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Vorrichtung zum Schränken von Sägeblättern, insbesondere mittels Handbetätigung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schränken von Sägeblättern,
insbesondere mittels Handbetätigung. Es ist bereits eine größere Anzahl von Handschränkapparaten
bekannt, bei denen in Verbindung mit einer Meßuhr eine hohe Schränkgenauigkeit erzielt
wird, die jedoch trotz des Meßgeräts noch weitgehend vom Gefühl des Arbeiters abhängt.
Um diesen Nachteil zu beseitigen, hat man bereits Maschinen geschaffen, bei denen
bei jedem Schränkvorgang an einem Sägezahn mehrere aufeinanderfolgende Schränkbewegungen
mit sich steigernder Größe der Schränkweite erfolgen und zwischen den einzelnen
Schränkbewegungen die bleibende Schränkung gemessen wird. Der Nachteil dieser bekannten
Konstruktion ist jedoch in ihrem außerordentlich komplizierten Aufbau zu sehen.
In den meisten Fällen ist man sogar gezwungen, elektrische Schaltungen zu Hilfe
zu nehmen, was außerordentlich kostspielig ist. Derartige Konstruktionen sind daher
bei billigen Handschränkgeräten nicht tragbar, da hier nur einfache Ausführungsformen
mit geringer Störanfälligkeit bei einem geringen Herstellungspreis in Betracht kommen.
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Um die Nachteile der bekannten Vorrichtungen zu vermeiden, werden
erfindungsgemäß die Schränkbewegungen in an sich bekannter Weise über Schränkhebel
ausgeführt, deren Steuerung durch Nockenscheiben erfolgt, die einzelne aufeinanderfolgende
Nocken aufweisen, deren Abstände von der Scheibendrehachse sich jeweils um einen
der Größe der Steigerung der Schränkweite entsprechenden Betrag unterscheiden und
wobei die Nocken in gleichen, als Vertiefungen ausgebildeten Abständen voneinander
liegen. Die einzelnen verwendeten Teile, wie Schränkhebel, Nockenscheiben, Nocken
od. dgl., sind bei Schränkvorrichtungen als solche zwar bereits bekannt, jedoch
ist eine derartig einfache Verbindung dieser Konstruktionselemente bisher noch nicht
geschaffen worden.
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Bei einer derartigen Vorrichtung zum Schränken mit auf die Zahnteilung
in Längsrichtung des Sägeblattes einstellbaren Schränk- und Tasthebeln ist vorzugsweise
die Breite mindestens einer der Nockenscheiben in Achsrichtung größer als die der
Anlageflächen der Schränkhebel. Dadurch kann man die Vorrichtung der jeweiligen
Zahnteilung der zu bearbeitenden Säge ohne Schwierigkeiten anpassen, indem man die
Schränk- und auch die Tasthebel längs des Sägeblattes verschiebt.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, und zwar
eine Handschränkvorrichtung in Ansicht und teilweise schematischer Darstellung.
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Das erfindungsgemäße Gerät entspricht in seinem grundsätzlichen Aufbau
den bekannten Konstruktionen. Der Bedienungshebel 1 ist mit der Welle 2 fest verbunden,
auf welcher wiederum das Zahnrad 3, das mit dem Zahnrad 4 in dauerndem Eingriff
steht, kraftschlüssig angeordnet ist. Auf der Hauptwelle 6 sind sowohl das Zahnrad
4 als auch die Nockenscheibe 5 fest angeordnet. Wird nun der Bedienungshebel nach
oben bzw. nach unten geschwenkt, so bewegt sich die Nockenscheibe 5 entgegen der
Drehrichtung der Welle 2, wobei der Verdrehungswinkel der Hauptwelle 6 und damit
der Nockenscheibe 5 vom übersetzungsverhältnis der beiden Zahnräder 3 und 4 bestimmt
ist. Die Nockenscheibe 5 weist auf einem Teil ihres Umfanges Nockengruppen 7 und
8 auf, während der übrige Teil der Scheibe als Zylinder ausgebildet ist. Mit der
Nockengruppe 7 arbeiten die Rolle 9 und der Schränkhebel 10 zusammen, während die
Nockengruppe 8 auf die Rolle 11 und den Schränkhebel 12 einwirkt. Die beiden Schränkhebel
10 und 12 sind auf der Achse 13, die in der Ebene des Sägeblattes, jedoch oberhalb
desselben angeordnet ist, drehbar gelagert und werden durch die Kraft einer (nicht
dargestellten) Feder an die Nockenscheibe 5 angedrückt. Bewegt sich nun die Nockenscheibe
entgegen dem Uhrzeigersinn entsprechend einer Betätigung des Bedienungshebels 1
nach unten, so gleitet die Rolle 9 über die Nockengruppe 7, während die Rolle 11
über den zylindrischen Teil der Nockenscheibe 5 gleitet. Infolgedessen bleibt der
Schränkhebe112 in Ruhe, während sich der Schränkhebel 10 entsprechend der Höhe der
einzelnen Nocken 7 ca bis 7 d bewegt. Wird der Bedienungshebel 1 dagegen nach oben
gedrückt, so ist das Verhältnis umgekehrt, und es bewegt sich der Schränkhebel entsprechend
der Nockengruppe 8, während der Schränkhebel 10 in Ruhe bleibt.
Um
einen Sägezahn einwandfrei schränken zu können, muß dieser vorher bis an die Schränkstelle
der Zahnspitze schraubstockartig festgeklemmt werden. Hierzu dienen der feststehende
Klemmbacken 14 und der beweglich gelagerte Klemmbacken 15. Zur Betätigung des beweglichen
Klemmbackens 15 dient ein Führungsbolzen 19, in dessen zwei Einfräsungen der untere
Arm eines Hebels 17 eingreift. Dieser Hebel 17 ist drehbar auf der Achse 18 gelagert
und weist an seinem oberen Ende eine Rolle auf, die auf einer Kurvenscheibe 16 gleitet.
Die Kurvenscheibe 16 ist fest mit dem Zahnrad 3 bzw. der Welle 2 verbunden. Sobald
der Bedienungshebel l geschwenkt wird, erfolgt je nach Lage der Kurvenscheibe 16
eine Zu- oder Wegführung des Klemmbackens 15 und damit ein Öffnen oder Schließen
der Sägeblattklemmung. Die Kurvenscheibe 16 ist so gestaltet, daß bei Betätigung
des Bedienungshebels 1 nach oben oder unten zuerst das Sägeblatt festgespannt wird
und dann erst der jeweilige Schränkhebel 10 oder 12 durch die Nockengruppen 7 und
8 in Bewegung gesetzt wird. Während des gesamten Schränkvorganges. also während
der Bewegung der Schränkhebel, bleibt die Blattklemmung dann geschlossen. Die waagerechte
Lage des Bedienungshebels 1 ist durch eine (nicht dargestellte) Rastvorrichtung
gesichert, so daß, von dieser Stellung ausgehend, man entweder nach links oder nach
rechts schränken kann.
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Der Arbeitsvorgang mit diesem Gerät spielt sich so ab, daß man zuerst
z. B. den Bedienungshebel 1 nach oben bewegt, woraufhin, wie bereits erläutert,
der Klemmbacken 15 die Schließung der Klemmvorrichtung bewirkt und anschließend
die Nockengruppe 8 den Schränkhebel 12 betätigt, so daß dieser die anliegende Sägezahnspitze
nach links aus der Sägeblattebene biegt. Anschließend wird der Bedienungshebel 1
wieder waagerecht gestellt und dann nach unten geführt, worauf die Schränkung der
davorliegenden Sägezahnspitze nach rechts aus der Sägeblattebene erfolgt. Mach der
daraufhin erfolgten Zurückführung des Bedienungshebels 1 in die waagerechte Stellung
ist die Sägeblattklemmung wieder gelöst, und das Sägeblatt kann durch einen an sich
bekannten (nicht dargestellten) Vorschub um zwei Zähne weitergeschoben werden" so
daß sich der Arbeitsvorgang wiederholen kann.
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Da der Abstand der beiden Schränkhebel 10 und 12 der jeweiligen Zahnteilung
entsprechen muß, ist der Schränkhebel 12 auf der Achse 13 verschiebbar gelagert.
Außerdem ist die Nockengruppe 8 so breit ausgeführt, daß die Zusammenarbeit mit
dem Schränkhebe112 in jeder Stellung gewährleistet ist. Den verschiedenen Sägeblattdicken
ist durch ebenfalls nicht dargestellte exzentrische Verstellmöglichkeiten der Achse
18 Rechnung getragen.
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Durch die Anordnung einer Nockengruppe erfolgt bei einer Abwärts-
bzw. Aufwärtsbewegung des Bedienungshebels 1 nicht wie bei den bekannten Geräten
lediglich eine Schränkung. sondern mehrere hintereinander. Das Wesentliche hierbei
ist, daß jeder folgende Nocken höher als der andere ausgeführt ist. und zwar vorzugsweise
um einen Betrag, der dem zulässigen Toleranzmaß des jeweiligen Sägeblattes entspricht.
Im Normalfall beträgt die Höhendifferenz 0,05 mm. Infolgedessen besitzen jeweils
die Nocken 7 b bzw. 8 b einen um 0,05 mm größeren Radius als die Nocken 7a bzw.
8a. Das gleiche gilt selbstverständlich für die Nocken 7 c und 8 c im Verhältnis
zu den Nocken 7 b und 8 b. Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Nocken 7 oder
8 bewirken nach jedem Schränkvorgang ein Zurückgehen der Schränkhebel 10 bzw. 12
in die Ausgangslage, damit die geschränkte Sägeblattzahnspitze um das Maß ihrer
Elastizität zurückfedern kann. Hierbei erfolgt dann gleichzeitig die :Messung der
Schränkung.
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In den beiden Klemmbacken 14 und 15 sind jeweils in einer Einfräsung
die beiden Tasthebe121 und 22 genau gegenüber den Schränkhebeln 12 und 10 angeordnet.
Diese Tasthebel liegen jeweils an der Sägeblattzahnspitze an und sind durch Wellen
23 und 24, die in Paßbohrungen der Klemmbacken 14 und 15 gelagert sind, mit den
Meßhebeln 25 und 26 verbunden. Diese Meßhebel 25 und 26 wiederum wirken auf die
beiden Meßuhren 20 und 27 ein. Bei jedem Zurückschwenken der Schränkhebel 10 und
12 kann daher das genaue Maß der tatsächlich erreichten Schränkung abgelesen werden.
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Der Schränkvorgang mit der erfindungsgemäßen Anordnung geschieht demnach
in folgender Weise: Nach dem entsprechenden Vorschub des Sägeblattes in die Schränkstellung
wird der Bedienungshebel 1 wie üblich entweder nach oben oder unten bewegt, wodurch
sich die Blattklemmung schließt und der erste Nocken, z. B. 7a, mit der Rolle 9
in Berührung kommt. Dadurch wird die vordere Zahnspitze nach rechts aus ihrer Blattebene
gebogen, worauf der Schränkhebel10 wiederum zurückgeht und nach Zurückfedern der
Sägeblattspitze die erste Messung erfolgt. Reicht die Schränkung nicht aus, so erfolgt
eine weitere Bewegung des Bedienungshebels 1 in der gleichen Richtung, worauf die
Rolle 9 auf den Nokken 7 h aufläuft. Hierdurch wird eine weitere Schränkung um 0,05
mm erreicht. Eine weitere Bewegung des Bedienungshebels 1 erfolgt je nachdem, ob
die Schränkung bereits ausreichend war oder nicht. Eine innerhalb der Toleranz liegende
Bearbeitung wird auf jeden Fall erreicht, da jede zusätzliche Schränkung dein Wert
des Toleranzmaßes entspricht. In gleicher Weise kann daraufhin der zweite Zahn durch
Zurückführen des Bedienungshebels in die Ruhelage und Schwenken in die entgegengesetzte
Richtung bearbeitet «erden.
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Da der Schränkhebel 12 auf der Achse 13 verschiebbar angeordnet ist,
kann ebenfalls der Klemmbacken 14 mit dem Tastliebel 21 verschoben werden, so daß
man die Gewähr hat, daß der Tasthebel21 immer genau gegenüber dem Schränkhebel 12
liegt.
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Durch die Erfindung ist es nunmehr möglich, unabhängig vom Gefühl
und von der Geschicklichkeit des Arbeiters ein genaues Schränkergebnis zu erzielen.