DE2748922A1 - Tauwerk mit einer seele, insbesondere zum vertaeuen von schiffen o.ae. - Google Patents
Tauwerk mit einer seele, insbesondere zum vertaeuen von schiffen o.ae.Info
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Description
- Bezeichnung: Tauwerk mit einer Seele, insbe-
- sondere zum Vertäuen von Schiffen od.ä.
- Tauwerk mit einer Seele, insbesondere zum Vertäuen von Schiffen od.ä.
- ========================================================== Die Erfindung betrifft ein Tauwerk mit einer Seele, insbesondere zum Vertäuen von Schiffen od.ä..
- Es ist bekannt, zum Vertäuen von Schiffen od.ä., Tauwerke aus Hanf, Stahl oder Kunststoff mit oder ohne Seele zu verwenden. Mit derartigen Tauwerken können Wasserfahrzeuge von beliebiger Art mechanisch befestigt und gesichert werden.
- Allerdings ist keine Möglichkeit bekannt, das ordnungsgemäß Fortbestehen der mechanischen Befestigung und Sicherung auf einfache Weise zu überwachen. Zwar sind fast alle größeren Wasserfahrzeuge mit einer Einbruch-Meldeanisge ausgerüstet, die ein gewaltsames Eindringen durch Fenster oder TUren während der liegezeiten signalisieren können, doch hindern derartige Einbruch-Meldeanlagen nicht, daß ein Boot zuvor gekappt, an eine unbeobachtete Stelle geschleppt und dort zerstört und ausgeraubt wird. Auch kann sich ein Boot von selbst von seinem Liegeplatz lösen, sei es, daß es nicht mit ausreichender Sorgfalt befestigt wurde oder das verwendete Tauwerk nicht mehr in Ordnung war, sei es, daß unvorhergesehen Hochwasser oder sonstige Naturgewalten auftreten und zum Zerreißen des Tauwerks fiihren. - So kann es vorkommen, daß ein Wasserfahrzeug unter Umständen bei Tag und Nacht unbeleuchtet, herrenlos flußabwärts treibt und dabei Schaden nimmt sowie die gesamte übrige Schiffahrt gefährdet.
- Hier setzt nun die Erfindung an. Ihr liegt die Aufgabe zugrunde, einen Vorschlag zu machen, wie mit einer Warn-, Alarm- oder Meldeanlage ausgerüstete Wasserfahrzeuge auf einfache und wirksame Weise hinsichtlich des ordnungsgemäßen Fortbestehens ihrer Tauwerks-Befestigung überwacht werden können.
- Gelöst wird die Aufgabe bei einem Tauwerk mit einer Seele erfindungsgemäß dadurch, daß die Seele ein an eine Meldeanlage anschließbares Kabel mit mindestens zwei tabeladern ist und das Tauwerk ein gleichzeitig seiner mechanischen Verbindung wie auch einer berührungslosen Schaltung des Kabels dienendes Kupplungsstückaufweist, wobei die eine gupplungshälfte am Ende des Tauwerks und die andere tupplungshälfte im Abstand dazu angebracht ist und ein in die beiden Kupplungshälften eingreifendes Arretierungs-und Sicherungsorgan vorgesehen ist.
- Das erfindungsgemäße Tauwerk kann aus Hanf, Draht oder Kunststoff bestehen. Dabei bleibt das als Seele mitgeführte Kabel unsichtbar und ist im übrigen durch das Tauwerk wirksam mechanisch geschützt. Das Kabel bildet eine Alarmschleife zum Anschluß an eine Meldeanlage. Es kann mittels der Kupplungshälften geschaltet werden, d.h. bei geschlossenem Kupplungsstück ist auch die Alarmschleife geschlossen und umgekehrt. "Berührungslos n bedeutet, daß keine elektrisch leitenden Teile bis an die Oberfläche der Kupplungshälften vordringen, so daß sie ebenso wie im Bereich des übrigen Tauwerks unsichtbar bleiben und einen mechanischen Schutz genießen. Das erfindungsgemäße'Tauwerk läßt sich also wie ein herkömmliches Tauwerk handhaben und zur mechanischen Befestigung verwenden.
- Zum Unterschied davon kann mit Hilfe der Kupplungshälften rasch eine besonders sichere Schlinge gebildet werden, wobei je nach gegenseitigem Abstand der Kupplungshälften das Ende des Tauwerks zuvor mehrmals um einen Pfosten, Poller, Befestigungsring od.ä. geschlungen wird. Das Kupplungsstück kann aus Metall, wie Aluminium, Messing od.ä. aber auch aus schlagfestem Kunststoff bestehen. Als Arretierungs- und Sicherungsorgan gegen ein unbefugtes Öffnen des Kupplungsstücks und Lösen der Befestigung kann im einfachsten Falle ein Vorhängeschloß dienen.
- Das erfindungsgemäße Tauwerk läßt sich praktisch mit jeder beliebigen im Handel erhältlichen Alarm- oder Einbruch-Meldeanlage überwachen, wie sie zur Absicherung von Wasserfahrzeugen mit Kontakten zur Sicherung der Fenster und Ttiren sowie von Innenräumen durch Bewegungsmelder (Radar, Infrarot oder Ultraschall) ohnehin Verwendung finden. Die von dem Kabel des erfindungsgemäßen Tauwerks gebildete Alarmschleife läßt sich ueber das elektrische Schaltschloß einer derartigen meist elektronischen Alarm- oder Einbruch-Meldeanlage zusammen mit den Ubrigen Alarmschleifen ein- und ausschalten. Im ausgeschalteten Zustand kann das EupplungsstUck ohne Auslösung eines Alarms geöffnet werden.
- Ansonsten fahrt im eingeschalteten Zustand Jede Manipulation, wie Zerreißen oder Zerschneiden des Tauwerks, Öffnen des Kupplungsstacks, gezieltes elektrisches tberbrUcken der Kabeladern und Kurzschließen der Alarmschleife zur Auslösung eines Alarms, d.h. zu einer Betätigung optischer oder akustischer Alarmgeber.
- Die Alarmschleife ist fiir den Zweck als sogenannte differential geschaltete Widerstands schleife mit einem vorgegebenen Widerstand am Ende ausgebildet, bei der jede Widerstandsänderung bei scharf geschalteter Alarmanlage zur Auslösung eines Alarms führt. Eine derartige Widerstandaschleife ist von Hause aus trenn- und brücksicher. Hier gentigen also zwei Kabeladern. Der Erfindungsgedanke umfaßt aber auch das gleichzeitige Mitfiihren von zum Beispiel zwei weiteren Kabeladern, die untereinander zu einer Sabotagelinie verbunden sein können.
- Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Tauwerks besteht darin, daß bei einfachem und widerstandsfähigem Aufbau eine sichere Überwachung in Verbindung mit einer handelsüblichen und im allgemeinen ohnehin bereits vorhandenen Alarmanlage gewährleistet ist. Beim Zerreißen des Tauwerks durch Naturgewalt oder Durchrtrennen des Seils für einen Diebstahl tritt die Alarmanlage des Schiffes in Tätigkeit. Durch akustische oder optische Signale werden die Schiffahrt, Wasserschutzpolizei oder sonstige hilfeleistende Stellen darauf aufmerksam, daß mit dem schwimmenden Objekt etwas nicht in Ordnung ist.
- Die Erfindung kann aber auch noch für andere Zwecke genutzt werden, nämlich überall dort, wo mit Tauwerken Gegenstände gesichert oder angebunden werden. Hierzu zählen Sicherheitsabsperrungen in Museen, auf Ausstellungen, in Grubenanlagen und für die Schiffahrt.
- Überwacht werden kann die Verwendung von Tauwerken silber oder unter Wasser, deren Zerreißen sonst von außen nicht oder nur sehr schwierig festzustellen wäre. Die akustischen und optischen Signalgaber können in diesen Fällen weitab von dem abzusichernden Objekt über eine Alarmanlage in Tätigkeit treten und so die Rettungs- und Aufsichtsorgane rechtzeitig alarmieren. So kann die Erfindung auch bei Tauchunternehmen, für Bohrinseln etc. genutzt werden.
- Vorteilhaft weisen die Kabeladern des Kabels eine Ummantelung aus einem Vlies od. ä., darüber ein Metallgeflecht und darüber einen wasserdichten sowie öl- und säurefesten Überzug auf.
- Zur Erhöhung seiner mechanischen Widerstandsfähigkeit ist das Kabel von einer Runststoffhülle umgeben.
- Vorteilhaft weist das Kupplungsstück eine Steckverbindung, einen Schraubverschluß, einen Bajonettverschluß od. ä. auf.
- Zweckmäßigerweise sind die beiden Kupplungshälften mit Flanschen versehen, die bei geschlossenem tupplungsstUck deckungsgleiche Bohrungen für das Einhängen eines Vorhängeschlosses aufweisen.
- In weiterer Ausgestaltung besitzt die am Ende des Tauwerks angebrachte Kupplungshälfte unter ihrer Stirnfläche einen Reedkontakt, an den das Kabel mit seinem Ende angeschlossen ist, und besitzt die andere Kupplungshälfte unter ihrer Stirnfläche einen mit dem Reedkontakt zusammenwirkenden Dauermagneten.
- Nach einem weiteren Vorschlag ist der Reedkontakt in an sich bekannter Weise gas- und wasserdicht in einem Glasrohr vergossen und vorzugsweise von einer Kunststoffhülle umgeben und ist im Abstand dazu unter Bildung eines Ringspaltes eine seitliche magnetische Abschirmung angeordnet. - Der gas- und wasserdichte Reedkontakt stellt einen explosionssicheren bertihrungslouen elektrischen Schalter für die im Tauwerk mitgeführte Alarmschleife dar.
- Vorteilhaft ist in den Kupplungshälften ein aus mindestens zwei gegeneinander verspannbaren Teilen bestehendes Kernstück zur form- und kraftschlüssigen Befestigung des Tauwerks angeordnet.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile werden an einem bevorzugten Ausfiihrungsbeispiel in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Darin zeigen: Figur 1 die Anwendung eines Tauwerks in schematischer Draufsicht, Figur 2 ein Tauwerk im Querschnitt, Figur 3 einen Abschnitt eines Tauwerks in vergrößerter Seitenansicht, Figur 4 u. 5 die elektrische Wirkungsweise des Kupplungsstückes in schematischer Darstellung und Figur 6 ein Kupplungsstück im Längsschnitt.
- Nach Figur 1 ist ein Wasserfahrzeug 1 mit Hilfe eines Tauwerks 2 an einem Poller 3 befestigt. Das Tauwerk 2 weist ein Kupplungsstück 4 auf, welches es gestattet, das Ende des Tauwerks 2 schlingenförmig um den Poller 3 zu legen und anschließend mit dem übrigen Tauwerk 2 wieder mechanisch zu verbinden.
- Das andere Ende des Tauwerks 2 ist an der Außenseite des Wasserfahrzeugs 1 festgemacht und tritt von dort in das Innere des Wasserfahrzeugs 1 ein. Im Tauwerk 2 ist als Seele ein Kabel 5 mitgeführt, welches an eine in dem Wasserfahrzeug 1 befindliche Meldeanlage 6 angeschlossen ist.
- Wie Figur 2 naher erkennen läßt, sind um das Kabel 5 als Seele des Tauwerks 2 mehrere Kardeelen 7 angeordnet. Das Kabel 5 besitzt zwei Kabeladern 8.
- Im einzelnen ist das Kabel 5 gemäß Figur 3 wie folgt aufgebaut. Auf die Kabeladern 8 folgt eine Ummantelung 9 aus einem Vlies, darauf ein Metallgeflecht 10 und schließlich ein Überzug 11. Das Ganze ist von einer Kunststoffhülle 12 umgeben.
- Nach Figur 4 besteht das Kupplungsstück 4 aus zwei Kupplungshälften 4a und 4b. Diese bewirken nicht nur einen mechanischen Zusammenhalt, sondern auch eine elektrische Schaltung der zu einer Alarmschleife angeordneten Kabeladern 8. Sind nämlich die Kupplungshälften 4a, 4b voneinander getrennt, so sind auch die Kabeladern 8 gemäß Figur 4 voneinander getrennt, im anderen Falle dagegen gemäß Figur 5 elektrisch miteinander verbunden.
- Figur 6 läßt weitere konstruktive Einzelheiten des Eupplungsstücks erkennen. Danach besitzen die Kupplungshälften 4a, 4b Flansche 13, welche bei geschlossenem tupplungsstück deckungsgleiche Bohrungen 14 aufweisen, in die ein Vorhängeschloß 15 als Arretierungs- und Sicherungsorgan eingehängt ist. Die Kupplungshälfte 4a ist im vorliegenden Beispiel in ihrem Eingriffsbereich zylinderförmig ausgebildet und mit einem Außengewinde 16a versehen. Dementsprechend ist die Kupplungshälfte 4b hülsenförmig und weist ein Innengewinde 1 6b auf. In den Kupplungshalften 4a, 4b sind sogenannte Kernstäcke 17 angeordnet, welche aus zwei Teilen 17a, 17b bestehen. Die Teile 17a, 17b sind geformt und gegeneinander verspannbar und halten so das Tauwerk 2 form- und kraftschlüssig. Das Tauwerk 2 ist dabei möglichst weit in die Kupplungshälfte 4a eingeführt und umgelenkt und tritt unversehrt wieder daraus aus. Es soll dadurch erreicht werden, daß auch bei einem gewaltsamen Durchtrennen des Kupplungsstilcks 4 nach Möglichkeit noch eine Kabelader 8 getroffen wird und ein Alarm erfolgt. An den Bustrittsstellen des Tauwerks 2 sind die Kupplungshälften 4a, 4b mit einer Dichtmasse als Feuchtigkeitsschutz vergossen.
- Unter der Stirnfläche der Kupplungshälfte 4a befindet sich ein Dauermagnet 18. Dieser wirkt auf der anderen Seite bertihrungslos mit einem Reedkontakt 19 zusammen, welcher unter der Stirnfläche der Kupplungshälfte 4b angebracht und mit den Kabeladern 8 verbunden ist.
- Der Reedkontakt 19 befindet sich in einem gas- und wasserdicht vergossenen Glasrohr und ist von einer Eunststoffhülle umgeben. Um den Reedkontakt 19 ist ein Ringspalt angeordnet, der hier nur Luft enthält. Nach außen hin schließt sich eine magnetische Abschirmung 20 in Form einer Metallhülse an. Die Abschirmung 20 soll magnetische Fremdeinflüsse von dem Reedkontakt 19 fernhalten.
Claims (8)
- Patentansprüche (Schutzansprüche) r 1. Tauwerk mit einer Seele, insbesondere zum Vertäuen von Schiffen od. ä., dadurch gekennzeichnet, daß die Seele ein an eine Meldeanlage anschließbares Kabel ( 5 ) mit mindestens zwei Kabeladern ( 8 ) ist und das Tauwerk ( 2 ) ein gleichzeitig seiner mechanischen Verbindung wie auch einer berührungslosen Schaltung des Kabels ( 5 ) dienendes Eupplungsstück ( 4 ) aufweist, wobei die eine Eupplungshälfte ( 4b ) am Ende des Tauwerks ( 2 ) und die andere Kupplungshälfte ( 4a ) im Abstand dazu angebracht ist und ein in die beiden Kupplungshälften ( 4a, 4b ) eingreifendes Arretierungs- und Sicherungsorgan ( 15 ) vorgesehen ist.
- 2. Tauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabeladern ( 8 ) des Kabels ( 5 ) eine Ummantelung ( 9 ) aus einem Vlies od. ä., darüber ein Metallgeflecht ( 10 ) und dardber einen wasserdichten sowie öl- und säurefesten ueberzug ( 11 ) aufweisen.
- 3. Tauwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kabel ( 5 ) von einer gunststoffhülle ( 12 ) umgeben ist.
- 4. Tauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das gupplungsstück ( 4 ) eine Steckverbindung, einen Schraubverschluß, einen Bajonettverschluß od. ä.aufweist.
- 5. Tauwerk nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kupplungshälften ( 4a, 4b ) mit Flanschen ( 13 ) versehen sind, die bei geschlossenem Kupplungsstück ( 4 ) deckungsgleiche Bohrungen ( 14 ) für das hängen eines Vorhängeschlosses ( 15 ) aufweisen.
- 6. Tauwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die am Ende des Tauwerks ( 2 ) angebrachte Eupplungshälfte ( 4b ) unter ihrer Stirnfläche einen Reedkontakt ( 19 ) besitzt, an den das Kabel ( 5 ) mit seinem Ende angeschlossen ist, und die andere Kupplungshälfte ( 4a ) unter ihrer Stirnfläche einen mit dem Reedkontakt ( 19 ) zusammenwirkenden Dauermagneten ( 18 ) besitzt.
- 7. mauwerk-nach Anspruch 6, dadurch gekeraizeichnet, daß der Reedkontakt ( 19 ) in an sich bekannter Weise in einem Glasrohr gas- und wasserdicht vergossen und vorzugsweise von einer EunststofEnülle umgeben ist, und daß im Abstand dazu unter Bildung eines Ringspaltes eine seitliche magnetische Abschirmung ( 20 ) angeordnet ist.
- 8. Tauwerk nach einem der Ansprüche 1, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den Kupplungshälften (4a, 4b) ein aus mindestens zwei gegeneinander verspannbaren Teilen (17a, 17b) bestehendes Kernstück ( 17 ) zur form-und kraftschlüssigen Befestigung des Tauwerks ( 2 ) angeordnet ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |