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DE3001197A1 - Vorrichtung zum retten von schiffbruechigen - Google Patents

Vorrichtung zum retten von schiffbruechigen

Info

Publication number
DE3001197A1
DE3001197A1 DE19803001197 DE3001197A DE3001197A1 DE 3001197 A1 DE3001197 A1 DE 3001197A1 DE 19803001197 DE19803001197 DE 19803001197 DE 3001197 A DE3001197 A DE 3001197A DE 3001197 A1 DE3001197 A1 DE 3001197A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
section
ship
water jet
rescue
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19803001197
Other languages
English (en)
Inventor
Dieter 2806 Oyten Haas
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ahlemann & Schlatter
Original Assignee
Ahlemann & Schlatter
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ahlemann & Schlatter filed Critical Ahlemann & Schlatter
Priority to DE19803001197 priority Critical patent/DE3001197A1/de
Publication of DE3001197A1 publication Critical patent/DE3001197A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
    • B63C9/06Floatable closed containers with accommodation for one or more persons inside
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C9/00Life-saving in water
    • B63C9/02Lifeboats, life-rafts or the like, specially adapted for life-saving
    • B63C2009/023Lifeboats, life-rafts or the like, specially adapted for life-saving self-righting, i.e. returning into an upright position after upside down deployment, or capsizing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Description

  • Vprrichtung zum Retten von Schiffbrüchigen
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Retten von Schiffbrüchigen.
  • Während sich in den vergangenen etwa zweihundert Jahren in der Schiffstechnik bezüglich der Schiffstypen, Schiffsantriebe, Navigationsmittel, Kommunikationseinrichtungen etc. durch Neukonzipierungen oder zumindest beachtliche Veränderungen so grundlegende Veränderungen vollzogen haben, daß von den ursprünglichen Konstruktionen nur verhältnismäßig wenig verblieben ist, steht die sich auf navigatorische Rettungsmittel beziehende Situation hierzu in einem deutlichen Gegensatz.
  • Sieht man nämlich einmal von den in diesen Zeitraum an derartigen Rettungsmitteln neu hinzugekommenen aufblasbaren sog. Rettungsinseln ab, die abgesehen von dem Vorteil, daß sie im Bevorratungszustand platzsparend zu verwahren sind, bezüglich ihrer Rettungseigenschaften noch viele beachtliche Nachteile besitzen, so verbleiben im wesentlichen Rettungsringe, Schwimmwesten und Rettungsboote, die in ihrer Grundkonzeption schon seit Jahrzehnten, um nicht zu sagen, Jahrhunderten, festliegen, mit dem Ergebnis, daß man nicht davon sprechen kann, daß Schiffbrüchigen im Notfalle Rettungsmittel zur Verfügung stehen, die dem allgemeinen Stand der heutigen Technik entsprechen.
  • So bieten die bekannten Rettungsmittel bei widrigen klimatischen Bedingungen wie Kälte, Nässe etc. Schiffbrüchigen keinen hinreichenden Schutz, so daß die Überlebenschancen selbst bei Erreichen bzw. Einsatz des betreffenden Rettungsmittels stark eingeschränkt sind, wenn diese beispielsweise niedrigen Temperaturen durchnäßt ausgesetzt sind, so daß es unter diesen Umständen in aller Regel verhältnismäßig schnell zu Unterkühlungen kommt. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Seenotfälle -abgesehen von Kollisionen - nun einmal in aller Regel nicht bei glatter See unter strahlender Sonne stattfinden, sondern in ihrer überwiegenden Zahl bei klimatisch recht unverträglichen Bedingungen.
  • Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß die Schiffbrüchigen die bekannten Rettungsmittel im allgemeinen nur vom Wasser aus erreichen, wodurch eine Durchnässung der Kleidung und eine Abkühlung gleichsam vom Prinzip her bereits von vornherein vorprogrammiert ist.
  • Es kommt weiterhin hinzu, daß selbst in Fällen, in denen Schiffbrüchige Rettungsmittel erreichen und die klimatischen Gegebenheiten über einen längeren Zeitraum mehr oder weniger gut überstehen, die Schiffbrüchigen auf der Weite des Wassers insbesondere bei bewegter See nicht gefunden werden, da außer einer optischen Ortungsmöglichkeit keine anderen Ortungsmöglichkeiten gegeben sind.
  • Selbst in Fällen, in denen beispielsweise Rettungsboote mit Bausätzen zum Errichten von Radarreflektoren ausgerüstet sind, ist häufig eine Radarortung nicht möglich, weil es durchnäßten Schiffbrüchigen mit klammen Händen nicht möglich ist, derartige Radarreflektoren zusammenzusetzen und zu montieren, so daß diese oder Teile von ihnen dann insbesondere bei bewegter See über Bord gehen.
  • Zusammenfassend läßt sich mithin feststellen, daß die Rettungsmittelsituation im akuten Seenotfall außerordentlich unbefriedigend ist und in einem krassen Mißverhältnis zu dem übrigen Stand der heutigen Schiffstechnik steht.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein neues Rettungsmittel für Schiffsbrüchige zu schaffen, welches den Schiffbrüchigen nicht nur eine erhebliche Verbesserung gegen das Wetter sowie das Wasser gewährt, sondern darüber hinaus von vornherein die Möglichkeit bietet, daß Schiffbrüchige im Seenotfall das neue Rettungsmittel benutzen können, ohne zuvor ins Wasser gehen zu müssen. Weiterhin soll das neue Rettungsmittel sicherschnell und problemlos vom Schiff zu lösen und mit einem geeigneten Antrieb aus dem Bereich des Schiffes herauszubewegen sowie sowohl bei Tag als auch bei Nacht auch über einen längeren Zeitraum von Rettungsflugzeugen oder Schiffen verhältnismäßig gut aufzufinden sein.
  • Schließlich ist weiterhin angestrebt, daß das unsinkbar und kentersichere ausgebildete neue Rettungsmittel beim Einbringen ins Wasser verhältnismäßig schonend eintaucht, ohne daß zu große Stoßbeanspruchungen auf die Schiffbrüchigen ausgeübt werden, für deren sichere Positionierung innerhalb der Rettungsvorrichtung gesorgt sein soll, wobei die gesamte Handhabung von Beginn des Seenotfalls an so einfach sein soll, daß das Rettungsmittel unter widrigen Umständen ggf. auch von lediglich einer Person gehandhabt werden kann.
  • Die Lösung der der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Rumpf aufgabe ist gekennzeichnet durch ein im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildetes, geschlossenes Gehäuse, dessen rechtwinklig zur Symmetrieachse verlaufende Querschnittsfläche vom unteren Ende in Richtung auf das obere Ende wenigstens über einen Höhenabschnitt zunimmt, und an dessen oberem Abschnitt wenigstens eine mit einer verriegelbaren Tür, Luke o.dgl. flüssigkeitsdicht verschließbare Ein- und Ausstiegsöffnung vorhanden ist.
  • Eine solche Rettungsvorrichtung, an deren Innenwandung vorzugsweise im wesentlichen umlaufend schalenförmige Sitze angeordnet sein können, die zwecks sicherer Halterung der Schiffbrüchigen vorzugsweise jeweils mit einem Sicherheitsgurt ausgerüstet sind, bietet den Schiffbrüchigen im Wasser nicht nur einen außerordentlich guten Schutz, sondern ermöglicht es, daß die Schiffbrüchigen die Rettungsvorrichtung bereits an Bord des Schiffes besteigen, so daß sie im Seenotfalle nicht notwendigerweise zunächst einmal durchnäßt werden.
  • Als besonders zweckmäßig hat es sich herausgestellt, wenn der untere Abschnitt des Gehäuses im wesentlichen kegelförmig ausgebildet ist, da sich bei einer solchen Ausbildung ein besonders sanftes, gleichsam gebremstes Eintauchen ergibt, wenn die Rettungsvorrichtung am Schiff gelöst wird und ins Wasser gleitet. Dieses hat zur Folge, daß die sich auf die Insassen auswirkenden Kräfte aufgrund der beim Eintauchen ins Wasser entstehenden Verzögerungen in solchen Grenzen gehalten werden, die normalerweise irgendwelche Verletzungen insbesondere dann ausschließen, wenn die Schiffbrüchigen dabei auf ihren Schalensitzen sitzen und mit den Sicherheitsgurten angeschnallt sind.
  • Darüber hinaus ergibt eine solche Formgebung einen guten Stabilisierungseffekt, wie dieses selbstverständlich gewünscht ist, und zwar insbesondere dann, wenn der untere Gehäuseabschnitt nicht unbeachtlich schwerer ausgebildet ist als der obere Gehäuseabschnitt. Hierfür kann der untere Gehäuseabschnitt mit einem konstanten oder/und variablem Ballastgewicht versehen sein, wobei sich das konstante Ballastgewicht zweckmäßigerweise durch Anordnung einer entsprechenden Ballastmasse am unteren Ende des Gehäuses verwirklichen läßt, während sich ein variables Ballastgewicht zweckmäßigerweise mit einem oder mehreren Ballasttanks verwirklichen läßt.
  • Es ist ersichtlich, daß zur Erzielung dieser Vorteile keineswegs eine streng geometrisch kegelförmige Ausbildung erforderlich ist, sondern daß die Gehäuseform beispielsweise auch parabelförmig o.ä. ausgebildet sein kann.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind der untere Gehäuseabschnitt und der obere Gehäuseabschnitt im wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet. Eine solche Ausgestaltung führt nicht allein zu besonders günstigen Produktionskosten und eröffnet ersichtlich ohne Schwierigkeit die Möglichkeit einer einfachen Fertigung unterschiedlicher Baugrößen, sondern sie ist auch in vielfältiger anderer Hinsicht, d.h. also insbesondere im Hinblick auf Sinn und Zweck der Rettungsvorrichtung und die an sie zu stellenden Anforderungen besonders günstig, wie sich für den einschlägigen Fachmann ohne weiteres ergeben dürfte.
  • Zunächst einmal bieten sich bei einer solchen oder ähnlichen Ausgestaltung zahlreiche verhältnismäßig einfache und sichere Möglichkeiten für die Ausbildung eines lösbaren Haltemittels, mit dem die Rettungsvorrichtung vorzugsweise im Bereich einer Ausnehmung des betreffenden Schiffes zu halten ist, wobei ein solches beispielsweise hakenförmiges Haltemittel vorzugsweise am oberen Endabschnitt des Gehäuses angeordnet ist, so daß die Rettungsvorrichtung - nachdem die Schiffbrüchigen sie bestiegen und die Einstiegsöffnung von innen her mit der Tür bzw. Luke verriegelt haben sowie sich auf ihre Sitze begeben und dort angeschnallt haben - das Haltemittel mittels einer Entriegelungsvorrichtung vom Inneren des Gehäuses her entriegeln oder die Rettungsvorrichtung absprengen können, um ein Lösen der Rettungsvorrichtung vom Schiff zu bewirken.
  • Insbesondere bei der weiter oben beschriebenen, bevorzugten doppelkegelförmigen Ausgestaltung ist das Abrutschen in der Rettungsvorrichtung von der schrägen Bordwand ins Wasser nach dem Entriegeln des Haltemittels selbst bei extremen Schräglagen des Schiffes sichergestellt, wobei die kegelförmige Ausbildung des unteren Abschnittes der Rettungsvorrichtung nicht nur, wie bereits erwähnt, einen harten Aufschlag auf die Wasseroberfläche verhindert, sondern auch ein problemloses Abgleiten vom Schiff garantiert.
  • Die erwähnte oder eine ähnliche Ausgestaltung bietet darüber hinaus den Vorteil, daß der obere Endabschnitt des Gehäuses nicht nur ein gut sichtbares Signallicht enthalten kann, sondern auch eine Kopfhöhe der Spitze über dem Wasserniveau bietet, die bei einer Ausgestaltung des oberen Endabschnittes als Radarreflektor von Rettungsfahrzeugen aus anpeilbar ist, weil sie sich hinreichend hoch über der Wasseroberfläche befindet.
  • Die am oberen Endabschnitt des Gehäuses vorgesehene Lichtquelle ist bevorzugt so ausgestaltet, daß sie einerseits nach außen intermittierende Lichtimpulse abgibt, was beispielsweise durch eine umlaufende Teilblende o.dgl.
  • bei einer Ausgestaltung des Gehäuses mit Lichtaustrittsöffnungen ohne weiteres möglich ist, und daß die Lichtquelle zugleich den Innenraum der Rettungsvorrichtung beleuchtet. Hierfür kann die Lichtquelle in einer am oberen Endabschnitt des Gehäuses vorgesehenen Kammer angeordnet sein, dessen Boden aus lichtdurchlässigem Material besteht.
  • Die Außenhaut des Gehäuses besteht vorzugsweise zumindest zu einem großen Teil aus Metall bzw. einem metallisch leitenden Werkstoff,um sie durch Radar anpeilbar zu machen, wobei es besonders zweckmäßig ist, wenn die Außenhaut aus einem hitzebeständigen Werkstoff besteht, um beispielsweise bei ausgelaufenem, in Brand geratenem Öl o.dgl.
  • einen entsprechenden Schutz zu bieten.
  • Um in solchen Fällen für eine entsprechende Wärmeisolierung zu sorgen, aber auch zu verhindern, daß der Gehäuseinnenraum durch die außen herrschenden Temperaturen zu schnell auskühlt, kann bevorzugt an der Gehäuseinnenwand oder an einer Zwischenwand eine Wärmeisolierung vorgesehen sein.
  • Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen Rettungsvorrichtung besteht in deren Antrieb, wobei dieser Antrieb aus einleuchtenden Gründen nicht die Aufgabe haben kann, die Rettungsvorrichtung über größere Strecken zu bewegen, sondern insbesondere die Aufgabe hat, die Rettungsvorrichtung nach dem Wassern über eine genügend große Distanz zu dem havarierten Schiff zu bringen, und sie ggf. an im Wasser schwimmende Schiffbrüchige heranzumanövrieren.
  • Als besonders zweckmäßig für einen derartigen Antrieb hat sich dabei ein Wasserstrahldüsenantrieb erwiesen, der vorzugsweise mehrere Wasserstrahldüsen aufweist, die von einer batteriegespeisten, elektrischen Pumpe zu beaufschlagen sind, welche gemäß einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung durch entsprechende Umschaltung auch als Ballast- und/oder Lenzpumpe dienen kann.
  • Die Wasserstrahldüsen können im wesentlichen in einer horizontalen Ebene am Gehäuse angeordnet sein, wobei bevorzugt wenigstens eine Wasserstrahldüse zu einer anderen in der Horizontalen winklig versetzt angeordnet ist, um nicht nur ein lineares Verfahren, sondern auch ein Drehen der Rettungsvorrichtung zu ermöglichen, wie weiter unten noch weiter erläutert ist.
  • Ein solcher Antrieb hat zunächst einmal den großen Vorteil, daß er nicht mit brennbaren oder expiosiven Medien gespeist wird. Außerdem läßt sich die Batterie als Energiequelle ggf. von vorzugsweise im oberen Gehäuseteil angeordneten Solarkollektoren speisen bzw. nachladen, so daß unter normalen Verhältnissen auch über einen längeren Zeitraum ein einwandfreier Ladezustand der Batterien gewährleistet wäre.
  • Es ist erkennbar, daß sich nicht nur der vorstehend beschriebene Antrieb, sondern auch andere weiter oben und/oder nachfolgend beschriebene Merkmal in vorteilhafter Weise auch bei anders ausgestalteten Rettungsmitteln in hervorragender, zweckmäßiger Weise einsetzen bzw. anwenden lassen.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind in den Ansprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung ist nachstehend an einem Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf eine Zeichnung weiter erläutert.
  • Es zeigt: Fig. 1 eine teilweise im Schnitt gezeichnete, schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Rettungsvorrichtung im Seenotf all; Fig. 2 eine schematische, verkleinerte Draufsicht auf die Rettungsvorrichtung gemäß Fig. 1 zwecks Erläuterung des schematisch dargestellten Antriebes; Fig. 3 einen schematisiert dargestellten Teilabschnitt eines Schiffes, an dem eine in der Schiffs seitenwand angeordnete Ausnehmung mit einer in der Ausnehmung angeordneten Rettungsvorrichtung zu erkennen ist; Fig. 4 a: eine schematische Darstellung zur Verdeutlichung des Eintauchvorganges; b: eine schematische Darstellung zur Verdeutlichung des Ablösevorganges; Fig. 5 eine Teildraufsicht auf die Darstellung gemäß Fig. 4b; Fig. 6 eine schematische Darstellung, aus der erkennbar ist, daß eine Trennung der Rettungsvorrichtung von dem betreffenden Schiff auch bei Schräglagen möglich ist; Fig. 7 eine schematische Darstellung, aus der erkennbar ist, daß eine Trennung der Rettungsvorrichtung von dem betreffenden Schiff auch bei extremen Schräglagen möglich ist; Fig. 8 eine schematische Darstellung einer Rettungsaktion der Rettungsvorrichtung mittels eines Hubschraubers; und Fig. 9 eine schematische Darstellung einer Rettungsaktion der Rettungsvorrichtung mittels eines Schiffes.
  • Fig. 1 der Zeichnung zeigt eine im ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung zum Retten von Schiffbrüchigen. Die Rettungsvorrichtung 1 besitzt ein im wesentlichen rotations symmetrisch , und zwar doppelkegelförmig ausgebildetes, im wesentlichen vollkommen geschlossenes Gehäuse 2, dessen Symmetrieachse mit 3 bezeichnet ist.
  • Kurz oberhalb der Meridianebene 4 ist im Gehäuseoberteil 6 eine etwa in Größe eines sog. Mannloches ausgebildete Einstiegöffnung 8 vorhanden, die mit einer von innen lösbar verriegelbaren Tür bzw. Luke 9 flüssigkeitsdicht zu verschließen ist. Die in der Tür 9 befindliche Sichtöffnung 11 ist mit einem hochfesten Glas ausgerüstet und wasserdicht in die Tür 9 eingesetzt. Weitere Sichtöffnungen 11' befinden sich etwa in gleicher Höhe über der Meridianebene 4 in der Wandung des Gehäuseoberteils 6 gleichmäßig auf den dortigen Umfang verteilt. Am unteren Ende des Gehäuses 2 ist ein Gewicht 12 fest angeordnet, welches neben anderen Maßnahmen für eine stabile Lage der Rettungsvorrichtung 1 sorgt. Oberhalb des Gewichtes 12 befindet sich ein Ballasttank 13, der mittels einer in Fig. 1 nicht dargestellten Pumpe weiter mit Wasser 14 zu füllen oder zu lenzen ist. Die Pumpe wird von einer Batterie 16 gespeist, die von in Fig. 1 nicht dargestellten, am oberen Ende des Gehäuseoberteils 6 angeordneten Sonnenkollektoren aufzuladen ist. Die Pumpe kann zum Füllen des Ballasttankes bzw. zum Lenzen ggf.
  • auch von Hand betätigt werden. Sie dient im übrigen auch dem Antrieb der Rettungsvorrichtung 1, der mehrere Wasserstrahldüsen 17 aufweist, wie aus der schematischen Darstellung gemäß Fig. 2 erkennbar ist.
  • Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausgestaltung sind vier Wasserstrahldüsen 17 vorhanden, wobei in der Mitte zwei Düsen 17 übereinander angeordnet sind. Die neben den mittig angeordneten Wasserstrahldüsen 17 angeordneten Düsen 17' bzw. 17'' sind in der Horizontalen winklig versetzt zu den mittleren Düsen 17 angeordnet.
  • Im mittleren Abschnitt des Gehäuses 2 sind an der Innenwandung umlaufend 16 Sitze 18 angeordnet, die als Schalensitze ausgebildet und jeweils mit einem Sicherheitsgurt 19 versehen sind, mit dem sich die Schiffbrüchigen jeweils anschnallen können.
  • Die Außenhaut des Gehäuses 2 besteht aus einer hitzebeständigen Metallegierung und ist mit einer Signalfarbe versehen. Die Innenseite des Gehäuses 2 weist eine Wärmeisolierung auf.
  • Am oberen Ende des Gehäuses 2 ist in einer Kammer 21 eine Lichtquelle 22 vorhanden, die mit einer umlaufenden Blende 23 versehen ist. Im Bereich der Kammer 21 besitzt das Gehäuse 2 mit Glas ausgefüllte, über den dortigen Umfang verteilt angeordnete Lichtaustrittsöffnungen 24, so daß von der Rettungsvorrichtung 1 intermittierende Lichtimpulse abzugeben sind. Der Boden 26 der Kammer 21 ist lichtdurchlässig, so daß die Lichtquelle 22 den Innenraum der Rettungsvorrichtung 1 im Bereich des Gehäuseoberteils 6 gleichzeitig ausleuchtet.
  • An der oberen Spitze des Gehäuses 2 befindet sich ein der Einfachheit halber schematisch als Haken dargestelltes Haltemittel 27, an dem die Rettungsvorrichtung 1 im Normalfall beispielsweise an einem Kragarm 28 (s. Fig. 3) hängt, wobei das Haltemittel 27 nach dem Besteigen der Rettungsvorrichtung 1 und dem Schließen der Tür 9 im Notfall von innen mittels einer nicht dargestellten Entriegelungseinrichtung zu lösen ist.
  • An der Außenseite des Gehäuses 2 befindet sich etwas oberhalb der Meridianebene 4 eine umlaufende Griffleiste 29.
  • An der Außenseite der Tür ist eine Strickleiter 31 angeordnet. Außerdem befindet sich im Bereich der Einstiegöffnung 8 eine zusammenschiebbare bzw. ausziehbare Rutsche, die in der Zeichnung der besseren Übersicht halber nicht dargestellt ist.
  • Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Rettungsvorrichtung 1 ist wie folgt: Wie bereits weiter oben erwähnt worden ist, ist die Rettungsvorrichtung 1 in einer an einem Seitenlängsrand des Schiffes 32 angeordneten Ausnehmung angeordnet und dort über ein einziges Haltemittel 27 mit einem festen Teil des Schiffes, bei der Ausgestaltung gemäß Fig. 3 also mit dem Kragarm 28, verbunden, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß die kurz oberhalb der Meridianebene 4 angeordnete Tür 9 sich etwas oberhalb des betreffenden Schiffsdecks 33 befindet. Hierdurch ist gewährleistet, daß Schiffbrüchige im Notfall die Rettungsvorrichtung in kürzester Zeit betreten können.
  • Haben die Schiffsbrüchigen ihre Sitze 18 eingenommen und sich jeweils mit einem Sicherheitsgurt 19 angeschnallt, und ist die Tür 9 fest verriegelt, so wird die Entriegelungseinrichtung für das Haltemittel 27 betätigt, woraufhin die Rettungsvorrichtung 1 gemäß Fig. 4a über die in der Schiffsseitenwandung befindliche Rutsche 34 ins Wasser gleitet, wie in Fig. 4a in der Ausgangsstellung, Zwischenstellungen und der Endstellung 1' angedeutet ist, in welcher das Gehäuseunterteil 7 bereits ins Wasser eingetaucht ist. Durch den günstigen Eintaucheffekt und die sich dabei ergebende Bremswirkung erfolgt das Eintauchen verhältnismäßig weich, wobei die Rettungsvorrichtung aufgrund der dynamischen Verhältnisse zunächst etwas tiefer eintaucht und sodann ihre Schwimmstellung einnimmt, wie aus Fig. 4b erkennbar ist. Insbesondere wenn das Schiff bereits zu sinken droht oder wenn beispielsweise Öl ausgelaufen ist, welches eine Brandgefahr darstellt, wird der Antrieb unverzüglich betätigt,um die Rettungsvorrichtung in Richtung des Pfeiles 36 vom Schiff 32 zu entfernen. Befinden sich die Wasserstrahldüsen 17, 17' und 17'' dabei in einer dem Schiff 32 zugekehrten Stellung, so können sämtliche Wasserstrahldüsen betätigt werden, da sich die rechtwinklig zu der gewünschten Bewegungsrichtung 36 ergebenden Bewegungskomponenten der Wasserstrahldüsen 17' und 17'' gegenseitig aufheben, so daß es zu einer linearen Bewegung kommt. Muß dagegen die Rettungsvorrichtung 1 zunächst noch um ihre Symmetrieachse 3 gedreht werden, so werden den Wasserstrahldüsen 17 je nach gewünschter Drehrichtung entweder die Wasserstrahldüsen 17' oder die Wasserstrahldüsen 17'' zugeschaltet.
  • In Ausgestaltung können auch noch an anderen Stellen Wasserstrahldüsen vorgesehen sein, wie dieses bei der schematischen Darstellung gemäß Fig. 2 auf der gegenüberliegenden Seite der Rettungsvorrichtung 1 angedeutet ist.
  • Fig. 6 läßt erkennen, daß ein Ablösen der Rettungsvorrichtung 1 vom Schiff 32 selbst bei Schräglage des Schiffes 32 sowohl an Backbord als auch an Steuerbord ohne weiteres möglich ist, während Fig. 7 zeigt, wie sich Rettungsvorrichtungen 1 aufgrund ihrer Ausgestaltung und Anordnung selbst bei extremen Schräglagen eines Schiffes 32 noch vom Schiff 32 sicher ablösen lassen.
  • In den Fig. 8 bzw. 9 ist eine Bergung einer erfindungsgemäßen Rettungsvorrichtung 1 mittels eines Hubschraubers 37 bzw. eines Schiffes 38 dargestellt. Es ist ersichtlich, daß die erfindungsgemäße Rettungsvorrichtung auch bezüglich der Bergung außerordentliche Vorteile bietet, so daß die Schiffbrüchigen die Rettungsvorrichtung auch beim Bergungsvorgang nicht zu verlassen brauchen.
  • Während des Seenotfalles ist die Rettungsvorrichtung 1 aufgrund ihrer Signalfarbe bei Tage gut zu erkennen und gibt bei Dunkelheit intermittierende Lichtsignale ab.
  • Außerdem läßt sie sich aufgrund ihres metallenen Gehäuses mit Radar gut orten, zumal die Formgebung und Dimensionen eine solche Ortung aufgrund der Längserstreckung der Rettungsvorrichtung in Richtung der Symmetrieachse 3 weitgehend sicherstellen.
  • Selbstverständlich sind in der Rettungsvorrichtung 1 Nahrungsmittelvorräte 39 und sonstige zweckmäßige Einrichtungen wie ein Seenotsender 41, ein Empfangsgerät, ein Radio etc. vorhanden, und die Rettungsvorrichtung 1 ist im übrigen mit nicht dargestellten Frischluftventilen ausgerüstet.
  • BEZUGSZEICHENLISTE (LIST OF REFERENCE NUMERALS) 1 Rettungsvorrichtung 1 2 Gehäuse (von 1) 2 3 Symmetrieachse (von 2) 4 Meridianebene 4 5 - 5 6 Gehäuseoberteil 6 Gehäuseunterteil 7 8 Einstiegöffnung 8 9 Tur 10 - 10 11,11 ' Sichtöffnung 11 12 Gewicht 12 13 Ballsttank 13 14 Wasser 14 15 - 15 16 Batterie 16 17, 17117'' Wasserstrahldüsen 17 18 Sitze 18 19 Sicherheitsgurt 19 20 - 20 21 Kammer 21 22 Lichtquelle 22 23 Blende P3 24 Lichtaustrittsöffnunqen 24 25 - 25 sie Boden 26 27 Haltemittel 27 28 Kragram 28 29 Griffleiste 29 30 - 30 31 Strickleiter 31 32 Schiff 32 7 Schiffsdeck 33 34 Rutsche 34 35 - 35 36 Pfeil 36 37 Hubschrauber 37 38 Schiff 39 Vorrate 39 40 - 40 41 Seenotsender 41 42 42 43 43 44 44 45 45 46 46 47 47 48 48 49 49 50 50 51 51 52 52 53 53 54 54 55 55 56 56 57 57 58 58 59 59 60 60 61 61 62 62 63 63 64 64 65 65 L e e r s e i t e

Claims (34)

  1. ANSPRÜCHE 1. Vorrichtung zur Rettung von Schiffbrüchigen, gekennzeichnet durch ein im wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildetes, geschlossenes Gehäuse (2), dessen rechtwinklig zur Symmetrieachse (3) verlaufende Querschnittsfläche vom unteren Ende in Richtung auf das obere Ende wenigstens über einen Höhenabschnitt zunimmt, und an dessen oberem Abschnitt wenigstens eine mit einer verriegelbaren Tür (9) flüssigkeitsdicht verschließbare Einstiegsöffnung (8) vorhanden ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (7) des Gehäuses (2) im wesentlichen kegelförmig ausgebildet ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (7) des Gehäuses (2) schwerer ausgebildet ist als der obere Abschnitt.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (7) des Gehäuses (2) mit einem Ballastgewicht (12) versehen ist.
  5. 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Ballastgewicht (12) am unteren Ende des unteren Gehäuseabschnittes (7) angeordnet ist.
  6. 6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ballastgewicht (12, 14) veränderbar ist.
  7. 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rechtwinklig zur Symmetrieachse (3) verlaufende Querschnittsfläche des Gehäuses (2) vom oberen Ende in Richtung auf das untere Ende über wenigstens einen Höhenabschnitt zunimmt.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt (6) des Gehäuses (2) im wesentlichen kegelförmig ausgebildet ist.
  9. 9. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Gehäuseabschnitt (7) und der obere Gehäuseabschnitt (6) im wesentlichen spiegelsymmetrisch ausgebildet sind.
  10. 10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstiegsöffnung (8) kurz oberhalb der rechtwinklig zur Symmetrieachse (3) verlaufenden Meridianebene (4) des Gehäuses (2) angeordnet ist.
  11. 11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein lösbares Haltemittel (27), mit dem die Rettungsvorrichtung (1) an einem Schiff (32) lösbar zu halten ist.
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (27) am oberen Endabschnitt des Gehäuses (2) angeordnet ist.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (27) mittels einer Entriegelungseinrichtung vom Inneren des Gehäuses (2) her zu entriegeln ist.
  14. 14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltemittel (27) hakenförmig ausgebildet ist.
  15. 15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im mittleren Abschnitt des Gehäuses (2) schalenförmige Sitze (18) angeordnet sind.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Sitze (16) im wesentlichen umlaufend an der Innenwandung des Gehäuses (2) angeordnet sind.
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, -daß jedem Sitz (18) ein Sicherheitsgurt (19) zugeordnet ist.
  18. 18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen mehrere Wasserstrahldüsen (17, 17', 17'') aufweisenden Antrieb.
  19. 19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserstrahldüsen (17, 17', 17'') von einer batteriegespeisten, elektrischen Pumpe zu beaufschlagen sind.
  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Wasserstrahldüse (z.B. 17') zu wenigstens einer anderen Wasserstrahldüsen (17) in der Horizontalen winklig versetzt angeordnet ist.
  21. 21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Wasserstrahldüsen (17, 17', 17'') im wesentlichen in einer horizontalen Ebene angeordnet sind.
  22. 22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß vier Wasserstrahldüsen (17, 17', 17'') vorhanden sind.
  23. 23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abschnitt des unteren Gehäuseabschnittes (7) als Ballasttank (14) ausgebildet ist.
  24. 24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhaut des Gehäuses (2) aus einem hitzebeständigen Werkstoff- besteht.
  25. 25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhaut des Gehäuses (2) aus Metall besteht bzw. metallisch leitend ist.
  26. 26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Gehäuses (2) eine umlaufende Griffleiste (29) o.dgl.
    angeordnet ist.
  27. 27. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite der Tür (9) eine Strickleiter (31) angeordnet ist.
  28. 28. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einstiegsöffnung (8) eine ausschiebbare Rutsche vorhanden ist.
  29. 29. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Endabschnitt des Gehäuses (2) eine Lichtquelle (22) vorhanden ist, mittels welcher nach außen intermittierende Lichtimpulse abzugeben sind.
  30. 30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (22) in einer Kammer (21) angeordnet ist, welche mehrere über den Umfang verteilt angeordnete Lichtaustrittsöffnungen (24) aufweist.
  31. 31. Vorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Gehäuseinnenraum zugekehrte Boden (26) der Kammer (21) aus einem lichtdurchlässigen Material besteht.
  32. 32. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die unterhalb der Außenhaut liegende Wandung des Gehäuses (2) wenigstens eine Isolierschicht aufweist.
  33. 33. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am oberen Gehäuseabschnitt (6) wenigstens ein Frischluftventil vorgesehen ist.
  34. 34. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Rettungsvorrichtung (1) auf dem Schiff (21) abzusprengen ist.
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