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Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter Die Erfindung bezieht sich
auf einen Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter als Ordnungssymbol, der als tabartige
Einstecktasche für einen Beschriftungsstreifen ausgebildet ist und aus zwei Lagen
durchsichtiger Kunststoffolie besteht. sowie zwei frei auslaufende Schenkel aufweist,
zwischen denen ein blattartiger Träger, z. B. eine Karteikarte, eingreift, wobei
der Träger bzw. die Karteikarte üblicherweise aus Papier, also gegenüber der Einstecktasche
aus einem artfremden Werkstoff besteht. Dieser bekannte Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter
ist mit Hilfe der beiden Schenkel an dem zugeordneten blattartigen Träger befestigt.
Zum Befestigen eines Registerzapfens bzw. Karteikartenreiters, z. B. an einer Karteikarte
oder an einem Registerblatt, wird dieser blattartige Träger mit einer Durchlochung
versehen. Durch diese Durchlochung hindurch sind die beiden, auf die beiden Flächen
des blattartigen Trägers greifenden Schenkel der Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter
miteinander verschweißt.
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Es ist fabrikatorisch schwierig, diese Verschweißungsstellen der Schenkel
der Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter durch die Durchlochungen der blattartigen
Träger hindurch so zu gestalten, daß der Sitz dieser Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter
an dem blattartigen Träger unbedingt sicher ist. Wenn diese Registerzapfen bzw.
Karteikartenreiter an dem blattartigen Träger trotz der Schweißstellen in deren
Schenkel auch nur in einem begrenzten Ausmaß einen losen Sitz haben, dann wirkt
sich bei der Handhabung der Registerblätter bzw. der Karteikarten dieser Umstand
so aus, daß diese Ordnungssymbole nicht mehr ihre für die Ordnungsübersicht erforderliche
genaue Lage behalten. Weiterhin kann der Fall eintreten, daß bei einer Bewegungsmöglichkeit
des Registerzapfens bzw. des Karteikartenreiters gegenüber der zugehörigen Längskante
des Registerblattes oder der Karteikarte der in die tabartige Einstecktasche eingebrachte
Beschriftungsstreifen beschädigt wird.
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Durch die Erfindung soll daher die Aufgabe gelöst werden dem Registerzapfen
bzw. Karteikartenreiter gemäß dem eingangs erläuterten Gattungsbegriff so mit dem
zugeordneten blattartigen Träger zu verbinden, daß mit Sicherheit ein wackelfreier
Sitz gewährleistet wird. Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
daß die tabartige Einstecktasche unmittelbar neben der benachbarten Begrenzungskante
des blattartigen Trägers entlang eine in gleichmäßigen Abständen unterbrochene sowie
die beiden Kunststofffolienlagen miteinander verbindende Schweißnaht aufweist.
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Diese Schweißnaht unmittelbar neben der benachbarten Begrenzungskante
des blattartigen Trägers hat zur Folge, daß ein Verrutschen oder Wackeln des Registerzapfens
bzw. Karteikartenreiters unmöglich gemacht wird. Neben dem Vorteil eines festen
Sitzes des Ordnungssymbols ist damit gleichzeitig der Aufnahmeraum für den einzubringenden
Beschriftungsstreifen in seinem Ausmaß unveränderlich festgelegt. Zugleich wird
durch die Unterbrechung der Schweißnaht eine Schwächung des Ordnungssymbols im Bereich
der benachbarten Begrenzungskante des blattartigen Trägers weitestgehend verhindert,
wie dieses bei einer durchgehenden Schweißnaht der Fall ist, bei der die Gefahr
besteht, daß der Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter bei der üblichen Handhabung
an der durchgehenden Schweißnaht entlang abbrechen kann.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben.
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In Fig. 1 ist eine Karteikarte 1 als blattartiger Träger mit einem
Registerzapfen bzw. Karteikartenreiter versehen, der aus zwei Lagen durchsichtiger
Kunststoffolie besteht. An dem tabartig vorspringenden Teil des Kartenreiters sind
zwei Schenkel 2 und 3 vorgesehen, die auf die beiden Flächen der Karteikarte übergreifen
bzw. die Karteikarte zwischen sich aufnehmen. Die Karteikarte selbst weist drei
Durchlochungen 4 auf, durch welche die beiden Schenkel 2 und 3 des Ordnungssymbols
hindurch mit punktförmigen Verschweißungen 5 miteinander verbunden sind. Der tabartig
vorspringende Teil der beiden Kunststoff -foli.enla@gen ist als Tasche 6 dieses
Karteikartenreiters ausgebildet und hierzu am Außenrand zweier benachbarten Seiten
mit einer durchlaufenden Schweißnaht ? versehen. An einer Ecke der Einstecktasche
ist eine Ausbuchtung 8 vorgesehen, um die Griffigkeit der zugeordneten Karteikarte
bei der Bedienung der Kartei zu erhöhen. Entlang der längs laufenden Kopfkante 9
der Karteikarte sind die beiden aufeinanderliegenden Lagen der Kunststoffolie mittels
strichförmigen, eine in gleichmäßigen Abständen unterbrochene Schweißnaht bildenden
Schweißstellen 10 miteinander verbunden.
Jeweils zwischen
zwei benachbarten, strichförmigen Schweißstellen sind die beiden aufeinanderliegenden
Lagen nicht verschweißt. Die Schweißstellen 10 sichern einen festen Sitz des Karteikartenreiters
an der Karteikarte 1, so daß sich ein etwaiges Spiel zwischen den Schweißstellen
5 und den Durchlochungen 4 nicht auswirken kann. Die strichförmigen Schweißstellen
10 begrenzen andererseits den vorgesehenen Raum innerhalb der nach außen ragenden
durchsichtigen Einstecktasche des Kartenreiters, so daß der zu wählende Beschriftungsstreifen
12 stets genau festliegt. Mit der gestrichelten Linie 11 ist die Querkante der einen
Seitenfläche der Einstecktasche angedeutet, die gegenüber der danebenliegenden Seitenfläche
der Einstecktasche zurückspringt. An diieser Stelle ist die Tasche wnverschweißt,
und die zurückspringende Querkante 11 dient dazu, die Tasche leichter öffnen zu
können, um das Einbringen oder das Auswechseln eines Beschriftungsstreifens vorzunehmen.
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Fig. 2 stellt einen Querschnitt nach der Linie II-II der Fig. 1 in
vergrößertem Maßstab dar. Der Querschnitt läßt eine Lochausstanzung 4 in der Karteikarte
1 und die durch diese Lochausstanzung hindurchgreifende punktförmige Verschweißung
5 der Schenkel 2 und 3 des Kartenreiters erkennen. An der längs laufenden Kopfkante
9 der Karteikarte 1 ist eine der strichförmigen Verschweißungsstellen 10 erkennbar.
Die beiden aufeinanderliegenden Lagen der durchsichtigen Kunststoffolie bilden die
Taschenwände 6a und 6b, die an ihrem Außenrand durch die durchlaufende Schweißnaht
7 miteinander verschweißt sind. In dem Hohlraum zwischen diesen Taschenwänden 6a
und 6 b ist der Beschriftungsstreifen 12 untergebracht.