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Die Erfindung betrifft eine Hubvorrichtung
für Kofferraum-Deckel
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Derartige Hubvorrichtungen sind in
der Praxis weit verbreitet. Hierbei greift die in der Regel als vorgespannte
Schrauben-Zugfeder ausgebildete Zugfeder einerseits an der Karosserie
und andererseits an einem Scharnier zwischen Deckel und Karosserie
an, dass derart ausgebildet ist, dass die Zugfeder gleichsam an
einem Hebel des Deckels angreift, so dass die Zugkraft in Öffnungs-Richtung
des Deckels wirkt.
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Wenn aufgrund von zu großen Gegenständen im
Kofferraum der Deckel sich nicht vollständig schließen lässt, dann wird er aufgrund
der Zugkraft der Zugfeder während
der Fahrt vollständig
geöffnet, was
nicht wünschenswert
ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Hubvorrichtung der gattungsgemäßen Art so auszugestalten,
dass ein Öffnen
des nicht vollständig
geschlossenen Deckels ausgeschlossen wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 gelöst. Der
Kern der Erfindung liegt also darin, dass der Kofferraumdeckel in
jeder Zwischenstellung gegen ein weiteres Öffnen blockiert werden kann. Wenn
der Kofferraumdeckel wegen zu großer Gegenstände im Kofferraum nicht vollständig geschlossen
werden kann, dann wird er soweit wie möglich geschlossen und dann
durch Blockieren des Blockier-Elementes arretiert. Weiterhin kann
der Benutzer das Blockier-Element dazu nutzen, den Öffnungswinkel
bzw. Öffnungsweg
des Deckels nach oben zu begrenzen. Dies ist insbesondere für kleine
Benutzer und niedrige Garagen von Vorteil.
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Die vorteilhafte Weiterbildung nach
Anspruch 2 ermöglicht
den Einsatz von blockierbaren Gasfedern, wie sie im Grundsatz handelsüblich sind. Unter
blockierbaren Gasfedern werden solche mit einer Druckgasfüllung verstanden,
die auch in blockiertem Zustand noch sehr kleine Federwege mit sehr steiler
Weg-Kraft-Kennlinie zulassen. Andererseits werden hierunter auch
hydraulisch blockierbare Gasfedern verstanden, die unter Vernachlässigung
der Kompressibilität
von Öl
starr blockierbar sind und deren Gas-Füllung in entblockiertem Zustand
im Wesentlichen nur noch zum Ausschieben der Kolbenstange dient.
Darüber
hinaus kann die Gasfeder hydraulisch und/oder pneumatisch gedämpft sein.
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Die Ansprüche 3 und 4 geben eine vorteilhafte
Betätigungsmöglichkeit
bei einer speziellen Ausgestaltung des Blockier-Elementes wieder,
wobei das Bedienungs-Element an jeder beliebigen Stelle des Kraftfahrzeuges,
beispielsweise im Bereich des Fahrersitzes, angeordnet sein kann.
Letzteres gilt auch bei den verschiedenen Ausgestaltungs-Möglichkeiten
nach den Ansprüchen
5 bis 7.
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Die Ansprüche 8 und 9 geben eine besonders
kompakte Bauweise wieder. Durch die weitere Ausgestaltung nach Anspruch
10 werden einerseits Verschleiß und
andererseits Geräusche
unterbunden.
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Bei der besonders vorteilhaften Ausgestaltung
nach Anspruch 11 mit der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch
12 wird erreicht, dass der in einer Zwischenstellung blockierte
Deckel zwar weiter geschlossen werden kann, ein Öffnen aber ausgeschlossen ist.
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Demgegenüber wird durch die Ausgestaltung
nach Anspruch 13 erreicht, dass der Deckel in der blockierten Zwischenstellung
weder geöffnet noch
geschlossen werden kann.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Zeichnung.
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Es zeigt
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1 den
hinteren Bereich eines Personenkraftwagens mit Kofferraum und Kofferraum-Deckel und
einer in dem Kofferraum angeordneten Hubvorrichtung nach der Erfindung,
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2 einen
Teilbereich des Kofferraumes mit teilweise geöffnetem Kofferraumdeckel,
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3 eine
Darstellung entsprechend 2 mit
geschlossenem Kofferraumdeckel,
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4 eine
Zugfeder mit ausgefahrenem Blockier-Element,
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5 eine
Zugfeder mit zusammengefahrenem Blockier-Element,
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6 ein
Bedienungs-Element für
das Blockier-Element in einer Stellung zum Entblockieren des Blockier-Elements,
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7 das
Bedienungs-Element in einer Stellung zum Blockieren des Blockier-Elementes
und
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8 eine
Zugfeder mit einer abgewandelten Ausführung eines Blockier-Elementes.
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Das in 1 dargestellte
Kraftfahrzeug ist ein Personenkraftwagen, dessen Karosserie 1 unter anderem über Hinterräder 2 gegenüber dem
Boden abgestützt
ist. Am hinteren Ende der Karosserie 1 befindet sich ein
Kofferraum 3, der mittels eines Kofferraum-Deckels 4 verschließbar ist.
Der Deckel 4 ist mittels eines sogenannten Bügel-Scharniers 5 an
der Karosserie 1 schwenkbar angelenkt. Das Bügel-Scharnier 5 weist
einen etwa noch oben offenen U-förmigen
Bügel 6 auf,
dessen eines, dem Fahrgastraum 7 benachbartes freies Ende
mittels eines Gelenks 8 an der Karosserie 1 angelenkt
ist. Das andere freie Ende des Bügels 6,
das dem hinteren Ende des Kofferraumes 3 zugewandt ist,
ist am Deckel 4 befestigt.
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Im unteren Bereich des Bügels 6 ist
als Hubvorrichtung eine vorgespannte Schrauben-Zugfeder 9 mittels
eines Haltebolzens 10 befestigt. Das andere, dem hinteren
Ende der Karosserie 1 zugewandte Ende der Zugfeder 9 ist
mittels eines weiteren Haltebolzens 11 an der Karosserie 1,
und zwar der Seitenwand 12 des Kofferraumes 3 angebracht.
Da die Anlenkung der Zugfeder 9 über den Haltebolzen 10 am Bügel 6 unterhalb
des Gelenks 8 und unterhalb des Deckels 4 liegt, übt die vorgespannte
Schrauben-Zugfeder 4 eine Zugkraft in Öffnungs-Richtung 13 auf
den Deckel 4 aus, da beim Öffnen des Deckels 4 der
durch den Haltebolzen 10 gebildete Anlenkpunkt in Richtung
zum durch den Haltebolzen 11 gebildeten Anlenkpunkt bewegt
wird. Soweit die Zugfeder 9 und deren Anlenkung bis hierher
beschrieben sind, ist dies bekannt und allgemein bei Kraftfahrzeugen üblich. Die
Zug feder 9 übt
also eine in Öffnungs-Richtung 13 wirkende
Kraft auf den Deckel 4 aus, unterstützt also die Öffnungs-Bewegung
durch den Benutzer.
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In der Zugfeder
9 ist ein
in seiner Länge
verstellbares Blockier-Element
14 angeordnet. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
nach den
1 bis
7 besteht dieses Blockier-Element
14 aus
einer hydraulisch oder pneumatisch blockierbaren Gasfeder, die ein
zylindrisches Gehäuse
15 und
eine in diesem in Richtung der die Haltebolzen
10,
11 verbindenden Mittel-Längs-Achse
16 verschiebbar
geführten
Kolbenstange
17 aufweist. Das Gehäuse
15 weist an seinem
dem Austritt der Kolbenstange
17 entgegengesetzten Ende
einen Anschlag
18 auf. Das freie Ende der Kolbenstange
17 ist
in einem Haltestück
19 festgelegt,
das mittels des Haltebolzens
10 an der Seitenwand
12 festgelegt
wird und an dem wiederum die Zugfeder
9 befestigt ist.
Eine Blockierung oder Entblockierung des Blockier-Elements
14 erfolgt durch
einen in der als Rohr ausgebildeten Kolbenstange
17 verschiebbar
geführten
Betätigungs-Stößel
20.
Dieser kann über
einen Betätigungs-Hebel
21 in
die Kolbenstange
17 und damit in Richtung zum Gehäuse
15 verschoben
werden. Derartige längenverstellbare
blockierbare Gasfedern sind allgemein bekannt und hundertmillionenfach
in der Praxis im Einsatz, insbesondere bei Bürostühlen zur Höhenverstellung und zur Verstellung
der Rückenlehnen. Hierzu
wird verwiesen auf
EP
0 353 550 B1 (entsprechend
US
4,949,941 , entsprechend
JP 2-80 825 A ).
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Der Gasdruck in der Gasfeder wird
im vorliegenden Fall so niedrig gewählt, dass beim Entblockieren
durch Einschieben des Stößels 20 in
die Kolbenstange 17 die Kolbenstange 17 aus dem
Gehäuse 15 ausgeschoben
wird, insgesamt das Blockier-Element 14 also verlängert wird,
wodurch die zum Wiedereinschieben der Kolbenstange 17 in
das Gehäuse 15,
also zum Verkürzen
des Blockier-Elements 14, erforderlichen Kräfte möglichst
nied rig sind. Die Gasfeder muss nicht zwingend hydraulisch starr
blockieren, sondern kann auch eine pneumatische Blockierung aufweisen,
die noch winzige Federbewegungen in blockiertem Zustand zulassen.
Außerdem
ist die Gasfeder in der Regel mit einer Dämpfung versehen, damit die
Ausfahrgeschwindigkeiten gering sind.
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Die Betätigung des schwenkbar gelagerten Betätigungs-Hebels 21 erfolgt über einen
Bowden-Zug 22, dessen Draht 23 am äußeren freien Ende
des Betätigungs-Hebels 21 angebracht
ist und dessen Schlauch 24 am Haltestück 19 festgelegt ist. Der
Bowden-Zug 22 wird mittels eines Bedienungs-Elementes 25,
das beispielsweise im Fahrgastraum 7 angeordnet sein kann.
Eine Grundplatte 26 des Bedienungs-Elementes 25 ist
an dem Schlauch 24 befestigt. Der Draht 23 ist
an einem Bedienungs-Hebel 27 befestigt, der um einen Lagerzapfen 28 schwenkbar
an der Grundplatte 26 gelagert ist. Der Bedienungs-Hebel 27 kann
aus einer in 7 dargestellten
Position in eine in 6 dargestellte
Position verschwenkt werden, wobei der Draht 23 aus dem
Schlauch 24 herausgezogen wird, wodurch also der Betätigungs-Hebel 21 zur
Kolbenstange 17 hin verschwenkt wird, wodurch wiederum
der Betätigungs-Stößel 20 in
die Kolbenstange 17 hineingeschoben wird. Hierdurch wird
die Gasfeder entblockiert und fährt
auseinander, wenn nicht eine entsprechende Kraft ausgeübt wird,
durch die Kolbenstange 17 ins Gehäuse 15 eingeschoben
wird. Wie die 6 und 7 erkennen lassen, wird der
Hebel 27 beim Verschwenken aus der Blockier-Stellung gemäß 7 in die Entblockier-Stellung
gemäß 6 und beim Verschwenken
in umgekehrter Richtung über
einen Druckpunkt verschwenkt, so dass er in beiden Stellungen eine
stabile Lage hat. Der Hebel kann also auch ständig in der Entblockier-Stellung gemäß 6 verbleiben.
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Wenn der Deckel 4 vollständig geöffnet ist, sich
also in einer in der Zeichnung nicht dargestellten etwa senkrechten
Position befindet, dann hat die Zugfeder 9 ihre geringste
Länge,
weil sich der Haltebolzen 10 am nächsten zum Haltebolzen 11 befindet. Damit
dieses vollständige Öffnen des
Deckels 4 möglich
ist, muss zuvor oder während
der Öffnungsbewegung
das durch die Gasfeder gebildete Blockier-Element 14 entblockiert
sein, d. h. der Bedienungs-Hebel 27 muss sich in der Öffnungsstellung
gemäß 6 befinden. Der Anschlag 18 liegt
bei dieser Öffnungsbewegung
dann am Haltebolzen 10 an wie aus 4 ersichtlich ist. Das Blockier-Element 14 wird zusammengeschoben.
Wenn in dieser geöffneten Stellung
der Bedienungs-Hebel 27 in die Schließ-Stellung gemäß 7 gebracht wird und der Deckel über die
teilweise geöffnete
Zwischenstellung gemäß 2 in die Schließ-Stellung
gemäß 3 entgegen der Öffnungs-Richtung 13 verschwenkt wird,
dann bleibt das Blockier-Element 14 in seiner zusammengefahrenen
Stellung; der Anschlag 18 hebt von dem Haltebolzen 10 ab,
wie sich aus den 1, 3 und 5 ergibt.
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Wenn dagegen der Deckel 4 in
einer teilweise geöffneten
Zwischenstellung, beispielsweise entsprechend 2 blockiert werden soll, dann wird wiederum
der Bedienungs-Hebel 27 des Bedienungs-Elements 25 in
die Öffnungs-Stellung
gemäß 6 gebracht oder er verbleibt
in dieser Öffnungs-Stellung,
die er beim Öffnen
des Deckels 4 bereits eingenommen hat, bis der Deckel 4 in
die gewünschte
teilweise geöffnete
Zwischenstellung verbracht ist. Das Blockier-Element 14 fährt hierbei
jeweils so weit auseinander, dass sein Anschlag 18 gegen
den Haltebolzen 10 anliegt. In der gewünschten Zwischenstellung wird
der Bedienungs-Hebel 27 in die Schließ-Stellung gemäß 7 gebracht. Das Blockier-Element 14 wird
dann in dieser Position, in der sein Anschlag 18 gegen
den Haltebolzen 10 anliegt, blockiert. Ein Öffnen des
Deckels 4 aus dieser Zwischenstellung in Öffnungs-Richtung 13 ist
dann nicht mehr möglich.
Ein weiteres Schließen
ist dagegen möglich.
Bei dieser Ausgestaltung kann das Blockier-Element 14 in
seiner zusammengefahrenen Position gemäß 1 und 5 verbleiben
und blockiert sein, wenn der Deckel 4 lediglich zwischen
seiner vollständig
geschlossenen und vollständig
geöffneten
Stellung bewegt wird, wenn also keine Blockierung in einer Zwischenstellung
benötigt
wird.
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Damit das Gehäuse 15 in der Zugfeder 9 geräuschfrei
und verschleißfrei
angeordnet ist, sind zwei Gleit-Hülsen 29, 30 aus
Kunststoff vorgesehen. Die eine Gleit-Hülse 29 ist an dem
dem Haltebolzen 10 zugewandten Ende der Zugfeder 9 unverschiebbar
in der Zugfeder 9 angeordnet, und zwar durch einen die
Zugfeder 9 umgreifenden Halte-Bund 31. Die andere
Gleit-Hülse 30 ist
auf dem Gehäuse 15 festgelegt,
und zwar im Bereich des Austritts der Kolbenstange 17.
Die Gesamtlänge
beider Gleit-Hülsen 29, 30 ist
derart, dass bei Anlage des Anschlages 18 am Haltebolzen 10 die
beiden Gleit-Hülsen 29, 30 gerade
noch nicht aneinander anliegen. Beim Auseinanderfahren des Blockier-Elementes 14 werden
sie entsprechend voneinander entfernt, wie aus 5 hervorgeht.
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Bei der Ausführungsform nach 8 ist dagegen das Blockier-Element 14' mit seinem
dem Austritt der Kolbenstange 17 entgegengesetzten Ende
mittels eines Befestigungs-Elementes 32 am Haltebolzen 10 angebracht,
so dass das Blockier-Element 14' ständig mit dem Bügel 6 des
Scharniers 5 verbunden ist. Im Übrigen sind der Aufbau und
die Anordnung des Blockier-Elementes 14' identisch mit demjenigen des Blockier-Elementes 14.
Bei dieser Ausgestaltung muss für
jede Öffnungs-
und Schließ-Bewegung
des Deckels 4 der Bedienungs-Hebel 7 in seine Öffnungs-Stellung
gemäß 6 verbracht werden, d. h.
das Blockier-Element 14' muss
entblockiert werden. Bei dieser Ausführung ist zum einen die Gleit-Hülse 30 vorgese hen
und zum anderen eine Gleit-Hülse 29', die am Gehäuse 15 im Bereich
des Befestigungs-Elementes 32 festgelegt ist. Bei dieser
Ausführungsform übt die Gasfeder
in entblockiertem Zustand eine Druckkraft zwischen den durch die
Haltebolzen 10, 11 gebildeten Anlenkpunkten aus.
Die Zugfeder 9 muss also so dimensioniert sein, dass sie
diese Druckkraft zusätzlich
kompensiert.
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Anstelle solcher geschilderten Gasfedern, bei
denen der Betätigungs-Stößel
20 durch
die als Rohr ausgeführte
Kolben-Stange
17 geführt
ist, können
auch solche Gasfedern eingesetzt werden, bei denen der Betätigungs-Stößel aus
dem dem Austritt der Kolbenstange entgegengesetzten Ende des Gehäuses herausgeführt ist.
Derartige Gasfedern sind beispielsweise bekannt aus der
EP 0 353 549 B1 (entsprechend
JP 2-80 826 A ).
In diesem Fall würde das
Ende eines solchen Blockier-Elementes, aus dem der Betätigungs-Stößel austritt,
in der Nähe
des Haltebolzens
11 befestigt, so dass die am entgegengesetzten
Ende austretende Kolbenstange dem Haltebolzen
10 zugewandt
wäre. Anstelle
der geschilderten Blockier-Elemente können auch blockierbare Stangen
vorgesehen sein, die mittels eines Excenters oder dergleichen in
Richtung der Zugfeder
9 verschiebbar und in einstellbaren
Positionen blockierbar sind.
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Anstelle der geschilderten Bedienungs-Elemente,
die manuell betätigbar
sind, können
auch elektromotorisch oder elektromagnetisch betätigbare Bedienungs-Elemente
vorgesehen sein.