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Die Erfindung betrifft eine Türgriffanordnung für eine Kraftfahrzeugtür, mit einer
Handhabe mit Verschlusskappe, und mit wenigstens einem im Innern der
Handhabe angeordneten Bauelement, z. B. Antenne.
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Die Aufnahme von elektrischen und/oder elektronischen
Bauelementen in einer Handhabe einer Türgriffanordnung bei einem Kraftfahrzeug
spielt in der Praxis eine zunehmende Rolle. Das lässt sich im
Kern darauf zurückführen, dass
insbesondere bei sogenannten "keyless
entry"-Anlagen eine
drahtlose Kommunikation zwischen einem zutrittswilligen Fahrzeugbenutzer
mit Identifizierungseinrichtung (z. B. Transponder oder Smart card)
und der obligatorischen Steuereinheit im Kraftfahrzeug erfolgt,
bevor das Kraftfahrzeug entriegelt oder verriegelt wird.
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Dabei findet der Dialog in der Regel
zwischen dem vorerwähnten
fahrzeugseitigen Bauelement bzw. der Antenne in der Handhabe und
der bedienerseitigen Identifizierungseinrichtung bzw. dem Transponder
statt. Zu diesem Zweck ist es bekannt, mit der Steuereinheit verbundene
Antennenanordnungen in die Handhabe zu integrieren, die den vorerwähnten Dialog
zwischen der Steuereinheit und dem Bediener ermöglichen. Flankierend können sogenannte Näherungssensoren
oder auch Schalter zum Einsatz kommen, welche den erwähnten Dialog initiieren.
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Zur Anbringung der Bauelemente bzw.
der Antenne in der Handhabe wird im Rahmen der
EP 1 067 257 A1 auf einen
länglichen
und im Wesentlichen rechteckförmigen
Rahmen zurückgegriffen, welcher
das Bauelement trägt
und in die Handhabe eingeschoben wird. Das ist relativ aufwendig,
zumal für
jede Handhabe eine eigene Tragstruktur bevorratet werden muss.
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Bei dem Türgriff und Transponder-System nach
der
EP 0 943 764 A1 sind
zwei Antennenspulen im Türgriff
platziert, die zusammengenommen eine Tragstruktur bilden. Auch das
ist konstruktionstechnisch aufwendig und mit erhöhten Kosten verbunden.
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Das Gleiche gilt für die Lehre
nach der
EP 1 108 834
A2 , weil hier eine Montageeinheit aus dem elektrischen
Bauelement, einer Anschlussleitung und einer wasserdichten, flexiblen
Hülle zunächst gebildet
wird und erst dann diese Montageeinheit in den Türaußengriff eingebaut wird:
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Auch bei der
DE 199 22 222 C2 greift
man auf einen Spulenträger
zurück,
welcher zur Halterung einer Induktionsspule dient und in dem dort
beschriebenen Türgriff
aufgenommen wird. Von einer kostengünstigen Lösung kann nicht die Rede sein.
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Der Erfindung liegt das technische
Problem zugrunde, eine Türgriffanordnung
der eingangs beschriebenen Gestaltung so weiter zu entwickeln, dass
ein konstruktiv einfacher und preiswerter Aufbau gewährleistet
ist.
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Zur Lösung dieser technischen Problemstellung
ist eine gattungsgemäße Türgriffanordnung
für eine
Kraftfahrzeugtür
im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement
zusammen mit der Verschlusskappe und einem Führungssteg eine in die Handhabe
eingesetzte selbsttragende Baueinheit formt. Dabei werden die Verschlusskappe
und der Führungssteg
in der Regel jeweils endseitig der Baueinheit angeordnet.
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Durch diese Erfindungsmaßnahmen
wird zunächst
einmal eine konstruktiv einfache Gestaltung zur Verfügung gestellt,
weil aufwendige Tragkonstruktionen für das Bauelement keine Berücksichtigung
finden. Vielmehr wird die ohnehin vorhandene und notwendige Verschlusskappe
für die
Handhabe mit Tragfunktionen betraut, die sich in Kombination mit
dem Führungssteg
und dem Bauelement als solchen übernimmt.
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In der Regel ist das Bauelement als
Antenne mit Ferritkern ausgebildet, wobei der Ferritkern als Bauelementträger (zusammen
mit der Verschlusskappe und dem Führungssteg) fungiert. Folglich übernehmen
die Bauteile: Ferritkern – Verschlusskappe – Führungssteg
die Funktion des Spulenträgers
nach der
DE 199 22
222 C2 bzw. die Aufgabe des Tragrahmens nach der
EP 1 067 257 A1 .
Wegen des im Vergleich hierzu geringeren Materialverbrauches lassen
sich nicht nur konstruktive, sondern auch preis- und gewichtsmäßige Vorteile
angeben.
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Hinzu kommt, dass die Montage erleichtert ist,
weil die vorerwähnte
selbsttragende Baueinheit aus dem Bauelement, der Verschlusskappe
und dem Führungssteg über eine
gewisse Flexibilität
beim Einsetzen in die Handhabe verfügt, so dass insofern auch Arbeitserleichterungen
gegenüber
der Lösung nach
der
EP 1 108 834 A2 beobachtet
werden. Schließlich
muss die beschriebene selbsttragende Baueinheit nicht an verschiedene
Handhaben angepasst werden, sondern kann gleichsam universell Verwendung
finden. Denn eine abschließend
die Handhabe mit der eingesetzten Baueinheit füllende Vergussmasse sorgt für einen
einwandfreien Halt und eine mediendichte Versiegelung.
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Es hat sich als günstig erwiesen, wenn das Bauelement
gegebenenfalls zusammen mit weiteren Bauteilen von einer Leiteranordnung
getragen wird. Diese Leiteranordnung dient wie üblich zur elektrischen Kontaktierung
des Bauelementes sowie der optionalen weiteren Bauteile und endet
in einer Leiterpeitsche bzw. einem Leiterschwanz, die bzw. der in
der Regel ins Innere der Kraftfahrzeugtür eingeführt wird und einen endseitigen
Stecker oder eine Buchse zur Verbindung mit dortigen Leitern trägt. Das
ist jedoch nicht zwingend.
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Erfindungsgemäß handelt es sich bei dieser Leiteranordnung
um eine Leiterbahnfolie, also eine Kunststofffolie mit darauf aufgebrachten
(aufgespritzten oder aufgeklebten) Leiterbahnen. Mit dieser Leiteranordnung
bzw. Leiterbahnfolie sind in der Regel sowohl die Verschlusskappe
als auch der Führungssteg
verbunden. Das kann mit Hilfe einer Clips verbindung geschehen, die
sich unschwer herstellen und wieder lösen lässt.
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Da die Verschlusskappe wie auch der
Führungssteg
jeweils endseitig des Bauteiles angeordnet sind, kann die Verschlusskappe
zusätzlich
einen Verankerungspunkt für
ein Ende der Leiteranordnung aufweisen. Das heißt, die Leiteranordnung wird
endseitig mit der Verschlusskappe verbunden. Im Verlauf der Leiteranordnung,
und zwar endseitig des Bauteiles, findet darüber hinaus eine Verbindung
zwischen dem Führungssteg
und der Leiteranordnung bzw. der Leiterbahnfolie statt.
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Zu diesem Zweck ist die Leiteranordnung größtenteils
mit gegenüberliegenden
Querausnehmungen ausgerüstet,
in die Haltearme von Querverbindern eingreifen. Diese Querverbinder
sogen nun für
die Festlegung der Leiteranordnung bzw. Leiterbahnfolie einerseits
am Führungssteg
und andererseits an der Verschlusskappe.
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Zu diesem Zweck verfügen die
Querverbinder über
Haltenasen, die in Positionierbohrungen der Leiteranordnung eingreifen.
Ferner sind die Querverbinder in der Regel zweiteilig mit auf der
Leiteranordnung platziertem Positioniersteg und die Leiteranordnung
fixierendem Verriegelungssteg ausgebildet. Positioniersteg und Verriegelungssteg
nehmen folglich die Leiteranordnung zwischen sich auf, wobei nach der
Verbindung von Positioniersteg und Verriegelungssteg auch eine feste
Verbindung zwischen dem Querverbinder und der Leiteranordnung vorliegt.
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Das geschieht in der Regel so, dass
zunächst
der Positioniersteg auf der Leiteranordnung platziert wird, und
zwar mit Hilfe der Haltenasen, welche in der Regel am Positioniersteg
angeformt sind. Diese Haltenasen greifen – wie beschrieben – in die Positionierbohrungen
der Leiteranordnung ein, so dass der Positioniersteg auf der Leiteranordnung
einen fest vorgegebenen Platz einnimmt. Wenn nun von der anderen
Seite der Leiteranordnung her der Verriegelungssteg mit dem Positioniersteg
verbunden wird, liegt die gewünschte
Fixierung des Querverbinders an der Leiteranordnung vor. Bei der
Verbindung des Verriegelungssteges mit dem Positioniersteg spielen
wiederum die Haltenasen eine entscheidende Rolle, weil sie in zugehörige (Verriegelungs-)Bohrungen
am Verriegelungssteg eingreifen.
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Schließlich mag die Verschlusskappe
noch über
Haltearme verfügen,
die zur Fixierung des der Verschlusskappe zugeordneten Querverbinders
dienen. Auf diese Weise wird der Querverbinder und mit ihm die Leiteranordnung
an der Verschlusskappe fixiert. Gleichzeitig sorgt der Verankerungspunkt
für das
Ende der Leiteranordnung für
eine zusätzliche Festlegung
der Leiteranordnung an der Verschlusskappe, auf welche jedoch auch
verzichtet werden kann. Denn in der Regel reicht die Verbindung
zwischen der Verschlusskappe bzw. deren Haltearmen und dem Querverbinder
sowie folglich der Leiteranordnung aus. Ebenso dienen Haltearme
am Führungssteg
für dessen
Verbindung mit dem am anderen Ende des Bauelementes vorgesehenen
Querverbinder und folglich seine Festlegung an der Leiteranordnung.
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Im Ergebnis wird eine Türgriffanordnung
zur Verfügung
gestellt, die durch frappierend einfachen Aufbau überzeugt.
Hierzu trägt
zunächst
einmal bei, dass das Bauelement zusammen mit der Verschlusskappe
und dem Führungssteg
eine in die Handhabe eingesetzte selbsttragende Baueinheit formt.
Dabei findet die Verbindung sowohl der Verschlusskappe als auch
des Führungssteges
mit der Leiteranordnung jeweils durch simple Positionier- und/oder Clipsvorgänge statt,
die unschwer hergestellt werden können. Weil die gesamte Baueinheit
inklusive der Leiteranordnung bzw. Leiterbahnfolie insgesamt flexibel
ausgeführt
ist, gelingen die Montage und gegebenenfalls Anpassungen an unterschiedliche
Handhaben problemlos. Flankierend mag die in die Handhabe eingebrachte
Baueinheit darüber
hinaus mit einer Vergussmasse vor äußeren Einflüssen geschützt werden, die in der Regel
einfach in die zum Abschluss mit der Verschlusskappe verschlossene Öffnung eingefüllt und
zur Aushärtung
gebracht wird.
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Bei diesem Vorgang kann mit relativ
moderaten Temperaturen gearbeitet werden, die eine ausreichende
Fließfähigkeit
der Vergussmasse sicherstellen. Das ist von besonderer Bedeutung,
um Beschädigungen
der elektrischen bzw. elektronischen Bauteile zu vermeiden. Außerdem wird
hierdurch ein sicherer Halt der Baueinheit in der Handhabe gewährleistet,
so dass Klappern oder andere mechanische Geräusche zuverlässig ausgeschlossen
werden können.
Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1 einen
Schnitt durch eine Handhabe,
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2 eine
Aufsicht auf die in die Handhabe eingesetzte Baueinheit,
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3 die
Verschlusskappe im Detail in perspektivischer Aufsicht,
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4 den
Gegenstand nach 3 in
perspektivischer Rückansicht
und
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5 die
Leiterbahnfolie in Einzeldarstellung.
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In den Figuren ist eine Türgriffanordnung
für eine
lediglich in 1 angedeutete
Kraftfahrzeugtür 1 dargestellt.
In dieser Kraftfahrzeugtür 1 ist
eine Ausnehmung 2 im Türaußenblech
vorgesehen, in welche eine Handhabe 3 eingesetzt wird.
Diese Handhabe 3 verfügt über einen
Lagerzapfen 4, welcher in die Ausnehmung 2 eingreift
und in Verbindung mit einer dort lediglich angedeuteten Zapfenaufnahme 5 ein
Drehgelenk 4, 5 bildet. Hierdurch lässt sich die
Handhabe 3 ziehend um dieses Drehgelenk 4, 5 verschwenken,
wie dies in 1 durch
einen Doppelpfeil angedeutet ist.
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Im Innern der Handhabe 3 sind
verschiedene elektrische bzw. elektronische Bauelemente 6, 7, 8 angeordnet.
Man erkennt in der 2 eine
Antenne 6, welche mit einem Ferritkern bzw. Plastoferritkern und
einer äußeren Spule
ausgerüstet
ist. Die Antenne 6 stellt in Verbindung mit einer in 2 angedeuteten Steuereinheit 10 sicher,
dass der eingangs beschriebene drahtlose Datenaustausch beim "keyless entry"-Dialog mit einem nicht gezeigten Transponder stattfindet.
Zu erkennen sind noch ein Kondensator 7 sowie ein Näherungsschalter 8.
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Dieser Näherungsschalter 8,
welcher grundsätzlich
auch als mechanischer Taster ausgebildet sein kann, ist mit einer
zugehörigen
Näherungssensorelektronik
ausgerüstet
und mag dazu dienen, eine Entriegelung des Kraftfahrzeuges auszulösen. Grundsätzlich ist
hiermit auch eine Verriegelung möglich.
Jedenfalls setzt die Betätigung
des Näherungsschalters 8 in
der Regel den zuvor beschriebenen Dialog zwischen der Steuereinheit 10 über die Antenne 6 mit
dem nicht dargestellten Transponder voraus.
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In der 2 erkennt
man noch eine Anschlusseinrichtung 9, welche im Ausführungsbeispiel als
Stecker ausgebildet ist. Diese Anschlusseinrichtung bzw. der Stecker 9 dient
in Verbindung mit einer Buchse in der Kraftfahrzeugtür 1 für eine elektrische Verbindung
der Bauelemente 6, 7, 8 mit der Steuereinheit 10.
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Das Bauelement 6 bzw. die
Antenne 6 formt zusammen mit einer Verschlusskappe bzw.
Endkappe 11 der Handhabe 3 und einem Führungssteg 12 eine
selbsttragende Baueinheit 6, 11, 12,
welche in die Handhabe 3 eingesetzt wird. Dabei sind Verschlusskappe 11 und
Führungssteg 12 jeweils
endseitig des Bauelementes 6 bzw. der Antenne 6 angeordnet.
Das Bau element 6 bzw. die Antenne 6 fungiert mit
ihrem Ferritkern also gleichsam als Bauelementträger.
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Das Bauelement bzw. die Antenne 6 wird
zusammen mit den weiteren Bauteilen, nämlich dem Kondensator 7 und
dem Näherungssensor
bzw. Näherungsschalter 8 von
einer Leiteranordnung 13 getragen.
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Bei dieser Leiteranordnung 13 handelt
es sich im Ausführungsbeispiel
und ausweislich der 5 um
eine Leiterbahnfolie 13. Diese Leiterbahnfolie 13 verfügt über Leiterbahnen 14 und
Bohrungen bzw. Stanzlöcher 15,
welche zur Positionierung der Leiterbahnfolie 13 sowie
zur Verbindung mit der Verschlusskappe 11 und dem Führungssteg 12 dienen. Darüber hinaus
finden sich noch Bohrungen bzw. Stanzlöcher 16, welche Anschlussenden
der auf der Leiterbahnfolie 13 platzierten Bauelemente 6, 7, 8 aufnehmen.
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Anhand der 5 erkennt man, dass die Leiterfolie bzw.
Leiterbahnfolie 13 langgestreckt rechteckförmig gestaltet
ist und über
einen aus der Handhabe 3 im Bereich des Lagerzapfens 4 herausgeführten Folienschwanz 17 verfügt, welcher
endseitig die bereits angesprochene Anschlusseinrichtung 9 trägt. Der
Folienschwanz 17 ist gegenüber einem rechteckigen Kernbereich 18 verjüngt und
ebenfalls rechteckförmig
gestaltet. Der Folienschwanz bzw. Kabelschwanz 17 stellt
in Verbindung mit der Anschlusseinrichtung 9 bzw. dem Stecker 9 die
bereits beschriebene Verbindung mit einer Buchse in der Kraftfahrzeugtür 1 und
damit die elektrische Verbindung der Bauelemente 6, 7, 8 mit
der Steuereinheit 10 sicher.
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Sowohl die Verschlusskappe 11 als
auch der Führungssteg 12 werden
mit der Leiteranordnung bzw. der Leiterbahnfolie 13 verbunden,
im Rahmen des Ausführungsbeispiels
verclipst. Zu diesem Zweck verfügt
die Leiteranordnung bzw. Leiterbahnfolie 13 zunächst einmal über jeweils
gegenüberliegende
Querausnehmungen 19, und zwar an den Stellen, an denen
einerseits eine Verbindung mit der Verschlusskappe 11 und
andererseits eine Verbindung mit dem Führungssteg 12 vorgenommen
wird, d. h. jeweils endseitig des Bauelementes 6. Denn
in die angegebenen Querausnehmungen 19 greifen Haltearme 20 von
Querverbindern 21 ein.
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Diese Querverbinder 21 sind
zweiteilig ausgebildet und setzen sich aus einem auf die Leiteranordnung
bzw. Leiterbahnfolie 13 aufgesetzten Positioniersteg 21a und
einem die Leiteranordnung 13 fixierenden Verriegelungssteg 21b zusammen.
Positioniersteg 21a und Verriegelungssteg 21b können getrennt
ausgebildet sein oder aber ähnlich
einem Klappscharnier über
eine Verbindung an einer Kante verfügen. Der Positioniersteg 21a bzw.
der Querverbinder 21 im Ganzen weist Haltenasen 22 auf,
welche jeweils in die Stanzlöcher 15 als
Positionierbohrungen 15 eingreifen.
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Der solchermaßen mit der Leiterbahnfolie 13 verbundene
Positioniersteg 21a wird nun mit Hilfe des Verriegelungssteges 21b an
der dazwischen angeordneten Leiterbahnfolie 13 fixiert,
indem der Verriegelungssteg 21b mit zu den Haltenasen 22 korrespondierenden
Bohrungen 23 die Halternasen 22 aufnimmt und mit
dem Positioniersteg 21a verclipst wird. Auf diese Weise
erfährt
der Querverbinder
21 eine positionsgenaue Festlegung an
der Leiterbahnfolie 13.
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Um nun die Leiterbahnfolie 13 mit
der Verschlusskappe 11 zu verbinden, verfügt die Verschlusskappe 11 über Haltearme 24,
welche mit Rastzähnen 25 den
der Verschlusskappe 11 zugeordneten Querverbinder 21 in
Längsrichtung
festhalten. Für
eine Fixierung in Querrichtung dienen dagegen Haltebügel 26 an
der Verschlusskappe 11, die zwischen sich die Haltearme 20 des
Querverbinders 21 aufnehmen. Folglich findet eine Clips-
bzw. Rastverbindung zwischen dem Querverbinder 21 und der Verschlusskappe 11 statt,
so dass der Querverbinder 21 und damit die Leiterbahnfolie 13 exakt
im Vergleich zur Verschlusskappe 11 ausgerichtet sind.
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Ergänzend sorgt an dieser Stelle
ein Verankerungspunkt 27 an der Verschlusskappe 11 für eine Fixierung
des Endes der Leiteranordnung bzw. der Leiterbahnfolie 13 (vgl. 3). Denn der Verankerungspunkt 27 und
die Haltearme 24 in Kombination mit den Haltebügeln 26 stellen
sicher, dass der zwischen dem Verankerungspunkt 27 und
dem Querverbinder 21 angeordnete Näherungssensor 8 eine
einwandfreie Ausrichtung in sämtlichen
drei Raumrichtungen erfährt.
Das ist von besonderer Bedeutung, weil der Detektionsbereich eines
solchen Näherungssensors 8 in
der Regel begrenzt ist und selbstverständlich vom Ruhestrom beeinflusst
wird, der wiederum nicht allzu hoch eingestellt werden kann, um
die Fahrzeugbatterie nicht zu stark zu belasten.
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Die Fixierung des dem anderen Ende
der Antenne bzw. des Bauteils 6 zugeordneten Führungssteges 12 geschieht
auf ähnliche
Art und Weise. Auch hier kommt wiederum ein zweiteiliger Querverbinder 21 mit
Positioniersteg 21a und Verriegelungssteg 21b zum
Einsatz. Der Positioniersteg 21a verfügt über Haltenasen 22,
die in zugehörige
Stanzlöcher 15 bzw.
Positionierbohrungen 15 eingreifen und dann mit dem dagegen
angedrückten
Verriegelungssteg 21b zur Verbindung des Querverbinders 21 mit der
Leiterbahnfolie 13 führen.
In diesem Fall übernimmt
der Querverbinder 21 die Funktion des Führungssteges 12 und
dient gleichzeitig zur Führung
einer elektrischen Anschlussleitung für die Spule der Antenne 6 (vgl. 2).