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Die Erfindung betrifft einen teilbaren
Reißverschluss
nach dem Oberbegriff von Anspruch 6 sowie eine Packtasche für Rettungsmittel
nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Bekannte Reißverschlüsse weisen einen Schieber auf,
der längs
der beiden Kuppelgliederreihen verschiebbar ist, um diese zum Verschließen des Reißverschluss
in gegenseitigem Eingriff zu bringen bzw. beim Öffnen des Reißverschlusses
zu entkuppeln. Bei derartigen Reißverschlüssen muss der Schieber von
Hand vom oberen bis zum unteren Ende des Reißverschlusses bewegt werden.
Da der Schieber in der Regel möglichst
klein ausgebildet ist, kann dieser in einem Notfall nicht schnell
genug ergriffen werden, weshalb der Reißverschluss nicht schnell genug
geöffnet
werden kann. Eine schnelle Öffnung
des Reißverschlusses
ist jedoch insbesondere erforderlich bei der Anwendung in Rettungsgeräten zur
Seenotrettung, beispielsweise bei Packtaschen für Rettungsmittel, Rettungswesten
und Rettungsinseln sowie bei anderen militärischen Anwendungen, wie zum
Beispiel bei Feldschlafsäcken.
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Aus der
DE 969 663 B ist ein Reißverschluss mit einer Schnelltrennstelle
bekannt. Ein besonders schnelles Öffnen des Reißverschlusses
wird hierbei bei einem durch einen nach beiden Richtungen schließenden Schieber
zu betätigenden
Reißverschluss
aus zwei Verschlussbändern,
die mit Schraubenfedern oder einzelnen symmetrischen Verschlussgliedern
besetzt sind dadurch ermöglicht, dass
in dem Verlaufe der Schraubenfeder oder der Gliederreihe der symmetrischen
Verschlussglieder eines oder beider Verschlussbänder eine oder mehrere Drahtwindungen
oder ein oder mehrere Verschlussglieder fehlen. Ein weiterer Reißverschluss mit
einer Notfallöffnung
ist aus der
US 3,977,051
A zu entnehmen.
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Es besteht die Aufgabe, eine Packtasche
für Rettungsmittel
sowie einen Reißverschluss
bereitzustellen, welche im Notfall leicht und schnell zu öffnen sind.
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Diese Aufgabe wird durch eine Packtasche mit
den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch einen teilbaren Reißverschluss
mit den Merkmalen des Anspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der
Packtasche und des teilbaren Reißverschlusses sind den Unteransprüchen 2 bis
5 bzw. 7 bis 9 zu entnehmen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher erläutert. Die Zeichnungen
zeigen:
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1:
Schematische Darstellung einer Packtasche für Rettungsmittel;
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2:
Vergrößerte Darstellung
der Packtasche von 1 im
Bereich der Enden des Reißverschlusses;
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3:
Draufsicht auf die beiden Enden (3a bzw. 3b) eines erfindungsgemäßen Reißverschlusses;
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1 zeigt
eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Packtasche für Rettungsmittel.
Die Packtasche 1 umfasst einen verschließbaren Beutel 3.
Der Beutel 3 dient zur Aufnahme von Rettungsmitteln, wie
beispielsweise einem aufblasbaren Rettungsboot, einem Notfunkgerät, einer
Schwimmhilfe oder dergleichen. Zur Aufnahme dieser Rettungsmitttel
weist der Beutel eine mit einem teilbaren Reißverschluss 2 verschließbare Kammer
auf.
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Der Reißverschluss 2 ist
an mindestens einem seiner beiden Enden 4, 5 offen
ausgebildet. In 1 ist
lediglich das eine Ende 4 des Reißverschlusses 2 ersichtlich.
Unter einem offen ausgebildeten Ende des Reißverschlusses 2 wird
hierbei verstanden, dass der Reißverschluss 2 lediglich
durch Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9, 10 des
Reißverschlusses 2 geöffnet werden
kann, ohne daß der
Schieber des Reißverschlusses
betätigt wird.
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In den 3a und 3b sind die beiden Enden 4 und 5 des
Reißverschlusses 2 jeweils
in vergrößerter Darstellung
gezeigt. Aus diesen Darstellungen geht hervor, wie die beiden Enden 4, 5 ausgebildet sind,
um ein Öffnen
des Reißverschlusses 2 auch ohne
Betätigung
des Schiebers 14 zu ermöglichen. Der
teilbare Reißverschluss 2 umfasst,
wie aus den 3a und 3b ersichtlich, zwei Kuppelgliederreihen 9, 10 und
einen Schieber 14, der entlang der Kuppelgliederreihen 9, 10 bewegbar
ist, um korrespondierende Kuppelglieder in Eingriff zu bringen,
um dadurch den Reißverschluss 2 zu
verschließen.
Die Kuppelglieder der beiden Kuppelgliederreihen 9, 10 sind
jeweils an den inneren Längsrändern eines Tragbandes 15, 16 befestigt.
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Wie in 3a dargestellt,
ist das eine Ende 5 des Reißverschlusses 2 dadurch
offen ausgebildet, dass die beiden Endstücke 11, 12,
welche die beiden Kuppelgliederreihen 9 bzw. 10 abschließen, in Längsrichtung
des Reißverschlusses
versetzt zueinander angeordnet sind. Dadurch kann beim Schließen des
Reißverschlusses 2 der
Schieber 14 über das
Endstück 12 der
einen Kuppelgliederreihe 10 hinausgeschoben werden, so
dass das Herzstück
des Schiebers 14 nicht mehr in Eingriff mit den Kuppelgliedern
dieser Kuppelgliederreihe 10 steht. Die andere Kuppelgliederreihe 9 weist
einen Endanschlag 17 auf, welcher verhindert, dass der
Schieber 14 über das
Ende dieser Kuppelgliederreihe 9 hinausgeschoben werden
kann.
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In 3b ist
das andere Ende 4 des Reißverschlusses in vergrößerter Darstellung
gezeigt. Die beiden Kuppelgliederreihen 9 und 10 sind
an diesem Ende 4 des Reißverschlusses 2 durch
ein zweiteiliges Teilbarkeitselement 13 abgeschlossen.
Die beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements 13 sind
jeweils an den Enden der Kuppelgliederreihen 9 und 10 angeordnet.
Derartige Teilbarkeitselemente sind aus herkömmlichen Reißverschlüssen bekannt und
dienen als unterer Endanschlag zur Begrenzung der Bewegung des Schiebers 14 und
können
bei entkuppelten Kuppelgliedern vollständig getrennt werden. Das Teilbarkeitselement 13 umfasst
ein erstes Teil 13a mit einem Einsteckstift, der am Innenrand des
Tragbandes 15 befestigt ist und sich unmittelbar vor dem
letzten Kuppelglied der Kuppelgliederreihe 9 erstreckt.
Das Teilbarkeitselement 13 umfasst ein zweites Teil 13b mit
einem Kastenteil zur Aufnahme des Einsteckstiftes 13a.
Zum Verschließen
des Reißverschlusses 2 wird
der Einsteckstift 13a in den Kastenteil 13b eingeführt, wobei
sich der Schieber 14 in Anschlag an dem Kastenteil 13b befindet.
Der Reißverschluss 2 wird
anschließend
geschlossen, indem der Schieber 14 entlang der Kuppelgliederreihen 9 und 10 bewegt
wird.
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Wie in 3b näher dargestellt,
ist das Ende 4 des Reißverschlusses 2,
welches von dem Teilbarkeitselement 13 gebildet wird, offen
ausgebildet, indem die beiden Teile 13a und 13b des
Teilbarkeitselements 13 außer Eingriff stehen. Um die
beiden Teile 13a und 13b des Teilbarkeitselements
nach Verschließen
des Reißverschlusses
außer
Eingriff zu bringen, ist das Teilbarkeitselement 13 so
ausgebildet, dass der Einsteckstift 13a bei geschlossenem Reißverschluss
in Querrichtung (senkrecht zu den Kuppelgliederreihen 9, 10)
aus dem Kastenteil 13b herausgezogen werden kann. Wenn
der Einsteckstift 13a aus dem Kastenteil 13b bei
geschlossenem Reißverschluss
in Querrichtung herausgezogen wird, werden die ersten, dem Teilbarkeitselement 13 benachbarten
Kuppelgliederreihen 9 und 10 außer Eingriff
gebracht, wie in 3b dargestellt.
Durch diese Maßnahme
ist das Ende 4 des Reißverschlusses
offen ausgebildet, d. h. der Reißverschluss 2 kann
an diesem Ende allein durch Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9, 10 und
ohne Betätigung
des Schiebers 14 geöffnet
werden.
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Um ein schnelles Öffnen des Reißverschlusses 2 zu
ermöglichen,
ist ein Zugband 6 vorgesehen, welches entlang der Kuppelgliederreihen 9 und 10 verlaufend
angeordnet ist. Bei geschlossenem Reißverschluss, d. h. wenn korrespondierende
Kuppelglieder sich in gegenseitigem Eingriff befinden, verläuft das
Zugband 6 wie in den 3a und 3b dargestellt unmittelbar
unterhalb der Kuppelgliederreihen 9 und 10. Das
Zugband 6 ist an seinen beiden Enden durch eine Zuglasche 7 mit
einem Greifring 8 abgeschlossen. Die Zuglasche 7 mit
dem Greifring 8 ragen dabei unter den jeweiligen Enden 4 und 5,
des Reißverschlusses
hervor, so dass die beiden Enden des Zugbandes 6 an den
Greifringen 8 manuell ergreifbar sind.
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Der erfindungsgemäße Reißverschluss funktioniert wie
folgt:
Zunächst
wird der Reißverschluss 2 geschlossen,
indem der Einsteckstift 13a des Teilbarkeitselements in den
korrespondierenden Kastenteil 13b eingeschoben wird, wobei
sich der Schieber 14 im Anschlag am Kastenteil 13b,
also am unteren Ende 4 des Reißverschlusses 2 befindet.
Die Kuppelglieder der beiden Kuppelgliederreihen 9, 10 werden
anschließend
miteinander in Eingriff gebracht, indem der Schieber 14 entlang
der Kuppelgliederreihen 9 und 10 bis zum gegenüberliegenden
Ende 5 des Reißverschlusses
bewegt wird. An diesem Ende 5 wird der Schieber über das
Endstück 12 der
einen Kuppelgliederreihe 10 hinausgeschoben, bis der Schieber
am Endanschlag 17 der anderen Kuppelgliederreihe 9 in
Anschlag gebracht ist. Auf diese Weise wird dieses Ende 5 des Reißverschlusses
offen ausgebildet. Um auch das andere Ende 4 des Reißverschlusses 2 offen
auszubilden, werden die beiden Teile 13a und 13b des
Teilbarkeitselements 13 außer Eingriff gebracht, indem der
Einsteckstift 13a in Querrichtung aus dem Kastenteil 13b herausgezogen
wird. Dadurch werden die ersten, dem Teilbarkeitselement 13 am
nächsten
liegenden Kuppelglieder außer
Eingriff gebracht, wie in 3b dargestellt.
Um das Ende 4 des Reißverschlusses 2 in
diesem offenen Zustand zu fixieren, ist am Ende des einen Tragbandes 16 ein
Druckknopf 18 vorgesehen, welcher mit einem auf einer Unterlage
befestigten Gegenstück
in Eingriff gebracht werden kann.
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Der erfindungsgemäße Reißverschluss wird geöffnet, indem
zunächst
ein Ende des Zugbandes 6 am Greifring 8 mit der
Hand oder einem Finger (wie in 2 gezeigt)
ergriffen und dann an dem einen Ende des Zugbandes 6 gezogen
wird. Durch Zug an dem Zugband 6 mit einer Zugkomponente
senkrecht zu den Kuppelgliederreihen 9 und 10 (in
den
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3a und 3b aus der Papierebene heraus) greift
das Zugband 6 zwischen die zusammengefügten Kuppelglieder ein und
bewirkt ein Auseinanderbewegen der Kuppelgliederreihen 9 und 10 in
Querrichtung, wodurch die korrespondierenden Kuppelglieder außer Eingriff
gebracht werden. Durch Zug des Zugbandes 6 entlang der
gesamten Länge
der Kuppelgliederreihen 9 und 10 wird damit der
Reißverschluss
geöffnet.
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Bevorzugt sind beide Enden 4 und 5 des Reißverschlusses 2 offen
ausgebildet und es sind beide Enden des Zugbandes 6 manuell
ergreifbar. Dadurch kann der Reißverschluss 2 entweder
durch Zug an einem Ende des Zugbandes 6 oder auch durch
Zug an dem anderen Ende des Zugbandes 6 geöffnet werden.
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In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
an einem der beiden Tragbänder 15 oder 16 ein Halteband
angenäht,
welches bei geschlossenem Reißverschluss
unterhalb der Kuppelgliederreihen 9, 10 zu liegen
kommt. Auf diesem Halteband ist das Zugband lösbar befestigt, beispielsweise über einen Klettverschluss
oder eine Klebeverbindung. Das Zugband kommt damit zwischen dem
Halteband und den Kuppelgliederreihen 9, 10 zu
liegen und kann durch Zug vom Halteband gelöst werden, wobei gleichzeitig
der Reißverschluß geöffnet wird,
wie oben dargestellt. Nach Öffnen
des Reißverschlusses durch
Zug an dem Zugband 6 kann das Zugband wieder auf dem Halteband
befestigt werden, woraufhin der Reißverschluss in der oben dargestellten
Weise mit dem Schieber 14 wieder verschlossen werden kann.
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Der beschriebene Reißverschluss
kann insbesondere bei einer Packtasche für Rettungsmittel verwendet
werden, um den Beutel zur Aufnahme der Rettungsmittel zu verschließen. 1 zeigt eine solche Packtasche 1 mit
einem erfindungsgemäßen Reißverschluss 2.
Um ein unbeabsichtigtes Öffnen des
Reißverschlusses 2 zu
verhindern, sind die Endbereiche 4, 5 des Reißverschlusses 2 durch
Abdecklaschen 19, 20 abgedeckt. Die Abdecklasche 19 ist
in 1 nur teilweise dargestellt,
um den Blick auf das Ende 4 des Reißverschlusses frei zu geben.
Die Abdecklaschen 19, 20 sind an einer Kante an
der Außenseite
des Beutels 3 der Packtasche 1 angenäht und an
der gegenüberliegenden
Kante mittels eines Klettverschlusses oder Druckknöpfen lösbar mit
der Außenseite
des Beutels 3 verbunden. Das Zugband 6 des Reißverschlusses 2 verläuft entlang
des Reißverschlusses 2 an
dessen Innenseite, welche der Kammer des Beutels 3 zugewandt
ist. Am Rand der Beutelöffnung
ist an der Innenseite des Beutels ein Halteband angenäht, welches
sich entlang des Reißverschlusses 2 erstreckt.
Auf dieses Halteband wird das Zugband 6 lösbar befestigt,
beispielsweise mittels eines Klettverschlusses. Die beiden Enden 4, 5 des
Reißverschlusses 2 sind
wie oben dargestellt offen ausgebildet. Der Beutel 3 der
Packtasche 1 kann damit durch Zug an einem der beiden Enden
des Zugbandes 6 mit einer Kraftkomponente senkrecht zu
den Kuppelgliederreihen 9, 10 des Reißverschlusses 2 geöffnet werden,
wie in 2 sowie in der
obigen Beschreibung dargestellt.