DE10220180A1 - Zu öffnende Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug - Google Patents
Zu öffnende Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem FahrzeugInfo
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Abstract
Die Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug öffnet und schließt eine Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und das Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet, um für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein. Der Bildschirm ist außerhalb des Armaturenbretts angeordnet. Die Abdeckeinheit umfasst eine Abschirmplatte, um in einer stehenden Stellung der Abschirmplatte eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen. Die Abschirmplatte lässt sich zwischen der stehenden Stellung und einer liegenden Stellung bewegen. Die Abdeckeinheit umfasst ferner einen Abdeckkörper, der zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung bewegbar ist. Der Abdeckkörper ist an der Abschirmplatte angelenkt, so dass der Abdeckkörper im offenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist und im geschlossenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte auseinandergeklappt ist. Der Abdeckkörper besitzt eine behandelte Oberseite, um sowohl im offenen Zustand als auch im geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu verhindern.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine in Kopfhöhe
ablesbare Anzeigeeinrichtung zum Projizieren eines aus einer
Anzeigevorrichtung abgestrahlten Bildes von optischen
Informationen an eine Windschutzscheibe oder an einen
Überlagerungsbildschirm zum Überlagern des Bildes mit einem
durch die Windschutzscheibe gesehenen Vordergrund, um das Bild
für das Auge eines Fahrers sichtbar zu machen. Die
Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett eines Fahrzeugs
angeordnet, und der Überlagerungsbildschirm befindet sich
oberhalb des Armaturenbretts.
Eine in einem Fahrzeug eingesetzte Anzeigeeinrichtung zum
Ablesen in aufrechter Kopfhaltung bietet optische Information,
die zum Betrieb des Fahrzeugs erforderlich ist, in der Weise,
dass die Information einem durch die Windschutzscheibe des
Fahrzeugs sichtbaren Vordergrund überlagert wird. Ein Fahrer,
der nach vorn blickt, um das Fahrzeug zu führen, kann die
optische Information mit geringerer Ablenkung seiner
Blickrichtung sehen.
Das Fahrzeug besitzt ein Armaturenbrett mit einer Öffnung
zum Hindurchtretenlassen eines aus einer Anzeigevorrichtung
abgestrahlten Bildes an die Windschutzscheibe oder an einen
über dem Armaturenbrett angeordneten Überlagerungsbildschirm.
Durch die Öffnung hindurch kann eine Blicklinie des
Fahrerauges möglicherweise direkt in das Armaturenbrett
eintreten, da das Auge des Fahrers sich oberhalb der Öffnung
befindet.
Die direkte Sicht auf das Innere des Armaturenbretts stellt
für den Fahrer eine Störung dar, wenn die Anzeigevorrichtung
gerade das Bild projiziert, da aus der Öffnung unerwünschte
Strahlen gesandt werden. Deshalb ist es notwendig, dass eine
Blicklinie des Fahrerauges nicht durch die Öffnung direkt in
das Armaturenbrett eintreten kann.
Angesichts der vorstehend genannten Situation besteht ein
Ziel der Erfindung darin, für eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung eine Abdeckeinheit anzugeben, um
unerwünschte Strahlen aus einer Öffnung des Armaturenbretts
eines Fahrzeugs zu verhindern. Die mit aufrechtem Kopf
ablesbare Anzeigeeinrichtung projiziert ein aus einer
Anzeigevorrichtung gesandtes Bild von optischen Informationen
durch die Öffnung an eine Windschutzscheibe oder einen
Überlagerungsbildschirm zum Einblenden des Bildes in einen
durch die Windschutzscheibe gesehenen Vordergrund, um die
Informationen für das Auge eines Fahrers sichtbar zu machen.
Die Anzeigeeinrichtung ist am Armaturenbrett angeordnet, und
der Überlagerungsbildschirm ist über dem Armaturenbrett
angeordnet.
Zur Erreichung des Ziels betrifft ein erster Gesichtspunkt
der Erfindung eine Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, um eine Öffnung eines
Armaturenbretts, die aus einer Anzeigevorrichtung gesandte
Bildstrahlen zu einem Bildschirm gelangen lässt, zu öffnen und
zu schließen. Die Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett
angeordnet. Das Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs in
der Weise eingeblendet, dass das Bild für das Auge eines
Fahrers sichtbar ist. Der Bildschirm ist außerhalb des
Armaturenbretts angeordnet. Die Abdeckeinheit besitzt eine
Abschirmplatte, die zwischen einer stehenden und einer
liegenden Stellung bewegbar ist. Die Abschirmplatte steht auf
einem hinteren Umfangsbereich der Öffnung, um in der stehenden
Stellung eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts
gerichtete Blicklinie zu unterbrechen, während die
Abschirmplatte in der liegenden Stellung eine vom Auge zum
Vordergrund gerichtete Blicklinie nicht unterbricht. Die
Abschirmplatte umfasst ferner einen Abdeckkörper, der bewegbar
ist, um die Öffnung zwischen einem geschlossenen Zustand und
einem offenen Zustand der Öffnung zu schließen und zu öffnen.
Die Abschirmplatte steht im offenen Zustand der Öffnung und
liegt im geschlossenen Zustand der Öffnung.
Somit unterbricht die Abschirmplatte in ihrem stehenden
Zustand eine vom Auge zum Inneren des Armaturenbretts
gerichtete Blicklinie, da die Abschirmplatte in ihrem stehenden
Zustand am Umfang der Öffnung steht. Das heißt, die Blicklinie
des Auges kann nicht direkt durch die Öffnung in das
Armaturenbrett eintreten.
Dies beseitigt eine Störung, die darin besteht, dass eine
Blicklinie des Fahrerauges beim Betrieb des Fahrzeugs direkt
durch die Öffnung in das Armaturenbrett eintritt.
Vorzugsweise weisen die Abschirmplatte und der Abdeckkörper
jeweils eine Oberfläche auf, die in der Weise behandelt ist,
dass sie eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls begrenzen,
wenn die Oberfläche im offenen Zustand der Öffnung zur Öffnung
gewandt ist.
Auf diese Weise werden Lichtstrahlen, die von der
Abschirmplatte und dem Abdeckkörper zur Windschutzscheibe
reflektiert werden, minimiert, so dass die äußeren
Lichtstrahlen im offenen Zustand des Abdeckkörpers nicht auf
dem Weg über die Windschutzscheibe das Auge erreichen.
Vorzugsweise weist der Abdeckkörper wenigstens ein
Verschlusselement auf, das als Abschirmplatte dient. Dadurch
wird nicht zusätzlich zum Verschlusselement eine Abschirmplatte
benötigt, wodurch sich die Konstruktion der Abdeckeinheit
vereinfacht.
Vorzugsweise weist die Abdeckeinheit ferner eine über die
Öffnung gelegte transparente Schutzabdeckung auf, über die sich
im geschlossenen Zustand der Öffnung der Abdeckkörper legt. Die
Abschirmplatte ist in der Weise ausgebildet, dass sie einen
äußeren Lichtstrahl, der an der nach außen exponierten
transparenten Schutzabdeckung reflektiert wird, wenigstens in
der stehenden Stellung der Abschirmplatte unterbricht, um zu
verhindern, dass der äußere Lichtstrahl ins Auge gelangt.
Vorzugsweise ist der Abdeckkörper an der Abschirmplatte in
der Weise angelenkt, dass der Abdeckkörper im offenen Zustand
zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist und im
geschlossenen Zustand zusammen mit der Abschirmplatte
auseinandergeklappt ist. Der Abdeckkörper weist eine behandelte
Oberseite auf, um sowohl im offenen Zustand als auch im
geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls
zu verhindern, wobei die Oberseite im offenen Zustand im
wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs gewandt
ist.
Auf diese Weise verhindert die Abschirmplatte in ihrem
stehenden Zustand eine Reflexion eines äußeren Lichtstrahls,
selbst wenn der äußere Lichtstrahl von der transparenten
Schutzabdeckung reflektiert wird. Dementsprechend wird der
äußere Lichtstrahl, der von der Abschirmplatte zur
Windschutzscheibe reflektiert wird, minimiert, so dass der
äußere Lichtstrahl im offenen Zustand des Abdeckkörpers nicht
das Auge auf dem Weg über die Windschutzscheibe erreicht.
Die Oberseite des Abdeckkörpers kann in der gleichen Weise
wie die allgemeine Armaturenbrettoberfläche
oberflächenbehandelt sein, um Licht unregelmäßig zu
reflektieren und das Erscheinungsbild der Oberflächen zu
vereinheitlichen.
Vorzugsweise trägt die Oberseite des Abdeckkörpers einen
Aufdruck, um gleiche Oberflächenrauigkeit wie für die
Oberfläche des Armaturenbretts zu schaffen, das im
geschlossenen Zustand bündig mit der Oberseite des
Abdeckkörpers ist.
Auf diese Weise werden äußere Lichtstrahlen, die vom
Abdeckkörper zur Windschutzscheibe reflektiert werden,
minimiert, so dass die äußeren Lichtstrahlen das Auge nicht auf
dem Weg über die Windschutzscheibe erreichen.
Vorzugsweise ist der Bildschirm ein
Überlagerungsbildschirm, der in einer Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts
angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist. Die
Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des
Abdeckkörpers stehen in einer ineinandergreifenden Beziehung
zur Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der
Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung.
Somit stehen die Abschirmplatte und der Abdeckkörper
aufrecht, um die Öffnung zu öffnen, wenn der
Überlagerungsbildschirm aus dem Armaturenbrett bewegt wird.
Wenn andererseits der Überlagerungsbildschirm ins Innere des
Armaturenbretts bewegt wird, werden die Abschirmplatte und der
Abdeckkörper flachgelegt, um die Öffnung zu verschließen.
Dementsprechend wird zum Starten der Öffnungs- und
Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers kein
zusätzlicher Betätigungsvorgang benötigt.
Vorzugsweise stehen die Öffnungs- und Schließbewegungen der
Abschirmplatte und des Abdeckkörpers in einer
ineinandergreifenden Beziehung zu einer Ein- und Ausschaltung
des Anzeigens des Bildes aus der Anzeigevorrichtung.
Das heißt, der Einschaltvorgang zum Anzeigen des Bildes in
der Anzeigevorrichtung hebt die Abschirmplatte und den
Abdeckkörper an, um die Öffnung zu öffnen. Andererseits bewegt
der Ausschaltvorgang zum Nicht-Anzeigen des Bildes in der
Anzeigevorrichtung die Abschirmplatte und den Abdeckkörper in
der Weise, dass sie die Öffnung verschließen.
Dementsprechend wird zum Starten der Öffnungs- und
Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers kein
zusätzlicher Betätigungsvorgang benötigt.
Ein zweiter Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung
betrifft eine Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen
einer Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung
gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt. Die
Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und das
Bild wird in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet, um
für das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, wobei der
Bildschirm außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist. Die
Abdeckeinheit weist eine vordere Abdeckung und eine hintere
Abdeckung zum gemeinsamen Verschließen der Öffnung auf. Die
hintere Abdeckung unterbricht in einer offenen Stellung der
hinteren Abdeckung, in der die hintere Abdeckung auf einem
hinteren Umfang der Öffnung steht, eine vom Auge ins Innere des
Armaturenbretts gerichtete Blicklinie. Vorzugsweise ist der
Bildschirm ein Überlagerungsbildschirm, der in einer
Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms außerhalb des
Armaturenbretts angeordnet ist und in einer Nicht-
Betriebsstellung des Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett
aufgenommen ist, und die hintere Abdeckung steht über einen
Schwenkhebel und einen Gelenkarm in Wirkverbindung mit einer
Tragstrebe des Überlagerungsbildschirms, so dass die Öffnungs-
und Schließbewegungen der Abdeckplatten in einer
ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des
Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der
Nicht-Betriebsstellung stehen. Vorzugsweise ist die vordere
Abdeckung durch eine Feder in den offenen Zustand vorgespannt.
Vorzugsweise umfasst die Abdeckeinheit ferner einen
Schwenkbegrenzungsarm, der mit der vorderen Abdeckung in
Wirkverbindung steht, um den Bewegungsbereich der vorderen
Abdeckung zu begrenzen, und die hintere Abdeckung schiebt den
Schwenkbegrenzungsarm, wenn die hintere Abdeckung sich bewegt,
um die Öffnung zu schließen, so dass der Schwenkbegrenzungsarm
die vordere Abdeckung bewegen kann, um die Öffnung zusammen mit
der hinteren Abdeckung zu verschließen.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren
Anzeigeeinrichtung nach einer ersten Ausführungsform, die eine
erfindungsgemäße öffenbare Abdeckeinheit verwendet, wobei eine
Abschirmplatte sich in ihrer stehenden Stellung befindet;
Fig. 2 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht der
Abdeckeinheit nach Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung
nach der ersten Ausführungsform, wobei die Abschirmplatte sich
in ihrer liegenden Stellung befindet;
Fig. 4 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer gegenüber der ersten Ausführungsform
abgewandelten Abdeckeinheit;
Fig. 5 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
weiteren Betriebszustands der Abdeckeinheit nach Fig. 4;
Fig. 6 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer weiteren gegenüber der ersten
Ausführungsform abgewandelten Abdeckeinheit;
Fig. 7 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
weiteren Betriebszustands der Abdeckeinheit nach Fig. 6;
Fig. 8 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren
Anzeigeeinrichtung, die eine weitere Abdeckeinheit nach einer
zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform verwendet, wobei ein
Überlagerungsbildschirm sich in seiner Arbeitsstellung
befindet;
Fig. 9 ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht einer
Einheit mit einer Anzeigevorrichtung und einem
Vergrößerungsreflektor, die in Fig. 8 gezeigt sind;
Fig. 10 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 11 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 12 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 13 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung noch
eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 14 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 15 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines
weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 16 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung noch
eines weiteren Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9;
Fig. 17 ist eine Rückansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands der Gelenkeinheit nach Fig. 9, die den
Überlagerungsbildschirm enthält;
Fig. 18 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht
einer Abdeckeinheit nach Fig. 8, wobei die Abdeckeinheit sich
in ihrem geschlossenen Zustand befindet;
Fig. 19 ist eine teilweise geschnittene Seitenansicht der
Abdeckeinheit nach Fig. 8, wobei die Abdeckeinheit sich in
ihrem offenen Zustand befindet;
Fig. 20 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren
Anzeigeeinrichtung nach der zweiten Ausführungsform, wobei der
Überlagerungsbildschirm sich in seiner versenkten Stellung
befindet; und
Fig. 21 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung
nach der zweiten Ausführungsform, wobei der
Überlagerungsbildschirm sich in seiner Zwischenstellung
befindet.
Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen werden
nachstehend erfindungsgemäße Ausführungsformen einer öffenbaren
Abdeckeinheit einer in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung
erörtert.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands einer in Kopfhöhe ablesbaren
Anzeigeeinrichtung, die eine öffenbare Abdeckeinheit nach einer
ersten erfindungsgemäßen Ausführungsform verwendet. Die
Bezugsziffer 5 bezeichnet die in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung nach der ersten Ausführungsform. Die in
Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung überlagert ein auf eine
Windschutzscheibe 3 projiziertes Bild (wobei die
Windschutzscheibe einem in der Kurzfassung der Erfindung
genannten Bildschirm entspricht) einem durch die
Windschutzscheibe 3 sichtbaren Vordergrund. Die
Windschutzscheibe 3, die sich oberhalb einer oberen Fläche 1a
des Armaturenbretts 1 eines Fahrzeugs befindet, besitzt einen
im wesentlichen gleichmäßigen Neigungswinkel bezüglich der
Vertikalrichtung oder der Längsrichtung des Fahrzeugs.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 5 umfasst
ferner eine Anzeigevorrichtung 51 zum Anzeigen eines an die
Windschutzscheibe 3 zu projizierenden Bildes, einen
Vergrößerungsreflektor 53, eine transparente Schutzabdeckung
55, eine Abdeckeinheit 57 usw. Die Anzeigevorrichtung 51 und
der Vergrößerungsreflektor 53 sind im Armaturenbrett 1
untergebracht.
Der Vergrößerungsreflektor 53 besitzt eine konkave
Reflexionsfläche 53a und ist im Armaturenbrett 1 genau unter
einer im wesentlichen rechteckigen Öffnung 1b, die in der
oberen Fläche 1a des Armaturenbretts 1 ausgebildet ist, in der
Weise angeordnet, dass die Reflexionsfläche 53a in einer
diagonalen Aufwärtsrichtung des Fahrzeugs nach hinten gerichtet
ist.
Die Anzeigevorrichtung 51 besteht aus einer
Lumineszenzvorrichtung (z. B. einer Feldemissions-
Anzeigevorrichtung), einer Elektronenstrahlröhre, einer
Elektrolumineszenz-Anzeigevorrichtung oder einer
Flüssigkristall-Anzeigevorrichtung mit Hintergrundbeleuchtung.
Die Anzeigevorrichtung 51 besitzt eine der Reflexionsfläche 53a
des Vergrößerungsreflektors 53 gegenüberliegende Anzeigefläche
51a zum Anzeigen von optischen Informationen, die zum Führen
des Fahrzeugs erforderlich sind, wie z. B. Fahrgeschwindigkeit und
Fahrtrichtung des Fahrzeugs, die man bei Verwendung eines
Automobilnavigationssystems erhält.
Die transparente Schutzabdeckung 55 besteht aus einer im
wesentlichen bogenförmigen, transparenten Kunststoffplatte und
greift in einen im wesentlichen rechteckigen Umfangsrahmen 1c
ein, der etwas innerhalb der Öffnung 1b des Armaturenbretts 1
in der Weise angeordnet ist, dass eine konvexe Oberfläche der
transparenten Schutzabdeckung 55 zur Innenseite des
Armaturenbretts 1 gewandt ist.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 5 nach der
ersten Ausführungsform erzeugt an der Anzeigefläche 51a der
Anzeigevorrichtung 51 ein Bild. Das Bild wird durch die
Reflexionsfläche 53a des Vergrößerungsreflektors 53 vergrößert
und zur Öffnung 1b reflektiert, so dass das Bild durch die
transparente Schutzabdeckung 55 gelangt, um durch die Öffnung
1b hindurch auf die über dem Armaturenbrett 1 angeordnete
Windschutzscheibe 3 projiziert zu werden. Die Windschutzscheibe
3 reflektiert das Bild zum Auge eines Fahrers des Fahrzeugs.
Die Abdeckeinheit 57 umfasst eine Abdeckplatte 57a zum
Schließen der Öffnung 1b, eine Abschirmplatte 57b, die durch
ein Gelenk angeschlossen ist, um die Abdeckplatte 57a mit der
Abschirmplatte 57b zusammenklappen zu können, und ein
Motorgehäuse 57c zur Unterbringung eines Motors und eines
Getriebes (beide nicht gezeigt) zum Bewegen der Abschirmplatte
57b, wie in einer vergrößerten perspektivischen Ansicht gemäß
Fig. 2 veranschaulicht.
Die Abschirmplatte 57b ist eine im wesentlichen rechteckige
Platte, die aus undurchsichtigem Werkstoff wie das
Armaturenbrett 1 besteht. Wie in Fig. 1 veranschaulicht,
besitzt die Abschirmplatte 57b ein Ende, das an einem etwas
hinter der Öffnung 1b der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1
gelegenen peripheren Abschnitt schwenkbar gelagert ist.
Wie in Fig. 1 veranschaulicht, kann die Abschirmplatte 57b
von der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 nach oben ragen, um
eine Blicklinie S. die vom Auge I durch die Öffnung 1b ins
Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet ist, zu unterbrechen.
Wie in einer anschaulichen allgemeinen Seitenansicht nach Fig.
3 gezeigt, kann die Abschirmplatte 57b entlang der Oberseite 1a
des Armaturenbretts 1 flachgelegt werden. Die Abschirmplatte
57b wird durch eine im Motorgehäuse 57c erzeugte
Betätigungskraft zwischen ihrer stehenden und ihrer liegenden
Stellung bewegt.
Die Abdeckplatte 57a ist eine im wesentlichen rechteckige
Platte, die aus undurchsichtigem Werkstoff wie das
Armaturenbrett 1 besteht, und hat eine der Öffnung 1b
entsprechende Größe. Die Abdeckplatte 57a besitzt ein Ende, das
gelenkig mit einen Vorderende der Abschirmplatte 57b verbunden
ist, und aus jeder Seitenfläche der Abdeckplatte 57a ragt in
der Nähe ihres freien Endes ein (nicht dargestellter)
Führungsstift.
Wie in Fig. 2 veranschaulicht, ist das Motorgehäuse 57c an
einer seitlichen Außenfläche des Öffnungsrahmens 1c befestigt
und beherbergt den (nicht dargestellten) Motor und eine Reihe
von (nicht dargestellten) Zahnrädern zum Übertragen der
Betätigungskraft des Motors an eine (nicht dargestellte)
Schwenkwelle der Abschirmplatte 57b. Die Enden der Schwenkwelle
sind an der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 drehbar
gelagert.
Als nächstes wird der Betrieb der in Kopfhöhe ablesbaren
Anzeigeeinrichtung 5, insbesondere der Abdeckeinheit 57 nach
der in dieser Weise ausgebildeten ersten Ausführungsform
erörtert.
Zum Einblenden eines von der Anzeigefläche 51a der
Anzeigevorrichtung 51 erzeugten Bildes in einen vom Auge I
durch die Windschutzscheibe 3 gesehenen Vordergrund wird der
Motor im Motorgehäuse 57c um eine vorgegebene Anzahl von
Umdrehungen gedreht. Die Betätigungskraft des Motors wird durch
die Reihe von Zahnrädern übertragen, um die Abschirmplatte 57b
aus der liegenden in die stehende Stellung zu schwenken.
Die Aufrichtbewegung der Abschirmplatte 57b bewegt das
Hinterende der Abdeckplatte 57a, das am Vorderende der
Abschirmplatte 57b abgelenkt ist, nach oben, während das
Vorderende der Abdeckplatte 57a sich - bezogen auf das Fahrzeug
- nach hinten bewegt, und zwar entlang Führungsnuten 1d, denn
die Führungsstifte sind gleitfähig in je einer der
Führungsnuten 1d aufgenommen, die an inneren Seitenflächen des
Öffnungsrahmens 1c ausgebildet sind. Dadurch wird die
Abdeckplatte 57a zur Abschirmplatte 57b geklappt, um die
Öffnung 1b vollständig freizugeben.
Dementsprechend wird ein an der Anzeigefläche 51a der
Anzeigevorrichtung 51 erzeugtes Bild durch die Reflexionsfläche
53a des Vergrößerungsreflektors 53 zur Öffnung 1b reflektiert,
so dass ein vergrößertes Bild durch die transparente
Schutzabdeckung 55 an die über dem Armaturenbrett 1 befindliche
Windschutzscheibe 3 projiziert wird. Das vergrößerte Bild wird
einem Vordergrund des Fahrzeugs überlagert, so dass es über die
Windschutzscheibe 3 für das Auge I sichtbar ist.
In diesem Zustand wird eine Blicklinie S. die vom Auge I
direkt durch die Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1
gerichtet ist, durch die stehende Abschirmplatte 57b
unterbrochen. Somit ist für das Auge I die Innenseite des
Armaturenbretts 1 nicht durch die Öffnung 1b sichtbar.
Ein äußerer Lichtstrahl, wie z. B. Sonnenlicht, der durch die
Windschutzscheibe 3 in das Innere des Fahrzeugs eintritt, wird
durch die transparente Schutzabdeckung 55 nach hinten
reflektiert. Der reflektierte Lichtstrahl gelangt auf die
Oberfläche 57d der zur Abschirmplatte 57b geklappten
Abdeckplatte 57a. Der Lichtstrahl wird unregelmäßig
reflektiert, um durch die Unregelmäßigkeit der rauen Oberfläche
57d geschwächt zu werden, so dass der reflektierte Lichtstrahl
das Auge I nicht erreicht, selbst wenn er nochmals an der
Windschutzscheibe 3 reflektiert wird.
Die Abdeckplatte 57a unterbricht auch den durch die
transparente Schutzabdeckung 55 reflektierten äußeren
Lichtstrahl, damit dieser nicht direkt das Auge I erreicht.
Wenn eine Einblendung des Bildes in den Vordergrund des
Fahrzeugs nicht gewünscht wird, wird der Motor im Motorgehäuse
57c um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen in der dem
Überlagerungszustand entgegengesetzten Richtung gedreht. Die
Betätigungskraft des Motors wird über die Reihe von Zahnrädern
auf die Abschirmplatte 57b ausgeübt, die aus der stehenden in
die liegende Stellung bewegt wird.
Dadurch bewegt sich infolge des Umschwenkens der
Abschirmplatte 57b das hintere Ende der Abdeckplatte 57a aus
der angehobenen Stellung in die Nähe der Öffnung 1b, während
sich das Vorderende der Abdeckplatte 57a bezogen auf das
Fahrzeug nach vorn bewegt, nämlich entlang der Führungsnuten
1d, denn die Führungsstifte sind gleitfähig in je einer der
Führungsnuten 1d aufgenommen, die an den inneren Seitenflächen
des Öffnungsrahmens 1c ausgebildet sind. Dadurch wird die
Abdeckplatte 57a aus dem gefalteten Zustand
auseinandergeklappt, um die Öffnung 1b vollständig zu
verschließen.
Dementsprechend unterbricht die entlang der Öffnung 1b
flachgelegte Abschirmplatte 57b keine Blicklinie S des Auges I
und ermöglicht dadurch dem Fahrer ein größeres Blickfeld auf
den Vordergrund.
Im geschlossenen Zustand der Öffnung 1b bilden die
Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der
Abschirmplatte 57b einen Teil der Oberseite 1a des
Armaturenbretts 1, und die Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a
und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b können jeweils
die gleiche Rauigkeit und sonstige Oberflächenbeschaffenheit
wie das Armaturenbrett 1 aufweisen. Auf diese Weise wird ein
äußerer Lichtstrahl, der durch die Windschutzscheibe 3 ins
Innere des Fahrzeugs eintritt, durch die Oberflächen 57d und
57e nur wenig reflektiert, so dass der reflektierte Lichtstrahl
nicht das Auge I erreicht, nicht einmal über eine weitere
Reflexion des Lichtstrahls an der Windschutzscheibe 3.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach
der ersten Ausführungsform wird ein Bild, das aus der im
Armaturenbrett 1 untergebrachten Anzeigevorrichtung 51
projiziert wird, durch den Vergrößerungsreflektor 53 an die vor
dem Auge befindliche Windschutzscheibe 3 reflektiert. Das Bild
wird aus dem Armaturenbrett 1 durch die Öffnung 1b gestrahlt,
die die zum Verschließen der Öffnung 1b dienende Abdeckplatte
57a aufweist. Im geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57a steht
diese auf einem hinteren Umfangsabschnitt der Öffnung 1b, um
die Blicklinie S zu unterbrechen, die vom Auge I durch die
Öffnung 1b direkt ins Innere des Armaturenbretts 1 gerichtet
ist. Im geschlossenen Zustand der zum Verschließen der Öffnung
1b dienenden Abdeckplatte 57a liegt die Abdeckplatte 57a flach,
um mit der Oberseite 1a bündig abzuschließen, so dass die
Abdeckplatte 57a keine Störung einer Blicklinie 5 darstellt,
die vom Auge I zum Vordergrund gerichtet ist.
Somit ist sicher verhindert, dass eine vom Auge I
ausgehende Blicklinie S durch die Öffnung 1b direkt ins Innere
des Armaturenbretts 1 gelangt, und es entsteht somit keine
diesbezügliche Störung des Fahrers.
Bei der ersten Ausführungsform weisen die Oberfläche 57d
der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der Abschirmplatte
57b jeweils eine Rauigkeit auf, um eine Lichtreflexion an
diesen Oberflächen zu verhindern. Alternativ können die
Oberfläche 57d der Abdeckplatte 57a und die Oberfläche 57e der
Abschirmplatte 57b durch eine Mattierung oberflächenbehandelt
sein.
Optional braucht die Oberfläche 57e der Abschirmplatte 57b
nicht oberflächenbehandelt zu sein, um eine Lichtreflexion an
dieser Oberfläche zu verhindern, denn ein äußerer Lichtstrahl
wird im geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57a die Oberfläche
57e nicht erreichen.
Vorzugsweise beginnen die Auf- und Einklappbewegungen der
Abschirmplatte 57b im Zusammenhang mit Ein-/Aus
schaltbetätigungen der Anzeigevorrichtung 51 zum Erzeugen
des Bildes. Das heißt, die Hochklappbewegung der Abschirmplatte
57b beginnt, wenn die Anzeigevorrichtung 51 eingeschaltet wird,
wohingegen die Einklappbewegung der Abschirmplatte 57b beginnt,
wenn die Anzeigevorrichtung 51 ausgeschaltet wird.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach
der ersten Ausführungsform öffnet und schließt die Abdeckplatte
57a die Öffnung 1b, während die Abschirmplatte 57b in ihrem
stehenden Zustand eine vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete
Blicklinie S unterbricht. Wie in einer Schnittansicht gemäß
Fig. 4 veranschaulicht, kann jedoch eine einzige Abdeckplatte
57f vorgesehen sein, um die Öffnung 1b zu verschließen und in
einem geöffneten Zustand der Abdeckplatte 57f eine vom Auge I
zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S zu unterbrechen. Die
Abdeckplatte 57f schwenkt zwischen ihrem in Fig. 4 gezeigten
geschlossenen Zustand (liegende Stellung) und ihrem geöffneten
Zustand (stehende Stellung), der in einer Schnittansicht gemäß
Fig. 5 veranschaulicht ist.
Wie in einer Schnittansicht gemäß Fig. 6 veranschaulicht,
kann alternativ ein Paar von Abdeckplatten in Form einer
vorderen Abdeckplatte 57g und einer hinteren Abdeckplatte 57h
vorhanden sein, die an einem vorderen bzw einem hinteren
Umfangsabschnitt der Öffnung 1b schwenkbar gelagert sind. Die
Abdeckplatten 57g und 57h schwenken zwischen ihrem in Fig. 6
gezeigten geschlossenen Zustand (liegende Stellung) und ihrem
offenen Zustand (stehende Stellung), der in einer
Schnittansicht gemäß Fig. 7 veranschaulicht ist. Die hintere
Abdeckplatte 57h unterbricht in ihrem stehenden Zustand eine
vom Auge I zur Öffnung 1b gerichtete Blicklinie S.
Die Abdeckplatten 57f und 57h können eine Rückseite 57j bzw.
57k aufweisen, die so verarbeitet ist, dass eine Lichtreflexion
verhindert wird. Dadurch wird ein äußerer Lichtstrahl, der
durch die Windschutzscheibe 3 ins Innere des Fahrzeugs tritt,
durch die Rückseite 57j bzw. 57k nur wenig reflektiert, so dass
der reflektierte Lichtstrahl nicht das Auge I erreicht, nicht
einmal über eine weitere Reflexion des Lichtstrahls an der
Windschutzscheibe 3.
Wie vorstehend beschrieben, können eine oder mehrere
Abdeckplatten verwendet werden, um die Öffnung 1b zu schließen,
und kann eine zusätzliche Abschirmplatte kann dazu dienen, im
offenen Zustand der Abdeckungen eine vom Auge I zur Öffnung 1b
gerichtete Blicklinie S zu unterbrechen.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 5 nach
der ersten Ausführungsform kann die transparente
Schutzabdeckung 55 durch eine bildvergrößernde Fresnellinse
ersetzt werden, während der Vergrößerungsreflektor 53 durch
einen flachen Reflektor ersetzt werden kann. In diesem Fall ist
die zum Verschließen der Öffnung 1b dienende Abdeckplatte 57a
dazu ausgebildet, eine äußere Fresneloberfläche der Linse zu
schützen.
Die vorliegende Erfindung lässt sich auf eine in Kopfhöhe
ablesbare Anzeigeeinrichtung, die an der Öffnung 1b keine
transparente Schutzabdeckung aufweist, oder auf eine weitere in
Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung anwenden, bei der ein aus
einer Anzeigevorrichtung abgestrahltes Bild an einen
Überlagerungsbildschirm anstatt an einen Teil der
Windschutzscheibe 3 projiziert wird.
Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
öffenbaren Abdeckeinheit erörtert. Eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung, die in der zweiten Ausführungsform
enthalten ist, weist einen Überlagerungsbildschirm auf, an den
ein aus einer Anzeigevorrichtung abgestrahltes Bild projiziert
wird.
Fig. 8 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines
Betriebszustands der zweiten Ausführungsform. Die Bezugsziffer
100 bezeichnet die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung
nach der zweiten Ausführungsform. Die in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung überlagert ein an einen
Überlagerungsbildschirm 110 abgestrahltes Bild einem
Vordergrund, der durch eine vor dem Überlagerungsbildschirm 110
angeordnete Windschutzscheibe 3 sichtbar ist. Im
Betriebszustand befindet sich der Überlagerungsbildschirm 110
oberhalb einer in der Oberseite 1a eines Armaturenbretts 1
ausgebildeten Öffnung 1b, und zwar entlang der
Windschutzscheibe 3, die einen im wesentlichen einheitlichen
Neigungswinkel zu der Vertikalrichtung oder der Längsrichtung
eines Fahrzeugs einnimmt.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 umfasst
ferner eine Anzeigevorrichtung 130 zum Anzeigen eines an den
Überlagerungsbildschirm 110 zu projizierenden Bildes, einen
Vergrößerungsreflektor 150, eine Hebeeinheit 170 für den
Überlagerungsbildschirm 110, eine Abdeckeinheit 190, usw. Das
Armaturenbrett 1 beherbergt die Anzeigevorrichtung 130, den
Vergrößerungsreflektor 150 und die Hebeeinheit 170.
Die Anzeigevorrichtung 130 und der Vergrößerungsreflektor
150 sind als eine Einheit definiert, die in einem Gehäuse 160
aufgenommen ist, das eine obere Öffnung 161 zum Abstrahlen
eines Bildes aufweist, um das Bild auf den
Überlagerungsbildschirm 110 zu projizieren, wie in einer
vergrößerten perspektivischen Ansicht in Fig. 9 dargestellt.
Die Hebeeinheit 170 umfasst ein Paar von zueinander
symmetrischen Gelenkeinheiten in Form einer linken
Gelenkeinheit 171 und einer rechten Gelenkeinheit 171, die an
je einer Seite des Gehäuses 160 angeordnet und mit dem
Überlagerungsbildschirm 110 verbunden sind, um diesen zu heben.
Auf die Gelenkeinheiten 171 wird nun genauer eingegangen;
jede Gelenkeinheit 171 weist eine mit einer Seite des
Überlagerungsbildschirms 110 verbundene Tragstrebe 172 auf, und
die Tragstrebe 172 besitzt ein Paar von Führungszapfen 172a,
die am unteren Ende der Tragstrebe 172 von ihrer äußeren
Seitenfläche abstehen, wie in Fig. 10 strichliniert
dargestellt. Außerdem besitzt die Tragstrebe 172 einen
Gelenkzapfen 172b, der am unteren Ende der Tragstrebe 172 von
ihrer inneren Seitenfläche absteht, wie in Fig. 10 mit
durchgezogener Linie dargestellt.
Die Hebeeinheit 170 besitzt ferner einen feststehenden
Grundrahmen 173b und einen beweglichen Grundrahmen 173c, und
über den feststehenden Grundrahmen 173b und den beweglichen
Grundrahmen 173c hinweg ist ein Paar von bogenförmigen
Nockenführungsschlitzen 173a zum Führen der beiden
Führungszapfen 172a ausgebildet.
Ein oberer Abschnitt jedes Nockenführungsschlitzes 173a ist
im beweglichen Grundrahmen 173c in der Weise ausgebildet, dass
dieser Abschnitt den beweglichen Grundrahmen 173c durchdringt,
während der andere, untere Abschnitt des
Nockenführungsschlitzes 173a in einer inneren Seitenfläche des
feststehenden Grundrahmens 173b ausgebildet ist.
Der bewegliche Grundrahmen 173c bewegt sich relativ zum
feststehenden Grundrahmen 173b in einer Richtung, die in Fig.
10 durch einen Doppelpfeil A gezeigt ist.
Die beiden Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 bewegen
sich von den unteren Enden zu den oberen Enden der
Nockenführungsschlitze 173a, die über den feststehenden
Grundrahmen 173b und den beweglichen Grundrahmen 173c hinweg
ausgebildet sind, so dass der an der Tragstrebe 172 befestigte
Überlagerungsbildschirm 110 sich im Armaturenbrett 1 von einer
in den Fig. 9 und 10 gezeigten versenkten Stellung in eine
in Fig. 11 gezeigte Zwischenstellung bewegt. In der versenkten
Stellung befindet sich der Überlagerungsbildschirm 110 in
Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs gesehen vor dem Gehäuse 160,
während er sich in der Zwischenstellung oberhalb des Gehäuses
160 befindet.
Die Bewegung der Tragstrebe 172 mit dem
Überlagerungsbildschirm 110 zwischen der versenkten Stellung
und der Zwischenstellung erfolgt durch einen Schwenkarm 175.
Der Schwenkarm 175 weist an seinem Vorderende einen Langschlitz
175a zum gleitfähigen Aufnehmen des Gelenkzapfens 172b der
Tragstrebe 172 auf, und der Schwenkarm 175 wird mittels eines
(nicht dargestellten) Motors zwischen den in den Fig. 10 und
11 dargestellten Zuständen geschwenkt. In der Zwischenstellung
des Überlagerungsbildschirms 110 befindet sich der Gelenkzapfen
172b der Tragstrebe 172 nahe an einem offenen Ende des
Langschlitzes 175a des Schwenkarms 175, wie in Fig. 11
veranschaulicht.
Da jeder Nockenführungsschlitz 173a eine Bogenform
beschreibt, verändert die Bewegung der Führungszapfen 172a
entlang der Nockenführungsschlitze 173a den Neigungswinkel des
Überlagerungsbildschirms 110 während des Hubs des
Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung
und der Zwischenstellung. In der versenkten Stellung ist der
Überlagerungsbildschirm 110 im wesentlichen in Vertikalrichtung
des Fahrzeugs geneigt, während in der Zwischenstellung der
Überlagerungsbildschirm 110 im wesentlichen parallel zur
Windschutzscheibe 3 geneigt ist.
Wie in Fig. 12 veranschaulicht, die eine
Außenseitenansicht der Gelenkeinheit ist, sind darin vertikal
erstreckte Langlöcher 173d und 173e vorhanden, die in einem
oberen bzw unteren Endabschnitt des beweglichen Grundrahmens
173c ausgebildet sind und diesen durchdringen. Außerdem sind an
der Außenseite des Grundrahmens 173c an einem oberen
Endabschnitt des beweglichen Grundrahmens 173c nahe bei den
oberen Enden der Nockenführungsschlitze 173a zwei Sperrhebel
173f angeordnet.
Sobald ein an der Tragstrebe 172 ausgebildeter
Verbindungsstift 174a sich innerhalb des Langlochs 173d nach
oben bewegt, kippen die Sperrhebel 173f um je einen Drehpunkt
173g, um - wie in Fig. 13 dargestellt - je einen der
Führungszapfen 172a zu halten, die ans obere Ende der
zugehörigen Nockenführungsschlitze 173a gebracht wurden.
Andererseits - wie in Fig. 12 gezeigt - kippen die Sperrhebel
173f um den jeweiligen Drehpunkt 173g und geben den jeweiligen
Führungszapfen 172a frei, sobald der Verbindungsstift 174a sich
im Langloch 173d nach unten bewegt.
Wie in Fig. 14 dargestellt, ist an einer Außenseite des
Grundrahmens 173c parallel zu diesem ein Hubrahmen 174
angeordnet. Der Hubrahmen 174 trägt an seiner Innenfläche in
der Nähe seines oberen Endes den Verbindungsstift 174a, und der
Verbindungsstift 174a dringt durch die beiden Sperrhebel 173f,
wobei er im Langloch 173d des beweglichen Grundrahmens 173c
aufgenommen ist.
Der Hubrahmen 174 besitzt ferner einen federgespannten,
nach innen ragenden Federbefestigungsstift 174b, der im
Langloch 173e aufgenommen ist, das in einem unteren Abschnitt
des beweglichen Grundrahmens 173c angeordnet ist. Der
Federbefestigungsstift 174b ist mit einem Ende einer Zugfeder
174c verbunden, und das andere Ende der Zugfeder 174c ist mit
einem weiteren Federbefestigungsstift 173h verbunden, der von
der Innenseite des beweglichen Grundrahmens 173c etwas oberhalb
des Langlochs 173e absteht. Die Wirkung der Zugfeder 174c
besteht darin, die Federbefestigungsstifte 173h und 174b nahe
zueinander zu bringen.
Der Hubrahmen 174 ist mittels eines außerhalb des
Hubrahmens 174 angeordneten Führungsrahmens 176 gleitfähig
gelagert. Somit bewegt sich der Hubrahmen 174 entlang des
Führungsrahmens 176 nach oben, so dass der Verbindungsstift
174a sich vom unteren zum oberen Ende des Langlochs 173d
bewegt, während der Federbefestigungsstift 174b sich im
Langloch 173e nach oben bewegt. Während der Bewegungen bewegt
sich nur der Hubrahmen 174 bezüglich des Grundrahmens 173c
aufwärts.
Nachdem der Verbindungsstift 174a das obere Ende des
Langlochs 173d erreicht hat und auch der Federbefestigungsstift
174b das obere Ende des Langlochs 173e erreicht hat, wie in der
Seitenansicht nach Fig. 15 dargestellt, bewegt sich der
bewegliche Grundrahmen 173c zusammen mit dem Hubrahmen 174 über
den Verbindungsstift 174a und den Federbefestigungsstift 174b.
Die Bewegung des Verbindungsstifts 174a vom unteren zum
oberen Ende des Langlochs 173d kippt jeden Sperrhebel 173f um
seinen Drehpunkt 173g aus dem in Fig. 12 gezeigten Zustand, so
dass die Sperrhebel 173f die am oberen Ende der
Nockenführungsschlitze 173a befindlichen Führungszapfen 172a
festhalten, wie in Fig. 13 dargestellt.
Wie in der Seitenansicht nach Fig. 16 dargestellt, bewegt
eine weitere Aufwärtsbewegung des Hubrahmens 174 den
beweglichen Grundrahmen 173c zusammen mit dem an der Tragstrebe
172 befestigten Überlagerungsbildschirm 110, da die
Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 mit den Sperrhebeln 173f
des beweglichen Grundrahmens 173c in Eingriff gebracht worden
sind. Schließlich erreicht der Hubrahmen 174 seine höchste
Stellung entlang des Führungsrahmens 176, wie in der
perspektivischen Ansicht nach Fig. 17 dargestellt.
Dementsprechend wird der Überlagerungsbildschirm 110 aus
dem Armaturenbrett 1 herausbewegt, um die in Fig. 8 gezeigte
Betriebsstellung zu erreichen, in der der
Überlagerungsbildschirm 110 sich zwischen der Windschutzscheibe
3 und dem Fahrerauge befindet.
In der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung des
Überlagerungsbildschirms 110 haben die beiden Sperrhebel 173f
die beiden Führungszapfen 172a freigegeben, wie in Fig. 12
dargestellt. Die Sperrhebel 173f halten die Führungszapfen
172a, wenn die Tragstrebe 172 sich zusammen mit dem
Überlagerungsbildschirm 110 aus der Zwischenstellung ein
bisschen nach oben bewegt, wie in Fig. 13 veranschaulicht.
Der Hubrahmen 174 wird mittels eines (nicht dargestellten)
Motors über einen Zeitsteuerriemen 177a zwischen der in Fig.
11 gezeigten Zwischenstellung und der in Fig. 8 oder Fig. 16
gezeigten Betriebsstellung nach oben und unten bewegt. Ein Ende
des Zeitsteuerriemens 177a ist mit einem Verbindungsstift 174f
verbunden, der von der Außenseite des Hubrahmens 174 absteht,
wie in den Fig. 14 bis 16 dargestellt. Der Steuerriemen 177a
besitzt eine geeignete Elastizität zum Übertragen einer
Antriebskraft des Motors über ein Antriebsrad 177b. Die
Motorantriebskraft kann auch einen weiteren Hubrahmen 174 einer
weiteren Gelenkeinheit 171 über ein weiteres Antriebsrad 177b
und einen weiteren Zeitsteuerriemen 177a bewegen. Der Motor ist
ein anderer als der zuvor erwähnte, der den Schwenkarm 175
bewegen kann.
Die umgekehrte Drehung des vorstehend genannten Motors
bewegt den Steuerriemen 177a über das Antriebsrad 177b in der
Weise, dass der Hubrahmen 174 aus seiner höchsten Stellung am
Führungsrahmen 176 nach unten bewegt wird. Dadurch wird der
Überlagerungsbildschirm 110 zusammen mit der Tragstrebe 172 aus
der Betriebsstellung nach unten in die Zwischenstellung bewegt.
Während der Abwärtsbewegung übt die Zugfeder 174c eine Kraft
aus, die die Federbefestigungsstifte 173h, 174b
zusammenzuziehen versucht. Somit bewegt sich der bewegliche
Grundrahmen 173c zusammen mit dem Hubrahmen 174 nach unten.
Das heißt, die Sperrhebel 173f halten die Führungszapfen
172a solange, bis der Hubrahmen 174 seine in Fig. 12
dargestellte unterste Stellung am Führungsrahmen 176 erreicht.
Denn der Verbindungsstift 174a erreicht das untere Ende des
Langlochs 173d erst, wenn der Überlagerungsbildschirm 110 die
Zwischenstellung erreicht.
Wie in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht gemäß
Fig. 18 dargestellt, umfasst die Abdeckeinheit 190 eine
vordere Abdeckung 191 und eine hintere Abdeckung 192 zum
Verschließen der Öffnung 1b, einen Gelenkarm 193 zur
Herstellung einer Wirkverbindung zwischen der hinteren
Abdeckung 192 und dem Schwenkarm 175, eine die vordere
Abdeckung 191 in ihre offene Stellung vorspannende
Schraubenfeder 194, einen Schwenkbegrenzungsarm 195 zum
schwenkbaren Verbinden der vorderen Abdeckung 191 mit einem
Rahmen 1c der Öffnung 1b, usw.
Die hintere Abdeckung 192 besteht aus einem
undurchsichtigen Werkstoff, wie das Armaturenbrett 1, und ist
als im wesentlichen rechteckige Platte mit Rahmen ausgebildet.
Die hintere Abdeckung 192 hat ein hinteres Ende, das an einer
in Längsrichtung des Fahrzeugs gesehen hinteren Seite der
Öffnung 1b schwenkbar an einer Umfangsfläche der Öffnung 1b in
der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1 gelagert ist.
Die hintere Abdeckung 192 besitzt ein vorderes Ende, das
über einen Fortsatz 192a schwenkbar mit einem Ende des
Gelenkarms 193 verbunden ist, und das andere Ende des
Gelenkarms 193 ist schwenkbar mit einem Mittelabschnitt des
Schwenkarms 175 verbunden. Die hintere Abdeckung 192 besitzt
ferner einen Fortsatz 192c, der an der Vorderseite des
Fortsatzes 192a angeordnet ist, und der Fortsatz 192c ist an
seinem Vorderabschnitt mit einem Schiebeansatz 192b versehen.
Die hintere Abdeckung 192 ragt aus der Oberseite 1a des
Armaturenbretts 1, wie in Fig. 19 gezeigt, wenn der Schwenkarm
175 geschwenkt worden ist, um die in Fig. 11 gezeigte
Zwischenstellung zu erreichen. Das heißt, die hintere Abdeckung
192 öffnet einen hinteren Hauptteil der Öffnung 1b, solange die
stehende hintere Abdeckung 192 die vom Fahrerauge I durch die
Öffnung 1b zum Inneren des Armaturenbretts 1 gerichtete
Blicklinie S unterbricht.
Die hintere Abdeckung 192 wird entlang der Oberseite 1a des
Armaturenbretts 1 flachgelegt, wie in Fig. 18 gezeigt, wenn
der Schwenkarm 175 geschwenkt worden ist, um die in Fig. 10
gezeigte versenkte Stellung zu erreichen. Das heißt, die
hintere Abdeckung 192 schließt den hinteren Hauptteil der
Öffnung 1b, so dass die vom Fahrerauge I zum Armaturenbrett 1
gerichtete Blicklinie S nicht durch die Öffnung 1b ins Innere
des Armaturenbretts 1 treten kann.
Die hintere Abdeckung 192 hat eine Rückseite mit einer
mattierten Oberfläche, um die Reflexion von Licht an der
Rückseite zu verhindern, die im offenen Zustand der
Abdeckeinheit zur Öffnung 1b gewandt ist.
Wie die hintere Abdeckung 192 besteht die vordere Abdeckung
191 aus dem gleichen undurchsichtigem Werkstoff wie das
Armaturenbrett 1 und ist als im wesentlichen rechteckige Platte
mit Rahmen ausgebildet. Die vordere Abdeckung 191 besitzt ein
vorderes Ende, das an einer vorderen Umfangsseitenwand der
Öffnung 1b der Armaturenbrettoberseite 1a schwenkbar gelagert
ist. Die vordere Abdeckung 191 wird durch die Schraubenfeder
194, die auf einer Schwenkachse der vorderen Abdeckung 191
steckt, in ihre offene Stellung vorgespannt, um einen vorderen,
kleineren Teil der Öffnung 1b zu öffnen.
Die vordere Abdeckung 191 hat ein hinteres Ende mit einem
Langloch 191a, das einen Verbindungsstift 195a aufnimmt, der an
einem Ende des Schwenkbegrenzungsarms 195 ausgebildet ist.
Somit ist die vordere Abdeckung 191 schwenkbar mit dem
Schwenkbegrenzungsarm 195 verbunden. Das andere Ende des
Schwenkbegrenzungsarms 195 ist an einem hinteren
Umfangsabschnitt der Öffnung 1b schwenkbar gelagert.
Die hintere Abdeckung 192 schließt, wie in Fig. 18
gezeigt, den hinteren, größeren Teil der Öffnung 1b, sobald der
Schwenkarm 175 so weit geschwenkt worden ist, dass er einen
Winkel einnimmt, der der in Fig. 10 gezeigten versenkten
Stellung des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht. Im
geschlossenen Zustand drückt der Schiebeansatz 192b der
hinteren Abdeckung 192 den Schwenkbegrenzungsarm 195 zur
Innenseite des Armaturenbretts 1 gegen die zur Öffnung
drängende Kraft der Schraubenfeder 194. Der
Schwenkbegrenzungsarm 195 stoppt ein weiteres Schwenken der
hinteren Abdeckung 192 im geschlossenen Zustand, in dem die
hintere Abdeckung 192 entlang der Oberseite 1a des
Armaturenbretts 1 flachgelegt ist.
Die vordere Abdeckung 191 öffnet den vorderen, kleineren
Teil der Öffnung 1b, wie in Fig. 19 dargestellt, sobald der
Schwenkarm 175 so weit geschwenkt worden ist, dass er einen
Winkel einnimmt, der der in Fig. 11 gezeigten Zwischenstellung
des Überlagerungsbildschirms 110 entspricht. Der Schiebeansatz
192b der hinteren Abdeckung 192 gibt den Schwenkbegrenzungsarm
195 frei, so dass der Schwenkbegrenzungsarm 195 durch die zur
Öffnung drängende Kraft der Schraubenfeder 194 um sein anderes
Ende schwenkt. Der Schwenkbegrenzungsarm 195 stoppt ein
weiteres Schwenken der vorderen Abdeckung 191 im offenen
Zustand, in dem die vordere Abdeckung 191 von der Oberseite 1a
des Armaturenbretts 1 aufragt.
Mithin werden die Öffnungs- und Schließbewegungen der
vorderen und der hinteren Abdeckung 191, 192 durch das
Schwenken des Schwenkarms 175 erreicht, der zwischen der
versenkten Stellung und der Zwischenstellung des
Überlagerungsbildschirms 110 bewegt wird. Wie in den Fig. 13
und 14 veranschaulicht, steht der Überlagerungsbildschirm 110
den Abdeckungen 191, 192 nicht im Weg, denn der
Überlagerungsbildschirm 110 bewegt sich in Bezug auf das
Schwenken des Schwenkarms 175 ebenso wie die Abdeckungen 191,
192.
Die Oberseite der Abdeckungen 191, 192 hat eine Krümmung,
die im geschlossenen Zustand der Oberseite 1a des
Armaturenbretts 1 entspricht.
Es sei bemerkt, dass die hintere Abdeckung 192 der in
Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach der zweiten
Ausführungsform auch als die in der Kurzfassung der Erfindung
genannte Abschirmplatte dient.
Als nächstes wird die Betriebsweise der in dieser Art
gestalteten, in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach
der zweiten Ausführungsform, insbesondere die Betriebsweise der
Abdeckeinheit 190, erörtert.
Um ein vergrößertes virtuelles Bild optischer Information,
das von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahlt wird, in einen
durch die Windschutzscheibe 3 und den Überlagerungsbildschirm
110 gesehenen Vordergrund einzublenden, um das Bild für das
Fahrerauge sichtbar zu machen, wird zuerst der Motor zum
Bewegen des Schwenkarms 175 um eine vorgegebene Anzahl von
Umdrehungen gedreht. Die Antriebskraft des Motors schwenkt den
Schwenkarm 175 aus einem in Fig. 10 gezeigten Zustand, der der
versenkten Stellung entspricht, in einen in Fig. 11 gezeigten
anderen Zustand, der der Zwischenstellung des
Überlagerungsbildschirms 110 entspricht.
Dadurch bewegt sich die hintere Abdeckung 192, die über den
Gelenkarm 193 schwenkbar mit dem Schwenkarm 175 verbunden ist,
in ihre offene Stellung, während der Schiebeansatz 192b der
hinteren Abdeckung 192 den Schwenkbegrenzungsarm 195 freigibt,
so dass die vordere Abdeckung 191 durch die Vorspannkraft der
Schraubenfeder 194 geöffnet wird. Somit öffnen die vordere
Abdeckung 191 und die hintere Abdeckung 192 die Öffnung 1b
vollständig.
In diesem Zustand kann der Fahrer das Innere des
Armaturenbretts 1 nicht sehen, da die Blicklinie S. die vom
Auge I durch die Oberseitenöffnung 1a ins Innere des
Armaturenbretts 1 gerichtet werden könnte, durch die hintere
Abdeckung 192, die sich in ihrem offenen Zustand befindet,
unterbrochen wird.
Als nächstes wird der zweite Motor zum Antreiben des
Antriebsrads 177b um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen
gedreht. Die Antriebskraft des zweiten Motors wird über den
Zeitsteuerriemen 177a an den Hubrahmen 174 abgegeben, so dass
der Hubrahmen 174 sich aus seiner untersten Stellung nach oben
bewegt. Gleichzeitig bewegt sich der Überlagerungsbildschirm
110 zusammen mit der Tragstrebe 172 aus der in Fig. 11
gezeigten Zwischenstellung nach oben in die in Fig. 8 oder
Fig. 16 gezeigte Betriebsstellung.
Dementsprechend wird ein von der Anzeigevorrichtung 130
abgestrahltes Bild durch den Vergrößerungsreflektor 150 so
reflektiert, dass es durch die obere Öffnung 161 des Gehäuses
160 und die Öffnung 1b tritt, und das vergrößerte Bild wird auf
den Überlagerungsbildschirm 110 projiziert, der sich in seiner
Betriebsstellung befindet. Das vergrößerte Bild auf dem
Überlagerungsbildschirm 110 wird dem Vordergrund überlagert,
der durch den Überlagerungsbildschirm 110 und die
Windschutzscheibe 3 sichtbar ist, wenn die Blicklinie des
Fahrers vom Auge I zum Überlagerungsbildschirm 110 gerichtet
ist.
Selbst wenn ein äußerer Lichtstrahl, z. B. ein Sonnenstrahl,
durch die Windschutzscheibe 3 in der Weise ins Innere des
Fahrzeugs gelangt, dass er die Rückseite der geöffneten
hinteren Abdeckung 192 erreicht, wird der äußere Lichtstrahl an
der Rückseite, die zur Erzielung einer Oberflächenrauigkeit
mattiert wurde, unregelmäßig reflektiert. Somit wird der äußere
Lichtstrahl an der Rückseite der geöffneten hinteren Abdeckung
192 nur wenig reflektiert, damit er nicht das Auge I über eine
weitere Reflexion an der Windschutzscheibe 3 erreicht.
Sobald nicht mehr gewünscht wird, ein von der
Anzeigevorrichtung 130 abgestrahltes vergrößertes virtuelles
Bild optischer Information einem durch die Windschutzscheibe 3
gesehenen Vordergrund zu überlagern, wird der Motor zum Bewegen
des Antriebsrads 177b um eine vorgegebene Anzahl von
Umdrehungen entgegen der oben genannten Richtung gedreht. Die
Antriebskraft des Motors wird über den Steuerriemen 177a an den
Hubrahmen 174 abgegeben, so dass der Hubrahmen 174 sich aus
seiner höchsten Stellung am Führungsrahmen 176 nach unten
bewegt. Somit bewegt sich der mit der Tragstrebe 172 verbundene
Überlagerungsbildschirm 110 aus dem in Fig. 8 oder Fig. 16
gezeigten, der Betriebsstellung entsprechenden Zustand nach
unten in einen in Fig. 11 gezeigten anderen Zustand, der der
Zwischenstellung entspricht.
Als nächstes wird der Motor zum Bewegen des Schwenkarms 175
um eine vorgegebene Anzahl von Umdrehungen gedreht, deren
Richtung dem Öffnungsvorgang der Abdeckeinheit entgegengesetzt
ist. Die Antriebskraft des ersten Motors schwenkt den
Schwenkarm 175 aus dem in Fig. 11 gezeigten Zustand, der der
Zwischenstellung entspricht, in den in Fig. 10 gezeigten
Zustand, der der versenkten Stellung des
Überlagerungsbildschirms 110 entspricht.
Dadurch bewegt sich die hintere Abdeckung 192, die über den
Gelenkarm 193 schwenkbar mit dem Schwenkarm 175 verbunden ist,
in ihre geschlossene Stellung, während der Schiebeansatz 192b
der hinteren Abdeckung 192 das Schwenken des
Schwenkbegrenzungsarms 195 begrenzt, so dass die vordere
Abdeckung 191 gegen die Vorspannkraft der Schraubenfeder 194
geschlossen wird. Somit verschließen die Abdeckungen 191, 192
vollständig die Öffnung 1b.
Dementsprechend unterbricht die geschlossene hintere
Abdeckung 192 nicht die vom Auge I ausgehende Blicklinie S in
der Nähe der Öffnung 1b und ermöglicht dadurch dem Auge I ein
größeres Blickfeld.
Selbst wenn im geschlossenen Zustand der vorderen Abdeckung
191 und der hinteren Abdeckung 192 ein äußerer Lichtstrahl
durch die Windschutzscheibe 3 in der Weise ins Innere des
Fahrzeugs gelangt, dass er die Abdeckungen 191, 192 erreicht,
wird der äußere Lichtstrahl an den rauen Oberseiten der
Abdeckungen 191, 192 unregelmäßig reflektiert. Mithin wird der
äußere Lichtstrahl an den Oberseiten der Abdeckungen 191, 192
nur wenig reflektiert und erreicht daher nicht einmal über eine
weitere Reflexion an der Windschutzscheibe 3 das Auge I.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 nach der
zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung überlagert
ein von der Anzeigevorrichtung 130 abgestrahltes virtuelles
Bild optischer Information einem durch die Windschutzscheibe 3
des Fahrzeugs gesehenen Vordergrund, so dass die Information
für das Auge I eines Fahrers sichtbar wird. Die
Anzeigevorrichtung ist im Armaturenbrett angeordnet, und der
Überlagerungsbildschirm 110 befindet sich im Betriebszustand
des Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der Windschutzscheibe
3 und dem Auge I. Der Überlagerungsbildschirm 110 wird im
Armaturenbrett 1 aus der versenkten Stellung, die sich an der
Vorderseite des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden
Gehäuses 160 befindet, in die oberhalb des Gehäuses 160
befindliche Zwischenstellung bewegt. Das heißt, jeder der
Führungszapfen 172a der Tragstrebe 172 bewegt sich vom unteren
zum oberen Ende des jeweiligen bogenförmigen
Nockenführungsschlitzes 173a, während der Schwenkarm 175
schwenkt, um die Tragstrebe 172 zu bewegen. Der
Nockenführungsschlitz 173a erstreckt sich über den
feststehenden Grundrahmen 173b und den beweglichen Grundrahmen
173c. Dann wird der Hubrahmen 174 nach oben bewegt, wobei die
Sperrhebel 173f des beweglichen Grundrahmens 173c die am Ende
der Nockenführungsschlitze 173a befindlichen Führungszapfen
172a festhalten. Dadurch bewegt der bewegliche Grundrahmen 173c
die mit dem Überlagerungsbildschirm 110 verbundene Tragstrebe
172 aus der Zwischenstellung in die Betriebsstellung.
Somit ist der Überlagerungsbildschirm 110 nicht oberhalb
des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden Gehäuses 160,
sondern an der Vorderseite des Gehäuses 160 im Armaturenbrett 1
aufgenommen, solange der Überlagerungsbildschirm 110 nicht im
Einsatz ist. Denn es ist einfacher, die Längsabmessung als die
Höhe des Armaturenbretts 1 zu vergrößern, um
Unterbringungsplatz für den Überlagerungsbildschirm 110 im
Bereich des Gehäuses 160 zu schaffen.
Bei der zweiten Ausführungsform wird der
Überlagerungsbildschirm 110 im Armaturenbrett 1 zwischen der
versenkten Stellung und der Zwischenstellung durch den
Nockenmechanismus bewegt, der die Nockenführungsschlitze 173a
und die Führungszapfen 172a umfasst, während der
Überlagerungsbildschirm 110 zwischen der Zwischenstellung und
der Betriebsstellung durch den Zapfenhaltemechanismus bewegt
wird, der die Sperrhebel 173f aufweist. Jedoch kann der
Nockenmechanismus in der Weise abgewandelt werden, dass er mit
dem Zapfenhaltemechanismus integriert wird.
Die in Kopfhöhe ablesbare Anzeigeeinrichtung 100 nach der
zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet
die Zugfeder 174c, um den Federbefestigungsstift 173h des
beweglichen Grundrahmens 173c und den Federbefestigungsstift
174b des Hubrahmens 174 zu drängen, sich aufeinander
zuzubewegen. Die Vorspannkraft ermöglicht es den Sperrhebeln
173f, die am oberen Ende der Nockenführungsschlitze 173a
befindlichen Führungszapfen 172a selbst während der
Abwärtsbewegung des Hubrahmens 174 festzuhalten.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach
der zweiten Ausführungsform befindet sich der
Überlagerungsbildschirm 110 in seiner versenkten Stellung an
der Vorderseite des die Anzeigevorrichtung 130 beherbergenden
Gehäuses 160, während die Gelenkeinheiten 171 der Hebeeinheit
170 an je einer Seite des Gehäuses 160 angeordnet sind. Mithin
stört der Überlagerungsbildschirm 110 keine Gelenkeinheit 171,
während er zwischen seiner versenkten Stellung und der
Zwischenstellung bewegt wird. Diese Anordnung minimiert einen
zusätzlichen Unterbringungsraum für die in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung 100 im Armaturenbrett 1.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach
der zweiten Ausführungsform variiert der Neigungswinkel des
Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung
und der Zwischenstellung. Somit ist der Überlagerungsbildschirm
110 in seiner versenkten Stellung nahe am Gehäuse 160
angeordnet, um den Unterbringungsraum des
Überlagerungsbildschirms 110 zu minimieren, während der
Überlagerungsbildschirm 110 in der Betriebsstellung einen
gewünschten Neigungswinkel, nämlich eine zur Windschutzscheibe
3 im wesentlichen parallele Lage, aufweist.
Die Abdeckeinheit 190 kann in der Weise ausgebildet sein,
dass sie sich unabhängig von der Bewegung des
Überlagerungsbildschirms 110 bewegt. Nach einer optionalen
Konstruktion kann die hintere Abdeckung 192 der Abdeckeinheit
190 dazu dienen, eine vom Auge I ausgehende Blicklinie zu
unterbrechen, um zu verhindern, dass die Blicklinie durch die
Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 tritt.
Jedoch ist es vorteilhaft, dass die hintere Abdeckung 192
dazu dient, die vom Auge I ausgehende Blicklinie S zu
unterbrechen, um zu verhindern, dass die Blicklinie S durch die
Öffnung 1b ins Innere des Armaturenbretts 1 tritt; dadurch wird
nämlich eine Störung der Arbeit des Fahrers ausgeschaltet.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach
der zweiten Ausführungsform bilden die vordere Abdeckung 191
und die hintere Abdeckung 192 in ihrem geschlossenen Zustand
einen Teil der Oberseite 1a des Armaturenbretts 1, und ihre
Oberseiten sind in der Weise behandelt, dass sie eine
Oberflächenrauigkeit haben, um eine Lichtreflexion genauso gut
zu verhindern, wie dies die Armaturenbrettoberseite 1a tut. Die
Oberflächenbehandlung der Abdeckungen 191, 192 kann eine
Mattierung sein, um eine Oberflächenrauigkeit herzustellen.
Bei der in Kopfhöhe ablesbaren Anzeigeeinrichtung 100 nach
der zweiten Ausführungsform wird der Schwenkarm 175 durch die
Antriebskraft des ersten Motors mit Bezug zur Bewegung des
Überlagerungsbildschirms 110 zwischen der versenkten Stellung
und der Zwischenstellung bewegt.
Jedoch kann die Bewegung des Schwenkarms 175 als Reaktion
auf die Einschaltung der Anzeigevorrichtung 130 in der Weise in
Gang gesetzt werden, dass der Überlagerungsbildschirm 110 sich
aus der versenkten Stellung in die Zwischenstellung bewegt, und
die Bewegung des Schwenkarms 175 kann als Reaktion auf die
Ausschaltung der Anzeigevorrichtung 130 in der Weise in Gang
gesetzt werden, dass der Überlagerungsbildschirm 110 sich aus
der Zwischenstellung in die versenkte Stellung bewegt.
Claims (15)
1. Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen
einer Öffnung, die Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung
gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt, wobei die
Anzeigevorrichtung im Armaturenbrett angeordnet ist, das Bild
in einen Vordergrand des Fahrzeugs eingeblendet wird, um für
das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, der Bildschirm
außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und die
Abdeckeinheit folgende Merkmale aufweist:
eine zwischen einer stehenden Stellung und einer liegenden Stellung bewegbare Abschirmplatte, die auf einem hinteren Umfangsbereich der Öffnung steht, um in der stehenden Stellung eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen, wobei die Abschirmplatte in der liegenden Stellung eine vom Auge zum Vordergrund gerichtete Blicklinie nicht unterbricht, und
einen Abdeckkörper, der bewegbar ist, um die Öffnung zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung zu schließen und zu öffnen,
wobei die Abschirmplatte im offenen Zustand der Öffnung steht und im geschlossenen Zustand der Öffnung liegt.
eine zwischen einer stehenden Stellung und einer liegenden Stellung bewegbare Abschirmplatte, die auf einem hinteren Umfangsbereich der Öffnung steht, um in der stehenden Stellung eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie zu unterbrechen, wobei die Abschirmplatte in der liegenden Stellung eine vom Auge zum Vordergrund gerichtete Blicklinie nicht unterbricht, und
einen Abdeckkörper, der bewegbar ist, um die Öffnung zwischen einem geschlossenen Zustand und einem offenen Zustand der Öffnung zu schließen und zu öffnen,
wobei die Abschirmplatte im offenen Zustand der Öffnung steht und im geschlossenen Zustand der Öffnung liegt.
2. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei die Abschirmplatte
und der Abdeckkörper jeweils eine Oberfläche aufweisen, die in
der Weise behandelt ist, dass sie eine Reflexion eines äußeren
Lichtstrahls begrenzen, wenn die Oberfläche im offenen Zustand
der Öffnung einer Seite der Öffnung zugewandt ist.
3. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei der Abdeckkörper
wenigstens ein Verschlusselement aufweist, das als
Abschirmplatte dient.
4. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, ferner mit einer über die
Öffnung gelegten transparenten Schutzabdeckung, über die sich
im geschlossenen Zustand der Öffnung der Abdeckkörper legt,
wobei die Abschirmplatte in der Weise ausgebildet ist, dass sie
einen äußeren Lichtstrahl, der an der nach außen exponierten
transparenten Schutzabdeckung reflektiert wird, wenigstens in
der stehenden Stellung der Abschirmplatte unterbricht, um zu
verhindern, dass der äußere Lichtstrahl ins Auge gelangt.
5. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei der Abdeckkörper an
der Abschirmplatte angelenkt ist, der Abdeckkörper im offenen
Zustand zusammen mit der Abschirmplatte hochgeklappt ist, der
Abdeckkörper im geschlossenen Zustand zusammen mit der
Abschirmplatte auseinandergeklappt ist und der Abdeckkörper
eine behandelte Oberseite besitzt, um sowohl im offenen Zustand
als auch im geschlossenen Zustand eine Reflexion eines äußeren
Lichtstrahls zu verhindern, wobei die Oberseite im offenen
Zustand im wesentlichen in eine Vorwärtsrichtung des Fahrzeugs
gewandt ist.
6. Abdeckeinheit nach Anspruch 5, wobei die Oberseite des
Abdeckkörpers einen Aufdruck trägt, um die gleiche
Oberflächenrauigkeit wie für die Oberfläche des Armaturenbretts
zu schaffen, das im geschlossenen Zustand bündig mit der
Oberseite des Abdeckkörpers ist.
7. Abdeckeinheit nach Anspruch 5, wobei der Bildschirm ein
Überlagerungsbildschirm ist, der in einer Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts
angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist, und
die Öffnungs- und Schließbewegungen der Abschirmplatte und des
Abdeckkörpers in einer ineinandergreifenden Beziehung zur
Bewegung des Überlagerungsbildschirms zwischen der
Betriebsstellung und der Nicht-Betriebsstellung stehen.
8. Abdeckeinheit nach Anspruch 1, wobei die Öffnungs- und
Schließbewegungen der Abschirmplatte und des Abdeckkörpers in
einer ineinandergreifenden Beziehung zu einer Ein- und
Ausschaltung des Anzeigens des Bildes aus der
Anzeigevorrichtung stehen.
9. Abdeckeinheit für eine in Kopfhöhe ablesbare
Anzeigeeinrichtung in einem Fahrzeug, zum Öffnen und Schließen
einer Öffnung, dia Strahlen eines aus einer Anzeigevorrichtung
gesandten Bildes zu einem Bildschirm gelangen lässt, wobei die
Anzeigevorrichtung im Armaturenbrett angeordnet ist, das Bild
in einen Vordergrund des Fahrzeugs eingeblendet wird, um für
das Auge eines Fahrers sichtbar zu sein, der Bildschirm
außerhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und die
Abdeckeinheit eine vordere Abdeckung und eine hinte
wobei die hintere Abdeckung in einer offenen Stellung der hinteren Abdeckung, in der die hintere Abdeckung auf einem hinteren Umfang der Öffnung steht, eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie unterbricht.
wobei die hintere Abdeckung in einer offenen Stellung der hinteren Abdeckung, in der die hintere Abdeckung auf einem hinteren Umfang der Öffnung steht, eine vom Auge ins Innere des Armaturenbretts gerichtete Blicklinie unterbricht.
10. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei der Bildschirm ein
Überlagerungsbildschirm ist, der in einer Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms außerhalb des Armaturenbretts
angeordnet ist und in einer Nicht-Betriebsstellung des
Überlagerungsbildschirms im Armaturenbrett aufgenommen ist, und
die hintere Abdeckung über einen Schwenkhebel und einen
Gelenkarm in Wirkverbindung mit einer Tragstrebe des
Überlagerungsbildschirms steht, so dass die Öffnungs- und
Schließbewegungen der Abdeckplatten in einer
ineinandergreifenden Beziehung zur Bewegung des
Überlagerungsbildschirms zwischen der Betriebsstellung und der
Nicht-Betriebsstellung stehen.
11. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere
Abdeckung durch eine Feder in den offenen Zustand vorgespannt
ist.
12. Abdeckeinheit nach Anspruch 11, ferner mit einem
Schwenkbegrenzungsarm, der mit der vorderen Abdeckung in
Wirkverbindung steht, um den Bewegungsbereich der vorderen
Abdeckung zu begrenzen, und die hintere Abdeckung den
Schwenkbegrenzungsarm schiebt, wenn die hintere Abdeckung sich
bewegt, um die Öffnung zu schließen, so dass der
Schwenkbegrenzungsarm die vordere Abdeckung bewegen kann, um
die Öffnung zusammen mit der hinteren Abdeckung zu
verschließen.
13. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere
Abdeckung und die hintere Abdeckung jeweils eine Oberseite
haben, die im geschlossenen Zustand der Öffnung mit einer
Außenseite des Armaturenbretts bündig ist.
14. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die vordere
Abdeckung und die hintere Abdeckung im geschlossenen Zustand
der Öffnung jeweils eine Oberseite haben, die einen Aufdruck
trägt, um die gleiche Oberflächenrauigkeit wie bei einer
Außenseite des Armaturenbretts zu schaffen.
15. Abdeckeinheit nach Anspruch 9, wobei die hintere
Abdeckung eine hintere Seite mit einer Mattierung aufweist, um
im offenen Zustand der Abdeckeinheit eine unregelmäßige
Reflexion eines äußeren Lichtstrahls zu erreichen.
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