DE10226786C1 - Spannmaschine - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Spannmaschine mit horizontaler Trocknungszone und vertikaler Vorbehandlungszone für eine zwischen als Gleitketten ausgebildeten Spannketten ausgebreitete Warenbahn beschrieben. Die Spannketten werden in einer Umlenkzone aus der vertikalen in die horizontale Position gebracht. Um zu erreichen, daß die die jeweilige Spannkette tragenden Gleitsteine sowohl im horizontalen, ebenen Bereich als auch im gekrümmten Bereich der Führungsschienen flächig an den zugehörigen Traggleitbahnen anliegen, werden die Gleitflächen der an der Kette angebrachten tragenden Gleitsteine in drei in Transportrichtung aufeinanderfolgende Zonen, nämlich eine ebene Randzone, eine gekrümmte Mittelzone und eine zweite ebene Randzone unterteilt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Spannmaschine mit horizontaler Trocknungszone zum
fortlaufenden Behandeln einer zwischen aus Kettengliedern bestehenden Spann
ketten ausgebreitet gehaltenen Warenbahn, deren beide Längskanten in einer
Koppelzone lösbar an den Kettengliedern zu befestigen sind, wobei jedes der Ket
tenglieder schwenkbar mit je einem Nachbarkettenglied zu koppelnde Verbin
dungsbolzen besitzt und wobei den Spannketten - in der Trocknungszone horizon
tal - Führungsschienen mit Traggleitbahnen für Gleitsteine der Kettenglieder zu
geordnet sind.
Die Spannketten sind endlos. Sie werden - gesehen in Bahntransportrichtung bzw.
Kettenlaufrichtung - vor der Koppelzone (Einnadelfeld) und nach einer Entkoppel
zone (Ausnadelfeld) um Wellen umgelenkt, deren Achsen senkrecht oder parallel
zur angrenzenden Warenfläche und zur Warentransportrichtung stehen. Bei her
kömmlichen Planspannrahmen spricht man in diesem Zusammenhang von einer
horizontalen bzw. vertikalen Kettenumlenkung, das heißt von einer Umlenkung der
Kette in einer Ebene parallel oder senkrecht zur Warenbahnebene.
Es gibt Spannrahmentrockner mit aus Kettengliedern bestehenden Spannketten
für eine zwischen den Spannketten ausgebreitete Warenbahn, z. B. textile Stoff
bahn. Die Bahn wird an ihren beiden Längsrändern in Nadeln oder Kluppen gehal
ten durch eine Trocken- und gegebenenfalls Fixierzone geführt. Das Aufnadeln
oder Einkluppen der Bahnkanten erfolgt in einer Aufnadel- bzw. Einkluppzone, kurz
Koppelzone. Ein Beispiel eines solchen Spannrahmens wird beschrieben in EP 00 73 915 B1.
In der Regel laufen die Spannketten in bzw. auf Führungsschienen, die das Ge
wicht der Spannkette und der mitgeführten Warenbahn einerseits sowie die auf die
Warenbahn ausgeübte Querspannung (quer zur Bahntransportrichtung) anderer
seits aufnehmen. Bei einem normalen Planspannrahmen (mit einer einzigen Be
handlungsebene) liegen die Führungsschienen im Wesentlichen horizontal. Sie
besitzen tragende Gleitbahnen (Traggleitbahnen) für Gleitsteine der Kettenglieder,
welche das Gewicht der Kette (gegebenenfalls einschließlich Warenbahn) tragen.
Außerdem gehört zu jeder Führungsschiene eine Spannroll- bzw. -gleitbahn, die
die auf die Warenbahn jeweils ausgeübte Querspannung aufnimmt. Ein Beispiel
einer mit entsprechenden Gleitsteinen bzw. Gleitelementen ausgestatteten Spann
kette wird beschrieben in DE 33 33 938 A1. Die Gleitsteine selbst besitzen her
kömmlich eine ebene Gleitfläche, die relativ zu der jeweiligen, ebenfalls ebenen
Traggleitbahn bewegt wird.
Die vorliegende Spannmaschine soll geeignet sein zum Trocknen einer vorbehan
delten, beispielsweise in einer Vorbehandlungszone beidseitig beschichteten, Wa
renbahn bzw. einer in der Vorbehandlungszone beschichteten und/oder gefärbten,
aus Glasfasern bestehenden oder Glasfaser enthaltenden Warenbahn. Beschich
tete Warenbahnen dürfen in der Regel erst dann berührt, - z. B. an Walzen umge
lenkt - werden, wenn die Beschichtung getrocknet ist. Glasfasern halten Farben
häufig schlechter als die Oberfläche üblicherweise in Textilmaschinen verwendeter
Walzen, so daß letztere die Fläche der Glasfaser-Warenbahnen erst berühren sol
len, wenn die aufgebrachte Substanz getrocknet ist.
In Einrichtungen, in denen eine laufende Warenbahn auf beiden Flächen zu be
schichten ist, wird die Bahn senkrecht von unten nach oben durch das Beschich
tungsaggregat gezogen. Die senkrechte Warenführung hat den Vorteil, daß die
Beschichtungsverhältnisse auf beiden Warenflächen gleich sind - dies im Gegen
satz zu einer horizontalen Warenführung. Da die frisch beschichtete Oberfläche
der Bahn erst nach dem Trocknen berührt werden darf, wird die Ware nach dem
Auftauchen aus dem Beschichtungsaggregat durch einen senkrecht über
Letzterem angeordnete Trockner geleitet. Ganz ähnlich wird beim Trocknen der
Glasfaser-Bahnen verfahren.
Bei manchen Qualitäten von vertikal aus der Vorbehandlung kommenden
Warenbahnen besteht die Notwendigkeit, die Bahnbreite während der Trocknung
zu kontrollieren. Zu diesem Zweck wird die Warenbahn in den beschriebenen
Spannketten aufgenommen, auf eine bestimmte Breite gespannt und einem
vertikalen Trockner zugeführt. Da man Trockner wegen meist zu geringer Höhe der
jeweiligen Fabrikhalle nicht beliebig hoch bauen kann, wurde vorgeschlagen, die
Spannketten mit bereits darin aufgenommener, beiderseits beschichteter
Warenbahn durch eine viertel-kreisförmige Umlenkzone - 90°-Umlenkzone - der
Spannketten auf gekrümmten bzw. gebogenen Führungsschienen (von der
Vertikalen in die Horizontale) mit glattem Übergang in eine horizontale Position
einer Trocknungszone zu bringen. Die gekrümmten Führungsschienen besitzen
ebenso (vorzugsweise konzentrisch) gekrümmte Traggleitbahnen.
Im Ergebnis besitzt die in der horizontalen Trocknungszone horizontale und am
Übergang zur Vorbehandlungszone gekrümmte Führungsschiene in ihren ebenen
Bereichen ebenso ebene Traggleitbahnen sowie in ihren gekrümmten Bereichen in
gleichem Maße gekrümmte Traggleitbahnen. Den Traggleitbahnen können die
Gleitsteine der Kettenglieder zugeordnet werden.
Die Gleitsteine besitzen - wie gesagt - herkömmlich ebene Gleitflächen, die bei
Betrieb auf den Traggleitbahnen gleiten. Die fraglichen Gleitflächen sollen eben -
wie die (horizontalen) Traggleitbahnen - sein, damit die Reibung zwischen
Gleitstein und Gleitbahn flächig, also nicht linien- oder punktförmig, erfolgt. Wenn
nun aber die Gleitbahnen in dem Umlenkbereich der Führungsschiene gekrümmt -
also nicht eben - sind, berühren die Gleitsteine die Gleitbahnen in diesem Bereich
punkt- oder linienförmig, so daß sich ein relativ starker Abrieb ergeben kann. Man
könnte die Gleitfläche der Gleitsteine zwar so hohlzylindrisch formen (z. B. durch
Hohlschleifen), daß die Gleitsteine im gekrümmten Umlenkbereich der Gleitbahnen
der Form von deren Krümmung angepaßt sind und daher flächig anliegen. Dann
wäre jedoch in Kauf zu nehmen, daß auf den ebenen Teilen der Gleitbahnen nur
die Kanten der hohlzylindrischen Form anliegen und entsprechend schnell
abnutzen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gleitend in den Führungsschienen
auf Gleitbahnen getragene Spannrahmenkette so auszubilden, daß die
zugehörigen Gleitsteine der Kettenglieder die Traggleitbahnen der
Führungsschienen sowohl in deren ebenen (horizontalen) Bereich als auch in
deren viertelkreisförmigen Umlenkbereich flächig berühren.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die eingangs genannte Spannmaschine
darin, daß bei zwischen vertikaler Vorbehandlungszone und horizontaler
Trocknungszone eingeschalteter Viertelkreis-Umlenkzone der Führungsschienen
und Traggleitbahnen die den Letzteren zuzuwendenden Gleitflächen der
Gleitsteine eine der Krümmung der Umlenkzone zum flächigen Anliegen angepaßt
geformte Mittelzone und in Bahn-Transportrichtung vor und hinter (beiderseits) der
Mittelzone je eine ebene Teilgleitfläche zum glatten Anliegen an den horizontalen
Teilen der Traggleitbahnen besitzen. Einige Verbesserungen und weitere
Ausgestaltungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen beschrieben.
Der einzelne erfindungsgemäße Gleitstein liegt sowohl an den ebenen Teilen als
auch an den gekrümmten Teilen der Traggleitbahnen flächig an. Das wird dadurch
erreicht, daß die die Kette tragenden Gleitsteine eine geteilte Gleitfläche besitzen
deren Teile sowohl im gekrümmten Bereich als auch im ebenen Bereich der
Traggleitbahnen mit einem erheblichen Anteil ihrer Gleitfläche flächig anliegen.
Zweckmäßig befindet sich am einzelnen Gleitstein der der gekrümmten
Umlenkzone zugeordnete gerundete Bereich der Gleitfläche etwa in der Mitte von
deren Länge, gesehen in Kettenlängsrichtung. Der Krümmungsradius dieser
gerundeten Mittelzone der Gleitsteinfläche soll annähernd denselben Wert wie der
Krümmungsradius der Umlenkzone der Führungsschienen besitzen. Um die
Flächenpressung im gekrümmten Teil und im ebenen Teil gleich groß zu halten, ist
es vorteilhaft, die Länge des gerundeten Teils der Gleitfläche etwa gleich groß zu
gestalten wie die Summe der Längenabschnitte der ebenen Teile der Gleitfläche.
Vorzugsweise betrifft die Erfindung eine Spannmaschine mit horizontaler
Trocknungszone und vertikaler Vorbehandlungszone für eine zwischen als
Gleitketten ausgebildeten Spannketten ausgebreitete Warenbahn. Die
Spannketten werden in einer Umlenkzone aus der vertikalen in die horizontale
Position gebracht. Um zu erreichen, daß die die jeweilige Spannkette tragenden
Gleitsteine sowohl im horizontalen, ebenen Bereich als auch im gekrümmten
Bereich der Führungsschienen flächig an den zugehörigen Traggleitbahnen
anliegen, werden die Gleitflächen der an der Kette angebrachten tragenden
Gleitsteine in drei in Transportrichtung aufeinanderfolgenden Zonen, nämlich eine
ebene Randzone, eine gekrümmte Mittelzone und eine zweite ebene Randzone
unterteilt.
Anhand der schematischen Darstellung von Ausführungsbeispielen werden
Einzelheiten der Erfindung erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Einrichtung mit ho
rizontaler Trockenzone und vorgeschaltetem vertikalen Beschich
tungsaggregat;
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt parallel zur Zeichnungsebene von Fig. 1
durch eine Spannkette;
Fig. 3 eine Draufsicht (von oben) auf ein Kettenglied von Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Spannkette nach Fig. 1 mit Gleitlagern zur
Aufnahme der Spannkette; und
Fig. 5 einen Schnitt (längs A-A von Fig. 4) eines Gleitsteins zur Aufnahme
des Kettengewichts der Kette nach Fig. 2 bis 4.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Einrichtung mit einem
Beschichtungsaggregat 1 für beidseitige Beschichtung einer Warenbahn 2 mit
nachfolgender Trocknung der Beschichtung in einem Spannrahmentrockner 3. Die
Warenbahn 2 wird ab Rolle 4 über Bahnspannungsregler 5 in das
Beschichtungsaggregat 1 geleitet. Dort wird die Warenbahn 2 auf beiden Seiten
beschichtet und im Wesentlichen vertikal nach oben durch ein Einnadelfeld 6
(Koppelzone) gezogen. Hier werden die Warenbahnkanten an Spannketten 7,
welche in Führungsschienen 8 laufen, befestigt. Dazu können die Kettenglieder der
Spannketten 7 mit üblichen bzw. serienmäßig schon bisher eingesetzten
Nadelleisten ausgestattet werden. Im Ausführungsbeispiel hat das Einnadelfeld 6
eine vertikale Länge von etwa 2 m im Anschluß an das Beschichtungsaggregat 1.
An das Einnadelfeld 6 schließt sich eine viertel-kreisförmige Umlenkzone 9 an,
deren Krümmungsradius R im Ausführungsbeispiel etwa 3 m betragen soll. Die
Umlenkzone 9 kann an ihrem oberen Ende 10 horizontal unmittelbar oder nach
Durchlaufen einer, z. B. 2 m langen, Inspektionszone 11 in die Trockenfelder 12, 13
usw. eines herkömmlichen Spannrahmentrockners 3 einmünden. Letzterer kann
üblicherweise ein, zwei, drei oder mehr solcher Trockenfelder 12, 13 besitzen. Auf
die Trockenfelder folgt im Ausführungsbeispiel eine Auslaufzone 14,
beispielsweise mit Ausnadelfeld 15 und Bahnspannungsregler 16 sowie
Aufwickelrolle 17. Bei den angegebenen Maßen liegt der Boden 18 des
Spannrahmentrockners 3 etwa 5,5 m über dem Fabrikboden 19 (auf dem auch das
Beschichtungsaggregat 1 steht), während die größte Höhe (hier die Ventilatoren
20) der Anlage ca. 9 m beträgt. Fabrikhallen dieser Höhe sind üblich. Die Bahn 2
kann im Bereich der Umlenkzone 9 von einem Luftkissen 21 unterstützt werden.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine vergrößerte Darstellung der Spannkette 7 nach Fig. 1
mit Rollen zur Aufnahme der Querkräfte. In Fig. 2 werden zwei Verbindungsbolzen
22 der Spannkette 7 abgebildet. Die Spannkette besteht aus Kettengliedern 25 mit
sogenannten Innenlaschen 24 und Kettengliedern 23 mit sogenannten
Außenlaschen 26. Die Kettenglieder 23 und 25 werden durch die
Verbindungsbolzen 22 zusammengehalten. Nach Fig. 3 werden an den Laschen
24 Nadelleisten 27 befestigt. Jede Nadelleiste 27 besitzt mehrere Nadeln 28, in
denen die Längskante 29 (Fig. 4) der Warenbahn 2 eingehängt wird. Die
Nadelleisten 27 können über Bügel 30 mit den Innenlaschen 24 verbunden
werden.
Die Spannkette 7 läuft bei Betrieb in einer Transportrichtung 33 und wird in dieser
Richtung gespannt. Zugleich auf die Kette von der zu bearbeitenden Warenbahn 2
her wirkende horizontale Querkräfte werden mit Hilfe von Laufrollen 34, die an
entsprechend geformten Rollschienen 35 der Führungsschienen 8 ablaufen,
abgefangen (Fig. 3). Die Laufrollen 34 werden nach Fig. 2 über insgesamt mit 36
bezeichnete Gleitlager auf Stahlbuchsen 37, die die Bolzen 22 koaxial umfassen,
gelagert. Im Ausführungsbeispiel wird der Verbindungsbolzen 22 in der jeweiligen
Stahlbuchse 37 mit Hilfe einer Kunststoffbuchse 38 schmierfrei gelagert.
Fig. 4 zeigt einen vertikalen Schnitt durch ein Spannkettenglied quer zur
Transportrichtung 33. In der Kette nach Fig. 4 werden sowohl für die Aufnahme der
Querkräfte als auch für die Aufnahme der Gewichtskräfte Gleitlager vorgesehen.
Die Transportkette nach Fig. 4 enthält Verbindungsbolzen 22, welche mit unteren
und oberen Innenlaschen 24 verbunden sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind vor allem zwei Traggleitbahnen 32
von Bedeutung, die ebenfalls an einem Teil der Führungsschiene 8 zu befestigen
sind. Die Gleitbahnen 32 nehmen im Ausführungsbeispiel die Gewichtskräfte der
Kette 7 auf. An den Gleitbahnen 32 läuft der Tragkörper 40 (mit anhängender
Kette) auf den Gleitflächen 31 ab (siehe auch Fig. 3). Er wird derart an dem auch
den Bügel 30 der Nadelleiste 27 aufnehmenden Tragkörper 40 befestigt, daß die
Kette 7 auf ihrem Weg durch die Spannmaschine überall gleitend gelagert ist.
Die Traggleitbahnen 32 liegen bei herkömmlichen Planspannrahmen horizontal wie
die Führungsschienen 8 insgesamt. Wenn jedoch die Führungsschienen 8 aus
irgendwelchen Gründen dazu geeignet sein sollen, die Spannkette 7 von der
horizontalen Position in eine vertikale Position umzulenken, ist in diesem
Umlenkbereich eine Krümmung sowohl der Führungsschienen 8 als auch der
Gleitbahnen 32 erforderlich.
Während die Gleitfläche 31 nach Fig. 5 herkömmlich durchweg genauso eben wie
die Traggleitbahn 32 selbst ist, wird erfindungsgemäß die Gleitfläche 31 unterteilt.
Sie besteht nach Fig. 5 aus drei in Transportrichtung 33 aufeinanderfolgenden
Teilen, einem ebenen Bereich (ebene erste Teilgleitfläche 51), eine zylindrische
Mittelzone (gekrümmte Teilgleitfläche 52) mit dem Krümmungsradius R und einem
zweiten ebenen Bereich (ebene zweite Teilgleitfläche 53). Vorzugsweise hat der
Bereich 52 in Transportrichtung 33 ungefähr die gleiche Länge wie die Summe der
Bereiche 51 plus 53. Bei Betrieb wirken die ebenen Teilgleitflächen 51 und 53 als
Auflageflächen überall dort, wo auch die Traggleitbahn 32 eben ist.
1
Beschichtungsaggregat
2
Warenbahn
3
Spannrahmentrockner
4
Rolle
5
Bahnspannungsregler
6
Einnadelfeld
7
Spannkette
8
Führungsschiene
9
Umlenkzone
10
oberes Ende (
9
)
11
Inspektionszone
12
,
13
Trocknungsfeld
14
Auslaufzone
15
Ausnadelfeld
16
Bahnspannungsregler
17
Aufwickelrolle
18
Boden (
3
)
19
Fabrikboden
20
Ventilator
21
Luftkissen
22
Verbindungsbolzen
23
Kettenglied
24
Innenlasche
25
Kettenglied
26
Außenlasche
27
Nadelleiste
28
Nadel
29
Längskante (
2
)
30
Bügel
31
Gleitfläche
32
Traggleitbahn
33
Transportrichtung
34
Laufrolle
35
Rollschiene
36
Gleitlager
37
Stahlbuchse
38
Kunststoffbuchse
40
Tragkörper
51
ebene Teilgleitfläche
52
gekrümmte Teilgleitfläche
53
ebene Teilgleitfläche
Claims (4)
1. Spannmaschine mit horizontaler Trocknungszone zum fortlaufenden Behandeln
einer zwischen aus Kettengliedern (23, 25) bestehenden Spannketten (7)
ausgebreitet gehaltenen Warenbahn (2), deren beide Längskanten (29) in einer
Koppelzone lösbar an den Kettengliedern (23, 25) zu befestigen sind, wobei
jedes der Kettenglieder (23) schwenkbar mit je einem Nachbarkettenglied (25)
zu koppelnde Verbindungsbolzen (22) besitzt und wobei den Spannketten (7) -
in der Trocknungszone horizontale - Führungsschienen (8) mit Traggleitbahnen
(32) für Gleitsteine der Kettenglieder (23, 25) zugeordnet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß bei zwischen vertikaler Vorbehandlungszone und
horizontaler Trocknungszone eingeschalteter Viertelkreis-Umlenkzone (9) der
Führungsschienen (8) und Traggleitbahnen (32) die den Letzteren
zuzuwendende Gleitflächen (31) der Gleitsteine eine der Krümmung der
Umlenkzone (9) zum flächigen Anlegen angepaßt geformte Mittelzone (52) und
in Bahn-Transportrichtung (33) vor und hinter der Mittelzone (52) je eine ebene
Teilgleitfläche (51, 53) zum glatten Anliegen an den horizontalen Teilen der
Traggleitbahnen (32) besitzen.
2. Spannmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittelzone (52) der jeweiligen Gleitfläche (31) der Gleitsteine in
Transportrichtung (33) ungefähr ebenso lang ist, wie beide ebenen
Teilgleitflächen (51, 53) zusammen.
3. Spannrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Längenverhältnis zwischen Mittelzone (52) und den beiden ebenen
Teilgleitflächen (51, 53) einer unterschiedlichen Belastung angepaßt ist.
4. Spannmaschine nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Krümmungsradius (R) der Mittelzone (52) dem Maß des Krümmungsradius
der Umlenkzone (9) entsprechend ausgewählt ist.
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