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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Tor für eine Garage,
wobei das Tor ein verlagerbares Torblatt und eine ortsfeste Führungseinrichtung
aufweist.
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Die
Erfindung betrifft ferner eine Garage mit einem solchen Tor.
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Tore
für eine Garage sind aus dem Stand der Technik in großer
Vielfalt bekannt. Es sei dabei lediglich beispielhaft auf die
DE 88 025 13 U verwiesen. Der
größte Teil des druckschriftlich bekannten Stands
der Technik beschäftigt sich entweder mit mecha nischen
oder mit elektromotorischen Lösungen, die es einem Benutzer
erleichtern, ein Garagentor zu öffnen oder zu schließen.
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Es
ist auch eine Druckschrift
DE
88 025 12 U bekannt, die sich damit beschäftigt,
wie man ein elektrisches Kabel an das Torblatt führen kann,
ohne dabei das Öffnen oder das Schließen des Tors
zu behindern. Diese Aufgabe ist technisch anspruchsvoll, da dauerhaft
in sicherer Weise eine elektrische Verbindung zwischen zwei relativ
zueinander beweglichen Gegenständen hergestellt werden
muss.
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In
der Praxis haben sich aber andere Lösungen behauptet, die
auf eine elektrische Verbindung zwischen dem Garagenkörper
und dem beweglichen Torblatt verzichten. Es ist zu vermuten, dass
die Kosten-/Nutzenabwägung zwischen einer beweglichen elektrischen
Lösung und einer stationären Lösung,
z. B. Kontakte im Boden des Garagenkörpers, oder ein mechanischer
Aktuator, der mit einem elektrischen Element am Garagenkörper
zusammenwirkt, für stationäre Lösungen
gesprochen hat. Daher wird heutzutage jegliche Elektrik am Garagenkörper
angeordnet, um eine elektrische Anbindung an das bewegliche Torblatt
zu vermeiden.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Tor
für eine Garage sowie eine verbesserte Garage mit einem
solchen Tor aufzuzeigen. Die Verbesserung soll sich dabei insbesondere
im Sinne einer Kostenersparnis für das gesamte System,
also für die Garage, sowie in einer besseren Qualität
und Zuverlässigkeit des Gesamtsystems zeigen.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch ein Tor für eine Garage,
das Tor mit einem verlagerbaren Torblatt, mit einer ortsfesten Führungseinrichtung,
mit einem antreibbaren mechanischen Verbindungselement, das verlagerbar
an der Führungseinrichtung angeordnet ist und in mechanischer
Wirkverbindung zum Torblatt steht, so dass das Verbindungselement bei
seiner Verlagerung von der Führungseinrichtung gehalten
ist und das Verbindungselement durch seine Verlagerung das Torblatt
zum Öffnen und Schließen des Tors verlagert, mit
einem elektrischen Anschluss und mit einem elektrischen Bauteil,
das am Torblatt angeordnet ist und in elektrischer Verbindung zu
dem elektrischen Anschluss steht, wobei die elektrische Verbindung
in Längsrichtung der Führungseinrichtung durch
einen Leiter realisiert ist, der bei einer Verlagerung des Verbindungselements
in Längsrichtung der Führungseinrichtung formstabil
ist.
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Im
Rahmen der Erfindung hat sich überraschenderweise gezeigt,
dass es entgegen der Auffassung im Stand der Technik doch Möglichkeiten gibt,
eine dauerhafte und sichere elektrische Verbindung zum beweglichen
Torblatt herzustellen. Es hat sich dann des Weiteren herausgestellt,
dass es durch die Erfindung nun erstmals möglich wird,
elektrische Elemente gerade nicht am Garagenkörper, sondern am
beweglichen Torblatt anzubringen.
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Bei
der Betrachtung der Gesamtlösung hat sich nämlich
herausgestellt, dass zwar ein Mehraufwand in der Produktion entsteht,
dieser Mehraufwand jedoch durch eine erheblich vereinfachte Installation
mehr als kompensiert wird. Damit zeigt die Erfindung nun erstmals
eine praktikable Möglichkeit auf, die theoretisch denkbare
elektrische Anbindung des Torblatts in einer wirtschaftlichen und
produktionstechnisch sinnvollen Art und Weise zu realisieren.
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Um
dies zu erreichen, zeigt die Erfindung u. a. auf, die elektrische
Verbindung in Längsrichtung der Führungseinrichtung
durch einen Leiter zu realisieren, der bei einer Verlagerung des
Verbindungselements in Längsrichtung der Führungseinrichtung formstabil
ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Leiter trotz der Anbindung
an das verlagerbare Torblatt seine Form in Längsrichtung
der Führungseinrichtung beibehält, wenn sich das
Torblatt verlagert. Aufgrund der stabilen Form in Längsrichtung
der Führungseinrichtung besteht auch nicht mehr die Gefahr,
dass sich der Leiter verklemmt oder verheddert.
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Wie
bereits erwähnt, entsteht bei dem erfindungsgemäßen
Tor ein höherer Aufwand in der Produktion, da im Vergleich
zu einem rein mechanischen Torblatt der form stabile Leiter für
die elektrische Verbindung und das elektrische Bauteil am Torblatt
gefertigt und befestigt werden müssen. Betrachtet man jedoch
das Gesamtsystem, so stellt man fest, dass das elektrische Bauteil,
welches früher zusätzlich am Garagenkörper
angebracht werden musste, nun bereits am Torblatt angeordnet ist.
Eine zusätzliche und aufwändige Installation am
Garagenkörper entfällt daher.
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Außerdem
erhöht sich die Qualität des Gesamtsystems, da
nun ein größerer Teil der Herstellung der Garage
in der kontrollierten Produktionsumgebung des Torherstellers stattfindet
und nachträgliche Installationsarbeiten durch Drittanbieter überflüssig
macht. Durch die Formstabilität des Leiters ist auch eine
dauerhafte Funktionalität des Tors sichergestellt.
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Insgesamt
zeigt die Erfindung eine Möglichkeit auf, wie sich elektrische
Bauteile entgegen der bisherigen Auffassung sinnvoll im Torblatt
integrieren lassen, wodurch einerseits die Kosten des Gesamtsystems
reduziert und die Qualität des Gesamtsystems gesteigert
wird.
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Bei
dem genannten Tor kann es sich sowohl um einteilige Tore, insbesondere
Schwenkflügeltore, als auch um mehrteilige Tore, insbesondere
Sektionaltore, handeln. Der elektrische Anschluss ist bevorzugt
dafür ausgebildet ist, auch die elektrische Energie für
den Antrieb des Verbindungselements bereitzustellen, so dass sich
hier eine Doppelfunktion ergibt.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen dieser Anmeldung die Verwendung
der unbestimmten Artikel „ein” und „eine” das
Vorhandensein weiterer gleichartiger Elemente nicht ausschließt.
Daher sind diese Wörter im Sinne von „zumindest
ein” und „zumindest eine” zu verstehen,
sofern nicht durch die explizite Einschränkung „genau
ein” und „genau eine” eine Mehrzahl bewusst
ausgeschlossen wird.
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Damit
ist die Aufgabe vollständig gelöst.
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Bei
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Verbindungselement
einen elektrischen Verbindungsaufbau auf, der dafür ausgebildet ist,
zumindest einen Teil der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen
Anschluss und dem elektrischen Bauteil herzustellen.
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Diese
Ausgestaltung ist einerseits fertigungstechnisch vorteilhaft; andererseits
erhöht sie die Fehlersicherheit. Der Verbindungsaufbau
kann am Verbindungselement angeordnet sein, wodurch er mechanisch
stabilisiert wird. Insbesondere ist der Verbindungsaufbau im Verbindungselement
angeordnet, wodurch er besonders gut vor äußeren
Einflüssen geschützt ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Leiter mit dem elektrischen Anschluss elektrisch verbunden.
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Dabei
wird sich der elektrische Anschluss in aller Regel an einem Ende
der Führungseinrichtung befinden, wo der Antrieb für
das Tor, insbesondere ein Elektromotor, angeordnet wird. Es ist
dann einfach möglich, eine Spannung an dem elektrischen Anschluss
vor dem Elektromotor oder nach dem Elektromotor abzugreifen und
entweder direkt oder auf eine andere Spannung, vorzugsweise eine
niedrigere Spannung, transformiert auf den Leiter zu geben.
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Es
sind aber auch Situationen denkbar, wo man den elektrischen Anschluss
gedanklich dem Verbindungselement zuordnet, nämlich insbesondere
dann, wenn der Elektromotor für den Antrieb des Verbindungselements
im Verbindungselement selbst angeordnet ist. In diesem Fall wird
eine Versorgungsspannung über den Leiter zum Verbindungselement geführt,
wo sie einerseits zum Betrieb des Elektromotors verwendet wird und
andererseits an dem elektrischen Anschluss entweder vor oder nach
dem Motor direkt oder auf eine andere Spannung, bevorzugt eine niedrigere
Spannung, transformiert zu dem elektrischen Bauteil geführt
wird.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Leiter als Stromschiene ausgeführt.
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Diese
Ausgestaltung ist fertigungstechnisch einfach zu realisieren und
hat eine gute Dauerhaltbarkeit. Falls erforderlich, kann die Stromschiene
bis auf den Stromabgriffsbereich isoliert sein. Es ist aber bevorzugt,
dass die Spannung auf der Stromschiene so gering gehalten wird,
dass eine Isolierung nicht erforderlich ist. Die Stromschiene wird
bevorzugt außerhalb der Führungseinrichtung angeordnet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Leiter eine Leiterbahn, die in die Führungseinrichtung
eingelegt ist.
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Diese
Ausführungsform ermöglicht eine besonders kompakte
Bauweise, da der Raum, den die Führungseinrichtung bereits
einnimmt, besonders gut genutzt wird. Die Leiterbahn kann verhältnismäßig
dünn ausgeführt sein, da sie ihre Stabilität über die
Führungseinrichtung erhält.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der
Leiter als eine flexible Platine mit einer Leiterbahn ausgeführt,
wobei die Platine mit einem Adhäsiv in die Führungseinrichtung
eingelegt ist.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht eine besonders günstige
Fertigung, da das Anbringen des formstabilen Leiters schnell erfolgen
kann. Einerseits ist der Leiter auf der flexiblen Platine bereits
korrekt positioniert. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass in
der Praxis bevorzugt mindestens zwei Leiter verwendet werden, die
korrekt positioniert werden müssen. Die flexible Platine
stellt bevorzugt gleichzeitig die elektrische Isolation gegenüber
der Führungseinrichtung dar, so dass ein möglicher
zusätzlicher Arbeitsschritt für eine entsprechende
Isolation des Leiters entfällt. Das Adhäsiv wird
bevorzugt als eine Klebeschicht bereitgestellt, die vor dem Gebrauch
durch einen Schutzfilm geschützt ist. Bei der Fertigung
wird der Schutzfilm dann abgezogen und die flexible Platine in die
Führungseinrichtung eingeklebt.
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In
diesem Zusammenhang ist es besonders bevorzugt, wenn die Führungseinrichtung
eine Vertiefung für die flexible Platine aufweist, so dass
die flexible Platine etwas versenkt in die Führungseinrichtung
eingelegt ist.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Verbindungselement einen Schleifkontakt auf.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht es auf besonders einfache Weise,
einen elektrischen Kontakt zwischen dem Leiter, insbesondere in
der Ausführung als Leiterbahn, und dem Verbindungselement herzustellen.
Der Schleifkontakt ist dabei insbesondere als federnder Schleifkontakt
ausgeführt, um so dauerhaft eine sichere elektrische Kontaktierung
sicherzustellen. Bei besonderen Anwendungsfällen kann es
bevorzugt sein, statt des Schleifkontakts einen Federkontakt zu
verwenden, dessen Kontaktbereich in der Art eines Rads ausgeführt
ist. Bei einer Verlagerung des Verbindungselements rollt das Rad des
Federkontakts dann entlang des Leiters.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Verbindungselement einen Steckeranschluss auf, der elektrisch mit
dem Schleifkontakt verbunden ist.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht eine gute Modularität
des Tors und die Austauschbarkeit von einzelnen Komponenten. Der
elektrische Stromkreis am Torblatt weist dann einen Stecker auf,
der in den Steckeranschluss des Verbindungselements eingesteckt
wird. Sollte es erforderlich werden, das Verbindungselement auszutauschen,
so kann die Steckerkupplung geöffnet, das Verbindungselement
ausgetauscht und der Stecker wieder in den Steckanschluss eingesteckt
werden. Andererseits, sollte der Stromkreis am Torblatt ausgetauscht
werden müssen, so ist es nicht erforderlich, auch das Verbindungselement
auszutauschen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Torblatt an seiner Innenseite einen Kabelkanal auf, in dem ein Kabel
angeordnet ist, das dafür ausgebildet ist, zumindest einen Teil
der elektrischen Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss
und dem elektrischen Bauteil herzustellen.
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Diese
Ausführungsform ist kostengünstig und kann auf
einfache Weise erweitert werden. Soll beispielsweise ein weiteres
elektrisches Bauteil angebaut werden, so erhält man durch Öffnen
des Kabelkanals schnell Zugang zu dem Kabel, das an das zusätzliche
elektrische Bauteil angeschlossen werden kann. Der Kabelkanal verläuft
dabei bevorzugt senkrecht entlang der Innenseite des Torblatts,
dabei insbesondere mittig zum Torblatt.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
der Außenseite des Torblatts ein Leuchtmittel in einer
Höhe zwischen 0,5 Meter und 2 Meter angeordnet.
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Diese
Ausgestaltung ermöglicht eine Außenbeleuchtung
für die Garage, ohne dass zusätzliche bauliche
Maßnahmen oder Veränderungen am Garagenkörper
durchgeführt werden müssen. Ist es das vorrangige
Ziel, das Leuchtmittel so anzuordnen, dass jegliche Blendwirkung
unterbleibt, so wird das Leuchtmittel bevorzugt in einer Höhe
von weniger als 1,5 Meter, besonders bevorzugt unterhalb 1 Meter, und
insbesondere unterhalb 0,75 Meter, angeordnet. Soll eine besonders
weiträumige Beleuchtung erzielt werden, so wird das Leuchtmittel
bevorzugt in einer Höhe von mehr als 1 Meter, besonders
bevorzugt mehr als 1,5 Meter und insbesondere mehr als 1,75 Meter
angeordnet. Die Höhenangaben beziehen sich dabei auf das
Tor im geschlossenen Zustand.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an
der Innenseite des Torblatts ein Leuchtmittel in einer Höhe
zwischen 0,25 Meter und 1,75 Meter angeordnet.
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Diese
Anordnung des Leuchtmittels bietet den besonderen Vorteil, dass
der Kofferraum eines in der Garage befindlichen Fahrzeugs gut beleuchtet werden
kann.
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Herkömmliche
bekannte Leuchten in einer Garage leuchten stets von der Decke,
häufig insbesondere von der Mitte der Garagendecke, so
dass der Kofferraum im Dunklen liegt. Das Leuchtmittel wird bevorzugt
in einer Höhe zwischen 0,35 Meter und 1,5 Meter, besonders
bevorzugt zwischen 0,45 Meter und 1,25 Meter und insbesondere zwischen 0,55
Meter und 1 Meter angeordnet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das
Verbindungselement einen Antrieb auf, der in reibschlüssiger
oder formschlüssiger Verbindung mit der Führungseinrichtung steht.
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Im
Allgemeinen wird es als vorteilhaft angesehen, das Verbindungselement
und den Antrieb, insbesondere einen Elektromotor, räumlich
getrennt auszuführen. Auf diese Weise kann das Verbindungselement
klein und kompakt gehalten werden und an anderer Stelle ein leistungsstarker
Antrieb installiert werden. Bei der hier vorgeschlagenen Ausführungsform
wird aber der Antrieb in das Verbindungselement integriert, um insgesamt
einen besonders kompakten Aufbau zu erzielen. Der Antrieb kann dann
reibschlüssig mit dem Verbindungselement zusammenwirken.
Dabei weist der Antrieb insbesondere ein gummiertes Antriebsrad
auf, und die Führungseinrichtung ist aus einem Hartkunststoff
oder Metall geformt. Die Verbindung kann auch formschlüssig sein.
Dann weist der Antrieb insbesondere ein Zahnrad auf, und das Verbindungselement
weist Vertiefungen auf, in die das Zahnrad eingreift.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
elektrische Bauteil dafür ausgebildet, ein Signal zu erzeugen
und ist an dem Torblatt eine Signalleitung angeordnet, die dafür
ausgebildet ist, das Signal vom elektrischen Bauteil über das
Verbindungselement an eine Steuereinrichtung zu übermitteln.
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Diese
Ausführungsform ermöglicht es nun, ein elektrisches
Bauteil nicht nur passiv zu nutzen, also beispielsweise als Beleuchtungseinrichtung oder
Schalter, sondern auch aktiv zu nutzen, insbesondere als Bewegungsmelder.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass das elektrische
Bauteil auch ohne eine zusätzliche Signalleitung ein Signal überträgt,
nämlich indem es in den bestehenden Stromkreis ein Signal
aufmoduliert, doch wird es derzeit als vorteilhaft angesehen, die
Spannungsversorgung des elektrischen Bauteils von der Signalübertragung zu
trennen.
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Die
Ausführungsform ermöglicht es insbesondere, dass
das elektrische Bauteil als Bewegungsmelder den Schließbereich
des Torblatts überwacht und bei Detektion eines Objekts
im Schließbereich ein Signal aussendet. Eine entsprechend
ausgebildete Steuereinrichtung kann auf dieses Signal reagieren
und beispielsweise einen Schließvorgang unterbrechen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
elektrische Bauteil dafür ausgebildet, ein Signal zu erzeugen
und ist an dem Torblatt ein Sender angeordnet, der dafür
ausgebildet ist, das Signal vom elektrischen Bauteil an eine Steuereinrichtung
zu senden.
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Zu
dieser Ausgestaltung gelten die zuvor gemachten Ausführungen
sinngemäß. Hier wird allerdings nicht die zuvor
beschriebene Signalleitung verwendet, sondern durch eine drahtlose Übertragungsstrecke
ersetzt, die insbesondere als Infrarot-, Bluetooth- oder WLAN-Verbindung
realisiert ist. Diese Ausgestaltung besitzt zudem die Besonderheit,
dass die genannte Steuereinrichtung nun auf einfache Weise vom Tor
räumlich entkoppelt angeordnet werden kann.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
elektrische Bauteil aus der Gruppe bestehend aus Schalter, Leuchtmittel,
Beschleunigungssensor, Notausschalter, Alarmmelder, Finderabdrucksensor,
Codeschluss, Empfänger, Bewegungsmelder, Kraftsensor, Türsicherungskontakt gewählt.
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Ein
Schalter wird bevorzugt verwendet, um eine obere oder eine untere
Position des Torblatts zu ermitteln. Ein Leuchtmittel wird bevorzugt
verwendet, um den Außenbereich oder den Innenbereich der Garage
zu beleuchten. Ein Beschleunigungssensor wird insbesondere verwendet,
um ein Rütteln am Torblatt zu detektieren, was auf einen
Einbruchsversuch hinweisen könnte. Ein Notausschalter wird
vorteilhafterweise verwendet, um eine sichere Möglichkeit
zu schaffen, einen Öffnungs- oder Schließvorgang
des Tors zu stoppen. Ein Alarmmelder wird insbesondere verwendet,
um auf ein sicherheitsrelevantes Ereignis, wie z. B. eine Fehlfunktion
oder einen Einbruchsversuch, hinzuweisen. Ein Fingerabdrucksensor
wird bevorzugt verwendet, um auf einfache Weise eine Zugangsberechtigung
in die Garage zu prüfen. Ein Codeschloss wird insbesondere
dann verwendet, wenn eine schlüssellose Zugangsprüfung
erfolgen soll. Ein Empfänger, ggf. gekoppelt mit einer
Sendeeinrichtung, wird bevorzugt verwendet, um eine Fernbedienbarkeit
des Öffnungs- und Schließvorgangs des Tors zu
aktivieren. Ein Bewegungsmelder wird insbesondere eingesetzt, um
den Schließbereich des Tors zu überwachen und/oder
bei Anwesenheit einer Person eine Komfortfunktion, wie z. B. eine
Beleuchtung, zu aktivieren. Ein Kraftsensor wird bevorzugt verwendet,
um zu ermitteln, mit welcher Kraft das Tor den Schließvorgang
durchführt. Ein Türsicherungskontakt kann bevorzugt überwachen,
ob das Tor ohne Berechtigung geöffnet wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung, der auch für sich genommen,
d. h. ohne elektrische Energie zum Torblatt zu führen und
ohne eine elektrische Verbindung mittels eines formstabilen Leiters,
eine eigenständige erfinderische Weiterentwicklung gegenüber
dem Stand der Technik darstellt, ist an dem Verbindungselement oder
an dem Torblatt ein Kraftsensor angeordnet, der dafür ausgebildet
ist, die Kraft zu ermitteln, die vom Torblatt durch die Einwirkung
der Schwerkraft auf das Verbindungselement wirkt.
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Bei
allen bekannten Toren für eine Garage ist der letzte Teil
des Schließvorgangs schwer zu überwachen. Dies
liegt daran, dass bereits verhältnismäßig
kleine Verlagerungen des Verbindungselements an der unteren Kante
des Torblatts einen hohen Druck erzeugen können. Es ist
jedoch erforderlich, diesen Druck zu überwachen, da es
sicherheitstechnische Vorgaben gibt, die eine Überschreitung
eines bestimmten Drucks nicht erlauben.
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Im
Stand der Technik sind Lösungen vorgeschlagen worden, die
den Strom des antreibenden Elektromotors messen und daraus Rückschlüsse
bezüglich der Position des Torblatts ziehen. Gemäß dieses
Aspekts der Erfindung wird nun vorgeschlagen, einen Kraftsensor
zu verwenden, der die Kraft misst, die durch das Torblatt ausgeübt
wird. Wenn der Kraftsensor wie vorgeschlagen am Verbindungselement oder
am Torblatt angeordnet ist, kann eine recht genaue Aussage getroffen
werden, ob der Schließvorgang ordnungsgemäß verläuft
oder ob beispielsweise ein Objekt den Schließvorgang behindert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen
dem Verbindungselement und dem Torblatt ein Koppelelement angeordnet
und ist zwischen dem Koppelelement und dem Torblatt ein Kraftsensor
angeordnet, der dafür ausgebildet ist, die Kraft zu ermitteln,
die vom Torblatt durch Einwirkung der Schwerkraft auf das Koppelelement wirkt.
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Zu
dieser Ausführungsform gilt sinngemäß das
zuvor Gesagte. Durch das Koppelelement wird aber das funktionale
Zusammenspiel von Verbindungselement, Torblatt und Kraftsensor vereinfacht. Insbesondere
wenn der Kraftsensor am Torblatt angeordnet ist, bevorzugt zwischen
Torblatt und Koppelelement, lässt sich die durch das Torblatt
ausgeübte Kraft gut ermitteln.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine
Steuereinrichtung vorhanden, die dafür ausgebildet ist,
die vom Kraftsensor ermittelte Kraft auszuwerten und eine Ansteuerung
des Verbindungselements in Abhängigkeit von der Kraft zu
bewirken.
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Diese
Ausführungsform ermöglicht eine einfache Steuerung
bzw. Regelung des Öffnungsvorgangs und insbesondere des
Schließvorgangs. So kann beispielsweise überwacht
werden, ob beim Schließen des Tors eine bestimmte Mindestkraft
unterschritten wird. Ist dies der Fall, so deutet dies auf eine
Blockade im Schließbereich hin. Der Schließvorgang
kann dann unterbrochen und insbesondere in einen Öff nungsvorgang überführt
werden. Da sich die Kräfteverhältnisse am Torblatt über
den Öffnungs- bzw. Schließvorgang ändern,
ist es vorteilhaft, bei der Ansteuerung die tatsächliche
Position des Torblatts zu berücksichtigen.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Steuereinrichtung ein Kennfeld auf, in dem ein Zusammenhang zwischen Kraft
und Ansteuerung hinterlegt ist.
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Wenngleich
es möglich ist, die Ansteuerung des Tors auch über
eine Funktion zu regeln, die von der Kraft abhängt, so
ist es besonders vorteilhaft, die Ansteuerung über ein
Kennfeld abzuleiten. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Kennfeld
auch eine Abhängigkeit von der Position des Torblatts aufweist. Dies
kann insbesondere durch das Hinterlegen von mehreren Kurven im Kennfeld
erzielt werden.
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Schließlich
wird die Aufgabe durch eine Garage mit einem zuvor beschriebenen
Tor und einem Garagenkörper gelöst, wobei die
Führungseinrichtung ortsfest am Garagenkörper
angeordnet ist und das Torblatt relativ zum Garagenkörper
verlagerbar angeordnet ist.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es
zeigen:
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1 den
allgemeinen Aufbau einer Garage mit einem Tor;
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2 eine
erste Ausführungsform eines Tors im fast geöffneten
Zustand;
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3 die
erste Ausführungsform gemäß 2 im
fast geschlossenen Zustand;
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4 eine
zweite Ausführungsform eines Tors;
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5 eine
dritte Ausführungsform eines Tors;
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6 eine
vereinfachte dreidimensionale Darstellung der Führungseinrichtung
und des Verbindungselements gemäß 5;
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7 eine
vereinfachte dreidimensionale Darstellung der Führungseinrichtung
gemäß 5;
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8 eine
vereinfachte dreidimensionale Darstellung des Verbindungselements
gemäß 5;
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9 eine
vereinfachte dreidimensionale Darstellung eines Verbindungselements
gemäß einer vierten Ausführungsform eines
Tors;
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10 eine
dreidimensionale Darstellung eines Verbindungsaufbaus in einem Verbindungselement
gemäß einer fünften Ausführungsform
eines Tors;
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11 die
Außenseite eines Tors gemäß einer sechsten
Ausführungsform;
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12 die
Innenseite des Tors gemäß der 11;
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13 eine
seitliche Draufsicht auf zwei Elemente des Torblatts gemäß 12;
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14 ein
Tor gemäß einer siebten Ausführungsform
mit einem Kraftsensor mit einer Signalleitung; und
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15 eine
achte Ausführungsform eines Tors mit einem Kraftsensor
und einer drahtlosen Signalstrecke.
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1 zeigt
in einer stark vereinfachten Darstellung, teilweise mit gestrichelten
Linien, ein Tor 10 für eine Garage 12.
Das Tor 10 hat ein verlagerbares Torblatt 14 und
eine ortsfeste Führungseinrichtung 16. Das Tor 12 weist
ferner ein antreibbares mechanisches Verbindungselement 18 auf,
das verlagerbar an der Führungseinrichtung 16 angeordnet
ist und in mechanischer Wirkverbindung zum Torblatt 14 steht, so
dass das Verbindungselement 18 bei seiner Verlagerung von
der Führungseinrichtung 16 gehalten ist und das
Verbindungselement 18 durch seine Verlagerung das Torblatt 14 zum Öffnen
und Schließen des Tors 10 verlagert.
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Die
Garage 12 weist einen Garagenkörper 20 auf,
wobei die Führungseinrichtung 16 ortsfest am Garagenkörper 20 angeordnet
ist und das Torblatt 14 relativ zum Garagenkörper
angeordnet ist. Bei der Garage 12 handelt es sich insbesondere
um eine Garage für Kraftfahrzeuge. Das Torblatt 14 ist
hier als Sektionaltor dargestellt. Es kommen aber grundsätzlich
auch alle anderen Torarten, insbesondere mit einteiligem Torblatt,
in Frage.
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2 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel eines Tors 10.
Das Torblatt 14 mit seinen fünf Torblattelementen 22,
die Führungseinrichtung 16, hier von zwei Haltern 24 getragen,
und das Verbindungselement 18 sind wieder zuerkennen. Zusätzlich
gezeigt ist ein elektrischer Anschluss 26, der elektrisch
vor oder nach dem Antrieb 28 des Verbindungselements 18,
nicht aber am Torblatt 14, angeordnet ist. Der elektrische
Anschluss 26 ist hier ortsfest an einem Ende der Führungseinrichtung 16 am
oder in der Nähe des Antriebs 28 angeordnet.
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Der
Antrieb des Verbindungselements 18 wird hier mittels eines
symbolisch dargestellten Motors 28 bewirkt. Zwischen dem
Verbindungselement 18 und dem obersten Torblattelement 22 ist
ein Koppelelement 30 angeordnet, hier eine Koppelstange, die
die mechanische Anbindung des Torblatts 14 an das Abbildungselement 18 erleich tert.
Bei einer weiteren Ausführungsform kann der elektrische
Anschluss 26 dafür ausgebildet sein, elektrische
Energie für den Antrieb des Verbindungselements 18 bereitzustellen.
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An
dem Torblatt 14, hier an dem zweiten Torblattelement 22 von
unten, ist – symbolisch dargestellt – ein erstes
elektrisches Bauteil 32-1 angeordnet, hier in der Ausführung
als Innenbeleuchtung. Das elektrische Bauteil 32-1 steht
in elektrischer Verbindung zu dem elektrischen Anschluss 26.
Die elektrische Verbindung in Längsrichtung 34 der
Führungseinrichtung 16 ist durch einen Leiter 36 realisiert,
der bei einer Verlagerung des Verbindungselements 18 in
Längsrichtung 34 der Führungseinrichtung 16 formstabil
ist. Der Leiter 36 ist hier als Stromschiene ausgeführt.
Der Leiter 36 ist hier unipolar, da der Stromrückfluss
zur Masse des elektrischen Anschlusses 26 über
die Führungseinrichtung 16 geführt wird.
Es wäre aber auch möglich, den Leiter 36 in
Längsrichtung 34 in zwei voneinander isolierte
Teile zu unterteilen oder eine weitere Stromschiene für den
Stromrückfluss bereitzustellen.
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Die
elektrische Verbindung vom Verbindungselement 18 zum elektrischen
Bauteil 32-1 ist hier mittels eines Kabels 38 realisiert,
welches hier für eine bessere Verständlichkeit
ohne eine entsprechende Kabelführung dargestellt wurde.
Wie eine Kabelführung bewerkstelligt werden kann, wird
noch anhand der 13 erläutert werden.
Der Leiter 36 ist mit dem elektrischen Anschluss 26 elektrisch
verbunden.
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Während
das Verbindungselement 18 an der Führungseinrichtung 16 entlang
gleitet, bleibt der Leiter 36 in seiner Form unverändert.
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3 zeigt
das Tor 10 gemäß der ersten Ausführungsform
im fast geschlossenen Zustand. Zur Verdeutlichung der Flexibilität
der Erfindung ist hier nun zusätzlich ein zweites elektrisches
Bauteil 32-2 gezeigt, welches symbolisch eine Außenbeleuchtung
darstellt. Es ist zu erkennen, dass das Verbindungselement 18 weiterhin
in Verbindung zum Leiter 36 steht und auch in geschlossenem
Zustand eine elektrische Versorgung der elektrischen Bauteile 32 sicherstellt.
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4 zeigt
eine zweite Ausführungsform eines Tors 10. In
Abwandlung zur ersten Ausführungsform wird der Leiter 36 hier
durch ein Kabel bereitgestellt, das von einer Spannrolle 40 in
Längsrichtung 34 der Führungseinrichtung 16 gespannt
gehalten wird. Die Besonderheit bei dieser Ausführungsform ist,
dass der Leiter 36 zwar nicht steif ist, aber dennoch in
Längsrichtung 34 formstabil ist, so dass kein Verklemmen
oder Verheddern des Leiters 36 auftreten kann.
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Das
Verbindungselement 18 unterscheidet sich von der ersten
Ausführungsform auch dadurch, dass der Antrieb 28,
auch hier ein Elektromotor, in dem Verbindungselement 18 angeordnet
ist. Dementsprechend kann der elektrische Anschluss 26 auch
dem Verbindungselement 18 zugeordnet werden. Bei anderer
Betrachtungsweise kann der elektrische Anschluss 26 aber
auch in der Nähe der Spannrolle 40, die den aufgewickelten
Leiter 36 trägt, gesehen werden. Dies ist mittels
eines gestrichelten Kästchens und einer gestrichelten Linie
verdeutlicht.
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Schließlich
weist die zweite Ausführungsform zusätzlich ein
drittes elektrisches Bauteil 32-3 auf, welches hier als
Bewegungsmelder ausgeführt ist. Der Bewegungsmelder wird
hier verwendet, um die Innenbeleuchtung einzuschalten. Das dritte
elektrische Bauteil 32-3 weist hier außerdem die
optionale Zusatzfunktion auf, dass es eine Signalisierung auch über
das Kabel 38, das Verbindungselement 18 und den
Leiter 36 vornimmt, indem es das Kabel 38 mit
einer modulierten Spannung beaufschlagt.
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5 zeigt
eine dritte Ausführungsform eines Tors 10, bei
der der Leiter 36 als eine Leiterbahn ausgeführt
ist, die in die Führungseinrichtung 16 eingelegt
ist, also ortsfest bezüglich der Führungseinrichtung 16 angeordnet
ist.
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Wie
anhand der folgenden Figuren noch näher erläutert
wird, weist das Verbindungselement 18 einen Schleifkontakt 42 auf,
der federbelastet mit dem Leiter 36 in elektrischer Verbindung
steht.
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Eine
weitere Besonderheit dieser dritten Ausführungsform ist,
dass das dritte elektrische Bauteil 32-3 einen Sender 44 aufweist,
um ein Signal 46 an eine Steuereinrichtung 48 zu
senden. Die Übertragung des Signals 46 kann aber
auch über eine am Torblatt 14 angeordnete Signalleitung 47 erfolgen – hier
gestrichelt eingezeichnet –, die dafür ausgebildet ist,
das Signal 46 vom elektrischen Bauteil 32 über das
Verbindungselement 18 an die Steuereinrichtung 48 zu übermitteln.
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6 zeigt
das Zusammenspiel der Führungseinrichtung 16 und
des Verbindungselements 18, wobei die Führungseinrichtung 16 hier
extrem verkürzt dargestellt wurde.
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Wie
besonders gut anhand der 7 zu erkennen ist, hat die Führungseinrichtung 16 ein
U- bzw. C-förmiges Profil. Der Leiter 36 ist hier
als eine flexible Platine 50 mit drei Leiterbahnen 52 ausgeführt,
wobei die Platine 50 mit einem Adhäsiv, nicht dargestellt,
in die Führungseinrichtung 16 eingelegt ist.
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In 8 ist
das Verbindungselement 18 gezeigt, welches drei Schleifkontakte 42 aufweist,
die mit dem Steckeranschluss 54 verbunden sind. Bei dieser
Ausführungsform stellen die beiden äußeren Schleifkontakte 42 einen
Masseanschluss dar. Das Verbindungselement 18 weist zwei
längliche Schlitze 55 auf, in die das Profil der
Führungseinrichtung 16 eingreift. Dadurch sind
keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um das Verbindungselement 18 and
der Führungseinrichtung 16 zu halten, und die
Verlagerbarkeit ist auf einfache Weise gewährleistet.
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Die
Schleifkontakte 42 stellen eine elektrische Verbindung
zu den Leiterbahnen 52 her und führen das entsprechende
Potential auf den Steckeranschluss 54. Diese Ausgestaltung
stellt sicher, dass diese elektrischen Verbindungen an jeder Position des
Verbindungselements 18 relativ zur Führungseinrichtung 16 bestehen
bleiben.
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9 zeigt
eine weitere Ausführungsform eines Verbindungselements 18 für
eine vierte Ausführungsform eines Tors 10. Im
Unterschied zum Verbindungselement 18 gemäß der 8,
sind hier nun alle Schleifkontakte 42 individuell am Steckeranschluss 54 herausgeführt.
Auf diese Weise ist es bevorzugt möglich, ein kabelgebundenes
Signal 46 von einem elektrischen Bauteil 32 über
eine Leiterbahn 52 an eine Steuereinrichtung 48 zu
senden.
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Ein
weiterer Unterschied dieses Verbindungselements 18 liegt
darin, dass der Antrieb 28, hier nicht gezeigt, im Verbindungselement 18 angeordnet
ist und ein Antriebsrad 56 aufweist. Das Antriebsrad 56 steht
hier in reibschlüssiger Verbindung mit der Führungseinrichtung 16.
Sofern die Spannung zum Betrieb des Antriebs 28 nicht mit
der gewünschten Spannung am Steckeranschluss 54 übereinstimmt,
kann zwischen die Schleifkontakte 42 und den Antrieb 56 oder
zwischen die Schleifkontakte 42 und den Steckeranschluss 54 ein
Transformator geschaltet werden.
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10 zeigt
einen elektrischen Verbindungsaufbau 58, bei dem drei Kontaktelemente 60-1, 60-2, 60-3 in
ein isolierendes Gehäuse 62 eingesetzt sind. Der
Verbindungsaufbau 58 stellt einen Teil der elektrischen
Verbindung zwischen dem elektrischen Anschluss 26 und dem
elektrischen Bauteil 32 her. Genauer gesagt, stellt der
gezeigte Verbindungsaufbau 58 hier die Verbindung zwischen
den Leiterbahnen 52 und den entsprechenden Kabeln 38 her.
Bei dieser Ausgestaltung werden die Kabel 38 direkt an die
unteren Zungen der Kontaktelemente 60-1, 60-2, 60-3 angelötet.
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11 zeigt
eine mögliche Ausgestaltung der Außenseite 61 des
Torblatts 14. Dabei ist in einer Höhe von 1,8
m ein elektrisches Bauteil, nämlich ein elektrisches Bauteil 32-2 in
der Ausführung als Leuchtmittel, angeordnet. Ferner weist
das Tor einen Handgriff 62 und die optionalen elektrischen
Bauteile 32-4 und 32-5 auf, die hier einen Fingerabdrucksensor
und ein Codeschloss darstellen.
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12 zeigt
eine beispielhafte Ausgestaltung einer Innenseite 64 des
Torblatts 14. An der Innenseite 64 ist ein Kabelkanal
angeordnet, der in 13 noch in einer seitlichen
Ansicht gezeigt wird. In dem Kabelkanal 66 ist das Kabel 38 angeordnet, hier
mit einer gestrichelten Linie angedeutet. Über das Kabel 38 werden
die elektri schen Bauteile 32-1, 32-3 und das Bauteil 32-6 versorgt,
welches hier als Türsicherungskontakt ausgeführt
ist. Das als Leuchtmittel ausgeführte elektrische Bauteil 32-1 ist
in einer Höhe von 0,75 m angeordnet.
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In
der 13 ist dargestellt, wie der Kabelkanal 66 bei
einem Sektionaltor vorteilhafterweise ausgestaltet ist. Dabei ist
zu erkennen, dass jedem Torblattsegment 22 ein Kabelkanalsegment 68 zugeordnet
ist. Jedes Segment 68 ist an seinen Enden abgeschrägt,
um die Beweglichkeit der Torblattsegmente 32 zu gewährleisten.
In den Bereichen, in denen das Kabel 38 innerhalb der Kabelkanalsegmente 68 verläuft,
ist das Kabel 38 gestrichelt dargestellt.
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14 zeigt
einen unabhängigen erfinderischen Aspekt, der auch ohne
ein elektrisches Bauteil 32 am Torblatt 14 und
auch ohne eine elektrische Anbindung des Torblatts über
einen Leiter 36 eine Weiterentwicklung des Stands der Technik
darstellt. Bei diesem Aspekt ist an dem Torblatt 14 ein
Kraftsensor 70 angeordnet, der dafür ausgebildet
ist, die Kraft 72 zu ermitteln, die vom Torblatt 14 durch
die Einwirkung der Schwerkraft auf ein Koppelelement 74 einwirkt, welches
zwischen dem Verbindungselement 18 und dem Torblatt 14 angeordnet
ist. Mittels einer gestrichelten Linie ist dargestellt, dass der
Kraftsensor 70 alternativ auch am Verbindungselement 18 angeordnet
werden kann.
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Bei
dieser Ausführungsform ist dem Kraftsensor 70 ein
Kraftsensorsender 76 zugeordnet, der die Messwerte drahtlos
an eine Steuereinrichtung 48 übermittelt. Die
Steuereinrichtung ist dafür ausgebildet, die vom Kraftsensor 70 ermittelte
Kraft 72 auszuwerten und eine Ansteuerung des Verbindungselements 18 in
Abhängigkeit von der Kraft 72 zu bewirken. Dafür
weist die Steuereinrichtung 48 ein Kennfeld 78 auf,
in dem ein Zusammenhang zwischen Kraft 72 und Ansteuerung
hinterlegt ist.
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15 zeigt
eine Variante der Ausführungsform gemäß der 14,
wobei der Kraftsensor 70 wie ein elektrisches Bauteil über
ein Kabel 38 mit Energie versorgt wird. Bei dieser Ausgestaltung
sendet der Kraftsensor 70 sein Signal über eine
Signal leitung 47 an die Steuereinrichtung 48.
Diese Ausführungsform bietet eine besonders gute Synergie
zwischen der Verwendung eines Kraftsensors 70 und der Energiezufuhr über
den formstabilen Leiter 36.
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Damit
zeigt diese Anmeldung zwei innovative Konzepte auf, mit denen sich
Tore für Garagen und Garagen mit einem solchen Tor verbessern
lassen. Die beiden Konzepte lassen sich unabhängig voneinander
implementieren, bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit
einer besonderen Synergie.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 8802513
U [0003]
- - DE 8802512 U [0004]