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Die Erfindung betrifft eine Beatmungsmaske aus
einer elastischen, synthetischen Folie, die einen Durchlaßbereich
hat, der über
dem Mund und/oder der Nase von zum Beispiel einem Patienten plaziert werden
kann, wobei der Durchlaßbereich
mit einer Öffnung
versehen ist, die durch ein luftdurchlässiges Material überdeckt
ist. Eine solche Maske ist aus der europäischen Patentschrift 0 352
866 bekannt.
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Die bekannte Beatmungsmaske setzt
sich aus einer Kunststoffolie zusammen, die aus elastischem, synthetischen
Material hergestellt ist, mit einem Durchlaßbereich, in dem ein luftdurchlässiges Gewebe
angeordnet ist. Während
der Benutzung kann dieser Durchlaßbereich über dem Mund oder der Nase
von dem Patienten angeordnet werden, wobei die Folie zumindest einen
großen
Teil von dem Rest des Gesichts des Patienten überdeckt. Nachfolgend setzt
der Helfer seinen Mund auf die Außenseite des Durchlaßbereiches
und bläst
Luft in den Mund des Patienten, Da sich die Beatmungsmaske und insbesondere
das luftdürchlässige Gewebe
zwischen dem Helfer und dem Patienten befindet und der Durchlaßbereich
Luft in der Richtung auf den Patienten einfach durchläßt, wird
ein direkter Kontakt zwischen dem Patienten und dem Helfer vermieden.
Dadurch wird vorteilhaft die Möglichkeit
von Infektionen und Verschmutzungen vermindert, wenn Hilfe gegeben
wird.
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Die bekannte Beatmungsmaske hat jedoch einen
Nachteil, der darin besteht, daß der
Schutz, den die Beatmungsmaske bietet, unzureichend wird, wenn die
Maske und insbesondere das luftdurchlässige Gewebe naß werden.
Wenn bei einem Patienten eine Beatmungs-Reanimation durchgeführt wird, dann
wird auf das luftdurchlässige
Gewebe ein Druck aufgebracht, um dem Patienten eine ausreichende Menge
an Luft zuführen
zu können.
Wenn Druck auf das luftdurchlässige
Material aufgebracht wird, dann wird es zum Beispiel mit Blut oder
Speichel oder einer ähnlichen Feuchtigkeit
durchnäßt, wobei
diese Feuchtigkeit durch das luftdurchlässige Material gedrückt wird.
Dies führt
zu einem Kontakt und somit zu einer Gefahr einer Kontaminierung,
wenn Hilfe gegeben wird. Außerdem
wird die Luftdurchlässigkeit
des Materials in Richtung des Patienten auch sehr schnell unzureichend,
wenn viel Feuchtigkeit absorbiert ist und auf den Durchlaßbereich
Druck aufgebracht wird.
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Es ist folglich Aufgabe der Erfindung,
eine Beatmungsmaske des obengenannten Typs vorzusehen, bei der die
erwähnten
Nachteile vermieden werden und die Vorteile erhalten bleiben. Die
erfindungsgemäße Beatmungsmaske
ist dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Durchlaßbereich
Abstandseinrichtungen vorgesehen sind, durch die das luftdurchlässige Material
während
der Benutzung entweder von dem an der Beatmungs-Reanimation beteiligten Mund und/oder
Nase beabstandet gehalten ist und durch die eine Ausbreitung des
Drucks bewirkt wird, der während
der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, wobei das luftdurchlässige Material zusammen
mit den Abstandseinrichtungen zumindest in der Ausatmungsrichtung
des Patienten eine Fluidsperre bildet.
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Durch Vorsehen der Abstandseinrichtungen an
dem Durchlaßbereich
wird zwischen dem an der Beatraungs-Reanimation beteiligten Mund
und/oder Nase und dem luftdurchlässigen
Material ein Abstand geschaffen. Außerdem wird der Druck, der während der
Beatmungs-Reanimation zumindest durch den Helfer auf den Durchlaßbereich
aufgebracht wird, vorteilhaft über
die Beatmungsmaske verteilt. Dadurch wird einerseits verhindert,
daß infolge
des Drucks auf den Durchlaßbereich
Feuchtigkeit durch das luftdurchlässige Material dringt, und
daß andererseits
der geschaffene Abstand der von dem Patienten ausgeatmeten Luft
die Möglichkeit
bietet, auf einem Weg zu entweichen, der ein anderer ist als der
in Richtung auf den Mund des Helfers. Außerdem wird durch die Abstandseinrichtung
ein psychologischer Vorteil dadurch erreicht, daß der Helfer eine deutlichere
Barriere zwischen sich selbst und dem Patienten sieht, wobei der
Helfer als Ergebnis davon früher
vorbereitet wird, tatsächlich
Unterstützung
zu leisten. Folglich wird er weniger Angst vor einer Kontaminierung
und eine geringere körperliche
Aversion fühlen.
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Überraschenderweise
hat es sich gezeigt, daß durch
Verwendung der Abstandseinrichtungen die behindernden Mittel wie
diese aus
EP 0 352 866 bekannt
sind, die in der Ausatmungsrichtung des Patienten den Durchlaß blockieren,
nicht mehr notwendig sind. Beim Ausatmen des Patienten zeigt es
sich, daß die
Maske derart bewegt wird, daß die
Luft einfach zwischen dem Gesicht des Patienten und der Maske wegströmen wird.
Dadurch kann die Maske bei untauglicher Plazierung mit der Seite,
die eigentlich dem Patienten zugewandt sein soll, der Hilfe leistenden
Person zugewandt, nicht zur Erstickung des Patienten und/oder der
Hilfe leistenden Person führen.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung
ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandseinrichtungen
zumindest teilweise an der Folie anliegen, und zwar beabstandet
von der Öffnung.
Dadurch wird bewirkt, daß der
Druck, der während
der Beatmungs-Reanimation aufgebracht wird, zumindest größtenteils
zu einem Bereich der Beatmungsmaske übertragen wird, der nicht in
der Lage ist, Feuchtigkeit zu absorbieren, und der in direkten Kontakt
mit einem Teil von dem Gesicht des Patienten gebracht werden kann.
Als ein Ergebnis kann der Druck auf den Durchlaßbereich fast vollständig abgebaut
werden.
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Außerdem birgt die Verwendung
der bekannten Beatmungsmaske die Gefahr, daß infolge von Feuchtigkeit,
wie zum Beispiel Blut, Speichel und Schweiß, die sich zwischen der Beatmungsmaske und
dem Gesicht des Patienten ansammelt, die Folie mit der Haut von
dem Patienten verklebt, und zwar direkt um den Durchlaßbereich
herum. Dadurch wird verhindert, daß die Luft, die vom Patienten
ausgeatmet wird, auf einem Weg wegströmt, der ein anderer ist als
der durch den Durchlaßbereich
in Richtung auf den Helfer. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit ein
er Kontaminierung.
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Um dieses Risiko zu verhindern, ist
die Beatmungsmaske bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, daß die
Abstandseinrichtungen an der Seite der Maske vorgesehen sind, die
während
der Benutzung dem Patienten zugewandt ist, wobei die Abstandseinrichtungen
im wesentlichen für
Fluide und insbesondere zumindest im wesentlichen für Speichel
und Blut undurchlässig
sind, aber für
Luft durchlässig
sind.
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Da die Abstandseinrichtungen an der
Seite vorgesehen sind, die während
der Benutzung dem Patienten zugewandt ist, wird die Folie zumindest
direkt um den Durchlaßbereich
herum mit einem Abstand von dem Gesicht des Patienten gehalten,
wodurch es der Luft ermöglicht
wird, auf eine einfache Weise zwischen der Folie und der Haut des
Patienten wegzuströmen.
Da die Abstandseinrichtungen in Ausatmungsrichtung im wesentlichen
für Fluide
undurchlässig
sind, wird das luftdurchlässige
Material außerdem
daran gehindert, durch den Patienten befeuchtet zu werden, wobei
als eine Folge davon eine vollständige
Fluid-Sperre erhalten wird, wobei die Luft in ungehinderter Weise
in die Richtung auf den Patienten, aber nicht zurück in die
Richtung auf den Helfer strömen
kann.
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Bei einem weiteren vorteilhaften
Ausführungsbeispiel
ist die Beatmungsmaske dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandseinrichtungen
aus einem zusammendrückbaren,
nicht absorbierenden synthetischen Fasermaterial hergestellt sind,
das zumindest in Richtung zu einem Teil der Seiten schräg zu der
Atmungsrichtung des Patienten offen ist, wie zum Beispiel ein Streifen
aus Ventilationsband, das eine offene Netzwerkstruktur hat und zumindest
teilweise den Durchlaßbereich überdeckt.
Dieses Ausführungsbeispiel
kann auf eine einfache und relativ preiswerte Weise hergestellt
werden, wobei durch das Fasermaterial auf einfache Weise ermöglicht wird,
daß die
von dem Patienten ausgeatmete Luft möglicherweise das Fasermaterial
erreicht, um zu den Seiten wegzuströmen.
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Das Gazematerial hat vorzugsweise
eine Dicke von mehr als 1 mm, mehr insbesondere mehr als 2 mm, und
bei einer Umgebungstemperatur zwischen 16°C und 32°C, gemessen in beiden Richtungen,
eine Luftdurchlässigkeit,
die die Anforderungen FF3 der Europäischen Norm EN 149:2001, Abschnitt 7.9.2,
erfüllen,
geprüft
gemäß EN 13274-1.
Der Beatmungswiderstand des filtrierenden Teils soll vorzugsweise
bei einem Atemminutenvolumen von 20 L/min 300 Pa bei einer Fläche von
26 cm2 nicht überschreiten. Die Fläche des
filtrierenden Teils ist vorzugsweise mindestens 25 cm2.
Das filtrierende Teil ist vorzugsweise so ausgestattet, daß eine 0,1%-ige,
wäßrige Natriumfluorecein-Lösung bei
einem Druck von 20 mbar, intermittierend aufgebracht, während wenigstens ± 10 Min.
fast nicht durchtritt.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
die Beatmungsmaske gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, daß die
Folie im wesentlichen deutlich transparent ist, wobei vorzugsweise
auf der Folie Anweisungen zur Verwendung vorgesehen sind. Da die
Folie, die das Gesicht des Patienten überdeckt, deutlich transparent
ist, können
die Reaktionen des Patienten, wie zum Beispiel Farbveränderungen
der Haut und Pupillenreaktionen, von dem Helfer einfach erfaßt werden.
Da die Anweisungen zur Verwendung auf der Folie vorgesehen sind,
beispielsweise mittels einer Drucktechnik, sind sie immer auf der
Maske vorhanden, weshalb als Ergebnis davon die Beatmungsmaske mit
der entsprechenden Beatmungstechnik auch in einer Situation von
Panik genau aufgesetzt wird, die oft vorkommt, wenn jemand unter
Atemstillstand leidet. Außerdem
macht dies die Beatmungsmaske besonders geeignet Zur Verwendung
für Übungszwecke.
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Zur Erläuterung der Erfindung wird
anschließend
eine Anzahl von beispielhaften Ausführungsformen der Beatmungsmaske
gemäß der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei
in diesen Zeichnungen:
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1 eine
Vorderansicht von einer Beatmungsmaske ist, die über einem Geeicht vorgesehen ist;
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2 eine
Seitenansicht der Beatmungsmaske aus 1 ist;
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3 ein
Bereich von einem Querschnitt entlang der Linie III-III in 1 in einem vergrößerten Maßstab ist;
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4 den
Querschnitt des Durchlaßbereiches
von einer Beatmungsmaske zeigt; und
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5 einen
Querschnitt des Durchlaßbereiches
von einer Beatmungsmaske eines alternativen Ausführungsbeispiels zeigt.
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1 und 2 zeigen eine Beatmungsmaske 1,
die auf dem Kopf 2 eines Patienten vorgesehen ist, der
in unterbrochenen Linien dargestellt ist. Die Beatmungsmaske setzt
sich aus einer, deutlich transparenten synthetischen Folie 3 zusammen,
die einen Durchlaßbereich 4 aufweist,
der in der in 1 und 2 gezeigten Position den
Mund des Kopfes 2 überdeckt. 3 zeigt in einem vergrößerten Maßstab einen
Querschnitt des Durchlaßbereiches 4.
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In dem Durchlaßbereich ist eine Anzahl von ersten Öffnungen 5 vorgesehen,
wobei die Öffnungen 5 auf
der Innenseite der Beatmungsmaske 1, die dem Kopf zugewandt
ist, durch eine gazeähnliche Abdeckung 6 überdeckt
sind. Diese Abdeckung 6 selbst hat eine gute Luftdurchlässigkeit
und ist zumindest in nicht-zusammengedrückter Form feuchtigkeitsfest
und gewährleistet
eine körperliche
Sperre zwischen dem Mund oder der Nase des Patienten einerseits
und dem Helfer andererseits. Die Abdeckung kann zum Beispiel aus
synthetischem Material, Musselin, Mull, Fasergewebe oder ähnlichem
bestehen.
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Auf der Seite des Durchlaßbereiches 4,
die normalerweise dem Kopf 2 des Patienten zugewandt ist,
sind Abstandseinrichtungen 7 vorgesehen, durch die die
gazeähnliche
Abdeckung 6 in einem Abstand von dem Mund des Patienten
gehalten wird. In dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
umfassen diese Abstandseinrichtungen 7 einen Ausführungsbeispiel
umfassen diese Abstandseinrichtungen 7 einen Streifen 8 aus
nicht-absorbierendem, synthetischen Fasermaterial, das eine offene
Netzwerkstruktur hat und als Ventilationsband bezeichnet wird, wobei
dieser Streifen die gazeähnliche
Abdeckung 6 vollständig überdeckt.
Der Streifen aus Ventilationsband 8 ist leicht verformbar,
um Verletzungen einerseits der Beatmungsmaske 1 und andererseits
an dem Mund oder der Nase des Patienten zu verhindern. Vorzugsweise
liegt der Streifen entlang seiner gesamten Längskante an der Folie 3,
so daß,
wenn durch den Mund des Helfers auf die Beatmungsmaske Druck aufgebracht
wird, dieser Druck im wesentlichen auf die Haut des Patienten um
dessen Lippen oder Nase herum und nicht auf das gazeähnliche
Material übertragen
wird.
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Auf der dem Mund des Patienten zugewandten
Seite ist der Streifen 8 mit einer Schicht aus Folie 9 überdeckt,
die mit zweiten Öffnungen 10 versehen ist.
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Neben der Tatsache, daß sie eine
gute Druckverteilung und Druckübertragung
zwischen dem Patienten und dem Helfer bewirken und folglich einen
guten Schutz gegen Infektionen bieten, haben die Abstandseinrichtungen 7 den
Vorteil, daß die
Folie 3 dadurch zumindest teilweise in einem Abstand vom
Gesicht des Patienten gehalten wird, und zwar auch dann, wenn die
Gesichtshaut des Patienten feucht ist, zum Beispiel durch Blut,
Speichel, Schweiß,
Wasser oder ähnliches.
Dadurch wird zwischen der Folie 3 und der Haut des Patienten
ein Raum offengehalten, durch den die Luft, die von dem Patienten
ausgeatmet wird, entweichen kann. Auf diese Weise wird die ausgeatmete
Luft im wesentlichen daran gehindert, zurück durch das gazeähnliche
Material in die Richtung auf den Helfer gedrückt oder unter der Beatmungsmaske
eingeschlossen zu werden.
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Die Beatmungsmaske ist im Wesentlichen ein
rechteckiges Stück
Folie 11 mit dem Durchlaßbereich in der Mitte. Luft,
die vom Patienten ausgeatmet wird, kann am Durchlaßbereich,
möglicherweise über die Abstandseinrichtungen,
zwischen der Folie 3 und dem Gesicht des Patienten entlangströmen, wobei die
Folie vom Gesicht wegbewegt wird und die Luft entkommen kann.
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In den in den Zeichnungen gezeigten
Ausführungsbeispielen
ist die Folie 3 deutlich transparent, wobei Anweisungen
zur Verwendung auf der Folie aufgedruckt sind. Da die Folie 3 deutlich
transparent und relativ klein ist, kann das Gesicht des Patienten
fortwährend
beobachtet werden. Daher können
Veränderungen
von zum Beispiel Hautfarbe gut überwacht
werden. Dadurch ist es möglich,
die Beatmungsmaske bei allen Arten von Patienten zu verwenden, also
auch bei Patienten, bei denen man nicht erwarten kann, daß sie deutliche
Pupillenreaktionen zeigen, beispielsweise infolge der Verwendung von
Medikamenten oder Drogen. Durch Aufdrucken von Anweisungen zur Verwendung
auf der Folie 3 ist auf einfache Weise sichergestellt,
daß diese
immer vorhanden sind, wenn die Beatmungsmaske 1 benutzt
wird, und zwar auch dann, wenn sie wiederholt benutzt wird.
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Eine der Seiten, vorzugsweise die
Innenseite des Durchlaßbereiches,
ist mit Farbe (beispielsweise rot) markiert, so daß immer
klar ist, welche Seite des Durchlaßbereiches in Richtung auf
den Patienten gewendet werden muß. Es ist natürlich auch
eine andere Form der Markierung möglich, wie zum Beispiel durch
Beschriftung. Andererseits kann die Maske beidseitig identisch sein,
weil keine Behinderungen für
die Luft dargestellt sind.
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4 zeigt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
des Durchlaßbereiches 4 und
der Abstandseinrichtungen 7. In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Abstandseinrichtungen 7 durch ein Ringsegment 12 gebildet,
das im wesentlichen um das gazeähnliche Material
5 herum angeordnet und an seiner oberen Seite unterbrochen ist.
Der unterbrochene Abschnitt 13 ist so geformt, daß das Ringsegment 12 entlang der
Nase des Patienten verschoben werden kann, wodurch zusätzlich zur
Mund-zu-Mund-Beatmung auch eine Mund-zu-Nase-Beatmung möglich ist. Das gazeähnliche
Material 5 ist an seiner Innenseite mit einer Folienschicht 14 bedeckt,
die, wie in der vorstehend beschriebenen Weise, mit zweiten Öffnungen 10 versehen
ist. Das Ringsegment ist an der Folienschicht 14 und/oder
der Falie 3 an der Seite angebracht, die vorzugsweise dem
Patienten zugewandt ist.
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Das Ringsegment 12 kann
aus dem vorstehend beschriebenen Fasermaterial oder aus einem ähnlichen
luftdurchlässigen
Material hergestellt sein, es kann aber ebenfalls aus einem dichten
Kunststoff, Gummi oder einem ähnlichen
Material hergestellt sein.
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5 zeigt
ein weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
des Durchlaßbereiches 4 von
einer Beatmungsmaske, die, sofern es deren Konstruktion betrifft,
im wesentlichen dem Durchlaßbereich
entspricht, der unter Bezugnahme auf 4 beschrieben
wurde, der aber eine hydrophobe, luftdurchlässige Membran 15 zwischen
der Folienschicht 14 und dem gazeähnlichen Material aufweist.
Die Membran verhindert auf geeignete Weise, daß das gazeähnliche Material 5 durch
Einfluß des
Patienten feucht wird.
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Vor der Benutzung ist die Beatmungsmaske vorzugsweise
in einer teilweise transparenten Verpackung steril verpackt, wobei
Anweisungen zur Verwendung, die separat in der Verpackung enthalten sind,
von der Außenseite
der Verpackung sichtbar sind. Dadurch ist es für den Helfer möglich, die
Anweisungen zu studieren, bevor er die Beatmungsmaske 1 aus
der Verpackung herausnimmt, so daß er dem Patienten eine bessere
Hilfe zukommen lassen kann und die Beatmungsmaske noch im verpackten Zustand
bereits für Übungszwecke
verwendet werden kann.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Viele Abänderungen
sind möglich.
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Durch eine geeignete Faltweise kann
die Beatmungsmaske klein und kompakt gelagert weiden, wodurch es
möglich
ist, sie einfach mit sich zu tragen. Außerdem können ein Kodizill und andere
persönliche
Daten des Trägers
zum Beispiel enthalten sein. Diese und andere Anpassungen werden
als in den Schutzbereich der beanspruchten Erfindung fallend betrachtet.