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Die Endung betrifft einen Aufzug,
welcher in einem Aufzugschacht geführt wird, mit einem Fahrkorb,
einem dem Fahrkorb zugeordneten Gegengewicht und einer Antriebsmaschine
zur Bewegung des Fahrkorbs.
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Die Erfindung geht von sogenannten
Treibscheibenaufzügen
oder Seilaufzügen
aus.
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Bei diesen Aufzügen wird der Fahrkorb an einem
Seil aufgehängt,
welches über
eine Treibscheibe geführt
wird. Die Treibscheibe wird motorisch angetrieben und bewirkt, daß die Kabine
nach oben oder nach unten bewegt wird. An dem einen Ende ist das
Tragmittel, also das Seil, üblicherweise
mit einem Gegengewicht verbunden. Das Gegengewicht ist in der Regel
schwerer als der leere Fahrkorb. Das Gegengewicht wird hierbei meist
so gewählt,
daß das Gegengewicht
gleich der Eigenmasse des Fahrkorbs und einem Teil (meistens der
Hälfte)
der Nutzlast sowie der Hälfte
der Eigenmasse des Tragseils ist. Die zum Antrieb des Fahrkorbes
erforderliche Seilreibung zwischen Tragseil und Treibscheibe wird
einerseits durch die Ausgestaltung der Treibscheibe und des Tragseils
und andererseits durch den Anpreßdruck des Tragseils gegen
die Treibscheibe bestimmt. Der Anpreßdruck des Tragseils gegen
die Treibscheibe hängt
von dem Gewicht des Fahrkorbs, des Gegengewichts und des Tragseils
ab.
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Ein derartiger Seilaufzug ist beispielsweise in
DE 10164548 A1 beschrieben.
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DE 10164548 A1 beschreibt, daß im Fall
der Einfachaufhängung
das Tragseil vom Fahrkorb kommend über die im Schachtkopf oder
im darüber
befindlichen Maschinenraum fest installierte Treibscheibe zum Gegengewicht
geführt
wird. Hierbei ist auch eine Tragseilführung in Mehrfachaufhängung möglich, die
unter Verwendung von losen Rollen zugleich ein bestimmtes Übersetzungsverhältnis von
Seil zu Fahrkorbgeschwindigkeit realisiert.
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Kleine Treibscheibendurchmesser wirken sich
direkt proportional auf das aufzubringende Drehmoment und damit
auf die Baugröße der Antriebsmotoren
aus. Jedoch weisen kleine Treibscheiben den Nachteil auf, daß das Tragseil
mehr beansprucht wird und die Seillebensdauer dadurch verringert
wird. Um diesem Punkt gerecht zu werden, werden üblicherweise Treibscheibendurchmesser
von mindestens dem 40-fachen Tragseildurchmesser verwendet.
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WO 99/43395 beschreibt, daß das Tragmittel von
einem oberen Seilanschlag kommend doppelt um eine Treibscheibe und
eine Gegenscheibe läuft, die
beide am Boden des Fahrkorbs befestigt sind. Im weiteren wird das
Tragmittel an einer festen Rolle umgelenkt und letztlich über eine
lose Rolle am Gegengewicht zu einem zweiten oberen Seilanschlag geführt. Durch
diese „doppelte
Umschlingung" der Treibscheibe
wird die Treibfähigkeit
der Treibscheibe erhöht.
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EP 0934440 B1 beschreibt die Möglichkeit, anstelle
eines Stahlseils Seile aus einem nicht-metallischen Material als
Tragseil zu verwenden. Das vorgeschlagene Tragseil weist eine Mehrzahl
von lasttragenden Strängen,
die aus einem nicht-metallischen Material gebildet sind, und einen
Mantel auf, der die mehreren Stränge
umschließt.
Durch die Verwendung eines derartigen Tragseils wird es möglich, das
Gewicht des Tragseils zu minimieren.
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WO 99/43599 beschreibt die Verwendung von
Treibgurten, die um eine Trommel gewunden sind und mittels denen
der Fahrkorb nach oben oder nach unten bewegt wird. Bei dieser Art
von Aufzug kann auf ein Gegengewicht verzichtet werden, so daß der für ein Gegengewicht
benötigte
Platz eingespart werden kann.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe
zugrunde, die Funktionsweise einer Aufzuganlage zu verbessern.
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Diese Aufgabe wird gelöst von einem
Aufzug, welcher in einem Aufzugschacht geführt wird und mit einem Fahrkorb,
einem dem Fahrkorb zugeordneten Gegengewicht und einer Antriebsmaschine zur
Bewegung des Fahrkorbs versehen ist, wobei der Aufzug eine Fahrkorbaufhängung aufweist,
die aus einem einerseits an dem Fahrkorb und andererseits an dem
Gegengewicht eingreifenden Tragmittel, insbesondere bestehend aus
ein oder mehreren Tragseilen, und einer oder mehreren Umlenkrollen
zur Führung
des Tragmittels besteht, und der Aufzug weiter eine davon getrennte
Fahrkorbantriebsanordnung aufweist, die aus einem an dem Fahrkorb
eingreifenden Triebmittel, insbesondere bestehend aus ein oder mehreren
Triebseilen, und der in das Triebmittel zur Bewegung des mit dem
Triebmittel verbunden Fahrkorbs eingreifenden Antriebsmaschine besteht.
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Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine
Trennung von Fahrkorbaufhängung
und Fahrkorbantrieb durchzuführen.
Bei den heute üblichen Aufzugsanlagen
hat das Tragseil zum einen die Funktion, die Aufhängung des
Fahrkorbs und des Gegengewichts sicherzustellen und zum anderen den
Antrieb der Maschine zum Fahrkorb zu übertragen. Erfindungsgemäß werden
diese beiden Funktionen des Seils getrennt und von getrennten Anordnungen,
nämlich
einer Fahrkorbaufhängungsanordnung
und einer Fahrkorbantriebsanordnung erbracht.
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Durch die Erfindung wird der Vorteil
erreicht, daß die
beiden Anordnungen, die Fahrkorbaufhängungsanordnung und die Fahrkorbantriebsanordnung,
jeweils auf ihre spezielle Funktion optimal abgestimmt werden können. Hieraus
ergeben sich eine Vielzahl von weiteren Vorteilen:
So kann
beispielsweise das Gewicht des Fahrkorbs und des Gegengewichts verringert
werden, da der Anpreßdruck
des Tragseils gegen die Umlenkrolle keine Bedeutung mehr für die Kraftübertragung
zwischen Motor und Tragseil hat. Weiter ist es hierdurch möglich, den
Antrieb des Fahrkorbs in jeder Position im Schacht anzubringen,
ohne daß aufwendige
Umlenkrollen und Seilführungen
neben dem Fahrkorb notwendig werden.
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Weiter werden die Achslasten am Antrieb stark
verringert, da der Antrieb keine abstützende Funktion mehr hat.
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Der Antrieb muß nur zur Übertragung des Drehmoments
ausgelegt werden. Hierdurch kann der Antrieb einfacher und kostengünstiger
gestaltet werden. Durch die Verringerung der durch den Antrieb anzutreibenden
Masse (Treibscheibe, Fahrkorb, Gegengewicht) verringert sich das
von dem Motor aufzubringende dynamische Drehmoment, wodurch kostengünstigere
Motoren verwendet werden können.
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Weiter können sowohl das Tragseil als
auch das Triebseil an die jeweilige Funktion angepaßt werden.
Beispielsweise können
damit Triebseile von geringerem Durchmesser verwendet werden, da
die Tragefunktion von dem Tragseil übernommen wird. Durch die Verwendung
von Triebseilen mit geringerem Durchmesser wird es auch möglich, Treibscheiben
mit geringerem Durchmesser zu verwenden, ohne daß sich die Abnutzung des Triebseils
erhöht. Geringere
Treibscheibendurchmesser bedeuten wiederum eine Verringerung des
von dem Antriebsmotor aufzubringenden Drehmoments, so daß unter
Umständen
auf ein Getriebe verzichtet werden kann oder kostengünstigere
Antriebsmotoren verwendet werden können.
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Weitere Vorteile ergeben sich auch
unter Sicherheitsaspekten.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen
bezeichnet.
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Es ist vorteilhaft, daß die Fahrkorbantriebsanordnung
mindestens eine Umlenkrolle und mindestens eine Treibscheibe aufweist, über die
das Triebmittel geführt
ist, wobei beide Enden des Triebmittels mit dem Fahrkorb verbunden
sind. Bevorzugt wird hierbei die mindestens eine Umlenkrolle im
oberen Abschnitt oder über
dem oberen Ende des Aufzugschachts montiert und die mindestens eine
Treibscheibe im unteren Abschnitt oder unter dem unteren Ende des
Aufzugschachts montiert. Jedoch ist es auch möglich, die Treibscheibe in
jeder Position im Schacht anzubringen. So ist es auch möglich, die mindestens
eine Treibscheibe im oberen Abschnitt oder über dem oberen Ende des Aufzugschachtes
zu montieren und mindestens eine Umlenkrolle im unteren Abschnitt
oder unter dem unteren Ende des Aufzugschachts zu montieren.
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Durch diese Ausgestaltung wird es
ermöglicht,
die von dem Antriebsmotor zu bewegende Masse, die sich im wesentlichen
aus der Masse des Fahrkorbs, des Gegengewichts und des Tragseils
zusammensetzt, minimal zu halten. Es ist möglich, die Antriebskraft des
Antriebsmotors sowohl in Aufwärts- als
auch in Abwärtsrichtung
auf den Fahrkorb zu übertragen.
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Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist es
zweckmäßig, in
der Fahrkorbantriebsanordnung eine Treibscheibenspannvorrichtung
zur Spannung des Triebmittels vorzusehen, um die Spannung des Triebmittels
optimal an das von der Treibscheibe zu übertragende Drehmoment anzupassen.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften
Ausführungsform
der Erfindung weist die Antriebsmaschine der Fahrkorbantriebsanordnung
ein oder mehrere von einem Motor angetriebene Treibscheiben auf und
wird fest im oberen Abschnitt oder über dem oberen Ende des Aufzugschachtes
montiert. Das Triebmittel wird über
diese ein oder mehreren Treibscheiben zur Übertragung der Motorkraft auf
das Triebmittel geführt.
Bei einer derartigen Fahrkorbantriebsanordnung ist es weiter zweckmäßig, ein
an dem Triebmittel angreifendes Triebmittelgegengewicht zur Erhöhung der
Reibung zwischen Triebmittel und Treibscheibe vorzusehen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung wird die Antriebsmaschine der Fahrkorbantriebsanordnung
fest im unteren Abschnitt oder unter dem unteren Ende des Aufzugschachts
montiert und umfaßt
mindestens eine von einem Motor angetriebene Treibscheibe. Das Triebmittel
wird über
diese mindestens eine Treibscheibe zur Übertragung der Motorkraft auf
das Triebmittel geführt,
wobei ein Ende des Triebmittels bevorzugt mit dem Gegengewicht verbunden
ist. Demnach kann die Antriebsanordnung zum einen eine Zugkraft auf den
Fahrkorb und zum anderen eine Zugkraft auf das Gegengewicht übertragen,
wodurch die bereits oben angeführten
Vorteile entstehen.
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Hierdurch wird weiter der Vorteil
erzielt, daß die
Antriebsmaschine unterhalb des Fahrkorbs und des Gegengewichts befestigt
werden kann, ohne daß hierzu
eine aufwendige Anordnung von Umlenkrollen oder eine Seilführung neben
dem Fahrkorb notwendig werden.
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Auch hier ist es vorteilhaft, die
Fahrkorbantriebsanordnung mit einer Treibscheibenspannvorrichtung
zur Spannung des Triebmittels auszustatten, um den Anpreßdruck des
Treibseils auf die Treibscheiben optimal an die zu übertragende
Kraft anzupassen.
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Zweckmäßigerweise sind die Umlenkrollen der
Fahrkorbaufhängungsanordnung
nicht anzutreiben. Weitere Vorteile werden dadurch erzielt, daß ein oder
mehrere der Umlenkrollen der Fahrkorbaufhängungsanordnung eine Bremse
aufweisen. Weist eine Umlenkrolle der Fahrkorbaufhängungsanordnung eine
Bremse auf, so ist für
ausreichende Kraftübertragung
zwischen der gebremsten Umlenkrolle und dem Tragmittel zu sorgen.
Hierdurch erhöht
sich die Sicherheit des Systems.
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Das Triebmittel kann aus ein oder
mehreren Stahlseilen, aus ein oder mehreren Kunststoffseilen oder
aus einem Antriebsband bestehen. Hierbei kann das Triebmittel Kunststoff-
oder Gummikomponenten zur Erhöhung
der Reibung zwischen Treibscheibe und Triebmittel aufweisen.
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Der Kraftschluss zwischen Triebmittel
und Treibscheibe kann auch mittels Formschluss gewährleistet
werden. So kann es sich bei dem Triebmittel beispielsweise um einen
Zahnriemen oder um eine Kette handeln, die in eine entsprechend
ausgeformte zahnradförmige
Treibscheibe eingreift.
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Das Triebmittel und das Tragmittel
bestehen bevorzugt aus unterschiedlichen Materialien und/oder haben
unterschiedliche Querschnitts-Geometrien. Hierdurch können das
Triebmittel und das Tragmittel an die jeweiligen Funktionen angepaßt werden.
Weiter ist es vorteilhaft, daß Triebmittel
und Tragmittel bezüglich
Treibscheibe bzw. Umlenkrolle unterschiedliche, an die jeweilige
Funktion angepaßte
Reibungszahlen besitzen.
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Die Antriebsmaschine ist bevorzugt
fest im unteren Abschnitt oder unter dem unteren Ende des Aufzugschachts
montiert. Sie kann ein oder mehrere von einem Motor angetriebene
Treibscheiben oder ein oder mehrere von einem Motor angetriebene Trommeln
aufweisen, um die Motorkraft auf das Triebmittel zu übertragen.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand
von mehreren Ausführungsbeispielen
unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnungen beispielhaft erläutert.
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1 zeigt
eine Längsschnittansicht
eines Aufzugschachtes, in welchem ein Aufzug gemäß der Erfindung angeordnet
ist.
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2 zeigt
eine Detailansicht eines Ausschnitts des Aufzugs nach 1.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aufzugs
gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel.
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4 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aufzugs
nach einem zweiten Ausführungsbeispiel.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Aufzugs
nach einem dritten Ausführungsbeispiel.
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1 zeigt
einen aus Mauern gebildeten Aufzugschacht 1 und einen in
diesem montieren Aufzug. Der Aufzug weist eine raumförmige Gerüstkonstruktion
(nicht gezeigt), zwei Führungsschienen 2, einen
Fahrkorb 3, ein Gegengewicht 4, eine Umlenkrolle 5,
eine Antriebsmaschine 6, ein Tragmittel 7 und ein
Treibmittel 8 auf.
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Der Fahrkorb 3 bewegt sich
in dem Aufzugschacht 1 entlang der Führungsschienen 2 nach oben
und nach unten. Die Führungsschienen 2 sind an
einander gegenüberliegenden
Wänden
des Aufzugschachts 1 angebracht. Der Fahrkorb 3 verfügt über Führungseinrichtungen 31,
die in die Führungsschienen 2 eingreifen
und ein Führen
des Fahrkorbes 3 entlang der Führungsschienen 2 bewirken.
Die Anzahl und die Anordnung der Führungsschienen 2 ist hier
nur beispielhaft gewählt
und kann, je nach Funktion des Aufzugs, verändert werden.
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Die Antriebsmaschine 6 besteht
aus einem Elektromotor und ein den Elektromotor mit einer Treibscheibe
verbindendes Getriebe. Weiter ist es auch möglich, daß die Antriebsmaschine 6 anstelle einer
Treibscheibe eine Trommel aufweist, mittels der das Triebmittel 8 aufgespult
werden kann. Weiter ist es möglich,
auf das Getriebe zu verzichten.
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Die Antriebsmaschine 6 und
die Umlenkrolle 5 sind vorzugsweise in einem über dem
Aufzugschacht 1 befindlichen Maschinenraum montiert. Es ist
jedoch auch möglich,
daß die
Antriebsmaschine 6 und die Umlenkrolle 5 im oberen Bereich
des Aufzugschachts montiert sind.
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Das Tragmittel
7 wird vorzugsweise
von ein oder mehreren Stahlseilen gebildet. Es ist jedoch auch möglich, als
Tragmittel ein oder mehrere aus einem nichtmetallischen Material
gefertigte Seile oder ein bandförmiges
Tragmittel zu verwenden. Beispielsweise ist es möglich, als Tragmittel ein Kunststoffseil
zu verwenden, wie es in
EP
093440 B1 verwendet wird.
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Das Triebmittel 8 besteht
vorzugsweise aus ein oder mehreren Stahlseilen. Auch hier ist es
möglich,
als Triebmittel 8 Kunststoffseile oder bandförmige Triebmittel
zu verwenden.
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Ein Ende der das Tragmittel 7 bildenden
Seile ist mit dem Fahrkorb 3 verbunden. Das andere Ende
dieser Seile ist mit dem Gegengewicht 4 verbunden. Weiter
werden diese Seile über
die oberhalb der oberen Endstellung des Aufzugs montierte Umlenkrolle 5 geführt, so
daß eine
Kompensation des Gewichts des Fahrkorbs 3 durch das Gewicht
des Gegengewichts 4 stattfindet. Das Gegengewicht 4 wird
aus Stahl, Stahlbeton oder dergleichen hergestellt und ist zur räumlichen
Fixierung in hier nicht gezeigten Führungsschienen geführt.
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Es ist hierbei auch möglich, daß die von
dem Tragmittel 7, der Umlenkrolle 5 und dem Gegengewicht 4 gebildete
Fahrkorbaufhängungsanordnung weitere
Umlenkrollen aufweist, die die Umlenkung der Tragseile von dem Fahrkorb
zu dem Gegengewicht unterstützen.
Weiter ist es auch möglich,
daß die
Tragseile nicht direkt mit dem Gegengewicht 4 verbunden
sind, sondern über
eine mit dem Gegengewicht 4 verbundene Umlenkrolle geführt und
im weiteren im oberen Bereich des Aufzugschachts 1 befestigt
sind. Durch eine derartige Anordnung ist es möglich, den Bewegungsweg des
Gegengewichts 4 an die vorliegenden räumlichen Gegebenheiten anzupassen.
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Das Tragmittel 7 und das
Triebmittel 8 greifen vorzugsweise mittig am oberen Bereich
der Aufzugskabine an, um die an den Führungsschienen angreifenden
Scherkräfte
möglichst
zu reduzieren.
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2 zeigt
nun eine detailliertere Ansicht der von der Umlenkrolle 5 und
der Antriebsmaschine 6 gebildeten Anordnung.
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2 zeigt
die Umlenkrolle 5, das Tragmittel 7 mit mehreren
Tragseilen 71, die Antriebsmaschine 6 und das
Triebmittel 8 mit mehreren Triebseilen 81.
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Die Antriebsmaschine 6 weist
einen Motor 62 und eine Treibscheibe 61 auf. Wie
aus 2 ersichtlich, ist
der Durchmesser der Treibscheibe 61 geringer als der der
Umlenkrolle 5. Ein geringer Treibscheibendurchmesser hat
den Vorteil, daß sich
das von dem Motor 62 aufzubringende Drehmoment verringert.
Eine derartige Verringerung des Durchmessers der Treibscheibe ist
möglich,
da für
die Treibseile 81 ein geringerer Durchmesser als für die Tragseile 71 verwendet
werden kann, da die an den Tragseilen 71 angreifenden Kräfte höher als
die an den Triebseilen 81 angreifenden Kräfte sind.
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Zur Erhöhung der Reibung zwischen den Triebseilen
81 und
der Treibscheibe
61 ist es möglich, daß die Triebseile
81 die
Treibscheibe
61 mehrmals umschlingen. Weiter ist es auch
möglich,
die Antriebsmaschine
6 hierzu mit einer wie in
DE 10164548 A1 oder
DE 3907541 A1 beschriebenen Treibscheibenanordnung
zu versehen.
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Weiter ist es vorteilhaft, für die Triebmittel und
die Tragmittel unterschiedliche Materialien und Querschnitts-Geometrien
einzusetzen. So können beispielsweise
für das
Tragmittel ein oder mehrere herkömmliche
Stahlseile verwendet werden. Für
das Triebmittel können
Kunststoffseile, mit Kunststoff- oder Gummikomponenten ummantelte
Seile oder Antriebsbänder
verwendet werden, die speziell auf die Antriebsfunktion ausgerichtet
sind. Mittels einer derartigen Ausstattung des Triebmittels und
unter Umständen
auch der Treibscheibe 61 ist es möglich, die Reibung zwischen
Triebmittel 8 und Treibscheibe 61 zu erhöhen und,
aufgrund der Entlastung durch die Fahrkorbaufhängungsanordnung, die Abnutzung des
Triebmittels 8 und der Treibscheibe 61 in akzeptierbaren
Grenzen zu halten. Durch eine entsprechende Wahl der für die Umlenkrolle 7,
den Tragseilen 71, der Treibscheibe 61 und den
Triebseilen 81 verwendeten Materialien wird so die Reibungszahl zwischen
der Treibscheibe 61 und den Triebseilen 81 größer als
die Reibungszahl zwischen der Umlenkrolle 5 und den Tragseilen 71 festgelegt.
Dies führt
einerseits zu einer besonders geringen Abnutzung der Tragseile 71 und
der Umlenkrolle 5, ermöglicht
jedoch andererseits eine besonders hohe Kraftübertragung durch die Antriebsmaschine 6.
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3 zeigt
eine Möglichkeit
auf, wie die Fahrkorbantriebsanordnung nach 1 im Detail ausgestaltet sein kann.
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3 zeigt
hierzu den Fahrkorb 3, das Gegengewicht 4, die
Umlenkrolle 5, die Antriebsmaschine 6, das Tragmittel 7,
das Triebmittel 8 und ein Triebmittelgegengewicht 9.
Das Triebmittelgegengewicht 9 dient dazu, eine Zugkraft
auf das Triebmittel 8 auszuüben, um damit eine Reibung
zwischen dem Triebmittel 8 und der Treibscheibe 61 zu
erzielen. Das Triebmittelgegengewicht 9 wird ähnlich wie
das Gegengewicht 4 im Aufzugschacht geführt. Die Masse des Gegengewichts 9 wird
aus der von der Antriebsmaschine 6 zu übertragenden Kraft, aus der Reibzahl
zwischen Triebmittel 8 und Treibscheibe 61 und
aus der Anzahl der Umschlingungen der Treibscheibe 61 berechnet.
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In 4 ist
der prinzipielle Aufbau eines weiteren erfindungsgemäßen Aufzugs
dargestellt.
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4 zeigt
einen Fahrkorb 41, ein Gegengewicht 42, ein Tragmittel 43,
eine Umlenkrolle 44, eine weitere Umlenkrolle 46 und
eine Antriebsmaschine 47 mit einem Motor 48 und
einer Treibscheibe 49. Das Tragmittel 43, die
Umlenkrolle 44 und das Gegengewicht 42 bilden
eine Fahrkorbaufhängungsanordnung,
die wie nach 1 und 2 ausgebildet ist.
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Die Umlenkrolle 46, das
Triebmittel 45 und die Antriebsmaschine 47 bilden
eine Fahrkorbantriebsanordnung. Das Triebmittel 45 und
die Antriebseinrichtung 47 sind hierbei wie das Triebmittel 7 bzw.
die Antriebsmaschine 6 nach 1 und 2 ausgestaltet. Im Gegensatz
zu der in den 1 und 3 gezeigten Fahrkorbantriebsanordnung
sind nach 4 beide Enden
des Triebmittels 45 mit dem Fahrkorb 41 verbunden.
Die Umlenkrollen 46 und 44 können in einem über dem
Aufzugschacht angeordneten Maschinenraum montiert sein. Da jedoch
bei dieser Anordnung die Antriebsmaschine nicht über dem Aufzugschacht untergebracht
werden muß,
ist es hier jedoch vorteilhaft, auf einen derartigen Maschinenraum
zu verzichten und die Umlenkrollen 46 und 44 im oberen
Bereich des Aufzugschachtes zu montieren.
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Die Umlenkrolle 46 kann,
wie bereits in Bezug auf die Umlenkrolle 44 geschildert,
durch zwei oder mehr Umlenkrollen ersetzt werden, um eine an die örtlichen
Gegebenheiten angepaßte
Führung
des Triebmittels 45 zu ermöglichen.
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Die Antriebsmaschine 47 ist
im unteren Bereich des Fahrzeugschachtes oder in einem unter dem
Fahrzeugschacht angeordneten Maschinenraum fest montiert. Es ist
jedoch auch möglich,
im unteren Bereich des Aufzugschachtes lediglich eine weitere Umlenkrolle
zu montieren und die Antriebsmaschine 47 in beliebiger
Position zwischen der oberen Umlenkrolle 46 und dieser
unteren Umlenkrolle zu montieren. In diesem Fall ist es besonders
vorteilhaft, daß das
Triebmittel 45 die Treibscheibe 49 ein oder mehrfach
umschlingt.
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Um die Reibung zwischen der Treibscheibe 49 und
dem Triebmittel 45 an die zu übertragenden Kräfte anzupassen,
ist es vorteilhaft, zusätzlich
eine Treibscheibenspannvorrichtung zur Spannung des Triebmittels 45 vorzusehen.
Eine solche Spannvorrichtung kann zum Beispiel eine hydraulische
oder pneumatische Spannvorrichtung sein, welche am Boden des Aufzugschachtes
oder im oberen Bereich des Aufzugschachtes montiert ist und mittels
Verschiebung der Treibscheibe 49 bzw. der Umlenkrolle 46 eine
Spannung des Triebmittels 45 bewirkt. Eine derartige Treibscheibenspannvorrichtung
kann jedoch auch am Fahrkorb 41 montiert werden und das Tragmittel 45 durch
Einwirken auf die Enden bzw. Befestigungspunkte des Tragmittels 45 zur
Spannung des Tragmittels 45 verkürzen. Hierbei ist es möglich, daß die Spannung
abhängig
von der Zuladung des Fahrkorbes 41 eingestellt wird. Beispielsweise
kann so das augenblickliche Gewicht des Fahrkorbs 41 inklusive
Ladung bestimmt und daraus von einer Steuereinrichtung die in dem
Tragmittel zu erzeugende Spannung berechnet und eingestellt werden.
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5 zeigt
den prinzipiellen Aufbau eines weiteren erfindungsgemäßen Aufzugs.
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5 zeigt
einen Fahrkorb 51, ein Gegengewicht 52, ein Tragmittel 53,
eine Umlenkrolle 54, eine Antriebsmaschine 56 mit
einem Motor 57 und einer Treibscheibe 58 und ein
Triebmittel 55.
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Das Gegengewicht 52, die
Umlenkrolle 54 und das Tragmittel 53 bilden eine
Fahrkorbaufhängungsanordnung,
die gemäß den 1 und 2 ausgestaltet ist.
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Das Triebmittel 55 und die
Antriebsmaschine 56 bilden eine hiervon getrennte Fahrkorbantriebsanordnung:
Das
Triebmittel 55 wird über
die im unteren Bereich des Aufzugschachtes oder unterhalb des Aufzugschachtes
montierte Antriebsmaschine 56 geführt und ist einerseits mit
dem Fahrkorb 51 und andererseits mit dem Gegengewicht 52 verbunden.
Hierdurch ist es der Antriebsmaschine 56 möglich, einerseits
eine Zugkraft auf den Fahrkorb 51 und andererseits auf
das Gegengewicht 52 auszuüben.
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Wie bereits in Bezug auf das Ausführungsbeispiel
nach 4 erwähnt, ist
es auch bei der Anordnung nach 5 möglich, eine
Treibscheibenspannvorrichtung vorzusehen. Diese Treibscheibenspannvorrichtung
kann entweder auf die Treibscheibe 58, auf die Umlenkrolle 54 oder
auf die Enden des Triebmittels 55 einwirken, um die Spannung
des Triebmittels 55 zu erhöhen.
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Weiter ist es auch möglich, dass
die Treibscheibe 58 oberhalb des Fahrkorbs 51 und
des Gegengewichts 52 angeordnet ist. Die Treibscheibe kann
beispielsweise auf der selben Höhe
wie die Umlenkrolle 54 angeordnet sein. Weiter ist es auch
möglich,
dass die Treibscheibe unterhalb der Umlenkrolle 54 oder
oberhalb der Umlenkrolle 54 angeordnet ist.