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Die Erfindung betrifft ein Flanschelement
zu der Herstellung einer Anbindung eines Rohres an ein weiteres
Rohr oder eine Armatur.
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Stand der Technik
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Flansche der vorstehenden Art dienen
dazu, vorzugsweise zueinander fluchtende Rohre, die beispielsweise
für die
Zuwasser- oder Abwasserversorgung verwendet werden, miteinander
zu verbinden. Ferner können
diese vorgesehen sein, um Anschlüsse
an Armaturen, Pumpenapparate, etc. herzustellen oder Armaturen in
eine Rohrleitung einzubinden, indem solche zwischen zwei Flanschen
montiert werden.
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Flansche sind scheibenartig ausgebildet
und weisen in der Regel zentrisch eine Bohrung auf, die geringfügig größer ist
als das Rohr, das ein Flansch aufnehmen soll. Der Radius, der über den
Radius des Rohres hinaussteht, dient dazu, die Stirnseiten der Rohre
zu vergrößern und
dient zusätzlich
dazu mit einem weiteren Flansch eine Kontaktfläche, sowie eine Verschraubungsfläche zu bilden,
um die zueinander führenden
Rohre fest miteinander zu verbinden.
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Die Flansche selbst können in
unterschiedlichen Werkstoffen für
unterschiedliche Drücke
gestaltet sein.
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Flansche sind auch für unterschiedliche
Vorgehensweisen ausgebildet. Zum einen können diese als sogenannte Vorschweißflansche
ausgebildet sein. Diese weisen an Stelle einer Bohrung in dem Flansch
eine Ausstülpung
auf, an die das zu verbindende Rohr angebracht wird. Alternativ
hierzu kann vorgesehen sein, dass das Rohr stumpf anstößt und dieses
dann mit dem Vorschweißflansch
unmittelbar verbunden wird.
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Eine andere Ausführung von Flanschen, sogenannte
Losflansche, bestehen darin, dass diese scheibenartig ausgebildet
sind und mit einer Bohrung versehen sind, die auf das jeweilige
zu verbindende Rohr abgestimmt ist. Diese Losflansche werden über sogenannte
Vorschweißbunde
bzw. Vorschweißbörtelscheiben,
die zuvor mit dem Rohr verschweißt bzw. verbunden wurden, übergeschoben.
Der Losflansch selbst kann anschließend gedreht und positioniert
werden.
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Eine weitere Ausführungsform von Flanschen, sogenannte
Gewindeflansche, bestehen darin, dass diese mittig ein Gewinde aufweisen,
die auf die jeweilige Rohrdimension abgestimmt ist. Diese werden
auf das Gewinde des Rohrs aufgeschraubt.
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Eine weitere Ausführungsform von Flanschen besteht
darin, dass diese mittels Klemmverbinder auf Rohren angebracht werden.
Die Rohre werden dort zugfest verbunden, wobei zuerst der Flansch
festzuschrauben ist und in einem weiteren Arbeitsvorgang das Rohr
verbunden wird.
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In der Regel sind die vorgenannten
Flanscharten für
geringe Rohrdurchmesser geeignet.
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Nachteile des
Standes der Technik
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Ein wesentlicher Nachteil der Flansche
gemäß dem Stand
der Technik besteht darin, dass diese in mehreren Arbeitsschritten
zu montieren sind.
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Insbesondere bei dem Vorschweißflansch kann
nur bedingt vorgefertigt werden. Der Vorschweißflansch wird an Armaturen
oder ähnlichem montiert,
das Rohr angeheftet, in einem nächsten
Arbeitsschritt wieder demontiert und vorzugsweise an der Werkbank
in einer Firma fertig geschweißt.
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Die gleiche Vorgehensweise wird bei
dem Losflansch mit Bördel
oder Vorschweißbund
angewendet.
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Dadurch ist ein sehr hoher Arbeitsaufwand notwendig,
der nicht unbedingt am Montageort durchgeführt werden kann.
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Flansche mit angeformter Verschraubung, insbesondere
Klemmverbinder haben den Vorteil, dass die Rohrlänge nicht exakt abgestimmt
werden muss. Jedoch sind auch hier bei der Montage zwei Arbeitsschritte
nötig,
die darin bestehen, dass der Flansch erst montiert und anschließend das
Rohr mit dem Klemmverbinder verbunden werden muss.
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Bei der Verwendung eines Schweißflansches
ist das Rohr exakt auf die erforderliche Länge abzulängen, an der Verbindungsstelle
mittels Schweißpunkten
zu heften und anschließend
an der Werkbank in einem letzten Arbeitsschritt zu verschweißen. Daher
sind bei der Verwendung der bisher gemäß dem Stand der Technik bekannten Flanschverbindungen
zur Herstellung einer durchgängigen
fluiddichten Verbindung zwischen zwei Rohren ausschließlich solche
Arten bzw. Ausführungen
von Flanschen bekannt, die zum einen in der Anwendung bezogen auf
den jeweiligen Durchmesser des zu verwendenden Rohres eingeschränkt sind und
die ein hohes Maß an
Montageaufwendungen erfordern.
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Ein wesentlicher Nachteil ist, dass
Rohrverbindungen vorstehender Art nicht unmittelbar an dem Ort fertiggestellt
werden können,
an dem sie benötigt werden.
Insbesondere ist dies der Fall, wenn Armaturen, wie beispielsweise
Absperreinrichtungen an Abwasserleitungen in einem Graben, in Rohrleitungen
auf Baustellen, etc. Hergestellt werden sollen.
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Mit den bekannten Flanschen treten
insbesondere dann erhebliche Schwierigkeiten auf, wenn das zu verbindende
Rohr in einem beliebigen Winkel zur Armatur oder zum Anschlussflansch
verlaufen soll. Da das Rohr in der Regel an den Verbindungsflansch
geschweisst oder geschraubt wird, muss das Rohr winkeltreu abgeschnitten
werden. Ein so exaktes Arbeiten ist auf Baustellen meist nicht möglich.
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Aufgabe der
Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung besteht
darin, ein Flanschelement derart weiterzuentwickeln, dass die Nachteile
des Stands der Technik, insbesondere das millimetergenaue und winkeltreue
Zuschneiden der anzubindenden Rohre, vermieden werden.
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Lösung der
Aufgabe
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Die Lösung der Aufgabe besteht darin,
dass die Flanschverbindung aus einem Flansch mit Flanschöffnung und
mindestens einem hülsenartigen Aufnahmeelement
besteht, dessen Innendurchmesser mindestens so groß wie der
Außendurchmesser des
anzubindenden Rohres ist.
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Vorteile der
Erfindung
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass das erfindungsgemäße Flanschelement bereits vormontiert
werden kann, so dass die unmittelbare Flanschverbindung ohne einen
weiteren Arbeitsschritt an einer Baustelle erfolgen kann.
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Hierzu wird der Flansch unmittelbar
mit einer Armatur, dem Apparat oder einem Gegenflansch verschraubt,
jedoch noch nicht festgezogen. Anschließend wird das Rohr, ohne dessen
freies Ende zu bearbeiten in das hülsenartige Aufnahmeelement
eingesteckt. Aufgrund der hier vorhandenen Toleranz, die durch die
hülsenartige
Ausbildung des Aufnahmeelements entsteht, ist kein exaktes Rohrlängenmaß, wie es
an sich aus dem Stand der Technik erforderlich ist, notwendig.
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Flansche nach dem Stand der Technik
besitzen im Gegensatz zu der erfindungsgemäß vorgestellten Flanschverbindung
allenfalls ein ringförmiges Ansatzelement,
das zum stumpfen Anschweißen oder
zum Verschrauben dient. In beiden Fällen liegt nur eine minimale
Variabilität
der Rohrlänge
vor, die höchstens
in der Lage ist, Ungenauigkeiten, die beim Absägen entstehen, auszugleichen.
Ist im Vorfeld, z.B. beim Ausmessen oder bei der Konzeption der Anbindung
ein Fehler gemacht worden, muss auch bei kleinen Abweichungen das
Rohr neu zurecht geschnitten werden. Die Anbindung muss in der Regel in
der Werkstatt vorbereitet werden. Erfindungsgemäß liegt hier ein hülsenartiges
Aufnahmeelement vor, wobei der hülsenartige
Charakter dafür
sorgt, dass es sich um ein zylinderförmiges Bauteil handelt, das
in axialer Richtung eine Ausdehnung besitzt, die wesentlich über die
Materialstärke,
bzw. Zylindermanteldicke, hinausgeht.
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Das hülsenartige Aufnahmeelement
kann entweder selbst eine Schulter besitzen, sodass man es durch
die Flanschöffnung
schiebt und erst beim Festziehen an den Gegenflansch eine Fixierung
von Aufnahmeelement und Flansch entsteht, oder der Flansch bildet
zusammen mit einem oder zwei hülsenartigen
Aufnahmeelementen, die sich vom Flansch wegerstrecken ein einstöckiges Bauteil.
Vorzugsweise besteht das einstöckige
Flanschelement aus dem Flansch und einem ersten von der Verbindung
wegweisenden hülsenförmigen Aufnahmeelement.
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In einer vorteilhaften Ausführung bildet
ein erstes sich von dem Flansch in die Richtung, die von der Anbindung
wegweist, wegerstreckendes hülsenartiges
Aufnahmeelement einen beliebigen Winkel mit der Flanschfläche. Mit
einer derartigen Flanschverbindung lassen sich Rohre in allen denkbaren Winkeln
an Rohre und Armaturen anbinden. Dafür müssen die Rohre nicht winkeltreu
abgeschnitten werden, weil sie nicht direkt an die Öffnung des
Flansches angepasst werden werden, sondern nur in das hülsenartige
Aufnahmeelement geführt
werden. Auch hier muss das Rohr nicht auf exakte Länge gebracht
werden.
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Vorzugsweise ist auch ein Anschlagelement an
dem Flansch vorgesehen, das derart ausgestaltet ist, dass dieses
eine radiale Verlängerung
des Flansches ist, so das die Stirnseite des einzuschiebenden Rohres
hieran zur Anlage gebracht werden kann.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil
des erfindungsgemäßen Flanschelements
besteht darin, dass dieses zur fluiddichten Verbindung zweier Rohre
verwendet werden kann, wobei eine derartige Verbindung für Rohrdimensionen
von einem ½ Zoll
bis 600 mm Durchmesser geeignet ist.
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In einer vorteilhaften Ausführung der
Erfindung sind an dem ersten hülsenartigen
Aufnahmeelement Mittel zum Fixieren des Rohres am Aufnahmeelement
vorgesehen. Da häufig
zugfeste Verbindungen gewünscht
sind, können
in dem hülsenartigen
Aufnahmeelement ein Gewinde, Aussparungen für eine Klemmverbindung oder
ein Ansatz für
eine Schweißverbindung
vorgesehen sein.
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In einer vorzugsweisen Weiterbildung
weist das von der Verbindung wegweisende Ende des hülsenartigen
Aufnahmeelements eine konische Verengung auf. An der engsten Stelle
ist der Innendurchmesser des hülsenartigen
Aufnahmeelements groß genug,
um das anzubindende Rohr aufzunehmen. An der gegenüberliegenden
Seite, wo durch die konische Form der Innendurchmesser des hülsenartigen Aufnahmeelements
größer ist,
lassen sich Befestigungs- und oder Dichtmittel zwischen Rohr und
Aufnahmeelement einfügen.
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Das Flanschelement ist vorteilhaft
weitergebildet, indem der Außendurchmesser
eines zweiten hülsenartigen
Aufnahmeelements kleiner ist als der Durchmesser der Flanschöffnung,
sodass das zweite hülsenartige
Aufnahmeelement in die Flanschöffnung
führbar
ist. Dies führt
zu einer günstigen Flanschverbindung,
wenn sich das zweite hülsenartige
Aufnahmeelement soweit in die Flanschöffnung schieben lässt, dass
es auch innerhalb des weiteren Teils des konisch geformten ersten
hülsenartigen Aufnahmeelements
liegt. Dadurch kann das Flanschelement vorteilhafterweise zugfest
ausgebildet werden.
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Dies wird unter anderem dadurch erreicht, dass
an der Innenwandung der konischen Verengung des ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements ein Spannring anliegt. Das Ende des zweiten in
die Flanschöffnung
geführten
hülsenartigen
Aufnahmeelements drückt
den Spannring in Richtung der konischen Verengung. Zur zugfesten
Anbindung wird nun das Rohr in die beiden ineinanderliegenden hülsenartigen
Aufnahmeelemente geschoben und der Flansch mit entsprechenden Befestigungsmitteln, zum
Beispiel Schrauben, an das Gegenstück gezogen. Wird das zweite
hülsenartige
Aufnahmeelement an das Gegenstück
an einen Anschlag gedrückt,
so wird der Spannring soweit in die konische Verengung geführt, dass
sein Umfang verkleinert und dieser gegen die Außenwandung des Rohres gepresst
wird.
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Vorteilhaft weitergebildet ist die
Erfindung, wenn zwischen dem in die Flanschöffnung geführten Ende des zweiten hülsenartigen
Aufnahmeelements und der konischen Verengung des ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements Dichtungsmittel anbringbar sind. Dichtungen, die
zwischen der Klemmeinrichtung und der Aufnahmeeinrichtung angeordnet
sind, sorgen dafür,
dass eine fluiddichte Flanschverbindung entsteht.
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Die Dichtungen selbst können unterschiedliche
Geometrien aufweisen. Beispielsweise können diese als Verankerungsring
ausgebildet sein oder bereits unmittelbar an der Aufnahmeeinrichtung
angespritzt sein.
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Soll eine Flanschverbindung zugfest
und dicht sein, so werden zwischen dem in die Flanschöffnung geführten Ende
des zweiten hülsenartigen Aufnahmeelements
und der konischen Verengung des ersten hülsenartigen Aufnahmeelements
ein Spannring und ein Dichtelement angebracht. Damit die offenen
Enden des Spannrings das Dichtelement nicht verletzen und dadurch
die Abdichtung gefährden,
ist es vorteilhaft, eine Schutzscheibe zwischen das Dichtelement
und den Spannring einzufügen.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung
besitzt das zweite hülsenartige
Aufnahmeelement in Axialerstreckung federnde Eigenschaft. Dadurch
erhält
es eine gewisse Elastizität,
die eine Änderung
von Außen-
und Innendurchmesser erlaubt. Das hülsenartige Aufnahmeelement
kann sich bei entsprechendem Gegendruck, der entsteht, wenn es beim
Anziehen des Flansches an das Gegenstück an einen Anschlag stößt, gegen
die Außenwandung
des Rohres pressen und so, ähnlich
einem Spannring, für
eine zugfeste Verbindung sorgen.
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Vorzugsweise ist das zweite hülsenartige Aufnahmeelement
als kunststoffbeschichtetes Wellmetallelement ausgeführt. Die
federnde Eigenschaft erlaubt eine zugfeste Verbindung und die Kunststoffbeschichtung
sorgt zudem für
einen fluiddichten Anschluss.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil
des Flanschelements besteht darin, dass für dessen Montage keine Schweißarbeiten
notwendig sind. Dies erlaubt auch Tätigkeiten unmittel bar an einer
Baustelle, bei der entsprechender Brandschutz bzw. Explosionsschutz
zu beachten ist.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
gehen aus der nachfolgenden Beschreibung sowie den Zeichnungen und
Ansprüchen
hervor.
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Zeichnungen
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Es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Flanschelements
im Schnitt;
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2 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
eines zugfesten Flansches im Schnitt;
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3 ein
drittes Ausführungsbeispiel
eines zugfesten Flansches im Schnitt;
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4 ein
viertes Ausführungsbeispiel
eines zugfesten Flansches im Schnitt;
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5 ein
fünftes
Ausführungsbeispiel
eines zugfesten Flansches im Schnitt;
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Erstes Ausführungsbeispiel
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Flanschelements 1 dargestellt. Dieses Flanschelement 1 dient
zur Herstellung einer Verbindung zwischen zwei Rohren, wobei in 1 ein Rohr 2 teilweise
im Schnitt dargestellt ist. Das Flanschelement 1 selbst
besteht aus einem Flansch 3 und einem von dem Flansch 3 wegweisenden
hülsenartigen
Aufnahmeelement 4. Zum Fixieren des Flansches 3 an
einem weiteren Flansch 5, der in der Zeichnung strichpunktiert
dargestellt ist, ist eine Klemmeinrichtung 6 vorgesehen.
Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Klemmvorrichtung 6 in Form von Schrauben vorgesehen,
die an dem Kreisumfang des Flansches in bestimmten Abständen, abhängig von der
Belastung angeordnet sind.
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Das hülsenartige Aufnahmeelement 4 ist
mit seinem einen Ende 7 unmittelbar einstückig mit
dem Flansch 3 verbunden und erstreckt sich senkrecht zur Radialausdehnung
des Flansches 3 in Richtung der Längserstreckung des Rohres 2.
An dem vom Flansch abgewandten Ende 8 des hülsenartigen
Aufnahmeelements ist ein Stützelement 9 vorgesehen, das
sich in Radialrichtung des Rohres 2 in Richtung auf dessen
Außenwandung 10 erstreckt.
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Zusätzlich ist bei dem in 1 vorgesehenen Ausführungsbeispielen
eine Anschlagfläche 11 vorgesehen,
die der radialen Verlängerung
zur Mitte des Rohres 2, des Flansches 3 entspricht.
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Zur Montage des hier dargestellten
Flanschelements ist vorgesehen, dieses unmittelbar auf das Rohr
in Richtung eines Pfeils 12 aufzuschieben und mit einem
weiteren Flansch 5 vor Ort dann zu verschrauben. Das Stützelement 9 dient
als Ansatz für Schweißpunkte,
mit denen das hülsenartige
Aufnahmeelement 4 und das Rohr 2 fest verbunden
werden.
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Die Länge 13 des hülsenartigen
Aufnahmeelements 4 bestimmt die Toleranz, die für die Längenabmessung
des zu montierenden Rohres 2 gegeben ist.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Das in 2 dargestellte
Ausführungsbeispiel
eines Flanschelements 101 entspricht einer Weiterentwicklung
des in 1 dargestellten
Flanschelements 1. Das Flanschelement 101 umfasst
einen Flansch 103 und ein von dem Flansch wegweisendes
und mit diesem einstückig
verbundenes hülsenartiges
Aufnahmeelement 104. Das Flanschelement 101 ist
mit einem weiteren Flansch 105, der in der 2 strichpunktiert dargestellt ist, mittels
einer Klemmeinrichtung 106 fixiert. Bei dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Klemmeinrichtung 106 durch eine am Flanschumfang
mit mehreren Bohrungen versehenen Schraubverbindung realisiert.
An dem von dem Flansch wegweisenden Ende 108 des hülsenartigen
Aufnahmeelements 104 ist eine konische Verengung 114 vorgesehen.
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Des weiteren ist ein zweites hülsenartiges Aufnahmeelement 115 vorgesehen,
das sich in die zentrale Öffnung
des Flansches 103 einführen
lässt und
dessen Außendurchmesser 116 kleiner
ist als der weiteste Innendurchmesser 117 des ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements 104 und dessen Innendurchmesser 118 größer ist
als der Außendurchmesser 119 des
Rohres 102, sodass es auf einem wesentlichen Anteil seiner
Länge eine
Position zwischen ersten hülsenartigen
Aufnahmeelement 104 und dem Rohr 102 einnimmt.
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Zwischen dem in die Öffnung des
Flansches 103 geführten
Ende 120 des zweiten hülseartigen Aufnahmeelements 115 und
der konischen Verengung 114 des ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements 104 befinden sich Mittel zur zugfesten
und fluiddichten Verbindung. Innerhalb der konischen Verengung 114 liegt
ein Spannring 121. Unmittelbar am Ende 120 des
zweiten hülsenartigen
Aufnahmeelements 115 ist eine Dichtung 122 vorgesehen
sein. Sie kann unmittelbar an dem Ende 120 aufgespritzt sein
oder als O-Ring vorliegen. In der 2 ist
die Dichtung 122 als Dichtring mit einem keilförmigen Profil
ausgeführt.
Dieses Profil passt sich in eine zum Rohr 102 weisende
Aussparung 123 am Ende 120 des zweiten hülsenartigen
Aufnahmeelements 115 ein. Zwischen der Dichtung 122 und
dem Spannring 121 ist eine Schutzscheibe 124 vorgesehen.
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Das zweite hülsenartige Aufnahmeelement besitzt
an dem dem in die Öffnung
des Flansches 103 eingeführten Ende 120 gegenüberliegenden Ende 125 eine
Anschlagsfläche 126,
die sich in Radialrichtung von dem Rohr 102 wegerstreckt.
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Bei der Montage durch Festziehen
der Klemmeinrichtung 106 drückt der weitere Flansch 105 gegen
die Anschlagfläche 126 und
schiebt das zweite hülsenartige
Aufnahmeelement weiter in die zentrale Öffnung des Flansches 103 hinein.
Dadurch wird der Spannring 121 in die konische Verengung 114 des
ersten hülsenartige
Aufnahmeelements 104 geschoben, verringert dabei seinen
Durchmesser und presst sich an die Aussenwandung 110 des
Rohres 102, wodurch eine zugfeste Verbindung entsteht. Die
ebenfalls gequetschte Dichtung 122 sorgt gleichzeitig für einen
fluiddichte Verbindung.
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Durch das vorgestellte Flanschelement 101 ist
eine Möglichkeit
geschaffen worden, funktional und ohne weitere Bearbeitungsschritte,
vor allem ohne Schweißvorgang,
die Verbindung zwischen zwei Rohren herzustellen. Zumindest für eines
der Rohre 102 ist dabei durch die Längen 113,127)
der hülsenartigen
Aufnahmeelemente eine Toleranz in der Längenabmessung und in der Winkeltreue
des Abschnitts gegeben.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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Das in 3 dargestellte
Flanschelement 201 umfasst ebenfalls einen Flansch 203,
ein erstes hülsenartiges
Aufnahmeelement 204 mit konischer Verengung 214,
jedoch ist das zweite hülsenartiges Aufnahmeelement 215 als
Wellmetall gefertigt, wie es durch die Zick-Zack Linie in der Zeichnung
angedeutet ist. Zwischen dem in die zentrale Öffnung des Flansches 203 eingeführten Ende 220 des
zweiten hülsenartigen
Aufnahmeelements 215 und der konischen Verengung 214 des
ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements 204 kann, wie in der Zeichnung ausgeführt, ein
Spannring 221 vorgesehen sein.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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Als Weiterentwicklung des in 3 vorgestellten Flanschelements 201 ist
in 4 ein Flanschelement 301 gezeigt,
dessen erstes hülsenartiges Aufnahmeelement 304 sich
auf seiner gesamten Länge
313 konisch verengt. Das aus Wellmetall ausgeführte zweite hülsenartige
Aufnahmeelement 315 passt sich mit seiner ebenfalls konisch
zulaufenden Aussenwandung 328 zwischen das erste hülsenartige
Aufnahmeelement 304 und das Rohr 302 ein.
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Fünftes Ausführungsbeispiel
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In 5 ist
eine weiteres Variante des in 3 gezeigten
Flanschelements 301 vorgestellt, die sich dadurch auszeichnet,
dass die Längsachse 429 des
ersten hülsenartigen
Aufnahmeelements 404 mit der Flächenormale 430 des
Flansches 403 einen Winkel 431 bildet, der größer als
0 Grad ist. Das erste hülsenartige
Aufnahmeelement 404 steht somit nicht im rechten Winkel
von dem Flansch ab. Diese Ausführung
ist insbesondere dann günstig, wenn
das anzubindende Rohr 402 mit einem Winkel 431 an
einen weiteren (in der Figur nicht gezeigten) Flansch oder eine
Armatur angeschlossen werden soll. Durch die mit den hülsenartigen
Aufnahmeelementen 404, 415 gegebene Längenvariabilität ist es für den Monteur
nicht nötig,
das Rohr 402 in der korrekten Länge und vor allem im korrekten
Winkel abzuschneiden. Dies ist besonders an Baustellen nützlich,
da herkömmliche
Rohrabschneider Rohre stets so trennen, dass die Abschnittsfläche im rechten Winkel
zur Rohrachse steht.
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- 1
- Flanschelement
- 2
- Rohr
- 3
- Flansch
- 4
- Hülseartiges
Aufnahmeelement
- 5
- Flanschelement
- 6
- Klemmeinrichtung
- 7
- eines
Ende
- 8
- anderes
Ende
- 9
- Stützelement
- 10
- Außenwandung
Rohr
- 11
- Anschlagelement
- 12
- Pfeilrichtung
- 101
- Flanschelement
- 102
- Rohr
- 103
- Flansch
- 104
- erstes
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 105
- Flanschelement
- 106
- Klemmeinrichtung
- 108
- anderes
Ende
- 110
- Außenwandung
Rohr
- 113
- Länge des
ersten hülseartigen
Aufnahmeelements
- 114
- konische
Verengung
- 115
- zweites
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 116
- Außendurchmesser
- 117
- Innendurchmesser
- 118
- Innendurchmesser
- 119
- Außendurchmesser
- 120
- eines
Ende
- 121
- Spannring
- 122
- Dichtmittel
- 123
- Aussparung
- 124
- Schutzscheibe
- 125
- anderes
Ende
- 126
- Anschlagfläche
- 127
- Länge des
zweiten hülseartigen
Aufnahmeelements
- 201
- Flanschelement
- 202
- Rohr
- 203
- Flansch
- 204
- erstes
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 214
- konische
Verengung
- 215
- zweites
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 220
- eines
Ende
- 221
- Spannring
- 301
- Flanschelement
- 302
- Rohr
- 303
- Flansch
- 304
- erstes
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 313
- Länge des
ersten hülseartigen
Aufnahmeelements
- 314
- konische
Verengung
- 315
- zweites
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 328
- Außenwandung
des zweiten hülseartigen Aufnahmeelements
- 401
- Flanschelement
- 402
- Rohr
- 403
- Flansch
- 404
- erstes
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 414
- konische
Verengung
- 415
- zweites
hülseartiges
Aufnahmeelement
- 429
- Achse
des ersten hülseartigen
Aufnahmeelements
- 430
- Flächennormale
des Flansches
- 431
- Winkel