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DE10239624B3 - Betonfertigteil-Parkhaus - Google Patents

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DE10239624B3
DE10239624B3 DE10239624A DE10239624A DE10239624B3 DE 10239624 B3 DE10239624 B3 DE 10239624B3 DE 10239624 A DE10239624 A DE 10239624A DE 10239624 A DE10239624 A DE 10239624A DE 10239624 B3 DE10239624 B3 DE 10239624B3
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parking
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DE10239624A
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Josef Ellebracht
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BREMER AG
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BREMER AG
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B5/00Floors; Floor construction with regard to insulation; Connections specially adapted therefor
    • E04B5/02Load-carrying floor structures formed substantially of prefabricated units
    • E04B5/023Separate connecting devices for prefabricated floor-slabs
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H6/00Buildings for parking cars, rolling-stock, aircraft, vessels or like vehicles, e.g. garages
    • E04H6/08Garages for many vehicles
    • E04H6/10Garages for many vehicles without mechanical means for shifting or lifting vehicles, e.g. with helically-arranged fixed ramps, with movable ramps

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Abstract

Parkhaus aus Betonfertigteilen mit in einzelnen Etagen oder Halbetagen jeweils aneinandergereihten selbsttragenden Tragplatten (5), die jeweils endseitig in einer vertikalen Stützkonstruktion (3, 3A; 21, 21A) gehalten und jeweils endseitig torsionsfest mit dieser verbunden sind, eine Länge entsprechend einer 6 m Fahrbahn (8) und zweier Stellplätze (SL) sowie eine Breite entsprechend einer Stellplatzbreite (SB) aufweisen, und daß jeweils in der im wesentlichen quaderförmigen Tragplatte (5) unten zwischen längs- und randseitigen Rahmenlängsrippen (63, 63A; 61, 61A), die aus Spannbeton bestehenden nichttragenden Längsbereiche durch Verdrängungskörper (65, 65A, 65B) ausgebildet sind und Lagerbereiche (64A-64D) sowie Querdurchgänge (51) an den Rahmenlängsrippen (61, 61A) ausgebildet sind und in deren etwa vertikalen äußeren Längsseiten jeweils eine Vergußfuge (18) und eine Reihe von Mörtelfülltaschen (18A) ausgespart sind und diese sowie die Vergußfugen (18, 18A) mit einem kunststoffvergütetem Mörtel (10B) verfüllt sind und mit Querverschraubungen (50) verbunden sind, so daß sämtliche Tragplatten (5) einer Etage oder Halbetage zu einer Tragscheibe verbunden sind, die endseitig an die Stützkonstruktion (21, 21A; 3, 3A) und in der zweiten horizontalen Richtung Seitenstützwände (30) an Seitenstützwände (30) torsionsfest angeschlossen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Parkhaus aus Betonfertigteilen mit in einzelnen Etagen oder Halbetagen jeweils aneinandergereihten Tragplatten, die jeweils endseitig in einer vertikalen Stützkonstruktion gehalten und jeweils endseitig torsiönsfest mit dieser verbunden sind, eine Länge entsprechend einer 6 m Fahrbahn und zweier Stellplatzlängen sowie eine Breite entsprechend einer Stellplatzbreite aufweisen.
  • Es ist allgemein bekannt, Parkhäuser mit durchgehenden oder versetzten Parkebenen als Stahlfachwerkbau mit jeweils an den äußeren Eckpunkten der Stellplätze und in der Mittelebene angeordneten Stützpfeilern und mit angehängten Deckenplatten und als Grund und Deckschicht aufgebrachten Betonguß zu erstellen. Der 0rtbeton hat eine geringe Güte und spezifische Tragkraft und weist häufig Risse infolge der Abbindeschwindung auf.
  • Auch ist es aus der DE-GM 19 70 733 bekannt, statt einer Stahlkonstruktion, die aus Stahlstützen und Stahlverbundträgern besteht, bei geringerem Stahlbedarf eine Stahlbetonkonstruktion für eine Garage zu errichten.
  • Bei diesem bekannten Parkhaus sind vorgefertigte Zweigelenkrahmen mit beidseitigen Auskragungen in zueinander halbstöckig versetzten Ebenen vorgesehen. Auf den Rahmen sind Deckenplatten verlegt, wobei zusätzlich eine biegesteife Verbindung zwischen Deckenplatten und Rahmen herzustellen ist. Diese sogenannten Split-level-Parkhäuser weisen in jeder Ebene einen Fahrstreifen und beidseits quer dazu Stellplätze auf. Die um 1/2 Geschoß versetzten Ebenen sind durch Rampen verbunden, die jeweils die halbe Etagenhöhe überbrücken. Die tragenden Grundkonstruktionen, nämlich die genannten Rahmen, sind aufgrund ihrer Abmessung schwer zu transportieren, zu verlagern und aufzustellen.
  • Weiterhin ist aus der DE 196 41 744 C1 eine im Parkbereich stützenfreie Betonfertigteilgarage mit versetzten Ebenen bekannt, deren Tragwerk im wesentlichen aus zwei Typen von Stahlbetonfertigteilen besteht, nämlich aus einer wandscheibenartigen äußeren Flachstütze, die etwa die Breite eines PKW-Einstellplatzes und innenseitige Aufnahmetaschen aufweist, und aus einem umgekehrt trogförmigen, nach unten offenen und obenseitig einen Deckenabschnitt aufweisenden Tragkörper, der einenends einen zu der Aufnahmetasche passenden Auflagebereich aufweist und an den anderenends eine innere, rahmenartig angeschlossene Flachstützwand von halber Etagenhöhe biegesteif angegossen ist, so daß jeweils zwei Flachstützwände aufeinandergestellt einen inneren Stützwandabschnitt einer Tragwerksmittelwand von einer vollen Etagenhöhe ergeben und die Tragkörper eine Aussteifung in Querrichtung bewirken. Die nach unten offenen Tragkörper weisen eine erhebliche Bauhöhe auf, die zusammen mit der vorgeschriebenen Mindestdurchfahrthöhe eine Geschoßhöhe von mindestens 3,60 m ergeben. Außerdem sind diese ca. 16 m langen Tragkörper einenends mit der Mittelwand, die 1/2 Geschoßhöhe aufweist, einstöckig hergestellt und dadurch relativ sperrig und schwer für einen Transport.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine aus einfacheren und weniger sperrigen Fertigteilen herzustellende Garage zu offenbaren, die trotz großer Durchfahrthöhe eine wesentlich geringere Geschoßhöhe aufweist und somit auch erhebliche Materialersparnis erbringt und bei gleicher Gesamthöhe eine erheblich höhere Geschoßzahl erhält.
  • Die Lösung besteht darin, dass jeweils in der im wesentlichen quaderförmigen Tragplatte unten zwischen Längs- und randseitigen Rahmenlängsrippen, die aus Spannbeton bestehen, nichttragende Längsbereiche durch Verdrängungskörper ausgebildet sind und Lagereckbereiche sowie Querdurchgänge an den Rahmenlängsrippen ausgebildet sind und in deren etwa vertikalen äußeren Längsseiten jeweils eine Vergußfuge und eine Reihe von Mörtelfülltaschen ausgespart sind und diese sowie die Vergußfugen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel verfüllt sind und mit Querverschraubungen verbunden sind, so dass sämtliche Tragplatten einer Etage oder Halbetage zu einer Tragscheibe verbunden sind, die endseitig an die Stützkonstruktion und in der zweiten horizontalen Richtung an Seitenstützwände torsionsfest angeschlossen ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüche angegeben.
  • Die Etagenscheiben werden durch sich in den zwei horizontalen Richtungen erstreckende Trag- und Stützkonstruktionen gehalten und durch eine torsionsfeste Verankerung bezüglich auftretender Seitenkräfte abgestützt. Als Stützkonstruktion stehen nach außen Einzelsäulen, Streifensäulen oder Einzelsäulen mit tragenden Querbrüstungen zur Auswahl. Bei hintereinander gleichgeschossig oder versetzt geschossig angeordneten Tragplatten sind eine Mittelwand aus querliegenden gestapelten Wandelementen mit Anschlußkonsolen und Belüftungsfensteröffnungen vorgesehen oder ebenfalls eine Reihe von Säulen oder Streifensäulen einzusetzen.
  • Sind die Tragplatten gleichgeschossig angeordnet, werden sie zu einer großen Scheibe durch Vermörtelung verbunden und bei Durchfahrten mit Querträgern unterfangen, die auf den Mittelwänden oder Säulen gelagert sind.
  • Die Tragplatten sind vorteilhaft untenseitig mit nichttragenden Längsbereichen ausgebildet, die durch verlorene Verdrängungskörper oder Verdrängungskörper in der Schalung als Hohlbereiche hergestellt sind. Vorteilhaft sind dadurch ein umlaufender Rahmen und dazwischen jeweils äquidistant zwei Längsrippen ausgebildet, die jeweils durch Spanndrähte zu Spannbeton ausgebildet sind. Außer den Spanndrähten sind Stäbe einer Robustbewehrung parallel dazu angeordnet, und gemeinsam sind diese von einem Bewehrungskorb umschlungen, der sich in der Platte durchgehend zur Seite fortsetzt.
  • Die Rahmenlängsrippen sind vorteilhaft in halber Breite wie die anderen Längsrippen ausgebildet, so daß durch eines Abschickten der Gießform Tragplatten mit 1/3 oder 2/3 Breitenmaß herzustellen sind, die z.B. für einen Randausgleich zu Rampenzonen oder Fußgängerwegen zu nutzen sind.
  • Die extrem niedrige Bauhöhe der Tragplatten von 40 cm bei einer Plattenlänge von 16 m wird durch den Spannbeton bei Verwendung einer Güteklasse von C 45/55 nach DIN 1045-1 (neue Fassung) erreicht.
  • Vor der Verschraubung und der Vermörtelung der Fugen mit einem kunststoffvergüteten Mörtel werden die Tragplatten zum Abbinden und Schrumpfen solange freigelassen, bis mindestens 80% der Schrumpfung erreicht ist. Den weiteren Schrumpf und die Temperaturdehnungen nehmen die vergüteten Fugen auf, ohne daß eine Rißbildung auftritt. Ein die Fuge und deren Randbereiche überdeckendes Kunststofffugenband verhindert das Eindringen von Schleppwasser, Regenwasser usw.
  • Eine 4-fache Verschraubung und der in den Taschen verzahnt eingreifende Mörtel sichern die benachbarten Platten gegen einen Höhenversatz bei wandernder Last ab.
  • Die Vorspannung durch die Spannungsdrähte ist so gewählt, dass bei halber Last die Plattenmitte noch ca. 10 mm angehoben ist. Ein Gefälle von 2% in der Längsrichtung der Tragplatten reicht aus, das Wasser auch bei leichter Antirutschprofilierung in eine endseitige Sammelrinne fließen zu lassen.
  • In einer ersten Ausführung sind die vertikalen Stützen säulenartig ausgebildet, in einem Körcherfundament abgestützt sind und weisen angeformte Lagerkonsolen auf, die zwischen den vertikalen Stützen Brüstungsträger tragen, an denen weitere Lagerkonsolen ausgebildet sind. Die streifenweisen Tragplatten sind an ihren Ecken jeweils auf den Lagerkonsolen torsionssteif angeschlossen und auf an den Mittelwandabschnitten ausgebildeten Mittelwandkonsolen abgestützt und mit Zugankern torsionsfest an dem Mittelwandabschnitt verbunden. Die Tragplatten sind torsionsfest miteinander verschraubt und mit einer Fugendichtung ausgefüllt, die sich in Anschlußausnehmungen erstreckt, und oben mit einem Kunststofffugenband abgedichtet ist. Die Zwischenräume über den Konsolen sind mit einer Vergußmasse zumindest teilweise ausgefüllt. Durch die Fugenverbindung der Streifenplatte entsteht eine Tragscheibe, die wegen der vorherigen Abbindungsschrumpfung der Tragplatten Rißfreiheit sicherstellt.
  • Die neuartige Garage ist vorteilhaft auf Köcherfundamenten gegründet, die als Fertigfundamente gem. DE 40 37 438 C2 vorgefertigt sind und beispielsweise auf in ihrer Größe der Bodentragfähigkeit und der Stützlast abgestimmte Betonplatten aufgestellt sind. In dem Köcher sind die vertikalen Stützen aufgenommen und einbetoniert. Für eine fünfgeschossige Garage tritt eine Fundamentlast von 3150 kN auf; das Köcherfundament hat eine Fußabmessung von 2,60 × 2,40 m2, und die Betonplatte von 3,60 × 3,40 m2 bei 50 cm Dicke.
  • Die vertikalen Stützen haben im Beispiel einen Querschnitt von 50 × 50 cm2 und sind im Abstand von 7,50 m an den gegenüberliegenden Außenseiten der Garage aufgestellt. Bevorzugt enthalten sie ein zentrales Fallrohr, in das sämtliches auf die angrenzenden Parkflächen auftreffendes Regen- und Schleppwasser durch ein leichtes Außengefälle der Tragplatten und mittels einer randseitigen Sammelrinne abgeleitet wird.
  • Zwischen den Stützen sind jeweils pro Etage ein Brüstungsträger eingesetzt, wobei dessen Innenwandung mit der Stütze bündig liegt. Die etwa 25 cm dicken und 165 cm hohen Brüstungsträger erbringen eine seitliche Aussteifung der Tragwände. Nach außen ist eine veredelte Sichtbetonschicht oder eine farbliche Beschichtung werksseitig aufgebracht.
  • Zwischen jeweils zwei Stützen sind drei 2,50 m breite Tragplatten angeordnet und auf Lagerkonsolen abgestützt, die jeweils an den Stützen und zwischen diesen an dem Brüstungsträger ausgebildet sind. In den Brüstungskonsolen sind die Ecken der Tragplatten jeweils mit einem torsionssteifen Anschluß durch einen 35 mm starken Dorn verbunden. Als Zwischenlage ist ein schmales Hartkunststofflager eingesetzt. Die wandseitige Stirnfläche der Tragplatte ist etwa 30 mm vom Brüstungsträger und der Stütze beabstandet, und nur im Bereich der Konsolen ist dieser Zwischenraum wegen der torsionssteifen Anbindung mit kunststoffvergütetem Zementmörtel vergossen. Somit gibt es keine Spalte, die korrosives Schleppwasser speichern könnten.
  • Der Tragplattenbeton ist tauwasserdicht, weil er unter Werksbedingung mit einer 5,5 cm dicken Betondecke zur Oberseite hin versehen ist. Die Platten werden werkseitig rutschfest leicht profiliert und mit ca. 2% Gefälle eingebaut. Ein brüstungsnahe Regensammelrinne ist werkseitig eingeformt ebenso wie dazu Wasserabflußbohrungen, die mit einem Gully abgedeckt und untenendig via die Konsole in den Zentralkanal der Stütze angeschlossen sind.
  • Jede 16 m lange, 2,5 m breite und 40 cm dicke Tragplatte weist zwei 5 m lange Stellplätze und eine Mitteldurchfahrt auf. Die Platte von nur 40 cm Dicke ermöglicht eine Geschoßhöhe von nur 2,75 m bei großer Durchfahrt ohne Hindernisse.
  • Die Fugen zwischen den Tragplatten sind mit einer Fugendichtung aus einem mit Kunststoffpolymer versetzten Vergußmörtel abgedichtet. Diese Dichtungen weisen einen nach unten sich trapezförmig erweiternden Querschnitt auf, und in einem unteren Stützbereich der Dichtung verbleibt eine optische Montage-Sollfuge von ca. 15 mm Weite. Die Trapezdichtung ist fahrbahnseitig mit einem ca. 20 cm breiten und 3 mm dicken Fugenband bündig abgedeckt.
  • In der Parkhausmitte sind die Tragplatten an einer Tragwand aus aufeinandergestellten Mittelwandabschnitten auf an diese angeformten Konsolen abgestützt und mit Zugangkern zum Torsionsausgleich horizontal verbunden. Ein Vergußkern zwischen der mittigen Tragplattenstirnseite und der Mittelwand, der ein Stück jeweils in diese hineinragt, überbrückt partiell einen ca. 20 mm großen Spalt dort. Als verlorene Vergußbegrenzung dient ein Schlauch, der unter den Vergußbereich in den Spalt eingeklemmt wird. Die Mittelwand nimmt die auf die Tragscheibe wirkenden in der Mittelwandrichtung liegenden Horizontalkraftkomponenten auf.
  • Die Mittelwandabschnitte ruhen auf einem Streifenfundament und sind mit Zapfen aufeinander fluchtend zentriert und mit Hartverguß verbunden. Die Wandstärke beträgt bei einer fünfstöckigen Garage ca. 28 cm. Alle 2,50 m ist ein Fensterdurchbruch von 1,50 m Breite und 30 cm Höhe in Höhe einer Halbetage jeweils unter einer Tragplatte eingeformt, so daß eine natürliche Belüftung gegeben ist und Ventilatoren entfallen.
  • Die für die Durchfahrthöhe kritischen Bereiche sind die Rampen, die auf einer Grundrißlänge von ca. 10,30 m Länge eine halbe Etagenhöhe überbrücken. Die 10,30 m langen und 2,50 m breiten Rampenplatten sind etwa 35 cm dick. Ihre Enden sind in Querträgern gelagert, die sich zwischen seitlichen Stützen oder Stützwänden über ca. 5 m erstrecken, und deren Trägerprofil sich jeweils zwischen einer horizontalen Platte und einer Rampenplatte und unter diese beiden konsolenartig erstreckt. Da am unteren Rampenende ein Fahrzeug mit einer Achse höher als mit der anderen steht, ergibt sich dort die kritische Durchfahrthöhe bis zum nächst höheren Querträger. Im gezeigten Beispiel beträgt sie 2,11 m, indem der 57,5 cm hohe Querträger an seinen unteren Konsolenkanten um 4,5 cm abgeschrägt ist. Die horizontale Platte ist mit einem vertikalen Dorn in der Trägerkonsole auf einem Hartkunststoffauflager lagefixiert mit einem partiellen Verguß auf einer Spaltdistanz zum Querträger gehalten.
  • Eine noch geringere Etagenhöhe von 2,50m läßt sich bei einem außenseitigen Anschluß einer 180° oder 360° Spindelrampe herstellen, wenn auf innenliegende Rampen verzichtet wird.
  • Die geneigte profilierte Rampenplatte ist obenendig auf einer 35 mm Durchmesser und untenendig auf einer 50 mm Durchmesser aufweisenden Edelstahlrolle gelagert, die jeweils auf einem Metallstreifen aufliegt, der konsolen- bzw. plattenseitig verankert ist und der konsolenseitig punktuell mit der Rolle verschweißt ist. Die Oberseite des Querträgers und die beiden Fugen zu den Platten sind mit einer Kunststoffdichtung überdeckt; darunter ist der Spalt mit einem Vergußmörtel ausgefüllt. Untenendig ist im Dichtungsbereich eine Rinne mit einem Abflußrohranschluß angeordnet.
  • Beidseitig der Rampe und ggf. mittig einer Doppelrampe sind jeweils Stützwände angeordnet, die ähnlich wie die Mittelwand aus übereinandergestellten Abschnitten besteht und mit Sichtfenstern versehen ist und den bzw. die Querträger abstützt. Die Rampenplatte ist von den benachbarten Stützwänden geringfügig beabstandet, und die ggf. anschließende Etagentragplatte ist mit horizontalen Zugankern an der Stützwand befestigt und mit einem Kunststoffmörtelverguß auf ganzer Länge angeschlossen. In den Platten seitlich ausgesparte Rinnen verhindern ein Eindringen von Wasser in die Dichtung bzw. ein seitliches Ablaufen von der Rampe.
  • Die Zuganker können in die Seitenwandflächen eingreifen oder jeweils zwischen zwei aufeinanderstehenden Seitenwandabschnitten mit einem Wandschuh angeschlossen sein. Die Rampenseitenwände fangen die horizontalen Querkräfte, die in Rampenrichtung wirken, ab.
  • Die Stirnseiten der Garage werden, soweit dort keine Rampe steht, mit Brüstungsplatten geschlossen, wobei Sichtfenster und/oder Türöffnungen frei bleiben. Vorteilhaft läßt sich daran außenseitig der Garage ein Treppenhaus aufstellen, das in einer Metallrohroder Betonbauweise abschnittsweise vorgefertigt ist.
  • Eine weitere Ausführung weist keine Brüstungsträger auf, sondern in jedem Fugenbereich eine vertikale Stütze mit Doppelkonsolen, auf denen die Ecken jeweils der beiden Tragplatten, zwischen denen sich die Fugen erstrecken, aufliegen.
  • Eine weitere Ausführung der tragenden Außenkonstruktion besteht in vertikalen Plattenstützen, die mit ca. 2,50 m Breite jeweils stirnseitig jeder zweiten horizontalen Tragplatte angeordnet sind und beidseitig mit Doppelkonsolen die Ecken der beiden zu dieser angrenzenden Tragplatte zentrierten Tragplatten abstützen.
  • Eine weitere Vielfalt der Konstruktion ergibt sich, indem die Mittelkonstruktion statt mit horizontalen Wandelementen mit vertikalen Streifenstützen oder mit Einzelstützen pro Längsfuge der horizontalen Tragplatten ausgebildet wird.
  • Statt der zuvor beschriebenen Split-level-Bauweise können auch durchgehende Etagen geschaffen werden. Bei dieser gleichgeschossigen Bauweise werden mittig bevorzugt in 5 m Abstand die vertikalen Stützen aufgestellt und ca. 65 cm hohe Unterzüge zwischen diesen angeordnet, so daß eine Durchfahrthöhe von mindestens 2,05 m garantiert ist.
  • Die beschriebenen Mitten- und Endstützkonstruktionen lassen sich beliebig kombinieren.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den 1 bis 21 dargestellt.
  • 1 zeigt einen beispielhaften Übersichtsplan,
  • 2 zeigt ein Stützenfundament
  • 3 zeigt einen Brüstungsbereich zwischen zwei Stützen,
  • 4 zeigt einen senkrechten Schnitt eines Brüstungsanschlusses,
  • 5 zeigt eine Tragplattenabdichtung,
  • 6 zeigt Mittelwandabschnitte mit Plattenauflagern,
  • 7 zeigt ein oberes Rampenauflager,
  • 8 zeigt ein unteres Rampenauflager mit Durchfahrt,
  • 9 zeigt einen Rampengrundriß mit Treppenhaus,
  • 10 zeigt einen Seitenwandanschluß,
  • 11 zeigen weitere Seitenwandanschlüsse, und
  • 12
  • 13 zeigt einen Treppenhausausschnitt,
  • 14 zeigt einen perspektivischen Ausschnitt zu 3 und 4 in Teilbestückung,
  • 15 zeigt einen weiteren Schnitt in einen Brüstungsanschluß,
  • 16 zeigt eine Streifenstützenfassade, perspektivischer Ausschnitt,
  • 17 zeigt eine Fassadenperspektive mit Stützen im Köcher,
  • 18 zeigt eine Unteransicht Tragplatte, perspektivisch,
  • 19 zeigt einen Plattenquerschnitt,
  • 20 zeigt einen Rippenquerschnitt, Detail,
  • 21 zeigt einen Querschnitt des Plattenanschlusses, Detail.
  • 1 zeigt einen Grundriß einer Garage mit halbstöckig versetzten Etagen. Die beiden Längsseiten sind in je 7,5 m Abstand mit vertikalen Stützen 3 versehen, zwischen denen sich Brüstungsträger 10 horizontal erstrecken. Mittig zwischen den Längsseiten ist eine Mittelwand 21 aus übereinandergestellten Abschnitten aufgebaut.
  • Von den Brüstungsträgern 10 zu der Mittelwand 21 erstrecken sich je 2,50 m breite und 16 m lange Tragplatten 5, die jeweils einen Doppelfahrweg 8 zwischen zwei Stellplätzen 7 aufnehmen. Die Tragplatten 5 sind in Längsrichtung untereinander mit einer Verschraubung und Fugendichtung versehen, die mit Fugenbandabgedeckt ist.
  • Zwischen den inneren Stellplatzreihen sind jeweils Ruf- und Abfahrtrampen 22 angeordnet, die jeweils aus 2,50 m breiten Rampenplatten bestehen und endseitig auf Querträgern 19 ruhen, die in Seitenstützwänden 30 gehalten sind, die aus aufeinander gesetzten Stützwandabschnitten bestehen. Insbesondere die Mittelwand 21 und die Seitenwände 30 geben dem Gebäude eine Versteifung gegen horizontale Krafteinwirkung. Auch die Stirnseitenwände 35 geben eine Versteifung in ihrer Verlaufrichtung. Die Stirnwände 35 können Türöffnungen aufweisen, hinter denen außen ein Treppenhaus 38 aufgestellt und angeschlossen ist.
  • Die jeweils 5 m breiten Doppelrampen 22 weisen die Grundriß-Rampenlänge RL von 10,30 m auf und ein Gefälle von 14,5, da die halbe Etagenhöhe, die sie jeweils überwinden, 1,50 m beträgt.
  • Die Fertigfundamente 2 der Stütze 3 sind in 2 gezeigt. Sie sind auf einer Betonplatte 1 aufgestellt und umschließen mit einem innen profilierten Köcher den Fuß der Stütze 3, die entsprechend außen profiliert ist, dass eine Mörtelfüllung des dazwischen liegenden Spaltes eine feste druckübertragende Verbindung herstellt. Der Stützenquerschnitt beträgt 50 cm × 50 cm.
  • 3 zeigt eine Aufsicht auf einen Brüstungsträger 10, der auf seitlichen Konsolen gelagert und an den Stützen 30 fixiert sich jeweils zwischen zwei Stützen 3 erstreckt. Der Brüstungsträger 10 weist zu den Tragplatten 5 hin zwei Doppelkonsolen 12 auf, ebenso wie die Stütze 3 dorthin gerichtet eine Konsole 12A aufweist. An ihren Ecken sind die drei jeweils 2,50 m breiten Tragplatten 5 auf den Konsolen 12, 12A abgestützt. An ihren brüstungsseitigen Enden sind in die Tragplatten 5 Sammelrinnen 6 ausgebildet, die in Abflußbohrungen 9 je mit einem Gully 17 führen, die an ein in der Stütze 3 zentral ausgenommenes Fallrohr 4 angeschlossen sind. Die Konsolenanschlüsse sind mit vertikalen Edelstahldornen 13 torsionssteif ausgebildet.
  • 4 zeigt dazu oben im Bild einen Querschnitt des Brüstungsträgers 10 mit der Konsole 12A der Stütze 3 durch die der Rinnenanschluß des Gullys 17 in das zentrale Fallrohr 4 führt.
  • Unten im Bild ist eine weitere Brüstung im Bereich der Konsole 12 geschnitten. Der Dorn 13 sorgt für eine torsionsfeste Verbindung. Er ist in Kunststoffmörtel eingegossen und von diesem überdeckt. Zwischen der Tragplatte 5 und den Konsolen 12, 12A befindet sich je ein relativ dünnes Hartkunststofflager 14. Über den Konsolen 12 des Brüstungsträgers 10 ist eine Kunststoffmörtel-Vergußmasse eingebracht; über der Stützenkonsole 12A verbleibt ein Spalt 15 zur Tragplatte 5. Die Außenseite des Brüstungsträgers 10 ist in Sichtbeton 11 ausgeführt. Die insgesamt etwa 28 cm dicke und 1,65 m hohe Brüstung 10 schließt innenseitig bündig mit der Stütze 3 ab und überragt die Tragplatte 5 ausreichend für die Sicherheit der Personen um 90 cm. Die Tragplatte 5 weist 2% Gefälle zur Außenseite hin auf und ist mit einem leichten Profil gegen Rutschen versehen. Die Plattendicke D ist 40 cm, so daß im ganzen Parkbereich stützenfrei eine Durchfahrthöhe von 2,60 m besteht.
  • 5 zeigt eine Längsfuge zwischen zwei Tragplatten 5, die auf gut 3/4 ihrer Höhe mit einer im Querschnitt trapezförmigen nach oben engeren Fertigteilfugenfüllung 18 versehen ist, wobei darunter eine etwa 1,5 cm breite freie Sollfuge 19 verbleibt. Die Fugenfüllung und beidseitig derselben flache Ausnehmungen in den Tragplatten sind mit einem Kunststofffugenband 20 bündig zur Tragplattenoberfläche überklebt.
  • 6 zeigt im Querschnitt die beiden versetzten Erdgeschosse und deren Decken im Mittelwandbereich. Die übereinandergesetzten Mittelwandabschnitte 21A, 21 sind auf einem Streifenfundament 26 abgestützt. Seitlich des fundamentseitigen Mittelwandabschnittes 21A erstrecken sich die betonierten Sohlen der Parterregeschosse. Aus den Mittelwandabschnitten 21A, 21 erstrecken sich seitlich Mittelwandkonsolen 22, auf denen die Tragplatten 5 jeweils an ihren Ecken auf einem Hartkunststofflager 14 ruhen. Außerdem sind Zuganker 23 durch die Mittelwand 21 in die Tragplatte 5 eingebracht, die einen Torsionsausgleich schaffen. Zwischen der Mittelwand 21 und der Tragplatte 5 und jeweils in deren Ausnehmungen ist ein Vergußkern 24 eingebracht. Eine Schlauchdichtung 25 dient der unteren Begrenzung des Kerns beim Vergießen.
  • Die Mittelwandabschnitte 21, 21A sind mittels Zapfen 27 aufeinander zentriert und mit Hartverguß verfugt. In einem Raster von 2,50 m sind in den Mittelwandabschnitten 21, 21A jeweils 1,50 m breite und 60 cm hohe Sichtöffnungen 28 ausgespart, wodurch eine Querbelüftung sichergestellt ist.
  • 7 zeigt einen Querschnitt von einem obenendigen Querträger 19 einer Rampe 82, der andererseits eine Tragplatte trägt. Der Querträger 89 hat einen Kern von 40 cm Breite und eine Querträgerhöhe QH von 57,5 cm. Unten seitlich erstrecken sich von ihm Querträgerkonsolen 80, die durch Konsolenabschrägungen 81 mit etwa 15° verjüngt sind. Die Tragplatte 5 ist mit einer Zapfenverbindung angeschlossen und mit einem Verguß abgedichtet.
  • Die Rampenplatte 82 hat eine Rampendicke RD von 35 cm und ist mit einem Gefälle von 14,5% verlegt. Im Auflagerbereich sind Metallstreifen 85A, 85B auf der Konsole 80 und unter der Rampenplatte 82 befestigt, und auf einem der Streifen ist eine 35 mm dicke Edelstahlrolle 83 fixiert. Der trapezförmige Spalte zum Querträger 79 ist unten mit einem Schlauch abgedichtet und mit Vergußmörtel 87 aufgefüllt. Der gesamte Querträger 79, die Vergußbereiche neben ihm und anschließende Vertiefungen sind mit einer Kunststoffdichtung 86 überdeckt.
  • 8 zeigt das untere Pendant der Rampenabstützung und die darunter befindliche Durchfahrt. Das untere Rampenauflager weist eine Edelstahlrolle 84 von 50 mm Durchmesser auf. Ein Verguß des Spaltes ist nicht vorgesehen. Auch dort sind der Querträger 79, die Spalte bzw. deren Verguß und vertieften Randbereiche mit einer Kunststoffdichtung 86 überdeckt. Die minimale Durchfahrthöhe DH zwischen der unteren Rampenoberfläche und der Konsolenschräge 81 des darüber befindlichen Querträgers 79 beträgt 2,11 m.
  • 9 zeigt einen Grundriß einer Rampe, die stirnseitig am Parkhaus angeordnet ist. Sie weist eine Breite von 5 m auf, was zwei Stellplatzbreiten SB bzw. Tragplattenbreiten entspricht und hat eine Rampenlänge RL im Grundriß, die zwei Stellplatzlängen von 5 m zuzüglich der Mittelwanddicke von ca. 30 cm entspricht. Die Querträger 79 sind in Seitenstützwänden 30 gehalten. Die eine davon ist an der Mittelwand 21 angeschlossen, wie 11 und 12 i.e. zeigen, und die andere ist an einer vertikalen Stütze 3 verankert, die in dem Stirnwandbereich angeordnet ist. Die Seitenstützwand 30 besteht aus aufeinandergestellten Abschnitten. Diese weisen Sichtfenster 31 von 50 – 60 cm Durchmesser auf. Die beiden 2,50 m breiten Rampenplatten 82 sind ebenso wie die Tragplatten 5 gem. 5 mit einer Fugenabdichtung versehen.
  • In den Rampenplatten 82 und den Tragplatten 5 sind seitlich und um die Rampe herum Längsrinnen 89 und Querrinnen 88 ausgebildet, die jeweils an einen Abflußkanal angeschlossen sind. Zwischen den Rampenplatten 82 und den Seitenwänden 30 sind schmale Ausgleichsspalte belassen.
  • An der Stirnwand neben der Rampe sind Brüstungsplatten 36 zwischen vertikalen Stützen 3 eingesetzt, die an ein externes Treppenhaus 38 angrenzen, das durch Türöffnungen 37 erreichbar ist.
  • 10 zeigt die Seitenstützwand 30, die aus miteinander verzapften und vermörtelten Abschnitten besteht und an die die angrenzende Tragplatte 5 mit Zugankern 32 verbunden ist, wobei ein Mörtelverguß 33 des Spaltes auf der ganzen Länge Querkräfte überträgt.
  • 11 zeigt einen Mittelwandanschluß an die halbgeschossig versetzten Seitenstützwände 30 der Rampe mit umeinandergreifenden U-förmigen Ankereisen 43A43C in den drei aneinanderstoßenden Wandenden, die im Gußbeton eingeschlossen sind.
  • 12 zeigt einen alternativen Wandanschluß mit einem sogenannten Pfeifer-Wandschuh 34.
  • 13 zeigt einen Vertikalschnitt von einem Treppenhausanschluß. Von äußeren Stützrohren 39 erstrecken sich Querrohre 40 in die Brüstungsplatten 36. Auf den Querrohren 40 sind die Stufenkörper 42 gelagert. Zur freien Seite hin ist ein Geländer 41 mit einem Edelstahlhandlauf an dem Stufenkörper befestigt.
  • 14 zeigt perspektivisch eine teilbestückte Fassade mit Brüstungsträger 10, einem Köcherfundament 2 und einer vertikalen Stütze 3 und Tragplatten 5. An der vertikalen Stütze 3 sind seitlich Brüstungskonsolen 55 angeordnet, auf denen die Brüstungsträger 10 mit passenden Aussparungen aufliegen. Im oberen Brüstungsbereich sind außerdem Brüstungsschalter 56 an der Stütze 3 angeformt, die in passende Aufnehmenden des Brüstungsträgers 10 ragen und dort mit der vertikalen Fläche verklebt sind, unten jedoch beanstandet sind, wie auch 15 im Querschnitt zeigt.
  • Die Tragplatten 5 liegen auf der Lagerkonsole 12A mit ihren tragenden Eckbereichen 64A auf, die an dem untenseitig der Platte 5 umlaufend ausgebildeten Rahmen 60 ausgebildet sind. Entlang den Rahmenlängsrippen 61 ist im oberen Seitenbereich eine Vergußstange 18 ausgespart, die an eine Reihe von Mörtelfülltaschen 18A angeschlossen ist. Zwischen der 5. und 6. Tasche 18A ist ein Querverschraubungsdurchzug 51 zu sehen, der die Rahmenrippe 61 durchsetzt. Die Vergußfugen 18 zwischen den ausgelegten Tragplatten 5 sind noch offen, da der kunststoffvergütete Vergußmörtel erst nach einer weitgehenden Abbindeschrumpfung eingebracht wird.
  • 15 zeigt den Anschlag der Tragplatte 5 im Detail. Der Schnitt ist neben der Rahmenlängsrippe 61 eingebracht, wo sich eine nichttragende Ausnehmung befindet, die mit einem Verdrängungskörper 65 besteckt ist, aber auch freigeformt sein kann, so dass sie für Installationen verfügbar ist. Der Rahmen 60 geht stirnseitig in Rahmenquerträger 62 über, an die die Verdrängungskörper 65 flach auslaufend herausreichen. In den Rahmenquerträger 62 ist oben die Abflußrinne 6, und in den Auflagereckbereichen 64B die Aufnahme des Dorns 13 zur Befestigung an der Konsole 12A eingebracht. Die Brüstung 10 ist ebenso wie der Brüstungshalter 56 zum Regenwasserablauf abgeschrägt. Die Tragplatte 5 ist am Pfeiler 3 hin über die Konsole 12A mit Kunststoffmörtel zur Druckübertragung verfüllt und ansonsten hinterlüftet.
  • 16 zeigt einen perspektivischen Ausschnitt einer Fassade mit Streifenstützen, die stirnseitig jeder zweiten Tragplatte 5 einer Etage aufgestellt sind. Die Streifenstütze 3A ist jeweils etwas breiter als die Tragplatte 5, so daß sie mit den pro Etage beidseitig angeordneten Doppelkonsolen 12A jeweils die beiden Lagereckbereiche 64A, 64B der benachbarten Tragplatten 5 untergreifen. Obenseitig des Rahmenquerträgers 62 des Rahmens 60 verläuft die Sammelrinne 6. Die Fugen 18 zwischen den Tragplatten 5 sind noch nicht verfugt.
  • 17 zeigt eine Fassadenperspektive einer weiteren Ausführung, bei der pro Tragplattenfuge 18 jeweils eine vertikale Stütze 3 in einem Köcherfundament 2 aufgestellt ist, die jeweils pro Etage mit einer Konsole 12A die beiden Lagereckbereiche 64A, 64B der die Fuge 18 bildenden Platte 5 aufnimmt. Ein später anzubringendes Schutzgeländer ist nicht dargestellt.
  • 18 zeigt perspektivisch von unten eine Tragplatte 5, an der umlaufend der Rahmen 60 mit den Rahmenlängsrippen 61, 61A und den Rahmenquerträgern 62 ausgebildet ist. Die Seitenfläche ist mit der Fuge 18 und den Mörteltaschen 18A versehen. Parallel zu den Rahmenlängsrippen verlaufen gleich beabstandet zwei weitere Längsrippen 63, 63A, die etwa den doppelten Querschnitt wie diese aufweisen. Die Zwischenräume zwischen den Rippen 61, 61A; 63, 63A sind hier frei dargestellt, sie können aber auch mit verlorenen Verdrängungskörpern 65, 65A, 65B bestückt sein. In den Auflagereckbereichen 64A-64D des Rahmens 60 sind die Anschlüsse für den Lagerdorn dargestellt. Die Rahmenlängsrippen 61, 61A weisen je vier Querdurchgänge 61 für die Verschraubung auf.
  • 19 zeigt einen Querschnitt einer Tragplatte 5, die mit Verdrängungskörpern 65, 65A, 65B besetzt ist und somit eine völlig glatte Unterseite aufweist. Die Verdrängungskörper weisen eine Ausformschräge auf, so daß sie auch entformt werden können. Die Rahmenlängsrippen 61 weisen eine Rahmenbreite RB von etwa 15 cm auf, und die Längsrippen 63, 63A etwa zwei Rahmenbreiten RB. Dies ermöglicht durch einfaches Abschickten in der Gießform 1/3 und 2/3 breite Tragplatten herzustellen.
  • 20 zeigt einen Querschnitt einer Längsrippe 63. Die Plattenbewehrung 69 der Tragplatte ist aus dem bis auf eine Fahrbahndicke FD durch die Verdränger in der Höhe reduzierten Fahrbahnbereich korbartig in die Längsrippe geführt. In den Bewehrungskorb sind im unteren Bereich in Rohrabschnitten geführte Spanndrähte 67 und eine Robustheitsbewehrung 68 angeordnet. Die Fahrbahndicke FD beträgt ca. 12 cm, ist also wesentlich geringer als die Plattendicke D von 40 cm. Das Verhältnis des betonierten Querschnitts zum Ausnehmungsquerschnitt beträgt ca. 1,4.
  • 21 zeigt den Querschnitt vermörtelter und verschraubter Rahmenlängsrippen 63, 63A. Auch in diesen ist die Plattenbewehrung 69 jeweils korbartig in die Rahmenrippen 63, 63A übergeführt. In den Körben liegen unten die Spanndrähte 67 und darüber eine Robustbewehrung 18. Darüber kreuzt der Querdurchgang 51 die Rahmenrippen, durch den die Querverschraubung 50 gelegt ist. Die Muttern sind mit Keilplatte 52 unterlegt, die jeweils die Ausformschräge 66 ausgleichen. Die Fuge 18 und die Mörtelfülltasche 18A sind mit dem Kunststoffmörtel 18B verfüllt. Der Mörtel 18B und die benachbart flach ausgenommenen Bereiche der Tragplattendecke sind mit einem Fugenband 20 überklebt.
  • 1
    Fundamentplatte
    10
    Brüstungsträger
    11
    Sichtbeton
    12,12A
    Lagerkonsolen
    13
    Dorn
    14
    Hartkunststofflager
    15
    Zwischenraum
    16
    Vergußmasse
    17
    Gully
    18
    Fugendichtung
    18A
    Mörtelfülltaschen
    18B
    Mörtel
    19
    Sollfuge
    2
    Köcherfundament
    20
    Fugenband
    21, 21A
    Mittelwandabschnitte
    22
    Mittelwandkonsolen
    23
    Zuganker
    24
    Vergußkern
    25
    Vergußbegrenzung
    26
    Streifenfundament
    27
    Zapfen
    28
    Fensterdurchbruch
    3
    vertikale Stützen
    3A
    Streifenstützen
    30
    Seiten-Stützwände
    31
    Sichtfenster
    32
    Zuganker
    33
    Mörtelverguß der Platte
    34
    Wandschuh
    35
    Stirnwände
    36
    Brüstungsplatten
    37
    Türöffnung
    38
    Treppenhaus
    39
    Stützrohre
    4
    Fallrohr zentral
    40
    Querrohr
    41
    Handlauf
    42
    Stufen
    43A-43C
    Ankerösen
    5
    Tragplatte
    50
    Querverschraubungen
    51
    Querdurchgänge
    52
    Keilplatte
    55
    Brüstungslagerkonsole
    56
    Brüstungshalter
    6
    Sammelrinne
    60
    Rahmen
    61, 61A
    Rahmenlängsrippen
    62
    Rahmenquerträger
    63, 63A
    Längsrippen
    64A-64D
    Lagereckbereiche
    65,65A,65B
    Verdrängungskörper
    66
    Ausformschräge
    67
    Spanndrähte
    68
    Robustteilbewehrung
    69
    Plattenbewehrung
    7
    Stellplätze
    79
    Querträger
    8
    Fahrweg
    80
    Querträgerkonsolen
    81
    Konsolenabschrägungen
    82
    Rampenplatten
    83
    Rampenrolle oben
    84
    Rampenrolle unten
    85A, 85B
    Metallstreifen
    86
    Kunststoffdichtung der Rampe
    87
    Vergußwinkel der Rampe
    88
    Querrinne der Rampe
    89
    Längsrinne
    9
    Abflußbohrungen
    D
    Plattendicke
    FD
    Fahrbahndicke
    SL
    Stellplatzlänge
    SB
    Stellplatzbreite
    RL
    Rampenlänge im Grundriß
    DH
    Durchfahrthöhe kritisch
    RD
    Rampendicke
    RB
    Rahmenbreite
    QH
    Querträgerhöhe

Claims (30)

  1. Parkhaus aus Betonfertigteilen mit in einzelnen Etagen oder Halbetagen jeweils aneinandergereihten selbsttragenden Tragplatten (5), die jeweils endseitig in einer vertikalen Stützkonstruktion (3, 3A; 21, 21A) gehalten und jeweils endseitig torsionsfest mit dieser verbunden sind, eine Länge entsprechend einer 6 m Fahrbahn (8) und zweier Stellplätze (SL) sowie eine Breite entsprechend einer Stellplatzbreite (SB) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils in der im wesentlichen quaderförmigen Tragplatte (5) unten zwischen Längs- und randseitigen Rahmenlängsrippen (63, 63A; 61, 61A,) die aus Spannbeton bestehen nichttragende Längsbereiche durch Verdrängungskörper (65, 65A, 65B) ausgebildet sind und Lagerbereiche (64A-64D) sowie Querdurchgänge (51) an den Rahmenlängsrippen (61, 61A) ausgebildet sind und in deren etwa vertikalen äußeren Längsseiten jeweils eine Vergußfuge (18) und eine Reihe von Mörtelfülltaschen (18A) ausgespart sind und diese sowie die Vergußfugen (18, 18A) mit einem kunststoffvergütetem Mörtel (10B) verfüllt sind und mit Querverschraubungen (50) verbunden sind, so daß sämtliche Tragplatten (5) einer Etage oder Halbetage zu einer Tragscheibe verbunden sind, die endseitig an die Stützkonstruktion (21, 21A; 3, 3A) und in der zweiten horizontalen Richtung an Seitenstützwände (30) torsionsfest angeschlossen ist.
  2. Parkhaus nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatte (5) standardmäßig ca. 2,50 m breit und ca. 40 cm hoch ist, zwei Längsrippen (63, 63A) sich äquidistant zwischen den Rahmenlängsrippen (61, 61A) erstrecken und die nichttragenden Bereiche einen Querschnitt von ca. 52 × 28 cm aufweisen und die Längsrippen (63, 63A) etwa doppelt so breit wie die Rahmenlängsrippen (61, 61A) sind.
  3. Parkhaus nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Tragplatten 1/3 oder 2/3 der standardmäßigen Breite und ansonsten die standardmäßigen Abmessungen aufweisen.
  4. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich in den nichttragenden Bereichen der Tragplatte (5) entweder verlorene Verdrängungskörper (65, 65A, 65B) aus Schaumstoff befinden und die Trägerunterseite eben ist oder bei ausgeschalten Verdrängungskörpern die so gebildeten Freiräume für Installation, Beleuchtung, Sprinkler und/oder bei geschlossenem Parkhaus für Lüftungskanäle, Ventilatoren u. dgl. genutzt werden.
  5. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nichttragenden Bereiche zwischen den Längsrippen (65, 65A, 654B) und den Rahmenlängsrippen (61, 61A) jeweils Ausformschrägen aufweisen und endseitig über ca. 80 cm bis auf die Plattenunterseiten der Querträger (62) auslaufen.
  6. Parkhaus nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine Vergußfuge (18) zwischen benachbarten Tragplatten (5) mindestens vier Querverschraubungen (50) verteilt angeordnet sind, die aus Schraubbolzen M 24 bis M 30 bestehen und mit Keilplatten (52), die Ausformschräge (66) ausgleichend, abgestützt sind.
  7. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatte (5) eine Bewehrung (69) enthält, die die Längsrippen (63, 63A) und eine Rahmenlängsrippe (61, 61A) korbartig durchsetzt und längsorientiert darin jeweils Spanndrähte sowie eine Robustheitsbewehrung (68) umschließt.
  8. Parkhaus nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spanndrähte (67) der Tragplatte (5) derart vorgespannt sind, daß diese freitragend bei halber Last mittig um etwa 10 mm aufgewölbt ist.
  9. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatten (5) aus Fertigteilbeton der Güte C45/55 gemäß neuer DIN 1045-1 hergestellt sind und deren Verschraubung (50) und Mörtelverfüllung (18B) erst nach einer mindestens 80%-igen Aushärtungsschrumpfung erfolgt.
  10. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Mörtel (18B) in den Vergußfugen (18) zwischen den Tragplatten (5) mit einem diese jeweils überlappenden Kunststofffugenband (20) bündig zur Plattenoberfläche abgedichtet ist.
  11. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragplatten (5) längs nach außen gerichtet ein Gefälle von ca. 2% und obenseitig eine leichte Profilierung aufweisen und nahe dem äußeren Ende eine Sammelrinne (6) in sie eingeformt ist, die durch eine Abflußbohrung (9) in ein Fallrohr (4) führt.
  12. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere gegeneinander versetzte Parketagen aufweist, deren Tragplatten (5) sich streifenweise von einer aus übereinander angeordneten Abschnitten gebildeten Mittelwand (21A, 21) zu rastermäßig parallel zur Mittelwand (21A, 21) angeordneten vertikalen Stützen (3) erstrecken und quer zur Mittelwand (21A, 21) die Seitenstützwände (30) ggf. entlang von Rampenplatten (82), die die halbetagenversetzten Tragplatten (5) befahrbar miteinander verbinden, angeordnet sind, dass die vertikalen Stützen (3) säulenartig ausgebildet und in einem Körcherfundament (2) abgestützt sind und angeformte Lagerkonsolen (12) aufweisen, dass zwischen den vertikalen Stützen (3) Brüstungsträger (10) angeordnet sind, an denen weitere Lagerkonsolen (12A) ausgebildet sind, und die Tragplatten (5) mit ihren Lagereckbereichen (64A64D) jeweils auf den Lagerkonsolen (12, 12A) torsionssteif angeschlossen sind und auf an den Mittelwandabschnitten (21A, 21) ausgebildeten Mittelwandkonsolen (22) abgestützt und mit Zugankern (23) torsionsfest mit dem Mittelwandabschnitt (21A, 21) verbunden sind, und die Zwischenräume (15) über den Konsolen (12, 12A, 22) mit einer kunststoffvergüteten Vergußmasse (16, 24) zumindest teilweise ausgefüllt sind.
  13. Parkhaus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der vertikalen Stützen (3) jeweils drei Tragplattenbreiten entspricht.
  14. Parkhaus nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Fallrohr (4) jeweils zentral in der Stütze (3) ausgebildet ist und die Abflußbohrung (9) durch eine Konsole (12) in das Fallrohr (4) abgeführt ist.
  15. Parkhaus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Brüstungsträger (10) außenseitig in Sichtbeton (11) ausgeführt oder eingefärbt ist und seine Konsolen (12A) mittels vertikaler Dorne (13) an die Tragplatten (5) angeschlossen sind.
  16. Parkhaus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelwandabschnitte (21A, 21) auf einem Streifenfundament ruhen und mit zentrierenden Zapfen (27) und Hartmörtel miteinander verbunden sind.
  17. Parkhaus nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelwandabschnitte (21A, 21) jeweils zwischen den Konsolen (22) Fensterdurchbrüche (28) aufweisen.
  18. Parkhaus nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenstützwände (30) jeweils an der Mittelstützwand (21A, 21) mittels sich überlagernde U-Ankereisen (43A43C) oder einem Wandschuh (34) oder an einer stirnseitig der Garage angeordneten, vertikalen Stütze (3) verankert sind.
  19. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenstützwände (30) unten- und obenendig von Rampenplatten (82) jeweils einen Querträger (79) tragen, an dem untenseitig Querträgerkonsolen (80) ausgebildet sind, auf denen einerseits die Rampenplatten (82) und andererseits die anschließende Tragplatte (5) abgestützt sind.
  20. Parkhaus nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträgerkonsole (80) und die Rampenplatte (82) in ihrem Auflagerbereich jeweils mit Metallstreifen (85A, 85B) armiert sind und zwischen diesen eine einseitig fixierte Metallrolle (83, 84) angeordnet ist.
  21. Parkhaus nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Metallrolle (83) 35 mm dick und die untere Metallrolle (84) 50 mm dick ist.
  22. Parkhaus nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Rampenplatten (82) einer Fahrbahn jeweils zwei Stellplatzbreiten (SB) einnehmen und ihr Grundriß zwei Stellplatzlängen (SL) und eine Mittelwanddicke überdeckt, die beiden Rampenplatten (82) miteinander durch einen Verguß verbunden sind und ihr Auflageranschluß vergossen und mit einer Kunststoffdichtung (86) randseitig überdeckend bündig zu den angrenzenden Fahrbahnen überdeckt ist.
  23. Parkhaus nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragplatten (5) jeweils in einem Randbereich um die Rampen (82) sowie die Rampenplatten (82) seitlich selbst Quer- und Längsrinnen (88, 89) aufweisen, die an ein Fallrohr angeschlossen sind und die Tragplatte (5) an den Randbereich mit der Seitenstützwand (30) mit Ankern (32) verbunden und mit einer Kunststoff-Mörtelfüllung (33) durchgehend abgedichtet und abgestützt ist.
  24. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Etagen eine Höhe von 2,75 m haben und die geringste Durchfahrthöhe (DH) unter einem Querträger (79) 2,11 m beträgt.
  25. Parkhaus nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträgerkonsolen (80) unten eine Konsolenabschrägung (81) von ca. 15° aufweisen.
  26. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass stirnseitig an ihm Brüstungsplatten (36) zwischen vertikalen Stützen (3) eine Türöffnung (37) freigebend angeordnet sind und daran ein externes Treppenhaus (38) angeschlossen ist.
  27. Parkhaus nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Treppenhaus (38) vertikale Stützrohre (39) und von diesen zur Stirnwand (35) Querrohre (40) aufweist, auf denen Stufenkörper (42) ruhen, an denen außenseitig ein Geländer mit einem Edelstahlhandlauf (41) befestigt ist.
  28. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mit mindestens einer außenliegenden 180° oder 360° Spindel etagenweise verbunden ist.
  29. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der vertikalen Stützkonstruktionen pro Tragplatte (5) aus einer je einer vertikalen Stütze (3) besteht, die pro Etage jeweils auf einer Doppel-Lagerkonsole (12) die Lagereckbereiche (64A, 64B) jeweils benachbarter Tragplatten (5) abstützt und torsionsfest mit diesen verbindet.
  30. Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der vertikalen Stützkonstruktionen (3A) jeweils alternierend stirnseitig jeder zweiten Tragplatte (5) aus einer Streifenstütze (3A) besteht, welche pro Etage jeweils zwei Doppelkonsolen (12A) trägt, auf denen jeweils benachbarte Tragplatten (5) mit ihren Lagereckbereichen (64A, 64B) abgestützt und torsionsfest verbunden sind.
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