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Die Erfindung betrifft einen Formzylinder
für eine
Druckmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Durch die
DE 42 17 941 C2 ist ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Aufbringen eines Klischees auf die Mantelfläche eines
Formzylinders bekannt, wobei die Klischees passgerecht angelegt,
faltenfrei angedrückt
und dabei festgeklebt werden.
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Die
DE 44 30 555 C1 und die
DE 38 37 898 C2 beschreiben Verfahren
zur Bebilderung von Formzylindern. Dabei wird Material aus einer
Transferfolie selektiv an den farbführenden Stellen direkt auf
die Mantelfläche
des Formzylinders aufgebracht. Zum Entfernen dieses selektiv aufgebrachten
Materials können
Rakel vorgesehen sein.
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Alternativ zur Anbringung der farbführenden Stellen
direkt auf der Mantelfläche
ist es auch bekannt, Druckfolien zu verwenden, auf deren Außenseite
die farbführenden
Stellen aufgebracht sind. Durch Verwendung dieser Druckfolien wird
es insbesondere möglich,
einen höheren
Automatisierungsgrad zu erreichen und außerdem mehr Druckformen in
einer Maschinen zu bevorraten. Zur Befestigung der Druckfolien auf
dem Formzylinder wird dabei zwischen Formzylinder und Druckfolie
eine Klebeschicht vorgesehen. Beispielsweise können selbstklebende Folien
verwendet werden, die bei einem hohen Automatisierungsgrad die zuverlässige Befestigung
der Druckfolie am Formzylinder erlauben.
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Zum Wechsel der Druckfolie muss die
alte Druckfolie vom Formzylinder entfernt werden, um danach eine
neue Druckfolie anbringen zu können.
Bei der Entfernung der Druckfolie muss die Fixierung zwischen Formzylinder
und Druckfolie, die durch die Klebeschicht realisiert ist, gelöst werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Formzylinder für
eine Druckmaschine zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren
Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch die Anordnung eines
Ablösebereichs
an einer der Längskanten der
Druckfolien, in dem die Druckfolie nicht durch die Klebeschicht
fixiert ist, die Druckfolie in diesem Bereich in einfacher Weise
vom Formzylinder abgehoben und anschießend abgezogen werden kann.
Der Ablösebereich
darf dabei selbstverständlich
nur so groß gestaltet
werden, dass ein ungewolltes Ablösen der
Druckfolie während
des Druckbetriebes zuverlässig
ausgeschlossen ist. Durch die Realisierung eines Ablösebereiches
zwischen Formzylinder und Druckfolie kann die Druckfolie in diesem
Bereich in einfacher Weise leicht angehoben und eine entsprechend geeignete
Kraft zum Abziehen der Druckfolie aufgebracht werden.
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Eine nicht vorhandene Fixierung der
Druckfolie im Sinne der vorliegenden Erfindung soll bedeuten, dass
die Klebeschicht keine oder eine nur schwache Haftkraft im Ablösebereich
vermittelt, so dass diese schwache Haftkraft in einfacher Weise überwunden
werden kann.
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Selbstverständlich ist es prinzipiell ausreichend,
wenn der Ablösebereich
nur an einer der Längskanten
vorgesehen ist, da die zum Abziehen der Druckfolie erforderliche
Kraft nur an einer Längskante
aufgebracht werden muss.
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Um ein ungewolltes Ablösen der
Druckfolie während
des Druckbetriebes zu vermeiden ist es besonders vorteilhaft, wenn
die mit Ablösebereich
versehene Längskante
der Druckfolie in Druckrichtung des Formzylinders weist. Die Belastung
dieser in Druckrichtung des Formzylinders weisenden Längskante
ist nämlich
geringer als die der gegenüberliegenden
Längskante,
so dass die Belastung der Klebeschicht an den Grenzen zum Ablösebereich
während
des Druckbetriebes entsprechend schwächer sind.
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Zur Bildung des Ablösebereiches
sind konstruktiv verschiedene Möglichkeiten
denkbar. Nach einer ersten Ausführungsform
wird die Druckfolie bei der Anbringung auf den Formzylinder mit
einer geringfügigen Überlappung
aufgeklebt. D. h. die eine Längskante
der Druckfolie liegt mit ihrer Klebeschicht auf der Außenseite
der Druckfolie im Bereich der anderen Längskante auf. Ist für die Klebeschicht
dabei ein Kleber gewählt
worden, der auf der Außenseite der
Druckfolie nicht haftet, wird dadurch aufgrund der Überlappung
der gewünschte
Ablösebereich
gebildet. Diese Art der Bildung des Ablösebereichs hat den Vorteil,
dass der Formzylinder als gleichförmiger Rundzylinder ohne separaten
Bereich für
den Druckanfang ausgeführt
sein kann.
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Nach einer zweiten Ausführungsform
wird der Ablösebereich
dadurch gebildet, dass an der Außenseite des Formzylinders
zumindest eine Ablösefläche vorgesehen
ist, auf der die Klebeschicht nicht haftet. Dazu kann beispielsweise
in die Zylinderoberfläche
des Formzylinders ein Einlegeelement eingearbeitet werden, dessen
Längsachse
sich parallel zur Rotationsachse erstreckt. Die Materialeigenschaften des
Einlegeelements sind dabei so zu wählen, dass der die Klebeschicht
bildende Kleber nicht auf dem Einlegeelement haftet.
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Nach einer dritten Ausführungsform
wird zur Bildung des Ablösebereichs
auf der Klebeschicht ein nichthaftendes Zwischenelement angebracht
oder eine nichthaftende Zwischenschicht aufgebracht. Dies kann beispielsweise
dadurch realisiert werden, dass an einer Längskante einer selbstklebenden Druckfolie
ein Abdeckstreifen aufgelegt wird, so dass die Klebeschicht im Bereich
des Abdeckstreifens nicht mehr haften kann.
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Nach einer vierten Ausführungsform
weist die Klebeschicht am Formzylinder und/oder an der Druckfolie
nichthaftendende Aussparungen zur Bildung des Ablösebereichs
auf. D. h. mit anderen Worten, dass nicht die gesamte Oberfläche des
Formzylinders bzw. der Druckfolie mit Kleber versehen wird, sondern
im Bereich der Längskanten
Aussparungen vorgesehen sind, in denen die Druckfolie nicht durch die
Klebeschicht am Formzylinder anhaftet.
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Nach einer weiteren Ausführungsform
ist am Formzylinder zumindest eine Vertiefung vorgesehen, die insbesondere
in der Art einer sich entlang der Längskante der Druckfolie erstreckenden
Nut ausgebildet sein kann. Aufgrund der Eigensteifigkeit der Druckfolie
kommt die Druckfolie in dieser Vertiefung nicht zur Anlage, so dass
die Klebeschicht keine Haftwirkung zwischen Druckfolie und Formzylinder vermitteln
kann.
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Um nach der Entfernung der Druckfolie
keine aufwendigen Reinigungsmaßnahmen
am Formzylinder vornehmen zu müssen,
ist es besonders vorteilhaft, wenn für die Klebeschicht ein Kleber
gewählt wird,
der bei Entfernen der Druckfolie im wesentlichen vollständig mit
der Druckfolie entfernbar ist. Dadurch wird erreicht, dass nach
Abziehen der Druckfolie der Formzylinder sofort wieder mit einer
neuen Druckfolie beklebt werden kann.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine
Vorrichtung zur Anbringung und Entfernung einer auf einem Formzylinder
aufgeklebten Druckfolie in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
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2 ein
erstes Ausführungsbeispiel
zur Bildung eines Ablösebereichs
in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
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3 ein
zweites Ausführungsbeispiel
zur Bildung eines Ablösebereichs
in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
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4 ein
drittes Ausführungsbeispiel
zur Bildung eines Ablösebereichs
in einem schematisch dargestellten Querschnitt;
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5 ein
viertes Ausführungsbeispiel
zur Bildung eines Ablösebereichs
in einem schematisch dargestellten Querschnitt.
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6 einen
Formzylinder mit aufgeklebter Druckfolie in Ansicht von oben;
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7 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Formzylinders mit aufgeklebter Druckfolie in Ansicht von oben;
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Der in 1 teilweise
dargestellte Formzylinder 01 kann durch Einsatz einer Vorrichtung 02 mit einer
zuvor in einer nicht dargestellten digitalen Bebildungseinheit bebilderten
Druckfolie 03 beklebt werden. Dazu ist auf der Innenseite
der Druckfolie 03 eine Klebeschicht vorgesehen, die auf
der Mantelfläche
des Formzylinders 01 anhaftet. Die Druckfolie 03 wird
vor dem Aufkleben auf einer Vorratsrolle 04 gespeichert.
Beim Aufziehen der Druckfolie 03 wird eine Schneid- und
Anpresswalze 05 gegen den Formzylinder 01 geschwenkt,
so dass die vordere Längskante 06 auf
dem Formzylinder 01 zur Anlage kommt und mit der Klebeschicht
auf dem Formzylinder 01 anhaftet. Durch Weiterdrehen des
Formzylinders 01 in Richtung des Bewegungspfeils 07 in
Druckrichtung wird dann die Druckfolie 03 soweit abgerollt,
bis der gesamte Umfang des Formzylinders 01 abgedeckt werden
kann. Mittels einer Schneideinrichtung 08 wird die Druckfolie 03 dann
unter Bildung der hinteren Längskante 13 (siehe 2 bis 7) abgeschnitten und schließlich vollständig an
den Formzylinder 01 angelegt.
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An der Vorrichtung 02 ist
zum Entfernen der Druckfolie 03 (siehe 1 und 2)
eine in der Art eines Rakels 09 ausgebildete Abhebeinrichtung 09 vorgesehen,
die entsprechend dem Bewegungspfeil 11 zwischen einer Ruhestellung
und einer Funktionsstellung verschwenkt werden kann.
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In 2 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Ablösebereichs 12 schematisch
dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel überlappt
die hintere Längskante 13 die
vordere Längskante 06 der Druckfolie 03 um
einige Millimeter, z. B. ungefähr
3 mm bis 30 mm. Durch die Überlappung
kommt die Klebeschicht im Bereich der hinteren Längskante 13 auf der
Silikonoberfläche
der Druckfolie 03 zur Anlage, auf der sie gar nicht oder
nur schwach haftet.
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Zum Entfernen der Druckfolie 03 kann
dann die Abhebeeinrichtung 09 in ihre Funktionsstellung nach
unten geschwenkt werden, wie dies in 2 schematisch
dargestellt ist. Die Spitze des Rakels 09 kann dadurch
mit der hinteren Längskante 13 in
Eingriff gebracht werden, wobei durch entsprechende Drehbewegung
des Formzylinders 01 die Druckfolie 03 im Ablösebereich 12 einfach
angehoben werden kann. Ist die Druckfolie 03 im Ablösebereich 12 angehoben,
so kann die Druckfolie 03 durch entsprechendes Weiterdrehen
des Formzylinders 01 in einfacher Weise durch den Rakel 09 entfernt
werden.
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Bei dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel eines Ablösebereichs 14 ist
im Formzylinder 01 eine in der Art einer Nut 16 ausgebildete
Vertiefung 16 vorgesehen. Bei der Anbringung der Druckfolie 03 muss
zur Ausbildung des Ablösebereichs 14 dann
die vordere Längskante 06 bzw.
die hintere Längskante 13 derart
am Formzylinder 01 angebracht werden, dass sie oberhalb
der Vertiefung 16 zu Liegen kommt. Aufgrund der Eigensteifigkeit
der Druckfolie 03, liegt die Druckfolie 03 dann
nicht an der Außenseite
der Vertiefung 16 an, so dass im Bereich der Vertiefung 16 keine
Haftkraft zwischen dem Formzylinder 01 und der Druckfolie 03 wirkt.
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Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel des Ablösebereichs 17 ist
in die Oberfläche des
Formzylinders 01 ein Einlegeelement 18 eingearbeitet.
Das Einlegeelement 18 ist dabei aus einem Werkstoff hergestellt,
beispielsweise aus silikonhaltigem Kunststoff, auf dem die Klebeschicht
nur schwach oder gar nicht anhaftet.
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Bei dem in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel ist zur Bildung
des Ablösebereichs 19 an
der hinteren Längskante 13 der
Druckfolie 03 ein in der Art eines Klebestreifens 21 ausgebildetes
Zwischenelement 21 angeordnet. Das Zwischenelement 21 wird
vor dem Anlegen der hinteren Längskante 13 an den
Formzylinder 01 an der Druckfolie 03 befestigt und
deckt dadurch die Klebeschicht entlang der Längskante 13 ab.
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Bei den in 2 bis 5 dargestellten
Ausführungsbeispielen
ist die Ablöserichtung,
d. h. die gegengesetzte Druckrichtung 22 des Formzylinders 01 jeweils
durch einen Bewegungspfeil 22 angedeutet. Die jeweils mit
dem Ablösebereich 12; 14; 17; 19 versehene
hintere Längskante 13 weist
bei allen vier Ausführungsbeispielen
in die Druckrichtung 22 des Formzylinders 01,
wodurch die Gefahr des ungewünschten
Ablösens
der nichtanhaftenden Längskante 13 im
Druckbetrieb verringert wird.
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Die nichtanhaftende Längskante 13 ist
also im Druckbetrieb nachlaufend.
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Bei den Ausführungsbeispielen des Ablösebereiches 14; 17; 19 ist
keine Aufdickung durch eine Überlappung
vorhanden, was zu einer Minimierung von Schwingungen im Druckbetrieb
führt.
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6 stellt
einen Formzylinder 01 mit aufgeklebter Druckfolie 03 in
Ansicht von oben dar. Bei dem in 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel
umfasst der Ablösebereich 23a; 23b nur
die beiden Ecken an der hinteren Längskante 13. Dadurch
kann die Druckfolie 03 an einem der Ablösebereiche 23a bzw. 23b in
einfacher Weise gefasst und abgezogen werden.
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7 stellt
ein alternatives Ausführungsbeispiel
zu der in 6 dargestellten
Ausführung
dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der Ablösebereich 24 durchgehend
entlang der vollständigen
hinteren Längskante 13.
Damit kann die hintere Längskante 13 auf
ihrer gesamten Länge
in einfacher Weise vom Formzylinder 01 abgehoben und anschließend abgezogen
werden.
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- 01
- Formzylinder
- 02
- Vorrichtung
- 03
- Druckfolie
- 04
- Vorratsrolle
(03)
- 05
- Schneid-
und Anpresswalze
- 06
- vordere
Längskante
(03)
- 07
- Bewegungspfeil
(01)
- 08
- Schneideinrichtung
- 09
- Abhebeeinrichtung,
Rakel
- 10
- –
- 11
- Bewegungspfeil
(09)
- 12
- Ablösebereich
- 13
- Längskante,
hintere (03)
- 14
- Ablösebereich
- 15
- –
- 16
- Vertiefung,
Nut
- 17
- Ablösebereich
- 18
- Einlegeelement
- 19
- Ablösebereich
- 20
- –
- 21
- Zwischenelement,
Klebestreifen
- 22
- Druckrichtung,
Bewegungspfeil (01)
- 23
- –
- 24
- Ablösebereich
- 23a
- Ablösebereich
- 23b
- Ablösebereich