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DE10228001A1 - Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von Abluft - Google Patents

Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von Abluft Download PDF

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DE10228001A1
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Axel Daschkeit
Martin Schwark
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Deutsche Rockwool Mineralwoll GmbH and Co OHG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von durch eine, in einem Gebäude zu Heizzwecken installierten Verbrennungseinrichtung, insbesondere Feuerstätte zur Verbrennung fossiler Brennstoffe, erzeugt Abluft, beispielsweise Verbrennungsgase, wie Rauchgase oder dergleichen, mit einer die bei der Verbrennung entstehende Abluft führenden Leitung und einer die Leitung umgebenden Außenschale, wobei zwischen der Leitung und der Außenschale eine als Formelement aus Mineralwolle ausgebildete Wärmedämmeinrichtung angeordnet ist, deren Innenfläche der Außenwandung der Leitung entsprechend ausgebildet ist. Um eine gattungsgemäße Vorrichtung dahingehend weiterzuentwickeln, dass in einfacher und insbesondere kostengünstiger Weise eine leicht zu installierende und nachträglich einzubauende Vorrichtung geschaffen wird, ist vorgesehen, dass die Leitung durch zumindest eine Geschossdecke führt, die Außenwandung im Bereich der Geschossdecke unterbrochen ausgebildet und zwischen der Leitung und der Geschossdecke ein, einen Spaltraum zwischen der Leitung und der Geschossdecke dichtend ausfüllendes Dämmelement angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von durch eine, in einem Gebäude zu Heizzwecken installierten Verbrennungseinrichtung, insbesondere Feuerstätte zur Verbrennung fossiler Brennstoffe, erzeugte Abluft, beispielsweise Verbrennungsgase, wie Rauchgase oder dergleichen, mit einer die bei der Verbrennung entstehende Abluft führenden Leitung und einer die Leitung umgebenden Außenschale, wobei zwischen der Leitung und der Außenschale eine als Formelement aus Mineralwolle ausgebildete Wärmedämmeinrichtung angeordnet ist, deren Innenfläche der Außenwandung der Leitung entsprechend ausgebildet ist.
  • Derartige Vorrichtungen sind aus dem Stand der Technik in vielfältiger Weise bekannt. Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist beispielsweise aus der DE 196 16 268 A1 bekannt. Diese vorbekannte Vorrichtung besteht aus einer Leitung und einer die Leitung umgebenden Außenschale, wobei zwischen der Außenwandung und der Leitung und der Innenwandung der Außenschale eine als Formelement ausgebildete Wärmedämmeinrichtung angeordnet ist, deren Außenfläche entsprechend der Innenwandung der Außenschale und deren Innenfläche der Außenwandung der Leitung entsprechend ausgebildet sind, so dass diese Flächen im Wesentlichen an der Leitung und/oder der Außenschale anliegen. Die Formelemente weisen eine im Abstand zwischen dem Boden und der Decke eines Gebäudes bzw. eines Gebäudestockwerks entsprechende Höhe auf. Die Leitung besteht aus einzelnen Schamotterohren. Die Außenschale ist aus plattenförmigen Elementen ausgebildet, die vorzugsweise aus Gipskartonplatten bestehen. Eine derartige Vorrichtung hat sich für die genannten Zwecke bewährt.
  • Aus der DE 32 11 536 A1 ist eine als mehrschaliger Schornstein bezeichnete Vorrichtung bekannt, die wiederum aus einer Leitung und einer Außenschale besteht, wobei ein Spaltraum zwischen der Leitung und der Außenschale mit Dämmplatten ausgefüllt ist. Es handelt sich hierbei um sogenannte dreischalige Schornsteine, wobei das Rauchgas führende Innenrohr aus Schamotte, die das Innenrohr umgebende Wärmedämmschicht aus Mineralfasern und die Ummantelung aus Leichtbeton besteht.
  • Eine weitere Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von durch eine Verbrennungseinrichtung erzeugte Abluft ist aus der DE 89 13 493 U1 bekannt. Diese hier Kaminrohr genannte Vorrichtung weist mindestens ein Rauchrohr, eine Wärmedämmung und einen das Rauchrohr und die Wärmedämmung umgebenden Außenmantel auf, der einstöckig ausgebildet ist und aus einem glasfaserverstärktem Betonteil besteht. Dieser Glasfaserbeton-Außenmantel kann haushoch ausgebildet sein und wird in der Regel nach Erstellung des Gebäudes mittels eines Krans oder Kranfahrzeuges in die für den Kamin vorgesehene Öffnung senkrecht eingesetzt.
  • Aus der DE 296 07 387 U1 ist ferner ein Dämmelement bekannt, wie es für die Dämmung von im Querschnitt polygonal, insbesondere rechteckig, vorzugsweise quadratisch ausgebildeten Rohrleitungen, vorzugsweise von Rohrleitungen für die Abführung von bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen in Heizungsanlagen entstehenden Abgasen Verwendung findet. Dieses Dämmelement hat in einer Hauptfläche mehrere, im Wesentlichen parallel verlaufende Ausnehmungen, die in mehreren, nämlich der Anzahl der Außenflächen der Rohrleitung entsprechenden und zueinander beabstandeten Gruppen angeordnet sind.
  • Schließlich ist aus der DE 199 05 103 A1 eine Vorrichtung zur abdichtenden Einfassung von Rohr- und/oder Leitungssträngen bekannt, die in einer Mauer- und/oder Decken- bzw. Bodenöffnung eines Gebäudes einsetzbar ist und die aus einer den Rohr- und/oder Leitungsstrang ummantelnden Manschette besteht, die bei Brandeinwirkung hitzeresistent und rauchdicht ist. Die Manschette ist als Rohrschale aus Mineralfasern ausgebildet, wobei die Rohrschale in Achsrichtung und in Radialrichtung flexibel ist. An die Manschette schließt sich ein Schott an, welches die Mauer- und/oder Decken- bzw. Bodenöffnung ausfüllt. Das Schott besteht beispielsweise aus Brandschutzmörtel, der einseitig mit einer Mineralwolleplatte beplankt sein kann.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung dahingehend weiterzuentwickeln, dass in einfacher und insbesondere kostengünstiger Weise eine leicht zu installierende und nachträglich einzubauende Vorrichtung geschaffen wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabenstellung ist vorgesehen, dass die Leitung durch zumindest eine Geschossdecke geführt, die Außenwandung im Bereich der Geschossdecke unterbrochen ausgebildet und zwischen der Leitung und der Geschossdecke ein, einen Spaltraum zwischen der Leitung und der Geschossdecke dichtend ausfüllendes Dämmelement angeordnet ist.
  • Üblicherweise wird eine aus dem Stand der Technik bekannte Vorrichtung mit allen drei Konstruktionselementen, nämlich der Außenschale, der Leitung für die Abluft und der Wärmedämmung über die gesamte Höhe hinweggeführt, so dass sich hieraus auch eine bestimmte Vorgehensweise beim Aufbau derartiger Vorrichtungen ergibt. Derartige Vorrichtungen sind in der Regel nicht geeignet, ohne großen Aufwand in Gebäude nachträglich eingebaut zu werden. Vielmehr muß bereits bei der Erstellung des Gebäudes entsprechend vorgegangen werden, wobei parallel mit dem Baufortschritt des Gebäudes, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der einzelnen Geschosse die Vorrichtung aufgemauert wird. Hierdurch ergeben sich aber auch im Kontaktbereich zwischen den Geschossdecken und der Vorrichtung wärmeschwankungsbedingte Materialausdehnungen, die in nicht seltener Weise zu Rissen im Bereich der Durchführung der Vorrichtung durch Geschossdecken führen.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist vorgesehen, dass lediglich die Leitung sich über die gesamte Höhe des Gebäudes, d.h. von der Feuerstätte bis zum oftmals dachseitig vorgesehenen Ausgang erstreckt, während die Wärmedämmeinrichtung und die Außenwandung jeweils im Bereich der Geschossdecken abge setzt sind. Eine derartige Vorrichtung lässt sich in einfacher Weise nachträglich in bestehende Gebäude integrieren, da zu diesem Zweck lediglich entsprechende Kernbohrungen in die Geschossdecken möglichst koaxial eingebracht werden müssen, um im Anschluß hieran die Leitung einzusetzen, welche dann mit der Wärmedämmeinrichtung ummantelt wird. Im Bereich der Geschossdecken wird sodann der Spaltraum zwischen der Leitung und der Geschossdecke mit einem Dämmelement dichtend ausgefüllt, bevor in einem letzten Schritt die Außenwandung zwischen den Geschossdecken bzw. Geschossböden errichtet wird. Auf diese Weise lässt sich eine kostengünstig herstellbare Vorrichtung mit geringem Arbeitsaufwand in ein Gebäude integrieren, wobei selbstverständlich derartige erfindungsgemäße Vorrichtungen auch in Neubauten mit zunehmendem Baufortschritt einbauen lassen.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Außenschale aus plattenförmigen Elementen besteht, die vorzugsweise aus Gipskartonplatten gebildet sind. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass relativ leichte Bauelemente für die Außenschale verwendet werden. Auf die Verwendung von sogenannten Mantelsteinen kann verzichtet werden. Die Gipskartonplatten können in einfacher Weise an zuvor aufgestellten und mit Decke und Boden verbundenen Ständern befestigt werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Gipskartonplatten aufgrund ihrer Materialstärke nur relativ wenig Wohnfläche im Vergleich zu den zuvor genannten Mantelsteinen in Anspruch nehmen.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass die Außenschale beabstandet zur Wärmedämmeinrichtung angeordnet ist. Durch die Vermeidung des direkten Kontaktes mit der Wärmedämmeinrichtung werden auch hohe Temperaturen der Außenschale vermieden, so dass die Außenschale keine F-Klassifizierung aufweisen muß und lediglich als Sichtschutz dient.
  • Es ist ferner vorgesehen, dass der Abstand zwischen der Außenschale und der Leitung größer ist, als die Breite des Spaltraumes zwischen der Leitung und der Geschossdecke. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Außenschale nicht im Be reich des Spaltraums aufgestellt ist und dass die Außenschale auch den Spaltraum unzugänglich macht. Eine Beschädigung des Dämmelementes im Spaltraum durch nachfolgende handwerkliche Arbeiten oder durch den bestimmungsgemäßen Wohngebrauch eines Gebäudes wird hierdurch vermieden.
  • Die Wärmedämmeinrichtung besteht aus vorzugsweise mehreren, übereinander angeordneten, dichtend anliegenden Rohrschalen. Derartige Rohrschalen lassen sich in einfacher Weise an der Leitung montieren. Vorzugsweise bestehen die Rohrschalen aus Mineralwolle, die eine Rohdichte zwischen 70 und 150 kg/m3 aufweist, so dass die Rohrschalen eine ausreichende radiale aber auch axiale Flexibilität haben, die den Ausgleich von Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche der Leitung, beispielsweise im Bereich des Übergangs benachbarter Rohrschüsse ermöglichen.
  • Die Leitung besteht vorzugsweise aus gasdichten, ein- oder zweiwandigen Edelstahlabgasrohren, Kunststoffabgasrohren, keramischen Abgasrohren, Leichtmetallabgasrohren und/oder Verbundwerkstoffabgasrohren. An diese Leitung werden Regelfeuerstätten angeschlossen. Die Leitung wird durch Deckenöffnungen geführt, die insbesondere als Kernbohrungen ausgebildet sind.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das Dämmelement im Spaltraum aus einer organisch oder anorganisch gebundenen Mineralfaserrohrschale, insbesondere aus Steinwolle und/oder Glaswolle besteht. Das Dämmelemente im Spaltraum dient der Erhaltung der Feuerwiderstandsdauer der Geschossdecken.
  • Vorzugsweise weist das Dämmelement einen Schmelzpunkt von zumindest 600°C, insbesondere von mehr als 900°C, vorzugsweise von mehr als 1000°C auf. Das Dämmelement ist als gewickelte oder segmentierte Rohrschale ausgebildet, die vorzugsweise aus einzelnen, untereinander verklebten Segmenten besteht. Um die Feuerwiderstandsdauer üblicher Geschossdecken bereitstellen zu können, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, das Dämmelemente mit einer Roh dichte zwischen 20 und 600 kg/m3, insbesondere zwischen 20 und 200 kg/m3 auszubilden.
  • Ergänzend kann das Dämmelement eine außenliegende Kaschierung aufweisen, die insbesondere aus Aluminium oder anderen Metall-/Metallsandwichfolien oder aus Kunststofffolien oder aus Kunststoffverbundfolien besteht.
  • Schließlich ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Kaschierung an zumindest einem Ende einen Überlappungsbereich hat, der mit dem gegenüberliegenden Ende der Kaschierung verbindbar ist. Die Kaschierung ist demzufolge dazu geeignet, einen in Längsrichtung der Rohrschale verlaufenden Schlitz zu verschließen, wobei über die Kaschierung eine radiale Spannung in der Rohrschale aufgebaut werden kann, um ein dichtendes Aneinanderliegen der beiden im Bereich der axialen Öffnungen der Rohrschale angeordneten Flächen zu ermöglichen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt ist.
  • In der Zeichnung ist ein Abschnitt eines Gebäudes im Längsschnitt dargestellt. Das Gebäude 1 besteht aus einem Kellergeschoss 2 und einem Erdgeschoss 3 sowie einem Dach 4, welches als Schrägdach ausgebildet ist. Zwischen dem Kellergeschoss 2 und dem Erdgeschoss 3 ist eine erste Geschossdecke 5 angeordnet. Eine zweite Geschossdecke 5 befindet sich unterhalb des Daches 4 und oberhalb des Erdgeschosses 3. Es versteht sich von selbst, dass das Gebäude 1 auch eine darüber hinausgehende Anzahl von Geschossen aufweisen kann, wodurch sich auch die Anzahl der Geschossdecken 5 erhöht.
  • Jede Geschossdecke 5 weist eine Bohrung 6 von kreisrundem Querschnitt auf. In diese Bohrungen 6 ist eine das Dach 4 durchstoßende Vorrichtung 7 vorgesehen, die der Führung und Ausleitung von durch eine im Kellergeschoss 2 angeordne ten, nicht näher dargestellten Verbrennungseinrichtung erzeugten Abluft dient. Die Verbrennungseinrichtung ist an einem Anschlussstutzen 8 angeschlossen, der rechtwinklig in eine Leitung 9 mündet, welche Bestandteil der Vorrichtung 7 ist. Die Leitung 9 ist zentrisch in den Bohrungen 6 angeordnet. Zwischen der Leitung 9 und einer Geschossdecke 5 ist ein Spaltraum 10 ausgebildet, der mit einem Dämmelement 11 dichtend ausgefüllt ist.
  • Die Leitung 9 ist mit einer Wärmedämmeinrichtung 12, bestehend aus mehreren übereinander angeordneten, dichtend aneinander anliegenden Rohrschalen ummantelt.
  • Im Abstand zur Wärmedämmeinrichtung 12 weist die Vorrichtung 7 eine Außenschale 13 auf, die aus plattenförmigen Elementen, nämlich Gipskartonplatten besteht.
  • Die Wärmedämmeinrichtung 12 besteht aus Mineralwolle, die eine Rohdichte von 100 kg/m3 aufweist. Die Leitung 9 ist aus gasdichten einwandigen Edelstahlabgasrohren ausgebildet, die schussweise übereinander angeordnet sind.
  • Das Dämmelement 11 besteht aus einer organisch gebundenen Mineralfaserrohrschale aus Steinwolle und weist einen Schmelzpunkt von 1000°C auf. Die Rohdichte des Dämmelementes 11 beträgt 150 kg/m3. An der Außenmantelfläche des Dämmelementes 11 ist eine Kaschierung aus Aluminiumfolie angeordnet, die an einem Ende einen in Längsrichtung des Dämmelementes verlaufenden Schlitz überlappt und mit ihrem gegenüberliegenden Ende verklebbar ist.

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Führung und Ausleitung von durch eine, in einem Gebäude (1) zu Heizzwecken installierten Verbrennungseinrichtung, insbesondere Feuerstätte zur Verbrennung fossiler Brennstoffe, erzeugte Abluft, beispielsweise Verbrennungsgase, wie Rauchgase oder dergleichen, mit einer die bei der Verbrennung entstehende Abluft führenden Leitung (9) und einer die Leitung (9) umgebenden Außenschale (13), wobei zwischen der Leitung (9) und der Außenschale (13) eine als Formelement aus Mineralwolle ausgebildete Wärmedämmeinrichtung (12) angeordnet ist, deren Innenfläche der Leitung (9) entsprechend ausgebildet ist, wobei die Leitung (9) durch zumindest eine Geschossdecke (5) geführt, die Außenschale (13) im Bereich der Geschossdecke (5) unterbrochen ausgebildet und zwischen der Leitung (9) und der Geschossdecke (5) ein, einen Spaltraum (10) zwischen der Leitung (9) und der Geschossdecke (5) dichtend ausfüllendes Dämmelement (11) angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenschale (13) aus plattenförmigen Elementen besteht, die vorzugsweise aus Gipskartonplatten gebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenschale (13) beabstandet zur Wärmedämmeinrichtung (12) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Außenschale (13) und der Leitung (9) größer ist, als die Breite des Spaltraumes (10) zwischen der Leitung (9) und der Geschossdecke (5).
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmedämmeinrichtung (12) aus vorzugsweise mehreren, übereinander angeordneten, dichtend aneinander anliegenden Rohrschalen besteht.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralwolle der Wärmedämmeinrichtung (12) eine Rohdichte zwischen 70 und 165 kg/m3 aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (9) aus gasdichten ein- oder zweiwandigen Edelstahlabgasrohren, Kunststoffabgasrohren, keramischen Abgasrohren, Leichtmetallabgasrohren und/oder Verbundwerkstoffabgasrohren besteht.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (11) im Spaltraum (10) aus einer organisch oder anorganisch gebundenen Mineralfaserrohrschale, insbesondere aus Steinwolle und/oder Glaswolle besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (11) einen Schmelzpunkt von zumindest 600°C, insbesondere von mehr als 900°C, vorzugsweise von mehr als 1.000°C aufweist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (11) als gewickelte oder segmentierte, vorzugsweise aus einzelnen, untereinander verklebten Segmenten bestehende Rohrschale ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (11) eine Rohdichte zwischen 20 und 600 kg/m3, insbesondere zwischen 20 und 200 kg/m3 aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämmelement (11) eine außenliegende Kaschierung aufweist, die insbesondere aus Aluminium- oder anderen Metall-/Metallsandwichfolien oder aus Kunststofffolien oder aus Kunststoffverbundfolien besteht.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschierung an zumindest einem Ende einen Überlappungsbereich hat, der mit dem gegenüberliegenden Ende der Kaschierung verbindbar ist.
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