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DE102018107176A1 - Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes - Google Patents

Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes Download PDF

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DE102018107176A1
DE102018107176A1 DE102018107176.0A DE102018107176A DE102018107176A1 DE 102018107176 A1 DE102018107176 A1 DE 102018107176A1 DE 102018107176 A DE102018107176 A DE 102018107176A DE 102018107176 A1 DE102018107176 A1 DE 102018107176A1
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Germany
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electrical contacts
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fastening
electrical
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Max Wenske
Jan-Carsten Jurich
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Jurich Jan Carsten
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Jurich Jan Carsten
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/002Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips making direct electrical contact, e.g. by piercing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
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    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/02Wall, ceiling, or floor bases; Fixing pendants or arms to the bases
    • F21V21/03Ceiling bases, e.g. ceiling roses

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes an einem Basiselement, wie zum Beispiel an einer Zimmerdecke oder einer Zimmerwand.Die erfindungsgemäße Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes an einem Basiselement umfasst die folgenden Komponenten:- ein Befestigungselement (1) zur Befestigung an einem Basiselement, wobei das Befestigungselement (1) erste elektrische Kontakte (21) zur zumindest indirekten elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Gegenstandes aufweist und- ein Einschubteil (2), wobei das Einschubteil (2) eine Einrichtung zur mechanischen Verbindung (31) mit dem anzuordnenden Gegenstand aufweist, so dass nach Realisierung der Einschubbewegung (10) der Gegenstand mittels der Einrichtung am Basiselement befestigbar ist.Die Befestigungseinrichtung (1) und das Einschubteil (2) sind derart ausgebildet, dass mittels einer Einschubbewegung (10) eine formschlüssige Verbindung herstellbar ist, so dass sie durch Formelemente am Befestigungselement (1) und am Einschubteil (2) zumindest in einem translatorischen Freiheitsgrad fixiert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes an einem Basiselement.
  • Als Stand der Technik ist bekannt, dass bei Neubezug eines Raumes, z.B. bei der Montage von neuen Lampen, üblicherweise Löcher gebohrt werden müssen um die Halterung der jeweiligen Lampe zu ermöglichen. Die Bohrungen in der Zimmerdecke sind im Regelfall um den Bereich der aus der Decke hängenden Kabel, welche meist mit einer Lüsterklemme verbunden sind, verteilt.
  • Nachteil des Standes der Technik ist, dass bei Wohnungen, welche über die Zeit hinweg von mehreren Parteien bewohnt waren, eine Ansammlung an Bohrlöchern in der Decke zu finden ist. Auch verputzt oder vergipst bleibt nach langer Zeit ein unschönes Bild an der Decke zurück. Weiterhin nachteilhaft betroffen ist die Statik der Zimmerdecke, welche durch die Löcher geschwächt wird. Außerdem erhöht es die Gefahr, dass die Montage einer Lampe nichtmehr sachgerecht vorgenommen werden kann. Es könnten weiterhin eventuelle Kabelschäden beim Bohren entstehen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Möglichkeit der Montage und Demontage von Gegenständen wie z.B. Lampen an der Decke zu ermöglichen, die mit geringem Aufwand verbunden ist.
  • Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 erwähnte Einrichtung gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Einrichtung sind in den Unteransprüchen 2 bis 10 angegeben.
  • Erfindungsgemäß dient die Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes an einem Basiselement, wie zum Beispiel an einer Zimmerdecke oder einer Zimmerwand. Die Einrichtung weist insbesondere ein Befestigungselement auf, welches zur mechanischen Befestigung an dem Basiselement vorgesehen ist. Weiterhin umfasst die Einrichtung ein Einschubteil, wobei das Einschubteil in oder an dem Befestigungselement, unter Ausführung einer Einschubbewegung, formschlüssig aufnehmbar ist. Diese formschlüssige Fixierung ist derart ausgestaltet, dass das Einschubteil durch Formelemente am Befestigungselement und am Einschubteil zumindest in einem translatorischen Freiheitsgrad fixiert ist.
  • Der translatorische Freiheitsgrad, welcher blockiert wird, entspricht dem Freiheitsgrad, welcher senkrecht zur Anordnungsrichtung oder der Erstreckungsrichtung der Formelemente verläuft. Dabei umfasst das Befestigungselement erste elektrische Kontakte, welche zur elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Geräts anwendbar sind. Diese elektrische Kontaktierung stellt zumindest eine indirekte elektrische Kontaktierung mittels des Einschubteils zwischen der Befestigungseinrichtung und dem Gerät her.
  • Des Weiteren umfasst das Einschubteil eine Einrichtung zur mechanischen Verbindung mit dem anzuordnenden Gegenstand. Demnach wird mit der Ausführung der Einschubbewegung eine Befestigung des Gegenstandes am Basiselement realisiert.
  • Zur Lösung der Aufgabe kann weiterhin das Einschubteil mit zweiten elektrischen Kontakten ausgestaltet sein. Mittels der ersten und zweiten elektrischen Kontakte ist durch Ausführung der Einschubbewegung eine elektrisch leitfähige Kontaktierung zwischen dem Befestigungselement und dem Einschubteil herstellbar. Als Alternative Ausführungsform ist auch eine Übertragung der Elektrizität mittels Induktion realisierbar.
  • Die Befestigungseinrichtung weist zudem dritte elektrische Kontakte auf, mittels derer eine elektrische Kontaktierung eines elektrischen Anschlusses am Basiselement realisierbar ist, und das Einschubteil weist zudem vierte elektrische Kontakte auf, mittels derer eine elektrische Kontaktierung des anzuordnenden Gegenstandes realisierbar ist.
  • Alternativ zur genannten Ausführungsform der elektrischen Kontakte, kann die elektrisch leitfähige Verbindung zwischen Basiselement und ersten elektrischen Kontakten, zwischen ersten und zweiten elektrischen Kontakten, sowie zwischen den zweiten elektrischen Kontakten und dem anzuordnenden Gegenstand ergänzenden mit weiteren Kontakten, z.B. für die Datenübertragung, ausgestaltet sein oder ersetzt werden. Mögliche Anwendungen hierfür wären die Übertragung bzw. Leitung von Audio- und/ oder Videosignalen, sowie von Starkstrom.
  • Für die Realisierung der Einrichtung, in z.B. einer Wohnung an der Decke, ist wenigstens eine Fixierungseinrichtung zur Befestigung des Befestigungselements am Basiselement vorzusehen. Die Fixierungseinrichtung ist hierbei in einer Ebene angeordnet die im Wesentlichen senkrecht zum blockierten translatorischen Freiheitsgrad verläuft. Die Fixierungseinrichtung ist vorzugsweise als Loch bzw. Bohrung ausgebildet, mittels welcher das Befestigungselement unter Verwendung von z.B. Schrauben und Dübeln montierbar ist.
  • Alternative Befestigungsmittel sind unter anderem Klebemittel, Unterdruck, wie z.B. durch Verwendung eines Saugnapfes, Schweißen, Nieten oder ein Klettverschluss.
  • In einer einfachen und stabilen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einrichtung ist eines der beiden Bauteile - Einschubteil oder Befestigungseinrichtung - im Wesentlichen als T-förmiges Formteil ausgebildet und das jeweils andere Bauteil als eine Ankerschiene ausgebildet. Durch ein Zusammenschieben des T-förmigen Formteils und der Ankerschiene ist die formschlüssige Fixierung realisierbar.
  • Als Ankerschiene wird hier eine Schiene verstanden, die im Wesentlichen einen C-förmigen Querschnitt aufweist. Zu verstehen ist unter der formschlüssigen Fixierung eine Schiene mit C-förmigem Querschnitt, in welcher ein T-förmiges Formteil derart eingeführt wird, dass das T-förmige Formteil von der C-förmigen Schiene derart umschlossen ist, dass eine Trennung der formschlüssigen Fixierung lediglich durch eine Bewegung möglich ist, welche parallel zu der der Einschubbewegung verläuft.
  • Weiterhin kann zur formschlüssigen Fixierung auch ein Bajonettverschluss realisierbar sein. Ein Bajonettverschluss im Sinne der Erfindung ist eine schnell herstellbare und lösbare Verbindung zweier zylindrischer Teile in ihrer Längsachse. Durch ein Ineinanderstecken in Kombination mit einer Drehbewegung wird die Verbindung hergestellt und kann dementsprechend auch wieder gelöst werden.
  • Die Einrichtung sieht in einer erfindungsgemäßen Ausführungsform auch eine Aussparung ( 1-4) und / oder Öffnung (5-8) vor, welche vorzugsweise auf der zur Anordnung am Basiselement vorgesehenen Seite positioniert ist, in welcher weiterhin Stauraum für z. B. Kabel oder Lüsterklemmen vorhanden ist. Weiterhin sind in der Aussparung dritte elektrische Kontakte des Befestigungselements angeordnet, wobei diese zur elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Anschluss eines Basiselements vorgesehen sind.
  • Die dritten elektrischen Kontakte können als Kabel oder Lüsterklemme ausgebildet sein. Sie weisen weiterhin eine elektrisch leitende Verbindung zu den ersten elektrischen Kontakten auf. Alternativ ist für den individuellen Gebrauch der Einrichtung auch eine Ausführungsform ohne Aussparung realisierbar. Die ursprünglich auszuführende Funktion der Aussparung und die darin angeordneten dritten elektrischen Kontakte sind mittels eines Kaltgerätesteckers bzw. eines Netzsteckers, welcher mit den ersten elektrischen Kontakten verbunden ist, realisierbar.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist eine Verrutschsicherung realisiert, mit welcher eine Fixierung des eingeschobenen bzw. aufgeschobenen Einschubteils realisierbar ist. Mittels wenigstens eines Magneten an dem Befestigungselement und / oder dem Einschubteil oder durch wenigstens eine Rasteinrichtung an dem Befestigungselement und / oder dem Einschubteil ist eine fixierende Wirkung auf das Einschubteil realisierbar. Eine Bewegung des Einschubteils relativ zur Befestigungseinrichtung, ferner in paralleler Richtung zur Einschubbewegung, wird damit unterbunden und eine Halterung des Einschubteils und des damit verbundenen Gegenstandes ausgebildet.
  • Die Verrutschsicherung ist vorzugsweise zwischen dem Befestigungselement und dem Einschubteil als extra Bauteil oder auch als integraler Bestandteil des Befestigungselements und / oder Einschubteils realisierbar.
  • Zu den hier einsetzbaren Magneten zählen unter anderem Scheibenmagnete, Stabmagnete, Quadermagnete, Würfelmagnete, Kugelmagnete, Ringmagnete, Konusmagnete, selbstklebende Magnete oder schraubbare Magnete.
  • Alternativ ist eine Verrutschsicherung auch über folgende Haltemodule realisierbar:
  • Schnellverschlussschrauben, Push-To-Close- , Turn-To-Close- bzw. Turn-To-Open-Vierteldrehverschlüsse, Arretierstifte mit Druckfeder, Quetschverschlüsse, Nylatch Panel Verschlüsse, Nylatch Vierteldrehverschlüsse, Federschnapper, Schnappverschlüsse, Druckverschlüsse oder Klettverschlüsse.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform umfasst einen Schutz des Nutzers vor einem Schaden durch fliesenden Strom. Die Einrichtung sieht einen Fingerberührschutz vor, welcher derart realisiert ist, dass stromführende elektrische Kontakte in dem Körper der Befestigungseinrichtung angeordnet sind, so dass es dem Nutzer bei sachgerechter Handhabung nicht möglich ist, einen elektrischen Kontakt oder eine elektrisch leitende Verbindung zu berühren.
  • Ergänzend wird der erfindungsgemäße Gegenstand vorzugsweise derart realisiert, dass das Befestigungselement und / oder das Einschubteil aus Kunststoff besteht. Die Einrichtung ist dazu entsprechend einer erfindungsgemäßen Ausführungsform derart ausgestaltet, dass sie entlang des blockierten Freiheitsgrades eine Last von bis zu mindestens 400 N aufnimmt, ohne Einbußen in Funktionalität oder Sicherheit zu erleiden.
  • Alternativ ist auch eine Konstruktion der Einrichtung, also des Befestigungselements und / oder des Einschubelements, mittels folgender Materialien realisierbar: Acryl-Butadien-StyrolCopolymer, Acrylglas Plexiglas, Hartgewebe, Polyacetal, Polyamid, Polycarbonat, Makrolon, Polyetheretherketon, Polyetherimid, Polyethersulfon, Polyethylen, Polyphenylenoxid, Polypropylen, Polysulfon, Polytetrafluorethylen, Polyvinylchlorid, Polyvinylidenfluorid, thermoplastischer Polyester, Aluminium, Stahl, Edelstahl, Holz, Holzverbundwerkstoffe, Bambus, Glas, Porzellan oder Keramik.
  • Ein Vorteil der Erfindung ist insbesondere die einfache Benutzung. Beim Wechsel des Aufsatzes, also z.B. einer Lampe, muss lediglich die formschlüssige Fixierung gelöst und ein neuer Aufsatz in die Befestigungseinrichtung eingebracht werden. Elektrische Kontakte werden ohne zusätzliches zutuen mit der Ausführung der Einschubbewegung hergestellt. Demnach ist es jedem Nutzer, ungeachtet seiner Kenntnisse über elektrische Verbindungen oder seiner Erfahrungen in der Montage und / oder Demontage, möglich, die Einrichtung zu gebrauchen. Ein mit der Erfindung erzielter Vorteil besteht darin, dass dem Bewohner einer neubezogenen Wohnung die Möglichkeit gegeben wird, nach Belieben Deckenlampen oder Wandlampen zu wechseln. Weiterhin ist es nicht nötig nach der Erstmontage der Einrichtung weitere Löcher zu bohren.
  • Die Erfindung bietet die Möglichkeit einer Standardisierung im Wohnungsbau. Standardisierte Befestigungseinrichtungen ermöglichen es, verschiedenste Aufsätze zu standardisieren, welches es Herstellern von z.B. Lampen ermöglicht ihr Produkt entsprechend den Umständen der Montage auszugestalten. Ein stetig gleicher Zusammenschluss der Befestigungseinrichtung und des Aufsatzes in verschiedensten Haushalten ermöglicht es kundenspezifischere Produkte zu fertigen und zu vertreiben. Es wird somit gleichwohl eine erhöhte Standardisierung, wie auch eine erhöhte kundenspezifische Produktvariation und Anwendung im Markt des Wohnungsbaus und der Wohnungsgestaltung erzielt.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben. 1-4 beschreiben dabei das Befestigungselement als C-Teil und das Einschubteil als T-Teil, wobei 5-8 das Befestigungselement als T-Teil und das Einschubteil als C-Teil beschreiben.
  • Es zeigen
    • 1: das Befestigungselement in einer ersten Ausführungsform in der Vorderansicht,
    • 2: das Befestigungselement in einer ersten Ausführungsform in der Draufsicht,
    • 3: das Einschubteil in einer ersten Ausführungsform von hinten ,
    • 4: das Einschubteil in einer ersten Ausführungsform von unten,
    • 5: das Befestigungselement in einer zweiten Ausführungsform in der Vorderansicht,
    • 6: das Befestigungselement in einer zweiten Ausführungsform in der Draufsicht,
    • 7: das Einschubteil in einer zweiten Ausführungsform von hinten und
    • 8: das Einschubteil in einer zweiten Ausführungsform von unten.
  • Es folgt die Erläuterung der Erfindung anhand der Zeichnungen nach Aufbau und ggf. auch nach Wirkungsweise der dargestellten Erfindung.
  • Die 1 zeigt die Vorderansicht des Befestigungselement 1 als C-Teil. Das Befestigungselement 1 weist die Ankerschiene 11 auf, welche C-förmig ausgebildet ist. In Erstreckungsrichtung der Ankerschiene 11 verläuft zudem die Einschubbewegung 10. Am Ende der Ankerschiene 11 umfasst das Befestigungselement 1 weiterhin die Rückwand 3, welche ebenfalls den Endpunkt der Einschubbewegung 10 darstellt. Auf der Rückwand 3 sind erste elektrische Kontakte 21 ausgebildet und diese zeigen entgegengesetzt der Richtung der Einschubbewegung 10. Zudem weist die Rückwand 3 eine Verrutschsicherung 40 auf. Die Verrutschsicherung 40 ist in dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform derart ausgebildet, dass zwei in die Rückwand 4 eingelassene Magneten als eine Hälfte zweier Magnetpaare fungieren. Weiterhin sind am Befestigungselement 1 Fixierungseinrichtungen 30 ausgebildet.
  • Fixierungseinrichtungen 30 sind in 1 als Löcher ausgebildet, welche in der dem Basiselement zugewandten Seite 4 der Befestigungseinrichtung 1 ausgebildet sind. Eine Befestigung des Befestigungselements 1 findet demnach z.B. mittels Schrauben statt. Hierfür könnten beispielsweise durch die Fixierungseinrichtungen 30, also durch die Löcher in der dem Basiselement zugewandten Seite 4, Schrauben geführt werden, um das Befestigungselement 1 am Basiselement zu befestigen.
  • Die 2 beschreibt ergänzend zu 1 die Oberseite der Befestigungseinrichtung 1 als C-Teil. Dargestellt sind die Fixierungseinrichtungen 30, welche als Löcher ausgebildet sind, sowie die dem Basiselement zugewandte Seite 4 der Befestigungseinrichtung 1. Weiterhin stellt die 2 die Aussparung 25 dar. Die Aussparung 25 umfasst in dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform die dritten elektrischen Kontakte 23, welche zur Verbindung der ersten elektrischen Kontakte 21 und einer stromführenden elektrischen Leitung im Basiselement ausgestaltet sind. Die dritten elektrischen Kontakte sind hierbei vertieft in der Aussparung 25 angebracht.
  • In der in 3 dargestellten Ausführungsvariante der Erfindungsgemäßen Einrichtung ist das Einschubteil 2 als T-Teil derart dargestellt, dass die dem Befestigungselement zugewandte Seite 6 des Einschubteils 2, welche senkrecht zur Einschubbewegung 10 steht, zu sehen ist. 3 zeigt demnach das T-förmige Formteil 12 welches an dem Einschubteil 2 ausgebildet ist. Weiterhin umfasst ist die Verrutschsicherung 41 am Einschubteil 2, welche mittels zweier Magneten ausgebildet ist, welche als zweite Hälften der Magnetpaare vorgesehen sind. Wie in 1 sind die Magneten derart ausgebildet das sie mit der der Befestigungseinrichtung 1 zugewandten Seite 6 abschließen. Einschubteil 2 ist in der erfindungsgemäßen Ausführungsform derart ausgestaltet, dass die Verrutschsicherung 40 am Befestigungselement 1 mit der Verrutschsicherung 41 am Einschubteil 2, mit Ausführen der Einschubbewegung zusammengeführt wird. Einschubteil 2 umfasst nach 3 weiterhin zweite elektrische Kontakte 22, welche, gleich der Verrutschsicherung 41, erfindungsgemäß mit dem ausführen der Einschubbewegung 10, mit den ersten elektrischen Kontakten 21 in der Befestigungseinrichtung 1 zusammengeführt werden und ein elektrisch leitender Zusammenschluss stattfindet.
  • Die 4 beschreibt ergänzend zu 3 das Einschubteil 2 als T-Teil. In der in 4 betrachteten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Einrichtung ist die dem zu befestigenden Gegenstand zugewandte Seite 5 des Einschubteils 2 dargestellt. Das Einschubteil 2 weist Einrichtungen zur mechanischen Verbindung 31 mit dem Gegenstand auf. Einrichtungen zur mechanischen Verbindung 31 sind als Löcher ausgebildet und ermöglichen demnach z.B. eine geschraubte Verbindung mit dem zu haltenden Gegenstand oder eine Anbringung von Haken am Einschubteil 2. Dargestellt sind weiterhin zweite elektrische Kontakte 22 und vierte elektrische Kontakte 24 im Inneren des Befestigungselements 1, wobei vierte elektrische Kontakte 24 gegenüber den zweiten elektrischen Kontakten 22, sowie abgewandt zu der dem Befestigungselement zugewandten Seite 6 angeordnet sind. Weiterhin stellt 4 die Öffnung 26 dar. Die Öffnung 26 ist in der dem Gegenstand zugewandten Seite 5 ausgebildet, womit ein Zugriff auf die vierten elektrischen Kontakte 24 ermöglicht ist.
  • Die 5 zeigt die Vorderansicht des Befestigungselements 1 als T-Teil. Das Befestigungselement 1 weist demnach das T-förmige Formteil 12 auf. In Erstreckungsrichtung des T-förmigen Formteils 12 verläuft zudem die Einschubbewegung 10. An einem Ende des T-förmigen Formteils 12 umfasst das Befestigungselement 1 weiterhin die dem Einschubteil zugewandte Seite 7, entgegen deren Richtung ebenfalls die Einschubbewegung 10 verläuft. Auf der dem Einschubteil zugewandte Seite 7 ist eine Verrutschsicherung 40 ausgebildet. Die Verrutschsicherung 40 ist in dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform derart ausgebildet, dass zwei in die dem Einschubteil zugewandten Seite 7 eingelassene Magneten als eine Hälfte zweier Magnetpaare fungieren. Weiterhin zeigt 5 die ersten elektrischen Kontakte 21, welche in Richtung der dem Einschubteil zugewandten Seite 7 ausgerichtet sind.
  • 6 beschreibt ergänzend zu 5 die Oberseite der Befestigungseinrichtung 1 als T-Teil. Dargestellt sind erste elektrische Kontakte 21 und dritte elektrische Kontakte 23 im Inneren des Befestigungselements 1, wobei dritte elektrische Kontakte 23 gegenüber den ersten elektrischen Kontakten 21, sowie abgewandt zu der dem Einschubteil zugewandten Seite 7 angeordnet sind. Weiterhin stellt 6 die Öffnung 26 dar. Die Öffnung 26 ist in der dem Basiselement zugewandten Seite 4 ausgebildet, womit ein Zugriff auf die dritten elektrischen Kontakte 23 ermöglicht ist. Weiterhin sind am Befestigungselement 1 Fixierungseinrichtungen 30 auf der dem Einschubteil zugewandten Seite 4 ausgebildet. Fixierungseinrichtungen 30 sind hier äquivalent zu deren Beschreibung in der Beschreibung zu 1 ausgebildet.
  • In der in 7 dargestellte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Einrichtung ist das Einschubteil 2 als C-Teil derart dargestellt, dass die dem Befestigungselement zugewandte Seite der Rückwand 3 des Einschubteils 2, welche senkrecht zur Einschubbewegung 10 steht, zu sehen ist. 7 zeigt demnach das Einschubteil 2 als das Bauteil mit der Ankerschiene 11. Die Einschubbewegung 10 verläuft hier abgewandt zur Rückwand 3 entlang der Ankerschiene 11. Weiterhin umfasst ist die Verrutschsicherung 41 am Einschubteil 2, welche mittels zweier Magneten ausgebildet ist, welche als zweite Hälften der Magnetpaare vorgesehen sind. Wie in 5 sind die Magneten derart ausgebildet, dass sie mit der der Befestigungseinrichtung 1 zugewandten Seite der Rückwand 3 abschließen. Das Einschubteil 2 ist weiterhin derart ausgestaltet, dass eine Sicherung gegen Verrutschen entsprechend äquivalent zu der in der Beschreibung zu 3 geschilderten Art ausgebildet ist. Zudem umfasst das Einschubteil 2 nach 7 die zweiten elektrischen Kontakte 22, welche auf der Rückwand 3 derart angeordnet sind, dass sie mit Ausführen der Einschubbewegung einen elektrisch leitenden Zusammenschluss mit den ersten elektrischen Kontakten 21 herstellen. Weiterhin zeigt 7 die Einrichtungen zur mechanischen Verbindung 31 mit einem Gegenstand, welche in der folgenden Beschreibung zu 8 näher erklärt werden.
  • Die 8 zeigt ergänzend zu 7 das Einschubteil 2 als C-Teil. In der in 8 betrachteten erfindungsgemäßen Ausführungsform der Einrichtung ist die dem Gegenstand zugewandte Seite 5 des Einschubteils 2 dargestellt. Das Einschubteil 2 weist Einrichtungen zur mechanischen Verbindung 31 mit dem Gegenstand auf. Die Einrichtungen zur mechanischen Verbindung 31 sind als Löcher ausgebildet und ermöglichen demnach z.B. eine geschraubte Verbindung mit dem zu haltenden Gegenstand oder eine Anbringung von Haken am Einschubteil 2. Weiterhin ist die Aussparung 25 dargestellt, in welcher sich vierte elektrische Kontakte 24 befinden. Die Aussparung 25 ist hier derart ausgebildet, dass sie in der dem zu befestigenden Gegenstand zugewandten Seite 5 realisiert ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Befestigungselement
    2
    Einschubteil
    3
    Rückwand
    4
    Basiselement zugewandte Seite der Befestigungseinrichtung
    5
    Gegenstand zugewandte Seite des Einschubteils
    6
    Befestigungselement zugewandte Seite des Einschubteils
    7
    Einschubteil zugewandte Seite des Befestigungselements
    10
    Einschubbewegung
    11
    Ankerschiene
    12
    T-förmiges Formteil
    21
    erste elektrische Kontakte
    22
    zweiten elektrischen Kontakte
    23
    dritte elektrische Kontakte
    24
    vierte elektrische Kontakte
    25
    Aussparung
    26
    Öffnung
    30
    Fixierungseinrichtung
    31
    Einrichtung zur mechanischen Verbindung
    40
    Verrutschsicherung am Befestigungselement
    41
    Verrutschsicherung am Einschubteil

Claims (10)

  1. Einrichtung zur mechanischen Anordnung eines Gegenstandes an einem Basiselement, wie zum Beispiel an einer Zimmerdecke oder einer Zimmerwand, umfassend ein Befestigungselement (1) zur mechanischen Befestigung an dem Basiselement sowie ein Einschubteil (2), dadurch gekennzeichnet, dass das Einschubteil (2) in oder an dem Befestigungselement (1) unter Ausführung einer Einschubbewegung (10) formschlüssig aufnehmbar ist, so dass es durch Formelemente (11, 12) am Befestigungselement (1) und am Einschubteil (2) zumindest in einem translatorischen Freiheitsgrad fixiert ist, wobei das Befestigungselement (1) erste elektrische Kontakte (21) zur elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Geräts aufweist und wobei das Einschubteil (2) eine Einrichtung zur mechanischen Verbindung (31) mit dem anzuordnenden Gegenstand aufweist, so dass nach Realisierung der Einschubbewegung (10) der Gegenstand mittels der Einrichtung am Basiselement befestigbar ist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einschubteil (2) zweite elektrische Kontakte (22) aufweisen kann, mit denen nach Ausführung der Einschubbewegung (10) eine elektrisch leitfähige Kontaktierung mit den ersten elektrischen Kontakten (21) herstellbar ist
  3. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Fixierungseinrichtung (30) zur Befestigung des Befestigungselements (1) am Basiselement vorgesehen ist, wobei die Fixierungseinrichtung (30) in einer Ebene angeordnet ist, die im Wesentlichen senkrecht zum blockierten translatorischen Freiheitsgrad verläuft.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eines der beiden Bauteile Einschubteil (2) und Befestigungseinrichtung (1) im Wesentlichen ein T-förmiges Formteil (12) ausgebildet ist und das jeweils andere Bauteil als eine Ankerschiene (11) ausgebildet ist, sodass durch das Einschieben des T-förmigen Formteils (12) in die Ankerschiene (11) die formschlüssige Fixierung realisierbar ist.
  5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten elektrischen Kontakte (21) und / oder die zweiten elektrischen Kontakte (22) als Federkontakte oder Steckkontakte ausgebildet sind.
  6. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das an dem Befestigungselement (1), vorzugsweise auf der zur Anordnung am Basiselement vorgesehenen Seite (4), zumindest eine Aussparung (25) ausgebildet ist, in welcher z.B. Kabel oder Lüsterklemmen verstaut werden können und in welcher dritte elektrische Kontakte (23) des Befestigungselements (21) angeordnet sind, die zur elektrischen Kontaktierung eines elektrischen Anschlusses am Basiselement vorgesehen sind.
  7. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine Verrutschsicherung (40, 41) umfasst ist, die eine Fixierung des Einschubteils (2) im Befestigungselement (1), entlang der Richtung der Einschubbewegung (10) realisiert.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verrutschsicherung (40, 41) mittels wenigstens eines Magneten an dem Befestigungselement (1) und / oder dem Einschubteil (2) ausgebildet ist, womit eine fixierende Wirkung auf das eingeschobene Einschubteil (2) realisierbar ist oder die Verrutschsicherung (40, 41) durch wenigstens eine Rasteinrichtung an dem Befestigungselement (1) und / oder dem Einschubteil (2) ausgebildet ist, womit eine fixierende Wirkung auf das eingeschobene Einschubteil (2) realisierbar ist.
  9. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten und / oder dritten elektrischen Kontakte (21, 23) in dem Körper der Befestigungseinrichtung (1) angeordnet sind und somit ein Fingerberührschutz realisiert ist.
  10. Einrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (1) und / oder das Einschubelement (2) aus Kunststoff besteht, wobei die Einrichtung dazu ausgestaltet ist, entlang des blockierten translatorischen Freiheitsgrades eine Last von bis zu mindestens 400 N aufzunehmen.
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