DE1616109A1 - Lanzette zum Entnehmen von Blut - Google Patents
Lanzette zum Entnehmen von BlutInfo
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Description
" DR.E.V-.PECHMANN nun» S3 Oa Bl **
mkitbotfatkvt vOxoin
1A-34 249
Beschreibung zu der Patentanmeldung
PROPPER MAMJFAO!EÜRIN& 00., INC.,
Long Island Oity, New York, U.S.A.
betreffend
Lanzette zum Entnehmen von Blut.
Lanzette zum Entnehmen von Blut.
Die Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte, nur
zum einmaligen Gebrauch bestimmte, zur Entnahme von Blut bestimmte Lanzette, die so ausgebildet ist, daß Blutproben aus
den oberflächlichen Kapillaren des Körpers dadurch entnommen werden können, daß man die Haut des Patienten durchsticht, so
daß das aus den Kapillaren austretende Blut von der Hauptoberfläche abgenommen werden kann· Das Entnehmen von Blut mit
Hilfe dieses Verfahrens ist in der medizinischen Praxis bekannt, und es wird zu den verschiedensten Zwecken angewendet,
z.B. zum Abschätzen der Zahl der roten und weißen Blutkörperchen,
zum Bestimmen der Blutgruppe und dt« Rhesusfaktors sowie zur Herstellung von Präparaten für mikroskopische
Untersuchungen·
Die Erfahrung hat gezeigt, daß «ine aehraalige Benutsung
von Lanzetten zur Blutentnahme zur übertragung der verschiedensten Krankheiten führen kann, wenn nioht fur eine ausreichende
Stirilisation der Lanietten gesorgt wird· J>aher ist
009885/0510
•β üblich geworden, bei don erwähnten Verfahren nur stm
einmaligen Gebrauch bestimmte Lanzetten zur Blutentnahme zu
benutzen· Wenn solche Lanzetten jeweils but einmal benutzt werden« muß es natürlich möglieh eein, die Lanzetten alt
geringen Kosten herzustellen· Eine solche Blutentnahmelanzette muß somit mit Hilf· eines Verfahrens hergestellt werden» das
eine möglichst klein· Zahl tob Arbeltssohritten umfaßt, und
bei dem ein möglichst billig·· Material Terwendet wird· Diese Ziele werden normalerweise dadurch erreicht, daß man die
Lanzetten aus dünnen Metallstreifen herstellt. Solche Metallstreifen besitzen jedoch gewöhnlich nicht die bei einer
brauchbaren Lanzette erforderliche Starrheit·
Ferner 1st es bekannt, daß die Länge der einstechbaren
Spitze einer Blut«ntnahm«lanz«tt· τοη der Art de· Patienten
abhängt· Bei einem Kind mit einer weiohen und dünnen Haut benötigt man eine Lanzette mit einer kurzen Spitze, während
maa bei einem Arbeiter mit eohwieligen Händen eine Lanzette mit
einer längeren Spits· benötigt. Sie bis jetzt bekannten Lanzettea
haben jedoch Spitzen einer bestimmten Länge, so daß sie nicht zur äenutzmng bei beiden Arten tob Pati«nt«n
geeignet sind·
Allgemein gesprochen sieht die Iriimdung ei«· Blutentnahmelanset
te Tor, deren Hauptkörper mit mehreren lippen Tereehen ist, ti· gegenüber 4·» Lämgelcanten des Hauptkörpers
aaeh imnen rers>tzt sind und innerhalb des HauptkBrper· aa
Stirnfläche» eadea, 4ie eich im weeeatlieaen rechtwinklig zur
Läagsaeas· «er lippe* eretreekeej· Si· erfindungegemaJe Lanzette
009835/0510
weist eine oder zwei Einsteehspitzen auf» die eich in dtr
Läugsricntung von einem Ende bzw* von beiden Enden de· Hauptkörpere
aus ere trecken, wobei die die Spitzen tragenden Abschnitte im wesentlichen eben sind und eine relativ schmale
Längsrippe aufweisen» die sich teilweise in den Hauptkörper der Lanzette hinein erstreckt· Bei einer mit zwei Spitzen versehenen Lanzette haben die Spit»en eine unterschiedliche
Lunge.
Sine Autgabe der Erfindung besteht somit darin» eine
nur sum einmaligen Gebrauch bestimmte Blutentnahmelanzette
su schaffen» die sich leicht benutzen und mit geringen Kosten herstellen läßt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Blutentnahmelanzette» die «war aus einem
dünnen Bleohmaterial hergestellt ist, jedoch eine ausreichende Starrheit aufweist» so daß eine Yertormung oder Verbiegung
verhindert wird» wenn die Lanzette in der Üblichen Welse
benutzt» d.h. in die Haut eines Patienten eingeführt wird·
Ferner'sieht die Erfindung eine Blutentnahmelansette
vor» die bei Patienten benutzt werden kann» deren Baut eine
unterschiedliche Sicke besitzt·
Weiterhin sieht die Erfindung eine Blutentnahmelanzette
vor» die die Haut eines Patienten leicht durchdringt» wobei der Patient nur einen sehr geringen Schmers empfindet» und
wobei es die Lanzette ermöglicht» einen Einstich zu erzeugen» der ausreicht» um Blut austreten*su lassen·
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Weitere Aufgaben und Vorteile der Erfindung ergeben sieh aus der folgenden Beschreibung.
Die Erfindung wird im folgenden an üand echematischer
Zeichnungen an mehreren AuefUhrungsbeispielen näher erläutert·
Fig. 1 zeigt eine Ansicht einer Aueführungsform einer Blutentnahmelanzette nach der Erfindung·
Pig. 2 zeigt in einer vergrößerten Teildarstellung die Unterseite der Einetechspitze der lanzette nach Fig. 1.
Fig. 3, I und 6 sind Sohnitte längs der Linien 3-3, 5-5 und 6-6 in Fig. 1.
Fig. 4 und 7 sind Schnitte längs der Linien 4-4 und 7-7 in Fig. 1.
Fig. θ ist eine Flg. 1 ähnelnde verkürzte Barstellung
einer abgeänderten Aueführungeform einer erfindungsgemäßen Lanzette, die mit swei Spitzen versehen ist«
In Fig. 1 bis 7 ist eine erfindungsgemäße, insgesamt
■it 10 bezeichnete Blutentnahmelanzette dargestellt, die einen ia wesentlichen rechteckigen üauptkörper 11 und einen
■it einer Spitze versehenen Abschnitt 12 umfaßt. Der Haupt-'
körper 11 ist mit zwei Versteifungsrippen 13 versehen, die
gegenüber den Längekanten 14 des Hauptkörpers nach innen versetzt sind» und deren Enden durch einen Abstand von den
betreffenden Enden des üauptkörpere getrennt sind. Die Tatsache,
daß sämtliche Seitenflächen der Rippen 13 in Verbindung mit
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dem Hauptkörper 11 stehen bzw. in den Hauptkörper übergehen,
führt dazu, daß der Hauptkörper eine größere Starrheit erhält,
als sie bei den bis jetzt bekannten Blutentnahmelan- - zetten mit Versteifungsrippen gegeben ist, bei denen entweder
die Längskanten oder die Stirnkanten der Hippen an den benachbarten Kanten oder Rändern des Hauptkörpers enden« Es hat sich
gezeigt, daß man mindestens zwei solche Hippen vorsehen muß, um eine Verformung bzw· ein Verbiegen des Hauptkörpers 11 zu
verhindern, wenn die scharfe Spitze der Lanzette in die Haut
eines Patienten eingestochen wird· Sie Tatsache, daß die
Stirnflächen 15 an den Enden der Hippen 13 im wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse der Hippen verlaufen, führt zu
einer weiteren Verbesserung der Starrheit des Hauptkörpers Eine maximale Versteifungswirkung wird dann erzielt, wenn die
Längsachsen der Hippen 13 im wesentlichen parallel zur Längsachse des zugespitzten Abschnitts 12 verlaufen, wie es bei
dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel der Fall ist· Mit anderen Worten, die Längsachsen der Hippen 13 sollen
sich vorzugsweise in der Richtung erstrecken, in der die Lanzette in die Haut des Patienten hineingedrückt wird·
Gemäß Fig. 3 haben die Hippen 13 eine halbrunde Querschnittsform·
Sie genaue Form des Rippenquerschnitts ist für die Erfindung ohne Bedeutung, d.h. man kann Hippen vorsehen,
die eine beliebige, im wesentlichen kreisbogenförmig gekrümmte Querschnittsform haben. Wenn es die Breite dtr Lanzette zuläßt,
ist es ferner möglich, den Hauptkörper der Lanzette mit
mehr als zwei Versteifungerippen *u versehen· Zwar hat der
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Hauptkörper 11 bei dem bier beschriebenen Ausführungsbeispiel
eine im wesentlichen rechteckige Form» doch handelt es sich hierbei nur um ein Beispiel, und die Erfindung beschränkt
sich nicht auf eine solche rechteckige Form.
Längs der Oberseite der Rippen 13 sind in gleichmäßigen Längsabständen Vorsprünge 16 verteilt» die eine Greifflache für
den benutzer der Lanzette bilden» so daß sich die Lanzette
beim Einführen ihrer Spitze in die Haut nicht verlagern kann·
Es sei bemerkt, daß diese Vorsprünge für die Handhabung der Lanzette und die Gestaltung der Versteifungsrippen ohne Bedeutung
sind.
Der zugespitzte Abschnitt 12 hat eine im wesentlichen flache Form und ist mit einer relativ schmalen Längsrippe 21
versehen, die sich in den Hauptkörper 11 hinein erstreckt und in diesem nahe den benachbarten Enden der Rippen 13 endet
und eine Stirnfläche 27 aufweist, die i« wesentlichen rechtwinklig
zur Längsachse der Rippe 21 verläuft. Diese schmal· Längsrippe 21 begrenzt zwei in einer gemeinsamen Ebene liegende
flache Flansche 22, die eich längs der Außenkanten des zugespitzten
Abschnitts nahe dem Mauptkörper 11 erstrecken· Auch
der die Einsteohspitze umfassende Teil 23, der sich von der oberen Wand der Längerippe 21 aus erstreckt, hat i» wesentlichen
eine flache Form. Der flache Teil 23 mit der Spitze und die Flansche 22 sind auf optimale Weise so gestaltet, daß leicht
ein Einstich oder Schnitt erzeugt werden kann, wobei der Patient nur einen sehr geringen Schmerz empfindet· Bei eines
zugespitzten Abschnitt, der über seine ganz· Läng· «inen
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Jcreisbogenförmig gekrümmten Querschnitt aufweist, ändert
sich der Schneidwincel Kontinuierlich, so daß es erforderlich
ist, einen größeren Druck aufzubringen, üb die Spitet in die
Haut einzustechen} hierbei empfindet der Patient einen stärkeren Schmerz· Bei der erfindungsgemäBen Lancette weist
dagegen nur ein kleiner Teil des zugespitzten Endte 12 einen
solchen kreisbogenförnig gekruauaten Querschnitt auf· Die längsrippe
21 erfüllt eine doppelte Aufgabe, d.h. tie versteift
die Spitze, üb ein Verblegen der Spitze bei· Einstechen in
die Haut au verhindern, und sie bewirkt eine Ausdehnung der
Wunde, so daß Blut ungehindert aus den Kapillaren austreten kann. Dieses Aufpreisen der Wunde wird insbesondere durch die
Teile der Längsrippe 21 bewirkt» die den flanschen 22 benachbart β Ind.
Se wurde festgestellt, daß der Winkel 24, den die seitlichen
Schneiden der scharfen Spitse 23 einschließen, etwa 20° betragen soll, um das anfängliche Einbringen der Spitse
in die Haut su erleichtern, und um su bewirken, da8 der Patient nur einen sehr geringen Schmers empfindet· Die Seitenkanten
des zugespitzten Abschnitts 12 der Ausftthrungsfom nach Pig· 1
his 7 erstrecken sich nicht geradlinig von der eigentlichen
Spitze 23 aus zu dem Hauptkörper 11, sondern bei 25 ist gemäß Pig. 2 eine Unstetigkeit derart vorhanden, daß die dem Hauptkörper
11 benachbarten Seitenkanten einen Winkel 26 einschließen, der erheblich größer ist als der Wunkel 24 an der eigentlichen
Spitze. Bei dieser Gestaltung ist es möglich, die Längsrippe 21 genügend breit und tief zu machen, so daß sie
den zugespitzten Abschnitt versteift und die Wunde aufspreizt,
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wobei Gewär dafür besteht, daß sich die Flansche 22 genügend weit in der Richtung der Einstechspitze erstrecken, um eine
optimale SchneidwirJcung zu ermöglichen, ferner führt die
beschriebene Gestaltung dazu* daß ein zugespitzter Abschnitt Torhanden ist, der nahe dem Hauptkörper 11 eine verbreiterte
Basis besitzt, eo daß der Einstich oder Einschnitt entsprechend breit wird, damit Blut auf geeignete Weise austreten
kann·' Bei der in Fig. 1 bis 7 gezeigten Aueführungeform ist
eine kurze Spitze vorgesehen, bei der der zugespitzte Abschnitt 12 vorzugsweise eine Länge von etwa 2,4 mm hat· Bei einer
AuefUhrungeform Bit einer langen Spitze würde die Länge der
Spitze vorzugsweise etwa 3 t 95 mm betragen· Die Seitenkanten
des zugespitzten Abschnitts einer solchen Lanzette mit langer Spitze brauchen bei 25 keine Unstetigkeit aufzuweisen, sondern
sie können sich geradlinig von der eigentlichen Spitze aus zu dem Hauptkörper 11 erstrecken. Bei dieser Gestaltung
erhält man bei Lanzetten mit langen Spitzen auf zweckmäßige leise zugespitzte Abschnitte, denn die größere Länge ermöglicht
es den Seitenkanten des zugespitzten Abschnitte, unter dem bevorzugten Winkel von etwa 20° zu divergieren, wobei gleichzeitig
ein zugespitzter Abschnitt vorhanden ist, der verbreiterte Flansche und eine verbreiterte Basis aufweist·
Die Basis des zugespitzten Abschnitte 12 ist schmaler
als der Hauptkörper 11, so dad der Hauptkörper zwei die
Eindringtiefe begrenzend· Schultern 17 bildet· Zum Gebrauch wird die erfindungsgemäße Blutentnahmelanzette an ihrem
Hauptkörper 11 zwischen dem Daumen und den gegenüber liegenden
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der Längsrichtung in die Haut eines Fingere oder eines anderen Körperteils des Patienten eingestochen, bis die
die Eindringtiefe begrenzenden Schultern 17 zur Anlage an der Haut kommen. Sann wird die Lanzette herausgezogen, woraufhin
Blut aus dem Kapillarbett austreten kann·
Es hat sich gezeigt, daß sich erfindungsgemäße Blutentnahmelanzetten
mit Hilfe bekannter Stanzverfahren leicht aus einem Blech herstellen lassen, dessen Dicke größer ist als
etwa 0,065 mm und kleiner als etwa 0,190'mm. Somit ist es
möglich, sowohl den zugespitzten Abschnitt 12 als auch die
Versteifungsrippen 13 in einem einzigen Arbeitsgang herzustellen,
und es ist nicht erforderlich, zusätzliche Schleifarbeiten durchzuführen·
Der Hauptkörper 11 hat eine im wesentlichen rechteckige
Form, und bei der bevorzugten Ausführungsform hat der Hauptkörper eine Breite von etwa 5,2 mm. Bei dieser Ausführungsform
würde die Lanzette eine Länge von etwa 36 mm haben» wobei die
Breite der Versteifungsrippen 13 etwa 1,25 am beträgt· Die
Längsrippe 21 würde eine Breite Ton etwa 0,65 mm erhalten,
während die Basis des zugespitzten Abschnitts 12 eine Breite
Ton etwa 13 mm aufweist»
Fig* δ zeigt eine zweite Auefüiirungsform der Erfindung,
die an einem Ende mit einem zugespitzten Abschnitt 31 Tersenen
ist und am anderen Bndt einen zugespitzten Abschnitt 32 trägt, der sieh gegenüber dem üauptkörper 11« in der Längsrichtung
erstreckt. Der Hauptkörper 11· ist la wesentlichen
ebenso ausgebildet wie der Hauptkörper 11 der an Hand Ton
tfig. 1 bis 7 beschriebenen Blutentnahmelanzette· Die beiden
zugespitzten Abschnitte 31 und 32 haben eine ie wesentlichen flach· Fora, und sie sind mit Lämgsrippen 33 bzw« 34 versehen,
die sich in den Hauptkörper 11' hinein erstrecken« Der zugespitzte
Abschnitt 32 hat im wesentlichen die gleiche Form wie der zugespitzte Abschnitt 12 nach Fig. 1. Der zugespitzte
Abschnitt 31 unterscheidet sich von dem zugespitzten Abschnitt 32 nur dadurch, daß er eine größere Länge hat als der Abschnitt
32, und daß keine Unstetigkeit vorhanden ist, wie sie bei der
Ausführungeform nach Fig. 1 bei 25 vorgesehen ist· Eine solche
Unstetigkeit braucht bei einer längeren Spitze nicht vorhanden zu sein, denn die Seitenkanten des zugespitzten Abschnitte
können immer noch den optimalen Winkel von etwa 20° einschließen, wobei dem Hauptkörper eine genügend breite Basis
mit den beschriebenen Flanschen benachbart ist· Somit schließen die Seitenkanten der Einstechspitze bei beiden zugespitzten
Abschnitten 31 und 32 im wesentlichen den gleichen Winkel ein· Die zugespitzten Abschnitte 31 und 32 haben vorzugsweise
eine Länge von etwa 4,0 bzw· von etwa 2,4 mm« Bei der in Fig. gezeigten Ausführungsfora ist es somit möglich, eine einzige
Blutentnahmelanzette bei den verschiedensten Patienten zu benutzen» und zwar ohne Rücksicht darauf, Ob es sich um Sinder
mit einer dünnen flaut oder um Arbeiter mit einer dicken schwieligen Haut handelt·
JSs sei bemerkt, daß man bei den vorstehend beschriebenen Aueführungebeiepielen die verschiedensten Abänderungen und
Abwandlungen vorsehen kann, ohne dem Bereich der Erfindung
zu verlassen.
Claims (1)
- !. F.'VmKKTHOFF tKN 00DIPL. ING;·«. PVIJS BCHWEIOEHSTHASSE 8 1 R 1 R 1 ΠI)HKrPRrHUiNN rau«» Hum I U I V/ | U«H.K-r.PKCHMANN
1· ATKNTAN WiMEnoimntmU-34 249PATEHT AUSBRÜCHE1. Blutentnahmelansette, gekennzeichnet durch einen Hauptkörper (11) mit mehreren gegenüber seinen Längskanten nach innen versetzten Längsrippen (13), die jeweils in einem Abstand von den benachbarten Enden des Hauptkörpera enden, sowie durch einen zugespitzten Abschnitt (12), der sich in der Längsrichtung von einem Ende des Hauptkörpers aus erstreckt und alt diesem aus einem Stück besteht, wobei der zugespitzte Abschnitt eine im wesentlichen flache Form hat und eine relativ schmale Längsrippe (21) aufweist, die sich in den Hauptkörper hinein bis in die Nähe eines Endes der Längerippen erstreckt, wobei die Rippe des zugespitzten Abschnitts im wesentlichen flache, in einer gemeinsamen Ebene liegende Flansche (22) abgrenzt, die sich längs der dem Hauptkörper benachbarten Teile der äeitenkanten des zugespitzten Abschnitte erstrecken.2. Blutentnahmelanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachsen der Rippen im wesentlichen paraUel zur Längsachse des zugespitzten Abschnitts verlaufen.Ό "-* ■3· Blutentnahmelanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daS die Längsrippen des Hauptkörpers0098 8 5/0610 ■ -an ihren Enden durch Stirnflächen (15) abgegrenzt werden, die im wesentlichen rechtwinklig zur Achse der Rippen verlaufen.4-· Blutentnahmelanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Längsrippen des Hauptkörpers auf ihrer Außenseite mit mehreren Voreprüngen (16) versehen sind» damit die Lanzette vom Benutzer mit den Fingern eicher erfaßt werden kann.5· Blutentnahmelanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß der Hauptkörper eine größere Breite hat als das ihm benachbarte Ende des zugespitzten Abschnitts, so daß an dem Hauptkörper die Eindringtiefe der Lanzette begrenzende Schultern (17) vorhanden sind·6· Blutentnahmelanzette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Lanzette aus Blech hergestellt ist, dessen Dicke größer ist als etwa 0,065 mm und kleiner als etwa 0,190 mm.7· Blutentnahaelanzette nach Anspruch !,dadurch gekennzeichnet, daß der zugespitzte Abschnitt konvergierende Seitenkanten aufweist, von denen jede einen ersten und einen zweiten Abschnitt umfaßt, wobei die ersten Abschnitte der Seitenkanten dem Mauptkörper benachbart sind, wobei sich die zweiten Abschnitte der ^eitenkanten an einer Einstechspitze (23) schneiden, und wobei der an dem Schnittpunkt von den Seitenkanten eingeschlossene Winkel (24) kleiner ist als der Winkel (26), der durch die ersten Ab-00988570510schnitte der Seitenkante!! gebildet wird,ö. Blutentnahmeianzette nach. Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen zweiten zugespitzten Abschnitt
(31)» der sich vom anderen Ende des Hauptkörpers aus in
der Längsrichtung erstreckt, wobei dieser zweite zugespitzte Abschnitt eine im wesentlichen flache Form hat und mit einer relativ schmalen Rippe versehen ist» die sich in den Hauptkörper hinein bis zu einem Punkt erstreckt» welcher den anderen Enden der Längsrippen des Hauptkörpers benachbart ist, wobei die Rippe des zweiten zugespitzten Abschnitts längs der Teile der Seitenkanten des zweiten zugespitzten Abschnitts nahe dem Hauptkörper flache, in einer gemeinsamen Ebene liegende Plansche abgrenzt, und wobei der zweite zugespitzte Abschnitt eine
andere Länge hat als der zuerst erwähnte zugespitzte Abschnitt.9· Blutentnahmeianzette nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet , daß die erste Einstechspitze eine Länge von etwa 2,4 mm und die zweite Einstechspitze eine
Länge von etwa 4,0 mm hat·10. Blutentnahmeianzette nach Anspruch 8, dadurchgekennzeichnet , daß die Schnittlinien der Seitenkanten des ersten und des zweiten zugespitzten Abschnitts eine erste bzw. eine zweite Einsteohspitza bilden, wobei die Winkel, welch» von d&n sich schneidenden Seiteukanten an der ersten und der zv/eifeen Binateehspitza eingasehloiiaan jrerdan, Im weuimtlictiati ^IeLaK ,jraü. sUvl.BAD ORIGINALLee rs e
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