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DE10226987A1 - Schneidemaschine für Lebensmittel, insbesondere für Braten - Google Patents

Schneidemaschine für Lebensmittel, insbesondere für Braten Download PDF

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DE10226987A1 DE2002126987 DE10226987A DE10226987A1 DE 10226987 A1 DE10226987 A1 DE 10226987A1 DE 2002126987 DE2002126987 DE 2002126987 DE 10226987 A DE10226987 A DE 10226987A DE 10226987 A1 DE10226987 A1 DE 10226987A1
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Abstract

Zum Schneiden eines ganzen oder Teilbratens in Einzelscheiben gleicher Dicke mittels elektromotorisch angetriebener Schneidmesser besteht die Schneidvorrichtung aus einem Rahmen mit einer den Rahmen durchsetzenden Antriebswelle, auf der Antriebswelle nebeneinander angeordneten, angetriebenen Schneidmesserpaaren, die im Abstand der Dicke der zu schneidenden Scheiben voneinander beabstandet sind, sowie einem den ganzen Braten aufnehmenden Gittergestell, dessen Gitterstäbe entsprechend der Dicke der zu schneidenden Scheiben beabstandet sind, wobei jeweils ein Messerpaar zwischen zwei benachbarten Gitterstäben angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Schneiden von Lebensmitteln, insbes. von Braten, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Aus der DE-AS 27 05 419 ist ein elektrisch angetriebenes Sägemesser bekannt, das einen einen Antrieb aufnehmenden Handgriff besitzt, mit dessen einem Ende zwei zu einer Einheit verbundene bewegliche Messerklingen kombiniert sind, und an dessen anderem Ende eine einen Elektromotor enthaltende Antriebseinheit vorgesehen ist. Am klingenseitigen Ende des Handgriffs befindet sich eine Auslösetaste zum Schalten des elektrischen Antriebsmotors. Die Antriebseinheit ist mit dem Handgriff kuppelbar verbunden, z.B. über ein Schraubgewinde, einen Bajonettverschluss, Rastbolzen und Riegelblech, oder dergl. Mit einem derartigen Messer wird erreicht, dass Nahrungsmittel, z.B. Fleisch oder Wurst, ebenso wie hartes Gemüse, z.B. Sellerie, Brot oder dergl. ohne jede Kraftanstrengung, d.h. praktisch ermüdungsfrei, mit sauberem Schnitt und in einstellbarer Dicke in Scheiben geschnitten werden kann. Die geschnittenen Scheiben fallen hierbei einzeln und nacheinander an.
  • Des weiteren ist aus der DE-OS 198 24 962 eine Maschine zum Schneiden von Lebensmitteln, insbes. Fleisch- und Wurstwaren, bekannt, die aus einer Schneideinrichtung und einer Vorschubeinrichtung besteht. Die Schneideinrichtung weist ein oszillierend antreibbares Messergatter auf, und die Vorschubeinrichtung führt das zu schneidende Gut der Schneideinrichtung zu. Das Messergatter besitzt einen Messerrahmen, in welchem parallel zueinander ausgerichtete Messer einspannbar sind. Dabei kommt es bei dieser Maschine im wesentlichen darauf an, den Reinigungsaufwand der Messergatter so gering wie möglich zu halten, indem der Messerrahmen starr mit mindestens einer Hubstange koppelbar ist, die linear oszillierend angetrieben wird und außerhalb eines Förderquerschnitts des zu schneidenden Gutes angeordnet ist. Auch bei dieser Maschine wird das Gut in der Weise geschnitten, dass bei gesteuertem Vorschub des Gutes jeweils eine einzelne Scheibe gleichzeitig geschnitten wird.
  • Wenn es darauf ankommt, Nahrungsmittel, z.B. einen ganzen Braten, Geflügel oder dergl. auf einmal in einzelne Scheiben zu schneiden, etwa in Großgaststätten, Kantinen, Krankenhäusern und dergl., ist beim Einsatz derartiger bekannter Maschinen der Zeitaufwand des zeitlich nacheinander erfolgenden Schneidens einzelner Scheiben relativ groß, zumal der Schneidvorgang in der Regel manuell vorgenommen wird, um einen einwandfreien Schnitt zu erreichen. Das Schneiden eines weichen Bratens mit einem scharfen Messer von Hand hat gegenüber einem Elektromesser auch den Vorteil, dass Sägeeffekte an den geschnittenen Fleischscheiben entfallen und ein Fleischverlust beim Schneiden nicht auftritt, z.B. weil die Führung des Elektromessers ungenau erfolgt oder der Sägeschnitt zu einer Zerfaserung führen kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist, eine Vorrichtung anzugeben, mit der ein ganzer Braten (oder ein vergleichbares Nahrungsmittel) auf einmal, d.h. in einem Arbeitsgang, einwandfrei in einzelne Scheiben vorgegebener Dicke geschnitten werden kann.
  • Gemäß der Erfindung wird dies mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches 1 erreicht. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Braten oder das zu schneidende Gut liegt zur Durchführung des Schneidvorganges über die volle Länge auf einem z.B. quaderförmigen Gestell auf, dessen Oberseite zur Positionierung des ganzen Bratens und zur Aufnahme des geschnittenen Gutes muldenförmig vertieft ausgebildet ist. Die die Oberseite ausbildenden Gitterstäbe oder Streifenelemente sind im Abstand der Dicke der zu schneidenden Scheiben voneinander beabstandet und die Unterseite kann als wannenförmiges Abtropfblech ausgebildet sein. Wahlweise ist das Gestell in ein Abtropfblech eingesetzt, in dem der beim Schneiden entstehende Bratensaft aufgefangen wird. Die Stäbe oder Streifen des Gestells erstrecken sich parallel zueinander in einer Achse quer zur Längsachse des zu schneidenden Gutes. Zwischen jeweils zwei benachbarten Stab- oder Streifenelementen ist die Schneidvorrichtung in Form von Messerpaaren angeordnet. Die Messerpaare sind nebeneinander auf einer gemeinsamen Achse befestigt, die die gesamte Schneidvorrichtung durchsetzt; sämtliche Messerpaare werden von einer gemeinsamen Antriebsvorrichtung aus angetrieben, so dass benachbarte Scheiben des zu schneidenden Gutes von zwei benachbarten Messereinheiten (Messerpaaren) gleichzeitig geschnitten werden, und der Abstand der beiden Messereinheiten voneinander die Scheibendicke bestimmt. Dabei ist jedes einzelne Messerpaar in herkömmlicher, konventioneller Weise ausgebildet, indem die beiden Messer eines jeden Messerpaares durch einen Exenterantrieb in hin-und her gehender sowie auf-und abgehender Weise betätigt werden. Soll das zu schneidende Gut in Scheiben verschiedener Dicke geschnitten werden, kann die gesamte Antriebseinheit mit Schneidmesservorrichtungen unterschiedlichen Abstandes und ein Gestell mit entsprechend zugeordneten Stab- oder Streifenelementen unterschiedlich angepaßten Abstandes als auswechselbare Konstruktion eingesetzt werden. Die Messerpaare können auf der gemeinsamen Antriebsachse abgenommen werden und zur Vergrößerung der Dicke der zu schneidenden Scheiben auf die Antriebsachse können jeweils Beilagenscheiben oder Abstandshalterzwischen den Lagerstellen der einzelnenen Messerpaare vorgesehen werden. Die Messerelemente selbst sind in herkömmlicher Weise paarweise auswechselbar in einer Messeraufnahmevorrichtung angeordnet und verreiegelt. Durch Betätigung einer Auslösevorrichtung, z.B. einer Druckknopfverriegelung können die Messerpaare entnommen und ausgewechselt werden.
  • Zie gesamte Schneidvorrichtung mit Antriebs- und Messereinheiten wird von einer nach oben und seitlich sowie vorne und hinten geschlossenen Schutzabdeckhaube geschlossen, die in die geöffnete Position hochklappbar ist. In dieser hochgeklappten Position sind die Messereinheiten zum Reinigen und Wechseln zugänglich. Diese Position dient auch dazu, den Braten einzubringen und den in Scheiben geschnittenen Braten wieder zu entnehmen, wobei die einzelnen Scheiben nach dem Durchtrennen nach wie vor aneinander anliegen und auf diese Weise saftig bleiben. Die Haube überdeckt zumindest einen Teil des zu schneidenden Bratens und endet über dem Gittergestell. An der Haube ist seitlich ein Hebel zum Betätigen der Abdeckhaube als Ganzes vorgesehen. Dieser Hebel ist mit der Antriebsvorrichtung verbunden und ist so ausgelegt, dass er bei einer Betätigung das Getriebe der Maschine abschaltet, damit die Gefahr einer Verletzung des Bedienenden ausgeschaltet wird, wenn die Haube geöffnet werden soll.
  • Die Maschine weist einen Rahmen auf, der eine Standplatte und Konsolen bzw. von der Standplatte nach oben stehende Standsäulen am antriebsseitigen Ende besitzt, an denen die durchgehende Antriebs- bzw. Führungswelle für den Antrieb der Messereinheiten gelagert ist. Die Standplatte ist auf einem Arbeitstisch befestigt, so dass die Maschine als Tischgerät betrieben werden kann.
  • Antriebs- und Messeranordnung als Schneideinheit mit Schutzscheibe und Betätigungshebel sind bei einer Ausführungsform der Erfindung auf bzw. zwischen zwei an den beiden Enden der Antriebs- und Lagerwelle angeordneten Standsäule auf und ab beweglich sowie schwenkbar angeordnet, damit die Messereinheiten in ihrer unteren Position nach dem Durchtrennen des Bratens bei kompakter Ausbildung (geringer Länge des Schwenkarmes der Antriebs-Messereinheit) der Maschine nicht an die Auffangschale oder die Bodenplatte auftreffen. Wahlweise kann die Anordnung aus Antrieb- und Schneidmesser an den Standsäulen auch so ausgelegt und befestigt sein, dass auf eine Höhenbewegung verzichtet wird und die Kombination aus Antrieb und Schneidvorrichtung ausschließlich in einer Schwenkbewegung den Schneidvorgang durchführt, oder dass andererseits der Schneidvorgang ausschließlich aufgrund einer Höhenbewegung der Kombination erfolgt, also im wesentlichen parallel zur Bodenplatte, indem z. B. die Kombination aus Antriebs- und Messervorrichtung an der Tragsäule höhenbeweglich geführt ist und die Schneidmessereinheiten auf und ab verfahren werden.
  • Anstelle einer elektrischen Schneidvorrichtung, die aus einer Vielzahl von Messerpaaren besteht, wird alternativ vorgeschlagen, eine Laser-Schneidvorrichtung einzusetzen, mit der über parallel zueinander und im Abstand der zu schneidenden Scheibendicke arbeitende Laserstrahlen der Schneidvorgang gleichzeitig und in einem Arbeitsschritt über den gesamten Braten mittels Laserenergie vorgenommen wird.
  • Mit der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung wird erreicht, daß der gesamte Braten auf einmal geschnitten wird und damit ein erheblicher Zeitgewinn im Vergleich zu einem scheibenweisen Schneiden von Hand, auch mit maschineller Unterstützung, sowie eine entscheidende Krafteinsparung erzielt wird, da das Aufschneiden eines Bratens von ca.dreißig cm Länge eine sehr anstrengende Angelegenheit ist, die von geschultem Personal ausgeübt werden muß, da das Schneiden von einigermaßen gleichmäßigen, d. h. gleich großen Scheiben erhebliche Übung verlangt. Desweiteren wird dadurch ein erheblicher Qualitätsgewinn erzielt, daß der Braten ganz frisch geschnitten und serviert werden kann, nachdem die einzelnen Scheiben des Bratens nach dem Schneiden als Einheit verbleiben, bis die Scheiben verteilt werden, so dass damit die Scheiben saftig bleiben und ein Austrocknen verhindert wird. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil besteht auch darin, dass der Braten aufgrund seines Gewichtes und des Eingriffes der Schneidmesser zum Durchführen des Vorganges nicht eingespannt oder durch immer wieder neues Einstechen einer Haltegabel in seiner Position gehalten werden braucht, sondern automatisch positioniert wird und damit Druckstellen, Einstichstellen, usw., die die Qualität beeinflußen, vermieden werden. Schließlich ist auch die Gefahr einer Verletzung des Personals beim Schneiden ausgeschaltet.
  • Wenn anstelle eines länglichen Bratens Geflügel, z.B. ein Puter, eine Gans oder dergl. auf einmel in Scheiben gleicher Dicke zerteilt werden soll, wird zur Aufnahme des Geflügels für das Zerteilen ein Gestell verwendet, dessen Oberseite z.B. in Form einer Schale, eines Tellers oder dergl. ausgebildet ist, die der Form des Geflügels etwa angepaßt ist. Die Vorrichtung wird dabei konstruktiv dem entsprechenden Anwendungszweck angepaßt, die Ausbildung der Schneid- und Antriebsvorrichtung entspricht weitgehend der, wie sie für einen Braten angewendet wird.
  • Nachstehend wird die Erfindung in Verbindung mit der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine Seitenansicht der gesamten Maschine, teilweise im Schnitt,
  • 2 eine Aufsicht bei abgenommener Schutzabdeckung,
  • 3 eine Seitenansicht einer Messer-Antriebseinheit,
  • 4 eine Seitenansicht der gesamten Maschine in Arbeitsposition zu Beginn des Schneidvorganges,
  • 5 eine Seitenansicht der gesamten Maschine bei geöffneter Schutzabdeckung,
  • 6 eine Seitenansicht der gesamten Maschine bei teilweise durchgeführtem Schnitt durch den Braten,
  • 7 eine Seitenansicht der gesamten Maschine nach Beendigung des Schneidvorganges,
  • 8 eine Seitenansicht durch die Antriebs-/Messereinheit Längs der Linie D–D nach 9,
  • 9 einen Schnitt längs der Linie B–B nach 8,
  • 10 einen Schnitt längs der Linie A–A nach 8,
  • 11 einen Schnitt längs der Linie C–C nach 9.
  • Die Schneidvorrichtung nach der Erfindung ist in den 1 und 2 in ihrer Gesamtheit dargestellt. Sie weist eine Vielzahl von einzelnen Schneideinheiten auf, von denen eine in 3 näher dargestellt ist. Eine einzelne Antriebseinheit besteht aus einem Paar von Messern 1, 1, deren jedes eine sägezahnförmige Schneide besitzt und die relativ zueinander im Takt wechselweise in einer oszillatorischen Bewegung über eine Antriebswelle 2 angetrieben und auf einer Schwenkachse 3 angeordnet sind. Ein Gestell 4 nimmt die Messer-Antriebs-Kombination 1 – 2 auf. Die Messerpaare 1 (Messerelemente 1', 1") sind bei der dargestellten Ausführungsform zwischen Messerhaltern 6, 6 aufgenommen und in Führungsvorrichtungen 7, 7 geführt. Die Enden der Messer 1, 1 sind mit einem Pleuel 8 und einem Exenter 9 verbunden, die in ihrer Gesamtheit aller Messereinheiten von einem Führungsrohr 10 aufgenommen werden, das sich durch die gesamte Maschine erstreckt. Träger ist eine Verstärkungsplatte 11, die die Messerhalter 6 aufnimmt. Ein Haltebolzen 12 ist am Maschinenrahmen befestigt und bildet die Halterung für die Führungsrohre 10 und damit für die Lagerung der Messerpaare. Zur Freigabe der Verriegelung der einzelnen Messerpaare in ihren Messerhalterungen ist ein Verriegelungsschalter mit Haltefeder 13 vorgesehen, der analog den herkömmlichen Elektro-Schneidmessern mit einem Messerpaar ausgebildet sein kann. Die Haltefeder 13 wird durch ein Halteblech 14 betätigt und die Halterung des Messerpaares in Bewegung des Messerpaares in Bewegungsrichtung freigegeben.
  • Zur Durchführung des Schneidvorganges und zur Betätigung der Messeranordnung (Summe der Messerpaare) ist ein handgeführter Betätigungsbügel 15 außerhalb der Schutzhaube 21 auf der Schwenkachse 3 befestigt und mittels Haltebolzen 12 und Führungsschlitz 12' gesteuert. Mit Hilfe des Bügels 15 wird die Messer/Antriebsvorrichtung zum Durchschneiden des Bratens in einzelne Scheiben nach abwärts bewegt und dabei der Widerstand überwunden, den der Braten den Schneidmessern entgegensetzt. Der Weg des Bügels 15 wird durch das obere und untere Anschlagende des Führungsschlitzes 12' in beiden Richtungen begrenzt.
  • Der Antrieb der Messereinheiten 1 erfolgt über einen Getriebemotor 16 und über eine gemeinsame, durchgehende Antriebswelle 2. Auf der Antriebswelle 2 sind beidseitig Niederhalter 17 angeordnet, die plattenförmig ausgebildet und stehend angeordnet sind und die die Bewegung der Messerpaare 1 begrenzen. Eine Zugfeder 18 ist an beiden Enden der Antriebswelle 2 zwischen den Tragstützen des Gestells 4 und einem Federbolzen der Schutzhaube 21 gespannt, um die Schutzhaube 21 in die geschlossene Position vorzuspannen.
  • Die vollständige Antriebseinheit ist mit 22 bezeichnet. Sie ist auf einer Konsole 23 beweglich angeordnet und auf der Schwenkachse 3 befestigt, auf der Distanzstücke 24 den Abstand der jeweiligen Messerpaare voneinander festlegen. Durch Auswechseln derartiger Distanzstücke gegen solche unterschiedlicher Breite kann der gewünschte Abstand zwischen zwei benachbarten Messerpaaren verändert werden, so dass damit die Dicke der zu schneidenden Scheiben eingestellt werden kann. Die Antriebseinheit 22 mit der Schwenkachse 3 wird durch Schraubverbindungen 25 im Rahmen festgelegt.
  • Das Bratengestell 5 nimmt den Braten 20 auf und steht in einer Abtropfwanne 19, die den beim Schneiden des Bratens anfallenden Bratensaft auffängt. Vorzugsweise ist das Bratengestell 5 ein aus Edelstahlstäben oder -streifen bestehendes Gittergestell, bei dem die Stäbe oder Streifen 5' im Abstand voneinander versetzt sind und jeweils zwei benachbarte Stäbe oder Streifen den Raum für die Aufnahme und die Bewegung der Messerpaare 1 festlegen, während der Abstand der Messerpaare die Dicke der Scheiben bestimmt. Das etwa quaderförmige Gestell 5 weist Verstrebungen 5" auf, die in der Ebene der Stäbe oder Streifen 5' angeordnet sind oder ggf. an den Seitenbegrenzungen des Gestells 5 diagonal festgelegt sind. Die Abtropfwanne 19 weist z.B. Führungen, Schienen oder dergl. Ausbildungen 19' auf, die das Einsetzen bzw. Herausschieben des Gestells 5 erleichtern.
  • Wie in den 8, 9, 10 und 11 dargestellt, sind die Messerpaare durch eine Abdeckung 26 nach außen geschützt, der Exzenter 9 weist eine Exzenterbuchse 27 und eine Bundbuchse 28 auf und ein Sicherungsring 29 legt das Pleuel 8 fest. Die beidseitigen Messerhalter 6 und das Pleuel 8 sind mittels Bolzen 30 verbunden.
  • 1
    Messerpaar
    2
    Antriebswelle
    3
    Schwenkachse
    4
    Rahmengestell
    5
    Bratengestell
    6
    Messerhalter
    7
    Führung
    8
    Pleuel
    9
    Exzenter
    10
    Führungsrohr
    11
    Verstärkung
    12
    Haltebolzen
    13
    Haltefeder
    14
    Halteblech
    15
    Bügel
    16
    Getriebemotor
    17
    Niederhalter
    18
    Zugfeder
    19
    Abtropfblech
    20
    Abtropfblech
    21
    Schutzhaube
    22
    Antriebseinheit
    23
    Konsole
    24
    Distanzstücke
    25
    Schraube
    26
    Abdeckung
    27
    Exzenterbuchse
    28
    BundbuchseB
    29
    Sicherungsring
    30
    Bolzen

Claims (12)

  1. Maschinelle Vorrichtung zum Schneiden von Lebensmittelblöcken, insbes. von Braten, in Einzelscheiben gleicher Dicke mit Hilfe einer Schneidvorrichtung bestehend aus elektromotorisch angetriebenen Schneidmessern mit periodisch und phasenversetzt zueinander angetriebenen Einzelmessern, gekennzeichnet durch a) einen Rahmen mit einer den Rahmen durchsetzenden Antriebswelle, b) auf der Antriebswelle nebeneinander angeordneten, angetriebenen Schneidmesserpaaren, die im Abstand der Dicke der zu schneidenden Scheiben voneinander beabstandet angeordnet sind, und c) ein den ganzen Braten aufnehmendes Gittergestellt, dessen Gitterstäbe entsprechend der Dicke der zu schneidenden Scheiben beabstandet sind, wobei jeweils ein Messerpaar zwischen zwei benachbarten Gitterstäben angeordnet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergestell zumindest im Bereich der gegenüberliegen Seitenwandteile diagonale Versteifungen aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergestell aus im wesentlichen aus rechteckförmig zusammengesetzten, offenen Wänden aus Edelstahlstäben besteht, und dass die die Oberseite des Gestells ausbildenden Stäbe muldenartig vertieft ausgebildet sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergestell von einem Abtropfblech aufgenommen und darin festgelegt ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Gittergestell auf seiner Unterseite Standfüße, Ansätze oder dergl. aufweist, die in entsprechende Erhebungen, Ausnehmungen oder dergl. des Abtropfbleches eingreifen bzw. ein rasten.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen eine Grundplatte, die das Abtropfblech und das Gittergestell aufnimmt, und aufrechte Träger bzw. Tragsäulen aufweist, die die Schneid- und Antriebseinheit aufnehmen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger bzw. Tragsäulen jeweils eine höhenverstellbar damit verbundene Konsole aufweisen, an der die Schneid- und Antriebseinheit beweglich aufgenommen ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsole mit Schneid- und Antriebseinheit höhenbeweglich auf den Trägern befestigt ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneid- und Antriebseinheit schwenkbar an der Konsole befestigt ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinheiten einzeln und unabhängig voneinander oder wahlweise alle Schneideinheiten gemeinsam von der Antreibseinheit lösbar und auswechselbar ausgebildet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Antriebswelle ein Betätigungsbügel zum Durchführen des Schneidvorganges gekoppelt ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtung eine Laserschneidvorrichtung ist.
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