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DE10251538A1 - Tür für ein Haushaltsgerät - Google Patents

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DE10251538A1
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Peter Dr. Bauer
Christoph Becke
Fritz Hägele
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BSH Hausgeraete GmbH
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BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Abstract

Eine Tür für ein Haushaltsgerät weist an einer Außenfläche (1) einen Aufnahmerahmen (4) auf, in dem Zusatzgeräte und/oder Gestaltungselemente (8) montiert werden können.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tür für ein Haushaltsgerät, insbesondere für ein Standgerät.
  • Herkömmlicherweise ist bei derartigen Haushaltsgeräten, insbesondere bei Kältegeräten, die Außenfläche der Tür eine große, funktionslose weiße Fläche, die allenfalls von manchen Anwendern genutzt wird, um daran Notizzettel anzuheften.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Tür für ein Haushaltsgerät anzugeben, die dazu geeignet ist, einem Benutzer über die eigentliche Funktion des Haushaltsgerätes hinaus einen Zusatznutzen zu bieten und Platz in der Küche zu sparen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass an der Tür ein Aufnahmerahmen für Zusatzgeräte und/oder Gestaltungselemente vorhanden ist.
  • Um einen Überstand derartiger Zusatzgeräte über die Außenfläche der Tür hinaus gering zu halten, ist der Aufnahmerahmen vorzugsweise in die Außenfläche versenkt.
  • Als ein Gestaltungselement kann im einfachsten Falle eine Blende dienen, die den gesamten Aufnahmerahmen oder Teile des Aufnahmerahmens, die nicht mit einem Zusatzgerät belegt sind, abdeckt und der Tür so ein ästhetisch befriedigendes Aussehen verleiht, auch wenn der Aufnahmerahmen nicht oder nicht vollständig für Zusatzgeräte genutzt ist.
  • Wenigstens ein Teil des Rahmens kann genutzt werden, um dort eine Anzeigevorrichtung einzufügen, die eingerichtet ist, Betriebsparameter des Haushaltsgerätes anzuzeigen. Herkömmliche Kältegeräte weisen eine solche Anzeigevorrichtung häufig an einer gehäusefesten Blende oberhalb der Tür auf. Die Anbringung einer solchen Anzeigevorrichtung an der Tür erlaubt es, die gleiche Anzeigevorrichtung auch im Bedarfsfalle für die Anzeige von Betriebsparametern eines in dem Aufnahmerahmen angebrachten Zusatzgerätes zu nutzen und aufgrund der Nähe zwischen dem Zusatzgerät und der Anzeigevorrichtung es für einen Benutzer augenfällig zu machen, dass die angezeigten Parameter zu dem Zusatzgerät gehören.
  • Die in dem Rahmen angebrachten Zusatzgeräte können unterschiedlichster Art sein, elektrisch betrieben oder ohne externe Energiezufuhr. Die Nutzung der Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von Betriebsparametern der Zusatzgeräte bietet sich natürlich insbesondere bei elektrisch betriebenen Zusatzgeräten an.
  • Bei einem solchen Zusatzgerät kann es sich z.B. um ein einzelnes Messgerät für eine klimatische Größe wie etwa Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit oder eine Kombination solcher Geräte, auch als Wetterstation bezeichnet, handeln.
  • Ein besonders praktisches Zusatzgerät ist eine Waage. Eine solche Waage lässt sich besonders platzsparend realisieren mit einer schwenkbaren Waagschale, die in einer Nichtgebrauchsstellung gegen den Rahmen geschwenkt ist, so dass sie nicht nennenswert über die Tür des Haushaltsgerätes übersteht.
  • Eine solche Waage kann, wie auch die bereits erwähnten Klimamessgeräte, mechanisch oder elektrisch arbeiten. Bei einer elektrisch betriebenen Waage ist bevorzugt, dass ein Ein-Aus-Schalter der Waage an die Waagschale so gekoppelt ist, dass die Waage durch Schwenken der Waagschale in eine Gebrauchsstellung eingeschaltet und durch Schwenken der Waagschale in die Nichtgebrauchsstellung ausgeschaltet wird.
  • Eine andere sinnvolle Möglichkeit ist, Geräte der Unterhaltungselektronik wie etwa ein Radio, einen CD-Spieler oder sogar ein Fernsehgerät in dem Rahmen unterzubringen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Haushaltsgerätetür mit einem Rahmen und einer in dem Rahmen montierbaren Dekorblende;
  • 2 eine Teilansicht einer Haushaltsgerätetür, deren Rahmen teilweise mit einer Anzeigevorrichtung zum Anzeigen von Betriebsparametern des Haushaltsgeräts ausgefüllt ist;
  • 3 die Tür mit in dem Rahmen montiertem Fernsehgerät mit Flachbildschirm;
  • 4 die Tür mit in dem Rahmen montierter Waage in einer Nichtgebrauchsstellung;
  • 5 die Tür mit der Waage in Gebrauchsstellung;
  • 6, 7, 8 jeweils ein Radiogerät, einen CD-Spieler bzw. eine Wetterstation als weitere Beispiele für Geräte, die in dem Rahmen der Tür montiert werden können.
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht des oberen Bereichs einer Tür für ein Standkältegerät. Die Tür ist in an sich bekannter Weise aufgebaut aus einer lackierten Blechplatte, die eine Frontseite 1 und seitliche Flanken 2 der Tür bildet, einer Rückwand aus Kunststoff, die mit von den Flanken 2 nach innen gebogenen Laschen der Blechplatte dicht verbunden ist, sowie oberen und unteren Abschlusselementen 3, ebenfalls aus Kunststoff, dem zusammen mit der Blechplatte und der Rückwand einen mit isolierendem Schaummaterial ausgefüllten Innenraum der Tür begrenzt. An der Frontseite 1 der Tür ist ein Aufnahmerahmen 4, hier in Form einer rechteckigen Vertiefung in der Frontseite, gebildet. Der Aufnahmerahmen 4 kann z.B. gebildet sein durch Ausstanzen einer rechtwinkligen Öffnung in der Frontseite 1, Abknicken von die Öffnung umgebenden Randstreifen der Frontplatte in rechtem Winkel ins Innere der Tür und Montieren einer flachen Blech- oder Kunststoffschale 6, die in die so gebildete Öffnung von der Außenseite her eingeschoben wird oder von der Innenseite der Blechplatte über die abgeknickten Randstreifen 5 gestülpt wird.
  • Am Boden der Schale 6 befinden sich elektrische Steckkontakte 7, die – je nach Ausgestaltung der Tür – für die Stromversorgung eines in dem Rahmen 4 montierbaren elektrischen Geräts oder auch für die Übertragung von Daten zwischen diesem Gerät und einer Steuerelektronik des Kältegerätes dienen.
  • Bei der in 1 gezeigten elementaren Ausgestaltung ist kein Gerät zur Montage in dem Aufnahmerahmen 4 vorgesehen, sondern lediglich eine Dekorblende 8, die aus dem gleichen Material wie die Frontseite 1 besteht und eine Herstellerkennzeichnung oder graphische Elemente tragen kann. Die Dekorblende 8 ist hier der gleichen Weise wie die Frontseite 1 gewölbt, und entlang ihrer Seitenränder sind Laschen 9 rechtwinklig abgebogen, deren Länge exakt der Tiefe des Aufnahmerahmens 4 entspricht, so dass die Dekorblende 8 einfach von vorn in den Rahmen 4 eingesteckt werden kann und dann bündig mit der Frontseite 1 abschließt.
  • Bei der in 2 gezeigten abgewandelten Ausgestaltung der Kältegerätetür ist in einem Teil des Aufnahmerahmens 4 ein digitaler Anzeigeschirm 10, z.B. in Form einer LCD-Anzeige, angebracht, der zum Anzeigen von Betriebsparametern des Kältegeräts wie etwa den Temperaturen eines Gefrierfachs und eines Normalkühlfachs dient. Die Dekorblende 8 ist gegenüber der Ausgestaltung der 1 verkleinert, so dass sie nur die vom Anzeigeschirm 10 freigelassenen Bereich des Rahmens 4 abdeckt. Der Anzeigeschirm 10 ist lösbar im Aufnahmerahmen 4 befestigt und kann von einem Benutzer ausgebaut werden.
  • Zusatzgeräte, die anstelle der Dekorblende 8 in dem Aufnahmerahmen 4 zu montieren sind, können vom Hersteller des Kältegeräts in dem Aufnahmerahmen 4 bereits bei Herstellung des Kältegeräts vormontiert werden, oder sie können als separate, durch den Anwender nachrüstbare Zubehörteile vertrieben werden.
  • Als erstes Beispiel für ein solches Zusatzgerät zeigt 3 ein in dem Aufnahmerahmen montiertes Fernsehgerät 11 mit Flachbildschirm, z.B. in LCD-Technik. Um Frontfläche einzusparen, sind Bedienungsfunktionen des Fernsehgeräts 11 durch Verwendung eines berührungsempfindlichen Anzeigeschirms realisiert.
  • Das Fernsehgerät 11 kann in dem Aufnahmerahmen der Ausgestaltung aus 1 montiert werden, wobei dann über die Steckkontakte 7 neben einer Versorgungsspannung auch ein Empfangssignal zugeführt werden muss. Es kann auch in der Ausgestaltung der 2 montiert werden, wenn vorher der Anzeigeschirm 10 entfernt wird. In diesem Fall muss das Fernsehgerät in Zeiten, in denen es nicht im Empfangsbetrieb ist, die Funktion des Anzeigeschirms 10 übernehmen, indem, wie in der Figur gezeigt, die anzuzeigenden Betriebsparameter des Kältegeräts auf dem Bildschirm des Fernsehgeräts 11 eingeblendet werden.
  • Die 4 und 5 zeigen als weiteres Beispiel für ein Zusatzgerät eine in den Aufnahmerahmen 4 der Tür aus 2 eingefügte Haushaltswaage 12. Die Waage hat eine Waagschale 13, die in einer Nichtgebrauchsstellung, wie in 4 gezeigt, gegen den Aufnahmerahmen 4 geklappt ist und – bis auf eine Griffmulde 14 – bündig mit der Frontseite 1 abschließt. Die elektrisch betriebene Waage ist so lange ausgeschaltet, wie sich die Waagschale 13 in der Nichtgebrauchsstellung befindet. Durch Ausklappen der Waagschale 13 in die in 5 gezeigte, horizontale Gebrauchsstellung wird die Waage eingeschaltet. Gleichzeitig wird der Anzeigeschirm 10 umgeschaltet, so dass er nicht mehr die Betriebsparameter des Kältegerätes anzeigt, sondern ein von der Waage 12 gemessenes Gewicht, das in Form eines digitalen elektronischen Signals von einer Messelektronik der Waage 12 dem Anzeigeschirm 10 zugeführt wird. Wenn die Waagschale 13 wieder in die Nichtgebrauchsstellung hochgeklappt wird, schaltet sich die Waage 12 wieder aus, und der Anzeigeschirm 10 zeigt wieder die Betriebsparameter des Kältegeräts an.
  • Andere Geräte, die in dem Aufnahmerahmen 4 montiert werden können, sind z.B. ein Radio 15, wie in 6 gezeigt, ein CD-Spieler 16, wie in 7 gezeigt, ein Kassettenabspielgerät oder dergleichen. Ein numerischer oder alphanumerischer Anzeigeschirm 17, der bei solchen Geräten häufig vorhanden ist, um beim Radio eine eingestellte Frequenz oder einen Sender anzuzeigen bzw. beim CD-Spieler die Nummern einer gerade abgespielten Spur einer CD anzuzeigen, kann, wenn diese Geräte nicht genutzt werden, eingesetzt werden, um anstelle des Anzeigeschirms 10 aus 2, den er ersetzt, die Betriebsparameter des Kältegeräts anzuzeigen.
  • 8 zeigt eine Wetterstation 18, die ebenfalls als Zusatzgerät in dem Aufnahmerahmen 4 montiert werden kann. Die hier gezeigte Wetterstation umfasst ein eingebautes Thermometer zum Messen der Temperatur am Ort der Wetterstation 18 selbst, einen Funkempfänger zum Empfangen eines Außentemperatur-Messsignals von einer im Freien angeordneten Sonde, ein Barometer und eine Uhr. Auf einem Anzeigeschirm 19 sind jeweils Felder zum Anzeigen der von den verschiedenen Instrumenten erfassten Werte in alphanumerischer oder ideographischer Form vorhanden. Wenn die Wetterstation 18 den Anzeigeschirm 10 aus 2 ersetzt, so verfügt sie zweckmäßigerweise zusätzlich über Felder zum Anzeigen der Betriebsparameter des Kältegeräts oder über Bedienelemente 20, die es einem Benutzer ermöglichen, auszuwählen, welche Größen oder Parameter auf dem Anzeigeschirm 19 dargestellt werden sollen.

Claims (12)

  1. Tür für ein Haushaltsgerät, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Außenfläche (1) der Tür ein Aufnahmerahmen (4) für Zusatzgeräte (11, 12, 15, 16, 18) und/oder Gestaltungselemente (8) vorhanden ist.
  2. Tür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmerahmen (4) in die Außenfläche versenkt ist.
  3. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmerahmen (4) mit einer Blende (8) abgedeckt ist.
  4. Tür nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigevorrichtung (10) an dem Rahmen (4) angebracht ist, die eingerichtet ist, Betriebsparameter des Haushaltsgerätes anzuzeigen.
  5. Tür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ferner ein von dem Haushaltsgerät verschiedenes Zusatzgerät (11, 12, 15, 16, 18) in den Rahmen (4) eingefügt ist.
  6. Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät (18) wenigstens ein Messgerät für eine klimatische Größe umfasst.
  7. Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät eine Waage (12) ist.
  8. Tür nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Waagschale (13) der Waage (12) in einer Nichtgebrauchsstellung gegen den Rahmen (4) geschwenkt ist.
  9. Tür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Waage (12) eine elektrische Waage ist, und dass ein Ein-Aus-Schalter der Waage an die Waagschale (13) so gekoppelt ist, dass die Waage durch Schwenken der Waagschale (13) in eine Gebrauchsstellung eingeschaltet und durch Schwenken der Waagschale (13) in die Nichtgebrauchsstellung ausgeschaltet wird.
  10. Tür nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusatzgerät ein Gerät der Unterhaltungselektronik, insbesondere ein Radio (15), ein CD-Spieler (16) oder ein Fernsehgerät (11), ist.
  11. Tür nach Anspruch 4 und einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (10, 17, 19) umschaltbar ist, um wahlweise Betriebsparameter des Haushaltsgerätes oder des Zusatzgerätes (11, 15, 16, 18) anzuzeigen.
  12. Tür nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung (10, 17, 19) beim Einschalten des Zusatzgerätes (15, 16, 18) auf das Anzeigen von Betriebsparametern dieses letzteren Geräts umschaltet und/oder beim Ausschalten des Zusatzgeräts (15, 16, 18) auf das Anzeigen von Betriebsparametern des Haushaltsgeräts umschaltet.
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