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Die Erfindung betrifft eine auslösbare Skibindung.
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Bei praktisch allen derzeit auf dem
Markt erhältlichen
Skibindungen sind auf dem Ski ein vorderes Schuhhalteraggregat sowie
ein hinteres Schuhhalteraggregat angeordnet, wobei das vordere Schuhhalteraggregat
mit dem zehenseitigen Ende und das hintere Schuhhalteraggregat mit
dem fersenseitigen Ende der (genormten) Schuhsohle eines Skischuhs
formschlüssig
zusammenwirkt, und zwar derart, dass das zehenseitige Sohlende vom
vorderen Schuhhalteraggregat an einer Vorwärtsbewegung in Skilängsrichtung
sowie an Bewegungen in Richtung der Skihoch- und Skiquerachsen gehindert wird,
während
das fersenseitige Sohlenende vom hinteren Schuhhalteraggregat gegen
eine Rückwärtsbewegung
in Skilängsrichtung
sowie gegen Bewegungen in Richtung der Hoch- und Querachsen des
Skis gesichert wird.
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Derartige Bindungen haben einen hohen Entwicklungsstandard
und hohe Sicherheit erreicht. Prinzipiell haben sie jedoch den Nachteil,
dass Verschmutzungen, die sich gegebenenfalls zwischen Sohlen und
Schuhhalteraggregaten festsetzen, einen Einfluss auf das Auslöseverhalten
haben können.
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Deswegen wurden bereits gemäß der
US 4 182 524 Skibindungen
entwickelt, bei denen der Skischuh auf einer bindungsseitigen Stand-
bzw. Tragplatte steht, die gegen einstellbaren Widerstand um eine
Skihochachse drehbar ist. Bei in die Bindung eingesetztem Schuh
ist die Schuhsohle auf der Tragplatte mittels plattenseitiger Schuhhalterelemente
fixiert, die mit sohlenseitigen Gegenelementen zusammenwirken.
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Wenn der Schuh bzw. der Fuß des Skiläufers bei
einem Sturz eine Drehbewegung bezüglich der Hochachse des Skis
auszuführen
sucht, wird bei einer Bindung gemäß der
US 4 182 524 der bei dieser Drehung
zu überwindende
Drehwiderstand ausschließlich
durch bindungsseitige Elemente bestimmt, die sich prinzipiell schmutzgeschützt anordnen
lassen, gemäß der
US 4 182 524 beispielsweise innerhalb
der Stand- bzw. Tragplatte.
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Gleichwohl hat die Bindung gemäß der
US 4 182 524 noch kein zufriedenstellend
reproduzierbares Verhalten. Der einer Drehung der Stand- bzw. Tragplatte
um die Hochachse entgegenstehende Drehwiderstand wird durch eine
Federanordnung bestimmt, die auch den Auslösewiderstand der plattenseitigen
Schuhhalterelemente bewirkt. Dabei ist die Anordnung so aus gebildet,
dass die Schuhhalterelemente bei Drehung der Stand- bzw. Tragplatte
um die Hochachse ein zunehmendes Bewegungsspiel in Richtung ihrer
den Schuh freigebenden Lage erhalten. Umgekehrt erhält die Stand-
bzw. Tragplatte ein Drehspiel, sobald die Schuhhalterelemente durch Relativbewegungen
zwischen Stand- bzw. Tragplatte und Schuhsohle in Richtung ihrer
den Schuh freigebenden Lage verstellt werden. Damit können zwischen
Stand- bzw. Tragplatte und Schuhsohle auftretende Verschmutzungen
einerseits das Auslöseverhalten
der Bindung und andererseits das Rückstellverhalten der Bindung
innerhalb ihres sogenannten Elastizitätsbereiches beeinflussen, innerhalb
dessen auf die Bindung einwirkende Störkräfte zwar zu Bewegungen von
Bindungselementen bzw. Teilen jedoch noch nicht zu einer Auslösung der
Bindung führen,
so dass sich die Bindung bei wieder verschwindender Störkraft in
den normalen, den Schuh in vorgegebener Solllage fixierenden Zustand
zurückstellen
kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es nun,
bei einer Skibindung ein besonders gut reproduzierbares Auslöse- und
Elastizitätsverhalten
zu gewährleisten.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine auslösbare
Skibindung mit als Standfläche
eines Skischuhs vorgesehener Stand- bzw. Tragplatte, welche an bzw.
auf einem skifesten bzw. skifest anbringbaren Bais- oder Lagerteil
um eine (vertikale) Hochachse des Basisteiles gegen einstellbaren Widerstand
einer ersten Rastvorrichtung drehbar angeordnet ist, und mit an
der Stand- bzw. Tragplatte angeordneten, auslösbaren vorderen und hinteren Schuh-
oder Sohlenhaltern, die in einer Gebrauchsstellung formschlüssig mit
schuh- oder schuhsohlenseitigen Gegenflächen oder -elementen zusammenwirken
und diese im wesentlichen stand- bzw. tragplattenfest fixieren,
wobei die hinteren Sohlenhalter bei dem Schuh in vertikaler Richtung
von der Stand- bzw. Tragplatte abhebenden Störkräften gegen einstellbaren Widerstand
einer von der ersten Rastvorrichtung entkoppelten zweiten Rastanordnung
in eine Freigabelage verstellbar und/oder die vorderen Schuh- oder Sohlenhalter
innerhalb eines vorgebbaren Drehwinkelbereiches der Stand- bzw.
Tragplatte bezüglich
der Hochachse zumindest im wesentlichen ohne Rückwirkung auf den Widerstand
der ersten Rastvorrichtung verriegelt und außerhalb des Drehbereiches entriegelt
sind.
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Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken,
innerhalb des Elastizitätsbereiches
der Bindung jegliche kritische Relativbewegung zwischen Schuhsohle
und Stand- bzw. Tragplatte auszuschließen. Dies wird zunächst dadurch
erreicht, dass durch Störkräfte verursachte
Drehbewegungen der Stand- bzw. Tragplatte um die Hochachse wegen
der Entkopplung der ersten und zweiten Rastvorrichtungen voneinander
und der zunächst
aufrecht erhaltenen Verriegelung der vorderen Schuh- bzw. Sohlenhalter
zu keinerlei Spiel, insbesondere Drehspiel, der Schuhsohle relativ
zur Stand- bzw. Tragplatte führen können. Innerhalb
des Elastizitätsbereiches
bleibt die Drehbewegung der Trag- bzw. Standplatte ohne Rückwirkung
auf die Lage der Schuh- bzw. Sohlenhalter relativ zur Stand- bzw.
Tragplatte.
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Hier sei hervorgehoben, dass die
hinteren Sohlenhalter gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung nur in Vertikalrichtung auslösbar sind, d.h. durch Kräfte die
den Fersenbereich des Schuhes von der Stand- bzw. Tragplatte vertikal
abzuheben suchen. Dementsprechend können im Fersenbereich keine
Verschiebungen zwischen Sohle bzw. Stand- bzw. Tragplatte auftreten,
wenn Störkräfte ein
Drehmoment zwischen Schuh und Ski bezüglich der Hochachse bewirken.
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Soweit eventuelle Störkräfte den
Schuh von der Stand- bzw. Tragplatte vertikal unter Verstellung der
hinteren Schuhhalter in Richtung des Auslösezustandes abzuheben suchen,
können
eventuelle Verschmutzungen zwischen Stand- bzw. Tragplatte und Schuhsohle
keinerlei störenden
Einfluss ausüben.
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Gemäß einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Stand- bzw. Tragplatte eine Drehmomentabstützung zugeordnet, die
auf die Stand- bzw. Tragplatte bezüglich einer Plattenquerachse
einwirkende Drehmomente in Drehmomente bezüglich der Hochachse umsetzt
und ein eine Weiterdrehung der Stand- bzw. Tragplatte um die Hochachse
unterstützendes
Moment erzeugt, sobald die Stand- bzw. Tragplatte eine mittlere
Lage oder einen mittleren Lagebereich verlassen hat. Auf diese Weise
kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Torsionsbelastungen
des Schienbeins sowie der Fuß-
und Kniegelenke dann vermindert werden sollen, wenn das Bein zusätzlich durch
weitere Kräfte,
wie sie typischerweise bei einem Vorwärts- oder Rückwärtssturz auftreten, beansprucht wird.
Die für
weiteren Beanspruchungen verantwortlichen Störkräfte werden aufgrund der vorgenannten Drehmomentabstützung im
Ergebnis zur Verminderung des einer Drehung der Stand- bzw. Tragplatte um
die Hochachse entgegenwirkenden Drehwiderstandes eingesetzt, mit
der Folge, dass vergleichsweise leicht ein die vorderen Schuh- bzw.
Sohlenhalter entriegelnder Drehhub der Stand- bzw. Tragplatte und
damit eine Freigabe des Schuhs erreicht werden.
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Im Übrigen wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale
der Erfindung auf die Ansprüche
sowie die nachfolgende Erläuterung
der Zeichnung verwiesen, anhand der eine besonders bevorzugte Ausführungsform
sowie einige Möglichkeiten
der Abwandlung näher
beschrieben werden. Dabei wird Schutz nicht nur für ausdrücklich in
den Ansprüchen
oder der Beschreibung angegebene Merkmalskombinationen beansprucht.
Vielmehr soll sich der Schutz der vorliegenden Erfindung auch auf
prinzipiell beliebige Unterkombinationen der dargestellten Merkmalskombinationen
beziehen.
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In der Zeichnung zeigt
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1 eine
Draufsicht auf die Oberseite einer erfindungsgemäßen Bindung,
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2 eine
zugehörige
Seitenansicht,
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3 eine
zugehörige
Draufsicht auf die Unterseite der Bindung,
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4 eine
Heckansicht der Bindung entsprechend dem Pfeil IV in 1,
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5 eine
Frontansicht der Bindung entsprechend dem Pfeil V in 1,
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6 ein
Schnittbild entsprechend der Schnittlinie VI-VI in den 1 und 2,
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7 eine
perspektivische Draufsicht auf die erfindungsgemäße Bindung bei oberseitig geöffneter
Stand- bzw. Tragplatte,
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8 eine
schematisierte Schnittdarstellung einer Drehmomentabstützung der
Stand- bzw. Tragplatte,
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9 eine
perspektivische Explosivdarstellung der Unterseite einer mit der
erfindungsgemäßen Bindung
zusammenwirkenden Skischuhsohle und
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10 eine
perspektivische Darstellung der Sohlenunterseite sowie der mit sohlenseitigen
Beschlagteilen zusammenwirkenden vorderen und hinteren Sohlenhalter.
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Die erfindungsgemäße Bindung besitzt eine auf
einem in 2 ausschnittsweise
angedeuteten Ski 1 angeordnete Basisplatte 2,
welche an ihrem in Skilängsrichtung
vorderen Ende scharnierartig mit einem skifest angeordneten Lagerteil 3 um
eine Skiquerachse schwenkbar verbunden und an seinem in Skilängsrichtung
hinteren Ende mit Verschiebbarkeit in Skilängsrichtung in einem weiteren
skifesten Lagerteil 4 vertikal festgehalten ist.
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Auf der Basisplatte 2 ist
eine um eine Hochachse der Basisplatte 2 drehbare Stand-
bzw. Tragplatte 5 angeordnet, deren Oberseite als Stand-
bzw. Abstützfläche für die Sohle
eines in die Skibindung einzusetzenden Skischuhs dient. Die Stand- bzw. Tragplatte 5 besitzt
einen als Rahmen- und Strukturteil ausgebildeten Plattenunterteil 5' sowie ein oberseitiges Verkleidungsteil 5''. Die vorgenannte um eine Hochachse
schwenkbare Verbindung von Basisplatte 2 und Stand- bzw.
Tragplatte 5 ist zwischen der Basisplatte 2 und
dem unteren Plattenteil 5' angeordnet,
wobei das Schwenklager beispielsweise dadurch gebildet sein kann,
dass am Plattenunterteil 5' eine
unterseitige kreisscheibenförmige
Erhebung angeformt ist, die in eine entsprechend kreisförmige Ausnehmung
in der Basisplatte 2 eingreift und fest mit einer auf der
Unterseite der Basisplatte angeordneten Flanschplatte 6 (vgl. 3) verbunden ist, die die
vorgenannte kreisförmige
Ausnehmung der Basisplatte 2 nach radial außen überlappt.
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Die Stand- bzw. Tragplatte 5 wird
von einer weiter unten näher
erläuterten
ersten Rastvorrichtung 7 in der in den 1 und 3 dargestellten
Mittellage gehalten, kann jedoch gegen den Widerstand der vorgenannten
Rastvorrichtung 7 entsprechend den Pfeilen Q in den 1 und 3 relativ zur Längsachse des Skis bzw. der
Basisplatte 2 verdreht werden.
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An der Stand- bzw. Tragplatte 5 sind
vordere und hintere Sohlenhalter 8 und 9 angeordnet,
welche in ihrer Gebrauchslage (vgl. beispielsweise 1, 2 und 10) die Sohle 10 eines
in die Bindung eingesetzten Schuhs praktisch unbeweglich auf der
Stand- bzw. Tragplatte 5 fixieren.
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In der Ausführungsform der 1, 2 und 10 sind die vorderen Sohlenhalter 8 um
in Längsrichtung der
Stand- bzw. Tragplatte 5 erstreckte Achsen 11 in eine
Freigabelage seitwärts
der Stand- bzw. Tragplatte 5 schwenkbar, während die
hinteren Sohlenhalter 9 um eine in Plattenquerrichtung
erstreckte Achse 12 in eine Freigabelage gekippt werden
können.
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Wie weiter unten bei Erläuterung
der ersten Rastvorrichtung 7 näher beschrieben wird, sind
die vorderen Sohlenhalter 8 in ihrer Gebrauchslage verriegelt,
wenn die Stand- bzw. Tragplatte 5 ihre Normalstellung gemäß den 1 und 3 bzw. eine Lage innerhalb eines für den Elastizitätsbereich
der Bindung vorgesehenen Schwenkbereiches beidseitig der Normallage
einnimmt. Sobald dieser Schwenkbereich nach rechts oder links überschritten
wird, werden die vorderen Sohlenhalter 8 entriegelt, so dass
sie ohne weiteres in ihre Freigabelage klappen oder bewegt werden
können.
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Die hinteren Sohlenhalter 9 wirken
mit einer weiter unten näher
erläuterten
zweiten Rastvorrichtung 13 sowie mit einem Betätigungshebel 14 zusammen.
Bei entsprechend großen,
auf die hinteren Sohlenhalter 9 einwirkenden Störkräften bzw.
-momenten werden die hinteren Sohlenhalter 9 in der 2 im Uhrzeigersinn in eine
Freigabelage gekippt, die selbsthaltend ausgebildet ist. Im Übrigen können die hinteren
Sohlenhalter 9 durch den Betätigungshebel 14 zwischen
Gebrauchs- und Freigabelage umgestellt werden.
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Gemäß den 9 und 10 besitzt
die Sohle 10 des in die Bindung einzusetzenden Skischuhs etwa
im Ballenbereich bzw. in größerer Entfernung vom
zehenseitigen Sohlenende zur Sohlenunterseite sowie zu den Sohlenlängsrändern offene
Ausnehmungen 15 sowie eine nach unten und zu den vorgenannten
Aus nehmungen 15 offene Vertiefung 16 mit einem
ebenen Boden, der mit Aufnahmebohrungen 17 für Schrauben
oder dergleichen versehen ist. In der Vertiefung 16 ist
eine Beschlagplatte 18 angeordnet und durch nicht dargestellte
Schrauben oder dergleichen befestigt, die in die Aufnahmebohrungen 17 eingedreht
werden. Die Beschlagplatte 18 besitzt eine leicht keilförmig ausgebildete
Vorderkante 18', deren
Eckbereiche formschlüssig
von entsprechenden Ausnehmungen der vorderen Sohlenhalter 8 aufgenommen
werden, wenn die vorderen Sohlenhalter 8 ihre Gebrauchslage
einnehmen und die Sohle 10 in Sohlenlängsrichtung mit der Vorderkante 18' der Beschlagplatte 18 in
die vorgenannten Ausnehmungen der Sohlenhalter 8 eingeschoben
ist, wobei die Sohle 10 mit einem der Beschlagplatte 18 benachbarten Unterseitenbereich 10' auf der Oberseite
der Stand- bzw. Tragplatte 5 nahe der vorderen Sohlenhalter 8 flächig aufsitzt.
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Der vorgenannte Formschluss zwischen
den Eckbereichen der Vorderkante 18' der Beschlagplatte 18 und
den Ausnehmungen der vorderen Sohlenhalter 8 ist derart
ausgebildet, dass die Sohle 10 gegen eine Verschiebung
in Vorwärts-,
Seitwärtssowie Vertikalrichtung
gesichert bzw. arretiert wird.
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Am hinteren Bereich der Sohle 10 sind
nach unten sowie zu den Seitenrändern
der Sohle 10 offene Ausnehmungen 19 angeordnet,
die in eine vom hinteren Sohlenende entfernte, zu den Ausnehmungen
sowie zur Sohlenunterseite hin offene Vertiefung 20 übergehen,
die einen ebenen Boden mit Aufnahmebohrungen 21 für Schrauben
oder dergleichen aufweist. In dieser Vertiefung 20 ist
eine Beschlagplatte 22 angeordnet und mit nicht dargestellten Schrauben
oder dergleichen fixiert, die in die vorgenannten Aufnahmebohrungen 21 eingedreht
sind. Die Beschlagplatte 22 besitzt in Draufsicht eine T-Form,
derart, dass an der Beschlagplatte 22 winkelförmige Buchten 22' ausgebildet
sind.
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In ihrer Gebrauchsstellung übergreifen
die hinteren Sohlenhalter 9 bei in die Bindung eingesetztem
Schuh die nach oben weisende Seite der Beschlagplatte 22 von
oben im Bereich der Buchten 22', wobei die in Sohlenlängsrichtung
erstreckten Ränder der
Buchten 22' an
den einander zugewandten Flanken der hinteren Sohlenhalter 9 und
die in Sohlenquerrichtung erstreckten Ränder der Buchten 22 an den
in Gebrauchslage im wesentlichen vertikalen Vorderrändern der
hinteren Sohlenhalter 9 anliegen und ein vor der Beschlagplatte 22 erstreckter
Unterseitenbereich 10'' der Sohle 10 auf
der Oberseite der Stand- bzw. Tragplatte 5 nahe den hinteren
Sohlenhaltern 9 flächig
aufliegt. Dementsprechend wird der hintere Sohlenbereich durch Formschluss
zwischen der Beschlagplatte 22 und den hinteren Sohlenhaltern 9 gegen
Bewegung in Rückwärts-, Seitwärts- und
Vertikalrichtung festgehalten.
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Die Sohle 10 muss im wesentlichen
nur zwischen den Beschlagplatten 18 und 22 steif
ausgebildet sein, derart, dass die Beschlagplatten 18 und 22 immer
eine reproduzierbare Lage zu den Bereichen 10' und 10'' auf der Unterseite der Sohle 10 haben und
dementsprechend mit spielfreiem Formschluss mit den Sohlenhaltern 8 und 9 zusammenwirken
können.
Die Sohlenbereiche vor und hinter den Beschlagplatten 18 und 22 können weitestgehend
beliebig ausgeformt sein. Insbesondere kann die Sohlenunterseite
in diesen Bereichen gewölbt
sein, derart, dass eine Abrollbewegung des Fußes beim Gehen erleichtert
wird.
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Die erste Rastvorrichtung 7 besitzt
gemäß 7 ein auf dem Plattenunterteil 5' der Stand-
bzw. Tragplatte 5 fest angeordnetes Federgehäuse 23, welches
eine Schraubendruckfeder 24 aufnimmt. Ein Ende der Schraubendruckfeder 24 ist
auf einem mittels Stellschraube 25 in Längsrichtung des Federgehäuses 23 verstellbaren
Federwiderlager abgestützt, so
dass die Federspannung mit einem Schraubwerkzeug verändert werden
kann, welches an den am hinteren Rand der Stand- bzw. Tragplatte 5 zugänglichen
Kopf 25' der
Stellschraube 25 ansetzbar ist. Das andere Ende der Schraubendruckfeder 24 ist
gemäß der gesonderten
Detaildarstellung in der 7 gegen
einen im Federgehäuse 23 verschiebbaren Kolben 26 gespannt,
der seinerseits durch die Federkraft gegen ein zugewandtes Querglied
eines Kipphebels 27 gespannt ist, wobei das vorgenannte
Querglied des Kipphebels 27 in einen Querschlitz auf der zugewandten
Seite des Kolbens 26 eingreift. Das Querglied des Kipphebels 27 wirkt
mit als Teile des Federgehäuses 23 fest
angeordneten Kippachsen 28 und 29 zusammen, die
das Querglied des Kipphebels 27 in dessen Normallage mit
entsprechenden, etwa halbkreisförmigen
Ausnehmungen umgreift. Die Schraubendruckfeder 24 bzw.
der von ihr beaufschlagte Kolben 26 suchen das Querglied
des Kipphebels 27 in Anlage an beiden Kippachsen 28 und 29 zu
halten. Wird der Kipphebel 27 durch entsprechende Kräfte um eine
der Kippachsen 28 oder 29 geschwenkt, wird der
Kolben 26 gegen die Kraft der Schraubendruckfeder 24 zurückgedrängt, sobald
auf den Kipphebel 27 ein die Vorspannung der Schraubendruckfeder 24 überwindendes
Moment ausgeübt wird.
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Der Kipphebel 27 umgreift
mit einem gabelförmigen
Ende einen fest auf der Basisplatte 2 angeordneten Stift 30.
Dementsprechend muss der Kipphebel 27 aus seiner in 7 dargestellten Normallage
unter Schwenkung um die Kippachse 28 oder 29 ausgelenkt
werden, wenn die Stand- bzw. Tragplatte 5 auf der Basisplatte 2 eine
Drehbewegung um die die Flanschplatte 6 (vgl. 3) mittig durchsetzende Hochachse
ausführt.
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Im Ergebnis kann also die Stand-
bzw. Tragplatte 5 nur dann eine Drehung um die vorgenannte Hochachse
auf der Basisplatte 2 ausführen, wenn auf die Stand- bzw.
Tragplatte 5 ein hinreichendes Drehmoment einwirkt, dessen
Maß durch
die Vorspannung der Schraubendruckfeder 24 bestimmt wird. Sobald
dieses Maß überschritten
wird, erfolgt ein mehr oder weniger großer Schwenkhub der Stand- bzw.
Tragplatte 5.
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An einem mit dem Plattenunterteil 5' der Stand-
bzw. Tragplatte 5 fest verbundenen Teil ist ein Joch 31 um
eine Plattenlängsachse
schwenkbar angeordnet. Durch eine Schenkelfeder 32 wird
das Joch 31 in die in 7 dargestellte
Normallage gedrängt.
Die Enden des Jochs 31 wirken nach Art von Nocken mit einer
fest an der Basisplatte 2 angeordneten Kulisse bzw. Führungskurve 33 zusammen, derart,
dass das Joch 31 eine Schwenkbewegung in der einen oder
anderen Richtung ausführt,
wenn die Stand- bzw. Tragplatte 5 in der einen oder anderen Richtung
relativ zur Basisplatte 2 verschwenkt wird.
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Das Joch 31 ist drehfest
mit einer in 6 erkennbaren
Steuerscheibe 34 gekoppelt, welche zu ihrer Schwenkachse 35 zentrische
kreisbogenförmige
Randabschnitte 34' sowie
daran anschließende, zur
Schwenkachse 35 nahezu radiale Randabschnitte 34'' aufweist.
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In der Normallage des Jochs 31 sowie
der Steuerscheibe 34 liegen die Randabschnitte 34' an zugeordneten
Rändern 8' der gemäß 6 doppelhebelartigen vorderen
Sohlenhalter 8 an, so dass diese in ihrer Gebrauchslage
verriegelt sind. Wenn die Stand- bzw. Tragplatte 5 hinreichend
weit relativ zur Basisplatte verschwenkt wird, führt die Steuerscheibe 34 einen
so großen
Schwenkhub aus, dass einer der vorderen Sohlenhalter 8 vom
zugeordneten Randabschnitt 34 der Steuerscheibe 34 frei
kommt und mit seinem steuerscheibenseitigen Ende auf den benachbarten
Randabschnitt 34'' aufgleiten
und dementsprechend eine Schwenkbewegung in seine Freigabelage ausführen kann.
Dabei ist die Kinematik zwischen Joch 31 und Kulisse bzw.
Führungskurve 33 derart
ausgebildet, dass bei entsprechendem Schwenkhub der Stand- bzw.
Tragplatte 5 jeweils der Sohlenhalter 8 in seine
Freigabelage kippt bzw. kippen kann, welcher auf der in die jeweilige
Schwenkrich tung weisenden Randseite der Stand- bzw. Tragplatte 5 angeordnet
ist.
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Die zweite Rastvorrichtung 13,
die die hinteren Sohlenhalter 9 steuert, besitzt eine Schraubendruckfeder 36,
die zwischen einem mittels Stellschraube 37 auf dem Unterteil 5' der Stand-
bzw. Tragplatte 5 verschiebbaren Widerlager 38 und
einem auf dem Plattenunterteil 5' verschiebbaren Kolben 39 eingespannt
ist. Der Gewindeteil der Stellschraube 37 ist undrehbar
und axial fest mit dem Widerlager 38 verbunden und trägt eine
von außen
zugängliche
Stellmutter 37',
die an der Heckseite der Stand- bzw. Tragplatte 5 drehbar
axial gelagert ist, so dass durch Schraubverstellung der Stellmutter 37' auf der Stellschraube 37 der
Abstand des Widerlagers 38 von der Stellmutter 37' und damit die
Vorspannung der Schraubendruckfeder 36 eingestellt werden
können.
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Der Kolben 39 besitzt auf
seiner den hinteren Sohlenhaltern 9 zugewandten Stirnseite
eine kulissenartige Führungsfläche, die
mit einem in 7 nicht
erkennbaren Nockenteil zusammenwirkt, welches an einem die hinteren
Sohlenhalter 9 miteinander drehfest verbindenden und gegebenenfalls
mit den Sohlenhaltern 9 einstückig ausgeformten Verbindungsstück 40 angeordnet
ist. Dabei wirken das Nockenteil und die Kurvenfläche derart
zusammen, dass der Kolben 39 zunächst einen vergleichsweise großen Hub
gegen die Druckkraft der Schraubenfeder 36 ausführen muss,
wenn die hinteren Sohlenhalter 9 aus der in 7 dargestellten Gebrauchslage um
ein ver gleichsweise kleine Maß nach
rückwärts geschwenkt
werden. Bei weiterer Schwenkung der hinteren Sohlenhalter wird eine
Totpunktlage zwischen Nockenteil und kulissenartiger Kuvenfläche durchlaufen.
Danach wirkt das Nockenteil der hinteren Sohlenhalter 9 mit
einem Teil der Kurvenfläche derart
zusammen, dass der Kolben 39 von der Schraubendruckfeder 36 nach
rückwärts und
die hinteren Sohlenhalter 9 in ihre Freigabelage gedrängt werden.
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Bei Bedarf können die hinteren Sohlenhalter 9 auch
manuell bzw. mittels eines Skistocks ausgelöst werden, der zu diesem Zweck
in eine Vertiefung am freien Ende des Betätigungshebels 14 aufgesetzt wird,
um den Hebel 14 gegen die Skioberseite niederzudrücken.
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Durch Anheben des Hebels 14 können die hinteren
Sohlenhalter 9 gegebenenfalls manuell in ihre Gebrauchslage
gebracht werden.
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Im Übrigen können die hinteren Sohlenhalter 9
beim Einsetzen des Schuhs auch durch den Schuh aus ihrer Freigabelage
in die Gebrauchslage verstellt werden. An den hinteren Ausnehmungen 19 der Schuhsohle 10 sind
Anschlagstufen 19' ausgebildet, die
mit den in 10 nach schräg oben gewandten Rändern der
hinteren Sohlenhalter 9 zusammenwirken, so dass diese zwangsläufig in
ihre Gebrauchslage umgestellt werden, wenn der Schuh mit der vorderen
Beschlagplatte 18 in die vorderen Sohlenhalter 8 eingeschoben
und sodann mit seinem Fersenbereich gegen die Oberseite der Stand-
bzw. Tragplatte
5 niedergetreten wird. Die erfindungsgemäße Bindung
ist also als sogenannte Step-in-Bindung ausgebildet.
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Beim Skifahren wirken auf die Stand-
bzw. Tragplatte 5 mehr oder weniger große Drehmomente bezüglich einer
Skiquerachse ein. Wenn der Skifahrer mit Vorlage fährt, wird
das Vorderende der Stand- bzw. Tragplatte 5 gegen die Skioberseite
gedrängt. Wenn
der Skifahrer dagegen Rücklage
hat, wirken auf die Stand- bzw. Tragplatte 5 Kräfte und
Momente, die das Vorderende dieser Platte 5 vom Ski 1 abzuheben
suchen.
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Entsprechend umgekehrt gerichtete
Kräfte treten
am hinteren Ende der Stand- bzw. Tragplatte 5 auf.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung kann nun eine Drehmomentabstützung 41 vorgesehen
sein, mit der auf die Stand- bzw. Tragplatte 5 bezüglich der
Querachse einwirkende Drehmomente in Drehmomente bezüglich der
Hochachse umgesetzt werden.
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Wie aus dem Schnittbild der 8 erkennbar wird, ist an
der Stand- bzw. Tragplatte 5 eine in Plattenquerrichtung
erstreckte Profilleiste 42 fest angeordnet, die sowohl
auf ihrer Oberseite als auch ihrer Unterseite jeweils zwei Erhebungen 43 bzw. 44 mit
seitlichen schrägen
Flanken sowie einen dazwischen erstreckten horizontalen Abschnitt
aufweisen. An der Basisplatte 2 sind mit den Erhebungen 43 und 44 zusammenwirkende
Gegenerhebungen 45 und 46 angeordnet.
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In 8 ist
nun die Lage der Erhebungen 43 und 44 relativ
zu den Gegenerhebungen 45 und 46 für den (normalen)
Fall dargestellt, dass die Stand- bzw. Tragplatte 5 relativ
zur Basisplatte 2 ihre normale unverschwenkte Lage einnimmt,
d.h. die Längsachsen
der beiden Platten 2 und 5 fallen in Draufsicht auf
den Ski 1 ineinander. In diesem Falle liegen die horizontalen
Abschnitte der Erhebungen 43 und 44 auf den entsprechenden
Abschnitten der Gegenerhebungen 45 und 46 auf.
Unabhängig
von dem Maß eventueller
Vertikalkräfte,
die das Vorderende der Stand- bzw. Tragplatte 5 gegen die
Oberseite des Skis zu drängen
oder von der Oberseite des Skis abzuheben suchen und damit zu entsprechenden Presskräften zwischen
den horizontalen Abschnitten der einander gegenüberliegenden Erhebungen 43 bis 46 führen, kann
dann kein wirksames Drehmoment erzeugt werden, welches die Stand-
bzw. Tragplatte 5 um ihre Hochachse zu drehen sucht. Wenn jedoch
die Stand- bzw. Tragplatte 5 gegen den Widerstand der ersten
Rastvorrichtung 7 etwas um die Hochachse verschwenkt wird,
können
die schrägen Flanken
der einander gegenüberliegenden
Erhebungen 43 bis 46 miteinander zusammenwirken,
so dass ein Drehmoment um die vorgenannte Hochachse entsteht, sobald
das Vorderende der Stand- bzw. Tragplatte 5 mit der Profilleiste 42 nach
abwärts
gedrängt
oder nach aufwärts
angehoben wird.
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Im Ergebnis wird damit erreicht,
dass bei einem Vorwärts- oder Rückwärtssturz
des Skifahrers ein zusätzliches
Drehmoment bezüglich
der Hochachse auf die Stand- bzw. Tragplatte einwirkt, sobald die
Stand- bzw. Tragplatte 5 bereits um ein gewisses Maß aus ihrer
Mittellage ausgelenkt worden ist.
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Dieses zusätzliche Drehmoment wirkt den von
der ersten Rastvorrichtung 7 erzeugten Rückstellkräften entgegen,
so dass die Stand- bzw. Tragplatte 5 leichter in die Drehlage
gebracht werden kann, in der ein vorderer Schuh- bzw. Sohlenhalter 8 entriegelt
und der Schuh aus der Bindung ausgelöst wird.
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Abweichend von der Darstellung der 2 kann das Lagerteil 4 gegebenenfalls
auch verstellbar ausgebildet sein, derart, dass es in einer Freigabelage
das hintere Ende der Basisplatte 2 freigibt und die Basisplatte 2 dementsprechend
zusammen mit der Stand- bzw. Tragplatte 5 um die Scharnierachse
der Lagerteiles 3 aufschwenkbar ist. Damit kann die erfindungsgemäße Bindung
gegebenenfalls auch als Tourenbindung eingesetzt werden.
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Bei der zeichnerisch dargestellten
Ausführungsform
sind die vorderen Sohlenhalter 8 um in Längsrichtung
der Stand- bzw. Tragplatte 5 erstreckte Achsen schwenkbar.
Grundsätzlich
ist es auch möglich,
um Vertikalachsen bzw. Schrägachsen schwenkbare
vordere Sohlenhalter vorzusehen.