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DE10240811A1 - Elektronischer Schlüssel - Google Patents

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DE10240811A1
DE10240811A1 DE2002140811 DE10240811A DE10240811A1 DE 10240811 A1 DE10240811 A1 DE 10240811A1 DE 2002140811 DE2002140811 DE 2002140811 DE 10240811 A DE10240811 A DE 10240811A DE 10240811 A1 DE10240811 A1 DE 10240811A1
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Germany
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DE2002140811
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English (en)
Inventor
Harald Donner
Edgar Menche
Christoph Oster
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Leopold Kostal GmbH and Co KG
Original Assignee
Leopold Kostal GmbH and Co KG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektronischen Schlüssel zur Betätigung eines Schlosses, insbesondere zur Anwendung in Schließsystemen für Kraftfahrzeuge, mit einem die zur Schloßbetätigung wirksame elektronische Schaltung sowie ein Batterie-Aufnahmefach umfassenden Gehäuse, in welchem ferner ein Schlüssel für ein mechanisches Schloß aufgenomen ist. DOLLAR A Der elektronische Schlüssel nach der vorliegenden Erfindung unterscheidet sich vom bekannten Stand der Technik durch ein in dem Gehäuse längsverschieblich gehaltenes, in seiner eingeschobenen Position durch einen Riegel gesichertes Batterie-Aufnahmefach, welcher Riegel zum Öffnen des Batteriefachs mit dem aus dem Gehäuse entnommenen mechanischen Schlüssel als Werkzeug von einer Verriegelungs- in eine Entriegelungsstellung bringbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektronischen Schlüssel zur Betätigung eines Schlosses, insbesondere zur Anwendung in Schließsystemen für Kraftfahrzeuge mit einem die zur Schloßbetätigung wirksame elektronische Schaltung sowie ein Batterie-Aufnahmefach umfassenden Gehäuse, in welchem ferner ein Schlüssel für ein mechanisches Schloß aufgenommen ist.
  • Elektronische Schlüssel der genannten Art kommen bei Funkfernbedienungen für die Zentralverriegelung von Kraftfahrzeugen zum Einsatz, wobei entweder durch die gezielte Betätigung von Bedienelementen des Schlüssels oder auch durch bloße Annäherung des Schlüssels an das Fahrzeug eine die Berechtigung des Schlüssels überprüfende Funk-Kommunikation zwischen dem Schlüssel und einem im Kraftfahrzeug vorhandenen Steuergerät ausgelöst wird. Bei positiver Feststellung der Zugangsberechtigung erfolgt dann eine automatische Entriegelung der Türschlösser.
  • Die Versorgung der elektronischen Schaltung mit elektrischer Energie erfolgt i.a. durch Batterien oder Akkumulatoren, wobei insbesondere die sich durch eine sehr geringen Bauhöhe auszeichnenden, sogenannten Knopfzellen eingesetzt werden. Um eine Öffnung des Fahrzeugs auch bei Versagen des elektronischen Schlüssels zu ermöglichen, ist zumindest eine Fahrzeugtür zusätzlich mit der Möglichkeit versehen, das entsprechende Schloß mit einem mechanischen Schlüssel mit einem Schlüsselbart zu öffnen. Der dazu erforderliche, als Notschlüssel dienende Schlüsselbart wird zumeist direkt im Gehäuse des elektronischen Schlüssels in einer entsprechenden Aufnahme untergebracht.
  • Die DE 199 64 166 C1 offenbart einen Schlüssel gemäß dem Oberbegriff des vorliegenden Hauptanspruchs. Das Batterie-Aufnahmefach ist bei diesem Schlüssel auf der den Bedienelementen abgewandten Seite der Leiterplatte gebildet und durch einen einen Teil der Gehäuseschale bildenden Batteriefachdeckel verschlossen. Der als Notschlüssel vorgesehene Schlüssel für ein mechanisches Schloß ist in dem Gehäuses seitlich ausschwenkbar gehalten.
  • Das Batterie-Aufnahmefach nimmt bei diesem Schlüssel einen relativ großen Bauraum ein, und ein Auswechsel der Batterien ist umständlich. Zum Batteriewechsel muß außerdem der Batteriefachdeckel geöffnet werden, wozu in der Regel ein geeignetes Werkzeug erforderlich ist.
  • Der elektronische Schlüssel nach der vorliegenden Erfindung hat gegenüber dem dargestellten Stand der Technik den Vorteil, daß ein Batteriewechsel leicht und ohne zusätzliches Werkzeug durchführbar ist, und daß das Batterie-Aufnahmefach nur sehr wenig Raum beansprucht.
  • Dies ist dadurch ermöglicht, daß das Batterie-Aufnahmefach in dem Gehäuse längsverschieblich gehalten und in seiner eingeschobenen Position durch einen Riegel gesichert ist, welcher Riegel zum Öffnen des Batteriefachs mit dem aus dem Gehäuse entnommenen mechanischen Schlüssel als Werkzeug von einer Verriegelungs- in eine Entriegelungsstellung bringbar ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben und werden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Dabei zeigen
  • 1 eine Ansicht eines erfindungsgemäßen elektronischen Schlüssels mit teilweise geöffnetem Gehäuse und herausgezogenem Batterie-Aufnahmefach
  • 2 das Batterie-Aufnahmefach aus 1 von der Unterseite
  • 3 eine Detailansicht des Schlüssels aus 1, wobei in a) bis c) aufeinanderfolgende Situationen beim Öffnen des Batterie-Aufnahmefachs gezeigt sind
  • Der erfindungsgemäße elektronische Schlüssel umfaßt ein in der Darstellung aufgeschnitten gezeigtes Gehäuse 1, welches als Kunststoff-Spritzgußteil hergestellt ist und in seinem Inneren eine Leiterplatte 10 aufnimmt, die die zur Betätigung des im Fahrzeug vorhandenen Schlosses wirksame elektronische Schaltung trägt. Diese Schaltung auf der Leiterplatte 10 umfaßt neben den als Bedienelemente wirkenden elektrischen Schaltern 9 die zur Durchführung einer Zugangsberechtigungsüberprüfung vorgesehenen Mittel, wie beispielsweise einen Mikroprozessor sowie für den benutzten Radio-Frequenzbereich geeignete Sende- und ggf. Empfangsmittel, welche hier nicht weiter dargestellt sind. Zur Bereitstellung der notwendigen elektrischen Energie sind in dem Gehäuse 1 außerdem zwei Batterien 7 in Form von Knopfzellen aufgenommen, welche in einem im Gehäuseinneren längsverschieblich angeordneten Batterie-Aufnahmefach 2 gehalten sind. Die Batterien werden in dem Aufnahmefach 2 durch gegen dieselben drückende Kontaktfedern 8 elektrisch kontaktiert, welche Kontaktfedern 8 andererseits in der eingeschobenen Position des Batterie-Aufnahmefachs 2 zugeordnete Kontaktflächen auf der Leiterplatte 10 kontaktieren und so eine elektrische Verbindung herstellen. Seitlich in dem Gehäuse 1 ist eine in Form einer länglichen Tasche ausgebildete Aufnahme für einen als Notschlüssel dienenden Schlüssel 3 für ein mechanisches Schloß vorhanden. Dieser Notschlüssel besteht im wesentlichen aus einem Schlüsselbart für ein mechanisches Schloß, der an seinem einen Ende mit einem seine Handhabung ermöglichenden Griffstück 3' versehen ist. Das in Form einer Schublade ausgeführte Batterie-Aufnahmefach 2 ist in seiner eingeschobenen Position durch einen Riegel 4 gesichert, so daß ein unbeabsichtigtes Öffnen desselben vermieden ist. Der Riegel 4 ist senkrecht zur Verschieberichtung des Batterie-Aufnahmefachs 2 im Gehäuse 1 verschiebbar geführt und durch eine Feder 5 in Richtung seiner Verriegelungsstellung vorgespannt. Der Riegel 4 umfaßt einen im wesentlichen quaderförmigen Körper, an dessen einer in seiner Bewegungsrichtung liegenden Schmalseite ein Nocken 4* angeformt ist, welcher durch die an seiner gegenüberliegenden Seite angreifende Feder 5 in eine Hinterschneidung des Gehäuses 1 gedrückt wird. Der wie in 3a ) dargestellt in die zugeordnete Aufnahme eingesteckte Notschlüssel 3 ist mit seiner Außenkontur mit dem Gehäuse 1 bündig und verdeckt das Batterie-Aufnahmefach 2 sowie den Riegel 4, so daß diese von außen nicht sichtbar sind. Zum Öffnen und Herausziehen des Batterie- Aufnahmefachs 2 muß deshalb zunächst der Notschlüssel 3 herausgezogen werden. Wie in 3b ) zu sehen, wird der herausgezogenen Notschlüssel 3 dann als Werkzeug zum Öffnen und Herausziehen des Batterie-Aufnahmefachs 2 verwendet. Dazu wird der Notschlüssel 3 mit einem an seinem Griffstück 3' ausgebildeten Fortsatz 3'' in eine in dem quaderförmigen Körper des Riegels 4 gebildete Öffnung 4' eingeführt. Mit einer kontinuierlichen Drehbewegung des Notschlüssels 3 wird dann, wie in 3c ) zu sehen, zuerst der Riegel 4 betätigt und in seine Entriegelungsstellung gebracht und dann das Batterie-Aufnahmefach 2 herausgezogen. Ein Innenwandbereich 2' des Batterie-Aufnahmefachs 2 dient dabei als Widerlager für die Drehbewegung des Notschlüssels 3. Wie in 2 zu erkennen, ist das Batterie-Aufnahmefach 2 mit einer Nut 6 zur Aufnahme einer umfaufenden Dichtung versehen, welche ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses 1 verhindert. Um die durch diese Dichtung bewirkte Hemmung gegen das Herausziehen des Batterie-Aufnahmefachs 2 zu überwinden, ist an dem quaderförmigen Körper des Riegels 4 ein weiterer Nocken 4** an dessen Oberseite angeformt, welcher in einer im Gehäuseoberteil gebildeten Kulissenbahn 1' so geführt ist, daß mit der Öffnungsbewegung des Riegels 4 zugleich eine zwangsweise Bewegung des Batterie-Aufnahmefachs 2 aus dem Gehäuse 1 heraus bewirkt ist.

Claims (7)

  1. Elektronischer Schlüssel zur Betätigung eines Schlosses, insbesondere zur Anwendung in Schließsystemen für Kraftfahrzeuge mit einem die zur Schloßbetätigung wirksame elektronische Schaltung sowie ein Batterie-Aufnahmefach (2) umfassenden Gehäuse (1) , in welchem ferner ein Schlüssel (3) für ein mechanisches Schloß aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Batterie-Aufnahmefach (2) in dem Gehäuse (1) längsverschieblich gehalten und in seiner eingeschobenen Position durch einen Riegel (4) gesichert ist, welcher Riegel (4) zum Öffnen des Batterie-Aufnahmefachs (2) mit dem aus dem Gehäuse (2) entnommenen mechanischen Schlüssel (3) als Werkzeug von einer Verriegelungs- in eine Entriegelungsstellung bringbar ist.
  2. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (4) senkrecht zur Verschieberichtung des Batterie-Aufnahmefachs (2) im Gehäuse (1) verschiebbar und durch eine Feder (5) in Richtung seiner Verriegelungsstellung vorgespannt ist.
  3. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (4) einen im wesentlichen quaderförmigen Körper umfaßt, welcher mit einer Öffnung (4') versehen ist, in die ein Fortsatz (3'') des Griffstückes (3') des mechanischen Schlüssels (3) hineingreifen kann.
  4. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mittels des in die Öffnung (4') des quaderförmigen Körpers hineingreifenden mechanischen Schlüssels (3) in einer kontinuierlichen Drehbewegung der Riegel (4) in seine Entriegelungsstellung bringbar und das Batterie-Aufnahmefach (2) aus dem Gehäuse (1) herausziehbar ist.
  5. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Riegel (4) ein senkrecht zu seiner Bewegungsrichtung abnagender Nocken (4**) angeformt ist, welcher in einer im Gehäuse (1) gebildeten Kulissenbahn (1') so geführt ist, daß mit der Öffnungsbewegung des Riegels (4) zugleich eine zwangsweise Bewegung des Batterie-Aufnahmefachs (2) aus dem Gehäuse (1) heraus bewirkt ist.
  6. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Batterie-Aufnahmefach (2) mit einer ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses verhindernden, umfaufenden Dichtung versehen ist.
  7. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (3) als für den Fall des Versagens des elektronischen Schlüssels vorgesehener Notschlüssel dient.
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