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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Nadel für
medizinische Anwendungen zum Einstechen in ein Gewebe, insbesondere
eine Nadel zum Einführen
einer Dialysemembran in ein menschliches oder tierisches Gewebe,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Es kann aus den unterschiedlichsten
Gründen
erforderlich sein, ein medizinisches Gerät oder ein Untersuchungsgerät in ein
Gewebe, wie etwa menschliches, tierisches oder auch anderes biologisches
Gewebe einzubringen. Hierfür
muss die Oberfläche
des Gewebes durchdrungen werden, wobei die Öffnung in dem Gewebe und die
zum Durchdringen angewendete Kraft so klein wie möglich sein
sollen, um dabei entstehende Schmerzen oder Gewebeveränderungen
so gering wie möglich
zu halten. Gleichzeitig müssen
jedoch die Erfordernisse der medizinischen Anwendung oder der Untersuchung erfüllt werden
können,
wofür oftmals
große
Eindringöffnungen
und -tiefen notwendig sind. Zum Ein- oder Ausführen eines Produkts, wie etwa
einem medizinischen, pharmazeutischen oder kosmetischen Fluids, oder
auch, um einen Austausch eines Untersuchungsfluids mit dem Gewebe
zu ermöglichen,
wie es z.B. bei der Dialyse erforderlich ist, werden beispielsweise
runde Hohlnadeln verwendet. Diese Hohlnadeln sind an ihrem distalen
Ende derart abgeschrägt,
dass sich eine ovale Ringfläche
mit einer die Spitze der Nadel bildenden Schneidkante ausbildet. Eine
derartige Nadel wird z.B. durch eine hypodermische Nadel von „Therumo
Medical Corporation" offenbart.
Diese Nadel ist zusätzlich
in einem Hyperbelbereich der ovalen Fläche der Nadelspitze angephast,
so dass zwei Phasen entstehen, die in dem Hyperbelumkehrpunkt eine
kantige Spitze bilden.
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Bei Mikrodialysesonden werden Sondennadeln
verwendet, um eine Perfusionslösung
durch das Gewebe zu leiten, die über
eine Dialysemembran mit dem Umgebungsmilieu des Gewebes wechselwirkt. Da
sowohl eine Zu- als auch eine Ableitung für die Perfusionslösung notwendig
ist, können
die Nadeln hierfür
nicht sehr dünn
ausgebildet werden, sondern weisen im Allgemeinen eine Dicke auf,
durch die das Einführen
der Nadel für
einen Anwender unangenehm ist.
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Das Eindringen einer Nadel in ein
Gewebe erfolgt in zwei Schritten. Zuerst muss die Oberfläche des
Gewebes von der Spitze der Nadel durchdrungen werden. Eine hierfür aufzuwendende
Druckkraft, die nachfolgend als anfängliche Eindringkraft bezeichnet
wird, wird durch eine feine Punktspitze im Vergleich zu einer Schneidkante
erniedrigt. Nachdem die Spitze der Nadel in das Gewebe eingedrungen ist,
dringt der an den distalen Endbereich, der die Spitze ausbildet,
anschließende
Nadelbereich in das Gewebe ein. Da dieser Nadelbereich einen dickeren Querschnitt
aufweist, d.h. dicker ist als der distale Endbereich der Nadelspitze,
ist hierfür
eine höhere Kraft
aufzuwenden, die nachfolgend als Volleindringkraft bezeichnet werden
soll, als es für
die anfängliche
Eindringkraft der Spitze notwendig ist. Diese Volleindringkraft
wird durch eine Schneidkante im Gegensatz zu einer Punktspitze an
der Nadelspitze erniedrigt. Bei der Ausgestaltung des Spitzenbereichs
der Nadel muss daher ein Kompromiss zwischen einer feinen Punktspitze
und einer Schneidkante gefunden werden.
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Bei herkömmlichen Nadeln für medizinische Zwecke
wurde bisher auf diese Anforderung wenig eingegangen, da die Nadelspitzen
nur wenig Spielraum für
ihre Ausgestaltung lassen. Beispielsweise sind rohrartige Nadeln
mit einem Rohr oder sogar zwei Rohren für eine Zu- und Ableitung nur
schwer in unterschiedlichen Spitzenformen ausbildbar. Oft bilden
sich an den Kanten Grate, welche die aufzubringende Eindringkraft
erhöhen
und das Eindringen der Nadel daher für einen Anwender besonders
unangenehm wird. Zudem erfolgt bei herkömmlichen Nadeln beim Einsteichen
der Nadelspitze oftmals eine Verbiegung an den Spitzen- bzw. Kantenbereichen
der Nadelspitze, wodurch sich die zum Eindringen aufzubringende
Kraft weiter erhöht.
Insbesondere Nadeln von Mikrodialysesonden können oftmals nicht besonders
spitz oder scharf gestaltet werden, da in vielen Fällen die
Dialysemembran in oder um den Nadelspitzenbereich angeordnet ist
und durch scharfe Kanten oder Spitzen beschädigt werden könnte.
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Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Nadel für
medizinische Anwendungen, insbesondere eine Mikrodialysenadel, vorzusehen,
die das Einstechen und weitere Einbringen der Nadel erleichtert,
welche die dabei aufzuwendende Eindringkraft erniedrigt sowie Unannehmlichkeiten für einen
Verwender und Veränderungen
des Gewebes sowie der Nadel beim Einsatz der Nadel verringert.
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Diese Aufgabe wird durch eine Nadel
gemäß den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Nadel
gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
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Die Nadel nach der vorliegenden Erfindung ist
zum Einbringen in ein Gewebe vorgesehen und weist einen länglichen
Nadelbereich und einen distalen Endbereich auf, der sich an den
Nadelbereich anschließt
und der eine Nadelspitze bildet. Insbesondere soll die Nadel nach
der vorliegenden Erfindung zum Einführen einer Dialysemembran in
ein Körpergewebe
dienen. Der distale Endbereich der Nadel besteht aus Vollmaterial,
d.h. vorzugsweise weist der distale Endbereich keine Durchgänge, Öffnungen, Aussparungen,
Vertiefungen oder dergleichen auf, sondern ist bevorzugt aus homogenem
Material. Es ist jedoch denkbar, dünne Durchgänge oder Vertiefungen in dem
distalen Endbereich vorzusehen, solange diese im Verhältnis zur
Volumenmasse des Endbereichs vernachlässigbar sind. Als Material kann
beispielsweise Metall oder ein Kunststoff, wie etwa Silikon, verwendet
werden. Vorzugsweise ist die gesamte Nadel aus einem einzigen Material
gefertigt. Es ist jedoch vorstellbar, die Nadelspitze aus einem
gesonderten Material herzustellen oder den distalen Endbereich mit
einem geeigneten Material zu überziehen.
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Der distale Endbereich weist erfindungsgemäß wenigstens
zwei Flächen
auf, die zum einen eine Längsachse
der Nadel und zum anderen einander schneiden, wodurch sich zumindest
eine Schnittlinie, ein Schnittpunkt oder beides zwischen diesen zwei
Flächen auf
einer Oberfläche
des distalen Endbereichs bildet. Die Schnittlinie, bzw. der Schnittpunkt,
bilden die Spitze der Nadel und kommen beim Eindringen in ein Gewebe
als erstes mit der Gewebeoberfläche
in Kontakt. Vorzugsweise bildet wenigstens eine der Schnittlinien
eine Schneidkante an dem distalen Endbereich. Hierfür ist es
notwendig, dass die beiden Flächen,
die die Schnittlinie bilden, sich in einem spitzen Winkel schneiden,
vorzugsweise in einem Winkel kleiner als 20°. Besonders bevorzugt sind die
wenigstens zwei Flächen
des distalen Endbereichs derart ausgebildet und zueinander angeordnet,
dass die Schnittlinien der Flächen,
d.h. die Schneidkanten des distalen Endbereichs der Nadel, auf einen
gemeinsamen Schnittpunkt zulaufen, welcher den vordersten Punkt
der Nadel und damit die Nadelspitze bildet.
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Es ist vorteilhaft, wenn die wenigstens
eine Schnittlinie und/oder der Schnittpunkt innerhalb des Umfangs
eines Querschnitts des Nadelbereichs liegen, vor dem distalen Endbereich
für die
Nadelspitze liegt. Es ist auch vorteilhaft, wenn eine Schnittlinie, bzw.
eine Schneidkante, und/oder der Schnittpunkt auf einer Symmetrieebene,
vorzugsweise auf einer Symmetriemittellinie, d. h. auf der Längsachse
der Nadel, des Querschnitts des Nadelbereichs liegt. Mit anderen
Worten sollen die Schneidkanten und der Schnittpunkt, welcher die
Einstechspitze der Nadel bildet, möglichst mittig in dem Querschnitt
der Nadel angeordnet sein. Es bestehen jedoch auch andere Möglichkeiten,
die wenigstens zwei Flächen
an dem distalen Endbereich im Sinne der Erfindung anzuordnen, wie
ein unten dargestelltes Ausführungsbeispiel zeigt.
Der Querschnitt der Nadel in dem Nadelbereich vor dem distalen Endbereich
kann rund, oval oder mehreckförmig
sein., Vorzugsweise ist die Nadel für ihren Einsatz als Mikrodialysenadel
mit einem mehreckförmigen
Querschnitt in ihrem Nadelbereich ausgebildet, besonders bevorzugt
weist sie einen rechteckförmigen
Querschnitt auf. Dabei wird der Außenumfang des Nadelbereichs
seinerseits von mehreren aneinander grenzenden Umfangsflächen, vorzugsweise
von vier Umfangsflächen,
gebildet, die sich entlang der Längsachse
der Nadel erstrecken und an dem distalen Endbereich in die Flächen dieses
Endbereichs übergehen,
wobei sie mit diesen einen stumpfen Winkel bilden.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des
distalen Endbereichs kann eine Punktspitze an der Nadelspitze ausgebildet
werden, welche die anfängliche
Eindringkraft zum Durchdringen der Oberfläche eines Gewebes erniedrigt
oder es kann eine Schneidkante in dem Bereich der Spitze der Nadel erzeugt
werden, welche die Volleindringkraft zum vollständigen Einführen der Nadel in ein Gewebe
erniedrigt. Vorzugsweise können
bei einer Nadelspitze nach der vorliegenden Erfindung gleichzeitig
die anfängliche
Eindringkraft durch die erfindungsgemäße Punktspitze und die Volleindringkraft
durch die erfindungsgemäße Schneidkante
erniedrigt werden. Insgesamt muss daher eine erheblich geringere
Druckkraft zum Einführen
der Nadel in das Gewebe aufgewendet werden, wodurch z.B. ein Patient
weniger Schmerzen erfährt
oder das Gewebe weniger beeinträchtigt
und verändert
wird.
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Die erfindungsgemäßen Flächen des distalen Endbereichs
einer Nadel können
planar oder gebogen, bzw. gewölbt,
ausgebildet sein. Ebenso können
sie teils planar und teils gebogen sein. Entsprechend sind die Schnittlinien
solcher Flächen
gerade oder gebogen. Ferner sind wenigstens zwei Flächen spiegelsymmetrisch
zu einer Symmetrieebene angeordnet, die entlang der Längsachse
der Nadel verläuft.
Es ist auch denkbar, dass der distale Endbereich der Nadel spiegelsymmetrisch
zu zwei zueinander senkrechten Symmetrieebenen angeordnet ist, die
sich in der Längsachse
der Nadel schneiden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind zwei Flächen
des distalen Endbereichs jeweils als kegelförmige, bzw. konische Teilflächen ausgebildet,
die aufeinander zulaufen. Dabei sind die zu den Kegelflächen gehörenden geometrischen
Kegelspitzenpunkte derart zueinander versetzt, dass sich die Kegelflächen in
einem spitzen Winkel schneiden. Dadurch bildet sich eine Punktspitze
auf der Längsachse
der Nadel aus und auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten der Punktspitze
verlaufen bogenförmig
zwei Schneidkanten auf die Spitze zu.
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In einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung können
die Flächen
des distalen Endbereichs zueinander pyramidenartig angeordnet sein,
vorzugsweise in Form einer vierseitigen Pyramide. Dabei bildet der
distale Endbereich vier planare Flächen, die sich in einem einzigen
Schnittpunkt schneiden, der auf der Längsachse der Nadel liegt, sodass
dieser Schnittpunkt eine Punktspitze bildet. Vorteilhafterweise
bildet eine Fläche
mit ihrer auf einer Seite angrenzenden Fläche einen spitzen Winkel und
mit ihrer auf der anderen Seite angrenzenden Fläche einen stumpfen Winkel.
Entlang der Schnittlinie des spitzen Winkels entsteht dadurch eine Schneidkante
an dem distalen Endbereich der Injektionsspitze. In einer weniger
bevorzugten Ausführungsform
treffen sich vier Flächen
des Endbereichs nicht in einem einzigen Schnittpunkt, so dass sich keine
Purktspitze, sondern eine Schneidkante als vorderster Punkt der
Nadel ausbildet. Dabei bilden zwei erste gegenüberliegende Flächen, die
in einer Dimension parallel verlaufen, einen Winkel dessen Scheitelpunkt
auf der Längsachse
der Nadel liegt. Die zwei anderen sich gegenüberliegenden Flächen, die
ebenfalls in einer Dimension parallel verlaufen, sind zwischen den
ersten Flächen
angeordnet und bilden einen Winkel, dessen Scheitelpunkt auf der Längsachse
näher am
distalen Endbereich auf der Längsachse
liegt, als der Scheitelpunkt der ersten beiden Flächen. Ein
derartig ausgebildeter Endbereich bildet eine Art Halbpyramide.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Nadel nach der vorliegenden Erfindung wird ein Nadelbereich
mit einem rechteckförmigen
Querschnitt, d.h. mit einer Breite des Querschnitts, die länger ist
als dessen Höhe,
verwendet und der distale Endbereich weist facettenartig zueinander
angeordnete Flächen
auf. Hierfür
werden zwei sich gegenüberliegende
Seitenflächen
des distalen Endbereichs derart schräg zueinander angeordnet, dass
sie sich in einem spitzen Winkel auf einer Symmetrieebene des Rechteckquerschnitts
treffen. Der spitze Winkel kann z.B. 20° aufweisen. Die Seitenflächen können z.B.
die Verlängerung
der seitlichen Umfangsflächen
des Nadelbereichs bilden, die der Höhe des Querschnitts entsprechen.
Die beiden anderen seitlichen Umgangsflächen des Nadelbereichs, die
senkrecht zu den vorherigen Umfangsflächen verlaufen, werden in einem
vorderen Bereich des distalen Endbereichs derart abgeschrägt, dass sie
Flächen
des distalen Endbereichs bilden, die schräg zu den beiden Symmetrieebenen
verlaufen, die senkrecht zu den Oberflächen des Nadelbereichs stehen,
so dass sie eine Schneidkante bilden, die den Schnittpunkt der beiden
Symmetrieebenen enthält.
Daraus ergibt sich, dass die Schnittlinien dieser Facettenflächen mit
den beiden anderen sich gegenüberliegenden
seitlichen Flächen
auf der einen Seite einen spitzeren Winkel bilden, als auf der anderen gegenüberliegenden
Seite des distalen Endbereichs. Ferner ergibt sich daraus, dass
sich auf der Schneidkante eine zur Längsachse der Nadel leicht versetzte Punktspitze
zwischen diesen beiden facettenartigen Flächen und einer der Seitenflächen des
distalen Endbereichs ausbildet.
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Diese Ausführungsform mit den facettenartig angeordneten
Flächen
liefert eine robuste Spitze, die Verbiegungen beim Einstechen in
die Oberfläche
eines Gewebes standhält
und sie weist eine Form auf, die leicht be- und verarbeitet werden
kann. Ferner haben Messungen ergeben, dass sowohl die anfängliche
Eindringkraft als auch die Volleindringkraft gleichzeitig gegenüber dem
Stand der Technik erniedrigt werden kann.
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In einer Nadel mit beispielsweise
einem viereckförmigen
Nadelquerschnitt und der erfindungsgemäß ausgebildeten Nadelspitze
können
entlang der Außenoberfläche des
Nadelbereichs Vertiefungen verlaufen oder es kann ein Schlitz durch
diesen Nadelbereich ausgebildet sein, sodass in den Vertiefungen
oder in dem Schlitz eine Dialysemembran vorgesehen werden kann.
Eine derart ausgebildete Mikrodialysesonde ist z. B. in der Patentanmeldung
mit dem Titel „Mikrodialysesonde
und Verfahren zu deren Herstellung" beschrieben, die auf die Anmelderin zurückgeht und
den gleichen Anmeldetag wie die vorliegende Anmeldung aufweist.
Die dort beschriebene Mikrodialysesondenadel wird durch eine erfindungsgemäße Nadelspitze
weiter verbessert, da das Einbringen der Nadel in ein Gewebe für einen
Anwender weniger schmerzhaft ist.
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Bei der vorliegenden Erfindung werden
vorzugsweise die Flächen
des distalen Endbereichs durch Nass- oder Trockenschleifen, bzw.
durch Honen oder Läppen,
herausgebildet. Die Kanten entlang den Schnittlinien zwischen den
Flächen
des distalen Endbereichs werden vorteilhafterweise entgratet, wobei
die Anordnung der Flächen
des erfindungsgemäßen distalen
Endbereichs, wie sie z. B. in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel
beschrieben ist, eine einfache und zügige Bearbeitung dieses Bereichs
sicherstellt.
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Die Erfindung wird nun anhand verschiedener
Ausführungsformen,
die den Umfang der Erfindung nicht einschränken sollen, beispielhaft mit
Hilfe der Zeichnung beschrieben. In dieser stellen dar:
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1A perspektivische
Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Nadel
mit einem Facettenartigen distale Endbereich,
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1B und 1C Längsschnitt
durch die Ausführungsform
der Erfindung der 1A,
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1D Querschnitt
durch einen Nadelbereich der Ausführungsform der Erfindung aus 1A,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Nadel nach
der vorliegenden Erfindung mit einem distalen Endbereich mit kegelförmigen Flächen,
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3A eine
perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform nach der vorliegenden
Erfindung mit einem pyramidenartigen distalen Endbereich und
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3B Aufsicht
auf eine Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung mit einem distalen Endbereich in Halbpyramidenform.
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In 1A ist
eine Nadel für
medizinische Anwendungen mit einem distalen Endbereich 1 gezeigt, dessen
Flächen
facettenartig zueinander ausgebildet sind. Der distale Endbereich 1 weist
eine Oberseite 2 und eine in 1A nicht
sichtbare Unterseite 3 (in 1A nicht
gezeigt) auf, die einander gegenüber liegen
und zueinander parallel verlaufen. Senkrecht zu der Oberseite 2 und
der Unterseite 3 weist der distale Endbereich
1 zwei
Seitenflächen 4 und 5 (nicht sichtbar)
auf, die einander gegenüber
liegen und mit der Längsachse
der Nadel einen Winkel A bilden, der in 1B gezeigt
ist. Die beiden Seitenflächen 4 und 5 verlaufen
daher in einer Dimension parallel. Der Nadelbereich 6 der
Ausführungsform
in 1A weist einen rechteckigen Querschnitt
auf, wobei die Flächen
der breiten Seite dieses Nadelbereichs 6 den Flächen der
Ober- und Unterseite 2 und 3 des distalen Endbereichs 1 entsprechen
und wobei senkrecht zu den breiten Flächen verlaufende schmale Flächen des
Nadelbereichs 6 durch eine Abschrägung um den Winkel A in die
Seitenflächen 4 und 5 des
distalen Endbereichs 1 übergehen.
Der Nadelbereich 6 könnte
aber auch einen geeigneten anderen Querschnitt wie etwa einen ovalen
Querschnitt aufweisen, wobei die Ober- und die Unterseite 2, 3 und
die Seitenflächen 4, 5 des
distalen Endbereichs 1 durch einen entsprechenden Schliff
einer solchen Nadel erzeugt werden könnten. Unter Umständen würden dann
die Ober- und die Unterseite nicht parallel zueinander verlaufen,
sondern einen Winkel zueinander bilden.
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In 1A sind
an dem distalen Endbereich 1 zwei Facettenflächen 7 und 8 (nicht
sichtbar) angeordnet, welche eine Spitze 9 und eine Schneidkante 12 der
Nadel bilden. Die Facettenflächen 7 und 8 sind derart
orientiert, dass sie ausgehend von der Orientierung der Oberseite 2 oder
der Unterseite 3 in Richtung der Nadelspitze 9 abfallen
und gleichzeitig in Richtung zu der selben Seitenfläche 4 abfallen.
Die Facettenflächen
sind also in keiner Dimension parallel zueinander ausgerichtet.
Die Facettenfläche 7 bildet
mit der Oberseite 2 eine Schnittlinie 10 und entsprechend
bildet die Facettenfläche 8 mit
der Unterseite 3 eine Schnittlinie 11, die jedoch in 1A nicht sichtbar ist. Die Schnittlinien 10 und 11 und
die Schneidkante 12 sind aufgrund der Ausrichtung der Facettenflächen 7 und 8 schräg zur Längsrichtung der
Nadel ausgerichtet. Die Facettenflächen 7 und 8 sind
auch schräg
zu den Symmetrieebenen ausgerichtet, die zueinander senkrecht stehen
und die Flächen
des Nadelbereichs senkrecht durch die Längsachse der Nadel schneiden.
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In 1B ist
eine Aufsicht auf die Oberseite 2 und in 1C ist
eine Seitenansicht auf die Seite 4 der in 1A gezeigten
Nadel gezeigt. In 1B sind die Seitenflächen 4 und 5 gegenüber den
parallel zueinander verlaufenden Seitenflächen des Nadelbereichs 6 um
einen Winkel A von 10° zur
Längsachse
der Nadel abgeschrägt,
sodass sich ein Winkel von 20° zwischen
den Seitenflächen 4 und 5 ergibt. Der
Winkel A kann grundsätzlich
auch eine andere Größe aufweisen,
sollte vorzugsweise jedoch zwischen 5° und 30° liegen. Die Schneidkante 12 bildet mit
der Nadellängsachse
vorzugsweise einen Winkel zwischen 30° und 55°. Die Abschrägungsschnittlinie zwischen
den Seitenflächen
des Nadelbereichs 6 und den Seitenflächen 4 und 5 des
distalen Endbereichs 1 sind symmetrisch zur Längsachse
der Nadel angeordnet.
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In 1C sind
die parallel zueinander verlaufende Oberseite 2 und die
Unterseite 3 sowie die ebenfalls einander gegenüberliegenden
Facettenflächen 7 und 8 gezeigt.
Die Facettenfläche 7 ist
gegenüber
der Oberseite 2 in Richtung der Längsachse der Nadel abgeschrägt. Gleichzeitig
ist die Facettenfläche 7 auch
in Richtung der Seitenfläche 4 abgeschrägt. In gleicher
Weise ist die Facettenfläche 8 gegenüber der
Unterseite 3 in Richtung der Längsachse und zugleich in Richtung
der Seitenfläche 4 abgeschrägt. Daraus
ergibt sich, dass die Schnittlinien der Facettenflächen 7 und 8 mit
den Seitenfläche 4 und 5 unterschiedliche
Winkel bilden. Die Schnittlinie 13 zwischen der Facettenfläche 7 und
der Seitenfläche 4 und
die Schnittlinie 14 zwischen der Facettenfläche 8 und der Seitenfläche 4 bilden
miteinander einen Winkel B von circa 16,5°. Der Winkel B kann auch in einem
Bereich um diesen Wert liegen, vorzugsweise zwischen 10° und 22°. Dem gegenüber bildet
die Schnittlinie 15 zwischen der Facettenfläche 7 und der Seitenfläche 5,
welche der Seitenfläche 4 gegenüber liegt,
und die Schnittlinie 16 zwischen der Facettenfläche 8 und der Seitenfläche 5 einen
Winkel C von 23,5°,
der ebenfalls in einem Bereich um diesen Wert liegen kann, vorzugsweise
zwischen 15 ° und
35 ° . Die
Facettenflächen 7 und 8 sind
zu einer Symmetrieebene, die entlang der Längsachse der Nadel und in Richtung
der Ober-, bzw. der Unterseite 2, 3 verläuft, symmetrisch
angeordnet. Die Abschrägungen der
Facettenflächen 7 und 8 gegenüber der
Ober- bzw. Unterseite 2, bzw. 3 sind so groß gewählt, dass sich
die Facettenflächen
in der Schneidkante 12 schneiden und eine Spitze 9 bilden.
Die Schneidkante 12 und die Spitze 9 liegen auf
der Symmetrieebene in Richtung der Ober-, bzw. Unterseite 2, 3 und
der Schnittpunkt der zueinander senkrechten Symmetrieebenen des
Nadelbereichs 6, d. h.
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auch die Längsachse der Nadel, liegt auf
der Schneidkante 12, jedoch nicht in der Spitze 9.
Daher ist die Spitze 9 nicht in einem Symmetriemittelpunkt der
Nadel angeordnet.
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Der Winkel A zwischen den Seitenflächen 4 und 5,
die Winkel B und C zwischen den Facettenflächen 7 und 8 und
der Abstand der Oberseite 2 und der Unterseite 3 sind
also derart aufeinander abgestimmt, dass sich in dem distalen Endbereich 1 die Facettenflächen 8 und 9 schneiden
und nicht die Seitenflächen 4 und 5.
Es wäre
jedoch auch denkbar, die Winkel A, B und C und den Abstand der parallel
zueinander verlaufenden Seiten 2 und 3 derart zu wählen, dass
sich die Seitenflächen 4 und 5 in
dem vorderen Bereich der Spitze des distalen Endbereichs 1 schneiden,
wodurch sich jedoch keine schräg
zur Längsachse
der Nadel verlaufenden Schneidkante 12, sondern eine senkrecht
zu dieser verlaufenden Kante bilden würde. In 1B ist
gezeigt, dass die Schnittlinie 10 und die Schneidkante 12 schräg zur Längsrichtung
der Nadel und damit auch schräg
zu einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung der Nadel verlaufen.
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In 1D ist
eine Schnittansicht durch den Nadelbereich 6 der Nadel
gezeigt. Die Schnittlinien 13, 14, 15 und 16 zwischen
den Facettenflächen 7 und 8 und
den Seitenflächen 4 und 5 sind
als gestrichelte Linien eingezeichnet. Auch die Schneidkante 12 ist
gestrichelt eingezeichnet. Es ist erkennbar, dass die Schneidkante 12 auf
der parallel zur Oberseite 2 verlaufenden Symmetrieebene
liegt, die Spitze 9 jedoch außerhalb einer senkrecht zu
dieser Symmetrieebene verlaufenden zweiten Symmetrieebene liegt.
Außerdem
ist erkennbar, dass sich der Weg vom seitlichen Beginn der Seitenfläche 4 bis zum
Beginn der Facettenflächen,
d. h. bis zur Schnittlinie 12 in 1A,
und der Weg zwischen dem Beginn der Seitenfläche 5 und dem Beginn
der Facettenflächen
unterscheidet.
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Die in den 1A bis 1D gezeigte Ausführungsform weist eine Punktspitze 9 auf,
durch die die anfängliche
Eindringkraft erniedrigt wird. Gleichzeitig weist diese Ausführungsform
eine Schneidkante 12 auf, durch die die Volleindringkraft
beim Einstechen der Mikrodialysenadel ebenfalls reduziert wird.
Die Flächen
des distalen Endbereichs 1 wurden durch die Verwendung
eines Oberflächenschleifgerätes mit einer
Diamantschleifeinheit mit einem Schleifgrad von D500 durch Nass-
oder Trockenschleifen erzeugt. Die Schnittlinien bzw. Schneidkanten
wurden nach dem Schleifen entgratet, wodurch sich die erforderliche
Eindringkraft weiter erniedrigen ließ.
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In der Ausführungsform gemäß den 1A und 1D wird
die Nadel für
den Einsatz als Mikrodialysenadel einer Mikrodialysesonde verwendet.
Hierfür weist
der Nadelbereich 6 eine schlitzartige Aussparung 17 auf,
die sich teilweise in den distalen Endbereich 1 erstreckt.
Innerhalb des Schlitzes 17 ist eine Dialysemembran in Form
einer Hohlfaser 18 angeordnet. Die Hohlfaser 18 ist
derart in den Schlitz 17 angepasst, dass sie eine Zuleitung
und eine Ableitung für
eine Perfusionslösung
bildet. Hierfür
werden zwei Hohlfaserstrecken nebeneinander angeordnet, die in dem
abgerundeten Endbereich des Schlitzes 17 in dem distalen
Endbereich 1 eine Umkehrung erfahren. Nach dem Einbringen
der Mikrodialysenadel in ein Gewebe kann es zwischen der Hohlfasermembran 18 und
dem Umgebungsmilieu des Gewebes entlang den Hohlfasermembranstrecken
und der Umkehrung zu einem Austausch kommen, durch den z. B. die
Konzentration gelöster
Stoffe oder die Viskosität
der Flüssigkeit
des Gewebes gemessen werden kann. In 1D ist
gezeigt, wie die Querschnitte der beiden Strecken der Hohlfasermembran 18 innerhalb des
Schlitzes 17 parallel nebeneinander angeordnet sind. Durch
ein geeignetes Verfahren zum Biegen der Hohlfasermembran kann diese
leicht innerhalb des Schlitzes angeordnet werden. Ein solches Verfahren ist
ebenfalls in der vorher erwähnten
Anmeldung „Mikrodialysesonde
und Verfahren zu deren Herstellung" der Anmelderin beschrieben.
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In 2 ist
eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung gezeigt, bei der ein distales Ende 1 einer
Nadel mit einem Nadelbereich 6 entsprechend der 1 gezeigt ist. Der distale Endbereich 1 weist
in 2 zwei an gegenüberliegenden Seiten
angeordnete aufeinander zulaufende kegelförmige Flächen 20 auf. Die beiden
Kegelflächen 20 verlaufen
schräg
in Richtung zur Längsachse
der Nadel und schneiden sich in einem Mittelpunkt des Querschnitts
des Nadelbereichs 6. Dabei entstehen zwei sich gegenüberliegende
Schneidkanten 21 und 22, die spitz aufeinander
zulaufen und die Nadelspitze 23 bilden. Die Nadelspitze 23 liegt
auf dem Mittelpunkt des Querschnitts der Nadel und die Schneidkanten 21 und 22 liegen
auf einer Symmetrieebene, die auf der Längsachse der Nadel liegt und
parallel zur schmalen Seite des rechteckförmigen Querschnitts des Nadelbereichs 6 verläuft. Durch
den kegelförmigen
Verlauf einer Fläche 20 ist
diese in einem Bereich nahe der Nadelspitze 23 stärker gewölbt als in
einem Bereich nahe dem Nadelbereich 6. Dadurch kann ein
sanfter Übergang
von den kegelförmigen Flächen 20 zu
den Seitenflächen
des Nadelbereichs 6 erzeugt werden.
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In 3A ist
eine weitere Ausführungsform der
Erfindung gezeigt, in der der distale Endbereich 1 eine
pyramidenartige Form aufweist. Der Nadelbereich 6 der Nadel
ist wie in 1A bis 1D rechteckförmig ausgebildet.
Der distale Endbereich 1 der Nadel weist vier rautenartige
Pyramidenflächen 30 auf, die
eine Pyramidenspitze als Nadelspitze 31 in dem Mittelpunkt
des Querschnitts des Nadelbereichs 6 bilden. Die Pyramidenflächen 30 sind
symmetrisch zu den Symmetrieebenen des rechteckförmigen Querschnitts des Nadelbereichs 6 angeordnet.
Dabei geht eine breite Seite des Querschnitts in zwei Pyramidenflächen über, die
miteinander einen stumpfen Winkel bilden. Die schmale Seite des
Querschnitts geht in zwei Pyramidenflächen über, die miteinander einen spitzen
Winkel bilden, sodass ihre Schnittlinie eine Schneidkante 32 bildet.
Demnach bildet eine Pyramidenfläche
mit einer auf einer Seite angrenzenden anderen Pyramidenfläche einen
stumpfen Winkel und mit ihrer auf der anderen Seite angrenzenden
Pyramidenfläche
einen spitzen Winkel. Die Schnittlinien verlaufen auf den Symmetrieachsen
des Querschnitts des Nadelbereichs 6.
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In 3B ist
eine andere Ausführungsform eines
pyramidenartigen distalen Endbereichs 1 gezeigt, der eine
Art Halbpyramide bildet. Der Nadelbereich 6 ist rechteckförmig wie
in den 1A bis 1D ausgebildet.
Die schmalen Seiten dieses Rechtecks sind in dem distalen Endbereich 1 in
Richtung der Längsachse
der Nadel abgeschrägt,
so dass sie zu einer Symmetrieebene des Nadelbereichs symmetrische
Seitenflächen 33 bilden.
Die breiten Flächen des
Nadelbereichs 6 sind derart abgeschrägt, dass sie zu beiden Symmetrieebenen
des Nadelbereichs 6 schräg orientiert sind und gleichzeitig
in einer Dimension parallel zueinander verlaufen. Dadurch entstehen
zwei sich gegenüberliegende
Flächen 35,
die eine Schneidkante 34 bilden. Aufgrund der parallelen Anordnung
der Flächen 35 entsteht
jedoch keine Nadelspitze, wie dies z.B. bei der Ausführungsform
der
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1A bis 1D der Fall ist. Die Schneidkante verläuft schräg zu den
Symmetrielinien des Querschnitts des Nadelbereichs 1, jedoch
senkrecht zur Längsachse
der Nadel.
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Bei der Herstellung der Nadeln mit
einem erfindungsgemäßen distalen
Endbereich wurde festgestellt, dass bei einem zu weichen Material
die Ausbildung von Graten an den Kanten unvermeidbar ist und diese
schwierig zu entfernen sind, ohne die Kanten zu beschädigen. Ein
weiches Material verhindert jedoch die Entstehung unerwünschter
feiner Kanten z. B. aufgrund eines unpräzisen Verarbeitungsvorgangs.
Daher wird vorzugsweise ein Material mittlerer Härte verwendet. Ein Doppelkantenschliff
vermindert die Entstehung von Graten. Weiter wurde festgestellt,
dass die Ausbildung von mehreckigen Querschnitten sowohl in dem
distalen Endbereich als auch in dem Nadelbereich eine Entgratung
ohne weitere Beschädigung
erleichtert.
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Bei der Ausführungsform gemäß den 1A bis 1D konnte
für die
anfängliche
Eindringkraft zum Durchdringen der Oberfläche eines Gewebes mit einer
erfindungsgemäßen Nadel
ein Wert um 0,75 N und für
die Volleindringkraft zum Einführen
der Nadel in das Gewebe ein Wert um 0,9 N gemessen werden. Die Nadelspitze
und die Schneidkante der Nadel sind bei einem derart ausgebildeten
distalen Endbereich stark genug, dass sie beim Eindringen der Nadel
in ein Gewebe keiner Verbiegung oder einer anderen Veränderung
unterliegen. Die Eindringkräfte
bei einer Nadel nach dem Stand der Technik, wie etwa der Nadel von „Therumo
Medical Corporation",
die eine geringere Querschnittsfläche im Nadelbereich aufweist, als
die , Nadeln nach den Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, weisen Werte von 0,5 N bis 0,7 N für die anfängliche
Eindringkraft und 0,7 N bis 0,9 N für die Volleindringkraft auf.
Eine Nähnadel, z.B.
mit einem Durchmesser von 0,6 mm, erfordert eine Volleindringkraft
von 2,5 N und eine stark differierende anfängliche Eindringkraft. Eine
Nadel gemäß der vorliegenden
Erfindung weist also bei einem annähernd gleichen Querschnitt
im Vergleich zu einer Nähnadel
und einem sogar größeren Querschnitt im
Vergleich zu der Nadel von „Therumo
Medical Corporation" eine
geringere, bzw. ebenso hohe erforderliche Eindringkraft auf.
-
Die Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung wurden in der Zeichnung am Beispiel einer Mikrodialysenadel
für eine
Mikrodialysesonde beschrieben. Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Nadel
aber auch in anderen medizinischen oder biologischen Bereichen anwendbar.
Die gezeigten Ausführungsformen
sind lediglich beispielhaft und sollen den Umfang der Erfindung
nicht einschränken.
Abwandlungen und Weiterbildungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung
sollen als zum Schutzbereich der Erfindung gehörend betrachtet werden.
-
- 1
- distaler
Endbereich
- 2
- Oberseite
- 3
- Unterseite
- 4
- Seitenfläche
- 5
- Seitenfläche
- 6
- Nadelbereich
- 7
- Facettenfläche
- 8
- Facettenfläche
- 9
- Nadelspitze
- 10
- Schnittlinie
Oberseite
- 11
- Schnittlinie
Unterseite
- 12
- Schneidkante
- 13
- Schnittlinie
- 14
- Schnittlinie
- 15
- Schnittlinie
- 16
- Schnittlinie
- 17
- Schlitz
- 18
- Hohlfasermembran
- 20
- konische
Fläche
- 21
- Schneidkante
- 22
- Schneidkante
- 23
- Nadelspitze
- 30
- Pyramidenfläche
- 31
- Nadelspitze
- 32
- Schneidkante
- 33
- Seitenfläche
- 34
- Spitzenbereich
- 35
- Fläche
- A
- Winkel
zwischen Seitenfläche
4, 5 und einer Längsachse
der Nadel
- B
- Winkel
zwischen Facettenflächen
7 und 8 an Seitenfläche
4
- C
- Winkel
zwischen Facettenflächen
7 und 8 an Seitenfläche
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