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DE10002032A1 - Verfahren zur bargeldlosen Zahlung mittels Mobiltelefon - Google Patents

Verfahren zur bargeldlosen Zahlung mittels Mobiltelefon

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Publication number
DE10002032A1
DE10002032A1 DE10002032A DE10002032A DE10002032A1 DE 10002032 A1 DE10002032 A1 DE 10002032A1 DE 10002032 A DE10002032 A DE 10002032A DE 10002032 A DE10002032 A DE 10002032A DE 10002032 A1 DE10002032 A1 DE 10002032A1
Authority
DE
Germany
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payment
sender
authorization computer
mobile phone
payee
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10002032A
Other languages
English (en)
Inventor
Ruediger Woike
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to AU2001237230A priority patent/AU2001237230A1/en
Priority to PCT/DE2001/000228 priority patent/WO2001054079A2/de
Publication of DE10002032A1 publication Critical patent/DE10002032A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Über ein Mobiltelefon wird ein Autorisierungsrechner angewählt und der Zahlungsabsender identifiziert. Anschließend wird der zu zahlende Geldbetrag und eine Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers über die Tastatur in das Mobiltelefon eingegeben und an den Autorisierungsrechner übertragen. Der Autorisierungsrechner überträgt eine Bestätigung über den Zahlungsempfänger auf das Mobiltelefon des Zahlungsabsenders, der schließlich eine Freigabe des zu zahlenden Geldbetrages erteilt.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von der Gattung, wie sie im unabhängigen Patentanspruch 1 wiedergegeben ist.
Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr sind derzeit verschiedene Möglichkeiten be­ kannt.
Beispielsweise berechtigen Kreditkarten ihre Inhaber bei Vertragsunternehmen, die einem Kreditkarten-System angeschlossen sind, Waren- und Dienstleistungen bar­ geldlos einzukaufen. Rechnungen müssen vom Inhaber der Kreditkarte unterschrie­ ben werden. Wenn eine Kreditkarte benutzt wird, registriert das Vertragsunterneh­ men den Namen und die Kartennummer des Käufers sowie den Verkaufsbetrag und unterbreitet diesen Beleg der Verrechnungsstelle der Kreditkarten-Organisation. Die Rechnung wird dann zunächst durch die Kreditkarten-Organisation, die der Bankauf­ sicht unterliegt, bezahlt, die ihrerseits das Konto des Kreditkarten-Inhabers mit den aufgelaufenen Rechnungsbeiträgen belastet. Die Kreditkarten werden von bestimm­ ten Kreditkarten-Gesellschaften, hinter denen einzelne Banken oder Kooperationen von Banken stehen, sowie von Handels- und Dienstleistungsunternehmen als Kun­ den-Kreditkarten ausgegeben, die ihren Kunden das bargeld- und schecklose Be­ zahlen innerhalb ihres Filialnetzes oder Verbundes mit anderen Unternehmen er­ möglichen. Viele Kreditkarten sind durch Ausstattung mit Magnetstreifen und Chip­ karte zu Mehrfunktionskarten erweitert, um beispielsweise die Benutzung von Geld­ ausgabeautomaten oder Kartentelefonen zu ermöglichen.
Eine andere Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens stellt die Geldkarte dar, die über einen Chip verfügt, der an einem Geldautomaten oder Ladeterminal eines Kreditinstitutes mit einem gewünschten Geldbetrag aufgeladen wird. Nach Eingabe einer PIN (Persönliche Identifikationsnummer) wird der gewünschte Geldbetrag vom Konto des Geldkarteninhabers abgebucht und auf dem Chip der Geldkarte gespeichert. Beim Bezahlen an der automatisierten Kasse wird die Geldkarte in ein Kassentermi­ nal gesteckt und der zu zahlende Geldbetrag dann direkt von dem Guthaben, das auf dem Chip gespeichert ist, abgebucht. Zum Bezahlen ist weder Geheimzahl noch Unterschrift nötig.
Mittels einer EC-Karte ist an automatisierten Kassen bei bestimmten Vertragspart­ nern eine bargeldlose Zahlung durch Lastschrift möglich. Dazu wird durch den Zah­ lungsabsender entweder eine PIN am Kassenterminal eingeben oder ein Lastschrift­ beleg unterschrieben.
Die Übertragung der auf den oben genannten Karten über den Zahlungsabsender gespeicherten Daten zu den Kreditinstituten erfolgt über Datenleitungen des Festnet­ zes.
In den gegenwärtigen GSM-Netzen werden bisher neben den üblichen Telefon-, Fax- und Internetmöglichkeiten bestimmte Service-Rufnummern für verschiedene Dienst­ leistungen wie Hotelreservierungen oder Flug- und Zugbuchungen angeboten. Bei diesen Angeboten werden aber Mobilfunkverbindungen zu Gesprächspartnern her­ gestellt.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung ermöglicht es einem Zahlungsabsender über sein Mobiltelefon eine bargeldlose Zahlung rechnergestützt und damit automatisch an einen Zahlungs­ empfänger zu bewirken. Dazu brauchen Zahlungsabsender und Zahlungsempfänger nur durch ein Identifikationscode in einem Autorisierungsrechner registriert sein.
Über eine sehr schnell durchzuführende Eingabe der Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers und des zu zahlenden Betrags in das Mobiltelefon und die Übertragung der Daten zum Autorisierungsrechner ist eine personal- und zeiteffiziente Zahlung gegeben. Die Identifikation des Zahlungsabsenders erfolgt vorzugswei­ se automatisch und damit zeitsparend bei Anwahl des Autorisierungsrechners.
Da die heutigen Mobiltelefone nur mit einer Subscriber Identity Module (SIM)-Karte in Betrieb genommen werden können, zu der üblicherweise ein PIN-Code gehört, läßt sich ein Mißbrauch des erfindungsgemäßen Verfahrens ohne zusätzliche Vorkeh­ rungen verhindern.
Wenn ein Händler in seinem Geschäftsbetrieb bargeldlose Zahlung anbieten will, ist er nicht mehr gezwungen, ein teures und sehr komplexes Kassensystem mit einem Kartenlesegerät und einem darauf abgestimmten telefonischen Zugangsystem zu entsprechenden Kreditinstituten einzurichten.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren genügt es, wenn sich der Händler in einem Autorisierungsrechner, der Teil eines Zahlungssystems ist, registrieren läßt. Der Händler erhält eine Identifikationsnummer, die bei Zahlungen vom Zahlungsabsender in das Mobiltelefon einzugeben ist. Wünscht der Händler vom Autorisierungsrechner eine an ihn gerichtete Bestätigung der erfolgten Zahlung, braucht er nur über ein Telekommunikationsgerät wie ein Mobiltelefon oder einen Pager zu verfügen, auf das die Bestätigung übertragen wird.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß das bei bargeldlosen Zahlungen bisher übliche zeitraubende Ausdrucken und Unterschreiben von Belegen, das Ausfüllen von Schecks oder die Eingabe eines PIN-Codes an der Kasse eines Geschäftsbetriebes entfällt, wodurch lange Warteschlangen verhindert werden. Der Verbindungsaufbau zum Autorisierungsrechner und die Eingabe der Identifikationsnummer des Zah­ lungsempfängers können bei dem erfindungsgemäßen Verfahren schon kurz vor der Zahlung durch den Zahlungsabsender durchgeführt werden, so daß der Zahlungsab­ sender nur noch den zu zahlenden Geldbetrag in das Mobiltelefon einzugeben und zu bestätigen hat. Schon ist die Zahlung abgeschlossen.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen an­ gegeben.
Zeichnungen
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Die beigefügte Zeichnung zeigt ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Die Zeichnung zeigt ein Ablaufdiagramm des Verfahrens zur bargeldlosen Zahlung mittels eines Mobiltelefons.
Für die Anwendbarkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens müssen sowohl der Zahlungsabsender als auch der Zahlungsempfänger in einem Autorisierungsrechner, der Teil eines Zahlungssystems ist, registriert sein. Auf dem Autorisierungsrechner sind Informationen des Zahlungsabsenders und Zahlungsempfängers gespeichert, die bei Übertragung entsprechender Identifikationscodes abrufbar sind. Zu den ab­ rufbaren Informationen zählen wenigstens die BLZ der Bank, die Kontonummer, der Name und die Rufnummer der Telekommunikationsgeräte der Beteiligten.
Für die Ausführung einer bargeldlosen Zahlung wählt der Zahlungsabsender in 1 über sein Mobiltelefon zunächst den Autorisierungsrechner an. Dies sollte möglichst über eine kostenlose oder jedenfalls sehr billige Service-Rufnummer, die vom Betrei­ ber des Autorisierungsrechners, beispielsweise einem Kreditinstitut, zur Verfügung gestellt werden kann, geschehen.
Nach Anwählen des Autorisierungsrechners erfolgt in 2 eine Identifizierung des Zah­ lungsabsenders, wobei die Identifizierung vorzugsweise automatisch über das Sub­ scriber Identity Module oder die Rufnummer des Mobiltelefons ermöglicht wird, ohne daß der Zahlungsabsender tätig werden muß. Es ist allerdings auch möglich, daß die Identifizierung des Zahlungsabsenders durch Eingabe einer Benutzernummer oder eines Paßwortes in das Mobiltelefon und anschließende Übertragung an den Autorisierungsrechner durchgeführt wird. Das hat den Vorteil, das ein Mobiltelefon von mehreren Zahlungsabsendern benutzt werden kann.
Als nächstes gibt der Zahlungsabsender in 3 und 4 über die Tastatur seines Mobil­ telefons die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, die beispielsweise an der Kasse einer Verkaufsstelle aushängt, und den zu zahlenden Geldbetrag in das Mobiltelefon ein und überträgt in 5 die Eingaben an den Autorisierungsrechner. Die am Mobiltelefon zu tätigenden Eingaben können dabei menügeführt abgefragt und einzeln oder zusammen nach Bestätigung an den Autorisierungsrechner übertragen werden.
Der Autorisierungsrechner verfügt über ein sicheres Zugangssystem zu den Kreditin­ stituten oder gehört direkt zu einem Kreditinstitut des Zahlungsabsenders und Zah­ lungsempfängers. Es besteht daher in 6 die Möglichkeit, daß der Autorisierungsrech­ ner zunächst die Deckung des durch die Identifizierung des Zahlungsabsenders be­ zeichnenden Kontos oder den Kreditrahmen in Höhe des zu zahlenden Geldbetrages überprüft und nur nach positiver Prüfung die Zahlung des Geldbetrages auf das durch die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers bezeichnenden Kontos genehmigt.
Vom Autorisierungsrechner wird jedenfalls anschließend in 7 eine Bestätigung über den Zahlungsempfänger auf das Display des Mobiltelefons übertragen.
Schließlich muß der Zahlungsabsender in 8 den zu zahlenden Geldbetrag beispiels­ weise durch bestätigenden Tastendruck freigeben. Die Überweisung wird in 9 aus­ geführt.
Damit der Zahlungsempfänger eine Bestätigung über die erfolgte Zahlung erhält, überträgt in 10 der Autorisierungsrechner nach Freigabe des zu zahlenden Geldbe­ trages durch den Zahlungsabsender automatisch eine Nachricht auf ein Telekommu­ nikationsgerät des Zahlungsempfängers. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Kurznachricht handeln, die mit dem Short Message Service an den Zahlungsemp­ fänger übertragen wird. Es kommen aber auch andere Telekommunikationswege in Betracht. Der Zahlungsempfänger muß nur über einen Funkempfänger mit einem Display, beispielsweise über ein Mobiltelefon oder Pager, oder über eine Mailbox oder ein Faxgerät verfügen, die über ein Mobilfunk- oder Festnetz erreicht werden kann.

Claims (16)

1. Verfahren zur bargeldlosen Zahlung mittels eines Mobiltelefons, dadurch gekennzeichnet, daß nach Identifizierung des Zahlungsabsenders durch einen Autorisierungsrechner der zu zahlende Geldbetrag und eine Identifikations­ nummer des Zahlungsempfängers vom Mobiltelefon an den Autorisierungsrechner übertragen wird, daß anschließend vom Autorisierungsrechner eine Bestätigung über den Zahlungsempfänger übertragen wird und daß schließlich vom Zahlungsabsender eine Freigabe des zu zahlenden Geldbetrages erteilt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe des zu zahlenden Geldbetrags und der Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers in das Mobiltelefon vor oder nach Anwählen des Autorisierungsrechners und einer Identifizierung des Zahlungsabsen­ ders vorgenommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Eingabe in das Mobiltelefon über dessen Tastatur, über einen in einen Leser des Mobiltelefons eingeführten Datenträger oder über ein externes Gerät und eine Schnittstelle zum Mobiltelefon vorgenommen wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß nach Freigabe des zu zahlenden Geldbetrages durch den Zahlungsabsender automatisch vom Autorisierungsrechner eine Bestätigung über die erfolgte Zahlung auf ein Telekommunikationsgerät des Zahlungsempfängers übertragen wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß über den Autorisierungsrechner die Deckung des durch die Identifizierung des Zahlungsabsenders bezeichnenden Kontos oder der Kreditrahmen in Höhe des zu zahlenden Geldbetrages überprüft und nur nach positi­ ver Prüfung die Zahlung des Geldbetrages auf das durch die Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers bezeichnenden Kontos ausgeführt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestätigung über die erfolgte Zahlung als Kurz­ nachricht mit dem Short Message Service an den Zahlungsempfänger übertragen wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Telekommunikationsgerät des Zah­ lungsempfängers um einen Funkempfänger mit einem Display, beispielsweise um ein Mobiltelefon oder Pager, oder um eine Mailbox oder ein Faxgerät handelt, die über ein Mobilfunk- oder Festnetz erreicht werden kann.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierung des Zahlungsabsenders über das Subscriber Identity Module oder die Rufnummer des Mobiltelefons ermöglicht wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Identifizierung des Zahlungsabsenders durch Ein­ gabe einer Benutzernummer oder eines Paßwortes und anschließende Übertragung an den Autorisierungsrechner ermöglicht wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erhöhung der Sicherheit vor Mißbrauch eine Per­ sönliche Identifikationsnummer vom Zahlungsabsender über die Tastatur in das Mo­ biltelefon eingegeben und anschließend an den Autorisierungsrechner übertragen wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erhöhung der Sicherheit vor Mißbrauch für jede Zahlung eine nur einmal gültige Transaktionsnummer vom Zahlungsabsender über die Tastatur in das Mobiltelefon eingegeben und anschließend an den Autorisie­ rungsrechner übertragen wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die am Mobiltelefon zu tätigenden Eingaben menüge­ führt abgefragt und einzeln oder zusammen nach Bestätigung an den Autorisierungs­ rechner übertragen werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Autorisierungsrechner über ein sicheres Zugangs­ system zu den Kreditinstituten verfügt oder direkt zu einem Kreditinstitut gehört.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß über die im Autorisierungsrechner registrierte Identifi­ zierung des Zahlungsabsenders wenigstens die Bankleitzahl der Bank, die Konto­ nummer und der Name des Zahlungsabsenders ermittelt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß über die im Autorisierungsrechner registrierte Identifi­ kationsnummer des Zahlungsempfängers wenigstens die Bankleitzahl der Bank, die Kontonummer, der Name und die Rufnummer eines Telekommunikationsgerätes des Zahlungsempfängers ermittelt wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Autorisierungsrechner über das gegenwärtige GSM-Netz, aber auch über andere Mobilfunknetze, beispielsweise das künftige UMTS-Netz, angewählt wird.
DE10002032A 2000-01-19 2000-01-19 Verfahren zur bargeldlosen Zahlung mittels Mobiltelefon Withdrawn DE10002032A1 (de)

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