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Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage
zur Diebstahlsicherung eines Objektes, insbesondere eines Bootes,
enthaltend ein Steuergerät
mit einem Alarmgeber und eine vom Steuergerät aktivierbare Signalquelle.
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Alarmanlagen werden zur Sicherung
wertvoller, beweglicher Objekte vor einem Diebstahl benötigt. Sie
enthalten typischerweise ein Steuergerät mit einem Alarmgeber, welcher
eine einen Diebstahl indizierende Situation detektiert, woraufhin
das Steuergerät
eine angeschlossene Signalquelle aktiviert, die den Benutzer aufmerksam
macht. Stellvertretend sei nachfolgend die Sicherung von Booten
betrachtet, bei denen es sich um verhältnismäßig gut bewegliche und hochpreisige
Objekte handelt, welche oft an abgelegenen, unbewachten Orten abgestellt
werden und welche daher für
einen Diebstahl prädestiniert sind.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf diesen Anwendungsfall beschränkt.
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Bekannte Alarmanlagen von Booten
arbeiten mit Alarmgebern in Form von Bewegungsmeldern, Infrarotmeldern
oder Kontaktschaltern, die an Staukästen oder Türen installiert sind. Wenn
ein derartiger Alarmgeber eine verdächtige Situation detektiert hat,
aktiviert das zugehörige
Steuergerät
eine Sirene, eine Blitzleuchte, einen Funkalarm oder dergleichen. Nachteilig
bei den bekannten Bootsalarmanlagen ist, dass sie für ein Ansprechen
voraussetzen, dass der Dieb in das Boot eindringt. Dies ist jedoch
gerade bei kleineren Booten häufig
nicht der Fall, da diese komplett vom Liegeplatz fortgeschleppt
oder samt Trailer mitgenommen werden können. Bei solchen Booten wird
daher der Alarm nicht oder jedenfalls nicht im Zeitpunkt des Diebstahls
ausgelöst.
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Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, eine Alarmanlage zur Diebstahlsicherung
eines Objektes bereitzustellen, welche insbesondere auch die Sicherung
kleinerer Boote an einem Liegeplatz erlaubt. Diese Aufgabe wird durch
eine Alarmanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Die erfindungsgemäße Alarmanlage zur Diebstahlsicherung
eines Objektes enthält
ein Steuergerät
mit einem Alarmgeber sowie eine vom Steuergerät aktivierbare Signalquelle,
welche zum Beispiel über
einen akustischen oder optischen Alarm den Benutzer der Alarmanlage
auf eine potentielle Gefahrensituation aufmerksam macht. Die Alarmanlage
ist dadurch gekennzeichnet, dass als Alarmgeber ein mit dem Steuergerät verbindbares
oder verbundenes elektrisches Leitungssystem vorgesehen ist. Das
Leitungssystem kann sowohl einadrig mit einer elektrischen Leitung
als auch mehradrig mit mehreren elektrischen Leitungen sein. Ferner
ist das Steuergerät
der Alarmanlage dazu eingerichtet, eine Unterbrechung des genannten
elektrischen Leitungssystems zu detektieren.
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Die Alarmanlage kann eine Verletzung
der Integrität
des elektrischen Leitungssystems feststellen und hierauf mit dem
Auslösen
eines Alarmes reagieren. Durch eine entsprechende Verlegung der mindestens
einen Leitung des elektrischen Leitungssystems kann sichergestellt
werden, dass diese bei einem Diebstahl des zu sichernden Objektes zwangsläufig physikalisch
unterbrochen werden muss. Zum Beispiel kann die elektrische Leitung
bei der Sicherung eines Bootes eine feste Verbindung zwischen dem
Boot und einem ortsfesten Gegenstand wie etwa einer Befestigungshülse an Land
herstellen, sodass das Boot von seinem Liegeplatz nur dann entfernt
werden kann, wenn die genannte Verbindung unterbrochen wird. Auf
diese Weise lassen sich auch kleinere Boote sichern, welche ohne
ein Eindringen in das Boot komplett weggeschleppt werden können. Ferner
hat die erfindungsgemäße Alarmanlage
den Vorteil, dass sich die Unterbrechung einer elektrischen Leitung
sehr robust und mit hoher Zuverlässigkeit
detektieren lässt,
sodass Fehlalarme äußerst unwahrscheinlich
sind.
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Das als Alarmanlage dienende elektrische Leitungssystem
bildet vorzugsweise mindestens einen das Steuergerät enthaltenden
und im Normalzustand geschlossenen Stromkreis. Durch Überwachung
dieses Stromkreises auf Geschlossenheit kann das Steuergerät somit
in einfacher Weise eine Unterbrechung des elektrischen Leitungssystems feststellen.
Bei Verwendung von mehr als zwei Adern (Hin- und Rückleitung)
bzw. mehreren Stromkreisen kann darüber hinaus eine differenziertere
Bestimmung der Unterbrechungsstelle und/oder eine redundante Auslegung
des Alarmgebers erfolgen.
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Vorzugsweise weist das elektrische
Leitungssystem einen mehrpoligen Stecker mit einer Verriegelung
wie etwa einer Bajonettverriegelung auf, über welchen es an das Steuergerät anschließbar ist.
Das Steuergerät
kann auf diese Weise flexibel je nach Bedarf mit verschieden ausgelegten
elektrischen Leitungssystemen verbunden werden. Ebenso ist es bei
Bereitstellung einer entsprechenden Anzahl von Anschlüssen am
Steuergerät
möglich,
das dieses mehrere elektrische Leitungssysteme zugleich überwachen
kann. Die Steckverbindung der Leitungssysteme zum Steuergerät bedeutet
dabei keine Einbuße
an Sicherheit, da das Abziehen des Steckers ebenso wie eine gewaltsame
Unterbrechung der elektrischen Leitung einen Alarm auslöst. Die Alarmanlage
lässt sich
somit durch Abziehen des Steckers nicht unbemerkt ausschalten.
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Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist das elektrische Leitungssystem zumindest teilweise
in einem herkömmlichen
Befestigungsseil verborgen an geordnet. Der Begriff „Befestigungsseil" ist dabei weit zu
verstehen und umfasst jedes seil-, schnur-, kabelförmige oder ähnliche
Mittel, über
welches ein zu sicherndes Objekt üblicherweise mit einer ortsfesten
Einrichtung in Verbindung steht. Dies ist bei einem zu sichernden
Boot ein Befestigungsseil oder -tau im engeren Sinne, mit dem das
Boot an Land oder an einem Bootssteg festgelegt ist. Durch die Unterbringung
des elektrischen Leitungssystems innerhalb eines Befestigungsseiles ist
es von außen
nicht erkennbar, sodass ein Dieb die Alarmanlage nicht bemerkt und
daher auch nichts zu ihrer Ausschaltung unternehmen wird.
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Bei der Integration der elektrischen
Leitung in ein Befestigungsseil weist Letzteres vorzugsweise an
mindestens einem Ende eine Schlaufe auf. Mit einer Schlaufe ist
eine Fixierung des Befestigungsseiles ohne Knoten und ohne Entstehung
eines freien Seilendes möglich.
Die Fixierung kann daher nicht durch zerstörungsfreies Aufknoten des Seiles
gelöst werden,
sodass bei einem Diebstahl das Befestigungsseils zwangsläufig durchtrennt
und damit der Alarm ausgelöst
wird.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Alarmanlage besitzt das Steuergerät Befestigungsmittel für eine Fixierung
am zu sichernden Objekt, wobei es ferner dazu eingerichtet ist,
bei einer Lösung
dieser Fixierung die Signalquelle zu aktivieren. Die Wirkung der
Alarmanlage kann daher nicht dadurch umgangen werden, dass das komplette
Steuergerät
vom Objekt entfernt wird, da dies nicht unerkannt möglich ist.
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Weiterhin kann die Alarmanlage dazu
eingerichtet sein, einen Selbsttest durchzuführen und bei Feststellung einer
Fehlfunktion die Signalquelle zu aktivieren. Auf diese Weise wird
verhindert, dass die Sicherungsfunktion bei einem Defekt des Steuergerätes unbemerkt
ausfällt,
da der Benutzer durch die Aktivierung der Signalquelle auf einen
solchen Defekt hingewiesen wird. Dies gilt sowohl für von selbst eingetretene
Defekte als auch für
den Fall einer Sabotage. Ein Defekt der die Signalquelle aktiviert,
kann insbesondere auch die Unterbrechung der Verbindung zwischen
Signalquelle und Steuergerät
sein.
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Die Alarmanlage lässt sich ferner dahingehend
weiterentwickeln, dass das Steuergerät mit mindestens einem weiteren
Alarmgeber verbunden ist oder verbindbar ist, welcher eine auf einen
Diebstahl hinweisende Situation detektieren kann. Bei dem weiteren
Alarmgeber kann es sich insbesondere um einen Kontaktschalter, einen
Bewegungsmelder, einen Infrarotmelder und/oder ein Echolot handeln. Durch
die alternative oder gleichzeitige Verwendung mehrerer Alarmgeber
lässt sich
der Einsatzbereich und die Sicherheit der Alarmanlage weiter erhöhen.
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Die Alarmanlage wird vorzugsweise
zur Sicherung eines Bootes eingesetzt. Sie ist jedoch nicht auf
diese Anwendung beschränkt,
sondern kann beispielsweise auch den Anhänger eines Kraftfahrzeuges
sichern. Zu diesem Zweck wird das als Alarmgeber dienende elektrische
Leitungssystem vorzugsweise in dem Anhängeranschluss eines Kraftwagens integriert,
wodurch einerseits vorhandene Einrichtungen genutzt werden und andererseits
die Sicherungsfunktion des Leitungssystems verborgen wird.
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Als Signalquelle in Verbindung mit
der erfindungsgemäßen Alarmanlage
eignen sich verschiedene Einrichtungen, die einen Benutzer auf einen Gefahrenzustand
aufmerksam machen können.
Insbesondere kann es sich bei der Signalquelle um eine akustische
Signalquelle wie eine Sirene, eine optische Signalquelle wie eine
Lampe und/oder ein drahtloses oder drahtgebundenes Fernmeldesystem wie
einen Pager oder ein Telefonwahlgerät handeln. Fernmeldegeräte sind
insbesondere zur Sicherung von Objekten in abgelegenen Geräten in großer Entfernung
vom Benutzer geeignet.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den Figuren dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen
beschrieben.
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1 zeigt
schematisch den Einsatz der erfindungsgemäßen Alarmanlage zur Sicherung
eines Bootes;
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2 zeigt
eine Variante der Bootsbefestigung.
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In 1 ist
ein zu sicherndes Boot 8 angedeutet, welches mittels eines
Seiles 5, an dessen einem Ende sich eine Schlaufe 6 befindet,
in herkömmlicher
Weise an einer Befestigungsöse 7 an
Land oder alternativ an einem Bootssteg fixiert ist. Falls keine
entsprechender Festmacher vorhanden ist, kann das Seil 5 auch
um einen Baum, einen Laternenmasten oder dergleichen geschlungen
werden, wobei lediglich von Bedeutung ist, dass sich diese Befestigung
nicht durch zerstörungsfreies
Aufknoten des Seiles wieder lösen
lassen sollte. Gleiches gilt für die
bootsseitige Befestigung des Seiles 5.
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Die erfindungsgemäße Besonderheit besteht, wie
in dem vergrößerten Detail
erkennbar ist, darin, dass in die Bootsbefestigungsleine 5 ein
elektrisches Leitungssystem in Form eines mehradrigen Kabels 4 eingearbeitet
ist. Bootsseitig ist das Kabel 4 aus dem Seil herausgeführt und
endet in einem mehrpoligen Stecker 3, der im Ausführungsbeispiel eine
Bajonettverriegelung aufweist. Dieser Stecker 3 kann in
eine korrespondierende Buchse an einem Steuergerät 2 eingesteckt werden,
welches sich an Bord des Bootes befindet.
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2 zeigt
eine alternative Führung
der Bootsbefestigungsleine 5, bei welcher diese durch die
Befestigungsöse 7 gezogen
und mit beiden Enden zum Boot zurückgeführt ist. Das ein- oder mehradrige
Kabel 4 verläuft
dabei durch die gesamte Bootsbefestigungsleine 5 und endet
jeweils in zwei Steckern 3, die beide in das Steuergerät einzustecken
sind.
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Das in 1 dargestellte
Steuergerät 2 besteht
aus einem festen Korpus und wird vorzugsweise mit Abreissschrauben
im Boot befestigt. Darüber hinaus
ist vorzugsweise eine Alarmauslösung
bei Sabotage des Steuergerätes
vorgesehen. Das Steuergerät 2 ist
ferner mit einer Signalquelle wie etwa einer Lampe 1 verbunden,
welche vom Steuergerät
im Falle der Detektion eines Alarmzustandes aktivierbar ist. Andere
mögliche
Signalquellen sind eine Sirene, ein Pager (Funkübermittlung) oder ein Telefonwahlgerät (Mobilfunk).
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Das Steuergerät ist dazu eingerichtet, eine Unterbrechung
der als Alarmgeber dienenden elektrischen Kabels 4 (bzw.
einer seiner Adern) festzustellen und in Reaktion hierauf die Signalquelle
zu aktivieren. Wenn daher das Seil 5 im Zuge eines Diebstahls
durchtrennt wird oder wenn der Stecker 3 vom Steuergerät 2 abgezogen
wird, wird unweigerlich ein Alarm ausgelöst. Da sich das Boot 8 nur
dann entfernen lässt,
wenn die Seilverbindung gelöst
wird und dies bei entsprechender Auslegung der Seilbefestigung am
Boot und an Land für
einen Dieb nur durch Unterbrechung (Zerschneiden) des Seiles 5 möglich ist,
ist mit der erfindungsgemäßen Alarmeinrichtung eine
wirksame Sicherung des Bootes erreicht. Dies gilt insbesondere auch
für kleine
Boote, bei welchen herkömmliche
Sicherungseinrichtungen wie etwa Türkontakte oder Bewegungsmelder
versagen würden,
da für
einen Diebstahl solcher Boote nicht unbedingt das Eindringen ins
Boot erforderlich ist.
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Die Detektion einer Unterbrechung
eines (ein- oder mehradrigen) elektrischen Kabels 4 kann auf
verschiedene Weisen erfolgen. Zum Beispiel kann das Steuergerät die Kapazität einer
(einadrigen) Leitung überwachen
und/oder feststellen, ob noch eine ungestörte Verbindung zu einem am
entfernten Ende einer Leitung befindlichen Bauelement wie etwa einem
Kondensator besteht. Besonders einfach und sicher ist die Detektion,
wenn als elektrisches Leitungssystem ein mindestens zweiadriges Kabel 4 zur
Anwendung kommt, welches im zerstörungsfreien Normalzustand einen
geschlossenen Stromkreis mit einer Ader als Hinleitung und einer
anderen Ader als Rückleitung
ausbildet. An Stelle einer eigenen Ader kann selbstverständlich auch
Erdung (Masse) als Rückleitung
benutzt werden.
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Durch Integration des elektrischen
Kabels 4 in ein herkömmliches
Bootsseil 5 ist von außen
für einen
potentiellen Dieb nicht erkennbar, dass das Boot alarmgesichert
ist. Der Dieb wird daher keine Maßnahmen in Erwägung ziehen,
die die Alarmeinrichtung ausschalten könnten.
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Die beschriebene Alarmanlage kann
selbstverständlich
nicht nur zur Sicherung eines auf dem Wasser befindlichen Bootes
eingesetzt werden, sondern ebenso zur Sicherung eines Bootes an
Land oder eines Bootstrailers mit oder ohne Boot. Ferner kann bei
Einbau des Steuergerätes 2 in
ein Auto auch ein angekoppelter Anhänger wie etwa ein Bootstrailer,
ein Wohnwagen, ein Sportanhänger oder
ein gewerblich genutzter Anhänger
gesichert werden. Die Funktion des Seiles kann bei einer solchen
Anhängersicherung
auch von der vorhandenen Anhängersteckdose
und dem mehrpoligen Verbindungskabel übernommen werden. Auch in diesem Fall
ist die zusätzliche
Alarmsicherung von Außen
für einen
Dieb nicht erkennbar.
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Das Steuergerät 2 kann ferner weitere
Eingänge
(nicht dargestellt) für
andere übliche
Alarmgeber wie etwa Kontaktschalter, Bewegungsmelder, Infrarotmelder,
Echolote oder dergleichen enthalten.
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Weiterhin kann das Alarmsystem auch
von Yachthäfen
als Großanlage
benutzt werden. In diesem Fall würde
vorzugsweise das Steuergerät
zentral im Yachthafen angeordnet und zur Überwachung von in mehreren
Befestigungsseilen integrierten elektrischen Leitungen eingesetzt.