DE10240971B4 - Handschuh mit einer Vorrichtung zur Signalgebung - Google Patents
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Abstract
Handschuh
mit einer Vorrichtung zur Signalgebung mit einer Beleuchtungseinrichtung
umfassend eine Stromquelle, einen Schaltkreis, eine Lichtquelle und
einen Schalter, wobei die Stromquelle und der Schaltkreis in einer
Tasche außerhalb
der Handinnenseite des Handschuhs einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass
ein durch die Lichtquelle (8) beleuchtbarer, flexibler, Licht leitender
Leuchtkörper
(5) vorgesehen ist, wobei die Tasche (2) zumindest die gesamte Beleuchtungseinrichtung
(3) einschließlich
der Lichtquelle (8), des Schalters (9), des Schaltkreises und der
Stromquelle (7) ufnimmt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Handschuh mit einer Vorrichtung zur Signalgebung mit einer Beleuchtungseinrichtung umfassend eine Stromquelle, einen Schaltkreis, eine Lichtquelle und einen Schalter, wobei die Stromquelle und der Schaltkreis in einer Tasche außerhalb der Handinnenseite des Handschuhs einschiebbar sind.
- Ein Handschuh dieser Art ist aus der
DE 297 02 235 U1 bekannt. Bei diesem Handschuh umfasst die Lichtquelle mehrere Dioden, die im Handrückenbereich beispielsweise durch Nähen befestigt sind. Nachteilig bei diesem Handschuh ist nicht nur die einzelne Befestigung der verschiedenen Leuchtdioden, sondern auch die Verbindung derselben über Leitungen mit dem Schaltkreis und der Stromquelle. Diese Leitungen sind einer Bruchgefahr ausgesetzt, wenn der Handschuh stark zusammengefaltet wird. Weiterhin ist der Schalter zwischen Daumen und Zeigefinger angeordnet und ebenfalls über bruchgefährdete Leitungen mit dem Schaltkreis verbunden. - Bei einem aus der
bekannten Handschuh ist auf der Handrückenseite ein steifes Gehäuse zur Aufnahme einer Lichtquelle und ein weiteres Gehäuse zur Aufnahme einer Batterie vorgesehen. Wenn die Lichtquelle eine gute Signalwirkung ausüben soll, ist ein entsprechend großes Gehäuse eforderlich, was den Handrücken versteift. Auch hier ist der Schalter an den Fingern ausgebildet und über Leitungen mit der Batterie verbunden. Die Beleuchtungsquelle kann auch farbiges Licht abgeben.GB 2,343,361 A - Bei einem weiteren bekannten Handschuh nach der
sind die Stromquelle, der Schaltkreis und die Lichtquelle in einem Gehäuse zusammengefasst, welches auf der Handrückenseite angeordnet ist. Um eine entsprechend große Leuchtwirkung zu erzielen, müssen mehrere Dioden angeordnet werden, so dass die Lichtquelle entsprechend groß und damit das Gehäuse ebenfalls groß ausfällt, was zu einer unhandlichen Versteifung auf der Handrückenseite führt. Der Schalter ist auch hier außerhalb des Gehäuses im Daumenbereich vorgesehen und über bruchgefährdete Leitungen verbunden. Die durchsichtige Abdeckung des Gehäuses kann farbig sein.GB 2,310,788 A - Ein weiterer bekannter Handschuh nach der
DE 199 52 430 A1 weist eine Lichtquelle in Form mehrerer Leuchtdioden auf, die auf der Handrückenfläche und den Fingern verteilt sind, wobei diese Leuchtdioden an eine Batterie mit Schalter angeschlossen sind. Nachteilig hierbei ist einerseits die Einarbeitung dieser vielen Leuchtdioden in den Handschuh und andererseits die Verbindung der Leuchtdioden mittels Leitungen in Form von Drähten, die mit der Batterie in Verbindung stehen. Ein Austausch der einzelnen Leuchtdioden bei einem Defekt ist nur schwer möglich. - Aufgabe der Erfindung ist es, einen Handschuh zu schaffen, der einfach im Aufbau ist und bei welchem durch die Beleuchtungseinrichtung ein großer Signaleffekt erzielbar ist und bei welchem trotz einer großen Signalwirkung eine verhältnismäßig geringe Versteifung des Handschuhs erfolgt und bei dem bruchgefährdete Leitungen vermieden sind.
- Die Aufgabe wird bei einem Handschuh der eingangs erläuterten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein durch die Lichtquelle beleuchtbarer, flexibler Licht leitender Leuchtkörper vorgesehen ist, wobei die Tasche zumindest die gesamte Beleuchtungseinrichtung einschließlich der Lichtquelle, des Schalters, des Schaltkreises und der Stromquelle aufnimmt. In der Tasche sind also alle Teile einer Beleuchtungseinrichtung untergebracht, so dass bruchgefährdete Leitungen im Handschuh entfallen. Durch die Verwendung eines Leuchtkörpers, der flexibel und Licht leitend ist, der durch die Lichtquelle beleuchtbar ist, kann eine sehr große Signalwirkung, das heißt eine sehr große beleuchtete Fläche geschaffen werden, ohne dass entweder eine große Anzahl von Leuchtdioden verwendet werden oder ohne dass ein großes starres Gehäuse zur Aufnahme entsprechend vieler oder großer Leuchtquellen erforderlich wäre. Es ist also ein im Aufbau einfacher Handschuh geschaffen, der eine Tasche aufweist, in welcher die gesamte Beleuchtungseinrichtung entweder alleine oder zusammen mit dem Leuchtkörper einführbar ist. Es müssen also keine Dioden im Handschuh verankert und durch Leitungen untereinander verbunden werden. Außerdem kann diese komplette Beleuchtungseinrichtung verhältnismäßig klein ausgeführt werden, da Schaltkreis und Schalter nur wenig Platz einnehmen und die Stromquelle beispielsweise in Form einer Knopfbatterie auch sehr klein gehalten werden kann. Schließlich reicht eine kleine Lichtquelle aus, um den Leuchtkörper zu erleuchten.
- Wenn sowohl die Beleuchtungseinrichtung als auch der Leuchtkörper in der Tasche aufgenommen sind, die eine Teiltasche für die Beleuchtungseinrichtung und für den Leuchtkörper eine weitere Teiltasche umfaßt, die an der nach außen gerichteten Seite durchsichtig ist, so kann die gesamte aus Beleuchtungseinrichtung und Beleuchtungskörper bestehende Einheit in diese Tasche eingeschoben werden.
- Wenn gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung eine Ausbildung der Tasche nur für die Beleuchtungseinrichtung vorgesehen und der Leuchtkörper an der Außenseite des Handschuhs befestigt ist, so kann diese Befestigung beispielsweise durch mindestens eine Naht erfolgen. Diese Variante hat den Vorzug, daß die zweite Teiltasche für den Beleuchtungskörper mit der durchsichtigen Außenseite nicht mehr gefertigt werden muß.
- Wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Beleuchtungseinrichtung ein verschließbares Gehäuse für die Aufnahme einer Batterie, einer Lichtquelle, eines Schalters und einer Blinkeinrichtung für einen Blinkbetrieb der Lichtquelle aufweist und wenn die Lichtquelle in der Nähe einer Gehäuseöffnung für die Aufnahme eines Endes des Leuchtkörpers angeordnet ist, so wird hierdurch ein äußerst kompaktes Leuchtmittel geschaffen, das bei geringem Platzbedarf und leichter Handhabung eine ausreichende Signalgebung bewirkt, wobei nicht nur eine Dauerbeleuchtung sondern auch ein Blinkbetrieb und damit eine erhöhte Signalwirkung erzielbar ist.
- Es dient der Vereinfachung, wenn die Blinkeinrichtung durch den Schalter aktivierbar ist, der für das Ein- und Ausschalten der Stromzufuhr zur Lichtquelle ohnehin notwendig ist.
- Wenn in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung die Tasche für die Beleuchtungseinrichtung an der Handrückenseite in Verlängerung des kleinen Fingers in Längsrichtung desselben ausgebildet ist, so wird hierdurch nicht nur eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Benutzbarkeit des Handschuhs sondern auch eine besonders günstige Signalwirkung durch den Leuchtkörper erzielt, weil sich dieser in der Nähe der Außenseite des Handrückens befindet, bzw. direkt an der Außenkante des Handrückens verläuft, so daß eine Leuchtwirkung, beispielsweise bei einem Fahrradhandschuh nicht nur nach vorne, sondern auch zur Seite erkennbar ist, wenn der Benutzer des Handschuhs den Fahrradlenker umgreift. Das Ergreifen des Lenkers wird durch die außen angeordnete Tasche und damit durch den außen liegenden Leuchtkörper praktisch nicht beeinträchtigt, da im Bereich des bewegbaren Fingers der flexible Leuchtkörper und das starre Gehäuse im Bereich des Handrückens liegt.
- Der Verminderung der Beeinträchtigung dient es auch, wenn in Weiterbildung der Erfindung zwischen der Tasche und der Handschuhoberfläche eine zusätzliche Polsterung vorgesehen ist. Dabei kann die Tasche im Bereich einer Polsterschicht ausgearbeitet sein, deren Dicke mindestens der Dicke des Gehäuses für Batterie, Blinkeinrichtung, Lichtquelle und Schalter entspricht. Hierdurch wird ein ansprechendes Design erzielt, weil die zur Signalgebung ausgebildete Beleuchtungseinrichtung innerhalb eine Polsterschicht liegt, die großflächig ausgeführt sein kann, so daß die Beleuchtungseinrichtung nicht als Erhebung über die normale Oberfläche des Handschuhs wahrnehmbar ist, sondern sich innerhalb eines großflächigen Polsterbereiches befindet, der in seiner Wandstärke variieren kann, so daß ein sanfter Übergang zu der verbleibenden Handschuhoberfläche erzielbar ist.
- Um die Flexibilität des Handschuhs insbesondere im Fingerbereich, in den sich der Leuchtkörper hineinerstreckt, nicht zu beeinträchtigen ist es vorteilhaft, wenn die Polsterschicht nur im Bereich des Gehäuses ausgebildet ist und dieses bis auf die Öffnung für den Leuchtkörper umgibt.
- In vorteilhafter Weise ist die Lichtquelle eine Leuchtdiode.
- Wenn in einer Ausgestaltung der Erfindung der Leuchtkörper aus einem durchsichtigen Kunststoff besteht, so kann hierdurch eine besonders starke Signalwirkung erzielt werden, wenn in Weiterbildung der Erfindung die Lichtquelle als farbige Diode ausgebildet ist und beispielsweise das Licht in den Farben orange oder rot aussendet, so daß der Leuchtkörper in diesen Farben leuchtet.
- Eine besonders gute Integration des Leuchtkörpers in den Handschuh ergibt sich dann, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung der Leuchtkörper einen linsenförmigen Querschnitt aufweist.
- Je nach Ausgestaltung des Handschuhs und seiner bestimmungsgemäßen Verwendung kann es vorteilhaft sein, wenn der Leuchtkörper einen ovalen Querschnitt oder einen flachen, rechteckigen Querschnitt mit abgerundeten Kanten aufweist.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Fahrradhandschuhs mit einem Leuchtmittel; -
2 einen Schnitt nach der Linie II-II in1 ; und -
3 eine Explosionsdarstellung eines Leuchtmittels, umfassend eine Beleuchtungseinrichtung und einen Leuchtkörper. - An einem als Fahrradhandschuh ausgebildeten Handschuh
1 ist im Bereich des Handrückens und zwar in fluchtender Ausrichtung mit dem kleinen Finger eine Tasche2 ausgebildet, die einen Abschnitt2a und einen Abschnitt2b umfaßt. Diese mit2 bezeichnete Tasche dient zur Aufnahme eines Leuchtmittels, welches, wie aus3 ersichtlich, in einer ersten Grobeinteilung aus einer Beleuchtungseinrichtung3 und einem flexiblen Leuchtkörper5 besteht. Die Beleuchtungseinrichtung3 umfaßt ein Gehäuse4 das durch einen Deckel6 verschließbar ist. Dieses Gehäuse4 dient zur Aufnahme einer Batterie7 , einer als Leuchtdiode ausgebildeten Leuchtquelle8 , eines Schalters9 und einer Blinkeinrichtung10 . Das Gehäuse weist einen flachen Grundkörper auf, der einen im wesentlichen ovalen Umriß hat und an einem Ende mit einer Öffnung11 versehen ist, in die der Leuchtkörper5 bis in unmittelbare Nähe der Leuchtdiode8 einschiebbar und in dieser Lage festlegbar ist. - Der Leuchtkörper besteht aus einem durchsichtigen Kunststoff, welcher im wesentlichen farblos ist, so daß das von ihm ausgehende Licht dem Licht entspricht, welches von der Leuchtdiode
8 in diesen Leuchtkörper eingesendet wird. Ist also die Leuchtdiode orange oder rot so leuchtet der Leuchtkörper in diesen entsprechenden Farben. - Im zusammengesetzten Zustand gemäß
1 befindet sich der Leuchtkörper5 in dem Teil2a der Tasche, die an der nach außen gerichteten Seite durchsichtig ausgeführt ist. In dem mit2b bezeichneten Teil der Tasche2 ist die Beleuchtungseinrichtung3 aufgenommen, welches von einer Polsterung12 umgeben ist. Die Tasche2b ist durch eine Lasche13 verschließbar, wobei es in den meisten Fällen genügt, wenn diese Lasche lose auf dem eingeschobenen Gehäuse aufliegt. Besondere Schließmittel sind hier nicht erforderlich, da es sich um eine sehr kurze Lasche handelt, die nur das Einschieben der Beleuchtungseinrichtung3 ermöglichen soll.
Claims (16)
- Handschuh mit einer Vorrichtung zur Signalgebung mit einer Beleuchtungseinrichtung umfassend eine Stromquelle, einen Schaltkreis, eine Lichtquelle und einen Schalter, wobei die Stromquelle und der Schaltkreis in einer Tasche außerhalb der Handinnenseite des Handschuhs einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass ein durch die Lichtquelle (
8 ) beleuchtbarer, flexibler, Licht leitender Leuchtkörper (5 ) vorgesehen ist, wobei die Tasche (2 ) zumindest die gesamte Beleuchtungseinrichtung (3 ) einschließlich der Lichtquelle (8 ), des Schalters (9 ), des Schaltkreises und der Stromquelle (7 ) ufnimmt. - Handschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Beleuchtungseinrichtung (
3 ) als auch der Leuchtkörper (5 ) in der Tasche (2 ) aufgenommen sind, die eine Teiltasche (2b ) für die Beleuchtungseinrichtung (3 ) und für den Leuchtkörper (5 ) eine weitere Teiltasche (2a ) umfaßt, die an der nach außen gerichteten Seite durchsichtig ist. - Handschuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausbildung der Tasche (
2b ) nur für die Beleuchtungseinrichtung (3 ) der Leuchtkörper (5 ) an der Außenseite des Handschuhs befestigt ist. - Handschuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung des Leuchtkörpers (
5 ) durch mindestens eine Naht erfolgt. - Handschuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beleuchtungseinrichtung (
3 ) ein verschließbares Gehäuse (4 ,6 ) für die Aufnahme der Batterie (7 ) einer Lichtquelle (8 ) eines Schalters (9 ) und einer Blinkeinrichtung (10 ) für einen Blinkbetrieb der Lichtquelle (8 ) aufweist und daß die Lichtquelle (8 ) in der Nähe einer Gehäuseöffnung (11 ) für die Aufnahme eines Endes des Leuchtkörpers (5 ) angeordnet ist. - Handschuh nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blinkeinrichtung (
10 ) durch den Schalter (9 ) aktivierbar ist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (
2 ) für die Beleuchtungseinrichtung (3 ) und den Leuchtkörper (5 ) an der Handrückenseite in Verlängerung des kleinen Fingers in Längsrichtung desselben ausgerichtet ist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Tasche (
2 ) und der Handschuhoberfläche eine zusätzliche Polsterung (12 ) vorgesehen ist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (
2 ) im Bereich einer Polsterschicht (12 ) ausgearbeitet ist, deren Dicke mindestens der Dicke des Gehäuses (4 ) für Batterie (7 ), Blinkeinrichtung (10 ), Lichtquelle (8 ) und Schalter (9 ) entspricht. - Handschuh nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterschicht (
12 ) nur im Bereich des Gehäuses (4 ) ausgebildet ist und dieses bis auf eine Öffnung (11 ) für den Leuchtkörper (5 ) umgibt. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
5 ) aus einem durchsichtigen Kunststoff besteht. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (
8 ) eine Leuchtdiode ist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (
8 ) als farbige Leuchtdiode ausgebildet ist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
5 ) einen linsenförmigen Querschnitt aufweist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
5 ) einen ovalen Querschnitt aufweist. - Handschuh nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper (
5 ) einen flachen rechteckigen Querschnitt mit abgerundeten Kanten aufweist.
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