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DE10251380A1 - Außenspiegel mit optischem Signalgeber - Google Patents

Außenspiegel mit optischem Signalgeber Download PDF

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DE10251380A1
DE10251380A1 DE10251380A DE10251380A DE10251380A1 DE 10251380 A1 DE10251380 A1 DE 10251380A1 DE 10251380 A DE10251380 A DE 10251380A DE 10251380 A DE10251380 A DE 10251380A DE 10251380 A1 DE10251380 A1 DE 10251380A1
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DE
Germany
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mirror
light
light source
rearview mirror
exterior rearview
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Withdrawn
Application number
DE10251380A
Other languages
English (en)
Inventor
Henning MÜLLER
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
Priority to DE10251380A priority Critical patent/DE10251380A1/de
Publication of DE10251380A1 publication Critical patent/DE10251380A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
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    • B60R1/12Mirror assemblies combined with other articles, e.g. clocks
    • B60R1/1207Mirror assemblies combined with other articles, e.g. clocks with lamps; with turn indicators

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)
  • Rear-View Mirror Devices That Are Mounted On The Exterior Of The Vehicle (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Außenrückspiegel (1) für ein Fahrzeug mit einem Spiegelgehäuse (2) und einem Spiegelfuß (3), wobei das Spiegelgehäuse (2) einen Spiegel auf seiner Rückseite und mindestens eine Leuchteneinrichtung (4) mit mindestens einer Lichtquelle (5, 6) umfasst und wobei für die Lichtquelle (5, 6) mindestens eine Lichtaustrittsöffnung im Spiegelgehäuse vorhanden ist. Dabei ist mindestens eine Lichtquelle (6) als eine Signallichtquelle zur Erkennung eines Einsatzfahrzeugs, insbesondere eines Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Transportbegleitfahrzeug, ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Außenrückspiegel für ein Fahrzeug mit einem Spiegelgehäuse und einem Spiegelfuß, wobei das Spiegelgehäuse einen Spiegel auf seiner Rückseite und mindestens eine Leuchteneinrichtung mit mindestens einer Lichtquelle umfasst und wobei für die Lichtquelle mindestens eine Lichtaustrittsöffnung im Spiegelgehäuse vorhanden ist.
  • Aus der EP 0 864 462 A2 ist ein versenkbare Signaleinheit bekannt, welche an einem Fahrzeugdach, insbesondere mittig, montierbar ist und für bevorrechtigte Einsatzfahrzeuge, insbesondere von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW oder privaten Sicherheitsdiensten Verwendung finden kann. Hierbei sind Mittel zum Ein- und Ausfahren der Signaleinrichtung in das Fahrzeugdach derart vorgesehen, dass die Signaleinrichtung im eingebauten Zustand zwischen einer Dachaußenseite und einem Himmel der Fahrzeuginnenseite zu liegen kommt. Diese Erfindung ist insbesondere für Zivilfahrzeuge gedacht, welche nur in bestimmten Einsatzsituationen als Fahrzeuge mit einer Bevorrechtigung im Straßenverkehr erkennbar sein sollen.
  • Aus der DE 29819279 ist ein Außenrückspiegel für Fahrzeuge bekannt, der einen Spiegelfuß und einen Spiegelkopf umfasst, der einen Spiegelglasträger aufweist und in dem mindestens eine Blinkleuchte untergebracht ist, die hinter einem Lichtfenster liegt. Bei dem Außenrückspiegel ist die Blinkleuchte so im Spiegelkopf angeordnet, dass sie Licht in Fahrtrichtung des Fahrzeuges nach hinten unter einem Winkel von wenigstens 55° abstrahlt, bezogen auf eine parallel zur Fahrzeugachse liegende, im wesentlichen außerhalb des Umrisses des Spiegelkopfes verlaufende Gerade.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine bessere Erkennbarkeit von Einsatzfahrzeugen unter Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften einer Mindesteinbauhöhe von Signallichtquellen zu gewährleisten.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Signallichtquelle zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen bei Zivileinsatzfahrzeugen bereitzustellen, wobei die Zivilfahrzeuge erst beim Betrieb der Signallichtquelle als Einsatzfahrzeuge erkennbar sein sollen.
  • Die Aufgaben werden durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens eine Lichtquelle als eine Signallichtquelle zur Erkennung eines Einsatzfahrzeugs ausgebildet ist. Es hat sich gezeigt, dass eine zusätzliche im Außenbereich des Fahrzeugs angeordnete Anzeige des Fahrtrichtungswunsches im Fahrzeugseitenbereich, eine Reihe von Vorteilen im Straßenverkehr aufweist. Hier sei beispielsweise genannt, dass der Fahrerrichtungswunsch von weiteren Verkehrsteilnehmern neben dem Fahrzeug leichter erkannt werden kann. Eine Anordnung der optischen Anzeige des Fahrerrichtungswunsches im Bereich des Außenspiegels ist weiterhin aufgrund seiner relativ hoch gelegenen Anordnung leicht erkennbar.
  • Wird nun, wie gemäß der Erfindung vorgeschlagen, eine Signallichtquelle zur Identifizierung eines Einsatzfahrzeuges in das Spiegelgehäuse integriert, wobei die Signallichtquelle beispielsweise in Fahrtrichtung Blaulichtsignale abgeben kann, so ergeben sich eine Reihe von weiteren Vorteilen. So kann eine gesetzliche Mindesteinbauhöhe der Signalquellen durch Einbau im Außenrückspiegel leicht gewährleistet werden. In das Spiegelgehäuse werden heutzutage elektrische Leitungen für unterschiedliche Anwendungen verlegt, wie z.B. elektrische Spiegelverstellung oder -heizung oder Anzeigen von Fahrtrichtungssignalen oder Sender/Empfänger für eine Funkfernverriegelung. Die Integration weiterer Kabel in den Kabelstrang ist somit einfach möglich, bestehende Kabeldurchführungen durch Blech- oder Kunststoffteile können vorteilhaft genutzt werden. Die Integration einer weiteren Signallichtquelle in die bauliche Einheit einer Fahrtrichtungsanzeige ermöglicht es auch, ohne zusätzlich vorzusehenden Bauraum im Spiegelgehäuse auszukommen. Eine einfache Montage des erfindungsgemäßen Außenrückspiegel ist ohne zusätzliche Außenspiegeleinzelteile und ohne komplizierte Zusatzarbeiten vorteilhaft gegeben.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung im Spiegel ergibt sich des weiteren der Vorteil, dass Zivilfahrzeuge sich einfacher als Einsatzfahrzeuge (mit einer Bevorrechtigung im Straßenverkehr) zu erkennen geben können, jedoch bei nicht eingeschaltetem Signallicht nicht als solche erkennbar sind.
  • Als Einsatzfahrzeuge kommen unter anderem Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Transportbegleitfahrzeuge von Schwerlasttransporten oder auch Fahrzeuge von privaten Sicherheitsdiensten als auch Landes- oder Staatsfahrzeuge, vorzugsweise für Landes- oder Staatsbedienstete, in Betracht.
  • Der Einsatz von Leuchtdioden (LED) als Lichtquellen der Leuchteneinrichtung bietet den Vorteil, dass diese bei relativ hoher Lichtleistung einen geringen Energieverbrauch aufweisen. Beim Einsatz mehrerer LEDs zur Erzeugung eines gemeinsamen Signals kann weiterhin eine Redundanz erzielt werden, so dass ein Ausfall einer LED nicht zum Ausfall des zu erzeugenden Lichtsignals führt.
  • Ein weiterer Vorteil beim Einsatz von LEDs besteht darin, dass der Lichtabstrahlwinkel durch unterschiedliche Ausrichtung der LEDs veränderbar ist. So kann beispielsweise eine LED mit ihrer Hauptabstrahlrichtung in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet werden, während zusätzliche LEDs in definierten Winkeln abweichend von der Fahrzeuglängsrichtung anordenbar sind (z. B. 0°/3°/6°...). Damit kann bereits beim Entwurf der Leuchteneinrichtung eine dosierte Lichtleistung auch in anderen als der Fahrzeuglängsrichtung bereitgestellt werden.
  • Wird eine Lichtquelle als Blitzlicht ausgeführt, so erzeugt diese im Betrieb einen erhöhten Erkennungsgrad im Straßenverkehr. Dabei kann Blitzlicht auch das periodische Aussenden von Lichtpulsen oder -signalen bedeuten oder auch das Aussenden von Licht über einen definierten Zeitraum mit dazwischenliegenden, ggf. unterschiedlichen Pausen. Es ist auch denkbar, dass bei eingeschalteter Fahrtrichtungsanzeige (Blinker gesetzt), in den Pausen des Blitzlichtes die Lichtsignale der Fahrtrichtungsanzeige ausgesendet werden. Dabei kann die Lichtquelle als integrierte Blink- und Blitzlichtquelle aufgebaut sein. Leuchtdiodenblitzlichtmodule weisen dabei eine vorteilhafte Kompaktheit auf, welche es erlaubt, kleine Baueinheiten mit hoher Lichtleistung und gleichzeitig niedrigem Energieverbrauch einzusetzen. Die Kompaktheit erlaubt es weiterhin, diese in einfacher Weise in das Spiegelgehäuse zu integrieren.
  • Die Lichtquellen können weiterhin vorteilhaft unterschiedliche Lichtfarben aufweisen, so dass Lichtsignale mit unterschiedlicher Farbe ausgesendet werden können. Dabei ist es möglich dass mindestens eine Lichtquelle als Mehrfarbenlichtquelle (z.B. Mehrfarben-LED) ausgebildet ist. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann in einigen Ländern ein Signal oder eine Signalfolge für Einsatzfahrzeuge mit mehreren Farben vorgesehen sein.
  • Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn die Lichtquellen eine unterschiedliche Lichtintensität aufweisen oder auch wenn diese veränderbar ist. So können je nach Einsatzfall oder Dringlichkeit – wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben – die Lichtsignale mit unterschiedlicher Lichtintensität ausgestrahlt werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt in der Veränderbarkeit der Sendefrequenz der Lichtquelle. So ist denkbar, dass die Blitzfrequenz der Signalquelle je nach Einsatzfall und/oder Einsatzort (Land) veränderbar ist.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher beschrieben.
  • Dabei zeigen:
  • 1: Eine Ansicht eines Außenrückspiegels aus Fahrtrichtung mit optischen Signalquellen,
  • 2: Eine Frontansicht eines optischen Signalquelleneinsatzes für ein Spiegelgehäuse und
  • 3: Eine Draufsicht eines optischen Signalquelleneinsatzes für ein Spiegelgehäuse.
  • 1 zeigt ein aus der Fahrtrichtung betrachteten Außenrückspiegel 1, welcher ein Spiegelgehäuse 2 aufweist und über einen Spiegelfuß 3 an einem nicht näher bezeichneten Fahrzeugkarosserieteil befestigt ist. Bei Einsatzfahrzeugen ist zweckmäßigerweise vorgesehen, dass in jedem Außenspiegel eine erfindungsgemäße Lichtquelle vorgesehen ist, jedoch ist die Erfindung auch in nur einem Außenrückspiegel funktionsfähig.
  • In dem Außenrückspiegel 1 ist in Fahrtrichtung eine Lichtaustrittsöffnung im Spiegelgehäuse 2 vorgesehen, in die ein optischer Signalquelleneinsatz 9 eingesetzt ist. An dem Außenrückspiegel 1 oder auch vor dem optischen Signalquelleneinsatz 9 ist üblicherweise noch eine Abdeckscheibe 8 vorgesehen, welche derart ausgebildet ist, dass das Licht der Lichtquellen 5, 6 gestreut und/oder reflektiert werden kann. Auch durchsichtige Abdeckungen ohne Streuwirkung können dabei zum Einsatz kommen.
  • Hinter der Abdeckscheibe 8 befinden sich Lichtquellen 5, 6, welche in der 1 gestrichelt dargestellt sind. Lichtquelle 6 kann aus dem Fahrzeuginnenraum aktiviert werden und sendet beispielsweise Blaulichtblitze aus, die das Fahrzeug bei Betrieb der Lichtquelle 6 als Polizeifahrzeug identifizieren.
  • Der Außenrückspiegel 1 ist in 1 derart aufgebaut, dass bei nicht eingeschalteter Lichtquelle 6 diese auch nicht als Blitz-Signalquelle identifiziert werden kann. Ist der Außenrückspiegel an einem Zivilfahrzeug montiert, ist dieses somit auch nicht bei ausgeschalteter Lichtquelle 6 (Blaulicht) z.B. als Polizeifahrzeug erkennbar.
  • 2 zeigt eine Frontansicht eines optischen Signalquelleneinsatzes 9 für ein Spiegelgehäuse 2. In dem optischen Signalquelleneinsatz 9 befindet sich mindestens eine Leuchteneinrichtung 4 mit Lichtquellen 5, 6. Die Lichtquellen 5, 6 können dabei aus Leuchtdioden (LEDs) bestehen, als LED-Modul aufgebaut sein oder auch unter anderem Blitzlichtquellen beinhalten. Der Signalquelleneinsatz 9 besteht aus einem Formteil, welcher in das Spiegelgehäuse 2 eingesetzt werden kann. Die Leuchteneinrichtung 4 kann auf einer Platine aufgebracht sein und mit einer zusätzlichen An- oder Aussteuerelektronik versehen sein.
  • Eine Draufsicht eines optischen Signalquelleneinsatzes 9 für ein Spiegelgehäuse 2 ist in 3 abgebildet. Erkennbar ist eine Reflektorfläche 7, welche ausgesendete Lichtstrahlen der Leuchtdioden 5 reflektiert. Das optische Erscheinungsbild des Außenrückspiegels 1 beim Betrieb der Lichtquellen 5, 6 wird durch die Reflektortläche 7 wesentlich beeinflußt. Zu erkennen ist an der Reflektorflächengestaltung, dass der im Außenrückspiegel 1 eingesetzte Signalquelleneinsatz 9 in der Lage ist, auch das durch die Lichtquelle 5 abgestrahlte Licht seitwärts vom Fahrzeug abzustrahlen. Die konvexe Seite des Signalquelleneinsatzes 9 zeigt dabei in Fahrtrichtung. Es ist auch möglich Lichtwellenleiter zur Führung von Lichtstrahlen einzusetzen und hiermit eine Verteilung der Lichtleistung zu erreichen.
  • Über eine nicht in den Figuren dargestellte Elektronik kann beispielsweise die Ansteuerung der Signalquellen erfolgen. Die Elektronik kann die Versorgung oder Energieaufbereitung, wie z.B. eine Spannungsversorgung mit einer Spannungsumsetzung als auch die Signalansteuerung übernehmen. Mit der Signalansteuerung kann z.B. die Blitzfrequenz, die Lichtpulsfolge oder die Farb- oder Intensitätsveränderung gesteuert werden.
  • Oft sind optische Signalquellen von Einsatzfahrzeugen mit akustischen Signalquellen verbunden (z. B. Blaulicht mit Martinshorn. Martin-Horn ist eine Wortmarke der Deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin). Der Außenrückspiegel 1 kann ohne weiteres derart weitergebildet werden, dass in dem Außenrückspiegel 1 ein akustischer Signalgeber integrierbar ist. Dabei kann der Signalquelleneinsatz 9 als gemeinsamer akustischer und optischer Signalgebereinsatz ausgeführt sein.
  • Der erfindungsgemäße Außenrückspiegel 1 kann weiterhin mit aus dem Stand der Technik bekannten Signaleinrichtungen für bevorrechtigte Einsatzfahrzeuge, wie z. B. Dachbalken, siehe EP 0 864 463 A2 , vorteilhaft kombiniert werden, um eine erhöhte Erkennbarkeit dieser Fahrzeuge zu ermöglichen.
  • 1
    Außenrückspiegel
    2
    Spiegelgehäuse
    3
    Spiegelfuß
    4
    Leuchteneinrichtung
    5, 6
    Lichtquelle
    7
    Reflektorfläche
    8
    Abdeckscheibe
    9
    Optischer Signalquelleneinsatz

Claims (10)

  1. Außenrückspiegel (1) für ein Fahrzeug mit einem Spiegelgehäuse (2) und einem Spiegelfuß (3), wobei das Spiegelgehäuse (2) einen Spiegel auf seiner Rückseite und mindestens eine Leuchteneinrichtung (4) mit mindestens einer Lichtquelle (5,6) umfasst und wobei für die Lichtquelle (5,6) mindestens eine Lichtaustrittsöffnung im Spiegelgehäuse vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichtquelle (6) als eine Signallichtquelle zur Erkennung eines Einsatzfahrzeugs, insbesondere eines Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Transportbegleitfahrzeug, ausgebildet ist.
  2. Außenrückspiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichtquelle (5) mit Leuchtdioden aufgebaut ist.
  3. Außenrückspiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichtquelle (6) als Blitzlicht ausgebildet ist.
  4. Außenrückspiegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Blitzlicht (6) als Leuchtdiodenblitzlichtmodul ausgebildet ist.
  5. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Lichtquelle (5) als Fahrtrichtungsanzeige ausgebildet ist.
  6. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (5,6) mindestens eine erste und eine zweite Lichtfarbe aufweisen.
  7. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichtquelle (5,6) als Mehrfarbenlichtquelle ausgebildet ist.
  8. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquellen (5,6) eine unterschiedliche Lichtintensität aufweisen.
  9. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtintensität der Lichtquellen (5,6) veränderbar ist.
  10. Außenrückspiegel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sendefrequenz der Signallichtquelle (6) veränderbar ist.
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