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DE10226074A9 - Vorrichtung zur Osteosynthese von Knochenfrakturen - Google Patents

Vorrichtung zur Osteosynthese von Knochenfrakturen Download PDF

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DE10226074A9
DE10226074A9 DE10226074A DE10226074A DE10226074A9 DE 10226074 A9 DE10226074 A9 DE 10226074A9 DE 10226074 A DE10226074 A DE 10226074A DE 10226074 A DE10226074 A DE 10226074A DE 10226074 A9 DE10226074 A9 DE 10226074A9
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pliers
clamping
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Thomas Dr. Gausepohl
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Willmen Hans Rainer Prof Drmed
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Abstract

Gegenstand der Erfindung ist ein Knochenbinder, der an Knochenfragmenten derart verankerbar ist, daß er die Knochenfragmente an der Bruchfläche unter eine vorbestimmte Kompression setzt. Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß der Knochenbinder aus einem absorptionsfähigen oder im Körper abbaubaren Material besteht und demgemäß auch nach Abschluß des Heilungsprozesses im Körper belassen werden kann, ohne irgendwelche Schäden oder Nachteile zu verursachen. Die Kompression an der Bruchfläche kann durch Spannbänder und Spannschlösser oder andere Spannmittel eingestellt werden, die zwei in Zugrichtung aneinandergefügte Teile des Knochenbinders in einer vorbestimmten Lage unter vorbestimmter Spannung miteinander verbinden. Die gemäß der Erfindung vorgesehenen Knochenbinder können in Längsrichtung oder in Umfangsrichtung an den Knochenfragmenten angreifen oder sowohl in Umfangsrichtung als auch in Längsrichtung. Zur Spannung und Erleichterung der Fixierung dient eine Kombinationszange, die sowohl als Klemmzange als auch als Spreizzange verwendet werden kann.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Osteosynthese von Knochenfrakturen, bestehend aus einem Knochenbinder, der an den Knochenfragmenten anlegbar ist, um die Bruchflächen der Knochenfragmente paßgerecht aneinanderzufügen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise aus Edelstahl bestehende Drähte benutzt, die durch im Knochenfragment verankerte Ösen geführt und über Spannmittel verbunden werden, die die erforderliche Kompression an der Bruchfläche gewährleisten. Es sind ferner, z.B. durch die DE 40 24 334 A1 und die US-A-3 111 945 , aus Edelstahl bestehende Spannbänder bekannt, die über Spannschlösser verbunden einen radialen Druck auf die von ihnen umschlungenen Knochen ausüben und die im wesentlichen in Längsrichtung verlaufenden Bruchflächen aufeinanderpressen. Eine weitere Ausgestaltung einer Spannvorrichtung für ein Spannband ergibt sich aus der DE-A-42 00 757 . Hierbei ist die Spanneinrichtung an dem im Bereich eines Endabschnitts des Spannbandes angeordneten Aufnahmeelement abstützbar, um die Operationswunde beim Umschlingen der Fraktur oder des Knochens im Bereich der zu behandelnden Stellen mit dem Spannband klein zu halten. Durch die Spanneinrichtung sind die beiden Endabschnitte des Spannbandes unter entsprechender Umschlingung des Knochens aufeinander zu bewegbar und unter Festlegung der eingestellten Relativlage der beiden Endabschnitte zueinander nach oben und zurückbiegbar.
  • Es sind weiter Osteosynthese-Platten aus Metall bekannt, die die hohen zum Zusammenhalten von Knochenfragmenten notwendigen Kräfte aufnehmen können und gleichzeitig die notwendige Kompatibilität mit dem Körpergewebe gewährleisten. Aufgrund der Formstabilität dieser metallischen Osteosynthese-Platten ist es jedoch schwierig, diese an die jeweilige Knochenform anzupassen.
  • Es ist ferner bekannt, Osteosynthese-Platten aus thermoplastischem, faserverstärktem Kunststoffmaterial herzustellen, die der Knochenform anpaßbar sind, wobei in Verbindung mit den faserverstärkten Kunststoffplatten metallische Platten Anwendung finden ( DE 89 05 423 U ).
  • Bei fachgerechter Anwendung lassen sich mit den bekannten Vorrichtungen Knochenfragmente ohne äußere, beispielsweise aus Gips bestehende Verbände solange zusammenhalten, bis nach dem Ausheilungsprozeß die Knochenfragmente an der Bruchstelle wieder zusammengewachsen sind. Nach Abschluß des Heilungsverfahrens müssen diese Osteosynthese-Vorrichtungen jedoch zweckmäßigerweise früher oder später wieder entfernt werden, und zu diesem Zweck ist ein weiterer chirurgischer Eingriff erforderlich, der lange Einschnitte längs des Knochenverlaufs erfordert, um die Platten oder Bänder wieder zu entfernen.
  • Die DE 89 07 681 U1 betrifft eine Osteosyntheseplatte mit zwei durch eine gegenseitige Führung in Längsrichtung verschieblichen sonst relativ zueinander festlegbaren Plattenteilen, die miteinander in Wechselwirkung tragende Rasten aufweisen, durch die die Teilplatten schrittweise näher zusammenschiebbar, aber nicht voneinander entfernbar sind. Zu diesem Zweck ist ein mit sägezahnförmigen Rasten versehenes Spannband vorgesehen, das automatisch beim Durchziehen durch ein Schloß in der gewünschten Spannstellung festlegbar ist. Die zweiteilige Osteosynthese-Platte besteht aus einem im Körper resorbierbaren Kunststoff.
  • Die WO 98/44850 A1 zeigt eine Spannbandvorrichtung zur gegenseitigen Verspannung der vorher aufgetrennten Brustbeinhälften, wobei die Anspannung des Spannbandes über eine Spannzange erfolgt. Die Fixierung in der gewünschten Spannstellung wird wiederum durch sägezahnartige Widerhaken in einem Spannschloß bewirkt. Mit einer weiteren Zangenausbildung können die Brustbeinhälften mit einer vorbestimmten Kraft gegeneinander gedrückt und dann mittels des Spannbandes gehalten werden.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine der Knochenstruktur leicht anpaßbare Osteosynthese-Vorrichtung zu schaffen, die nach Abschluß des Heilungsprozesses einen geringeren chirurgischen Eingriff erfordert bzw. einen solchen völlig vermeidet.
  • Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die Gesamtheit der im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale.
  • Als Befestigungsmittel für den Knochenverbinder können in bekannter Weise aus Edelstahl bestehende Schrauben benutzt werden, die auch nach Abschluß des Heilungsverfahrens im Knochenaufbau verbleiben können, die jedoch auch leicht nach einem geringfügigen Einschnitt an der betreffenden Stelle entfernt werden können. Es ist jedoch auch möglich, für diese Festlegemittel Stifte aus resorbierbarem Material zu verwenden, so daß sämtliche für die Osteosynthese erforderlichen Mittel nach und nach vom Körper resorbiert werden.
  • Es sind zwar bereits flächige Implantate mit guter physiologischer Verträglichkeit bekannt, die aus resorbierbaren Polymeren bestehen und als gewebte Bänder ausgebildet sind und in anderen Fällen im Bereich der Osteosynthese einsetzbar sind, wobei insbesondere die hohe mechanische Festigkeit und eine längere In-vivo-Festigkeit des flächigen Verbundstoffes von Vorteil ist. Ein derartiges flächiges Implantat ist aus der DE 38 30 005 C1 bekannt.
  • Zur Osteosynthese von Knochenfrakturen, wie sie die Erfindung vorsieht, ist dieses Implantat jedoch nicht geeignet.
  • Zur Spannung und Erleichterung der Fixierung dient eine Kombinationszange, die sowohl als Klemmzange als auch als Spreizzange verwendet werden kann.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 bis 7 sind schematische Darstellungen von Knochenbindern, die der Längskompression von Knochenfragmenten dienen;
  • 8 ist eine schematische Darstellung einer Knochenfraktur, bei der die Bruchfläche durch in Umfangsrichtung den Knochen umschließende Knochenbinder in Form von Spannbändern unter Kompression gesetzt wird;
  • 9 ist eine schematische Darstellung einer Spannvorrichtung für eine Unterarmfraktur;
  • 10 ist in größerem Maßstab gezeichnet die Einzelheit X gemäß 9.
  • Die 11 und 12 zeigen weitere Ausgestaltungen des als Knochenbinder verwendeten Spannbandes;
  • Die 13 bis 17 zeigen die Verankerung von Spannbändern gemäß 11 und 12 an unterschiedlichen Knochenfragmenten;
  • 18 zeigt die Befestigung eines eine Knochenfraktur umschließenden Spannbandes mittels einer Spannzange;
  • 19 ist eine schematische Darstellung einer Kombinations-Spannzange mit sich beim Zusammendrücken der Handgriffe schließenden Greifarmen (= Klemmzange);
  • 20 ist eine schematische Darstellung der gleichen Zange wie in 19, jedoch in einer Arbeitsstellung mit sich beim Zusammendrücken der Handgriffe spreizenden Greifarmen (= Spreizzange);
  • 21 ist eine Seitenansicht eines der Zangenschenkel der Zange gemäß 19 und 20.
  • In sämtlichen Figuren sind Knochenfragmente 10 bzw. 12 dargestellt, die an ihrer Bruchfläche 14 durch den erfindungsgemäßen Knochenbinder formstabil unter Kompression gesetzt werden.
  • Gemäß 1 besteht der Knochenbinder aus einem Materialband 16, welches aus homogenem Material oder aus Fadenmaterial bestehen kann, das gewebt oder gewirkt ist. Das Materialband ist V-förmig ausgebildet und verjüngt sich nach unten. Im oberen Teil sind Ankerstifte 18 in das Knochenfragment 10 eingesetzt, an denen das Materialband festgelegt ist. Ein weiterer Ankerstift 20 ist in das andere Knochenfragment 12 eingesetzt, und an diesem ist das untere Ende des Materialbandes 16 festgelegt. Das Materialband besteht aus absorptionsfähigem oder abbaubarem Material, so daß es nach Ausheilung des Knochenbruches nicht aus dem Körper entfernt werden muß. Die Ankerstifte 18 und 20 können aus Edelstahl bestehen und auf einfache Weise nach Abschluß des Heilungsprozesses durch chirurgischen Eingriff über nur kleine Einschnitte entfernt werden. Es soll jedoch auch vorbehalten bleiben, diese Ankerstifte aus absorptionsfähigem oder abbaubarem Material zu fertigen.
  • Die Knochenbinder gemäß 2 bis 7 bestehen ebenfalls aus abbaubarem Material, und sie können wiederum aus homogenem Material bestehen oder aus Fäden, die in entsprechender Weise derart zusammengefügt sind, daß die erforderliche Zugfestigkeit gewährleistet wird. Bei diesen Ausführungsbeispielen weist der Knochenbinder wenigstens ein Spannband 22 auf, das in einem Spannschloß 24 verankert werden kann, welchletzteres an einer Öse 26 angeformt ist, die über den Ankerstift 20 am Knochenfragment 12 festlegbar ist. Das Spannband kann wenigstens auf der einen Seite eine Verzahnung tragen, die mit einer Gegenverzahnung des Spannschlosses 24 derart zusammenwirkt, daß das Band zwecks Herstellung des erforderlichen Kompressionsdruckes durch das Schloß gezogen werden kann, durch eine Widerhakenanordnung jedoch an einem Zurückziehen gehindert ist. Eine solche Spannschloßverbindung kann ähnlich ausgebildet sein, wie dies bei Rohr- oder Schlauchschellen bekannt ist.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen ist die Anordnung des Knochenbinders derart getroffen, daß die erforderliche Kompression an den Bruchflächen 14 bis zum endgültigen Zusammenwachsen gewährleistet ist, wobei jedoch so wenig Material als möglich Verwendung findet, welches vom Körper resorbiert werden muß. Aus diesem Grunde sind gemäß den Ausführungsbeispielen nach 2 bis 6 die an dem oberen Knochenfragment 10 verankerten Teile des Knochenbinders V-förmig ausgebildet oder mit Lochungen 28 zur Materialeinsparung versehen. Gemäß 2, 3 und 6 ist das Spannband 22 über V-förmig verlaufende Arme mit den Ankerstiften 18 verbunden, während nach den Ausführungsbeispielen gemäß 4, 5 und 7 jeweils ein Spannband 22 über einen kompakten oder aus Fäden bestehenden oder gelochten Abschnitt an einem Ankerstift 18 festgelegt ist.
  • Die 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem die Bruchfläche 14 der Knochenfragmente 10 und 12 in Längsrichtung verläuft. Zur Kompression an der Bruchfläche 14 sind Knochenbinder in Form von Spannbändern 30 vorgesehen, die die Knochenfragmente 10 bzw. 12 umschließen und über ein Spannschloß 32 fixiert sind.
  • Die Spannbänder 30 und die Spannschlösser 32 können ähnlich ausgebildet sein wie das Spannband 22 bzw. das Spannschloß 24 der Knochenbinder gemäß 2 bis 7. Auch hier bestehen Spannschloß und Spannband aus resorbierbarem Material, so daß sie nach dem Heilungsprozeß nicht entfernt werden müssen.
  • Die 9 und 10 zeigen eine Unterarmfraktur, bei der die Bruchfläche 14 durch ein Spannband 22 und einen Bandabschnitt 34 mit Spannschloß 24 zusammengehalten werden. Das Spannband 22 ist an einer Schraube 36 verankert, die die Knochenfragmente 10 und 12 durchsetzt und ihrerseits eine Verspannung an der Bruchfläche 14 bewirkt. Der mit dem Spannschloß 24 versehene Bandabschnitt 34 des Knochenbinders ist an dem Knochenfragment 12 durch ein das Knochenfragment umschlingendes Spannband 38 mit Spannschloß 40 verankert. Diese können wie in 8 dargestellt ausgebildet sein, und diese Art der Befestigung gewährleistet, daß an dieser Stelle des von der Elle des Unterarms gebildeten Knochenfragmentes 12 keine nachträglich entfernbaren Verankerungsmittel vorhanden sind. Die Verankerungsschraube 36 kann, sofern sie aus rostfreiem Stahl besteht, durch einen kleinen Einschnitt entfernt werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt im Rahmen der beiliegenden Ansprüche auch weitere Ausgestaltungen und Ausbildungen, die der entsprechenden Bruchstelle optimal anpaßbar sind. So kann es beispielsweise bei entsprechend ausgebildeten Bruchstellen oder Mehrfachbruchstellen zweckmäßig sein, sowohl eine in Längsrichtung wirkende Spannung als auch eine in Umfangsrichtung wirkende Spannung durch entsprechende Knochenbinder bzw. Spannbänder aufzubringen.
  • Die 11 und 12 zeigen weitere Ausführungsbeispiele eines als Spannband ausgebildeten Knochenbinders. Nach 11 ist ein aus Textilmaterial bestehendes Spannband 50 vorgesehen, das an einem Ende mit einem Verankerungsring 51 versehen ist. Ein ähnliches Spannband zeigt 12. Hierbei besteht das Spannband 50A aus einem elastischen Kunststoffmaterial, an dessen einem Ende ein Ring 51A angeformt. Eingeformte Löcher 52 dienen zur Durchführung von Befestigungsschrauben. Die Spannbänder gemäß 11 und 12 können auch schlauchartig ausgebildet sein. Sie werden in vorbestimmten Längen geliefert und an dem dem Ring 51 gegenüberliegenden Ende auf die jeweils benötigte Länge geschnitten.
  • Die 13 und 14 zeigen Anwendungsbeispiele, wobei 13 eine Oberarmfraktur in Seitenansicht zeigt, während 14 die gleiche Fraktur in Aufsicht erkennen läßt. Die Spannbänder 50 sind einerseits durch Schrauben 52 im Knochen festgelegt, die durch die Ringe 51 am einen Ende des Spannbandes geführt sind und durch Schrauben 53 am anderen Ende. Weitere Anwendungsbeispiele sind in den 15 bis 18 dargestellt. Gemäß 15 umschließt das Spannband 50 die Knochenfraktur, und das Ende des Spannbandes ist durch den Ring 51 zurückgeführt und über eine Knochenschraube am Knochen fixiert. 18 zeigt eine ähnliche Spannbandanordnung, bei der das durch die Ringschlaufe 51 gezogene Bandende mittels einer Spreizzange 55 angespannt wird, um im gespannten Zustand eine Fixierungsschraube 56 anbringen zu können.
  • Die 16 entspricht dem Ausführungsbeispiel nach 13 und 14, wobei das dem Ring 51 entgegengesetzte Ende von zwei Spannbändern 50 mittels einer einzigen Schraube 57 am Knochen festgelegt ist.
  • Bei der Ausführungsform gemäß 17 umschließt das im Knochen fixierte Spannband 50 auch noch eine mittels Knochenschrauben 61 festgelegte Osteosynthese-Platte 60.
  • Die 19 bis 21 zeigen schematisch ein Ausführungsbeispiel einer zweckmäßigen Kombinationszange zum Spannen des Bandes 50.
  • Die Zange besteht aus zwei Zangenschenkeln, die gleich ausgebildet sein können (aber nicht müssen) und aus den Handgriffen 70 bzw. 80 und den in einem vorbestimmten Winkel abgeknickten Greifarmen 71 bzw. 81 bestehen und im Bereich ihrer Knickstelle mittels eines Gelenkzapfens 75 bzw. 85 scherenartig miteinander verbindbar sind. Beide Greifarme 71 bzw. 81 sind zweckmäßigerweise mit rechtwinklig abstehenden Greifspitzen 66 versehen. Der eine Zangenschenkel 80, 81 weist im Knickbereich gegenüberliegend je einen Gelenkzapfen 75 bzw. 85 auf, von denen jeder mit einer Bohrung 86 des anderen Zangenschenkels 70, 71 das Zangengelenk bildet. Die Zangenschenkel weisen demgemäß zwei wahlweise benutzbare Drehgelenke auf. Das erste Drehgelenk besteht aus einem Zapfen 75 des einen Zangenschenkels und der Bohrung 86 des anderen Zangenschenkels (Klemmzange gemäß 19).
  • Das zweite Drehgelenk wird von dem Zapfen 85 und der Bohrung 86 gebildet, die jeweils an der Knickstelle zwischen den Greifarmen 71 bzw. 81 und den Handgriffen 70, 80 angeordnet sind. Wenn der Zapfen 85 in die Bohrung 86 eingesteckt ist, ergibt sich die Funktionsbereitschaft gemäß 20, wobei das Zusammendrücken der Handgriffe 70, 80 die Greifarme 71, 81 spreizt, um beispielsweise bei der Anwendung gemäß 15, 17 und 18 das über den Ring 51 zurückgeführte Spannbandende 54 zu spannen (Spreizzange).
  • Die Zapfen 75 bzw. 85 sind zweckmäßigerweise an dem einen Zangenschenkel 80, 81 auf gegenüberliegenden Seiten angeordnet. Es ist jedoch auch möglich, einen Zapfen auf dem einen Zangenschenkel 70, 71 anzuordnen und eine Bohrung in dem anderen Zangenschenkel 80, 81 jeweils an der Knickstelle, in die der Zapfen wahlweise von beiden Seiten einsteckbar ist.
  • Die Zangenschenkel können an ihrer Knickstelle unter einem gleichen Winkel oder auch unter unterschiedlichen Winkeln abgeknickt sein, um eine spezielle Anpassung zu erreichen. Die Handgriffe 70 bzw. 80 können entsprechend ergonometrisch ausgebildet sein, um eine bequeme Handhabung zu erreichen, wobei Rechnung dafür getragen werden kann, daß der eine Handgriff (im Ausführungsbeispiel der Handgriff 70) immer von der gleichen Seite erfaßt wird, während der andere Handgriff in Abhängigkeit von seiner Anlenkstellung jeweils von einer der beiden Seiten erfaßt ist. Es ist klar, daß die Gelenkanordnungen geeignete Rastvorrichtungen aufweisen können, um zu verhindern, daß im Gebrauch die beiden Zangenschenkel voneinander getrennt werden.
  • Bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen wurden die Spannbänder mittels Schrauben festgelegt und gespannt, die in den Knochen eingedreht wurden. Die Spannbänder können jedoch stattdessen oder zusätzlich auch mittels eines schnell aushärtenden Klebers festgelegt werden, wobei dieser Kleber zweckmäßigerweise resorbierbar ist und/oder im Körper verbleiben kann. Wenn für die Spannbänder ein längs- und/oder querelastisches Material zur Verfügung steht, kann ein solches zweckmäßigerweise eingesetzt werden. Die Erfindung ist jedoch hierauf nicht beschränkt.
  • 10
    Knochenfragment
    12
    Knochenfragment
    14
    Bruchfläche
    16
    Materialband
    18
    Ankerstift
    20
    Ankerstift
    22
    Spannband
    24
    Spannschloß
    26
    Öse
    28
    Lochungen
    30
    Spannband
    32
    Spannschloß
    34
    Bandabschnitt
    36
    Schraube
    38
    Spannband
    40
    Spannschloß
    50
    Spannband
    50A
    Spannband
    51
    Ring, Verankerungsring, Ringschlaufe
    51A
    Ring
    52
    Löcher, Schrauben
    53
    Schrauben
    54
    Spannbandende
    55
    Spreizzange
    56
    Fixierungsschraube
    57
    Schraube
    60
    Osteosynthese-Platte
    61
    Knochenschraube
    66
    Spitzen
    69
    Kombinationszange
    70
    Handgriff
    71
    Greifarm
    75
    Zapfen
    80
    Handgriff
    81
    Greifarm
    83
    Übergangsabschnitte
    85
    Zapfen
    86
    Bohrung

Claims (20)

  1. Vorrichtung zur Osteosynthese von Knochenfrakturen, bestehend aus einem Knochenbinder, der an den Knochenfragmenten (10, 12) derart anlegbar ist, daß die Bruchflächen (14) unter einer vorbestimmten Vorspannung aufeinandergepreßt und zusammengehalten bleiben, wobei der Knochenbinder (16) aus einem Spannband besteht, das – der Knochenform anpaßbar ist; – Durchstecköffnungen aufweist; – an den Knochenfragmenten (10, 12) durch Schrauben oder Stifte (18, 20) festlegbar ist, die in die Knochenfragmente (10, 12) einsteckbar oder einschraubbar sind und an denen die Durchstecköffnungen verankerbar sind; und – ausschließlich aus absorptionsfähigem oder abbaubarem Polymermaterial besteht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband einseitig eine Durchzugsschlaufe aufweist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben oder Stifte (18, 20) absorptionsfähig oder abbaubar sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchzugsschlaufe als starrer Ring ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband V-förmig oder Y-förmig ausgebildet ist und auf der einen Seite eine Durchstecköffnung und auf der anderen Seite zwei Durchstecköffnungen aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Festlegung eine Spanneinrichtung (24, 32, 40) vorgesehen ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband (22; 30; 38) längs- und/oder querelastisch ausgebildet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband (22; 30; 38) einen selbsthemmenden Verschluß aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband aus einem homogenen Material besteht.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband aus einem aus Fäden oder Fasern gewirkten oder gestrickten Band besteht und wahlweise schlauchförmig ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband aus unterschiedlich resorbierbaren Materialien besteht.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das als Verbundkörper ausgebildete Spannband aus Filamenten mit unterschiedlicher Resorptionsdauer besteht.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannband eine Lochreihe (28) aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Spannwerkzeug in Form einer Zange (69) vorgesehen ist, deren Greifarme (71, 81) wahlweise klemmbar oder spreizbar sind.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Zange (69) zwei im Scharnierbereich abgeknickte Schenkel (70, 71; 80, 81) aufweist, die wahlweise mit gleichsinniger oder entgegengesetzter Winkelanstellung um einen Scharnierzapfen (75; 85) schwenkbar zusammenstellbar sind.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Zapfen (75 oder 85) auf gegenüberliegenden Seiten eines Zangenschenkels (80, 81) angeordnet und in jeweils eine Bohrung (86) des anderen Zangenschenkels (70, 71) einsteckbar ist.
  17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zangenschenkel (70, 71) einen Gelenkzapfen trägt, auf den wahlweise von einer Seite her eine Bohrung des anderen Zangenschenkels (70, 71) aufsteckbar ist.
  18. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Anstellwinkel zwischen Handgriff und Greifarm an beiden Schenkeln gleich ist.
  19. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Handgriffe eine ergonometrisch günstige Form aufweisen.
  20. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Greifarme angepaßte Arbeitswerkzeuge tragen.
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