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DE10239187A1 - Färbevorrichtung sowie Verfahren zum Fären von Objekten - Google Patents

Färbevorrichtung sowie Verfahren zum Fären von Objekten Download PDF

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DE10239187A1
DE10239187A1 DE10239187A DE10239187A DE10239187A1 DE 10239187 A1 DE10239187 A1 DE 10239187A1 DE 10239187 A DE10239187 A DE 10239187A DE 10239187 A DE10239187 A DE 10239187A DE 10239187 A1 DE10239187 A1 DE 10239187A1
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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Färben von Objekten. Dabei wird erfindungsgemäß eine mobile Färbevorrichtung verwendet, welche über die zu färbenden Objekte bewegt wird. Das Austreten von Farbe wird im wesentlichen dadurch verhindert, daß die Färbekabine in den Seitenbereichen bündig oder objektnah mit den zu färbenden Objekten und/oder Objektträgern abschließt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Farbpartikel enthaltende Luft mittels einer Absaugvorrichtung aus der Färbekabine entfernt wird. Dadurch wird effektiv verhindert, daß ein Farbnebel auf den zu färbenden Objekten verbleibt, wenn die Färbevorrichtung weiter bewegt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Färbevorrichtung sowie ein Verfahren zum Färben von Objekten, mittels welchen verschiedenste Objekte wie beispielsweise Autos, Kunststoffteile oder Pflanzen lackiert und/oder gefärbt werden können. Vorliegend wird der Begriff "Färben" im weitestmöglichen Sinne verwendet, so daß darunter auch die verschiedensten Lackierverfahren zu fassen sind.
  • Die im Stand der Technik bekannten Vorrichtungen weisen in der Regel eine geschlossene Färbekabine auf, in welcher die zu färbenden Objekte plaziert werden, anschließend gefärbt und nach dem Färbevorgang wieder aus der Kabine entfernt werden. Durch die geschlossene Kabine wird verhindert, daß Farbe aus der Färbekabine dringt. Diese Verfahren und Kabinen sind bequem einsetzbar, sofern der Färbevorgang Teil des Herstellungsprozesses ist und die Objekte, wie beispielsweise zu lackierende Karosserieteile, ohne großen Aufwand auf einem Förderband durch die Färbekabine der stationären Färbevorrichtung geführt werden können. Problematischer ist jedoch das Färben von Objekten, bei welchen die Färbung in einer stationären Färbevorrichtung nur mit großem Aufwand möglich ist, da entweder keine stationäre Färbevorrichtung in der Nähe verfügbar ist und/oder die zu färbenden Objekte zunächst aufwendig auf einem Förderband plaziert werden müssen, um durch die stationäre Färbevorrichtung geführt zu werden oder einzeln in dieser plaziert und wieder entnommen werden müssen. Als Beispiel für einen Färbevorgang der mit den im Stand der Technik bekannten Verfahren nur enorm aufwendig und uneffektiv möglich ist, sei das Färben von Pflanzen genannt.
  • Im Markt erfreuen sich gefärbte Pflanzen großer Beliebtheit. Dazu werden die Pflanzen entweder im Gewächshaus oder auf dem freien Feld angezogen und vor dem Verkauf in den gewünschten Farben eingefärbt. Im Stand der Technik ist es dazu bekannt, mit einem Fahrzeug über die Felder zu fah ren und die Pflanzen mit einer Spritzpistole einzufärben. Dieses Verfahren hat den Nachteil, daß Farbe in die Umwelt gelangt, so insbesondere in die Luft und in den Boden. Abgesehen von den gegebenenfalls umweltbedingten Nachteilen ist dieses Verfahren auch wenig effektiv, da große Farbmengen durch das ungerichtete Spritzen verlorengehen. Ferner sind diese Verfahren, bei denen Farbreste in die Umwelt gelangen, in einigen Regionen verboten, was zur Folge hat, daß die Pflanzen zum Färben zunächst in Hallen gebracht werden müssen, um dann im wesentlichen Einzeln eingefärbt zu werden. Dies ist enorm zeit- und arbeitsintensiv.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Färbevorrichtung zum Färben von Objekten zur Verfügung zu stellen, bei welcher ein Austreten der Farbe in die Umwelt weitestgehend verhindert wird und die zu färbenden Objekte nicht erst aufwendig in eine Färbekabine eingeführt werden müssen. Ferner soll ein entsprechendes Verfahren bereit gestellt werden.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Färbevorrichtung, mit Mitteln zum Ausbringung von Farbe und einer Färbekabine, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß diese mobil ist, und daß die Färbekabine in bestimmten Bereichen bündig oder objektnah mit den zu färbenden Objekten und/oder Objektträgern abschließt.
  • Die erfindungsgemäße Färbevorrichtung ist nicht stationär. Dies hat den Vorteil, daß die Färbevorrichtung zu den zu färbenden Objekten transportiert werden kann und diese Einfärben kann, ohne daß die Objekte als solche bewegt werden müssen. Dies spart viel Zeit ein, da es dadurch überflüssig wird, die Objekte beispielsweise einzeln auf Förderbändern zu plazieren, um diese im Anschluß durch die Färbekabine zu führen. Ferner wird die Färbung von Objekten, wie beispielsweise Pflanzen, im Freien möglich, so daß die Vorrichtung insbesondere für die Pflanzenfärbung geeignet ist. Die Färbevorrichtung kann entweder selbst mit einem Antrieb ausgestattet sein oder an ein Zugfahrzeug wie einen Traktor angekoppelt werden.
  • Die Färbekabine ist derart ausgestaltet, daß diese vorzugsweise in den Seitenteilen im wesentlichen bündig mit den zu färbenden Objekten oder Objektträgern abschließt. Dies beinhaltet die Erfassung des einzufärbenden Objektes als solchem oder die des Objektträgers, welcher beispielsweise auch eine Palette oder einen anderen Träger umfassen kann, in welchem die zu färbenden Objekte plaziert sind. Durch das bündige oder objektnahe seitliche Anschließen an die Objekte bzw. die Objektträger wird verhindert, daß Farbe an den Seiten aus der Kabine dringt, so daß Bodenverunreinigungen oder ein Ausdringen von Farbpartikeln enthaltender Luft an den Seitenbereichen vermieden werden. Dies kann durch eine originäre Anpassung der Dimensionen der Färbekabine an die Objekte bzw. Objektträger erfolgen, oder durch verstellbare Seitenbereiche, wie sie weiter unten beschrieben werden. Die letztere Variante ermöglicht in vorteilhafter Weise mehr Einsatzmöglichkeiten und Flexibilität.
  • Trotz ihrer Mobilität weist die erfindungsgemäße Färbevorrichtung viele Vorteile stationärer Färbevorrichtungen auf, da sie erfindungsgemäß derart gestaltet ist, daß – in der Art einer geschlossenen Kabine – im wesentlichen keine Farbe in die Umwelt dringt, obwohl die Färbevorrichtung über die zu färbenden Objekte geführt wird.
  • Dadurch bedingt, daß die erfindungsgemäße Färbevorrichtung nicht stationär ist, ist es vorteilhaft, wenn die Färbekabine an den in Fahrtrichtung vorderen und hinteren Ende zumindest teilweise offen ist, um eine Führbarkeit über die Objekte zu gewährleisten. Insbesondere gemäß dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Färbevorrichtung eine Absaugevorrichtung aufweist, welche mit der Färbekabine verbunden ist. Dies hat den Vorteil, daß überschüssige in der Luft verteilte Farbe aus der Färbekabine abgesaugt werden kann, so daß kein Farbnebel über den Objekten zurückbleibt, wenn die Maschine sich in Fahrtrichtung weiterbe wegt. Dadurch wird sichergestellt, daß wenn überhaupt nur geringe Farbmengen mit der Luft in die Umwelt gelangen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die erfindungsgemäße Färbevorrichtung eine Filtereinrichtung auf. Die aus der Färbekabine abgesaugte, Farbpartikel aufweisende Luft wird durch die Filtereinrichtung geleitet, so daß die Farbreste in der Filtereinrichtung verbleiben, die dazu beispielsweise ein Filtervlies aufweist. Dies kann beispielsweise ein Vlies sein, welches üblicherweise in Lackieranlagen verwendet wird.
  • Als Absaugvorrichtung können diverse im Stand der Technik bekannte Vorrichtungen dienen. Die bevorzugte Sogkraft hängt von der Größe der Färbekabine und der Fahrtgeschwindigkeit ab. Es ist daher vorteilhaft, eine regulierbare Absaugevorrichtung zu verwenden. Als vorteilhaft hat sich der Einsatz eines Gebläses erwiesen. Besonders bevorzugt wird ein Radialgebläse verwendet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Färbekabine, zumindest im bodennahen Bereich, horizontal und/oder vertikal verstellbare Seitenteile auf. Die horizontal und/oder vertikal verstellbaren Seitenteile erleichtern den bündigen Abschluß der Färbekabine mit den zu färbenden Objekten bzw. den Objektträgern. Die Färbekabine wird dabei über den zu färbenden Objekten oder Objektträgern plaziert, im Anschluß daran werden die verstellbaren Seitenelemente in Kontakt mit den Trägern gebracht, so daß dadurch der bündige Abschluß gewährleistet ist. Gemäß einer Ausführungsform sind durch die vertikal verstellbaren Seitenteile ferner Feineinstellungen im Höhenabschluß möglich, wie weiter unten beschrieben wird.
  • Um den bündigen Abschluß der Seitenteile der Färbekabine mit den zu färbenden Objekten bzw. Objektträgern auch bei Untergrundunebenheiten zu gewährleisten, weist die Färbevorrichtung vorzugsweise einen Kontaktsensor als Fühler auf. Mittels diesem kann registriert werden, wenn die Seitenteile der Färbekabine Gefahr laufen, den Kontakt zu den zu färbenden Objekten bzw. Objektträgern zu verlieren, so daß ein Gegensteuern möglich ist, wodurch der bündige Kontakt wieder hergestellt werden kann. Diese Ausführungsform ist insbesondere vorteilhaft, um die Höhe der Färbekabine im Verhältnis zu den zu färbenden Objekten und/oder Objektträgern einzustellen. Durch die Verwendung eines Kontaktsensors wird die Färbevorrichtung hinsichtlich des Austretens von Farbe auch bei unebenen Untergrund sicher.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Kontaktsensor aus wenigstens zwei vertikal gegeneinander verschiebbaren Elementen der Seitenteile gebildet. Das untere Element ist im Kontakt mit dem Untergrund und ist gegen das obere Element vertikal verschiebbar. Sobald der Untergrund eine Erhebung aufweist, wird das verschiebbare untere Element durch diese nach oben gedrückt. Sobald eine Bodensenkung auftritt, fällt das untere Element schwerkraftbedingt wieder nach unten. Dadurch wird der ständige Kontakt gewährleistet und ein Ausgleich im Feinbereich ist möglich. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist der Kontaktsensor mit einem Regelglied verbunden, durch welches automatisch eine Einstellung der Kabine über eine Hubeinrichtung bewirkt wird, sobald größere Unebenheiten auftreten, die durch den Verschiebespielraum des Sensors nicht ausgeglichen werden können. Gemäß dieser Ausführungsform sind an den Seitenteilen im Bereich der vertikal gegeneinander verschiebbaren Elementen zwei Schalter angeordnet. Das Regelglied ist mit dem unteren Element verbunden und wird bei den Bewegungen desselben mitgeführt. Vorzugsweise ist dieses zwischen den Schaltern plaziert. Sobald das untere Element über einen bestimmten Bereich hinaus gegen das obere Element verschoben wird, wird der Schalter durch das mitgeführte Regelglied betätigt und die gesamte Kammer wird automatisch angehoben oder abgesenkt, je nachdem in welche Richtung der Grenzbereich überschritten wurde.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Färbekabine Mittel zum Auffangen von überschüssiger Farbe auf. Bei dem eigentlichen Färbevorgang wird die Farbe durch die Mittel zum Ausbringen der Farbe in die Kabine geleitet, wo sie verspritzt oder nebelartig verteilt wird. Dadurch gelangt die Farbe zum einen wunschgemäß auf die Objekte, jedoch setzt sich die Farbe auch an den Seitenteilen der Kabine ab, wo sie runtertropft. Beim Vorwärtsbewegen der Maschine besteht daher die Gefahr, daß Farbe auf den Boden durch Abtropfen der Farbe an den Seitenteilen gelangt. Durch die Auffangmittel wird ein Herauslaufen effektiv verhindert. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Mittel zum Auffangen an den unteren Enden der Seitenteilen angeordnet sind. Diese können beispielsweise rinnenartig ausgestaltet sein. Um ein Überlaufen der Farbe aus den Auffangmitteln zu verhindern, kann die Färbevorrichtung Mittel zum Entfernen der Farbe aus den Auffangmitteln aufweisen. Diese können beispielsweise Pumpen beinhalten, welche die Farbe aus den Auffangmitteln in entsprechende Auffangbehälter abpumpen. Vorzugsweise wird dazu eine Vakuumpumpe verwendet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Färbevorrichtung eine Hubeinrichtung für die Färbekabine auf. Dadurch ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Färbekabine in der Höhe zu verstellen und diese dadurch an verschiedene Bodenbegebenheiten oder die Dimensionen der zu färbenden Objekte bzw. Objektträger anzupassen. Dadurch erhöht sich die Flexibilität des Einsatzes der vorliegenden Erfindung. Vorzugsweise weist die Vorrichtung eine hydraulische Hubeinrichtung auf. Der hydraulische Antrieb kann beispielsweise durch eine Hydraulikpumpe erfolgen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Färbekabine beweglich in einem Gestell angeordnet. Vorzugsweise ist sie schwenkbar gelagert. Dadurch wird gewährleistet, daß die Färbekabine sich an die zu färbenden Objekte bzw. Objektträger anpassen kann und auch beispielsweise einem wechselnden Verlauf in der Fahrtrichtung problemlos folgen kann. Vorzugsweise sind an der Färbekabine dazu Führelemente angeordnet, welche in Kontakt mit den zu färbenden Objekten bzw. Objektträgern stehen und dadurch die Färbekabine in Position halten.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Färbekabine mittels Seilen in dem Gestell angeordnet. Vorzugsweise sind die Seile mit einem Hydraulikkolben verbunden, welcher die Färbekabine abfedert. Die Seile werden über eine Umlenkrolle geführt. Um den Bodendruck möglichst gering zu halten und somit eine leichte Führbarkeit zu gewährleisten, weist die erfindungsgemäße Färbevorrichtung mit dem Hydraulikkolben verbundene Mittel zum Aufbau eines Gegendrucks auf. Beispielsweise kann dazu eine Stickstoffblase verwendet werden, die einen Gegendruck aufbaut. Dadurch verringert sich das Gewicht, welches tatsächlich durch die vorzugsweise hydraulische Hubeinrichtung angehoben werden muß. Dadurch ist die Handhabung der Kammer wesentlich einfacher und es können auch Hubeinrichtungen mit geringerer Leistungsfähigkeit verwendet werden.
  • Zur Stabilisierung und Führung der Färbekabine weist die Färbevorrichtung Führstangen auf, welche die Färbekabine mit dem Gestellt verbinden. Vorzugsweise ist die Führstange im Bereich des Gestells über Kugelgelenke verbunden, so daß sowohl eine Höhen- als auch eine Seitenführung ermöglicht wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die Färbekabine einen inneren Kammerbereich auf, wobei die Mittel zum Ausbringen der Farbe vorzugsweise derart angeordnet sind, daß die Farbe in den inneren Kammerbereich abgegeben wird. Diese vorteilhafte Ausgestaltung führt zu einer erheblichen Steigerung der Färbeeffizienz. Der innere Kammerbereich stellt gemäß dieser Ausführungsform den eigentlichen Färbebereich dar, in welchen die Objekte zum Färben gelangen. Durch Abteilung des inneren Kammerbereichs wird die Farbe konzentriert auf die zu färbenden Objekte abgegeben und es wird verhindert, daß die Farbe abgesaugt wird, bevor sie auf die zu färbenden Objekte gelangt. Dadurch wird in vorteilhafter Weise der Farbver brauch erheblich gesenkt. Um ein Absaugen der überschüssige Farbpartikel aufweisenden Luft aus dem inneren Kammerbereich zu gewährleisten, weist dieser Aussparungen auf, durch welche die überschüssige Farbe mit der Luft aus dem inneren Kammerbereich über die Kabine abgesaugt werden kann. Beispielsweise kann der innere Kammerbereich aus wenigstens zwei winklig zueinander angeordneten Kammerelementen gebildet werden, wobei ein Element beispielsweise kleiner ist als das andere, um die Aussparung zu bilden.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weist die erfindungsgemäße Färbevorrichtung Steuereinrichtungen auf, mittels welchem Funktionen aus der Gruppe von Höhenführung, Antrieb, Absaugevorrichtung und Antrieb des Exzenters (siehe unten) regulierbar sind. Dadurch ist eine genaue und individuelle Einstellung an die gegebenen Parameter wie zu färbende Objekte, Fahrtgeschwindigkeit, Intensität der Färbung und ähnliches möglich. Vorzugsweise erfolgt die Regulierung stufenlos.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird ferner ein Verfahren zum Färben von Objekten zur Verfügung gestellt, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß eine mobile Färbevorrichtung mit einer Färbekabine über den zu färbenden Objekten positioniert wird, wobei die Seitenbereiche der Färbekabine bündig oder objektnah mit den Objekten und/oder Objektträgern abschließen, die Färbekabine über die zu färbenden Objekte bewegt wird und dabei Farbe in die Färbekabine eingeführt wird, so daß diese auf die zu färbenden Objekte trifft. Vorzugsweise wird mittels einer Absaugevorrichtung die Farbpartikel enthaltende Luft aus der Färbekabine gesaugt, wodurch effektiv verhindert wird, daß ein Farbnebel in die Luft gelangt, wenn die mobile Färbevorrichtung über die Objekte bewegt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Färbevorrichtung kann in vorteilhafter Weise zum Färben diverser Objekte wie Kunststoff- oder Metallteile oder dergleichen eingesetzt werden. Insbesondere der Ein satz bzw. die Verwendung zum Färben von Pflanzen hat sich als vorteilhaft erwiesen, da dadurch die Notwendigkeit entfällt die Paletten zwecks Einfärbung vom Feld zu nehmen. Die Pflanzen können schnell und effektiv an ihrem Standort eingefärbt werden, ohne daß Belastungen der Umwelt auftreten oder übermäßig Farbe eingesetzt werden muß.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung werden nachfolgend anhand von Figuren näher erläutert.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Färbevorrichtung,
  • 2 eine graphische schematische Darstellung des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß einer Ausführungsform,
  • 3 die Filtereinrichtung im geöffneten Zustand,
  • 4 eine Frontalansicht des Kontaktsensors,
  • 4a eine schematische Seitenansicht des Kontaktsensors
  • 5 in einem Ausschnitt die an den Seitenteilen angeordneten Mittel zum Auffangen der Farbe,
  • 6 eine Aufsicht auf den Exzenter innerhalb der Färbekabine,
  • 7 die Anordnung des Exzenters an dem Führbalken,
  • 8 in einer schematischen Ansicht das Prinzip des inneren Kammerbereichs gemäß einer Ausführungsform,
  • 8a die Ausgestaltung des inneren Kammerbereichs gemäß einer Ausführungsform,
  • 9a und b das mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung einsetzbare Spreizelement.
  • In 1 gezeigt ist eine erfindungsgemäße Färbevorrichtung, wie sie vorzugsweise zum Färben von Pflanzen verwendet wird. Die erfindungsgemäße Färbevorrichtung besteht aus einem Gestell 1, in welchem über Seile 2 die Färbekabine 3 angeordnet ist. Die Färbekabine 3 ist über die Seile 2 auf jeder Seite mit einem Hydraulikkolben 4 verbunden, welcher die Färbekabine 3 abfedert. Die Seile 2 werden über eine Umlenkrolle 35 geführt. Um den Bodendruck der Färbekabine 3 besonders gering zu halten, und den Hub der Färbekabine 3 zu erleichtern, weist die Vorrichtung ferner eine Art Gasdruckfeder auf, welche einen Gegendruck zu dem auf dem Hydraulikkolben 4 lastenden Druck aufbaut. Dieses ist gemäß der Ausführungsform eine Stickstoffblase, welche im Eckenbereich 5 (in der gewählten Darstellung nicht sichtbar) angeordnet ist. Um die Färbekabine 3 in dem Gestell 1 zu stabilisieren, weist die Färbevorrichtung ferner Führstangen 6 auf, welche die Färbekabine 3 mit dem Gestell 1 verbinden. Die Führstangen 6 sind über in dieser Ansicht nicht sichtbaren Kugelgelenken mit dem Gestell 1 verbunden, wodurch eine Höhen- und Seitenführung der Färbekabine 3 möglich wird. Auf der Färbekabine 3 ist die Filtereinrichtung 7 angeordnet, in welcher ein Filterelement, wie beispielsweise ein Vlies, angeordnet ist. Mit der Filtereinrichtung 7 verbunden ist die Absaugevorrichtung 8, die gemäß dem Beispiel ein Radialgebläse ist. Durch das Radialgebläse entsteht ein Sog, wodurch die Luft aus der Färbekabine 3 durch die Filtereinrichtung 7 gesaugt wird. Die Färbevorrichtung weist im bodennahen Bereich horizontal und/oder vertikal verstellbare Seitenteile 9 auf. Durch diese kann die Färbekabine 3 in ihrer Breite zumindest im unteren Bereich an die Dimensionen der zu färbenden Objekte und/oder Objektträger angepaßt werden, so daß ein im wesentlichen bündiger Abschluß gewährleistet wird. Im vorderen Bereich der Seitenteile 9 weist die Färbevorrichtung Führelemente 10 auf, welche an den zu färbenden Objekten bzw. Objektträgern entlang gleiten und dadurch die schwenkbar gelagerte Färbekabine 3 positionieren. Im vorderen Bereich des Gestells 1 ist ein Anschlußbereich 11 für ein Fahrzeug angeordnet. An dieser Stelle kann beispielsweise ein Trecker oder ein anderes Fahrzeug angekoppelt werden, um die Färbevorrichtung zu bewegen. Dazu weist diese vorzugsweise nicht dargestellte Räder, Rollen oder dergleichen auf, die vorzugsweise am Gestell 1 angeordnet werden. In den Fässern 12a bis 12c befindet sich die jeweils gewünschte Farbe. In dem mit dem 12d gekennzeichneten Faß ist eine Spülflüssigkeit, vorliegend Wasser. Gemäß der gezeigten Ausführungsform ist es daher möglich, die zu führenden Objekte in drei verschiedenen Farben zu lackieren. Bei jedem Farbwechsel werden die Leitungen mit der im Faß 12d enthaltenden Spülflüssigkeit gereinigt, um eine saubere Färbung zu gewährleisten. Mittels entsprechender Pumpen (Flüssigkeitspumpen) wird die Farbe zu den Mittel zum Ausbringen derselben geleitet und auf die zu färbenden Objekte gesprüht. Der Farbkanister mit der jeweils gewünschten Farbe kann über die Ventile 13 geöffnet werden.
  • 2 zeigt in einer rein schematischen Darstellung den Einsatz einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Färben von Pflanzen. Die Färbekabine 3 wird über den Objektträgern 37 positioniert, welche im vorliegenden Fall Paletten sind. in den Öffnungen 38 sind die Pflanzen positioniert. In dieser Form werden die beispielgemäßen Pflanzen im Freien gezogen. Die verstellbaren Seitenteile 9 der Färbekabine 3 werden so eingestellt, daß diese bündig mit dem Objektträger 37 abschließen, um ein seitliches Austreten von Farbe und eine Bodenverunreinigung zu vermeiden. Die Fühler legen sich an die Palette an und bewirken so das Verschließen der Färbekabine 3. Die Färbekabine 3 wird über die Führelemente 10, welche in Kontakt mit den Objektträgern 37 sind, in der richtigen Position gehalten. Nicht dargestellt, sind das Gestell, der die Färbekabine ziehende Traktor und dergleichen. Mit der erfindungsgemäßen Färbevorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren ist es möglich, in 4 bis 5 h mit einer Arbeitskraft über 100 000 Pflanzen zu färben. Mit den herkömmlichen Methoden, bei welchen auch keine Farbe in die Umwelt gelangt, werden mit 8 Arbeitskräften in 6 Wochen gerade mal 470 000 Pflanzen eingefärbt. Dies verdeutlicht die Effizienz der vorliegenden Erfindung.
  • 3 zeigt die Filtereinrichtung 7 im geöffneten Zustand. Gut sichtbar ist das Filtervlies 14, welches die in der Luft befindliche Farbe herausfiltert. Durch die aufklappbare Gestaltung ist auf einfache Weise ein Wechsel des Vlieses möglich.
  • 4 und 4a zeigen den gemäß dem Ausführungsbeispiel 1 verwendeten Kontaktsensor. Gemäß dem Ausführungsbeispiel besteht der Kontaktsensor aus wenigstens zwei vertikal gegeneinander verschiebbaren Elementen 15 und 16. Gemäß der Ausführungsform ist das Element 15 gegen das Element 16 verschiebbar. Über die Halterung 17 ist das Element 15 mit dem Element 16 verschiebbar verbunden. Sobald die Färbekabine über den zu färbenden Objekten positioniert ist, wird mittels der Hubeinrichtung grob die Höhe der Kabine eingestellt. Die Feineinstellung erfolgt mittels des gezeigten Kontaktsensors. Das Element 15 verschiebt sich aufgrund der Schwerkraft vertikal gegen das Element 16, bis es mit dem unteren Bereich 18 Kontakt zum Untergrund bzw. der Auflagefläche aufnimmt. Die Verschiebung ist in einem gewissen Spielraum möglich. An der Halterung 17 ist ein Regelglied 19 angeordnet. Mittels diesem Regelglied 19 können die oberen und unteren Schalter 20 bedient werden. Sobald das untere Element 15 zu weit abgesenkt wird und über den Toleranzbereich gegen das Element 16 verschoben wird, berührt das Regelglied 19 den unteren Schalter 20, wodurch automatisch die Färbekabine mittels der Hubeinrichtung angehoben wird. Sofern die Färbekabine zu dicht am Untergrund ist, verschiebt sich das Element 15 in Richtung des Pfeiles 21, wobei wiederum das Regelglied 19 mitgenommen wird. Sobald das Regelglied 19 den oberen Schalter 20 umlegt, wird die Kabine automatisch mittels der Hubeinrichtung angehoben. Durch diesen Kon taktsensor wird die richtige Positionierung der Färbekabine gewährleistet und ferner werden Schäden an der Färbekabine vermieden. Durch diesen Kontaktsensor wird daher der bündige Abschluß der Färbekabine gesichert, so daß aufgrund der Vermeidung des Haftungsverlusts keinerlei Farbpartikel mit der Luft nach außen dringen können. Alternativ kann der Sensor auch Bereiche des zu färbenden Objektes oder des Objektträgers ertasten.
  • 5 zeigt eine Detailansicht der an den Seitenteilen 9 angeordneten Mitteln zum Auffangen der Farbe 22. Diese sind vorliegend an den unteren Elementen 15 des Kontaktsensors angeordnet. Diese bilden eine Rinne 23. Über Schläuche 24 kann die aufgefangene Farbe aus der Rinne 23 abgesaugt werden. Unterhalb des Elements 15 ist ferner ein Rohr 44 als Puffer angebracht, um das Element 15 vor Beschädigungen zu schützen.
  • 6 zeigt den Spritzbalken 25, an welchem die einzelnen Spritzdüsen 26 angeordnet sind. Dieser wird über einen Exzenter 27 angetrieben. Der Spritzbalken 25 ist vorzugsweise schwenkbar gelagert und wird beim Färbevorgang hin- und hergeschwenkt, um eine gute Verteilung der Farbe zu gewährleisten. Die Exzenterbewegung und somit die Bewegung des Spritzbalkens 25 sollte an die Fahrtgeschwindigkeit angepaßt werden, um ein optimales Färbeergebnis zu erzielen. Dies ist durch die Nutzung der Steuereinrichtung möglich.
  • 7 zeigt eine weitere Ansicht der Verbindung von Exzenter 27 mit dem Spritzbalken 25. Über den Exzenter 27 kann die Lackiergeschwindigkeit an die Fahrtgeschwindigkeit der mobilen Färbevorrichtung angepaßt werden. Wie in 7 erkennbar, bewegt der Exzenter 27 den Spritzbalken 25 über eine senkrecht auf dem Führbalken 25 angeordneten Lochplatte 28, an welcher der Exzenter 27 angreift. Je nach dem, in welchem Loch der Lochplatte der Exzenter 27 angeordnet wird, verändert sich die Schwenkbewegung des Spritzbalkens 25. Dadurch kann der Schwenkausschlag und somit auch die Lackiergeschwindigkeit reguliert werden. Zu diesem Zwecke kann auch ein Mittel eingesetzt werden, welches in der Art einer Schienenführung die stufenlose Einstellung der gewünschten Exzenterposition erlaubt, wobei diese vorzugsweise über Rastmittel fixiert wird.
  • In 8 und 8a ist die Ausbildung eines inneren Kammerbereichs 29 in der Färbekabine 3 gezeigt. Der Spritzbalken 25 mit den Düsen 26 ist innerhalb des inneren Kammerbereichs 29 angeordnet, so daß die Farbe 39 in den inneren Kammerbereich 29 abgegeben wird. Der Spritzbalken 25 wird über den Exzenter hin – und her geschwenkt wie in 8 durch den Pfeil 41 angedeutet. Der Pfeil 42 kennzeichnet die Fahrtrichtung. Die zu färbenden Objekte, im vorliegenden Falle Pflanzen 36, geraten in den inneren Kammerbereich 29, wobei diese von der Höhe her ungefähr mit dem hinteren Kammerelement 30 abschließen. Die Düsen 26 bringen die Farbe 39 aus, welche sich aufgrund der den inneren Kammerbereich 29 ausbildenden Kammerelemente 30 und 31 sich im inneren Kammerbereich 29 konzentriert und sich nicht in der gesamten Färbekabine 3 verteilt. Durch die Konzentrierung der Farbe 39 in dem inneren Kammerbereich 29 wird gewährleistet, daß der größte Teil der ausgebrachten Farbe 39 auch auf die zu färbenden Objekte 36 gelangt und nicht direkt durch die Absaugevorrichtung 8 entfernt wird. Das Kammerelement 31 ist kleiner als das Kammerelement 30, wodurch im hinteren Bereich eine Aussparung 40 gebildet wird. Über diese kann die Luft aus dem inneren Kammerbereich 29 über die Färbekabine 3 abgesaugt werden, wie durch den Pfeil 32 angedeutet. Dadurch ist ein effektives Färben mit relativ geringen Farbmengen möglich. Es ist nicht erforderlich, den inneren Kammerbereich 29 zusätzlich mit seitlichen Kammerelementen abzutrennen, obwohl dieses, sofern gewünscht, erfolgen kann. Wie in 8 erkennbar, ist es vorteilhaft die Kammer axial in Fahrtrichtung nicht geschlossen zu gestalten, da dadurch die Bewegung über die zu färbenden Objekte 36 erleichtert wird. Ein Austreten in die Atmosphäre wird insbesondere nach hinten raus durch die Absaugevorrichtung 8 verhindert, da diese überschüssige Farbe in der Luft entfernt. Um den Abschluß der Färbekabine 3 zu verbessern, können Schutzplanen 43 im vorderen und hinteren Bereich der Färbekabine 3 oder an dem Gestell angeordnet werden.
  • In 9a und 9b gezeigt ist eine technische Lehre, welche in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung angewendet werden kann, jedoch auch in anderen Vertahren/Vorrichtungen eingesetzt werden kann, um Pflanzen zu spreizen. Bei der Behandlung von Pflanzen mit Fluiden ist es erforderlich, die Pflanze durch Spreizung zu öffnen, um zu gewährleisten, daß das Fluid nicht nur auf den obere Bereich der Pflanze trifft, sondern auch in den inneren Bereich. Dies ist erforderlich beispielsweise beim Färben von Pflanzen, jedoch auch bei der Aufbringung von Gasen oder Flüssigkeiten, wie beispielsweise Fungiziden oder Pestiziden. Herkömmlicherweise erfolgt die Öffnung der Pflanzen mittels Druckgebläsen, wobei die Druckluft die Pflanze auseinander zwingt und dadurch öffnet. Diese im Stand der Technik bekannten Verfahren sind relativ aufwendig und erfordern separate technische Mittel. Mit der vorliegenden technischen Lehre werden einfache und kostengünstige Mittel zum Öffnen der Pflanze zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten ein sogenanntes Spreizmittel 33, welches beispielsweise wie dargestellt eine Stange, jedoch aber auch ein Seil, eine Kette, ein Blech oder ähnliches umfassen kann. Das Spreizmittel 33 wird in Fahrtrichtung vor den Mitteln zur Ausbringung der Fluide, wie beispielsweise im vorliegenden Fall der Farbe (nicht dargestellt), angeordnet. Gemäß dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist es vorteilhaft, die Spreizstange am Gestell anzuordnen. Sobald sich die Vorrichtung in Fahrtrichtung 34 bewegt und über den Pflanzen positioniert wird, schleift das Spreizmittel 33 über die Pflanzen 36 und biegt diese dadurch auseinander, wodurch die gewünschte Spreizung erfolgt. Dadurch kann das jeweilige Fluid oder Gas, im vorliegenden Fall die Farbe, effektiv auch in die inneren Bereiche der Pflanze 36 gelangen. Die erfindungsgemässe Färbevorrichtung kann aufgrund ihres effektiven Prinzips auch zum Ausbringen anderer Stoffe (Gase, Fluide und dergleichen) auf Pflanzen, wie beispielsweise Fungizide oder Pestizide, eingesetzt werden, im wesentlichen ohne daß diese in den Boden oder in die Luft gelangen oder wenn nur zu geringen Mengen. Dies senkt zum einen den jeweiligen Stoffverbrauch und führt je nach ausgebrachtem Stoff in vorteilhafter Weise zu einer Verringerung der Umweltbelastung. Als Anpassung müssen die Mittel zum Ausbringen der Farbe durch Mittel zum Ausbringen der entsprechenden Stoffe ersetzt werden. Beispielsweise könnte eine solche Anpassung dadurch erfolgen, daß die die Farbe enthaltenen Fässer 12 gemäß dem Ausführungsbeispiel in 1 durch solche ersetzt würden, die den auszubringenden Stoff, wie beispielsweise ein Pflanzenschutzmittel, enthalten. Dadurch daß die Kabine in bestimmten Bereichen, vorzugsweise den Seitenbereichen, bündig oder objektnah mit den zu behandelnden Objekten und/oder Objektträgern abschließt, wird ein Austreten des Stoffes aus der Kabine verhindert was die geschilderten Vorteile bringt.

Claims (33)

  1. Färbevorrichtung mit Mitteln zum Ausbringung von Farbe (26) und einer Färbekabine (3), dadurch gekennzeichnet, daß – diese mobil ist, – die Färbekabine (3) in bestimmten Bereichen bündig oder objektnah mit den zu färbenden Objekten und/oder Objektträgern (37) abschließt.
  2. Färbevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Absaugvorrichtung (8) aufweist.
  3. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) zumindest im bodennahen Bereich horizontal und/oder vertikal verstellbare Seitenteile (9) aufweist.
  4. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß diese einen Kontaktsensor aufweist.
  5. Färbevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktsensor aus wenigstens zwei vertikal gegeneinander verschiebbaren Elementen (15, 16) der Seitenteile (9) gebildet ist.
  6. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktsensor mit einem Regelglied (19) verbunden ist.
  7. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) Mittel zum Auffangen (23) von überschüssiger Farbe aufweist.
  8. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Auffangen von Farbe (23) an den Seitenteilen 9) der Färbekabine (3) angeordnet sind.
  9. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zum Entfernen der Farbe aus den Auffangmitteln (23) aufweist.
  10. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine Hubeinrichtung für die Färbekabine (3) aufweist.
  11. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß diese eine hydraulische Hubeinrichtung aufweist.
  12. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) beweglich in einem Gestell (1) angeordnet ist.
  13. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) schwenkbar gelagert ist.
  14. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) mittels Seilen (2) in dem Gestell (1) angeordnet ist.
  15. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Seite (2) über eine Umlenkrolle (35) mit einem Hydraulikkolben (4) verbunden sind, welcher die Färbekabine (3) abfedert.
  16. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit dem Hydraulikkolben (4) verbundene Mittel zum Aufbau eines Gegendrucks aufweist.
  17. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese mit der Färbekabine (3) dem Gestell (1) verbundene Führstangen (6) aufweist.
  18. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Färbekabine (3) einen inneren Kammerbereich (29) aufweist.
  19. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kammerbereich (29) aus wenigstens zwei winklig zueinander angeordneten Kammerelementen (30, 31) gebildet wird.
  20. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Kammerbereich (29) wenigstens eine Aussparung (40) aufweist, durch welche die Luft aus dem inneren Kammerbereich (29) abgesaugt werden kann.
  21. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß diese als Mittel zum Ausbringen von Farbe Düsen (26) aufweist.
  22. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen (26) in Reihe an einem Spritzbalken 25 angeordnet sind.
  23. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Spritzbalken (25) schwenkbar gelagert ist.
  24. Färbevorrichtung gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß diese einen mit dem Spritzbalken (25) verbundenen Exzenter (27) aufweist.
  25. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß diese Steuereinrichtungen aufweist, mittels welchen Funktionen aus der Gruppe von Höhenführung, Antrieb, Absaugevorrichtung und Antrieb des Exzenters regulierbar sind.
  26. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß diese wenigstens ein Spreizmittel (33) aufweist.
  27. Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Spreizmittel (33) in Fahrtrichtung vor den Mitteln zur Ausbringung der Farbe (26) angeordnet ist.
  28. Verwendung einer Färbevorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 27 zum Färben von Pflanzen.
  29. Verfahren zum Färben von Objekten, dadurch gekennzeichnet, daß eine mobile Färbevorrichtung mit einer Färbekabine über den zu färbenden Objekten positioniert wird, wobei die Seitenbereiche der Färbekabine bündig oder objektnah mit den Objekten und/oder Objektträgern abschließen, die Färbekabine über die zu färbenden Objekte bewegt wird und Farbe in die Färbekabine eingeführt wird.
  30. Verfahren gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß mittels einer Absaugevorrichtung die Farbpartikel enthaltende Luft aus der Färbekabine gesaugt wird.
  31. Verfahren gemäß Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Pflanzen mit einem Spreizmittel (33) geöffnet werden.
  32. Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung gemäß den Ansprüchen 1 bis 27 eingesetzt wird.
  33. Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 29 bis 32 zum Färben von Pflanzen.
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