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DE102009006845A1 - Vorrichtung zum Senden und/oder Empfangen von Daten in Griffen für Türen, Klappen od. dgl. an Fahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung zum Senden und/oder Empfangen von Daten in Griffen für Türen, Klappen od. dgl. an Fahrzeugen Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Senden und/oder Empfangen von Daten in Griffen für Türen, Klappen o. dgl. an Fahrzeugen. Die Vorrichtung verfügt über einen elektronischen Schlüssel, welcher insbesondere zur Betätigung eines Öffnungs- und/oder Schließmechanismus am Fahrzeug dient und welcher mit einer im Fahrzeug befindlichen Elektronik Daten austauscht. Des Weiteren ist eine Antenne vorgesehen, die die Daten senden oder empfangen kann und die einen oder mehrere Anschlüsse aufweist, welche mit elektrischen Leitungen verbindbar sind, um die zu sendenden bzw. die empfangenen Daten an die im Fahrzeug befindliche Elektronik weiterzuleiten. Die Erfindung schlägt nun vor, eine Aufnahmewanne vorzusehen, in welche die Antenne aufnehmbar ist, wobei die Aufnahmewanne eine oder mehrere Zuführungen für die elektrischen Leitungen aufweist. Die Antenne ist in der Aufnahmewanne mit einem Vergussmittel vergießbar und bildet somit mit dieser eine Baueinheit.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art. Solche Vorrichtungen finden im Fahrzeugbereich vielfach Verwendung. Viele Automobile verfügen zumeist über einen elektronischen Schlüssel, durch welchen die Zugangsberechtigung zum Fahrzeug verifiziert wird bzw. durch den Schlösser oder Schließsysteme am Fahrzeug ver- oder entriegelt werden. Zum Erfassen der Zugangsberechtigung einer Bedienperson müssen Daten des elektronischen Schlüssels mit der Fahrzeugelektronik ausgetauscht werden. Die Vorrichtungen zum Senden bzw. Empfangen der Daten sind zumeist in Griffen an Türen oder Klappen, aber auch an anderen Bauteilen der Fahrzeuge angeordnet. Diese Türgriffe sind dann zumeist an der Außenseite des Fahrzeuges angeordnet, um möglichst ungestört mit dem elektronischen Schlüssel kommunizieren zu können. Zum Senden und Empfangen der Daten dient eine Antenne, welche wiederum Anschlüsse aufweist, die mit elektrischen Leitungen verbindbar sind, um so die Kommunikation mit der Fahrzeugelektronik zu ermöglichen. So können von der Antenne empfangene Daten an die Fahrzeugelektronik, beispielsweise eine Steuereinheit weitergeleitet werden oder aber auch Daten von der Steuereinheit über die Antenne an den elektronischen Schlüssel gesendet werden. Da gerade bei der Verwendung von derartigen Vorrichtungen an der Außenseite von Fahrzeugen auch erhöhte Anforderungen an die Dichtigkeit gegenüber Verschmutzungen und Feuchtigkeit gestellt werden, ist es wichtig, dass insbesondere die Antenne entsprechend abgedichtet wird. Beim Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz kann es sonst passieren, dass die Elektronik im Türgriff nicht richtig arbeitet.
  • Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art werden die Antenne sowie sämtliche weitere elektronische Bauteile in einem Türaußengriff angeordnet und dieser dann mit einem Gießharz vergossen. Nachteilig bei dieser Anordnung ist, dass bei der Herstellung des Türaußengriffs zunächst die elektronischen Bauteile in den Griffkörper eingebracht und dort platziert werden müssen, bevor das Vergießen stattfindet. Die Bauteile und insbesondere die Antenne können jedoch beim Transport bzw. bei der Montage beschädigt werden. Dies ist auch unabhängig davon, ob die Elemente schon vorher zu Baueinheiten zusammengefasst werden oder alle einzeln montiert werden.
  • Bei einer anderen Vorrichtung der oben genannten Art wird die Antenne von einem festen Kunststoffgehäuse durch Spritzgießen umgeben. Hierdurch wird die Antenne vor Beschädigungen geschützt. Jedoch müssen sowohl sie als auch ggf. weitere elektronische Bauteile der Temperatur und dem Druck des Spritzgussverfahrens standhalten. Die so beschaffenen Antennenbaueinheiten sind damit entsprechend teurer in der Herstellung.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der im Obergriff von Anspruch 1 genannten Art vorzusehen, bei der einerseits die Antenne vor Beschädigungen geschützt wird, andererseits aber auch nicht der Temperatur und den Druck eines Spritzgussverfahrens standhalten muss. Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
  • Es ist eine Aufnahmewanne vorgesehen, in welche die Antenne aufnehmbar ist. Die Aufnahmewanne weist dabei eine oder mehrere Zuführungen für die elektrischen Leitungen auf. In der Aufnahmewanne kann die Antenne dann mit einem Vergussmittel vergossen werden und so eine komplette Baueinheit bilden, die sowohl vor Verschmutzungen und Feuchtigkeit als auch vor Beschädigungen geschützt ist. Die vollständige Baueinheit ist dann später in das Fahrzeug bzw. in ein Bauteil des Fahrzeugs einbringbar und kann dort montiert werden. Hierdurch wird die Gefahr von Beschädigungen der Antenne beim Transport bzw. bei der Montage wird verringert.
  • Besonders bevorzugt dient als Bauteil des Fahrzeugs ein Griff, insbesondere ein Türaußengriff, ein Spiegel, insbesondere ein Außenspiegel, oder auch eine Fahrzeugtür bzw. ein Karosserieteil selbst. Dadurch dass die Antenne dann an der Außenseite des Fahrzeugs angeordnet ist, ist ein Datenaustausch mit dem elektronischen Schlüssel besonders einfach möglich.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird die Aufnahmewanne im Bereich der Zuführungen für die elektrischen Leitungen abgedichtet, wobei dies vorteilhafterweise durch einen Stopfen geschieht. So können die elektrischen Leitungen ohne Beschädigung nach außen geführt und die Aufnahmewanne trotzdem abgedichtet werden, so dass das Vergussmittel beim Vergießen nicht nach außen dringen kann. Um besonders einfach eine dichte Verbindung zu ermöglichen, ist der Stopfen aus elastischem Material gestaltet, zumindest in dem Bereich, wo er mit der Ausnehmung bzw. den Zuführungen in Kontakt steht. Dieses elastische Material, wie beispielsweise Gummi, ermöglicht eine besonders einfache und sichere Abdichtung.
  • Zusätzlich zu der Antenne können noch weitere elektronische Bauteile in der Aufnahmewanne angeordnet werden und dann auch mit vergossen werden.
  • Hierdurch werden Baueinheiten gebildet, welche einfach zu handhaben und problemlos in einem Griff montiert werden können.
  • Als Vergussmittel hat sich besonders ein Gießharz, insbesondere aus Silikon bewährt, da dieses einfach in der Handhabung ist und darüber hinaus auch den im Fahrzeugbereich gegebenen Temperaturschwankungen angepasst ist. Da Fahrzeuge sich häufig draußen befinden, müssen sie sowohl sehr tiefen Temperaturen, beispielsweise im Winter, als auch sehr hohen Temperaturen im Sommer angepasst sein. Hier ist es wichtig, dass das Vergussmittel bei diesen Temperaturschwankungen nicht zu großen Volumenänderungen unterliegt, da sich ansonsten zwischen der Aufnahmewanne und dem Vergussmittel ein Spalt bilden könnte, durch welchen wiederum Verschmutzungen und Feuchtigkeit an die Antenne gelangen könnten.
  • Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, den Unteransprüchen und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Antenne in perspektivischer Darstellung,
  • 2 die Antenne mit elektrischen Leitungen in der Aufnahmewanne,
  • 3 einen erfindungsgemäßen Stopfen,
  • 4 eine erfindungsgemäße Baueinheit,
  • 5 die Anordnung von elektrischen Leitungen, Anschlussstück, Stopfen und Aufnahmewanne,
  • 6 die Elemente aus 5 in einer anderen Perspektive.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Antenne 10. Diese besteht vorliegend aus einem Ferritkern 13 und einer darauf aufgewickelten Spule 14. An ihrem einen Ende weist die Antenne 10 das Positionierungselement 12 auf. Dieses dient dazu, die Antenne 10 korrekt in der Aufnahmewanne 30 zu positionieren. Des Weiteren sind an den Enden 15 der Spule 14, welche als Anschlüsse 11 dienen, Anschlusstücke 21 vorgesehen. Deren Bedeutung wird noch erklärt werden.
  • Die Elemente aus 1, jedoch angeordnet in der Aufnahmewanne 30 und mit elektrischen Leitungen 20 und Stopfen 32 versehen, zeigt 2. Man erkennt, wie das Positionierungselement 12 für die korrekte Anordnung der Antenne 10 in der Aufnahmewanne 30 sorgt. Besonders vorteilhaft ist es, dass das Positionierungselement 12 in der Aufnahmewanne 30 noch befestigbar ist, beispielsweise lösbar befestigbar durch eine Verrastung oder eine Clipsverbindung.
  • An den Anschlusstücken 21 sind zwei elektrische Leitungen 20 angeordnet. Die Anschlussstücke 21 verbinden dabei die elektrischen Leitungen 20 mit den Anschlüssen 11 der Antenne 10. Vorliegend geschieht dies durch Ancrimpen der Anschlussstücke 21 an den Anschlüssen 11 der Antenne 10 und anschließendem Verlöten der elektrischen Leitungen 20 mit den Anschlussstücken 21. Selbstverständlich sind auch andere Möglichkeiten der Verbindung denkbar. Genauso ist es möglich, die Anschlussstücke 21 außerhalb der Aufnahmewanne 30 vorzusehen. In diesem Falle werden die Anschlüsse 11 der Antenne 10 aus der Aufnahmewanne 30 herausgeführt und die Kontaktierung mit den elektrischen Leitungen 20 erfolgt außerhalb der Aufnahmewanne 30.
  • Des Weiteren sieht man, dass der in 3 näher gezeigte Stopfen 32 an der Aufnahmewanne 30 angeordnet ist. Der Stopfen 32 weist dabei ebenfalls Ausnehmungen 33 auf, die mit den elektrischen Leitungen 20 zusammenwirken können. Dies wird noch später erklärt werden.
  • Die fertige Baueinheit 40 ist in 4 dargestellt. Die Aufnahmewanne 30, die die Antenne 10 enthält, wurde mit Vergussmittel 41 aufgefüllt, so dass die Antenne 10 sicher und vor Beschädigungen, Verschmutzungen und Feuchtigkeit geschützt in der Aufnahmewanne 30 gelagert ist. Aus der so gebildeten Baueinheit 40 ragen an einer Seite noch die elektrischen Leitungen 20 heraus, die durch den Stopfen 32 herausführt sind. Der Stopfen 32 dient dabei zur Führung der elektrischen Leitungen 20 und zur Abdichtung der Aufnahmewanne 30 beim Vergießen.
  • Der genaue Aufbau wird noch einmal aus den 5 und 6 deutlich. Man erkennt, dass die Anschlüsse 11 mittels der Anschlussstücke 21 mit den elektrischen Leitungen 20 kontaktiert werden. Die Aufnahmewanne 30 weist Ausnehmungen 33 für die elektrischen Leitungen 20 auf, wobei ein Teil der Wandungen dieser Ausnehmungen 33 von dem Stopfen 32 gebildet wird, wie gut aus 6 erkennbar. Durch diesen Stopfen 32 wird gleichzeitig auch das Innere der Aufnahmewanne 30 nach außen hin abgedichtet, so dass beim Vergießen kein Vergussmittel 41 austreten kann.
  • Des Weiteren zeigt 5 die Zuführungen 31, durch welche die elektrischen Leitungen 20 geführt werden. Vorliegend sind die Zuführungen 31 als Öffnungen ausgebildet, welche von der Aufnahmewanne 30 und dem Stopfen 32 gleichermaßen gebildet werden. Die Zuführungen 31 sind dabei so ausgebildet, dass bei der Führung der Leitungen 20 und montiertem Stopfen 32 kein Vergussmittel 41 aus ihnen heraustreten kann.
  • Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die hier dargestellten Ausführungsformen lediglich beispielhafte Verwirklichungen der Erfindung sind. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch verschiedene Abänderungen und Abwandlungen möglich.
  • 10
    Antenne
    11
    Anschluss
    12
    Positionierungselement
    13
    Ferritkern
    14
    Spule
    15
    Ende von 14
    20
    Elektrische Leitung
    21
    Anschlussstück
    30
    Aufnahmewanne
    31
    Zuführung
    32
    Stopfen
    33
    Ausnehmung
    40
    Baueinheit
    41
    Vergussmittel

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Senden und/oder Empfangen von Daten vorzugsweise in Griffen für Türen, Klappen oder dergleichen an Fahrzeugen, mit einem elektronischen Schlüssel, welcher insbesondere zur Betätigung eines Öffnungs- und/oder Schließmechanismus am Fahrzeug dient und welcher mit einer im Fahrzeug befindlichen Elektronik Daten austauscht, und mit einer Antenne (10), die die Daten senden und/oder empfangen kann und die einen oder mehrere Anschlüsse (11) aufweist, welche mit elektrischen Leitungen (20) verbindbar sind, um die zu sendenden bzw. die empfangenen Daten an die im Fahrzeug befindliche Elektronik weiterzuleiten, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufnahmewanne (30) vorgesehen ist, in welche die Antenne (10) aufnehmbar ist, wobei die Aufnahmewanne (30) eine oder mehrere Zuführungen (31) aufweist, durch welche die elektrischen Leitungen (20) führbar sind, dass die Antenne (10) in der Aufnahmewanne (30) mit einem Vergussmittel (41) vergießbar ist und so mit dieser eine Baueinheit (40) bildet und dass die Baueinheit (40) in das Fahrzeug bzw. einen Teil des Fahrzeugs einbringbar und dort montierbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Teil des Fahrzeugs ein Griff, insbesondere ein Türaußengriff, ein Spiegel, insbesondere ein Außenspiegel, eine Tür oder ein Karosserieteil ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmewanne (30) zumindest im Bereich der Zuführungen (31) für die elektrischen Leitungen (20) durch einen Stopfen (32) abdichtbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (32) und die Aufnahmewanne (30) im montierten Zustand eine oder mehrere Ausnehmungen (33) für die elektrischen Leitungen (20) bilden und diese durch den montierten Stopfen (32) in der Ausnehmung (33) gehaltert werden.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stopfen (32) zumindest im Bereich der Ausnehmung (33) bzw. Zuführung (31) aus einem elastischen Material besteht.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Positionierungselement (12) vorgesehen ist, um die Antenne (10) in der Aufnahmewanne (30) zu positionieren.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierungselement (12) mit der Aufnahmewanne (30) verbindbar, insbesondere lösbar verbindbar wie verrastbar oder verclipsbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierung der elektrischen Leitungen (20) mit den Anschlüssen (11) der Antenne (10) über wenigstens ein Anschlussstück (21) erfolgt, wobei die Kontaktierung insbesondere über eine Crimp- und/oder Lötverbindung erfolgt.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenne (10) aus einem mit wenigstens einer Spule (14) umgebenen Ferritkern (13) besteht, wobei die Enden (15) der Spule (14) die Anschlüsse (11) der Antenne (10) darstellen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahmewanne (30) außer der Antenne (10) noch weitere elektronische Bauteile angeordnet sind und mit vergossen werden.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Vergussmittel (41) ein Gießharz, insbesondere aus Silikon, dient.
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