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DE10252023B3 - Drucksensor - Google Patents

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DE10252023B3
DE10252023B3 DE10252023A DE10252023A DE10252023B3 DE 10252023 B3 DE10252023 B3 DE 10252023B3 DE 10252023 A DE10252023 A DE 10252023A DE 10252023 A DE10252023 A DE 10252023A DE 10252023 B3 DE10252023 B3 DE 10252023B3
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membrane
sensor according
insert
monolith body
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Frank Dietrich
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Metallux AG
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Metallux GmbH
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01LMEASURING FORCE, STRESS, TORQUE, WORK, MECHANICAL POWER, MECHANICAL EFFICIENCY, OR FLUID PRESSURE
    • G01L19/00Details of, or accessories for, apparatus for measuring steady or quasi-steady pressure of a fluent medium insofar as such details or accessories are not special to particular types of pressure gauges
    • G01L19/14Housings
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01LMEASURING FORCE, STRESS, TORQUE, WORK, MECHANICAL POWER, MECHANICAL EFFICIENCY, OR FLUID PRESSURE
    • G01L9/00Measuring steady of quasi-steady pressure of fluid or fluent solid material by electric or magnetic pressure-sensitive elements; Transmitting or indicating the displacement of mechanical pressure-sensitive elements, used to measure the steady or quasi-steady pressure of a fluid or fluent solid material, by electric or magnetic means
    • G01L9/0041Transmitting or indicating the displacement of flexible diaphragms
    • G01L9/0042Constructional details associated with semiconductive diaphragm sensors, e.g. etching, or constructional details of non-semiconductive diaphragms
    • G01L9/0044Constructional details of non-semiconductive diaphragms
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    • G01L9/0051Transmitting or indicating the displacement of flexible diaphragms using variations in ohmic resistance

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Drucksensor mit einem Monolithkörper, der einen Tragkörper und eine Membran umfasst, auf die eine Schaltung zur Druckermittlung aufgedruckt ist. Komponenten der Schaltung sind aus einer ausgehärteten Paste hergestellt. DOLLAR A Der Drucksensor kann besonders preiswert hergestellt werden, wenn der Monolithkörper aus Kunststoff besteht und wenn die Paste eine Polymerpaste ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Drucksensor mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Drucksensoren kommen in vielen Bereichen der Technik, insbesondere bei der Verfahrenstechnik, zur Anwendung, um in flüssigen oder gasförmigen Fluiden Drücke zu messen.
  • Aus dem Datenblatt „Drucksensor der Serie PD 1000/2000" der Firma Metallux ist ein Drucksensor bekannt, der einen Monolithkörper mit einem kreisringförmigen Tragkörper und einer Membran umfasst. Auf die Membran ist mittels Dickschichttechnik im Siebdruckverfahren eine Brückenschaltung aus Dehnmeßstreifen aufgedruckt. Die Dehnmeßstreifen sind dabei aus einer ausgehärteten, leitfähigen Hochtemperaturpaste hergestellt. Eine derartige Hochtemperaturpaste enthält in der Regel Edelmetalle und ist vergleichsweise teuer. Der Monolithkörper des bekannten Drucksensors besteht aus Keramik, so dass die Herstellungskosten der Monolithkörper vergleichsweise hoch sind. Dies hat zur Folge, dass das Anwendungsspektrum der Drucksensoren reduziert ist, da für eine Vielzahl von Anwendungen nur vergleichsweise preiswerte Drucksensoren wirtschaftlich sinnvoll sind.
  • Üblicherweise erfolgt der Einbau eines solchen Drucksensors in ein Gehäuse, das z.B. aus Stahl, jedenfalls nicht aus Keramik, besteht, so dass unterschiedliche Temperaturkoeffizienten vorliegen. Um Verspannungen der Membran aufgrund von Wärmedehnungseffekten zu vermeiden, kann daher eine aufwändige Lagerung des Drucksensors im jeweiligen Gehäuse erforderlich sein. Beim bekannten Drucksensor besteht die Membran aus Keramik, was weitere Einschränkungen mit sich bringt. Zum einen kann die Membran relativ dünn ausgebildet werden, was die Herstellung aufwändig gestaltet. Toleranzbedingt können sich dadurch vergleichsweise starke Schwankungen hinsichtlich der Membrandicke ergeben, wodurch die Gesamtempfindlichkeit der Drucksensoren starken Streuungen unterworfen ist, da die Membrandicke in der dritten Potenz in die Federkennlinie der Membran eingeht. Zum anderen besitzt eine Keramikmembran eine relativ große Steifigkeit, wodurch zur Realisierung eines Drucksensors mit einer vergleichsweise großen Empfindlichkeit zum Sensieren relativ kleiner Drücke die Membran eine entsprechend große Geometrie besitzen muss.
  • Ein Drucksensor der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus der DE 38 77 170 T2 bekannt und besitzt einen Monolithkörper, der einen Tragkörper und eine Membran umfasst. Auf die Membran ist eine Schaltung zur Druckermittlung aufgedruckt, wobei Schaltungskomponenten aus einer aushärtenden Polymerpaste hergestellt sind. Der Monolithkörper selbst be steht aus einem Kunststoff. Desweiteren besitzt der Drucksensor elektrische Anschlüsse, die als Einsatz- oder Einlegeteile ausgestaltet und in den Monolithkörper eingebettet sind. Dabei überlappen Abschnitte der Einlegeteile die Membran, wodurch sich eine Bewegungskopplung ergibt.
  • Weitere mit einer Membran ausgestattete Drucksensoren sowie zugehörige Herstellungsverfahren sind aus der DE 196 45 613 A1 , der DE 198 59 507 C2 und der DE 42 11 993 A1 bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen Drucksensor der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere preiswert herstellbar ist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Monolithkörper aus Kunststoff und die Schaltungskomponenten aus einer Polymerpaste herzustellen. Die serienmäßige Herstellung eines Kunststoffmonolithen ist sehr preiswert realisierbar. Die Erfindung nutzt dabei die Erkenntnis, dass es für eine Vielzahl von Anwendungen nicht auf eine hohe Temperaturbeständigkeit des Drucksensors ankommt. Bei vergleichsweise niedrigen Prozesstemperaturen können daher Monolithkörper auf einem entsprechenden Hochtemperaturkunststoff hinreichende Standzeiten realisieren. Die Verwendung einer Polymerpaste zur Ausbildung der Schaltungskomponenten, insbesondere der Dehnmeßstreifen, ermöglicht das Aushärten der aufgedruckten Schaltung bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen, jedenfalls bei Temperaturen, denen der Hochtemperaturkunststoff des Monolithkörpers standhält. Zweckmäßig wird als Polymerpaste daher eine Niedertemperaturpaste verwendet. Darüber hinaus kann eine Polymerpaste ohne oder mit vergleichsweise wenig Edelmetallanteil verwendet werden, wodurch auch hier ein Preisvorteil erzielbar ist. Die Erfindung stellt somit für Niedertemperaturanwendungen einen extrem preiswert herstellbaren Drucksensor zur Verfügung.
  • Des weiteren kann durch eine entsprechende Formgebung die Kunststoffmembran vergleichsweise weich gestaltet werden, so dass sich bei einer kleinen Geometrie sehr große Empfindlichkeiten zur Messung kleiner Drücke erzielen lassen. Außerdem können Formtoleranzen durch die Auswahl eines geeigneten Herstellungsverfahrens reduziert werden, so dass Schwankungen der Gesamtempfindlichkeit des jeweiligen Drucksensors vergleichsweise klein sind. Kleine Herstellungstoleranzen ergeben sich insbesondere dann, wenn zur Herstellung des Monolithkörpers ein Spritzgußverfahren angewandt wird.
  • Mit Hilfe eines beim erfindungsgemäßen Drucksensor verwendeten Einsatz- oder Einlegeelements, das mit der Membran bewegungsgekoppelt ist, kann die Elastizität der Membran gezielt beeinflusst werden. Insbesondere ist es dadurch möglich, das Dehnungsverhalten der Membran gezielt im Hinblick auf eine gewünschte Empfindlichkeit und/oder Anwendungsform des Drucksensors auszulegen.
  • Erfindungsgemäß ist dieses Einsatz- oder Einlegeelement durch einen ein- oder mehrteiligen Membrankern oder durch eine Vakuumdose gebildet, der bzw. die in der Membran angeordnet und vom Kunststoff des Monolithkörpers vollständig umhüllt ist. Bei dieser Bauweise kann der Membrankern bereits bei der Herstellung des Monolithkörpers in die Membran integriert werden. Durch die vollständige Umhüllung des Membrankerns durch den Kunststoff des Monolithkörpers können für den Membrankern auch solche Materialien, insbesondere Metalle, verwendet werden, die sich einerseits nicht zum Bedrucken mit der Schaltung eignen und/oder die bestimmten Medien, in denen der Druck gemessen werden soll, nicht ungeschützt ausgesetzt werden können, da sonst beispielsweise eine Korrosionsgefahr besteht. Durch die Integration eines solchen Membrankerns in das Innere der Membran kann durch ein entsprechendes Design des Membrankerns besonders einfach die Federungscharakteristik der Membran gezielt beeinflusst bzw. modelliert werden.
  • Bei der alternativen Ausführung, bei welcher das Einsatz- oder Einlegeelement durch die Vakuumdose gebildet ist, erfolgt der Einbau der Vakuumdose in die Membran ebenfalls zweckmäßig bereits während der Herstellung des Monolithkörpers. Die Kopplung der Membran mit einer Vakuumdose ermöglicht die Ausbildung des Drucksensors als Absolutdrucksensor. Von besonderem Vorteil ist dabei, dass derartige Vaku umdosen vergleichsweise preiswert herstellbar sind und das darin eingebrachte Vakuum hinreichend lange aufrechterhalten. Durch die dichte Umhüllung der Vakuumdose mit dem Kunststoff des Monolithkörpers ergibt sich eine zusätzliche Abdichtung der Vakuumdose. Gleichzeitig ermöglicht die Umhüllung der Vakuumdose mit dem Kunststoff auch hier eine freie Auswahl für den Werkstoff der Vakuumdose.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung besitzt der Drucksensor elektrische Anschlüsse, die als Einsatz- oder Einlegeteile ausgestaltet und in den Monolithkörper eingebettet sind. Insbesondere können diese Anschlüsse somit bereits bei der Herstellung des Monolithkörpers in diesen integriert werden. Ein nachträgliches Anbringen von Anschlüssen auf der aufgedruckten Schaltung kann daher entfallen, wodurch sich die Herstellung der Drucksensoren erheblich vereinfacht und preiswerter realisieren lässt.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 einen Längsschnitt durch einen Drucksensor bei einer ersten Ausführungsform,
  • 2 eine Draufsicht auf den Drucksensor gemäß 1,
  • 3 einen Längsschnitt wie in 1, jedoch bei einer zweiten Ausführungsform,
  • 4 eine Draufsicht wie in 2, jedoch bei der Ausführungsform gemäß 3,
  • 5 eine Draufsicht auf einen Membrankern,
  • 6 eine Draufsicht wie in 5, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
  • 7 einen Längsschnitt wie in 1, jedoch bei einer dritten Ausführungsform,
  • 8 eine Draufsicht wie in 2, jedoch bei der Ausführungsform gemäß 7.
  • Entsprechend den 1 bis 8 weist ein erfindungsgemäßer Drucksensor 1 einen Monolithkörper 2 auf, der erfindungsgemäß aus einem Kunststoff, insbesondere aus einem Thermoplast-Kunststoff, vorzugsweise aus einem Hochtemperaturkunststoff, hergestellt ist. Der Monolithkörper 2 umfasst einen Tragkörper 3 sowie eine einstückig daran ausgebildete Membran 4.
  • Der Tragkörper 3 ist hier als geschlossener Kreisring ausgebildet; ebenso sind andere, insbesondere eckige, Ringgeometrien möglich. An einem axialen Ende des Tragkörpers 3 ist die Membran 4 ausgebildet. Hierdurch ist eine von einem Inneren 5 des Tragkörpers 3 abgewandte Oberseite 6 der Membran 4 besonders gut zum Aufdrucken einer hier nicht dargestellten Brückenschaltung aus Dehnmeßstreifen geeignet. Erfindungsgemäß wird für die Herstellung der Dehnmeßstreifen eine aushärtbare und leitfähige Polymerpaste verwendet, die insbesondere ohne bzw. arm an Edelmetallen ist. Die Brückenschaltung wird zweckmäßig im Rahmen der sogenannten Dickschichttechnik im Siebdruckverfahren auf die Oberseite 6 der Membran 4 aufgedruckt. Gleichzeitig kann die aufgedruckte Schaltung ein Temperaturkompensationsnetzwerk umfassen. Üblicherweise umfasst eine solche Brückenschaltung vier Dehnmeßstreifen, von denen zwei in Zugzonen und zwei in Druckzonen der Membran 4 angeordnet sind. Die für die Ausbildung der Dehnmeßstreifen oder anderer Komponenten, z.B. Widerstände, der Schaltung verwendete Polymerpaste ist zweckmäßig eine Niedertemperaturpaste.
  • Der Monolithkörper 2 weist elektrische Anschlüsse 7 auf, an denen z.B. die von der aufgedruckten Schaltung erzeugten Signale abgreifbar sind. Des Weiteren können andere Anschlüsse beispielsweise dazu dienen, integrierte Schaltungen mit dem Drucksensor 1 zu verbinden. Die Anschlüsse bilden dann sogenannte „Lead-Frames", die einen oder mehrere Steckplätze für integrierte Schaltkreise bereitstellen. Beispielsweise kann der Drucksensor 1 dadurch in besonders komfortabler Weise mit wenigstens einem sogenannten „ASIC" kombiniert werden, der im wesentlichen einen vom jeweiligen Anwender definierten integrierten Schaltkreis repräsentiert.
  • Vorzugsweise ist der Monolithkörper 2 als Spritzgußbauteil ausgebildet, wodurch es besonders einfach möglich ist, die Anschlüsse 7 durch Umgießen bzw. Umspritzen mit dem Kunststoff in den Monolithkörper 2 einzubetten. Hierdurch werden die Anschlüsse 7 bereits bei der Herstellung des Monolithkörpers 2 in diesen integriert.
  • Der Tragkörper 3 ist bei der hier gezeigten Ausführungsform an seinem von der Membran 4 abgewandten anderen Ende mit einer ringförmigen Aufnahmenut 8 ausgestattet, in die eine Dichtung 9, hier ein O-Ring, einlegbar ist. Je nach Montagesituation kann die Dichtung 9 dabei radial und/oder axial dichten.
  • Darüber hinaus ist bei der hier gezeigten Ausführungsform an dem von der Membran 4 abgewandten anderen axialen Ende des Tragkörpers 3 ein axial abstehender, ringförmiger Schweißvorsprung 10 ausgebildet. Dieser Schweißvorsprung 10 kann bei bestimmten Anwendungsformen dazu verwendet werden, den Monolithkörper 2 an einem Bauteil, das mit dem Drucksensor 1 ausgestattet werden soll, zu verschweißen. Insbesondere eignet sich hierzu ein Ultraschallschweißvorgang.
  • Die Membran 4 kann hinsichtlich ihrer Dicke und/oder Form gezielt so gestaltet werden, dass sich eine erwünschte Federelastizität ergibt. Die Federelastizität der Membran 4 bestimmt die Empfindlichkeit des Drucksensors 1 sowie den Druckbereich, in dem der Drucksensor 1 verwendbar ist.
  • Zweckmäßigerweise wird die Membran 4 an einer dem Inneren 5 zugewandten Unterseite 12 mit dem Medium beaufschlagt, dessen Druck mit Hilfe des Drucksensors 1 gemessen werden soll. D.h., die aufgedruckte Schaltung hat üblicherweise keinen Kontakt mit dem zu messenden Medium.
  • Entsprechend den 3 bis 8 kann die Membran 4 mit einem Einsatz- oder Einlegeelement 11 bewegungsgekoppelt sein, d.h. die Membran 4 folgt den Bewegungen des Einsatz- oder Einlegeelements 11. Dieses Einsatz- oder Einlegeelement 11 kann dabei einteilig oder mehrteilig ausgestaltet sein.
  • Mit Hilfe dieses Einsatz- oder Einlegeelements 11 kann somit die Federelastizität bzw. die Federungscharakteristik der Membran 4 beeinflusst werden. Beispielsweise ist es möglich, mit Hilfe des Einsatz- oder Einlegeelements 11 die Membran 4 mit einer zusätzlichen Masse zu belegen, was gleichzeitig als Aussteifung der Membran 4 dienen kann.
  • Bei den hier gezeigten Ausführungsformen ist das Einsatz- oder Einlegeelement 11 jeweils im Tragkörper 3 fest verankert. Des Weiteren besitzt das Einsatz- oder Einlegeelement 11 jeweils im wesentlichen dieselbe Querschnittsfläche wie die Membran 4. Durch diese Bauweise wird erreicht, dass das jeweils verwendete Einsatz- oder Einlegelement 11 ebenfalls als Membran wirkt, wobei das Einsatz- oder Einlegeelement 11 und die Membran 4 über ihre Bewegungskopplung wie eine ein zige Membran wirken, die eine resultierende Federungscharakteristik besitzt.
  • Bei der Ausführungsform gemäß den 3 bis 6 ist das Einsatz- oder Einlegeelement 11 durch einen Membrankern 13 gebildet. Der Membrankern 13 ist in der Membran 4 angeordnet, derart, dass der Kunststoff des Monolithkörpers 2 den Membrankern 13 vollständig umhüllt. Durch diese Bauweise ist der Membrankern 13 nicht dem zu messenden Medium ausgesetzt, sondern durch den Kunststoff des Monolithkörpers 2 geschützt. Darüber hinaus ist der Kunststoff des Monolithkörpers 2 so gewählt, dass er sich für eine Bedruckung mit der Polymerpaste besonders gut eignet. Dementsprechend kann für den Membrankern 13 auch ein Material verwendet werden, das für eine Bedruckung mit der Polymerpaste nicht geeignet ist. Vorzugsweise besteht der Membrankern 13 aus Metall. Grundsätzlich sind aber auch andere Materialien denkbar, die sich zur Beeinflussung der Elastizität der Membran 4 eignen. Da ein Membrankern 13 aus Metall erheblich steifer ist als die Kunststoff-Membran 4, dominiert die Elastizität des Membrankern 13 die Federungscharakteristik der (resultierenden) Membran 4 des Drucksensors 1.
  • Entsprechend 5 kann der Membrankern 13 durch eine volle Scheibe gebildet sein. Durch die Auswahl des Werkstoffs sowie der Wandstärke kann die Federungscharakteristik der Membran 4 bestimmt werden.
  • Grundsätzlich kann für den Membrankern 13 jede beliebige, geeignete Form oder Gestalt verwendet werden, um die Federcharakteristik der Membran 4 gezielt zu modellieren. Beispielhaft ist in 6 eine besondere Ausführungsform für den Membrankern 13 wiedergegeben. Der Membrankern 13 zeigt hier einen Ring 14, von dem mehrere, hier vier, Zungen 15 radial nach innen vorstehen. Die Zungen 15 berühren sich dabei nicht, um eine höhere Beweglichkeit zu besitzen.
  • Durch die exemplarisch genannten Varianten der 5 und 6 wird augenfällig, dass die Federeigenschaft der Membran 4 und somit die Empfindlichkeit des Drucksensors 1 bzw. der Einsatz-Druckbereich des Drucksensors 1 nahezu beliebig modelliert werden können, indem der Membrankern 13 bzw. das Einsatz- oder Einlegeelement 11 hinsichtlich wenigstens eines der folgenden Kriterien speziell ausgelegt wird: Form, Material, Elastizität und Dimensionierung.
  • Der Monolithkörper 2 besitzt hier im Bereich seines Tragkörpers 3 eine Indexierung 16 in Form einer Aussparung. Eine solche Indexierung 16 vereinfacht die Serienfertigung des Drucksensors 1, da über die Indexierung 16 stets die jeweilige Relativlage des im Übrigen rotationssymmetrischen Monolithkörpers 2 maschinell erkennbar bzw. einstellbar ist.
  • Wie aus den 4 bis 6 hervorgeht, kann auch der Membrankern 13 zweckmäßig mit einer Indexierung 17 in Form einer Aussparung ausgestattet sein.
  • Die Ausführungsformen der 1 bis 6 zeigen einen Drucksensor 1, der als Differenzdrucksensor verwendbar ist. Das bedeutet, dass der Drucksensor 1 immer nur eine Druckdifferenz zwischen der Oberseite 6 und der Unterseite 12 der Membran 4 feststellen kann. In entsprechender Weise muss dann auch der Einbau des Drucksensors 1 erfolgen.
  • Im Unterschied dazu zeigen die 7 und 8 eine Ausführungsform, bei welcher der Drucksensor 1 als Absolutdrucksensor ausgestaltet ist. Zu diesem Zweck ist das Einsatz- oder Einlegeelement 11 durch eine Vakuumdose 18 gebildet. Diese Vakuumdose 18 wird auf herkömmliche Weise hergestellt und enthält in ihrem Inneren 19 ein Vakuum und kann dieses hinreichend lange halten. Beispielsweise kann eine solche Vakuumdose 18 durch ein dichtes Verbinden, insbesondere mittels Laserschweißen, von zwei Halbschalen unter Vakuum hergestellt werden.
  • Wenn nun der Drucksensor 1 gemäß 7 so montiert wird, dass das zu messende Medium sowohl die Oberseite 6 als auch die Unterseite 12 der Membran 4 beaufschlagt, verformt sich die Membran 4 stets in Abhängigkeit der Druckdifferenz zwischen dem an Oberseite 6 und Unterseite 12 anliegenden Druck und dem Vakuum der Vakuumdose 18, also in Abhängigkeit des Absolutdrucks.
  • Auch die Vakuumdose 18 ist zweckmäßig so in die Membran 4 integriert, dass sie vollständig vom Kunststoff des Monolithkörpers 2 umhüllt ist. Dementsprechend ist auch hier der Werkstoff der Vakuumdose 18 vor einem Angriff des jeweiligen Mediums, dessen Druck gemessen werden soll, geschützt. Des Weiteren vereinfacht sich das Aufdrucken der Schaltung auf die Membran 4.
  • Der Drucksensor 1 kann auch dadurch zum Absolutdrucksensor ausgebildet werden, dass das Innere 5 des Monolithkörpers 2 an dem von der Membran 4 abgewandten Ende des Tragkörpers 3 mit einem, z.B. über den Schweißvorsprung 10, angeschweißten Deckel unter Vakuum verschlossen wird.
  • Auf die Membran 4 ist eine hier nicht gezeigte Schaltung mittels Dickschichttechnik, z.B. im Siebdruckverfahren, aufgedruckt, die zur Ermittlung des an der Membran 4 angreifenden Drucks geeignet ist. Einzelne Komponenten der Schaltung werden dabei aus einer aushärtbaren Paste aufgetragen, die in einem nachfolgenden Arbeitsschritt ausgehärtet wird. Erfindungsgemäß handelt es sich hierbei um eine Polymerpaste. Zweckmäßig handelt es sich bei der Schaltung um eine Brückenschaltung aus Dehnmeßstreifen, die aus der genannten Polymerpaste hergestellt sind.
  • Insbesondere dann, wenn der Monolithkörper 2 als Spritzgußbauteil ausgebildet ist, kann die Integration des Membrankerns 13 bzw. der Vakuumdose 18 besonders einfach realisiert werden, indem das jeweilige Einsatz- oder Einlegeelement 11 beim Spritzen oder Gießen des Monolithkörpers vom Kunststoff umgossen bzw. umspritzt wird.

Claims (15)

  1. Drucksensor mit einem Monolithkörper (2), der einen Tragkörper (3) und eine Membran (4) umfasst, auf die eine Schaltung zur Druckermittlung aufgedruckt ist, – wobei Komponenten der Schaltung aus einer ausgehärteten Paste hergestellt sind, – wobei der Monolithkörper (2) aus Kunststoff besteht, – wobei die Paste eine Polymerpaste ist, – wobei die Membran (4) mit einem ein- oder mehrteiligen Einsatz- oder Einlegeelement (11) bewegungsgekoppelt ist, das fest mit dem Monolithkörper (2) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatz- oder Einlegeelement (11) durch einen einoder mehrteiligen Membrankern (13) oder durch eine Vakuumdose (18) gebildet ist, der bzw. die in der Membran (4) angeordnet und vom Kunststoff des Monolithkörpers (2) vollständig umhüllt ist.
  2. Drucksensor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Monolithkörper (2) aus einem Thermoplast-Kunststoff besteht.
  3. Drucksensor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Monolithkörper (2) als Spritzgußbauteil ausgebildet ist.
  4. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Monolithkörper (2) aus einem Hochtemperaturkunststoff besteht.
  5. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Polymerpaste eine Niedertemperaturpaste ist.
  6. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucksensor (1) elektrische Anschlüsse (7) aufweist, die als Einsatz- oder Einlegeteile ausgestaltet und in den Monolithkörper (2) eingebettet sind.
  7. Drucksensor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Anschlüsse (7) durch Umgießen oder Umspritzen mit Kunststoff in den Monolithkörper (2) eingebettet sind.
  8. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatz- oder Einlegeelement (11) hinsichtlich Form und/oder Material und/oder Elastizität und/oder Dimensionie rung in Abhängigkeit der für den jeweiligen Anwendungsfall des Drucksensors (1) erforderlichen Federeigenschaft der Membran (4) ausgewählt ist.
  9. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Membrankern (13) aus Metall ist.
  10. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Membrankern (13) als volle Scheibe ausgebildet ist.
  11. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Membrankern (13) als Ring (14) ausgebildet ist, von dem sich wenigstens eine Zunge (15) radial nach innen erstreckt.
  12. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Drucksensor (1) als Absolutdrucksensor ausgebildet ist.
  13. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Membrankern (13) oder die Vakuumdose (18) durch Umgießen oder Umspritzen mit dem Kunststoff in den Monolithkörper (2) eingebettet ist.
  14. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper (3) einen geschlossenen Ring bildet, an den einenends die Membran (4) ausgebildet ist und an dem anderenends eine ringförmige Aufnahmenut (8) für eine axial und/oder radial wirkende Dichtung (9) und/oder ein axial vorstehender, ringförmiger Schweißvorsprung (10) ausgebildet ist/sind.
  15. Drucksensor nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltung zur Druckermittlung eine Schaltung aus Dehnmeßstreifen ist, wobei die Dehnmeßstreifen aus der Polymerpaste hergestellt sind.
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