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Die Erfindung betrifft eine Leuchtvorrichtung, wie im Oberbegriff des Anspruches 1 beschrieben.
Eine derartige Leuchtvorrichtung ist als flexibles, selbstklebendes Folienbremslicht für Kraftfahrzeuge gemäss DE 297 06 601 U1 bekannt. Dieses besteht aus einer dünnen, flexiblen Folie, die stark leuchtend und reflektierend, selbstklebend an Heck oder Scheibe des Kraftfahrzeuges angebracht werden kann und über Kabelverbindungen und Anschluss an einem Bremslichtkabel über einen Transformator mit Spannung versorgt wird. Nachteilig dabei ist die bei derartigen Folien nach dem heutigen Stand der Technik die eher geringe Lichtintensität, die derzeit ca. 200 Candelalm2 beträgt, sowie in der geringen Widerstandsfähigkeit der Folien, wodurch Ausfälle häufig vorkommen.
Aufgabe der Erfindung ist es nunmehr, ein Leuchtenelement zu schaffen, bei dem die Lichtintensität wesentlich erhöht ist und dessen Aufbau einen grösstmöglichen Schutz gegen mechanische Beschädigungen bietet.
Diese Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Der überraschende Vorteil dabei ist, dass die Anwendung einer die Abstrahlungsverluste reduzierenden Trägerfolie eine erhöhte Leuchtkraft erreicht wird, wodurch das Leuchtenelement auch in jenen Bereichen zur Anwendung gelangen kann, wo bestimmte Mindestwerte die Anwendung der bekannten heutigen Folien nicht ermöglicht.
Von Vorteil sind aber auch Ausbildungen nach den Ansprüchen 2 bis 5, wodurch ein universeller Einsatz des Leuchtenelementes durch die geringen räumlichen Erfordernisse, die der Gesamtaufbau erfordert, ermöglicht wird, wodurch platzraubende und aufwendig geformte Einbaumulden, die darüber hinaus bei herkömmlichen Beleuchtungssystemen zum Warten und Auswechseln defekter Lampen etc. gut zugänglich sein müssen, entfallen. Derartige Einbaumulden verursachen darüber hinaus hohe Kosten bei der Fertigung sowie eine genau Abstimmung der Materialien, die für eine Verformung solcher Einbaumul- den geeignet sind. Bei einer Reihe von Anwendungen ist der Einsatz z.
B. für die Aus-und/oder Beleuchtung von Innenräumen, für die Ausbildung von Werbehinweisen, Kennzeichnen von Gefahrenstellen, von Notwegen, etc. auch ohne besondere Embaumassnahmen möglich. Dabei spielt auch die Flexibilität derartiger Leuchtenelemente eine entscheidende, positive Rolle, wodurch die Anbringung auch auf räumlich gekrümmten Flächen sehr leicht möglich ist und auch Beschädigungen in einem hohen Ausmass wirkungsvoll vermieden werden.
Möglich Ist auch eine Ausbildung nach den Ansprüchen 7 und 8, weil dadurch technisch hochwertige und wenig störungsanfällige Kompaktelemente besonders wirtschaftlich hergestellt werden können und auch die für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete und erwünschte Form und Grösse ohne wesentliche Einschränkungen erreicht werden kann. Dermassen hergestellte Kompaktelemente eignen sich besonders für die Grossserienfertigung, wie sie heute für die hohen erforderlichen Stückzahlen anzustreben ist.
Vorteilhaft ist auch eine Ausbildung nach Anspruch 9, weil dadurch Leuchtenfelder, die zum Zwecke der Unterscheidung, wie z. B. Rück ! euchteeinheiten für Kraftfahrzeuge unterschiedlich gefärbtes Licht abgeben, zu sehr kompakten Einheiten zusammengefasst werden können.
Mögliche vorteilhafte Ausbildungen beschreiben auch die Ansprüche 10 und 11, weil dadurch bedarfsweise nach dem jeweiligen Einsatzzweck des Leuchtenelements eine Richtungsgebung der abgegebenen Lichtstrahlen ermöglicht wird.
Die Ansprüche 12 und 13 beschreiben vorteilhafte Weiterbildungen, die es ermöglichen, das Leuchtenelement auch an gefährdeten Positionen, z. B. im Eckbereich von Fahrzeugen, etc., einzusetzen, da diese ein geringes Beschädigungsrisiko aufweisen.
Gemäss Anspruch 14 Ist eine weitere wesentliche Beeinflussung der Lichtstrahlen entsprechend den Anforderungen an den jeweiligen EInsatzfall möglich.
Nach einer Ausbildung wie im Anspruch 15 beschrieben, können aufwendige Montageelemente sowie bauliche Massnahmen zu deren Anwendung entfallen.
Gemäss den Ausbildungen wie in den Ansprüchen 17 und 18 beschrieben, wird zum einen die
Lebensdauer des Leuchtenelementes dadurch erhöht, dass der chemische Verfallsprozess der Elemente durch die getakteten Impulse, die auf die anorganischen oder organischen Partikel in der Folie einwirken, hinausgezögert wird. Des weiteren kann dadurch die Leuchtkraft wesentlich gesteigert werden.
Gemäss vorteilhaften Ausgestaltungen, wie im Anspruch 19 beschrieben, wird ein breites Anwendungs- gebiet erreicht und sind Gestaltungsmöglichkeiten gegeben, die ein uneingeschränktes Design für die
Leuchteneinheit und damit auch für die Objekte, an oder in denen diese zur Anwendung kommen sollen, ermöglicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind auch in den Ansprüchen 20 und 21 beschrieben, wodurch das gesamte Spektrum der in oder an einem Fahrzeug erforderliche Leuchtenelemente, die bei entsprechenden
Umgebungsbedingungen ein Dauerlicht oder auch Blinklicht abgeben, abgedeckt ist.
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dadurch vorteilhaft erreicht, dass diese Leuchtelemente für deren Einbau und Aufbau wenig Platz in Anspruch nehmen und wahlweise die erforderlichen Versorgungs- und/oder Ansteuervorrichtungen an beliebiger Stelle am Fahrzeug oder bei Ausbildung in Hybridbauweise ohne erforderlicher Leitungsführungen unmittelbar im Leuchtenelement integriert werden können. In einem solchen Fall ist nur die Anspeisung von der Energiequelle erforderlich, die in Folge des geringen Energiebedarfs derartiger Leuchtenelemente einen geringen Aufwand verursachen.
Durch die mögliche räumliche Formgebung eignen sich derartige Leuchtenelemente an Aussenflächen der Gehäuse von Rückspiegeln, da sie um Stirnflächen herumgezogen werden können und damit Blinksignale für entgegenkommende, wie auch nachfahrende Fahrzeuge und auch bei einem Überholvorgang deutlich sichtbar sind. Damit tragen derartige Leuchtenelemente auch wesentlich zur Steigerung der Sicherheit im Verkehr bei.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil all dieser vorteilhaften Lösungen liegt in dem geringen Energiebedarf für derartige Leuchtenelemente sowie auch darin, dass sie gegenüber herkömmlichen Beleuchtungselnnch- tungen nahezu keine Wärme abstrahlen und daher ohne Massnahmen besonderer Belüftung und Massnahmen zur Warmeabfuhr auch in weniger temperaturbeständigen Materialien eingesetzt werden können
Durch diesen sehr wesentlichen Vorteil eignen sich auch derartige Leuchtenelemente als Hintergrundbeleuchtungen für Instrumente und Instrumentenkanälen, wobei hier ebenfalls der geringe Platzbedarf eine wesentliche Rolle für den wirkungsvollen Einsatz spielt.
Zum besseren Verständnis der Erfindung wird diese anhand der in den Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen :
Fig. 1 die erfindungsgemässe Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 2 ein Anwendungsbeispiel in Form eines Fahrzeuges der erfindungsgemässen Leuchtvornchtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 3 ein weiteres Anwendungsbeispiel der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 4 ein anderes Anwendungsbeispiel der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 5 ein weiteres Anwendungsbeispiel der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung In vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 6 eine Seitenansicht des Anwendungsbeispiels der erfindungsgemässen Leuchtvornchtung nach
Fig. 5 ;
Fig. 7 ein weiteres Anwendungsbeispiel der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 8 ein Schaubild eines weiteren Anwendungsbeispiels der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter Darstellung ;
Fig. 9 eine Draufsicht des Anwendungsbeispiels nach Fig. 8, geschnitten und in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 10 ein weiteres Schaubild eines Anwendungsgebietes der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 11 eine Rückansicht des Anwendungsbeispiels nach Fig. 10 in vereinfachter, schematischer
Darstellung ;
Fig. 12 ein Blockschaltbild zur Steuerung der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 13 ein Diagramm eines Signalverlauf zur Ansteuerung der erfindungsgemässen Leuchtvorrich- tung in vereinfachter, schematischer Darstellung ;
Fig. 14 ein weiters Ausführungsbeispiel eines Aufbaus der erfindungsgemässen Leuchtvorrichtung in vereinfachter, schematischer Darstellung.
Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäss auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können. Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z. B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen.
Weiters können auch Einzelmerkmale aus den gezeigten unterschiedlichen Ausführungsbeispielen für sich eigenständige, erfindungsgemässe Lösungen darstellen.
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In der Fig. 1 Ist eine Leuchtvorrichtung 1 eingesetzt in einer Aufnahme 2 eines Gehäuseteils 3 gezeigt.
Die Leuchtvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einem Leuchtenelement 4, das aus einer zumindest zweischichtigen elektroluminiszenten Folie 5 besteht und vollflächig über eine Zwischenschichte 6 mit einer Trägerfolie 7 verbunden ist. Bevorzugt umfasst die Trägerfohe 7 die Folie 5 im Bereich ihrer umlaufenden Stirnkanten 8. Auf einer der Folie 5 zugewandten Oberseite 9 weist die Trägerfolie 7 eine Oberflächenstruk- tur auf, die Reflektoren 10 ausbildet, die von der Folie 5 ausgehende Lichtstrahlen reflektieren. Eine derartige Reflexion ist auch mit einer sogenannten Reflektorbeschichtung zu erzielen, wie auch mit einer Reflexionsbeschichtung 11, z. B. einer Verspiegelung der Oberseite 9 erzielbar ist.
Auf einer von der Oberseite 9 der Trägerfolie 7 entgegengesetzten Oberfläche 12 ist auf der Folie 5 bevorzugt eine transparente Deckschichte 13, z. B. eine Kunststoffolie angeordnet. Diese Deckschichte 13 kann nach den bedarfsweise gewünschten Lichteffekten auf einer der Folie 5 zugewandten oder abgewandten Oberfläche 14, 15 mit Beschichtungen zur Streuung oder Bündelung der durchfallenden Lichtstrahlen versehen sein. Derartige Beschichtungen können mit Kristallpartikeln versehen sein bzw. kann eine Oberflächenstruktur vorgesehen werden, die eine die gesamte Oberfläche überziehende Linsenstruktur ausbildet. Zum weiteren Schutz des Leuchtenelements 4 kann bevorzugt auf einer Frontfläche 15 der Deckschichte 13 eine weitere Schutzschichte 17 z.
B. aus transparentem, bruchsicherem, elastisch rückstellbarem Kunststoff angeordnet
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beeinflussende optische Elemente z. B. Reflektoren 18 etc. vorgesehen sein. Zwischen der Trägerfolie 7, die bevorzugt aus einem vibrations-und stossaufnehmendem Kunststoff gebildet Ist und dem Gehäuseteil 3 kann weiters, wie In Fig. 1 dargestellt, eine die Montage erleichternde und Verformungskräfte aufnehmende Mantelschichte 19 als Verbindungsschichte 20 vorgesehen sein, die zum Beispiel aus einem selbsthaftenden, dauerelastischen Kunststoffmaterial besteht. Über Kontaktfahnen 21,22 werden die Schichten der Folie 5 mit Leitungen 23, 24 kontaktiert, die weiters zu einer Versorgungsund/oder Ansteuervorrichtung 25 führen, welche mit einer Energiequelle 26 verbunden sind.
Das Leuchtenelement 4 aus der Folie 5 und der Trägerfolie 7 weist insgesamt eine Dicke 27 von nur einigen Millimetern auf. Damit ergibt sich eine Tiefe 28 für den Einbau einer derartigen Leuchtvorrichtung 1, die im Bereich zwischen 5 und 20, bevorzugt in etwa 10 mm beträgt, wodurch diese vielseitig einsetzbar ist und keinen montagetechnischen Aufwand erfordert. Auch ein Auswechseln der gesamten Leuchtvorrichtung 1 ist rasch möglich, ist aber durch die Robustheit und lange Lebensdauer der einzelnen Elemente vielfach während der Einsatzzeit eines Gerätes, insbesondere eines Fahrzeuges, im Normalfall nicht erforderlich.
Die Leuchtvorrichtung 1 mit dem Leuchtenelement 4 ist daher vielseitig einsetzbar und ist mit geringem Energiebedarf zu betreiben. Durch besondere schaltungstechnische Massnahmen, wie später noch beschrieben, wird eine hohe Lebensdauer und gesteigerte Lichtstärke erreicht.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel für die Leuchtvorrichtung 1 gezeigt. Hierzu sind auf einem Heck 29 eines Fahrzeuges 30 mehrere der zuvor beschriebenen Leuchtenelemente 4 angeordnet.
Die Leuchtenelemente 4 können dabei unterschiedliche Formen für die unterschiedlichsten Verwendungszwecke am Fahrzeug 30 aufweisen, d. h. dass beispielsweise bei der Verwendung des Leuchtenelementes 4 für eine Blinkvorrichtung 31 das Leuchtenelement 4 in Form von Pfeilen ausgebildet ist. Dazu ist es möglich, dass bei Verwendung des Leuchtenelementes 4 für eine Bremsleuchte 32, diese rechteckförmig, wie aus dem Stand der Technik mit normalen über Lampen betriebene Bremsleuchten 32 bekannt, ausgebildet ist und grossflächig am Heck 29 des Fahrzeuges 30 angeordnet ist.
Durch die einfache Verarbeitung der Leuchtvorrichtung 1 ist es nunmehr möglich, dass bei einem derartigen Fahrzeug 30, insbesondere bei einem Lastkraftfahrzeug zusätzliche Bremsleuchten 33 am Rahmen 34 des Fahrzeugaufbaus 35 angeordnet werden können. Da für eine derartige Leuchtvorrichtung 1 jede beliebige Form hergestellt werden kann, sodass ohne grossen Aufwand am Fahrzeugaufbau 35, insbesondere am Rahmen 34 eine zusätzliche Leuchtvorrichtung 1 für eine weitere Bremsleuchte 33 am Rahmen 34 des Fahrzeugaufbaus 35 positioniert werden kann, ohne dass dabei, wie aus dem Stand der Technik, besondere Aufbauten am Dach 36 des Fahrzeuges 30 vorgenommen werden müssen, d. h.
dass durch Ausbildung der zusätzlichen Bremsleuchten 33 die Leuchtvorrichtung 1 in Längsrichtung hergestellt wird, sodass eine entsprechend grosse Fläche am Fahrzeugaufbau 35, insbesondere am Rahmen 34 ausgenützt werden kann, ohne dass dabei, wie aus dem Stand der Technik bekannt, die Fahrzeugtüren 37, 38 bzw. ein Dachaufbau verwendet werden muss. Würde nämlich eine Leuchtvorrichtung 1 an einer der beiden Fahrzeugtüren 37,38 angeordnet, so müsste durch die Schwenkbewegung der Fahrzeugtüren 37,38 ein hoher Aufwand für die Energieversorgung der Leuchtvorrichtung 1 aufgebracht werden, um Fehler bei den Kontaktstellen zu vermeiden. Selbstverständlich ist es möglich, dass die Leuchtvorrichtung 1 auch an den Fahrzeugtüren 37,38 als Symbol oder zusätzliche Leuchte angeordnet werden kann.
Weiters ist es möglich, dass die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere das Leuchtenelement 4 für einen Rückfahrscheinwerfer 39 eingesetzt werden kann. Dabei ist es, wie beispielsweise am Fahrzeug 30 gezeigt,
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möglich. dass die Rückfahrscheinwerfer 39 kreisförmig ausgebildet sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Anordnungen und Einsatzgebiete der Leuchtenelemente 4 ist es möglich, dass jedes Leuchtenelement 4 bzw. paarweise diese unterschiedliche Farbsignale abstrahlen, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist. Hierzu ist es beispielsweise möglich, dass die Blinkvorrichtung 31 ein Gelblicht in Form von Blinksignalen abgibt, wogegen die Bremsleuchten 32,33 ein Rotlicht abgeben und die Rückscheinwerfer 39 ein weisses Licht ausstrahlen. Dazu ist es auch möglich, dass das Fahrzeug 30 - wie gesetzlich vorgeschrieben-mit einer Heckleuchte 40 in Form der Leuchtvorrichtung 1 ausgestattet ist, sodass bei Nachtfahrten diese Heckleuchte mit am Fond angeordneten Scheinwerfern ein dauerhaftes rotes Licht abstrahlen.
Weiters ist es möglich, dass beispielsweise an den Rückspiegeln 41,42 des Fahrzeuges 30 ebenfalls Leuchtvorrichtungen 1, insbesondere die Leuchtenelemente 4 angeordnet sein können, sodass die gesetzlich vorgeschriebenen seitlichen Blinkerleuchten entfallen können.
Der Vorteil der Anwendung der Leuchtvorrichtung 1, insbesondere der Leuchtenelemente 4 zum Beleuchten des Fahrzeuges 30 liegt darin, dass aufgrund des dünnen Schichtaufbaus des Leuchtenelementes 4 diese auf glatten Oberflächen des Fahrzeuges 30 befestigt werden können bzw. dass nur gennge Einbuchtungen an den Karosserieteilen vorgenommen werden müssen, sodass eine kostengünstige Herstellung des Fahrzeuges 30 gewährleistet ist. Weiters ist es möglich, aufgrund der dünnen Ausbildung der Leuchtenelemente 4 ein Nachrüsten der Fahrzeuge 30 mit zusätzlichen Leuchten kostengünstig und 10 einfacher Form durchgeführt werden kann.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass aufgrund der flexiblen Ausbildung der Leuchtvorrichtung 1 es beim Kontakt mit anderen Gegenständen kein Zerstören der Leuchtvorrichtung 1 zustande kommt, sondern dass diese sich der Verformung der Karosserieteile anpasst, sodass die Leuchtvornchtung 1 beim Zurückschwingen der Karosserieteile nicht zerbrechen bzw. ausgetauscht werden müssen.
Selbstverständlich ist es möglich, da aufgrund der einfachen Verarbeitung der Leuchtvorrichtung 1 Werbeaufschriften bzw. speziell ausgebildete Hinweistexte am Fahrzeug 30 anzubringen. Hierzu ist es beispielsweise möglich, dass bei Einsatz einer derartigen Leuchtvorrichtung 1 bei einem Schulbus dieser bei einer Haltestelle die Leuchtvorrichtung 1 aktivieren kann, sodaB ein Schriftzug am Heck des Fahrzeugesbeispielsweise mit"Achtung ! Kinder"-erscheint, sodass ein wesentlicher Schritt zur Verkehrssicherheit auf den Strassen erreicht wird.
Die Versorgung der einzelnen Leuchtvorrichtungen 1 wird, wie bei den aus dem Stand der Technik bekannten Beleuchtungssystemen, von der im Fahrzeug 30 angeordneten Energiequelle, insbesondere der Batterie bzw. Lichtmaschine durchgeführt, wobei zur Umsetzung der gelieferten Energie ein Steuergerät vor jeder Leuchtvorrichtung 1 bzw. ein einziges Steuergerät für alle Leuchtvorrichtungen 1 vorgesehen sein kann.
Ein weiterer Vorteil der Anwendung eines derartigen Leuchtenelementes 4 liegt darin, dass sich durch den dünnen Schichtaufbau die Leuchtvorrichtung 1 an die verschiedensten räumlich gekrümmten Formen des Fahrzeuges 30 anpassen können.
In den Fig. 3 bis 7 sind Ausführungsbeispiele für die Verwendung einer derartigen Leuchtvorrichtung 1 mit unterschiedlichen Ausbildungen gezeigt.
Die in den Fig. 3 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispiele beziehen sich auf eine Anwendung der Leuchtvorrichtung 1 in einem Innenraum des Fahrzeuges 30. Hierzu ist in den Fig. 3 bis 7 eine Sonnenblende 43 mit einem an dieser angeordneten Spiegel 44 dargestellt.
Wie nun in Fig. 3 ersichtlich ist, ist flankieren in Längsrichtung der Seitenkanten des Spiegels 44 beidseits jeweils eine Leuchtvorrichtung 1, insbesondere des Leuchtenelement 4 angeordnet.
Die Funktion der Leuchtvorrichtung 1 bzw. des Leuchtenelementes 4 in bezug auf den Spiegel 44 in der Sonnenblende 43 liegt darin, dass beim Herunterklappen der Sonnenblende 43 sich automatisch die Leuchtvorrichtung 1 aktiviert, d. h. dass durch das Herunterklappen der Sonnenblende 43 eine Energieversorgung der Leuchtvorrichtung 1 durchgeführt wird, sodaB das Leuchtenelement 4 zu leuchten beginnt.
Der Vorteil einer derartigen Anordnung liegt darin. dass die Ausstrahlung der Leuchtvorrichtung 1 direkt in den Innenraum des Fahrzeuges 30 bzw. in das Gesicht eines Benutzers erfolgt, sodass der Benutzer sich im Spiegel erkennen kann. Ein weiterer Vorteil der Anwendung der Leuchtvorrichtung 1 in bezug des Spiegels 44 in der Sonnenblende 43 liegt darin, dass aufgrund der flachen Bauweise des Leuchtenelementes 4 keine besonderen Vorkehrungen oder Ausbildungen in der Sonnenblende 43 vorhanden sein müssen, sondern dass der Spiegel 44 sowie die Leuchtenelemente 4 einfach auf einer Oberfläche 45 befestigt werden können. Das Befestigen des Spiegels 44 sowie der Leuchtvorrichtung 1 bzw. des Leuchtenelementes 4 kann beispielsweise durch einfaches Kleben durchgeführt werden.
Weiters ist in Fig. 3 in strichlierten Linien eine weitere Anordnung des Leuchtenelementes 4 dargestellt.
Hierbei sind nunmehr die Leuchtenelemente 4 stimseitig zu dem Spiegel 44 angeordnet. Selbstverständlich
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Ist es möglich, dass die Leuchtenelemente 4 sowohl in Längsrichtung der Seitenkante des Spiegels 44 sowie im Bereich der Stirnfläche des Spiegels 44 angeordnet sein können.
In Fig. 4 ist ein anderes Ausführungsbeispiel der Sonnenblende 43 dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist am Umfang des Spiegels 44 wenigstens eine Leuchtvorrichtung 1, also das Leuchtenelement 4, angeordnet. Aus diesem Ausführungsbeispiel ist ersichtlich, dass mit einer derartigen Leuchtvornch- tung 1 sowohl einzelne Balken als auch kreisförmige bzw. rechteckförmige Ausbildungen des Leuchtenelementes 4 geschaffen werden können.
In den Fig. 5 und 6 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Sonnenblende 43 dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Spiegel 44 In einer Vertiefung 46 der Sonnenblende 43 angeordnet. Weiters weist dieses Ausführungsbeispiel eine Klappe 47 auf, mit der der Spiegel 44 verdeckt werden kann. Die Klappe 47 kann beispielsweise über einen Winkel von 135. geöffnet werden und ist über eine Gelenksanordnung 48 mit der Sonnenblende 43 verbunden, sodass durch Aufklappen der Klappe 47 der Spiegel 44 sichtbar wird. Dazu ist es möglich, dass die Klappe 47 über eine Arretiervorrichtung beim Öffnen fixiert werden kann.
Damit nunmehr eine Beleuchtung des Spiegels 44 bzw. des Innenraums stattfinden kann, ist auf einer Innenseite 49 der Klappe 47 die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere das Leuchtenelement 4 angeordnet.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird erst nach Aufklappen der Klappe 47 die Energieversorgung zu der Leuchtvornchtung 1 aktiviert, d. h. dass nicht beim Herunterklappen der Sonnenblende 43 die Energieversorgung für die Leuchtvorrichtung 1 aktiviert wird, sondern erst beim Öffnen der Klappe 47. Dies ist insofern von Vorteil, da dadurch bei Nichtbenötigung des Spiegels 44, jedoch bei entsprechender Sonneneinblendung In den Innenraum des Fahrzeuges die Sonnenblende 43 heruntergeklappt werden kann, ohne dass dabei die Leuchtvorrichtung 1 mit Energie versorgt wird.
Weiters wird erreicht, dass durch die an der Innenseite 49 der Klappe 47, welche zur Abdeckung des Spiegels 44 mindestens ein Leuchtenelement 4 aufweist, das austretende Licht den Spiegel 44 und den Fahrzeuginnenraum in der Gebrauchsstellung der Sonnenblende 43 erhellt. Hierzu Ist das Leuchtenelement 4 bei winkelig geöffneter Klappe 47 mit dem Winkel von in etwa 135. zwischen einer die Sonnenblende 43 aufnehmenden Ebene und einer der Klappe aufnehmenden Ebene über die Arretiervorrichtung fixiert und ist in dieser Stellung des Leuchtenelement 4 in Richtung des Fahrzeuginnenraums gerichtet.
Aus Fig. 7 Ist ein weiteres Anwendungsgebiet der Leuchtvorrichtung 1, insbesondere des Leuchtenelementes 4 gezeigt. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Leuchtvornchtung 1, insbesondere das Leuchtenelement 4 für eine symbolhafte Darstellung im Fahrzeuginnenraum verwendet, wie ein Piktogramm, Symbol, Werbezeichen, Schriftbild usw.
Dabei ist es möglich, dass das Leuchtenelement 4 verschiedenste Formen aufweisen kann. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Leuchtenelement 4 einen kreisförmigen Ausschnitt 50 auf, wobei im Innenraum des kreisförmigen Ausschnittes 50 ein Querbalken 51 angeordnet ist. Zusätzlich ist es möglich, dass im Hintergrund Zeichnungen bzw. beliebige Darstellungen angeordnet sein können. Dazu ist es beispielsweise möglich, dass beispielsweise zur Verwendung einer derartigen Ausbildung der Leuchtvornchtung 1 im Innenraum eine Zigarette angeordnet ist, sodass aufgrund der symbolhaften Darstellung des Kreises mit einem Querbalken die Mitfahrer bzw. der Fahrer darauf hingewiesen wird, dass das Rauchen im Auto verboten ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass jede beliebige symbolhafte Darstellung mit einer derartigen Leuchtvorrichtung 1 bzw. mit dem Leuchtenelement 4 durchgeführt werden kann. Es ist auch möglich, dass bestimmte Schriftzüge im Innenraum des Fahrzeuges bzw. aussen an der Karosserie des
Fahrzeuges 30 angeordnet sein können.
Das Anwendungsgebiet einer derartigen Leuchtvorrichtung 1, insbesondere des Leuchtenelementes 4 kann In bezug auf ein Fahrzeug vielfältig sein. Dazu ist es beispielsweise möglich, dass die Leuchtvorrichtung 1 für die Beleuchtung eines Aschenbechers, von elektrischen Fensterhebern oder Schaltern usw. eingesetzt werden kann. So ist es auch möglich, dass das Leuchtenelement 4 auf einem Innenverkleidungs- teil, z. B. Dachhimmel, auf einem stirnseitigen Gehäuseteil 3 einer Türe, auf Türschwellen oder als
Fluchtwegkennzeichnung im Gangbereich eines Fahrzeuges 30 angeordnet ist.
Von Vorteil ist bei einem Einbau des Leuchtenelementes 4 im Innenraum des Fahrzeuges 30, insbesondere in der Sonnenblende 43, dass das Leuchtenelement 4 bzw. die Folie 5, wenn diese nicht mit
Energie versorgt wird, fleischfärbig ausgebildet ist, da dadurch diese von einer Person nicht erkennbar ist.
Weiters ist es möglich, dass durch Anwendung eines speziellen Schalters das Leuchtenelement 4 schon bei leichtem Öffnen der Klappe 47 bzw. der Sonnenblende 43 diese mit Energie versorgt wird, sodass dadurch die Grundfarbe des Leuchtenelementes 4 nicht erkannt werden kann, und somit können für das Leuchten- element 4 spezielle Farbfilter entfallen.
In den Fig. 8 und 9 ist ein Ausführungsbeispiel einer Anordnung einer Leuchtvorrichtung 1 für einen Aussenspiegel 52 eines Fahrzeuges 30 gezeigt.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Leuchtvorrichtung 1 als Blinkvorrichtung 31 angewendet, d. h. dass durch Beaufschlagung der Leuchtvorrichtung 1 mit Energie ein Blinklicht von dem Leuchtenelement 4 abgegeben wird.
Dazu ist bei dem dargestellten Aussenspiegel 52 in einem Gehäuse 53 die Leuchtvomchtung 1 bzw. das Leuchtenelement 4 angeordnet, wobei bei Aktivierung dieser Leuchtvorrichtung 1 im Aussenspiegel 52 der Benutzer des Fahrzeuges nicht behindert wird, d. h. dass der Benutzer des Fahrzeuges 30, der einen Blick in den Aussenspiegel 52 wirft, die vollständige Spiegelfläche 54 zum Überwachen des Verkehrs zur Verfügung hat.
Damit dies erreicht wird, ist ein spezieller Aufbau des Aussenspiegels 42 erforderlich. Dieser wird insofern gebildet, indem ein Schichtaufbau aus mehreren Schichten eine Spiegelvorrichtung 55 bildet. Dazu wird die äusserste Schichte der Spiegelvorrichtung 55 durch ein handelsübliches Glas 56 bzw. transparente Folie oder Kunststoffschichte gebildet, wobei an einer der Einblickrichtung gegenüberliegenden Seite auf eine Oberfläche 57 des Glases 56 eine Spiegelschichte 58, bestehend aus Chrom, aufgetragen ist.
Durch diese Spiegelschichte 58 wird erreicht, dass beim Hineinsehen in das Glas 56 auf der der Spiegelschichte 58 gegenüberliegende Seite das einfallende Licht auf der Spiegelschichte 58 gespiegelt wird, sodass entsprechend dem Einfallswinkel des Blickes des Benutzers ein entsprechendes Bild auf diese Spiegelschichte 58 dargestellt wird.
In dem Bereich, in dem die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere das Leuchtenelement 4 angeordnet werden soll, ist die Spiegelschichte 58 ausgeätzt, wie dies durch einen Freiraum 59 dargestellt ist. Da das Leuchtenelement 4 In Form eines Pfeils 60 ausgebildet ist, ist nur ein Teilausschnitt dieses Freiraumes 59 in Fig. 9 ersichtlich. Die Ausbildung der Form des Leuchtenelementes 4 in Form eines Pfeils 60 wurde insofern gewählt, da die Leuchtvorrichtung 4 als Blinklicht zum Abbiegen in eine bestimmte Richtung des Fahrzeuges 30 verwendet werden soll, sodass die hinter dem Fahrzeug 30 fahrenden Fahrzeuge bzw. die seitlich davon befindlichen Fahrzeuge die Abbiegerichtung bzw. Blinkrichtung des Fahrzeuges 30 erkennen können.
Damit auch in dem Freiraum 59, in dem keine Spiegelschichte 58 aufgetragen ist, eine Reflektion des einfallenden Lichtes geschaffen wird, ist auf der Spiegelschichte 58 eine dichroide Schichte 61 angeordnet, sodass durch Auflegen eines Gegenstandes, insbesondere der Leuchtvorrichtung 1 in dem Bereich des Freiraumes 59 eine Spiegelung entsteht, d. h. daB durch die dichroide Schichte 61 erreicht wird, dass die ansonsten blinde Stelle der Spiegelvorrichtung 55 derart ausgebessert wird, dass durch das Auflegen einer Leuchtvorrichtung 1 bzw. eines anderen Gegenstandes hinter der dichroiden Schichte 61, also durch Abdunkelung des Freiraums 59, eine Spiegelung geschaffen wird, sodass keine Blindstellen auf der Spiegelfläche 54 entstehen.
Damit nunmehr der Benutzer des Fahrzeuges von dem am Aussenspiegel 52 angeordneten Lichtelement 4 nicht abgelenkt wird, ist auf der dichroiden Schichte 61 eine Umlenkschichte 62 angeordnet. Die Umlenkschichte 62 hat die Aufgabe, das von der Leuchtvorrichtung 1 ausgestrahlte Licht in entgegengesetzter Richtung zum Fahrzeugbenutzer abzulenken, wodurch der Benutzer das Blinklicht im Aussenspiegel 52 nicht erkennen kann, d. h dass durch das Aktivieren der Leuchtvorrichtung 1, insbesondere des Leuchtenelementes 4 die ausgesandten Lichtstrahlen 63 über die Umlenkschichte 62 in einem Winkel 64 von etwa 30.
in entgegengesetzter Richtung zum Fahrzeugbenutzer umgelenkt werden, sodass die hinter dem Fahrzeug 30 fahrenden Fahrzeuge 30 jedoch die Uchtquelle im Aussenspiegel 52 erkennen können, ohne dass dabei der Fahrzeuglenker bzw. der Benutzer von dieser Lichtquelle beeinträchtigt wird.
Damit nunmehr Lichtsignal bzw. die Lichtstrahlen 63 ausgesandt werden können, ist auf dieser Umlenkschichte 62 die Leuchtvorrichtung 1 bzw. das Leuchtenelement 4 angeordnet. Das Leuchtenelement 4 bzw. die Leuchtvorrichtung 1 muss dabei derartig auf der Umlenkschichte 62 angeordnet werden, dass die ausgeätzten Freiräume 59, die in der Spiegelschichte 58 durch Ausätzen geschaffen wurden, abgedeckt werden, sodass aufgrund der dichroiden Schichte 61 eine Abdunkelung dieser Freiräume 59 geschaffen wird und somit eine Spiegelung vollflächig an der Spiegelvorrichtung 55 erreicht wird.
Hierzu ist es beispielsweise möglich, daB das Leuchtenelement 4 nicht entsprechend dem dargestellten Pfeil 60 ausgebildet werden muss, sondern dass vollflächig bzw. teilweise über die gesamte Umlenkschichte 62 das Leuchtenelement 4 angeordnet sein kann, wobei nur im Bereich des Freiraums 59 die Lichtstrahlen 63 durch die Spiegelvorrichtung 55 nach aussen dringen können. Dies ist insofern von Vorteil, da dadurch durch einfaches Auswechseln des Schichtaufbaus, insbesondere des Glases 56 mit den verschiedensten dahinterliegenden Schichten unterschiedliche Symbole an den Aussenspiegel dargestellt werden können bzw. umgerüstet werden kann.
Ein Vorteil eines derartigen Aufbaus liegt darin, dass durch derartige Anordnung am Fahrzeug 30 die seitlichen gesetzlich vorgeschriebenen Blinkleuchten entfallen können und somit die Optik eines Fahrzeuges 30 verbessert werden kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass durch die Verwendung von Leuchtvor-
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richtung 1 im Aussenspiegel 52 dieser in seiner Dicke 65 sehr gering gehalten werden kann und somit Materialkosten für den Aufbau des Aussenspiegel 52 eingespart werden können.
In den Fig. 10 und 11 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Anordnung der Leuchtvornchtung 1 in bezug auf den Aussenspiegel 52, insbesondere eines Rückspiegels eines Fahrzeuges 30 gezeigt.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird nunmehr die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere das Leuchtenelement 4, zumindest über einen Teilbereich der Aussenfläche des Gehäuses 53 angeordnet, wobei hierzu vorzugsweise das Leuchtenelement 4 auf einer einer Haltevorrichtung 66 für das Fahrzeug 30 abgewandten Stirnfläche 67 angeordnet ist. Das Leuchtenelement 4 erstreckt sich dabei von der Stirnfläche 67 auf eine benachbarte Rückfläche 68. die gegenüber der Spiegelvorrichtung 55 angeordnet ist. Dabei wird das Leuchtenelement 4 auf einer Aussenseite 69 des Gehäuses 53 befestigt, sodass die entgegenkommenden Fahrzeuge bei aktivierter Leuchtvorrichtung 1 die ausgesandten Lichtstrahlen 63 erkennen können.
Weiters ist es möglich, dass dabei das Leuchtenelement 4 in einer Vertiefung 70 des Gehäuses 53 eingelegt ist, wobei die Vertiefung in Richtung der Stirnkante 67 sich verjüngt, sodass ein Austreten der Leuchtvorrichtung 1 aus der Vertiefung 70 im Bereich der Stirnkanten 67 gewährleistet ist.
Es kann nun gesagt werden, dass in der Rückfläche 68 des Aussenspiegel 52 die Vertiefung 70 für das Leuchtenelement 4 angeordnet ist, die bevorzugt an der Stirnfläche 67 auslaufend ausgebildet ist und dass das Leuchtenelement 4 die Stirnfläche 67 um eine Dicke, insbesondere um eine Dicke der das Leuchtenelement 4 bildende Folie überragt.
Dies ist insofern von Vorteil, da dadurch jene Fahrzeuge 30, die seitlich an dem Aussenspiegel 52 vorbeifahren, einen geringen Bereich 71 im Bereich der Stirnkanten 67 erkennen können, sodass gewährleistet ist, dass auch vorbeifahrende Fahrzeuge 30 bei aktivierter Leuchtvorrichtung 1 diese wahrnehmen können.
Hierbei wird zusätzlich erreicht, dass durch das Austreten der Leuchtvorrichtung 1 aus der Vertiefung 70 des Aussenspiegel 52 beim Überholen des Fahrzeuges 30 bzw. Vorbeifahren des Fahrzeuges 30 und aktivierter Leuchtvorrichtung 1 das überholende Fahrzeug 30 zuerst einen schmalen Streifen im Bereich der Stirnfläche 67 erkennen kann, wobei jedoch bei Verringern der Distanz das vorbeifahrende Fahrzeug 30, insbesondere der Lenker des Fahrzeuges 30 der Bereich 71 zum Erkennen der Leuchtvorrichtung 1 vergrössert wird, sodass ein Übersehen bei aktivierter Leuchtvorrichtung 1 verhindert wird. Dabei ist es möglich, dass bei einem derartigen Ausführungsbeispiel die Leuchtvorrichtung 1 wiederum als Blinkvorrichtung 31 eingesetzt wird, sodass die seitlich am Fahrzeug 30 befindlichen Leuchten entfallen können.
Selbstverständlich ist es möglich, dass die Leuchtvornchtung 1 nicht über einen Teilbereich der Aussenfläche 69 des Aussenspiegel 52 angeordnet ist, sondern dass die gesamte Aussenfläche 69 des Gehäuses 53 durch eine derartige Leuchtvorrichtung 1 gebildet sein kann.
In den Fig. 12 und 13 ist ein Ausführungsbeispiel zum Steuern der Leuchtvomchtung 1, wie sie in den zuvor beschriebenen Fig. 1 bis 11 dargestellt sind, gezeigt. Hierzu ist in Fig. 12 ein schematisches Blockschaltbild dargestellt, wogegen in Fig. 13 ein Diagramm, aus dem die Energieversorgung für die Leuchtvorrichtung 1 dargestellt ist, ersichtlich. Grundsätzlich Ist zu erwähnen, dass bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Ansteuerung für die Blinkvorrichtung 31 gezeigt ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass eine derartige Ansteuerung auch für einen Dauerbetrieb eingesetzt werden kann.
Das dargestellte Blockschaltbild weist zur Speisung einer Steuervorrichtung 72 eine Energiequelle 73 auf. Die Energiequelle 73 kann beispielsweise aus einer Gleichspannungsquelle, insbesondere einer Battene oder einer Wechselspannungsquelle gebildet werden. Hierzu ist zu erwähnen, dass bei Verwendung einer Wechselspannungsquelle die für den Fachmann üblichen und aus dem Stand der Technik bekannten Gleichrichterverfahren zum Umformen der Wechselspannungsquelle in eine Gleichspannungsquelle eingesetzt werden können, sodass die Versorgung der Leuchtvorrichtung 1 wiederum über eine Gleichspannung erfolgt.
Damit nun die Leuchtvorrichtung 1 mit Energie versorgt werden kann, sind an der Energiequelle 73 zwei Leitungen 74,75 angeschlossen, wobei die Leitung 74 für das positive Potential und die Leitung 75 für das negative Potential verwendet werden. Hierzu ist es möglich, dass parallel zur Energiequelle 73 ein Stützkondensator 76 zwischen den beiden Leitungen 74,75 angeordnet sein kann.
Anschliessend sind die Leitungen 74, 75 mit einer Wandlervorrichtung 77 verbunden. Die Wandlervorrichtung 77 hat die Aufgabe, die Gleichspannung umzuwandeln, d. h. dass die von der Energiequelle 73 gelieferte Gleichspannung durch die Wandlervorrichtung 77 auf eine entsprechende Spannungshöhe umgewandelt wird. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass als Wandlervorrichtung 77 ein Transformator eingesetzt werden kann. Wird bei der Wandlervorrichtung 77 ein Transformator angewandt, so muss der
Fachmann, wie es bereits aus dem Stand der Technik bekannt ist, aus der von der Energiequelle 73 gelieferten Gleichspannung zuerst eine Wechselspannung bilden, wie dies beispielsweise durch eine
Vollbrücke oder durch Oszillatoren bzw.
Generatoren möglich ist, sodass eine Übertragung der gelieferten
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Energie über den Transformator möglich ist. Anschliessend kann die gebildete Wechselspannung wiederum in eine Gleichspannung umgewandelt werden. Selbstverständlich ist es möglich, dass jede beliebige Form einer Wandlervorrichtung 77 zum Umwandeln der Energie von der Energiequelle 73 eingesetzt werden kann.
An dem Ausgang der Wandlervorrichtung 77 sind Versorgungsleitungen 78,79 zum Versorgen eines Verbrauchers 80 angeschlossen. Der Verbraucher 80 wird nunmehr durch die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere durch das Leuchtenelement 4 gebildet.
Damit nunmehr der Verbraucher 80 mit Energie versorgt wird und somit zu Leuchten beginnt, sind zwischen der Wandlervorrichtung 77 für das positive Potential in der Versorgungsleitung 78 mehrere Schaltvorrichtungen 81 bis 83 zwischengeschaltet. Die Schaltvorrichtungen 81 bis 83 können beispielsweise als Transistoren gebildet werden. Selbstverständlich ist es möglich, dass jede beliebige Form einer
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bei nichtaktivierter Schaltvorrichtung 81 bis 83 der Versorgungsleitung 78 die Folge hat, wodurch eine Unterbrechung der Energiezufuhr zum Verbraucher 80, insbesondere zur Leuchtvorrichtung 1 stattfindet.
Die einzelnen Schaltvorrichtungen 81 bis 83 werden über Generatoren, insbesondere Frequenzgeneratoren angesteuert. Dabei wird die Schaltvorrichtung 81, die in Serie zur Wandlervorrichtung 77 geschaltet ist, über einen Hochfrequenzgenerator 84 angesteuert. Durch das Ansteuern der Schaltvorrichtung 81 über einen Hochfrequenzgenerator 84 wird nun erreicht, dass die von der Wandlervorrichtung 77 gelieferte Gleichspannung entsprechend der eingestellten Frequenz am Hochfrequenzgenerator 84 zerhackt wird, wie dies schaubildlich am Ausgang 85 der Schaltvorrichtung 81 dargestellt ist und somit eine hochfrequente Wechselspannung bildet.
Hierzu ist es möglich, dass der Hochfrequenzgenerator 84 ein Frequenzband zwischen 500 und 50 kHz aufweisen kann, d. h. dass aufgrund der beim Hochfrequenzgenerator 84 eingestellten Frequenz von beispielsweise 10 kHz eine Hochfrequenzspannung am Ausgang 85 der Schaltvorrichtung 81 mit einer entsprechenden Frequenz von 10 kHz erzeugt wird.
Anschliessend an die Schaltvorrichtung 81 ist die weitere Schaltvorrichtung 82 wiederum in Serie in die Versorgungsleitung 78 geschaltet. Die Schaltvorrichtung 82 wird wiederum über einen Frequenzgenerator, jedoch in diesem Fall mit einem Niedertrequenzgenerator 86 angesteuert, d. h. dass wiederum an einem Ausgang 87 der Schaltvorrichtung 82 ein niederfrequentes Signal erzeugt wird. Die Frequenz des Niederequenzgenerators 86 kann zwischen 10 und 50 Hz betragen, wodurch ein entsprechendes Niederfrequenzsignal, wie schaubildlich am Ausgang 87 dargestellt, erzeugt wird.
Weiters ist es möglich, dass in Serie zu den zuvor beschriebenen Schaltvorrichtungen 81,82, insbesondere zur Schaltvorrichtung 82, eine weitere Schaltvorrichtung 83 in Serie zur Versorgungsleitung 78 angeordnet ist. Die Schaltvorrichtung 83 wird wiederum durch einen Niederfrequenzgenerator 88 angesteuert, wobei dieser nunmehr eine Frequenz zwischen 0 und 10 Hz aufweisen kann. Durch diese Schaltvorrichtung 83 wird wiederum ein niederfrequentes Signal, wie schaubildlich an einem Ausgang 89 der Schaltvornchtung 83 dargestellt, gebildet.
Anschliessend an die Schaltvorrichtung 83 wird der Verbraucher 80 zwischen den beiden Versorgungsleitungen 78,79 angeschlossen, wodurch ein Parallelschalten des Verbrauchers 80 zur Wandlervorrichtung 77 gegeben ist. Aufgrund der unterschiedlichen Signalformen, wie sie durch die einzelnen Schaltvorrichtungen 81 bis 83 gebildet werden, ist es nunmehr möglich, dass die Leuchtvorrichtung 1, insbesondere der Verbraucher 80 mit Energie von der Wandlervorrichtung 77 versorgt wird. Damit jedoch der Verbraucher 80, insbesondere das Leuchtenelement 4 mit Energie versorgt wird, müssen zum gleichen Zeitpunkt alle Schaltvorrichtungen 81 bis 83 aktiviert sein, sodaB ein Stromkreis zwischen der Versorgungsleitung 78, dem Verbraucher 80 und der Versorgungsleitung 79 gebildet werden kann.
Der Funktionsablauf für eine derartige Steuervorrichtung 72 kann beispielsweise wie nachstehend beschrieben erfolgen.
Nachdem die Steuervorrichtung 72 aktiviert wurde, d. h. dass die Energiequelle 73 aktiviert wird, so wird von einem Steuergerät 90. welches beispielsweise einem Bordcomputer des Fahrzeuges 30 entspricht, ein Steuersignal an die einzelnen Generatoren, insbesondere den Hochfrequenzgenerator 84 und die beiden Niederfrequenzgeneratoren 86, 88 über Leitungen 91 bis 93 übersandt. Durch das Steuersignal werden nun die einzelnen Generatoren aktiviert, d. h. daS sie mit der entsprechenden Frequenz, die für jeden einzelnen Generator voreingestellt werden kann, die einzelnen Schaltvorrichtungen 81 bis 83 ansteuern. Dies ist zum Zeitpunkt 94 in Fig. 13 ersichtlich.
Zum Zeitpunkt 94, also beim Aktivieren der Steuervorrichtung 72, werden alle Schaltvorrichtungen 81 bis 83 aktiviert, sodass ein Stromkreis über die Versorgungsleitung 78 zur Versorgungsleitung 79 aufgebaut werden kann und somit der Verbraucher 80 mit Energie versorgt wird. Aufgrund dieses Stromkreises beginnt nun die Leuchtvorrichtung 4 zu leuchten.
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Da jedoch die einzelnen Schaltvorrichtungen 81 bis 83 mit unterschiedlichen Frequenzen angesteuert werden, erfolgt eine Ansteuerung des Leuchtenelementes 4 durch eine Kombination der einzelnen Impulse, wie sie In Flg. 12 schematisch dargestellt und in den Diagrammen durch unterschiedliche Linien ersichtlich sind, d. h. dass durch das Aktivieren der Schaltvorrichtung 83 bei eingestellter Frequenz von beispielsweise 1 Hz die Schaltvorrichtung 83 über eine Zeitdauer 95 aktiviert ist, sodass ein Stromfluss vom Ausgang 87 der Schaltvorrichtung 82 zum Ausgang 89 der Schaltvorrichtung 83 über diese Zeitdauer 95 möglich ist.
Da jedoch die Schaltvorrichtung 82 mit einer unterschiedlichen Frequenz als die Schaltvorrichtung 83 angesteuert wird, werden innerhalb der Zeitdauer 95 mehrere der Schaltvorrichtung 82 entsprechende Impulse 96, die mit strichpunktierten Linien dargestellt sind, innerhalb der Zeitdauer 95 gebildet. Diese Impulse 96 weisen eine unterschiedliche Zeitdauer 97 gegenüber der Zeitdauer 95 auf, d. h. dass durch die einzelnen Impulse 96 ein Impulsbetrieb der Leuchtvorrichtung 1 innerhalb der Zeitdauer 95 der Schaltvorrichtung 83 gebildet wird. Da jedoch zwischen der Wandlervorrichtung 77 und der Schaltvorrichtung 82 die Schattvomchtung 81 angeordnet ist, kann der Verbraucher 80 bei deaktivierter Schaltvorrichtung 81 nicht mit Energie versorgt werden.
Aufgrund der hochfrequenten Ansteuerung der Schaltvorrichtung 81 wird nunmehr, wie In Fig. 12 symbolhaft dargestellt, eine Hochfrequenzspannung am Ausgang 85 erzeugt, sodass die Versorgung des Verbrauchers 80 grundsätzlich über die Hochfrequenzspannung stattfindet, wobei jedoch diese nur In jenen Zeitpunkten den Verbraucher 80 mit Energie versorgt, in denen alle Schaltvorrichtungen 81 bis 83 aktiviert sind, d. h. dass nunmehr die Hochfrequenzspannung dann am Verbraucher 80 anliegt, wenn die Schaltvorrichtung 82 einen Impuls 96 über die Zeitdauer 97 bildet und gleichzeitig die Schaltvorrichtung 83 über die Zeitdauer 95 aktiviert ist.
Durch ein derartiges Steuerverfahren wird erreicht, dass die einzelnen Impulse 96 mit Hochfrequenzimpulsen 98 von der Schaltvorrichtung 81 gebildet werden, d. h. dass diese über diese Zeitdauer 97, die die Impulse 96 aufweisen, die Hochfrequenzimpulse 98 beinhalten und somit eine Kombination der einzelnen Frequenzen der unterschiedlichsten Steuervorrichtungen 81 bis 83 die Versorgung des Verbrauchers 80 bildet.
Hierzu ist zu erwähnen, dass es selbstverständlich möglich ist, dass über das Steuergerät 90 die Generatoren, insbesondere der Hochfrequenzgenerator 84 und die beiden Niederfrequenzgeneratoren 86, 88 unterschiedlich eingestellt werden können, d. h. dass über die Steuerleitungen 91 bis 93 ein entsprechendes Signal übersandt wird, sodass aufgrund dieses Signals die einzelnen Generatoren eingestellt werden. Da die in Fig. 12 und 13 dargestellte Ausbildung für die Blinkvorrichtung 31 gezeigt ist, wird nach Ablauf der Zeitdauer 95 die Schaltvorrichtung 83 über eine Zeitdauer 99 deaktiviert.
Durch das Deaktivieren der Schaltvorrichtung 83 ist nun eine Versorgung des Verbrauchers 80 mit Energie von der Wandlervorrichtung 77 nicht mehr möglich, wodurch das Leuchtenelement 4 ebenfalls deaktiviert ist, d. h. dass das Leuchtenelement 4 nicht mehr leuchtet.
Innerhalb der Zeitdauer 99 werden jedoch die beiden Schaltvorrichtungen 81, 82 von den Generatoren, insbesondere von dem Hochfrequenzgenerator 84 und dem Niederfrequenzgenerator 86 weiterhin angesteuert, sodass die symbolhaft dargestellten Signale gebildet werden, wobei jedoch aufgrund der Deaktivierung der Schaltvorrichtung 83 diese nicht an den Verbraucher 80 angelegt werden können.
Nachdem die Zeitdauer 99 abgelaufen ist, wird von dem Niederfrequenzgenerator 88 die Schaltvorrichtung 83 wiederum aktiviert, sodass ein Stromfluss über die Schaltvorrichtung 83 stattfinden kann, wie dies zum Zeitpunkt 100 im Diagram In Fig. 13 ersichtlich i ; st. Durch das Aktivieren der Schaltvorrichtung 83 über die Zeitdauer 95 werden wiederum die einzelnen Schaltvorrichtungen 81 bis 83 in ihrer Kombination mit den unterschiedlichen Frequenzen an den Verbraucher 80, insbesondere an das Leuchtenelement 4 angelegt, sodass diese über die Zeitdauer 95 zu leuchten beginnt.
Da im Niederfrequenzgenerator 88 eine Frequenz von beispielsweise 1 Hz eingestellt ist, kann nun gesagt werden, dass die Leuchtvorrichtung 1 im Rhythmus von 1 Hz zu blinken beginnt. Selbstverständlich ist es möglich, dass bei Einstellung beispielsweise des Niederfrequenzgenerators 88 mit 0 Hz also ein ständiges Durchschalten der Schaltvorrichtung 83 eingestellt werden kann, sodass ein Dauerbetrieb der Leuchtvorrichtung 1 stattfinden kann. Beim Dauerbetrieb wird wiederum das Leuchtenelement 4 mit einem vom Niederfrequenzgenerator 86 gebildeten Impuls 96 mit der Zeitdauer 97 angesteuert. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass der Niederfrequenzgenerator 96 eine Frequenz von 20 Hz aufweisen kann.
Diese Frequenz hat sich insofern von Vorteil herausgestellt, da diese aufgrund der Trägheit des Leuchtenelementes 4 und der entsprechenden Frequenz von beispielsweise 20 Hz ein Flimmern an der Leuchtvor- richtung 1 für das Auge einer Person nicht wahrnehmbar ist, sodass über die Zeitdauer, in der die Schaltvorrichtung 83 geschlossen ist, ein konstantes Leuchten der Leuchtvorrichtung 1 gegeben ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass bei einer derartigen Steuervorrichtung 72 unterschiedliche Zeitdauern zur Ansteuerung der Schaltvorrichtung 81 bis 83 im Betrieb eingestellt werden können, d. h. dass beispielsweise beim erstmaligen Aktivieren der Schaltvorrichtung 83 die Zeitdauer 95 beispielsweise 1
Sekunde beträgt, wobei nach dem Deaktivieren der Schaltvorrichtung 83 die Zeitdauer 99 zwei Sekunden
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betragen kann und anschliessend beim abermaligen Aktivieren der Schaltvorrichtung 83 die Zeitdauer 95 drei Sekunden betragen kann.
Der Vorteil einer derartigen Ansteuerung liegt darin, dass durch das niederfrequente Versorgen des Verbrauchers 80, Insbesondere der Leuchtvorrichtung 1 im Frequenzrhythmus der Schaltvorrichtung 82 eine höhere Lebensdauer für das Leuchtenelement 4 erreicht wird, da diese nicht ständig mit Energie beaufschlagt wird, sondern nach Ablauf der Zeitdauer 97 eine Ruhephase für das Leuchtenelement 4 geschaffen wird.
Selbstverständlich ist es möglich, dass jede beliebige andere Ausführungsform einer Steuervorrichtung 72 zum Ansteuern des Verbrauchers 80, insbesondere der Leuchtvorrichtung 1, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, eingesetzt werden kann. Hierzu ist es beispielsweise möglich, dass die Ansteuerung über eine Mikroprozessorschaltung mit entsprechenden Verstärkern zum Versorgen der Leuchtvorrichtung 1 eingesetzt werden kann. Es ist auch möglich, dass anstelle von mehreren Schaltvorrichtungen 81 bis 83 nur eine Schaltvorrichtung, nämlich die Schaltvorrichtung 81 eingesetzt wird, sodass ein ständiges Versorgen des Verbrauchers 80 mit der Hochfrequenzspannung, also mit den Hochfrequenzimpulsen 98 durchgeführt werden kann.
In Fig. 14 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Aufbaus einer Leuchtvorrichtung 1 gezeigt.
Hierzu weist der Aufbau umlaufend um das Leuchtenelement 4 einen Rahmen 101 auf. Der Rahmen 101 kann beispielsweise durch Kunststoff oder Aluminium gebildet werden, wobei dieser Rahmen 101 bevorzugt U-förmig ausgebildet ist. Innerhalb des Rahmens 101 ist es nun möglich, dass auf der Lichtab- strahiseite 102 ein Glas 103 bzw. eine durchsichtige Folie, die entweder glatt oder strukturiert ausgebildet sein kann, angeordnet ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass, um eine bessere Lichtintensität der Leuchtvorrichtung 1 zu erhalten, eine Prismenfolie eingesetzt werden kann.
Anschliessend an das Glas 103 ist auf der der Lichtabstrahiseite 102 abgewandten Seite des Glases 103 das Leuchtenelement 4 mit den bekannten, aus den zuvor beschriebenen Fig. 1 bis 13 aufgebauten Schichten angeordnet. Damit nunmehr das Leuchtenelement 4 an das Glas 103 bzw. an die Folie angepresst wird, kann hinter das Leuchtenelement 4 eine Druckplatte 104 angeordnet werden. Zusätzlich ist es möglich, dass auf der Druckplatte 104 eine Reflexionsschichte, insbesondere eine Chromschichte aufgebracht wird, sodass eine Reflexion der Lichtstrahlen 63. die gegenüber der Lichtabstrahiseite 102 ausgesendet werden, derartig reflektiert werden, dass diese wiederum in Richtung der Lichtabstrahiseite 102 umgelenkt werden, sodass eine noch bessere Abstrahlung und Leuchtkraft des Leuchtenelementes 4 erreicht wird.
Anschliessend an die Druckplatte 104 ist es nunmehr möglich, dass in Kompaktbauwelse die Schaltvorrichtung 72 angeordnet wird. Hierzu weist die Schaltvorrichtung 72 eine Leiterplatte 105 mit den an der Leiterplatte 105 darauf befindlichen Bauelementen 106 auf. Die Steuervorrichtung 72, die auf der der Lichtabstrahiseite 102 gegenüberliegenden Seite der Druckplatte 104 angeordnet ist, entspncht dem Aufbau der Schaltvorrichtung 72, wie sie in Fig. 12 beschrieben ist. Selbstverständlich ist es möglich, dass jeder beliebige andere Schaltungsaufbau angeordnet werden kann.
Von Vorteil hat sich erwiesen, dass der Aufbau der Schaltvorrichtung 72 bei Verwendung in bezug auf das Leuchtenelement 4 diese in Hybridbauweise aufgebaut wird bzw. dass die einzelnen Bauelemente möglichst dünn ausgeführt sind, sodass eine geringe Dicke 107 für den Rahmen 101 bzw. für die in Kompaktbauweise hergestellte Leuchtvorrichtung 1 erreicht wird. Dabei ist es beispielsweise auch möglich, dass die Wandlervorrichtung 77 bei Verwendung eines Transformators in Form von Planartransformatoren hergestellt werden.
Damit nunmehr die einzelnen Aufbauten und Schichten im Rahmen 101 fest positioniert sind. kann zwischen dem U-förmigen Rahmen 101 und der Leiterplatte 105 ein Federelement 108, wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist, eingesetzt werden. Durch dieses Federelement 108 wird erreicht, dass die einzelnen Schichten in Richtung der Lichtabstrahlseite 102 gepresst werden, wodurch vermieden wird, dass Hohlräume zwischen den einzelnen Schichten der Leuchtvorrichtung 1 entstehen.
Der Vorteil eines derartigen Aufbaus der Leuchtvorrichtung 1 liegt nun darin, dass durch die Kompaktbauweise und die geringe Dicke 107 die Leuchtvorrichtung 1 an jeder beliebigen Stelle am Fahrzeug bzw. in jenen Bereichen, in denen irgendetwas beleuchtet werden soll, eingesetzt werden kann. Hierzu ist es lediglich erforderlich, dass die kompakte Leuchtvorrichtung 1 über Leitungen an eine Stromquelle angeschlossen wird, sodass keine zusätzlichen Geräte und Aufbauten zur Steuerung der Leuchtvorrichtung 1 erforderlich sind.
Weiters ist es möglich, dass zum besseren Fixieren der Leuchtvorrichtung 1 an einem Gegenstand eine Deckplatte 109 angeordnet ist. Die Deckplatte wird dabei auf der der Lichtabstrahlseite 102 gegenüberliegenden Seite am Rahmen 101 der Leuchtvorrichtung 1 befestigt. Durch diese Deckplatte ist es nun möglich, dass die Leuchtvorrichtung 1 wasserdicht ausgebildet werden kann, wodurch ein Einsatzgebiet im
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Freien für d ! e Leuchtvomchtung 1 möglich ist. Ein weiterer Vorteil ergibt sich durch die Anwendung einer Deckplatte 109, da damit eine ebene Fläche geschaffen wird, sodass ein einfaches Befestigen der Leuchtvorrichtung 1 möglich ist.
Selbstverständlich ist es möglich, dass der Rahmen 101 sowie die Deckplatte 109 und die im Rahmen 101 angeordneten Schichten flexibel ausgebildet sein können, sodass die Leuchtvorrichtung 1 an jeder beliebige Form befestigt werden kann Weiters ist es möglich, dass ein derartig kompakter Aufbau der Leuchtvorrichtung 1 ohne die Steuervorrichtung 72 hergestellt werden kann, wobei In diesem Fall das Federelement 108 nicht auf die Leiterplatte 106, sondern auf der Druckplatte 104 angeordnet wird, wodurch ein wesentlich dünnerer Aufbau erreicht wird.
Weiters ist es möglich, dass die Versorgungs- und/oder Ansteuervorrichtung 25 als Halbleiterbauteil ausgebildet und am Leuchtenelement 4 und/oder Trägerfolie 7 angeordnet ist. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass die Versorgungs-und/oder Ansteuervomchtung 25 einen Intervallschalter zur Ansteuerung des Leuchtenelementes 4 aufweist.
Weiters ist es möglich, dass die Leuchtvorrichtung, insbesondere das Leuchtenelement 4 von der Versorgungs-und/oder Ansteuerungseinrichtung 25 für den Tag- und Nachtbetrieb unterschiedlich angesteuert werden kann, d. h., dass für den Tag- und Nachtbetrieb die Leuchtkraft der Leuchtvorrichtung 1 verändert wird, wobei dazu die Leuchtkraft für den Tagbetrieb erhöht wird, damit ein leichteres bzw. besseres Erkennen des leuchtenden Leuchtenelementes 4 erreicht wird.
Abschiessend sei der Ordnung halber darauf hingewiesen, dass in den Zeichnungen einzelne Bauteile und Baugruppen zum besseren Verständnis der Erfindung unproportional und massstäblich verzerrt dargestellt sind.
Es können auch einzelne Merkmale der einzelnen Ausführungsbeispiele mit anderen Einzelmerkmalen von anderen Ausführungsbeispielen oder jeweils für sich alleine den Gegenstand von eigenständigen Erfindungen bilden.
Vor allem können die einzelnen in den Fig. 1 ; 2 ; 3 bis 7 ; 8, 9 ; 10, 11 ; 12, 13 ; 14 gezeigten Ausführungen den Gegenstand von eigenständigen, erfindungsgemässen Lösungen bilden. Die diesbezüglichen erfindungsgemässen Aufgaben und Lösungen sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.