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DE10231012A1 - Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Bootes - Google Patents

Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Bootes Download PDF

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DE10231012A1
DE10231012A1 DE2002131012 DE10231012A DE10231012A1 DE 10231012 A1 DE10231012 A1 DE 10231012A1 DE 2002131012 DE2002131012 DE 2002131012 DE 10231012 A DE10231012 A DE 10231012A DE 10231012 A1 DE10231012 A1 DE 10231012A1
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DE
Germany
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alarm
control unit
alarm system
boat
signal source
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Withdrawn
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DE2002131012
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English (en)
Inventor
Henry Opitz
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Individual
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/12Mechanical actuation by the breaking or disturbance of stretched cords or wires
    • G08B13/126Mechanical actuation by the breaking or disturbance of stretched cords or wires for a housing, e.g. a box, a safe, or a room
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B13/00Burglar, theft or intruder alarms
    • G08B13/02Mechanical actuation
    • G08B13/14Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles
    • G08B13/1445Mechanical actuation by lifting or attempted removal of hand-portable articles with detection of interference with a cable tethering an article, e.g. alarm activated by detecting detachment of article, breaking or stretching of cable

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  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage, mit welcher insbesondere ein Boot (8) gegen Diebstahl gesichert werden kann. Die Alarmanlage umfasst ein Steuergerät (2), welches im Falle eines Alarms eine Signalquelle wie z. B. eine Lampe (1) aktiviert. Als Alarmgeber dient eine mit dem Steuergerät (2) verbundene elektrische Leitung (4), wobei das Steuergerät (2) dazu eingerichtet ist, eine Unterbrechung dieser Leitung zu detektieren. Die Leitung (4) ist mehradrig und in ein Befestigungsteil (5) integriert, mit welchem das Boot (8) an Land befestigt ist. Das im Falle eines Diebstahls stattfindende Durchtrennen des Seiles (5) unterbricht zwangsläufig auch die elektrische Leitung (4), was vom Steuergerät (2) detektiert wird und zur Auslösung eines Alarms führt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Objektes, insbesondere eines Bootes, enthaltend ein Steuergerät mit einem Alarmgeber und eine vom Steuergerät aktivierbare Signalquelle.
  • Alarmanlagen werden zur Sicherung wertvoller, beweglicher Objekte vor einem Diebstahl benötigt. Sie enthalten typischerweise ein Steuergerät mit einem Alarmgeber, welcher eine einen Diebstahl indizierende Situation detektiert, woraufhin das Steuergerät eine angeschlossene Signalquelle aktiviert, die den Benutzer aufmerksam macht. Stellvertretend sei nachfolgend die Sicherung von Booten betrachtet, bei denen es sich um verhältnismäßig gut bewegliche und hochpreisige Objekte handelt, welche oft an abgelegenen, unbewachten Orten abgestellt werden und welche daher für einen Diebstahl prädestiniert sind. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diesen Anwendungsfall beschränkt.
  • Bekannte Alarmanlagen von Booten arbeiten mit Alarmgebern in Form von Bewegungsmeldern, Infrarotmeldern oder Kontaktschaltern, die an Staukästen oder Türen installiert sind. Wenn ein derartiger Alarmgeber eine verdächtige Situation detektiert hat, aktiviert das zugehörige Steuergerät eine Sirene, eine Blitzleuchte, einen Funkalarm oder dergleichen. Nachteilig bei den bekannten Bootsalarmanlagen ist, dass sie für ein Ansprechen voraussetzen, dass der Dieb in das Boot eindringt. Dies ist jedoch gerade bei kleineren Booten häufig nicht der Fall, da diese komplett vom Liegeplatz fortgeschleppt oder samt Trailer mitgenommen werden können. Bei solchen Booten wird daher der Alarm nicht oder jedenfalls nicht im Zeitpunkt des Diebstahls ausgelöst.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Objektes bereitzustellen, welche insbesondere auch die Sicherung kleinerer Boote an einem Liegeplatz erlaubt. Diese Aufgabe wird durch eine Alarmanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Die erfindungsgemäße Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Objektes enthält ein Steuergerät mit einem Alarmgeber sowie eine vom Steuergerät aktivierbare Signalquelle, welche zum Beispiel über einen akustischen oder optischen Alarm den Benutzer der Alarmanlage auf eine potentielle Gefahrensituation aufmerksam macht. Die Alarmanlage ist dadurch gekennzeichnet, dass als Alarmgeber ein mit dem Steuergerät verbindbares oder verbundenes elektrisches Leitungssystem vorgesehen ist. Das Leitungssystem kann sowohl einadrig mit einer elektrischen Leitung als auch mehradrig mit mehreren elektrischen Leitungen sein. Ferner ist das Steuergerät der Alarmanlage dazu eingerichtet, eine Unterbrechung des genannten elektrischen Leitungssystems zu detektieren.
  • Die Alarmanlage kann eine Verletzung der Integrität des elektrischen Leitungssystems feststellen und hierauf mit dem Auslösen eines Alarmes reagieren. Durch eine entsprechende Verlegung der mindestens einen Leitung des elektrischen Leitungssystems kann sichergestellt werden, dass diese bei einem Diebstahl des zu sichernden Objektes zwangsläufig physikalisch unterbrochen werden muss. Zum Beispiel kann die elektrische Leitung bei der Sicherung eines Bootes eine feste Verbindung zwischen dem Boot und einem ortsfesten Gegenstand wie etwa einer Befestigungshülse an Land herstellen, sodass das Boot von seinem Liegeplatz nur dann entfernt werden kann, wenn die genannte Verbindung unterbrochen wird. Auf diese Weise lassen sich auch kleinere Boote sichern, welche ohne ein Eindringen in das Boot komplett weggeschleppt werden können. Ferner hat die erfindungsgemäße Alarmanlage den Vorteil, dass sich die Unterbrechung einer elektrischen Leitung sehr robust und mit hoher Zuverlässigkeit detektieren lässt, sodass Fehlalarme äußerst unwahrscheinlich sind.
  • Das als Alarmanlage dienende elektrische Leitungssystem bildet vorzugsweise mindestens einen das Steuergerät enthaltenden und im Normalzustand geschlossenen Stromkreis. Durch Überwachung dieses Stromkreises auf Geschlossenheit kann das Steuergerät somit in einfacher Weise eine Unterbrechung des elektrischen Leitungssystems feststellen. Bei Verwendung von mehr als zwei Adern (Hin- und Rückleitung) bzw. mehreren Stromkreisen kann darüber hinaus eine differenziertere Bestimmung der Unterbrechungsstelle und/oder eine redundante Auslegung des Alarmgebers erfolgen.
  • Vorzugsweise weist das elektrische Leitungssystem einen mehrpoligen Stecker mit einer Verriegelung wie etwa einer Bajonettverriegelung auf, über welchen es an das Steuergerät anschließbar ist. Das Steuergerät kann auf diese Weise flexibel je nach Bedarf mit verschieden ausgelegten elektrischen Leitungssystemen verbunden werden. Ebenso ist es bei Bereitstellung einer entsprechenden Anzahl von Anschlüssen am Steuergerät möglich, das dieses mehrere elektrische Leitungssysteme zugleich überwachen kann. Die Steckverbindung der Leitungssysteme zum Steuergerät bedeutet dabei keine Einbuße an Sicherheit, da das Abziehen des Steckers ebenso wie eine gewaltsame Unterbrechung der elektrischen Leitung einen Alarm auslöst. Die Alarmanlage lässt sich somit durch Abziehen des Steckers nicht unbemerkt ausschalten.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das elektrische Leitungssystem zumindest teilweise in einem herkömmlichen Befestigungsseil verborgen an geordnet. Der Begriff „Befestigungsseil" ist dabei weit zu verstehen und umfasst jedes seil-, schnur-, kabelförmige oder ähnliche Mittel, über welches ein zu sicherndes Objekt üblicherweise mit einer ortsfesten Einrichtung in Verbindung steht. Dies ist bei einem zu sichernden Boot ein Befestigungsseil oder -tau im engeren Sinne, mit dem das Boot an Land oder an einem Bootssteg festgelegt ist. Durch die Unterbringung des elektrischen Leitungssystems innerhalb eines Befestigungsseiles ist es von außen nicht erkennbar, sodass ein Dieb die Alarmanlage nicht bemerkt und daher auch nichts zu ihrer Ausschaltung unternehmen wird.
  • Bei der Integration der elektrischen Leitung in ein Befestigungsseil weist Letzteres vorzugsweise an mindestens einem Ende eine Schlaufe auf. Mit einer Schlaufe ist eine Fixierung des Befestigungsseiles ohne Knoten und ohne Entstehung eines freien Seilendes möglich. Die Fixierung kann daher nicht durch zerstörungsfreies Aufknoten des Seiles gelöst werden, sodass bei einem Diebstahl das Befestigungsseils zwangsläufig durchtrennt und damit der Alarm ausgelöst wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Alarmanlage besitzt das Steuergerät Befestigungsmittel für eine Fixierung am zu sichernden Objekt, wobei es ferner dazu eingerichtet ist, bei einer Lösung dieser Fixierung die Signalquelle zu aktivieren. Die Wirkung der Alarmanlage kann daher nicht dadurch umgangen werden, dass das komplette Steuergerät vom Objekt entfernt wird, da dies nicht unerkannt möglich ist.
  • Weiterhin kann die Alarmanlage dazu eingerichtet sein, einen Selbsttest durchzuführen und bei Feststellung einer Fehlfunktion die Signalquelle zu aktivieren. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Sicherungsfunktion bei einem Defekt des Steuergerätes unbemerkt ausfällt, da der Benutzer durch die Aktivierung der Signalquelle auf einen solchen Defekt hingewiesen wird. Dies gilt sowohl für von selbst eingetretene Defekte als auch für den Fall einer Sabotage. Ein Defekt der die Signalquelle aktiviert, kann insbesondere auch die Unterbrechung der Verbindung zwischen Signalquelle und Steuergerät sein.
  • Die Alarmanlage lässt sich ferner dahingehend weiterentwickeln, dass das Steuergerät mit mindestens einem weiteren Alarmgeber verbunden ist oder verbindbar ist, welcher eine auf einen Diebstahl hinweisende Situation detektieren kann. Bei dem weiteren Alarmgeber kann es sich insbesondere um einen Kontaktschalter, einen Bewegungsmelder, einen Infrarotmelder und/oder ein Echolot handeln. Durch die alternative oder gleichzeitige Verwendung mehrerer Alarmgeber lässt sich der Einsatzbereich und die Sicherheit der Alarmanlage weiter erhöhen.
  • Die Alarmanlage wird vorzugsweise zur Sicherung eines Bootes eingesetzt. Sie ist jedoch nicht auf diese Anwendung beschränkt, sondern kann beispielsweise auch den Anhänger eines Kraftfahrzeuges sichern. Zu diesem Zweck wird das als Alarmgeber dienende elektrische Leitungssystem vorzugsweise in dem Anhängeranschluss eines Kraftwagens integriert, wodurch einerseits vorhandene Einrichtungen genutzt werden und andererseits die Sicherungsfunktion des Leitungssystems verborgen wird.
  • Als Signalquelle in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Alarmanlage eignen sich verschiedene Einrichtungen, die einen Benutzer auf einen Gefahrenzustand aufmerksam machen können. Insbesondere kann es sich bei der Signalquelle um eine akustische Signalquelle wie eine Sirene, eine optische Signalquelle wie eine Lampe und/oder ein drahtloses oder drahtgebundenes Fernmeldesystem wie einen Pager oder ein Telefonwahlgerät handeln. Fernmeldegeräte sind insbesondere zur Sicherung von Objekten in abgelegenen Geräten in großer Entfernung vom Benutzer geeignet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt und wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben.
  • 1 zeigt schematisch den Einsatz der erfindungsgemäßen Alarmanlage zur Sicherung eines Bootes;
  • 2 zeigt eine Variante der Bootsbefestigung.
  • In 1 ist ein zu sicherndes Boot 8 angedeutet, welches mittels eines Seiles 5, an dessen einem Ende sich eine Schlaufe 6 befindet, in herkömmlicher Weise an einer Befestigungsöse 7 an Land oder alternativ an einem Bootssteg fixiert ist. Falls keine entsprechender Festmacher vorhanden ist, kann das Seil 5 auch um einen Baum, einen Laternenmasten oder dergleichen geschlungen werden, wobei lediglich von Bedeutung ist, dass sich diese Befestigung nicht durch zerstörungsfreies Aufknoten des Seiles wieder lösen lassen sollte. Gleiches gilt für die bootsseitige Befestigung des Seiles 5.
  • Die erfindungsgemäße Besonderheit besteht, wie in dem vergrößerten Detail erkennbar ist, darin, dass in die Bootsbefestigungsleine 5 ein elektrisches Leitungssystem in Form eines mehradrigen Kabels 4 eingearbeitet ist. Bootsseitig ist das Kabel 4 aus dem Seil herausgeführt und endet in einem mehrpoligen Stecker 3, der im Ausführungsbeispiel eine Bajonettverriegelung aufweist. Dieser Stecker 3 kann in eine korrespondierende Buchse an einem Steuergerät 2 eingesteckt werden, welches sich an Bord des Bootes befindet.
  • 2 zeigt eine alternative Führung der Bootsbefestigungsleine 5, bei welcher diese durch die Befestigungsöse 7 gezogen und mit beiden Enden zum Boot zurückgeführt ist. Das ein- oder mehradrige Kabel 4 verläuft dabei durch die gesamte Bootsbefestigungsleine 5 und endet jeweils in zwei Steckern 3, die beide in das Steuergerät einzustecken sind.
  • Das in 1 dargestellte Steuergerät 2 besteht aus einem festen Korpus und wird vorzugsweise mit Abreissschrauben im Boot befestigt. Darüber hinaus ist vorzugsweise eine Alarmauslösung bei Sabotage des Steuergerätes vorgesehen. Das Steuergerät 2 ist ferner mit einer Signalquelle wie etwa einer Lampe 1 verbunden, welche vom Steuergerät im Falle der Detektion eines Alarmzustandes aktivierbar ist. Andere mögliche Signalquellen sind eine Sirene, ein Pager (Funkübermittlung) oder ein Telefonwahlgerät (Mobilfunk).
  • Das Steuergerät ist dazu eingerichtet, eine Unterbrechung der als Alarmgeber dienenden elektrischen Kabels 4 (bzw. einer seiner Adern) festzustellen und in Reaktion hierauf die Signalquelle zu aktivieren. Wenn daher das Seil 5 im Zuge eines Diebstahls durchtrennt wird oder wenn der Stecker 3 vom Steuergerät 2 abgezogen wird, wird unweigerlich ein Alarm ausgelöst. Da sich das Boot 8 nur dann entfernen lässt, wenn die Seilverbindung gelöst wird und dies bei entsprechender Auslegung der Seilbefestigung am Boot und an Land für einen Dieb nur durch Unterbrechung (Zerschneiden) des Seiles 5 möglich ist, ist mit der erfindungsgemäßen Alarmeinrichtung eine wirksame Sicherung des Bootes erreicht. Dies gilt insbesondere auch für kleine Boote, bei welchen herkömmliche Sicherungseinrichtungen wie etwa Türkontakte oder Bewegungsmelder versagen würden, da für einen Diebstahl solcher Boote nicht unbedingt das Eindringen ins Boot erforderlich ist.
  • Die Detektion einer Unterbrechung eines (ein- oder mehradrigen) elektrischen Kabels 4 kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Zum Beispiel kann das Steuergerät die Kapazität einer (einadrigen) Leitung überwachen und/oder feststellen, ob noch eine ungestörte Verbindung zu einem am entfernten Ende einer Leitung befindlichen Bauelement wie etwa einem Kondensator besteht. Besonders einfach und sicher ist die Detektion, wenn als elektrisches Leitungssystem ein mindestens zweiadriges Kabel 4 zur Anwendung kommt, welches im zerstörungsfreien Normalzustand einen geschlossenen Stromkreis mit einer Ader als Hinleitung und einer anderen Ader als Rückleitung ausbildet. An Stelle einer eigenen Ader kann selbstverständlich auch Erdung (Masse) als Rückleitung benutzt werden.
  • Durch Integration des elektrischen Kabels 4 in ein herkömmliches Bootsseil 5 ist von außen für einen potentiellen Dieb nicht erkennbar, dass das Boot alarmgesichert ist. Der Dieb wird daher keine Maßnahmen in Erwägung ziehen, die die Alarmeinrichtung ausschalten könnten.
  • Die beschriebene Alarmanlage kann selbstverständlich nicht nur zur Sicherung eines auf dem Wasser befindlichen Bootes eingesetzt werden, sondern ebenso zur Sicherung eines Bootes an Land oder eines Bootstrailers mit oder ohne Boot. Ferner kann bei Einbau des Steuergerätes 2 in ein Auto auch ein angekoppelter Anhänger wie etwa ein Bootstrailer, ein Wohnwagen, ein Sportanhänger oder ein gewerblich genutzter Anhänger gesichert werden. Die Funktion des Seiles kann bei einer solchen Anhängersicherung auch von der vorhandenen Anhängersteckdose und dem mehrpoligen Verbindungskabel übernommen werden. Auch in diesem Fall ist die zusätzliche Alarmsicherung von Außen für einen Dieb nicht erkennbar.
  • Das Steuergerät 2 kann ferner weitere Eingänge (nicht dargestellt) für andere übliche Alarmgeber wie etwa Kontaktschalter, Bewegungsmelder, Infrarotmelder, Echolote oder dergleichen enthalten.
  • Weiterhin kann das Alarmsystem auch von Yachthäfen als Großanlage benutzt werden. In diesem Fall würde vorzugsweise das Steuergerät zentral im Yachthafen angeordnet und zur Überwachung von in mehreren Befestigungsseilen integrierten elektrischen Leitungen eingesetzt.

Claims (10)

  1. Alarmanlage zur Diebstahlssicherung eines Objektes, insbesondere eines Bootes (8), enthaltend ein Steuergerät (2) mit einem Alarmgeber und eine vom Steuergerät aktivierbare Signalquelle (1), dadurch gekennzeichnet, dass als Alarmgeber ein mit dem Steuergerät (2) verbindbares oder verbundenes elektrisches Leitungssystem (4) vorgesehen ist, und dass das Steuergerät (2) dazu eingerichtet ist, eine Unterbrechung dieses Leitungssystems (4) zu detektieren.
  2. Alarmanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungssystem (4) mindestens einen das Steuergerät (2) enthaltenden Stromkreis bildet.
  3. Alarmanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Leitungssystem (4) mindestens einen mehrpoligen Stecker (3) mit einer Verriegelung zum Anschluss an das Steuergerät (2) aufweist.
  4. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Leitungssystem (4) zumindest teilweise in einem Befestigungsseil (5) verborgen angeordnet ist.
  5. Alarmanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsseil (5) an mindestens einem Ende eine Schlaufe (6) aufweist.
  6. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (2) Befestigungsmittel für eine Fixierung am zu sichernden Objekt (8) aufweist und dazu eingerichtet ist, bei einer Lösung dieser Fixierung die Signalquelle (1) zu aktivieren.
  7. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie dazu eingerichtet ist, einen Selbsttest durchzuführen und bei Feststellung einer Fehlfunktion die Signalquelle (1) zu aktivieren.
  8. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuergerät (2) mit mindestens einem weiteren Alarmgeber verbunden ist oder verbindbar ist, insbesondere mit einem Kontaktschalter, einem Bewegungsmelder, einem Infrarotmelder und/oder einem Echolot.
  9. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das elektrische Leitungssystem (4) in den Anhängeranschluss eines Kraftwagens und das Steuergerät (2) in den Kraftwagen integriert ist.
  10. Alarmanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Signalquelle eine akustische Signalquelle, eine optische und/oder ein Fernmeldesystem umfasst.
DE2002131012 2002-07-09 2002-07-09 Alarmanlage zur Diebstahlsicherung eines Bootes Withdrawn DE10231012A1 (de)

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Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3898641A (en) * 1971-12-23 1975-08-05 Philip M Banner Security rope alarm means
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DE19844909A1 (de) * 1998-09-30 2000-04-06 Volta Kraftfahrzeug Elektrozub Diebstahlwarnanlage

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