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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zur Herstellung einer elektrischen Kontaktierung zwischen einem Funktionsmodul und einer Fahrzeugkomponente sowie ein Kraftfahrzeug mit der Verbindungsanordnung.
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Hintergrund
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Verbindungseinrichtungen dienen zur Bereitstellung eines elektrischen Anschlusses für ein elektrisches Gerät. Der elektrische Anschluss liefert eine Strom- und Spannungsversorgung für das elektrische Gerät und/oder ermöglicht eine Datenübertragung des elektrischen Geräts. Verbindungseinrichtungen können in Fahrzeugen vorgesehen werden, um Zubehör, wie beispielsweise ein Navigationsgerät, anschließen und benutzen zu können. Verbindungseinrichtungen können beispielsweise im Bereich von Fahrzeugsitzen des Fahrzeugs für eine benutzerfreundliche Handhabe angeordnet werden.
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Die
DE 20 2004 003 202 U1 beschreibt beispielsweise eine elektrische Verbindungsvorrichtung zur Übertragung von Strömen, elektrischen Signalen oder Impulsen in einem Kraftfahrzeug. Hierzu weist die elektrische Verbindungsvorrichtung eine Kontaktscheibe, die mit elektrischen Flachkontakten versehen ist, und ein Gehäuse auf. In dem Gehäuse ist ein Magnetschlitten angeordnet, welcher in Richtung der Kontaktscheibe bewegbar ausgebildet ist. Der bewegbare Magnetschlitten ist mit Magneten oder mit magnetischen Teilen und mit Stromzuführungsgliedern versehen sowie mit einem Rückhalteglied für die Kontaktscheibe. Der Magnetschlitten kann mit den in der Kontaktscheibe angeordneten Flachkontakten in Kontakt treten, indem diese zusammen mit einer Stromabnahmevorrichtung, welche kodierte Gegenmagnete aufweist, auf das Gehäuse aufgesetzt wird. Die kodierten Gegenmagnete in der Stromabnahmevorrichtung überwinden die Rückhaltekraft des Rückhalteglieds und der Magnetschlittenstellt bildet einen Stromkontakt mit den in der Kontaktscheibe angeordneten Flachkontakten. Die beschriebene elektrische Verbindungseinrichtung soll beispielsweise die Benutzerfreundlichkeit der Verbindungsvorrichtung verbessern.
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Beschreibung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Verbindungsanordnung vorzustellen, welche für ein Funktionsmodul eine Strom- und/oder Spannungsversorgung und/oder eine Datenschnittstelle bereitstellt.
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Diese Aufgabe wird durch eine Verbindungsanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
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Es wird eine Verbindungsanordnung vorgeschlagen, welche vorzugsweise in dem Innenraum eines Kraftfahrzeugs angeordnet ist.
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Die Verbindungsanordnung umfasst eine magnetische Verbindungseinrichtung, welche zur Herstellung einer elektrischen Kontaktierung zwischen einem Funktionsmodul und einer Fahrzeugkomponente dient. Das Funktionsmodul ist eine Baueinheit, welche insbesondere für den Insassen des Kraftfahrzeugs eine Funktion bereitstellt. Allgemein kann die Fahrzeugkomponente als ein Handschuhfach, ein Sitz, eine Innenverkleidung, ein Armaturenbrett, eine Konsole, eine Armlehne, eine Seitentüre, ein Kofferraum oder als ein Dach des Kraftfahrzeugs ausgebildet sein. Über die elektrische Kontaktierung erfolgt beispielsweise eine Strom- und/oder Spannungsversorgung für das Funktionsmodul und/oder eine Datenübertragung des Funktionsmoduls.
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Die Verbindungseinrichtung weist eine elektrische Schnittstelle auf, die an der Fahrzeugkomponente anordbar oder angeordnet ist. Die elektrische Schnittstelle umfasst einen ersten elektrischen Kontaktkörper und einen elektrischen Verbindungskörper, wobei der erste elektrische Kontaktkörper relativ zu dem elektrischen Verbindungskörper bewegbar angeordnet ist. Der elektrische Verbindungskörper ist vorzugsweise stationär an oder zu der elektrischen Schnittstelle angeordnet.
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Weiterhin umfasst die Verbindungseinrichtung eine elektrische Gegenschnittstelle, welche an dem Funktionsmodul anordbar oder angeordnet ist und einen zweiten elektrischen Kontaktkörper aufweist.
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Für die Herstellung der elektrischen Kontaktierung zwischen dem Funktionsmodul und der Fahrzeugkomponente sind der erste elektrische Kontaktkörper mit dem elektrischen Verbindungskörper sowie der elektrische Verbindungskörper mit dem zweiten elektrischen Kontaktkörper in einen mechanischen Kontakt zu bringen. Für diese mechanische und zugleich elektrische Kontaktierung weisen der erste elektrische Kontaktkörper, der elektrische Verbindungskörper und der zweite elektrische Kontaktkörper jeweils mindestens ein elektrisches Kontaktierungselement auf, welche gemeinsam mindestens ein elektrisches Verbindungsglied zwischen den Kontaktkörpern und dem Verbindungskörper bilden. Folglich können der erste elektrische Kontaktkörper mit dem elektrischen Verbindungskörper sowie der elektrische Verbindungskörper mit dem zweiten elektrischen Kontaktkörper die elektrische Kontaktierung bilden. Die elektrischen Kontaktierungselemente sind miteinander über eine lösbare Verbindung verbunden, welche vorzugsweise als eine kraftschlüssige, insbesondere eine ausschließlich kraftschlüssige Verbindung ausgebildet ist. Der Vorteil an der kraftschlüssigen Verbindung ist eine zuverlässige Verbindung der elektrischen Kontaktierungselemente und die Möglichkeit, die kraftschlüssige Verbindung jederzeit zerstörungsfrei lösen zu können. Optional ergänzend kann eine Steckverbindung vorgesehen werden.
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Vorzugsweise weisen der erste elektrische Kontaktkörper, der elektrische Verbindungskörper und der zweite elektrische Kontaktkörper eine gleichartige oder zueinander komplementäre Kontaktgeometrie auf, so dass die elektrischen Kontaktierungselemente bündig miteinander abschließen und/oder flächig kontaktieren und somit die elektrische Kontaktierung ermöglicht wird. Beispielsweise sind die elektrischen Kontaktkörper jeweils als ein Kugelabschnitt ausgebildet und der elektrische Verbindungskörper als Komplementärform zu den Kugelabschnitten realisiert. Bei dieser konstruktiven Ausgestaltung können sich die elektrischen Kontaktierungselemente der elektrischen Kontaktkörper und des Verbindungskörpers zueinander selbstständig zentrieren.
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Besonders bevorzugt sind der erste elektrische Kontaktkörper, der elektrische Verbindungskörper und der zweite elektrische Kontaktkörper plattenförmig ausgebildet. Durch die mechanisch einfache Ausführung wird eine günstige Herstellung ermöglicht.
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Die Verbindungseinrichtung weist eine magnetische Kopplungseinrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist, den ersten bewegbaren elektrischen Kontaktkörper zu bewegen und diesen in den mechanischen Kontakt mit dem elektrischen Verbindungskörper zu bringen.
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Es wird vorgeschlagen, dass der zweite elektrische Kontaktkörper der elektrischen Gegenschnittstelle relativ zu dem Funktionsmodul bewegbar ausgebildet ist. Des Weiteren ist die magnetische Kopplungseinrichtung dazu ausgebildet, den zweiten elektrischen Kontaktkörper zu bewegen und diesen in den mechanischen Kontakt mit dem elektrischen Verbindungskörper zu bringen.
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Stehen der erste elektrische Kontaktkörper mit dem elektrischen Verbindungskörper und der elektrische Verbindungskörper mit dem zweiten elektrischen Kontaktkörper mechanisch im Kontakt, befinden sich die elektrischen Kontaktierungselemente der elektrischen Kontaktkörper mit den elektrischen Kontaktierungselementen des Verbindungskörpers aufgrund der wirkenden magnetischen Kräfte kraftschlüssig im Kontakt, so dass die elektrische Kontaktierung zwischen dem Funktionsmodul und der Fahrzeugkomponente hergestellt ist.
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Durch die Verbindungsanordnung wird die Herstellung der elektrischen Kontaktierung zwischen dem Funktionsmodul und der Fahrzeugkomponente zuverlässig realisiert. Durch den bewegbaren zweiten Kontaktkörper kann eine sichere mechanische und damit elektrische Kontaktierung auch dann hergestellt werden, wenn der Abstand zwischen dem Funktionsmodul und der Fahrzeugkomponente aufgrund von Lagetoleranzen variiert, da der bewegbare zweite Kontaktkörper diese Abstandsvariationen kompensieren kann.
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Es ist auch vorteilhaft, dass die Bereitstellung der Stromversorgung, Spannungsversorgung und/oder der Datenübertragung lediglich dann erfolgt, wenn die elektrische Gegenschnittstelle an der elektrischen Schnittstelle angeschlossen ist. Somit ist die elektrische Schnittstelle strom- und/oder spannungs- und/oder signaldatenfrei, sobald die elektrische Schnittstelle freiliegt, d. h. nicht an der elektrischen Gegenschnittstelle angeschlossen ist. Folglich kann eine Berührung der elektrischen Schnittstelle durch eine Person zu keinem elektrischen Schlag für die Person oder zu einem Kurzschluss in der elektrischen Schnittstelle führen.
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In einer konstruktiven Ausgestaltung weist die magnetische Kopplungseinrichtung mindestens einen Hilfsmagneten und ein magnetisches Gegenelement auf.
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Unter einem Magneten oder einem Hilfsmagneten wird ein magnetisierter Körper verstanden, welcher ein eigenes Magnetfeld aufweist, mit dem andere magnetische Körper angezogen werden können. Unter einem magnetischen Körper, Gegenelement oder Teil wird ein Körper etc. verstanden, welcher durch einen Magneten angezogen werden kann, jedoch selbst unmagnetisiert ist, also kein eigenes Magnetfeld aufweist. So ziehen sich zwei magnetische Körper gegenseitig nicht an. Insbesondere ist der magnetische Körper etc. ferromagnetisch ausgebildet.
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Es ist prinzipiell möglich, dass der Hilfsmagnet in der elektrischen Schnittstelle und das magnetische Gegenelement in der elektrischen Gegenschnittstelle angeordnet ist.
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Besonders bevorzugt sind jedoch der Hilfsmagnet in der elektrischen Gegenschnittstelle und das magnetische Gegenelement in der elektrischen Schnittstelle angeordnet. Sollte ein magnetisch aufzeichnender Datenträger auf die freiliegende elektrische Schnittstelle an der Fahrzeugkomponente gebracht werden, beispielsweise durch einen abgelegten Geldbeutel, der einen Datenträger beinhaltet, wirken aufgrund des ferromagnetischen Materials keine magnetischen Kräfte auf den Datenträger ein. Ein Datenverlust des Datenträgers kann somit ausgeschlossen werden. Diese Verteilung trägt somit zu einem sicheren Betrieb der Verbindungsanordnung bei.
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In der elektrischen Schnittstelle kann das magnetische Gegenelement auf oder in dem ersten elektrischen Kontaktkörper angeordnet sein. Vorzugsweise ist das magnetische Gegenelement auf der dem elektrischen Verbindungskörper abgewandten Seite des ersten elektrischen Kontaktkörpers angeordnet. In der elektrischen Gegenschnittstelle kann der Hilfsmagnet auf oder in dem zweiten elektrischen Kontaktkörper angeordnet sein. Vorzugsweise ist der Hilfsmagnet auf der dem elektrischen Verbindungskörper abgewandten Seite des zweiten elektrischen Kontaktkörpers angeordnet. Alternativ können der erste und der zweite elektrische Kontaktkörper selbst als Hilfsmagnet bzw. als magnetisches Gegenelement ausgebildet sein.
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Prinzipiell kann der erste bewegbare elektrische Kontaktkörper beliebig bewegbar sein. Beispielsweise kann der erste bewegbare elektrische Kontaktkörper schwenkbar ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist der erste bewegbare elektrische Kontaktkörper in Richtung zu dem elektrischen Verbindungskörper verschiebbar angeordnet. Vorzugsweise umfasst die elektrische Schnittstelle einen Aufnahmeraum, in dem der erste elektrische Kontaktkörper angeordnet ist. Optional wird der elektrische Kontaktkörper bei der Verschiebung zu dem elektrischen Verbindungskörper seitlich durch die Wände des Aufnahmeraums geführt. Vorzugsweise bildet der elektrische Verbindungskörper einen Deckel des Aufnahmeraums, so dass sowohl der erste elektrische Kontaktkörper, als auch der zweite elektrische Kontaktkörper den elektrischen Verbindungskörper kontaktieren können.
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Bei einer Annäherung von der elektrischen Schnittstelle und der elektrischen Gegenschnittstelle oder nur des zweiten elektrischen Kontaktkörpers, ist der Abstand irgendwann so klein, dass die magnetische Anziehung zwischen dem Hilfsmagneten und dem magnetischen Gegenelement die beiden Kontaktkörper in mechanischen Kontakt mit dem Verbindungskörper führt. Bei der Verringerung des Abstands wird vorzugsweise die elektrische Gegenschnittstelle bzw. der zweite elektrische Kontaktkörper an die elektrische Schnittstelle geführt. Während des sich verringernden Abstands erhöhen sich die magnetischen Anziehungskräfte zwischen dem Hilfsmagneten und dem magnetischen Gegenelement. Die mit dem Hilfsmagneten bzw. magnetischen Gegenelement gekoppelten elektrischen Kontaktkörper verlassen aufgrund der magnetischen Anziehungskräfte ihre Ursprungsposition und stellen die kraftschlüssige Kontaktierung mit dem dazwischen angeordneten Verbindungskörper her.
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Um die kraftschlüssige Kontaktierung aufzulösen, wird der Abstand zwischen der elektrischen Schnittstelle und der elektrischen Gegenschnittstelle bzw. des zweiten Kontaktkörpers vergrößert, so dass sich die elektrischen Kontaktkörper aufgrund der nachlassenden magnetischen Kräfte zwischen dem Hilfsmagneten und dem magnetischen Gegenelement in ihre Ursprungspositionen bewegen können. Der Abstand kann beispielsweise vergrößert werden, indem die elektrische Gegenschnittstelle oder der zweite elektrische Kontaktkörper von der elektrischen Schnittstelle entfernt oder weggezogen wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der erste bewegbare elektrische Kontaktkörper relativ zu dem elektrischen Verbindungskörper federgelagert. Die Federkraft spannt den ersten elektrischen Kontaktkörper vor, so dass dieser und der elektrische Verbindungskörper auseinander gedrückt werden. Die Federkraft des Federelements ist so ausgerichtet, dass diese den magnetischen Kräften der magnetischen Kopplungseinrichtung entgegen wirkt. Liegen keine magnetischen Kräfte der magnetischen Kopplungseinrichtung vor, da die elektrische Gegenschnittstelle in einem zu großen Abstand zur elektrischen Schnittstelle angeordnet ist, bewegt die Federkraft den ersten elektrischen Verbindungskörper von dem elektrischen Verbindungskörper weg und bringt diesen in seine Ursprungsposition. Befindet sich die elektrische Gegenschnittstelle zur elektrischen Schnittstelle in einem Abstand, dass die magnetischen Kräfte der Kopplungseinrichtung die Federkraft überwiegen, wird der erste elektrische Kontaktkörper zum elektrischen Verbindungskörper aufgrund der magnetischen Kräfte des Hilfsmagneten und magnetischen Gegenelements bewegt. Wird die elektrische Gegenschnittstelle von der elektrischen Schnittstelle entfernt, so dass die Federkraft des Federelements die magnetischen Kräfte aufgrund des zunehmenden Abstands überwiegt, wird der erste elektrische Kontaktkörper in seine Ursprungsposition bewegt.
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An dem ersten elektrischen Kontaktkörper ist mindestens ein Federelement angeordnet, um beispielsweise die schwenkbare Bewegung oder die Parallelverschiebung des ersten elektrischen Kontaktkörpers zur Trennung des ersten elektrischen Kontaktkörpers und des elektrischen Verbindungskörpers ausführen zu können. Für den Fall der Parallelverschiebung sind besonders bevorzugt zwei Federelemente, welche an dem ersten elektrischen Kontaktkörper und an dem elektrischen Verbindungskörper angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform wird die Parallelbewegung des ersten elektrischen Kontaktkörpers zu dem elektrischen Verbindungskörpers ermöglicht.
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Bei einer Weiterbildung umfasst die Verbindungsanordnung das Funktionsmodul und/oder die Fahrzeugkomponente.
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Eine weitere mögliche Ausgestaltung sieht vor, dass die elektrische Schnittstelle an einer mechanischen Schnittstelle der Fahrzeugkomponente angeordnet ist. Die Fahrzeugkomponente und die mechanische Schnittstelle sind in dem Kraftfahrzeug vorzugsweise stationär ausgebildet.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die elektrische Gegenschnittstelle an einer mechanischen Gegenschnittstelle des Funktionsmoduls angeordnet. Vorzugsweise ist die elektrische Gegenschnittstelle relativ zur mechanischen Gegenschnittstelle bewegbar, insbesondere schwenkbar ausgebildet, wodurch der zweite Kontaktkörper relativ zu dem Funktionsmodul bewegbar ist.
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Bei einer möglichen Weiterbildung der Erfindung umfasst die Verbindungsanordnung eine Halteeinrichtung, wobei die Halteeinrichtung ausgebildet ist, die elektrische Gegenschnittstelle in der Ursprungsposition an dem Funktionsmodul bzw. der mechanischen Gegenschnittstelle zu halten. Insbesondere führt das Zusammenspiel der magnetischen Kopplungseinrichtung und der Halteeinrichtung dazu, dass die elektrische Gegenschnittstelle definiert entweder im mechanischen Kontakt mit der elektrischen Schnittstelle oder in der Ursprungsposition ist. Es ist eine Überlegung der Weiterbildung, dass es bei einer Entnahme des Funktionsmoduls vorteilhaft ist, die elektrische Gegenschnittstelle in der Ursprungsposition zu halten, um keine Störkontur mit der elektrischen Gegenschnittstelle zu bilden. Somit wird durch die Halteeinrichtung erreicht, dass die elektrische Gegenschnittstelle quasi aufgeräumt in der Ursprungsposition angeordnet ist, sobald das Funktionsmodul aus der Fahrzeugkomponente entnommen ist.
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Es ist möglich, dass die Halteeinrichtung ebenfalls auf magnetischen Kräften beruht; so ist es denkbar, dass in der Fahrzeugkomponente ein zweites magnetisches Gegenelement angeordnet ist, welches mit dem Hilfsmagneten der magnetischen Kopplungseinrichtung oder einem weiteren Magneten eine schwächere magnetische Verbindung als die magnetische Verbindung zwischen dem Hilfsmagneten und dem ersten Gegenelement bildet, so dass bei eingesetztem Funktionsmodul in der Fahrzeugkomponente der Hilfsmagnet zu dem magnetischen Gegenelement und bei entnommenem Funktionsmodul zu dem zweiten magnetischen Gegenelement gezogen wird, wobei die elektrische Gegenschnittstelle im ersten Fall im mechanischen Kontakt mit der elektrischen Schnittstelle und im zweiten Fall in der Ursprungsposition gehalten wird.
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Bevorzugt ist die Halteeinrichtung jedoch als eine Federeinrichtung ausgebildet, welche die elektrische Gegenschnittstelle in Richtung des Funktionsmoduls zieht und dort hält. Die Federkraft der Federeinrichtung ist so bemessen, dass die elektrische Gegenschnittstelle zuverlässig in der Ursprungsposition gehalten wird, wenn das Funktionsmodul aus der Fahrzeugkomponente entnommen ist, jedoch ebenfalls zuverlässig zu dem magnetischen Gegenelement und damit in den mechanischen Kontakt mit der elektrischen Schnittstelle zu ziehen, wenn das Funktionsmodul in die Fahrzeugkomponente eingesetzt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Verbindungsanordnung eine Befestigungsanordnung zur Befestigung des Funktionsmoduls an der Fahrzeugkomponente. Die Befestigungsanordnung umfasst die mechanische Schnittstelle, welche an der Fahrzeugkomponente angeordnet ist. Die mechanische Gegenschnittstelle bildet mit der mechanischen Schnittstelle eine formschlüssige Verbindung, insbesondere eine lösbare formschlüssige Verbindung. Hierfür weist die mechanische Schnittstelle vorzugsweise dieselbe Kopplungskontur in Negativform oder eine komplementäre Kopplungskontur wie die mechanische Gegenschnittstelle auf, so dass ein Einschub der mechanischen Gegenschnittstelle in die mechanische Schnittstelle ermöglicht wird.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung weist die mechanische Schnittstelle ein Halterungsteil auf, welches als Magnet und/oder als magnetisches Teil ausgebildet ist. Das Halterungsteil ist vorzugsweise als ein Einzelteil ausgebildet, jedoch ist auch das Halterungsteil aus mehreren Einzelteilen bestehend denkbar. Die mechanische Gegenschnittstelle weist bei der Weiterbildung eine Magneteinrichtung und ein Kopplungsgehäuse auf, wobei die Magneteinrichtung in dem Kopplungsgehäuse angeordnet ist. Die Magneteinrichtung weist mindestens einen Magneten auf. Vorzugsweise umfasst die Magneteinrichtung ein, zwei, drei oder mehrere Magneten. Das Kopplungsgehäuse ist vorzugsweise aus einem nichtmagnetischen Material gefertigt.
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Die formschlüssige Verbindung der mechanischen Schnittstelle und der mechanischen Gegenschnittstelle wird durch eine magnetische Verbindung zwischen Magneteinrichtung und dem Halterungsteil gesichert, wobei die Magneteinrichtung in einer Kopplungsposition angeordnet ist. Bei der Sicherung der formschlüssigen Verbindung in der Kopplungsposition ist die Magneteinrichtung mit dem Halterungsteil magnetisch und damit kraftschlüssig verbunden, so dass die mechanische Schnittstelle von der mechanischen Gegenschnittstelle nicht ohne weiteres oder nur mit einem hohen Kraftaufwand entfernt werden kann.
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Die kraftschlüssige Verbindung erfolgt beispielsweise auf Basis der Anziehung zweier Magneten, die sich gegenseitig bei unterschiedlicher Polausrichtung anziehen. Hierfür weist sowohl die Magneteinrichtung als auch das Halterungsteil einen Magneten auf. Alternativ kann die kraftschlüssige Verbindung auf Basis eines Magneten und eines magnetischen Teils erfolgen, wobei der Magnet das magnetische Teil magnetisch anzieht. Hierfür kann beispielsweise die Magneteinrichtung den Magneten und das Halterungsteil das magnetische Teil umfassen.
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Im Rahmen der Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Magneteinrichtung zwischen der Kopplungsposition und einer Freigabeposition bewegbar ist, wobei die Magneteinrichtung in der Freigabeposition die kraftschlüssige Verbindung aufhebt und dadurch die formschlüssige Verbindung freigibt. Bei der Freigabeposition wird der Abstand zwischen der Magneteinrichtung zu dem Halterungsteil so weit vergrößert, dass die kraftschlüssige Verbindung durch die magnetischen Kräfte nicht weiter gegeben oder stark geschwächt ist. Ist die Magneteinrichtung in der Freigabeposition, kann das Funktionsmodul somit von der Mittelkonsole entfernt werden.
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Durch die beschriebene Befestigungsanordnung mit der Magneteinrichtung und dem Halterungsteil wird eine zuverlässige Befestigung des Funktionsmoduls realisiert. Eine ungewollte Freigabe des Funktionsmoduls wird durch die Magneteinrichtung in der Kopplungsposition vermieden. Bevorzugt kann die Magneteinrichtung von der Kopplungsposition in die Freigabeposition und/oder in Gegenrichtung geschaltet, insbesondere werkzeugfrei geschaltet werden, so dass ein einfacher und schneller Austausch des Funktionsmoduls jederzeit umsetzbar ist.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung umfasst die Verbindungsanordnung mindestens eine Arretierungsvorrichtung, welche zur Arretierung des Funktionsmoduls in der Fahrzeugkomponente geeignet und/oder ausgebildet ist. An dem Funktionsmodul ist eine bewegbare, vorzugsweise schwenkbare Raste angeordnet und an der Fahrzeugkomponente, insbesondere an der mechanischen Schnittstelle, ist eine Rastaufnahme angeordnet. In einer Arretierungsposition ist die Raste in der Rastaufnahme aufgenommen und zwar derart, dass das Funktionsmodul in der Fahrzeugkomponente formschlüssig gegen eine Entnahme arretiert ist. Die Arretierungsvorrichtung, insbesondere die Raste, arretiert das Funktionsmodul formschlüssig gegen eine Entnahme gegen die Einsteckrichtung.
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Bei der Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Arretierungsvorrichtung eine oder die magnetische Kopplungseinrichtung aufweist, wobei die magnetische Kopplungseinrichtung ausgebildet ist, die Raste in der Rastaufnahme und/oder in der Arretierungsposition zu halten. Besonders bevorzugt wird die Raste durch die magnetische Kopplungseinrichtung in die Rastaufnahme und/oder in die Arretierungsposition gezogen oder gedrückt.
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Es ist eine Überlegung der Weiterbildung, dass durch den Einsatz einer magnetischen Kopplungseinrichtung eine sehr zuverlässige und zugleich positionstolerante Arretierungsvorrichtung geschaffen werden kann, da die bewegbare Raste durch die magnetische Kopplungseinrichtung selbsttätig und/oder automatisch in die Rastaufnahme und/oder Arretierungsposition überführt oder gehalten wird. Auch bei einem ungeschickten Anordnen des Funktionsmoduls in der Fahrzeugkomponente sorgt die magnetische Kopplungseinrichtung für eine zuverlässige Arretierung, da die magnetische Kopplungseinrichtung ”zuschnappt” sobald das Funktionsmodul in der Mittelkonsole die richtige Position eingenommen hat. In der Arretierungsposition ist die Raste kraftschlüssig gehalten, so dass Belastungen, die gegebenenfalls zu einem Versatz der Raste von der Arretierungsposition in die Entnahmeposition führen könnten, ohne Beschädigung der Raste durch ein Ausweichen der Raste aufgenommen werden können, ohne jedoch die Arretierung zu lockern. Es ist eine weitere Überlegung, das Funktionsmodul in der Fahrzeugkomponente derart zu arretieren, dass es auch im ungewollten Ereignis eines Unfalls sicher arretiert bleibt. Auf der anderen Seite ist die Arretierungsvorrichtung bedienerfreundlich zu lösen, da ein mechanisches Verklemmen durch die magnetische Kopplungseinrichtung nahezu ausgeschlossen ist.
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Bei einer bevorzugten Umsetzung umfasst die magnetische Kopplungseinrichtung einen oder den Hilfsmagneten und ein oder das magnetische Gegenelement, wobei der Hilfsmagnet an der Raste und das magnetische Gegenelement an der Rastaufnahme angeordnet ist. Beispielsweise ist das magnetische Gegenelement ferromagnetisch, jedoch unmagnetisiert. Diese Umsetzung hat den Vorteil, dass die Fahrzeugkomponente für die Arretierungsvorrichtung keinen Magneten braucht, so dass die Gefahr, z. B. Kreditkarten oder andere Magnetspeicher, welche in dem Kraftfahrzeug abgelegt werden, versehentlich zu löschen, sehr gering ist.
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Bei einer möglichen Weiterbildung umfasst die Arretierungsvorrichtung eine oder die Halteeinrichtung, wobei die Halteeinrichtung ausgebildet ist, die Raste in der Entnahmeposition an dem Funktionsmodul zu halten. Insbesondere führt das Zusammenspiel der magnetischen Kopplungseinrichtung und der Halteeinrichtung dazu, dass die Raste definiert entweder in der Arretierungsposition oder in der Entnahmeposition ist. Es ist eine Überlegung der Weiterbildung, dass es bei einer Entnahme des Funktionsmoduls vorteilhaft ist, die Raste in der Entnahmeposition zu halten, um keine Störkontur mit der Raste zu bilden. Zudem würde eine Raste in der Arretierungsposition außerhalb der Fahrzeugkomponente möglicherweise als störend angesehen. Dagegen wird durch die Halteeinrichtung erreicht, dass die bewegbare Raste quasi aufgeräumt in der Arretierungsposition angeordnet ist, sobald das Funktionsmodul aus der Fahrzeugkomponente entnommen ist.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die elektrische Gegenschnittstelle an der Raste und die elektrische Gegenschnittstelle an der Rastaufnahme angeordnet ist. Damit wird die Bewegung des zweiten Kontaktkörpers durch eine Schwenkung der Raste umgesetzt. Die magnetische Kopplungseinrichtung ist dann als eine gemeinsame magnetische Kopplungseinrichtung ausgebildet.
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Bei einer bevorzugten Weiterbildung umfasst die Verbindungsanordnung eine Freigabemechanik mit einem gemeinsamen Bedienelement, welche ausgebildet ist, bei Betätigung des gemeinsamen Bedienelements die Magneteinrichtung in die Freigabeposition, die Raste in die Entnahmeposition und/oder den zweiten Kontaktkörper in seine Ursprungsposition zu bringen, um zugleich die Sicherung der formschlüssigen Verbindung und/oder die Arretierung des Funktionsmoduls und/oder die elektrische Kontaktierung zwischen Funktionsmodul und Fahrzeugkomponente aufzuheben, um eine Entnahme des Funktionsmoduls aus der mechanischen Schnittstelle zu ermöglichen. Vorzugsweise ist das gemeinsame Bedienelement an dem Funktionsmodul angeordnet. Die Freigabemechanik kann z. B. als ein Seilzugsystem oder als ein Getriebe ausgebildet sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Armlehne ausgebildet. Unter der Armlehne wird vorzugsweise eine Armlehne verstanden, die in verschiedenen Höhenstufen verstellt werden kann, die nach individuellem Wunsch des Insassen angepasst werden kann. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine kombinierte Armlehne ausgebildet. Unter der kombinierten Armlehne wird vorzugsweise eine Armlehne verstanden, die weitere Funktionsmodule, beispielsweise einen Stauraum, einen MP3-Player-Halter und/oder einen Telefonhalter bzw. Mobiltelefonhalter umfassen kann. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Getränkehalter ausgebildet. Unter dem Getränkehalter wird beispielsweise eine Aufnahmeform verstanden, die kalte oder warme Getränkebecher und/oder Flaschen aufnehmen kann. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Fernseher ausgebildet. Bei dem Fernseher kann es sich beispielsweise um einen kleinen Flachbildschirm handeln, der dreh- und schwenkbar ausgebildet ist. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Fahrradhalter zur Abstützung eines Fahrrads ausgebildet. Vorzugsweise ist der Fahrradhalter individuell auf die Größe einer Fahrradkomponente des Fahrrads, beispielsweise auf einen Fahrradrahmen oder Fahrradlenker, einstellbar. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Skihalter ausgebildet. Vorzugsweise ist der Skihalter als Auflagefläche oder als Ausnehmung zur Durchführung der Ski ausgebildet und individuell auf die Größe der Ski einstellbar. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Halteschlaufe, welches beispielsweise für die Befestigung verschiedener Gegenstände vorgesehen ist, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Spiegel, der vorzugsweise dreh- und schwenkbar ist, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Infrarotheizung, die vorzugsweise stufenlos einstellbar ist, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein oder das Gebläsemodul ausgebildet, das vorzugsweise in verschiedene Richtungen gerichtet werden kann und/oder einen Temperaturregler umfasst. in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Leselampe und/oder Leselupe ausgebildet, die dreh- und schwenkbar sind. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Kühl- bzw. Wärmebox, vorzugsweise zur Aufnahme von Lebensmitteln, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Telefonmodul für die Aufnahme von einem Telefon oder von einem Mobiltelefon ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Navigationshalter für die Aufnahme eines Navigationsgeräts ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein MP3-Player-Halter für die Aufnahme von MP3-Playern verschiedener Hersteller ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Subwoofer ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als Touchpad, beispielsweise zur Bedienung eines Bordcomputers oder eines extern angeschlossenen Computers, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Radiohalter für die Aufnahme eines Radios ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine Ablage ausgebildet, welche dem bzw. den Insassen das Ablegen verschiedener Gegenstände wie beispielsweise Münzen ermöglicht. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Mülleimer und/oder Aschenbecher ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Lagerbereich ausgebildet, der vorzugsweise dem bzw. den Insassen das Ablegen verschiedener Gegenstände wie beispielsweise Münzen ermöglicht und verschließbar ist. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Hot Spot für das Bereitstellen von Internet ausgebildet und stellt vorzugsweise einen Anschluss an einen Computer oder Mobiltelefon bereit. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Speicher für Fahrzeugeinstellungen, beispielsweise die Lautstärke des Radios, ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als ein Fahrzeugdatenrecorder ausgebildet, welcher beispielsweise die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Funktionsmodul als eine elektrische Schnittstelle ausgebildet. Beispielsweise ist die elektrische Schnittstelle als Zigarettenanzünder, als Ladestation für MP3-Player oder für Mobiltelefone ausgebildet.
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Die Funktionsmodule kombinierte Armlehne, Fernseher, Leselampe, Kühl- bzw. Wärmebox, Telefonmodul, Navigationshalter, MP3-Player-Halter, Touchpad, Hot Spot, Subwoofer, Radiohalter, Fahrzeugdatenrecorder etc. weisen für die Strom- und/oder Spannungsversorgung mindestens eine elektrische Gegenschnittstelle auf.
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Die Funktionsmodule Telefonmodul, Speicher für Fahrzeugeinstellung, Telefonmodul, Touchpad, Hot Spot, MP3-Player-Halter und/oder Fahrzeugdatenrecorder etc. weisen für die Datenversorgung mindestens eine elektrische Gegenschnittstelle auf. Das Gebläsemodul weist mindestens eine strömungstechnische Schnittstelle auf.
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Bei einer möglichen Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die Fahrzeugkomponente eine Plattform umfasst. Vorzugsweise weist die Plattform eine ebene oder plane Fläche als Sichtseite auf. Die Plattform kann z. B. als Aufsatzteil in die Fahrzeugkomponente geschraubt, geklebt, genietet oder gesteckt werden. Alternativ kann die Plattform einstückig mit der Fahrzeugkomponente ausgebildet sein. Beispielsweise ist die Plattform rechteckig, viereckig, oval oder in einer ähnlichen Ausführungsform ausgebildet. Vorzugsweise ist die Plattform aus Kunststoff gefertigt.
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Die Plattform umfasst eine Mehrzahl der zuvor beschriebenen mechanischen Schnittstellen. Die mechanischen Schnittstellen, welche z. B. als Einzelteile oder zusammengefasst als ein Aufsatzteil ausgebildet sind, werden in die Plattform vorzugsweise geschraubt, geklebt, genietet oder gesteckt. Alternativ können die mechanischen Schnittstellen einstückig mit der Plattform ausgebildet sein.
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Bei der Weiterbildung wird vorgeschlagen, dass die mechanischen Schnittstellen gleichartig ausgebildet und regelmäßig in einem Raster angeordnet sind. Unter gleichartig wird vorzugsweise eine annähernd identische oder identische mechanische Kopplungskontur für das Funktionsmodul verstanden. Unter einem regelmäßigen Raster wird vorzugsweise eine Anordnung der mechanischen Schnittstellen verstanden, wobei die mechanischen Schnittstellen eine gerade Anzahl aufweisen, im selben Abstand zueinander und/oder symmetrisch zueinander angeordnet sind. Insbesondere sind die mechanischen Schnittstellen matrixartig in Zeilen und Spalten angeordnet, wobei die Abstände der Zeilen zueinander und/oder die Abstände der Spalten zueinander jeweils gleich sind.
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Durch die gleichartige Ausbildung und regelmäßige Anordnung der mechanischen Schnittstellen kann das Funktionsmodul umgesteckt oder an verschiedene Positionen platziert werden. Somit wird in einfacher Art und Weise eine vielseitige Variation der Anordnung von mindestens einem Funktionsmodul ermöglicht. Insbesondere vorteilhaft an der Umsetzung ist, dass das Funktionsmodul werkzeugfrei oder zumindest mit einem nur geringen Aufwand vom Benutzer eingesetzt bzw. ausgetauscht werden kann. Der Austausch des mindestens einen Funktionsmoduls mit mindestens einem anderen Funktionsmodul ist folglich bedienerfreundlich, kostengünstig, schnell und jederzeit umsetzbar.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Raster mindestens zwei mechanische Schnittstellen in einer ersten Richtung und mindestens zwei mechanische Schnittstellen in einer zweiten Richtung, wobei die zweite Richtung senkrecht zu der ersten Richtung angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist das Raster mit vier mechanischen Schnittstellen in einer ersten Richtung und zwei mechanischen Schnittstellen in einer zweiten Richtung als mindestens eine 4×4-Matrix ausgebildet. Vorzugsweise sind die Abstände der mechanischen Schnittstellen in der ersten Richtung jeweils gleich und die Abstände der mechanischen Schnittstellen in der zweiten Richtung ebenfalls jeweils gleich.
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Bevorzugt ist die Fahrzeugkomponente als eine Mittelkonsole ausgebildet, wobei die erste Richtung parallel zu einer Längserstreckung der Mittelkonsole verläuft. Die Mittelkonsole ist zwischen dem Fahrersitz und Beifahrersitz des Kraftfahrzeugs angeordnet. In Längsrichtung kann sich die Mittelkonsole z. B. vom Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs bis zu den Lehnen des Fahrersitzes und des Beifahrersitzes erstrecken.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die mechanischen Schnittstellen, insbesondere alle mechanischen Schnittstellen dieselbe mechanische Kopplungskontur auf. Beispielsweise kann die Kopplungskontur der mechanischen Schnittstellen rechteckig, viereckig, oval oder in einer ähnlichen Ausführungsform ausgebildet sein. Ein Vorteil derselben Kopplungskontur ist die dadurch gegebene Einheitlichkeit der Befestigung des mindestens einen Funktionsmoduls. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass die Kopplungskonturen der mechanischen Schnittstellen gleichgerichtet sind. Die einheitliche Formgebung der Kopplungskontur der mechanischen Schnittstellen ermöglicht zum einen eine Kostenreduktion im Herstellungsverfahren. Zum anderen wird durch dieselbe Kopplungskontur der mechanischen Schnittstellen die schnelle und einfache Austauschbarkeit der Funktionsmodule realisiert.
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Es ist besonders bevorzugt, dass die mechanischen Schnittstellen in einer gemeinsamen Ebene angeordnet sind. Die Ebene ist vorzugsweise parallel zu einer Oberfläche der Plattform angeordnet. Bei der Oberfläche der Plattform kann es sich beispielsweise um eine Oberfläche handeln, die in die Richtung zeigt, in die das mindestens eine Funktionsmodul gerichtet werden soll, vorzugsweise ist die Oberfläche als Sichtseite der Plattform in Richtung eines Daches des Kraftfahrzeugs gerichtet.
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In einer bevorzugten Umsetzung ist das mindestens eine Funktionsmodul dazu ausgebildet, ein oder mehrere mechanische Schnittstellen, vorzugsweise ein, zwei, drei, vier oder mehrere mechanische Schnittstellen einzunehmen. Der Vorteil dieser Umsetzung ist, dass die Anzahl der Belegung der mechanischen Schnittstellen variabel, je nach Größe und Form des jeweiligen Funktionsmoduls, gestaltet werden kann. Somit kann eine sichere Befestigung und Stabilität des jeweiligen Funktionsmoduls gewährleistet werden.
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Ein weiterer Gegenstand der Erfindung betrifft das Kraftfahrzeug mit der Verbindungsanordnung, wie sie zuvor beschrieben wurde bzw. nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung. Dabei zeigen:
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1 in einer dreidimensionalen Darstellung ein Kraftfahrzeug mit einer Konsolenanordnung 2 als ein erstes Ausführungsbeispiel;
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2 in einer dreidimensionalen Darstellung einen Ausschnitt der Konsolenanordnung als ein zweites Ausführungsbeispiel;
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3 ein Ausführungsbeispiel für eine Befestigungsanordnung für ein Funktionsmodul an der Mittelkonsole, eine Arretierungsvorrichtung zur Arretierung des Funktionsmoduls in der Mittelkonsole sowie für eine Verbindungsanordnung für die Herstellung einer elektrischen Kontaktierung zwischen dem Funktionsmodul und der Mittelkonsole;
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4 das Ausführungsbeispiel der Befestigungsanordnung in einem formschlüssigen Zustand, der Arretierungsvorrichtung in einer Entnahmeposition sowie der Verbindungsanordnung in einem nicht elektrischen Kontaktierungszustands;
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5 das Ausführungsbeispiel der Arretierungsvorrichtung in einer Arretierungsposition sowie der Verbindungsanordnung in einem elektrischen Kontaktierungszustands;
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6 das Ausführungsbeispiel der Befestigungsanordnung, welche die formschlüssige Verbindung freigibt, der Arretierungsvorrichtung, welche die Arretierungsposition freigibt sowie der Verbindungsanordnung, welche den elektrischen Kontaktierungszustands freigibt;
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7 einen Ausschnitt der Befestigungsanordnung als ein zweites Ausführungsbeispiel;
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8 ein Ausführungsbeispiel einer Gebläseanordnung;
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9 eine weitere Mittelkonsole für die Gebläseanordnung;
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10 ein Ausführungsbeispiel für eine mechanische Schnittstelle mit zwei strömungstechnischen Schnittstellen.
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Einander entsprechende oder gleiche Teile sind in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt in einer dreidimensionalen Darstellung einen Innenraum eines Kraftfahrzeugs 1 mit einer Konsolenanordnung 2. Die Konsolenanordnung 2 ist im vorderen Bereich des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet, schließt sich am Armaturenbrett des Kraftfahrzeugs 1 an und führt zwischen den Fahrersitz und Beifahrersitz entlang. Die Konsolenanordnung 2 umfasst eine Fahrzeugkomponente, ausgebildet als eine Mittelkonsole 3, welche zwischen dem Fahrersitz und Beifahrersitz angeordnet ist, und eine Plattform 4, Die Plattform 4 ist in der Mittelkonsole 3 angeordnet und weist eine ebene Fläche als Sichtseite auf. In der Plattform 4 ist eine Mehrzahl an mechanischen Schnittstellen 10 angeordnet, die einstückig mit der Plattform verbunden sind. Die mechanischen Schnittstellen 10 sind gleichartig in einer rechteckigen Kopplungskontur ausgebildet und in einem Raster angeordnet. Das Raster umfasst zu einer Längserstreckung der Mittelkonsole 3 zwei Reihen mit jeweils fünf mechanische Schnittstellen 10, wobei die fünf mechanischen Schnittstellen 10 in der jeweiligen Reihe im selben Abstand zueinander angeordnet und gleichgerichtet sind. Des Weiteren sind die beiden Reihen mit den jeweils fünf mechanischen Schnittstellen 10 versetzt und/oder symmetrisch zueinander angeordnet. Die mechanischen Schnittstellen 10 sind dazu ausgebildet, mindestens ein Funktionsmodul 7 aufzunehmen.
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2 zeigt in einer dreidimensionalen Darstellung einen Ausschnitt der Konsolenanordnung 2 als ein zweites Ausführungsbeispiel. Die mechanischen Schnittstellen 10 sind bei diesem Beispiel als ein Aufsatzteil 5a ausgebildet, welche in einen Träger 5b eingesetzt werden kann. Hierfür umfasst die Plattform 4 Öffnungen 8, welche in derselben rechteckigen Kopplungskontur wie die mechanischen Schnittstellen 10 in dem Aufsatzteil 5a ausgebildet sind. Das Aufsatzteil 5a weist eine ebene Fläche als Sichtseite auf, die die Plattform 4 bildet. Der Träger 5b umfasst mehrere Seitenflächen 6, die an die Mittelkonsole 3 geschraubt werden können. Somit ist der Träger 5b, und folglich das Aufsatzteil 5a mit den mechanischen Schnittstellen 10, an der Mittelkonsole 3 stationär angeordnet.
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3 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel für eine Befestigungsanordnung für ein Funktionsmodul 7 an der Mittelkonsole 3. Um das Funktionsmodul 7 an der Mittelkonsole 3 anordnen zu können, weist das Funktionsmodul 7 eine mechanische Gegenschnittstelle 11 auf, die einstückig mit dem Funktionsmodul 7 ausgebildet ist und eine komplementäre Kopplungskontur zu der mechanischen Schnittstelle 10 aufweist. Die mechanische Gegenschnittstelle 11 ist als ein Kunststofffuß ausgebildet, der in die mechanische Schnittstelle, ausgebildet als Kunststoffaufnahme, eingeschoben werden kann. Ist die mechanische Gegenschnittstelle 11 in die mechanische Schnittstelle 10 eingeschoben, bilden die mechanischen Schnittstellen 10, 11 aufgrund der entsprechenden Kopplungskontur miteinander eine formschlüssige Verbindung, wie in 3 bis 6 ersichtlich.
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4 und 5 zeigen die formschlüssige Verbindung der mechanischen Schnittstelle 10 und mechanischen Gegenschnittstelle 11, welche durch eine Magneteinrichtung 14 zusammen mit einem Halterungsteil 12 kraftschlüssig gesichert wird. Die Magneteinrichtung 14 ist als ein Magnet ausgebildet und in einem Kopplungsgehäuse 13 der mechanischen Gegenschnittstelle 11 angeordnet. Das Halterungsteil 12 ist als magnetisches Einzelteil, z. B. als Stahlblech mit einer Dicke von 1,5 mm, ausgebildet und am Bodenteil 9 in der Ausnehmung der mechanischen Schnittstelle 10 angeordnet. Die Magneteinrichtung 14 ist am freien Ende des Kopplungsgehäuses 13 angeordnet, so dass eine magnetische Anziehung des Halterungsteils 12 durch die Magneteinrichtung 14 erfolgen kann. Eine kraftschlüssige Verbindung der mechanischen Schnittstellen 10, 11 ist somit gebildet.
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Die Magneteinrichtung 14 ist in dem Kopplungsgehäuse 13 zwischen der Kopplungsposition und einer Freigabeposition schwenkbar ausgebildet. Die Kopplungsposition der Magneteinrichtung 14 ist in den 4 und 5 aufgezeigt. Die Schwenkung von der Kopplungsposition in die Freigabeposition wird in 6 aufgezeigt. Bei der Freigabeposition wird der Abstand zwischen der Magneteinrichtung 14 zu dem Halterungsteil 12 so weit vergrößert, dass die kraftschlüssige Verbindung durch die magnetischen Kräfte nicht weiter gegeben ist und eine Entnahme des Funktionsmoduls 7 von der Mittelkonsole 3 möglich ist. Die Schwenkbewegung der Magneteinrichtung 14 von der Kopplungsposition in die Freigabeposition erfolgt um eine Schwenkachse 20 in einem Schwenkwinkel von 100° bis 110°. Die Magneteinrichtung 14 ist auf einem Magnetträger 19 angeordnet, welcher auf der Schwenkachse 20 angeordnet ist. Die Schwenkachse 20 ist mittig in dem Magnetträger 19 angeordnet und führt die Positionsänderung des Magnetträgers 19 und der Magneteinrichtung 14 aus. Die Magneteinrichtung 14 mit der Außenkontur und das dazu benachbarte Halterungsteil mit der Innenkontur sind in dem aus den 3 bis 6 aufgezeigten Querschnitt senkrecht zu der Schwenkachse 20 koaxial und konzentrisch zu der Schwenkachse 20 ausgebildet. Bei diesem Aufbau wird die Magneteinrichtung in tangentialer Richtung zu dem Halterungsteil 12 ausgeschwenkt, so dass das Ausschwenken mit einem sehr geringen Kraftaufwand erfolgt.
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Die Positionsänderung der Magneteinrichtung 14 von der Kopplungsposition in die Freigabeposition wird durch ein Hebelwerk 18 durchgeführt. Das Hebelwerk 18 umfasst eine Welle 21, auf der eine Seilzugrolle 22 angeordnet ist. Von der Seilzugrolle 22 zum Magnetträger 19 führt ein erstes Seilzugsystem 17. Durch die Betätigung des Hebelwerks 18 in eine erste Richtung wird das erste Seilzugsystem 17 auf der Seilzugrolle aufgerollt und eine Positionsänderung der Magneteinrichtung 14 von der Kopplungsposition zur Freigabeposition durchgeführt.
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Um von der Freigabeposition in die Kopplungsposition zu wechseln, ist das Hebelwerk 18 in eine zweite Richtung zu betätigen, um das erste Seilzugsystem 17 von der Seilzugrolle 22 zu entrollen. Wird die mechanische Gegenschnittstelle 11 in die mechanische Schnittstelle 10 bewegt, bildet sich aufgrund der zunehmenden magnetischen Kräfte die kraftschlüssige Verbindung.
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7 zeigt einen Ausschnitt der Befestigungsanordnung als ein zweites Ausführungsbeispiel. In diesem Beispiel ist die Magneteinrichtung 14 aus drei quaderförmigen Flachmagneten ausgebildet, die auf dem Magnetträger 19 angeordnet sind und deren Längserstreckung parallel zu der Schwenkachse 20 ausgerichtet ist. Der mittlere Magnet ist mittig zu dem Magnetträger 19 positioniert. Die äußeren Magneten sind jeweils zu dem mittleren Magneten in einem Winkel von 45° beabstandet. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es vorgesehen, dass von den beiden äußeren Magneten der Nordpol und von dem mittleren Magneten der Südpol zum Halterungsteil 12 ausgerichtet ist.
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3 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Arretierungsvorrichtung zur Arretierung des Funktionsmoduls 7 in der Mittelkonsole 3. Die Arretierungsvorrichtung weist eine Raste 110 auf, die an der mechanischen Gegenschnittstelle 11 schwenkbar angeordnet ist. Des Weiteren umfasst die Arretierungsvorrichtung eine Rastaufnahme 111, die in der mechanischen Schnittstelle 10 ausgebildet ist.
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In einer Arretierungsposition, wie in 5 ersichtlich, ist die Raste 110 in der Rastaufnahme 111 aufgenommen, so dass das Funktionsmodul 7 in der Mittelkonsole 3 formschlüssig gegen eine Entnahme arretiert ist. Um die Raste 110 in der Rastaufnahme 111 anzuordnen, weist die Raste 110 einen Hilfsmagneten 109 und die Rastaufnahme 111 ein magnetisches Gegenelement 102 auf. Wird die mechanische Gegenschnittstelle 11 mit der mechanischen Schnittstelle 10 formschlüssig verbunden, zieht der Hilfsmagnet 109 das magnetische Gegenelement 102 magnetisch an. Da die Raste 110 schwenkbar ausgebildet ist, wird diese über die Magnetkraft in die vorgesehene Rastaufnahme 111 gezogen.
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Für die Freigabe des Funktionsmoduls 7 von der Mittelkonsole 3, ist die Raste 110 in eine Entnahmeposition zu führen, wie in 4 aufgezeigt. Die Raste 110 schließt in der Entnahmeposition mit der mechanischen Gegenschnittstelle 11 bündig ab.
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Um, wie in 6 aufgezeigt, von der Arretierungsposition zur Entnahmeposition zu gelangen, ist die Raste 110 mit einem zweiten Seilzugsystem 23 verbunden, welcher wiederum mit der Welle 21 des Hebelwerks 18 verbunden ist. Bei Betätigung des Hebelwerks 18 in eine erste Richtung wird durch die Bewegung der Welle 21 das Seilzugsystem gemäß der aufgezeigten Pfeilrichtung auf die Welle 21 aufgerollt.
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Um von der Entnahmeposition zur Arretierungsposition zu gelangen, wird das zweite Seilzugsystem 23 durch das betätigte Hebelwerk 18 in eine zweite Richtung entrollt und die Raste 110 entsichert. Die Raste 110 wird durch eine Federeinrichtung 16 an der mechanischen Gegenschnittstelle 11 gehalten, so dass die Raste 110 lediglich dann an die Rastaufnahme 111 gezogen wird, wenn die magnetische Anziehungskraft des Hilfsmagneten 109 an das magnetische Gegenelement 102 die Federkraft der Federeinrichtung 16 überwiegt.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel der 3 bis 6 ist es vorgesehen, dass bei Betätigung des Hebelwerks 18 die Raste 110 und die Magneteinrichtung 14 zugleich bewegt werden. Das erste und zweite Seilzugsystem 17, 23 sind dazu ausgebildet bei Betätigung des Hebelwerks 18 in eine erste Richtung, die Raste 110 in die Entnahmeposition und die Magneteinrichtung 14 in die Freigabeposition zu bringen, um eine Entnahme des Funktionsmoduls 7 aus der mechanischen Schnittstelle 10 zu ermöglichen. Bei Betätigung des Hebelwerks 18 in eine zweite Richtung, ist das erste und zweite Seilzugssystem 17, 23 dazu ausgebildet, die Raste 110 in die Arretierungsposition und die Magneteinrichtung 14 in die Kopplungsposition zu bringen.
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3 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine Verbindungseinrichtung zur Herstellung einer elektrischen Kontaktierung zwischen dem Funktionsmodul 7 und der Mittelkonsole 3. Die Verbindungseinrichtung umfasst eine elektrische Schnittstelle 100, welche in der mechanischen Schnittstelle 10 angeordnet ist. Die elektrische Schnittstelle 100 umfasst einen ersten plattenförmigen elektrischen Kontaktkörper 103 und einen plattenförmigen elektrischen Verbindungskörper 106, welche parallel zueinander angeordnet sind. Zwischen dem ersten elektrischen Kontaktkörper 103 und dem elektrischen Verbindungskörper 106 sind zwei Federelemente 108 angeordnet, welche den ersten elektrischen Kontaktkörper 103 und den elektrischen Verbindungskörper 106 auseinander drücken. Des Weiteren weist die elektrische Schnittstelle 100 einen Aufnahmeraum 107 auf, in dem der erste elektrische Kontaktkörper 103 angeordnet und durch den elektrischen Verbindungskörper 106 abgeschlossen ist. Der elektrische Verbindungskörper 106 ist an der elektrischen Schnittstelle 100 stationär befestigt und der erste elektrische Kontaktkörper 103 ist in dem Aufnahmeraum 107 relativ zu dem elektrischen Verbindungskörper 106 bewegbar angeordnet, so dass ein Abstand zwischen dem ersten elektrischen Kontaktkörper 103 und dem elektrischen Verbindungskörper 106 geändert werden kann.
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Die Verbindungseinrichtung umfasst außerdem eine elektrische Gegenschnittstelle 101, die als die schwenkbare Raste 110 ausgebildet ist und einen zweiten plattenförmigen elektrischen Kontaktkörper 104 umfasst, so dass der zweite elektrische Kontaktkörper 104 relativ zu dem Funktionsmodul bewegbar ist. Der erste elektrische Kontaktkörper 103, der elektrische Verbindungskörper 106 und der zweite elektrische Kontaktkörper 104 weisen elektrische Kontaktierungselemente 105 auf, wobei die elektrischen Kontaktierungselemente 105 des elektrischen Verbindungskörpers 106 beidseitig angeordnet sind, um die Kontaktierungselemente 105 des ersten elektrischen Kontaktierungskörpers 103 und die elektrischen Kontaktierungselemente 105 des zweiten elektrischen Kontaktkörpers 104 mechanisch kontaktieren und somit eine elektrische Verbindung zwischen dem Funktionsmodul 7 und der Mittelkonsole 3 herstellen zu können. Der zweite elektrische Kontaktkörper 104 ist als elektrische Gegenschnittstelle 11 auf der schwenkbaren Raste 110 der Arretierungsvorrichtung angeordnet. Der Hilfsmagnet 109 ist auf der dem elektrischen Verbindungskörper 106 abgewandten Seite des zweiten elektrischen Kontaktkörpers 104, also auf der Rückseite des zweiten elektrischen Kontaktkörpers 104 angeordnet. Das magnetische Gegenelement 102 ist auf der dem elektrischen Verbindungskörper 106 abgewandten Seite des ersten elektrischen Kontaktkörpers 103, also auf der Rückseite des ersten elektrischen Kontaktkörpers 103 angeordnet. Der Hilfsmagnet 109 ist auf der dem elektrischen Verbindungskörper 106 abgewandten Seiten des zweiten elektrischen Kontaktkörpers 103 und das magnetische Gegenelement 102 auf der dem elektrischen Verbindungskörper 106 abgewandten Seite des ersten elektrischen Kontaktkörpers 103 angeordnet.
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Da der zweite elektrische Kontaktkörper 104 auf der schwenkbaren Raste 110 angeordnet ist, erfolgt der mechanische Kontakt der elektrischen Kontaktkörper 103, 104 mit dem elektrischen Verbindungskörper 106 in Abhängigkeit der Winkelstellung der schwenkbaren Raste 110.
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4 zeigt das erste Ausführungsbeispiel der Verbindungseinrichtung in einem nicht elektrischen Kontaktierungszustands. Der erste elektrische Kontaktierungskörper 103 ist aufgrund der Vorspannung der Federelemente 108 von dem elektrischen Verbindungskörper 106 getrennt und befindet sich somit in seiner Ursprungsposition.
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5 zeigt das erste Ausführungsbeispiel der Verbindungsanordnung in einem elektrischen Kontaktierungszustands. Aufgrund der formschlüssigen Verbindung der mechanischen Gegenschnittstelle 11 mit der mechanischen Schnittstelle 10 ist die Raste 110 an die Rastaufnahme 111 magnetisch angezogen, so dass der zweite elektrische Kontaktierungskörper 104 den elektrischen Verbindungskörper 106 mechanisch kontaktiert. Aufgrund der magnetischen Anziehung der Raste 110 an die Rastaufnahme 111 wird ebenfalls der erste elektrische Kontaktierungskörper 103 durch den Hilfsmagneten 109 und dem magnetischen Gegenelement 102 an den elektrischen Verbindungskörper 106 herangezogen.
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Die Trennung des elektrischen Kontaktierungszustands der elektrischen Kontaktkörper 103, 104 mit dem elektrischen Verbindungskörper 106 wird in 6 aufgezeigt. Durch die Positionsänderung der Raste 110 in die Entnahmeposition mittels dem zuvor beschriebene Seilzugsystem 23 bzw. dem kombinierten Seilzugsystemen 17, 23, nehmen die magnetischen Kräfte des Hilfsmagneten 109 mit dem magnetischen Gegenelement 102 ab. Als eine Folge der nachlassenden magnetischen Kräfte wird der erste elektrische Kontaktkörper 103 von dem elektrischen Verbindungskörper 106 durch die Federkraft der Federelemente 108 getrennt und gelangt in seine Ursprungsposition. So wird der zweite elektrische Kontaktierungskörper 104 von dem elektrischen Verbindungskörper 106 durch die Federkraft der Federelemente 108 getrennt und gelangen in ihre Ursprungsposition.
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8 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Gebläseanordnung für das Kraftfahrzeug 1. Die Gebläseanordnung umfasst eine strömungstechnische Schnittstelle 150, die mit einer Gebläsezuführung an der Mittelkonsole 3 angeordnet ist. Die Gebläsezuführung ist dazu ausgebildet, Gebläseluft zur strömungstechnischen Schnittstelle 150 zu führen. Die Gebläseanordnung weist eine strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 auf, die an einem Gebläseauslassmodul oder an dem Funktionsmodul 7 angeordnet ist. Das Funktionsmodul 7 oder das Gebläseauslassmodul kann als Verteilungsmodul zur Verteilung der Gebläseluft ausgebildet sein, das hier jedoch nicht aufgezeigt wird.
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In 8 befindet sich die strömungstechnische Schnittstelle 150 in einem Sperrzustand. Bei dem Sperrzustand sind die strömungstechnische Schnittstelle 150 und die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 voneinander getrennt, wobei bei der Trennung sich die strömungstechnische Schnittstelle 150 in einem Freigabezustand befindet. Im Sperrzustand verhindert eine Klappenanordnung 152, welche in der strömungstechnischen Schnittstelle 150 angeordnet ist, in einem geschlossenen Zustand einen Austritt der Gebläseluft aus einem Austrittskanal der strömungstechnischen Schnittstelle 150. Die Klappenanordnung 152 umfasst eine erste Klappe 153 und eine zweite Klappe 154. Die erste und zweite Klappe 153, 154 schließen dichtend miteinander ab, wobei die zweite Klappe 154 in einem Überlappungsbereich 155 auf der ersten Klappe 153 aufliegt. Zur Sicherung des geschlossenen Zustands der Klappenanordnung 152 weist die erste Klappe 153 einen Magneten 164 und die zweite Klappe 154 einen magnetischen Bereich 165 in dem Überlappungsbereich 155 auf, welche im geschlossenen Zustand der Klappanordnung 152 zusammen eine Magnetverbindung bilden und somit den Sperrzustand der strömungstechnischen Schnittstelle 150 sichern. Ein Austritt der Gebläseluft aus der strömungstechnischen Schnittstelle 150 wird damit unterbunden. Des Weiteren werden die Klappen 153, 154 in dem Sperrzustand der strömungstechnischen Schnittstelle 150 über eine zweite Magnetverbindung 159 gesichert, wobei die strömungstechnische Schnittstelle 150 einen magnetischen Bereich 165 und die Klappen 153, 154 einen Magnetbereich 164 aufweist. Der magnetische Bereich 165 und der Magnetbereich 164 umlaufen die Klappenanordnung 152 geschlossen. Durch die zweite Magnetverbindung 159 wird ein sicheres Schließen und ein Fixieren der Klappen 153, 154 in der Sperrposition erreicht.
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Um die Gebläseluft von der Gebläsezuführung über die strömungstechnischen Schnittstellen 150, 151 weiter in das Gebläseauslassmodul oder Funktionsmodul 7 zu leiten, sind die strömungstechnische Schnittstelle 150 und die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 in eine Kopplungsposition zu bringen. Bei der Kopplungsposition ist die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 in die strömungstechnische Schnittstelle 150 eingeschoben, wobei die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 als Gebläsestecker und die strömungstechnische Gegenschnittstelle 150 als Gebläsebuchse ausgebildet ist. Bei dem Einschieben der strömungstechnischen Gegenschnittstelle 151 in die strömungstechnische Schnittstelle 150 wird die strömungstechnische Schnittstelle 150 von dem Sperrzustand in einen Durchlasszustand überführt. Bei dem Durchlasszustand wird die Klappenanordnung 152 der strömungstechnischen Gegenschnittstelle 151 geöffnet, d. h. die Klappen 153, 154 werden in die Gegenrichtung der fließenden Gebläseluft heruntergeklappt.
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Um die strömungstechnische Schnittstelle 150 von dem Sperrzustand in den Durchlasszustand zu überführen, werden die Klappen 153, 154 der Klappenanordnung 152 durch einen Kopplungsstutzen 156 aufgedrückt. Der Kopplungsstutzen 156 umfasst einen ersten Betätigungsabschnitt 157 und einen zweiten Betätigungsabschnitt 158, wobei der erste Betätigungsabschnitt 157 die erste Klappe 153 und der zweite Betätigungsabschnitt 158 die zweite Klappe 154 betätigt. Der erste Betätigungsabschnitt 157 ist in Einschubrichtung der strömungstechnischen Gegenschnittstelle 151 länger als der zweite Betätigungsabschnitt 158 ausgebildet. Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass zunächst die erste Klappe 153, welche in Einschubrichtung unter der zweiten Klappe 154 angeordnet ist, geöffnet wird und erst nachfolgend die zweite Klappe 154 geöffnet wird.
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Der Kopplungsstutzen 156 umfasst eine umlaufende magnetische Lippe 162, die ein Magnetband 160 aufweist, welches in einer Dichtlippe 161 angeordnet ist. Die magnetische Lippe 162 und der magnetische Bereich 165 der zweiten Magnetverbindung 159 bilden in der Kopplungsposition aufgrund der magnetischen Kräfte eine Dichtung zwischen der strömungstechnischen Schnittstelle 150 und der strömungstechnischen Gegenschnittstelle 151.
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Um die strömungstechnische Schnittstelle 150 von dem Durchlasszustand in den Sperrzustand zu überführen, ist die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 von der strömungstechnischen Schnittstelle 150 zu trennen. Werden die strömungstechnischen Schnittstellen 150, 151 voneinander getrennt, befindet sich die strömungstechnische Schnittstelle 150 zunächst in dem Freigabezustand. Bei dem Übergang in den Freigabezustand sind die Klappen 153, 154 der Klappenanordnung 152 noch in einem geöffneten Zustand. Die Klappenanordnung 152 ist durch eine Federung 163 vorgespannt, so dass sich die Klappen 153, 154 automatisch schließen, während die strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 entfernt ist. Folglich geht die strömungstechnische Schnittstelle 151 von dem Freigabezustand automatisch in den Sperrzustand über.
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9 zeigt eine weitere Mittelkonsole 3 für die Gebläseanordnung. Die Mittelkonsole 3 weist die Plattform 4 gemäß dem Ausführungsbeispiel aus 1 auf, welche eine Mehrzahl an mechanischen Schnittstellen 10 in der Rasterform aufweist. In 9 ist eine strömungstechnische Schnittstelle 150, ausgebildet als Gebläsebuchse mit einer kreisförmigen Kopplungskontur, bei der Längserstreckung der Mittelkonsole 3 im hinteren Bereich der Plattform 4 angeordnet. Somit kann mit einfachen Mitteln eine strömungstechnische Gegenschnittstelle 151 angeordnet, jedoch jederzeit entfernt werden, so dass der hintere Bereich der Plattform 4 den Platz der strömungstechnischen Schnittstelle 150 freigeben kann. So kann ein Funktionsmodul 7 von einem der mechanischen Gegenschnittstellen 11, beispielsweise als Skihalter ausgebildet, den freigegebenen Platz besetzen.
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10 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine mechanische Schnittstelle 10 mit zwei integrierten strömungstechnischen Schnittstellen 150 in einer zweidimensionalen Draufsicht. Die mechanische Schnittstelle 10 ist rechteckig ausgebildet und umfasst stellt mittig positioniert eine Aufnahme für die mechanische Gegenschnittstelle 11 bereit. Die mechanische Gegenschnittstelle 11 wird in der mechanischen Schnittstelle 10 mittels der beschriebenen Befestigungsanordnung und Arretierungsvorrichtung angeordnet und kann eine Verbindungsanordnung für eine elektrische Kontaktierung des auf der mechanischen Gegenschnittstelle 11 angeordneten Funktionsmoduls 7 oder Gebläseauslassmoduls zur Mittelkonsole 3 umfassen. Die mechanische Schnittstelle 10 weist zwei strömungstechnische Schnittstellen 150 auf, die seitlich zu der Aufnahme für die mechanischen Gegenschnittstelle 11 angeordnet sind. Gezeigt ist die strömungstechnische Schnittstelle 150 in der Sperrposition mit der geschlossenen Klappenanordnung 152.
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In der Ausgestaltung mit der Verbindungsanordnung kann das Gebläseauslassmodul oder das Funktionsmodul 7 sowohl mit Gebläseluft als auch mit Strom- und/oder Spannung versorgt und/oder für eine Datenübertragung angekoppelt sein. Es ist damit möglich, dass das Gebläseauslassmodul neben einer reinen Gebläseluftverteilungsfunktion auch ein eigenes elektrisches Gebläse, Einstellmöglichkeiten für die Gebläseluft und/oder eine Heiz- oder Klimaeinrichtung aufweist, wobei diese Einrichtungen über die Verbindungseinrichtung mit Energie oder Steuersignalen versorgt werden.
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Die aus 1 aufgezeigten mechanischen Schnittstellen 10 in der Rasteranordnung können als die in 10 aufgezeigte mechanische Schnittstelle 10 mit der integrierten Gebläseanordnung ausgebildet sein, so dass die Gebläseanordnung beliebig in der Mittelkonsole 3 angeordnet werden kann.
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Während vorstehend mindestens ein Ausführungsbeispiel detailliert offenbart wurde, ist es anzuerkennen, dass eine Vielzahl von erfindungsgemäßen Variationen existieren. Es ist ebenfalls anzuerkennen, dass das mindestens eine Ausführungsbeispiel nur beispielhaften Charakter hat und keine Begrenzung des Schutzumfangs, der Anwendungsgebiete oder der Konfiguration darstellt. Vielmehr soll die vorliegende Offenbarung einen angenehmen Fahrplan zur Umsetzung mindestens eines Ausführungsbeispiels sein. Somit sollte es anzuerkennen sein, dass verschiedene Variationen der Funktion oder der Anordnung der Elemente des mindestens einen Ausführungsbeispiels umgesetzt werden können, ohne den Umfang zu verlassen, der durch die Ansprüche und deren rechtmäßigen Äquivalente vorgegeben ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Konsolenanordnung
- 3
- Mittelkonsole
- 4
- Plattform
- 5a
- Aufsatzteil
- 5b
- Träger
- 6
- Seitenfläche
- 7
- Funktionsmodul
- 8
- Öffnung
- 9
- Bodenteil
- 10
- Mechanische Schnittstelle
- 11
- Mechanische Gegenschnittstelle
- 12
- Halterungsteil
- 13
- Kopplungsgehäuse
- 14
- Magneteinrichtung
- 15
- Schwenkachse
- 16
- Federeinrichtung
- 17
- Erstes Seilzugsystem
- 18
- Hebelwerk
- 19
- Magnetträger
- 20
- Schwenkachse
- 21
- Welle
- 22
- Seilzugrolle
- 23
- Zweites Seilzugsystem
- 100
- Elektrische Schnittstelle
- 101
- Elektrische Gegenschnittstelle
- 102
- Magnetisches Gegenelement
- 103
- Erster elektrischer Kontaktkörper
- 104
- Zweiter elektrischer Kontaktkörper
- 105
- Elektrisches Kontaktierungselement
- 106
- Elektrischer Verbindungskörper
- 107
- Aufnahmeraum
- 108
- Federelement
- 109
- Hilfsmagnet
- 110
- Raste
- 111
- Rastaufnahme
- 150
- Strömungstechnische Schnittstelle
- 151
- Strömungstechnische Gegenschnittstelle
- 152
- Klappenanordnung
- 153
- Erste Klappe
- 154
- Zweite Klappe
- 155
- Überlappungsbereich
- 156
- Kopplungsstutzen
- 157
- Erster Betätigungsabschnitt
- 158
- Zweiter Betätigungsabschnitt
- 159
- Zweite Magnetverbindung
- 160
- Magnetband
- 161
- Dichtlippe
- 162
- Magnetische Lippe
- 163
- Federung
- 164
- Magnetbereich
- 165
- Magnetischer Bereich
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202004003202 U1 [0003]