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DE102009008160A1 - Tor für eine Garage und Garage mit einem entsprechenden Tor - Google Patents

Tor für eine Garage und Garage mit einem entsprechenden Tor Download PDF

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DE102009008160A1
DE102009008160A1 DE102009008160A DE102009008160A DE102009008160A1 DE 102009008160 A1 DE102009008160 A1 DE 102009008160A1 DE 102009008160 A DE102009008160 A DE 102009008160A DE 102009008160 A DE102009008160 A DE 102009008160A DE 102009008160 A1 DE102009008160 A1 DE 102009008160A1
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DE
Germany
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connecting element
door leaf
electrical connection
gate according
electrical
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DE102009008160A
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English (en)
Inventor
Peter Borst
Sven Sautter
Peter Bley
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Abstract

Tor (10) für eine Garage (12), das Tor (10) mit einem verlagerbaren Torblatt (14), mit einer ortsfesten Führungseinrichtung (16), mit einem antreibbaren mechanischen Verbindungselement (18), das verlagerbar an der Führungseinrichtung (16) angeordnet ist und in mechanischer Wirkverbindung zum Torblatt (14) steht, so dass das Verbindungselement (18) bei seiner Verlagerung von der Führungseinrichtung (16) gehalten ist und das Verbindungselement (18) durch seine Verlagerung das Torblatt (14) zum Öffnen und Schließen des Tors (10) verlagert, mit einem elektrischen Anschluss (26) und mit einem elektrischen Bauteil (32), das am Torblatt (14) angeordnet ist und in elektrischer Verbindung zu dem elektrischen Anschluss (26) steht, wobei die elektrische Verbindung in Längsrichtung (34) der Führungseinrichtung (16) durch einen Leiter (36) realisiert ist, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements (18) in Längsrichtung (34) der Führungseinrichtung (16) formstabil ist. Ferner wird eine Garage mit einem solchen Tor aufgezeigt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Tor für eine Garage, wobei das Tor ein verlagerbares Torblatt und eine ortsfeste Führungseinrichtung aufweist.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Garage mit einem solchen Tor.
  • Tore für eine Garage sind aus dem Stand der Technik in großer Vielfalt bekannt. Es sei dabei lediglich beispielhaft auf die DE 88 025 13 U verwiesen. Der größte Teil des druckschriftlich bekannten Stands der Technik beschäftigt sich entweder mit mecha nischen oder mit elektromotorischen Lösungen, die es einem Benutzer erleichtern, ein Garagentor zu öffnen oder zu schließen.
  • Es ist auch eine Druckschrift DE 88 025 12 U bekannt, die sich damit beschäftigt, wie man ein elektrisches Kabel an das Torblatt führen kann, ohne dabei das Öffnen oder das Schließen des Tors zu behindern. Diese Aufgabe ist technisch anspruchsvoll, da dauerhaft in sicherer Weise eine elektrische Verbindung zwischen zwei relativ zueinander beweglichen Gegenständen hergestellt werden muss.
  • In der Praxis haben sich aber andere Lösungen behauptet, die auf eine elektrische Verbindung zwischen dem Garagenkörper und dem beweglichen Torblatt verzichten. Es ist zu vermuten, dass die Kosten-/Nutzenabwägung zwischen einer beweglichen elektrischen Lösung und einer stationären Lösung, z. B. Kontakte im Boden des Garagenkörpers, oder ein mechanischer Aktuator, der mit einem elektrischen Element am Garagenkörper zusammenwirkt, für stationäre Lösungen gesprochen hat. Daher wird heutzutage jegliche Elektrik am Garagenkörper angeordnet, um eine elektrische Anbindung an das bewegliche Torblatt zu vermeiden.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Tor für eine Garage sowie eine verbesserte Garage mit einem solchen Tor aufzuzeigen. Die Verbesserung soll sich dabei insbesondere im Sinne einer Kostenersparnis für das gesamte System, also für die Garage, sowie in einer besseren Qualität und Zuverlässigkeit des Gesamtsystems zeigen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Tor für eine Garage, das Tor mit einem verlagerbaren Torblatt, mit einer ortsfesten Führungseinrichtung, mit einem antreibbaren mechanischen Verbindungselement, das verlagerbar an der Führungseinrichtung angeordnet ist und in mechanischer Wirkverbindung zum Torblatt steht, so dass das Verbindungselement bei seiner Verlagerung von der Führungseinrichtung gehalten ist und das Verbindungselement durch seine Verlagerung das Torblatt zum Öffnen und Schließen des Tors verlagert, mit einem elektrischen Anschluss und mit einem elektrischen Bauteil, das am Torblatt angeordnet ist und in elektrischer Verbindung zu dem elektrischen Anschluss steht, wobei die elektrische Verbindung in Längsrichtung der Führungseinrichtung durch einen Leiter realisiert ist, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements in Längsrichtung der Führungseinrichtung formstabil ist.
  • Im Rahmen der Erfindung hat sich überraschenderweise gezeigt, dass es entgegen der Auffassung im Stand der Technik doch Möglichkeiten gibt, eine dauerhafte und sichere elektrische Verbindung zum beweglichen Torblatt herzustellen. Es hat sich dann des Weiteren herausgestellt, dass es durch die Erfindung nun erstmals möglich wird, elektrische Elemente gerade nicht am Garagenkörper, sondern am beweglichen Torblatt anzubringen.
  • Bei der Betrachtung der Gesamtlösung hat sich nämlich herausgestellt, dass zwar ein Mehraufwand in der Produktion entsteht, dieser Mehraufwand jedoch durch eine erheblich vereinfachte Installation mehr als kompensiert wird. Damit zeigt die Erfindung nun erstmals eine praktikable Möglichkeit auf, die theoretisch denkbare elektrische Anbindung des Torblatts in einer wirtschaftlichen und produktionstechnisch sinnvollen Art und Weise zu realisieren.
  • Um dies zu erreichen, zeigt die Erfindung u. a. auf, die elektrische Verbindung in Längsrichtung der Führungseinrichtung durch einen Leiter zu realisieren, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements in Längsrichtung der Führungseinrichtung formstabil ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Leiter trotz der Anbindung an das verlagerbare Torblatt seine Form in Längsrichtung der Führungseinrichtung beibehält, wenn sich das Torblatt verlagert. Aufgrund der stabilen Form in Längsrichtung der Führungseinrichtung besteht auch nicht mehr die Gefahr, dass sich der Leiter verklemmt oder verheddert.
  • Wie bereits erwähnt, entsteht bei dem erfindungsgemäßen Tor ein höherer Aufwand in der Produktion, da im Vergleich zu einem rein mechanischen Torblatt der form stabile Leiter für die elektrische Verbindung und das elektrische Bauteil am Torblatt gefertigt und befestigt werden müssen. Betrachtet man jedoch das Gesamtsystem, so stellt man fest, dass das elektrische Bauteil, welches früher zusätzlich am Garagenkörper angebracht werden musste, nun bereits am Torblatt angeordnet ist. Eine zusätzliche und aufwändige Installation am Garagenkörper entfällt daher.
  • Außerdem erhöht sich die Qualität des Gesamtsystems, da nun ein größerer Teil der Herstellung der Garage in der kontrollierten Produktionsumgebung des Torherstellers stattfindet und nachträgliche Installationsarbeiten durch Drittanbieter überflüssig macht. Durch die Formstabilität des Leiters ist auch eine dauerhafte Funktionalität des Tors sichergestellt.
  • Insgesamt zeigt die Erfindung eine Möglichkeit auf, wie sich elektrische Bauteile entgegen der bisherigen Auffassung sinnvoll im Torblatt integrieren lassen, wodurch einerseits die Kosten des Gesamtsystems reduziert und die Qualität des Gesamtsystems gesteigert wird.
  • Bei dem genannten Tor kann es sich sowohl um einteilige Tore, insbesondere Schwenkflügeltore, als auch um mehrteilige Tore, insbesondere Sektionaltore, handeln. Der elektrische Anschluss ist bevorzugt dafür ausgebildet ist, auch die elektrische Energie für den Antrieb des Verbindungselements bereitzustellen, so dass sich hier eine Doppelfunktion ergibt.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Anmeldung die Verwendung der unbestimmten Artikel „ein” und „eine” das Vorhandensein weiterer gleichartiger Elemente nicht ausschließt. Daher sind diese Wörter im Sinne von „zumindest ein” und „zumindest eine” zu verstehen, sofern nicht durch die explizite Einschränkung „genau ein” und „genau eine” eine Mehrzahl bewusst ausgeschlossen wird.
  • Damit ist die Aufgabe vollständig gelöst.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement einen elektrischen Verbindungsaufbau auf, der dafür ausgebildet ist, zumindest einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss und dem elektrischen Bauteil herzustellen.
  • Diese Ausgestaltung ist einerseits fertigungstechnisch vorteilhaft; andererseits erhöht sie die Fehlersicherheit. Der Verbindungsaufbau kann am Verbindungselement angeordnet sein, wodurch er mechanisch stabilisiert wird. Insbesondere ist der Verbindungsaufbau im Verbindungselement angeordnet, wodurch er besonders gut vor äußeren Einflüssen geschützt ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Leiter mit dem elektrischen Anschluss elektrisch verbunden.
  • Dabei wird sich der elektrische Anschluss in aller Regel an einem Ende der Führungseinrichtung befinden, wo der Antrieb für das Tor, insbesondere ein Elektromotor, angeordnet wird. Es ist dann einfach möglich, eine Spannung an dem elektrischen Anschluss vor dem Elektromotor oder nach dem Elektromotor abzugreifen und entweder direkt oder auf eine andere Spannung, vorzugsweise eine niedrigere Spannung, transformiert auf den Leiter zu geben.
  • Es sind aber auch Situationen denkbar, wo man den elektrischen Anschluss gedanklich dem Verbindungselement zuordnet, nämlich insbesondere dann, wenn der Elektromotor für den Antrieb des Verbindungselements im Verbindungselement selbst angeordnet ist. In diesem Fall wird eine Versorgungsspannung über den Leiter zum Verbindungselement geführt, wo sie einerseits zum Betrieb des Elektromotors verwendet wird und andererseits an dem elektrischen Anschluss entweder vor oder nach dem Motor direkt oder auf eine andere Spannung, bevorzugt eine niedrigere Spannung, transformiert zu dem elektrischen Bauteil geführt wird.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Leiter als Stromschiene ausgeführt.
  • Diese Ausgestaltung ist fertigungstechnisch einfach zu realisieren und hat eine gute Dauerhaltbarkeit. Falls erforderlich, kann die Stromschiene bis auf den Stromabgriffsbereich isoliert sein. Es ist aber bevorzugt, dass die Spannung auf der Stromschiene so gering gehalten wird, dass eine Isolierung nicht erforderlich ist. Die Stromschiene wird bevorzugt außerhalb der Führungseinrichtung angeordnet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Leiter eine Leiterbahn, die in die Führungseinrichtung eingelegt ist.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht eine besonders kompakte Bauweise, da der Raum, den die Führungseinrichtung bereits einnimmt, besonders gut genutzt wird. Die Leiterbahn kann verhältnismäßig dünn ausgeführt sein, da sie ihre Stabilität über die Führungseinrichtung erhält.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Leiter als eine flexible Platine mit einer Leiterbahn ausgeführt, wobei die Platine mit einem Adhäsiv in die Führungseinrichtung eingelegt ist.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht eine besonders günstige Fertigung, da das Anbringen des formstabilen Leiters schnell erfolgen kann. Einerseits ist der Leiter auf der flexiblen Platine bereits korrekt positioniert. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass in der Praxis bevorzugt mindestens zwei Leiter verwendet werden, die korrekt positioniert werden müssen. Die flexible Platine stellt bevorzugt gleichzeitig die elektrische Isolation gegenüber der Führungseinrichtung dar, so dass ein möglicher zusätzlicher Arbeitsschritt für eine entsprechende Isolation des Leiters entfällt. Das Adhäsiv wird bevorzugt als eine Klebeschicht bereitgestellt, die vor dem Gebrauch durch einen Schutzfilm geschützt ist. Bei der Fertigung wird der Schutzfilm dann abgezogen und die flexible Platine in die Führungseinrichtung eingeklebt.
  • In diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, wenn die Führungseinrichtung eine Vertiefung für die flexible Platine aufweist, so dass die flexible Platine etwas versenkt in die Führungseinrichtung eingelegt ist.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement einen Schleifkontakt auf.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht es auf besonders einfache Weise, einen elektrischen Kontakt zwischen dem Leiter, insbesondere in der Ausführung als Leiterbahn, und dem Verbindungselement herzustellen. Der Schleifkontakt ist dabei insbesondere als federnder Schleifkontakt ausgeführt, um so dauerhaft eine sichere elektrische Kontaktierung sicherzustellen. Bei besonderen Anwendungsfällen kann es bevorzugt sein, statt des Schleifkontakts einen Federkontakt zu verwenden, dessen Kontaktbereich in der Art eines Rads ausgeführt ist. Bei einer Verlagerung des Verbindungselements rollt das Rad des Federkontakts dann entlang des Leiters.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement einen Steckeranschluss auf, der elektrisch mit dem Schleifkontakt verbunden ist.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht eine gute Modularität des Tors und die Austauschbarkeit von einzelnen Komponenten. Der elektrische Stromkreis am Torblatt weist dann einen Stecker auf, der in den Steckeranschluss des Verbindungselements eingesteckt wird. Sollte es erforderlich werden, das Verbindungselement auszutauschen, so kann die Steckerkupplung geöffnet, das Verbindungselement ausgetauscht und der Stecker wieder in den Steckanschluss eingesteckt werden. Andererseits, sollte der Stromkreis am Torblatt ausgetauscht werden müssen, so ist es nicht erforderlich, auch das Verbindungselement auszutauschen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Torblatt an seiner Innenseite einen Kabelkanal auf, in dem ein Kabel angeordnet ist, das dafür ausgebildet ist, zumindest einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss und dem elektrischen Bauteil herzustellen.
  • Diese Ausführungsform ist kostengünstig und kann auf einfache Weise erweitert werden. Soll beispielsweise ein weiteres elektrisches Bauteil angebaut werden, so erhält man durch Öffnen des Kabelkanals schnell Zugang zu dem Kabel, das an das zusätzliche elektrische Bauteil angeschlossen werden kann. Der Kabelkanal verläuft dabei bevorzugt senkrecht entlang der Innenseite des Torblatts, dabei insbesondere mittig zum Torblatt.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an der Außenseite des Torblatts ein Leuchtmittel in einer Höhe zwischen 0,5 Meter und 2 Meter angeordnet.
  • Diese Ausgestaltung ermöglicht eine Außenbeleuchtung für die Garage, ohne dass zusätzliche bauliche Maßnahmen oder Veränderungen am Garagenkörper durchgeführt werden müssen. Ist es das vorrangige Ziel, das Leuchtmittel so anzuordnen, dass jegliche Blendwirkung unterbleibt, so wird das Leuchtmittel bevorzugt in einer Höhe von weniger als 1,5 Meter, besonders bevorzugt unterhalb 1 Meter, und insbesondere unterhalb 0,75 Meter, angeordnet. Soll eine besonders weiträumige Beleuchtung erzielt werden, so wird das Leuchtmittel bevorzugt in einer Höhe von mehr als 1 Meter, besonders bevorzugt mehr als 1,5 Meter und insbesondere mehr als 1,75 Meter angeordnet. Die Höhenangaben beziehen sich dabei auf das Tor im geschlossenen Zustand.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an der Innenseite des Torblatts ein Leuchtmittel in einer Höhe zwischen 0,25 Meter und 1,75 Meter angeordnet.
  • Diese Anordnung des Leuchtmittels bietet den besonderen Vorteil, dass der Kofferraum eines in der Garage befindlichen Fahrzeugs gut beleuchtet werden kann.
  • Herkömmliche bekannte Leuchten in einer Garage leuchten stets von der Decke, häufig insbesondere von der Mitte der Garagendecke, so dass der Kofferraum im Dunklen liegt. Das Leuchtmittel wird bevorzugt in einer Höhe zwischen 0,35 Meter und 1,5 Meter, besonders bevorzugt zwischen 0,45 Meter und 1,25 Meter und insbesondere zwischen 0,55 Meter und 1 Meter angeordnet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement einen Antrieb auf, der in reibschlüssiger oder formschlüssiger Verbindung mit der Führungseinrichtung steht.
  • Im Allgemeinen wird es als vorteilhaft angesehen, das Verbindungselement und den Antrieb, insbesondere einen Elektromotor, räumlich getrennt auszuführen. Auf diese Weise kann das Verbindungselement klein und kompakt gehalten werden und an anderer Stelle ein leistungsstarker Antrieb installiert werden. Bei der hier vorgeschlagenen Ausführungsform wird aber der Antrieb in das Verbindungselement integriert, um insgesamt einen besonders kompakten Aufbau zu erzielen. Der Antrieb kann dann reibschlüssig mit dem Verbindungselement zusammenwirken. Dabei weist der Antrieb insbesondere ein gummiertes Antriebsrad auf, und die Führungseinrichtung ist aus einem Hartkunststoff oder Metall geformt. Die Verbindung kann auch formschlüssig sein. Dann weist der Antrieb insbesondere ein Zahnrad auf, und das Verbindungselement weist Vertiefungen auf, in die das Zahnrad eingreift.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elektrische Bauteil dafür ausgebildet, ein Signal zu erzeugen und ist an dem Torblatt eine Signalleitung angeordnet, die dafür ausgebildet ist, das Signal vom elektrischen Bauteil über das Verbindungselement an eine Steuereinrichtung zu übermitteln.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht es nun, ein elektrisches Bauteil nicht nur passiv zu nutzen, also beispielsweise als Beleuchtungseinrichtung oder Schalter, sondern auch aktiv zu nutzen, insbesondere als Bewegungsmelder. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass das elektrische Bauteil auch ohne eine zusätzliche Signalleitung ein Signal überträgt, nämlich indem es in den bestehenden Stromkreis ein Signal aufmoduliert, doch wird es derzeit als vorteilhaft angesehen, die Spannungsversorgung des elektrischen Bauteils von der Signalübertragung zu trennen.
  • Die Ausführungsform ermöglicht es insbesondere, dass das elektrische Bauteil als Bewegungsmelder den Schließbereich des Torblatts überwacht und bei Detektion eines Objekts im Schließbereich ein Signal aussendet. Eine entsprechend ausgebildete Steuereinrichtung kann auf dieses Signal reagieren und beispielsweise einen Schließvorgang unterbrechen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elektrische Bauteil dafür ausgebildet, ein Signal zu erzeugen und ist an dem Torblatt ein Sender angeordnet, der dafür ausgebildet ist, das Signal vom elektrischen Bauteil an eine Steuereinrichtung zu senden.
  • Zu dieser Ausgestaltung gelten die zuvor gemachten Ausführungen sinngemäß. Hier wird allerdings nicht die zuvor beschriebene Signalleitung verwendet, sondern durch eine drahtlose Übertragungsstrecke ersetzt, die insbesondere als Infrarot-, Bluetooth- oder WLAN-Verbindung realisiert ist. Diese Ausgestaltung besitzt zudem die Besonderheit, dass die genannte Steuereinrichtung nun auf einfache Weise vom Tor räumlich entkoppelt angeordnet werden kann.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das elektrische Bauteil aus der Gruppe bestehend aus Schalter, Leuchtmittel, Beschleunigungssensor, Notausschalter, Alarmmelder, Finderabdrucksensor, Codeschluss, Empfänger, Bewegungsmelder, Kraftsensor, Türsicherungskontakt gewählt.
  • Ein Schalter wird bevorzugt verwendet, um eine obere oder eine untere Position des Torblatts zu ermitteln. Ein Leuchtmittel wird bevorzugt verwendet, um den Außenbereich oder den Innenbereich der Garage zu beleuchten. Ein Beschleunigungssensor wird insbesondere verwendet, um ein Rütteln am Torblatt zu detektieren, was auf einen Einbruchsversuch hinweisen könnte. Ein Notausschalter wird vorteilhafterweise verwendet, um eine sichere Möglichkeit zu schaffen, einen Öffnungs- oder Schließvorgang des Tors zu stoppen. Ein Alarmmelder wird insbesondere verwendet, um auf ein sicherheitsrelevantes Ereignis, wie z. B. eine Fehlfunktion oder einen Einbruchsversuch, hinzuweisen. Ein Fingerabdrucksensor wird bevorzugt verwendet, um auf einfache Weise eine Zugangsberechtigung in die Garage zu prüfen. Ein Codeschloss wird insbesondere dann verwendet, wenn eine schlüssellose Zugangsprüfung erfolgen soll. Ein Empfänger, ggf. gekoppelt mit einer Sendeeinrichtung, wird bevorzugt verwendet, um eine Fernbedienbarkeit des Öffnungs- und Schließvorgangs des Tors zu aktivieren. Ein Bewegungsmelder wird insbesondere eingesetzt, um den Schließbereich des Tors zu überwachen und/oder bei Anwesenheit einer Person eine Komfortfunktion, wie z. B. eine Beleuchtung, zu aktivieren. Ein Kraftsensor wird bevorzugt verwendet, um zu ermitteln, mit welcher Kraft das Tor den Schließvorgang durchführt. Ein Türsicherungskontakt kann bevorzugt überwachen, ob das Tor ohne Berechtigung geöffnet wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung, der auch für sich genommen, d. h. ohne elektrische Energie zum Torblatt zu führen und ohne eine elektrische Verbindung mittels eines formstabilen Leiters, eine eigenständige erfinderische Weiterentwicklung gegenüber dem Stand der Technik darstellt, ist an dem Verbindungselement oder an dem Torblatt ein Kraftsensor angeordnet, der dafür ausgebildet ist, die Kraft zu ermitteln, die vom Torblatt durch die Einwirkung der Schwerkraft auf das Verbindungselement wirkt.
  • Bei allen bekannten Toren für eine Garage ist der letzte Teil des Schließvorgangs schwer zu überwachen. Dies liegt daran, dass bereits verhältnismäßig kleine Verlagerungen des Verbindungselements an der unteren Kante des Torblatts einen hohen Druck erzeugen können. Es ist jedoch erforderlich, diesen Druck zu überwachen, da es sicherheitstechnische Vorgaben gibt, die eine Überschreitung eines bestimmten Drucks nicht erlauben.
  • Im Stand der Technik sind Lösungen vorgeschlagen worden, die den Strom des antreibenden Elektromotors messen und daraus Rückschlüsse bezüglich der Position des Torblatts ziehen. Gemäß dieses Aspekts der Erfindung wird nun vorgeschlagen, einen Kraftsensor zu verwenden, der die Kraft misst, die durch das Torblatt ausgeübt wird. Wenn der Kraftsensor wie vorgeschlagen am Verbindungselement oder am Torblatt angeordnet ist, kann eine recht genaue Aussage getroffen werden, ob der Schließvorgang ordnungsgemäß verläuft oder ob beispielsweise ein Objekt den Schließvorgang behindert.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen dem Verbindungselement und dem Torblatt ein Koppelelement angeordnet und ist zwischen dem Koppelelement und dem Torblatt ein Kraftsensor angeordnet, der dafür ausgebildet ist, die Kraft zu ermitteln, die vom Torblatt durch Einwirkung der Schwerkraft auf das Koppelelement wirkt.
  • Zu dieser Ausführungsform gilt sinngemäß das zuvor Gesagte. Durch das Koppelelement wird aber das funktionale Zusammenspiel von Verbindungselement, Torblatt und Kraftsensor vereinfacht. Insbesondere wenn der Kraftsensor am Torblatt angeordnet ist, bevorzugt zwischen Torblatt und Koppelelement, lässt sich die durch das Torblatt ausgeübte Kraft gut ermitteln.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Steuereinrichtung vorhanden, die dafür ausgebildet ist, die vom Kraftsensor ermittelte Kraft auszuwerten und eine Ansteuerung des Verbindungselements in Abhängigkeit von der Kraft zu bewirken.
  • Diese Ausführungsform ermöglicht eine einfache Steuerung bzw. Regelung des Öffnungsvorgangs und insbesondere des Schließvorgangs. So kann beispielsweise überwacht werden, ob beim Schließen des Tors eine bestimmte Mindestkraft unterschritten wird. Ist dies der Fall, so deutet dies auf eine Blockade im Schließbereich hin. Der Schließvorgang kann dann unterbrochen und insbesondere in einen Öff nungsvorgang überführt werden. Da sich die Kräfteverhältnisse am Torblatt über den Öffnungs- bzw. Schließvorgang ändern, ist es vorteilhaft, bei der Ansteuerung die tatsächliche Position des Torblatts zu berücksichtigen.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Steuereinrichtung ein Kennfeld auf, in dem ein Zusammenhang zwischen Kraft und Ansteuerung hinterlegt ist.
  • Wenngleich es möglich ist, die Ansteuerung des Tors auch über eine Funktion zu regeln, die von der Kraft abhängt, so ist es besonders vorteilhaft, die Ansteuerung über ein Kennfeld abzuleiten. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Kennfeld auch eine Abhängigkeit von der Position des Torblatts aufweist. Dies kann insbesondere durch das Hinterlegen von mehreren Kurven im Kennfeld erzielt werden.
  • Schließlich wird die Aufgabe durch eine Garage mit einem zuvor beschriebenen Tor und einem Garagenkörper gelöst, wobei die Führungseinrichtung ortsfest am Garagenkörper angeordnet ist und das Torblatt relativ zum Garagenkörper verlagerbar angeordnet ist.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 den allgemeinen Aufbau einer Garage mit einem Tor;
  • 2 eine erste Ausführungsform eines Tors im fast geöffneten Zustand;
  • 3 die erste Ausführungsform gemäß 2 im fast geschlossenen Zustand;
  • 4 eine zweite Ausführungsform eines Tors;
  • 5 eine dritte Ausführungsform eines Tors;
  • 6 eine vereinfachte dreidimensionale Darstellung der Führungseinrichtung und des Verbindungselements gemäß 5;
  • 7 eine vereinfachte dreidimensionale Darstellung der Führungseinrichtung gemäß 5;
  • 8 eine vereinfachte dreidimensionale Darstellung des Verbindungselements gemäß 5;
  • 9 eine vereinfachte dreidimensionale Darstellung eines Verbindungselements gemäß einer vierten Ausführungsform eines Tors;
  • 10 eine dreidimensionale Darstellung eines Verbindungsaufbaus in einem Verbindungselement gemäß einer fünften Ausführungsform eines Tors;
  • 11 die Außenseite eines Tors gemäß einer sechsten Ausführungsform;
  • 12 die Innenseite des Tors gemäß der 11;
  • 13 eine seitliche Draufsicht auf zwei Elemente des Torblatts gemäß 12;
  • 14 ein Tor gemäß einer siebten Ausführungsform mit einem Kraftsensor mit einer Signalleitung; und
  • 15 eine achte Ausführungsform eines Tors mit einem Kraftsensor und einer drahtlosen Signalstrecke.
  • 1 zeigt in einer stark vereinfachten Darstellung, teilweise mit gestrichelten Linien, ein Tor 10 für eine Garage 12. Das Tor 10 hat ein verlagerbares Torblatt 14 und eine ortsfeste Führungseinrichtung 16. Das Tor 12 weist ferner ein antreibbares mechanisches Verbindungselement 18 auf, das verlagerbar an der Führungseinrichtung 16 angeordnet ist und in mechanischer Wirkverbindung zum Torblatt 14 steht, so dass das Verbindungselement 18 bei seiner Verlagerung von der Führungseinrichtung 16 gehalten ist und das Verbindungselement 18 durch seine Verlagerung das Torblatt 14 zum Öffnen und Schließen des Tors 10 verlagert.
  • Die Garage 12 weist einen Garagenkörper 20 auf, wobei die Führungseinrichtung 16 ortsfest am Garagenkörper 20 angeordnet ist und das Torblatt 14 relativ zum Garagenkörper angeordnet ist. Bei der Garage 12 handelt es sich insbesondere um eine Garage für Kraftfahrzeuge. Das Torblatt 14 ist hier als Sektionaltor dargestellt. Es kommen aber grundsätzlich auch alle anderen Torarten, insbesondere mit einteiligem Torblatt, in Frage.
  • 2 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Tors 10. Das Torblatt 14 mit seinen fünf Torblattelementen 22, die Führungseinrichtung 16, hier von zwei Haltern 24 getragen, und das Verbindungselement 18 sind wieder zuerkennen. Zusätzlich gezeigt ist ein elektrischer Anschluss 26, der elektrisch vor oder nach dem Antrieb 28 des Verbindungselements 18, nicht aber am Torblatt 14, angeordnet ist. Der elektrische Anschluss 26 ist hier ortsfest an einem Ende der Führungseinrichtung 16 am oder in der Nähe des Antriebs 28 angeordnet.
  • Der Antrieb des Verbindungselements 18 wird hier mittels eines symbolisch dargestellten Motors 28 bewirkt. Zwischen dem Verbindungselement 18 und dem obersten Torblattelement 22 ist ein Koppelelement 30 angeordnet, hier eine Koppelstange, die die mechanische Anbindung des Torblatts 14 an das Abbildungselement 18 erleich tert. Bei einer weiteren Ausführungsform kann der elektrische Anschluss 26 dafür ausgebildet sein, elektrische Energie für den Antrieb des Verbindungselements 18 bereitzustellen.
  • An dem Torblatt 14, hier an dem zweiten Torblattelement 22 von unten, ist – symbolisch dargestellt – ein erstes elektrisches Bauteil 32-1 angeordnet, hier in der Ausführung als Innenbeleuchtung. Das elektrische Bauteil 32-1 steht in elektrischer Verbindung zu dem elektrischen Anschluss 26. Die elektrische Verbindung in Längsrichtung 34 der Führungseinrichtung 16 ist durch einen Leiter 36 realisiert, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements 18 in Längsrichtung 34 der Führungseinrichtung 16 formstabil ist. Der Leiter 36 ist hier als Stromschiene ausgeführt. Der Leiter 36 ist hier unipolar, da der Stromrückfluss zur Masse des elektrischen Anschlusses 26 über die Führungseinrichtung 16 geführt wird. Es wäre aber auch möglich, den Leiter 36 in Längsrichtung 34 in zwei voneinander isolierte Teile zu unterteilen oder eine weitere Stromschiene für den Stromrückfluss bereitzustellen.
  • Die elektrische Verbindung vom Verbindungselement 18 zum elektrischen Bauteil 32-1 ist hier mittels eines Kabels 38 realisiert, welches hier für eine bessere Verständlichkeit ohne eine entsprechende Kabelführung dargestellt wurde. Wie eine Kabelführung bewerkstelligt werden kann, wird noch anhand der 13 erläutert werden. Der Leiter 36 ist mit dem elektrischen Anschluss 26 elektrisch verbunden.
  • Während das Verbindungselement 18 an der Führungseinrichtung 16 entlang gleitet, bleibt der Leiter 36 in seiner Form unverändert.
  • 3 zeigt das Tor 10 gemäß der ersten Ausführungsform im fast geschlossenen Zustand. Zur Verdeutlichung der Flexibilität der Erfindung ist hier nun zusätzlich ein zweites elektrisches Bauteil 32-2 gezeigt, welches symbolisch eine Außenbeleuchtung darstellt. Es ist zu erkennen, dass das Verbindungselement 18 weiterhin in Verbindung zum Leiter 36 steht und auch in geschlossenem Zustand eine elektrische Versorgung der elektrischen Bauteile 32 sicherstellt.
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Tors 10. In Abwandlung zur ersten Ausführungsform wird der Leiter 36 hier durch ein Kabel bereitgestellt, das von einer Spannrolle 40 in Längsrichtung 34 der Führungseinrichtung 16 gespannt gehalten wird. Die Besonderheit bei dieser Ausführungsform ist, dass der Leiter 36 zwar nicht steif ist, aber dennoch in Längsrichtung 34 formstabil ist, so dass kein Verklemmen oder Verheddern des Leiters 36 auftreten kann.
  • Das Verbindungselement 18 unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform auch dadurch, dass der Antrieb 28, auch hier ein Elektromotor, in dem Verbindungselement 18 angeordnet ist. Dementsprechend kann der elektrische Anschluss 26 auch dem Verbindungselement 18 zugeordnet werden. Bei anderer Betrachtungsweise kann der elektrische Anschluss 26 aber auch in der Nähe der Spannrolle 40, die den aufgewickelten Leiter 36 trägt, gesehen werden. Dies ist mittels eines gestrichelten Kästchens und einer gestrichelten Linie verdeutlicht.
  • Schließlich weist die zweite Ausführungsform zusätzlich ein drittes elektrisches Bauteil 32-3 auf, welches hier als Bewegungsmelder ausgeführt ist. Der Bewegungsmelder wird hier verwendet, um die Innenbeleuchtung einzuschalten. Das dritte elektrische Bauteil 32-3 weist hier außerdem die optionale Zusatzfunktion auf, dass es eine Signalisierung auch über das Kabel 38, das Verbindungselement 18 und den Leiter 36 vornimmt, indem es das Kabel 38 mit einer modulierten Spannung beaufschlagt.
  • 5 zeigt eine dritte Ausführungsform eines Tors 10, bei der der Leiter 36 als eine Leiterbahn ausgeführt ist, die in die Führungseinrichtung 16 eingelegt ist, also ortsfest bezüglich der Führungseinrichtung 16 angeordnet ist.
  • Wie anhand der folgenden Figuren noch näher erläutert wird, weist das Verbindungselement 18 einen Schleifkontakt 42 auf, der federbelastet mit dem Leiter 36 in elektrischer Verbindung steht.
  • Eine weitere Besonderheit dieser dritten Ausführungsform ist, dass das dritte elektrische Bauteil 32-3 einen Sender 44 aufweist, um ein Signal 46 an eine Steuereinrichtung 48 zu senden. Die Übertragung des Signals 46 kann aber auch über eine am Torblatt 14 angeordnete Signalleitung 47 erfolgen – hier gestrichelt eingezeichnet –, die dafür ausgebildet ist, das Signal 46 vom elektrischen Bauteil 32 über das Verbindungselement 18 an die Steuereinrichtung 48 zu übermitteln.
  • 6 zeigt das Zusammenspiel der Führungseinrichtung 16 und des Verbindungselements 18, wobei die Führungseinrichtung 16 hier extrem verkürzt dargestellt wurde.
  • Wie besonders gut anhand der 7 zu erkennen ist, hat die Führungseinrichtung 16 ein U- bzw. C-förmiges Profil. Der Leiter 36 ist hier als eine flexible Platine 50 mit drei Leiterbahnen 52 ausgeführt, wobei die Platine 50 mit einem Adhäsiv, nicht dargestellt, in die Führungseinrichtung 16 eingelegt ist.
  • In 8 ist das Verbindungselement 18 gezeigt, welches drei Schleifkontakte 42 aufweist, die mit dem Steckeranschluss 54 verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform stellen die beiden äußeren Schleifkontakte 42 einen Masseanschluss dar. Das Verbindungselement 18 weist zwei längliche Schlitze 55 auf, in die das Profil der Führungseinrichtung 16 eingreift. Dadurch sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um das Verbindungselement 18 and der Führungseinrichtung 16 zu halten, und die Verlagerbarkeit ist auf einfache Weise gewährleistet.
  • Die Schleifkontakte 42 stellen eine elektrische Verbindung zu den Leiterbahnen 52 her und führen das entsprechende Potential auf den Steckeranschluss 54. Diese Ausgestaltung stellt sicher, dass diese elektrischen Verbindungen an jeder Position des Verbindungselements 18 relativ zur Führungseinrichtung 16 bestehen bleiben.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Verbindungselements 18 für eine vierte Ausführungsform eines Tors 10. Im Unterschied zum Verbindungselement 18 gemäß der 8, sind hier nun alle Schleifkontakte 42 individuell am Steckeranschluss 54 herausgeführt. Auf diese Weise ist es bevorzugt möglich, ein kabelgebundenes Signal 46 von einem elektrischen Bauteil 32 über eine Leiterbahn 52 an eine Steuereinrichtung 48 zu senden.
  • Ein weiterer Unterschied dieses Verbindungselements 18 liegt darin, dass der Antrieb 28, hier nicht gezeigt, im Verbindungselement 18 angeordnet ist und ein Antriebsrad 56 aufweist. Das Antriebsrad 56 steht hier in reibschlüssiger Verbindung mit der Führungseinrichtung 16. Sofern die Spannung zum Betrieb des Antriebs 28 nicht mit der gewünschten Spannung am Steckeranschluss 54 übereinstimmt, kann zwischen die Schleifkontakte 42 und den Antrieb 56 oder zwischen die Schleifkontakte 42 und den Steckeranschluss 54 ein Transformator geschaltet werden.
  • 10 zeigt einen elektrischen Verbindungsaufbau 58, bei dem drei Kontaktelemente 60-1, 60-2, 60-3 in ein isolierendes Gehäuse 62 eingesetzt sind. Der Verbindungsaufbau 58 stellt einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss 26 und dem elektrischen Bauteil 32 her. Genauer gesagt, stellt der gezeigte Verbindungsaufbau 58 hier die Verbindung zwischen den Leiterbahnen 52 und den entsprechenden Kabeln 38 her. Bei dieser Ausgestaltung werden die Kabel 38 direkt an die unteren Zungen der Kontaktelemente 60-1, 60-2, 60-3 angelötet.
  • 11 zeigt eine mögliche Ausgestaltung der Außenseite 61 des Torblatts 14. Dabei ist in einer Höhe von 1,8 m ein elektrisches Bauteil, nämlich ein elektrisches Bauteil 32-2 in der Ausführung als Leuchtmittel, angeordnet. Ferner weist das Tor einen Handgriff 62 und die optionalen elektrischen Bauteile 32-4 und 32-5 auf, die hier einen Fingerabdrucksensor und ein Codeschloss darstellen.
  • 12 zeigt eine beispielhafte Ausgestaltung einer Innenseite 64 des Torblatts 14. An der Innenseite 64 ist ein Kabelkanal angeordnet, der in 13 noch in einer seitlichen Ansicht gezeigt wird. In dem Kabelkanal 66 ist das Kabel 38 angeordnet, hier mit einer gestrichelten Linie angedeutet. Über das Kabel 38 werden die elektri schen Bauteile 32-1, 32-3 und das Bauteil 32-6 versorgt, welches hier als Türsicherungskontakt ausgeführt ist. Das als Leuchtmittel ausgeführte elektrische Bauteil 32-1 ist in einer Höhe von 0,75 m angeordnet.
  • In der 13 ist dargestellt, wie der Kabelkanal 66 bei einem Sektionaltor vorteilhafterweise ausgestaltet ist. Dabei ist zu erkennen, dass jedem Torblattsegment 22 ein Kabelkanalsegment 68 zugeordnet ist. Jedes Segment 68 ist an seinen Enden abgeschrägt, um die Beweglichkeit der Torblattsegmente 32 zu gewährleisten. In den Bereichen, in denen das Kabel 38 innerhalb der Kabelkanalsegmente 68 verläuft, ist das Kabel 38 gestrichelt dargestellt.
  • 14 zeigt einen unabhängigen erfinderischen Aspekt, der auch ohne ein elektrisches Bauteil 32 am Torblatt 14 und auch ohne eine elektrische Anbindung des Torblatts über einen Leiter 36 eine Weiterentwicklung des Stands der Technik darstellt. Bei diesem Aspekt ist an dem Torblatt 14 ein Kraftsensor 70 angeordnet, der dafür ausgebildet ist, die Kraft 72 zu ermitteln, die vom Torblatt 14 durch die Einwirkung der Schwerkraft auf ein Koppelelement 74 einwirkt, welches zwischen dem Verbindungselement 18 und dem Torblatt 14 angeordnet ist. Mittels einer gestrichelten Linie ist dargestellt, dass der Kraftsensor 70 alternativ auch am Verbindungselement 18 angeordnet werden kann.
  • Bei dieser Ausführungsform ist dem Kraftsensor 70 ein Kraftsensorsender 76 zugeordnet, der die Messwerte drahtlos an eine Steuereinrichtung 48 übermittelt. Die Steuereinrichtung ist dafür ausgebildet, die vom Kraftsensor 70 ermittelte Kraft 72 auszuwerten und eine Ansteuerung des Verbindungselements 18 in Abhängigkeit von der Kraft 72 zu bewirken. Dafür weist die Steuereinrichtung 48 ein Kennfeld 78 auf, in dem ein Zusammenhang zwischen Kraft 72 und Ansteuerung hinterlegt ist.
  • 15 zeigt eine Variante der Ausführungsform gemäß der 14, wobei der Kraftsensor 70 wie ein elektrisches Bauteil über ein Kabel 38 mit Energie versorgt wird. Bei dieser Ausgestaltung sendet der Kraftsensor 70 sein Signal über eine Signal leitung 47 an die Steuereinrichtung 48. Diese Ausführungsform bietet eine besonders gute Synergie zwischen der Verwendung eines Kraftsensors 70 und der Energiezufuhr über den formstabilen Leiter 36.
  • Damit zeigt diese Anmeldung zwei innovative Konzepte auf, mit denen sich Tore für Garagen und Garagen mit einem solchen Tor verbessern lassen. Die beiden Konzepte lassen sich unabhängig voneinander implementieren, bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit einer besonderen Synergie.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8802513 U [0003]
    • - DE 8802512 U [0004]

Claims (20)

  1. Tor (10) für eine Garage (12), das Tor (10) mit einem verlagerbaren Torblatt (14), mit einer ortsfesten Führungseinrichtung (16), mit einem antreibbaren mechanischen Verbindungselement (18), das verlagerbar an der Führungseinrichtung (16) angeordnet ist und in mechanischer Wirkverbindung zum Torblatt (14) steht, so dass das Verbindungselement (18) bei seiner Verlagerung von der Führungseinrichtung (16) gehalten ist und das Verbindungselement (18) durch seine Verlagerung das Torblatt (14) zum Öffnen und Schließen des Tors (10) verlagert, mit einem elektrischen Anschluss (26) und mit einem elektrischen Bauteil (32), das am Torblatt (14) angeordnet ist und in elektrischer Verbindung zu dem elektrischen Anschluss (26) steht, wobei die elektrische Verbindung in Längsrichtung (34) der Führungseinrichtung (16) durch einen Leiter (36) realisiert ist, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements (18) in Längsrichtung (34) der Führungseinrichtung (16) formstabil ist.
  2. Tor nach Anspruch 1, wobei das Verbindungselement (18) einen elektrischen Verbindungsaufbau (58) aufweist, der dafür ausgebildet ist, zumindest einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss (26) und dem elektrischen Bauteil (32) herzustellen.
  3. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Leiter (36) mit dem elektrischen Anschluss (26) elektrisch verbunden ist.
  4. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Leiter (36) als Stromschiene ausgeführt ist.
  5. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Leiter (36) eine Leiterbahn ist, die in die Führungseinrichtung (16) eingelegt ist.
  6. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Leiter (36) als eine flexible Platine (50) mit einer Leiterbahn (52) ausgeführt ist, wobei die Platine (50) mit einem Adhäsiv in die Führungseinrichtung (16) eingelegt ist.
  7. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verbindungselement (18) einen Schleifkontakt (42) aufweist.
  8. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verbindungselement (18) einen Steckeranschluss (54) aufweist, der elektrisch mit dem Schleifkontakt (42) verbunden ist.
  9. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Torblatt an seiner Innenseite (64) einen Kabelkanal (66) aufweist, in dem ein Kabel (38) angeordnet ist, das dafür ausgebildet ist, zumindest einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss (26) und dem elektrischen Bauteil (32) herzustellen.
  10. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an der Außenseite (61) des Torblatts (14) ein Leuchtmittel in einer Höhe zwischen 0,5 m und 2 m angeordnet ist.
  11. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche an der Innenseite (64) des Torblatts (14) ein Leuchtmittel in einer Höhe zwischen 0,25 m und 1,75 m angeordnet ist.
  12. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Verbindungselement (18) einen Antrieb (56) aufweist, der in reibschlüssiger oder formschlüssiger Verbindung mit der Führungseinrichtung (16) steht.
  13. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das elektrische Bauteil dafür ausgebildet ist, ein Signal (46) zu erzeugen und dass an dem Torblatt (14) eine Signalleitung (47) angeordnet ist, die dafür ausgebildet ist, das Signal (46) vom elektrischen Bauteil über das Verbindungselement (18) an eine Steuereinrichtung (48) zu übermitteln.
  14. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das elektrische Bauteil (32) dafür ausgebildet ist, ein Signal (46) zu erzeugen und dass an dem Torblatt (14) ein Sender (44) angeordnet ist, der dafür ausgebildet ist, das Signal (46) vom elektrischen Bauteil (32) an eine Steuereinrichtung (48) zu senden.
  15. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das elektrische Bauteil (32) aus der Gruppe bestehend aus Schalter, Leuchtmittel, Beschleunigungssensor, Notausschalter, Alarmmelder, Fingerabdrucksensor, Codeschloss, Empfänger, Bewegungsmelder, Kraftsensor, Türsicherungskontakt gewählt ist.
  16. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei an dem Verbindungselement (18) oder an dem Torblatt (14) ein Kraftsensor (70) angeordnet ist, der dafür ausgebildet ist, die Kraft (72) zu ermitteln, die vom Torblatt (14) durch die Einwirkung der Schwerkraft auf das Verbindungselement (18) wirkt.
  17. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zwischen dem Verbindungselement (18) und dem Torblatt (14) ein Koppelelement (74) angeordnet ist und dass zwischen dem Koppelelement (74) und dem Torblatt (14) ein Kraftsensor (70) angeordnet ist, der dafür ausgebildet ist, die Kraft (72) zu ermitteln, die vom Torblatt (14) durch die Einwirkung der Schwerkraft auf das Koppelelement (74) wirkt.
  18. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ferner mit einer Steuereinrichtung (48), die dafür ausgebildet ist, die vom Kraftsensor (70) ermittelte Kraft (72) auszuwerten und eine Ansteuerung des Verbindungselements (18) in Abhängigkeit von der Kraft (72) zu bewirken.
  19. Tor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Steuereinrichtung (48) ein Kennfeld (78) aufweist, in dem ein Zusammenhang zwischen Kraft (72) und Ansteuerung hinterlegt ist.
  20. Garage (12) mit einem Tor (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem Garagenkörper (20), wobei die Führungseinrichtung (16) ortsfest am Garagenkörper (20) angeordnet ist und das Torblatt (14) relativ zum Garagenkörper (20) verlagerbar angeordnet ist.
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