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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Computer, Netze
und Drucker, und insbesondere auf Verfahren und Vorrichtungen zum
Bereitstellen eines sicheren Referenzdruckens unter Verwendung persönlicher
elektronischer Geräte.
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Mobilfunkbenutzer,
die über
persönliche elektronische
Geräte
verfügen,
beispielsweise persönliche
digitale Assistenten (PDAs), mobile Kommunikationsgeräte und dergleichen,
verfügen
nicht immer über
die Fähigkeit,
bestimmte Datendateien in diesen Geräten zu speichern, die der Benutzer
eventuell drucken möchte,
während
er sich nicht in der Rechenumgebung seines regulären Büros befindet. Beispielsweise
kann es sein, daß ein
Handelsvertreter als Vorbereitung auf einen geplanten Besuch bei einem
bestehenden oder potentiellen Kunden ein Dokument ausdrucken muß, das in
einem Inhaltsserver gespeichert ist, der sich im Hauptbüro oder
in einem anderen Büro
befindet. Angenommen, daß der Handelsvertreter
bei diesem Beispiel über
einen Zugang zu einem Geschäftsrechenzentrum
eines Hotels verfügt,
das mindestens einen Computer und einen Drucker aufweist, die mit
dem Internet verbunden sind. Hier muß der Handelsvertreter in der
Regel unter Verwendung des Computers des Hotels durch das Internet
einen Zugriff auf den Inhaltsserver und die darin gespeicherte Datendatei
erlangen. Nachdem die gewünschte
Datendatei lokalisiert wurde, wird sie üblicherweise zu dem Computer
des Hotels heruntergeladen und daraufhin unter Verwendung des Druckers
des Hotels gedruckt. Dies kann erfordern, daß der Computer des Hotels eine
bestimmte Anwendungssoftware aufweist, wie sie erforderlich ist,
um eine gegebene Datendatei zu lesen und zu drucken. Beispielsweise
kann eine Tabellenkalkulations- bzw. Spread sheet-Datendatei ihr
zugeordnetes Spreadsheet-Programm erfordern, und eine anhand von
Textverarbeitung bearbeitete Datendatei kann ihr zugeordnetes Textverarbeitungsprogramm
erfordern, damit auf sie zugegriffen und damit sie gedruckt werden
kann.
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Während diese
Vorgehensweise eines Zugreifens und Druckens von der Ferne bei bestimmten Benutzern
und/oder Datendateien funktionieren kann, kann der damit verbundene
Mangel an Sicherheit bezüglich
der zwischen dem Computer des Hotels und dem Inhaltsserver hin-
und her-übertragenen Informationen
die Nützlichkeit
des Fern-Login-/Browsing-Prozesses insgesamt verringern. Man beachte, daß bei dem
oben angegebenen Beispiel der Computer des Hotels konfiguriert sein
könnte,
um die notwendigen Informationen aufzuzeichnen bzw. auf andere Weise
weiterzuleiten, um einen Zugriff auf den Inhaltsserver oder andere
Ressourcen zu erhalten. Diese Informationen könnten dann zu einem späteren Zeitpunkt
verwendet werden, um auf den Inhaltsserver zuzugreifen usw.
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Eine
Art und Weise, dieses potentielle Sicherheitsrisiko zu verringern,
bestünde
darin, zunächst
auf den Inhaltsserver zuzugreifen und die gewünschte Datendatei über eine
separate sichere Kommunikationsverknüpfung zu dem persönlichen elektronischen
Gerät des
Handelsvertreters herunterzuladen. Ungünstigerweise sind nicht alle
persönlichen
elektronischen Geräte
in der Lage, solche Datendateien zu speichern bzw. auf andere Weise
zu unterstützen.
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Die
US2001/0018330 A1 zeigt ein System bei dem ein Mobiltelefon verwendet
wird, um eine Ausgabe von Informationen, die in einem Computer gespeichert
sind, bei einem Ausgabegerät
durchzuführen.
Das Mobiltelefon überträgt eine
Ausgabeanforderung für
die gewünschten
Informationen an den Computer, worauf hin derselbe die Informationen
und eine Authentifikationsnummer an das Ausgabegerät überträgt. Gleichzeitig
wird die Authentifikationsnummer an das Mobiltelefon übertragen.
Die an das Ausgabegerät übertragenen
Informationen und die Informationen und die Authentifikationsnummer
werden in einem Speicher gespeichert. Zum Ausdrucken der Informationen
wird die Authentifikationsnummer von dem Mobiltelefon an das Ausgabegerät übertragen. Das
Ausgabegerät
vergleicht die von dem Mobiltelefon empfangene Authentifikationsnummer
mit der von dem Computer empfangenen Authentifikationsnummer und
führt bei
einer Übereinstimmung
das Drucken der in dem Ausgabegerät gespeicherten Informationen
durch.
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Es
besteht somit ein Bedarf an verbesserten Verfahren und Vorrichtungen,
die es persönlichen elektronischen
Geräten
ermöglichen,
die Auswahl und das Drucken von Datendateien auf eine sicherere
Weise zu lenken und zu steuern.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren oder ein
System zu schaffen, das ein Auswählen
und Drucken von Datendateien durch persönliche elektronische Geräte auf eine
sicherere Weise ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren gemäß Anspruch 1 sowie durch ein
System gemäß Anspruch
12 gelöst.
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Gemäß bestimmten
Aspekten der vorliegenden Erfindung werden verbesserte Verfahren
und Vorrichtungen geschaffen, die es persönlichen elektronischen Geräten ermöglichen,
die Auswahl und das Drucken von entfernt befindlichen Datendateien auf
eine sichere Weise zu lenken und zu steuern.
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Somit
ist gemäß bestimmten
Implementierungen der vorliegenden Erfindung beispielsweise ein
Verfahren vorgesehen, das ein Einrichten eines ersten Kommunikationskanals
zwischen einem ersten Gerät
und einem Druckgerät
und ein Einrichten eines zweiten Kommunikationskanals zwischen dem Druckgerät und einem
zweiten Gerät
umfaßt.
Hier ist der zweite Kommunikationskanal ein sicherer Kommunikationskanal.
Das zweite Gerät
hat einen Zugriff auf mindestens eine druckfähige Datendatei. Das Verfahren
umfaßt
ferner ein Veranlassen des zweiten Geräts, durch den zweiten Kommunikationskanal, das
Druckgerät
und den ersten Kommunikationskanal eine zumindest teilweise verschlüsselte Nachricht an
das erste Gerät
zu senden. Die Nachricht umfaßt einen
eindeutigen Identifizierer. Das Verfahren umfaßt ferner ein Veranlassen des
ersten Geräts,
durch den ersten Kommunikationskanal, das Druckgerät und den
zweiten Kommunikationskanal eine Anforderungsnachricht an das zweite
Gerät zu
senden. Hier umfaßt
die Anforderungsnachricht den eindeutigen Identifizierer und fordert
an, daß druckfähige Daten,
die der mindestens einen druckfähigen
Datendatei zugeordnet sind, zum Drucken an das Druckgerät gesendet
werden.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend Bezug nehmend auf
die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen
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1 ein
Blockdiagramm, das eine vernetzte Umgebung zeigt, die ein persönliches
elektronisches Gerät aufweist,
das angeordnet ist, um das Vor-Ort-Drucken einer auf einem entfernten Server erhältlichen
Datendatei auf selektive und sichere Weise zu steuern, gemäß bestimmten
beispielhaften Implementierungen der vorliegenden Erfindung;
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2 ein
veranschaulichendes Informationsflußdiagramm, das eine sichere
Datendatei-Auswahl- und -Druck-Sitzung
zeigt, die beispielsweise durch eine vernetzte Umgebung durchgeführt werden
kann, wie in 1, gemäß bestimmten beispielhaften
Implementierungen der vorliegenden Erfindung;
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3 ein
Blockdiagramm, das ausgewählte Einzelheiten,
die der vernetzten Umgebung in 1 zugeordnet
sind, zeigt, gemäß bestimmten
weiteren beispielhaften Implementierungen der vorliegenden Erfindung.
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1 ist
ein Blockdiagramm, das eine beispielhafte vernetzte Umgebung 100 zeigt,
die verschiedene persönliche
elektronische Geräte 102 wirksam
unterstützt,
die konfiguriert sind, um über eine
verdrahtete oder drahtlose Kommunikationsverknüpfung, hier durch eine drahtlose
Verknüpfung 104 dargestellt,
mit einem ortsgleichen Druckgerät 106 zu kommunizieren.
Das Druckgerät 106 ist
ferner konfiguriert, um durch mindestens eine Kommunikationsverknüpfung oder
ein Kommunikationsnetz 108 mit einem entfernt angeordneten
Servergerät 110 verbunden
zu sein.
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Bei
diesem Beispiel sind drei repräsentative persönliche elektronische
Geräte 102a-c
gezeigt. Das persönliche
elektronische Gerät 102a stellt
ein Mobiltelephon oder ein ähnliches
Kommunikationsgerät
dar. Das persönliche
elektronische Gerät 102b stellt
einen persönlichen
digitalen Assistenten (PDA) oder ein ähnliches Rechengerät dar. Das
persönliche elektronische
Gerät 102c ist
eine generische Darstellung eines beliebigen anderen geeigneten
Typen eines persönlichen
elektronischen Gerätes,
das konfiguriert ist, um mit dem Druckgerät 106, vorzugsweise über die
drahtlose Kommunikationsverknüpfung 104, zu
kommunizieren. Bei bestimmten Implementierungen ist die drahtlose
Kommunikationsverknüpfung 104 repräsentativ
für einen
Infrarotbasierten Kommunikationsvorgang oder einen Hochfrequenzbasierten (HF-basierten)
Kommunikationsvorgang.
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Bei
diesem Beispiel wird das Druckgerät 106 auf veranschaulichende
Weise durch einen Laserdrucker dargestellt. Man sollte jedoch verstehen,
daß das
Druckgerät 106 auch
die Form anderer Druckgeräte
annehmen kann, beispielsweise eines Tintenstrahldruckers, eines
Kopiergeräts,
eines Faksimilegeräts
usw.
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Das
Netz 108 ist repräsentativ
für eine
oder mehrere Kommunikationsverknüpfungen
und kann beispielsweise das Internet bzw. andere ähnliche Netze
umfassen, die konfiguriert sind, um einen Zugriff auf das Servergerät 110 zu
unterstützen.
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Das
Servergerät 110 ist
repräsentativ
für jegliche
Rechenressourcen, die in der Lage sind, dem Druckgerät 106 durch
das Netz 108 selektiv eine druckfähige Datendatei 112 bereitzustellen.
Bei bestimmten Implementierungen umfaßt das Servergerät 106 beispielsweise
eine oder mehrere Rechenressourcen, die konfiguriert sind, um als
Inhaltsserver zu arbeiten. Wie weiter veranschaulicht ist, ist das Druckgerät 106 konfiguriert,
um auf der Basis der druckfähigen
Datendatei 112 einen Ausdruck 114 zu erzeugen.
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Um
die Möglichkeiten,
daß eine
unbefugte Partei Zugriff auf das Servergerät 110 erlangt, indem sie
sich beispielsweise später
als der Benutzer eines persönlichen
elektronischen Geräts 102a-c
ausgibt, zu verringern, ist die vernetzte Umgebung 100 konfiguriert,
um sichere Kommunikationen zwischen einem der persönlichen
elektronischen Geräte 102a-c und
dem Servergerät 110 über das
Druckgerät 106 und
das Netz 108 zu ermöglichen.
Als solches kann sich der Benutzer des persönlichen elektronischen Geräts 102a-c
beispielsweise bei dem Servergerät 110 anmelden
und auf eine sichere und selektive Weise verfügbare druckfähige Datendateien
zu durchsuchen oder auf andere Weise auf sie zugreifen, derart,
daß das
Druckgerät 106 (oder
ein anderes Gerät)
nicht zu einem späteren
Zeitpunkt das persönliche
elektronische Gerät
nachahmen bzw. auf andere Weise auf das Servergerät 110 zugreifen kann.
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Angesichts
dessen wird nun auf das veranschaulichende Informationsflußdiagramm 200,
das in 2 gezeigt ist, verwiesen. Hier wird eine beispielhafte
Kommunikationssitzung durch verschiedene Daten- bzw. Prozeduraufrufe
(z. B. Nachrichten) veranschaulicht, die zwischen einem persönlichen
elektronischen Gerät 102,
einem Druckgerät 106 und
einem Servergerät 110 vermittelt
werden. Man beachte, daß die
Zeitgebung des Informationsflusses von oben nach unten verlaufend
veranschaulicht ist.
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Zwischen
dem persönlichen
elektronischen Gerät 102 und
dem Druckgerät 106 findet
ein erster Austausch statt, der durch Pfeile 202 dargestellt
ist. Der Zweck dieses ersten Austausches besteht darin, über die
drahtlose Kommunikationsverknüpfung 104 einen
Kommunikationskanal, bei diesem Beispiel einen sicheren Kanal, zwischen
den beiden Geräten einzurichten.
Es ist zwar bevorzugt, daß dieser
Kommunikationskanal ein sicherer Kanal ist, dies ist jedoch nicht
notwendig.
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Bei
dieser beispielhaften Implementierung umfaßt der erste Austausch, der
einen sicheren Kanal erzeugt, einen Austausch über einen gemeinsam verwendeten
Schlüssel,
beispielsweise einen Diffie-Hellman-Schlüssel-Austausch. Andere beispielhafte
Methoden umfassen eine Sicherheitssokkelschicht (SSL = secure sockets
layer) und ein sicheres Hypertext-Transfer-Protokoll (SHTTP = secure
hypertext transfer protokoll). Fachleute werden erkennen, daß auch andere ähnliche
sichere Kommunikationsmethoden implementiert sein können.
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Bei
der nächsten
Kommunikation, die durch einen Pfeil 204 dargestellt ist,
identifiziert das persönliche
elektronische Gerät 102 den
Server 110 über den
sich ergebenden sicheren Kanal gegenüber dem Druckgerät 106,
beispielsweise durch Weiterleiten eines entsprechenden Einheitsressourcenlokators (URL – uniform
resource locator), Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) usw. Diese
Kommunikation und alle nachfolgenden Kommunikationen über den
sich ergebenden sicheren Kanal werden verschlüsselt oder auf eine andere
Weise gesichert sein, wie es für
die sichere Kommunikationsmethode, die verwendet wird, um den sicheren
Kanal einzurichten, passend ist.
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Nachdem
das Servergerät 110 gegenüber dem
Druckgerät 106 identifiziert
wurde, ist das Druckgerät 106 nun
bereit, durch das Netz 108 einen weiteren sicheren Kanal
zu dem Servergerät 110 einzurichten.
Ferner wird ein weiterer Austausch zwischen dem Druckgerät 106 und
dem Servergerät 110 durchgeführt, wie
durch Pfeile 206 dargestellt ist. Hier können beispielsweise
ein Diffie-Hellman-Schlüssel-Austausch, SSL, SHTTP
oder eine andere geeignete sichere Kommunikationsmethode eingesetzt werden.
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Nachdem
der sichere Kanal zwischen dem Druckgerät 106 und dem Servergerät 110 eingerichtet
ist, sendet das Servergerät 110 eine
Nachricht, durch Pfeil 208 dargestellt, an das Druckgerät 106. Die
gesamte oder ein Teil dieser Nachricht wird unter Verwendung eines öffentlichen
Schlüssels,
der einem privaten Schlüssel
zugeordnet ist, welcher in einem persönlichen elektronischen Gerät 102 bewahrt wird,
verschlüsselt.
Diese „einmal-verschlüsselte" Nachricht umfaßt einen
global eindeutigen Identifizierer, der dem persönlichen elektronischen Gerät 102 durch
das Servergerät 110 bereitgestellt
wird. Bei manchen Implementierungen ist der global eindeutige Identifizierer
nicht verschlüsselt.
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Man
beachte, daß diese
einmal-verschlüsselte
Nachricht weiter verschlüsselt
wird, wenn sie über
den sicheren Kanal zwischen dem Servergerät 110 und dem Druckgerät 106 vermittelt
wird. Als solches empfängt
das Druckgerät 106 eine „zweimal-verschlüsselte" Nachricht, die es
entschlüsselt, um
die einmal-verschlüsselte
Nachricht zu reproduzieren. Anschließend verschlüsselt das
Druckgerät 106 die
einmalverschlüsselte
Nachricht je nach Bedarf des sicheren Kanals zwischen dem Druckgerät 106 und
dem persönlichen
elektronischen Gerät 102. Die
Kommunikation dieser nun zweimalverschlüsselten Nachricht von dem Druckgerät 106 an
das persönliche
elektronische Gerät 102 wird
durch einen Pfeil 210 dargestellt. Auf Erhalt dieser zweimal-verschlüsselten
Nachricht hin entschlüsselt
das persönliche
elektronische Gerät 102 sie
zunächst
gemäß dem sicheren
Kanal und entschlüsselt
daraufhin ferner die sich ergebende, reproduzierte einmal-verschlüsselte Nachricht
unter Verwendung des durch das persönliche elektronische Gerät 102 bewahrten privaten
Schlüssels.
Dieser zweite Entschlüsselungsvorgang
reproduziert die ursprüngliche
Nachricht.
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Wenn
die Nachricht verschlüsselt
ist, kann ein global eindeutiger Identifizierer durch das Druckgerät 106 von
dem Servergerät 110 zu
dem persönlichen
elektronischen Gerät 102 geleitet
werden, ohne es dem Druckgerät 106 zu
ermöglichen,
ihn zu erlernen.
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Unter
Verwendung des global eindeutigen Identifizierers, der soeben empfangen
wurde, kann das persönliche
elektronische Gerät 102 als
nächstes
etwaige erforderliche Anmeldeprozeduren usw. beginnen, und kann
beginnen, es dem Benutzer zu ermöglichen,
die von dem Servergerät 110 erhältlichen
druckfähigen
Datendateien selektiv zu durchsuchen. Somit kann beispielsweise
das persönliche elektronische
Gerät 102 eine
passende Anforderungsnachricht, wie sie durch einen Pfeil 212 dargestellt
ist, an das Druckgerät 106 senden.
Diese Anforderungsnachricht umfaßt den global eindeu tigen Identifizierer,
der soeben empfangen wurde. Die Anforderungsnachricht wird unter
Verwendung des privaten Schlüssels,
der durch das persönliche
elektronische Gerät 102 bewahrt
wird, signiert. Optional kann die ganze oder ein Teil der Anforderungsnachricht
unter Verwendung des privaten Schlüssels verschlüsselt werden.
Die sich ergebende einmal-verschlüsselte Anforderungsnachricht
wird somit je nach Bedarf des sicheren Kanals zwischen dem persönlichen
elektronischen Gerät 102 und
dem Druckgerät 1O6 weiter
verschlüsselt.
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Wenn
das Druckgerät 106 folglich
die zweimal-verschlüsselte
Anforderungsnachricht empfängt, entschlüsselt es
sie, um die einmal-verschlüsselte Anforderungsnachricht
zu reproduzieren. Das Druckgerät 106 verschlüsselt dann
die einmalverschlüsselte
Anforderungsnachricht weiter, je nach Bedarf des sicheren Kanals
zwischen dem Druckgerät 106 und dem
Servergerät 110.
Die Kommunikation dieser nun zweimalverschlüsselten Anforderungsnachricht
von dem Druckgerät 106 an
das Servergerät 110 wird durch
einen Pfeil 214 dargestellt. Auf einen Empfang dieser zweimal-verschlüsselten
Anforderungsnachricht hin entschlüsselt das Servergerät 110 sie
zunächst
gemäß dem sicheren
Kanal und entschlüsselt daraufhin
ferner die sich ergebende reproduzierte einmalverschlüsselte Anforderungsnachricht
unter Verwendung des dem persönlichen
elektronischen Gerät 102 zugeordneten öffentlichen
Schlüssels (oder
verifiziert die Signatur derselben).
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Die
sich ergebende vollständig
entschlüsselte
Anforderungsnachricht wird nur anerkannt (z. B. verarbeitet und
gewährt),
falls der in der Nachricht (214) empfangene global eindeutige
Identifizierer mit dem, der zuvor in den Nachrichten (208, 210)
gesandt wurde, übereinstimmt.
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Bei
diesem Beispiel sei angenommen, daß der global eindeutige Identifizierer,
der in der Nachricht (214) empfangen wird, mit dem zuvor
in den Nachrichten (208, 210) gesandten übereinstimmt und
daß das
Servergerät 110 die
Anforderung, eine Antwort zu erzeugen, verarbeitet. Beispielsweise kann
die Antwort eine Verzeichnisauflistung umfassen, die zumindest einen
Teil der zur Verfügung
stehenden druckfähigen
Datendateien angibt.
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Die
sich ergebenden Antwortnachrichten, die durch Pfeile 216 und 218 dargestellt
sind, werden bezüglich
der Verschlüsselungs-/Entschlüsselungs-Prozesse
genauso wie die Nachrichten (208, 210) behandelt.
Jedoch trägt
die Antwortnachricht einen neuen global eindeutigen Identifizierer
bei sich, den das persönliche
elektronische Gerät 102 in
die nächste
Anforderungsnachricht (oder eine andere gleichartige Nachricht)
integrieren muß.
Als solches muß jede
neue Nachricht an das Servergerät 110 den neuesten
global eindeutigen Identifizierer umfassen, um anerkannt zu werden.
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Die „Browsing-Fähigkeit" oder das „Protokoll", wie sie bzw. es
durch die in einer Sequenz 220 enthaltenen Nachrichtensendetechniken
dargestellt sind, kann wiederholt werden, bis der Benutzer eine gewünschte druckfähige Datendatei
identifiziert hat. Um die gewünschte
druckfähige
Datendatei anschließend
zu drucken, wird dem Servergerät 110 durch
das Druckgerät 106 von
dem persönlichen elektronischen
Gerät 102 eine
Druckanforderungsnachricht (durch Nachrichten 212 und 214 darstellbar),
die die zu druckende(n) Datendateien) identifiziert, bereitgestellt.
Als Antwort sendet das Servergerät 110 entsprechende
druckfähige
Daten an das Druckgerät 106,
wie durch Pfeil 222 dargestellt ist. Im Gegensatz zu den
vorherigen Daten verschlüsselt das
Servergerät 110 hier
lediglich die druckfähigen Daten,
je nach Bedarf des sicheren Kanals zwischen dem Servergerät 110 und
dem Druckgerät 106.
Folglich ist das Druckgerät 106 in
der Lage, die druckfähigen
Daten vollständig
zu entschlüsseln
und sie anschließend
zu drucken.
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Nun
wird auf 3 Bezug genommen, die ein Blockdiagramm
ist, welches ausgewählte
Einzelheiten zeigt, die der ver netzten Umgebung 100, wie in 1,
zugeordnet sind, gemäß bestimmten
weiteren beispielhaften Implementierungen der vorliegenden Erfindung.
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Wie
gezeigt ist, umfaßt
das persönliche
elektronische Gerät 102 eine
Logik 302, die konfiguriert ist, um die oben beschriebenen
beispielhaften Prozesse zu unterstützen. Wie veranschaulicht ist,
ist die Logik 302 mit einem privaten Schlüssel 304 versehen und
wirksam mit einer drahtlosen Schnittstelle 306 gekoppelt.
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Das
Druckgerät 106 umfaßt eine
drahtlose Schnittstelle 308, die wirksam mit einer Logik 310 gekoppelt
ist. Die Logik 310 ist konfiguriert, um die oben beschriebenen
beispielhaften Prozesse zu unterstützen und um die druckfähigen Daten
einer Druckmaschine 312 bereitzustellen, die konfiguriert
ist, um einen entsprechenden Ausdruck zu erzeugen. Die druckfähigen Daten
können
beispielsweise PDF, PDL, Postscript oder andere ähnliche formatierte Druckdaten
umfassen. Die Logik 310 ist ferner wirksam mit einer Netzschnittstelle 314 gekoppelt,
die konfiguriert ist, um den erforderlichen Zugriff auf das Netz 108 bereitzustellen.
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Das
Servergerät 110 umfaßt eine
Netzschnittstelle 316, die wirksam mit einer Logik 318 gekoppelt
ist. Die Logik 318 ist konfiguriert, um die oben beschriebenen
beispielhaften Prozesse zu unterstützen. Die Logik 318 ist
so veranschaulicht, daß sie über einen
Zugriff auf einen öffentlichen
Schlüssel 320 verfügt, der
dem persönlichen
elektronischen Gerät 102 zugeordnet
ist. Die Logik 318 ist ferner so veranschaulicht, daß sie über einen
Zugriff auf eine oder mehrere druckfähige Daten- oder Inhaltsdateien 322 oder
einen Mechanismus, um sie aus nativen Anwendungsdateien zu erzeugen,
verfügt.
Die Logik 318 ist ferner konfiguriert, um global eindeutige
Identifizierer 324 zu erzeugen bzw. auf andere Weise auf dieselben
Zugriff zu haben.
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So
wie er hierin verwendet wird, soll der Begriff global eindeutiger
Identifizierer eine Datenkette darstellen, bei der es im wesentlichen
unwahrscheinlich ist, daß sie
in der Zukunft wiederholt wird. Gemäß bestimmten Implementierungen
der vorliegenden Erfindung werden beispielsweise hohe eindeutige
Sequenzzahlen verwendet, derart, daß jede einzelne eine im wesentlichen
lange Zeit nicht wiederholt wird.