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Die Erfindung betrifft ein Mähgerät nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Mähgeräte dieser
Art werden beispielsweise zur Pflege von Straßenrändern eingesetzt, wobei die Schwierigkeit
auftritt, daß die
zu mähende
Fläche Hindernisse
aufweist, insbesondere Leitpfosten, an denen der Mähkopf seine
Fahrt nicht ungehindert fortsetzen kann. Ein zu großes Ausweichen
des Mähkopfes
führt jedoch
dazu, daß im
Nahbereich der Leitpfosten oder ähnlicher
Hindernisse das Mähbild unbefriedigend
bleibt.
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Aus der
EP 0 903 075 A1 ist ein
Mähgerät bekannt,
das ein Hauptmähwerk
und ein an diesem angeordnetes und gegenüber diesem um zumindest eine
vertikale Achse schwenkbares Auslegermähwerk umfaßt. Das Auslegermähwerk benötigt allerdings
ein eigenes Tastorgan, das neben dem Hauptmähwerk gehalten ist. In einer
Normalarbeitsstellung ohne Hindernisse läuft daher das Auslegermähwerk schräg ne ben
dem Hauptmähwerk,
wodurch eine erhebliche Breite des Mähgeräts erforderlich ist.
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Ein anderes Mähgerät ist aus der
DE 299 19 431 U1 bekannt.
Dieses Mähgerät weist
ein insbesondere an einem vorderen Ausleger eines Fahrzeugs angeordnetes
Bankettenmähgerät und zusätzlich eine
von einer unter Druck stehenden Flüssigkeit beaufschlagbare Düse zur Erzeugung
eines schneidenden Flüssigkeitsstrahls
auf. Die Düse
arbeitet als zusätzliches
Mähwerk
insbesondere im Bereich von zu umfahrenden Hindernissen mit im allgemeinen
zufriedenstellendem Ergebnis. Nachteilig an dem Mähgerät ist jedoch
der relativ hohe Wasserverbrauch und die sich daraus ergebende Problematik,
daß das Mähgerät eine ausreichende
Menge Wasser mitführen
muß oder
permanent an einen externen Wasseranschluß angebunden sein muß.
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Des weiteren ist ein nicht. gattungsgemäßer Motorrasenmäher aus
der
DE 100 38 939
A1 bekannt, bei dem an dem Hauptmähwerk ein verschwenkbares Zusatzmähwerk angeordnet
ist. Mit Hilfe des Zusatzmähwerkes,
soll ein randloses Mähen
entlang von Rasenbegrenzungen, wie Randsteinen, Mauern und Zäunen möglich sein.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein
mehrteiliges Mähgerät zu schaffen,
das in einer Normalarbeitsstellung einen von dem Auslegermähwerk ungestörten Betrieb
des Mähkopfes
ermöglicht.
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Die Erfindung löst dieses Problem durch ein Mähgerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben
sich aus den Unteransprüchen 2 bis
11.
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Mit der erfindungsgemäßen Ausbildung
ist eine Arbeitsbreite in der Normalarbeitsstellung außerhalb
von Hindernissen ermöglicht,
die genau der Breite des Mähkop fes
entspricht, ohne daß zusätzliche
Bauteile seitlich über
diesen hinausragen und dadurch dessen Handhabung erschweren würden. Dennoch
kann ein Auslegermähwerk
an dem Mähkopf
angeordnet sein, ohne daß für das Auslegermähwerk eine
eigene, vom Fahrzeug aus erstreckte Halte- und Führungsmechanik erforderlich
wäre.
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Wenn das Auslegermähwerk vorteilhaft
im äußeren Querrandbereich
an dem Mähkopf
halterbar ist, kann dennoch ein weites Ausschwenken des Auslegermähwerks erfolgen.
Dann kann dieses beispielsweise auch im Schattenbereich eines Leitpfostens
arbeiten und nach Umfahren des Leitpfostens vollständig rückgeschwenkt
werden. Insbesondere ist vorteilhaft, wenn sowohl der Mähkopf als
auch das Auslegermähwerk
verschwenkbar sind und durch eine überlagerte Schwenkbewegung
der beiden Teile somit auch während
der Fahrt das Auslegermähwerk noch
eine zusätzliche
Bewegungskomponente nach außen
erhalten kann, die es in den Schattenraum hinter dem angesteuerten
Hindernis bringt.
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Eine besonders einfache Bewegungsmechanik
ergibt sich, wenn die Ein- und Ausschwenkbewegung des Auslegermähwerks gegenüber dem
Mähkopf über einen
einzelnen Betätigungszylinder
vorgenommen werden kann.
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Insbesondere ist es vorteilhaft,
den gesamten Bewegungsablauf mit lediglich einem Tastorgan, das
dem Mähkopf
vorgeordnet ist, zu steuern, um somit eine besonders einfache und
kostengünstige Bauweise
zu ermöglichen.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten
ergeben sich aus einem nachfolgend beschriebenen und in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
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1 ein
erfindungsgemäßes Mähgerät in schematischer
Draufsicht in Normalarbeitsstellung bei Annäherung an einen Leitpfosten,
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2 eine ähnliche
Ansicht wie 1 bei Betätigung des
Tastbügels
durch den Leitpfosten,
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2 bei Umschwenken
des Mähkopfes
durch Kontakt mit dem Hindernis,
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4 eine ähnliche
Ansicht wie 3 bei Vorbeifahrt
an dem Hindernis mit zusätzlich
nach außen
bewegtem Auslegermähwerk
durch bereits einsetzendes Rückschwenken
des Mähkopfes,
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5 eine ähnliche
Ansicht wie 4 im weiteren
Bewegungsablauf,
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6 eine ähnliche
Ansicht wie 5 nach Umrunden
des Hindernisses,
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7 eine ähnliche
Ansicht wie 6 nach Umfahren
des Hindernisses und Rückkehr
in die Normalarbeitsstellung.
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Das in 1 dargestellte
Mähgerät 1 weist einen
Mähkopf 2 auf,
der sich über
eine Breite von einigen zehn Zentimetern bis über einen Meter erstrecken
kann – je
nach gewünschter
Ausbildung – und an
dem ein Auslegermähwerk 3 schwenkbeweglich angeordnet
ist. Der Mähkopf 2 umfaßt beispielsweise eine
oder mehrere horizontale, quer zur Fahrtrichtung F des Mähwerks 1 angeordnete
Rotationswalzen. Diese wie auch das Auslegermähwerk 3 können etwa
hydraulisch oder von einem anderen üblichen Antrieb angetrieben
sein. Der Mähkopf 2 ist
gegenüber
dem Fahrzeug 4 um die vertikale Achse 8 schwenkbar
und entlang dem Schwenkweg 15 beweglich. Hierzu dient ein
erster Zylinder 16, der an einem Lenker 17 angreift,
mittels dessen der Mähkopf 2 um
die Achse 8 schwenkbar ist.
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Das Mähgerät 1 kann insgesamt
als Anbaugerät
für ein
Kraftfahrzeug 4, das lediglich in 1 angedeutet ist, insbesondere als frontseitiges
Anbaugerät,
ausgebildet sein.
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Das Auslegermähwerk 3 ist an dem
Hauptmähwerk
2 um eine vertikale Achse 5 schwenkbar angeordnet. Diese
befindet sich im seitlich äußeren Querrandbereich 6 des
Mähkopfes 2 und
ist zudem seinem entgegen der Fahrtrichtung F hinteren Bereich zugeordnet.
Das Auslegermähwerk 3 ist
dadurch gegenüber
dem Mähkopf 2 entlang
dem Schwenkkreis 7 aufschwenkbar. Hierzu dient ein Betätigungszylinder 12,
der an zwei Gestängeteilen 13,14 angreift,
die den Schwenkarm 18 des Auslegermähwerks 3 schwenkbeweglich
halten.
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Dem Mähkopf 2 ist in Fahrtrichtung
F ein Tastbügel 9 vorgeordnet,
der um eine vertikale Achse 10 einschwenkbar ist und dadurch
bei Anprall an ein Hindernis 11, etwa einen Leitpfosten,
entsprechend 2 einschwenken
kann und damit das Ausschwenken des Auslegermähwerks 3 betätigen kann (Übergang
von 1 zu 2).
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Das Auslegermähwerk 3 weist eine
Deckplatte 3a auf, die ein um eine vertikale Achse rotierendes
Schneid- oder Schlagmittel überdeckt.
Dieses Schneid- oder Schlagwerk kann beispielsweise durch einen
rotierenden Draht gebildet sein.
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Bei Annäherung an ein Hindernis, beispielsweise
einen Leitpfosten 11, wird zunächst (2) der Tastbügel 9 um seine Achse 10 eingeschwenkt,
wobei dadurch das Signal zum Ausschub des Betätigungszylinders 12 gegeben
wird und somit das Auslegermähwerk 3 aus
seiner Lage in der ersten Arbeitsstellung (1), in der es vollständig hinter dem Mähkopf 2 gehalten
ist, seitlich ausschwenkt.
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Sobald der Tastbügel 9 voll eingeschwenkt ist
(2), wird durch weiteren
Druck des Hindernisses 11 bei in Fahrtrichtung F bewegtem
Mähwerk 1 dieses
um die Achse 8 insgesamt nach hinten geschwenkt, wozu der
Zylinder 16 ausfährt
(3). Dadurch gelangt
das Auslegermähwerk 3 und
der Mähkopf 2 mit
seiner vorderen Außenecke 6a in
Anlage an den Randbereich des Hindernisses 11 und kann dort
eine Nahbereichsmähung
vornehmen.
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Dabei wird zunächst der entgegen der Fahrtrichtung
F liegende Schattenraum vor dem Hindernis 11 gemäht (3). Im weiteren schwenkt
dann das nach Passieren des Hindernisses 11 unbelastete Tastorgan 9 wieder
zurück.
Dabei wird auch der Mähkopf 2 wieder
zurückgeschwenkt
(4), so daß das Auslegermähwerk 3,
das noch an dem Hindernis 11 anliegt, weiter in den Schattenraum
jenseits des Fahrweges des Mähkopfes 2,
also weiter nach rechts außen
(4) verschwenkt wird,
so daß auch
in diesem Außenbereich
hinter dem Hindernis 11 ein Mähvorgang stattfinden kann (4). Während der Vorbeifahrt ist der
Zylinder 12 ausgefahren, wobei ein Gasdruckdämpfer 19,
der dem Zylinder 12 zugeordnet ist, ein Rückschwenken
des Auslegermähwerks 3 um
die Achse 5 ermöglicht.
Dieses Rückschwenken ist
durch den Dämpfer 19 in
seiner Bewegung verlangsamt. Dadurch ist eine zuverlässige Anlage
des Auslegermähwerks 3 an
das Hindernis 11 während des
Passierens sichergestellt. Auch das Rückschwenken des Mähkopfes 1 ist
verlangsamt, so daß unmittelbar
nach Passieren des Hindernisses (6)
durch das weitere Rückschwenken
des Mähkopfes 2 in
Richtung des Pfeils 20 um die Achse 8 das Auslegermähwerk 3 weiterhin
in Anlage an dem Hindernis 11 verbleibt und weiter nach
außen
verschwenkt wird. Damit wird auch der in Fahrtrichtung F dem Hindernis 11 nachgeordnete
Schattenraum des Hindernisses 11 sauber abgemäht, wobei
das Auslegermähwerk 3 durch
das Rückschwenken
des Mähkopfes 2 tastend
an dem Hindernis 11 entlang geführt wird.
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Nach vollständigem Lösen des Auslegermähwerks 3 von
dem Hindernis 11 schwenkt das Auslegermähwerk 3, gedämpft durch
den Dämpfer 19,
wieder zurück.
Der Betätigungszylinder 12 wird, da
das Tastorgan 9 unbeaufschlagt ist, wieder angezogen, wodurch
sich die in 7 gezeigte
ursprüngliche
Stellung (1. Arbeitsstellung) ergibt, indem das Auslegermähwerk 3 wieder
vollständig
hinter dem Mähkopf 2 gehalten
ist, so daß dessen
Breite die maximale Breite des Mähwerks 1 nach
außen
hin darstellt.