DE10252900A1 - Steckverbindung für Wand- und Deckenelektroanschlüsse, z. B. Decken- und Wandlampen - Google Patents
Steckverbindung für Wand- und Deckenelektroanschlüsse, z. B. Decken- und WandlampenInfo
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Abstract
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung Figur 1 dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben: DOLLAR A Es zeigt DOLLAR A Figur 1: eine perspektivische Ansicht der Steckverbindungselemente 1a und 1b. DOLLAR A In der Steckverbindungsaufnahme 1 ist eine kontaktberührungssichere handelsübliche Kragen-Steckverbindungsbuchse 2 integriert, an der ein aus der Öffnung 3, z. B. Decken- oder Wandfläche, herausgeführtes dreiadriges, in der Elektroinstallationstechnik übliches Kabel 4 angeschlossen wird. DOLLAR A Durch die Bohrlöcher 11 wird die Steckverbindungsaufnahme 1 an Decken- oder Wandflächen z. B. mittels Dübeln und/oder Schrauben, die Flächenöffnung 3 verdeckend, befestigt. DOLLAR A Um ein präzises Einstecken dem Benutzer über Kopf unverdeckt zu ermöglichen, sind seitlich an der Steckverbindungsaufnahme 1 liegende Führungsschienen 5 ausgebildet, welche die an der Steckeinheit 6 innenliegenden Gleitschienen 7 in Achsrichtung aufschiebend aufnehmen. DOLLAR A Wird die bauartbedingte richtungsunverwechselbare Steckeinheit 6 nun von der Seite horizontal eingeführt und sogleich in den Führungsfalzen 8 der Steckverbindungsaufnahme 1 weitergeschoben, findet diese mechanisch formschlüssigen Halt für die dann erreichte Endposition bei gleichzeitigem elektrischen Kontaktieren der Kragen-Steckvebindungsklemmen 2 u. 10.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es ist bekannt, bei Wohnungsneubauten oder renovierten Altbauten Installationskabel für Anschlussleitungen der Deckenlampen unter Putz zu verlegen, deren mindestens drei Enden ca. 300 mm aus den Wohnungsdecken herauszuführen und mittels Schraubklemmen isoliert geschützt dem Wohnungsnutzer für den Anschluss einer Deckenlampe bereit zu stellen. Der Anschluss sollte jedoch nur von einer Elektro-Fachkraft ausgeführt werden.
- Bei Bezug oder Renovierung einer Wohnung wird, da nicht jedem Nutzer die finanziellen Mittel für den Einsatz eines fachkundigen Handwerkers zur Verfügung stehen, meistens die hilfreiche Hand eines Bekannten in Anspruch genommen, um das Montageproblem einer Lichtquelle im Deckenbereich zu lösen. Wie schon oft beobachtet bleibt nach Bezug einer Wohnung, die Montage der Lampen wegen der genannten Umstände eine unbeliebte letzte Erledigung.
- Nicht gerade selten kommt es bei der Montage einer Deckenlampe mit verschiedenen Werkzeugen auf einer Leiter zu Komplikationen bei der Arbeitssicherheit durch das Verkürzen der ohnehin zu langen Zuleitungen, Fehlbohrungen der Dübellöcher, Anbohren von Leitungen und Gleichgewichtsproblemen des eigenen Körpers, welche zu vermeidbaren Unfällen führen können.
- Diese Problematik führt zu einer meist nur einmaligen Anschaffung eines doch durchaus auch dekorativen Bestandteils einer Wohnungseinrichtung, ein Austausch oder sogar nur zeitlich begrenzte Demontage ist sogleich mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine schnell und einfach zu handhabende Steckverbindung für elektrische Anschlüsse, z. B. Lampen, bereit zu stellen. Vergleichbar mit dem Öffnen und Schließen einer Streichholzschachtel ist zugleich beste Sicherung und Arretierung gegeben.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Nach einmaligem Anbringen der Steckverbindungsaufnahme 1 an Flächen, z. B. Zimmerdecken und -wänden oder Büro- und Systemmöbeln kann, durch die verpolungssichere elektrische Kontaktierung und mechanisch formschlüssige Ausführung der beiden Bauteile 1a und 1b, der Wechsel, Austausch oder Abhängen zwecks Reinigung einer Lampe schnell und einfach ohne großen Aufwand, mit Hilfe eines Fachmannes aber eben auch eines Laien durchgeführt werden, erst recht wenn dieses schon direkt im Neubau vorgesehen wurde.
- Da der in der Steckeinheit 6 beherbergte elektrische Kragen-Verbindungsstecker 10 einen voreilenden Schutzkontakt 9 vorweist, steht der Sicherheit für einen zeitlich begrenzten Austausch der bereits z. B. vorhandenen Lichtquellen untereinander, evtl. für gesellschaftliche Ereignisse in einer Wohnung dann auch nichts mehr entgegen, genauso wenig als würde man eine Stehlampe in eine andere Zimmerecke stellen, um sie an einer anderen Wandsteckdose anzuschließen oder ein Bild an anderer Stelle platziert.
- Da die Steckeinheit 6 durch ihre geringen Baumaße in verschiedenen Außenmaßen und Formen ausgebildet werden kann, würde es zunächst einerseits an jedem, derzeit industriell gefertigten Elektroanschluss, z. B. am Lampengehäuse Aufnahme finden, andererseits direkt im Lampengehäuse integriert werden können.
- Des weiteren kann die Steckeinheit 6 als Blind-Abdeckkappe gefertigt, für nicht benutzte Steckverbindungsaufnahmen 1 genutzt werden, in entsprechender Ausführung selber als Aufnahme einer herkömmlichen Wandsteckdose dienen oder mittels Zugentlastung das Kabel einer alten wertvollen Deckenlampe aufnehmen.
- Für die Übersichtlichkeit ist in diesem Beispiel die Steckeinheit 6 in rechteckiger Außenform dargestellt. Wahlweise kann sie auch in verschiedenen Formen (z. B. auch rund) hergestellt werden. Die hier gezeigten dreipoligen Kragen-Steckverbindungsklemmen 2 u. 9 dienen dem Einsatz der handelsüblichen dreiadrigen Decken-Wand-Unterputzkabel. Da in einigen Räumen fünfadrige Kabel verlegt sein können, um an einem Lampenträger unabhängig von einander zwei verschiedene Stromkreisläufe über zugehörige Lichtschalter steuern zu können, wird eine fünfpolige Kragen-Steckverbindungsklemme in einer entsprechenden Steckverbindungsaufnahme 1 benutzt. In normaler berührungssicherer geschlossener Form, steht auch dem Einsatz dieser Verbindung als Anschluss eines Küchen-Backofens nicht entgegen.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung Fig. 1 dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
- Es zeigt
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Steckverbindungselemente 1a und 1b;
- In der Steckverbindungsaufhahme 1 ist eine kontaktberührungssichere handelsübliche Kragen-Steckverbindungsbuchse 2 integriert, an der ein aus der Öffnung 3, z. B. Decken- oder Wandfläche, herausgeführtes dreiadriges, in der Elektroinstallationstechnik übliches Kabel 4 angeschlossen wird.
- Durch die Bohrlöcher 11 wird die Steckverbindungsaufhahme 1 an Decken- oder Wandflächen z. B. mittels Dübel und/oder Schrauben, die Flächenöffnung 3 verdeckend, befestigt.
- Um ein präzises Einstecken dem Benutzer über Kopf unverdeckt zu ermöglichen, sind seitlich an der Steckverbindungsaufnahme 1 liegende Führungsschienen 5 ausgebildet, welche die an der Steckeinheit 6 innenliegenden Gleitschienen 7 in Achsrichtung aufschiebend aufnehmen.
- Wird die bauartbedingte richtungsunverwechselbare Steckeinheit 6 nun von der Seite horizontal eingeführt und sogleich in den Führungsfalzen 8 der Steckverbindungsaufnahme 1 weitergeschoben, findet diese mechanisch formschlüssigen Halt für die dann erreichte Endposition bei gleichzeitigem elektrischen Kontaktieren der Kragen-Steckverbindungsklemmen 2 + 10.
Claims (8)
1. Vorrichtung zum Verbinden eines elektrischen Verbrauchers mit einer Stromquelle
durch zwei Kupplungsteile, von dem das die Stromquelle aufweisende erste
Kupplungsteil an einer Decke oder Wand montierbar ist und das zum Verbraucher
führende und/oder den Verbraucher tragende zweite Kupplungsteil an dem ersten
Kupplungsteil lösbar befestigt ist, und in der befestigten Stellung die Kontakte in den
zwei Kupplungsteilen miteinander kontaktierend verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die zwei Kupplungsteile von schienenförmigen
Profilen gebildet sind, wobei in der befestigten Stellung das eine Kupplungsteil das
andere übergreift, und daß zum Befestigen das eine Kupplungsteil von der Stirnseite
her in das andere Kupplungsteil in Achsrichtung aufschiebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Kontakt über die mehrpoligen
Steckverbindungsbuchse 2 und dem Verbindungsstecker 10 führungssicher erfolgt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die elektrischen und mechanischen Stecker 10 u. 6
und Aufnahmen 2 u. 1 jeweils eine Einheit bilden.
4. Vorrichtung nach obigen Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steckeinheit 6 an oder in einem dafür
vorgesehenen Elektroanschluss z. B. Lampensockel angebracht ist.
5. Vorrichtung nach obigen Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steckeinheit 6 entsprechend eines dafür
vorgesehenen Elektroanschlusses z. B. Lampensockel geformt ist.
6. Vorrichtung nach obigen Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steckereinheit 6 nicht während des Aufschiebens
auf die montierte Steckverbindungsaufnahme 1 dem Monteur die Sicht verwehrt.
7. Vorrichtung nach obigen Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Steckereinheit 6 Deckenventilatoren und, unter
Einsatz einer Zugentlastung ein Kabel für Hängelampen aufnehmen kann.
8. Vorrichtung nach obigen Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, daß diese je nach Bauart auch mit fünfpoligen
Verbindungsbuchsen 2 und Verbindungsstecker 10 ausgeführt sein kann, um
Mehrfachstromkreise zu schließen wie z. B. getrennt gesteuerte Doppellampen oder
direkt als Steckverbindung für einen Küchen-Backofen.
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