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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Färbevorrichtung
sowie ein Verfahren zum Färben
von Objekten, mittels welchen verschiedenste Objekte wie beispielsweise
Autos, Kunststoffteile oder Pflanzen lackiert und/oder gefärbt werden
können.
Vorliegend wird der Begriff "Färben"
im weitestmöglichen
Sinne verwendet, so daß darunter
auch die verschiedensten Lackierverfahren zu fassen sind.
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Die im Stand der Technik bekannten
Vorrichtungen weisen in der Regel eine geschlossene Färbekabine
auf, in welcher die zu färbenden
Objekte plaziert werden, anschließend gefärbt und nach dem Färbevorgang
wieder aus der Kabine entfernt werden. Durch die geschlossene Kabine
wird verhindert, daß Farbe
aus der Färbekabine
dringt. Diese Verfahren und Kabinen sind bequem einsetzbar, sofern
der Färbevorgang
Teil des Herstellungsprozesses ist und die Objekte, wie beispielsweise
zu lackierende Karosserieteile, ohne großen Aufwand auf einem Förderband
durch die Färbekabine
der stationären
Färbevorrichtung
geführt
werden können.
Problematischer ist jedoch das Färben
von Objekten, bei welchen die Färbung
in einer stationären
Färbevorrichtung
nur mit großem
Aufwand möglich
ist, da entweder keine stationäre
Färbevorrichtung
in der Nähe verfügbar ist
und/oder die zu färbenden
Objekte zunächst
aufwendig auf einem Förderband
plaziert werden müssen,
um durch die stationäre
Färbevorrichtung
geführt
zu werden oder einzeln in dieser plaziert und wieder entnommen werden
müssen.
Als Beispiel für
einen Färbevorgang
der mit den im Stand der Technik bekannten Verfahren nur enorm aufwendig und
uneffektiv möglich
ist, sei das Färben
von Pflanzen genannt.
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Im Markt erfreuen sich gefärbte Pflanzen großer Beliebtheit.
Dazu werden die Pflanzen entweder im Gewächshaus oder auf dem freien
Feld angezogen und vor dem Verkauf in den gewünschten Farben eingefärbt. Im
Stand der Technik ist es dazu bekannt, mit einem Fahrzeug über die
Felder zu fah ren und die Pflanzen mit einer Spritzpistole einzufärben. Dieses
Verfahren hat den Nachteil, daß Farbe
in die Umwelt gelangt, so insbesondere in die Luft und in den Boden.
Abgesehen von den gegebenenfalls umweltbedingten Nachteilen ist
dieses Verfahren auch wenig effektiv, da große Farbmengen durch das ungerichtete
Spritzen verlorengehen. Ferner sind diese Verfahren, bei denen Farbreste
in die Umwelt gelangen, in einigen Regionen verboten, was zur Folge hat,
daß die
Pflanzen zum Färben
zunächst
in Hallen gebracht werden müssen,
um dann im wesentlichen Einzeln eingefärbt zu werden. Dies ist enorm
zeit- und arbeitsintensiv.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Färbevorrichtung
zum Färben
von Objekten zur Verfügung
zu stellen, bei welcher ein Austreten der Farbe in die Umwelt weitestgehend
verhindert wird und die zu färbenden
Objekte nicht erst aufwendig in eine Färbekabine eingeführt werden
müssen.
Ferner soll ein entsprechendes Verfahren bereit gestellt werden.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch
eine Färbevorrichtung,
mit Mitteln zum Ausbringung von Farbe und einer Färbekabine,
welche dadurch gekennzeichnet ist, daß diese mobil ist, und daß die Färbekabine
in bestimmten Bereichen bündig
oder objektnah mit den zu färbenden
Objekten und/oder Objektträgern
abschließt.
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Die erfindungsgemäße Färbevorrichtung ist nicht stationär. Dies
hat den Vorteil, daß die
Färbevorrichtung
zu den zu färbenden
Objekten transportiert werden kann und diese Einfärben kann,
ohne daß die
Objekte als solche bewegt werden müssen. Dies spart viel Zeit
ein, da es dadurch überflüssig wird,
die Objekte beispielsweise einzeln auf Förderbändern zu plazieren, um diese
im Anschluß durch die
Färbekabine
zu führen.
Ferner wird die Färbung von
Objekten, wie beispielsweise Pflanzen, im Freien möglich, so
daß die
Vorrichtung insbesondere für
die Pflanzenfärbung
geeignet ist. Die Färbevorrichtung kann
entweder selbst mit einem Antrieb ausgestattet sein oder an ein
Zugfahrzeug wie einen Traktor angekoppelt werden.
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Die Färbekabine ist derart ausgestaltet,
daß diese
vorzugsweise in den Seitenteilen im wesentlichen bündig mit
den zu färbenden
Objekten oder Objektträgern
abschließt.
Dies beinhaltet die Erfassung des einzufärbenden Objektes als solchem
oder die des Objektträgers,
welcher beispielsweise auch eine Palette oder einen anderen Träger umfassen
kann, in welchem die zu färbenden
Objekte plaziert sind. Durch das bündige oder objektnahe seitliche
Anschließen
an die Objekte bzw. die Objektträger
wird verhindert, daß Farbe
an den Seiten aus der Kabine dringt, so daß Bodenverunreinigungen oder
ein Ausdringen von Farbpartikeln enthaltender Luft an den Seitenbereichen
vermieden werden. Dies kann durch eine originäre Anpassung der Dimensionen
der Färbekabine
an die Objekte bzw. Objektträger
erfolgen, oder durch verstellbare Seitenbereiche, wie sie weiter
unten beschrieben werden. Die letztere Variante ermöglicht in
vorteilhafter Weise mehr Einsatzmöglichkeiten und Flexibilität.
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Trotz ihrer Mobilität weist
die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
viele Vorteile stationärer
Färbevorrichtungen
auf, da sie erfindungsgemäß derart gestaltet
ist, daß – in der
Art einer geschlossenen Kabine – im
wesentlichen keine Farbe in die Umwelt dringt, obwohl die Färbevorrichtung über die
zu färbenden
Objekte geführt
wird.
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Dadurch bedingt, daß die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
nicht stationär
ist, ist es vorteilhaft, wenn die Färbekabine an den in Fahrtrichtung
vorderen und hinteren Ende zumindest teilweise offen ist, um eine
Führbarkeit über die
Objekte zu gewährleisten.
Insbesondere gemäß dieser
Ausführungsform
ist es vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Färbevorrichtung eine Absaugevorrichtung
aufweist, welche mit der Färbekabine
verbunden ist. Dies hat den Vorteil, daß überschüssige in der Luft verteilte
Farbe aus der Färbekabine
abgesaugt werden kann, so daß kein
Farbnebel über
den Objekten zurückbleibt, wenn
die Maschine sich in Fahrtrichtung weiterbe wegt. Dadurch wird sichergestellt,
daß wenn überhaupt
nur geringe Farbmengen mit der Luft in die Umwelt gelangen.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
eine Filtereinrichtung auf. Die aus der Färbekabine abgesaugte, Farbpartikel
aufweisende Luft wird durch die Filtereinrichtung geleitet, so daß die Farbreste
in der Filtereinrichtung verbleiben, die dazu beispielsweise ein
Filtervlies aufweist. Dies kann beispielsweise ein Vlies sein, welches üblicherweise
in Lackieranlagen verwendet wird.
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Als Absaugvorrichtung können diverse
im Stand der Technik bekannte Vorrichtungen dienen. Die bevorzugte
Sogkraft hängt
von der Größe der Färbekabine
und der Fahrtgeschwindigkeit ab. Es ist daher vorteilhaft, eine
regulierbare Absaugevorrichtung zu verwenden. Als vorteilhaft hat
sich der Einsatz eines Gebläses
erwiesen. Besonders bevorzugt wird ein Radialgebläse verwendet.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die Färbekabine,
zumindest im bodennahen Bereich, horizontal und/oder vertikal verstellbare
Seitenteile auf. Die horizontal und/oder vertikal verstellbaren
Seitenteile erleichtern den bündigen
Abschluß der
Färbekabine
mit den zu färbenden
Objekten bzw. den Objektträgern.
Die Färbekabine
wird dabei über den
zu färbenden
Objekten oder Objektträgern
plaziert, im Anschluß daran
werden die verstellbaren Seitenelemente in Kontakt mit den Trägern gebracht, so
daß dadurch
der bündige
Abschluß gewährleistet ist.
Gemäß einer
Ausführungsform
sind durch die vertikal verstellbaren Seitenteile ferner Feineinstellungen
im Höhenabschluß möglich, wie
weiter unten beschrieben wird.
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Um den bündigen Abschluß der Seitenteile der
Färbekabine
mit den zu färbenden
Objekten bzw. Objektträgern
auch bei Untergrundunebenheiten zu gewährleisten, weist die Färbevorrichtung
vorzugsweise einen Kontaktsensor als Fühler auf. Mittels diesem kann
registriert werden, wenn die Seitenteile der Färbekabine Gefahr laufen, den
Kontakt zu den zu färbenden
Objekten bzw. Objektträgern
zu verlieren, so daß ein
Gegensteuern möglich
ist, wodurch der bündige
Kontakt wieder hergestellt werden kann. Diese Ausführungsform
ist insbesondere vorteilhaft, um die Höhe der Färbekabine im Verhältnis zu
den zu färbenden
Objekten und/oder Objektträgern
einzustellen. Durch die Verwendung eines Kontaktsensors wird die
Färbevorrichtung
hinsichtlich des Austretens von Farbe auch bei unebenen Untergrund
sicher.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist der Kontaktsensor aus wenigstens zwei vertikal gegeneinander
verschiebbaren Elementen der Seitenteile gebildet. Das untere Element
ist im Kontakt mit dem Untergrund und ist gegen das obere Element vertikal
verschiebbar. Sobald der Untergrund eine Erhebung aufweist, wird
das verschiebbare untere Element durch diese nach oben gedrückt. Sobald
eine Bodensenkung auftritt, fällt
das untere Element schwerkraftbedingt wieder nach unten. Dadurch
wird der ständige
Kontakt gewährleistet
und ein Ausgleich im Feinbereich ist möglich. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
ist der Kontaktsensor mit einem Regelglied verbunden, durch welches
automatisch eine Einstellung der Kabine über eine Hubeinrichtung bewirkt
wird, sobald größere Unebenheiten
auftreten, die durch den Verschiebespielraum des Sensors nicht ausgeglichen
werden können.
Gemäß dieser Ausführungsform
sind an den Seitenteilen im Bereich der vertikal gegeneinander verschiebbaren
Elementen zwei Schalter angeordnet. Das Regelglied ist mit dem unteren
Element verbunden und wird bei den Bewegungen desselben mitgeführt. Vorzugsweise
ist dieses zwischen den Schaltern plaziert. Sobald das untere Element über einen
bestimmten Bereich hinaus gegen das obere Element verschoben wird,
wird der Schalter durch das mitgeführte Regelglied betätigt und
die gesamte Kammer wird automatisch angehoben oder abgesenkt, je
nachdem in welche Richtung der Grenzbereich überschritten wurde.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die Färbekabine
Mittel zum Auffangen von überschüssiger Farbe
auf. Bei dem eigentlichen Färbevorgang
wird die Farbe durch die Mittel zum Ausbringen der Farbe in die
Kabine geleitet, wo sie verspritzt oder nebelartig verteilt wird.
Dadurch gelangt die Farbe zum einen wunschgemäß auf die Objekte, jedoch setzt
sich die Farbe auch an den Seitenteilen der Kabine ab, wo sie runtertropft.
Beim Vorwärtsbewegen
der Maschine besteht daher die Gefahr, daß Farbe auf den Boden durch
Abtropfen der Farbe an den Seitenteilen gelangt. Durch die Auffangmittel wird
ein Herauslaufen effektiv verhindert. Besonders bevorzugt ist es,
wenn die Mittel zum Auffangen an den unteren Enden der Seitenteilen
angeordnet sind. Diese können
beispielsweise rinnenartig ausgestaltet sein. Um ein Überlaufen
der Farbe aus den Auffangmitteln zu verhindern, kann die Färbevorrichtung
Mittel zum Entfernen der Farbe aus den Auffangmitteln aufweisen.
Diese können
beispielsweise Pumpen beinhalten, welche die Farbe aus den Auffangmitteln in
entsprechende Auffangbehälter
abpumpen. Vorzugsweise wird dazu eine Vakuumpumpe verwendet.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die Färbevorrichtung
eine Hubeinrichtung für die
Färbekabine
auf. Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Färbekabine
in der Höhe
zu verstellen und diese dadurch an verschiedene Bodenbegebenheiten
oder die Dimensionen der zu färbenden Objekte
bzw. Objektträger
anzupassen. Dadurch erhöht
sich die Flexibilität
des Einsatzes der vorliegenden Erfindung. Vorzugsweise weist die
Vorrichtung eine hydraulische Hubeinrichtung auf. Der hydraulische
Antrieb kann beispielsweise durch eine Hydraulikpumpe erfolgen.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist die Färbekabine
beweglich in einem Gestell angeordnet. Vorzugsweise ist sie schwenkbar
gelagert. Dadurch wird gewährleistet,
daß die
Färbekabine
sich an die zu färbenden
Objekte bzw. Objektträger
anpassen kann und auch beispielsweise einem wechselnden Verlauf
in der Fahrtrichtung problemlos folgen kann. Vorzugsweise sind an
der Färbekabine dazu
Führelemente
angeordnet, welche in Kontakt mit den zu färbenden Objekten bzw. Objektträgern stehen
und dadurch die Färbekabine
in Position halten.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
ist die Färbekabine
mittels Seilen in dem Gestell angeordnet. Vorzugsweise sind die
Seile mit einem Hydraulikkolben verbunden, welcher die Färbekabine abfedert.
Die Seile werden über
eine Umlenkrolle geführt.
Um den Bodendruck möglichst
gering zu halten und somit eine leichte Führbarkeit zu gewährleisten, weist
die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
mit dem Hydraulikkolben verbundene Mittel zum Aufbau eines Gegendrucks
auf. Beispielsweise kann dazu eine Stickstoffblase verwendet werden,
die einen Gegendruck aufbaut. Dadurch verringert sich das Gewicht,
welches tatsächlich
durch die vorzugsweise hydraulische Hubeinrichtung angehoben werden muß. Dadurch
ist die Handhabung der Kammer wesentlich einfacher und es können auch
Hubeinrichtungen mit geringerer Leistungsfähigkeit verwendet werden.
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Zur Stabilisierung und Führung der
Färbekabine
weist die Färbevorrichtung
Führstangen
auf, welche die Färbekabine
mit dem Gestellt verbinden. Vorzugsweise ist die Führstange
im Bereich des Gestells über
Kugelgelenke verbunden, so daß sowohl eine
Höhen-
als auch eine Seitenführung
ermöglicht wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die Färbekabine
einen inneren Kammerbereich auf, wobei die Mittel zum Ausbringen
der Farbe vorzugsweise derart angeordnet sind, daß die Farbe
in den inneren Kammerbereich abgegeben wird. Diese vorteilhafte
Ausgestaltung führt
zu einer erheblichen Steigerung der Färbeeffizienz. Der innere Kammerbereich
stellt gemäß dieser
Ausführungsform
den eigentlichen Färbebereich
dar, in welchen die Objekte zum Färben gelangen. Durch Abteilung
des inneren Kammerbereichs wird die Farbe konzentriert auf die zu
färbenden
Objekte abgegeben und es wird verhindert, daß die Farbe abgesaugt wird,
bevor sie auf die zu färbenden
Objekte gelangt. Dadurch wird in vorteilhafter Weise der Farbver brauch
erheblich gesenkt. Um ein Absaugen der überschüssige Farbpartikel aufweisenden
Luft aus dem inneren Kammerbereich zu gewährleisten, weist dieser Aussparungen auf,
durch welche die überschüssige Farbe
mit der Luft aus dem inneren Kammerbereich über die Kabine abgesaugt werden
kann. Beispielsweise kann der innere Kammerbereich aus wenigstens
zwei winklig zueinander angeordneten Kammerelementen gebildet werden,
wobei ein Element beispielsweise kleiner ist als das andere, um
die Aussparung zu bilden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist
die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
Steuereinrichtungen auf, mittels welchem Funktionen aus der Gruppe
von Höhenführung, Antrieb,
Absaugevorrichtung und Antrieb des Exzenters (siehe unten) regulierbar
sind. Dadurch ist eine genaue und individuelle Einstellung an die
gegebenen Parameter wie zu färbende
Objekte, Fahrtgeschwindigkeit, Intensität der Färbung und ähnliches möglich. Vorzugsweise erfolgt
die Regulierung stufenlos.
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Mit der vorliegenden Erfindung wird
ferner ein Verfahren zum Färben
von Objekten zur Verfügung
gestellt, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß eine mobile Färbevorrichtung
mit einer Färbekabine über den
zu färbenden
Objekten positioniert wird, wobei die Seitenbereiche der Färbekabine
bündig
oder objektnah mit den Objekten und/oder Objektträgern abschließen, die
Färbekabine über die
zu färbenden
Objekte bewegt wird und dabei Farbe in die Färbekabine eingeführt wird,
so daß diese
auf die zu färbenden
Objekte trifft. Vorzugsweise wird mittels einer Absaugevorrichtung
die Farbpartikel enthaltende Luft aus der Färbekabine gesaugt, wodurch
effektiv verhindert wird, daß ein
Farbnebel in die Luft gelangt, wenn die mobile Färbevorrichtung über die
Objekte bewegt wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Färbevorrichtung
kann in vorteilhafter Weise zum Färben diverser Objekte wie Kunststoff- oder Metallteile
oder dergleichen eingesetzt werden. Insbesondere der Ein satz bzw.
die Verwendung zum Färben
von Pflanzen hat sich als vorteilhaft erwiesen, da dadurch die Notwendigkeit
entfällt
die Paletten zwecks Einfärbung
vom Feld zu nehmen. Die Pflanzen können schnell und effektiv an
ihrem Standort eingefärbt
werden, ohne daß Belastungen der
Umwelt auftreten oder übermäßig Farbe
eingesetzt werden muß.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung
werden nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Färbevorrichtung,
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2 eine
graphische schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens
gemäß einer
Ausführungsform,
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3 die
Filtereinrichtung im geöffneten
Zustand,
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4 eine
Frontalansicht des Kontaktsensors,
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4a eine
schematische Seitenansicht des Kontaktsensors
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5 in
einem Ausschnitt die an den Seitenteilen angeordneten Mittel zum
Auffangen der Farbe,
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6 eine
Aufsicht auf den Exzenter innerhalb der Färbekabine,
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7 die
Anordnung des Exzenters an dem Führbalken,
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8 in
einer schematischen Ansicht das Prinzip des inneren Kammerbereichs
gemäß einer Ausführungsform,
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8a die
Ausgestaltung des inneren Kammerbereichs gemäß einer Ausführungsform,
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9a und b das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
einsetzbare Spreizelement.
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In 1 gezeigt
ist eine erfindungsgemäße Färbevorrichtung,
wie sie vorzugsweise zum Färben von
Pflanzen verwendet wird. Die erfindungsgemäße Färbevorrichtung besteht aus
einem Gestell 1, in welchem über Seile 2 die Färbekabine 3 angeordnet
ist. Die Färbekabine 3 ist über die
Seile 2 auf jeder Seite mit einem Hydraulikkolben 4 verbunden,
welcher die Färbekabine 3 abfedert.
Die Seile 2 werden über
eine Umlenkrolle 35 geführt.
Um den Bodendruck der Färbekabine 3 besonders
gering zu halten, und den Hub der Färbekabine 3 zu erleichtern,
weist die Vorrichtung ferner eine Art Gasdruckfeder auf, welche
einen Gegendruck zu dem auf dem Hydraulikkolben 4 lastenden
Druck aufbaut. Dieses ist gemäß der Ausführungsform
eine Stickstoffblase, welche im Eckenbereich 5 (in der
gewählten
Darstellung nicht sichtbar) angeordnet ist. Um die Färbekabine 3 in
dem Gestell 1 zu stabilisieren, weist die Färbevorrichtung
ferner Führstangen 6 auf,
welche die Färbekabine 3 mit dem
Gestell 1 verbinden. Die Führstangen 6 sind über in dieser
Ansicht nicht sichtbaren Kugelgelenken mit dem Gestell 1 verbunden,
wodurch eine Höhen-
und Seitenführung
der Färbekabine 3 möglich wird.
Auf der Färbekabine 3 ist
die Filtereinrichtung 7 angeordnet, in welcher ein Filterelement,
wie beispielsweise ein Vlies, angeordnet ist. Mit der Filtereinrichtung 7 verbunden
ist die Absaugevorrichtung 8, die gemäß dem Beispiel ein Radialgebläse ist. Durch
das Radialgebläse
entsteht ein Sog, wodurch die Luft aus der Färbekabine 3 durch
die Filtereinrichtung 7 gesaugt wird. Die Färbevorrichtung
weist im bodennahen Bereich horizontal und/oder vertikal verstellbare
Seitenteile 9 auf. Durch diese kann die Färbekabine 3 in
ihrer Breite zumindest im unteren Bereich an die Dimensionen der
zu färbenden
Objekte und/oder Objektträger
angepaßt
werden, so daß ein im wesentlichen
bündiger
Abschluß gewährleistet wird.
Im vorderen Bereich der Seitenteile 9 weist die Färbevorrichtung
Führelemente 10 auf,
welche an den zu färbenden
Objekten bzw. Objektträgern
entlang gleiten und dadurch die schwenkbar gelagerte Färbekabine 3 positionieren.
Im vorderen Bereich des Gestells 1 ist ein Anschlußbereich 11 für ein Fahrzeug
angeordnet. An dieser Stelle kann beispielsweise ein Trecker oder
ein anderes Fahrzeug angekoppelt werden, um die Färbevorrichtung
zu bewegen. Dazu weist diese vorzugsweise nicht dargestellte Räder, Rollen
oder dergleichen auf, die vorzugsweise am Gestell 1 angeordnet
werden. In den Fässern 12a bis 12c befindet
sich die jeweils gewünschte
Farbe. In dem mit dem 12d gekennzeichneten Faß ist eine
Spülflüssigkeit,
vorliegend Wasser. Gemäß der gezeigten
Ausführungsform
ist es daher möglich,
die zu führenden
Objekte in drei verschiedenen Farben zu lackieren. Bei jedem Farbwechsel
werden die Leitungen mit der im Faß 12d enthaltenden
Spülflüssigkeit
gereinigt, um eine saubere Färbung
zu gewährleisten.
Mittels entsprechender Pumpen (Flüssigkeitspumpen) wird die Farbe
zu den Mittel zum Ausbringen derselben geleitet und auf die zu färbenden
Objekte gesprüht.
Der Farbkanister mit der jeweils gewünschten Farbe kann über die Ventile 13 geöffnet werden.
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2 zeigt
in einer rein schematischen Darstellung den Einsatz einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Färben
von Pflanzen. Die Färbekabine 3 wird über den
Objektträgern 37 positioniert,
welche im vorliegenden Fall Paletten sind. in den Öffnungen 38 sind
die Pflanzen positioniert. In dieser Form werden die beispielgemäßen Pflanzen
im Freien gezogen. Die verstellbaren Seitenteile 9 der
Färbekabine 3 werden
so eingestellt, daß diese
bündig
mit dem Objektträger 37 abschließen, um
ein seitliches Austreten von Farbe und eine Bodenverunreinigung
zu vermeiden. Die Fühler
legen sich an die Palette an und bewirken so das Verschließen der
Färbekabine 3.
Die Färbekabine 3 wird über die
Führelemente 10, welche
in Kontakt mit den Objektträgern 37 sind,
in der richtigen Position gehalten. Nicht dargestellt, sind das
Gestell, der die Färbekabine
ziehende Traktor und dergleichen. Mit der erfindungsgemäßen Färbevorrichtung
bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren ist
es möglich,
in 4 bis 5 h mit einer Arbeitskraft über 100 000 Pflanzen zu färben. Mit
den herkömmlichen Methoden,
bei welchen auch keine Farbe in die Umwelt gelangt, werden mit 8
Arbeitskräften
in 6 Wochen gerade mal 470 000 Pflanzen eingefärbt. Dies verdeutlicht die
Effizienz der vorliegenden Erfindung.
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3 zeigt
die Filtereinrichtung 7 im geöffneten Zustand. Gut sichtbar
ist das Filtervlies 14, welches die in der Luft befindliche
Farbe herausfiltert. Durch die aufklappbare Gestaltung ist auf einfache Weise
ein Wechsel des Vlieses möglich.
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4 und 4a zeigen den gemäß dem Ausführungsbeispiel
1 verwendeten Kontaktsensor. Gemäß dem Ausführungsbeispiel
besteht der Kontaktsensor aus wenigstens zwei vertikal gegeneinander verschiebbaren
Elementen 15 und 16. Gemäß der Ausführungsform ist das Element 15 gegen
das Element 16 verschiebbar. Über die Halterung 17 ist
das Element 15 mit dem Element 16 verschiebbar
verbunden. Sobald die Färbekabine über den
zu färbenden
Objekten positioniert ist, wird mittels der Hubeinrichtung grob
die Höhe
der Kabine eingestellt. Die Feineinstellung erfolgt mittels des
gezeigten Kontaktsensors. Das Element 15 verschiebt sich
aufgrund der Schwerkraft vertikal gegen das Element 16,
bis es mit dem unteren Bereich 18 Kontakt zum Untergrund
bzw. der Auflagefläche
aufnimmt. Die Verschiebung ist in einem gewissen Spielraum möglich. An
der Halterung 17 ist ein Regelglied 19 angeordnet.
Mittels diesem Regelglied 19 können die oberen und unteren
Schalter 20 bedient werden. Sobald das untere Element 15 zu
weit abgesenkt wird und über den
Toleranzbereich gegen das Element 16 verschoben wird, berührt das
Regelglied 19 den unteren Schalter 20, wodurch
automatisch die Färbekabine mittels
der Hubeinrichtung angehoben wird. Sofern die Färbekabine zu dicht am Untergrund
ist, verschiebt sich das Element 15 in Richtung des Pfeiles 21,
wobei wiederum das Regelglied 19 mitgenommen wird. Sobald
das Regelglied 19 den oberen Schalter 20 umlegt,
wird die Kabine automatisch mittels der Hubeinrichtung angehoben.
Durch diesen Kon taktsensor wird die richtige Positionierung der Färbekabine
gewährleistet
und ferner werden Schäden
an der Färbekabine
vermieden. Durch diesen Kontaktsensor wird daher der bündige Abschluß der Färbekabine
gesichert, so daß aufgrund
der Vermeidung des Haftungsverlusts keinerlei Farbpartikel mit der
Luft nach außen
dringen können.
Alternativ kann der Sensor auch Bereiche des zu färbenden
Objektes oder des Objektträgers
ertasten.
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5 zeigt
eine Detailansicht der an den Seitenteilen 9 angeordneten
Mitteln zum Auffangen der Farbe 22. Diese sind vorliegend
an den unteren Elementen 15 des Kontaktsensors angeordnet.
Diese bilden eine Rinne 23. Über Schläuche 24 kann die aufgefangene
Farbe aus der Rinne 23 abgesaugt werden. Unterhalb des
Elements 15 ist ferner ein Rohr 44 als Puffer
angebracht, um das Element 15 vor Beschädigungen zu schützen.
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6 zeigt
den Spritzbalken 25, an welchem die einzelnen Spritzdüsen 26 angeordnet
sind. Dieser wird über
einen Exzenter 27 angetrieben. Der Spritzbalken 25 ist
vorzugsweise schwenkbar gelagert und wird beim Färbevorgang hin- und hergeschwenkt,
um eine gute Verteilung der Farbe zu gewährleisten. Die Exzenterbewegung
und somit die Bewegung des Spritzbalkens 25 sollte an die
Fahrtgeschwindigkeit angepaßt
werden, um ein optimales Färbeergebnis
zu erzielen. Dies ist durch die Nutzung der Steuereinrichtung möglich.
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7 zeigt
eine weitere Ansicht der Verbindung von Exzenter 27 mit
dem Spritzbalken 25. Über den
Exzenter 27 kann die Lackiergeschwindigkeit an die Fahrtgeschwindigkeit
der mobilen Färbevorrichtung
angepaßt
werden. Wie in 7 erkennbar,
bewegt der Exzenter 27 den Spritzbalken 25 über eine senkrecht
auf dem Führbalken 25 angeordneten Lochplatte 28,
an welcher der Exzenter 27 angreift. Je nach dem, in welchem
Loch der Lochplatte der Exzenter 27 angeordnet wird, verändert sich
die Schwenkbewegung des Spritzbalkens 25. Dadurch kann
der Schwenkausschlag und somit auch die Lackiergeschwindigkeit reguliert
werden. Zu diesem Zwecke kann auch ein Mittel eingesetzt werden,
welches in der Art einer Schienenführung die stufenlose Einstellung
der gewünschten
Exzenterposition erlaubt, wobei diese vorzugsweise über Rastmittel
fixiert wird.
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In 8 und 8a ist die Ausbildung eines inneren Kammerbereichs 29 in
der Färbekabine 3 gezeigt.
Der Spritzbalken 25 mit den Düsen 26 ist innerhalb
des inneren Kammerbereichs 29 angeordnet, so daß die Farbe 39 in
den inneren Kammerbereich 29 abgegeben wird. Der Spritzbalken 25 wird über den Exzenter
hin – und
her geschwenkt wie in 8 durch
den Pfeil 41 angedeutet. Der Pfeil 42 kennzeichnet
die Fahrtrichtung. Die zu färbenden
Objekte, im vorliegenden Falle Pflanzen 36, geraten in
den inneren Kammerbereich 29, wobei diese von der Höhe her ungefähr mit dem
hinteren Kammerelement 30 abschließen. Die Düsen 26 bringen die
Farbe 39 aus, welche sich aufgrund der den inneren Kammerbereich 29 ausbildenden
Kammerelemente 30 und 31 sich im inneren Kammerbereich 29 konzentriert
und sich nicht in der gesamten Färbekabine 3 verteilt.
Durch die Konzentrierung der Farbe 39 in dem inneren Kammerbereich 29 wird
gewährleistet, daß der größte Teil
der ausgebrachten Farbe 39 auch auf die zu färbenden
Objekte 36 gelangt und nicht direkt durch die Absaugevorrichtung 8 entfernt
wird. Das Kammerelement 31 ist kleiner als das Kammerelement 30,
wodurch im hinteren Bereich eine Aussparung 40 gebildet
wird. Über
diese kann die Luft aus dem inneren Kammerbereich 29 über die
Färbekabine 3 abgesaugt
werden, wie durch den Pfeil 32 angedeutet. Dadurch ist
ein effektives Färben
mit relativ geringen Farbmengen möglich. Es ist nicht erforderlich,
den inneren Kammerbereich 29 zusätzlich mit seitlichen Kammerelementen
abzutrennen, obwohl dieses, sofern gewünscht, erfolgen kann. Wie in 8 erkennbar, ist es vorteilhaft
die Kammer axial in Fahrtrichtung nicht geschlossen zu gestalten,
da dadurch die Bewegung über
die zu färbenden
Objekte 36 erleichtert wird. Ein Austreten in die Atmosphäre wird
insbesondere nach hinten raus durch die Absaugevorrichtung 8 verhindert,
da diese überschüssige Farbe
in der Luft entfernt. Um den Abschluß der Färbekabine
3 zu verbessern,
können
Schutzplanen 43 im vorderen und hinteren Bereich der Färbekabine 3 oder
an dem Gestell angeordnet werden.
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In 9a und 9b gezeigt ist eine technische Lehre,
welche in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung angewendet werden
kann, jedoch auch in anderen Vertahren/Vorrichtungen eingesetzt
werden kann, um Pflanzen zu spreizen. Bei der Behandlung von Pflanzen
mit Fluiden ist es erforderlich, die Pflanze durch Spreizung zu öffnen, um
zu gewährleisten, daß das Fluid
nicht nur auf den obere Bereich der Pflanze trifft, sondern auch
in den inneren Bereich. Dies ist erforderlich beispielsweise beim
Färben
von Pflanzen, jedoch auch bei der Aufbringung von Gasen oder Flüssigkeiten,
wie beispielsweise Fungiziden oder Pestiziden. Herkömmlicherweise
erfolgt die Öffnung
der Pflanzen mittels Druckgebläsen,
wobei die Druckluft die Pflanze auseinander zwingt und dadurch öffnet. Diese
im Stand der Technik bekannten Verfahren sind relativ aufwendig
und erfordern separate technische Mittel. Mit der vorliegenden technischen
Lehre werden einfache und kostengünstige Mittel zum Öffnen der
Pflanze zur Verfügung
gestellt. Diese beinhalten ein sogenanntes Spreizmittel 33, welches
beispielsweise wie dargestellt eine Stange, jedoch aber auch ein
Seil, eine Kette, ein Blech oder ähnliches umfassen kann. Das
Spreizmittel 33 wird in Fahrtrichtung vor den Mitteln zur
Ausbringung der Fluide, wie beispielsweise im vorliegenden Fall
der Farbe (nicht dargestellt), angeordnet. Gemäß dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist es vorteilhaft,
die Spreizstange am Gestell anzuordnen. Sobald sich die Vorrichtung
in Fahrtrichtung 34 bewegt und über den Pflanzen positioniert
wird, schleift das Spreizmittel 33 über die Pflanzen 36 und
biegt diese dadurch auseinander, wodurch die gewünschte Spreizung erfolgt. Dadurch
kann das jeweilige Fluid oder Gas, im vorliegenden Fall die Farbe,
effektiv auch in die inneren Bereiche der Pflanze 36 gelangen.
Die erfindungsgemässe
Färbevorrichtung
kann aufgrund ihres effektiven Prinzips auch zum Ausbringen anderer
Stoffe (Gase, Fluide und dergleichen) auf Pflanzen, wie beispielsweise
Fungizide oder Pestizide, eingesetzt werden, im wesentlichen ohne
daß diese
in den Boden oder in die Luft gelangen oder wenn nur zu geringen
Mengen. Dies senkt zum einen den jeweiligen Stoffverbrauch und führt je nach
ausgebrachtem Stoff in vorteilhafter Weise zu einer Verringerung
der Umweltbelastung. Als Anpassung müssen die Mittel zum Ausbringen
der Farbe durch Mittel zum Ausbringen der entsprechenden Stoffe
ersetzt werden. Beispielsweise könnte
eine solche Anpassung dadurch erfolgen, daß die die Farbe enthaltenen
Fässer 12 gemäß dem Ausführungsbeispiel
in 1 durch solche ersetzt
würden,
die den auszubringenden Stoff, wie beispielsweise ein Pflanzenschutzmittel,
enthalten. Dadurch daß die
Kabine in bestimmten Bereichen, vorzugsweise den Seitenbereichen,
bündig
oder objektnah mit den zu behandelnden Objekten und/oder Objektträgern abschließt, wird
ein Austreten des Stoffes aus der Kabine verhindert was die geschilderten
Vorteile bringt.