighilfe besteigen will, muß er das freie Ende des Zugseils mit seinem Gurtsystem verbinden. Beim Hochklettern der Leiter erhält die Person eine Gewichtserleichterung bis etwa 50 kg seines Körpergewichtes. Als Zugseil kommt ein Stahlseil zum Einsatz, welches mittels Karabinerhaken an dem Gurtsystem befestigt wird. Nachteil bei dieser Steighilfe ist, daß eine zweite Person, die die Leiter besteigen will, abwarten muß, bis das freie Ende des Seiles wieder zum unteren Ende der Leiter abgesenkt wurde.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden, existiert im Markt eine alternative Lösung einer dänischen Firma, welche mit einem unter Spannung umlaufenden Seil arbeitet. Bei dem Steighilfesystem der dänischen Firma ist der Antrieb am oberen Ende der Leiter angeordnet und das Seil wird an einer oberen, von der Antriebsscheibe des Antriebs gebildeten Umlenkrolle, an einer unteren Umlenkrolle sowie an zwei weiteren Umlenkrollen umgelenkt, von denen eine im wesentlichen frei gelagert ist und mit einem Gewicht belastet ist, um die notwendige Spannung im Zugseil zu erzeugen. Am Gurtsystem ist eine Klemmvorrichtung angeordnet, mit der sich das Personal am Seil festklemmen kann, um die Erleichterung durch die Steighilfe beim Besteigen der Leiter in Anspruch nehmen zu können. Die Zugkraft wird elektronisch am Antriebsmotor geregelt. Nachteilig bei diesem System sind sowohl die kostenintensive, elektronische Regelung zur Begrenzung der Zugkraft als auch die umständliche, platzintensive und montageunfreundliche Spannung des Zugseils mittels eines frei aufgehängten Gegengewichtes. Bei Schwingungen im Zugseil kann das gesamte System instabil werden, wobei ggf. eine Beschädigung des Zugseils bei zu großen Schwingungen des Systems auftreten kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Steighilfe mit einem endlos umlaufenden Zugmittel zu schaffen, bei welchem die vorgenannten Nachteile nicht auftreten.
  • Diese und weitere Aufgaben werden durch die Erfindung dadurch gelöst, dass eine der Umlenkrollen die Treibscheibe für das Zugmittel bildet und dass der Treibscheibe wenigstens ein das Zugmittel gegen die Treibscheibe drückendes Andruckelement zugeordnet ist. Bei der erfindungsgemäßen Steighilfe kann mithin das endlose Zugmittel im wesentlichen ungespannt bzw. vollständig ohne innere Spannung zwischen den beiden Umlenkrollen umlaufen und die zur Treibfähigkeit der Treibscheibe erforderliche Andruckkraft wird vorzugsweise ausschließlich über das Andruckelement aufgebracht. Die Montage der entsprechenden Steighilfe ist wesentlich vereinfacht, da ein Spannen des Zugmittels bzw. ein Montieren eines Gegengewichtes nicht erforderlich ist. Außerdem ist zugleich das Risiko eines Zugmittelrisses minimiert.
  • Für das Andruckelement, worunter auch Andruckeinrichtungen verstanden werden sollen, bieten sich zahlreiche Ausführungsmöglichkeiten wie beispielsweise ein oder mehrere vorgespannte oder spannbare Rollenträger mit mehreren Rollen oder ein zentrales Andruckelement mit um dieses umlaufenden und mittels einer Kette od.dgl. verbundenen Druckstücken an, wie sie von der Anmelderin für Seildurchlaufwinden bereits eingesetzt werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann das Andruckelement aus einem Paar oder insbesondere nur einer einzigen Andruckrolle bestehen, mit der das Zugmittel in eine Führungsrille der Treibscheibe hineingepresst werden kann. Weiter vorzugsweise kann das Andruckelement oder die Andruckrolle am Gehäuse der Antriebseinrichtung oder an einer für Antriebseinrichtung und Antriebsrolle gemeinsamen, vorzugsweise an der Leiter angeordneten Grundplatte befestigt sein oder das Andruckelement bzw. die Andruckrolle ist unmittelbar an einer Sprosse der Leiter befestigt. Um den Anpressdruck aufbringen zu können und die Steighilfe an unterschiedliche Durchmesser des Zugmittels anpassen zu können, kann die Andruckrolle an einem Haltearm oder einem Befestigungswinkel gelagert sein. Die Anpassung kann dann besonders vorteilhaft durch Verwendung eines anderen Befestigungswinkels erfolgen.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn der minimale Abstand zwischen Andruckrolle und Treibscheibe zur Aufbringung der notwendigen Klemm- bzw. Andruckkräfte voreingestellt ist. Alternativ kann das Andruckelement relativ zur Treibscheibe verstellbar sein und/oder gegen die Treibscheibe vorgespannt sein. Weiter vorzugsweise kann die Andruckrolle aus Polyamid bestehen und/oder die Umfangsfläche der Andruckrolle weist einen konzentrischen Andrucksteg auf, dessen Breite geringer ist als die Öffnungsweite der Führungsrille an der Treibscheibe, damit der Andrucksteg in die Führungsrille eintauchen kann und ein seitliches Austreten des Zugmittels aus der Führungsrille der Treibscheibe verhindern kann. Hierzu und zur Kraftübertragung kann weiter vorzugsweise die Andruckrolle an der Umfangsfläche oder am Andrucksteg mit einer Mulde oder gewölbten Rille ausgebildet sein.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausführungsform besteht die Zugkraftbegrenzungseinrichtung aus einer zwischen der Treibscheibe und dem Antriebsmotor zwischengeschalteten Rutschkupplung mit Drehmomentbegrenzung. Diese erfindungsgemäße Lösung sieht mithin eine mechanische Drehmomentbegrenzung durch Verwendung einer Rutschkupplung vor. Drehmomentgeschaltete Kupplungen sind insbesondere als Sicherheitskupplungen zum Schutz von Anlagen oder Motoren vor einem Bruch der Anlagenteile bekannt. Rutschkupplungen bieten hierbei selbst im Dauerbetrieb hohe Betriebssicherheit und sie können relativ klein gebaut werden. Als Rutschkupplung könnten prinzipiell alle Reibkupplungen mit fest eingestellter Kupplungskraft oder Rutschmoment verwendet werden. In bevorzugter Ausgestaltung kommt bei der erfindungsgemäßen Steighilfe als Rutschkupplung eine naßlaufende Ein – oder Zweischeibenkupplung, insbesondere eine naßlaufende Lammelenkupplung wie eine Ölbadrutschkupplung zum Einsatz, um die Wärmeabfuhr zu verbessern und den Verschleiß an den Reibbelägen zu minimieren. In bevorzugter Ausgestaltung bilden der Antrieb und die Rutschkupplung eine Montageeinheit, die mit der Treibscheibe, die vorzugsweise zugleich die untere Umlenkrolle bildet, zusammenwirken. Zweckmäßigerweise weist die Montageeinheit eine einzige, gemeinsame Antriebswelle auf, die drehfest mit einer Kupplungsscheibe verbunden ist, wobei die Treibscheibe drehbar auf der Antriebswelle gelagert ist und die Gegenkupplungsscheibe bildet. Diese Scheibe übernimmt dann mehrere Funktionen, nämlich sowohl die Funktion der Antriebsscheibe als auch die Funktion der einen Kupplungsscheibe der Rutschkupplung. Für die bevorzugte Ausgestaltung als naßlaufende Kupplung kann zwischen der Kupplungsscheibe und der Gegenkupplungsscheibe bzw. Treibscheibe eine abgedichtete Kammer ausgebildet sein, die vorzugsweise durch eine Füllbohrung in der Gegenkupplungsscheibe bzw. Treibscheibe mit einer geeigneten Flüssigkeit wie einem Öl gefüllt ist. Übersteigt dann die auf das Zugmittel übertragene Gewichtskraft das voreingestellte Drehmoment der Rutschkupplung, rutscht die vom Zugmittel umschlungene Treibscheibe relativ zur angetriebenen Kupplungsscheibe durch und das Personal erfährt nur eine Entlastung bis zu dem mittels der Rutschkupplung eingestellten, ma ximal übertragbaren Drehmoment. Von weiterem Vorteil ist auch, daß durch die Rutschkupplung nicht nur eine Beschädigung des Antriebsmotors bei einer Blockierung des Zugmittels beispielsweise durch Verhaken des Personals in einem Steigeisen od.dgl. verhindert wird, sondern daß auch das Personal vor Verletzungen bei entsprechenden Blockierungen geschützt ist.
  • Die insbesondere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Steighilfe sieht vor, daß das Zugmittel aus einem geringfügig kompressiblen Kunststoffmaterial besteht. Das Zugmittel besteht vorzugsweise aus einem faserverstärkten, insbesondere einem mit einer Zentralfaser verstärkten Kunststoffmaterial. Als bevorzugtes Kunststoffmaterial kann ein Polyester zum Einsatz kommen. Die Verwendung eines Kunststoffmaterials hat den besonderen Vorteil, daß das Zugmittel durch Verschweißen zweier Enden miteinander zu einem geschlossenen, umlaufenden Zugmittel verbunden werden kann. Besonders vorteilhaft ist, wenn das Zugmittel ein Riemen, insbesondere ein Rundriemen ist. Die Enden des aus Kunststoff bestehenden Rundriemens können, ohne daß Verdickungen an der Schweißstelle auftreten, miteinander verbunden werden. Für eine gute Kraftübertragung zwischen den Umlenkrollen und dem Zugmittel ist von Vorteil, wenn die Umlenkrollen V-förmige Führungsrillen aufweisen. Die Formgebung der Führungsrillen sorgt so für eine ausreichende Kraftübertragung auf den eine vergleichsweise glatte Oberfläche aufweisenden Rundriemen.
  • Die Treibscheibe kann derart relativ zu den Sprossen oder Steigeisen der Leiter angeordnet sein, dass zumindest der Trum des Zugmittels, an dem sich die Person anhängen kann, versetzt zur Mitte der Leiter oder des Steigeisenganges od.dgl. verläuft. Dies hat den besonderen Vorteil, daß in der Mitte der Leiter eine Schiene ausgebildet sein kann, mit der eine Fangvorrichtung als zusätzliche Sicherung des Personals zusammen wirken kann und/oder daß die Durchmesser an der Treibscheibe bzw. der weiteren Umlenkrolle größer gewählt werden können als der Abstand zwischen zwei Leitersprossen.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Steighilfe ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch gezeigten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Steighilfe. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 schematisch in Seitenansicht eine Leiter mit erfindungsgemäßer Steighilfe im Betriebseinsatz;
  • 2 die Montageeinheit aus Antriebsmotor, Rutschkupplung, Treibscheibe und Andruckrolle im Detail, teilweise geschnitten; und
  • 3 schematisch die Treibscheibe und die Andruckrolle in Seitenansicht.
  • In der Prinzipskizze nach 1 ist eine Steigeisenleiter 1 an einer Mauer 2 montiert und eine Person 3 kann mittels der Steigleiter 1 vom Boden 4 zu einer Plattform 5 aufsteigen. An der Leiter 1 ist eine insgesamt mit 10 bezeichnete Steighilfe angeordnet, die eine obere Umlenkrolle 11, eine untere Umlenkrolle 12 und einen zwischen den Umlenkrollen 11, 12 spannungslos umlaufenden Rundriemen 13 umfaßt. Die obere Umlenkrolle 11 ist mittels eines geeigneten Anschlagblechs 14 am oberen Ende der Steigeisenleiter 1 drehbar gelagert. Die untere Umlenkrolle 12 bildet die Treibscheibe für den Rundriemen 13 und ist mit einer Montageeinheit 20, umfassend einen Antriebsmotor 21 und eine insgesamt mit 30 bezeichnete Rutschkupplung, angetrieben, wie noch erläutert werden wird. Die Person 3 trägt ein weiter nicht dargestelltes Gurtsystem mit wenigstens einer Halteöse 6 im Bauchbereich, die mit einer Einhängvorrichtung 7 verbunden ist, welche nach Wahl der Person 3 mit dem endlos umlaufenden Rundriemen 13 durch Klemmung verbunden oder von diesem gelöst werden kann. Entsprechende Einhängvorrichtungen sind beispielsweise aus dem Klettersport oder als Sicherheitseinrichtung für Fang- und Haltesysteme bekannt. Mit der Halteöse 6 am Gurtsystem der Person 3 ist desweiteren eine Fangvorrichtung 8 verbunden, die in einer Schiene 9 gleitend geführt ist, welche sich in der Mittelebene der Steigleiter 1 befindet.
  • Die Montageeinheit 20 aus Antriebsgetriebemotor 21 und Rutschkupplung 30 zur Begrenzung der mit dem Rundriemen 13 erzielbaren Zugkraft ist lösbar am unteren Ende der Leiter 1 befestigt. Der Rundriemen 13 besteht aus einem Polyester mit einer zentralen Zugfaser und die Enden des Rundriemens können bei einer Schweißtemperatur von etwa 260°C miteinander verschweißt werden. Die in den Rundriemen 13 maximal eingeleitete Zugkraft ist hierbei durch die Rutschkupplung 30 und eine Begrenzung des maximal übertragbaren Drehmomentes, bei dem kein Durchrutschen der Rutschkupplung auftritt, auf einen Wert von beispielsweise 500N begrenzt, so daß die Person 3, welche sich in die Steighilfe 10 eingehängt hat, maximal um ein Gewicht von etwa 50 kg entlastet wird.
  • Der Aufbau der Antriebsmontageeinheit 20 mit Antriebsmotor 21 und Rutschkupplung 30 wird nun unter Bezugnahme auf 2 erläutert. Der elektrische Antriebsmotor 21 ist an einem Getriebegehäuse 22 angeflanscht, welches über Bohrungen 23 im Befestigungsfuß 24 und diese durchgreifenden Schrauben 42, 42A und Muttern 44 an einem Anschlagblech 43 an der Leiter 1 (1) befestigt werden kann. Vom Getriebe ist nur das mittels des Motors drehangetriebene, im Gehäuse 22 abgestützte und drehbar gelagerte Abtriebsrad 25 gezeigt, mit welchem die Antriebswel le 26 über die Paßfeder 27 drehfest verbunden ist. Am freien Ende der mit dem Abtriebsrad 25 einseitig im Gehäuse 22 abgestützten Antriebswelle 26 ist, beabstandet durch ein sich mitdrehendes Distanzrohr 28, die eine Kupplungsscheibe 31 der Rutschkupplung 30 angeordnet, welche über die Paßfeder 32 drehfest mit der Antriebswelle 26 verbunden ist. Die Gegenkupplungsscheibe der Rutschkupplung 30 wird von der Umlenkrolle bzw. Treibscheibe 12 gebildet, welche mittels des Lagers 29 drehbar auf der Antriebswelle 26 gelagert ist. In der motorseitigen Scheibenfläche 16 der entsprechend kräftig dimensionierten Treibscheibe 12 ist ein geeigneter Reibbelag 33, beispielsweise eine geeignete Lamelle, befestigt, über welchen die Treibscheibe 12 mit der Drehzahl der Drehwelle 26 mitbewegt wird, solange die im Zugtrum des Rundriemens 13 entgegen der Drehrichtung der Antriebswelle 26 wirkende Kraft das Rutschmoment der Rutschkupplung 30 nicht übersteigt. Zur Einstellung des Rutschmomentes wird die Treibscheibe 12 mittels der Tellerfedern 34 und der Justiermutter 35 mit einer bestimmten Kraft an die Kupplungsscheibe 31 angepresst und die Stellung der Justierschraube 35 wird fixiert. Übersteigt im Betrieb das in den Rundriemen 13 von der Person 3 (1) eingeleitete Gewicht das Rutschmoment der Rutschkupplung 30, entsteht ein Schlupf zwischen den Kupplungsscheiben 12, 31, die Treibscheibe 12 dreht sich langsamer als die Antriebswelle 26 und das in diese vom Antriebsmotor 21 eingeleitete Drehmoment wird nur bis zu dem mit der Rutschkupplung 30 eingestellten, maximal übertragbaren Drehmoment übertragen, wie dies an sich dem Fachmann für Rutschkupplungen bekannt ist.
  • Die Rutschkupplung 30 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel als nasslaufende Kupplung ausgeführt und zwischen der Kupplungsscheibe 31 und der Treibscheibe 12 ist eine Kammer 36 ausgebildet, welche mittels eines Radialwellendichtrings 37, der zwischen dem axialen Montagebund 38 der Kupplungsscheibe 31 und der Innenbohrung der Treibscheibe 12 angeordnet ist, sowie einem den Reibbelag 33 konzentrisch umgebenden Dichtring 39 abgedichtet ist. Die Kammer 36 ist über die Füllbohrung 40 in der Umlenkrolle 12 mit einer geeigneten Flüssigkeit wie einem Öl (nicht gezeigt) und die Füllbohrung 40 ist mit der Verschlussschraube 41 werkseitig verschlossen.
  • Um ein Durchrutschen des Rundriemens 13 in der angetriebenen Treibscheibe 12 zu verhindern und um das Antriebsdrehmoment bis zum aufgrund der Rutschkupplung 30 maximal übertragbaren Drehmoment auf den Rundriemen übertragen zu können, ist u.a. die Treibscheibe am Umfang 17 mit einer V-förmigen Führungsrille 18 versehen, dessen Rillenwände einen Spreizungswinkel von etwa 22° aufweisen, damit sich der Rundriemen 13 bei zunehmender Last aufgrund der teilweisen Umschlingung der Treibscheibe selbsttätig in die Führungsrille 18 hineinzieht. Im Besonderen ist hierzu jedoch eine Andruckrolle 51 als Andruckelement 50 vorgesehen, mit der der Rundriemen 13 in die Führungsrille 18 hineingedrückt wird. Die Andruckrolle 51 besteht aus Polyamid und ist mittels der Kugellager 53 auf einem Achszapfen 54 drehbar abgestützt, der über die Befestigungsschraube 55 fest mit einem Befestigungswinkel 56 für die Andruckrolle 51 verbunden ist. Der Befestigungswinkel 56 stützt sich zusammen mit dem Getriebegehäuse 22 an dem gemeinsamen Anschlagblech 43 ab, welches z.B. mit der Schiene 9 (1 und 3) in der Mitte der Steigleiter verschraubt ist. Das Anschlagblech kann zugleich mit einem die Treibscheibe 12 umgebenden Schutzgehäuse 45 verbunden sein oder dieses abstützen. Der Befestigungswinkel 56 kann mittels einer der Befestigungsschrauben 42A und einer Befestigungsmutter 57 oder mittels separater Befestigungsschrauben am Anschlagblech 43 befestigt sein, wobei die Befestigung vorzugsweise derart ausgebildet ist, dass der minimale Abstand zwischen der Andruckrolle 51 und der Treibscheibe 12 in einer Weise voreingestellt ist, dass der Abstand geringer ausfällt als der Rundriemendurchmesser. Für eine gute Druckübertragung weist die Andruckrolle 51 an ihrer Umfangsfläche ferner einen konzentrischen, umlaufend entsprechend dem Rundriemendurchmesser gemuldeten Andrucksteg 58 auf, dessen Breite geringer ist als die maximale Öffnungsweite der Führungsrille. Im in 2 gezeigten Montage- und Betriebszustand taucht dann der Andrucksteg 58 in die Führungsrille 18 ein. Bei voreingestelltem Minimalabstand zwischen Treibscheibe 12 und Andruckrolle 51 wird der Rundriemen 13 aus Kunststoff geringfügig komprimiert.
  • Aus der 3 ist gut ersichtlich, dass die Treibscheibe 12 und die Andruckrolle 51 in einer Ebene liegen, die relativ zu den Sprossen 1A der Steigleiter 1 schief ausgerichtet ist. Der die Einhängvorrichtung 7 mitnehmende Zugtrum 13A des Rundriemens 13 verläuft entsprechend vor der Steigleiter 1 und der Rücktrum 13B hinter der Steigleiter. Die Andruckrolle ist derart positioniert, daß sie den Rundriemen 13 auf der Auslaufseite des Zugtrums 13A gegen die Treibscheibe 12 preßt. In 3 ist desweiteren ein elektrischer Ein- und Ausschaltmechanismus 60 dargestellt, der ein sich parallel und über die Höhe der Steigleiter 1 erstreckendes Schaltseil umfaßt, über das der Antriebsmotor 21 nur im Bedarfsfall zu- bzw. abgeschaltet werden kann.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung eine Reihe von Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Als mechanische Drehmomentbegrenzung können auch andere mechanische Rutschkupplungen zum Einsatz kommen. Der Öffnungswinkel der Führungsrille kann mit dem Durchmesser des Rundriemens und den Materialeigenschaften des Rundriemens und der Treibscheibe variieren. Der Antrieb kann auch der oberen Umlenkrolle zugeordnet sein. Als Andruckelement können auch andere Einrichtungen als eine einfache, ohne separate Spannmittel ausgestattete Andruckrolle eingesetzt werden.

Claims (21)

  1. Steighilfe für Leitern, Steigleitern, Steigeisengängen od.dgl., mit einem zwischen einer oberen Umlenkrolle und einer unteren Umlenkrolle umlaufenden, die Umlenkrollen teilweise umschlingenden, endlosen Zugmittel, an welchen sich eine Person mit einer Einhängevorrichtung wahlweise anhängen kann, mit einer Antriebsvorrichtung für das Zugmittel, und mit einer Zugkraftbegrenzungseinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Umlenkrollen die Treibscheibe (12) für das Zugmittel (13) bildet und dass der Treibscheibe (12) wenigstens ein das Zugmittel (13) gegen die Treibscheibe (12) drückendes Andruckelement (50) zugeordnet ist.
  2. Steighilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckelement eine Andruckrolle (51) ist.
  3. Steighilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckelement oder die Andruckrolle am Gehäuse der Antriebseinrichtung oder an einer für Antriebseinrichtung und Antriebsrolle gemeinsamen, vorzugsweise an der Leiter angeordneten Grundplatte (43) oder an einer Sprosse der Leiter befestigt ist.
  4. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckrolle an einem Haltearm oder einem Befestigungswinkel (56) gelagert ist.
  5. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der minimale Abstand zwischen Andruckrolle (51) und Treibscheibe (12) zur Aufbringung der notwendigen Klemmkräfte voreingestellt ist.
  6. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Andruckelement relativ zur Treibscheibe verstellbar ist und/oder gegen die Treibscheibe vorgespannt ist.
  7. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckrolle (51) aus Polyamid besteht und/oder die Umfangsfläche der Andruckrolle (51) einen konzentrischen Andrucksteg (58) aufweist, dessen Breite geringer ist als die Öffnungsweite der Führungsrille (18) an der Treibscheibe (12).
  8. Steighilfe nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckrolle (51) an der Umfangsfläche oder am Andrucksteg (58) gemuldet ausgebildet ist.
  9. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugkraftbegrenzungseinrichtung aus einer zwischen der Treibscheibe (12) und dem Antriebsmotor (21) zwischengeschalteten Rutschkupplung (30) mit Drehmomentbegrenzung besteht.
  10. Steighilfe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rutschkupplung (30) eine naßlaufende Einscheibenkupplung, insbesondere eine naßlaufende Lamellenkupplung wie eine Ölbadrutschkupplung ist.
  11. Steighilfe nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb (21) und die Rutschkupplung (30) eine Montageeinheit (20) bilden und vorzugsweise die untere Umlenkrolle (12) bilden.
  12. Steighilfe nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennnzeichnet, daß die Montageeinheit (20) eine gemeinsame Antriebswelle (26) aufweist, die drehfest mit einer Kupplungsscheibe (31) verbunden ist, und daß die Umlenkrolle bzw. Treibscheibe (12) die drehbar auf der Antriebswelle (26) gelagerte Gegenkupplungsscheibe bildet.
  13. Steighilfe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kupplungsscheibe (31) und der Gegenkupplungsscheibe bzw. Treibscheibe (12) eine abgedichtete Kammer (36) ausgebildet ist, die vorzugsweise durch eine Füllbohrung (40) in der Gegenkupplungsscheibe (12) mit einer geeigneten Flüssigkeit wie einem Ö1 gefüllt ist.
  14. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel (13) aus einem reversibel kompressiblen oder geringfügig kompressiblen Kunststoffmaterial besteht.
  15. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 14 dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel aus einem faserverstärkten, insbesondere einem mit einer Zentralfaser faserverstärkten Kunststoffmaterial besteht.
  16. Steighilfe nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffmaterial ein Polyester ist.
  17. Steighilfe nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel zwei miteinander verschweißte Enden aufweist.
  18. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Zugmittel ein Riemen, insbesondere ein Rundriemen (13) ist.
  19. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrolle (11) und die Treibscheibe (12) V-förmige Führungsrillen (18) für das Zugmittel (13) aufweisen.
  20. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 19 dadurch gekennzeichnet, daß die Treibscheibe (12) und die Umlenkrolle derart relativ zu den Sprossen oder Steigeisen der Leiter angeordnet sind, daß der Zugtrum des Zugmittels, an den sich die Person anhängen kann, versetzt zur Mitte der Leiter oder Steigeisenleiter od.dgl. verläuft.
  21. Steighilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß in der Mitte der Leiter (1) eine Schiene (9) od.dgl. ausgebildet ist, mit der eine Fangvorrichtung (8) zusammenwirkt.
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