DE10235842A1 - Transportsystem für Taucher - Google Patents
Transportsystem für TaucherInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Transportsystem für Taucher, das aus wenigstens einer Tauchkapsel und einem Begleitfahrzeug besteht. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Transportsystem anzugeben, das äußerst kostengünstig herstellbar ist, das ein vergleichsweise geringes Gewicht ausweist und das zudem bei Bedarf auch so ausgebildet und eingesetzt werden kann, daß es nur schwer zu orten ist. DOLLAR A Es wird ein Transportsystem für Taucher, umfassend ein Begleitfahrzeug und eine Tauchkapsel, vorgeschlagen,bei welchem die Tauchkapselleinen Schwimmkörper mit einer Luke und einen Lukendeckel umfaßt, wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist, und wobei in der Kammer eine Druckentlastungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Druck in der mittels des Lukendeckels verschlossenen Kammer auf einen an der Erdoberfläche herrschenden üblichen Druck (Normaldruck) einstellbar ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Transportsystem für Taucher, das aus wenigstens einer Tauchkapsel und einem Begleitfahrzeug besteht. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Tauchkapsel mit einem Schwimmkörper mit einer Luke und einem Lukendeckel, wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist.
- Transportsysteme der hier in Frage stehenden Art sind nicht bekannt. Bekannt sind zum einen Ein-Mann-U-Boote z. B. aus der EP 0 867 360 A2 oder der US 1,031,118, jedoch kann im Unterschied zu solchen U-Booten, bei denen der Benutzer stets im Trockenen liegt, die erfindungsgemäße Tauchkapsel auch so verwendet werden, daß ein Taucher unter Wasser in die im Schwimmkörper der Tauchkapsel gebildete Kammer einschwimmt oder nach einem im Trockenen erfolgten Einstieg die Kammer mit Wasser flutet, also vollständig vom Wasser umgeben ist.
- In der DE 40 27 543 A1 wird ein dort als "Druckkörper" bezeichneter Gegenstand beschrieben, der angeblich Unterwassergeräte und Taucher vor hohen Drücken schützen soll. Dazu soll der Innneraum des Druckkörpers, in dem sich der vor hohem Druck zu schützende Gegenstand oder Taucher befindet, mit einer weitestgehend gasfreien, nicht oder nur wenig komprimierbaren Flüssigkeit aufgefüllt werden, die einem Zusammendrücken des Druckkörpers, dessen Außenhaut von sich aus hohen Drücken nicht standhalten kann, bei hohen Drücken entgegenwirken soll. Eine im Druckkörper befindliche nicht-komprimierbare Flüssigkeit gibt jedoch dann, wenn der Außendruck ansteigt und die Außenhaut des Druckkörpers von sich aus nicht hinreichend stabil ist, den Druck völlig ungemindert auf den eigentlich vor Druck zu schützenden Gegenstand oder sogar den Taucher weiter, so daß mit einem solchen Druckkörper keinerlei Schutzeffekt erzielt wird.
- Der Erfindung liegt zum einen die Aufgabe zugrunde, ein Transportsystem anzugeben, das äußerst kostengünstig herstellbar ist, das ein vergleichsweise geringes Gewicht ausweist und das zudem bei Bedarf auch so ausgebildet und eingesetzt werden kann, das es nur sehr schwer zu orten ist. Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bei dem System zum Einsatz kommende Tauchkapsel derart auszubilden, daß es einem Taucher möglich ist, zumindest innerhalb der beim sogenannten Freitauchen üblichen Tauchtiefen von bis zu 50 Metern auch längere Zeit zu verweilen, ohne beim Auftauchen eine Dekompressionprozedur unterlaufen zu müssen.
- Die Aufgabe wird gelöst von einem Transportsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 2. Die nebengeordneten Ansprüche betreffen einzelne Elemente des Transportsystems, nämlich eine Tauchkaspel und ein Begleitfahrzeug, das mit der Tauchkapsel ein Transport-, Versorgungs- und Rettungssystem für Taucher bilden kann. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Die Tauchkapsel gemäß Anspruch 3 kann unter Wasser aufgesucht und verlassen werden. Die Tauchkapsel gemäß Anspruch 7 kann auch so verwendet werden, daß die transportierte Person im Trockenen verbleibt, die Tauchkapsel also nicht geflutet wird. Sie eignet sich damit auch zum Transport von im Tauchen völlig unerfahrenen Personen, die die Kapsel im Trockenen besteigen, wobei im Regelfall aus Sicherheitsgründen ein ausgebildeter Taucher die Tauchkapsel begleiten wird.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
- Fig. 1 eine rein schematische Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen Tauchkapsel mit Abluftschlauch und Zulufttank in teilweise geschnittener Seitenansicht,
- Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Tauchkapsel mit gesonderten Abluft- und Zuluftschläuchen,
- Fig. 3 eine Tauchkapsel in geschnittener Seitenansicht mit abgenommenem Lukendeckel,
- Fig. 4 einen Schnitt durch eine Tauchkapsel mit Lukendeckel und Lukendeckelverkleidung, wobei der Schwimmkörper Hohlkammern aufweist,
- Fig. 5 eine Tauchkapsel mit einem über ein Gelenk angekoppelten Transport- und Versorgungsbehälter,
- Fig. 6a, b, c eine Tauchkapsel und einen mit der Tauchkapsel verbindbaren Transportkörper,
- Fig. 7a, b ein zur Aufnahme einer Tauchkapsel ausgebildetes Begleitfahrzeug in geschnittener Seitenansicht,
- Fig. 8 einen Querschnitt durch ein Begleitfahrzeug mit einem Rumpf,
- Fig. 9 einen Querschnitt durch ein Begleitfahrzeug mit zwei Rümpfen,
- Fig. 10a, b eine Prinzipskizze des Rumpfes eines Begleitfahrzeug im Querschnitt und geschnittener Seitenansicht, wobei in den Rumpf verschiedene Schotten eingesetzt sind,
- Fig. 11a, b, c Prinzipskizzen verschiedener Module eines modular aufgebauten Begleitfahrzeuges im Querschnitt,
- Fig. 12a, b, c Prinzipskizzen einer Transportkapsel und eines als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeuges, wobei das Begleitfahrzeug in geschnittener Seitenansicht und in Rückansicht gezeigt ist,
- Fig. 13a, b, c Prinzipskizzen einer modular aufgebauten Tauchkapsel und eines als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeugs zur Aufnahme der Transportkapsel,
- Fig. 14 eine Prinzipskizze zweier miteinander verbundener Tauchkapseln,
- Fig. 15a, b ein weiteres Ausführungsbeispiel eines als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeugs in geschnittener Seitenansicht und in Rückansicht,
- Fig. 16a, b, c Prinzipskizzen zweier miteinander über ein Gelenk verbundener Tauchkapseln und eines zur Aufnahme der Tauchkapseln ausgebildeten Begleitfahrzeugs,
- Fig. 17 eine Prinzipskizze eines modular aufgebauten Begleitfahrzeugs in geschnittener Seitenansicht und
- Fig. 18 eine Prinzipskizze einer doppelwandig ausgebildeten Tauchkapsel.
- In der Fig. 1 ist eine in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichnete Tauchkapsel mit einem Schwimmkörper 12 in teilweise geschnittener Seitenansicht rein schematisch gezeigt. Der Schwimmkörper bildet in seinem Inneren eine Kammer 14 zur Aufnahme eines Tauchers.
- Der Schwimmkörper 12 besteht bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem massiven Kunststoffrohr, z. B. aus Polyethylen oder Polypropylen, und weist ein spezifisches Gewicht auf, das niedriger ist, als das von Wasser. Ohne Zusatzgeräte würde der Schwimmkörper also im Wasser schwimmen.
- Zur Herstellung der Schwimmkörper haben sich Kunststoffrohre aus sog. PE-80 Polyethylen und insbesondere aus PE-100 Polyethylen (Klassifikation gemäß der deutschen bzw. der europäischen Norm DIN/CEN 155) besonders bewährt.
- Der Schwimmkörper kann leicht so austariert werden, daß er im Wasser nicht untergeht bzw. in einer bestimmten Tauchtiefe vom Taucher verlassen werden kann, ohne weiter abzusinken oder aufzutauchen. Damit ergibt sich eine sehr sichere Tauchkapsel, die auch bei Havarien den Taucher nicht ungewollt in die Tiefe zieht.
- Bei dem Kunststoffrohr kann es sich um einen Abschnitt eines Standardrohres handeln, wie es in großen Mengen industriell z. B. als Wasserrohr gefertigt wird. Dies erlaubt eine besonders preisgünstige Herstellung der Tauchkapsel.
- Ein Ende des Kunststoffrohres bildet eine mittels eines Lukendeckels 16 verschließbare Luke. Das andere Ende ist bei diesem Ausführungsbeispiel durch einen angeschweißten Kunststoffkegel 18 dauerhaft dicht verschlossen.
- Der Lukendeckel 16, der in geschlossenem Zustand die Luke fest verschließt, kann vorteilhaft aus durchsichtigem Material insbesondere Acrylglas gefertigt sein, um so einem in der Kammer 14 befindlichen Taucher die Sicht nach draußen zu ermöglichen. Alternativ können natürlich auch Kameras und andere Einrichtungen vorgesehen werden, die dem Taucher die Sicht nach draußen ermöglichen, jedoch sind solche Einrichtungen teurer und aufwendiger als ein durchsichtiger Lukendeckel.
- Der Lukendeckel kann plan oder strömungsgünstig nach außen gewölbt sein. Da der Lukendeckel eine gewisse Stabilität und damit eine gewisse Materialstärke aufweisen muß, hat es sich aus Kosten- und Gewichtsgründen bewährt, einen planen Luckendeckel 16 und eine gesonderte, strömungsgünstig ausgebildete Verkleidung 20 vorzusehen, wobei sich Acrylglas auch als Material für die Verkleidung bewährt hat. Die Verkleidung kann jedoch eine deutlich geringere Materialstärke als der Lukendeckel besitzen. In der Verkleidung 20 ist eine Öffnung 21 vorgesehen, so daß der von der Verkleidung umschlossene Raum stets Umgebungsdruck aufweist.
- Die Tauchkapsel 10 kann je nach Einsatzzweck mit unterschiedlichen an sich bekannten Zusatzteilen versehen werden, wie z. B. Heizeinrichtungen zur Erhöhung der Temperatur in derTauchkapsel, einem hier durch die Schraube 22 nur prinzipiell angedeuteten Antrieb, der z. B. elektrisch oder durch Muskelkraft betätigt sein kann, und verschiedenen ebenfalls nur prinzipiell angedeuteten Höhen- und Seitenrudern 24, 26, 28 und 30, die z. B. mechanisch- oder hydraulisch-verstellbar ausgebildet sein können.
- Ein wichtiges Element ist die im Inneren der Kammer 14 angeordnete Druckentlastungsvorrichtung 32, die bei diesem Ausführungsbeispiel aus einem in einem Zylinder 34 geführten Kolben 36 besteht, wobei der Kolben 36 über eine Schraube 38 exakt positionierbar ist und die Druckentlastungsvorrichtung hier so ausgebildet ist, daß sie das freie Volumen in der Kammer verändert. Auf die genaue Funktionsweise der Druckentlastungsvorrichtung wird im Zusammenhang mit der Arbeitsweise der Tauchkapsel noch eingegangen.
- Es sei an dieser Stelle betont, daß es sich bei der Fig. 1 ebenso wie bei den anderen Figuren um reine Prinzipskizzen zur Verdeutlichung des grundsätzlichen Prinzips der Tauchkapsel handelt und daß insbesondere die Druckentlastungsvorrichtung 32 im Inneren der Tauchkapsel angeordnet ist, während die Höhenruder 24 und 26 natürlich auf der Außenseite der Tauchkapsel angeordnet sind. Ferner sei noch einmal betont, daß bei einer bevorzugten Verwendung der Tauchkapsel auch die Kammer 14 mit Wasser gefüllt ist, daß jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit darauf verzichtet wurde, das Innere der Tauchkapsel und den Raum zwischen Lukendeckel 16 und Verkleidung 20 ebenfalls mit waagerechten kurzen Strichen zu versehen, die in der Zeichnung das Umgebungswasser andeuten. Gleiches gilt für die Fig. 2 und Fig. 5.
- Zur Versorgung eines in der Kammer 14 befindlichen Tauchers mit Frischluft ist bei diesem Ausführungsbeispiel ein Lufttank 40 vorgesehen, der über einen Schlauch 42 mit einer üblichen Atemmaske eines Tauchers gekoppelt werden kann. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß im Regelfall (auf eine Ausnahme im Zusammenhang mit dem Einsatz der Tauchkapsel zu reinen Erkundungszwecken wird noch eingegangen) der Schlauch 42 nicht etwa, wie aufgrund der rein schematischen Darstellung angenommen werden könnte, einfach in der Kammer 14 mündet und diese dann mit Luft füllt, sondern über weitere hier nicht gezeigte Schläuche so zum Taucher geführt wird, daß die Luft aus dem Tank 40 nur zu den Atemorganen des Tauchers und nicht in die Tauchkapsel gelangen kann.
- Das Ausatmen erfolgt über einen Abluftschlauch 44, der ebenfalls mit einer Atemmaske des Tauchers gekoppelt sein kann und der bis über die durch die Linie 46 angedeutete Wasseroberfläche geführt ist, so daß der Taucher nur gegen den an der Wasseroberfläche herrschenden Atmosphärendruck, im folgenden als Normaldruck bezeichnet, ausatmet.
- Dabei sei zur Vermeidung von Mißverständnissen bemerkt, daß der "Normaldruck" natürlich schwanken kann und an der Wasseroberfläche von Bergseen niedriger ist als auf Meereshöhe. Unter dem Begriff "Normaldruck" ist also kein bestimmter Druck (z. B. 1013 mbar), sondern vielmehr ein Druckbereich zu verstehen, innerhalb dessen sich die an der Erdoberfläche üblicherweise herrschenden Luftdrücke bewegen.
- In der Fig. 2 ist eine Tauchkapsel 50 rein schematisch gezeigt, die im wesentlichen der Tauchkapsel 10 entspricht, so daß gleichwirkende Teile auch mit gleichen Bezugszeichen versehen wurden. Die Luftzuführung erfolgt hierbei jedoch nicht über einen Tank, sondern von der Wasseroberfläche aus über einen Zuluftschlauch 52, der bei Benutzung mit einer hier nicht gezeigten Atemmaske eines dann in der Kammer 14 befindlichen Tauchers gekoppelt werden kann.
- Grundsätzlich können insbesondere bei ganz geringen Tauchtiefen die Zuluftzuführung und die Luftabführung auch über ein und denselben Schlauch erfolgen, jedoch nimmt bei zunehmender Tiefe die Länge und damit das Volumen des Schlauches zu (der bis an die Wasseroberfläche reichen muß, wenn nicht gegen einen Überdruck sondern nur gegen den Normaldruck ausgeatmet werden soll), so daß es zunehmend schwieriger und schließlich aufgrund des begrenzten Lungenvolumens des Tauchers unmöglich wird, die im Schlauch befindliche verbrauchte Luft weitestgehend auszublasen, so daß genügend Frischluft eingeatmet werden kann. Es sind daher ab einer gewissen Tauchtiefe getrennte Schläuche vorzusehen. Ist ein Begleitfahrzeug vorhanden, kann die Luftzufuhr und/oder die Luftabfuhr durch Pumpen o. dgl. unterstützt werden.
- Die Fig. 3 und Fig. 4 verdeutlichen noch einmal die einfache und kostengünstige prinzipielle Bauweise erfindungsgemäßer Tauchkapseln, wobei hier auf die Darstellung jedweder Zusatzgeräte wie Druckentlastungsvorrichtungen, Ruder, Antriebe und Einrichtungen zur Luftzufuhr und Luftabfuhr verzichtet wurde. Teile, die den bereits oben im Zusammenhang der Fig. 1 beschriebenen Teilen entsprechen, wurden mit den aus der Fig. 1 bekannten Bezugszeichen versehen.
- Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insofern auf die Beschreibung von Fig. 1 verwiesen.
- Der Schwimmkörper 12 der in Fig. 3 in geschnittener Seitenansicht mit abgenommenen Lukendeckel 56 gezeigten Tauchkapsel besteht aus massivem Kunststoff, insbesondere Polyethylen oder Polypropylen. Der Schwimmkörper 62 der in Fig. 4 in geschnittener Seitenansicht mit angesetztem Lukendeckel 56 gezeigten Tauchkapsel besteht aus einem beliebigen Material, dessen spezifisches Gewicht höher als das von Wasser sein kann, jedoch sind in dem Schwimmkörper 62 eine Anzahl von abgeschlossenen Hohlkammern 64, von denen aus Gründen der Übersichtlichkeit nur einige mit Bezugszeichen versehen wurden, ausgebildet, so daß das spezifische Gewicht des fertigen Schwimmkörpers im wesentlichen dem von Wasser entspricht oder vorzugsweise etwas unterhalb dieses Gewichts liegt, so daß eine bemannte und mit Wasser befüllte Tauchkapsel leicht in einer bestimmten Wassertiefe so austariert werden kann, daß sie weder aufschwimmt noch absinkt sinkt.
- Der in den Fig. 3 und 4 gezeigte Lukendeckel 56 besitzt einen umlaufenden Dichtring 58. Grundsätzlich ist die Verbindung von Luckendeckel und Schwimmkörper wenig problematisch solange zueinander komplementäre Anlageflächen an Luckendeckel und Schwimmkörper gebildet sind, da mit zunehmender Tiefe die Druckdifferenz zwischen Kammer 14, die im Regelfall unter Normaldruck stehen wird, und dem umgebenden Wasser größer wird und das umgebende Wasser den Lukendeckel damit fester an den Schwimmkörper preßt.
- Die Fig. 5 zeigt rein schematisch wie eine Tauchkapsel 10, die im wesentlichen der in Fig. 1 gezeigten Tauchkapsel entspricht, mit einem Transport- und Versorgungsbehälter 70 über ein Gelenk 72 gekoppelt werden kann. Damit läßt sich auf einfache und kostengünstige Weise ein Unterwasserfahrzeug herstellen, mit dem auch größere Distanzen überwunden werden können. Der durch die Schraube 74 angedeutete z. B. elektrische Antrieb und ggf. weitere benötigte Einrichtungen und Werkzeuge lassen sich in dem Transport- und Versorgungsbehälter problemlos unterbringen.
- In dem Transport- und Versorgungsbehälter kann auch ein Aufnahmetank zur Aufnahme verbauchter Luft vorgesehen sein, so daß dann, wenn es nicht möglich oder nicht gewünscht ist, einen Abluftschlauch 44 über die Wasseroberfläche 46 zu führen, in diesen Aufnahmetank geatmet werden kann.
- Der Transport- und Versorgungsbehälter kann - wie die Tauchkapsel - einen Schwimmkörper aus einem Kunststoffrohr aufweisen. Er ist damit nicht nur kostengünstig herstellbar, sondern braucht dann - ebenso wie die Tauchkapsel - nur wenige oder gar keine metallischen Teile aufzuweisen. Anstelle des gezeigten Gelenks 72 sind auch andere geeignete Kopplungsmittel einsetzbar.
- In der Fig. 6a und der Fig. 6b ist eine Tauchkapsel 80 gezeigt, bei der in einem Schwimmkörper 82 eine Kammer 84 gebildet ist, die über eine mit einem Lukendeckel 86 verschließbare Luke zugänglich ist. Fig. 6a und Fig. 6c zeigen einen Transportkörper 88, der an der Tauchkapsel 80 befestigbar und bei Bedarf abnehmbar ist. In den Transportkörper 88 ist ein Balastkörper 90 eingelegt.
- Der Transportkörper 88 kann wie die Tauchkapsel 80 aus Kunststoffrohr bestehen und z. B. als Frachtcontainer zur Mitnahme von Werkzeugen und dergleichen oder als Niederdrucklufttank dienen. Diese Ausführungsbeispiele zeigen bereits, daß es die Erfindung vorteilhaft erlaubt, die Tauchkapseln aber auch, worauf noch eingegangen wird, die Begleitfahrzeuge modular aufzubauen, so daß aus einer Anzahl verschiedener Komponenten schnell ein dem jeweiligen Einsatzfall optimal angepaßtes Transportsystem zusammengestellt werden kann. Der Schwimmkörper der Tauchkaspel bzw. der Rumpf eines Begleitfahrzeuges stellt dabei dann eine Art "Grundmodul" dar, an die die jeweils benötigten Module, wie z. B. Antriebs-, Versorgungs- oder Transportmodule ggf. unter Zwischenschaltung entsprechender Kopplungsmittel angekoppelt werden können.
- Die Fig. 7a und Fig. 7b zeigen schematisch ein zur Aufnahme einer ertindungsgemäßen Tauchkapsel ausgebildetes Begleitfahrzeug 100 in geschnittener Seitenansicht, das bei diesem Ausführungsbeispiel aus zwei miteinander verbunden Kunststoffrohren 102 und 104 besteht, die zu Transportzwecken voneinander getrennt werden können. Auch dieses Begleitfahrzeug ist modular aufgebaut.
- In dem einen Kunststoffrohr 102 ist eine Aufnahme 106 für eine Tauchkapsel 80, in dem anderen Kunststoffrohr 104 sind eine nach oben offene Plicht 110 zur Aufnahme einer oder mehrerer Personen, zwei Auftriebskammern 112 und 114 und eine Aufnahme 108 z. B. für einen Transportkörper 88 oder andere Module wie insbesondere ein hier nicht gezeigtes Antriebsmodul, gebildet, wobei die Auftriebskammern 112 und 114 durch feste oder beweglich Schotten 116 und 118 gegen die offene Plicht abgedichtet sind. Das Begleitfahrzeug kann so betrieben werden, daß es kurz unterhalb der Wasserlinie im Wasser schwimmt, so daß ggf. nur der Kopf einer im Begleitfahrzeug befindlichen Person über die Wasserlinie ragt.
- Ein solches Begleitfahrzeug kann sowohl als Einrumpfboot ausgebildet sein und dann einen Querschnitt wie in Fig. 8 gezeigt aufweisen (Schnitt durch das Rohr 104 des Begleitfahrzeuges gemäß Fig. 7a), als auch als Mehrrumpfboot, z. B. mit zwei Rümpfen 104a und 104b wie in Fig. 9 im Querschnitt gezeigt.
- Die in den Fig. 7a und 7b angedeuteten Schotten 116 und 118 können unterschiedlich ausgebildet sein. Fig. 10a zeigt eine Prinzipskizze verschiedener in ein Rohr 120 eingebauter Schotten im Seitenschnitt, die Fig. 10b zeigt das Rohr 120 im Querschnitt. Bei den Linien 122 handelt es sich um Unterbrechungslinien die andeuteten, daß hier immer nur Ausschnitte aus dem Rohr 120 gezeigt sind.
- Die Schotten 124, 126, 128 und 130 können ebenfalls aus Kunststoff hergestellt werden. Das Schott 124 ist als massives Kunststoffschott, die Schotten 126 und 130 sind als Hohlkammerkunststoffschotten ausgebildet. Alle drei Schotten können leicht in ein entsprechendes Kunststoffrohr 120 in an sich bekannter Weise eingeschweißt werden, z. B. durch Anlegen von Heizelementen 132 und ringförmige Erwärmung an der entsprechenden Stelle wie in Fig. 10a angedeutet.
- Das Schott 128 ist ein variabel in einem Rohr positionierbares Kunststoffschott, das auf seiner der Innenseite des Rohres 120 zugewandten Mantelfläche mit Luft, Wasser oder einem sonstigen Fluid füllbare Dichtschläuche 134 und 136 aufweist, die bei Bedarf eine dichte und feste Anlage des Schotts an der Innenseite des Rohres 120 gewährleisten.
- In der Fig. 11a ist ein Grundmodell eines Begleitfahrzeuges im Querschnitt dargestellt, wobei die beiden schrägen Linien, wie bereits im Zusammenhang mit der Fig. 10 beschrieben, Unterbrechungslinien darstellen, so daß das in seiner Gesamtheit mit 140 bezeichnete Begleitfahrzeug tatsächlich länger sein kann, als in der Zeichnung dargestellt. In dem Begleitfahrzeug ist ein bewegliches Schott 128 vorgesehen. Das Begleitfahrzeug 140 verfügt ferner über eine Endkappe 142, an welche verschiedene Module angeschlossen werden können, z. B. der in Fig. 11b gezeigte Motor 144. Die Fig. 11c zeigt ein Gehäuse 146, das zur Aufnahme und Kühlung des entsprechenden Motors ausgebildet ist. Es kann doppelwandig ausgebildet sein, und es kann z. B. vorgesehen werden, daß zwischen den Wänden ein Kühlmittel strömt.
- In der Fig. 12a ist eine Transportkapsel 10 gezeigt. Die Fig. 12b zeigt, wie diese Transportkapsel 10 in einem Rumpf eines hier als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeugs untergebracht ist. In dem Transportfahrzeug sind zwei flexible Tanks 148 und 150 vorgesehen, die z. B. Treibstoff und Trinkwasser aufnehmen können. Die Fig. 12c zeigt die prinzipielle Rückansicht eines aus zwei Rümpfen gebildeten Transportfahrzeugs, wobei einer der Rümpfe mit einem Motor und einer entsprechenden Antriebsschraube 152 versehen ist und wobei zwischen den Rümpfen ein zusätzlicher Außenbordmotor 154 angeordnet ist.
- Die Fig. 13a zeigt eine modular aufgebaute Tauchkapsel 10', die Fig. 13b zeigt ein Begleitfahrzeug zur Aufnahme der Tauchkapsel.
- Die Fig. 13c zeigt die Rückansicht eines als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeugs, wobei jeder Rumpf 156, 158 über einen eigenen Antrieb verfügt.
- In der Fig. 14 ist dargestellt, wie zwei Tauchkapseln über ein Seil miteinander zur Bildung eines Verbandes verbunden sein können, wobei die beiden schrägen Linien in der Mitte der Figur andeuten, daß das Seil tatsächlich wesentlich länger sein kann.
- In der Fig. 15a ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Begleitfahrzeuges dargestellt, in der Fig. 15b ist angedeutet, daß eine Tauchkapsel 10 auch zwischen den beiden Rümpfen 156 und 158 eines als Katamaran ausgebildeten Begleitfahrzeuges transportiert werden kann.
- Die Fig. 16a zeigt zwei Tauchkapseln, die über ein hier nicht weiter gezeigtes Gelenk verbunden sind, wobei jede Tauchkapsel über einen eigenen Antrieb verfügt. Die Fig. 16b zeigt ein Begleitfahrzeug zur Aufnahme zweier über ein Gelenk verbundener Tauchkapseln. Die Fig. 16c zeigt die Rückansicht eines als Einrumpfboot ausgebildeten Begleitfahrzeugs mit zwei hier jeweils vierflügeligen Schrauben 160 und 160', die so ausgebildet sind, daß sie unter Erzeugung von Vortrieb im Betrieb gegenläufig rotieren, so daß sich das im Betrieb von ihnen jeweils erzeugte Drehmoment praktisch aufhebt.
- Die Fig. 17 zeigt ein modular aufgebautes, in seiner Gesamtheit hier mit 162 bezeichnetes Begleitfahrzeug, bei dem der Motor in einem Gehäuse 146 angeordnet ist. Das Begleitfahrzeug verfügt über eine offene Plicht 164.
- Eine besondere Tauchkapsel 170 zeigt die Fig. 18: Diese Tauchkapsel ist doppelwandig ausgebildet und besteht aus einer inneren Kapsel 172 und einer äußeren Kapsel 174. Die innere Kapsel 172 wird analog zu einer der bislang beschriebenen Tauchkapseln, z. B. der Tauchkapsel 10 gemäß Fig. 1 ausgebildet, wobei hier auf die Darstellung entsprechender Antriebsvorrichtungen verzichtet wurde.
- Die äußere Kapsel 174 ist überall etwas größer bemessen als die innere Kapsel 172 und so ausgebildet, daß sie die innere Kapsel 172 vollständig umschließen kann. Entsprechende Antriebe sind natürlich durch die Kapsel 174 nach außen geführt. Bei entsprechender Ausbildung von äußerer Kapsel 174 und innerer Kapsel 172 kann bei Benutzung der Tauchkapsel 170 ein Luft- oder Gaspolster zwischen der Außenhaut der inneren Kapsel 172 und der Innenwand der äußeren Kapsel 174 mit dem Druck des Umgebungswassers aufgebaut werden. Wurde die innere Kapsel 172 zuvor geflutet, kann sie wie eine der bislang beschriebenen Tauchkapseln verwendet werden. Das sie umgebende Luft- oder Gaspolster federt dann plötzliche Druckschwankungen, wie sie z. B. bei der Explosion von Wasserbomben auftreten können, ab, da das in dem zwischen innerer Kapsel 172 und äußerer Kapsel 174 vorgesehene Medium, im Regelfall also Luft, kompressibel ist.
- Die erfindungsgemäße Tauchkapsel kann zum Transport und zur Rettung von Tauchern, insbesondere zu den verschiedensten militärischen und zivilen Zwecken, z. B. zu reinen Erkundungszwecken auch im Tourismusbereich und auch als U-Boot eingesetzt werden. Insbesondere kann die Tauchkapsel vorteilhaft auch als Dekompressionskapsel eingesetzt werden. Sie eignet sich zur Unterwasser-Aufklärung, und zwar sowohl frei operierend als auch im Schlepp eines Bootes, z. B. eines erfindungsgemäßen Begleitfahrzeuges.
- Die Tauchkapsel kann zur technischen Kontrolle von Schiffen, Bohrinseln, Seekabeln, Brücken aber auch zur Bewachung der genannten Objekte und Ihrem Schutz vor Sabotageanschlägen eingesetzt werden. Durch die oben beschriebene Arbeitsweise ermöglicht es die Tauchkapsel Tauchern, über mehrere Stunden auch in größerer Tiefe zu verweilen, ohne daß beim Auftauchen Dekompressionszeiten eingehalten werden müssen. Je nach Seegebiet kann die Tauchkapsel dazu ein Heizsystem aufweisen, so daß der Taucher vor Unterkühlung geschützt ist. Beim Einsatz zu reinen Erkundungszwecken kann die Tauchkapsel über Wasser bestiegen werden, worauf die Tauchkapsel verschlossen wird, so daß die in der Tauchkapsel befindliche Person während des Tauchens im Trockenen bleibt. Zufuhr und Abfuhr von Luft erfolgen von der Wasseroberfläche aus über entsprechende Schläuche. Die Tiefensteuerung erfolgt in an sich bekannter Weise über ein Tariersystem an der Außenseite der Kapsel oder über an der Außenseite der Kapsel angebrachten, bei Bedarf leicht abwerfbaren Ballast. Hierfür eignet sich insbesondere eine gemäß Anspruch 7 ausgebildete Tauchkapsel, die sehr sicher ist und zudem sehr kostengünstig (zu Bruchteilen der Kosten üblicher Ein-Mann-U-Boote) herstellbar ist.
- Beim Einsatz zum Transport von Tauchern kann die Tauchkapsel sowohl über als auch unter Wasser bestiegen werden. Die Luftzufuhr kann wie oben beschrieben auf unterschiedliche Weisen erfolgen, das Ausatmen erfolgt gegen Normaldruck entweder in einen gesonderten Aufnahmetank oder über einen an die Wasseroberfläche geführten Abluftschlauch. Durch entsprechende Tariersysteme kann leicht gewährleistet werden, daß die Tauchkapsel, wenn ein Taucher sie unter Wasser verläßt, weder aufsteigt noch absinkt.
- Sucht ein Taucher die Kammer der Tauchkapsel unter Wasser auf, so füllt sich die Kammer natürlich auch mit Wasser. Nach dem Verschließen der Kammer mittels des Lukendeckels kann der Taucher dann über die Druckentlastungsvorrichtung in der Kammer Normaldruck einstellen, so daß er zwar noch unter Wasser, aber nicht im Überdruck liegt und bei Auftauchen keine Kompressionszeiten einhalten muß. Damit wird es dem Taucher möglich, auch längere Zeit unter Wasser in größerer Tiefe, z. B. 10 m oder 20 m zu verweilen oder größere Strecken zurückzulegen, dann die Kapsel kurzzeitig für auszuführende Arbeiten zu verlassen und anschließend die Kapsel wieder aufzusuchen, ohne daß dies für seinen Organismus eine größere Belastung darstellte.
- Die Tauchkapsel eignet sich auch hervorragend als problemlos selbst auf kleinen Schiffen mitzuführende, vorteilhaft bereits unter Wasser zu besteigende Dekompressionskapsel. Nach dem Einstieg kann der Taucher die in der Tauchkapsel für diesen Einsatzweck vorgesehenen Versorgungseinrichtungen wie z. B. externe Luftzufuhr und insbesondere Heizeinrichtungen zur Erhöhung der Temperatur in der Tauchkapsel nutzen, vermindert aber Druck in der Kapsel nicht sofort auf Normaldruck. Vielmehr führt er die übliche Dekompressionsprozedur durch, wozu er entweder langsam den Druck in der Tauchkapsel mittels der Druckentlastungsvorrichtung vermindern kann ohne zur Wasseroberfläche aufzusteigen oder unter Einhaltung der notwendigen Verweilzeiten in den entsprechenden Tiefen langsam an die Wasseroberfläche aufsteigen kann.
- Natürlich können diese Prozeduren auch von einem Begleitfahrzeug aus gesteuert werden, so daß sich der Taucher ausruhen kann und sicher an die Wasseroberfläche geborgen wird.
- Der beschriebene und in den Zeichnungen angedeutete modulare Aufbau von Tauchkapsel und erfindungsgemäßem Begleitfahrzeug ermöglicht es nicht nur, schnell ein für den jeweiligen Einsatzfall optimal angepaßtes Transportsystem zusammenzustellen, es erlaubt auch den leichten und kostengünstigen Austausch beschädigter Module.
- Die genannte Ausbildungsmöglichkeit des Begleitfahrzeuges derart, daß es dicht unterhalb der Wasseroberfläche schwimmt, so daß nur der Oberkörper einer in dem Begleitfahrzeug sitzenden Person aus dem Wasser ragt, erlaubt es, die Tauchkapsel unter Wasser in einen Rumpf eines entsprechend ausgebildeten Begleitfahrzeuges einzuschwimmen, so daß kein Kran benötigt wird, um die Tauchkapsel vom Begleitfahrzeug aufnehmen zu lassen, wobei der Rumpf des Begleitfahrzeuges ebenso wie die Tauchkapsel selbst aus einem Standard-Kunststoffrohr gebildet sein können, was eine im Verhältnis zu üblichen U-Booten und Wasserfahrzeugen mit Unter-Wasser-Aufnahmemöglichkeiten extrem preisgünstige Ausgestaltung von Begleitfahrzeug und Tauchkapsel erlaubt.
- Selbstverständlich können Tauchkapsel und/oder Begleitfahrzeug auch aus anderen Materialien als den beschriebenen Standard-Kunststoffrohren gefertigt werden, jedoch wird dadurch im Regelfall die Herstellung verteuert.
- Eine im wesentlichen zylindrische Ausbildung sowohl von Tauchkapsel als auch Begleitfahrzeug hat zudem den Vorteil, daß sowohl die Tauchkapsel als auch das Beleitfahrzeug aus dem Wasser an Land gerollt bzw. vom Land in das Wasser gerollt werden können. Auch ermöglicht es diese Ausgestaltung, das Begleitfahrzeug und/oder die Tauchkapsel bei militärischen Einsätzen über die entsprechend ausgebildeten Torpedorohre eines Schiffes im Wasser abzusetzen.
Claims (28)
1. Transportsystem für Taucher umfassend ein Begleitfahrzeug und eine
Tauchkapsel,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchkapsel
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel umfaßt,
wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist, und
wobei in der Kammer eine Druckentlastungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Druck in der mittels des Lukendeckels verschlossenen Kammer auf einen an der Erdoberfläche herrschenden üblichen Druck (Normaldruck) einstellbar ist.
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel umfaßt,
wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist, und
wobei in der Kammer eine Druckentlastungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Druck in der mittels des Lukendeckels verschlossenen Kammer auf einen an der Erdoberfläche herrschenden üblichen Druck (Normaldruck) einstellbar ist.
2. Transportsystem für Taucher umfassend ein Begleitfahrzeug und eine
Tauchkapsel,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchkapsel
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel umfaßt,
wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist, und
wobei das spezifische Gewicht des Schwimmkörpers unter dem spezifischen Gewicht von Wasser liegt.
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel umfaßt,
wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist, und
wobei das spezifische Gewicht des Schwimmkörpers unter dem spezifischen Gewicht von Wasser liegt.
3. Tauchkapsel umfassend
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel, wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Kammer eine Druckentlastungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Druck in der mittels des Lukendeckels verschlossenen Kammer auf einen an der Erdoberfläche herrschenden üblichen Druck (Normaldruck) einstellbar ist.
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel, wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers umschließt, die bei Benutzung voll Wasser laufen kann und die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht verschließbar ist
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Kammer eine Druckentlastungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels welcher der Druck in der mittels des Lukendeckels verschlossenen Kammer auf einen an der Erdoberfläche herrschenden üblichen Druck (Normaldruck) einstellbar ist.
4. Tauchkapsel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der
Druckentlastungsvorrichtung das freie Volumen in der Kammer veränderbar
ist.
5. Tauchkapsel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Druckentlastungsvorrichtung mittels einer Schraube manuell betätigbar ist.
6. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckentlastungsvorrichtung eine Kolben-Zylinder-Einheit ist.
7. Tauchkapsel für Taucher, insbesondere nach Anspruch 3 umfassend
einen Schwimmkörper mit einer Luke und
einen Lukendeckel,
wobei der Schwimmkörper eine Kammer zur Aufnahme eines Tauchers
umschließt, die über die Luke zugänglich und mittels des Lukendeckels dicht
verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das spezifische Gewicht des Schwimmkörpers unter dem spezifischen
Gewicht von Wasser liegt.
8. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwimmkörper im wesentlichen aus einem Kunststoffrohr,
insbesondere einem Polyethylen- oder Polypropylen-Rohr besteht.
9. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwimmkörper aus mehreren Komponenten besteht, insbesondere
aus einem doppelwandigen Kunststoffrohr insbesondere mit
ausgeschäumtem Zwischenraum oder mit Einlagen und/oder aus einem
massiven Kunststoffrohr mit eingelassenen oder angebrachten
Versteifungsringen.
10. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß eine innere Kapsel (172) und eine äußere Kapsel (174) vorgesehen
sind, zwischen denen bei Benutzung der Tauchkaspel ein Druckpolster
ausbildbar ist.
11. Tauchkapsel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Druckpolster von einem zwischen äußerer und innerer Kapsel eingebrachten
kompressiblen Medium, insbesondere Luft, gebildet wird.
12. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Lukendeckel aus durchsichtigem Material, insbesondere Acrylglas
hergestellt ist.
13. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß eine strömungsgünstige, insbesondere gewölbte
Lukendeckelverkleidung vorgesehen ist.
14. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß Atemhilfsmittel vorgesehen sind, die es einem in der Kammer
befindlichen Taucher ermöglichen, gegen Normaldruck auszuatmen.
15. Tauchkapsel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Atemhilfsmittel einen zur Wasseroberfläche geführten Abluftschlauch
umfassen.
16. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß ein zur Wasseroberfläche geführter gesonderter Zuluftschlauch
vorgesehen ist.
17. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Ablufttank zur Aufnahme der ausgeatmeten Luft eines im
Schwimmkörper befindlichen Tauchers vorgesehen ist.
18. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Zulufttank zur Versorgung des im Schwimmkörper befindlichen
Tauchers mit Luft vorgesehen ist.
19. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Heizeinrichtung zur Erwärmung von in der Kammer zur Aufnahme
eines Tauchers befindlichem Wasser vorgesehen ist.
20. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein Tariersystem zur Steuerung der Tauchtiefe der
Tauchkapsel vorgesehen ist.
21. Tauchkapsel nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
zwei gesonderte Tariersysteme zur Steuerung der Tauchtiefe, insbesondere
ein Tariersystem zur Steuerung der Tauchtiefe im Normalbetrieb und ein
Tariersystem zur Durchführung eines Notaufstiegs vorgesehen sind.
22. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 21 dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchkapsel modular aufgebaut ist, wobei der Schwimmkörper ein
Modul bildet, an das weitere Module wie insbesondere Antriebs-,
Versorgungs- und Transportmodule koppelbar sind.
23. Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 22 dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchkapsel derart ausgebildet ist, daß sie mit wenigstens einer
weiteren Tauchkapsel zur Bildung eines tauchfähigen Verbandes koppelbar
ist.
24. Begleitfahrzeug für eine Tauchkapsel nach einem der Ansprüche 3 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine Aufnahme für die Tauchkapsel
aufweist.
25. Begleitfahrzeug nach Anspruch 24 mit wenigstens einem zumindest partiell
hohlen Rumpf, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für die
Tauchkapsel in einem Rumpf des Begleitfahrzeugs ausgebildet ist.
26. Begleitfahrzeug nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Rumpf
oder die Rümpfe des Begleitfahrzeugs aus einem oder mehreren
Kunststoffrohr/-rohren gebildet ist bzw. sind.
27. Begleitfahrzeug nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kunststoffrohr ein Standard-Kunststoffrohr aus dem Rohrleitungsbau,
insbesondere ein Wasserrohr ist.
28. Begleitfahrzeug nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß es modular aufgebaut ist.
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