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DE10255317A1 - Dunstabzugshaube - Google Patents

Dunstabzugshaube Download PDF

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DE10255317A1
DE10255317A1 DE2002155317 DE10255317A DE10255317A1 DE 10255317 A1 DE10255317 A1 DE 10255317A1 DE 2002155317 DE2002155317 DE 2002155317 DE 10255317 A DE10255317 A DE 10255317A DE 10255317 A1 DE10255317 A1 DE 10255317A1
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DE
Germany
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housing
extractor hood
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air inlet
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Withdrawn
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DE2002155317
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English (en)
Inventor
Manfred H Langner
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Individual
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2057Removing cooking fumes using a cleaning liquid

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Separating Particles In Gases By Inertia (AREA)

Abstract

Eine Dunstabzugshaube weist im Gehäuseinneren eine Sprühvorrichtung für Reinigungsflüssigkeit auf. Unter der Öffnung (3) des Gehäuseschachts (2) ist eine an einen Flüssigkeitsauslass (8) angeschlossene Sammelrinne (4) angeordnet. Ein Lufteinlassschlitz (9) ist zwischen einer Randkante (10) der Sammelrinne (4) und einer an den Gehäuseschacht (2) anschließenden Gehäusewand (12) ausgebildet. Die Sammelrinne (4) ist abnehmbar am Gehäuse (1) angeordnet. Sie ist lösbar am Flüssigkeitsauslass (8) angeschlossen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube mit einem einen Lufteinlass aufweisenden Gehäuse und einer im Gehäuseinneren angeordneten Sprühvorrichtung für Reinigungsflüssigkeit, wobei unter der Öffnung des Gehäuseschachts eine an einen Flüssigkeitsauslass angeschlossene Sammelrinne angeordnet ist, und wobei ein Lufteinlassschlitz zwischen mindestens einer Randkante der Sammelrinne und einer an den Gehäuseschacht anschließenden Gehäusewand ausgebildet ist.
  • Derartige Dunstabzugshauben dienen dazu, den in Küchen, insbesondere auch in Großküchen oder bei der industriellen Verarbeitung von Nahrungsmittel anfallende Abluft abzuführen. Diese Abluft enthält neben Wasserdampf auch Kondensat und Schwebeteilchen. Diese Stoffe schlagen sich im Inneren der Dunstabzugshaube nieder und führen zu einer Verschmutzung, so dass eine regelmäßige Reinigung erforderlich ist.
  • Bekannte Dunstabzugshauben ( US 3 616 744 ) weisen Prallabscheider auf, in denen die durchströmende Abluft umgelenkt wird, um die darin enthaltenen Schwebeteilchen und Kondensat niederzuschlagen. Die Prallabscheider und der darunter liegende Bereich der Dunstabzugshaube wird bei der bekannten Dunstabzugshaube mittels einer Sprühvorrichtung mit Reinigungsflüssigkeit gereinigt, die in einer unter dem Lufteinlass fest installierten Sammelrinne gesammelt wird. Der Innenraum der Dunstabzugshaube ist hierbei für Reinigungszwecke nicht zugänglich; er kann nur durch die darin angebrachten Sprüheinrichtungen gereinigt werden. Auch die Reinigung der Sammelrinne ist schwierig, da diese nur durch den Lufteinlassschlitz hindurch zugänglich ist. Bei der bekannten Dunstabzugshaube sind mehrere feststehende Sprühdüsen angeordnet, die aber nicht alle Flächen des Haubeninnenraums besprühen, so dass dort eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, die aber wegen des schwierigen Zugangs zum Haubeninnenraum sehr schwierig ist und deshalb oftmals unterbleibt.
  • Es ist auch bekannt (WO 00/56202), in einer Dunstabzugshaube einen drehbaren Sprühkopf anzuordnen, der alle Bereiche der Haubeninnenwand bestreicht und reinigt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Dunstabzugshaube der eingangs genannten Gattung so auszubilden, dass die Reinigung des Haubeninnenraums und der Sammelrinne wesentlich erleichtert und vereinfacht wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Sammelrinne abnehmbar am Gehäuse angebracht ist.
  • Die Sammelrinne kann in einfacher Weise und sehr gründlich gereinigt werden, weil sie abgenommen und gespült werden kann. Nach dem Abnehmen der Sammelrinne wird aber auch der die Sprühvorrichtung enthaltene Gehäuseschacht zugänglich, damit auch dieser kontrolliert und erforderlichenfalls gereinigt werden kann.
  • Die abnehmbare Sammelrinne ist in weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens lösbar an den Flüssigkeitsanschluss angeschlossen. Dadurch ist einerseits im eingebauten Zustand eine sichere Abführung der Reinigungsflüssigkeit gewährleistet; andererseits wird das Abnehmen der Sammelrinne nicht durch eine Verbindung mit dem Flüssigkeitsauslass erschwert.
  • Die Sammelrinne kann sich. parallel. zur Vorderseite der Dunstabzugshaube erstrecken. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung besteht aber darin, dass sich die Sammelrinne rechtwinklig zur Vorderseite der Dunstabzugshaube erstreckt. Dadurch kann die Sammelrinne kürzer ausgeführt werden. Sie ist besser zu handhaben und erleichtert eine Ausführungsform, bei der Lufteinlassschlitze zwischen jedem der beiden Längsränder der Sammelrinne und der jeweils benachbarten Gehäusewand ausgebildet sind. Dadurch wird eine Absaugung der Abluft in einem größeren Flächenbereich erreicht.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
  • 1 eine Dunstabzugshaube in einem senkrechten Schnitt,
  • 2 eine Ansicht der Dunstabzugshaube in Richtung des Pfeiles II in 1,
  • 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in 1,
  • 4 und 5 abgewandelte Ausführungsformen in einem senkrechten Schnitt entsprechend der 1 und
  • 6 eine weitere abgewandelte Ausführungsform in einem senkrechten Schnitt.
  • Die in den 1-3 dargestellte Dunstabzugshaube dient dazu, die in Großküchen, bei der gewerblichen Zubereitung von Lebensmitteln und Speisen und ähnlichen Bereichen anfallende Abluft abzuführen. In einem Gehäuse 1 ist ein nach unten offener Gehäuseschacht 2 angeordnet, der nach oben an einen (nicht dargestellten) Abluftkanal angeschlossen ist. Unter der unteren Öffnung 3 des Gehäuseschachts 2 ist eine abnehmbare Sammelrinne 4 im Gehäuse 1 angeordnet. Im Inneren des Gehäuseschachts 2 befindet sich ein drehbarer Sprühkopf 5, der an eine Zufuhrleitung 6 für Reinigungsflüssigkeit angeschlossen ist und eine Sprühvorrichtung zur Reinigung des Gehäuseschachtes 2 bildet. Der Sprühkopf 5 weist nach mehreren Richtungen gerüstete Sprühdüsen auf und ist drehbar, so dass die austretenden Sprühstrahlen die gesamte Innenfläche des Gehäuseschachts 2 bestreichen und reinigen.
  • Die Sammelrinne 4 verläuft im eingebauten Zustand mit Gefälle zu einem Sammelschacht 7 eines Flüssigkeitsauslasses 8 des Gehäuses 1. Auf diese Weise gelangt die aus dem Gehäuseschacht 2 herausfließende Reinigungsflüssigkeit, üblicherweise Wasser, ggf. mit einem Zusatz von fettlösenden Tensiden, in die Sammelrinne 4, fließt von dort in den Sammelschacht 7 und wird durch den Flüssigkeitsauslass 8 abgeführt.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach den 1-3 sind Lufteinlassschlitze 9 zwischen jedem der beiden Längsränder 10 und 11 der abnehmbaren Sammelrinne 4 und der jeweils benachbarten Gehäusewand 12 bzw. 13 ausgebildet.
  • Wie man aus 1 erkennt, ist die dem Längsrand 10 bzw. 11 der Sammelrinne 4 zugekehrte, den Luftauslassschlitz 9 begrenzende Fläche der Gehäusewand 12 bzw. 13 konkav gekrümmt. Der zwischen der Fläche der Gehäusewand 12 bzw. 13 und der abgerundeten Randkante 10 bzw. 11 gebildete Luftauslassschlitz 9 bildet hierbei einen sich Strömungsrichtung verjüngenden Strömungskanal 14.
  • Die beiden beiderseits der abnehmbaren Sammelrinne 4 gebildeten Strömungskanäle 14 sind beim Ausführungsbeispiel nach den 1-3 von beiden Seiten schräg von oben auf die Oberseite der Sammelrinne 4 gerichtet. Dadurch wird einerseits erreicht, dass beim Auftreffen des Luftstroms auf die Oberseite der Sammelrinne 4 bereits ein Teil der darin enthaltenen Feststoffteilchen und Kondensattröpfchen an der Sammelrinne 4 niedergeschlagen wird. Zugleich kommt es zu einer Verwirbelung der aufeinander treffenden Abluftströme und damit zu einer Herabsetzung der Strömungsgeschwindigkeit, wodurch das Ausfallen von Tropfen und Feststoffen ebenfalls begünstigt wird.
  • Wie in 1 zu erkennen ist, sind sowohl die beiden Randkanten 10, 11 der abnehmbaren Sammelrinne 4 als auch die Übergänge von den Gehäusewänden 12, 13 in den Gehäuseschacht 2 abgerundet, um an diesen Stellen die Strömungsverhältnisse günstig zu gestalten.
  • Wie in 3 dargestellt, ist die abnehmbare Sammelrinne 4 im Gehäuse 1 an ihrem einen Ende (links in 3) am Rand einer Öffnung des Sammelschachts 7 aufgelegt, so dass dadurch ein Abfluss der gesammelten Reinigungsflüssigkeit in den Sammelschacht 4 gewährleistet ist. Das andere Ende der Sammelrinne 4 (rechts in 3) wird im eingebauten Zustand auf einem Widerlager 15 des Gehäuses 1 abgelegt. Wie in 3 mit Pfeilen und strichpunktierten Linien dargestellt ist, wird die Sammelrinne 4 zum Abnehmen zunächst vom Widerlager 15 angehoben, mit ihrem rechten Ende um einen kurzen Betrag nach vorne gezogen und dann nach unten geschwenkt; schließlich wird sie nach rechts unten aus dem Sammelschacht 7 herausgezogen und abgenommen.
  • Das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel nur dadurch, dass der vordere Rand 10' der Sammelrinne 4 unmittelbar an die angrenzende Gehäusewand 12 anschließt, so dass dort kein Lufteinlassschlitz gebildet wird. Der Lufteinlassschlitz 9 befindet sich hierbei nur an der anderen Randkante 11 der Sammelrinne 4, d.h. im hinteren Bereich der Dunstabzugshaube. Auch in diesem Fall ist der zwischen der Randkante 11 und der benachbarten, konkav gekrümmten Gehäusewand 13 gebildete Strömungskanal 14 schräg von oben und seitlich auf die Oberseite der Sammelrinne 4 gerichtet.
  • Abweichend von diesem Beispiel ist beim Ausführungsbeispiel nach 5 eine Lufteinlassöffnung 9 nur zwischen der der Haubenvorderseite zugekehrten Randkante 9 der Sammelrinne 4 in gleicher Weise ausgebildet, wie im Zusammenhang mit den 1 und 3 beschrieben wurde. Die hintere Randkante 11' der Sammelrinne 4 ist hierbei dicht an die benachbarte Gehäusewand 13 angeschlossen, so dass ein Strömungskanal 14 für die einströmende Abluft nur nahe der Gehäusevorderseite ausgebildet ist.
  • Den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, dass sich die Sammelrinne 4 parallel zur Vorderseite der Dunstabzugshaube erstreckt. Abweichend hiervon erstreckt sich beim Ausführungsbeispiel gemäß 6 die Sammelrinne 4' rechtwinklig zur Vorderseite der Dunstabzugshaube. An beiden Randkanten 10 und 11 der Sammelrinne 4' sind Lufteinlassschlitze 9 ausgebildet, die in der schon beschriebenen Weise sich verjüngende, nach innen und unten gerichtete Strömungskanäle 14 bilden.
  • Die Sammelrinne 4' gemäß 6 ist kürzer und breiter als die Sammelrinne 4 gemäß den 1-5. Ihr Gefälle verläuft nach hinten zu dem an der Gehäuserückwand ausgebildeten Sammelschacht 7 des Flüssigkeitsauslasses 8.

Claims (9)

  1. Dunstabzugshaube mit einem einen Lufteinlass aufweisenden Gehäuse und einer im Gehäuseinneren angeordneten Sprühvorrichtung für Reinigungsflüssigkeit, wobei unter der Öffnung des Gehäuseschachts eine an einen Flüssigkeitsauslass angeschlossene Sammelrinne angeordnet ist, und wobei ein Lufteinlassschlitz zwischen mindestens einer Randkante der Sammelrinne und einer an den Gehäuseschacht anschließenden Gehäusewand ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelrinne (4, 4') abnehmbar am Gehäuse (1) angeordnet ist.
  2. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelrinne (4, 4') lösbar an den Flüssigkeitsauslass (8) angeschlossen ist.
  3. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sammelrinne (4') rechtwinklig zur Vorderseite der Dunstabzugshaube erstreckt.
  4. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Lufteinlassschlitze (9) zwischen jedem der beiden Längsränder (10, 11) der Sammelrinne (4, 4') und der jeweils benachbarten Gehäusewand (12 bzw. 13) ausgebildet sind.
  5. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammelrinne (4, 4') im eingebauten Zustand mit Gefälle zu einem Sammelschacht (8) des Flüssigkeitsauslasses (8) verläuft.
  6. Dunstabzugshaube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dem Längsrand (10 bzw. 11) der Sammelrinne (4, 4') zugekehrte, den Lufteinlassschlitz (9) begrenzende Fläche der Gehäusewand (12 bzw. 13) konkav gekrümmt ist.
  7. Dunstabzugshaube nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zwischen der Fläche der Gehäusewand (12 bzw. 13) und der abgerundeten Randkante (10 bzw. 11) der Sammelrinne (4, 4') gebildete Lufteinlassschlitz (9) einen sich in Strömungsrichtung verjüngenden Strömungskanal (14) bildet.
  8. Dunstabzugshaube nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Strömungskanal (14) schräg von oben und seitlich auf die Oberseite der Sammelrinne (4, 4') gerichtet ist.
  9. Dunstabzugshaube nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet; dass von beiden Seiten Strömungskanäle (14) schräg von oben auf die Oberseite der Sammelrinne (4, 4') gerichtet sind.
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