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Die Erfindung betrifft ein Parkhaus
aus Betonfertigteilen mit in einzelnen Etagen oder Halbetagen jeweils
aneinandergereihten Tragplatten, die jeweils endseitig in einer
vertikalen Stützkonstruktion gehalten
und jeweils endseitig torsiönsfest
mit dieser verbunden sind, eine Länge entsprechend einer 6 m Fahrbahn
und zweier Stellplatzlängen
sowie eine Breite entsprechend einer Stellplatzbreite aufweisen.
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Es ist allgemein bekannt, Parkhäuser mit durchgehenden
oder versetzten Parkebenen als Stahlfachwerkbau mit jeweils an den äußeren Eckpunkten
der Stellplätze
und in der Mittelebene angeordneten Stützpfeilern und mit angehängten Deckenplatten
und als Grund und Deckschicht aufgebrachten Betonguß zu erstellen.
Der 0rtbeton hat eine geringe Güte
und spezifische Tragkraft und weist häufig Risse infolge der Abbindeschwindung
auf.
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Auch ist es aus der
DE-GM 19 70 733 bekannt, statt einer
Stahlkonstruktion, die aus Stahlstützen und Stahlverbundträgern besteht,
bei geringerem Stahlbedarf eine Stahlbetonkonstruktion für eine Garage
zu errichten.
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Bei diesem bekannten Parkhaus sind
vorgefertigte Zweigelenkrahmen mit beidseitigen Auskragungen in
zueinander halbstöckig
versetzten Ebenen vorgesehen. Auf den Rahmen sind Deckenplatten verlegt,
wobei zusätzlich
eine biegesteife Verbindung zwischen Deckenplatten und Rahmen herzustellen ist.
Diese sogenannten Split-level-Parkhäuser weisen in jeder Ebene
einen Fahrstreifen und beidseits quer dazu Stellplätze auf.
Die um 1/2 Geschoß versetzten
Ebenen sind durch Rampen verbunden, die jeweils die halbe Etagenhöhe überbrücken. Die
tragenden Grundkonstruktionen, nämlich
die genannten Rahmen, sind aufgrund ihrer Abmessung schwer zu transportieren,
zu verlagern und aufzustellen.
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Weiterhin ist aus der
DE 196 41 744 C1 eine im
Parkbereich stützenfreie
Betonfertigteilgarage mit versetzten Ebenen bekannt, deren Tragwerk
im wesentlichen aus zwei Typen von Stahlbetonfertigteilen besteht,
nämlich
aus einer wandscheibenartigen äußeren Flachstütze, die
etwa die Breite eines PKW-Einstellplatzes und innenseitige Aufnahmetaschen
aufweist, und aus einem umgekehrt trogförmigen, nach unten offenen
und obenseitig einen Deckenabschnitt aufweisenden Tragkörper, der
einenends einen zu der Aufnahmetasche passenden Auflagebereich aufweist
und an den anderenends eine innere, rahmenartig angeschlossene Flachstützwand von
halber Etagenhöhe
biegesteif angegossen ist, so daß jeweils zwei Flachstützwände aufeinandergestellt
einen inneren Stützwandabschnitt
einer Tragwerksmittelwand von einer vollen Etagenhöhe ergeben
und die Tragkörper
eine Aussteifung in Querrichtung bewirken. Die nach unten offenen
Tragkörper weisen
eine erhebliche Bauhöhe
auf, die zusammen mit der vorgeschriebenen Mindestdurchfahrthöhe eine
Geschoßhöhe von mindestens
3,60 m ergeben. Außerdem
sind diese ca. 16 m langen Tragkörper einenends
mit der Mittelwand, die 1/2 Geschoßhöhe aufweist, einstöckig hergestellt
und dadurch relativ sperrig und schwer für einen Transport.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, eine
aus einfacheren und weniger sperrigen Fertigteilen herzustellende
Garage zu offenbaren, die trotz großer Durchfahrthöhe eine
wesentlich geringere Geschoßhöhe aufweist
und somit auch erhebliche Materialersparnis erbringt und bei gleicher
Gesamthöhe
eine erheblich höhere
Geschoßzahl
erhält.
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Die Lösung besteht darin, dass jeweils
in der im wesentlichen quaderförmigen
Tragplatte unten zwischen Längs-
und randseitigen Rahmenlängsrippen,
die aus Spannbeton bestehen, nichttragende Längsbereiche durch Verdrängungskörper ausgebildet
sind und Lagereckbereiche sowie Querdurchgänge an den Rahmenlängsrippen
ausgebildet sind und in deren etwa vertikalen äußeren Längsseiten jeweils eine Vergußfuge und
eine Reihe von Mörtelfülltaschen
ausgespart sind und diese sowie die Vergußfugen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel verfüllt sind
und mit Querverschraubungen verbunden sind, so dass sämtliche
Tragplatten einer Etage oder Halbetage zu einer Tragscheibe verbunden
sind, die endseitig an die Stützkonstruktion
und in der zweiten horizontalen Richtung an Seitenstützwände torsionsfest
angeschlossen ist.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
in den Unteransprüche
angegeben.
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Die Etagenscheiben werden durch sich
in den zwei horizontalen Richtungen erstreckende Trag- und Stützkonstruktionen
gehalten und durch eine torsionsfeste Verankerung bezüglich auftretender
Seitenkräfte
abgestützt.
Als Stützkonstruktion stehen
nach außen
Einzelsäulen,
Streifensäulen oder
Einzelsäulen
mit tragenden Querbrüstungen
zur Auswahl. Bei hintereinander gleichgeschossig oder versetzt geschossig
angeordneten Tragplatten sind eine Mittelwand aus querliegenden
gestapelten Wandelementen mit Anschlußkonsolen und Belüftungsfensteröffnungen
vorgesehen oder ebenfalls eine Reihe von Säulen oder Streifensäulen einzusetzen.
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Sind die Tragplatten gleichgeschossig
angeordnet, werden sie zu einer großen Scheibe durch Vermörtelung
verbunden und bei Durchfahrten mit Querträgern unterfangen, die auf den
Mittelwänden oder
Säulen
gelagert sind.
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Die Tragplatten sind vorteilhaft
untenseitig mit nichttragenden Längsbereichen
ausgebildet, die durch verlorene Verdrängungskörper oder Verdrängungskörper in
der Schalung als Hohlbereiche hergestellt sind. Vorteilhaft sind
dadurch ein umlaufender Rahmen und dazwischen jeweils äquidistant
zwei Längsrippen
ausgebildet, die jeweils durch Spanndrähte zu Spannbeton ausgebildet
sind. Außer
den Spanndrähten
sind Stäbe
einer Robustbewehrung parallel dazu angeordnet, und gemeinsam sind
diese von einem Bewehrungskorb umschlungen, der sich in der Platte
durchgehend zur Seite fortsetzt.
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Die Rahmenlängsrippen sind vorteilhaft
in halber Breite wie die anderen Längsrippen ausgebildet, so daß durch
eines Abschickten der Gießform Tragplatten
mit 1/3 oder 2/3 Breitenmaß herzustellen sind,
die z.B. für
einen Randausgleich zu Rampenzonen oder Fußgängerwegen zu nutzen sind.
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Die extrem niedrige Bauhöhe der Tragplatten von
40 cm bei einer Plattenlänge
von 16 m wird durch den Spannbeton bei Verwendung einer Güteklasse von
C 45/55 nach DIN 1045-1 (neue Fassung) erreicht.
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Vor der Verschraubung und der Vermörtelung
der Fugen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel werden die Tragplatten
zum Abbinden und Schrumpfen solange freigelassen, bis mindestens
80% der Schrumpfung erreicht ist. Den weiteren Schrumpf und die
Temperaturdehnungen nehmen die vergüteten Fugen auf, ohne daß eine Rißbildung
auftritt. Ein die Fuge und deren Randbereiche überdeckendes Kunststofffugenband
verhindert das Eindringen von Schleppwasser, Regenwasser usw.
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Eine 4-fache Verschraubung und der
in den Taschen verzahnt eingreifende Mörtel sichern die benachbarten
Platten gegen einen Höhenversatz
bei wandernder Last ab.
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Die Vorspannung durch die Spannungsdrähte ist
so gewählt,
dass bei halber Last die Plattenmitte noch ca. 10 mm angehoben ist.
Ein Gefälle
von 2% in der Längsrichtung
der Tragplatten reicht aus, das Wasser auch bei leichter Antirutschprofilierung
in eine endseitige Sammelrinne fließen zu lassen.
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In einer ersten Ausführung sind
die vertikalen Stützen
säulenartig
ausgebildet, in einem Körcherfundament
abgestützt
sind und weisen angeformte Lagerkonsolen auf, die zwischen den vertikalen
Stützen
Brüstungsträger tragen,
an denen weitere Lagerkonsolen ausgebildet sind. Die streifenweisen
Tragplatten sind an ihren Ecken jeweils auf den Lagerkonsolen torsionssteif
angeschlossen und auf an den Mittelwandabschnitten ausgebildeten
Mittelwandkonsolen abgestützt
und mit Zugankern torsionsfest an dem Mittelwandabschnitt verbunden.
Die Tragplatten sind torsionsfest miteinander verschraubt und mit
einer Fugendichtung ausgefüllt,
die sich in Anschlußausnehmungen
erstreckt, und oben mit einem Kunststofffugenband abgedichtet ist.
Die Zwischenräume über den
Konsolen sind mit einer Vergußmasse
zumindest teilweise ausgefüllt.
Durch die Fugenverbindung der Streifenplatte entsteht eine Tragscheibe,
die wegen der vorherigen Abbindungsschrumpfung der Tragplatten Rißfreiheit
sicherstellt.
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Die neuartige Garage ist vorteilhaft
auf Köcherfundamenten
gegründet,
die als Fertigfundamente gem.
DE 40 37 438 C2 vorgefertigt sind und beispielsweise
auf in ihrer Größe der Bodentragfähigkeit
und der Stützlast
abgestimmte Betonplatten aufgestellt sind. In dem Köcher sind
die vertikalen Stützen aufgenommen
und einbetoniert. Für
eine fünfgeschossige
Garage tritt eine Fundamentlast von 3150 kN auf; das Köcherfundament
hat eine Fußabmessung
von 2,60 × 2,40
m
2, und die Betonplatte von 3,60 × 3,40 m
2 bei 50 cm Dicke.
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Die vertikalen Stützen haben im Beispiel einen
Querschnitt von 50 × 50
cm2 und sind im Abstand von 7,50 m an den
gegenüberliegenden
Außenseiten der
Garage aufgestellt. Bevorzugt enthalten sie ein zentrales Fallrohr,
in das sämtliches
auf die angrenzenden Parkflächen
auftreffendes Regen- und Schleppwasser durch ein leichtes Außengefälle der Tragplatten
und mittels einer randseitigen Sammelrinne abgeleitet wird.
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Zwischen den Stützen sind jeweils pro Etage ein
Brüstungsträger eingesetzt,
wobei dessen Innenwandung mit der Stütze bündig liegt. Die etwa 25 cm dicken
und 165 cm hohen Brüstungsträger erbringen eine
seitliche Aussteifung der Tragwände.
Nach außen
ist eine veredelte Sichtbetonschicht oder eine farbliche Beschichtung
werksseitig aufgebracht.
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Zwischen jeweils zwei Stützen sind
drei 2,50 m breite Tragplatten angeordnet und auf Lagerkonsolen
abgestützt,
die jeweils an den Stützen
und zwischen diesen an dem Brüstungsträger ausgebildet sind.
In den Brüstungskonsolen
sind die Ecken der Tragplatten jeweils mit einem torsionssteifen
Anschluß durch
einen 35 mm starken Dorn verbunden. Als Zwischenlage ist ein schmales
Hartkunststofflager eingesetzt. Die wandseitige Stirnfläche der
Tragplatte ist etwa 30 mm vom Brüstungsträger und
der Stütze
beabstandet, und nur im Bereich der Konsolen ist dieser Zwischenraum
wegen der torsionssteifen Anbindung mit kunststoffvergütetem Zementmörtel vergossen.
Somit gibt es keine Spalte, die korrosives Schleppwasser speichern
könnten.
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Der Tragplattenbeton ist tauwasserdicht,
weil er unter Werksbedingung mit einer 5,5 cm dicken Betondecke
zur Oberseite hin versehen ist. Die Platten werden werkseitig rutschfest
leicht profiliert und mit ca. 2% Gefälle eingebaut. Ein brüstungsnahe
Regensammelrinne ist werkseitig eingeformt ebenso wie dazu Wasserabflußbohrungen,
die mit einem Gully abgedeckt und untenendig via die Konsole in
den Zentralkanal der Stütze
angeschlossen sind.
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Jede 16 m lange, 2,5 m breite und
40 cm dicke Tragplatte weist zwei 5 m lange Stellplätze und eine
Mitteldurchfahrt auf. Die Platte von nur 40 cm Dicke ermöglicht eine
Geschoßhöhe von nur
2,75 m bei großer
Durchfahrt ohne Hindernisse.
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Die Fugen zwischen den Tragplatten
sind mit einer Fugendichtung aus einem mit Kunststoffpolymer versetzten
Vergußmörtel abgedichtet.
Diese Dichtungen weisen einen nach unten sich trapezförmig erweiternden
Querschnitt auf, und in einem unteren Stützbereich der Dichtung verbleibt
eine optische Montage-Sollfuge von ca. 15 mm Weite. Die Trapezdichtung
ist fahrbahnseitig mit einem ca. 20 cm breiten und 3 mm dicken Fugenband
bündig
abgedeckt.
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In der Parkhausmitte sind die Tragplatten
an einer Tragwand aus aufeinandergestellten Mittelwandabschnitten
auf an diese angeformten Konsolen abgestützt und mit Zugangkern zum
Torsionsausgleich horizontal verbunden. Ein Vergußkern zwischen
der mittigen Tragplattenstirnseite und der Mittelwand, der ein Stück jeweils
in diese hineinragt, überbrückt partiell
einen ca. 20 mm großen
Spalt dort. Als verlorene Vergußbegrenzung
dient ein Schlauch, der unter den Vergußbereich in den Spalt eingeklemmt wird.
Die Mittelwand nimmt die auf die Tragscheibe wirkenden in der Mittelwandrichtung
liegenden Horizontalkraftkomponenten auf.
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Die Mittelwandabschnitte ruhen auf
einem Streifenfundament und sind mit Zapfen aufeinander fluchtend
zentriert und mit Hartverguß verbunden. Die
Wandstärke
beträgt
bei einer fünfstöckigen Garage
ca. 28 cm. Alle 2,50 m ist ein Fensterdurchbruch von 1,50 m Breite
und 30 cm Höhe
in Höhe
einer Halbetage jeweils unter einer Tragplatte eingeformt, so daß eine natürliche Belüftung gegeben
ist und Ventilatoren entfallen.
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Die für die Durchfahrthöhe kritischen
Bereiche sind die Rampen, die auf einer Grundrißlänge von ca. 10,30 m Länge eine
halbe Etagenhöhe überbrücken. Die
10,30 m langen und 2,50 m breiten Rampenplatten sind etwa 35 cm
dick. Ihre Enden sind in Querträgern
gelagert, die sich zwischen seitlichen Stützen oder Stützwänden über ca.
5 m erstrecken, und deren Trägerprofil
sich jeweils zwischen einer horizontalen Platte und einer Rampenplatte
und unter diese beiden konsolenartig erstreckt. Da am unteren Rampenende
ein Fahrzeug mit einer Achse höher
als mit der anderen steht, ergibt sich dort die kritische Durchfahrthöhe bis zum
nächst
höheren Querträger. Im
gezeigten Beispiel beträgt
sie 2,11 m, indem der 57,5 cm hohe Querträger an seinen unteren Konsolenkanten
um 4,5 cm abgeschrägt
ist. Die horizontale Platte ist mit einem vertikalen Dorn in der Trägerkonsole
auf einem Hartkunststoffauflager lagefixiert mit einem partiellen
Verguß auf
einer Spaltdistanz zum Querträger
gehalten.
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Eine noch geringere Etagenhöhe von 2,50m läßt sich
bei einem außenseitigen
Anschluß einer 180° oder 360° Spindelrampe
herstellen, wenn auf innenliegende Rampen verzichtet wird.
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Die geneigte profilierte Rampenplatte
ist obenendig auf einer 35 mm Durchmesser und untenendig auf einer
50 mm Durchmesser aufweisenden Edelstahlrolle gelagert, die jeweils
auf einem Metallstreifen aufliegt, der konsolen- bzw. plattenseitig
verankert ist und der konsolenseitig punktuell mit der Rolle verschweißt ist.
Die Oberseite des Querträgers und
die beiden Fugen zu den Platten sind mit einer Kunststoffdichtung überdeckt;
darunter ist der Spalt mit einem Vergußmörtel ausgefüllt. Untenendig ist im Dichtungsbereich
eine Rinne mit einem Abflußrohranschluß angeordnet.
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Beidseitig der Rampe und ggf. mittig
einer Doppelrampe sind jeweils Stützwände angeordnet, die ähnlich wie
die Mittelwand aus übereinandergestellten
Abschnitten besteht und mit Sichtfenstern versehen ist und den bzw.
die Querträger
abstützt. Die
Rampenplatte ist von den benachbarten Stützwänden geringfügig beabstandet,
und die ggf. anschließende
Etagentragplatte ist mit horizontalen Zugankern an der Stützwand befestigt
und mit einem Kunststoffmörtelverguß auf ganzer
Länge angeschlossen.
In den Platten seitlich ausgesparte Rinnen verhindern ein Eindringen
von Wasser in die Dichtung bzw. ein seitliches Ablaufen von der
Rampe.
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Die Zuganker können in die Seitenwandflächen eingreifen
oder jeweils zwischen zwei aufeinanderstehenden Seitenwandabschnitten
mit einem Wandschuh angeschlossen sein. Die Rampenseitenwände fangen
die horizontalen Querkräfte,
die in Rampenrichtung wirken, ab.
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Die Stirnseiten der Garage werden,
soweit dort keine Rampe steht, mit Brüstungsplatten geschlossen,
wobei Sichtfenster und/oder Türöffnungen
frei bleiben. Vorteilhaft läßt sich
daran außenseitig
der Garage ein Treppenhaus aufstellen, das in einer Metallrohroder
Betonbauweise abschnittsweise vorgefertigt ist.
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Eine weitere Ausführung weist keine Brüstungsträger auf,
sondern in jedem Fugenbereich eine vertikale Stütze mit Doppelkonsolen, auf
denen die Ecken jeweils der beiden Tragplatten, zwischen denen sich
die Fugen erstrecken, aufliegen.
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Eine weitere Ausführung der tragenden Außenkonstruktion
besteht in vertikalen Plattenstützen, die
mit ca. 2,50 m Breite jeweils stirnseitig jeder zweiten horizontalen
Tragplatte angeordnet sind und beidseitig mit Doppelkonsolen die
Ecken der beiden zu dieser angrenzenden Tragplatte zentrierten Tragplatten
abstützen.
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Eine weitere Vielfalt der Konstruktion
ergibt sich, indem die Mittelkonstruktion statt mit horizontalen
Wandelementen mit vertikalen Streifenstützen oder mit Einzelstützen pro
Längsfuge
der horizontalen Tragplatten ausgebildet wird.
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Statt der zuvor beschriebenen Split-level-Bauweise
können
auch durchgehende Etagen geschaffen werden. Bei dieser gleichgeschossigen Bauweise
werden mittig bevorzugt in 5 m Abstand die vertikalen Stützen aufgestellt
und ca. 65 cm hohe Unterzüge
zwischen diesen angeordnet, so daß eine Durchfahrthöhe von mindestens
2,05 m garantiert ist.
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Die beschriebenen Mitten- und Endstützkonstruktionen
lassen sich beliebig kombinieren.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
den 1 bis 21 dargestellt.
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1 zeigt
einen beispielhaften Übersichtsplan,
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2 zeigt
ein Stützenfundament
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3 zeigt
einen Brüstungsbereich
zwischen zwei Stützen,
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4 zeigt
einen senkrechten Schnitt eines Brüstungsanschlusses,
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5 zeigt
eine Tragplattenabdichtung,
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6 zeigt
Mittelwandabschnitte mit Plattenauflagern,
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7 zeigt
ein oberes Rampenauflager,
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8 zeigt
ein unteres Rampenauflager mit Durchfahrt,
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9 zeigt
einen Rampengrundriß mit
Treppenhaus,
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10 zeigt
einen Seitenwandanschluß,
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11 zeigen
weitere Seitenwandanschlüsse,
und
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13 zeigt
einen Treppenhausausschnitt,
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14 zeigt
einen perspektivischen Ausschnitt zu 3 und 4 in Teilbestückung,
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15 zeigt
einen weiteren Schnitt in einen Brüstungsanschluß,
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16 zeigt
eine Streifenstützenfassade, perspektivischer
Ausschnitt,
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17 zeigt
eine Fassadenperspektive mit Stützen
im Köcher,
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18 zeigt
eine Unteransicht Tragplatte, perspektivisch,
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19 zeigt
einen Plattenquerschnitt,
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20 zeigt
einen Rippenquerschnitt, Detail,
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21 zeigt
einen Querschnitt des Plattenanschlusses, Detail.
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1 zeigt
einen Grundriß einer
Garage mit halbstöckig
versetzten Etagen. Die beiden Längsseiten
sind in je 7,5 m Abstand mit vertikalen Stützen 3 versehen, zwischen
denen sich Brüstungsträger 10 horizontal
erstrecken. Mittig zwischen den Längsseiten ist eine Mittelwand 21 aus übereinandergestellten Abschnitten
aufgebaut.
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Von den Brüstungsträgern 10 zu der Mittelwand 21 erstrecken
sich je 2,50 m breite und 16 m lange Tragplatten 5, die
jeweils einen Doppelfahrweg 8 zwischen zwei Stellplätzen 7 aufnehmen.
Die Tragplatten 5 sind in Längsrichtung untereinander mit
einer Verschraubung und Fugendichtung versehen, die mit Fugenbandabgedeckt
ist.
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Zwischen den inneren Stellplatzreihen
sind jeweils Ruf- und Abfahrtrampen 22 angeordnet, die jeweils
aus 2,50 m breiten Rampenplatten bestehen und endseitig auf Querträgern 19 ruhen,
die in Seitenstützwänden 30 gehalten
sind, die aus aufeinander gesetzten Stützwandabschnitten bestehen.
Insbesondere die Mittelwand 21 und die Seitenwände 30 geben
dem Gebäude
eine Versteifung gegen horizontale Krafteinwirkung. Auch die Stirnseitenwände 35 geben
eine Versteifung in ihrer Verlaufrichtung. Die Stirnwände 35 können Türöffnungen
aufweisen, hinter denen außen
ein Treppenhaus 38 aufgestellt und angeschlossen ist.
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Die jeweils 5 m breiten Doppelrampen 22 weisen
die Grundriß-Rampenlänge RL von
10,30 m auf und ein Gefälle
von 14,5, da die halbe Etagenhöhe,
die sie jeweils überwinden,
1,50 m beträgt.
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Die Fertigfundamente 2 der
Stütze 3 sind
in 2 gezeigt. Sie sind
auf einer Betonplatte 1 aufgestellt und umschließen mit
einem innen profilierten Köcher
den Fuß der
Stütze 3,
die entsprechend außen
profiliert ist, dass eine Mörtelfüllung des
dazwischen liegenden Spaltes eine feste druckübertragende Verbindung herstellt.
Der Stützenquerschnitt
beträgt
50 cm × 50
cm.
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3 zeigt
eine Aufsicht auf einen Brüstungsträger 10,
der auf seitlichen Konsolen gelagert und an den Stützen 30 fixiert
sich jeweils zwischen zwei Stützen 3 erstreckt.
Der Brüstungsträger 10 weist
zu den Tragplatten 5 hin zwei Doppelkonsolen 12 auf,
ebenso wie die Stütze 3 dorthin
gerichtet eine Konsole 12A aufweist. An ihren Ecken sind
die drei jeweils 2,50 m breiten Tragplatten 5 auf den Konsolen 12, 12A abgestützt. An
ihren brüstungsseitigen Enden
sind in die Tragplatten 5 Sammelrinnen 6 ausgebildet,
die in Abflußbohrungen 9 je
mit einem Gully 17 führen,
die an ein in der Stütze 3 zentral
ausgenommenes Fallrohr 4 angeschlossen sind. Die Konsolenanschlüsse sind
mit vertikalen Edelstahldornen 13 torsionssteif ausgebildet.
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4 zeigt
dazu oben im Bild einen Querschnitt des Brüstungsträgers 10 mit der Konsole 12A der
Stütze 3 durch
die der Rinnenanschluß des
Gullys 17 in das zentrale Fallrohr 4 führt.
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Unten im Bild ist eine weitere Brüstung im Bereich
der Konsole 12 geschnitten. Der Dorn 13 sorgt
für eine
torsionsfeste Verbindung. Er ist in Kunststoffmörtel eingegossen und von diesem überdeckt.
Zwischen der Tragplatte 5 und den Konsolen 12, 12A befindet
sich je ein relativ dünnes
Hartkunststofflager 14. Über den Konsolen 12 des
Brüstungsträgers 10 ist
eine Kunststoffmörtel-Vergußmasse eingebracht; über der
Stützenkonsole 12A verbleibt ein
Spalt 15 zur Tragplatte 5. Die Außenseite
des Brüstungsträgers 10 ist
in Sichtbeton 11 ausgeführt. Die
insgesamt etwa 28 cm dicke und 1,65 m hohe Brüstung 10 schließt innenseitig
bündig
mit der Stütze 3 ab
und überragt
die Tragplatte 5 ausreichend für die Sicherheit der Personen
um 90 cm. Die Tragplatte 5 weist 2% Gefälle zur Außenseite hin auf und ist mit einem
leichten Profil gegen Rutschen versehen. Die Plattendicke D ist
40 cm, so daß im
ganzen Parkbereich stützenfrei
eine Durchfahrthöhe
von 2,60 m besteht.
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5 zeigt
eine Längsfuge
zwischen zwei Tragplatten 5, die auf gut 3/4 ihrer Höhe mit einer
im Querschnitt trapezförmigen
nach oben engeren Fertigteilfugenfüllung 18 versehen
ist, wobei darunter eine etwa 1,5 cm breite freie Sollfuge 19 verbleibt. Die
Fugenfüllung
und beidseitig derselben flache Ausnehmungen in den Tragplatten
sind mit einem Kunststofffugenband 20 bündig zur Tragplattenoberfläche überklebt.
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6 zeigt
im Querschnitt die beiden versetzten Erdgeschosse und deren Decken
im Mittelwandbereich. Die übereinandergesetzten
Mittelwandabschnitte 21A, 21 sind auf einem Streifenfundament 26 abgestützt. Seitlich
des fundamentseitigen Mittelwandabschnittes 21A erstrecken
sich die betonierten Sohlen der Parterregeschosse. Aus den Mittelwandabschnitten 21A, 21 erstrecken
sich seitlich Mittelwandkonsolen 22, auf denen die Tragplatten 5 jeweils
an ihren Ecken auf einem Hartkunststofflager 14 ruhen.
Außerdem
sind Zuganker 23 durch die Mittelwand 21 in die
Tragplatte 5 eingebracht, die einen Torsionsausgleich schaffen.
Zwischen der Mittelwand 21 und der Tragplatte 5 und
jeweils in deren Ausnehmungen ist ein Vergußkern 24 eingebracht.
Eine Schlauchdichtung 25 dient der unteren Begrenzung des
Kerns beim Vergießen.
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Die Mittelwandabschnitte 21, 21A sind
mittels Zapfen 27 aufeinander zentriert und mit Hartverguß verfugt.
In einem Raster von 2,50 m sind in den Mittelwandabschnitten 21, 21A jeweils
1,50 m breite und 60 cm hohe Sichtöffnungen 28 ausgespart,
wodurch eine Querbelüftung
sichergestellt ist.
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7 zeigt
einen Querschnitt von einem obenendigen Querträger 19 einer Rampe 82,
der andererseits eine Tragplatte trägt. Der Querträger 89 hat
einen Kern von 40 cm Breite und eine Querträgerhöhe QH von 57,5 cm. Unten seitlich
erstrecken sich von ihm Querträgerkonsolen 80,
die durch Konsolenabschrägungen 81 mit
etwa 15° verjüngt sind.
Die Tragplatte 5 ist mit einer Zapfenverbindung angeschlossen
und mit einem Verguß abgedichtet.
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Die Rampenplatte 82 hat
eine Rampendicke RD von 35 cm und ist mit einem Gefälle von
14,5% verlegt. Im Auflagerbereich sind Metallstreifen 85A, 85B auf
der Konsole 80 und unter der Rampenplatte 82 befestigt,
und auf einem der Streifen ist eine 35 mm dicke Edelstahlrolle 83 fixiert.
Der trapezförmige Spalte
zum Querträger 79 ist
unten mit einem Schlauch abgedichtet und mit Vergußmörtel 87 aufgefüllt. Der
gesamte Querträger 79,
die Vergußbereiche
neben ihm und anschließende
Vertiefungen sind mit einer Kunststoffdichtung 86 überdeckt.
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8 zeigt
das untere Pendant der Rampenabstützung und die darunter befindliche
Durchfahrt. Das untere Rampenauflager weist eine Edelstahlrolle 84 von
50 mm Durchmesser auf. Ein Verguß des Spaltes ist nicht vorgesehen.
Auch dort sind der Querträger 79,
die Spalte bzw. deren Verguß und vertieften
Randbereiche mit einer Kunststoffdichtung 86 überdeckt.
Die minimale Durchfahrthöhe
DH zwischen der unteren Rampenoberfläche und der Konsolenschräge 81 des
darüber
befindlichen Querträgers 79 beträgt 2,11
m.
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9 zeigt
einen Grundriß einer
Rampe, die stirnseitig am Parkhaus angeordnet ist. Sie weist eine Breite
von 5 m auf, was zwei Stellplatzbreiten SB bzw. Tragplattenbreiten
entspricht und hat eine Rampenlänge
RL im Grundriß,
die zwei Stellplatzlängen von
5 m zuzüglich
der Mittelwanddicke von ca. 30 cm entspricht. Die Querträger 79 sind
in Seitenstützwänden 30 gehalten.
Die eine davon ist an der Mittelwand 21 angeschlossen,
wie 11 und 12 i.e. zeigen, und die andere
ist an einer vertikalen Stütze 3 verankert,
die in dem Stirnwandbereich angeordnet ist. Die Seitenstützwand 30 besteht
aus aufeinandergestellten Abschnitten. Diese weisen Sichtfenster 31 von
50 – 60
cm Durchmesser auf. Die beiden 2,50 m breiten Rampenplatten 82 sind
ebenso wie die Tragplatten 5 gem. 5 mit einer Fugenabdichtung versehen.
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In den Rampenplatten 82 und
den Tragplatten 5 sind seitlich und um die Rampe herum
Längsrinnen 89 und
Querrinnen 88 ausgebildet, die jeweils an einen Abflußkanal angeschlossen
sind. Zwischen den Rampenplatten 82 und den Seitenwänden 30 sind
schmale Ausgleichsspalte belassen.
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An der Stirnwand neben der Rampe
sind Brüstungsplatten 36 zwischen
vertikalen Stützen 3 eingesetzt,
die an ein externes Treppenhaus 38 angrenzen, das durch
Türöffnungen 37 erreichbar
ist.
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10 zeigt
die Seitenstützwand 30,
die aus miteinander verzapften und vermörtelten Abschnitten besteht
und an die die angrenzende Tragplatte 5 mit Zugankern 32 verbunden
ist, wobei ein Mörtelverguß 33 des
Spaltes auf der ganzen Länge
Querkräfte überträgt.
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11 zeigt
einen Mittelwandanschluß an die
halbgeschossig versetzten Seitenstützwände 30 der Rampe mit
umeinandergreifenden U-förmigen Ankereisen 43A – 43C in
den drei aneinanderstoßenden
Wandenden, die im Gußbeton
eingeschlossen sind.
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12 zeigt
einen alternativen Wandanschluß mit
einem sogenannten Pfeifer-Wandschuh 34.
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13 zeigt
einen Vertikalschnitt von einem Treppenhausanschluß. Von äußeren Stützrohren 39 erstrecken
sich Querrohre 40 in die Brüstungsplatten 36.
Auf den Querrohren 40 sind die Stufenkörper 42 gelagert.
Zur freien Seite hin ist ein Geländer 41 mit einem
Edelstahlhandlauf an dem Stufenkörper
befestigt.
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14 zeigt
perspektivisch eine teilbestückte
Fassade mit Brüstungsträger 10,
einem Köcherfundament 2 und
einer vertikalen Stütze 3 und
Tragplatten 5. An der vertikalen Stütze 3 sind seitlich Brüstungskonsolen 55 angeordnet,
auf denen die Brüstungsträger 10 mit
passenden Aussparungen aufliegen. Im oberen Brüstungsbereich sind außerdem Brüstungsschalter 56 an
der Stütze 3 angeformt, die
in passende Aufnehmenden des Brüstungsträgers 10 ragen
und dort mit der vertikalen Fläche
verklebt sind, unten jedoch beanstandet sind, wie auch 15 im Querschnitt zeigt.
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Die Tragplatten 5 liegen
auf der Lagerkonsole 12A mit ihren tragenden Eckbereichen 64A auf,
die an dem untenseitig der Platte 5 umlaufend ausgebildeten
Rahmen 60 ausgebildet sind. Entlang den Rahmenlängsrippen 61 ist
im oberen Seitenbereich eine Vergußstange 18 ausgespart,
die an eine Reihe von Mörtelfülltaschen 18A angeschlossen
ist. Zwischen der 5. und 6. Tasche 18A ist ein Querverschraubungsdurchzug 51 zu
sehen, der die Rahmenrippe 61 durchsetzt. Die Vergußfugen 18 zwischen den
ausgelegten Tragplatten 5 sind noch offen, da der kunststoffvergütete Vergußmörtel erst
nach einer weitgehenden Abbindeschrumpfung eingebracht wird.
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15 zeigt
den Anschlag der Tragplatte 5 im Detail. Der Schnitt ist
neben der Rahmenlängsrippe 61 eingebracht,
wo sich eine nichttragende Ausnehmung befindet, die mit einem Verdrängungskörper 65 besteckt
ist, aber auch freigeformt sein kann, so dass sie für Installationen
verfügbar
ist. Der Rahmen 60 geht stirnseitig in Rahmenquerträger 62 über, an
die die Verdrängungskörper 65 flach
auslaufend herausreichen. In den Rahmenquerträger 62 ist oben die
Abflußrinne 6,
und in den Auflagereckbereichen 64B die Aufnahme des Dorns 13 zur
Befestigung an der Konsole 12A eingebracht. Die Brüstung 10 ist ebenso
wie der Brüstungshalter 56 zum
Regenwasserablauf abgeschrägt.
Die Tragplatte 5 ist am Pfeiler 3 hin über die
Konsole 12A mit Kunststoffmörtel zur Druckübertragung
verfüllt
und ansonsten hinterlüftet.
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16 zeigt
einen perspektivischen Ausschnitt einer Fassade mit Streifenstützen, die
stirnseitig jeder zweiten Tragplatte 5 einer Etage aufgestellt
sind. Die Streifenstütze 3A ist
jeweils etwas breiter als die Tragplatte 5, so daß sie mit
den pro Etage beidseitig angeordneten Doppelkonsolen 12A jeweils
die beiden Lagereckbereiche 64A, 64B der benachbarten
Tragplatten 5 untergreifen. Obenseitig des Rahmenquerträgers 62 des
Rahmens 60 verläuft die
Sammelrinne 6. Die Fugen 18 zwischen den Tragplatten 5 sind
noch nicht verfugt.
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17 zeigt
eine Fassadenperspektive einer weiteren Ausführung, bei der pro Tragplattenfuge 18 jeweils
eine vertikale Stütze 3 in
einem Köcherfundament 2 aufgestellt
ist, die jeweils pro Etage mit einer Konsole 12A die beiden
Lagereckbereiche 64A, 64B der die Fuge 18 bildenden
Platte 5 aufnimmt. Ein später anzubringendes Schutzgeländer ist
nicht dargestellt.
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18 zeigt
perspektivisch von unten eine Tragplatte 5, an der umlaufend
der Rahmen 60 mit den Rahmenlängsrippen 61, 61A und
den Rahmenquerträgern 62 ausgebildet
ist. Die Seitenfläche
ist mit der Fuge 18 und den Mörteltaschen 18A versehen.
Parallel zu den Rahmenlängsrippen
verlaufen gleich beabstandet zwei weitere Längsrippen 63, 63A,
die etwa den doppelten Querschnitt wie diese aufweisen. Die Zwischenräume zwischen
den Rippen 61, 61A; 63, 63A sind
hier frei dargestellt, sie können
aber auch mit verlorenen Verdrängungskörpern 65, 65A, 65B bestückt sein.
In den Auflagereckbereichen 64A-64D des Rahmens 60 sind
die Anschlüsse
für den
Lagerdorn dargestellt. Die Rahmenlängsrippen 61, 61A weisen
je vier Querdurchgänge 61 für die Verschraubung
auf.
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19 zeigt
einen Querschnitt einer Tragplatte 5, die mit Verdrängungskörpern 65, 65A, 65B besetzt
ist und somit eine völlig
glatte Unterseite aufweist. Die Verdrängungskörper weisen eine Ausformschräge auf,
so daß sie
auch entformt werden können.
Die Rahmenlängsrippen 61 weisen
eine Rahmenbreite RB von etwa 15 cm auf, und die Längsrippen 63, 63A etwa
zwei Rahmenbreiten RB. Dies ermöglicht
durch einfaches Abschickten in der Gießform 1/3 und 2/3 breite Tragplatten
herzustellen.
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20 zeigt
einen Querschnitt einer Längsrippe 63.
Die Plattenbewehrung 69 der Tragplatte ist aus dem bis
auf eine Fahrbahndicke FD durch die Verdränger in der Höhe reduzierten
Fahrbahnbereich korbartig in die Längsrippe geführt. In
den Bewehrungskorb sind im unteren Bereich in Rohrabschnitten geführte Spanndrähte 67 und
eine Robustheitsbewehrung 68 angeordnet. Die Fahrbahndicke
FD beträgt
ca. 12 cm, ist also wesentlich geringer als die Plattendicke D von
40 cm. Das Verhältnis
des betonierten Querschnitts zum Ausnehmungsquerschnitt beträgt ca. 1,4.
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21 zeigt
den Querschnitt vermörtelter und
verschraubter Rahmenlängsrippen 63, 63A. Auch
in diesen ist die Plattenbewehrung 69 jeweils korbartig
in die Rahmenrippen 63, 63A übergeführt. In den Körben liegen
unten die Spanndrähte 67 und darüber eine
Robustbewehrung 18. Darüber
kreuzt der Querdurchgang 51 die Rahmenrippen, durch den die
Querverschraubung 50 gelegt ist. Die Muttern sind mit Keilplatte 52 unterlegt,
die jeweils die Ausformschräge 66 ausgleichen.
Die Fuge 18 und die Mörtelfülltasche 18A sind
mit dem Kunststoffmörtel 18B verfüllt. Der
Mörtel 18B und
die benachbart flach ausgenommenen Bereiche der Tragplattendecke sind
mit einem Fugenband 20 überklebt.
-
- 1
- Fundamentplatte
- 10
- Brüstungsträger
- 11
- Sichtbeton
- 12,12A
- Lagerkonsolen
- 13
- Dorn
- 14
- Hartkunststofflager
- 15
- Zwischenraum
- 16
- Vergußmasse
- 17
- Gully
- 18
- Fugendichtung
- 18A
- Mörtelfülltaschen
- 18B
- Mörtel
- 19
- Sollfuge
- 2
- Köcherfundament
- 20
- Fugenband
- 21,
21A
- Mittelwandabschnitte
- 22
- Mittelwandkonsolen
- 23
- Zuganker
- 24
- Vergußkern
- 25
- Vergußbegrenzung
- 26
- Streifenfundament
- 27
- Zapfen
- 28
- Fensterdurchbruch
- 3
- vertikale
Stützen
- 3A
- Streifenstützen
- 30
- Seiten-Stützwände
- 31
- Sichtfenster
- 32
- Zuganker
- 33
- Mörtelverguß der Platte
- 34
- Wandschuh
- 35
- Stirnwände
- 36
- Brüstungsplatten
- 37
- Türöffnung
- 38
- Treppenhaus
- 39
- Stützrohre
- 4
- Fallrohr
zentral
- 40
- Querrohr
- 41
- Handlauf
- 42
- Stufen
- 43A-43C
- Ankerösen
- 5
- Tragplatte
- 50
- Querverschraubungen
- 51
- Querdurchgänge
- 52
- Keilplatte
- 55
- Brüstungslagerkonsole
- 56
- Brüstungshalter
- 6
- Sammelrinne
- 60
- Rahmen
- 61,
61A
- Rahmenlängsrippen
- 62
- Rahmenquerträger
- 63,
63A
- Längsrippen
- 64A-64D
- Lagereckbereiche
- 65,65A,65B
- Verdrängungskörper
- 66
- Ausformschräge
- 67
- Spanndrähte
- 68
- Robustteilbewehrung
- 69
- Plattenbewehrung
- 7
- Stellplätze
- 79
- Querträger
- 8
- Fahrweg
- 80
- Querträgerkonsolen
- 81
- Konsolenabschrägungen
- 82
- Rampenplatten
- 83
- Rampenrolle
oben
- 84
- Rampenrolle
unten
- 85A,
85B
- Metallstreifen
- 86
- Kunststoffdichtung
der Rampe
- 87
- Vergußwinkel
der Rampe
- 88
- Querrinne
der Rampe
- 89
- Längsrinne
- 9
- Abflußbohrungen
- D
- Plattendicke
- FD
- Fahrbahndicke
- SL
- Stellplatzlänge
- SB
- Stellplatzbreite
- RL
- Rampenlänge im Grundriß
- DH
- Durchfahrthöhe kritisch
- RD
- Rampendicke
- RB
- Rahmenbreite
- QH
- Querträgerhöhe