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DE10220180A1 - Zu öffnende Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug - Google Patents

Zu öffnende Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug

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Publication number
DE10220180A1
DE10220180A1 DE10220180A DE10220180A DE10220180A1 DE 10220180 A1 DE10220180 A1 DE 10220180A1 DE 10220180 A DE10220180 A DE 10220180A DE 10220180 A DE10220180 A DE 10220180A DE 10220180 A1 DE10220180 A1 DE 10220180A1
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opening
dashboard
display device
cover unit
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DE10220180A
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Go Nakamura
Kunimitsu Aoki
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Original Assignee
Yazaki Corp
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Abstract

Die Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug öffnet und schließt eine Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und das Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet, um für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein. Der Bildschirm ist außerhalb des Armaturenbretts angeordnet. Die Abdeckeinheit umfasst eine Abschirmplatte, um in einer stehenden Stellung der Abschirmplatte eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen. Die Abschirmplatte lässt sich zwischen der stehenden Stellung und einer liegenden Stellung bewegen. Die Abdeckeinheit umfasst ferner einen Abdeckkörper, der zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung bewegbar ist. Der Abdeckkörper ist an der Abschirmplatte angelenkt, so dass der Abdeckkörper im offenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist und im geschlossenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte auseinandergeklappt ist. Der Abdeckkörper besitzt eine behandelte Oberseite, um sowohl im offenen Zustand als auch im geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu verhindern.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung zum Projizieren eines aus einer Anzeigevorrichtung abgestrahlten Bildes von optischen Informationen an eine Windschutzscheibe oder an einen Überlagerungsbildschirm zum Überlagern des Bildes mit einem durch die Windschutzscheibe gesehenen Vordergrund, um das Bild für das Auge eines Fahrers sichtbar zu machen. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett eines Fahrzeugs angeordnet, und der Überlagerungsbildschirm befindet sich oberhalb des Armaturenbretts.
Eine in einem Fahrzeug eingesetzte Anzeigeeinrichtung zum Ablesen in aufrechter Kopfhaltung bietet optische Information, die zum Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist, in der Weise, dass die Information einem durch die Windschutzscheibe des Fahrzeugs sichtbaren Vordergrund überlagert wird. Ein Fahrer, der nach vorn blickt, um das Fahrzeug zu führen, kann die optische Information mit geringerer Ablenkung seiner Blickrichtung sehen.
Das Fahrzeug besitzt ein Armaturenbrett mit einer Öffnung zum Hindurchtretenlassen eines aus einer Anzeigevorrichtung abgestrahlten Bildes an die Windschutzscheibe oder an einen über dem Armaturenbrett angeordneten Überlagerungsbildschirm.
Durch die Öffnung hindurch kann eine Blicklinie des Fahrerauges möglicherweise direkt in das Armaturenbrett eintreten, da das Auge des Fahrers sich oberhalb der Öffnung befindet.
Die direkte Sicht auf das Innere des Armaturenbretts stellt für den Fahrer eine Störung dar, wenn die Anzeigevorrichtung gerade das Bild projiziert, da aus der Öffnung unerwünschte Strahlen gesandt werden. Deshalb ist es notwendig, dass eine Blicklinie des Fahrerauges nicht durch die Öffnung direkt in das Armaturenbrett eintreten kann.
Angesichts der vorstehend genannten Situation besteht ein Ziel der Erfindung darin, für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung eine Abdeckeinheit anzugeben, um unerwünschte Strahlen aus einer Öffnung des Armaturenbretts eines Fahrzeugs zu verhindern. Die mit aufrechtem Kopf ablesbare Anzeigeeinrichtung projiziert ein aus einer Anzeigevorrichtung gesandtes Bild von optischen Informationen durch die Öffnung an eine Windschutzscheibe oder einen Überlagerungsbildschirm zum Einblenden des Bildes in einen durch die Windschutzscheibe gesehenen Vordergrund, um die Informationen für das Auge eines Fahrers sichtbar zu machen. Die Anzeigeeinrichtung ist am Armaturenbrett angeordnet, und der Überlagerungsbildschirm ist über dem Armaturenbrett angeordnet.
Zur Erreichung des Ziels betrifft ein erster Gesichtspunkt der Erfindung eine Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, um eine Öffnung eines Armaturenbretts, die aus einer Anzeigevorrichtung gesandte Bildstrahlen zu einem Bildschirm gelangen lässt, zu öffnen und zu schließen. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet. Das Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs in der Weise eingeblendet, dass das Bild für das Auge eines Fahrers sichtbar ist. Der Bildschirm ist außerhalb des Armaturenbretts angeordnet. Die Abdeckeinheit besitzt eine Abschirmplatte, die zwischen einer stehenden und einer liegenden Stellung bewegbar ist. Die Abschirmplatte steht auf einem hinteren Umfangsbereich der Öffnung, um in der stehenden Stellung eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen, während die Abschirmplatte in der liegenden Stellung eine vom Auge zum Vordergrund gerichtete Blicklinie nicht unterbricht. Die Abschirmplatte umfasst ferner einen Abdeckkörper, der bewegbar ist, um die Öffnung zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung zu schließen und zu öffnen.
Die Abschirmplatte steht im offenen Zustand der Öffnung und liegt im geschlossenen Zustand der Öffnung.
Somit unterbricht die Abschirmplatte in ihrem stehenden Zustand eine vom Auge zum Inneren des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie, da die Abschirmplatte in ihrem stehenden Zustand am Umfang der Öffnung steht. Das heißt, die Blicklinie des Auges kann nicht direkt durch die Öffnung in das Armaturenbrett eintreten.
Dies beseitigt eine Störung, die darin besteht, dass eine Blicklinie des Fahrerauges beim Betrieb des Fahrzeugs direkt durch die Öffnung in das Armaturenbrett eintritt.
Vorzugsweise weisen die Abschirmplatte und der Abdeckkörper jeweils eine Oberfläche auf, die in der Weise behandelt ist, dass sie eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls begrenzen, wenn die Oberfläche im offenen Zustand der Öffnung zur Öffnung gewandt ist.
Auf diese Weise werden Lichtstrahlen, die von der Abschirmplatte und dem Abdeckkörper zur Windschutzscheibe reflektiert werden, minimiert, so dass die äußeren Lichtstrahlen im offenen Zustand des Abdeckkörpers nicht auf dem Weg über die Windschutzscheibe das Auge erreichen.
Vorzugsweise weist der Abdeckkörper wenigstens ein Verschlusselement auf, das als Abschirmplatte dient. Dadurch wird nicht zusätzlich zum Verschlusselement eine Abschirmplatte benötigt, wodurch sich die Konstruktion der Abdeckeinheit vereinfacht.
Vorzugsweise weist die Abdeckeinheit ferner eine über die Öffnung gelegte transparente Schutzabdeckung auf, über die sich im geschlossenen Zustand der Öffnung der Abdeckkörper legt. Die Abschirmplatte ist in der Weise ausgebildet, dass sie einen äußeren Lichtstrahl, der an der nach außen exponierten transparenten Schutzabdeckung reflektiert wird, wenigstens in der stehenden Stellung der Abschirmplatte unterbricht, um zu verhindern, dass der äußere Lichtstrahl ins Auge gelangt.
Vorzugsweise ist der Abdeckkörper an der Abschirmplatte in der Weise angelenkt, dass der Abdeckkörper im offenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist und im geschlossenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte auseinandergeklappt ist. Der Abdeckkörper weist eine behandelte Oberseite auf, um sowohl im offenen Zustand als auch im geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu verhindern, wobei die Oberseite im offenen Zustand im wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs gewandt ist.
Auf diese Weise verhindert die Abschirmplatte in ihrem stehenden Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls, selbst wenn der äußere Lichtstrahl von der transparenten Schutzabdeckung reflektiert wird. Dementsprechend wird der äußere Lichtstrahl, der von der Abschirmplatte zur Windschutzscheibe reflektiert wird, minimiert, so dass der äußere Lichtstrahl im offenen Zustand des Abdeckkörpers nicht das Auge auf dem Weg über die Windschutzscheibe erreicht.
Die Oberseite des Abdeckkörpers kann in der gleichen Weise wie die allgemeine Armaturenbrettoberfläche oberflächenbehandelt sein, um Licht unregelmäßig zu reflektieren und das Erscheinungsbild der Oberflächen zu vereinheitlichen.
Vorzugsweise trägt die Oberseite des Abdeckkörpers einen Aufdruck, um gleiche Oberflächenrauigkeit wie für die Oberfläche des Armaturenbretts zu schaffen, das im geschlossenen Zustand bündig mit der Oberseite des Abdeckkörpers ist.
Auf diese Weise werden äußere Lichtstrahlen, die vom Abdeckkörper zur Windschutzscheibe reflektiert werden, minimiert, so dass die äußeren Lichtstrahlen das Auge nicht auf dem Weg über die Windschutzscheibe erreichen.
Vorzugsweise ist der Bildschirm ein Überlagerungsbildschirm, der in einer Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist. Die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers stehen in einer ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung.
Somit stehen die Abschirmplatte und der Abdeckkörper aufrecht, um die Öffnung zu öffnen, wenn der Überlagerungsbildschirm aus dem Armaturenbrett bewegt wird. Wenn andererseits der Überlagerungsbildschirm ins Innere des Armaturenbretts bewegt wird, werden die Abschirmplatte und der Abdeckkörper flachgelegt, um die Öffnung zu verschließen.
Dementsprechend wird zum Starten der Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers kein zusätzlicher Betätigungsvorgang benötigt.
Vorzugsweise stehen die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers in einer ineinandergreifenden Beziehung zu einer Ein- und Ausschaltung des Anzeigens des Bildes aus der Anzeigevorrichtung.
Das heißt, der Einschaltvorgang zum Anzeigen des Bildes in der Anzeigevorrichtung hebt die Abschirmplatte und den Abdeckkörper an, um die Öffnung zu öffnen. Andererseits bewegt der Ausschaltvorgang zum Nicht-Anzeigen des Bildes in der Anzeigevorrichtung die Abschirmplatte und den Abdeckkörper in der Weise, dass sie die Öffnung verschließen.
Dementsprechend wird zum Starten der Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers kein zusätzlicher Betätigungsvorgang benötigt.
Ein zweiter Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung betrifft eine Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen einer Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und das Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet, um für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, wobei der Bildschirm außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist. Die Abdeckeinheit weist eine vordere Abdeckung und eine hintere Abdeckung zum gemeinsamen Verschließen der Öffnung auf. Die hintere Abdeckung unterbricht in einer offenen Stellung der hinteren Abdeckung, in der die hintere Abdeckung auf einem hinteren Umfang der Öffnung steht, eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie. Vorzugsweise ist der Bildschirm ein Überlagerungsbildschirm, der in einer Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und in einer Nicht- Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist, und die hintere Abdeckung steht über einen Schwenkhebel und einen Gelenkarm in Wirkverbindung mit einer Tragstrebe des Überlagerungsbildschirms, so dass die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abdeckplatten in einer ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung stehen. Vorzugsweise ist die vordere Abdeckung durch eine Feder in den offenen Zustand vorgespannt. Vorzugsweise umfasst die Abdeckeinheit ferner einen Schwenkbegrenzungsarm, der mit der vorderen Abdeckung in Wirkverbindung steht, um den Bewegungsbereich der vorderen Abdeckung zu begrenzen, und die hintere Abdeckung schiebt den Schwenkbegrenzungsarm, wenn die hintere Abdeckung sich bewegt, um die Öffnung zu schließen, so dass der Schwenkbegrenzungsarm die vordere Abdeckung bewegen kann, um die Öffnung zusammen mit der hinteren Abdeckung zu verschließen.
Kurzbeschreibung der Zeichnungsfiguren
Fig. 1 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung nach einer ersten Ausführungsform, die eine erfindungsgemäße öffenbare Abdeckeinheit verwendet, wobei eine Abschirmplatte sich in ihrer stehenden Stellung befindet;
Fig. 2 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der Abdeckeinheit nach Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung nach der ersten Ausführungsform, wobei die Abschirmplatte sich in ihrer liegenden Stellung befindet;
Fig. 4 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer gegenüber der ersten Ausführungsform abgewandelten Abdeckeinheit;
Fig. 5 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines weiteren Betriebszustands der Abdeckeinheit nach Fig. 4;
Fig. 6 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer weiteren gegenüber der ersten Ausführungsform abgewandelten Abdeckeinheit;
Fig. 7 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines weiteren Betriebszustands der Abdeckeinheit nach Fig. 6;
Fig. 8 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung, die eine weitere Abdeckeinheit nach einer zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform verwendet, wobei ein Überlagerungsbildschirm sich in seiner Arbeitsstellung befindet;
Fig. 9 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer Einheit mit einer Anzeigevorrichtung und einem Vergrößerungsreflektor, die in Fig. 8 gezeigt sind;
Fig. 10 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 11 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 12 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 13 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung noch eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 14 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 15 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 16 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung noch eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 17 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9, die den Überlagerungsbildschirm enthält;
Fig. 18 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer Abdeckeinheit nach Fig. 8, wobei die Abdeckeinheit sich in ihrem geschlossenen Zustand befindet;
Fig. 19 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Abdeckeinheit nach Fig. 8, wobei die Abdeckeinheit sich in ihrem offenen Zustand befindet;
Fig. 20 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform, wobei der Überlagerungsbildschirm sich in seiner versenkten Stellung befindet; und
Fig. 21 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform, wobei der Überlagerungsbildschirm sich in seiner Zwischenstellung befindet.
Eingehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden nachstehend erfindungsgemäße Ausführungsformen einer öffenbaren Abdeckeinheit einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung erörtert.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung, die eine öffenbare Abdeckeinheit nach einer ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform verwendet. Die Bezugsziffer 5 bezeichnet die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung nach der ersten Ausführungsform. Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung überlagert ein auf eine Windschutzscheibe 3 projiziertes Bild (wobei die Windschutzscheibe einem in der Kurzfassung der Erfindung genannten Bildschirm entspricht) einem durch die Windschutzscheibe 3 sichtbaren Vordergrund. Die Windschutzscheibe 3, die sich oberhalb einer oberen Fläche 1a des Armaturenbretts 1 eines Fahrzeugs befindet, besitzt einen im wesentlichen gleichmäßigen Neigungswinkel bezüglich der Vertikalrichtung oder der Längsrichtung des Fahrzeugs.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 5 umfasst ferner eine Anzeigevorrichtung 51 zum Anzeigen eines an die Windschutzscheibe 3 zu projizierenden Bildes, einen Vergrößerungsreflektor 53, eine transparente Schutzabdeckung 55, eine Abdeckeinheit 57 usw. Die Anzeigevorrichtung 51 und der Vergrößerungsreflektor 53 sind im Armaturenbrett 1 untergebracht.
Der Vergrößerungsreflektor 53 besitzt eine konkave Reflexionsfläche 53a und ist im Armaturenbrett 1 genau unter einer im wesentlichen rechteckigen Öffnung 1b, die in der oberen Fläche 1a des Armaturenbretts 1 ausgebildet ist, in der Weise angeordnet, dass die Reflexionsfläche 53a in einer diagonalen Aufwärtsrichtung des Fahrzeugs nach hinten gerichtet ist.
Die Anzeigevorrichtung 51 besteht aus einer Lumineszenzvorrichtung (z. B. einer Feldemissions- Anzeigevorrichtung), einer Elektronenstrahlröhre, einer Elektrolumineszenz-Anzeigevorrichtung oder einer Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung mit Hintergrundbeleuchtung. Die Anzeigevorrichtung 51 besitzt eine der Reflexionsfläche 53a des Vergrößerungsreflektors 53 gegenüberliegende Anzeigefläche 51a zum Anzeigen von optischen Informationen, die zum Führen des Fahrzeugs erforderlich sind, wie z. B. Fahrgeschwindigkeit und Fahrtrichtung des Fahrzeugs, die man bei Verwendung eines Automobilnavigationssystems erhält.
Die transparente Schutzabdeckung 55 besteht aus einer im wesentlichen bogenförmigen, transparenten Kunststoffplatte und greift in einen im wesentlichen rechteckigen Umfangsrahmen 1c ein, der etwas innerhalb der Öffnung 1b des Armaturenbretts 1 in der Weise angeordnet ist, dass eine konvexe Oberfläche der transparenten Schutzabdeckung 55 zur Innenseite des Armaturenbretts 1 gewandt ist.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 5 nach der ersten Ausführungsform erzeugt an der Anzeigefläche 51a der Anzeigevorrichtung 51 ein Bild. Das Bild wird durch die Reflexionsfläche 53a des Vergrößerungsreflektors 53 vergrößert und zur Öffnung 1b reflektiert, so dass das Bild durch die transparente Schutzabdeckung 55 gelangt, um durch die Öffnung 1b hindurch auf die über dem Armaturenbrett 1 angeordnete Windschutzscheibe 3 projiziert zu werden. Die Windschutzscheibe 3 reflektiert das Bild zum Auge eines Fahrers des Fahrzeugs.
Die Abdeckeinheit 57 umfasst eine Abdeckplatte 57a zum Schließen der Öffnung 1b, eine Abschirmplatte 57b, die durch ein Gelenk angeschlossen ist, um die Abdeckplatte 57a mit der Abschirmplatte 57b zusammenklappen zu können, und ein Motorgehäuse 57c zur Unterbringung eines Motors und eines Getriebes (beide nicht gezeigt) zum Bewegen der Abschirmplatte 57b, wie in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht gemäß Fig. 2 veranschaulicht.
Die Abschirmplatte 57b ist eine im wesentlichen rechteckige Platte, die aus undurchsichtigem Werkstoff wie das Armaturenbrett 1 besteht. Wie in Fig. 1 veranschaulicht, besitzt die Abschirmplatte 57b ein Ende, das an einem etwas hinter der Öffnung 1b der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 gelegenen peripheren Abschnitt schwenkbar gelagert ist.
Wie in Fig. 1 veranschaulicht, kann die Abschirmplatte 57b von der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 nach oben ragen, um eine Blicklinie S. die vom Auge I durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet ist, zu unterbrechen. Wie in einer anschaulichen allgemeinen Seitenansicht nach Fig. 3 gezeigt, kann die Abschirmplatte 57b entlang der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 flachgelegt werden. Die Abschirmplatte 57b wird durch eine im Motorgehäuse 57c erzeugte Betätigungskraft zwischen ihrer stehenden und ihrer liegenden Stellung bewegt.
Die Abdeckplatte 57a ist eine im wesentlichen rechteckige Platte, die aus undurchsichtigem Werkstoff wie das Armaturenbrett 1 besteht, und hat eine der Öffnung 1b entsprechende Größe. Die Abdeckplatte 57a besitzt ein Ende, das gelenkig mit einen Vorderende der Abschirmplatte 57b verbunden ist, und aus jeder Seitenfläche der Abdeckplatte 57a ragt in der Nähe ihres freien Endes ein (nicht dargestellter) Führungsstift.
Wie in Fig. 2 veranschaulicht, ist das Motorgehäuse 57c an einer seitlichen Außenfläche des Öffnungsrahmens 1c befestigt und beherbergt den (nicht dargestellten) Motor und eine Reihe von (nicht dargestellten) Zahnrädern zum Übertragen der Betätigungskraft des Motors an eine (nicht dargestellte) Schwenkwelle der Abschirmplatte 57b. Die Enden der Schwenkwelle sind an der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 drehbar gelagert.
Als nächstes wird der Betrieb der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5, insbesondere der Abdeckeinheit 57 nach der in dieser Weise ausgebildeten ersten Ausführungsform erörtert.
Zum Einblenden eines von der Anzeigefläche 51a der Anzeigevorrichtung 51 erzeugten Bildes in einen vom Auge I durch die Windschutzscheibe 3 gesehenen Vordergrund wird der Motor im Motorgehäuse 57c um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen gedreht. Die Betätigungskraft des Motors wird durch die Reihe von Zahnrädern übertragen, um die Abschirmplatte 57b aus der liegenden in die stehende Stellung zu schwenken.
Die Aufrichtbewegung der Abschirmplatte 57b bewegt das Hinterende der Abdeckplatte 57a, das am Vorderende der Abschirmplatte 57b abgelenkt ist, nach oben, während das Vorderende der Abdeckplatte 57a sich - bezogen auf das Fahrzeug - nach hinten bewegt, und zwar entlang Führungsnuten 1d, denn die Führungsstifte sind gleitfähig in je einer der Führungsnuten 1d aufgenommen, die an inneren Seitenflächen des Öffnungsrahmens 1c ausgebildet sind. Dadurch wird die Abdeckplatte 57a zur Abschirmplatte 57b geklappt, um die Öffnung 1b vollständig freizugeben.
Dementsprechend wird ein an der Anzeigefläche 51a der Anzeigevorrichtung 51 erzeugtes Bild durch die Reflexionsfläche 53a des Vergrößerungsreflektors 53 zur Öffnung 1b reflektiert, so dass ein vergrößertes Bild durch die transparente Schutzabdeckung 55 an die über dem Armaturenbrett 1 befindliche Windschutzscheibe 3 projiziert wird. Das vergrößerte Bild wird einem Vordergrund des Fahrzeugs überlagert, so dass es über die Windschutzscheibe 3 für das Auge I sichtbar ist.
In diesem Zustand wird eine Blicklinie S. die vom Auge I direkt durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet ist, durch die stehende Abschirmplatte 57b unterbrochen. Somit ist für das Auge I die Innenseite des Armaturenbretts 1 nicht durch die Öffnung 1b sichtbar.
Ein äußerer Lichtstrahl, wie z. B. Sonnenlicht, der durch die Windschutzscheibe 3 in das Innere des Fahrzeugs eintritt, wird durch die transparente Schutzabdeckung 55 nach hinten reflektiert. Der reflektierte Lichtstrahl gelangt auf die Oberfläche 57d der zur Abschirmplatte 57b geklappten Abdeckplatte 57a. Der Lichtstrahl wird unregelmäßig reflektiert, um durch die Unregelmäßigkeit der rauen Oberfläche 57d geschwächt zu werden, so dass der reflektierte Lichtstrahl das Auge I nicht erreicht, selbst wenn er nochmals an der Windschutzscheibe 3 reflektiert wird.
Die Abdeckplatte 57a unterbricht auch den durch die transparente Schutzabdeckung 55 reflektierten äußeren Lichtstrahl, damit dieser nicht direkt das Auge I erreicht.
Wenn eine Einblendung des Bildes in den Vordergrund des Fahrzeugs nicht gewünscht wird, wird der Motor im Motorgehäuse 57c um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen in der dem Überlagerungszustand entgegengesetzten Richtung gedreht. Die Betätigungskraft des Motors wird über die Reihe von Zahnrädern auf die Abschirmplatte 57b ausgeübt, die aus der stehenden in die liegende Stellung bewegt wird.
Dadurch bewegt sich infolge des Umschwenkens der Abschirmplatte 57b das hintere Ende der Abdeckplatte 57a aus der angehobenen Stellung in die Nähe der Öffnung 1b, während sich das Vorderende der Abdeckplatte 57a bezogen auf das Fahrzeug nach vorn bewegt, nämlich entlang der Führungsnuten 1d, denn die Führungsstifte sind gleitfähig in je einer der Führungsnuten 1d aufgenommen, die an den inneren Seitenflächen des Öffnungsrahmens 1c ausgebildet sind. Dadurch wird die Abdeckplatte 57a aus dem gefalteten Zustand auseinandergeklappt, um die Öffnung 1b vollständig zu verschließen.
Dementsprechend unterbricht die entlang der Öffnung 1b flachgelegte Abschirmplatte 57b keine Blicklinie S des Auges I und ermöglicht dadurch dem Fahrer ein größeres Blickfeld auf den Vordergrund.
Im geschlossenen Zustand der Öffnung 1b bilden die Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b einen Teil der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1, und die Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b können jeweils die gleiche Rauigkeit und sonstige Oberflächenbeschaffenheit wie das Armaturenbrett 1 aufweisen. Auf diese Weise wird ein äußerer Lichtstrahl, der durch die Windschutzscheibe 3 ins Innere des Fahrzeugs eintritt, durch die Oberflächen 57d und 57e nur wenig reflektiert, so dass der reflektierte Lichtstrahl nicht das Auge I erreicht, nicht einmal über eine weitere Reflexion des Lichtstrahls an der Windschutzscheibe 3.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach der ersten Ausführungsform wird ein Bild, das aus der im Armaturenbrett 1 untergebrachten Anzeigevorrichtung 51 projiziert wird, durch den Vergrößerungsreflektor 53 an die vor dem Auge befindliche Windschutzscheibe 3 reflektiert. Das Bild wird aus dem Armaturenbrett 1 durch die Öffnung 1b gestrahlt, die die zum Verschließen der Öffnung 1b dienende Abdeckplatte 57a aufweist. Im geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57a steht diese auf einem hinteren Umfangsabschnitt der Öffnung 1b, um die Blicklinie S zu unterbrechen, die vom Auge I durch die Öffnung 1b direkt ins Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet ist. Im geschlossenen Zustand der zum Verschließen der Öffnung 1b dienenden Abdeckplatte 57a liegt die Abdeckplatte 57a flach, um mit der Oberseite 1a bündig abzuschließen, so dass die Abdeckplatte 57a keine Störung einer Blicklinie 5 darstellt, die vom Auge I zum Vordergrund gerichtet ist.
Somit ist sicher verhindert, dass eine vom Auge I ausgehende Blicklinie S durch die Öffnung 1b direkt ins Innere des Armaturenbretts 1 gelangt, und es entsteht somit keine diesbezügliche Störung des Fahrers.
Bei der ersten Ausführungsform weisen die Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b jeweils eine Rauigkeit auf, um eine Lichtreflexion an diesen Oberflächen zu verhindern. Alternativ können die Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b durch eine Mattierung oberflächenbehandelt sein.
Optional braucht die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b nicht oberflächenbehandelt zu sein, um eine Lichtreflexion an dieser Oberfläche zu verhindern, denn ein äußerer Lichtstrahl wird im geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57a die Oberfläche 57e nicht erreichen.
Vorzugsweise beginnen die Auf- und Einklappbewegungen der Abschirmplatte 57b im Zusammenhang mit Ein-/Aus­ schaltbetätigungen der Anzeigevorrichtung 51 zum Erzeugen des Bildes. Das heißt, die Hochklappbewegung der Abschirmplatte 57b beginnt, wenn die Anzeigevorrichtung 51 eingeschaltet wird, wohingegen die Einklappbewegung der Abschirmplatte 57b beginnt, wenn die Anzeigevorrichtung 51 ausgeschaltet wird.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach der ersten Ausführungsform öffnet und schließt die Abdeckplatte 57a die Öffnung 1b, während die Abschirmplatte 57b in ihrem stehenden Zustand eine vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S unterbricht. Wie in einer Schnittansicht gemäß Fig. 4 veranschaulicht, kann jedoch eine einzige Abdeckplatte 57f vorgesehen sein, um die Öffnung 1b zu verschließen und in einem geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57f eine vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S zu unterbrechen. Die Abdeckplatte 57f schwenkt zwischen ihrem in Fig. 4 gezeigten geschlossenen Zustand (liegende Stellung) und ihrem geöffneten Zustand (stehende Stellung), der in einer Schnittansicht gemäß Fig. 5 veranschaulicht ist.
Wie in einer Schnittansicht gemäß Fig. 6 veranschaulicht, kann alternativ ein Paar von Abdeckplatten in Form einer vorderen Abdeckplatte 57g und einer hinteren Abdeckplatte 57h vorhanden sein, die an einem vorderen bzw einem hinteren Umfangsabschnitt der Öffnung 1b schwenkbar gelagert sind. Die Abdeckplatten 57g und 57h schwenken zwischen ihrem in Fig. 6 gezeigten geschlossenen Zustand (liegende Stellung) und ihrem offenen Zustand (stehende Stellung), der in einer Schnittansicht gemäß Fig. 7 veranschaulicht ist. Die hintere Abdeckplatte 57h unterbricht in ihrem stehenden Zustand eine vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S.
Die Abdeckplatten 57f und 57h können eine Rückseite 57j bzw. 57k aufweisen, die so verarbeitet ist, dass eine Lichtreflexion verhindert wird. Dadurch wird ein äußerer Lichtstrahl, der durch die Windschutzscheibe 3 ins Innere des Fahrzeugs tritt, durch die Rückseite 57j bzw. 57k nur wenig reflektiert, so dass der reflektierte Lichtstrahl nicht das Auge I erreicht, nicht einmal über eine weitere Reflexion des Lichtstrahls an der Windschutzscheibe 3.
Wie vorstehend beschrieben, können eine oder mehrere Abdeckplatten verwendet werden, um die Öffnung 1b zu schließen, und kann eine zusätzliche Abschirmplatte kann dazu dienen, im offenen Zustand der Abdeckungen eine vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S zu unterbrechen.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach der ersten Ausführungsform kann die transparente Schutzabdeckung 55 durch eine bildvergrößernde Fresnellinse ersetzt werden, während der Vergrößerungsreflektor 53 durch einen flachen Reflektor ersetzt werden kann. In diesem Fall ist die zum Verschließen der Öffnung 1b dienende Abdeckplatte 57a dazu ausgebildet, eine äußere Fresneloberfläche der Linse zu schützen.
Die vorliegende Erfindung lässt sich auf eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung, die an der Öffnung 1b keine transparente Schutzabdeckung aufweist, oder auf eine weitere in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung anwenden, bei der ein aus einer Anzeigevorrichtung abgestrahltes Bild an einen Überlagerungsbildschirm anstatt an einen Teil der Windschutzscheibe 3 projiziert wird.
Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen öffenbaren Abdeckeinheit erörtert. Eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung, die in der zweiten Ausführungsform enthalten ist, weist einen Überlagerungsbildschirm auf, an den ein aus einer Anzeigevorrichtung abgestrahltes Bild projiziert wird.
Fig. 8 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Betriebszustands der zweiten Ausführungsform. Die Bezugsziffer 100 bezeichnet die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform. Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung überlagert ein an einen Überlagerungsbildschirm 110 abgestrahltes Bild einem Vordergrund, der durch eine vor dem Überlagerungsbildschirm 110 angeordnete Windschutzscheibe 3 sichtbar ist. Im Betriebszustand befindet sich der Überlagerungsbildschirm 110 oberhalb einer in der Oberseite 1a eines Armaturenbretts 1 ausgebildeten Öffnung 1b, und zwar entlang der Windschutzscheibe 3, die einen im wesentlichen einheitlichen Neigungswinkel zu der Vertikalrichtung oder der Längsrichtung eines Fahrzeugs einnimmt.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 umfasst ferner eine Anzeigevorrichtung 130 zum Anzeigen eines an den Überlagerungsbildschirm 110 zu projizierenden Bildes, einen Vergrößerungsreflektor 150, eine Hebeeinheit 170 für den Überlagerungsbildschirm 110, eine Abdeckeinheit 190, usw. Das Armaturenbrett 1 beherbergt die Anzeigevorrichtung 130, den Vergrößerungsreflektor 150 und die Hebeeinheit 170.
Die Anzeigevorrichtung 130 und der Vergrößerungsreflektor 150 sind als eine Einheit definiert, die in einem Gehäuse 160 aufgenommen ist, das eine obere Öffnung 161 zum Abstrahlen eines Bildes aufweist, um das Bild auf den Überlagerungsbildschirm 110 zu projizieren, wie in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht in Fig. 9 dargestellt. Die Hebeeinheit 170 umfasst ein Paar von zueinander symmetrischen Gelenkeinheiten in Form einer linken Gelenkeinheit 171 und einer rechten Gelenkeinheit 171, die an je einer Seite des Gehäuses 160 angeordnet und mit dem Überlagerungsbildschirm 110 verbunden sind, um diesen zu heben.
Auf die Gelenkeinheiten 171 wird nun genauer eingegangen; jede Gelenkeinheit 171 weist eine mit einer Seite des Überlagerungsbildschirms 110 verbundene Tragstrebe 172 auf, und die Tragstrebe 172 besitzt ein Paar von Führungszapfen 172a, die am unteren Ende der Tragstrebe 172 von ihrer äußeren Seitenfläche abstehen, wie in Fig. 10 strichliniert dargestellt. Außerdem besitzt die Tragstrebe 172 einen Gelenkzapfen 172b, der am unteren Ende der Tragstrebe 172 von ihrer inneren Seitenfläche absteht, wie in Fig. 10 mit durchgezogener Linie dargestellt.
Die Hebeeinheit 170 besitzt ferner einen feststehenden Grundrahmen 173b und einen beweglichen Grundrahmen 173c, und über den feststehenden Grundrahmen 173b und den beweglichen Grundrahmen 173c hinweg ist ein Paar von bogenförmigen Nockenführungsschlitzen 173a zum Führen der beiden Führungszapfen 172a ausgebildet.
Ein oberer Abschnitt jedes Nockenführungsschlitzes 173a ist im beweglichen Grundrahmen 173c in der Weise ausgebildet, dass dieser Abschnitt den beweglichen Grundrahmen 173c durchdringt, während der andere, untere Abschnitt des Nockenführungsschlitzes 173a in einer inneren Seitenfläche des feststehenden Grundrahmens 173b ausgebildet ist.
Der bewegliche Grundrahmen 173c bewegt sich relativ zum feststehenden Grundrahmen 173b in einer Richtung, die in Fig. 10 durch einen Doppelpfeil A gezeigt ist.
Die beiden Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 bewegen sich von den unteren Enden zu den oberen Enden der Nockenführungsschlitze 173a, die über den feststehenden Grundrahmen 173b und den beweglichen Grundrahmen 173c hinweg ausgebildet sind, so dass der an der Tragstrebe 172 befestigte Überlagerungsbildschirm 110 sich im Armaturenbrett 1 von einer in den Fig. 9 und 10 gezeigten versenkten Stellung in eine in Fig. 11 gezeigte Zwischenstellung bewegt. In der versenkten Stellung befindet sich der Überlagerungsbildschirm 110 in Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs gesehen vor dem Gehäuse 160, während er sich in der Zwischenstellung oberhalb des Gehäuses 160 befindet.
Die Bewegung der Tragstrebe 172 mit dem Überlagerungsbildschirm 110 zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung erfolgt durch einen Schwenkarm 175. Der Schwenkarm 175 weist an seinem Vorderende einen Langschlitz 175a zum gleitfähigen Aufnehmen des Gelenkzapfens 172b der Tragstrebe 172 auf, und der Schwenkarm 175 wird mittels eines (nicht dargestellten) Motors zwischen den in den Fig. 10 und 11 dargestellten Zuständen geschwenkt. In der Zwischenstellung des Überlagerungsbildschirms 110 befindet sich der Gelenkzapfen 172b der Tragstrebe 172 nahe an einem offenen Ende des Langschlitzes 175a des Schwenkarms 175, wie in Fig. 11 veranschaulicht.
Da jeder Nockenführungsschlitz 173a eine Bogenform beschreibt, verändert die Bewegung der Führungszapfen 172a entlang der Nockenführungsschlitze 173a den Neigungswinkel des Überlagerungsbildschirms 110 während des Hubs des Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung. In der versenkten Stellung ist der Überlagerungsbildschirm 110 im wesentlichen in Vertikalrichtung des Fahrzeugs geneigt, während in der Zwischenstellung der Überlagerungsbildschirm 110 im wesentlichen parallel zur Windschutzscheibe 3 geneigt ist.
Wie in Fig. 12 veranschaulicht, die eine Außenseitenansicht der Gelenkeinheit ist, sind darin vertikal erstreckte Langlöcher 173d und 173e vorhanden, die in einem oberen bzw unteren Endabschnitt des beweglichen Grundrahmens 173c ausgebildet sind und diesen durchdringen. Außerdem sind an der Außenseite des Grundrahmens 173c an einem oberen Endabschnitt des beweglichen Grundrahmens 173c nahe bei den oberen Enden der Nockenführungsschlitze 173a zwei Sperrhebel 173f angeordnet.
Sobald ein an der Tragstrebe 172 ausgebildeter Verbindungsstift 174a sich innerhalb des Langlochs 173d nach oben bewegt, kippen die Sperrhebel 173f um je einen Drehpunkt 173g, um - wie in Fig. 13 dargestellt - je einen der Führungszapfen 172a zu halten, die ans obere Ende der zugehörigen Nockenführungsschlitze 173a gebracht wurden.
Andererseits - wie in Fig. 12 gezeigt - kippen die Sperrhebel 173f um den jeweiligen Drehpunkt 173g und geben den jeweiligen Führungszapfen 172a frei, sobald der Verbindungsstift 174a sich im Langloch 173d nach unten bewegt.
Wie in Fig. 14 dargestellt, ist an einer Außenseite des Grundrahmens 173c parallel zu diesem ein Hubrahmen 174 angeordnet. Der Hubrahmen 174 trägt an seiner Innenfläche in der Nähe seines oberen Endes den Verbindungsstift 174a, und der Verbindungsstift 174a dringt durch die beiden Sperrhebel 173f, wobei er im Langloch 173d des beweglichen Grundrahmens 173c aufgenommen ist.
Der Hubrahmen 174 besitzt ferner einen federgespannten, nach innen ragenden Federbefestigungsstift 174b, der im Langloch 173e aufgenommen ist, das in einem unteren Abschnitt des beweglichen Grundrahmens 173c angeordnet ist. Der Federbefestigungsstift 174b ist mit einem Ende einer Zugfeder 174c verbunden, und das andere Ende der Zugfeder 174c ist mit einem weiteren Federbefestigungsstift 173h verbunden, der von der Innenseite des beweglichen Grundrahmens 173c etwas oberhalb des Langlochs 173e absteht. Die Wirkung der Zugfeder 174c besteht darin, die Federbefestigungsstifte 173h und 174b nahe zueinander zu bringen.
Der Hubrahmen 174 ist mittels eines außerhalb des Hubrahmens 174 angeordneten Führungsrahmens 176 gleitfähig gelagert. Somit bewegt sich der Hubrahmen 174 entlang des Führungsrahmens 176 nach oben, so dass der Verbindungsstift 174a sich vom unteren zum oberen Ende des Langlochs 173d bewegt, während der Federbefestigungsstift 174b sich im Langloch 173e nach oben bewegt. Während der Bewegungen bewegt sich nur der Hubrahmen 174 bezüglich des Grundrahmens 173c aufwärts.
Nachdem der Verbindungsstift 174a das obere Ende des Langlochs 173d erreicht hat und auch der Federbefestigungsstift 174b das obere Ende des Langlochs 173e erreicht hat, wie in der Seitenansicht nach Fig. 15 dargestellt, bewegt sich der bewegliche Grundrahmen 173c zusammen mit dem Hubrahmen 174 über den Verbindungsstift 174a und den Federbefestigungsstift 174b.
Die Bewegung des Verbindungsstifts 174a vom unteren zum oberen Ende des Langlochs 173d kippt jeden Sperrhebel 173f um seinen Drehpunkt 173g aus dem in Fig. 12 gezeigten Zustand, so dass die Sperrhebel 173f die am oberen Ende der Nockenführungsschlitze 173a befindlichen Führungszapfen 172a festhalten, wie in Fig. 13 dargestellt.
Wie in der Seitenansicht nach Fig. 16 dargestellt, bewegt eine weitere Aufwärtsbewegung des Hubrahmens 174 den beweglichen Grundrahmen 173c zusammen mit dem an der Tragstrebe 172 befestigten Überlagerungsbildschirm 110, da die Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 mit den Sperrhebeln 173f des beweglichen Grundrahmens 173c in Eingriff gebracht worden sind. Schließlich erreicht der Hubrahmen 174 seine höchste Stellung entlang des Führungsrahmens 176, wie in der perspektivischen Ansicht nach Fig. 17 dargestellt.
Dementsprechend wird der Überlagerungsbildschirm 110 aus dem Armaturenbrett 1 herausbewegt, um die in Fig. 8 gezeigte Betriebsstellung zu erreichen, in der der Überlagerungsbildschirm 110 sich zwischen der Windschutzscheibe 3 und dem Fahrerauge befindet.
In der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung des Überlagerungsbildschirms 110 haben die beiden Sperrhebel 173f die beiden Führungszapfen 172a freigegeben, wie in Fig. 12 dargestellt. Die Sperrhebel 173f halten die Führungszapfen 172a, wenn die Tragstrebe 172 sich zusammen mit dem Überlagerungsbildschirm 110 aus der Zwischenstellung ein bisschen nach oben bewegt, wie in Fig. 13 veranschaulicht.
Der Hubrahmen 174 wird mittels eines (nicht dargestellten) Motors über einen Zeitsteuerriemen 177a zwischen der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung und der in Fig. 8 oder Fig. 16 gezeigten Betriebsstellung nach oben und unten bewegt. Ein Ende des Zeitsteuerriemens 177a ist mit einem Verbindungsstift 174f verbunden, der von der Außenseite des Hubrahmens 174 absteht, wie in den Fig. 14 bis 16 dargestellt. Der Steuerriemen 177a besitzt eine geeignete Elastizität zum Übertragen einer Antriebskraft des Motors über ein Antriebsrad 177b. Die Motorantriebskraft kann auch einen weiteren Hubrahmen 174 einer weiteren Gelenkeinheit 171 über ein weiteres Antriebsrad 177b und einen weiteren Zeitsteuerriemen 177a bewegen. Der Motor ist ein anderer als der zuvor erwähnte, der den Schwenkarm 175 bewegen kann.
Die umgekehrte Drehung des vorstehend genannten Motors bewegt den Steuerriemen 177a über das Antriebsrad 177b in der Weise, dass der Hubrahmen 174 aus seiner höchsten Stellung am Führungsrahmen 176 nach unten bewegt wird. Dadurch wird der Überlagerungsbildschirm 110 zusammen mit der Tragstrebe 172 aus der Betriebsstellung nach unten in die Zwischenstellung bewegt. Während der Abwärtsbewegung übt die Zugfeder 174c eine Kraft aus, die die Federbefestigungsstifte 173h, 174b zusammenzuziehen versucht. Somit bewegt sich der bewegliche Grundrahmen 173c zusammen mit dem Hubrahmen 174 nach unten.
Das heißt, die Sperrhebel 173f halten die Führungszapfen 172a solange, bis der Hubrahmen 174 seine in Fig. 12 dargestellte unterste Stellung am Führungsrahmen 176 erreicht. Denn der Verbindungsstift 174a erreicht das untere Ende des Langlochs 173d erst, wenn der Überlagerungsbildschirm 110 die Zwischenstellung erreicht.
Wie in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht gemäß Fig. 18 dargestellt, umfasst die Abdeckeinheit 190 eine vordere Abdeckung 191 und eine hintere Abdeckung 192 zum Verschließen der Öffnung 1b, einen Gelenkarm 193 zur Herstellung einer Wirkverbindung zwischen der hinteren Abdeckung 192 und dem Schwenkarm 175, eine die vordere Abdeckung 191 in ihre offene Stellung vorspannende Schraubenfeder 194, einen Schwenkbegrenzungsarm 195 zum schwenkbaren Verbinden der vorderen Abdeckung 191 mit einem Rahmen 1c der Öffnung 1b, usw.
Die hintere Abdeckung 192 besteht aus einem undurchsichtigen Werkstoff, wie das Armaturenbrett 1, und ist als im wesentlichen rechteckige Platte mit Rahmen ausgebildet. Die hintere Abdeckung 192 hat ein hinteres Ende, das an einer in Längsrichtung des Fahrzeugs gesehen hinteren Seite der Öffnung 1b schwenkbar an einer Umfangsfläche der Öffnung 1b in der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 gelagert ist.
Die hintere Abdeckung 192 besitzt ein vorderes Ende, das über einen Fortsatz 192a schwenkbar mit einem Ende des Gelenkarms 193 verbunden ist, und das andere Ende des Gelenkarms 193 ist schwenkbar mit einem Mittelabschnitt des Schwenkarms 175 verbunden. Die hintere Abdeckung 192 besitzt ferner einen Fortsatz 192c, der an der Vorderseite des Fortsatzes 192a angeordnet ist, und der Fortsatz 192c ist an seinem Vorderabschnitt mit einem Schiebeansatz 192b versehen.
Die hintere Abdeckung 192 ragt aus der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1, wie in Fig. 19 gezeigt, wenn der Schwenkarm 175 geschwenkt worden ist, um die in Fig. 11 gezeigte Zwischenstellung zu erreichen. Das heißt, die hintere Abdeckung 192 öffnet einen hinteren Hauptteil der Öffnung 1b, solange die stehende hintere Abdeckung 192 die vom Fahrerauge I durch die Öffnung 1b zum Inneren des Armaturenbretts 1 gerichtete Blicklinie S unterbricht.
Die hintere Abdeckung 192 wird entlang der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 flachgelegt, wie in Fig. 18 gezeigt, wenn der Schwenkarm 175 geschwenkt worden ist, um die in Fig. 10 gezeigte versenkte Stellung zu erreichen. Das heißt, die hintere Abdeckung 192 schließt den hinteren Hauptteil der Öffnung 1b, so dass die vom Fahrerauge I zum Armaturenbrett 1 gerichtete Blicklinie S nicht durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 treten kann.
Die hintere Abdeckung 192 hat eine Rückseite mit einer mattierten Oberfläche, um die Reflexion von Licht an der Rückseite zu verhindern, die im offenen Zustand der Abdeckeinheit zur Öffnung 1b gewandt ist.
Wie die hintere Abdeckung 192 besteht die vordere Abdeckung 191 aus dem gleichen undurchsichtigem Werkstoff wie das Armaturenbrett 1 und ist als im wesentlichen rechteckige Platte mit Rahmen ausgebildet. Die vordere Abdeckung 191 besitzt ein vorderes Ende, das an einer vorderen Umfangsseitenwand der Öffnung 1b der Armaturenbrettoberseite 1a schwenkbar gelagert ist. Die vordere Abdeckung 191 wird durch die Schraubenfeder 194, die auf einer Schwenkachse der vorderen Abdeckung 191 steckt, in ihre offene Stellung vorgespannt, um einen vorderen, kleineren Teil der Öffnung 1b zu öffnen.
Die vordere Abdeckung 191 hat ein hinteres Ende mit einem Langloch 191a, das einen Verbindungsstift 195a aufnimmt, der an einem Ende des Schwenkbegrenzungsarms 195 ausgebildet ist. Somit ist die vordere Abdeckung 191 schwenkbar mit dem Schwenkbegrenzungsarm 195 verbunden. Das andere Ende des Schwenkbegrenzungsarms 195 ist an einem hinteren Umfangsabschnitt der Öffnung 1b schwenkbar gelagert.
Die hintere Abdeckung 192 schließt, wie in Fig. 18 gezeigt, den hinteren, größeren Teil der Öffnung 1b, sobald der Schwenkarm 175 so weit geschwenkt worden ist, dass er einen Winkel einnimmt, der der in Fig. 10 gezeigten versenkten Stellung des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht. Im geschlossenen Zustand drückt der Schiebeansatz 192b der hinteren Abdeckung 192 den Schwenkbegrenzungsarm 195 zur Innenseite des Armaturenbretts 1 gegen die zur Öffnung drängende Kraft der Schraubenfeder 194. Der Schwenkbegrenzungsarm 195 stoppt ein weiteres Schwenken der hinteren Abdeckung 192 im geschlossenen Zustand, in dem die hintere Abdeckung 192 entlang der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 flachgelegt ist.
Die vordere Abdeckung 191 öffnet den vorderen, kleineren Teil der Öffnung 1b, wie in Fig. 19 dargestellt, sobald der Schwenkarm 175 so weit geschwenkt worden ist, dass er einen Winkel einnimmt, der der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht. Der Schiebeansatz 192b der hinteren Abdeckung 192 gibt den Schwenkbegrenzungsarm 195 frei, so dass der Schwenkbegrenzungsarm 195 durch die zur Öffnung drängende Kraft der Schraubenfeder 194 um sein anderes Ende schwenkt. Der Schwenkbegrenzungsarm 195 stoppt ein weiteres Schwenken der vorderen Abdeckung 191 im offenen Zustand, in dem die vordere Abdeckung 191 von der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 aufragt.
Mithin werden die Öffnungs- und Schließbewegungen der vorderen und der hinteren Abdeckung 191, 192 durch das Schwenken des Schwenkarms 175 erreicht, der zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung des Überlagerungsbildschirms 110 bewegt wird. Wie in den Fig. 13 und 14 veranschaulicht, steht der Überlagerungsbildschirm 110 den Abdeckungen 191, 192 nicht im Weg, denn der Überlagerungsbildschirm 110 bewegt sich in Bezug auf das Schwenken des Schwenkarms 175 ebenso wie die Abdeckungen 191, 192.
Die Oberseite der Abdeckungen 191, 192 hat eine Krümmung, die im geschlossenen Zustand der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 entspricht.
Es sei bemerkt, dass die hintere Abdeckung 192 der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform auch als die in der Kurzfassung der Erfindung genannte Abschirmplatte dient.
Als nächstes wird die Betriebsweise der in dieser Art gestalteten, in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform, insbesondere die Betriebsweise der Abdeckeinheit 190, erörtert.
Um ein vergrößertes virtuelles Bild optischer Information, das von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahlt wird, in einen durch die Windschutzscheibe 3 und den Überlagerungsbildschirm 110 gesehenen Vordergrund einzublenden, um das Bild für das Fahrerauge sichtbar zu machen, wird zuerst der Motor zum Bewegen des Schwenkarms 175 um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen gedreht. Die Antriebskraft des Motors schwenkt den Schwenkarm 175 aus einem in Fig. 10 gezeigten Zustand, der der versenkten Stellung entspricht, in einen in Fig. 11 gezeigten anderen Zustand, der der Zwischenstellung des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht.
Dadurch bewegt sich die hintere Abdeckung 192, die über den Gelenkarm 193 schwenkbar mit dem Schwenkarm 175 verbunden ist, in ihre offene Stellung, während der Schiebeansatz 192b der hinteren Abdeckung 192 den Schwenkbegrenzungsarm 195 freigibt, so dass die vordere Abdeckung 191 durch die Vorspannkraft der Schraubenfeder 194 geöffnet wird. Somit öffnen die vordere Abdeckung 191 und die hintere Abdeckung 192 die Öffnung 1b vollständig.
In diesem Zustand kann der Fahrer das Innere des Armaturenbretts 1 nicht sehen, da die Blicklinie S. die vom Auge I durch die Oberseitenöffnung 1a ins Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet werden könnte, durch die hintere Abdeckung 192, die sich in ihrem offenen Zustand befindet, unterbrochen wird.
Als nächstes wird der zweite Motor zum Antreiben des Antriebsrads 177b um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen gedreht. Die Antriebskraft des zweiten Motors wird über den Zeitsteuerriemen 177a an den Hubrahmen 174 abgegeben, so dass der Hubrahmen 174 sich aus seiner untersten Stellung nach oben bewegt. Gleichzeitig bewegt sich der Überlagerungsbildschirm 110 zusammen mit der Tragstrebe 172 aus der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung nach oben in die in Fig. 8 oder Fig. 16 gezeigte Betriebsstellung.
Dementsprechend wird ein von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahltes Bild durch den Vergrößerungsreflektor 150 so reflektiert, dass es durch die obere Öffnung 161 des Gehäuses 160 und die Öffnung 1b tritt, und das vergrößerte Bild wird auf den Überlagerungsbildschirm 110 projiziert, der sich in seiner Betriebsstellung befindet. Das vergrößerte Bild auf dem Überlagerungsbildschirm 110 wird dem Vordergrund überlagert, der durch den Überlagerungsbildschirm 110 und die Windschutzscheibe 3 sichtbar ist, wenn die Blicklinie des Fahrers vom Auge I zum Überlagerungsbildschirm 110 gerichtet ist.
Selbst wenn ein äußerer Lichtstrahl, z. B. ein Sonnenstrahl, durch die Windschutzscheibe 3 in der Weise ins Innere des Fahrzeugs gelangt, dass er die Rückseite der geöffneten hinteren Abdeckung 192 erreicht, wird der äußere Lichtstrahl an der Rückseite, die zur Erzielung einer Oberflächenrauigkeit mattiert wurde, unregelmäßig reflektiert. Somit wird der äußere Lichtstrahl an der Rückseite der geöffneten hinteren Abdeckung 192 nur wenig reflektiert, damit er nicht das Auge I über eine weitere Reflexion an der Windschutzscheibe 3 erreicht.
Sobald nicht mehr gewünscht wird, ein von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahltes vergrößertes virtuelles Bild optischer Information einem durch die Windschutzscheibe 3 gesehenen Vordergrund zu überlagern, wird der Motor zum Bewegen des Antriebsrads 177b um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen entgegen der oben genannten Richtung gedreht. Die Antriebskraft des Motors wird über den Steuerriemen 177a an den Hubrahmen 174 abgegeben, so dass der Hubrahmen 174 sich aus seiner höchsten Stellung am Führungsrahmen 176 nach unten bewegt. Somit bewegt sich der mit der Tragstrebe 172 verbundene Überlagerungsbildschirm 110 aus dem in Fig. 8 oder Fig. 16 gezeigten, der Betriebsstellung entsprechenden Zustand nach unten in einen in Fig. 11 gezeigten anderen Zustand, der der Zwischenstellung entspricht.
Als nächstes wird der Motor zum Bewegen des Schwenkarms 175 um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen gedreht, deren Richtung dem Öffnungsvorgang der Abdeckeinheit entgegengesetzt ist. Die Antriebskraft des ersten Motors schwenkt den Schwenkarm 175 aus dem in Fig. 11 gezeigten Zustand, der der Zwischenstellung entspricht, in den in Fig. 10 gezeigten Zustand, der der versenkten Stellung des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht.
Dadurch bewegt sich die hintere Abdeckung 192, die über den Gelenkarm 193 schwenkbar mit dem Schwenkarm 175 verbunden ist, in ihre geschlossene Stellung, während der Schiebeansatz 192b der hinteren Abdeckung 192 das Schwenken des Schwenkbegrenzungsarms 195 begrenzt, so dass die vordere Abdeckung 191 gegen die Vorspannkraft der Schraubenfeder 194 geschlossen wird. Somit verschließen die Abdeckungen 191, 192 vollständig die Öffnung 1b.
Dementsprechend unterbricht die geschlossene hintere Abdeckung 192 nicht die vom Auge I ausgehende Blicklinie S in der Nähe der Öffnung 1b und ermöglicht dadurch dem Auge I ein größeres Blickfeld.
Selbst wenn im geschlossenen Zustand der vorderen Abdeckung 191 und der hinteren Abdeckung 192 ein äußerer Lichtstrahl durch die Windschutzscheibe 3 in der Weise ins Innere des Fahrzeugs gelangt, dass er die Abdeckungen 191, 192 erreicht, wird der äußere Lichtstrahl an den rauen Oberseiten der Abdeckungen 191, 192 unregelmäßig reflektiert. Mithin wird der äußere Lichtstrahl an den Oberseiten der Abdeckungen 191, 192 nur wenig reflektiert und erreicht daher nicht einmal über eine weitere Reflexion an der Windschutzscheibe 3 das Auge I.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung überlagert ein von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahltes virtuelles Bild optischer Information einem durch die Windschutzscheibe 3 des Fahrzeugs gesehenen Vordergrund, so dass die Information für das Auge I eines Fahrers sichtbar wird. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und der Überlagerungsbildschirm 110 befindet sich im Betriebszustand des Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der Windschutzscheibe 3 und dem Auge I. Der Überlagerungsbildschirm 110 wird im Armaturenbrett 1 aus der versenkten Stellung, die sich an der Vorderseite des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden Gehäuses 160 befindet, in die oberhalb des Gehäuses 160 befindliche Zwischenstellung bewegt. Das heißt, jeder der Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 bewegt sich vom unteren zum oberen Ende des jeweiligen bogenförmigen Nockenführungsschlitzes 173a, während der Schwenkarm 175 schwenkt, um die Tragstrebe 172 zu bewegen. Der Nockenführungsschlitz 173a erstreckt sich über den feststehenden Grundrahmen 173b und den beweglichen Grundrahmen 173c. Dann wird der Hubrahmen 174 nach oben bewegt, wobei die Sperrhebel 173f des beweglichen Grundrahmens 173c die am Ende der Nockenführungsschlitze 173a befindlichen Führungszapfen 172a festhalten. Dadurch bewegt der bewegliche Grundrahmen 173c die mit dem Überlagerungsbildschirm 110 verbundene Tragstrebe 172 aus der Zwischenstellung in die Betriebsstellung.
Somit ist der Überlagerungsbildschirm 110 nicht oberhalb des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden Gehäuses 160, sondern an der Vorderseite des Gehäuses 160 im Armaturenbrett 1 aufgenommen, solange der Überlagerungsbildschirm 110 nicht im Einsatz ist. Denn es ist einfacher, die Längsabmessung als die Höhe des Armaturenbretts 1 zu vergrößern, um Unterbringungsplatz für den Überlagerungsbildschirm 110 im Bereich des Gehäuses 160 zu schaffen.
Bei der zweiten Ausführungsform wird der Überlagerungsbildschirm 110 im Armaturenbrett 1 zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung durch den Nockenmechanismus bewegt, der die Nockenführungsschlitze 173a und die Führungszapfen 172a umfasst, während der Überlagerungsbildschirm 110 zwischen der Zwischenstellung und der Betriebsstellung durch den Zapfenhaltemechanismus bewegt wird, der die Sperrhebel 173f aufweist. Jedoch kann der Nockenmechanismus in der Weise abgewandelt werden, dass er mit dem Zapfenhaltemechanismus integriert wird.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet die Zugfeder 174c, um den Federbefestigungsstift 173h des beweglichen Grundrahmens 173c und den Federbefestigungsstift 174b des Hubrahmens 174 zu drängen, sich aufeinander zuzubewegen. Die Vorspannkraft ermöglicht es den Sperrhebeln 173f, die am oberen Ende der Nockenführungsschlitze 173a befindlichen Führungszapfen 172a selbst während der Abwärtsbewegung des Hubrahmens 174 festzuhalten.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform befindet sich der Überlagerungsbildschirm 110 in seiner versenkten Stellung an der Vorderseite des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden Gehäuses 160, während die Gelenkeinheiten 171 der Hebeeinheit 170 an je einer Seite des Gehäuses 160 angeordnet sind. Mithin stört der Überlagerungsbildschirm 110 keine Gelenkeinheit 171, während er zwischen seiner versenkten Stellung und der Zwischenstellung bewegt wird. Diese Anordnung minimiert einen zusätzlichen Unterbringungsraum für die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 im Armaturenbrett 1.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform variiert der Neigungswinkel des Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung. Somit ist der Überlagerungsbildschirm 110 in seiner versenkten Stellung nahe am Gehäuse 160 angeordnet, um den Unterbringungsraum des Überlagerungsbildschirms 110 zu minimieren, während der Überlagerungsbildschirm 110 in der Betriebsstellung einen gewünschten Neigungswinkel, nämlich eine zur Windschutzscheibe 3 im wesentlichen parallele Lage, aufweist.
Die Abdeckeinheit 190 kann in der Weise ausgebildet sein, dass sie sich unabhängig von der Bewegung des Überlagerungsbildschirms 110 bewegt. Nach einer optionalen Konstruktion kann die hintere Abdeckung 192 der Abdeckeinheit 190 dazu dienen, eine vom Auge I ausgehende Blicklinie zu unterbrechen, um zu verhindern, dass die Blicklinie durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 tritt.
Jedoch ist es vorteilhaft, dass die hintere Abdeckung 192 dazu dient, die vom Auge I ausgehende Blicklinie S zu unterbrechen, um zu verhindern, dass die Blicklinie S durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 tritt; dadurch wird nämlich eine Störung der Arbeit des Fahrers ausgeschaltet.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform bilden die vordere Abdeckung 191 und die hintere Abdeckung 192 in ihrem geschlossenen Zustand einen Teil der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1, und ihre Oberseiten sind in der Weise behandelt, dass sie eine Oberflächenrauigkeit haben, um eine Lichtreflexion genauso gut zu verhindern, wie dies die Armaturenbrettoberseite 1a tut. Die Oberflächenbehandlung der Abdeckungen 191, 192 kann eine Mattierung sein, um eine Oberflächenrauigkeit herzustellen.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten Ausführungsform wird der Schwenkarm 175 durch die Antriebskraft des ersten Motors mit Bezug zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung und der Zwischenstellung bewegt.
Jedoch kann die Bewegung des Schwenkarms 175 als Reaktion auf die Einschaltung der Anzeigevorrichtung 130 in der Weise in Gang gesetzt werden, dass der Überlagerungsbildschirm 110 sich aus der versenkten Stellung in die Zwischenstellung bewegt, und die Bewegung des Schwenkarms 175 kann als Reaktion auf die Ausschaltung der Anzeigevorrichtung 130 in der Weise in Gang gesetzt werden, dass der Überlagerungsbildschirm 110 sich aus der Zwischenstellung in die versenkte Stellung bewegt.

Claims (15)

1. Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen einer Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt, wobei die Anzeigevorrichtung im Armaturenbrett angeordnet ist, das Bild in einen Vordergrand des Fahrzeugs eingeblendet wird, um für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, der Bildschirm außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und die Abdeckeinheit folgende Merkmale aufweist:
eine zwischen einer stehenden Stellung und einer liegenden Stellung bewegbare Abschirmplatte, die auf einem hinteren Umfangsbereich der Öffnung steht, um in der stehenden Stellung eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen, wobei die Abschirmplatte in der liegenden Stellung eine vom Auge zum Vordergrund gerichtete Blicklinie nicht unterbricht, und
einen Abdeckkörper, der bewegbar ist, um die Öffnung zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung zu schließen und zu öffnen,
wobei die Abschirmplatte im offenen Zustand der Öffnung steht und im geschlossenen Zustand der Öffnung liegt.
2. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei die Abschirmplatte und der Abdeckkörper jeweils eine Oberfläche aufweisen, die in der Weise behandelt ist, dass sie eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls begrenzen, wenn die Oberfläche im offenen Zustand der Öffnung einer Seite der Öffnung zugewandt ist.
3. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei der Abdeckkörper wenigstens ein Verschlusselement aufweist, das als Abschirmplatte dient.
4. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, ferner mit einer über die Öffnung gelegten transparenten Schutzabdeckung, über die sich im geschlossenen Zustand der Öffnung der Abdeckkörper legt, wobei die Abschirmplatte in der Weise ausgebildet ist, dass sie einen äußeren Lichtstrahl, der an der nach außen exponierten transparenten Schutzabdeckung reflektiert wird, wenigstens in der stehenden Stellung der Abschirmplatte unterbricht, um zu verhindern, dass der äußere Lichtstrahl ins Auge gelangt.
5. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei der Abdeckkörper an der Abschirmplatte angelenkt ist, der Abdeckkörper im offenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist, der Abdeckkörper im geschlossenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte auseinandergeklappt ist und der Abdeckkörper eine behandelte Oberseite besitzt, um sowohl im offenen Zustand als auch im geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu verhindern, wobei die Oberseite im offenen Zustand im wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs gewandt ist.
6. Abdeckeinheit nach Anspruch 5, wobei die Oberseite des Abdeckkörpers einen Aufdruck trägt, um die gleiche Oberflächenrauigkeit wie für die Oberfläche des Armaturenbretts zu schaffen, das im geschlossenen Zustand bündig mit der Oberseite des Abdeckkörpers ist.
7. Abdeckeinheit nach Anspruch 5, wobei der Bildschirm ein Überlagerungsbildschirm ist, der in einer Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist, und die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers in einer ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung stehen.
8. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers in einer ineinandergreifenden Beziehung zu einer Ein- und Ausschaltung des Anzeigens des Bildes aus der Anzeigevorrichtung stehen.
9. Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen einer Öffnung, dia Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt, wobei die Anzeigevorrichtung im Armaturenbrett angeordnet ist, das Bild in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet wird, um für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, der Bildschirm außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und die Abdeckeinheit eine vordere Abdeckung und eine hinte
wobei die hintere Abdeckung in einer offenen Stellung der hinteren Abdeckung, in der die hintere Abdeckung auf einem hinteren Umfang der Öffnung steht, eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie unterbricht.
10. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei der Bildschirm ein Überlagerungsbildschirm ist, der in einer Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist, und die hintere Abdeckung über einen Schwenkhebel und einen Gelenkarm in Wirkverbindung mit einer Tragstrebe des Überlagerungsbildschirms steht, so dass die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abdeckplatten in einer ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung stehen.
11. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere Abdeckung durch eine Feder in den offenen Zustand vorgespannt ist.
12. Abdeckeinheit nach Anspruch 11, ferner mit einem Schwenkbegrenzungsarm, der mit der vorderen Abdeckung in Wirkverbindung steht, um den Bewegungsbereich der vorderen Abdeckung zu begrenzen, und die hintere Abdeckung den Schwenkbegrenzungsarm schiebt, wenn die hintere Abdeckung sich bewegt, um die Öffnung zu schließen, so dass der Schwenkbegrenzungsarm die vordere Abdeckung bewegen kann, um die Öffnung zusammen mit der hinteren Abdeckung zu verschließen.
13. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere Abdeckung und die hintere Abdeckung jeweils eine Oberseite haben, die im geschlossenen Zustand der Öffnung mit einer Außenseite des Armaturenbretts bündig ist.
14. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere Abdeckung und die hintere Abdeckung im geschlossenen Zustand der Öffnung jeweils eine Oberseite haben, die einen Aufdruck trägt, um die gleiche Oberflächenrauigkeit wie bei einer Außenseite des Armaturenbretts zu schaffen.
15. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die hintere Abdeckung eine hintere Seite mit einer Mattierung aufweist, um im offenen Zustand der Abdeckeinheit eine unregelmäßige Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu erreichen.
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