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DE10241541A1 - Creme für kosmetische Zwecke - Google Patents

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DE10241541A1
DE10241541A1 DE2002141541 DE10241541A DE10241541A1 DE 10241541 A1 DE10241541 A1 DE 10241541A1 DE 2002141541 DE2002141541 DE 2002141541 DE 10241541 A DE10241541 A DE 10241541A DE 10241541 A1 DE10241541 A1 DE 10241541A1
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Nguyen-Petersen Chanh-Dinh Drmed
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Hautcreme für kosmetische Zwecke, bestehend aus einer Cremegrundlage und einem Wirkstoffanteil. Die Cremegrundlage weist folgende Inhaltstoffe auf: DOLLAR A i) gereinigtes Wasser DOLLAR A ii) weiße Vaseline DOLLAR A iii) Glycerol-Monostearate DOLLAR A iv) Propylenglykol DOLLAR A v) mittelkettige Triglyceride DOLLAR A vi) Cetylalkohol. DOLLAR A Der Anteil des gereinigten Wassers in der Cremegrundlage beträgt mehr als 30 Gew.-%. Die Hautcreme enthält im Wirkstoffanteil Harnstoff, wobei der Harnstoffanteil in der Hautcreme zwischen 8 und 25 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 10 und 20 Gew.-%, beträgt.

Description

  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Hautcreme für kosmetische Zwecke sowie die Verwendung einer Hautcreme mit einem an sich bekannten Wirkstoff zu einem neuen kosmetischen Verwendungszweck.
  • Im Bereich der kosmetischen Hautcremes ist bekannt, dass Zusätze des in der Haut vorkommenden Harnstoffes in Hautcremes zu einer besonderen Eignung der Hautcreme zur Verwendung auf trockener Haut führen. Dies liegt darin begründet, dass Harnstoff eine hohe Wasserspeicherfähigkeit aufweist. Bei einer Anwendung harnstoffhaltiger Hautcremes auf trockener Haut sorgt der Harnstoffgehalt der Hautcreme daher für eine Zufuhr fehlender Feuchtigkeit. Da die feuchtigkeitsbindende Wirkung von Harnstoff in Hautcremes seit längerem bekannt ist, existieren auf dem Markt bereits eine Vielzahl harnstoffhaltiger Cremes, die als Kosmetika anzusehen sind. Beispielhaft sei hierfür das unter der Bezeichnung „Eucerin® 5 % Urea Gesichtscreme" vertriebene Produkt der Bayersdorf AG, Hamburg, genannt, welches neben den Inhaltsstoffen Wasser, Glyzerin und Trüsostearin einen Anteil von 5 Gewichts-% an Harnstoff enthält. Als Verwendungshinweise gibt der Hersteller u.a. an:
    • – Zur täglichen Pflege bei trockener, spannender rauher und schuppiger Gesichtshaut,
    • – auch zur therapiebegleitenden Pflege z. B. bei Neurodermitis und Psoriasis.
  • Die kosmetische Wirksamkeit der Creme wird dahingehend erklärt, dass bei Anwendung der genannten kosmetischen Hautcreme das Feuchtigkeitsbindevermögen der Haut schnell und langanhaltend erhöht wird.
  • Wie sich aus den oben genannten Verwendungshinweisen bereits ergibt, ist ebenfalls bekannt, dass harnstoffhaltige Salben, d. h. Emulsionen mit geringerem Wassergehalt, sehr gut zur Behandlung der unangenehmen Nebenwirkungen von Neurodermitis und Psoriasis eignen. Hierbei sind in erster Linie die Linderung von Beschwerden zu nennen, die im Zusammenhang mit trockener Haut auftreten, so z. B. Juckreiz, übermäßige Schuppenbildung, Rissbildung, etc..
  • Die Verwendung von Harnstoffen sowohl in Kosmetikcremes als auch in medizinischen Cremes und Salben beruht stets auf der Erkenntnis, dass Harnstoff als Wirkstoff in einer Creme oder Salbe den Feuchtigkeitsgehalt trockener Haut zu erhöhen vermag. Darüber hinausgehende Erkenntnisse über weitere Wirkungen von Harnstoff, die insbesondere eine gezielte Verwendung harnstoffhaltiger Cremes oder Salben nahelegen würden, gibt es bislang nicht.
  • Allen bislang im kosmetischen Bereich als Feuchtigkeitscremes angebotenen harnstoffhaltigen Hautcremes ist gemeinsam, dass ihr Harnstoffgewichtsanteil in der Gesamtzusammensetzung im allgemeinen bis zu 5 % beträgt.
  • Hingegen weisen die Hautcremes bzw. -salben aus dem medizinischen Bereich, die Harnstoff im Wirkstoffanteil aufweisen, einen deutlich erhöhten Harnstoffgehalt auf, der bis zu 12 % betragen kann. Diese harnstoffhaltigen, medizinischen Hautcremes weisen im allgemeinen einen gegenüber dem Wasseranteil deutlich erhöhten Fettanteil auf, wodurch sich eine salbenartige Konsistenz ergibt. Eine Verwendung derartiger Cremes und Salben ist praktisch nur noch im medizinischen Bereich möglich, da stark fetthaltige Salben deutliche kosmetische Nachteile wie das Hervorrufen fettglänzender Haut aufweisen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine neuartige Verwendung für eine harnstoffhaltige Hautcreme anzugeben. Weiterhin soll eine neue Hautcreme mit Harnstoff im Wirkstoffanteil angegeben werden, die sich insbesondere für die erfindungsgemässe Verwendung eignet.
  • Die Lösung der erfindungsgemässen Aufgabe ergibt sich aus den Verwendungsansprüchen 7 und 9 sowie dem auf eine Stoffzusammensetzung gerichteten Anspruch 1.
  • Der durch die Ansprüche 7 und 9 umrissenen Verwendungserfindung liegt die im Rahmen umfänglicher praktischer Erprobungen gewonnene Erkenntnis zugrunde, dass die im medizinischen Bereich verwendeten harnstoffhaltigen Hautcremes nicht nur zur Behandlung von trockener Haut geeignet sind, sondern bei einer Anwendung auf alterungsbedingt faltiger Haut bei regelmäßiger Anwendung über einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum zu einer deutlich sichtbaren Verringerung der Falten der Haut führen. Dabei bewegt sich die beobachtete Faltenverringerung nicht im mikroskopischen Bereich, in denen die Glättungserfolge bislang üblicher Antifaltencremes, die beispielsweise auf Fruchtsäuren basieren, liegen, sondern sie liegt tatsächlich im Bereich makroskopisch sichtbarer Verringerungen der Faltentiefe bzw. Faltenbreite. Es stellt sich daher bei einer regelmässigen Anwendung einer Hautcreme mit einem Gewichtsanteil von Harnstoff über 8 % innerhalb einer verhältnismäßig kurzen Zeitspanne, die sich im Bereich einiger Wochen bewegt, ein kosmetischer Erfolg in Form verringerter Faltensichtbarkeit dar. Die behandelte Haut wirkt verjüngt und erfrischt. So bilden sich flache Falten bei Anwendung einer Hautcreme mit 10 bis 12 Gew-% Harnstoffgehalt innerhalb von 4 Wochen zurück. Tiefere Falten brauchen bei dieser Harnstoffkonzentration längere Zeit. Bei einer Harnstoffkonzentration von 20 Gew-% dagegen können sich selbst tiefe Falten innerhalb von 4 Wochen sichtbar zurückbilden.
  • Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass die Anwendung harnstoffhaltiger Hautcremes mit einem Harnstoffanteil von über 8 Gewichts-% auf alterungsbedingten Pigmentstörungen der menschlichen Haut („Alterspigmentflecken") zu einer deutlichen Verblassung der Pigmentstörungen führt. Auch hier führt bereits eine regelmäßige Anwendung einer harnstoffhaltigen Creme mit dem angegebenen Harnstoffgehalt über einen Zeitraum von wenigen Wochen zu einem sichtbaren kosmetischen Erfolg in Form deutlich verblasster bis hin zu nicht mehr sichtbarer Altersflecken.
  • Dabei sollen im Rahmen der Verwendungsansprüche unter der Formulierung „Hautcreme" sowohl Cremes (Wasser-in-Öl-Emulsion mit relativ niedrigem Wassergehalt) als auch Salben (Öl-in-Wasser-Emulsion), Lotionen (z.B. Wasser-in-Öl-Emulsion mit relativ hohem Wassergehalt) sowie Gele (ölfreie Zubereitungen) verstanden werden.
  • Eine Rezeptur für eine kosmetisch verwendbare Hautcreme mit entsprechendem Harnstoffanteil ergibt sich aus Anspruch 1. Eine solche Hautcreme besteht aus einer Cremegrundlage und einem Wirkstoffanteil, wobei
    • a) die Cremegrundlage die folgenden Inhaltsstoffe aufweist: 1. gereinigtes Wasser, 2. weiße Vaseline, 3. Glycerolmonosterate, 4. Propylenglycol, 5. mittelkettige Triglyceride, 6. Cetylalkohol, wobei der Anteil des gereinigten Wassers mehr als 35 Gewichts-% der Cremegrundlage beträgt, und
    • b) der Wirkstoffanteil Harnstoff enthält, wobei der Harnstoffanteil in der Creme mindestens 8 Gew-% und maximal 25 Gew-% beträgt.
  • Als Untergrenze für eine schnelle Wirksamkeit der erfindungsgemässen Hautcreme hat sich ein Mindestanteil von 10 Gewichts-% Harnstoff in der Hautcreme als günstig erwiesen.
  • Im Rahmen der durchgeführten Untersuchung konnte festgestellt werden, dass ein Harnstoffanteil, der oberhalb von 25 Gewichts-% liegt, eine ungünstige Veränderung der Konsistenz der erfindungsgemäßen Hautcreme hat, die Emulsion ist nicht mehr stabil. Als besonders geeigneter Harnstoffanteil hat sich daher ein Harnstoffanteil zwischen 8 und 25 Gewichts-% in der Hautcreme herausgestellt. Besonders bevorzugt wird dabei ein Harnstoffanteil zwischen 10 und 20 Gew-% verwendet.
  • Um kosmetisch unerwünschte Effekte bei der Anwendung der erfindungsgemässen Hautcreme wie z. B. übermäßig glänzende Haut zu vermeiden, hat es sich herausgestellt, dass der Anteil der weißen Vaseline in der Cremegrundlage vorteilhaft unter 28 Gewichts-% beträgt.
  • Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass die als Emulgatoren verwendeten Glycerolmonosterate vorteilhaft Anteile von Glycerolmonosterate 60 sowie Makrogel-20 Glycerolmonosterate umfassen.
  • Um eine möglichst nebenwirkungsfreie Anwendbarkeit der erfindungsgemäßen Hautcreme auch auf empfindlicher Haut beispielsweise von allergiegefährdeten Personen zu ermöglichen, sollte die erfindungsgemässe Hautcreme keine Konservierungsstoffe enthalten. Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass eine Hautcreme mit der erfindungsgemässen Rezeptur auch ohne Zusatz zusätzlicher Konservierungsstoffe weitgehend unabhängig von den Zubereitungsbedingungen der Hautcreme über einen Zeitraum von einem Jahr verwendbar war. Werden erhöhte Anforderungen an die Sterilität bei der Zubereitung der erfindungsgemässen Hautcreme erfüllt, so kann die Haltbarkeit der Hautcreme auch ohne Konservierungsstoffe ohne weiteres bis auf über zwei Jahre hinaus ausgedehnt werden.
  • Aus den vorgenannten Gründen einer möglichst guten Verträglichkeit der erfindungsgemässen Hautcreme sollte diese ebenfalls keine PH-puffernden Substanzen wie Milchsäure oder Natriumlactat sowie keine Entschäumer wie Dimeticon enthalten. Es hat sich bei der praktischen Erprobung der erfindungsgemässen Hautcreme erwiesen, dass zur Herstellung der erfindungsgemässen Hautcreme auch in grösseren Mengen, beispielsweise im Rahmen einer automatisierten großtechnischen Produktion, keine PHpuffernden Substanzen und keine Entschäumer erforderlich sind.
  • Die erfindungsgemässe Hautcreme weist damit neben ihren erfindungsgemässen kosmetischen Vorteilen den weiteren Vorteil einer besonders hohen Verträglichkeit auf, so dass sie ohne weiteres auch von allergiegefährdeten Personen oder Personen mit akuten Hauterkrankungen verwendet werden kann.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen Hautcreme sowie der erfindungsgemäßen Verwendung einer harnstoffhaltigen Hautcreme ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den nun folgenden Anwendungsbeispielen, die nicht einschränkend zu verstehen sind.
  • Anwendungsbeispiel 1:
  • Aus den folgenden Bestandteilen wird eine Cremegrundlage hergestellt:
    • 1. 40 Gew-% gereinigtes Wasser,
    • 2. 25,5 Gew-% weiße Vaseline,
    • 3. 10 Gew-% Propylenglykol,
    • 4. 7,5 Gew-% mittelkettige Triglyceride,
    • 5. 7 Gew-% Makrogel-20-Glycerolmonostearat,
    • 6. 6 Gew-% Cethylalkohol,
    • 7. 4 Gew-% Glycerolmonostearat 60
  • Glycerolmonostearat 60, Cetylalkohol, mittelkettige Triglyceride und weißes Vaselin werden im Wasserbad auf etwa 60°Cerhitzt und anteilsweise mit der auf die gleiche Temperatur erwärmten Mischung von Macrogol-20-Glycerolmomostearat, Propylenglykol und gereinigtem Wasser versetzt.
  • Die Creme wird bis zum Erkalten ständig gerührt und das verdunstete Wasser ergänzt.
  • Nach der Herstellung der Cremegrundlage wird in diese in einigen Tropfen Wasser gelöster Harnstoff bis zu einem Gewichtsanteil von 10 Gew-% eingearbeitet, wodurch sich der Wasseranteil geringfügig erhöht.
  • Die Creme ist bis zu einem Harnstoff-Anteil von etwa 25 Gew-% stabil.
  • Als kosmetische Anwendungsgebiete der Creme kommen insbesondere eine Faltenbehandlung im Gesicht bzw. im Dekollete in Frage sowie eine gezielte Abblassung von Alterspigmentflecken im Gesicht bzw. auf dem Handrücken gemäß folgender Anwendungshinweise in Frage.
  • Zur Behandlung von Hautfalten bzw. -runzeln wird diese Hautcreme vorteilhaft dreimal täglich dünn auf die zu behandelnde Hautpartie aufgetragen und leicht einmassiert. Ein Auswaschen der Creme ist nicht erforderlich.
  • Die beschriebene Behandlungsweise sollte über einen Zeitraum von zumindest vier Wochen, vorteilhaft auch länger, regelmäßig angewendet werden.
  • Die gleiche Zubereitung eignet sich auch zur Behandlung von Alterspigmentflecken. Hierzu wird die Creme ebenfalls dreimal täglich dünn auf die Haut aufgetragen und leicht einmassiert. Dabei sollte die zu behandelnde Hautpartie sauber und trocken sowie frei von anderen Cremes sein. Danach wird die Creme über eine Einwirkzeit von fünf bis zehn Minuten auf der Haut belassen. Schließlich wird die Creme vorteilhaft mit reinem warmen Wasser ausgewaschen.
  • Ein Behandlungserfolg stellt sich oftmals bereits nach einer zweiwöchigen Anwendung ein.
  • Die beschriebe Hautcreme enthält keinerlei Konservierungsstoffe, keine PHpuffernden Zusätze und keine Entschäumer und ist daher sehr gut verträglich. Trotz der fehlenden Konservierungsstoffe kann die Hautcreme über einen Zeitraum von zwei Jahren aufbewahrt und verwendet werden, sofern bei der Zubereitung der Hautcreme auf eine erhöhte Sterilität geachtet wurde.
  • Aufgrund der geringen Zahl der Inhaltsstoffe sowie der weitgehend fehlenden Hilfsstoffe wie Konservierungsmittel etc. weist die beschriebene Hautcreme eine hervorragende Verträglichkeit auf, so dass sie insbesondere auch zur Verwendung durch Personen mit empfindlicher bzw. gereizter Haut geeignet ist.
  • Die Hautcreme hinterlässt nach dem Auftragen keine glänzende Fettschicht auf der Haut und lässt sich hervorragend mit warmem Wasser auswaschen.
  • Die genannten Inhaltsstoffe sind kostengünstig auch im größeren Umfang verfügbar, kostenintensive Zusatzstoffe sind nicht enthalten.
  • Die Herstellung der beschriebenen Hautcreme ist sowohl in Form einer Einzelzubereitung als auch im großtechnischen Maßstab möglich.
  • Anwendungsbeispiel 2:
  • Es wird eine Cremegrundlage analog zum ersten Anwendungsbeispiel hergestellt. In diese Cremegrundlage wird dann in Wasser gelöster Harnstoff bis zu einem Anteil von 20 Gew-% eingearbeitet.
  • Die so hergestellte Hautcreme eignet sich insbesondere zur gezielten Behandlung tiefer Falten. Hierzu wird die Hautcreme zweimal täglich auf die zu behandelnden Hautpartien im Gesicht oder Dekollete aufgetragen und einmassiert.
  • Auch hier stellt sich im allgemeinen innerhalb von vier Wochen ein sichtbarer Behandlungserfolg ein.
  • Anwendungsbeispiel 3:
  • Werden keine erhöhten kosmetischen Anforderungen an die zur Behandlung von altersbedingten Falten der Haut bzw, der Pigmentstörungen verwendete Hautcreme gestellt, so können auch verschiedene auf dem Markt erhältliche harnstoffhaltige medizinischen Salben Verwendung finden. Insbesondere kann die folgende Salbe verwendet werden:
    – Basodexan S Salbe des Anbieters Hermal Kurt Herman GmbH & Co., Reinbek,
  • Die genannte Hautsalbe weist einen Harnstoffgehalt von 10 Gew-% und ist als Arzneimittel klassifiziert. Sie weist einen hohen Fettgehalt auf, der eine Verwendung der genannten Salbe im kosmetischen Bereich nicht ausschließt, aber nachteilig erscheinen lässt.
  • Jedoch ist die genannte Hautsalbe aufgrund ihres hohen Harnstoffgehalts grundsätzlich zu der erfindungsgemäßen Verwendung zur Behandlung von altersbedingten Hautfalten bzw. -runzeln sowie alterungsbedingten Pigmentstörungen der Haut geeignet.
  • Dabei sollte die Verwendung der genannten Hautsalbe analog zu der in Rahmen des ersten Anwendungsbeispiels gegebenen Verwendungshinweise erfolgen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es im allgemeinen nur eingeschränkt möglich ist, die aufgetragene Salbe durch Anwendung von reinen warmen Wasser auszuwaschen. Nach der Behandlung kann die behandelte Hautpartie daher fettglänzend erscheinen. Der erwünschte kosmetische Hautglättungseffekt sowie der Abblassungseffekt von Altersflecken wird jedoch erzielt.

Claims (10)

  1. Hautcreme für kosmetische Zwecke bestehend aus einer Cremegrundlage und einem Wirkstoffanteil, wobei a) die Cremegrundlage die folgenden Inhaltsstoffe aufweist: i) gereinigtes Wasser ii) weiße Vaseline iii) Glycerol-Monostearate iv) Propylenglykol v) mittelkettige Triglyceride vi) Cetylalkohol, wobei der Anteil des gereinigten Wassers in der Cremegrundlage mehr als 30 Gew-% beträgt, und b) der Wirkstoffanteil Harnstoff enthält, wobei der Harnstoffanteil in der Hautcreme zwischen 8 und 25 Gew-% beträgt, vorzugsweise zwischen 10 und 20 Gew-% beträgt.
  2. Hautcreme gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil der weißen Vaseline in der Cremegrundlage weniger als 28 Gew-% beträgt.
  3. Hautcreme gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Glycerolmonostearat-Anteil in der Cremegrundlage Glycerolmonostearat 60 und Macrogel-20-Glycerolmonostearat umfasst.
  4. Hautcreme gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Creme keine Konservierungsstoffe enthält.
  5. Hautcreme gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Creme keine PH-Puffer enthält.
  6. Hautcreme gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Creme keine Entschäumer enthält.
  7. Verwendung einer Hautcreme, die im Wirkstoffanteil mindestens 8 Gew%, vorzugsweise mindestens 10 Gew-% Harnstoff enthält, zur Behandlung von alterungsbedingten Falten der menschlichen Haut.
  8. Verwendung einer Hautcreme gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hautcreme gemäß Anspruch 1 verwendet wird,
  9. Verwendung einer Hautcreme, die im Wirkstoffanteil mindestens 8 Gew%, vorzugsweise mindestens 10 Gew-% Harnstoff enthält, zur Behandlung von alterungsbedingten Pigmentstörungen der menschlichen Haut.
  10. Verwendung einer Hautcreme gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hautcreme gemäß Anspruch 1 verwendet wird.
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