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DE10218505A1 - Halterungsstruktur mit Kommunikationssystem zum Übertragen eines Multiplexsteuersignals zu elektrischen Fahrzeuggeräten - Google Patents

Halterungsstruktur mit Kommunikationssystem zum Übertragen eines Multiplexsteuersignals zu elektrischen Fahrzeuggeräten

Info

Publication number
DE10218505A1
DE10218505A1 DE10218505A DE10218505A DE10218505A1 DE 10218505 A1 DE10218505 A1 DE 10218505A1 DE 10218505 A DE10218505 A DE 10218505A DE 10218505 A DE10218505 A DE 10218505A DE 10218505 A1 DE10218505 A1 DE 10218505A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
electrical device
bracket
structure according
selected electrical
support structure
Prior art date
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Ceased
Application number
DE10218505A
Other languages
English (en)
Inventor
Satoshi Mizutani
Kazushi Shikata
Yoshio Shinoda
Shigeto Tsuge
Ikuo Hayashi
Fumio Asakura
Yuichi Watanabe
Yutaka Matsuda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Furukawa Electric Co Ltd
Denso Corp
Soken Inc
Original Assignee
Furukawa Electric Co Ltd
Denso Corp
Nippon Soken Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Furukawa Electric Co Ltd, Denso Corp, Nippon Soken Inc filed Critical Furukawa Electric Co Ltd
Publication of DE10218505A1 publication Critical patent/DE10218505A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Halterungsstruktur zum Haltern von Zusatzgeräten (20a, 20b, 20c) an einem im Innern gelegenen Element (10) in einer Fahrgastzelle eines Fahrzeugs, wobei die Struktur mehrere Halterungsabschnitte (12) aufweist. Jeder der Halterungsabschnitte (12) enthält einen kontaktfreien Stromsendeanschluss (17) und eine fahrzeugseitige Antenne (13). Der Halterungsabschnitt (12) überträgt Strom von der Batterie des Fahrzeugs über den kontaktfreien Stromsendeanschluss (17) und er überträgt außerdem ein Multiplexsignal, das sämtliche Steuersignale enthält, die zum Steuern von mehreren Zusatzgeräten (20a, 20b, 20c) über die fahrzeugseitige Antenne (30) erforderlich sind. Ein Nutzer kann das Zusatzgerät (20c), das beliebig ausgewählt ist aus mehreren Zusatzgeräten (20a, 20b, 20c), auf einem der Halterungsabschnitte (12) anbringen, ohne dass erneut eine Verkabelung durchgeführt werden muss, weshalb die Zusatzgeräte (20a, 20b, 20c), die auf den Halterungsabschnitten (12) angebracht sind, problemlos ersetzt werden können.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Halterungsstruktur zum Haltern von elektrischen Fahrzeuggeräten auf einem im Fahrzeuginnern gelegenen Element, wie etwa einem Instrumentenbrett.
  • In einem Fahrzeug sind Zusatzgeräte (elektrische Geräte), wie etwa ein Batterielader für ein Mobiltelefon, die Anzeige für ein Navigationssystem und einem Tachometer, die auf Grundlage von elektrischen Signalen betrieben werden, die von dem Fahrzeug empfangen werden, auf Halterungsabschnitten eines im Inneren gelegenen Elements angebracht, wie etwa einem Instrumentenbrett. Es ist vorgeschlagen worden, dass eine Halterungsstruktur zum Haltern der Zusatzgeräte auf Halterungsabschnitten eine Verdrahtung zum Überführen der elektrischen Signale zu den jeweiligen Zusatzgeräten umfasst.
  • Wenn ein Nutzer eines der Zusatzgeräte durch ein anderes, je nach Bedarf ersetzt, muss er die erforderliche Verdrahtung bzw. Verkabelung erneut installieren. Dieser Verkabelungsvorgang erfordert eine bestimmte Technik. Es ist deshalb für den Nutzer schwierig, die Zusatzgeräte zu ersetzen.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, einen Halterungsstruktur zum Haltern von elektrischen Geräten an Halterungsabschnitten eines im Inneren gelegenen Elements eines Fahrzeugs zu schaffen, dessen Struktur einen Nutzer in die Lage versetzt, die elektrischen Geräte problemlos (selber) zu ersetzen bzw. auszutauschen.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. 46. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Eine erfindungsgemäße Halterungsstruktur umfasst demnach einen Halterungsabschnitt, auf dem ein aus mehreren elektrischen Fahrzeuggeräten beliebig ausgewähltes, elektrisches Gerät gehaltert ist. Der Halterungsabschnitt ist auf einem Element angeordnet, dass im Innern des Fahrzeugs vorgesehen ist, und umfasst Kommunikationsmittel zum Übertragen eines Multiplexsignals, in das mehrere Steuersignale zum Steuern der jeweiligen elektrischen Fahrzeuggeräte gemultiplext sind, zu dem elektrischen Gerät, das auf bzw. an dem Halterungsabschnitt angebracht ist.
  • Bevorzugt umfasst der Halterungsabschnitt eine kontaktfreie Stromübertragungseinrichtung und überträgt Strom von der Batterie des Fahrzeugs zu dem elektrischen Gerät, das daran gehaltert bzw. angebracht ist über das Stromübertragungsmittel, ohne dass das elektrische Gerät berührt bzw. kontaktiert wird. Das Kommunikationsmittel überträgt das Multiplexsignal zu der elektrischen Vorrichtung über Radiowellen. Der Halterungsabschnitt umfasst außerdem Mittel, die einen Nutzer in die Lage versetzen, das elektrische Gerät auf dem Halterungsabschnitt in einem einzigen Schritt anzubringen. Bevorzugt umfasst die Halterungsstruktur außerdem mehrere Halterungsabschnitte, von denen jeder ähnlich zu dem vorstehend genannten Halterungsabschnitt ist. Bei dem im Innern vorgesehenen Element handelt es sich um ein Instrumentenbrett, und ein Abdeckelement ist an der Oberseite des Instrumentenbretts abnehmbar angebracht. Die Halterungsabschnitte sind auf dem Abdeckelement angeordnet.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert; in dieser zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Instrumentenbretts, in das eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingebaut ist,
  • Fig. 2 eine schematische Ansicht zur Darstellung, wie auf den Halterungsabschnitten der Halterungsstruktur angebrachte Zusatzgeräte elektrisch mit der elektrischen Schaltung eines Fahrzeugs verbunden sind, in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform,
  • Fig. 3 eine Schnittansicht der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform,
  • Fig. 4A eine perspektivische Ansicht eines Halterungsabschnitts der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform,
  • Fig. 4B eine perspektivische Ansicht unter Darstellung, wie ein auf dem Halterungsabschnitt der Halterungsstruktur angebrachtes Zusatzgerät angebracht ist, in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform
  • Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 6 eine Querschnittsansicht der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der zweiten Ausführungsform
  • Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 8 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 9 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 10 eine Ansicht in Richtung des Pfeils X in Fig. 9,
  • Fig. 11 eine Ansicht in Richtung des Pfeils XI in Fig. 9,
  • Fig. 12 ein Blockdiagramm eines Ladesystems zum Laden eines Zusatzgeräts, das an einem Halterungsabschnitt der Halterungsstruktur angebracht ist, in Übereinstimmung mit der fünften Ausführungsform
  • Fig. 13 ein Zeitlaufdiagramm des Betriebs des Ladesystems von Fig. 12,
  • Fig. 14 ein Blockdiagramm eines Ladesystems zum Laden eines Zusatzgeräts, das an einem Halterungsabschnitt einer Halterungsstruktur angebracht ist, in Übereinstimmung mit einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 15A und 15B Querschnitte einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
  • Fig. 16 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 17 eine Querschnittsansicht der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der achten Ausführungsform,
  • Fig. 18 eine Querschnittsansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 19 eine Vorderansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 20 eine Vorderansicht der Halterungsstruktur, wobei der Verbindungsstecker eines Zusatzgeräts direkt mit dem Verbindungsstecker eines Halterungsabschnitts verbunden ist, in Übereinstimmung mit der zehnten Ausführungsform,
  • Fig. 21 eine Vorderansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 22 eine Vorderansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 23 eine Querschnittsansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer dreizehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 24 eine Querschnittsansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer Modifikation der dreizehnten Ausführungsform,
  • Fig. 25 eine Querschnittsansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer vierzehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 26 eine perspektivische Ansicht einer Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer Modifikation der vierzehnten Ausführungsform,
  • Fig. 27 eine perspektivische Ansicht unter Darstellung, wie ein Zusatzgerät an einem Halterungsabschnitt der Halterungsstruktur von Fig. 26 angebracht ist.
  • Erste Ausführungsform
  • Wie in Fig. 1 gezeigt, wird eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zum Haltern von Zusatzgeräten an einem Instrumentenbrett 10 eines Fahrzeugs genutzt. Ein Abdeckelement 11 ist abnehmbar bzw. lösbar an der Oberseite des Instrumentenbretts 10 angebracht. Das Abdeckelement 11 umfasst drei Halterungsabschnitte 12, die in der Ansicht von Fig. 1 in Breitenrichtung angeordnet sind. Zusatzgeräte (d. h. elektrische Geräte) 20a, 20b, 20c, die auf Grundlage von elektrischen Steuersignalen arbeiten, die von dem Fahrzeug empfangen werden, sind auf den jeweiligen Halterungsabschnitten 12 gehaltert bzw. angebracht, wie in Fig. 2 gezeigt. Die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c umfassen ein Ladegerät, wie etwa für eine Freisprecheinrichtung, und ein Batterieladegerät für ein Mobiltelefon, eine Anzeigeeinheit, wie etwa eine Anzeige für ein Navigationssystem, und ein Instrument, wie etwa ein Tachometer.
  • Das Batterieladegerät 20a empfängt ein erstes elektrisches Steuersignal von dem Fahrzeug und arbeitet auf Grundlage des ersten Steuersignals. Bei dem ersten Steuersignal handelt es sich beispielsweise um ein Sprachsignal, das von einem Freisprechmikrofon empfangen wird. Die Anzeige 20b empfängt ein zweites elektrisches Steuersignal, das Navigationsinformation von dem Fahrzeug enthält, und arbeitet auf Grundlage des zweiten Steuersignals. Das Fahrzeug empfängt das zweite Steuersignal von dem Navigationssystem, das an der zentralen Baugruppe 10a des Instrumentenbretts 10 installiert ist. Der Tachometer 20c empfängt ein drittes elektrisches Steuersignal, das Information bezüglich der Motorgeschwindigkeit u. dgl. enthält, von einer Motor-ECU des Fahrzeugs und es arbeitet auf Grundlage des dritten Steuersignals.
  • Eine fahrzeugseitige Antenne 13 ist als Kommunikationsmittel im Instrumentenbrett 10 derart vorgesehen, dass es sich in Breitenrichtung in der Darstellung von Fig. 2 erstreckt. Jedes der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c umfasst eine zusatzgeräteseitige Antenne. Eine Zwei-Wege-Funkkommunikation zwischen dem Fahrzeug und jedem der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c ist dadurch möglich. Die Funkkommunikation wird unter Verwendung von Signalen (beispielsweise FM- bzw. UKW-Signale) durchgeführt, die nicht mit AM- bzw. MW-Radiowellen von einer Radioanlage interferieren.
  • Die fahrzeugseitige Antenne 13 ist mit einem Signalwandler 14 verbunden, der in dem Instrumentenbrett 10 zu liegen kommt. Der Signalwandler 14 ist seinerseits mit einem Verteilerkasten 15, wie etwa einem Anschlusskasten verbunden, der mit verschiedenen Teilen des Fahrzeugs über einen Kabelbaum 16 verbunden ist. Der Kabelbaum 16 steht beispielsweise in Verbindung zwischen der elektrischen Schaltung eins Motorraums und der elektrischen Schaltung einer Fahrgastzelle, zwischen der elektrischen Schaltung der Fahrgastzelle und der elektrischen Schaltung des Instrumentenbretts 10, und zwischen der elektrischen Schaltung des Instrumentenbretts 10 und der elektrischen Schaltung eines Rücksitzes. Der Kabelbaum 16 überträgt die elektrischen Signale von diesen elektrischen Schaltungen und führt diesen elektrischen Schaltungen Strom zu.
  • Jedes dieser Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c überträgt stets ein codiertes Signal zu dem Signalwandler 14, wenn das Zusatzgerät 20a, 20b, 20c EIN-geschaltet ist. Der Signalwandler 14 ermittelt, welches der ersten, zweiten und dritten Steuersignale zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c auf Grundlage der codierten Signale übertragen werden soll. Der Signalwandler 14 wählt daraufhin die Signale, die zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c übertragen werden sollen aus verschiedenen Signalen, die von dem Fahrzeug zu dem Anschlusskasten 15 übertragen werden. Der Signalwandler 14 multiplext die gewählten Signale in ein Multiplexsignal und überträgt das Multiplexsignal zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c über die fahrzeugseitige Antenne 13.
  • Jedes der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c empfängt das Multiplexsignal über die geräteseitige Antenne und extrahiert das benötigte Steuersignal aus dem Multiplexsignal. Der Tachometer 20c extrahiert beispielsweise das dritte Steuersignal aus dem Multiplexsignal und erarbeitet daraufhin auf Grundlage des extrahierten dritten Steuersignals.
  • Wenn ein Sensor 14a, wie etwa ein Gyroskop, zusätzlich für das Navigationssystem vorgesehen ist, ist der Sensor 14a mit dem Signalwandler 14 verbunden. Der Signalwandler 14 multiplext daraufhin ein Sensorsignal von dem Sensor 14a gemeinsam mit den ersten, zweiten und dritten Steuersignalen in ein Multiplexsignal und überträgt das Multiplexsignal über die fahrzeugseitige Antenne 13. Der Sensor 14a kann deshalb problemlos zusätzlich vorgesehen werden.
  • Die Halterungsabschnitte 12 für die jeweiligen Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c besitzen exakt denselben Aufbau. Aus diesem Grund wird lediglich der Halterungsabschnitt 12 für das Tachometer 20c näher erläutert. Unter Bezug auf Fig. 3 und 4A handelt es sich bei dem Halterungsabschnitt 12 um eine kreisförmige Eintiefung, die auf dem Abdeckelement 11 gebildet ist. Das Zusatzgeräte 20c enthält einen scheibenförmigen, hochstehenden Abschnitt, der in einer Eintiefung zu liegen kommt, wenn das Zusatzgerät 20c auf bzw. an dem Halterungsabschnitt 12 angebracht bzw. gehaltert ist.
  • Der Halterungsabschnitt 12 umfasst einen kontaktfreien Stromsendeanschluss 17 als kontaktfreies Stromübertragungsmittel, das mit der Batterie des Fahrzeugs durch einen Kabelbaum 18 zur Stromübertragung verbunden ist. Der Stromsendeanschluss 17 enthält eine scheibenförmige Primärwicklung 17a, die in ein Kreisloch 11a passt, das auf dem Boden der Eintiefung gebildet ist. Der Halterungsabschnitt 12 umfasst außerdem als Halterungsmittel ein kreisförmiges Befestigungselement 19, das aus einem Gewebebefestigungsband, wie etwa Velcro (Marke) hergestellt ist, das an den Boden der Eintiefung geklebt ist. Das kreisförmige Befestigungselement 19 deckt die Primärwicklung 17a ab, weshalb diese nicht zur Fahrgastzelle frei liegt bzw. zugänglich ist, wenn das Zusatzgerät 20c auf dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Das gute Aussehen des Instrumentenbretts 10 wird deshalb selbst dann sichergestellt, wenn das Zusatzgerät 20c nicht am Halterungsabschnitt 12 angebracht ist.
  • Andererseits umfasst das Zusatzgeräts 20c einen kontaktfreien Stromempfangsanschluss 21 am Boden des hochstehenden Abschnitts. Der Stromempfangsanschluss 21 umfasst eine scheibenförmige Sekundärwicklung 21a, die frei liegt bzw. zugänglich ist, wenn das Zusatzgerät 20c nicht auf dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Das Zusatzgerät 20c umfasst außerdem als Halterungsmittel ein ringförmiges Befestigungselement 22, das aus einem harzartigen Befestigungsband, wie etwa Velcro am Boden des hochstehenden Abschnitts vorgesehen ist. Das ringförmige Befestigungselement 22 umgibt den freiliegenden Abschnitt der Sekundärwicklung 21a.
  • Wenn unter Bezug auf Fig. 4B ein Nutzer das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 anbringt, kann er das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 anordnen, wie durch den Pfeil A gezeigt, so dass der hochstehende Abschnitt des Zusatzgeräts 20c in der Eintiefung des Halterungsabschnitts 12 zu liegen kommt. Der Nutzer drückt daraufhin das Zusatzgerät 20c gegen den Boden der Eintiefung nach unten, so dass das ringförmige Befestigungselement 22 des Zusatzgeräts 20c an dem kreisförmigen Befestigungselement 19 des Halterungsabschnitt 12 festgelegt wird. Das Zusatzgerät 20c ist dadurch am Halterungsabschnitt 12 des Abdeckelements 11 festgelegt.
  • Die Primär- und Sekundärwicklungen 17a, 21a sind derart angeordnet, dass die Achsen der Wicklungen 17a, 21a sich in Richtung des Pfeils A erstrecken und die Wicklungen 17a, 21a liegen nahe und parallel zueinander, wenn das Zusatzgerät 20c an bzw. auf dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Gleichstrom von der Batterie des Fahrzeugs wird dem Stromsendeanschluss 17 zugeführt bzw. an diesen angelegt. Der Stromsendeanschluss 17 wandelt daraufhin den Gleichstrom, der an ihm anliegt, in Wechselstrom hoher Frequenz und legt den Wechselstrom an die Primärwicklung 17a an. In Reaktion hierauf wird ein Wechselstrom in der Sekundärwicklung 21a des Stromempfangsanschlusses 21 durch elektromagnetische Induktion angelegt. Der Stromsendeanschluss 17 überträgt damit den von der Batterie empfangenen Strom auf den Stromempfangsanschluss 21, ohne dass er diesen Anschluss 21 berührt.
  • Es ist bevorzugt, dass die Sekundärwicklung 21a in einer Distanz von 2 oder 3 mm von der Primärwicklung 17a angeordnet wird, so dass der Strom wirksam von dem Stromsendeanschluss 17 zum Stromempfangsanschluss 21 übertragen wird. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform kann die Sekundärwicklung 21a innerhalb einer Distanz von 2 bis 3 mm angeordnet werden, weil das ringförmige Befestigungselement 22 die Sekundärwicklung 21a nicht abdeckt.
  • Der Stromsendeanschluss 17 enthält einen Stromverbrauchsdetektor in seiner elektrischen Schaltung bzw. seinem elektrischen Stromkreis. Wenn der Nutzer ein Metallteil, wie etwa eine Dose mit Fruchtsaft, unachtsam am Halterungsabschnitt 12 anordnet, kann der Fruchtsaft durch den Stromsendeabschluss 17 erhitzt werden, wodurch der Stromverbrauch anormal zunimmt. Um eine derartige Anormalität zu verhindern, misst der Stromverbrauchsdetektor die Strommenge, die durch den Stromsendeanschluss 17 verbraucht wird. Wenn der gemessene Stromverbrauch eine vorbestimmte obere Schwelle erreicht, wird ermittelt, dass der Halterungsabschnitt 12 sich in einer ungewöhnlichen Situation befindet, wodurch die Übertragung des Stroms zum Zusatzgerät 20c unterbunden wird. Wenn andererseits der gemessene Stromverbrauch niedriger als eine vorbestimmte untere Schwelle ist, wird ermittelt, dass das Zusatzgerät 20c nicht an dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist, weshalb die Übertragung des Stroms zum Zusatzgerät 20c ebenfalls unterbunden wird, um Strom einzusparen.
  • Die Arbeitsweise der vorliegenden Ausführungsform ist wie folgt. In Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform werden sämtliche Signale, die ersten, zweiten und dritten Steuersignale, die für die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c erforderlich sind, in ein Multiplexsignal gemultiplext und das Multiplexsignal wird zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c über die fahrzeugseitige Antenne 13 übertragen. Der Nutzer kann deshalb ein Zusatzgerät problemlos anbringen, das er willkürlich aus den mehreren Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c ausgewählt hat, und zwar an einem Halterungsabschnitt, den er willkürlich auswählt aus den mehreren Halterungsabschnitten 12, und zwar nach seinem Belieben, ohne die erforderliche Verdrahtung bzw. Verkabelung in den Halterungsabschnitten 12 erneut zu installieren.
  • Der Stromsendeanschluss 17 überträgt außerdem Strom zu dem Zusatzgerät 20c und die Steuersignale zu dem Zusatzgerät 20c über Funkwellen. Die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c müssen deshalb nicht mit dem Halterungsabschnitt 12 durch Kabel verbunden sein. Dies setzt den Nutzer in die Lage, die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c problemlos ersetzen bzw. austauschen zu können.
  • Die Stromsende- und -empfangsanschlüsse 17, 21 sind immun gegen eine Beschädigung, weil sie vom kontaktfreien Typ sind. Im Gegensatz hierzu unterliegen Kontaktanschlüsse einer Beschädigung.
  • In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform kann der Nutzer das Zusatzgerät 20c an dem Halterungsabschnitt 12 anbringen, indem er das Zusatzgerät 20c in geeigneter Weise positioniert, weil die Eintiefung des Halterungsabschnitts 12 und der hochstehend Abschnitt des Zusatzgeräts 20c kreisförmig bzw. scheibenförmig sind. Das Zusatzgerät 20c kann außerdem in eine willkürliche Richtung weisend angebracht sein, wie durch den Pfeil B in Fig. 4B gezeigt, weil die Primär- und Sekundärwicklungen 17a, 21a scheibenförmig sind.
  • Das Zusatzgerät 20c wird an dem Halterungsabschnitt 12 durch Befestigen des ringförmigen Befestigungselements 22 des Zusatzgeräts 20c an dem kreisförmigen Befestigungselement 19 des Halterungsabschnitts 12 festgelegt. Der Nutzer kann deshalb das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 problemlos derart anbringen, dass das Zusatzgerät 20c in eine willkürliche Richtung weist, wie in Fig. 4B durch den Pfeil B gezeigt.
  • Die Schrauben werden zum Befestigen des Zusatzgeräts 20c an dem Halterungsabschnitt 12 anstelle der Befestigungselemente 19, 22 verwendet Löcher sind in den Halterungsabschnitt 12 gebohrt, weshalb die Löcher rückgefüllt werden sollten, nachdem das Zusatzgerät 20a, 20b, 20c von dem Halterungsabschnitt 12 abgenommen worden ist. Der kommerzielle Wert des Fahrzeugs auf dem Secondhand-Markt ist in diesem Fall eingeschränkt bzw. verringert. Im Gegensatz hierzu kann der Nutzer in Übereinstimmung mit der erfindungsgemäßen Ausführungsform das Zusatzgerät 20c an dem Halterungsabschnitt 12 ohne Bohrlöcher anbringen. Der Nutzer muss deshalb Rückfüllen von Bohrlöchern nicht durchführen, nachdem er das Zusatzgerät 20c vom Halterungsabschnitt 12 abgenommen hat und der kommerzielle Wert des Fahrzeugs ist deshalb nicht reduziert.
  • Die Befestigungselemente 19, 22 werden selbst dann nicht erhitzt, wenn an die Primärwicklung 17a Strom angelegt ist, weil die Befestigungselemente 19, 22 aus nichtmagnetischen Materialien hergestellt sind. Wenn magnetische Befestigungselemente stattdessen verwendet werden, werden sie hingegen erhitzt auf Grund elektromagnetischer Induktion, wenn an die Primärwicklung 17a ein Strom angelegt wird.
  • In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung sind die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c von der Unterseite aus stabil abgestützt und die Anzeige 20b und der Tachometer 20c sind durch den Nutzer deutlich ablesbar, weil das Instrumentenbrett 10 als im Innern des Fahrzeugs angeordnetes Element gewählt ist, auf dem die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c angebracht sind. Die Halterungsabschnitte 12 sind auf dem Deckelelement bzw. Abdeckelement 11 angebracht, das an der Oberseite des Instrumentenbretts 10 lösbar angebracht ist. Das Fahrzeug kann deshalb nach Wunsch eines Nutzers mit den Halterungsabschnitten 12 ausgerüstet werden, nachdem das Fahrzeug auf den Markt gekommen ist.
  • Der Signalwandler 14, der in dem Instrumentenbrett 10 angeordnet ist, wählt erste, zweite und dritte Steuersignale aus verschiedenen bzw. mehreren Signalen und überträgt ein Multiplexsignal, das ausschließlich die gewählten Signale enthält zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c über die fahrzeugseitige Antenne 13. Jedes der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c vermag deshalb das von dem Multiplexsignal erforderliche Signal problemlos zu extrahieren.
  • In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform kann das Fahrzeug außerdem eine Zwei-Wege-Kommunikation mit jedem der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c durchführen. Die Information von einem der Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c kann deshalb zu einem weiteren über den Signalwandler 14 übertragen werden. Information bezüglich eintreffender Anrufe, die durch ein Mobiltelefon empfangen werden können, können beispielsweise von dem Batterielader 20a zu der Anzeige 20b des Navigationssystems übertragen und daraufhin angezeigt werden. Weitere Information bezüglich der Motordrehzahl kann von dem Tachometer 20c zu der Anzeige 20b des Navigationssystems übertragen und daraufhin angezeigt werden.
  • Zweite Ausführungsform
  • Wie in Fig. 5 und 6 gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kontaktfreie Stromsende- und empfangsanschlüsse 17, 21, die ähnlich zu denjenigen sind, die in der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform enthalten sind, in einem Halterungsabschnitt 12 auf einem Abdeckelement 11 und ein Zusatzgerät 20c. Der Halterungsabschnitt 12 umfasst einen ersten Infrarotsender/- empfänger 130 im Zentrum einer Doughnut-förmigen Primärwicklung 17a des Stromsendeanschlusses 17, während das Zusatzgerät 20c einen zweiten Infrarotsender/-empfänger 23 im Zentrum einer Doughnut-förmigen zweiten Wicklung 21a des Stromempfangsanschlusses 21 enthält. Zwischen dem Fahrzeug und dem Zusatzgerät 20c kann deshalb eine Zwei-Wege- Infrarotkommunikation durch Infrarotlicht durchgeführt werden. Die ersten, zweiten und dritten Steuersignale werden von dem ersten Sender/Empfänger 130 zu dem zweiten Sender/Empfänger 23 übertragen.
  • Die benötigten Steuersignale werden dadurch zu den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c via Infrarotlicht in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform übertragen, während sie über Funkwellen einer FM- bzw. UKW-Frequenz bei der ersten Ausführungsform übertragen werden. Die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform umfasst deshalb keine fahrzeugseitige Antenne 13, die in der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform enthalten ist. Die übrigen Teile der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser ersten Ausführungsform sind dieselben wie bei der ersten Ausführungsform, und die Halterungsabschnitte 12 sind mit der elektrischen Schaltung des Fahrzeugs ähnlich verbunden wie bei der ersten Ausführungsform.
  • In Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform würden die FM-Signale, die über die fahrzeugseitige Antenne 13 werden, mit FM-Signalen interferieren, die über eine fahrzeugseitige Antenne 13 eines weiteren Fahrzeugs übertragen werden. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform werden derartige Interferenzen verhindert, weil die Steuersignale nicht über Funk, sondern per Infrarotlicht übertragen werden.
  • In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform ist der einzige Signalwandler 14 im Innern des Instrumentenbretts angeordnet, um sämtliche der erforderlichen Steuersignale zu dem ersten Infrarotsender-/-empfänger 130 zu übertragen. Die Anzahl von Teilen, die in der Halterungsstruktur enthalten sind, sind deshalb verringert und die Verdrahtung bzw. Verkabelung zwischen einem Anschlusskasten 15 und dem Signalwandler 14 kann einfach ausgelegt sein im Vergleich zu dem Fall, dass mehrere Signalwandler entsprechend den jeweiligen Halterungsabschnitten 12 in der Halterungsstruktur enthalten sind. Ein neuer Halterungsabschnitt kann außerdem problemlos zusätzlich vorgesehen werden und die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform kann deshalb für verschiedene Arten von Fahrzeugen universell verwendet werden.
  • Dritte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 7 gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zwei Kontaktstromsendeanschlüsse 170 in einem Halterungsabschnitt 12 eines Abdeckelements, und außerdem zwei Kontaktstromempfangsanschlüsse 210 an einem Zusatzgerät 20c. Die Stromsendeanschlüsse 170 umfassen einen Anodenanschluss und einen Kathodenanschluss. Die Stromempfangsanschlüsse 210 umfassen ebenfalls einen Anodenanschluss und einen Kathodenanschluss. Die Stromsendeanschlüsse 170 sind plattenförmige Anschlüsse, die auf der Innenwand einer kreisförmigen Eintiefung des Halterungsabschnitts 12 derart angeordnet sind, dass der Anodenanschluss in Gegenüberlage zu dem Kathodenanschluss über den Durchmesser der Eintiefung angeordnet ist. Die Stromempfangsanschlüsse 210 sind vom Federtyp und auf der Außenwand des scheibenförmigen, hochstehenden Abschnitts des Zusatzgeräts 20c derart angeordnet, dass der Anodenanschluss in Gegenüberlage zu dem Kathodenanschluss über den Durchmesser des hochstehenden Abschnitts zu liegen kommt.
  • Wenn das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 angebracht wird, gelangen die Stromempfangsanschlüsse 210 in Kontakt mit den Stromsendeanschlüssen 170. Strom von der Batterie eines Fahrzeugs wird daraufhin zu dem Zusatzgerät 20c über die Anschlüsse 170, 210 übertragen. Dadurch wird Strom zu dem Zusatzgerät 20c über die Kontaktanschlüsse 170, 210 in Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform übertragen, während Strom in Übereinstimmung mit der ersten bzw. zweiten Ausführungsform über kontaktfreie Anschlüsse 17, 21 übertragen wird. In Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform kann das Zusatzgerät 20c auf dem Halterungsabschnitt 12 in willkürliche Richtung weisend in einem Winkel, geringfügig als 180°, angebracht werden. Das Aussehen des Zusatzgeräts 20c ist damit beschränkt, weil der Halterungsabschnitt 12 und das Zusatzgerät 20c jeweils den Anodenanschluss und den Kathodenanschluss aufweisen.
  • Die übrigen Teile der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform sind dieselben wie bei der zweiten Ausführungsform und die Halterungsabschnitte 12 sind mit dem elektrischen Stromkreis des Fahrzeugs in ähnlicher Weise wie bei der zweiten Ausführungsform verbunden.
  • Die vorliegende Ausführungsform erzielt folgende Wirkung. Ein Stromübertragungsmechanismus, der Kontaktanschlüsse verwendet, wie bei der vorliegenden Ausführungsform, ist kostengünstig im Vergleich zu einem Stromübertragungsmechanismus, der kontaktfreie Anschlüsse verwendet.
  • Da in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform außerdem Federanschlüsse als Stromempfangsanschlüsse 210 verwendet werden, sind die Anschlüsse 210, 170 deutlich immuner, wenn das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 angebracht oder von diesem abgenommen wird. Die Stromempfangsanschlüsse 210 können darüber hinaus zuverlässig in Kontakt mit den Stromsendeanschlüssen gelangen, weil die Stromempfangsanschlüsse 210 Federn enthalten.
  • Da die Stromsendeanschlüsse 170 auf der Innenwand der Eintiefung des Halterungsabschnitts 12 vorgesehen sind, und da die Stromempfangsanschlüsse 210 auf der Außenwand des hochstehenden Abschnitts des Zusatzgeräts 20c vorgesehen sind, gelangen die Stromempfangsanschlüsse 210 in Kontakt mit den Stromsendeanschlüssen 170 infolge der Anbringung des Zusatzgeräts 20c am Halterungsabschnitt 12. Der Nutzer vermag dadurch die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c problemlos zu ersetzen bzw. auszutauschen.
  • Vierte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 8 gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Stromempfangsanschluss und einen zweiten Kommunikationsanschluss, einen zylindrischen Stecker 211 an dem Zusatzgerät 20c und außerdem einen Stromsendeanschluss und einen ersten Kommunikationsanschluss und eine Buchse 171 in dem Halterungsabschnitt 12 des Abdeckelements. Bei dem Stecker 211 und der Buchse 171 handelt es sich um an sich bekannte Drei-Pol-Anschlüsse, beispielsweise um eine 3,5 mm- Stereobuchse und einen hierzu passenden Stereostecker.
  • Die Buchse 171 ist im Zentrum einer kreisförmigen Eintiefung des Halterungsabschnitts 12 gebildet und ein elastisches Element ist an der Buchse 171 angebracht. Der obere Abschnitt 171a der Buchse 171 bildet einen Kathodenanschluss zur Stromübertragung. Der mittlere Abschnitt 171b der Buchse 171 ist ein Anodenanschluss zur Stromübertragung. Der untere Abschnitt 171c der Buchse 171 bildet einen Kommunikationsanschluss.
  • Der Stecker 211 steht vom Zentrum eines plattenförmigen, hochstehenden Abschnitts des Zusatzgeräts 20c vor. Der obere Abschnitt 211a des Steckers 211 bildet einen Kathodenanschluss für die Stromübertragung. Der mittlere Abschnitt 211b des Steckers 211 bildet einen Anodenanschluss zur Stromübertragung. Der untere Abschnitt 211c des Steckers 211 bildet einen Kommunikationsanschluss.
  • Wenn das Zusatzgerät 20c auf dem Halterungsabschnitt 12 angebracht wird, wird der Stecker 211 in die Buchse 171 derart eingeführt, dass der Stecker 211 in Kontakt mit dem elastischen Element gelangt, wodurch das elastische Element verformt wird. Daraufhin werden Strom und die ersten, zweiten und dritten Steuersignale zu dem Zusatzgerät 20c über die Buchse 171 und den Stecker 211 übertragen. Der Stecker 211 wird gegen die Buchse 171 gedrückt auf Grund der elastischen Kraft des elastischen Elements, wodurch der Stecker 211 sicher in Kontakt mit der Buchse 171 gehalten wird. Das elastische Element verhindert außerdem, dass der Stecker 211 versehentlich von der Buchse 171 frei kommt. Das Zusatzgerät 20c kann an dem Halterungsabschnitt 12 in eine willkürliche Richtung weisend angebracht werden, weil der zylindrische Stecker 211 und die Buchse 171 im Zentrum des scheibenförmigen, hochstehenden Abschnitts und der kreisförmigen Eintiefung vorgesehen sind.
  • Ein Signalwandler, der in dem Instrumentenbrett angeordnet ist, überträgt ein Multiplexsignal, das erste, zweite und dritte Steuersignale, ausgewählt auf Grundlage eines codierten Signals enthält, das von den Zusatzgeräten 20a, 20b, 20c empfangen wird, zu dem Stecker 171 in ähnlicher Weise wie bei der ersten bzw. zweiten Ausführungsform. Die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c empfangen daraufhin jeweils das Multiplexsignal über den Stecker 211 und extrahieren das benötigte Signal aus dem Multiplexsignal.
  • In Übereinstimmung mit der vierten Ausführungsform unterliegen die elektrischen Steuersignale keinerlei Interferenz mit weiteren elektrischen Signalen, weil sie nicht über Funkwellen übertragen werden. Ein Kommunikationssystem unter Verwendung des Steckers 211 und der Buchse 171, wie bei der vorliegenden Ausführungsform, ist außerdem kostengünstig im Vergleich zu einem Funkkommunikationssystem.
  • In Übereinstimmung mit der vierten Ausführungsform ist infolge der Einführung des Steckers 211 in die Buchse 171 das Zusatzgerät 20c an dem Halterungsabschnitt 12 angebracht und gehalten und sämtliche der erforderlichen Verbindungen (d. h., die Verbindung zur Stromübertragung und die Verbindung zu Gunsten der Kommunikation) werden ausgebildet. Der Nutzer vermag dadurch die Zusatzgeräte 20a, 20b, 20c problemlos erneut anzuordnen.
  • Fünfte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 9 gezeigt, wird eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zum Anbringen eines Zusatzgeräts 20c verwendet, das einen Batterielader 24 enthält sowie eine mit Batteriestrom versorgte Einrichtung 25 auf einem Halterungsabschnitt 12 eines Abdeckelements 11. Die mit Batteriestrom versorgte Einrichtung 25 ist abnehmbar angebracht und wird durch den Batterielader 24 geladen.
  • Der Batterielader 24 enthält ein Gehäuse 24a und einen Einsatz 24b, der von der Unterseite des Gehäuses 24a vorspringt. Ein Freigabeschalter SW1 und ein Ladebetriebsartwahlschalter SW3 sind an dem Gehäuse 24a vorgesehen. Der Einsatz 24b enthält einen Vorsprung an seinem Ende, wie in Fig. 9 gezeigt, und außerdem Anoden- und Kathodenstromempfangsanschlüsse 212, einen Kommunikationsanschluss 213 und einen Anschluss 214 zum Ermitteln der Entfernung (des Geräts) von dem Halterungsabschnitt 12 am Ende des Vorsprungs, wie in Fig. 10 gezeigt.
  • Der Halterungsabschnitt 12 enthält einen allgemein zylindrischer Sockel 120, der in dem Abdeckelement 11 eingebettet und an diesem befestigt ist. Ein Hohlraum 120a ist auf der Oberseite des Sockels 120 gebildet. Eine Öffnung 11b, entsprechend dem Hohlraum 120a ist auf der bzw. in der Oberseite des Abdeckelements 11 gebildet, so dass der Hohlraum 120a des Sockels 120 mit der Fahrgastzelle über die Öffnung 11b in Verbindung steht. Der Hohlraum 120a enthält einen am weitesten innen liegenden Abschnitt 120b, der eine Form komplementär zur Form des Vorsprungs des Einsatzes 24b aufweist. Der am weitesten innen liegende Abschnitt 120b enthält die Anschlüsse 172, 173, 174, entsprechend den jeweiligen Anschlüssen 212, 213, 214 des Zusatzgeräts 20c, d. h., Anoden- und Kathodenstromsendeanschlüsse 172, einen Kommunikationsanschluss 173 und einen Anschluss 174 zum Ermitteln des Abtrennens des Zusatzgeräts 20c, wie in Fig. 11 gezeigt.
  • Das Abdeckelement 11 enthält als Teil seiner Oberseite eine Abdeckung 20 über dem Hohlraum 120a des Sockels 120. Die Abdeckung 30 enthält ein Schwenkgelenk 30a, das durch einen Halter 11c des Abdeckelements 11 rückgehalten ist. Die Abdeckung 30 wird dadurch durch das Abdeckelement 11 so getragen, dass sie auf dem Schwenkgelenk 30a verschwenkbar ist, wie in Fig. 9 durch den Pfeil E gezeigt. Wenn das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 angebracht ist bzw. wird, drängt das elastische Element die Abdeckung 30 dahingehend bzw. spannt dieses vor, die Öffnung 11b zu verschließen, d. h., den Sockel 120 zu verschließen.
  • Wenn das Zusatzgerät 20c in den Hohlraum 120a eingeschoben wird, wird die Abdeckung 30 nach unten entgegen der elastischen Kraft des elastischen Elements derart geschoben, dass die Öffnung 11b frei gegeben wird. Wenn der Einsatz 24b weiter in den Hohlraum 120a eingeführt wird, wie in Fig. 9 durch den Pfeil F gezeigt, und wenn er in den am weitesten innen liegenden Abschnitt 120b gedrückt wird, gelangen die Anschlüsse 212, 213, 214 des Zusatzgeräts 20c in Kontakt mit den Anschlüssen 172, 173, 174 des Halterungsabschnitts 12. Der Sockel 120 umfasst eine Führung 20c benachbart zum am weitesten innen liegenden Abschnitt 120b in dem Hohlraum 120a, und der Vorsprung des Einsatzes 24b kann dadurch problemlos in den am weitesten innen liegenden Abschnitt 120b eingeführt werden. Der Nutzer muss deshalb keine Mühe walten lassen, um die Abdeckung 30 zu öffnen, bevor er das Zusatzgerät 20c im Hohlraum 120a anbringt.
  • Der Sockel 120 umfasst eine elektrische Einfangeinrichtung 40, die einen Stiftbetätigungsteil 42 als Einfangelement und ein Solenoid 41 als Stellorgan für das Betätigungsteil 42 enthält. Wenn das Zusatzgerät 20c an dem Halterungsabschnitt 12 angebracht wird, befindet sich das Betätigungsteil 42 in einer ersten Position (in Fig. 9 strichliert gezeigt), d. h., evakuiert aus dem Hohlraum 120a. Wenn das Einfangelement 40 ein Eindringen des Zusatzgeräts 20c in den Hohlraum 120a ermittelt, bewegt es das Betätigungsteil 42 in eine zweite Position (in Fig. 9 mit durchgezogener Linie gezeigt), d. h., es schiebt das Betätigungsteil 42 vor durch Anlegen eines Stroms an das Solenoid 42. Das vorstehende bzw. vorgeschobene Betätigungsteil 42 passt in ein Loch 24c, das in dem Einsatz 24b des Zusatzgeräts 20c gebildet ist. Das Betätigungsteil 42 gelangt dadurch in Eingriff mit dem Einsatz 24b. In Übereinstimmung mit dieser Konstruktion wird das Zusatzgerät 20c daran gehindert, unbeabsichtigt von dem Sockel 120 selbst dann frei zu kommen, wenn das Fahrzeug stark vibriert oder in einen Unfall verwickelt ist.
  • Wie in Fig. 12 gezeigt, umfasst der Batterielader 24 eine Steuerschaltung 24d als Steuereinrichtung, und er umfasst außerdem eine Ladesteuerschaltung 24e. Die mit Batteriestrom versorgte Einrichtung 25 enthält eine wiederaufladbare Batterie bzw. einen aufladbaren Akkumulator 25a und ein Hauptteil 25b. Die Anschlüsse 172, 173, 174 des Halterungsabschnitts 12 sind mit der Batterie des Fahrzeugs über einen Stromübertragungssteuerschaltkreis 55 verbunden. Wenn die Anschlüsse 172, 173, 174 des Halterungsabschnitts 12 mit den Anschlüsse 212, 213, 214 des Zusatzgeräts 20c in Verbindung gelangen, wird dies durch die Stromübertragungssteuerschaltung 55 ermittelt.
  • Wenn der Nutzer den Freigabeschalter SW1 zum Ausrücken des Betätigungsteils 42 von bzw. aus dem Einsatz 24b betätigt, wird ein Freigabesignal für die Steuerschaltung 24d bereit gestellt. In Reaktion auf das Freigabesignal steuert die Steuerschaltung 24d die Einfangeinrichtung 40 derart, dass das Betätigungsteil 42 aus dem Einsatz 24b ausgerückt wird.
  • Die Steuerschaltung 24d kann jedoch die Einfangeinrichtung 40 auch derart steuern, dass das Betätigungsteil 42 aus dem Einsatz 24b nur dann frei kommt bzw. ausgerückt wird, wenn das Freigabesignal von dem Freigabeschalter SW1 unter der Bedingung empfangen wird, dass ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt ist. In diesem Fall wirkt das Betätigungsteil 42 auch als Diebstahlverhinderungsmittel, wenn das Kriterium in geeigneter Weise festgelegt ist. Das Kriterium lautet beispielsweise, dass eine Diebstahlverhinderungseinrichtung, wie etwa ein Bewegungssperrmittel inaktiv ist, dass der Zusatzgeräteschalter des Fahrzeugs EIN-geschaltet ist, oder dass der Zündschalter des Fahrzeugs EIN-geschaltet ist. Der Nutzer kann dann das Zusatzgerät 20c aus dem Sockel 120 nicht ausbauen, bis das Betätigungsteil 42 aus dem Einsatz 24b ausgerückt ist.
  • Wenn der Nutzer, wie in Fig. 13 gezeigt, einen Stromschalter SW2 einschaltet, der mit der Stromübertragungssteuerschaltung 55 verbunden ist, wenn die Anschlüsse 172, 173, 174 des Halterungsabschnitts 12 mit den Anschlüssen 212, 213, 214 des Zusatzgeräts 20c verbunden sind, führen die Steuerschaltung 24d und die Ladesteuerschaltung 24e des Batterieladers 24 der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 Elektrizität bzw. Strom für eine festgelegte Zeitdauer zu. Die wiederaufladbare Batterie 25a der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 akkumuliert die zugeführte Elektrizität und überträgt ein codiertes Signal als Identifikationssignal. Das codierte Signal wird über die Stromsende- und -empfangsanschlüsse 172, 212 übertragen. Ein Ausgangsanschluss und ein Eingangsanschluss zum Übertragen des codierten Signals können jedoch an dem Zusatzgerät 20c und dem Halterungsabschnitt 12 vorgesehen sein. Das codierte Signal zeigt der Steuerschaltung 24d des Batterieladers 24 an, dass die mit Batteriestrom betriebene Einrichtung 25 eine Einrichtung ist, die durch eine wiederaufladbare Batterie mit Strom versorgt wird.
  • Daraufhin identifiziert die Steuerschaltung 24d des Batterieladers 24 die Art des Zusatzgeräts 20c auf Grundlage des codierten Signals und steuert die Ladesteuerschaltung in Übereinstimmung mit einem Ladeprogramm, das für den identifizierten Typ des Zusatzgeräts 20c geeignet ist. Das Ladeprogramm stellt eine Umschaltfrequenz bereit und einen Einschaltdauerzyklus, der für das Zusatzgerät 20c geeignet ist. Das Ladeprogramm schaltet in geeigneter Weise zwischen einem diskontinuierlichen Betrieb und einem kontinuierlichen Betrieb auf Grundlage des codierten Signals in Übereinstimmung mit dem Typ des Zusatzgeräts 20c um.
  • In dem diskontinuierlichen Betrieb wird der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 Strom diskontinuierlich zugeführt, so dass die Lebensdauer der wiederaufladbaren Batterie 25a verlängert ist. Im kontinuierlichen Betrieb wird Elektrizität der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 kontinuierlich zugeführt, wodurch die wiederaufladbare Batterie 25a rasch geladen wird. Die Ladesteuerschaltung 24e lädt die Batteriestrom versorgte Einrichtung 25 in Übereinstimmung mit dem Ladeprogramm.
  • Der Nutzer kann das Ladeschema ändern, was automatisch durch die Steuerschaltung 24d des Batterieladers 24 ermittelt wird, und zwar unter Verwendung des Laderbetriebsartwahlschalters SW3, falls dies erforderlich ist. D. h., der Nutzer kann den Batterielader 24 zwischen dem diskontinuierlichen Betrieb und dem kontinuierlichen Betrieb unter Verwendung des Ladebetriebsartwahlschalters SW3 umschalten. Der Nutzer kann außerdem die Schaltfrequenz bzw. Umschaltfrequenz oder die Einschaltdauer unter Verwendung des Ladebetriebsartwahlschalters SW3 einstellen. Wenn die Stromhöhe, die der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 zugeführt wird, einen vorbestimmten Wert erreicht, beendet die Ladesteuerschaltung 24 die Elektrizitätszufuhr, so dass ein Überladen verhindert wird.
  • In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform ermittelt der Batterielader 24 ein Schema zum Laden des Zusatzgeräts 20c auf Grundlage des codierten Signals, weshalb er dem Zusatzgerät 20c so lange keinen Strom zuführt, bis er eines von vorbestimmten, codierten Signalen von dem Zusatzgerät 20c enthält. Dadurch wird ein anormaler Betrieb verhindert, und zwar selbst dann, wenn die mit Batteriestrom versorgte Einrichtung und der Batterielader 24 eine Fehlanpassung aufweisen, oder wenn das Zusatzgerät nicht mit der Spezifikation des Halterungsabschnitts 12 übereinstimmt, der an dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist.
  • Bei dieser Ausführungsform ist der Sockel 120 fest angebracht, um das Element 11 abzudecken. Der Sockel 120 kann jedoch auch durch das Abdeckelement 11 so getragen werden, dass er um seine vertikale Achse schwenkbar ist. Wenn ein Nutzer in diesem Fall das Zusatzgerät 20c dreht, schwenkt es entlang dem Sockel 120. Der Nutzer kann dadurch das Zusatzgerät 20c derart drehen, dass das Zusatzgerät 20c in eine gewünschte Richtung weist.
  • Der Einsatz 24b des Zusatzgeräts entspricht einem konvexen Abschnitt der elektrischen Einrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung und der am weitesten innen liegende Abschnitt 120b des Halterungsabschnitts 12 entspricht einem konkaven Abschnitt des Halterungsabschnitts.
  • Sechste Ausführungsform
  • Wie in Fig. 14 gezeigt, wird eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auch zum Anbringen eines Zusatzgeräts 20c eingesetzt, das einen Batterielader 24 und eine mit Batteriestrom betriebene Einrichtung 25 auf einem Halterungsabschnitt 12 eines Abdeckelements umfasst. Die Halterungsstruktur enthält kontaktfreie Stromsende- und -empfangsabschnitte, ähnlich denjenigen, die durch die Halterungsstrukturen in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform verwendet werden.
  • Der Stromsendeanschluss des Halterungsabschnitts 12 umfasst eine Primärwicklung 17a, die mit einer Stromübertragungssteuerschaltung 55 verbunden ist, während der Stromempfangsanschluss des Batterieladers 24 eine Sekundärwicklung 21a enthält, die mit einer Steuerschaltung 24d des Batterieladers 24 verbunden ist. Die Sekundärwicklung 21a enthält mehrere Wicklungen 21b, 21c, 21d, die (mehrfach) mit der Steuerschaltung 24d verbunden sind und sich bezüglich ihrer Wicklungsanzahl unterscheiden. Der Haltungsabschnitt 12 ist mil der Batterie des Fahrzeugs, ähnlich wie bei der fünften Ausführungsform, verbunden. Außerdem enthält der Halterungsabschnitt 12 Kommunikationsmittel 13, 130, ähnlich denjenigen, die in Übereinstimmung mit der ersten bzw. zweiten Ausführungsform enthalten sind.
  • Die Steuerschaltung 24d ist dazu ausgelegt, die Spannung einer wiederaufladbaren Batterie 25a der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 zu messen, bevor sie die wiederaufladbare Batterie 25a zu laden beginnt, und dazu, den Ladestrom zu messen. Die Steuerschaltung 24d ermittelt die an die wiederaufladbare Batterie 25a der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25 angelegte, korrekte Spannung auf Grundlage der gemessenen Spannung der mit Batteriestrom versorgten Einrichtung 25. Daraufhin wählt die Steuerschaltung 24d eine der Wicklungen 21b, 21c, 21d auf Grundlage der korrekten bzw. Soll-Spannung und diese wird an die wiederaufladbare Batterie 25 daraufhin angelegt.
  • Wenn die gemessene Spannung nahezu null beträgt, d. h., wenn die wiederaufladbare Batterie 25a vollständig entladen ist, wählt die Steuerschaltung 24d eine Wicklung, die die niedrigste Spannung von den Wicklungen 21b, 21c, 21d bereit stellt. Daraufhin schaltet die Steuerschaltung 24d auf eine Wicklung um, die eine höhere Spannung bereit stellt, wenn der gemessene Ladestrom innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer zu null wird. Die Steuerschaltung 24d wird dadurch daran gehindert, eine höhere Spannung als die korrekte Spannung an die wiederaufladbare Batterie 25a anzulegen.
  • Auf diese Weise vermag der Batterielader 24 eine Änderung so vorzunehmen, dass die korrekte Spannung an das Zusatzgerät 20c angelegt wird. Zusatzgeräte, die sich bezüglich der richtigen Spannung unterscheiden, können außerdem alternativ am selben Halterungsabschnitt angebracht und geladen werden. D. h., die Zusatzgeräte können sich den Batterielader 24 teilen, wodurch die Gesamtanzahl an Batterieladern verringert werden kann, die in der Fahrgastzelle angebracht werden müssen.
  • Bei dieser Ausführungsform können Kontaktstromsende- und -empfangsanschlüsse, ähnlich denjenigen, die durch die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der fünften Ausführungsform verwendet werden, anstelle der kontaktfreien Stromsende- und -empfangsanschlüsse eingesetzt werden. In diesem Fall können die vorstehend erläuterten Vorteile ebenfalls erzielt werden, wenn der Batterielader 24 dazu ausgelegt ist, die an die wiederaufladbare Batterie 25a angelegte Spannung zu steueren.
  • Bei dieser Ausführungsform stellt die Steuerschaltung 24d die an die wiederaufladbare Batterie 25a angelegte Spannung durch Wählen von einer der Wicklungen 21b, 21c, 21d ein. Die Steuerschaltung 24 kann jedoch den an die wiederaufladbare Batterie 25a angelegten Strom durch Einstellen der Schalt- bzw. Umschaltfrequenz und/oder der Einschaltdauer einstellen, wodurch die Spannung konstant gehalten wird.
  • Siebte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 15A und 15B gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Halterungsabschnitt 12, der einen zylindrischen Hohlraum und ein Verbindungselement 60 enthält. Der Hohlraum ist in dem Abdeckelement 11 derart gebildet, dass die Längsachse des Hohlraums vertikal verläuft. Eine Öffnung 11b entsprechend dem Hohlraum, ist auf der Oberseite des Abdeckelements 11 derart gebildet, dass der Hohlraum mit der Fahrgastzelle über die Öffnung 11b in Verbindung steht.
  • Das Verbindungselement 60 ist durch eine Schwenkachse 61 schwenkbar getragen und steht mit seinem Abschlussende 60a in den Hohlraum hinein, wie in Fig. 15A gezeigt. Der Kopf 60b des Verbindungselements 60 umfasst zwei Stromsendeanschlüsse 172, bei denen es sich um einen Anodenanschluss und einen Kathodenanschluss handelt. Die Stromsendeanschlüsse 172 sind mit der Batterie des Fahrzeugs durch einen Kabelbaum 18 zur Stromübertragung verbunden. Der Halterungsabschnitt 12umfasst außerdem Kommunikationsmittel 13, 130, 173, ähnlich denjenigen, die im dem Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit den ersten, zweiten oder fünften Ausführungsformen enthalten sind.
  • Ein allgemein zylindrisches Zusatzgerät 20c ist in dem Halterungsabschnitt 12 derart angebracht, dass es teilweise in den Hohlraum eingesetzt ist bzw. eingreift, wie in Fig. 15B gezeigt. Das Zusatzgerät 20c umfasst auf seiner Umfangsfläche ein Mittelstück. Zwei Stromempfangsanschlüsse 212, von denen einer ein Anodenanschluss und der andere ein Kathodenanschluss ist, sind umfangsmäßig auf dem Mittelstück des Zusatzgeräts 20c vorgesehen.
  • Eine Abdeckung 31 ist in dem Hohlraum angeordnet. Ein elastisches Element 50, das in dem Hohlraum angeordnet ist, spannt die Abdeckung 31 derart vor, dass die Abdeckung 31 mit der Oberseite des Abdeckelements 11 fluchtet, wie in Fig. 15A gezeigt, wenn das Zusatzgerät 20c nicht in dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Wenn das Zusatzgerät 20c in den Hohlraum hineingezwungen wird, wird die Abdeckung 31 nach unten, entgegen der elastischen Kraft des elastischen Elements gedrückt. Daraufhin bewegt sich die Abdeckung 31 nach unten, wobei sie ihre Oberfläche horizontal hält, so dass der Hohlraum offen steht. Der Nutzer muss sich damit nicht mit der Öffnung der Abdeckung 31 vor oder nach Montage des Zusatzgeräts 20c an dem Halterungsabschnitt 12 befassen.
  • Wenn das Zusatzgerät 20c weiter in den Hohlraum eingeführt wird, kommt der Boden des Zusatzgeräts 20c zur Anlage am Abschlussende 60a des Verbindungselements 60. Das Verbindungselement 60 verschwenkt darauf derart, dass der Kopf 60b des Verbindungselements 60 in den Hohlraum vorsteht und in Eingriff mit dem Mittelteil des Zusatzgeräts 20c gelangt, wie in Fig. 15B gezeigt. Die Stromsendeanschlüsse 172 des Verbindungselements 50 gelangen dadurch in Eingriff mit den Stromempfangsanschlüssen 212 des Zusatzgeräts 20c. Strom von der Batterie des Fahrzeugs wird daraufhin zum Zusatzgerät 20c übertragen. Wenn das Verbindungselement 60 mit dem Zusatzgerät 20c in Eingriff gelangt, befindet sich das Verbindungselement 60 in innigem Kontakt mit dem Freigabestift 62. Das Verbindungselement 60 ist dadurch verriegelt bzw. festgesetzt, so dass das Zusatzgerät 20c nicht unbeabsichtigt aus dem Halterungsabschnitt 12 selbst dann entnommen werden kann, wenn das Fahrzeug stark vibriert oder in einen Unfall verwickelt ist.
  • Wenn der Nutzer das Zusatzgerät 20c vom Halterungsabschnitt 12 abnimmt, muss er den Freigabestift 62 hochziehen. Das Verbindungselement 60 wird dadurch freigegeben und das Zusatzgerät 20c wird zusammen mit der Abdeckung 31 auf Grund der elastischen Kraft des elastischen Elements 50 nach oben geschoben. Das Zusatzgerät 20c schiebt bzw. stößt den Kopf 60b des Verbindungselements 60 in das Abdeckelement 11 und dieses verschwenkt dadurch derart, dass es vom Zusatzgerät 20c freikommt. Das Zusatzgerät 20c wird auf diese Weise vom Halterungsabschnitt 12 abgenommen.
  • Die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform umfasst ein Einfangelement (d. h., ein Gelenkelement) 60, das mechanisch betätigt wird, um mit dem Zusatzgerät 20c in Eingriff zu gelangen, während die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung das Einfangelement enthält (d. h., das Betätigungsteil) 42, das elektrisch betätigt wird. Das mechanisch betätigte Einfangelement 60 ist kostengünstig im Vergleich zu dem elektrisch betätigten Einfangelement 42.
  • Achte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 16 und 17 gezeigt, enthält eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer, achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Halterungsabschnitt 12 eines Sockels 121, der in einem Abdeckelement 11 eingebettet ist, und außerdem eine Abdeckung 42, die durch das Abdeckelement 11 schwenkbar getragen ist. Eine Öffnung 11b ist auf der Oberseite des Abdeckelements 11 und ein Hohlraum 11d, entsprechend der Öffnung 11b ist in dem Abdeckelement 11 gebildet. Der Sockel 121 ist in dem Hohlraum 11d so angeordnet, dass er vertikal beweglich ist.
  • Eintiefungen 121a zum Haltern von Zusatzgeräten 20c sind auf der Oberseite des Sockels 121 gebildet und kontaktfreie Stromsendeanschlüsse, entsprechend den jeweiligen Eintiefungen 121a, sind in dem Sockel 121 vorgesehen. Wenn ein Zusatzgerät 20c, das einen kontaktfreien Empfangsanschluss aufweist, in der Eintiefung 121a angebracht ist, wird von der Batterie des Fahrzeugs Strom zu dem Zusatzgerät 20c übertragen. Der Halterungsabschnitt 12 umfasst außerdem ein Kommunikationsmittel 13, 130, ähnlich demjenigen, das im Halterungsabschnitt 12 enthalten ist, in Übereinstimmung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform.
  • Wenn die Abdeckung 32 offen steht, sind der Sockel 121 und das Zusatzgerät 20c, das daran angebracht ist, frei zugänglich, ausgehend von der Fahrgastzelle, wie in Fig. 16 gezeigt. Der Sockel 121 ist mit der Abdeckung 32 durch einen Gelenkmechanismus verbunden. Wenn der Nutzer demnach die Abdeckung 32 schließt, d. h., diese verschwenkt, wie in Fig. 16 durch den Pfeil G gezeigt, bewegt sich der Sockel 121vertikal in der Richtung H. Wenn die Abdeckung 32 vollständig geschlossen ist, sind der Sockel 121 und das Zusatzgerät 20c, das daran angebracht ist, eingeschlossen, wie in Fig. 17 gezeigt. Das Zusatzgerät 20c ist dadurch aufgenommen. Die Übertragung von Strom zu dem Zusatzgerät 20c wird zum Einsparen von Strom unterbunden, wenn die Abdeckung 32 vollständig geschlossen ist. In Fig. 17 sind diejenigen Positionen des Sockels 121 und des Zusatzgeräts 20c bei offen stehender Abdeckung 32 mit durchbrochenen Linien gezeigt.
  • In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform wird das Aussehen des Abdeckelements 11 nicht beeinträchtigt, weil die Abdeckung 32 einen Teil der Oberseite des Abdeckelements 11 im geschlossenen Zustand bildet. Darüber hinaus kann das Zusatzgerät 20c gegen Diebstahl geschützt werden, weil die Abdeckung 32 das Zusatzgerät 20c einschließt, wenn sie geschlossen ist. Die geschlossene Abdeckung 32 kann nur dann geöffnet werden, wenn ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt ist. Alternativ kann die Abdeckung 32 so ausgebildet sein, dass Alarm ausgelöst wird, wenn die geschlossene Abdeckung 32 in einer Bedingung geöffnet wird, bei der das vorbestimmte Kriterium nicht erfüllt ist. Bei dem Kriterium handelt es sich beispielsweise darum, dass eine Diebstahlverhinderungseinrichtung, wie etwa eine Stillsetzeinrichtung inaktiv ist, d. h., der Zusatzgeräteschalter des Fahrzeugs ist EIN-geschaltet oder der Zündschalter des Fahrzeugs ist EIN-geschaltet. Wenn die Abdeckung 32 so gebildet ist, dass sie nur dann geöffnet werden kann, wenn dieses Kriterium erfüllt ist, ist das Zusatzgerät 20c gegen Diebstahl gesichert.
  • Neunte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 18 gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als Halterungsabschnitt 12 einen im Abdeckelement 11 gebildeten Deckel. Eine Öffnung 11b entsprechend dem Hohlraum ist auf der Oberseite des Abdeckelements 11 gebildet und der Hohlraum steht mit der Fahrgastzelle über die Öffnung 11b in Verbindung. Ein Zusatzgerät 20c ist bzw. wird an dem Halterungsabschnitt 12 derart angebracht, dass es teilweise in den Hohlraum eingeführt ist. Der Halterungsabschnitt 12 enthält eine Primärwicklung 17a, während das Zusatzgerät 20c eine Sekundärwicklung 21a enthält. Der Halterungsabschnitt 12 ist ähnlich zu demjenigen der ersten Ausführungsform und umfasst ein Kommunikationsmittel 13, 130, ähnlich demjenigen, das im Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform vorgesehen ist.
  • Zwei Eintiefungen 24f zum Aufnehmen von Einfangelementen 80 sind auf der Seitenwand des Gehäuses 24a des Zusatzgeräts 20c gebildet. Elastische Elemente 81 sind in den jeweiligen Eintiefungen 24f angeordnet und die Einfangelemente 80 sind auf den jeweiligen elastischen Elementen 81 in den Eintiefungen 24f angeordnet. Eine Nut 80a zum Eingriff mit dem Abdeckelement 11 ist auf der Außenseite von jedem der Einfangelemente 80 gebildet. Eine Abdeckung 31, ähnlich zu derjenigen, die in der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der siebten Ausführungsform verwendet wird, ist im Hohlraum angeordnet. Elastische Elemente 50, die im Hohlraum angeordnet sind, spannen die Abdeckung 31 derart vor, dass diese mit der Oberseite des Abdeckelements 11 fluchtet, wenn das Zusatzgerät 20c nicht im Halterungsabschnitt 12 angebracht ist.
  • Wenn das Zusatzgerät 20c in den Hohlraum eingesetzt bzw. gezwungen wird, wird die Abdeckung 31 gegen die elastische Kraft der elastischen Elemente 50 nach unten geschoben bzw. gestoßen. Die Abdeckung 31 bewegt sich nach unten und hält dabei ihre Oberseite horizontal, so dass der Hohlraum offen steht. Wenn das Zusatzgerät 20c weiter in den Hohlraum eingeführt wird, steht der Rand (d. h. der Eingriffabschnitt) des Abdeckelements 11 im Eingriff mit den Nuten 80a, wie in Fig. 18 gezeigt, und die elastischen Elemente 81 pressen dann die Einfangelemente 80 gegen den Rand des Abdeckelements 11. Dadurch wird das Zusatzgerät 20c daran gehindert, unbeabsichtigt aus dem Halterungsabschnitt 12 entnommen zu werden bzw. frei zu kommen.
  • Der Halterungsabschnitt 12 enthält Schalter SW4 entsprechend den jeweiligen Einfangelementen 80. Wenn der Rand des Abdeckelement 11 mit den Nuten 80a der Einfangelemente 80 im Eingriff steht, werden die Schalter SW4 EIN-geschaltet durch die unteren Abschnitte der Einfangelemente 80, so dass Strom von der Batterie des Fahrzeugs zu der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts 12 übertragen wird. Der Strom wird daraufhin von der Primärwicklung 17a zur Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c übertragen.
  • In Übereinstimmung mit dieser Konstruktion wird der Strom zu dem Zusatzgerät 20c so lange nicht übertragen, bis das Zusatzgerät 20c in dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Wenn deshalb ein Metallteil, wie etwa eine Getränkedose unachtsam in den Halterungsabschnitt 12 eingebracht wird, wird Strom zu der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts 12 deshalb nicht übertragen, weil die Schalter SW4 nicht EINgeschaltet sind. D. h., der Strom wird nicht zu der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts 12 übertragen, bis ein Zusatzgerät mit Einfangelementen 80 in dem Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Dadurch wird ein unerwünschter bzw. unnormaler Betrieb verhindert.
  • Wenn der Nutzer das Zusatzgerät 20c vom Halterungsabschnitt 12 abnimmt, schiebt er die Einfangelemente 80 in die Eintiefungen 24f gegen die elastische Kraft der elastischen Elemente 81. Der Rand des Abdeckelements 11 gelangt dadurch außer Eingriff mit den Nuten 80a der Einfangelemente 80, und der Nutzer vermag dadurch das Zusatzgerät 20c vom Halterungsabschnitt 12 abzunehmen.
  • Die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform umfasst die Einfangelemente 80, die an dem Zusatzgerät 20c angebracht sind, wie vorstehend erläutert, während die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der fünften, sechsten oder siebten Ausführungsform die Einfangelemente 42, 60 umfasst, die am Halterungsabschnitt 12 angebracht sind.
  • Zehnte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 19 gezeigt, umfasst eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Sekundärwicklungssteckverbinder C1, der in einem Zusatzgerät 20c vorgesehen ist, und einen Primärwicklungssteckverbinder C2, der in einem Halterungsabschnitt vorgesehen ist. Eine Primärwicklung 17a ist mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 in dem Halterungsabschnitt verbunden, während eine Sekundärwicklung 21a mit dem Sekundärwicklungssteckverbinder C1 in dem Zusatzgerät 20c verbunden ist. Die Sekundärwicklung 21a ist an einem ersten Bodenabdeckelement 20d des Zusatzgeräts 20c befestigt. Der Halterungsabschnitt ist ähnlich zu der ersten Ausführungsform und enthält Kommunikationsmittel 13, 130, 173, ähnlich zu denjenigen, die im Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform enthalten sind.
  • Die Primärwicklung 17a empfängt Strom von der Batterie des Fahrzeugs über den Primärwicklungssteckverbinder C2 und überträgt den empfangenen Strom zu der Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c. Der Strom wird von der Sekundärwicklung 21a zu dem Zusatzgerät 20c über den Sekundärwicklungssteckverbinder C1 übertragen. Der Sekundärwicklungssteckverbinder C1 des Zusatzgeräts 20c kann jedoch direkt mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 des Halterungsabschnitts verbunden sein, wie in Fig. 20 gezeigt. Insbesondere ist die erste Bodenabdeckung 20d (dann) durch eine zweite Bodenabdeckung 20e ersetzt, und der Sekundärwicklungssteckverbinder C1 ist mit der zweiten Bodenabdeckung 20e fest verbunden und gelangt in Verbindung bzw. steht in Verbindung mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2. In diesem Fall kann Strom von der Batterie des Fahrzeugs zu dem Zusatzgerät 20c über die Steckverbinder C2, C1 übertragen werden.
  • In dem Fall, dass ein Nutzer ein Zusatzgerät 20c auf dem Halterungsabschnitt angebracht hat und daraufhin das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt angebracht lässt, d. h., wenn das Zusatzgerät 20c nicht vom Halterungsabschnitt über eine längere Zeit abgenommen wird, ist es bevorzugt, dass die Steckverbinder C1, C2 direkt verbunden sind. Die Primär- und Sekundärwicklungen 17a, 21a können in diesem Fall nicht entfallen, wodurch Kosten eingespart werden.
  • Der Betrieb des Zusatzgeräts, das eine Sekundärwicklung 21a enthält, kann geprüft werden, ohne die Sekundärwicklung 21a bereit zu stellen, weil der Sekundärwicklungssteckverbinder C1 des Zusatzgeräts direkt mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 des Halterungsabschnitts verbunden werden kann. Wenn der Halterungsabschnitt ursprünglich die Primärwicklung 17a enthält, die mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 verbunden ist, kann der Sekundärwicklungssteckverbinder C1 des Zusatzgeräts direkt mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 verbunden werden, weil die Primärwicklung 17a problemlos von dem Primärwicklungssteckverbinder C2 entfernt werden kann.
  • Elfte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 21 gezeigt, enthält eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Primär- und Sekundärwicklungssteckverbinder C2, C1 und Primär- und Sekundärwicklungen 17a, 21a ähnlich denjenigen, die in der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der zehnten Ausführungsform enthalten sind. Ein Halterungsabschnitt in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform ist ähnlich zu denjenigen der ersten Ausführungsform und enthält Kommunikationsmittel 13, 130 ähnlich denjenigen, die im Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform enthalten sind. Die Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c ist mit der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts durch eine Verlängerungskabeleinheit 90 verbunden. Die Verlängerungskabeleinheit 90 umfasst eine fahrzeugseitige Wicklung 91, ein Kabeltrommel 92, ein Verlängerungskabel 93 und eine zusatzgeräteseitige Wicklung 94.
  • Die Primärwicklung 17a überträgt Strom von der Batterie des Fahrzeugs zur fahrzeugseitigen Wicklung 91 der Verlängerungskabeleinheit 90, und zwar ohne die fahrzeugseitige Wicklung 91 zu berühren bzw. kontaktieren. Der Strom wird außerdem zu der zusatzgeräteseitigen Wicklung 94 über das Verlängerungskabel 93 übertragen. Die zusatzgeräteseitige Wicklung 94 überträgt dabei den Strom zu der Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c, ohne die Sekundärwicklung 21a zu berühren. Das Kabeltrommel 92 wird verwendet, um das Verlängerungskabel 93 aufzunehmen.
  • Das Zusatzgerät 20c kann in einer beliebigen Position in Reichweite des Verlängerungskabels 93 in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform angeordnet werden, während es nicht in einer anderen Position als der vorbestimmten Position in Übereinstimmung mit den ersten bis zehnten Ausführungsformen angeordnet werden kann.
  • Zwölfte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 22 gezeigt, enthält eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung Primär- und Sekundärwicklungssteckverbinder C2, C1 und eine Sekundärwicklung 21a, ähnlich derjenigen, die in der Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der zehnten oder elften Ausführungsform enthalten ist. Ein Halterungsabschnitt enthält Kommunikationsmittel 13, 130, 173, ähnlich denjenigen im Halterungsabschnitt in Übereinstimmung mit den ersten, zweiten oder fünften Ausführungsformen.
  • Die Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c ist mit den Primärwicklungssteckverbinder C2 des Halterungsabschnitt durch eine Verlängerungskabeleinheit 90 verbunden.
  • Die Verlängerungskabeleinheit 90 umfasst eine Kabeltrommel 92, ein Verlängerungskabel 93, eine zusatzgeräteseitige Wicklung 94 und einen komplementären Steckverbinder C3, der an der Kabeltrommel 92 angebracht ist. D. h., die Verlängerungskabeleinheit 90 enthält keine fahrzeugseitige Wicklung 91, die in der Verlängerungskabeleinheit 90 in Übereinstimmung mit der elften Ausführungsform enthalten ist. Die Kabeltrommel 92 der Verlängerungskabeleinheit 90 ist deshalb direkt mit dem Primärwicklungssteckverbinder C2 in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform verbunden. Eine Primärwicklung 17a ist mit dem komplementären Steckverbinder C3 der Verlängerungskabeleinheit 90 verbindbar.
  • Das Zusatzgerät 20c, das mit dem Halterungsabschnitt durch das Verlängerungskabel 93 verbunden ist, kann in einer beliebigen Position in der Reichweite des Verlängerungskabels 93 angeordnet werden. Das Zusatzgerät 20c kann auch an der Primärwicklung 17a angebracht werden, die mit dem komplementären Steckverbinder C3 der Verlängerungskabeleinheit 90 verbunden ist. Wenn das Zusatzgerät 20c mit dem Halterungsabschnitt durch die Verlängerungskabeleinheit 90 verbunden ist, wie in Fig. 22 gezeigt, kann das Zusatzgerät deshalb mit der Primärwicklung 17a verbunden werden, die mit dem komplementären Steckverbinder C3 verbunden ist. D. h., zwei Zusatzgeräte können mit einem Halterungsabschnitt gleichzeitig in Übereinstimmung mit der vorliegenden Ausführungsform verbunden werden.
  • Dreizehnte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 23 gezeigt, enthält eine Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer dreizehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung einen Halterungsabschnitt 12 und einen Hohlraum, der in einem Abdeckelement 11 gebildet ist. Eine Öffnung 11b entsprechend dem Hohlraum, ist auf der Oberseite des Abdeckelements 11 gebildet, und der Hohlraum steht mit der Fahrgastzelle über die Öffnung 11b in Verbindung. Der Halterungsabschnitt 12 enthält Kommunikationsmittel 13, 130, ähnlich denjenigen, die im Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform enthalten sind. Ein Nutzer bringt ein Zusatzgerät 20c auf dem Halterungsabschnitt dadurch an, dass er es in dem Hohlraum anordnet.
  • Der Halterungsabschnitt 12 enthält eine Primärwicklung 17a auf einer Seite, während das Zusatzgerät 20c eine Sekundärwicklung 21a enthält. Der Halterungsabschnitt 12 und das Zusatzgerät 20c sind derart aufgebaut, dass die Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c in Gegenüberlage zu der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts 12 zu liegen kommt, wenn das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 angebracht ist. Die Primärwicklung 17a überträgt Strom von der Batterie des Fahrzeugs zu der Sekundärwicklung 21a, ohne die Sekundärwicklung 21a zu berühren.
  • Die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform enthält keine Abdeckung und kein Einfangelement, während die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit der neunten Ausführungsform die Abdeckung 31a, das Halterungselement 80, die elastischen Elemente 50, 81 zum Vorspannen der Abdeckung und ein Einfangelement 80 enthält sowie einen Stromschalter SW4, der durch das Einfangelement 80 eingeschaltet wird. In Übereinstimmung mit dieser Ausführungsform kann deshalb nicht nur ein Zusatzgerät (das in Fig. 23 mit durchbrochenen Linien gezeigt ist), das in den Hohlraum passt, sondern auch ein kleineres Zusatzgerät 20c (in Fig. 23 mit durchgezogenen Linien gezeigt) im Halterungsabschnitt 12 angebracht werden.
  • Der Boden des Hohlraums kann zu derjenigen Seite geneigt verlaufen, auf der die Primärwicklung 17a angeordnet ist, wie in Fig. 24 gezeigt. In diesem Fall muss der Nutzer das Zusatzgerät 20c nicht exakt in der korrekten Position anordnen, weil das Zusatzgerät 20c sicher in die korrekte Position durch Schwerkraft bewegt wird. Der Nutzer kann deshalb das Zusatzgerät 20c im Hohlraum problemloser anordnen.
  • Vierzehnte Ausführungsform
  • Wie in Fig. 25 gezeigt, enthält die Halterungsstruktur in Übereinstimmung mit einer vierzehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine einstellbare Primärwicklung 17a in einem Halterungsabschnitt 12 und eine Sekundärwicklung 21a in einem Zusatzgerät 20c. Der Halterungsabschnitt 12 enthält außerdem Kommunikationsmittel 13, 130, ähnlich denjenigen, die im Halterungsabschnitt 12 in Übereinstimmung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform enthalten sind. Die Primärwicklung 17a kann geneigt verlaufen und ihre Neigung ist außerdem einstellbar, wie in Fig. 25 durch Pfeile I gezeigt. Das Zusatzgerät 20c, das kleiner ist als ein Zusatzgerät, das in den Halterungsabschnitt 12 passt, kann deshalb in dem Halterungsabschnitt 12 dadurch angebracht werden, dass es gegen die Innenwand des Halterungsabschnitts 12 geneigt bzw. schräg gestellt wird. In diesem Fall kommt die Sekundärwicklung 21a des Zusatzgeräts 20c parallel zu der Primärwicklung 17a des Halterungsabschnitts 12 derart zu liegen, dass Strom von der Batterie des Fahrzeugs wirksam zu dem Zusatzgerät 20c übertragen werden kann.
  • Der Halterungsabschnitt 12 kann einen verjüngten Halterungsabschnitt 12a aufweisen, wie in Fig. 26 und 27 gezeigt. Das Zusatzgerät 20c ist in dem Halterungsabschnitt 12 angebracht bzw. wird dort angebracht, indem es gegen den Halterungsabschnitt 12a geneigt wird. Daraufhin halten die Seitenwände des Halterungsabschnitts 12a das Zusatzgerät 20c in Position.
  • Modifikationen
  • In den ersten bis vierten Ausführungsformen enthält die Halterungsstruktur mehrere Halterungsabschnitte 12. Die Halterungsstruktur kann jedoch auch lediglich einen einzigen Halterungsabschnitt 12 enthalten. Eine Solarbatterie, eine Trockenzellenbatterie oder ein Akkumulator können außerdem in dem Zusatzgerät 20c vorgesehen sein und die vorgesehene Batterie kann als Stromquelle zum Zuführen von Strom zu dem Zusatzgerät 20c verwendet werden, und zwar anstelle der Fahrzeugbatterie.
  • In den ersten bis dritten Ausführungsformen werden Befestigungselemente 19, 22 aus Befestigungsband zum Festlegen des Zusatzgeräts 20c am Halterungsabschnitt 12 verwendet. Der Halterungsabschnitt 12 kann jedoch eine elektromagnetische Wicklung enthalten, die als Elektromagnet wirkt, wenn das Zusatzgerät 20c in dem Halterungsabschnitt 12 angebracht wird. Das an dem Halterungsabschnitt 12 angebrachte Zusatzgerät 20c wird dadurch am Halterungsabschnitt 12 durch die elektromagnetische Kraft der elektromagnetischen Wicklung in diesem Fall festgelegt. Herkömmliche Kunstharzhalterungen, die es dem Nutzer ermöglichen, das Zusatzgerät 20c durch eine einzige Prozedur anzubringen, können außerdem verwendet werden, um das Zusatzgerät 20c am Halterungsabschnitt 12 festzulegen, und zwar anstelle der Befestigungselemente 19, 22.
  • In den ersten bis vierzehnten Ausführungsformen kann die Halterungsstruktur zum Haltern eines Zusatzgeräts 20c an einem innenliegenden Element verwendet werden, das nicht mit dem Instrumentenbrett 10 identisch ist. D. h., die Halterungsstruktur kann zum Haltern eines Zusatzgeräts 20c auf beispielsweise einer Armlehne, einer Tür, einem im Bereich des Hintersitzes angebrachten, inneren Elements verwendet werden. Die Halterungsstruktur gemäß den vorstehend genannten Ausführungsformen ist insbesondere geeignet zum Anbringen eines Zusatzgeräts 20c auf einem innen gelegenen Element, das in der Fahrgastzelle angeordnet ist.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehend genannten Ausführungsformen beschränkt, sondern zahlreichen Modifikationen und Abwandlungen zugänglich, die sämtliche im Umfang der anliegenden Ansprüche liegen.

Claims (46)

1. Halterungsstruktur für ein in einem Fahrzeug genutztes elektrisches Gerät, gekennzeichnet durch einen Halterungsabschnitt (12, 120, 121), an dem ein elektrisches Gerät (20c), das beliebig ausgewählt ist aus mehreren elektrischen Fahrzeuggeräten (20a, 20b, 20c), zum Einsatz in einem Fahrzeug, anbringbar ist, wobei die Halterungsstruktur (12, 120, 121) an einem im Innern gelegenen Element (10) in einer Fahrgastzelle angeordnet ist und Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) zum Übertragen eines elektrischen Signals, das von einem Fahrzeug empfangen wird, zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) umfasst, und das erste elektrische Signal ein Multiplexsignal ist, das mehrere Steuersignale zum Steuern der mehreren elektrischen Fahrzeuggeräte (20a, 20b, 20c) enthält.
2. Halterungsstruktur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das im Innern liegende Element (10) ein Instrumentenbrett ist, und der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) auf der Oberseite des Instrumentenbretts angeordnet ist.
3. Halterungsstruktur nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrumentenbrett ein abnehmbares Abdeckelement (11) auf seiner Oberseite enthält, und der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) auf dem Abdeckelement (11) angeordnet ist.
4. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) Halterungsmittel (19) aufweist, die einen Nutzer in die Lage versetzen, das ausgewählte elektrische Gerät (20c) am Halterungsabschnitt (12, 120, 121) durch eine einzige Anbringprozedur anzubringen.
5. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) einer von mehreren Halterungsabschnitten ist, die jeweils auf dem innen liegenden Element (10) angeordnet sind, und dass er Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) zum Übertragen des ersten elektrischen Signals zu einem auf ihm angebrachten elektrischen Gerät (20c) aufweist.
6. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) mit einem Signalwandler (14) verbunden sind, mit dem eine Verdrahtung bzw. Verkabelung (16) zum Übertragen eines zweiten elektrischen Signals im Unterschied zum ersten elektrischen Signal von dem Fahrzeug verbunden ist,
der Signalwandler (14) die mehreren Steuersignale von den zweiten elektrischen Signalen extrahiert und die extrahierten, mehreren Steuersignale in das erste elektrische Signal multiplext, und
die Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) das erste elektrische Signal von dem Signalwandler (14) empfangen.
7. Halterungsstruktur nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) einer von mehreren Halterungsabschnitten ist, von denen jeder auf dem innen liegenden Element (10) angeordnet ist und Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) umfasst, um das erste elektrische Signal zu einem elektrischen Gerät (20c) zu übertragen, das auf ihm angebracht ist.
8. Halterungsstruktur nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Signalwandler (14) um einen einzigen Signalwandler handelt, der das erste elektrische Signal alleine zu den Kommunikationsmitteln (13, 130, 171, 173) der mehreren Halterungsabschnitte überträgt.
9. Halterungsstruktur nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) von jedem der mehreren Halterungsabschnitte (12, 120, 121) eine Zwei-Wege-Kommunikation mit einem elektrischen Gerät (20c) durchführen, das auf ihm angebracht ist.
10. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationseinrichtung (13, 130) eine Funkkommunikation mit dem gewählten elektrischen Gerät (20c) unter Verwendung von elektromagnetischen Wellen durchführt.
11. Halterungsstruktur nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den elektromagnetischen Wellen um Infrarotlicht handelt.
12. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kommunikationsmittel (171, 173) einen ersten Kontaktkommunikationsanschluss umfassen, der mit einem zweiten Kommunikationsanschluss (211, 213) in Verbindung steht, der in dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) vorgesehen ist, das mit dem Kommunikationsanschluss (211, 213) in Verbindung steht.
13. Halterungsstruktur nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der erste Kommunikationsanschluss (171, 173) oder der zweite Kommunikationsanschluss (211, 213) ein erstes elektrisches Element enthält,
wobei dann, wenn das ausgewählte elektrische Gerät (20c) auf dem Halterungsabschnitt (12, 120) angebracht ist,
das erste elastische Element den anderen, entweder den ersten Kommunikationsanschluss (171, 173) oder den zweiten Kommunikationsanschluss (211, 213) berührt, während es derart verformt wird, dass der zweite Kommunikationsanschluss (211, 213) gegen den ersten Kommunikationsanschluss (171, 173) durch die elastische Kraft des ersten elastischen Elements gedrückt wird.
14. Halterungsstruktur nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Kommunikationsanschluss (211, 213) mit dem ersten Kommunikationsanschluss (171, 173) als Ergebnis der Anbringung des ausgewählten elektrischen Geräts (20c) am Halterungsabschnitt (12, 120) verbunden ist.
15. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zweiten Kommunikationsanschluss (211) um einen zylindrischen Stecker handelt, während der erste Kommunikationsanschluss (171) eine Buchse ist, in die der Stecker (211) einführbar ist.
16. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) ein kontaktfreies Stromübertragungsmittel (17) enthält, das Strom von einer Batterie des Fahrzeugs zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) überträgt, ohne das ausgewählte elektrische Gerät (20c) zu berühren.
17. Halterungsstruktur nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das kontaktfreie Stromübertragungsmittel (17) eine kreisförmige Oberseite in Gegenüberlage zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) aufweist, das an dem Halterungsabschnitt (12, 121) angebracht ist.
18. Halterungsstruktur nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass
die Stromübertragung zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) unterbunden wird, wenn zumindest ein erstes oder ein zweites Kriterium erfüllt ist,
wobei das erste Kriterium darin besteht, dass die durch das kontaktfreie Stromübertragungsmittel (17) verbrauchte Stromhöhe gleich oder größer als eine vorbestimmte obere Schwelle ist, und
wobei das zweite Kriterium darin besteht, dass die von dem kontaktfreien Stromübertragungsmittel (17) verbrauchte Stromhöhe gleich oder kleiner als eine vorbestimmte untere Schwelle ist.
19. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) ein Steuermittel (24d) umfasst, um auf Grundlage der Nennspannung bzw. der richtigen Spannung des ausgewählten elektrischen Geräts (20c) die Höhe des Stroms zu steuern, der zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) übertragen wird, das an dem Halterungsabschnitt (12, 120, 121) angebracht ist.
20. Halterungsstruktur nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (24d) ein Identifikationssignal von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) empfängt und die Höhe des zu dem ausgewählten elektrischen Geräts (20c) übertragenen Stroms auf Grundlage des Identifikationssignals steuert.
21. Halterungsstruktur nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (24d) die Übertragung von Strom zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) unterbindet, wenn das Identifikationssignal von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) nicht empfangen wird.
22. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120) einen Stromsendeanschluss (170, 171, 172) enthält, der Strom von einer Batterie des Fahrzeugs zu einem Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) überträgt, der in dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) enthalten ist, und zwar unter Berührung des Stromempfangsanschlusses (210, 211, 212).
23. Halterungsstruktur nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der Stromsendeanschluss (170, 171, 172) oder der Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) ein zweites elastisches Element enthält, und wobei dann, wenn das ausgewählte elektrische Gerät (20c), das an dem Halterungsabschnitt (12, 120) angebracht ist, das zweite elastische Element den anderen der Anschlüsse, den Stromsendeanschluss (170, 171, 172) oder den Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) berührt bzw. kontaktiert, während es derart verformt wird, dass der Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) gegen den Stromsendeanschluss (170, 171, 172) durch die elastische Kraft des zweiten elastischen Elements gedrückt wird.
24. Halterungsstruktur nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) mit dem Stromsendeanschluss (170, 171, 172) als Ergebnis der Anbringung des ausgewählten elektrischen Geräts (20c) am Halterungsabschnitt (12, 120) verbunden ist.
25. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass
der Halterungsabschnitt (12) ein Hohlraum ist, der auf einer Oberfläche des im Innern gelegenen Elements (10) gebildet ist,
ein Nutzer das ausgewählte elektrische Gerät (20c) an dem Halterungsabschnitt (12) anbringt durch teilweises Einführen des ausgewählten elektrischen Geräts (20c) in den Hohlraum, und
der Stromempfangsanschluss (212) auf dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) ringförmig um eine Achse gebildet ist, die sich in Längsrichtung des Hohlraums erstreckt.
26. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass
der Halterungsabschnitt (12) ein Gelenkelement (60) enthält,
das ausgewählte elektrische Gerät (20c) das Gelenkelement (60) durch Drücken bzw. Pressen des Gelenkelements (60) betätigt, wenn das ausgewählte elektrische Geräts (20c) an dem Halterungsabschnitt (12) angebracht ist, und
der Stromsendeanschluss (172) den Stromempfangsanschluss (212) berührt bzw. kontaktiert, nachdem das Gelenkelement (60) betätigt ist.
27. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass
das ausgewählte elektrische Gerät (20c) ein Gehäuse (24a) aufweist, von dem ein konvexer Abschnitt (24b) vorsteht, der den Stromempfangsanschluss (212) enthält,
der Halterungsabschnitt (120) einen konkaven Abschnitt (120b) enthält, der eine Form komplementär zur Form des konvexen Abschnitts (24b) aufweist und den Stromsendeanschluss (172) enthält,
der Stromempfangsanschluss (212) mit dem Stromsendeanschluss (172) infolge der Einführung des konvexen Abschnitts (24b) in den konkaven Abschnitt (120b) korrekt verbunden ist, und
der Halterungsabschnitt (120) eine Führung (120c), benachbart zu dem konkaven Abschnitt (120b), enthält, um den konvexen Abschnitt (24b) in den konkaven Abschnitt (120b) zu führen.
28. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 22 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (12, 120) eine Steuereinrichtung (24d) umfasst, um auf Grundlage der korrekten bzw. Nennspannung des ausgewählten elektrischen Geräts (20c) die Höhe von Strom zu steuern, der zu dem ausgewählten elektrischen Geräts (20c) übertragen wird, das an dem Halterungsabschnitt (12, 120) angebracht ist.
29. Halterungsstruktur nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (24d) ein Identifikationssignal von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) empfängt, und die Steuereinrichtung (24d) die Höhe des Stroms steuert, der zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) übertragen wird, und zwar auf Grundlage des Identifikationssignals.
30. Halterungsstruktur nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (24d) die Übertragung von Strom zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) unterdrückt, wenn das Identifikationssignal von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) nicht empfangen wird.
31. Halterungsstruktur nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Identifikationssignal von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) zu der Steuereinrichtung (24d) über den Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) und den Stromsendeanschluss (170, 171, 172) übertragen wird.
32. Halterungsstruktur nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass
der Halterungsabschnitt (12, 120) einen Eingangsanschluss aufweist, der sich von dem Stromsendeanschluss (170, 171, 172) unterscheidet, um das Identifikationssignal zu empfangen,
das ausgewählte elektrische Gerät (20c) einen Ausgangsanschluss aufweist, der sich von dem Stromempfangsanschluss (210, 211, 212) unterscheidet, um das Identifikationssignal zu übertragen, und
der Ausgangsanschluss das Identifikationssignal zu dem Eingangsanschluss unter Berührung bzw. Kontaktierung des Eingangsanschlusses überträgt.
33. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (120) ein Einfangelement (42) aufweist, das durch das ausgewählte elektrische Gerät (20c) in Eingriff nehmbar und derart beweglich ist, dass es von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) frei kommt bzw. abgerückt wird.
34. Halterungsstruktur nach Anspruch 33, gekennzeichnet durch einen Freigabeschalter (SW1), der ein Freigabesignal ausgibt, wenn ein Nutzer den Freigabeschalter betätigt, um das Einfangelement (42) von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) freizugeben, wobei die Halterungsstruktur dadurch gekennzeichnet ist, dass das Einfangelement (42) derart bewegt ist, dass es von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) ansprechend auf das Freigabesignal frei kommt.
35. Halterungsstruktur nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass das Einfangelement (42) von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) nur dann frei kommt bzw. abgerückt wird, wenn ein vorbestimmtes Kriterium erfüllt ist, so dass das ausgewählte elektrische Gerät (20c) gegen Diebstahl geschützt ist.
36. Halterungsstruktur nach Anspruch 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass das Abrücken bzw. Ausrücken des Einfangelements (42) von dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) auf Grundlage von zumindest einem Betriebszustand einer Diebstahlverhinderungseinrichtung unterbunden wird, die in dem Fahrzeug angebracht ist, und auf Grundlage von einem Status der Stromversorgung des Fahrzeugs bzw. zu dem Fahrzeug.
37. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass
das ausgewählte elektrische Gerät (20c) ein Einfangelement (80) enthält,
das im Innern liegende Element (10) einen Eingriffabschnitt enthält, der mit dem Einfangelement (80) des ausgewählten elektrischen Gerät (20c) im Eingriff steht, und
das Einfangelement derart beweglich ist, dass es vom Eingriffabschnitt ausrückbar bzw. abrückbar ist.
38. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass
das im Innern liegende Element (10) eine Abdeckung (30, 31, 32) enthält, die den Halterungsabschnitt (12, 120, 121) abdeckt und einen Teil der Oberfläche des im Innern liegenden Elements (10) bildet,
die Abdeckung (30, 31, 32) zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position beweglich ist, und der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) offen steht, wenn die Abdeckung (30, 31, 32) sich in der offenen Position befindet, und geschlossen ist, wenn die Abdeckung (30, 31, 32) sich in der geschlossenen Position befindet.
39. Halterungsstruktur nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass
der Halterungsabschnitt (12) ein Hohlraum ist, der auf der Oberseite bzw. Oberfläche des im Innern liegenden Elements (10) gebildet ist,
ein Nutzer das ausgewählte elektrische Gerät (20c) am Halterungsabschnitt (12) anbringt, indem er das ausgewählte elektrische Gerät (20c) teilweise in den Hohlraum einführt, und
die Abdeckung (31) sich in Längsrichtung des Hohlraums bewegt und dabei die Oberfläche senkrecht zu der Längsrichtung des Hohlraums derart hält, dass der Halterungsabschnitt (12) offen ist bzw. steht, wenn der Nutzer das ausgewählte elektrische Gerät (20c) gegen die Abdeckung (31) presst bzw. drückt, um das ausgewählte elektrische Gerät (20c) am Halterungsabschnitt (12) anzubringen.
40. Halterungsstruktur nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass
die Abdeckung (30) eine Schwenkachse (30a) aufweist, die das im Innern gelegene Element (10) schwenkbar trägt, und
die Abdeckung (30) sich zwischen der offenen Position und der geschlossenen Position durch Schwenken der Schwenkachse (30a) bewegt.
41. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 38 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass
die Abdeckung (32) außerdem das ausgewählte elektrische Gerät (20c) abdeckt, und
dann, wenn die Abdeckung (32) sich in der geschlossenen Position befindet, die Bewegung der Abdeckung (32) auf Grundlage von zumindest einem Betriebs- bzw. Betätigungszustand einer Antidiebstahleinrichtung unterbunden wird, die in dem Fahrzeug vorgesehen ist, sowie auf Grundlage des Status einer Stromversorgung des Fahrzeugs bzw. zu dem Fahrzeug.
42. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass das ausgewählte elektrische Gerät (20c) an dem Halterungsabschnitt (12, 121) in beliebiger Richtung in Bezug auf eine vorbestimmte Achse weisend angebracht ist.
43. Halterungsstruktur nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass der Halterungsabschnitt (120) und das ausgewählte elektrische Gerät (20c), das am Halterungsabschnitt (12, 120, 121) angebracht ist, gemeinsam um eine vorbestimmte Achse verschwenkbar sind.
44. Halterungsstruktur nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Achse sich in vertikaler Richtung erstreckt.
45. Halterungsstruktur nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die vorbestimmte Achse sich in vertikaler Richtung erstreckt.
46. Halterungsstruktur, gekennzeichnet durch:
Ein elektrisches Gerät (20c), das beliebig ausgewählt ist aus mehreren elektrischen Fahrzeuggeräten (20a, 20b, 20c), und
einen Halterungsabschnitt (12, 120, 121), an dem das ausgewählte elektrische Gerät (20c) angebracht bzw. anbringbar ist, wobei die Halterungsstruktur dadurch gekennzeichnet ist, dass
der Halterungsabschnitt (12, 120, 121) auf einem innen gelegenen Element (10) in einer Fahrgastzelle angeordnet ist und Kommunikationsmittel (13, 130, 171, 173) zum Übertragen eines elektrischen Signals, das von dem Fahrzeug empfangen wird, zu dem ausgewählten elektrischen Gerät (20c) enthält, und
das elektrische Signal ein Multiplexsignal ist, das mehrere Steuersignale zum Steuern der mehreren elektrischen Fahrzeuggeräte (20a, 20b, 20c) enthält.
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