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DE10234828B3 - Teilbarer Reissverschluss und Packtasche mit Reissverschluss - Google Patents

Teilbarer Reissverschluss und Packtasche mit Reissverschluss Download PDF

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DE10234828B3
DE10234828B3 DE2002134828 DE10234828A DE10234828B3 DE 10234828 B3 DE10234828 B3 DE 10234828B3 DE 2002134828 DE2002134828 DE 2002134828 DE 10234828 A DE10234828 A DE 10234828A DE 10234828 B3 DE10234828 B3 DE 10234828B3
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Rainer Hassold
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DSB Deutsche Schlauchboot GmbH and Co KG
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BALLONFAB SEE LUFTAUSR GmbH
Ballonfabrik See- und Luftausruestung & Co KG GmbH
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Ocean & Marine Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Packtasche (1) für Rettungsmittel, umfassend einen durch einen Reißverschluss (2) verschließbaren Beutel (3) mit einer Kammer zur Aufnahme der Rettungsmittel. Derartige Packtaschen müssen insbesondere bei der Anwendung als Packtasche für Rettungsmittel in einem Notfall schnell geöffnet werden. Eine schnelle und zuverlässige Öffnung der Packtasche wird gemäß der Erfindung dadurch ermöglicht, dass der Reißverschluss (2) an mindestens einem seiner beiden Enden (4, 5) offen ist und dass ein Zugband (6) vorgesehen ist, welches entlang des Reißverschlusses (2) an dessen der Kammer zugewandten Innenseite verläuft und so angeordnet ist, dass mindestens ein Ende des Zugbandes (6) manuell ergreifbar ist, um den Reißverschluss (2) durch Zug an diesem Ende des Zugbandes zu öffnen. Die Erfindung betrifft ferner einen teilbaren Reißverschluss, insbesondere in der Verwendung für eine Packtasche.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen teilbaren Reißverschluss nach dem Oberbegriff von Anspruch 6 sowie eine Packtasche für Rettungsmittel nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Bekannte Reißverschlüsse weisen einen Schieber auf, der längs der beiden Kuppelgliederreihen verschiebbar ist, um diese zum Verschließen des Reißverschluss in gegenseitigem Eingriff zu bringen bzw. beim Öffnen des Reißverschlusses zu entkuppeln. Bei derartigen Reißverschlüssen muss der Schieber von Hand vom oberen bis zum unteren Ende des Reißverschlusses bewegt werden. Da der Schieber in der Regel möglichst klein ausgebildet ist, kann dieser in einem Notfall nicht schnell genug ergriffen werden, weshalb der Reißverschluss nicht schnell genug geöffnet werden kann. Eine schnelle Öffnung des Reißverschlusses ist jedoch insbesondere erforderlich bei der Anwendung in Rettungsgeräten zur Seenotrettung, beispielsweise bei Packtaschen für Rettungsmittel, Rettungswesten und Rettungsinseln sowie bei anderen militärischen Anwendungen, wie zum Beispiel bei Feldschlafsäcken.
  • Aus der DE 969 663 B ist ein Reißverschluss mit einer Schnelltrennstelle bekannt. Ein besonders schnelles Öffnen des Reißverschlusses wird hierbei bei einem durch einen nach beiden Richtungen schließenden Schieber zu betätigenden Reißverschluss aus zwei Verschlussbändern, die mit Schraubenfedern oder einzelnen symmetrischen Verschlussgliedern besetzt sind dadurch ermöglicht, dass in dem Verlaufe der Schraubenfeder oder der Gliederreihe der symmetrischen Verschlussglieder eines oder beider Verschlussbänder eine oder mehrere Drahtwindungen oder ein oder mehrere Verschlussglieder fehlen. Ein weiterer Reißverschluss mit einer Notfallöffnung ist aus der US 3,977,051 A zu entnehmen.
  • Es besteht die Aufgabe, eine Packtasche für Rettungsmittel sowie einen Reißverschluss bereitzustellen, welche im Notfall leicht und schnell zu öffnen sind.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Packtasche mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch einen teilbaren Reißverschluss mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Packtasche und des teilbaren Reißverschlusses sind den Unteransprüchen 2 bis 5 bzw. 7 bis 9 zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
  • 1: Schematische Darstellung einer Packtasche für Rettungsmittel;
  • 2: Vergrößerte Darstellung der Packtasche von 1 im Bereich der Enden des Reißverschlusses;
  • 3: Draufsicht auf die beiden Enden (3a bzw. 3b) eines erfindungsgemäßen Reißverschlusses;
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Packtasche für Rettungsmittel. Die Packtasche 1 umfasst einen verschließbaren Beutel 3. Der Beutel 3 dient zur Aufnahme von Rettungsmitteln, wie beispielsweise einem aufblasbaren Rettungsboot, einem Notfunkgerät, einer Schwimmhilfe oder dergleichen. Zur Aufnahme dieser Rettungsmitttel weist der Beutel eine mit einem teilbaren Reißverschluss 2 verschließbare Kammer auf.
  • Der Reißverschluss 2 ist an mindestens einem seiner beiden Enden 4, 5 offen ausgebildet. In 1 ist lediglich das eine Ende 4 des Reißverschlusses 2 ersichtlich. Unter einem offen ausgebildeten Ende des Reißverschlusses 2 wird hierbei verstanden, dass der Reißverschluss 2 lediglich durch Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9, 10 des Reißverschlusses 2 geöffnet werden kann, ohne daß der Schieber des Reißverschlusses betätigt wird.
  • In den 3a und 3b sind die beiden Enden 4 und 5 des Reißverschlusses 2 jeweils in vergrößerter Darstellung gezeigt. Aus diesen Darstellungen geht hervor, wie die beiden Enden 4, 5 ausgebildet sind, um ein Öffnen des Reißverschlusses 2 auch ohne Betätigung des Schiebers 14 zu ermöglichen. Der teilbare Reißverschluss 2 umfasst, wie aus den 3a und 3b ersichtlich, zwei Kuppelgliederreihen 9, 10 und einen Schieber 14, der entlang der Kuppelgliederreihen 9, 10 bewegbar ist, um korrespondierende Kuppelglieder in Eingriff zu bringen, um dadurch den Reißverschluss 2 zu verschließen. Die Kuppelglieder der beiden Kuppelgliederreihen 9, 10 sind jeweils an den inneren Längsrändern eines Tragbandes 15, 16 befestigt.
  • Wie in 3a dargestellt, ist das eine Ende 5 des Reißverschlusses 2 dadurch offen ausgebildet, dass die beiden Endstücke 11, 12, welche die beiden Kuppelgliederreihen 9 bzw. 10 abschließen, in Längsrichtung des Reißverschlusses versetzt zueinander angeordnet sind. Dadurch kann beim Schließen des Reißverschlusses 2 der Schieber 14 über das Endstück 12 der einen Kuppelgliederreihe 10 hinausgeschoben werden, so dass das Herzstück des Schiebers 14 nicht mehr in Eingriff mit den Kuppelgliedern dieser Kuppelgliederreihe 10 steht. Die andere Kuppelgliederreihe 9 weist einen Endanschlag 17 auf, welcher verhindert, dass der Schieber 14 über das Ende dieser Kuppelgliederreihe 9 hinausgeschoben werden kann.
  • In 3b ist das andere Ende 4 des Reißverschlusses in vergrößerter Darstellung gezeigt. Die beiden Kuppelgliederreihen 9 und 10 sind an diesem Ende 4 des Reißverschlusses 2 durch ein zweiteiliges Teilbarkeitselement 13 abgeschlossen. Die beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements 13 sind jeweils an den Enden der Kuppelgliederreihen 9 und 10 angeordnet. Derartige Teilbarkeitselemente sind aus herkömmlichen Reißverschlüssen bekannt und dienen als unterer Endanschlag zur Begrenzung der Bewegung des Schiebers 14 und können bei entkuppelten Kuppelgliedern vollständig getrennt werden. Das Teilbarkeitselement 13 umfasst ein erstes Teil 13a mit einem Einsteckstift, der am Innenrand des Tragbandes 15 befestigt ist und sich unmittelbar vor dem letzten Kuppelglied der Kuppelgliederreihe 9 erstreckt. Das Teilbarkeitselement 13 umfasst ein zweites Teil 13b mit einem Kastenteil zur Aufnahme des Einsteckstiftes 13a. Zum Verschließen des Reißverschlusses 2 wird der Einsteckstift 13a in den Kastenteil 13b eingeführt, wobei sich der Schieber 14 in Anschlag an dem Kastenteil 13b befindet. Der Reißverschluss 2 wird anschließend geschlossen, indem der Schieber 14 entlang der Kuppelgliederreihen 9 und 10 bewegt wird.
  • Wie in 3b näher dargestellt, ist das Ende 4 des Reißverschlusses 2, welches von dem Teilbarkeitselement 13 gebildet wird, offen ausgebildet, indem die beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements 13 außer Eingriff stehen. Um die beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements nach Verschließen des Reißverschlusses außer Eingriff zu bringen, ist das Teilbarkeitselement 13 so ausgebildet, dass der Einsteckstift 13a bei geschlossenem Reißverschluss in Querrichtung (senkrecht zu den Kuppelgliederreihen 9, 10) aus dem Kastenteil 13b herausgezogen werden kann. Wenn der Einsteckstift 13a aus dem Kastenteil 13b bei geschlossenem Reißverschluss in Querrichtung herausgezogen wird, werden die ersten, dem Teilbarkeitselement 13 benachbarten Kuppelgliederreihen 9 und 10 außer Eingriff gebracht, wie in 3b dargestellt. Durch diese Maßnahme ist das Ende 4 des Reißverschlusses offen ausgebildet, d. h. der Reißverschluss 2 kann an diesem Ende allein durch Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9, 10 und ohne Betätigung des Schiebers 14 geöffnet werden.
  • Um ein schnelles Öffnen des Reißverschlusses 2 zu ermöglichen, ist ein Zugband 6 vorgesehen, welches entlang der Kuppelgliederreihen 9 und 10 verlaufend angeordnet ist. Bei geschlossenem Reißverschluss, d. h. wenn korrespondierende Kuppelglieder sich in gegenseitigem Eingriff befinden, verläuft das Zugband 6 wie in den 3a und 3b dargestellt unmittelbar unterhalb der Kuppelgliederreihen 9 und 10. Das Zugband 6 ist an seinen beiden Enden durch eine Zuglasche 7 mit einem Greifring 8 abgeschlossen. Die Zuglasche 7 mit dem Greifring 8 ragen dabei unter den jeweiligen Enden 4 und 5, des Reißverschlusses hervor, so dass die beiden Enden des Zugbandes 6 an den Greifringen 8 manuell ergreifbar sind.
  • Der erfindungsgemäße Reißverschluss funktioniert wie folgt:
    Zunächst wird der Reißverschluss 2 geschlossen, indem der Einsteckstift 13a des Teilbarkeitselements in den korrespondierenden Kastenteil 13b eingeschoben wird, wobei sich der Schieber 14 im Anschlag am Kastenteil 13b, also am unteren Ende 4 des Reißverschlusses 2 befindet. Die Kuppelglieder der beiden Kuppelgliederreihen 9, 10 werden anschließend miteinander in Eingriff gebracht, indem der Schieber 14 entlang der Kuppelgliederreihen 9 und 10 bis zum gegenüberliegenden Ende 5 des Reißverschlusses bewegt wird. An diesem Ende 5 wird der Schieber über das Endstück 12 der einen Kuppelgliederreihe 10 hinausgeschoben, bis der Schieber am Endanschlag 17 der anderen Kuppelgliederreihe 9 in Anschlag gebracht ist. Auf diese Weise wird dieses Ende 5 des Reißverschlusses offen ausgebildet. Um auch das andere Ende 4 des Reißverschlusses 2 offen auszubilden, werden die beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements 13 außer Eingriff gebracht, indem der Einsteckstift 13a in Querrichtung aus dem Kastenteil 13b herausgezogen wird. Dadurch werden die ersten, dem Teilbarkeitselement 13 am nächsten liegenden Kuppelglieder außer Eingriff gebracht, wie in 3b dargestellt. Um das Ende 4 des Reißverschlusses 2 in diesem offenen Zustand zu fixieren, ist am Ende des einen Tragbandes 16 ein Druckknopf 18 vorgesehen, welcher mit einem auf einer Unterlage befestigten Gegenstück in Eingriff gebracht werden kann.
  • Der erfindungsgemäße Reißverschluss wird geöffnet, indem zunächst ein Ende des Zugbandes 6 am Greifring 8 mit der Hand oder einem Finger (wie in 2 gezeigt) ergriffen und dann an dem einen Ende des Zugbandes 6 gezogen wird. Durch Zug an dem Zugband 6 mit einer Zugkomponente senkrecht zu den Kuppelgliederreihen 9 und 10 (in den
  • 3a und 3b aus der Papierebene heraus) greift das Zugband 6 zwischen die zusammengefügten Kuppelglieder ein und bewirkt ein Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9 und 10 in Querrichtung, wodurch die korrespondierenden Kuppelglieder außer Eingriff gebracht werden. Durch Zug des Zugbandes 6 entlang der gesamten Länge der Kuppelgliederreihen 9 und 10 wird damit der Reißverschluss geöffnet.
  • Bevorzugt sind beide Enden 4 und 5 des Reißverschlusses 2 offen ausgebildet und es sind beide Enden des Zugbandes 6 manuell ergreifbar. Dadurch kann der Reißverschluss 2 entweder durch Zug an einem Ende des Zugbandes 6 oder auch durch Zug an dem anderen Ende des Zugbandes 6 geöffnet werden.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist an einem der beiden Tragbänder 15 oder 16 ein Halteband angenäht, welches bei geschlossenem Reißverschluss unterhalb der Kuppelgliederreihen 9, 10 zu liegen kommt. Auf diesem Halteband ist das Zugband lösbar befestigt, beispielsweise über einen Klettverschluss oder eine Klebeverbindung. Das Zugband kommt damit zwischen dem Halteband und den Kuppelgliederreihen 9, 10 zu liegen und kann durch Zug vom Halteband gelöst werden, wobei gleichzeitig der Reißverschluß geöffnet wird, wie oben dargestellt. Nach Öffnen des Reißverschlusses durch Zug an dem Zugband 6 kann das Zugband wieder auf dem Halteband befestigt werden, woraufhin der Reißverschluss in der oben dargestellten Weise mit dem Schieber 14 wieder verschlossen werden kann.
  • Der beschriebene Reißverschluss kann insbesondere bei einer Packtasche für Rettungsmittel verwendet werden, um den Beutel zur Aufnahme der Rettungsmittel zu verschließen. 1 zeigt eine solche Packtasche 1 mit einem erfindungsgemäßen Reißverschluss 2. Um ein unbeabsichtigtes Öffnen des Reißverschlusses 2 zu verhindern, sind die Endbereiche 4, 5 des Reißverschlusses 2 durch Abdecklaschen 19, 20 abgedeckt. Die Abdecklasche 19 ist in 1 nur teilweise dargestellt, um den Blick auf das Ende 4 des Reißverschlusses frei zu geben. Die Abdecklaschen 19, 20 sind an einer Kante an der Außenseite des Beutels 3 der Packtasche 1 angenäht und an der gegenüberliegenden Kante mittels eines Klettverschlusses oder Druckknöpfen lösbar mit der Außenseite des Beutels 3 verbunden. Das Zugband 6 des Reißverschlusses 2 verläuft entlang des Reißverschlusses 2 an dessen Innenseite, welche der Kammer des Beutels 3 zugewandt ist. Am Rand der Beutelöffnung ist an der Innenseite des Beutels ein Halteband angenäht, welches sich entlang des Reißverschlusses 2 erstreckt. Auf dieses Halteband wird das Zugband 6 lösbar befestigt, beispielsweise mittels eines Klettverschlusses. Die beiden Enden 4, 5 des Reißverschlusses 2 sind wie oben dargestellt offen ausgebildet. Der Beutel 3 der Packtasche 1 kann damit durch Zug an einem der beiden Enden des Zugbandes 6 mit einer Kraftkomponente senkrecht zu den Kuppelgliederreihen 9, 10 des Reißverschlusses 2 geöffnet werden, wie in 2 sowie in der obigen Beschreibung dargestellt.

Claims (9)

  1. Packtasche (1) für Rettungsmittel umfassend einen durch einen Reißverschluß (2) verschließbaren Beutel (3) mit einer Kammer zur Aufnahme der Rettungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluß (2) an mindestens einem seiner beiden Enden (4, 5) offen ist und dass ein Zugband (6) vorgesehen ist, welches entlang des Reißverschlusses (2) an dessen der Kammer zugewandten Innenseite verläuft und so angeordnet ist, dass mindestens ein Ende des Zugbandes (6) manuell ergreifbar ist um den Reißverschluss (2) durch Zug an diesem Ende des Zugbandes zu öffnen.
  2. Packtasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluss (2) an beiden Enden (4, 5) offen ist und dass beide Enden des Zugbandes (6) manuell ergreifbar sind, wodurch der Reißverschluss an einem seiner beiden Enden (4 oder 5) durch Zug am Zugband (6) zu öffnen ist.
  3. Packtasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem manuell ergreifbaren Ende des Zugbandes (6) eine Zuglasche (7) mit einem Greifring (8) angebracht ist.
  4. Packtasche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluss (2) zwei Kuppelgliederreihen (9, 10) umfasst, welche jeweils an einem Ende (5) durch ein Endstück (11, 12) abgeschlossen sind, wobei das Endstück (11) der einen Kuppelgliederreihe (9) gegenüber dem Endstück (12) der anderen Kuppelgliederreihe (10) versetzt angeordnet ist, wodurch das von den Endstücken (11, 12) gebildete Ende (5) des Reißverschlusses (2) offen ausgebildet ist.
  5. Packtasche nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluss zwei Kuppelgliederreihen (9, 10) umfasst, welche an einem Ende (5) jeweils durch ein Endstück (11, 12) und am anderen Ende durch ein zweiteiliges Teilbarkeitselement (13a, 13b) abgeschlossen sind, wobei das Endstück (11) der einen Kuppelgliederreihe (9) gegenüber dem Endstück (12) der anderen Kuppelgliederreihe (10) versetzt angeordnet ist, wodurch das eine, von den Endstücken gebildete Ende (5) des Reißverschlusses (2) offen ausgebildet ist und wobei die beiden Teile (13a, 13b) des Teilbarkeitselements außer Eingriff stehen, wodurch auch das andere Ende (4) des Reißverschlusses (2) offen ausgebildet ist.
  6. Teilbarer Reißverschluss (2) umfassend – zwei Kuppelgliederrreihen (9, 10), – einen Schieber (14), der entlang der Kuppelgliederreihen bewegbar ist, um korrespondierende Kuppelglieder der Kuppelgliederreihen zum Verschließen des Reißverschlusses in Eingriff zu bringen – und ein Öffnungselement zum Öffnen des Reißverschlusses durch Entkuppeln der Kuppelglieder, dadurch gekennzeichnet, dass das Öffnungselement von einem Zugband (6) gebildet ist, welches entlang der Kuppelgliederreihen (9, 10) verlaufend angeordnet ist und zwei Enden aufweist, von denen mindestens eines manuell ergreifbar ist, um durch Zug an diesem Ende des Zugbandes die Kuppelglieder (9, 10) außer Eingriff zu bringen.
  7. Reißverschluss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kuppelgliederreihen (9, 10) an einem Ende (5) jeweils durch ein Endstück (11, 12) und am anderen Ende (4) durch ein zweiteiliges Teilbarkeitselement (13a, 13b) abgeschlossen sind, wobei das Endstück (11) der einen Kuppelgliederreihe (9) gegenüber dem Endstück (12) der anderen Kuppelgliederreihe (10) versetzt angeordnet ist, wodurch das eine, von den Endstücken gebildete Ende (5) des Reißverschlusses (2) offen ausgebildet ist.
  8. Reißverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Teile (13a, 13b) des Teilbarkeitselements bei geschlossenem Reißverschluss außer Eingriff bringbar sind, wodurch auch das andere Ende (5) des Reißverschlusses (2) offen ausgebildet werden kann.
  9. Reißverschluss nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuppelgliederreihen (9, 10) jeweils an den inneren Längsrändern eines Tragbandes (15, 16) befestigt sind und daß an einem der beiden Tragbänder (15 oder 16) ein Halteband befestigt ist, welches bei geschlossenem Reißverschluss (2) unterhalb der Kuppelgliederreihen (9, 10)) zu liegen kommt, wobei das Zugband (6) zwischen dem Halteband und den Kuppelgliederreihen (9, 10) angeordnet und auf dem Halteband lösbar befestigt ist.
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