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DE10255614A1 - Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem mit betriebssicherer Funktion - Google Patents

Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem mit betriebssicherer Funktion

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DE10255614A1
DE10255614A1 DE10255614A DE10255614A DE10255614A1 DE 10255614 A1 DE10255614 A1 DE 10255614A1 DE 10255614 A DE10255614 A DE 10255614A DE 10255614 A DE10255614 A DE 10255614A DE 10255614 A1 DE10255614 A1 DE 10255614A1
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DE
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central unit
control
control system
operational safety
engine
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Tsutomu Miyazaki
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Denso Corp
Toyota Motor Corp
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Denso Corp
Toyota Motor Corp
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Publication date
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Abstract

Ein elektronisches Fahrzeug-Steuersystem umfasst eine Steuer-Zentraleinheit (11) und einer Überwachungs-Zentraleinheit (12). Die Steuer-Zentraleinheit (11) führt die Verarbeitung eines Betriebssicherungsablaufs zur Reduzierung eines Motor-Drehmoments durch, wenn die die Steuer-Zentraleinheit (11) überwachende Überwachungs-Zentraleinheit (12) feststellt, dass die Steuer-Zentraleinheit (11) nicht in der Lage ist, eine Drosselklappensteuerung für einen Motor durchzuführen. Wenn die Überwachungs-Zentraleinheit (12) feststellt, dass die Steuer-Zentraleinheit (11) nicht in der Lage ist, die Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs durchzuführen, führt sie ihrerseits anstelle der Steuer-Zentraleinheit (11) die Verarbeitung eines Betriebssicherungsablaufs aus. Bei diesem Betriebssicherungsvorgang stellt die Überwachungs-Zentraleinheit (12) die Steuer-Zentraleinheit (11) fortlaufend zurück, sodass der Motor zwangsweise abgeschaltet werden kann.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein elektronisches Fahrzeug- Steuersystem, das beim Auftreten einer Funktionsstörung oder eines Ausfalls der elektronischen Steuerung einen Übergang in einen betriebssicheren Zustand herbeiführt.
  • Bekanntermaßen können zwei zentrale Signal- oder Datenverarbeitungseinheiten (CPU), die nachstehend vereinfacht als Zentraleinheiten bezeichnet sind, zur Steuerung der Brennkraftmaschine bzw. des Verbrennungsmotors in einem Fahrzeug Verwendung finden, wobei eine Zentraleinheit als Haupt-Zentraleinheit zur Kraftstoffeinspritzsteuerung und Zündungssteuerung dient, während die andere Zentraleinheit als Neben-Zentraleinheit für die Drosselklappensteuerung verwendet wird. Die Haupt- Zentraleinheit überwacht den Drosselklappen-Steuervorgang der Neben-Zentraleinheit und führt beim Auftreten einer Funktionsstörung oder eines Ausfalls der Drosselklappensteuerung einen Betriebssicherungsvorgang durch. Es ist bereits vorgeschlagen worden, alle diese Steuervorgänge mit Hilfe einer einzigen Zentraleinheit durchzuführen, da derartige Zentraleinheiten in Bezug auf die Verarbeitung von Drehzahlwerten und dergleichen erheblich leistungsfähiger geworden sind. Hierbei wird jedoch eine weitere Zentraleinheit als Neben-Zentraleinheit zur Überwachung der Arbeitsweise der die Kraftstoffeinspritz-, Zündungs- und Drosselklappen- Steuervorgänge durchführenden Haupt-Zentraleinheit verwendet.
  • Wenn die Neben-Zentraleinheit z. B. eine Funktionsstörung der Drosselklappensteuerung feststellt, übermittelt die Neben-Zentraleinheit der Haupt-Zentraleinheit die Anweisung, einen Betriebssicherungsvorgang (fail-safe operation) auszuführen. Dieser Betriebssicherungsvorgang, d. h., die Überführung in einen betriebssicheren Zustand, kann die Aufrechterhaltung der Kraftstoffeinspritzung und Zündung für eine verringerte Anzahl von Zylindern eines Motors zur Gewährleistung einer Weiterfahrt unter Notlaufbedingungen beinhalten. Hierbei ist jedoch nicht gewährleistet, dass die die Drosselklappensteuerung durchführende Haupt-Zentraleinheit noch in der Lage ist, diesen Betriebssicherungsvorgang korrekt auszuführen. Obwohl die Neben-Zentraleinheit zur Rückstellung der Haupt- Zentraleinheit ausgestaltet sein kann, ist nämlich nicht gewährleistet, ob die Haupt-Zentraleinheit nach einer Rückstellung den Betriebssicherungsvorgang durchführen kann.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein elektronisches Fahrzeug-Steuersystem und Fahrzeug- Steuerverfahren anzugeben, mit deren Hilfe beim Auftreten einer Funktionsstörung oder eines Ausfalls ein Betriebssicherungsvorgang (fail-safe operation) zur Herbeiführung eines betriebssicheren Zustands korrekt durchführbar ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den im Patentanspruch 1 angegebenen Mitteln gelöst.
  • In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Das erfindungsgemäße elektronische Fahrzeug-Steuersystem umfasst eine Haupt-Zentraleinheit und eine Neben- Zentraleinheit. Die Haupt-Zentraleinheit führt elektronische Steuerungen eines Fahrzeugs, wie z. B. die Drosselklappensteuerung für eine Brennkraftmaschine bzw. einen Verbrennungsmotor, sowie einen Betriebssicherungsablauf (fail-safe processing) zur Verringerung des Ausgangsdrehmoments des Motors aus, wenn die Neben-Zentraleinheit eine Funktionsstörung oder einen Ausfall der Haupt-Zentraleinheit bei der elektronischen Steuerung des Fahrzeugs feststellt. Die Neben- Zentraleinheit ermittelt, ob der Betriebssicherungsablauf von der Haupt-Zentraleinheit korrekt durchgeführt wird, und führt bei Ermittlung eines ungewöhnlichen Zustands bzw. fehlerbedingten Störzustands bei dem von der Haupt- Zentraleinheit durchgeführten Betriebssicherungsablauf ihrerseits einen Betriebssicherungsablauf anstelle der Haupt-Zentraleinheit aus.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Ausführungsbeispiels des elektronischen Fahrzeug-Steuersystems, bei dem eine Steuer-Zentraleinheit und eine Überwachungs-Zentraleinheit Verwendung finden,
  • Fig. 2 ein Ablaufdiagramm, das ein von der Überwachungs-Zentraleinheit des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1 ausgeführtes Unterprogramm zur Überwachung eines Betriebssicherungsablaufs veranschaulicht,
  • Fig. 3 Signalverläufe zur Veranschaulichung eines Betriebssicherungs-Überwachungsvorgangs bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1, und
  • Fig. 4A und 4B Blockschaltbilder von Modifikationen des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 1.
  • Gemäß Fig. 1 umfasst das elektronische Fahrzeug- Steuersystem eine elektronische Steuereinheit (ECU) 10, die verschiedene Motorbereiche bzw. -bauteile, wie Einspritzventile 21 zur Kraftstoffeinspritzung, eine Zündanlage 22 zur Zündfunkenerzeugung und ein Drosselklappenstellglied 23 zur Drosselklappenverstellung, in Abhängigkeit von Betriebszuständen des Motors, wie Motordrehzahl und Ansaugluftmenge, elektronisch steuert. Einspritzsteuersignale für vier Zylinder sind mit #1 bis #4 bezeichnet, während Zündsteuersignale mit IGT1 bis IGT4 bezeichnet sind.
  • Die elektronische Steuereinheit 10 umfasst eine als Haupt- Zentraleinheit verwendete Steuer-Zentraleinheit 11, eine als Neben-Zentraleinheit verwendete Überwachungs- Zentraleinheit 12 sowie eine Kontrollschaltung 13. Der Steuer-Zentraleinheit 11 und der Überwachungs- Zentraleinheit 12 werden ein Zündschaltersignal IGSW und ein Startersignal STA zur Bestimmung von Motorstartzuständen zugeführt. In jeweiligen vorgegebenen Perioden führt die Steuer-Zentraleinheit 11 der Kontrollschaltung 13 einen Überwachungsimpuls WD1 zu, während die Überwachungs-CPU 12 in jeweiligen vorgegebenen Perioden der Steuer-Zentraleinheit 11 einen Überwachungsimpuls WD2 zuführt.
  • Die Steuer-Zentraleinheit 11 ist zur Durchführung einer Kraftstoffeinspritzsteuerung, einer Zündungssteuerung und einer Drosselklappensteuerung programmiert. Außerdem ist sie zur Durchführung einer Überwachung der Operationen der Überwachungs-Zentraleinheit 12 auf der Basis der von der Überwachungs-Zentraleinheit 12 erhaltenen Überwachungsimpulse WD2 programmiert. Die Steuer- Zentraleinheit 11 ist zur Feststellung einer Funktionsstörung oder eines Ausfalls der Überwachungs- Zentraleinheit 12, wenn der Überwachungsimpuls WD2 über eine vorgegebene Zeitdauer hinaus den gleichen Signalpegel aufweist, und zur Eingabe eines Rückstellsignals R1 in die Überwachungs-Zentraleinheit 12 bei Ermittlung einer solchen Funktionsstörung programmiert.
  • Die Kontrollschaltung 13 dient zur Überwachung der Steuer- Zentraleinheit 11 auf der Basis der von der Steuer- Zentraleinheit 11 erhaltenen Überwachungsimpulse WD1. Hierbei führt die Kontrollschaltung 13 der Steuer- Zentraleinheit 11 ein Rückstellsignal R3 zu, wenn der Überwachungsimpuls WD1 über eine vorgegebene Zeitdauer hinaus auf dem gleichen Signalpegel verbleibt. Ferner ist hervorzuheben, dass die Überwachungs-Zentraleinheit 12 ebenfalls zurückgestellt wird, wenn die Steuer- Zentraleinheit 11 durch das Rückstellsignal R3 über ein ODER-Glied 14 zurückgestellt wird.
  • Die Steuer-Zentraleinheit 11 und die Überwachungs- Zentraleinheit 12 sind über eine Verbindungsleitung für direkten Speicherzugriff (DMA) miteinander verbunden und somit in der Lage, über diese DMA-Verbindung miteinander zu kommunizieren. Die Überwachungs-Zentraleinheit 12 ist zur Überwachung eines von der Steuer-Zentraleinheit 11 vorgenommenen spezifischen Steuervorgangs, insbesondere der Drosselklappensteuerung, auf der Basis der von der Steuer- Zentraleinheit 11 über die DMA-Verbindung erhaltenen Kommunikationsdaten programmiert. Die Überwachungs- Zentraleinheit 12 informiert die Steuer-Zentraleinheit 11 mittels der DMA-Verbindung über eine Funktionsstörung der überwachten Drosselklappensteuerung, wenn sie das Vorliegen einer solchen Funktionsstörung erfasst. Die Steuer- Zentraleinheit 11 ist zur Durchführung eines vorgegebenen Betriebssicherungsablaufs (fail-safe processing) in Abhängigkeit von der Meldung einer Funktionsstörung von der Überwachungs-Zentraleinheit 12 programmiert. Dieser Betriebssicherungsvorgang zur Herbeiführung eines betriebssicheren Zustands kann in einer Verringerung der mit Kraftstoff versorgten Zylinder oder in einer Verzögerung der Zündverstellung bzw. des Zündzeitpunkts zur Verringerung des Motor-Ausgangsdrehmoments bestehen, um eine Weiterfahrt des Fahrzeugs in einem Notlaufbetrieb zu gewährleisten.
  • Die Überwachungs-Zentraleinheit 12 ist außerdem zur Überwachung des von der Steuer-Zentraleinheit 11 ausgeführten Betriebssicherungsablaufs programmiert und überprüft hierbei, ob die Steuer-Zentraleinheit 11 den Betriebssicherungsablauf korrekt ausführt. Hierbei kann die Überwachungs-Zentraleinheit 12 z. B. das Brennstoffeinspritzsignal #1 erhalten und den Zustand der Kraftstoffzufuhr, d. h., die Unterbrechung der Kraftstoffzufuhr zur Verringerung des Ausgangsdrehmoments, überwachen. Es können natürlich auch mehr als ein Brennstoffeinspritzsignal oder sämtliche Einspritzsignale #1 bis #4 zur Überwachung des Betriebssicherungsablaufs herangezogen werden. Wenn eine Funktionsstörung in dem von der Steuer-Zentraleinheit 11 durchgeführten Betriebssicherungsablauf festgestellt wird, setzt die Überwachungs-Zentraleinheit 12 ein Motorabschalt- Anforderungszustandssignal bzw. -Anforderungszustandsbit und speichert es in einen nichtflüchtigen Speicher 12a ein. Sodann führt die Überwachungs-Zentraleinheit 12 der Steuer- Zentraleinheit 11 über das ODER-Glied 14 ein Rückstellsignal R2 als Motorabschalt-Anforderungssignal zu, sodass die Betätigung der Brennstoffeinspritzventile 21, der Zündanlage 22 und des Drosselklappenstellglieds 23 unterbrochen bzw. beendet wird.
  • Im einzelnen überwacht die Überwachungs-Zentraleinheit 12 hierbei den von der Steuer-Zentraleinheit 11 ausgeführten Betriebssicherungsablauf auf der Basis des in Fig. 2 dargestellten Unterprogramms. In einem Schritt 101 überprüft die Überwachungs-Zentraleinheit 12 zunächst, ob das Startersignal STA vorliegt, d. h., den Wert EIN hat, und damit das Vorliegen eines Motorstartvorgangs anzeigt. Wenn dieses Zustandssignal bzw. Zustandsbit den Wert EIN hat, löscht die Überwachungs-Zentraleinheit 12 in einem Schritt 102 das im Speicher 12a abgespeicherte Motorabschalt- Anforderungszustandsbit EST.
  • Die Überwachungs-Zentraleinheit 12 überprüft sodann in einem Schritt 103, ob die Steuer-Zentraleinheit 11 den Betriebssicherungsablauf korrekt ausführt. Wenn ein Störungszustand oder ungewöhnlicher Zustand der Verarbeitung dieses Betriebssicherungsablaufs festgestellt wird, setzt die Überwachungs-Zentraleinheit 12 in einem Schritt 104 das Motorabschalt-Anforderungszustandsbit EST im Speicher 12a. Die Überwachungs-Zentraleinheit 12 überprüft sodann in einem Schritt 105, ob das Motorabschalt-Anforderungszustandsbit EST gesetzt ist. Wenn das Zustandsbit EST gesetzt ist, gibt die Überwachungs- Zentraleinheit 12 das Rückstellsignal R2 als Motorabschalt- Anforderungssignal ab und stellt dadurch die Steuer- Zentraleinheit 11 zur Unterbrechung bzw. Beendigung der Motorsteuervorgänge zurück.
  • Dieser Überwachungsvorgang des Betriebssicherungsablaufs ist in Fig. 3 veranschaulicht, wobei davon ausgegangen wird, dass der Motor aus dem Stillstand gestartet wird. Wenn der Zündschalter zum Einschalten der elektrischen Stromversorgung geschlossen wird (IGSW = EIN) und sodann zum Zeitpunkt tl der Starter mit Strom versorgt wird (STA = EIN), wird die Motordrehzahl NE im Bereich der Leerlaufdrehzahl von ungefähr 600 min-1 gehalten. Wenn eine Funktionsstörung bei der Drosselklappensteuerung auftritt, ermittelt die Überwachungs-Zentraleinheit 12 einen Störungszustand der Steuer-Zentraleinheit 11 bei der Drosselklappensteuerung und meldet dies der Steuer- Zentraleinheit 11. Daraufhin beginnt die Steuer- Zentraleinheit 11 mit der Verarbeitung des Betriebssicherungsvorgangs, d. h., der Reduzierung der Anzahl der mit Kraftstoff versorgten Zylinder, sodass die Motordrehzahl bei ungefähr 1500 min-1 gehalten werden kann wodurch das Fahrzeug in die Lage versetzt wird, im Rahmen eines Notlaufbetriebs z. B. eine Werkstatt zu erreichen.
  • Wenn zum Zeitpunkt t3 eine Funktionsstörung oder ein ungewöhnlicher Zustand bei der Ausführung des Betriebssicherungsvorgangs durch die Steuer-Zentraleinheit 11 auftritt, indem z. B. die Reduzierung der Anzahl der mit Kraftstoff versorgten Zylinder nicht korrekt ausgeführt wird, ergibt sich eine höhere Motordrehzahl NE. Die Überwachungs-Zentraleinheit 12 stellt diesen ungewöhnlichen Zustand fest und setzt zum Zeitpunkt t4 das Motorabschalt- Anforderungszustandsbit (EST = EIN). Außerdem wird das Rückstellsignal R2 der Steuer-Zentraleinheit 11 zugeführt. Darüberhinaus wird die Überwachungs-Zentraleinheit 12 jeweils zurückgestellt, wenn die Steuer-Zentraleinheit 11 zurückgestellt wird. Das Motorabschalt- Anforderungszustandsbit EST wird jedoch in dem nichtflüchtigen Speicher 12a weiterhin gespeichert gehalten. Auch bei einem Wiederanlauf der Überwachungs- Zentraleinheit 12 wird somit das Rückstellsignal R2 der Überwachungs-Zentraleinheit 12 wiederholt zugeführt, bis der Zündschalter abgeschaltet (IGSW = AUS) und die Stromversorgung der elektronischen Steuereinheit 10 unterbrochen ist.
  • Beim erneuten Einschalten des Zündschalters wird das Rückstellsignal R2 weiterhin von der Überwachungs- Zentraleinheit 12 abgegeben, da das Motorabschalt- Anforderungszustandsbit EST im Speicher 12a gespeichert ist. Zu Beginn des Motorstartvorgangs (STA = EIN) zum Zeitpunkt t5 wird jedoch das Zustandsbit EST im Speicher 12a gelöscht, sodass die Motorsteuerung durch die Steuer- Zentraleinheit 11 normal erfolgt, solange die Überwachungs- Zentraleinheit 12 keine Funktionsstörung im Drosselklappensteuerbetrieb der Steuer-Zentraleinheit 11 feststellt.
  • Wenn somit bei diesem Ausführungsbeispiel die Steuer- Zentraleinheit 11 den Betriebssicherungsablauf nicht korrekt ausführt, wird dies von der Überwachungs- Zentraleinheit 12 festgestellt, die daraufhin die Steuer- Zentraleinheit 11 kontinuierlich zurückstellt, sodass kein übermäßiger Anstieg der Motordrehzahl erfolgt. Dies ist von besonderem Vorteil, da es ungewiss ist, ob die Steuer- Zentraleinheit 11 nach einer Funktionsstörung oder einem Ausfall der von ihr durchgeführten Motorsteuerung, insbesondere der Drosselklappensteuerung, noch in der Lage ist, den Betriebssicherungsablauf in der erforderlichen Weise durchzuführen. Da das Motorabschalt- Anforderungszustandsbit EST bei jedem Startvorgang des Motors gelöscht wird, kann die Steuer-Zentraleinheit 11 die Motorsteuerung auf normalem Wege durchführen.
  • Das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel lässt sich auf mancherlei Weise modifizieren. Z. B. kann die Überwachungs-Zentraleinheit 12 derart programmiert bzw. ausgestaltet sein, dass ein Kraftstoffzufuhr-Abschaltsignal F/C sämtlichen Einspritzventilen 21 über UND-Glieder 31 in der in Fig. 4A veranschaulichten Weise zugeführt wird, wenn die Überwachungs-Zentraleinheit 12 eine Funktionsstörung oder einen ungewöhnlichen Zustand bei der von der Steuer- Zentraleinheit 11 durchgeführten Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs feststellt. Durch dieses Kraftstoffzufuhr-Abschaltsignal wird die Kraftstoffeinspritzung zur Abschaltung des Motors unterbrochen bzw. beendet.
  • Außerdem besteht im Falle einer nicht korrekten Ausführung des Betriebssicherungsablaufs durch die Steuer- Zentraleinheit 11 die Möglichkeit, das Kraftstoffzufuhr- Abschaltsignal F/C nur den Einspritzventilen 21 des ersten und dritten Zylinders zuzuführen, falls der erste und der dritte Zylinder als diejenigen Zylinder festgelegt sind, bei denen die Kraftstoffzufuhr unterbrochen wird, wenn die Steuer-Zentraleinheit 11 nicht in der Lage ist, eine normale Drosselklappensteuerung durchzuführen.
  • Ferner kann das Motorabschalt-Anforderungszustandsbit EST im Speicher 12a zum Zeitpunkt der Steuerung eines Hauptrelais des Stromversorgungskreises gelöscht werden, die beim Abschalten des Zündschalters (IGSW = AUS) erfolgt.
  • Weiterhin kann die Drosselklappensteuerung durch eine erste Zentraleinheit getrennt von einer zweiten Zentraleinheit erfolgen, die die Steuerung der Kraftstoffeinspritzung und der Zündung durchführt. In diesem Fall ist die zweite Zentraleinheit zur Durchführung der Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs programmiert, wenn die erste Zentraleinheit nicht in der Lage ist, die Drosselklappensteuerung normal durchzuführen, wobei die erste Zentraleinheit die Durchführung des Betriebssicherungsablaufs der zweiten Zentraleinheit überwacht. Hierbei ist die erste Zentraleinheit zur Fortführung eines Betriebssicherungsablaufs anstelle der zweiten Zentraleinheit programmiert, wenn die zweite Zentraleinheit nicht in der Lage ist, die Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs auszuführen.
  • Das vorstehend beschriebene elektronische Fahrzeug- Steuersystem umfasst somit eine Steuer-Zentraleinheit 11 und eine Überwachungs-Zentraleinheit 12. Die Steuer- Zentraleinheit 11 führt die Verarbeitung eines Betriebssicherungsablaufs zur Reduzierung eines Motor- Drehmoments durch, wenn die die Steuer-Zentraleinheit 11 überwachende Überwachungs-Zentraleinheit 12 feststellt, dass die Steuer-Zentraleinheit 11 nicht in der Lage ist, eine Drosselklappensteuerung für einen Motor durchzuführen. Wenn die Überwachungs-Zentraleinheit 12 feststellt, dass die Steuer-Zentraleinheit 11 nicht in der Lage ist, die Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs durchzuführen, führt sie ihrerseits anstelle der Steuer-Zentraleinheit 11 die Verarbeitung eines Betriebssicherungsablaufs aus. Bei diesem Betriebssicherungsvorgang stellt die Überwachungs- Zentraleinheit 12 die Steuer-Zentraleinheit 11 fortlaufend zurück, sodass der Motor zwangsweise abgeschaltet werden kann.

Claims (10)

1. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem, mit einer Haupt- Zentraleinheit (11) zur Durchführung eines Betriebssicherungsablaufs zur Reduzierung des Ausgangsdrehmoments eines Motors beim Auftreten einer Funktionsstörung bei der elektronischen Steuerung eines Fahrzeugs und einer separat von der Haupt-Zentraleinheit (11) vorgesehenen Neben-Zentraleinheit (12), dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) zur Ermittlung einer korrekten Ausführung der Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs durch die Haupt-Zentraleinheit (11) ausgestaltet ist und bei Feststellung eines ungewöhnlichen Zustands in der von der Haupt-Zentraleinheit (11) ausgeführten Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs ihrerseits die Verarbeitung eines Betriebssicherungsablaufs anstelle der Haupt-Zentraleinheit (11) durchführt.
2. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) zum Abschalten des Motors als Betriebssicherungsvorgang bei Feststellung des ungewöhnlichen Zustands der Haupt- Zentraleinheit (11) ausgestaltet ist.
3. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) zur fortlaufenden Rückstellung der Haupt-Zentraleinheit (11) bei Feststellung des ungewöhnlichen Zustands bei der Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs durch die Haupt- Zentraleinheit (11) ausgestaltet ist.
4. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) gleichzeitig mit der Haupt-Zentraleinheit (11) zurückgestellt wird und dass die Neben-Zentraleinheit (12) eine einen ungewöhnlichen Zustand in der von der Haupt- Zentraleinheit (11) durchgeführten Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs angebende Störungsinformation in einem nichtflüchtigen Speicher (12a) abspeichert.
5. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) die in dem Speicher (12a) abgespeicherte Störungsinformation beim Starten des Motors löscht.
6. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) die in dem Speicher (12a) gespeicherte Störungsinformation innerhalb einer vorgegebenen Verzögerungszeit nach dem Abschalten eines Zündschalters löscht.
7. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) bei der Feststellung des ungewöhnlichen Zustands in der von der Haupt-Zentraleinheit (11) durchgeführten Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs Kraftstoffeinspritzventilen (21) des Motors ein Kraftstoffeinspritz-Abschaltsignal zuführt.
8. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupt-Zentraleinheit (11) den Betriebssicherungsablauf zur Verringerung der Anzahl von den Motor mit Kraftstoff versorgenden Kraftstoffeinspritzventilen (21) durchführt und dass die Neben-Zentraleinheit (12) denjenigen Kraftstoffeinspritzventilen (21) ein Kraftstoffeinspritz- Abschaltsignal zuführt, die während des Betriebssicherungsablaufs inaktiviert gehalten werden.
9. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Haupt-Zentraleinheit (11) die elektronische Steuerung des Fahrzeugs in Form einer Drosselklappensteuerung des Motors sowie einer Steuerung der Kraftstoffeinspritzung und der Zündung des Motors durchführt.
10. Elektronisches Fahrzeug-Steuersystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Neben-Zentraleinheit (12) zur Überwachung der von der Haupt-Zentraleinheit (11) ausgeführten Steuervorgänge ausgestaltet ist und der Haupt- Zentraleinheit (11) Instruktionen zur Durchführung der Verarbeitung des Betriebssicherungsablaufs bei Feststellung einer Funktionsstörung der Steuervorgänge der Haupt- Zentraleinheit (11) zuführt.
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