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DE69500838T2 - Vorrichtung zum Schneiden von Nahrungsmitteln in Scheiben - Google Patents

Vorrichtung zum Schneiden von Nahrungsmitteln in Scheiben

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DE69500838T2
DE69500838T2 DE69500838T DE69500838T DE69500838T2 DE 69500838 T2 DE69500838 T2 DE 69500838T2 DE 69500838 T DE69500838 T DE 69500838T DE 69500838 T DE69500838 T DE 69500838T DE 69500838 T2 DE69500838 T2 DE 69500838T2
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DE
Germany
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knife
stop plate
support surface
cut
knife holder
Prior art date
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DE69500838T
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Bekke Henricus Johannes Gr Ter
Ronald Ferdinand Vedder
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Albert Heijn BV
Original Assignee
Albert Heijn BV
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Publication date
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verwendung im Einzelhandel zum Schneiden von Käse, Gemüse, Wurst und ähnlichen Produkten in verbrauchsfertige Scheiben, mit einer Auflagefläche für das zu schneidende Produkt und einem länglichen Messer, wobei in der Nähe eines Endrandes der Auflagefläche eine quer zu der Auflagefläche verlaufende Anschlagplatte für das zu schneidende Produkt angeordnet ist.
  • Schneidevorrichtungen des Typs, den die Erfindung betrifft, werden zum Beispiel in Käsegeschäften, Supermärkten mit einer Käseabteilung usw. zum Schneiden dünner Käsescheiben verwendet.
  • Bei bekannten Käseschneidern muß der Käse von Hand geschnitten werden, was von dem Geschäftspersonal als beschwerlich und ermüdend empfunden wird. Ein Typ einer Schneidevorrichtung nach dem Stand der Technik weist eine Auflageplatte, die typischerweise aus Marmor besteht, und ein über der Auflageplatte angeordnetes Messer auf, das an einem Ende schwenkbar angebracht ist und am anderen einen Griff aufweist. Das Messer ist in einer vertikalen Ebene schwenkbar und wird verwendet, um dünne Käsescheiben von einem Stück Käse abzuschneiden. Es wurde festgestellt, daß die Hebelbewegung, die mit dem angelenkten Messer durchgeführt werden muß, zu einer ergonomisch ungünstigen Belastung des Armes und der Schulter des Betriebspersonals führt. Selbst wenn ein (elektrisch) erwärmtes Messer verwendet wird und das Messer so leichter durch den Käse schneidet, führt eine derartige Vorrichtung zu vermehrten Krankmeldungen.
  • Ein weiterer Nachteil der bekannten Schneidevorrichtung mit einem schwenkbaren Messer ist es, daß die Dicke der Scheiben nicht sehr genau eingestellt werden kann. Ferner besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, daß die Hände durch das Messer verletzt werden.
  • Eine schneidevorrichtung des oben beschriebenen Typs ist in CH-A- 117521 beschrieben. Diese bekannte Maschine weist die oben genannten Nachteile auf.
  • Das deutsche Patent 683224 beschreibt einen Käseschneider, der ein mit einem Griff versehenes, von Hand betreibbares Messer aufweist, das an seinen beiden Enden entlang sich von der Käseauflagefläche nach oben erstreckenden Führungsstreifen aufwärts und abwärts bewegbar ist. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Verwendung des Messers sogar noch stärker zu beanstanden als bei den aus der Praxis bekannten oben beschriebenen Vorrichtungen, bei denen das Messer an einem Ende schwenkbar angebracht ist, und die diesen aus der Praxis bekannten Vorrichtungen innewohnenden Nachteile treffen auch auf die aus dem deutschen Patent 683224 bekannte Vorrichtung zu.
  • In der Vergangenheit wurde versucht, die oben dargestellten Probleme durch die Verwendung einer Schneidevorrichtung mit einem Drehmesser zu umgehen, wie sie manchmal zum Schneiden von Frühstücksfleisch verwendet wird. Ein Nachteil einer derartigen Vorrichtung ist jedoch, daß das Drehmesser eigentlich zu dick ist, um Käsescheiben in geeigneter Weise zu schneiden. Außerdem hat Käse herkömmlicherweise eine andere Form als Frühstücksfleisch, so daß die bestehenden Maschinen mit einem Drehmesser zur Verwendung als Käseschneider nicht sehr geeignet sind.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine verbesserte Schneidevorrichtung vorzusehen, die insbesondere zum Schneiden verbrauchsfertiger dünner Käsescheiben in einem Geschäft oder dgl. geeignet ist, die das Geschäftspersonal nicht in einem ergonomisch ungünstigen Sinn belastet und die einfach, genau und sicher betreibbar ist. Vorzugsweise sollte die erfindungsgemäße Schneidevorrichtung auch zum Schneiden anderer Produkte wie zum Beispiel Gemüse, besonderen Wurstsorten und dgl. geeignet sein.
  • Erfindungsgemäß ist eine Schneidevorrichtung zum Schneiden von Käse und dgl. in dünne Scheiben dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe eines Endrandes der Auflagefläche eine quer zu der Auflagefläche verlaufende Anschlagplatte für das zu schneidende Produkt angeordnet ist, die mit einem im wesentlichen vertikal aufwärts und abwärts bewegbaren, mit einem Messer versehenen Messerhalter gekoppelt ist, der nahe dem oberen Rand der Anschlagplatte angeordnet ist, wobei der Abstand zwischen der Anschlagplatte und dem Messer in Querrichtung zu der Anschlagplatte die Dicke der zu schneidenden Scheiben definiert und ein Elektromotor zur Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Messerhalters vorgesehen ist.
  • Es ist anzumerken, daß DE-A-2550477 und DE-A-2550478 Schneidemaschinen mit einem sich aufwärts und abwärts bewegenden hydraulisch oder pneumatisch angetriebenen Messer beschreiben. Diese bekannten Schneidemaschinen sind jedoch zur Verwendung als Produktionsmaschinen in einem fleischverarbeitenden Betrieb gedacht, wo gefrorene Fleischstücke in kleinere Stücke geschnitten werden sollen, die nachfolgend zum Beispiel zu Hackfleisch verarbeitet werden sollen. Derartige Maschinen sind jedoch nicht zum Schneiden dünner Käsescheiben in einem Geschäft oder dgl. zu Verkaufszwecken geeignet.
  • Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Fig. 1 zeigt eine teilweise weggebrochene schematische Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung;
  • Fig. 2 zeigt eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II in Fig. 1;
  • Fig. 3 zeigt eine schematische Vorderansicht eines Beispiels einer Variante der in Fign. 1 und 2 gezeigten Vorrichtung; und
  • Fign. 4, 5 bzw. 6 zeigen schematisch eine Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung.
  • Fig. 1 zeigt schematisch eine Vorderansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schneidevorrichtung 1. Die gezeigte Schneidevorrichtung weist ein kastenartiges Gehäuse 2 auf, das unten Haltebeine 3 aufweist und das oben eine bei diesem Beispiel im wesentlichen horizontale Auflagefläche 4 für die zu schneidenden Produkte wie etwa Käse, aber wahlweise auch Frühstücksfleisch; Gemüse und dgl. trägt. Die Haltebeine können vorzugsweise eine reibungsverstärkende Halteeinrichtung 5 wie etwa Gummikappen oder zum Beispiel Saugnäpfe aufweisen, die eine Verschiebung der Schneidevorrichtung bei der Verwendung verhindern.
  • In der Nähe der Ränder der Auflagefläche 4 ist ein brückenartiger Aufbau mit zwei beabstandeten, im wesentlichen vertikalen Pfeilern 6, 7 sowie einer Verbindungsstrebe 8 vorgesehen, die die freien oberen Enden der Pfeiler miteinander verbindet.
  • Die Pfeiler 6, 7 bilden Führungsstäbe für einen aufwärts und abwärts bewegbaren Messerhalter 9. Zu diesem Zweck weist der Messerhalter zwei Führungsblöcke 10, 11 auf. Bei dem dargestellten Beispiel ist der Block 10 mit einem Antriebsmechanismus verbunden, wie weiter unten näher erläutert wird. Der Führungsblock 11 ist in Fig. 1 nicht sichtbar, kann aber in Fig. 2 gesehen werden. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, sind bei diesem Beispiel die Führungsblöcke mit einem Gleitlager 12 versehen. Bei dem gezeigten Beispiel ist der Messerhalter durch handbetreibbare Gewindeknöpfe 14 befestigt. Aufgrund dieses Aufbaus kann der Messerhalter ohne Verwendung von Werkzeugen entfernt werden, wenn das Messer 15 gereinigt, gewartet oder ersetzt werden soll.
  • Wie am deutlichsten in Fig. 2 erkennbar ist, ist das Messer selbst an einem Befestigungsstreifen 16 mit einer sich nach unten zu dem Messer hin verjüngenden Führungsfläche 17 angebracht, die die geschnittenen Scheiben derart führt, daß sie außerhalb der Schneidevorrichtung aufgenommen werden können.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt, kann das Messer 15 sich vorteilhafterweise relativ zu der Schneidrichtung geneigt erstrecken. So werden die für den anfänglichen Schnitt erforderliche Kraft und die Wahrscheinlichkeit einer Verformung oder Beschädigung des Produktes verringert. Der gleiche Effekt kann erzielt werden, wenn das Messer sich quer in Schneidrichtung erstreckt, während die Auflagefläche für die zu schneidenden Produkte leicht geneigt ist, wie in Fig. 4 gezeigt.
  • Unter dem Messer ist eine Anschlagplatte 18 angeordnet, die über Haltebügel 19 an dem Messerhalter angebracht ist. Beim Schneiden wird das zu schneidende Produkt von Hand oder durch ein Druckelement gegen die nicht dargestellte Anschlagplatte gedrückt. In Fig. 2 ist ein zu schneidendes Stück Käse 20 schematisch durch unterbrochene Linien dargestellt, und die Druckrichtung ist durch einen Pfeil 21 angezeigt.
  • In Fig. 2 ist deutlich zu erkennen, daß die Distanz zwischen der Schneidkante 22 des Messers und der Anschlagfläche 23 der proximal zu dem Produkt vorgesehenen Anschlagplatte die Dicke der abzuschneidenden Scheiben definiert. Die Dicke der abzuschneidenden Scheiben ist einstellbar. Dazu weist die gezeigte Vorrichtung einen Einstellmechanismus mit zwei Einstellknöpfen 24, 25 auf. Die Einstellknöpfe sind von Hand zum Einstellen der Position der Anschlagplatte relativ zu dem Messerhalter 9 betreibbar Die Einstellknäpfe sind vorzugsweise mit einer Skala versehen, die die Dicke der abzuschneidenden Scheiben angibt, wie in Fig. 2 bei 26 gezeigt. Die Einstellknöpfe sind scheibenförmig und weisen eine mittige Bohrung auf, die ein Schraubengewinde aufweist und mit einem mit dem Messerhalter verbundenen Gewindestab 27 zusammenwirkt. Die Gewindestäbe erstrecken sich durch Bohrungen in den Haltebügeln 19. Bei einer praktischen Ausführungsform kann die Dicke der Scheiben zum Beispiel zwischen 0 und etwa 10 mm stufenlos einstellbar sein.
  • Der Einstellmechanismus ist vorzugsweise derart aufgebaut, daß sich die Scheibendicke an einem Ende des Messers von der Scheibendicke am anderen Ende des Messers unterscheiden kann. Auf diese Weise können leicht keilförmige Scheiben geschnitten werden. Dieser Aufbau ermöglicht es, daß zum Beispiel von einem runden Käse geschnittene Käseviertelstücke einheitlich in gleich große Scheiben geschnitten werden können. Außerdem haben so erhaltene eventuell verbleibende Käsestücke die übliche Sektoren- bzw. Keilform und können (verpackt) als Stückkäse verkauft werden.
  • Bei dem dargestellten Beispiel kann die Keilform der Scheiben einfach erzielt werden, indem die Einstellknöpfe an gegenüberliegenden Enden des Messerhalters leicht unterschiedlich eingestellt werden, so daß das Messer und die Anschlagplatte in Ebenen liegen, die nicht parallel sind, sondern, in der horizontalen Ebene betrachtet, in der Richtung der runden Käseseite leicht voneinander abweichen.
  • Vorzugsweise ist eine Einrichtung zum elektrischen Erwärmen der Messer vorgesehen, da einige Produkte mit einem erwärmten Messer leichter zu schneiden sind. Dazu kann zum Beispiel über Verbindungsdrähte (nicht dargestellt) ein elektrischer Strom durch das Messer geleitet werden, oder es kann ein elektrisches Erwärmungselement, das schematisch in Fig. 3 mit 47 bezeichnet ist, entlang dem Messer angeordnet sein.
  • Zum Schutz der Hände des Betriebspersonals ist eine vertikale Sicherheitsplatte 28 angeordnet, die mit der Verbindungsstrebe 8 verbunden ist und relativ zu der Strebe aufwärts und abwärts bewegt werden kann. Hierzu ist die Platte bei diesem Beispiel durch zwei Befestigungsplatten 29, sich durch die Befestigungsplatten erstreckende Bolzen 31 und vertikale Schlitze 30 in der Sicherheitsplatte angebracht. In Betrieb liegt der untere Rand der Sicherheitsplatte 28 an dem zu schneidenden Produkt an. So deckt die Platte den Zwischenraum zwischen den Führungsstäben 6, 7 ab, so daß das Messer von der Produktzuführungsseite nicht zugänglich ist, da der Zwischenraum unterhalb der Platte 28 von dem Produkt eingenommen wird.
  • Unter dem Einfluß seines Eigengewichts, falls erwünscht mit einer geringen Unterstützung durch eine vorgespannte Feder, liegt die Sicherheitsplatte oben an dem zu schneidenden Produkt an. Bei dem dargestellten Beispiel weist die Sicherheitsplatte einen gebördelten unteren Rand 32 auf. Ferner weist die Sicherheitsplatte bei diesem Beispiel einen Griff 33 zum Hochziehen der Platte auf.
  • In Betrieb bewegt sich das Messer mit der Anschlagplatte auf und ab, bis die gewünschte Anzahl von Scheiben abgeschnitten wurde. Die Scheiben werden über die Lücke zwischen dem Messer und der Anschlagplatte nach außen geführt. Bei dem gezeigten Beispiel ist das im vertikalen Schnitt dargestellte Messer leicht konvex, so daß die Bewegung der Scheiben nach außen direkt beim Schneiden eingeleitet wird. Diese Bewegung wird dann durch die Führungsfläche 17 weitergeführt.
  • Beim Schneiden liegt das zu schneidende Produkt an der Anschlagplatte und an der Auflageplatte an. So muß das Produkt nicht vor und zurück bewegt werden, wie es zum Beispiel bei den bekannten Vorrichtungen mit Drehmessern der Fall ist, und das ist aus ergonomischer Sicht ein Vorteil.
  • Die Auf- und Abwärtsbewegung des Messers könnte durch einen von Hand betreibbaren Kurbelmechanismus erzielt werden, aber vorzugsweise wird, wie dargestellt, ein Motorantrieb verwendet. Bei dem gezeigten Beispiel wird ein Elektromotor 35 verwendet, der unter der Auflagefläche in dem Gehäuse angebracht ist und einen Vorsprung des Messerhalters über eine geeignete Transmissionseinrichtung antreibt, in diesem Fall einen Kurbelmechanismus mit einer Kurbelscheibe 36 und einem Kurbelarm 37. Vorzugsweise ist der Vorsprung einer der Führungsblocks 10 oder 11. Der Kurbelmechanismus ist in einem Gehäuse 38 vorgesehen.
  • Es sind andere Antriebs- und/oder Antriebskraftübertragungsverfahren denkbar. Als Beispiel zu erwähnen ist ein Antrieb durch eine Drehgewindespindel, die mit einem Schraubengewinde zusammenwirkt, das in einer Bohrung in einem Führungsblock oder in einem mit dem Führungsblock verbundenen Element vorgesehen ist. Es ist auch möglich, beide Führungsblöcke anzutreiben.
  • Falls erwünscht, ist es ferner möglich, die Vorrichtung um 90 Grad zu drehen, so daß die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung sozusagen auf ihrer rechten oder linken Seite liegt.
  • Fig. 3 zeigt als Beispiel eine weitere Variante einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Bei dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 3 ist das Messer 15 wiederum in einem Messerhalter 9 angebracht, der wiederum an den Führungsblöcken 10, 11 angebracht ist, jedoch nicht durch Gewindeknöpfe, sondern durch Gewindebolzen 40. Bei dem gezeigten Beispiel ist wiederum ein Führungsblock 10 mit einem Kurbelarm oder einer Verbindungsstange 37 verbunden, und zwar über einen Stift 41. Die Verbindungsstange kann sich um dem Stift 41 drehen. Das andere Ende der Verbindungsstange ist drehbar zwischen zwei Kurbelschenkel 36, 36' angebracht. Die Kurbelschenkel sind über Hauptschäfte 42 in festen Halterungen gelagert. Ein Hauptschaft 42 wird durch einen Motor 35 über eine rechtwinklige Transmission 44 angetrieben.
  • Fign. 4, 5 und 6 zeigen eine schematische Vorderansicht, eine Seitenansicht und eine Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Das in den Fign. 4-6 gezeigte Ausführungsbeispiel weicht von dem in den Fign. 1-3 gezeigten Ausführungsbeispiel darin ab, daß die ortsfeste Verbindungsstrebe 8 der Fign. 1-3 und die ortsfesten Pfeiler 6, 7 durch einen auf- und abwärts bewegbaren Rahmen 60 ersetzt sind, der an einer Seite selbsttragend durch ein oder mehrere mit einer geeigneten Aussparung oder Bohrung versehene Führungselemente 70 an einer ortsfesten vertikalen Führung, etwa einer Stange oder einem Rohr 61, befestigt ist, wie durch die unterbrochenen Linien in Fig. 4 angezeigt ist. Der Rahmen wird durch einen nicht dargestellten Elektromotor über einen Kurbelmechanismus mit einem drehbaren Kurbelarm 62 angetrieben, der über einen Kurbelzapfen 63 am Ende des Kurbelarms 62 zum Beispiel in einen horizontalen Schlitz 64 des Rahmens eingreift. So kann der Rahmen in eine auf- und abwärts gerichtete Bewegung eingestellt werden. Das vertikale Führungsrohr bzw. die vertikale Führungsstange 61 oder dgl. ist in einem säulenförmigen Teil 65 des Gehäuses 66 der Schneidvorrichtung vorgesehen.
  • Der Rahmen weist einen oberen Arm 67 auf, der sich quer zu dem säulenförmigen Teil 65 erstreckt und an seinen beiden Enden eine vertikale Stange 68, 69 aufweist. Bei diesem Beispiel weisen beide Stangen oben Drehknöpfe 50, 51 auf, durch die die Position des unter dem Arm 67 angebrachten Messers 52 und die Position der gleichermaßen unter dem Arm 67 angebrachten Anschlagplatte 53 relativ zueinander einstellbar sind. Hierfür können die Stangen zum Beispiel ein oder mehrere exzentrische Teile oder Ringe oder dgl. aufweisen, wie in Fig. 5 bei 54 schematisch dargestellt. Mit den einstellbaren Knöpfen kann die Dicke der abzuschneidenden Scheiben und auch, falls erwünscht, die Keilform der Scheiben eingestellt werden.
  • Bei dem gezeigten Beispiel ist die Position des Messers annähernd horizontal, die Position der Auflagefläche 55 ist jedoch geneigt, wie am besten in Fig. 4 erkennbar ist. Die Auflagefläche neigt sich von der Seite des Pfeilers 45 zu der Seite, an der sich üblicherweise das Betriebspersonal befindet, so daß der zu schneidende Käse in der geeigneten Position an einer festen oder, wie dargestellt, lösbaren personalseitigen Anschlagwand 56 liegt.
  • An der Rahmenseite 60 und der proximal zur Auflagefläche vorgesehenen Anschlagplatte 53 ist wiederum eine Sicherheitsplatte vorgesehen, die in Fign. 5 und 6 bei 71 dargestellt ist und die während der Verwendung der Schneidevorrichtung an dem zu schneidenden Produkt anliegt. Bei diesem Beispiel ist die Sicherheitsplatte über einen aus einer Anzahl miteinander verbundener Teile 72, 73 bestehenden Arm schwenkbar mit dem Pfeiler 65 verbunden, wie bei 76 gezeigt. Der Arm kann auch schwenkbar mit der Sicherheitsplatte verbunden sein und kann, wenn erwünscht, auch mit einem Griff versehen sein, wie bei 77 dargestellt ist.
  • Der Arm ist vorzugsweise derart mit einer Schalteinrichtung verbunden, die bei 78 schematisch dargestellt ist, etwa einem Mikroschalter oder dgl., daß die Stromzufuhr zu dem Motor der Schneidevorrichtung unterbrochen wird, wenn die Sicherheitsplatte nicht an einem zu schneidenden Produkt anliegt oder sich in einer nach oben geschwenkten Position befindet.
  • Ebenfalls in der Ausführungsform gemäß Fign. 4-6 ist das Messer 52 mit einem Erwärmungselement 47 versehen (vgl. Fig. 4). Bei diesem Ausführungsbeispiel ist das Erwärmungselement als Bandfolienerwärmungselement aufgebaut. Die Verwendung eines Folienerwärmungselements ist grundsätzlich aus dem Flugzeugbau bekannt, wo eine Folienerwärmung verwendet wird, um die Flugzeughaut derart zu erwärmen, daß Eisablagerungen zum Schmelzen gebracht werden.
  • Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß eine Folienerwärmung auch zur Erwärmung von Käsemessern außerordentlich geeignet ist. Da das Erwärmungselement eine sehr geringe Dicke aufweist, kann es nahe an der Schneidkante des Messers vorgesehen sein, wo die Notwendigkeit einer Erwärmung am größten ist. Während so Teile des Messers, die sich in Betrieb in intensivem Kontakt mit dem Käse befinden, ausreichend erwärmt werden, kann die Erwärmung anderer Teile der Vorrichtung - die verursacht, daß sich der Käse im Laufe der Zeit verhärtet - eingeschränkt werden. Die Folie weist einen großen Kontaktbereich mit dem Messer auf, so daß bei einem geringen Temperaturunterschied ein ausreichend großer Wärmetransfer zu dem Messer erreicht werden kann. Dies bietet den Vorteil, daß sich erstens in dem Bereich, in dem der Käse geschnitten wird, keine Teile befinden, deren Oberflächentemperatur so hoch ist, daß Käse, der diese Teile berührt, schmilzt, und daß sich zweitens das Messer näch dem Einschalten des Erwärmungselements schnell auf die Betriebstemperatur erwärmt und eine genaue, schnell reagierende thermostatische Steuerung möglich ist, so daß nach Abkühlung des Messers beim Schneiden von kühlerem Käse die beabsichtigte Temperatur (42-45º) bald wieder erreicht wird.

Claims (26)

1. Vorrichtung zum Schneiden von Käse, Gemüse, Wurst und ähnlichen Produkten in verzehrfertige Scheiben, zur Verwendung im Einzelhandel, mit einer Auflagefläche (4; 55) für das zu schneidende Produkt und einem relativ zu der Auflagefläche bewegbar montierten länglichen Messer (15; 52), wobei in der Nähe eines Endrandes der Auflagefläche (4; 55) eine quer zu der Auflagefläche (4; 55) verlaufende Anschlagplatte (18; 53) für das zu schneidende Produkt (20) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (18; 53) mit einem im wesentlichen vertikal aufwärts und abwärts bewegbaren, mit einem Messer (15; 52) versehenen Messerhalter (9; 60) gekoppelt ist, der nahe dem oberen Rand der Anschlagplatte (18; 53) angeordnet ist, wobei der Abstand zwischen der Anschlagplatte (18; 53) und dem Messer (15; 52) in Querrichtung zu der Anschlagplatte (18; 53) die Dicke der zu schneidenden Scheiben definiert und durch eine Einstelleinrichtung (24, 25; 50, 51) einstellbar ist, und daß ein Elektromotor (35) zur Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Messerhalters (9; 60) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerhalter (9; 60) an seinen Enden Führungseinrichtungen (10, 11) aufweist, die mit Führungsstäben (6, 7) zusammenwirken, die an entgegengesetzten Seiten der Auflagefläche (4; 55) nahe dem Endrand angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Auflagefläche (4; 55) entfernten oberen Enden der Führungsstäbe (6, 7) durch eine Verbindungsstrebe (8) miteinander verbunden sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerhalter (9; 60) in einem Rahmen (60) angeordnet ist, der selbsttragend zur Aufwärts- und Abwärtsbewegung an einer im wesentlichen vertikalen stationären Führung (61) montiert ist, die neben der Auflagefläche (4; 55) nahe dem Rand angeordnet ist und die ferner die Anschlagplatte (18; 53) trägt.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine aufwärts- und abwärts bewegbare, im wesentlichen vertikale Sicherungsplatte (28; 71), die an der von der Anschlagplatte (18; 53) entfernten Seite des Messerhalters (9; 60) angeordnet ist und die bei Betrieb mit einer Unterkante (32) auf das zu schneidende Produkt (20) drückt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsplatte (28; 71) eine gekrümmte Unterkante (32) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6 und Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsplatte (28; 71) an der Verbindungsstrebe (8) zwischen den Führungsstäben (6, 7) montiert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsplatte (28; 71) über einen aus mehreren gelenkig verbundenen Abschnitten bestehenden Arm (72; 73) mit einem säulenförmigen Teil (65) der Schneideinrichtung verbunden ist, der die vertikale Führung (61) aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer (15; 52) und die Auflagefläche (4; 55) bei Betrachtung in einer rechtwinklig zu der Auflagefläche (4; 55) verlaufenden Ebene relativ zueinander schräg angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (24, 25; 50, 51) derart ausgebildet ist, daß zum Schneiden keilförmiger Stücke das Messer (15; 52) und die Anschlagplatte (18; 53) in eine relativ zueinander leicht divergierende Ausrichtung einstellbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (24, 25; 50, 51) jeweils nahe einem Ende des Messerhalters (9; 60) angeordnete Einstellknöpfe aufweist, um die Scheiben-Dicke und die Divergenz der Anschlagplatte relativ zu dem Messer (15; 52) einzustellen.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstelleinrichtung (24, 25; 50, 51) eine Skala (26) aufweist, die den Abstand zwischen dem Messer (15; 52) und der Anschlagplatte (18; 53) anzeigt.
13.. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellknöpfe scheibenförmig ausgebildet sind und eine mit einem Schaubengewinde versehene zentrale Bohrung aufweisen, die mit einer Gewindestange zusammenwirkt, welche mit dem Messehalter (9; 60) verbunden ist und durch eine in einem Haltebügel (19) ausgebildete Bohrung hindurch an der Anschlagplatte (18; 53) angreift.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Messerhalter (9; 60) durch manuell betätigbare Gewindeknöpfe (14) an der Vorrichtung montiert ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Messer (15; 52) eine schräg aufwärts und auswärts verlaufende Führungsfläche (17) für die geschnittenen Scheiben vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (15; 52) jenseits seiner Schneidkante (22) derart geformt ist, daß bei Betrieb die geschnittenen Scheiben über den oberen Rand der Anschlagplatte (18; 53) auswärts geführt werden.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (35) über eine mit einem Kurbelmechanismus (36, 37; 62, 63) versehene Transmissionseinrichtung mit dem Messerhalter (9; 60) verbunden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurbelmechanismus mit mindestens einem Vorsprung des Messerhalters (9; 60) oder einem mit diesem verbundenen Element gekoppelt ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Transmissionseinrichtung eine Gewindespindel aufweist, die mit mindestens einem Vorsprung des Messerhalters (9; 60) oder einem mit diesem verbundenen Element verbunden ist.
20. Vorrichtung nach Anspruch 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Transmissionseinrichtung mit einem Führungsblock (10, 11) verbunden ist, der eine der Führungseinrichtungen des Messerhalters bildet.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (15; 52) elektrisch heizbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (35) in einem Gehäuse (2; 65) angeordnet ist, das mindestens teilweise unter der Auflagefläche (4; 55) gelegen ist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2; 65) mit Saugnäpfen (5) versehene Haltebeine (3) aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 18 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kurbelmechanismus einen am Ende eines Kurbelarms (62) angeordneten Kurbelstift (63) aufweist, der in einen im wesentlichen horizontalen Schlitz (64) in einem unteren Teil des aufwärts- und abwärtsbewegbaren Rahmens (60) eingreift.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (60) an einander entgegengesetzten Seiten der Anschlagplatte (18; 53) eine vertikale Stange (68; 69) oder dergleichen trägt, die mittels eines Knopfes (50, 51) drehbar ist, wobei jede Stange mindestens ein Exzenterteil (54) aufweist, um den Abstand zwischen der Anschlagplatte (18; 53) und dem Messer (15; 52) in einer rechtwinklig zur Anschlagplatte verlaufenden Richtung und die Divergenz oder Parallelität der Anschlagplatte und des Messers einzustellen.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagefläche (4; 55) seitlich schrägverlaufend ausgerichtet ist, wobei der unterste Teil der Auflagefläche an der Seite angeordnet ist, an der sich normalerweise die Bedienungsperson aufhält, und an dieser Seite eine Anschlag-Trennwand (56) angeordnet ist.
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